Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 06.02.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.01.2020)
Protokoll (erschienen am 12.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 02.04.2020

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 6. Februar 2020,
GS Buchholz-Kleefeld II (Aula), Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.47 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
(Bezirksratsherr Kreiner) (SPD)
Bezirksratsfrau Oppelt (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt 21.35 - 21.47 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schädel 18.46 - 21.47 Uhr (Die PARTEI)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Hesse FB Umwelt und Stadtgrün
Frau Koska FB Umwelt und Stadtgrün
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbeteuerin




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 30. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle

2.1. über die 28. Sitzung am 14.11.2019 - Öffentlicher Teil -

2.2. über die 29. Sitzung am 05.12.2019 - Öffentlicher Teil -

3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

4. Bericht über das Projekt "Städte wagen Wildnis"

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld - 01/2020
(Drucks. Nr. 15-0344/2020)

5.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer - 02/2020
(Drucks. Nr. 15-0345/2020)

6. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

6.1.2. Förderung der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) „Kinderladen Knirpse“ und der Kindertagesstätte „Knirpse“ nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 0096/2020)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0166/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. interfraktionell

7.1.1. Parkplätze am Kantplatz
(Drucks. Nr. 15-0158/2020)




7.1.2. Antrag auf Verbesserung der Radwegverbindung von der Karl-Wiechert-Allee durch den Grünzug Roderbruch bis zum Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0167/2020)

7.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.2.1. Absenkung Bordstein
(Drucks. Nr. 15-0053/2020)

7.2.2. Interschutz
(Drucks. Nr. 15-0054/2020)

7.2.2.1. Antrag für Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0054/2020 N1)

7.2.3. Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0055/2020)

7.2.4. Digitales Potenzial nutzen und Papier sparen
(Drucks. Nr. 15-0056/2020)

7.2.4.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0056/2020 "Digitales Potenzial nutzen und Papier sparen"
(Drucks. Nr. 15-0342/2020)

7.2.5. Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH
(Drucks. Nr. 15-0076/2020)

7.2.5.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0076/2020 "Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH"
(Drucks. Nr. 15-0343/2020)

7.2.6. Anpassung Einsatzpunktsteuerung an der Lichtsignalanlage Silberstraße / Groß-Buchholzer- Straße
(Drucks. Nr. 15-0103/2020)

7.2.7. Fahrradständer Stadion am Pferdeturm
(Drucks. Nr. 15-0106/2020)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Entfernung morscher Bäume am Walter-Meyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-0193/2020)

7.3.2. Instandsetzung des Waldwegs zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche
(Drucks. Nr. 15-0194/2020)

7.3.3. Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-0195/2020)



7.4. der Fraktion DIE LINKE.

7.4.1. Klimaschutz beginnt vor Ort – 100% erneuerbare Energie in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-0208/2020)

7.4.1.1. Klimaschutz beginnt vor Ort – 100% erneuerbare Energie in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-0208/2020 N1)

7.4.2. Ausbau des Gehweges nördlich der Eisenbahnlinie Hannover-Lehrte am Bahnhof „Karl-Wiechert-Allee“
(Drucks. Nr. 15-0209/2020)

7.4.3. Erneuerung des Gehweges in der Soltauer Straße (im Bereich der Bäckerei)
(Drucks. Nr. 15-0210/2020)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Stand der Planungen zum Neubau der Grundschule Groß-Buchholz II (Paracelsusweg)
(Drucks. Nr. 15-0102/2020)

8.2. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

8.2.1. Feinstaub-Nachmessungen im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-0032/2020)

8.2.2. Verwaltungsentscheidung bezüglich des Bezirksratsbeschlusses zur Naturwalderweiterung in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0050/2020)

8.2.3. Altersarmut im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0190/2020)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements










I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 30. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 30. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Teicher kündigte zu TOP 7.2.4. und TOP 7.2.5. Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. an.

Die TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

TOP 2.1.
über die 28. Sitzung am 14.11.2019 - Öffentlicher Teil -
Einstimmig


TOP 2.2.
über die 29. Sitzung am 05.12.2019 - Öffentlicher Teil -
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 18.36 Uhr bis 18.42 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner begründete, warum er zwischenzeitlich die Meinung vertrete, dass eine klassische Bürgerinitiative zum Köritzhof nichts Positives mehr bewirken könne. Er ging auf den vorliegenden Antrag ein. Den Passus „Enteignung“ halte er für kontraproduktiv. Eine Enteignung könne den Prozess in die Länge ziehen. Den Punkt „mögliche Nutzung“ befürwortete er und halte eine Befragung der Bevölkerung für sinnvoll.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob bereits im Pinkenburger Kreis und den anderen Organisationen vor Ort die Frage nach der Nachnutzung des Köritzhofes angeregt worden sei, entgegnete der Einwohner dass er davon keine Kenntnis habe, da er nicht entsprechend vernetzt sei.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass der Antrag bewusst – aufgrund des Vorlaufes von 30 Jahren – so gestellt worden sei, damit etwas geschehe. Punkt 1 des Antrages sehe mit dem Kauf eine gütliche Lösung vor. Sollte dies nicht möglich sein, müsse die Enteignung geprüft werden. Die Gefahr eines Rechtsstreites wurde gesehen. Er stimmte dem Einwohner zu, dass es im Rahmen einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt peinlich sei, ein altes Bauernhaus verkommen zu lassen.



TOP 4.
Bericht über das Projekt "Städte wagen Wildnis"

Frau Koska informierte darüber, dass Frau Hesse und sie bei der Stadt Hannover für das Projekt „Städte wagen Wildnis“ verantwortlich seien. Das Projekt sei in die Biodiversitätsstrategie Hannover „Mehr Natur in der Stadt“ eingegliedert und laufe noch bis 2021. Es werde mit Mitteln des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Sie stellten das Projekt und u. a. seine Ziele anhand der beigefügten Präsentation vor.

Bezirksratsfrau Starke bedankte sich für die Erläuterungen. Sie fragte nach, was der Unterschied zwischen magerem und nicht magerem Boden sei und welche Auswirkungen die Bodenbeschaffenheit auf die Entwicklung der Pflanzen habe.

Frau Hesse berichtete, dass vor ca. 30 Jahren viel mit Kompost gedüngt worden sei. Der Boden sei dadurch sehr nährstoffreich. Dies begünstige den Wachstum vieler Arten. Beispielhaft zählte sie die Brennnesseln und den Wegerich auf. Wenn der Boden mager sei und regelmäßig das Mahdgut abgetragen werde, würden Nährstoffe im Boden fehlen und es könnten sich speziellere Arten entwickeln.

Bezirksratsherr Plotzki dankte für den interessanten Vortrag. Er habe das Projekt an der Zuschlagstraße vermisst und fragte, ob Informationen hierzu nachgereicht werden können. Ihn interessiere der Projektstand im Hinblick auf die Vernässung. Des Weiteren erkundigte er sich, ob die „Wildnisausweitung“ auf den ausgewählten Flächen in der Stadt als erfolgreich angesehen werde und ob die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Grünflächen ausgeweitet werden können.

Frau Koska führte die Präsentation in Bezug auf die Zuschlagstraße fort. Die ökologische Ausgangssituation wurde dargestellt. Sie wies darauf hin, dass die entsprechende Fläche bereits vor dem Projektbeginn als Naturwald ausgewiesen war. Sie informierte darüber, dass Führungen angeboten werden, um die Menschen für diese Flächen zu sensibilisieren.

Frau Hesse ergänzte, dass aus den genannten Gründen an der Zuschlagstraße projektbezogen nicht viel geschehe. Sie teilte mit, dass zu Beginn des Projektes überlegt worden sei, die dort vorhandenen nicht einheimischen Fichten zu entfernen. Da es sich jedoch um einen ausgewiesenen Naturwald handelte, war dies nicht möglich. Die angesprochenen Führungen würden meist in der vorderen Eilenriede stattfinden. Der Naturwald werde angesprochen und über die Bedeutung des überall sichtbaren Totholzes informiert.

Bezirksratsherr Plotzki berichtete über die Krötenwanderung im Bereich der Zuschlagstraße im Frühjahr und fragte nach, ob diese im Rahmen des Projektes mit evaluiert werde. Es sei vom BUND überlegt worden, dort eine dauerhafte Sperre aufgrund der Wanderbewegung der Kröten anzubringen. Er merkte an, dass eine Sperrung der Straße eine große Unterstützung sei.

Frau Hesse verwies auf eine Zählung der Kröten durch die Universität. Inwieweit diese Informationen genutzt werden, sei ihr nicht bekannt.

Bezirksratsherr Plotzki erkundigte sich, ob Wildnis geschaffen werde könne, indem bestimmte Faktoren in der Pflege verändert werden, z. B. Verzicht auf Glyphosat.




Frau Hesse entgegnete, dass Glyphosat nicht genutzt werde und daher bei dem Projekt keine Rolle spiele. In kleinem Rahmen könne durch die Pflege etwas bewegt werden. So kämen bestimmte Arten aufgrund der geänderten Mahd häufiger vor.

Bezirksratsherr Hunze ging auf die Geraniumwiese ein und fragte nach, was unter diesen Pflanzen zu verstehen sei und ob die Blumen ausgesät werden. Ihn interessierte, was auf der Wiese zwischen der Milanstraße und dem Mittellandkanal geplant sei.

Frau Hesse erklärte, dass es sich bei dem vorhandenen Geranium um unterschiedliche Storchschnabelgewächse handele. Diese werden nicht ausgesät. Sie seien bereits vorhanden gewesen und es werde versucht, durch die Art der Mahd diese zu vermehren. Die angesprochene Wiese an der Milanstraße gehöre zu dem Projekt „Artenreich und vielfältig“.

Bezirksratsfrau Wyborny stellte die Frage, welche Vorteile sich aus der Kooperation mit den im Rahmen der Präsentation genannten Städten ergeben würden. Darüber hinaus erkundigte sie sich, ob bekannt sei, wie es nach dem Projektende 2021 weitergehe.

Frau Koska berichtete, dass es Kooperationen mit den Städten Dessau-Roßlau und Frankfurt am Main gebe. Die drei Städte seien aufgrund ihrer Unterschiede ausgewählt worden, um zu sehen, wie sich Wildnis in den unterschiedlichen Städten entwickele. So seien in Dessau-Roßlau die Bevölkerungszahlen rückläufig, Hannover sei damals stagnierend gewesen und Frankfurt sei eine sehr wachsende Stadt. Im Laufe der Zeit sei auch Hannover gewachsen. In den einzelnen Städten seien ökologische Untersuchungen, z. B. in Hannover durch die Uni Hannover oder in Dessau-Roßlau durch die Hochschule Anhalt durchgeführt worden. Diese würden die Flora und Fauna erfassen und die unterschiedlichen Entwicklungen festhalten. Eine soziologische Untersuchung würde in allen drei Städten die Nutzungen der einzelnen Flächen analysieren. Für den Abschlussbericht werde momentan versucht, alle Parameter übereinander zu legen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen und zu sehen, welche Maßnahmen für andere Städte ableitbar wären. Sie hob hervor, dass der Austausch mit den anderen Städten sehr förderlich sei. Bei den Koordinierungstreffen werde auch die Nachhaltigkeit bei Projektende 2021 thematisiert.

Frau Hesse informierte darüber, dass von den Fördermittelgebern gewünscht sei, dass die Flächen langfristig als Flächen für Wildnis erhalten bleiben. Wie dies organisatorisch geregelt werde, sei noch nicht geklärt.

Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass er ein anderes Bild von Wildnis habe. Laut der Präsentation könne nur von einem mäßig sichtbaren Erfolg an Pflanzen bei dieser großen Fläche gesprochen werden. Er fragte nach, ob größere Flächen oder andere Stelle notwendig seien, um Wildnis sichtbarer zu machen oder ob diese auch in kleinen Teilen gewagt werden könne. Als Beispiel führte er die Vergrößerung von Baumscheiben an.

Frau Koska erwiderte, dass Wildnis keine größeren Flächen benötige. Wildnis könne sich auch im Kleinen z. B. an einem Totholz entwickeln. Die Flächen für das Projekt seien 2011 ausgewählt worden. Damals gab es noch nicht das Wissen, was dort möglich sei. Nunmehr sei feststellbar, welche Flächen gut und welche nicht so gut funktionieren. Sie merkte an, dass bei der Umsetzung des Projektes u. a. die unterschiedlichen Nutzergruppen eine entscheidende Rolle spielen würden.




Bezirksratsherr Jäger bat darum, dass Gesamtergebnis des Projektes im Bezirksrat vorzustellen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Bezirksrat im Nachhinein unterstützen könne.

Bezirksratsherr Borstelmann stimmte Bezirksratsherrn Jäger zu, dass derartige Aktionen Zeit benötigen, da erst im Nachhinein die Entwicklungen gesehen werden können.
Er wies auf die Glockenblumen am Rande des Festplatzes der Schützengesellschaft Groß-Buchholz hin und fragte nach, ob sich durch diese Einschränkungen für das Ausrichten dies Schützenfestes ergeben würden.

Frau Hesse entgegnete, dass der Festplatz von Anfang an nicht mit in die Planungen für die Wildnis einbezogen worden sei. Aus ökologischer Sicht gäbe es laut Uni momentan keine Nutzungskonkurrenz und damit Einschränkungen.

Frau Koska führte weiter aus, dass „Störungen“ teilweise auch den Pflanzenwuchs fördern würden. So sei in Frankfurt an einem Trampelpfad die größte Artenvielfalt zu finden gewesen.

Frau Hesse ging auf den Zeitfaktor von fünf Jahren ein und berichtete, dass sich das Bewusstsein und Verständnis der Menschen in den letzten vier Jahren zum Thema „Wildnis“ positiv gewandelt habe.

Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach der geplanten Beschilderung und ob es nicht sinnvoller sei, mit QR-Code zu arbeiten. Eine Anpassung im Internet wäre so schneller möglich als auf statischen Schildern.

Frau Koska informierte darüber, dass an drei Robinienstämmen abnehmbare Schilder angebracht werden sollen. Die Möglichkeit eines QR-Code wurde bereits am Lindener Berg umgesetzt. Sie teilte mit, dass über eine Ausweitung noch keine Aussage getroffen werden könne.

Nach Übernahme der Sitzungsleitung durch den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider erkundigte sich Bezirksbürgermeister Hofmann, ob bei der Umweltdezernentin nachgefragt werden könne, wann es eine Antwort auf den Haushaltsbegleitantrag 301/2018 gebe. Dieser sei im Dezember 2018 vom Rat verabschiedet worden. Der Festplatz sollte planerisch festgelegt und dem Umweltausschuss bis Ende 2019 ein Konzept hinsichtlich Strom- und Wasserversorgung von städtischen Festplätzen vorgelegt werden.

Frau Hesse bat um eine schriftliche Sachstandsanfrage.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider interessierte sich dafür, ob durch das Projekt Verbesserungen für die Insekten eingetreten seien. Darüber hinaus fragte er nach, ob es vorstellbar sei, betonierte Flächen zu entsiegeln und dort mehr „Wildnis wage“. Er beschrieb die Vorteile einer Entsiegelung.

Frau Hesse merkte an, dass hinsichtlich des Themas „Insekten“ das Ergebnis der Uni abgewartet werden müsse. Die vollständige Auswertung des Projektes liege erst bei Projektende vor. Sie stimmte Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider zu, dass eine Entsiegelung positiv zu sehen sei.

Frau Koska wies diesbezüglich auf die Nutzerkonflikte hin. Es sei wünschenswert viele neue Wildnisflächen anzulegen.


Frau Hesse fragte nach, was sich der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vor Ort wünschen würde ohne Gewähr der Umsetzung.

Bezirksratsherr Borstelmann erkundigte sich, wie viele Personen an den Führungen teilnehmen würden. Er regte an, für den Bezirksrat Buchholz-Kleefeld am Ende des Projektes eine derartige Führung stattfinden zu lassen.

Frau Hesse entgegnete, dass die Führungen je nachdem, wo sie stattfinden, unterschiedlich besucht seien. Die Führungen in der Eilenriede hätten im Durchschnitt 30 Teilnehmer*innen. Bei Sonderflächen seien es teilweise nur 1 bis 2 Personen. Die Führungen seien alle im Programmheft "Grünes Hannover" aufgelistet.

Bezirksratsherr Plotzki wiederholte, dass es im Bereich der Zuschlagstraße eine größere „Pufferzone“ geben müsse, um die Flora und Fauna zu schützen. Sein Vorschlag sei, den Durchgangsverkehr so stark wie möglich einzuschränken und die bereits vom Bezirksrat beschlossene Fahrradstraße einzurichten.

Bezirksbürgermeister Hofmann ergänzte, dass mehr Obstbäume, wo es sinnvoll sei, angepflanzt werden könnten. Wünschenswert wären auch Sitzbänke mit Mülleimer, um die „Wildnis“ genießen zu können.

Bezirksratsherr Jäger merkte an, dass er persönlich den Eindruck habe, es gebe zu viele reine Wiesen. Er wünsche sich mehr Abwechslung, z. B. Sträucher, eingesäte Kräuter. Er halte es für gefährlich, dass der Hang zum Schnellweg mit Wiese ausgestaltet sei. Sein Anliegen wäre, dass dort mehr blühende Büsche oder Brombeersträucher angepflanzt werden.

Frau Hesse bestätigte den monotonen Eindruck. Durch die Anwohner*innen sei jedoch eine grüne Wiese gewünscht, auch zum Spielen für die Kinder.

Bezirksratsherr Fulst merkte an, dass eine gesunde Mischung zwischen Wiesen und Bepflanzungen vorliegen sollte. Gerade in der Nähe von Wohnbebauung seien Wiesen sinnvoll, um zum Spielen abseits von Spielplätzen einzuladen. Für die Kreativität seien jedoch auch Sträucher notwendig.

Bezirksratsfrau Wyborny erkundigte sich, ob bei nährstoffarmen Boden die Wahrscheinlichkeit größer sei, dass sich artenreiche Wiesen entwickeln können. Sie fragte nach, ob bei den als langweilig empfundenen Wiesen die Lebensbedingungen für viele blühende Kräuter nicht vorhanden seien.

Frau Hesse stimmte Bezirksratsfrau Wyborny zu und erklärte, dass es am besten wäre, die Mahd über viele Jahre regelmäßig abzutragen und damit die Nährstoffe rauszuziehen. So könnten sich besondere Kräuter entwickeln. Rasenpflanzen würden nährstoffreichen Boden bevorzugen, seien sehr konkurrenzstark und würden die Kräuter nicht zulassen.

Dem Einwand von Bezirksratsfrau Wyborny, dass sich so nichts verändern würde, widersprach Frau Hesse. Über einen längeren Zeitraum seien Veränderungen zu sehen, wenn die Mahd konsequent abgetragen werde. Um Wildnis entstehen zu lassen, sei abzuwägen, wie oft gemäht und die Mahd abgetragen werde solle. Bei nährstoffreichem Boden würde Sträucher und Bäume besser wachsen und so Wildnis entstehen. Es komme darauf an, was an den einzelnen Standorten gewünscht sei.




Bezirksratsfrau Starke machte den Vorschlag eine Haufen Steine aufzustapeln. Diese könnten zum Spielen für die Kinder dienen oder Insekten und kleine Reptilien anziehen. Evt. könnte sich auch Moos entwickeln.

Frau Hesse berichtete, dass „Insektenförderung“ auf einer anderen Projektfläche gerade ausgetestet werde. Auf der Grünfläche am Messeschnellweg gebe es zu viele unterschiedliche Nutzungsinteressen, um dies aufzuprobieren.


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld - 01/2020
(Drucks. Nr. 15-0344/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit 2020/2021
(Zuwendung 01/2020)
Einstimmig


TOP 5.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer - 02/2020
(Drucks. Nr. 15-0345/2020)

Bezirksratsherr Plotzki teilte mit, dass er in Bezug auf das geplante neue Konzept hinsichtlich Hundekottütenspender dem Antrag kritisch gegenüberstehe. Er werde sich daher enthalten. In diesem Zusammenhang regte er an, bei dem neuen Konzept zu berücksichtigen, dass in Zukunft Hundekotbeutel plastikfrei zur Verfügung gestellt werden.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 125,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer für 2020“
(Zuwendung 02/2020)

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung







TOP 6.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,

4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,



11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.
Einstimmig


TOP 6.1.2.
Förderung der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) „Kinderladen Knirpse“ und der Kindertagesstätte „Knirpse“ nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 0096/2020)


Der Bezirksrat empfahl,

zu beschließen,
die KKT „Kinderladen Knirpse", Kapellenstr. 10 a, 30625 Hannover sowie die Kindertagesstätte „Knirpse“, Sven-Hedin-Str.7, 30655 Hannover nach Änderung des Trägernamens von „Kinderladen Knirpse e.V.“ zu „Kinderladen Auenland e.V.", rückwirkend zum 04.04.2019 weiterhin zu fördern.

Einstimmig


TOP 6.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.2.1.
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0166/2020)

Der Bezirksrat beschloss,

folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

Frau Tijana Stokic Frau Mary Azizi
(auf Vorschlag der CDU-Fraktion) (auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld bleibt unberührt.

Einstimmig





TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
interfraktionell

TOP 7.1.1.
Parkplätze am Kantplatz
(Drucks. Nr. 15-0158/2020)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss,

die Verwaltung verlängert die Kurzzeitparkplätze am Kantplatz bis zur Fichtestraße.

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Antrag auf Verbesserung der Radwegverbindung von der Karl-Wiechert-Allee durch den Grünzug Roderbruch bis zum Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0167/2020)

Der Bezirksrat beschloss,

eine Verbesserung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit im Bereich des Grünzuges Roderbruch von der Karl-Wiechert-Allee bis zum Mittellandkanal durch folgende Maßnahmen durchzuführen:
1. Die Querung an der Karl-Wiechert-Allee an der Ampel durch eine Rotmarkierung des Überweges (Fahrradfurt) sichtbar zu machen,

2. Weiterhin die Sicherung der genannten Radwegverbindung an der Querung des Osterfelddammes neben dem Forssmannweg weiter zur Hundeauslaufwiese und zur Vogelsiedlung durch eine entsprechende Fahrradfurt auf dem Osterfelddamm mit der Beschilderung „Achtung Radfahrer“ zu realisieren.

3. Freigabe des Radweges östlich des Osterfelddammes in beide Richtungen im Bereich dieser Radwegverbindung.

4. An der Querung der Milanstraße auf der Höhe dieses Grünzuges zum Kanal hin eine Rotmarkierung auf der Fahrbahn vorzunehmen sowie Vorfahrt-achten-Schilder mit Hinweis auf kreuzende und vorfahrtsberechtigte Radfahrer*innen in beide Richtungen zu installieren. Die gleiche Lösung befindet sich auf der Pinkenburger Straße am Messeschnellweg, jedoch auf der gegenüberliegenden Seite des Dorfplatzes,
Einstimmig





TOP 7.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.2.1.
Absenkung Bordstein
(Drucks. Nr. 15-0053/2020)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki zeigte sich in Anbetracht des Neuausbaus der Scheidestraße und der im Bezirksrat erläuterten Pläne erstaunt über die beantragte Bordsteinabsenkung. Er fragte nach, wo Handlungsbedarf bei den Parkplätzen gesehen werde.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass in dieser Parkbucht nur ein relativ kleiner Streifen abgesenkt sei. Soweit dort zwei PKWs stehen, wäre es für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator relativ schwierig auf den Bürgersteig zu kommen, da dies nur über die kleine Absenkung möglich sei. Er verwies auf die dem Antrag beigefügten Fotos. Die Problematik sei von Bürger*innen an die Politik herangetragen worden.

Bezirksratsherr Borstelmann merkte an, dass die CDU-Fraktion die Absenkung ebenfalls für sinnvoll erachte. Es bestehe Handlungsbedarf, damit die Barrierefreiheit vollumfänglich hergestellt werde.

Bezirksratsherr Plotzki widersprach dem Ansinnen, da eine Absenkung über die gesamte Länge dazu führen könne, dass auf dem Radweg geparkt werde. Er halte die Absenkung über die gesamte Fläche für überflüssig und werde sich daher enthalten.

Der Bezirksrat beschloss,

dass der Bordstein zu den Behindertenstellplätzen in der Scheidestr. (12) auf der kompletten Länge der Parkplätze abgesenkt wird.



17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.2.
Interschutz
(Drucks. Nr. 15-0054/2020)

Neufassung


TOP 7.2.2.1.
Antrag für Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0054/2020 N1)

Bezirksratsherr Fulst erläuterte die Gründe für eine Neufassung und trug den Antrag vor.






Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Die CDU-Fraktion sehe hier jedoch die Landeshauptstadt Hannover in der Pflicht und wünsche sich, dass bei zukünftigen Messen diese die Mittel für die Karten zur Verfügung stelle und nicht die Mittel der Bezirksräte belastet werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren 12 Stadtbezirksräte werden demDer zuständige Fachbereich Feuerwehr OE 37.5 (Freiwillige Feuerwehr)der Landeshauptstadt Hannover bis zu 1.000,00 € aus den Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt, um den Kameradinnen und Kameradenwird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG die vorhandenen Freikartenkontingente so zu erhöhen, dass für jede*n Feuerwehrkammerad*in der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Buchholz, auf Abruf eine ausreichendpersonalisierte Freikarten für die Interschutz 2020 und den Deutschen Feuerwehrtagzur Verfügung zu stellen. gestellt werden kann.
Sollten die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht voll ausgeschöpft werden, so wird der Betrag aus den eigenen Mitteln um den gleichmäßig verteilten Restbetrag gesenkt.dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung das benötigte Kontingent ermitteln und dem Bezirksrat Buchholz Kleefeld eine Verwaltungsdrucksache vorlegen, welche die Kosten ausführt und die Übernahme der Kosten auf Antrag durch die Gelder des Bezirksrates ermöglicht.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0055/2020)

Bezirksratsfrau Starke verlas den Antrag.

Bezirksratsherr Borstelmann lobte den Einsatz für die Vereine und die kulturellen Belange im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld und signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion. Er merkte an, dass die Stadt Hannover dem Antrag vermutlich aus rechtlichen Gründen nicht folgen könne.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Werbeplakaten und -ständern für Vereine, Kulturveranstaltungen und andere nicht kommerzielle Veranstaltungen im Stadtbezirk, jeweils nach Einzelfallprüfung, kostenfrei zu erteilen.

Einstimmig








TOP 7.2.4.
Digitales Potenzial nutzen und Papier sparen
(Drucks. Nr. 15-0056/2020)

Bezirksratsherr Fulst brachte den Antrag ein.

siehe Änderungsantrag.


TOP 7.2.4.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0056/2020 "Digitales Potenzial nutzen und Papier sparen"
(Drucks. Nr. 15-0342/2020)

Bezirksratsherr Teicher erklärte, er halte den Vorschlag des Antrages nicht für umsetzbar, da nicht allen Bezirksratsmitgliedern ein I-Pad oder ein Laptop zur Verfügung stehen würde. Aus diesem Grund werde der vorliegende Änderungsantrag eingebracht. Danach sollen nur Bezirksratsmitglieder, die dies ausdrücklich wünschen, die Unterlagen papierlos erhalten. Alle anderen sollten die Unterlagen wie bisher durch den Botendienst erhalten.

Bezirksratsherr Plotzki ergänzte, dass die Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit der Fraktion Die PIRATEN im Rat Haushaltsanträge gestellt habe, um den Bezirksräten die Mittel für entsprechenden Geräte bereit zu stellen. Diese seien jedoch abgelehnt worden.

Bezirksratsherr Fulst machte darauf aufmerksam, dass der Bezirksrat nicht beschließen könne, I-Pads oder andere technische Geräte zur Verfügung zu stellen. Er gehe davon aus, dass jedes Bezirksratsmitglied eine E-Mail-Adresse habe und diese abrufen könne. Er erinnerte daran, dass jeder theoretisch über das Cara-Verfahren eine hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten könne. Um die Digitalisierung voranzubringen, müsse die ultimative Forderung gestellt werden. Es solle nach einem papierlosen Weg gesucht werden, für Dinge, die aufgrund des Datenschutzes oder der IT-Sicherheit nicht über eine einfache E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er ergänzte, dass Suchfunktionen im digitalen Zeitalter bei richtiger Bezeichnung deutlich einfacher seien.

Bezirksratsherr Hunze ging auf die Umweltargumentation ein und wies darauf hin, dass der Betrieb von Laptops Strom verbrauche. Dies bedeute, dass eine Menge CO2 produziert werde. Er legte dar, dass die Drucksachen auf Recyclingpapier herausgegeben werden und damit der "wertvolle" Papierverbrauch sehr gering sei. Aus den genannten Gründen könne die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass die Digitalisierung z. B. bei der Recherche von Vorteil sei. Er stimmte Bezirksratsherrn Hunze zu, dass es Wechselwirkungen im Energiebereich gebe. Rein praktisch sei es schwierig, soweit alle Unterlagen nur digital vorliegen würden, z. B. in der Sitzung Änderungsanträge ohne Papier einzubringen. Durch den eingebrachten Änderungsantrag solle die Wahlfreiheit für jedes einzelne Bezirksratsmitglied gegeben sein. Soweit kein Tablett vorhanden sei bzw. gestellt werden könne, fehle das Arbeitsmittel.

Bezirksratsherr Teicher informierte darüber, dass die Ausstattung mit Tabletts Kosten in Höhe von 200.000,00 € verursachen würden und warb für die Wahlfreiheit.





Bezirksratsfrau Oppelt begrüßte die Wahlfreiheit. Es sei sinnvoll, die Papiermengen zu reduzieren. Dabei müsse aber auch an die Personen gedacht werden, die keinen Laptop haben bzw. aufgrund von Seheinschränkungen besser mit dem Papier zurechtkämen. Sie hob hervor, dass auf Papier Notizen besser vermerkt werden können und viele aus diesem Grund ggfs. die Unterlagen dann doch zu Hause ausdrucken würden. Aus den genannten Gründen würde die CDU-Fraktion dem Änderungsantrag zustimmen, aber den Ursprungsantrag ablehnen.

Auf den Beitrag von Bezirksratsherrn Hunze erwiderte Bezirksratsherr Fulst, dass auch Ökostrom bezogen werden könne, um den Laptop zu betreiben bzw. andere Varianten in Bezug auf Google gewählt werden können. Er vertrat die Ansicht, dass ein Änderungsantrag auch auf einem mitgebrachten Schreibblock formuliert werden könne. Papier werde nicht gänzlich verschwinden. Die Möglichkeiten sich mit Hardware auszustatten seien gegeben. Grundsätzlich müsse die Stadt Hannover darüber nachdenken, dies zu tun. Der Antrag hinsichtlich des digitalen Versandtes bleibe bestehen.

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott erklärte, dass sie dem Änderungsantrag mit der entsprechenden Abfrage zustimmen würde, um den Papierverbrauch zu senken.

Bezirksratsherr Schädel schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Kleinert-Pott an. Er ergänzte, dass nicht jeder über die entsprechende digitale Kompetenz verfüge, um ein pdf-Dokument zu bearbeiten, um es per Mail in der Sitzung an die anderen Mitglieder des Bezirksrates zu versenden, um darüber zu beraten. Er sei ebenfalls für die Wahlmöglichkeit.

Bezirksratsherr Borstelmann informierte darüber, dass es im Rat ebenfalls eine Wahlfreiheit gebe, ob die Einladung nur digital oder zusätzlich in Papierform versandt werde.

Der Bezirksrat beschloss folgende, veränderte Fassung der Drs. 15-0056/2020 (mit Streichungen):

Die Verwaltung verschickt auf Antrag zukünftig alle Sitzungsunterlagen Unterlagen per E-Mail an die diejenigen Bezirksratsmitglieder, die dies als Zustellungsform bevorzugen. Die betreffende Emailadresse wird von den Bezirksratsmitgliedern jeweils selbst bestimmt.

Sollten aufgrund von Datenschutz, IT-Sicherheit oder anderer gesetzlicher Bestimmungen einzelne Dokumente und Unterlagen (beispielsweise nicht-öffentliche Drucksachen) hiervon vom einfachen Versand per E-Mail ausgenommen werden müssen, so ist zu prüfen, wie hierfür eine papierneutrale Lösung papierlose Zustellungsform gefunden werden kann (indem diese beispielsweise verschlüsselt zugestellt werden). Diese wird Die technischen Möglichkeiten dafür werden dem Bezirksrat im Jahr 2020 vorgestellt.

10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen







TOP 7.2.5.
Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH
(Drucks. Nr. 15-0076/2020)

Bezirksratsfrau Starke trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki stellte eine geänderte Fassung des Antrags vor.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass mit dem Ursprungsantrag die Möglichkeit geschaffen werden solle, eine einvernehmliche Regelung mit den Eigentümern zu treffen. Sollte diese nicht erzielt werden können, bliebe nur die Enteignung. Er warb dafür, nochmals an die Eigentümer*in für eine Einigung heranzutreten.

Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass allen die Bedeutung des Köritzhofes bewusst sei. Er verwies auf die durch einige Ratsmitglieder stattgefundene Akteneinsicht bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Der Akteninhalt sei vertraulich und dürfe nicht bekannt gegeben werden. Es habe sich aber eine neue Sachlage ergeben und daher wundere er sich über den vorliegenden Antrag. Er warb dafür, dass beide Anträge zurückgezogen werden und eine Vorstellung über die aktuelle Sachlage – soweit öffentlich – durch die Untere Denkmalschutzbehörde in einer Bezirksratssitzung stattfinde. Die CDU-Fraktion spreche sich gegen eine Enteignung aus. Aus diesem Grund bat er darum, über die Punkte des Ursprungsantrages getrennt abzustimmen. Eine Enteignung könne einen sehr langen Rechtsstreit nach sich ziehen und wäre in diesem Fall kontraproduktiv.

Bezirksbürgermeister Hofmann informierte darüber, dass die Untere Denkmalschutzbehörde über die neue Sachlage nicht berichten dürfe. Das diesbezügliche Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.Der Antrag sei aufgrund des Zeitablaufs gestellt worden, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden.

An die Nachfrage von Bezirksratsherrn Fulst, über welche Punkte getrennt abgestimmt werden solle, entgegnete Bezirksratsherr Borstelmann, dass Punkt 1 von 2 und 3 abgekoppelt werden solle.

Bezirksratsherr Dr. Carlson fragte nach, welche zeitliche Befristung für die Durchführung des Kaufvorganges vorgesehen sei und welcher Kaufpreis maximal angedacht sei. Diese Punkte seien für ihn entscheidungsrelevant.

Bezirksratsherr Fulst antwortete, dass er hinsichtlich der Höhe des Kaufpreises auf die Fachverwaltung vertraue. Die bereits in der Vergangenheit gemachten Angebote könnten als Richtwert dienen. Wichtig sei, dass ein Verfahren gestartet werde.

Bezirksratsherr Dr. Carlson hielt fest, dass die Frage in Bezug auf die zeitliche Komponente nicht beantwortet worden sei. Hinsichtlich des Kaufpreises erkundigte er sich, ob die Bereitschaft bestünde, die Immobilie z. B. 25 % über dem geschätzten Wertgutachten zu erstehen oder ob ein Kauf nur in Frage komme, wenn der Kaufpreis relativ nah an dem ermittelten Entschädigungsbetrag liege.

Bezirksratsherr Jäger zeigte sich über die Fragestellung entsetzt und ging auf das Verfahren hinsichtlich der Anträge ein. Innerhalb von 4 Monaten müsse sich die Verwaltung entscheiden, ob sie das Gebäude kaufe oder nicht. Sollte sie sich für einen Kauf




entscheiden, würden die evt. langwierigen Verhandlungen mit den Eigentümern folgen. Eine zeitliche Vorgabe könne daher nicht gemacht werden. Die Kosten für den Hof seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht schätzbar, weder für den Kauf noch für die Sanierung oder die Nachnutzung.

Bezirksratsherr Plotzki drückte sein Erstaunen darüber aus, dass aufgrund der Akteneinsicht und der anscheinend neuen Sachlage in dem Ursprungsantrag eine Enteignung in zweiter Stufe gefordert werde. Die Fraktion DIE LINKE. sei diesbezüglich konsequenter. Es sei genug Zeit vergangen und entsprechend müsse das Enteignungsverfahren schnellstmöglich eingeleitet werden. Er warb für die Unterstützung des Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Fulst verdeutlichte nochmals, dass mit einem Kauf des Köritzhofes ein sehr langwieriges Enteignungsverfahren abgewendet werden solle.

Der Bezirksrat beschloss:
Die LHH wird aufgefordert,
1. den Köritzhof zu kaufen, um dafür Sorge zu tragen, dass dieses historische Baudenkmal erhalten bleiben kann.
2. Sollte der Kauf des Köritzhof scheitern, so fordern wir die Verwaltung auf, den Besitzer des Köritzhof zu enteignen und diesen in den Besitz der LHH zu bringen.
3. Um eine Nachnutzung zu ermöglichen und dieses historisch wertvolle Gebäude zu erhalten, soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden, mit dem Ziel Ideen zur Nachnutzung zu entwickeln und diese dann gemeinsam umzusetzen.

getrennte Abstimmung:
Punkt 1: 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 2+3: 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.5.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0076/2020 "Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH"
(Drucks. Nr. 15-0343/2020)

Der Bezirksrat lehnte den Änderungsantrag ab:
3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.6.
Anpassung Einsatzpunktsteuerung an der Lichtsignalanlage Silberstraße / Groß-
Buchholzer-Straße

(Drucks. Nr. 15-0103/2020)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider verlas den Antrag.

Bezirksratsherr Hunze teilte mit, dass er beobachtet habe, dass eine Radfahrerin grün erhalten habe, obwohl kein PKW auf der Straße war. Er meldete Zweifel an. Die CDU-Fraktion werde sich aus diesem Grund enthalten.




Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass sie sich vor Antragstellung intensiv mit der Situation auseinandergesetzt hätten.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einsatzpunktsteuerung an der Lichtsignalanlage Silberstraße / Groß-Buchholzer- Straße so zu verändern, dass Fahrradfahrer*innen den Bedarf auf der Silberstraße signalisieren können.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 7.2.7.
Fahrradständer Stadion am Pferdeturm
(Drucks. Nr. 15-0106/2020)

Bezirksratsherr Fulst brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss,
die Verwaltung wird in Absprache mit dem Betreiber des Eisstadions am Pferdeturm und ggf. dem Eilenriedebeirates,
1. neue Fahrradständer am Eisstadion am Pferdeturm installieren und
2. den Platz um die Fahrradständer herum instand setzen.

Einstimmig


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Entfernung morscher Bäume am Walter-Meyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-0193/2020)

Bezirksratsherr Hunze stellte den Antrag vor.
Er wies darauf hin, dass die morschen Bäume zwischenzeitlich entfernt worden seien und die CDU-Fraktion daher den Antrag zurückziehe.

Zurückgezogen


TOP 7.3.2.
Instandsetzung des Waldwegs zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche
(Drucks. Nr. 15-0194/2020)

Bezirksratsherr Hunze trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob der wassergebundene Weg vom Kirchröder Turm bis zur Petrikirche direkt am Wolfsgraben entlang gemeint sei. Dies bejahte Bezirksratsherr Hunze.



Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Waldweg zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche vollständig instand zu setzen.

Einstimmig


TOP 7.3.3.
Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-0195/2020)

Bezirksratsherr Hunze verlas den Antrag und erläuterte die Begründung.

Bezirksratsfrau Starke drückte die Freude der SPD-Fraktion über den fundierten mit Fakten hinterlegten Antrag aus. Diesem würden sie zustimmen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Stellung zum als Anlage beigefügten Fachbericht der Hansestadt Lübeck hinsichtlich der Sanierung von Straßen durch Kaltbauweise zu nehmen und sich intensiver mit dem Sachverhalt zu befassen.

Einstimmig


TOP 7.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.4.1.
Klimaschutz beginnt vor Ort – 100% erneuerbare Energie in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-0208/2020)

siehe Neufassung


TOP 7.4.1.1.
Klimaschutz beginnt vor Ort – 100% erneuerbare Energie in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-0208/2020 N1)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass der Antrag die Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finde. Er wies darauf hin, dass die Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht in dem Antrag mit aufgeführt werden sollten, da diese in der Regel fossile Energieträger nutzen würden.






Bezirksratsherr Fulst merkte an, dass auch die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Dabei seien sie der Ansicht, dass die Stadtverwaltung den Antrag schrittweise umsetzen solle. Bei den diesbezüglich aufzustellenden Planungen seien vorrangig die Gebäude zu berücksichtigen, bei denen eine Sanierung anstehe. Mit dem vorliegenden Antrag werde ein Signal gesendet. Er hätte sich einen Antrag zu einem konkreten Projekt gewünscht, z. B. auf dem Dach des Gebäudes x solle eine Photovoltaikanlage gebaut werden. Als Grund gab er an, dass ein konkretes Projekt besser nachgehalten werden könne.

Bezirksratsherr Borstelmann teilte mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag aufgrund seiner Pauschalität ablehne. Er sei zumindest mittelfristig nicht realisierbar, auch fehle eine Zeitschiene.

Bezirksratsherr Plotzki verwies auf die Begründung des Antrages und ging auf den durch den Rat verabschiedeten Masterplan 100 und das Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung 2050 ein. Es sei wichtig, das Verfahren zu beschleunigen und das Thema haushaltstechnisch zu berücksichtigen.

Bezirksratsherr Hunze gab den Hinweis, dass der Antrag nicht auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld bezogen sei.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider warb für den Klimaschutz. Er machte darauf aufmerksam, dass in Hannover bereits Projekte umgesetzt seien und nannte Beispiele.

Bezirksratsherr Plotzki stellte die Neufassung vor.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sämtliche Gebäude die in städtischer Verwaltung - soweit im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld liegend - sind, mit 100% erneuerbarer Energie zu versorgen. Dabei sind Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieerzeugung mit Photovoltaik und Installierung innovativer Gebäudetechnik (z.B. Solaranlagen BHKW und Pufferspeicher) umzusetzen.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 7.4.2.
Ausbau des Gehweges nördlich der Eisenbahnlinie Hannover-Lehrte am Bahnhof „Karl-Wiechert-Allee“
(Drucks. Nr. 15-0209/2020)

Bezirksratsherr Plotzki brachte den Antrag ein.

Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass der Weg augenscheinlich in einem guten Zustand sei. Er sei sehr schmal und daher für die gemeinsame Nutzung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen nicht geeignet. Des Weiteren sei der Weg verhältnismäßig steil und habe eine scharfe Kehre, sodass Sicherheitsvorbehalte gesehen werden. Durch die Baumaßnahmen in der Nachbarschaft könne eine erhöhte Nutzung des Weges erwartet werden. Aus den genannten Gründen enthalte sich die CDU-Fraktion.



Bezirksratsherr Behrendt stimmte Bezirksratsherrn Hunze zu, dass die Kehre für Radfahrer*innen schwierig zu fahren sei. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag jedoch zustimmen.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Der nördlich der Eisenbahnlinie Hannover-Lehrte am Bahnhof „Karl-Wiechert-Allee“ gelegene und von der Straßenebene hinunter zum Grünzug führende Gehweg mit Kehre ist auszubauen und zu beleuchten.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Weg mit dem Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) für die entsprechende gemeinsame Nutzung freizugeben.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 7.4.3.
Erneuerung des Gehweges in der Soltauer Straße (im Bereich der Bäckerei)
(Drucks. Nr. 15-0210/2020)

Bezirksratsherr Plotzki verlas den Antrag und erläuterte diesen.

Bezirksratsherr Behrendt erklärte, dass eine Verbesserung vor Ort angebracht sei. Die Weißmarkierung könne auf dem Asphalt angebracht werden. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den östlichen Gehweg an der Soltauer Straße im Bereich der Bäckerei umgehend zu erneuern.
Die Parkmöglichkeit ist mit weißen Markierungen auf dem vorhandenen Asphalt begrenzend zu kennzeichnen und mit den Verkehrszeichen 315-56 (Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Anfang) und dem Verkehrszeichen 315-57 (Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende) zu versehen.

Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Stand der Planungen zum Neubau der Grundschule Groß-Buchholz II (Paracelsusweg)
(Drucks. Nr. 15-0102/2020)

Bezirksratsfrau Wyborny trug die Anfrage vor.


1. Wie weit sind die Planungen für dieses Bauprojekt fortgeschritten und wie ist der derzeitige Planungsstand?
2. Zu welchen Zeitpunkten sollen die weiteren Planungsschritte umgesetzt werden?
3. Wann wird die Grundschule voraussichtlich fertiggestellt sein und der Schulbetrieb aufgenommen werden?
Frau Baron beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

zu 1. Das Verhandlungsverfahren ist verwaltungsseitig abgeschlossen, der Vergabevorschlag wird derzeit vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Vergabedrucksache soll im ersten Quartal den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
zu 2. Die erforderliche Kampfmittelsondierung erfolgt im Februar/März 2020.
Nach Beschlussfassung durch den Rat soll die Auftragsvergabe an den ÖPP-Auftragnehmer erfolgen, möglichst noch im April 2020. Im Anschluss beginnen die Straßenbauarbeiten für den Ausbau des Paracelsusweges.
Der Baubeginn für die Grundschule ist für Anfang Oktober 2020 geplant.
zu 3. Sofern keine unerwarteten Störungen auftreten, wird die Grundschule voraussichtlich im April 2022 fertiggestellt sein. Der Schulbetrieb könnte dann – erfolgreiche Abnahme, Erledigung von Restarbeiten, Einregulierung, Ausstattung und Möblierung etc. vorausgesetzt – zum Schuljahreswechsel 2022/23 aufgenommen werden.


TOP 8.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 8.2.1.
Feinstaub-Nachmessungen im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-0032/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

In der Bezirksratssitzung v. November d.v.J. lag ein Beschlussantrag zur Errichtung einer Luftmessstation im Heideviertel vor(1). Auch wenn dieser Antrag letztlich im Bezirksrat keine Mehrheit fand, gab es erhebliche Anhaltspunkte für eine häufige (vor allem saisonale), z.T. auch massive Überschreitung der zulässigen Grenzwerte(2) für Feinstaubbelastungen. Diese fußten auf Messungen von privater Seite, sie waren jedoch sorgfältig ausgeführt - mit Hilfe modernster Technik - und entsprechend auch dokumentiert.
Daraus folgt m.E., dass die Stadtverwaltung (bzw. die von ihr hierfür für zuständig gehaltene Landesbehörde)(3) im Wege der Gefahrenabwehr sowie auch in Verfolg der gebotenen Rechtstreue gegenüber der v.g. Richtlinie in der Pflicht steht, diese privaten Messungen, die informatorisch dem v.g. Antrag als Anlage beigefügt waren, durch amtliche Messungen entweder zu verifizieren oder aber zu widerlegen.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Teilen Sie diese Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Nachmessungen - wie obenstehend?
2. Wenn ja, wie wollen Sie im Weiteren vorgehen?
3. Wenn nicht, wieso nicht?



Fußnoten
(1) Antrag Nr. 15-2769/2019
(2) EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV))
(3) Zentrale Unterstützungsstelle Lufteinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim

Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Vorbemerkung:

Zur Beantwortung der Stadtbezirksratsanfrage hat die Stadtverwaltung im Vorfeld eine Stellungnahme der für die Luftgütemessungen in Niedersachsen zuständigen Zentralen Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim eingeholt.

Zu 1) Die Luftqualitätsbeurteilung erfolgt in Niedersachsen anhand festgelegter Gebiete und Ballungsräume. Die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung gibt in Abhängigkeit von der Anzahl der in den Gebieten und Ballungsräumen wohnenden Bevölkerung und in Abhängigkeit vom Belastungsniveau vor, wie viele Probenahmestellen einzurichten sind. Dabei sind auch Daten für Bereiche zu gewinnen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist. Diese Anforderungen erfüllt das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) in seiner jetzigen Ausrichtung.
Gleichwohl ist es erforderlich, das Messkonzept regelmäßig zu überprüfen und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse gegebenenfalls anzupassen. Unter anderem zu diesem Zweck führt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zahlreiche Schadstoffmodellierungen durch. Ein Ziel ist es hierbei auch, Schwerpunkte hinsichtlich der Luftbelastung zu identifizieren. Sollte sich ein Verdachtsfall auf Vorliegen einer erhöhten Schadstoffbelastung erhärten, schließen sich orientierende Messungen an, bevor gegebenenfalls ein unbefristeter ortsfester Messpunkt eingerichtet wird.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sehen weder das Gewerbeaufsichtsamt noch die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, die Luftqualität gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung um Messungen im Heideviertel in Hannover zu ergänzen.
Zu 2) Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3) Bei der privat eingesetzten Messeinrichtung handelt es sich um einen Sensor des Typs SDS011 der Firma Nova Fitness Co. Ltd. Da die ZUS LLGS in der Vergangenheit bereits mit Daten dieses Sensortyps
konfrontiert wurde, sind im Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) im Zeitraum 01.12.2017 bis 03.04.2018




entsprechenden Untersuchungen durchgeführt worden. Dabei wurden
sechs dieser Sensoren sowohl untereinander als auch mit den im LÜN eingesetzten Feinstaubmonitoren verglichen. Im Wesentlichen sind hinsichtlich dieser Feinstaubsensoren zwei Einschränkungen zu nennen:
· Die Sensoren korrelieren unterschiedlich mit den LÜN-Feinstaubsensoren, was zum Teil zu unterschiedlichen Messwerten der Sensoren führte.
· Es gibt eine deutliche Abhängigkeit des Messfehlers des Sensortyps von der Luftfeuchtigkeit; der Hersteller gibt einen Arbeitsbereich bis maximal 70 % Luftfeuchtigkeit an. Bei den Messungen mit den Sensoren des Typs SDS011 nahmen die Messfehler mit zunehmender Luftfeuchtigkeit deutlich zu. Bei Luftfeuchten über 70 % scheinen Mehrbefunde in Größenordnungen bis hin zu mehreren Hundert Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) möglich. Damit handelt es sich um kein eignungsgeprüftes Feinstaubmessgerät im Sinne der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV).
Aus Baden-Württemberg sind bezüglich des Sensors SDS011 ähnliche Ergebnisse bekannt.
Ungeachtet der oben beschriebenen grundsätzlichen Problematik des eingesetzten Feinstaubsensortyps stellen sich Fragen hinsichtlich der Qualitätssicherung der durchgeführten Messungen und der Umsetzung der Kriterien der 39. BImSchV für die Standortwahl der Messung.
Aus den zur Verfügung gestellten Grafiken (z. B. grafische Darstellung der PM10-Konzentration Januar 2019 bis Oktober 2019) wird weder deutlich, ob die erhobenen Messwerte überhaupt zu einer Überschreitung des Grenzwertes für den PM10-Jahresmittelwert (40 µg/m³) führen, noch, ob der Grenzwert für den PM10-Tagesmittelwert (maximal 35 Tage mit PM10-Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) als überschritten zu beurteilen wäre.
In den Phasen vermeintlich hoher, mit dem SDS011 gemessener Feinstaubwerte (Januar bis März, Oktober bis November 2019) war die relative Luftfeuchtigkeit sehr hoch und wies selten Werte unter 70 % auf. Gemäß oben beschriebener Feuchteabhängigkeit sind daher insbesondere die vermeintlich hohen Messwerte kritisch zu sehen. Die zeitgleich erhobenen Werte an den LÜN-Messstationen in Hannover weisen zwar einen ähnlichen Verlauf, aber niedrigere Spitzenwerte auf.


TOP 8.2.2.
Verwaltungsentscheidung bezüglich des Bezirksratsbeschlusses zur Naturwalderweiterung in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0050/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Im Folgenden beziehe ich mich auf die 1. Entscheidung (Nr. 15-2750/2019 S1) in Bezug auf den Beschluss des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld unter TOP 7.5.1 v. 14.11.2019.(1)
Wie die Verwaltung mitteilt, werden die hannoverschen Stadtwälder in 5 Kategorien eingeteilt:
1. Naturnah bewirtschafteter Erholungswald 915,33 ha
2. Erholungswald 117,09 ha
3. Schutzwald (Naturwald) 124,83 ha
4. Altwarmbüchener Moor 168,92 ha
5. Tiergarten 80,86 ha



Die Kategorien 2 - 5 stünden, wie es heißt, "bereits unter besonderem Schutz". Hierzu vorab einige Anmerkungen.
Erstens, es wird nicht dargelegt, ob dieser besondere Schutz in den Klassen Erholungswald, Altwarmbüchener Moor und Tiergarten tatsächlich identisch ist mit dem, was unter Naturwald verstanden wird. Zweitens das Altwarmbüchener Moor liegt gar nicht in Hannover, sondern in Isernhagen. Hier wird also nicht (nur) auf die hannoverschen Stadtwälder rekurriert, sondern auch auf Waldflächen aus dem näheren Umland. Drittens steht auf S. 2 der Ablehnungsbegründung, dass das jetzige Verhältnis von 65% naturnah bewirtschafteter Erholungswald zu den anderen 4 Klassen, die "unter besonderem Schutz stehen", und die zusammen 35% ausmachen, nicht verändert werden kann, ohne das "Leitbild der hannoverschen Stadtwälder" kaputt zu machen.(2)
Gerade diese letzte Aussage könnte man sachlogisch als eine Ewigkeitsgarantie für den derzeitigen Status quo verstehen. In einer sich verändernden Welt wäre das wenig sachgerecht. Angesichts der Erderwärmung und des immer massiver auftretenden Klimawandels - sowie auch angesichts der rezenten Impulse für eine veränderte Umweltpolitik, die aus der Regionsversammlung gekommen sind - erscheint eine solche Haltung schon ein wenig anpassungsunfähig bzw. innovationsresistent.
Dabei war der Antrag - und somit der Beschluss - auf ein überschaubares Areal in der südlichen Eilenriede beschränkt. Wieso dieses Areal nicht der Naturwaldfläche zugeschlagen werden kann oder darf, wurde überhaupt nicht erklärt. Das kann eigentlich nur heißen, dass der o.g. Hinweis auf ein existenziell bedrohtes "Leitbild der hannoverschen Stadtwälder" so zu verstehen ist, dass auch nur ein Quadratmeter mehr an Naturwald in Hannover - egal wo und egal warum - intolerabel wäre.
Dabei hat die Lokalpresse im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Vorstoss in Sachen Klimanotstand in Hannover daran erinnert, dass die EU-Kommission Deutschland schon ein Vertragsverletzungsverfahren mit potenziellen Bußgeldern in Milliardenhöhe wegen des ständigen Verfehlens der verpflichtenden deutschen Klimaziele angedroht hat. Man sollte vielleicht darüber nachdenken, ob nach einer rationalen Güterabwägung tatsächlich der Fortbestand eines bestimmten "Leitbilds" höher zu bewerten ist als ein zielführender Umweltschutz.
Noch ein Punkt ist die Frage von Naturwald als CO2-Senke. Die Verwaltung beruft sich auf wissenschaftliche Forschungen, denen zu Folge bewirtschafteter Wald - unter Umständen - ebensogut als CO2-Senke dienen kann wie Naturwald (siehe S. 2-3 der v.g. Entscheidung).

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Erfahren die Stadtwald-Kategorien 2 und 5 genau denselben Schutz wie die Kategorie 3 Schutzwald/Naturwald und (wenn ja), wieso werden diese beiden Kategorien überhaupt gesondert ausgewiesen?
2. Inwieweit ist das Waldbaukonzept bzw. das Leitbild für die hannoverschen Stadtwälder aus Verwaltungssicht "in Stein gemeißelt", also nicht ohne Weiteres veränderbar?
3. Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen bezieht sich die Verwaltung bei der Frage der gleich guten Eignung von bewirtschaftetem Wald als CO2-Senke?



Fußnoten
(1) Quelle: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2750-2019S1
(2) Die genaue Formulierung war: "Ohne diese Durchforstungen kann das Leitbild der hannoverschen Stadtwälder nicht länger
aufrechterhalten und umgesetzt werden."



Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. Die o.g. Kategorien stellen sogenannte Betriebsklassen dar. Als eigene Betriebsklasse werden Flächen im Forstbetriebswerk zusammengefasst, wenn deren Bewirtschaftung oder Flächencharakter sich von anderen Flächen maßgeblich unterscheidet. Die Betriebsklassen Erholungswald (Kategorie 2), Schutzwald (Kategorie 3) und Tiergarten (Kategorie 5) haben gemein, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung hier nicht stattfindet (selbiges trifft auf das Altwarmbüchener Moor zu). Zwischen diesen Betriebsklassen
gibt es dennoch große Unterschiede, welche der Grund für die Differenzierung ist. Nachfolgend werden die Betriebsklassen 2, 3 und 5 kurz charakterisiert, um die Unterschiede zu verdeutlichen:

Schutzwald beinhaltet stillgelegte Waldflächen, welche u.a. auch als Referenzflächen für die wissenschaftliche Untersuchung der natürlichen Walddynamik dienen. Eine Holznutzung ist hier ausgeschlossen. Eine Regulierung der Baumartenzusammensetzung mittels Baumfällungen oder Baumpflanzungen ist daher ausgeschlossen. Die Verkehrssicherung wird nur entlang asphaltierter Wege durchgeführt.

Erholungswald bildet Waldflächen ab, welche einem starken Besucherdruck ausgesetzt sind (z.B. Vordere Eilenriede). Aus Rücksicht auf die Erholungsfunktion des Waldes werden hier ebenfalls keine Bäume aus forstwirtschaftlichen Erwägungen gefällt. Da die Bereiche jedoch stark von Waldwegen durchzogen sind, die einem großen Besucherstrom unterliegen, steht hier die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Vordergrund (dies beinhaltet die Fällung nicht mehr verkehrssicherer Bäume). Auch hier ist eine Regulierung der Baumartenanteile schwer möglich.

Der Tiergarten stellt einen Sonderfall unter allen Betriebsklassen dar. Als eingefriedeter Teil des Stadtwaldes dient er als Gehege für Rot-, Damm- und Schwarzwild. Er ist ebenfalls ein hochfrequentierter Waldteil. Der Charakter des Waldes ist hier in großen Teilen parkartig geprägt. Auch hier gilt, dass die forstwirtschaftliche Nutzung ausgesetzt ist. Baumfällungen aufgrund der Verkehrssicherung hingegen sind notwendig.

Die Beschreibung der Betriebsklassen veranschaulicht, dass sowohl im Schutzwald, Erholungswald als auch im Tiergarten keine Bäume aus forstwirtschaftlichen Erwägungen heraus gefällt werden. Dabei liegt der Fokus forstwirtschaftlicher Nutzung in der Landeshauptstadt Hannover auf der Pflege und Entwicklung von Waldbeständen hin zu Wäldern mit einem hohen Eichenanteil (die eigentliche Nutzung des Holzes aus wirtschaftlichen Interessen steht ohnehin nicht im Vordergrund). Dies ist auch das Leitbild der
Bewirtschaftung des Stadtwaldes (wie bereits in der Antwort vom 29.11.2019 zu 15-2750-2019 dargestellt). Diese pflegerischen Eingriffe sind notwendig, da die von Natur aus konkurrenzschwächere Eiche auf den meisten Standorten der Rotbuche unterliegen würde. Da die Eiche aus naturschutzfachlicher Sicht eine sehr wertvolle Baumart darstellt, wurde deren Förderung zum Leitbild bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes. Wie




eingangs beschrieben, darf eine derartige Mischungsregulierung zugunsten der Eiche im Naturwald/Schutzwald nicht durchgeführt werden. Derartige Durchforstungen sind auch im Erholungswald und Tiergarten nicht möglich. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Ausweitung von Schutzwaldflächen mit einer Abnahme des Eichenanteils im Stadtwald einhergeht. Untersuchungen der Schutzwaldflächen weisen ebenfalls darauf hin, dass der Eichenanteil langfristig gesehen zurückgeht. Die Bewirtschaftung und Pflege der Waldflächen ist demnach aus Naturschutzsicht durchaus sinnvoll und zum Erhalt des derzeitigen Eichenanteils von 35 % im Stadtwald zwingend erforderlich.

Zu 2. Das Waldbaukonzept der Landeshauptstadt Hannover leitet sich aus dem Forstbetriebswerk ab, welches 2011 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen wurde. Um die mannigfaltigen Ansprüche an den Stadtwald befriedigen zu können, gilt es, zwischen Belangen des Naturschutzes, der Naherholung und weiteren Funktionen abzuwägen. Dies kann nur mit dem Instrument einer „Multifunktionalen Forstwirtschaft“ bzw. dem vom Rat beschlossenen Waldbaukonzept sichergestellt werden. Es ist insbesondere der Anspruch, mehrere Funktionen des Waldes auf einer Fläche zu vereinen, was die Bewirtschaftungsweise der Landeshauptstadt Hannover innovativ macht. Der bloße Fokus auf die Klimaschutzleistungen des Waldes würde dem Stadtwald nicht gerecht werden.
Unabhängig von fachlichen Argumenten stellt eine Ausweitung der Naturwaldparzellen eine Änderung der Struktur der Eilenriede gemäß § 2 der Satzung über die Erhaltung der Eilenriede dar. Eine derartige Veränderung bedarf eines Ratsbeschlusses. Zudem geht die Änderung des Waldbaukonzeptes über den Wirkungsbereich des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld hinaus.

Zu 3. Über die Wirkung des Waldes als CO2-Senke sowie den Substitutionseffekt von Holzprodukten (ebenfalls klimaschutzrelevant) gibt es eine Fülle von Publikationen. Die Diskussion über Vor- und Nachteile von Flächenstilllegungen sowie deren Auswirkungen auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte wird derzeit auf allen Ebenen geführt. Der Verweis auf einzelne wissenschaftliche Artikel wird der Komplexität des Themas zwar nicht gerecht, wenn Sie dennoch einen Einblick erhalten möchten, verweist die Verwaltung auf eine Publikation des Bundesamts für Naturschutz [Mund et al. 2015]. Die Publikation verdeutlicht u.a. am Beispiel laubholzdominierter Wälder, dass die Kohlenstoffbilanz (Senkenfunktion von CO2) bewirtschafteter Wälder über der von „stillgelegten“ Wäldern liegen kann. Darüber hinaus verdeutlicht dieses Papier, dass der Klimaschutz kein Argument für die Stilllegung von Wäldern sein sollte, da Klimaschutz und natürliche Waldentwicklung eher als konkurrierende Zielsetzungen gesehen werden.


Anmerkung:

In der vorliegenden Anfrage wird angezweifelt, dass das Altwarmbüchener Moor in Hannover liegt und somit nicht Bestandteil des Stadtwaldes sei. Generell erstreckt


sich das Moor zwar über die Grenzen der Landeshauptstadt Hannover hinaus, dennoch befindet sich die als Betriebsklasse „Altwarmbüchener Moor“ aufgeführte Fläche von 168,92 ha innerhalb der Stadtgrenze sowie im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover – sie sind folglich Bestandteil des Stadtwaldes.

Darüber hinaus vermittelt die Anfrage den Eindruck, dass die primäre Funktion von Schutzwald in seiner Funktion als CO2-Speicher läge. Diese Waldflächen wurden jedoch mit dem Ziel der Förderung natürlicher Walddynamik ausgewiesen. Nur das Gesamtbild aller Betriebsklassen des Stadtwaldes gewährleistet die Multifunktionalität. Das Prinzip der „nachhaltigen Forstwirtschaft“ ist zwar bereits
über 300 Jahre alt, deren Umsetzung im Stadtwald Hannovers unter Berücksichtigung aller eingangs aufgeführten Funktionen darf jedoch durchaus als innovativ und der aktuellen Situation angepasst betrachtet werden.

Die Verwaltung bittet um freundliche Kenntnisnahme dieser Erläuterung.


Quellennachweis:

Bundesamt für Naturschutz (2015): „Klimaschutzwirkung des Wald- und Holzsektors: Schutz- und Nutzungsszenarien für drei Modellregionen in Thüringen – Ergebnisse des F+E-Vorhabens „Ökosystemleistungen naturnaher Wälder in der Wald- und Klimapolitik“; Martina Mund, Nico Fischbier, Ingolf Profft, Jan Richter, Christian Ammer
Dokument ist zum Download erhältlich unter: http://www.bfn.de


TOP 8.2.3.
Altersarmut im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0190/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die sogenannten Rentenreformen der letzten dreißig Jahre insgesamt gesunken. Insbesondere der von der CDU/SPD-Bundesregierung mit dem sogenannten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. März 2007 zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre hat zu einer deutlichen Niveau-Senkung beigetragen. Bei Inanspruchnahme der Altersrente vor Erreichung der Altersgrenze müssen Regel-Rentnerinnen und -Rentner nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Kauf nehmen. Im Übrigen trägt der im EU-Vergleich extrem stark vorhandene Niedriglohnsektor viel zum Altersarmutsrisiko bei.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten in Buchholz-Kleefeld und damit die Unterkunftsbedarfe seit Jahren sehr stark - wie insgesamt in Hannover und in ganz Deutschland. Die Folge ist, dass der für den Lebensunterhalt verbleibende Teil der Altersrente immer weiter absinkt. Die Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich mit Bezug auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld:

1. Wie viele Personen nehmen im Stadtbezirk ihren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. dessen Vorgänger dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder auf Wohngeld wahr und wie hat sich die

Inanspruchnahme derartiger Leistungen in den letzten 30 Jahren entwickelt?
2. Wie hoch ist die Dunkelziffer der grundsätzlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem Wohngeldgesetz (WGG), die bisher keine Leistungen beantragt haben, und bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?
3. Bietet die Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk oder für Bewohner*innen des Stadtbezirks auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an (z.B. in Senior*innenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen o.ä.m.)?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zur Armutsmessung wird auf kommunaler Ebene – so auch in der Stadt Hannover - die Transferleistungsquote herangezogen. Transferleistungen umfassen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und (zusätzlich seit 2015) dem Asylbewerberleistungsgesetz. Altersarmut wird gemessen an der Transferleistungsquote der Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter.

Ein Rückblick auf die vergangenen 30 Jahre ist nicht möglich. Die folgende Darstellung beginnt mit der Gültigkeit des SGB II und des SGB XII (Hartz IV-Reform im Jahr 2005). Es wird darüber hinaus ein nicht vergleichbarer Blick auf HLU-Leistungen nach dem BSHG der Jahre 2000 bis 2003 geworfen.

Zu Frage 1:
Ende 2018 lebten im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld insgesamt 1.038 Senior*innen, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhielten. Die meisten hiervon hatten ihren Wohnsitz im Stadtteil Groß-Buchholz (721) und in Kleefeld (260) (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter im Dezember 2018 im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld nach Stadtteilen


Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Die Transferleistungsquote der Senior*innen (Empfänger*innen von Transferleistungen im Alter von 60 plus in Bezug auf alle Senior*innen) betrug für den Stadtbezirk 8,1 Prozent und liegt damit unter dem Stadtdurchschnitt (9,8 Prozent). Überdurchschnittlich hoch ist die Transferleistungsquote mit 9,3 Prozent in Groß-Buchholz (vgl. Abb. 1).
Abb. 2: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld und in der Stadt Hannover insgesamt


Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Seit 2006 ist der Anteil der Senior*innen mit Transferleistungen in der Stadt Hannover deutlich von 6,4 Prozent auf 9,8 Prozent angestiegen. Die Entwicklung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld hat die gleiche Dynamik erfahren, allerdings auf niedrigerem Niveau (vgl. Abbildung 2).
In absoluten Zahlen stellt sich die Entwicklung in den Stadtteilen des Stadtbezirks wie folgt dar:

Abb. 3: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld nach Stadtteilen

Landeshauptstadt Hannover: Fachbereich Soziales und Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Rückblick auf Leistungen des Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Für dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld kann ein Rückblick auf Senior*innen im
Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem BSHG für die Jahre 2000 bis 2003 vorgenommen werden. In all diesen Jahren bezogen am Ende eines Jahres im




Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld rund 4 Prozent der Senior*innen HLU. Das waren jeweils rund 450 bis 490 Personen. In der Stadt Hannover betrug die HLU-Quote in diesen Jahren ebenfalls rund 4 Prozent.
Wohngeld als Hinweis auf Altersarmut
Einen weiteren Hinweis auf finanziell prekäre Lebenslagen gibt der Wohngeldbezug. Bei den im folgenden dargestellten Daten handelt es sich um Angaben für die Stadt Hannover insgesamt mit Rückblick bis ins Jahr 2014. Daten für die Stadtbezirke liegen nicht vor.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 2.268 Rentner*innen Wohngeld bezogen. Damit liegt die Zahl der Empfänger*innen seit 2016 auf ähnlich hohem Niveau. Deutlich ablesbar ist die Wohngeldnovelle im Jahr 2016 mit einem Anstieg von stadtweit mehr als 600 Wohngeldempfänger*innen. Einerseits stieg hierdurch der Kreis der Anspruchsberechtigten und andererseits wurde diese Novelle durch vielfältige Aktivitäten des Fachbereichs Soziales - Bereich Wohngeld (50.3) in der Ansprache von Senior*innen im Stadtgebiet begleitet. Wie sich die Wohngeldnovelle 2020 auswirken wird, ist abzuwarten.

Abb. 4: Rentner*innen mit Wohngeldbezug in der Stadt Hannover im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2019



Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales


zu Frage 2:

(a) Schätzung der Anspruchsberechtigten
Mit dem Thema der verdeckten Altersarmut oder der Dunkelziffer von Altersarmut beschäftigen sich bundesweit verschiedene Studien. Aktuell liegt eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vor (DIW Wochenbericht 49/2019). Demnach nehmen 62 Prozent der Senior*innen die Grundsicherung, die ihnen zustünde, nicht in Anspruch. Das heißt im Umkehrschluss, dass von 100 Berechtigten nur 38 die Grundsicherung in Anspruch nehmen, z. B. aus Scham, Unkenntnis oder (der meist unbegründeten) Sorge, dass Familienangehörige finanziell behelligt werden oder das Sozialamt zum Umzug in eine billigere Wohnung auffordern könnte oder auch aufgrund bürokratischer Hürden.
Legt man diese bundesweite Berechnung zu Grunde, muss man von einer Anzahl von Anspruchsberechtigten im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld von rund 2.700 Senior*innen ausgehen, von denen nur 1.038 Senior*innen ihren Anspruch geltend machen.
Eine Schätzung der Wohngeldberechtigten, die ihre Ansprüche nicht geltend machen, ist seriös nicht darzustellen.


(b) begleitende Konzepte
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2020 das Land Niedersachsen unter Kostenträgerschaft des Bundes. Durch das BMAS werden Publikationen und Informationsbroschüren zur Grundsicherung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Insbesondere informiert auch die Deutsche Rentenversicherung auf der Internetseite und mit Broschüren über die Voraussetzungen und Ansprüche. Von dort werden zusätzlich Rentner*innen konkret mit dem Rentenbescheid informiert. Sofern Renten bis zu einem Betrag von 865 EUR bewilligt werden, liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei.

Für etwaige Antragsteller*innen von Grundsicherungsleistungen steht im Fachbereich Soziales - Hilfen nach dem SGB XII und AsylBLG (50.1) die individuelle Beratung im Vordergrund. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Beratung besteht aber erst, wenn die betroffenen Personen sich mit der Leistungsabteilung in Verbindung gesetzt haben. Eine aufsuchende Sozialarbeit durch Mitarbeiter*innen des Bereichs 50.1 kann mit vorhandenem Personal nicht stattfinden. Sofern hier eine Notwendigkeit bekannt wird, erfolgt diese in der Regel durch den Kommunalen Seniorenservice des Fachbereichs Senioren.

Der Bereich Wohngeld (50.3) hat mit Einsetzen der Wohngeldreform 2016 vielfältige Aktivitäten unternommen, um Wohngeld gezielt als Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut einzusetzen. In allen Stadtbezirken Hannover haben Informationsveranstaltungen stattgefunden, um Betroffene oder Multiplikatoren über mögliche Ansprüche auf Wohngeld und damit einhergehenden Rahmenbedingungen zu informieren und zu beraten. Diese Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit des Fachbereiche Soziales und des Fachbereichs Senioren, dem Seniorenbeirat Hannover und dem Landesseniorenrat Niedersachsen. Insgesamt wurden zwischen 2016 und 2019 im Stadtgebiet Hannover und Umgebung ca. 110 Veranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden ca. 1.900 Menschen erreicht.

Darüber hinaus hat der Bereich Wohngeld einen Flyer speziell zum Thema „Wohngeld für Seniorinnen und Senioren“ entwickelt und setzt diesen gezielt bei Informationsveranstaltungen ein. Der Flyer findet große Akzeptanz. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde dieser Flyer aktualisiert. Entsprechend wurde auch auf der Homepage des Bereiches Wohngeld Informationen speziell zu dieser Zielgruppe mit weiterführenden Informationen eingestellt.

Gemeinsam mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover hat der Bereich Wohngeld im Rahmen eines Übergabemanagements ein Informationsschreiben entwickelt. Dieses Schreiben erhalten die Kund*innen, die aus Altersgründen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheiden. Hierin werden sie systematisiert über mögliche Ansprüche im Wohngeld und im SGB XII hingewiesen und die jeweiligen Rahmenbedingungen werden erläutert.

Alter, Armut, Schulden“: Im letzten Jahrzehnt hat sich in der Schuldner- und Insolvenzberatung die Überschuldung älterer Menschen als Problematik herauskristallisiert. Das daraufhin entstandene Präventionsprojekt „Alter, Armut, Schulden“ zielt darauf ab, Teilhabe im Alter – trotz verringerter finanzieller Mittel – zu gewährleisten und Armut sowie
prekäre Einkommenssituationen von Betroffenen zu erkennen und zu überwinden. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Budgetberatung, der Aufbau von grundlegenden Entschuldungskonzepten und die Verhinderung von Pfändungs- und Zwangsmaßnahmen. Sozialarbeiter*innen der Schuldnerberatung schulen Multiplikatoren*innen des






Fachbereiches Senioren, die mit älteren Einwohner*innen zum Thema Schuldenentstehung und Schuldenvermeidung arbeiten. Ziel ist es, das Angebot der Schuldnerberatung für ältere Einwohner*innen bekannt und niedrigschwellig nutzbar zu machen. Es werden kontinuierlich Kooperationen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich aufgebaut. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch bei der Zusammenarbeit mit eingesetzten Betreuer*innen.

In allen stadtbezirklichen Netzwerken für Senior*innen, die vom Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) organisiert werden, stellt die Schuldnerberatung das Projekt regelmäßig vor. Die Schuldnerberatung wird vom Kommunalen Seniorenservice bei Kriseninterventionen eingeschaltet.

Zu Frage 3:

Durch Mitarbeiter*innen im Fachbereich Soziales - 50.1 werden auf Anfrage verschiedener Institutionen (z. B. Seniorenbüros, Beratungsstellen) Informationsvorträge zum Thema Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII durchgeführt. Der Bereich 50.3 wird auch im Jahr 2020 die Informationsveranstaltungen zum Wohngeld vor Ort fortführen.

Lebensberatung und sozialrechtliche Beratung für Senior*innen im Stadtbezirk 4 findet nach der aktuellen Infrastrukturliste im Stadtbezirksbüro durch den KSH und auch durch Beratung der Hannoverschen Werkstätten, der Sozialpsychiatrischen Beratungsstelle der Region Hannover und der Rentenberatung innerhalb der Sprechstunde des Seniorenbüros Roderbruch Café Carré statt.

Weitere Beratungsmöglichkeiten werden im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) angeboten. Die nächstgelegenen SPNs befindet sich im Misburger Rathaus und in der Luise-Blume-Stiftung in Bothfeld. Armut im Alter ist Thema in der Beratung im SPN: Im Jahr 2018 fanden 255 Beratungen zu ALG II, Grundsicherung und Wohngeld statt. 473 Beratungen drehten sich um Spenden, die in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Bei mobilitätseingeschränkten Senior*innen erfolgt die Beratung in Form eines Hausbesuchs. Die Mobile Einzelfallhilfe als Krisenintervention kümmert sich stadtweit (auch im Bezirk 4) um Senior*innen, die in schwierigen Lebenssituationen sind. Sie ist ausschließlich zugehend unterwegs.

Um der verdeckten Armut entgegenzuarbeiten, werden folgende Strategien ergriffen:
  • Thematisierung von Altersarmut im Netzwerk für Senior*innen des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld. Dort sind Multiplikator*innen versammelt, die die Informationen weitertragen. Beim Netzwerktreffen am 23. Januar 2020 haben sich zwei Arbeitsgruppen konstituiert, die sich auf unterschiedliche Weise dem Thema Altersarmut annehmen („Altersarmut durch Nachhaltigkeit und Beratung begegnen“
  • sowie „Wie erreichen wir die bisher unerreichbaren Senior*innen“). Im Jahr 2019 hat mit dem Netzwerk eine Beteiligungsveranstaltung für Senior*innen stattgefunden, an der das Netzwerk für Senior*innen und der Bezirksbürgermeister beteiligt waren.







  • Beratung und Informationsweitergabe in den Neigungsgruppen, Klubs sowie den Angeboten im Seniorenbüro Roderbruch Café Carré im Stadtbezirk 4 durch die Sozialarbeiterinnen des Bezirks, die die Gruppen regelmäßig zwecks Austausch und Informationsweitergabe aufsuchen. Die Teilnahme an den Gruppenangeboten ist in der Regel kostenfrei.
  • Zudem wird beim regelmäßigen Treffen der Ehrenamtlichen im Seniorenbüro Roderbruch Café Carré und in der Seniorenbegegnungsstätte in der Rodewaldtstraße in Kleefeld in Bezug auf Altersarmut sensibilisiert, damit dies von Gruppenleitungen als Multiplikator*innen an Teilnehmende der Angebote weitergegeben werden kann.
  • Beziehungsarbeit der Sozialarbeiterinnen zu den ehrenamtlichen Leitungen der Neigungsgruppen, des Kernteams und der Ehrenamtlichen im Seniorenbüro Roderbruch und der Klubleitung, die ihre Gruppenteilnehmenden in der Regel sehr gut kennen und sensibel reagieren können, wenn sie verdeckte Armut wahrnehmen.
  • Im Jahr 2016 wurden in jedem Stadtbezirk die Veränderungen im Wohngeldgesetz in zahlreichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen vorgestellt. Dies soll für die Neuerungen ab Januar 2020 wiederholt werden.
  • Zwei Weihnachtsstuben im Stadtbezirk 4 (Begegnungsstätte des KSH, Rodewaldtstr. 17 und im Warburghof 3-5)
  • Austauschmöglichkeiten innerhalb der Gremien im Stadtbezirk (Stadtteilgespräch e.V. und Bürgerverein, IG Kleefelder Vereine, Wir sind Kleefeld e.V. etc. zur Informationsweitergabe)
  • Über den Fachbereich Senioren - Bereich „Wirtschaftliche Hilfen“ (57.1) ist dafür gesorgt, dass bei einem Einzug der Senior*innen in ein Alten- und Pflegeheim über Sozialhilfezahlungen eine pflegerische Versorgung sichergestellt ist, sollte das eigene Einkommen und das Pflegegeld nicht ausreichen, um den Pflegesatz zu decken.
Sparmöglichkeiten durch Nachhaltigkeit im Stadtbezirk 4:
  • Kleiderkammer im Roderbruch, Buchnerstraße 13b, 30627 (Träger: gEMiDe e.V.), Kleidertauschparty mehrmals im Jahr im Kulturhaus Hölderlin
  • Zwei Repair Cafés im Stadtbezirk 4, die auch von Senior*innen genutzt werden. Im Repair Café Roderbruch ist eine Beratung durch Hauptamtliche möglich (KSH, Gundlach, ProBeruf)
  • Bücherschränke in Kleefeld, Ebellstr. (gegenüber Schaperplatz), Groß-Buchholz, Läuferweg und Milanstraße,
  • Lebensmittelausgabestelle der Hannöverschen Tafel in der St. Martin Gemeinde in Groß-Buchholz (Nußriede 21, 30627)
  • Die Ehrenamtlichen in den zugehenden Senior*innen-Begleitdiensten des Kommunalen Seniorenservice (Handwerker*innendienst, Alltagsbegleitung in schwierigen Lebenssituationen, Partner*innenbesuchsdienst, Formularlots*innen und Medien- und Techniklots*innen) sind sensibilisiert für das Thema Altersarmut und geben entsprechende Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bzw. Rückmeldung an die beruflichen Mitarbeitenden, wenn sie von prekären finanziellen Verhältnissen erfahren.
Der Feststellung von Bezirksratsfrau Wyborny, dass die Antworten auf die Anfragen im Protokoll enthalten seien, stimmte Frau Schulz zu und ergänzte, dass die Antworten kurzfristig nach der Bezirksratssitzung über das Internet https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/Suche.xsp
aufgerufen werden können.






TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann grüßte vom Polizeipräsidenten Volker Kluwe und informierte darüber, dass er sich freuen würde, wenn am 24.04.2020 um 10.00 Uhr zahlreiche Mitglieder des Bezirksrates bei der Eröffnung der Freibadesaison im Annabad anwesend wären. Die Einladung folge noch. (Anmerkung: abgesagt)


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki wies auf die nächste Sitzung des Integrationsbeirates am 24.02.2020 hin und lud zu einer Teilnahme ein. Die Tagung finde um 19.00 Uhr in den Spielarkaden im Nachbarschaftstreff Buchnerstraße statt. Auf der Tagesordnung stünde u. a. der Besuch der Kleiderkammer des Vereins gEMiDe e. V. nebenan und der Lokale Integrationsplan 2.0, der zurzeit überarbeitet werde.

Sie informierte darüber, dass es in letzter Zeit Beschwerden zur Vermüllung entlang der Bahnlinie im Roderbruch gegeben habe. Es wurde u. a. in diesem Bereich eine Begehung mit unterschiedlichsten Akteuren durchgeführt. Der Zweckverband aha habe daraufhin, im Januar zwei Abfallbehälter im Straßenzug Nußriede aufgestellt bzw. aufhängen lassen. Bei stark frequentierten Abfallbehälter werde die Reinigung von ein- auf zweimal wöchentlich erhöht.
Auch der Grünstreifen in der Winkelriede erfahre eine andere Reinigungsleistung als bisher. Er werde zusätzlich ein Abfallbehälter in Höhe des Hauses Winkelriede 14 a aufgestellt. Sie erinnerte an die Möglichkeit, die „Hannover sauber“ Müllmelde-App zu nutzen bzw. bei aha unter 08009991199 anzurufen. Wenn Müll im Stadtbild auffalle, könne dies auch unter folgender E-Mail gemeldet werden: abfallfahndung@aha-region.de

Frau Rembecki berichtete, dass am Samstag, den 21.03.2020 die Aktion „Hannover ist putzmunter“ stattfinde. In der Zeitspanne von 9 – 14 Uhr lade die Abfallwirtschaft Region Hannover – aha – und die Landeshauptstadt Hannover zum 14. Mal zur Abfall-Sammelaktion ein. Es könne alleine, zu zweit, in der Gruppe, als Verein, als Unternehmen oder in Familie gesammelt werden. Schulen können nach Anmeldung bei aha in der Woche vom 16. bis 20. März sammeln. Wer mitmachen wolle, könne sich unter "Hannover sauber" informieren und dort auch Materialien anfordern. Schulen sollen sich bis zum 05.03.2020 anmelden.
Das Abschlussfest finde in diesem Jahr auf dem Platz vor dem KroKus, Thie 6. von 11-14 Uhr statt. Es gebe Speisen und Getränke sowie ein Unterhaltungsprogramm. (Anmerkung: Die Veranstaltung soll auf den Herbst 2020 verschoben werden.)

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.47 Uhr




Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)