Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 05.02.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.01.2020)
Protokoll (erschienen am 06.03.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 18.02.2020

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 5. Februar 2020,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9, 30629 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
(Bezirksratsherr Hoare) (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann 18.00 - 20.47 Uhr (Bündnis 90/ Die Grünen) Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe 18.00 - 21.00 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Seitz (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Jacob
Herr Selig

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die öffentlichen Sitzungen am:
- 04.09.2019
- 06.11.2019
- 04.12.2019

3. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0100/2020)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Einwohner*innenfragestunde

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Zementwerke in Sehnde-Höver und Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0109/2020)

6.1.2. Das Parken von Autos vor den Grundschulen des Schulzentrums Misburg
(Drucks. Nr. 15-0110/2020)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Neubau von Wohnungseinheiten in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0105/2020)

6.2.2. Nutzungszahlen 2019 Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0107/2020)

6.2.3. „Gnadenhof“ am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-0108/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung, sowie Vorstellung der neuen Kontaktbereichsbeamtin

8.1. Vorstellung der neuen Kontaktbereichsbeamt*innen

9. Informationen über Bauvorhaben

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorangegangenen Sitzungen

10.1.1. Genehmigungsverfahren zum geplanten Einsatz des Ersatzbrennstoffs „Renotherm“ bei der Firma Holcim
(Drucks. Nr. 15-2109/2019)

10.1.2. Ganztagesschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-3068/2019)

10.1.3. Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-3069/2019)

10.1.3.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
(Drucks. Nr. 15-0163/2020)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Verkehrssicherungsmaßnahme Kreuzung Lehrter Straße/Süßeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0130/2020)

10.2.1.1. Zusatzantrag zu TOP 10.2.1, Antrag 15-0130/2020, Verkehrssicherungsmaßnahme Kreuzung Lehrter Straße/Süßeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0320/2020)

10.2.2. Zusätzliche P+R-Parkplätze am Bahnhof Anderten-Misburg sowie Bereitstellung einer zeitgemäßen Fahrradgarage
(Drucks. Nr. 15-0131/2020)

10.2.3. Planung für Straßenerneuerungen im Bestand im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0132/2020)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. DS 2605/2019 – Kommission Stadtbezirksräte und Antwort der Verwaltung auf DS 15-3030/2019
(Drucks. Nr. 15-0126/2020)

10.3.2. Aufstellfläche für Verkaufsfahrzeuge vor dem Misburger Freibad
(Drucks. Nr. 15-0125/2020)

10.3.3. Lüftung Judoraum Halle 1 Ludwig-Jahn-Str.
(Drucks. Nr. 15-0127/2020)

10.3.4. Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-0128/2020)

10.3.5. Rodelberg Misburg
(Drucks. Nr. 15-0129/2020)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionell

11.1.1. Zuwendung 37-2019, FFW Misburg, Stühle
(Drucks. Nr. 15-0181/2020)

11.1.2. Zuwendung 38-2019, TSV Anderten, Handball Mini-EM
(Drucks. Nr. 15-0182/2020)

11.1.3. Zuwendung 02-2020, Kita St. Martin, Neugestaltung Vorplatz
(Drucks. Nr. 15-0183/2020)

11.1.4. Zuwendung 04-2020, SGM, 2 TT-Tische
(Drucks. Nr. 15-0184/2020)

11.1.5. Zuwendung 05-2020, Kl. Musiktheater Niedersachsen, "Integratives Musiktheater gegen Einsamkeit"
(Drucks. Nr. 15-0185/2020)

11.2. Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke./Piraten und der Einzelvertreterin der FDP

11.2.1. Zuwendung 03-2020, AWO, Schaukasten
(Drucks. Nr. 15-0186/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die öffentlichen Sitzungen am:
04.09.2019 einstimmig
06.11.2019 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
04.12.2019 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung



TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0100/2020)

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Lukas Wollenzien die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.

Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Frau Ilona Rusiecki wurde als neues Mitglied des Stadtbezirksrates eingeführt.

Die Verpflichtung wurde per Handschlag vorgenommen.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger fragte nach dem Areal gegenüber von EDEKA in der Anderter Straße und wollte wissen, ob es dort Pläne gebe für eine Bebauung.
Herr Bernhard führte aus, dass er über privatrechtliche Dinge in öffentlicher Sitzung keine Informationen geben dürfe.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Zementwerke in Sehnde-Höver und Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0109/2020)

Im Einzugsgebiet des Stadtbezirks Misburg-Anderten befinden sich zwei Zementwerke, eines der Firma Holcim in Sehnde-Höver direkt vor den Toren des Stadtbezirks und eines der Firma HeidelbergCement innerhalb des Stadtbezirks. Anlässlich der geplanten Umstellung des Werkes der Firma Holcim auf den schadstoffbelasteten Brennstoff Renotherm (dazu gab es am 3.4.2019 eine Anhörung im Bezirksrat Misburg-Anderten) hat erneut die Frage nach der Schadstoffabgabe der Zementwerke an die Umgebungsluft zu Aufmerksamkeit seitens einer kritischen Öffentlichkeit geführt.

Es versteht sich von selbst, dass in diesem Zusammenhang aufgrund der Lage und entsprechend dem Gebiet, in dem sich die Abgase verteilen, beide Zementwerke für den Stadtbezirk Misburg-Anderten von unmittelbarer Bedeutung sind.

Die relevanten Grenzwerte für den Schadstoffaustoß von Zementwerken werden durch das Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgegeben. In einem gewissen Maß werden Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte gestattet, sofern Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Auch für das Ausmaß der Schadstoffabgabe, für das solche Ausnahmen überhaupt möglich sind, gibt es gesetzliche Grenzen.

Wir fragen die Verwaltung:

(mit der Bitte, die relevanten Informationen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, den Betreibern der Anlagen und, falls erforderlich, anderen Stellen einzuholen und insbesondere beim Gewerbeaufsichtsamt die aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen anzufordern)

1. Welche Schadstoffimissionsgrenzwerte gemäß BImSchG wurden für die beiden genannten Werke in den letzten 5 Jahren erfasst, welche im gegebenen Fall nicht und warum, und bei welchen dieser Messwerte traten im gleichen Zeitraum Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte auf?

2. Inwiefern gehen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung von den betreffenden Schadstoffen aus, falls Überschreitungen der Imissionsgrenzwerte aufgetreten sind bzw. soweit eine potenzielle Gefährdung auch durch die Anlieferung des zu verbrennenden schadstoffbelasteten Materials über Verkehrswege durch den Stadtbezirk Misburg-Anderten gegeben ist?

3. Inwiefern beinhalten die aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für beide Werke Ausnahmegenehmigungen, welche Ausnahmegenehmigungen sind für die Zukunft geplant, und inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren über etwaige Ausnahmegenehmigungen hinaus noch zu Grenzwertüberschreitungen gekommen?

Zu diesem Thema wurde eine Anhörung in der Mai-Sitzung beschlossen.

Das Gewerbeaufsichtsamt Region Hannover übersandte uns dazu folgende Antwort:

In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurden durch die flächendeckende Verbreitung vermeintlicher „Fakten“ wiederholt diverse Anfragen nicht nur aus dem politischen Raum (u.a. Arbeitskreis Umwelt von SPD/CDU-Landtagsfraktion) zu den oben genannten, hier ansässigen Zementwerken vorgetragen. Da darüber hinaus aktuell offensichtlich auch ein gesteigertes mediales Interesse vorliegt, erlaube ich mir einleitend einige Vorbemerkungen:

Die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen bzw. „Müllverbrennungsanlagen (MVA)“ und Abfallmitverbrennungsanlagen (Zementwerke) sind in der 17. BImSchV 2013 (alt: 2003) gesetzlich geregelt. Die Emissionsgrenzwerte ergeben sich dabei im Wesentlichen für MVA auf Grund der Vorgaben des § 6 bzw. für Zementwerke auf Grund der Vorgaben des § 7 i.V. mit den Ausnahmeregelungen der Anlage 3 und des § 24 der 17. BImSchV (alt: § 19 der 17. BImSchV 2003). Die hieraus resultierenden unterschiedlichen Emissionsbegrenzungen für MVA und Zementwerke hat der Gesetzgeber dabei nicht willkürlich gewählt, denn - die Technologie der Zementherstellung ist keinesfalls mit der einer MVA vergleichbar und die Erkenntnisse der einen Betriebsart (auch der Einsatz bestimmter Abluftreinigungstechniken) sind nicht auf die andere übertragbar. Das Klinkerbrennen der Zementwerke ist ein Stoffumwandlungsprozess bei dem neben den Brennstoffen auch Rohstoffe dem System zugeführt werden. Die Unterschiede bei den Emissionsgrenzwerten sind allein schon aus verfahrenstechnischer Sicht begründet, da in den Drehrohrofenanlagen das Brenngut und die Drehrohrofenabgase im Gegenstrom geführt und dabei intensiv durchmischt werden. Die spezifische Zusammensetzung der Abgase wird von daher nicht nur allein durch den Verbrennungsprozess selbst, sondern auch (insbesondere) durch die in den Rohmaterialien enthaltenen Bestandteile bestimmt. Das Abgas eines Klinkerdrehrohrofens kann daher eine deutlich andere Zusammensetzung aufweisen als dies von herkömmlichen Verbrennungsprozessen bekannt ist. Unabhängig hiervon bieten Drehrohrofen besonders günstige Bedingungen (u.a. Temperaturverlauf und Gasverweilzeit), um Verbindungen, die über die Brennstoffe eingetragen werden (oder daraus entstehen), weitestgehend zu zerstören oder im Klinker einzubinden.

Die Holcim (Deutschland) GmbH bzw. deren Rechtsvorgänger (u.a. Nordcement AG bzw. Alsen AG) betreiben im Werk Höver seit Jahrzehnten diverse Anlagen zur Herstellung von Zementklinker und Zementen. Das Zementwerk setzt dabei neben den fossilen Regelbrennstoffen (u.a. Steinkohlenstaub) als Ersatz- bzw. Zusatzbrennstoff alternativ u.a. auch flüssige und feste, flugfähige Sekundär- bzw. Ersatzbrennstoffe (EBS) als heizwertreiche Fraktionen ein. Die Genehmigung für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen (u.a. Tiermehl, Altreifen, Altholz, Papierrückständen und Kunststoff/Textil-Abfälle) sowie für Ersatzrohstoffe und Hilfsstoffe wurde hierbei erstmals durch die Bezirksregierung Hannover unter dem 18.11.2003, Az. 501d-40500/4/2.3 Holcim (EBS-Anteil von 70 % der Feuerungswärmeleistung der Drehofenanlage) und zuletzt die aktuell noch geltende Genehmigung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover unter dem 21.12.2011, H 022172004-298-114 erteilt (Erhöhung des EBS-Anteils auf 100 % der Feuerungswärmeleistung der Drehofenanlage).

Auch die Fa. HeidelbergCement AG bzw. deren Rechtsvorgänger (u.a. Teutonia AG) betreiben im Werk Misburg-Anderten ebenfalls seit Jahrzehnten diverse Anlagen zur Herstellung von Zementklinker und Zementen. Auch dieses Zementwerk setzt dabei neben den fossilen Regelbrennstoffen (u.a. Steinkohlen- und Braunkohlenstaub) alternativ als Ersatz- bzw. Zusatzbrennstoff u.a. auch Tiermehl, Trockenklärschlamm und Sekundär- bzw. Ersatzbrennstoffe (EBS) als heizwertreiche Fraktionen ein. Die letzte Genehmigung für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen (EBS-Anteil von 75 % der Feuerungswärmeleistung der Drehofenanlage) wurde unter dem 18.07.2007, H029173066/011, i.d.F. des Abhilfebescheides v. 12.09.2008, H029173066-054 -011, erteilt.

Dies vorausgeschickt, ist zu den Fragen festzuhalten:

Zu 1.
Vor dem Hintergrund der für Laien schwer zu durchdringenden Materie, d.h. die Unterscheidung von Emissionen (von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigung) und von Immissionen (u.a. auf Menschen einwirkende Luftverunreinigungen) und den damit zusammenhängenden Grenzwerten, unterstelle ich bei dieser Frage, dass der Fragesteller wohl eher die Ermittlung/Erfassung von Emissionen (Emissionsgrenzwerte) in den Zementwerken meint. Unabhängig hiervon werde ich unter „Zu 2.“ auch noch näher auf Immissionsgrenzwerte eingehen.
Nahezu alle in den vorgenannten Genehmigungen aufgeführten Parameter werden mittels kontinuierlicher Messungen bestimmt. Dies betrifft für beide Zementwerk die Schadstoffe Staub, Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Quecksilber (Hg), Gesamtkohlenstoff (Cges) und Ammoniak (NH3); weiterhin bei Fa. Holcim noch gasförmige anorganische Chlorverbindungen (HCl). Darüber hinaus gehend werden für diverse Schadstoffe Einzelmessungen durchgeführt, so u.a. für gasförmige anorganische Fluorverbindungen (HF), PCDD/F und Schmermetallverbindungen.
Für jedes der Zementwerke werden jährlich ca. 15.000 Messwerte je Parameter kontinuierlich ermittelt (Halbstundenmittelwerte und Tagesmittelwerte). Dabei ist erkennbar, dass nicht der Verbundbetrieb, sondern nur der Direktbetrieb vereinzelt ein Problem bei Grenzwertüberschreitung darstellt, weil in diesem Betriebszustand die rohmaterialbedingten Emissionen wirksam werden (im Wesentlichen NH3).
Hinweis: Mit „Verbundbetrieb“ wird der Betriebszustand mit laufender Rohmühle (Rohmaterial-Mahltrocknungsanlage) bezeichnet. Dabei wird der komplette Energieinhalt des Ofenabgases zur Trocknung des Rohmaterials genutzt. Im „Direktbetrieb“ steht dagegen die Mahltrocknungsanlage still; das Ofenabgas wird über den Verdampfungskühler geleitet und im Gewebefilter entstaubt.


Zu 2.
Die Beurteilung von Luftschadstoffimmissionen erfolgt gemäß der 39. BImSchV (früher 22. BImSchV) und der TA Luft; deren Immissionsgrenzwerte sind zum Schutz u.a. der menschlichen Gesundheit bereits im Vorfeld bei der Planung von Anlagen grundsätzlich zu berücksichtigen. Der „Immissionsgrenzwert“ ist dabei ein Wert, der auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern.
Bereits im Rahmen früherer Genehmigungsverfahren beider Werke wurden zur Bestimmung der Auswirkungen der Luftverunreinigungen im Vorfeld Immissionsprognosen der maximalen Immissionszusatzbelastungen auf Basis der seinerzeitigen maximal zulässigen Emissionskonzentrationen (Grenzwerte für den Anlagenbetrieb) erstellt. D.h. es wurde im Rahmen der Untersuchungen prognostiziert, in welchem Umfang die Emissionen der Zementwerke maximal an den jeweiligen Immissionen im Werksumfeld beteiligt sind. Anzumerken ist, dass bei derartigen Prognosen stets eine „Worst-case-Betrachtung“ erfolgt. Angenommen wird dabei eine vollständige Ausnutzung der maximal zulässigen Emissionsgrenzwerte über das gesamte Jahr, auch wenn während der tatsächlichen Betriebszeiten deutlich geringere Emissionen auftreten. Für die Prognosen beider Zementwerke erfolgte eine entsprechende Ausbreitungsrechnung nach den Rechtsvorschriften der geltenden TA-Luft. Bei den Betrachtungen wurden keine signifikanten Veränderungen der Immissionskonzentrationen prognostiziert, d.h. die Immissionsgesamtbelastung entspricht im Wesentlichen der gemessenen Immissionsvorbelastung. Die Prognosen zeigen, dass die Immissionsbeiträge der Zementwerke für sämtliche Komponenten weit unter den Immissionswerten der TA-Luft oder anderen anerkannten Schutzstandards liegen (z.B. LAI, WHO, etc.). Die durch die seinerzeitigen Vorhaben hervorgerufenen Zusatzbelastungen konnten somit im Wesentlichen als irrelevant angesehen werden. Auch eine kumulierende Betrachtung der Immissionsbeiträge beider Zementwerke ergab nur geringfügige Zusatzbelastungen und resultierende Gesamtbelastungen, die die Immissionswerte der TA-Luft deutlich unterschreiten. Somit konnte (und kann) im Umkehrschluss gefolgert werden, dass durch die Unterschreitung der Immissionsgrenzwerte keine Risiken für die Bevölkerung durch die Zementwerke ausgehen.


Zu 3.
Inwiefern beinhalten die aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für beide Werke Ausnahmegenehmigungen, welche Ausnahmegenehmigungen sind für die Zukunft geplant, und inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren über etwaige Ausnahmegenehmigungen hinaus noch zu Grenzwertüberschreitungen gekommen?

Für beide Zementwerke wurden die einleitend genannten Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des § 10 BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) als förmliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und innerhalb dieser Verfahren in der Vergangenheit Ausnahmegenehmigungen nach der 17.BImSchV für folgende Parameter erteilt:
- Schwefeldioxid (SO2),
- Stickstoffoxide (NOx), angegeben als Stickstoffdioxid
- organische Stoffe (Cges.),
- Quecksilber (Hg),
- Kohlenmonoxid (CO)
Für Ammoniak (NH3) enthalten die Genehmigungen keine Begrenzung, da weder die seinerzeit geltende 17. BImSchV (2003) hierfür einen Grenzwert vorsah, noch die allgemeingültige Emissionsbegrenzung nach TA Luft Nr. 5.2.4 für Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen grundsätzlich zur Anwendung kam (bzw. kommt); vgl. TA Luft Nr. 5.4.2.3. Durch die Novelle der 17. BImSchV vom 02.05.2013 besteht Klarheit über die grundsätzlich zu erreichenden Werte (u.a. ab 1.01.2016 NH3- Emissionsgrenzwert von 30 mg/m³ im Tagesmittel sowie ab 1.01.2019 NOx-Emissionsgrenzwert von 200 mg/m³ im Tagesmittel). Eine Ausnahmegenehmigung für den Parameter NOx ist zukünftig nicht mehr erforderlich. Bei den Zementwerken ergeben sich die verbindlichen Emissionsgrenzwerte jedoch nicht unmittelbar aus der 17. BImSchV, sondern aus den von der Behörde zu erlassenen Bescheiden (vgl. § 9 Abs. 5 der 17. BImSchV). Geplant sind die Anpassungen (d.h. Verschärfungen) von Emissionsgrenzwerten für Gesamtkohlenstoff (Cges), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Quecksilber (Hg). Hinsichtlich der Details vgl. die beigefügten tabellarischen Übersichten, wobei die zukünftigen Emissionsgrenzwerte in der rechten Spalte abzulesen sind.
Zu etwaigen Überschreitungen der verbindlichen Emissionsgrenzwerte vgl. bereits getroffene Aussagen zu 1.

Ebenfalls eine Antwort übersandte die HeidelbergCement AG:

Zu Frage 1:
a) Die Formulierung der Frage bezieht sich auf die Messung von Schadstoffimmissionen, also nach im Umfeld des Zementwerks gemessenen Schadstoffkonzentrationen und Schadstoffdepositionen. Hierzu liegen uns als Betreiber des Zementwerks Hannover der HeidelbergCement AG keine Daten vor, da die Messung von Immissionen nicht von uns durchgeführt werden, sondern Aufgabe des bestehenden Messstellennetzes der Umweltverwaltung sind.
b) Soweit sich die Frage dagegen auf die Messung von Schadstoffemissionen, also auf die vom Zementwerk Hannover ausgehenden Luftschadstoffe, beziehen sollte, können wir hierzu folgende Angaben machen:
  • In unserem Zementwerk werden seit vielen Jahren die Schadstoffe Staub, Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Quecksilber kontinuierlich (d.h. zu jedem Zeitpunkt, in dem die Ofenanlage in Betrieb ist) gemessen. Darüber hinaus werden seit 2017 der Summenparameter „Gesamtkohlenstoff“ sowie bereits seit 2013 auch Ammoniak (NH3) kontinuierlich gemessen.
  • Bezüglich der Frage nach Überschreitungen unserer verbindlichen Emissionsgrenzwerte aus der bestehenden Genehmigung (siehe auch Antwort zu Frage 3) haben wir Ihnen eine ausführliche Präsentation beigefügt.

Zu Frage 2:
· Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, liegen uns keine Informationendarüber vor, inwieweit die in der TA Luft bzw. der 39. BImSchV festgelegten Immissionswerte, die dem Schutz der Gesundheit des Menschen dienen, im Umfeld des Zementwerks Hannover ausgeschöpft bzw. überschritten werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Zementwerk nur eine von vielen Quellen ist, die jeweils auf einen Immissionsort einwirken (daneben sind eine Vielzahl anderer Quellen, wie z.B. Verkehr, Hausbrand, Landwirtschaft, andere Gewerbe- und Industriebetriebe, wichtige Verursacher).
· Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wurde vor einigen Jahren eine Prognose erstellt, in welchem Umfang die Emissionen des Zementwerks Hannover maximal an den jeweiligen Immissionen im Werksumfeld beteiligt sind. Bei derartigen Prognosen wird stets eine sog. Worst-case-Betrachtung angestellt, d.h. es werden stets die für den Werksbetrieb ungünstigsten Annahmen getroffen (z.B. indem man annimmt, dass die Emissionen über das ganze Jahr hinweg den Emissionsgrenzwert zu 100% ausschöpfen, obwohl man aus den Messungen weiß, dass während der überwiegenden Betriebszeit deutlich geringere Emissionen auftreten). Das Ergebnis dieser Prognose hat gezeigt, dass selbst bei einer solchen Worst-case-Berechnung der Beitrag des Zementwerks Hannover bei allen zu betrachtenden Schadstoffen (Staub, Stickoxide, Schwefeldioxid, Quecksilber sowie weitere, im Staub vorhandene Schwermetalle) sogar deutlich unterhalb der sog. Irrelevanzschwelle liegen. Diese Irrelevanzschwelle beträgt bei Schadstoffkonzentrationen 3% und bei Schadstoffdepositionen 5% des Immissionsgrenzwerts und besagt, dass Immissionsbeiträge unterhalb dieser Schwelle (wie im Falle des Zementwerks Hannover) nicht als relevante Verursacher von Immissionsgrenzwertüberschreitungen anzusehen sind (wenn es denn zu solchen kommen sollte).
· Selbst wenn also Immissionswerte überschritten sein sollten, wovon wir aber nicht ausgehen, sind hierfür im Wesentlichen andere Quellen als das Zementwerk Hannover ursächlich und damit auch verantwortlich.

Zu Frage 3:
· Bei Anlagen wie dem Zementwerk Hannover ergeben sich die verbindlichen Emissionsgrenzwerte nicht unmittelbar aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den ergänzend dazu erlassenen Rechtsverordnungen, sondern aus den von der Behörde erlassenen Bescheiden (vgl. § 9 Abs. 5 der 17. BImSchV).
· In der aktuellen Genehmigung sind in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Emissionsgrenzwerte insbesondere für die kontinuierlich zu messen Schadstoffe Staub, Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Quecksilber festgelegt worden. Kurzfristig geplant sind darüber hinaus die erstmalige Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für den Summenparameter „Gesamtkohlenstoff“ und sowie Anpassungen (d.h. Verschärfungen) der Emissionsgrenzwerte für Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Quecksilber.
· Wenn die uns gegenüber angekündigten Emissionsgrenzwerte so, wie von der Behörde geplant, in Kürze verbindlich festgeschrieben werden, beinhaltet unsere Betriebsgenehmigung noch für folgende Schadstoffe Ausnahmen von den in der 17. BImSchV vorgesehenen Regelgrenzwerten:
Ø Schwefeldioxid (SO2),
Ø Ammoniak (NH3 – nur für den Halbstundenmittelwert im zeitlich untergeordneten Direktbetrieb),
Ø Kohlenmonoxid (CO),
Ø Gesamtkohlenstoff und
Ø Quecksilber (nur für den Halbstundenmittelwert im zeitlich untergeordneten Direktbetrieb).
Diese Ausnahmen beruhen alle darauf, dass im Rohmaterial aus dem Steinbruch, welches in unserem Drehrohrofen zu Zementklinker gebrannt wird, vergleichsweise erhöhte Gehalte dieser Schadstoffe vorhanden sind.
· Die Frage nach etwaigen Überschreitungen der verbindlichen Emissionsgrenzwerte haben wir bereits bei Frage 1 beantwortet.
· Noch in diesem Jahr planen wir eine Anlage zur Minderung von Hg-Emissionen zu errichten, um die während der sehr geringen Zeit (ca. 10 – 15 % der Jahresbetriebszeit) der Direktbetriebsfahrweise der Ofenanlage auftretende Hg-Emissionsspitzen zu mindern. Dafür wurden im letzten Jahr umfangreiche Versuche durchgeführt, um das richtige Reduktionsmittelt und eine optimale Zugabestelle zu ermitteln.

Beide Antworten sind mit Anhängen versehen, die Zahlenmaterial enthalten. Dieses wird die Verwaltung noch diese Woche an den Bezirksrat versenden und zu Protokoll nehmen.

Die Firma Holcim hat keine Antwort übersandt, Hierzu hat aber ein Telefonat stattgefunden, wo mir Herr Reupke erläuterte, dass diese Materie umfangreicher Erläuterungen bedarf, die er nur in der Sitzung geben könne.
Die SPD-Fraktion fragte, ob es richtig sei, dass es für die Zementwerke Ausnahmegenehmigungen gebe und gleichzeitig aber eine deutliche Unterschreitung der Grenzwerte zu verzeichnen sei? Man brauche auch nicht unbedingt Halbstundenmittelwerte, sondern Antworten auf die wesentlichen Fragen, z.B. was für Auswirkung welche Schadstoffbelastung gegenüber der Bevölkerung habe.
Herr Selig bestätigte, dass ersteres in den Antworten stehe. Er könne es aber nicht werten.

Der Bezirksrat beschloss einstimmig, dass eine Anhörung im Bezirksrat stattfinden soll.
Herr Selig erwähnte, dass diese Anhörung laut Geschäftsordnung in der Mai-Sitzung stattfinde und dass die Fraktionen 2 Wochen Zeit hätten die Anzuhörenden zu benennen und ihre Fragen zu formulieren, die den Anzuhörenden dann vorab übermittelt werden.

TOP 6.1.2.
Das Parken von Autos vor den Grundschulen des Schulzentrums Misburg
(Drucks. Nr. 15-0110/2020)

Betroffene berichten, dass Autos, die auf oder vor den gemeinsamen Parkplätzen von Kardinal-Galen- und Pestalozzi-Grundschule in Misburg kurzzeitig geparkt werden, speziell sogenannte Elterntaxis, regelmäßig kritische Situationen hervorrufen. Hierbei kommt es durch unachtsames Verhalten zum einen immer wieder zu Beschädigungen an anderen dort abgestellten Autos und zum anderen auch zu einer Gefährdung von Schulkindern.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern ist das oben geschilderte Geschehen in der Verwaltung bekannt?

2. Welche Handlungsoptionen sieht die Verwaltung für den Umgang mit den bewussten Vorgängen?

3. Inwiefern erachtet es die Verwaltung als möglich und sinnvoll, wie an anderer Stelle in Hannover um die beiden Grundschulen eine Verbotszone für sogenannte Elterntaxis einzurichten?

Die Verwaltung hat die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit dem Bring- und Abholverkehr vor Schulen in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt auch das Ergebnis für alle 68 untersuchten (Grund-)Schulstandorte (auch für die Kardinal-Galen- und Pestalozzi-Grundschule) vor.
Aufbauend auf den Ergebnissen wird dann festzulegen sein, welche übergeordneten Maßnahmen für alle untersuchten Schulen im Stadtgebiet ergriffen werden und mit welchen verkehrlichen Einzelmaßnahmen die jeweilige Situation vor Ort an den einzelnen Schulen individuell verbessert werden kann

Dieses wird auch im 1 Halbjahr 2020 für den Bereich der Kardinal-Galen- und Pestalozzi-Grundschule erfolgen.
Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Einzelfallprüfungen kann die Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen nicht noch schneller erfolgen

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Neubau von Wohnungseinheiten in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0105/2020)

Vor dem Hintergrund der anhaltenden angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt fragen wir die Verwaltung:
1) Wie viele Wohnungseinheiten im Neubau sind von 2014 bis 2019 – nach Jahren aufgeführt – in Misburg-Anderten entstanden?
2) Wie verhält sich die Neubauanzahl zu denen anderer Stadtbezirke in Hannover?
Vorweg: Zahlen für den Zeitraum nach dem 31.12.2018 liegen noch nicht vor.
Frage 1:
Antwort: Im Stadtbezirk sind zwischen 2014 und 2018 insgesamt 638 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden. Wie sich die Zahlen der einzelnen Jahre auf Neubau, Umbau und Abriss verteilen, ist der Tab. 1 zu entnehmen (s. Tab. 1; Quelle: LH Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik).

Tab. 1: Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2014 - 2018 nach Stadtbezirken

31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2018
2014-2018

Neubau
Umbau
Abgang
Neu-bau
Umbau
Abgang
Neubau
Umbau
Abgang
Neubau
Umbau
Abgang
Neu-bau
Umbau
Abgang
Summe
Stadtbezirk
37
14
-13
144
6
-5
125
12
-6
139
13
-13
184
16
-15
+638
Stadt Hannover
975
589
-511
1.116
749
-634
820
590
-544
936
859
-695
1.325
797
-590
5.782

Frage 2:
Antwort: Im Stadtbezirk Misburg-Anderten sind mit +3,8 % im Vergleich zum Stadtmittel (+2,0 %) mehr Neubauten zu verzeichnen. Absolut sind die meisten Neubauwohnungen (und Umbauten) im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode entstanden. An zweiter Stelle folgt Misburg-Anderten (s. Tab. 2; Quelle: LH Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik).


Entwicklung des Wohnungsbestandes:
31.12.2014 bis 31.12.2018
Stadtbezirke
absolut
in %
01 Mitte
469
2,1
02 Vahrenwald-List
557
1,4
03 Bothfeld-Vahrenheide
436
1,9
04 Buchholz-Kleefeld
432
1,8
05 Misburg-Anderten
638
3,8
06 Kirchrode-Bemerode-Wülferode
776
5,1
07 Südstadt-Bult
280
1,0
08 Döhren-Wülfel
548
3,0
09 Ricklingen
356
1,5
10 Linden-Limmer
255
1,0
11 Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
348
2,1
12 Herrenhausen-Stöcken
144
0,7
13 Nord
533
3,1
Stadt Hannover
5.785
2,0

Bezirksratsherr Ullrich fragte nach, wie es sich hierbei (Basis 638 Wohnungen) mit den Zahlen für folgende Wohnungen verhalte:
  • Belegrechtswohnungen
  • geförderter Wohnraum
  • niedrigpreisiger Wohnraum


Protokollantwort:
Frage 1: Wie viele Wohnungen davon sind bezahlbar?
Antwort:
Allgemein wird angenommen, dass das Verhältnis der Mietkostenbelastung am Haushaltseinkommen nicht höher als 30 % sein sollte. Wie viele Neubauwohnungen tatsächlich bezahlbar sind, dazu lässt sich keine Aussage treffen, da über die Einkommensstruktur der Haushalte im Stadtbezirk keine Angaben vorliegen.

Frage 2: Wie viele Wohnungen davon haben Belegrechte?
Antwort:
Im Zeitraum 2014 bis 2018 sind 638 Wohnungen im Stadtbezirk Misburg-Anderten fertiggestellt worden. Davon besteht für 46 Wohnungen ein städtisches Belegrecht (einschl. 2019); s. Tab. 1 unten.

Frage 3: Wie viele Wohnungen davon sind öffentlich gefördert?
Antwort:
Von den 2014 bis 2018 fertiggestellten Neubauwohnungen wurden 76 Wohnungen (einschl. 2019) im Stadtbezirk mit Wohnraumfördermitteln gefördert; s. Tab. 1 unten.

Frage 4: Wie viel davon ist Sozialer Wohnungsbau?
Antwort:
Mit "Sozialem Wohnungsbau" sind in der heutigen Zeit in der Regel alle mit Wohnraumfördermitteln (Land Niedersachsen, Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover) geförderten Wohnungen gemeint.

Tab. 1
Anzahl fertiggestellter Wohnungen 2014 bis 2018 und die Anzahl geförderter Wohnungen 2014 bis 2019 im Stadtbezirk Misburg-Anderten sowie die geförderten Wohnungen insgesamt in der Stadt Hannover
Misburg-Anderten
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Neu fertiggestellte Wohnungen im Stadtbezirk gesamt
37
144
125
139
184
liegt noch nicht vor
… davon gefördert
0
0
0
0
6
70
… von den geförderten Wohnungen sind mit Belegrecht
0
0
0
0
6
40

Stadtweit gefördert*
0
0
75
217
103
290
* ohne Studentenwohnplätze


TOP 6.2.2.
Nutzungszahlen 2019 Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0107/2020)
Nach erfolgtem Ablauf des Jahres 2019 fragen wir die Verwaltung:
1) Wie stellen sich die Nutzungszahlen für das Bürgerhauses Misburg für das Jahr 2019 dar?
2) Wie verhält sich diese Zahl mit den Werten der Vorjahre?
3) Wie bewertet die Verwaltung die Nutzungszahlen 2019?
Zu 1.
Im Jahr 2019 fanden im Bürgerhaus Misburg insgesamt 1.905 unterschiedliche Veranstaltungen statt. In dieser Zahl sind alle gebuchten Termine enthalten, auch die eigenen Veranstaltungen. Die Gesamtzahl der Besuchenden betrug 63.241.

Zu 2.
Im Vergleich zum Jahr 2018 konnten wir im letzten Jahr eine leichte Steigerung verzeichnen. Im Jahr 2018 fanden 1.866 Veranstaltungen statt. Die Zahl der Besuchenden betrug 55.127. Im Jahr 2017 fanden im Vergleich dazu 1.694 Veranstaltungen mit insgesamt 49.911 Besuchenden statt.

Zu 3.
In den letzten beiden Jahren ist es gelungen, die Nutzungszahlen beizubehalten bzw. sie auch leicht zu steigern. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Nutzungsintensivierung z.B. durch eigene Veranstaltungen aber auch durch Angebote von Dritten geplant.

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite bat die Fachverwaltung zu fragen, warum sie bei diesen Zahlen so zögerlich sei, verbindlich zu erklären, dass das Bürgerhaus erhalten bleibt.
Bezirksratsherr Riechel-Rabe sprach die noch immer fehlende Gastronomie an.
Frau Herzog-Karschunke
verwies auf die Beantwortung einer entsprechenden Anfrage
(Drucksache 15-2639/2019).
Ratsfrau Seitz bat darum, dass die Fachverwaltung bitte zu Frage 3 noch eine Stellungnahme abgebe, wie sie die aktuelle Entwicklung einschätze.

Protokollantwort:
Zu der Frage von Herrn Dickneite: Im Rahmen des Kulturentwicklungsplanes wird ein Gesamtkonzept für die Stadtteilkultureinrichtungen erstellt werden. Dem Gesamtkonzept möchten wir nicht vorgreifen.
Zu der Frage von Frau Seitz: Die Verwaltung schätzt die Entwicklung als sehr positiv ein.

TOP 6.2.3.
„Gnadenhof“ am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-0108/2020)

Im Bereich des Blauen Sees in Misburg ist ein Gnadenhof für Tiere errichtet worden. Nachdem die Fragen bisher nicht beantwortet werden konnten, fragen wir die Verwaltung:
1) Auf welcher Grundlage ist diese Errichtung erfolgt?
2) Wer ist Pächter, Betreiber und für welchen Zeitraum?
3) Handelt es sich bei der genutzten Fläche um Landschaftsschutzgebiet? Wenn ja: ist eine Nutzung dennoch gestattet?
Antwort der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover zu Frage 3:
Die in Rede stehenden Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Altwarmbüchener Moor – Ahltener Wald“ (LSG H 19). Auf der Grundlage der Schutzgebietsverordnung wurde die aktuelle Nutzung nicht genehmigt.

Die Verwaltung kann weitere Fragen zur Zeit nicht beantworten, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Aus dem Bezirksrat kamen mehrere Nachfragen bezüglich der fehlenden Beantwortung der Fragen 1 und 2.
Herr Selig verwies auf den letzten Satz der Beantwortung. Mehr Auskünfte habe er nicht von Seiten der Fachverwaltungen in Region und Stadt.
Protokollantwort:
Der Hinweis des Bezirksrates auf Auskunftserteilung im vertraulichen Teil ist in Teilen möglich und wird nachgeholt, sobald die Informationen vorliegen. Zu diesem Zweck wurden die Bauordnung der Stadt und die Untere Naturschutzbehörde der Region nochmals angeschrieben und um die gewünschten Informationen gebeten.

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

Fragen zur Drucksache wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
  • Vereinsgetragene Einrichtungen, die in Frage kommen in eine solche Drucksache aufgenommen zu werden, gibt es nur 2 im Stadtbezirk Misburg-Anderten.
    Die Freunde Andertens sind enthalten und die AMK hat ihre Zuwendungen in einer eigenen Drucksache bestätigt bekommen.
  • Den Freunden Andertens wurde ebenfalls ein Vertrag mit einer 4-jährigen Laufzeit angeboten, sie entschieden sich aber nur für 2 Jahre.
  • Der AMK wurde noch kein 4-Jahresvertrag angeboten, da sie als Dachverband etwas andere Schwerpunkte haben. Sie werden aber in der nächsten Zeit ebenfalls einen entsprechenden Vertrag angeboten bekommen und werden dann sicher in der nächsten Drucksache enthalten sein.
  • Wann genau die nächste Drucksache kommt, konnte nicht genau beantwortet werden, aber die Finanzierung der Einrichtungen wird auch bis dahin gesichert sein.
  • Eine Ablehnung der Drucksache hat zur Folge, dass die Verwaltung eine Stellungnahme dazu in die weiterführenden Gremien gibt.
  • Die Fachverwaltung hat zugesagt, dass die Gelder zukünftig eher ausgezahlt werden sollen und nicht erst zum Ende des Jahres.


Protokollantwort:
Wird nachgereicht.

Antrag,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,



4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung, sowie Vorstellung der neuen Kontaktbereichsbeamtin
Frau Herzog-Karschunke gab folgende Punkte bekannt:
  • Der Aufzug der S-Bahn-Station Anderten-Misburg ist seit Ende 2019 in Betrieb
  • Die neue Öffentliche Toilette am Platz der Begegnung ist leider noch nicht funktionsfähig. Die Anschlüsse sind alle erstellt, es fehlen noch die Zählereinrichtungen für enercity.
  • Am 21.03.2020 findet wieder die Abfall-Sammelaktion „Hannover ist putzmunter“ statt.



TOP 8.1.
Vorstellung der neuen Kontaktbereichsbeamt*innen
Frau Schuirmann wurde von Herrn Bezirksbürgermeister Dickneite herzlich begrüßt und er gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch die 3. Stelle bald besetzt wird.
Frau Schuirmann stellte sich kurz vor und freut sich auf die neue Aufgabe.




TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt berichtete über folgende Projekte:
  • Auswertung des Architektenwettbewerbs für das Steinbruchsfeld (G.-Benn-Weg). Die Ausstellung sollte ursprünglich im Stadtbezirk stattfinden, aber man habe keinen geeigneten Raum gefunden der öffentlich zugänglich und doch sicher gewesen wäre.
    Es werden 37 Reihenhäuser entstehen, davon 8 zur Miete und 22 Kleinstwohnungen für ehemals Obdachlose.



TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorangegangenen Sitzungen

TOP 10.1.1.
Genehmigungsverfahren zum geplanten Einsatz des Ersatzbrennstoffs „Renotherm“ bei der Firma Holcim
(Drucks. Nr. 15-2109/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beteiligung relevanter Gremien/Ämter der Landeshauptstadt im Genehmigungsverfahren und zu weiteren Fragen des Umweltschutzes beim geplanten Einsatz des Ersatzbrennstoffs „Renotherm“ bei der Firma Holcim zu bewirken und die diesbezügliche Mitwirkungspflicht bei der Region einzufordern.



Einstimmig


TOP 10.1.2.
Ganztagesschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-3068/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Finanzmittel zum Ausbau der Grundschule Mühlenweg und dem dafür benötigten Bau einer Mensa mit dazugehörigen Gruppenräumen umgehend aus dem Haushaltsplan bereitzustellen. Die Bauplanung unter Beteiligung der Schulleitung soll bereits in 2020 beginnen.

Einstimmig


TOP 10.1.3.
Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-3069/2019)

Bezirksratsherr Becker berichtete von einer Begehung der Spielplätze, die zu dem vorliegenden Änderungsantrag geführt habe. Man wollte sicherstellen, dass das Problem der Lärmbelästigung nicht nur an einen anderen Ort verlegt wird. Dies sei durch die Drehung und angrenzende Bäume und Sträucher deutlich besser möglich.
Aus der SPD-Fraktion kam noch der Hinweis, dass aktive Spielgeräte verwendet werden.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die Spielgeräte "Seilbahn" und "Wirbelwind" vom Spielplatz Kampstraße-Mitte auf den nahen Spielplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße verlegt werden. Der freiwerdende Platz soll genutzt werden, um für kleinere Kinder altersgerechte Spielgeräte wie beispielsweise Wippen aufzustellen.

Erledigt durch DS 15-0163/2020

TOP 10.1.3.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
(Drucks. Nr. 15-0163/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die das Spielgeräte "Seilbahn" und "Wirbelwind" vom Spielplatz Kampstraße-Mitte auf den nahen Spielplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße verlegt werden wird. Dies ist dort so zu montieren, dass der Anschlag von der Straße abgewandt ist, also eine Drehung um 180 Grad im Vergleich zur jetzigen Positionierung. Das Spielgerät „Wirbelwind“ verbleibt an dem bisherigen Standort. Der freiwerdende Platz soll genutzt werden, um für kleinere Kinder altersgerechte Spielgeräte wie beispielsweise Wippen aufzustellen. Hierbei sind die Anlieger und die benachbarte Kita einzubeziehen.

Einstimmig


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Verkehrssicherungsmaßnahme Kreuzung Lehrter Straße/Süßeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0130/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert,
für die Kreuzung Lehrter Straße/Süßeroder Straße zusätzlich zu den jetzigen Gegebenheiten eine verkehrssichernde Maßnahme zu planen und unverzüglich umzusetzen.

Einstimmig mit den Ergänzungen aus Zusatzantrag 15-0320/2020


TOP 10.2.1.1.
Zusatzantrag zu TOP 10.2.1, Antrag 15-0130/2020, Verkehrssicherungsmaßnahme Kreuzung Lehrter Straße/Süßeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0320/2020)

Antrag

Der Antragstext wird um folgenden Text ergänzt:

Diese soll Konflikte zwischen dem Abbiegeverkehr von der Lehrter Straße und Stadtbahnen sowie dem dahinter parallel zur Stadtbahnlinie verlaufenden Rad- und Fußverkehr entschärfen.

Einstimmig


TOP 10.2.2.
Zusätzliche P+R-Parkplätze am Bahnhof Anderten-Misburg sowie Bereitstellung einer zeitgemäßen Fahrradgarage
(Drucks. Nr. 15-0131/2020)

Die Verwaltung bestätigte auf Nachfrage der CDU-Fraktion, dass die Region Hannover für die Einrichtung von P+R Parkplätzen zuständig sei.
Die SPD-Fraktion monierte, dass aus ihrer Sicht die DS 15-0987/2018 S1 nicht umgesetzt worden sei.
Protokollantwort:
Wird nachgereicht.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, Verhandlungen mit dem/den Grundstückseigentümer/n der Rasenfläche vor dem Bahnhof Anderten-Misburg aufzunehmen, mit dem Ziel, dieses Grundstück zeitnah für die Schaffung einer Fahrradgarage und für die Bereitstellung zusätzlicher P+R-Parkplätze zu nutzen.

Einstimmig


TOP 10.2.3.
Planung für Straßenerneuerungen im Bestand im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0132/2020)

Auf Nachfrage von Ratsfrau Seitz nach einem eventuellen Mitwirkungsverbot erklärte Bezirksratsherr Tegeder, dass er nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.

Antrag

Die Entscheidung der Verwaltung zur Drucksache 15-2114/2019 vom 9.12.2019 zurückzuweisen. Dort werden erforderliche Maßnahmen zur Straßensanierung im Stadtbezirk Misburg-Anderten über Jahre hinaus abgelehnt.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Verwaltung anzuweisen, eine konkrete zeitliche Planung für Straßenerneuerungen im Bestand im Stadtbezirk Misburg-Anderten vorzulegen. Es ist für alle ursprünglich im Sonderprogramm vorgesehenen Straßen eine konkrete, auch die Kostenschätzung beinhaltende Aufstellung anzufertigen.

Insbesondere ist auszuführen, wann die in der jüngsten Vergangenheit doch als sehr dringlich vorgestellten Maßnahmen investiv spätestens erforderlich werden.

Die entsprechend erforderliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist dabei nicht, wie es von der Verwaltung kommentiert bzw. unterstellt wird, als unabänderlich gegebene Voraussetzung zu betrachten, sondern diese unterliegt selbstverständlich dem Primat der politischen Entscheidung.

Einstimmig (ohne Teilnahme von Bezirksratsherrn Tegeder)


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
DS 2605/2019 – Kommission Stadtbezirksräte und Antwort der Verwaltung auf DS 15-3030/2019
(Drucks. Nr. 15-0126/2020)

Antrag

Die Verwaltung der Stadt Hannover und die Arbeitsgruppe Kommission Stadtbezirksräte werden aufgefordert, zur Kenntnis zu nehmen, dass alle im Bezirksrat Misburg – Anderten gestellten Anträge und Anfragen einen durchaus ernst gemeinten Hintergrund haben und nicht, wie behauptet, in einigen Fällen dazu dienen, die Verwaltung zu diskreditieren.

Darüber hinaus werden die Verwaltung und die Kommission Stadtbezirksräte eindringlich aufgefordert, die DS 2605/2019 (Anlage 1 Seite 2) im Sinne dieses Antrages zu ändern.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.2.
Aufstellfläche für Verkaufsfahrzeuge vor dem Misburger Freibad
(Drucks. Nr. 15-0125/2020)

Die SPD-Fraktion fragte, ob der Betreiber noch im Vertrag sei, warum dieser noch gelte und ob dieser sich auch auf den Parkplatz erstrecke.
Die Verwaltung bestätigte, dass der Vertrag in Kraft sei und noch über den Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Hallenbades gilt..

Protokollantwort:
bevor wir die übersandten Fragen beantworten, möchten wir noch einmal deutlich machen, dass dem Fachbereich Sport und Bäder noch immer daran gelegen ist, eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter und dessen Rechtsvertreter zu finden, die den Bezug von Snacks und Getränken während der Freibadesaison 2020 - möglichst auf dem Gelände des Misburger Freibades - ermöglicht.
  • Bezieht sich der Vertrag mit dem derzeitigen Pächter auch auf die Parkplatzfläche des Misburger Freibades?
    Ja
  • Wenn ja, wo könnte der „Verkaufswagen“ am nächsten am Schwimmbad stehen?
    Laut Vertrag dürfen die Nachbargrundstücke, die dem Vermieter gehören, an keinen Mitbewerber vermietet werden. Deshalb wird es sehr schwierig einen Platz für den Verkaufswagen zu finden, weil die Grundstücke rund um das Misburger Bad entweder der LHH gehören oder Wohnhäuser auf ihnen stehen.
  • Könnten die Besucher*innen grds. bei Verlassen des Freibades einen Stempel oder einen anderweitigen Nachweis erhalten, damit sie nach dem Kauf von Snacks und Getränken wieder kostenfrei in das Freibad gelangen?
    An normalen Tagen wäre eine solche Regelung denkbar. An heißen Sommertagen ist es für die Kolleg*innen aber nicht umsetzbar gleichzeitig zu kassieren, zu stempeln und die Rückkehrenden zu kontrollieren. Erschwerend kommt im Misburger Bad hinzu, dass die einzige Kasse dann Ein- und Ausgang wäre, weil die Badbesucher*innen sich vor dem Verlassen des Bades einen Stempel oder sonstigen Nachweis holen müssten.

Es wurde darauf hingewiesen, dass dann aber auch eine Lösung gefunden werden müsse, wie man nach Verlassen des Bades wieder hineingelange.

Antrag

Vor dem Misburger Freibad wird eine Aufstellfläche für ein Verkaufsfahrzeug ausgewiesen. Gleichzeitig tritt die Verwaltung in Verhandlungen mit möglichen Interessenten / Betreibern ein, um auf diese Weise zumindest eine Minimalversorgung der Freibadbesucher in den Sommermonaten zu ermöglichen.

Einstimmig


TOP 10.3.3.
Lüftung Judoraum Halle 1 Ludwig-Jahn-Str.
(Drucks. Nr. 15-0127/2020)

Antrag

Im Judoraum der Sporthalle 1 im Schulzentrum Misburg (Ludwig-Jahn-Str.) ist die Fluchttür im Dezember 2019 mit einer Sicherung versehen worden und kann nun nicht mehr zum Belüften des Raumes geöffnet werden. Leider ist die Belüftung des Raumes mit der Belüftungsanlage der großen Halle 1 technisch so gekoppelt, dass keine getrennte Regelung möglich ist. Das wird insbesondere in den Sommermonaten zu erheblichen Problemen führen, da die vorhandene Lüftung im Judoraum dann nicht ausreichend ist.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Am Judoraum, als auch eine Etage höher an der Gymnastikhalle, ist von außen eine Vorrichtung zur Verschattung, alternativ eine Wärmeschutzfolie an den Fenstern, anzubringen. Zusätzlich sind beide Räume mit von innen zu Belüftungszwecken zu öffnenden Fenstern auszustatten.

Einstimmig


TOP 10.3.4.
Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-0128/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es zur Steigerung der Attraktivität und der Annahme des Mensaangebotes durch Schülerinnen und Schüler aller Schulen/Schulformen im Schulzentrum Misburg gibt. Zudem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten vor dem Hintergrund des schulischen Ablaufes realisiert werden können, die dazu führen, dass eine Öffnung der Mensa für die Öffentlichkeit angeboten werden kann.

Einstimmig


TOP 10.3.5.
Rodelberg Misburg
(Drucks. Nr. 15-0129/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, das zuständige Fachamt anzuweisen, am Misburger Rodelberg in der Seckbruchstr. die Sträucher und Äste auf voller Breite der Rodelbahn zurückzuschneiden und zwar insbesondere auch störende, die Rodelbahn verdeckende dickere Äste und Stämme im Luftbereich, da eine Nutzung seitens der Kinder im derzeitigen Zustand nur sehr eingeschränkt möglich wäre. Die bislang erfolgten Pflegemaßnahmen reichen nicht aus!

Zwecks Unfallvermeidung ist die Rodelbahn zusätzlich an den erforderlichen Stellen mit Sand oder Erde (Füllboden) auszubessern.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionell

TOP 11.1.1.
Zuwendung 37-2019, FFW Misburg, Stühle
(Drucks. Nr. 15-0181/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Ortsfeuerwehr Misburg eine Summe von bis zu

1.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Ersatzbeschaffung von Stühlen zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.2.
Zuwendung 38-2019, TSV Anderten, Handball Mini-EM
(Drucks. Nr. 15-0182/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem TSV Anderten (Handball) eine Summe
von bis zu

2.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Durchführung der Handball-Mini EM zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.3.
Zuwendung 02-2020, Kita St. Martin, Neugestaltung Vorplatz
(Drucks. Nr. 15-0183/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Kindertagesstätte St. Martin eine Summe
von bis zu

600,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Neugestaltung des Vorplatzes zur Verfügung gestellt, wenn ein zweites Angebot nachgereicht wird.

Einstimmig


TOP 11.1.4.
Zuwendung 04-2020, SGM, 2 TT-Tische
(Drucks. Nr. 15-0184/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der SGM (Tischtennis) eine Summe
von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Anschaffung zweier TT-Tische zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.5.
Zuwendung 05-2020, Kl. Musiktheater Niedersachsen, "Integratives Musiktheater gegen Einsamkeit"
(Drucks. Nr. 15-0185/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird Kleinen Musiktheater Niedersachsen e.V. eine Summe von bis zu

700,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für das Projekt „Treffpunkt Misburg Integratives Musiktheater gegen Einsamkeit“ zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.2.
Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke./Piraten und der Einzelvertreterin der FDP

TOP 11.2.1.
Zuwendung 03-2020, AWO, Schaukasten
(Drucks. Nr. 15-0186/2020)

Die CDU-Fraktion fragte, warum hier eine Vollförderung stattfinde. Das empfinde man nicht als richtig und werde sich deshalb enthalten.
Die SPD-Fraktion antwortete, dass die Summe innerhalb der Bagatellgrenze liege.
Daraufhin fragte die CDU-Fraktion nach, wie hoch diese sei.
Protokollantwort:
Laut den Zuwendungsbestimmungen liegt diese Grenze bei 500,-€
Bezirksbürgermeister Dickneite wies darauf hin, dass durch diese Zuwendungen den Ehrenamtlich tätigen und den Vereinen auch dokumentiert werde, welchen Wert ihre Tätigkeit habe.

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird der AWO Region Hannover e.V. eine Summe von bis zu

656,64 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Einrichtung eines Schaukastens für Quartiersarbeit an der Begegnungsstätte Torgarten in Anderten, Walter-Clemens-Platz 1, 30559 Hannover zur Verfügung gestellt.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

Für das Protokoll:



K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer