Sitzung Ratsversammlung am 30.01.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.01.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 29.01.2020)
Protokoll (erschienen am 24.04.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 07.04.2020

PROTOKOLL

39. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 30. Januar 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau David) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) 16.41 - 19.30 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Beigeordnete Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
(Stadträtin Beckedorf)
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe



Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. Oktober 2019

3. A N F R A G E N

3.1. Anfragen der AfD-Fraktion

3.1.1. zum Sicherheitsdienst im Vahrenwalder Bad
(Drucks. Nr. 3274/2019)

3.1.2. zur Schwimmausbildung von Schülern
(Drucks. Nr. 3275/2019)

3.2. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 3273/2019)

3.3. Anfrage der CDU-Fraktion zum Baustellenmanagement in der LHH
(Drucks. Nr. 3316/2019)

3.4. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Ladesäulen für E-Autos
(Drucks. Nr. 0015/2020)

3.5. Anfragen der SPD-Fraktion

3.5.1. zu Frauenhäusern
(Drucks. Nr. 0111/2020)

3.5.2. zum Themenfeld sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und Migration im Lokalen Integrationsplan (LIP)
(Drucks. Nr. 0112/2020)

3.6. Anfragen von RatsherrnTobias Braune

3.6.1. zu Ordnungsmaßnahmen bei Schulpflichtverletzungen
(Drucks. Nr. 3083/2019)

3.6.2. zu Gutachten zum Thema Straßenumbenennungen
(Drucks. Nr. 3284/2019)

3.6.3. zu Schulsozialarbeitern
(Drucks. Nr. 3314/2019)

3.6.4. zu Ausschreibungen der LHH
(Drucks. Nr. 3315/2019)

3.6.5. zu Gendereheschließungen
(Drucks. Nr. 0001/2020)

3.6.6. zu erweiterten Führungszeugnissen
(Drucks. Nr. 0074/2020)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Patronatsvertretung für die evangelisch-lutherische Marktkirchengemeinde
St. Georgii et Jacobi
(Drucks. Nr. 0120/2020)

4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0214/2020)

5. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)"
(Informationsdrucks. Nr. 2920/2019 mit 1 (nur online) Anlagen)

6. Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)

6.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3270/2019)

7. Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucks. Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

22. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Nato Manöver -US DEFENDER Europe 2020 - eine Maßnahme des Friedens und der Völkerverständigung?"
(Drucks. Nr. 0171/2020)

8. Tarifvertrag Beschäftigungssicherung; Leistungsanreizsystem
(Drucks. Nr. 0030/2020 mit 1 Anlage)

9. Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)

10. Mitgliedschaft - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
(Drucks. Nr. 0013/2020 mit 1 Anlage)

11. Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3099/2019 N1 mit 1 Anlage)

11.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0238/2020)

12. Standortentscheidung: Unterbringung von Personen in der Kleefelder Str. 31
(Drucks. Nr. 3217/2019)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung, Borstelmannstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2875/2019 mit 4 Anlagen)

13.1.1. dazu 1. Ergänzung, Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019.
(Drucks. Nr. 2875/2019 E1)

13.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung,
nördlich Steinkampweg, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2876/2019 mit 4 Anlagen)

13.2.1. dazu 1. Ergänzung, Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019
(Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage)

13.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2889/2019 mit 4 Anlagen)

13.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung, Günther-Wagner-Allee, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3057/2019 mit 3 Anlagen)

13.5. Veränderungssperre Nr. 111
(Drucks. Nr. 2954/2019 mit 3 Anlagen)

14. Antrag der CDU-Fraktion zur Planung einer Zuschauertribüne mit 500 Plätzen für das Fössebad
(Drucks. Nr. 2203/2019)

15. Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

15.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3265/2019)


16. Antrag der Gruppe Linke & PIRATEN zur Erweiterung des Kreises der Berechtigten des HannoverAktivPass
(Drucks. Nr. 2402/2019)

17. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
(Drucks. Nr. 2560/2019)

18. Antrag von Ratsherrn Braune zum Verkauf der nicht mehr benutzten Schienen der ehemaligen Linie 10
(Drucks. Nr. 3268/2019)

19. A N T R Ä G E

19.1. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung
(Drucks. Nr. 0016/2020)

19.2. Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Grundmandat für den Eilenriedebeirat im Umweltausschuss
(Drucks. Nr. 0051/2020)

23. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und
Geschwisterkinderregelung
(Drucks. Nr. 0203/2020)

24. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien
(Drucks. Nr. 0245/2020)

20. Betreibervertrag für die Aussiedler*innen- und Flüchtlingsunterkunft Hebbelstr. 57 A
(Drucks. Nr. 2533/2019 mit 1 Anlage)

21. Grundstücksangelegenheiten

21.1. Erbbaurechtsverlängerung Janusz-Korczak-Allee
(Drucks. Nr. 3072/2019 mit 2 Anlagen)

21.2. Grundstücksverkauf in Kirchrode
(Drucks. Nr. 3226/2019 mit 3 Anlagen)



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Punkte 6 zur Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende mit der Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage und 6.1. – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit der Drucks. Nr. 3270/2019 von der Tagesordnung abzusetzen seien, da diese auf Antrag der FDP in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30. Januar 2020 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurden.
Ferner sei der Punkt 9. zur Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung mit der Drucks. Nr. 3263/2019 von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.

Zudem setze die Verwaltung die Punkte 11. zum Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 3099/2019 N1 mit 1 Anlage und 11.1. - Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 0238/2020 ebenfalls von der Tagesordnung ab.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 22 auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine Aktuelle Stunde zum Thema "Nato Manöver -US DEFENDER Europe 2020 - eine Maßnahme des Friedens und der Völkerverständigung?" mit der Drucks. Nr. 0171/2020 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 27. Januar 2020 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und Geschwisterkinderregelung
(Drucks. Nr. 0203/2020)

Beigeordneter Kelich (SPD) erörterte, dass man zum Kita-Jahr 2020/2021 eine neue Entgeltregelung für die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vorlegen wolle.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Dringlichkeit zustimmen würde.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit zustimmen würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und Geschwisterkinderregelung mit der Drucks. Nr. 0203/2020.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 23 nach Punkt 18 behandelt.

TOP
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien
(Drucks. Nr. 0245/2020)

Beigeordneter Seidel (CDU) wies darauf hin, dass man in Hannover eine Regelung zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern gehabt habe. Diese Regelung würde sich nun in eine Belastung wenden und deshalb sei die Dringlichkeit im vorliegenden Fall gegeben.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien, mit der Drucks. Nr. 0245/2020.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 24 nach Punkt 23 behandelt.


Der Rat beschloss die Punkte 20 und 21 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24. Oktober 2019
Ratsherr Hirche (AfD) erklärte erneut, dass man alle Protokolle ablehnen würde, in denen die Wortbeiträge der Mitglieder der Fraktion der AfD unter Anwendung der Genderschreibweise verfasst worden wären.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass derselbe Hinweis bereits in der Dezembersitzung des Rates erfolgt sei.

Mit 58 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 24. Oktober 2019 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfragen der AfD-Fraktion

TOP 3.1.1.
zum Sicherheitsdienst im Vahrenwalder Bad
(Drucks. Nr. 3274/2019)

Das Vahrenwalder Bad bietet jeden Freitag einen sogenannten „Frauenbadetag“ in der Zeit von 17:00 bis 20:30 Uhr an. Ende 2017 machten die skandalösen hygienischen Zustände im Vahrenwalder Bad deutschlandweit Schlagzeilen. (1) Während der dort stattfindenden Frauenbadezeiten wurden unter anderem benutzte Windeln in die Becken geworfen, die Notdurft in Mülleimern verrichtet, am Beckenrand gepicknickt und mit Straßenkleidung schwimmen gegangen. Die Mitarbeiter des Bades, die für Ordnung sorgen wollten, wurden teils massiv bedroht. Seither findet das Frauenschwimmen unter Beaufsichtigung eines Sicherheitsdienstes statt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Sicherheitskräfte und zusätzliches Badepersonal müssen an einem Frauenbadetag anwesend sein, um die Sicherheit im Bad zu gewährleisten?

2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen?

3. Dürfen Badbesucher mit dem Geschlecht „divers“ am Frauenschwimmen teilnehmen?

(1)https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Probleme-beim-Frauenbadetag-im-Vahrenwalder-Bad



Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 3274/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Sicherheitskräfte und zusätzliches Badepersonal müssen an einem Frauenbadetag anwesend sein, um die Sicherheit im Bad zu gewährleisten?

Während der Frauenschwimmzeit werden vier Personen vom Sicherheitsdienst im Vahrenwalder Bad eingesetzt. Außerdem sind zusätzlich eine Kassenkraft, zwei Personen im Aufsichtsdienst und eine Schichtleitung anwesend. Im Rahmen der weiteren Auswertung wird geprüft, ob der Sicherheitsdienst reduziert werden kann.

Frage 2:
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen?

Im Jahr 2019 sind für die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen während der Frauenschwimmzeit im Vahrenwalder Bad Kosten in Höhe von insgesamt 30.838,88 € angefallen.

Frage 3:
Dürfen Badbesucher mit dem Geschlecht „divers“ am Frauenschwimmen teilnehmen?

Das Frauenschwimmen ist ausschließlich ein Angebot für Frauen, ein Angebot Trans*Inter*Schwimmen bietet die Stadt Hannover seit dem 02.02.2020 im Anderter Bad an. Es sind 5 Termine bis zum Juli 2020 vorgesehen.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, auf wie viele Personen der Sicherheitsdienst reduziert werden solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass sich die Verwaltung zurzeit noch in der Auswertung befände und dass man deshalb noch nicht einschätzen könnte, ob überhaupt oder auf wie viele Sicherheitskräfte reduziert werden könnte.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob auch in anderen Bädern in Hannover Sicherheitspersonal vor Ort wäre und weiter, warum das Sicherheitspersonal im Vahrenwalder Bad immer noch notwendig wäre.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass das Sicherheitspersonal im Vahrenwalder Bad dafür sorge, dass die Badeordnung eingehalten würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Antwort zur Frage über den Einsatz von Sicherheitspersonal in anderen Schwimmbädern zu Protokoll nachgereicht werden müsste.
Protokollantwort:
An Tagen mit vorhersehbaren hohen Besucherzahlen aufgrund des Wetters wird im Naturbad Hainholz und im Lister Bad Sicherheitspersonal eingesetzt, um die Haus- und Badeordnung durchzusetzen. Außerdem hilft das Sicherheitspersonal dabei, die Kapazitätsgrenzen von ca. 8000 Besucher*innen im Lister Bad und 1.500 im Naturbad Hainholz einzuhalten. Dies ist insbesondere beim Naturbad Hainholz wichtig, weil die Wasseraufbereitung ohne den Einsatz von chemischen Mitteln erfolgt. Deshalb ist die Nennbesucherzahl in Bezug auf den steigenden Eintrag von Phosphaten (erhöhtes Algenwachstum) durch die Besucher*innen auf grundsätzlich auf 1.500 Badegäste pro Tag festgelegt. Im Jahr 2019 wurden die Mitarbeitenden im Lister Bad an 29 Tagen und im Naturbad Hainholz an 12 Tagen von 2 bis 4 Personen unterstützt.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es einen Männerbadetag in den Schwimmbädern in der Landeshauptstadt Hannover gäbe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte die Frage.

Ratsherr Braune fragte nach, ob die Transgender tatsächlich nicht am Frauenbadetag teilnehmen dürften.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Transgender nicht am Frauenbadetag teilnehmen dürften, da sich diese nicht dem Geschlecht Frau zuordnen lassen würden.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es in den Schwimmbädern in Hannover reine Herren-Saunatage gäbe. Ratsherr Bindert fragte ferner, ob es in den heißen Sommertagen Sicherheitspersonal in den Freibädern gäbe und ob dort im Besonderen Männer mit heller Hautfarbe für Probleme sorgen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die Frage zu den Herren-Saunatagen und ergänzte, dass in den Freibädern, bei hohem Gästeaufkommen, auch Sicherheitspersonal vor Ort sei.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte vor dem Hintergrund, dass keine Probleme vorhanden wären, ob man jetzt nicht besser Sozialarbeiter*innen einsetzen sollte, die den Frauen erklären könnten, wie man sich in Deutschland zu verhalten habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwies auf die zurzeit andauernde Prüfung in Bezug auf den Einsatz von Sicherheitskräften im Vahrenwalder Bad.

Ratsherr Braune fragte, ob diejenigen Männer, die nach Operation und rein rechtlich nun als Frauen gelten würden, auch an den Frauenbadetagen teilnehmen dürften.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die Frage.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte vor dem Hintergrund der Frauen und Transgender Schwimmzeiten bei der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover nach, ob nun auch Vorbereitungen zur Einrichtung von reinen Männer Schwimmzeiten aufgenommen worden wären.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Kämpfe verneinte die Frage.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass es sich bei der Einrichtung von Frauen und Transgender Schwimmzeiten um eine positive Maßnahme zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich bestehender, struktureller Nachteile aufgrund der Dimension Geschlecht handele. Das Ziel von fördernden Maßnahmen dieser Art sei die Herstellung von Chancengerechtigkeit durch eine vorübergehende Bevorzugung, sodass zukünftig alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen, in allen Lebensbereichen repräsentiert sein könnten. Dass dadurch, vorübergehend, eine in dem jeweiligen Lebensbereich privilegierte Personengruppe keinen Zugang habe, könnte als verhältnismäßig angesehen werden. Das sei aus Sicht der Verwaltung die richtige Maßnahme vor dem Hintergrund, dass Frauen weniger Sportangebote nutzten als Männer.

TOP 3.1.2.
zur Schwimmausbildung von Schülern
(Drucks. Nr. 3275/2019)

Nach dem vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegebenen Kerncurriculum für die Grundschule im Bereich Sport sollen Schüler am Ende des 4. Schuljahrgangs u. a. mindestens fünf Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmlage vorwärts oder rückwärts in tiefem Wasser schwimmen können. Andererseits waren 2017 laut einer bundesweiten repräsentativen Umfrage 59 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, gab die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) seinerzeit bekannt. (1)

Wir fragen die Verwaltung:

1. Liegen entsprechende Zahlen für Hannover vor?

2. Sieht sich die Schuldezernentin der LHH in der Pflicht, anzustreben, dass möglichst viele, im Idealfall alle Kinder hannoverscher Grundschulen das Schwimmen lernen?

3. Sind die Kapazitäten an Schwimmbadzeiten und die Personalkapazitäten ausreichend für einen flächendeckenden Schwimmunterricht an Hannovers Grundschulen? Falls nicht: Gibt es Maßnahmen oder Planungen, um eine optimale Bedarfsdeckung zu erzielen und wie sehen diese im Einzelnen aus?

(1) https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit



Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 3275/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Liegen entsprechende Zahlen für Hannover vor?

Der Stadt Hannover liegen keine statistischen Daten über die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern vor.

Frage 2:
Sieht sich die Schuldezernentin der LHH in der Pflicht, anzustreben, dass möglichst viele, im Idealfall alle Kinder hannoverscher Grundschulen das Schwimmen lernen?

Die Landeshauptstadt Hannover sieht sich nicht in der Pflicht, dass möglichst viele Kinder das Schwimmen lernen. Diese Aufgabe obliegt, wie oben richtig dargestellt, den Schulen. Die LHH sieht sich jedoch in der Pflicht, den Schulen die erforderlichen Schwimmflächen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde stellt sie den hannoverschen Schulen als Schulträgerin im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten entsprechende Schwimmflächen in den städtischen Bädern sowie in Bädern anderer Träger zur Verfügung.

Frage 3:
Sind die Kapazitäten an Schwimmbadzeiten und die Personalkapazitäten ausreichend für einen flächendeckenden Schwimmunterricht an Hannovers Grundschulen? Falls nicht: Gibt es Maßnahmen oder Planungen, um eine optimale Bedarfsdeckung zu erzielen und wie sehen diese im Einzelnen aus?

Den hannoverschen Schulen wird mit der Nutzung der öffentlich zugänglichen Schwimmbäder innerhalb der Stadt Hannover sowie diverser Schwimmflächen anderer Träger die Möglichkeit gegeben, die curricularen Vorgaben zu erfüllen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Kapazitäten grundsätzlich ausreichend. Es kommt vor, dass es aufgrund von Sanierungsarbeiten in Bädern zu temporären Engpässen kommt, allerdings bemüht sich die Verwaltung in diesen Fällen, sofern möglich, praktikable Ausweichmöglichkeiten zu finden.
Inwieweit an den Schulen ausreichend Personal für die Durchführung des Schwimmunterrichts zur Verfügung steht, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Da jedoch 56 von 60 Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover Schwimmunterricht anbieten, kann davon ausgegangen werden, dass die Lehrkräfteversorgung dies ermöglicht.


TOP 3.2.
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 3273/2019)

Seit dem im Frühjahr 2019 erfolgten Wechsel vom Investor Intown zur Civitas Property Group S.A., der Tochterfirma der Sapinda Gesellschaft des Finanzinvestors Lars Windhorst, sind an den Fassaden und sonstigen Außenbereichen des Ihmezentrums keine sichtbaren Fortschritte auszumachen (09.12.2019), obwohl das Lars Windhorst, gebunden an einen Zeitplan, der Stadtverwaltung bei seiner Vorstellung, insbesondere im Hinblick auf die Fassadensanierung, versprochen hat. In Anbetracht des weiterhin mit dem offensichtlichen Sanierungsstau verbundenen ungewissen Schicksal der Bewohner*innen von rund 860 Wohnungen sowie der zumeist immer noch leerstehenden Gewerbefläche von circa 100.000 Quadratmetern fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es genaue aktuelle Angaben des Investors Lars Windhorst über den bisher erfolgten Sanierungsaufwand am Ihmezentrum seit Jahresmitte 2019, und wenn ja, inwieweit entsprechen die bisherigen erfolgten Sanierungsschritte, insbesondere an der Fassade, der Erfüllung des mit der Stadtverwaltung vorab beschlossenen Zeitplanes der geplanten Sanierung?
2. Was gedenkt die Stadtverwaltung hinsichtlich des im September 2021 auslaufenden Mietvertrages für das Objekt Ihmeplatz 5 und der geplanten Verlängerung des Mietvertrages nach der Sanierung des Gebäudes ab dem ersten Oktober 2022 für Schritte in Erwägung zu leiten, falls der neue Investor gar nicht oder nur teilweise der Aufforderung nachkommt, die nötigen und abgeklärten Sanierungsschritte durchzuführen und einzuleiten?
3. Laut aktuellem Planungsstand sollen bis 31.12.2021 circa 9000 Quadratmeter der Gesamtgewerbefläche vermietet sein. Das entspricht etwa einem Zehntel. Wie gestaltet sich der aktuelle Sanierungsstand bei den Gewerbeflächen des Ihmezentrums?

Oberbürgermeister Onay beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 3273/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es genaue aktuelle Angaben des Investors Lars Windhorst über den bisher erfolgten Sanierungsaufwand am Ihmezentrum seit Jahresmitte 2019, und wenn ja inwieweit entsprechen die bisherigen erfolgten Sanierungsschritte, insbesondere an der Fassade, der Erfüllung des mit der Stadtverwaltung vorab beschlossenen Zeitplanes der geplanten Sanierung?

Seit der Übernahme durch die Civitas Property Group vor rund 6 Monaten hat sich die Projektkommunikation deutlich gegenüber dem vorherigen Gesellschafter der Projekt IZ Hannover GmbH, d.h. der Mehrheitseigentümerin, gebessert. Die Verwaltung wird regelmäßig über die Fortschritte informiert. Die Arbeiten verlaufen planmäßig.
In diesem Zeitraum wurden insbesondere weitere Untersuchungen vorgenommen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat die Betonstruktur im Sockelgeschoss untersucht und den Sanierungsbedarf festgestellt. Derzeit erstellt der Sachverständige die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Sanierungsleistungen. Nach Aussagen der Projekt IZ Hannover GmbH sollen diese Arbeiten im Sommer 2020 beginnen. Diese Arbeiten sind auch für die Neuerrichtung der Fassade - zumindest zum Teil - erforderlich.
Die Projekt IZ Hannover GbH hat die Demontage der Fassadenarbeiten neu ausgeschrieben und einen neuen Auftragnehmer bestimmt. Der Vertrag über die Fortführung der Arbeiten befindet sich derzeit in der Verhandlung zwischen der Projekt IZ Hannover GmbH und dem Auftragnehmer. Die Arbeiten sollen dann direkt fortgeführt werden. Die Projekt IZ Hannover GmbH hat, wie mit der Verwaltung vereinbart, ein Projektbüro in der Ihmepassage 4 in Betrieb genommen. Dort finden regelmäßige Besprechungen mit dem Planungsteam, der Verwaltung und Vermietungsgespräche statt.
Die Projekt IZ Hannover GmbH führt das Verfahren für eine Durchwegung durch das Ihme-Zentrum in enger Abstimmung mit der Verwaltung fort. Ein entsprechendes Auswahlverfahren für die Planungsleistung wird nach europaweiter Ausschreibung derzeit durchgeführt.

Frage 2:
Was gedenkt die Stadtverwaltung hinsichtlich des im September 2021 auslaufenden Mietvertrages für das Objekt Ihmeplatz 5 und der geplanten Verlängerung des Mietvertrages nach der Sanierung des Gebäudes ab dem ersten Oktober 2022 für Schritte in Erwägung zu leiten, falls der neue Investor gar nicht oder nur teilweise der Aufforderung nachkommt, die nötigen und abgeklärten Sanierungsschritte durchzuführen und einzuleiten?

Im Mietvertrag hat sich die Vermieterin, die Projekt IZ Hannover GmbH, verpflichtet, die Arbeiten zur Schließung und Sanierung der Fassade im Basement und im 1. Obergeschoss bis zum 30.06.2021 fertigzustellen. Soweit für die Fertigstellung der Baumaßnahme eine Betonsanierung erforderlich ist oder die Schließung der Fassadenflächen für die Entwicklung der dahinterliegenden Gewerbeflächen aus logistischen Gründen eine erhebliche Behinderung darstellt, müssen Teilflächen erst zum 30.06.2022 fertiggestellt sein. Diese Nachfrist gilt aber nur für maximal 30 Prozent der gesamten Fassadenfläche. Die genaue Lage dieser Flächen muss noch zwischen der LHH und der Vermieterin abgestimmt werden.

Sollte die Vermieterin einen dieser beiden Termine nicht einhalten, sieht der Mietvertrag zunächst eine Nachfrist zur Fertigstellung der Baumaßnahme von zwei Monaten vor. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist die Landeshauptstadt Hannover berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Darüber hinaus schuldet die Mieterin der Landeshauptstadt Hannover im Falle einer Kündigung einen pauschalierten Schadenersatz von bis zu 2,4 Mio. Euro. Eine Sicherheit in dieser Höhe wurde fristgerecht bei der Landeshauptstadt Hannover hinterlegt. An der Verbindlichkeit dieser Fristen hat sich durch den Wechsel der Gesellschafter der Projekt IZ Hannover GmbH nichts geändert. Sollte die Projekt IZ Hannover GmbH die vereinbarten Maßnahmen zur Schließung und Sanierung der Fassade nicht fristgerecht fertiggestellt haben, wird die Verwaltung die konkrete Situation bewerten und prüfen, ob die Landeshauptstadt Hannover von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen wird.
Im Mietvertrag hat sich die Vermieterin weiterhin dazu verpflichtet, die baulichen Maßnahmen an den Mietflächen der Landeshauptstadt Hannover bis zum 30.09.2022 gemäß der vereinbarten Baubeschreibung vollständig und im Wesentlichen mängelfrei fertigzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Landeshauptstadt Hannover diese Mietflächen bis zum 30.09.2021 ihrerseits vollständig geräumt hat. Nach gegenwärtiger Planung ist eine fristgerechte Rückgabe der Mietflächen im Ihmeplatz 5 an die Vermieterin gewährleistet. Bei einer späteren Rückgabe verschiebt sich der Termin für die Fertigstellung der Mietflächen um einen entsprechenden Zeitraum nach hinten. Vertraglich vereinbart ist in jedem Fall ein Zeitrahmen für die Sanierungsarbeiten an den Mietflächen von einem Jahr.
Sollte die Vermieterin diese Fertigstellungsfrist nicht einhalten, dann muss die Landeshauptstadt Hannover zunächst eine Nachfrist von zwei Monaten setzten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Mietvertrag ebenfalls außerordentlich gekündigt werden. Neben dem Sonderkündigungsrecht wurde die fristgerechte Fertigstellung der Mietflächen zusätzlich mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro je Werktag, höchstens aber 750.000 Euro bewehrt. Die Vermieterin ist verpflichtet, bis zum 30.09.2021 eine Sicherheit in dieser Höhe auf ein Konto der Landeshauptstadt Hannover einzuzahlen.
Im Rahmen der Planungen für eine Nutzung der Mietflächen ab dem 30.9.2022 wird die Möglichkeit berücksichtigt, dass die Flächen ggfs. aufgrund einer Kündigung nicht wie erwartet zur Verfügung stehen. D.h, dass bei den für eine anstehende Veränderung in Frage kommenden Anmietverhältnissen bereits Verlängerungsoptionen vereinbart wurden oder möglich sind, im Eigenbestand besteht grds. immer die Möglichkeit einer auch kurzfristigen Weiternutzung.
Aufgrund der erforderlichen Vorläufe für Umzüge der Verwaltung wird die Stadt den Fortschritt der Sanierungsarbeiten eng begleiten und regelmäßig bewerten, ob eine fristgerechte Fertigstellung realistisch ist. Dieses Vorgehen ist auch bei anderen An- und damit in Zusammenhang stehenden Abmietungen üblich und geübt.

Frage 3:
Laut aktuellem Planungsstand sollen bis 31.12.2021 circa 9000 Quadratmeter der Gesamtgewerbefläche vermietet sein. Das entspricht etwa einem Zehntel. Wie gestaltet sich der aktuelle Sanierungsstand bei den Gewerbeflächen des Ihmezentrums?

Nach Aussage der Projekt IZ Hannover GmbH wurde mittlerweile ein Team aus Handelserfahrenden Maklern gebildet, die aktuell eine Vielzahl von Vermietungsgesprächen im Projektbüro vor Ort und in Berlin führen. Die Resonanz soll sehr positiv sein und die Wünsche der Interessenten werden in der Planung der Einzelhandelsflächen berücksichtigt. Die genannten 9.000m² entsprechen ca. einem Drittel der geplanten Handelsflächen. Die restlichen angeführten „Gewerbeflächen“ im Ihme-Zentrum bestehen weitgehend aus Büroflächen. Die Planung der Handelsflächen befindet sich derzeit überwiegend in der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Ein erster Bauantrag für einen Teilbereich soll im ersten Quartal 2020 eingereicht werden.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob für die Sicherheit eine Verzinsung und wenn ja in welcher Höhe gezahlt würde.

Oberbürgermeister Onay bestätigte die Leistung einer Sicherheit und ergänzte, dass keine Verzinsung erfolge.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, für wie realistisch die Verwaltung die Einhaltung der Frist für die Fertigstellung halte.

Oberbürgermeister Onay erläuterte, dass klare Rahmenbedingungen, wie in der Antwort bereits skizziert, vorhanden wären, dass die Landeshauptstadt Hannover die vertraglichen Vorgaben weiter begleite und auf deren Einhaltung bestehen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, woher der Optimismus käme, dass der Zeitplan tatsächlich eingehalten würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass die Übergabe des Objektes einige Zeit in Anspruch genommen habe und dass der Eigentümer erst seit Mitte des vergangenen Jahres in die Planungen habe einsteigen können. Zudem sei bekannt, dass die Planungen zumeist den größten Teil der Zeit in Anspruch nehmen würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass aus Sicht der Verwaltung positiv anzumerken sei, dass überhaupt regelmäßige Besprechungen stattfänden, in denen die tatsächlichen Planungsfortschritte dargelegt würden. Aufgrund des Planungsfortschritts und der konstruktiven Zusammenarbeit sei die Verwaltung optimistisch, dass am und im Ihme-Zentrum diesmal auch wirklich etwas passiere.


TOP 3.3.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Baustellenmanagement in der LHH
(Drucks. Nr. 3316/2019)

Nachdem in der Landeshauptstadt Hannover jahrzehntelang die Verkehrsinfrastruktur vernachlässigt wurde, ist zu begrüßen, dass vermehrt versucht wird, dem Sanierungsstau zu begegnen. Selbstverständlich sind Beeinträchtigungen für den Verkehr im Rahmen von Bauarbeiten nicht zu vermeiden.

Dennoch kommt es insbesondere bei zeitgleichen Baumaßnahmen zu außerordentlich hohen Belastungen für Anwohner, Pendler sowie für die Wirtschaft. Als jüngstes Beispiel sind die Bauarbeiten in der Straße In der Rehre, damit einhergehende Sperrungen zwischen Am Grünen Hagen und der Wallensteinstraße, sowie Bauarbeiten an der Göttinger Chaussee und der B3-Umgehung nach Hemmingen zu nennen, die insgesamt für ein Verkehrschaos in Oberricklingen und darüber hinaus sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Nach welchen Kriterien und mit welchen Mitteln werden Baustellen, die sich negativ auf den Verkehrsfluss auswirken können, koordiniert?
2. Inwiefern und durch welche Mittel kann der Verkehrsfluss optimiert werden, etwa durch eine zügigere Umsetzung von Einzelmaßnahmen?
3. Inwiefern wird bei absehbar signifikanten Fahrzeitverlängerungen eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen, etwa eine damit einhergehende Erhöhung des Treibstoffverbrauchs samt zusätzlicher Umweltbelastungen oder auch wirtschaftliche Einnahmeausfälle?
Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 3316/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Nach welchen Kriterien und mit welchen Mitteln werden Baustellen, die sich negativ auf den Verkehrsfluss auswirken können, koordiniert?

Die Koordinierung der Bautätigkeiten für die einzelnen Baustellen sowie die Koordinierung der Baustellen untereinander findet auf vielerlei Wegen statt. So gibt es einen regelmäßigen Austausch über geplante Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover haben, zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Region Hannover, der Deutschen Bahn AG, der Infra, enercity, der Stadtentwässerung und dem Fachbereich Tiefbau. Hier werden grundsätzliche Festlegungen zu zeitlichen Abfolgen von Baumaßnahmen getroffen, die sich in ihren Auswirkungen beeinflussen bzw. überlagern können.
Zur Koordinierung der einzelnen Maßnahmen wird im Bereich der Landeshauptstadt Hannover die elektronische Baustellenkoordinierungs-Software „eBauKo“ genutzt. Alle Baumaßnahmen, die sich im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen befinden, werden unter Zuhilfenahme dieses Programms koordiniert.
Die detaillierte Koordinierung der Bauabläufe auf einer Straßenbaustelle selbst sowie die Abstimmung der während der Bauzeit ggf. notwendigen verkehrlichen Maßnahmen wie Baustellensignalisierungen oder die Einrichtung von Umleitungsstrecken erfolgt im Zuge von Besprechungen mit allen beteiligten Akteuren. Wichtige Kriterien für die Koordinierung sind beispielsweise die Dringlichkeit der Baumaßnahme, die Möglichkeiten zur Verbindung von verschiedenen Maßnahmen, Fördermittelzusagen und definierte Förderzeiträume, die Vereinbarkeit von Umleitungsverkehren und die Wechselwirkungen mit benachbarten Baustellen.

Frage 2:
Inwiefern und durch welche Mittel kann der Verkehrsfluss optimiert werden, etwa durch eine zügigere Umsetzung von Einzelmaßnahmen?

Eine zügige Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist stets das Ziel aller Bauherren, da so letztlich auch eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Mit dem Bauvertrag zu einer Baumaßnahme wird mit der Baufirma eine Zeitplanung bis zur Fertigstellung der Maßnahme vereinbart. Lediglich bei unerwarteten, nicht vorhersehbaren Veränderungen der Bauabläufe werden Abweichungen von diesen Zeitzielen zugestanden.

Optimierungen des Verkehrsflusses auf ggf. im Zuge einer Maßnahme einzurichtenden Umleitungsstrecken werden beispielsweise durch temporäre Anpassungen der Schaltung der Lichtsignalanlagen an die veränderten Verkehrsströme erreicht, sofern diese tatsächlich signifikant sind.
Maßnahmen wie Mehrschichtbetrieb sowie Arbeiten am Wochenende sind regelhaft nicht möglich. Dem stehen arbeits-, gewerbe- und tarifrechtliche Regelungen bei Arbeiten außerhalb der üblichen Zeiten entgegen. Unabhängig davon sind sehr hohe Kosten zu erwarten. Darüber hinaus schränkt dies auch die Auswahl der Firmen und damit den Wettbewerb sehr stark ein. Nur größere Firmen sind ausreichend leistungsfähig, um solche Aufträge abwickeln zu können. Kleinere mittelständige Unternehmen wären aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der Lage derartige Maßnahmen durchzuführen. Bei besonderen Maßnahmen wie z.B. Deckenerneuerungen in hochbelasteten Knotenpunkten wie z.B. dem Friederikenplatz oder in Teilbereichen von Hauptverkehrsstraßen wie der Hildesheimer Straße wurden in den letzten Jahren bereits regelmäßig derartige „Beschleunigungsmaßnahmen“ eingesetzt.
Weiterhin werden Maßnahmen, die größere Einschränkungen im Hauptverkehrsstraßennetz verursachen, nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiträumen (z.B. in den Ferien) durchgeführt.

Frage 3:
Inwiefern wird bei absehbar signifikanten Fahrzeitverlängerungen eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen, etwa eine damit einhergehende Erhöhung des Treibstoffverbrauchs samt zusätzlicher Umweltbelastungen oder auch wirtschaftliche Einnahmeausfälle?

Sofern im Zuge von Baumaßnahmen zeitweise Sperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich sein sollten, werden Umleitungsstrecken eingerichtet, die einen möglichst geringen Mehrbedarf hinsichtlich Wegelänge und Fahrtzeit verursachen, gleichzeitig aber keine Mehrverkehre in sensiblen Straßen und Quartieren wie in Wohngebieten oder vor Schulen erzeugen.
Aufgrund des dichten Netzes der leistungsfähigen Hauptverkehrs- und Vorbehaltsstraßen sowie der praktizierten Koordinierung mit benachbarten Baustellen sind die Einschränkungen sowohl hinsichtlich des Mehrweges als auch hinsichtlich der Dauer der erforderlichen Umleitungsregelungen überschaubar.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte vor dem Hintergrund eines aktuellen Staurankings, ob daraus nicht eindeutig hervorgehen würde, dass das Baustellenmanagement in Hannover funktioniere.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass der Rat der Stadt dem Baudezernat viele Aufgaben erteilen würde, sei es aus Luftreinhaltungsgründen oder Komfortgewinn für die Bürger*innen, die sich zu Fuß, mit dem Rad oder dem PKW bewegten, die sich beispielsweise in der Optimierung des Lichtanlagenbetriebs und der Baustellenkoordinierung wiederfänden. Stadtbaurat Bodemann bezog sich auf das Stauranking und informierte darüber, dass Hannover auf Platz 23 von 26 Großstädten rangieren würde, wobei Rang 1 die Stadt mit den meisten Staus (Hamburg) abbilden würde. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass es der Verdienst des Rates für seine Bemühungen die Verwaltung ständig zu emphasieren sei, dass Hannover im Deutschlandvergleich relativ gut dastünde.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, auf welchen Wegen die betroffenen Bürger*innen durch das Baustellenmanagement über eventuelle, verkehrliche Behinderungen informiert würden.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung im Rahmen einer Pressekonferenz im Frühjahr über alle größeren Maßnahmen informieren würde. Dort würde nicht nur über die städtischen, sondern über alle Vorhaben sämtlicher Maßnahmeträger in Hannover berichtet. Weiterhin gäbe es für jede einzelne Maßnahme eine intensive Pressearbeit, sodass man aus den einschlägigen Medien, z.B. Stadtanzeiger sowie stadtweiten Printmedien, darüber orientiert würde, was in den jeweiligen Stadtbereichen passiere. Im Einzelfall würde man Bürger*inneninformationen auch als Postwurfsendungen an Anliegende verteilen.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in der benannten Statistik sowohl die Stadtstraßen, als auch die stadtumfassenden Autobahnen berücksichtigt worden wären, wobei die Staus auf den Autobahnabschnitten deutlich geringer wären, als auf den Stadtstraßen.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass in dem Ranking, welches er den Tageszeitungen entnommen habe und in dem die Landeshauptstadt Hannover auf Rang 23 gekommen wäre, explizit darauf hingewiesen worden sei, dass die Autobahnen ausgenommen wären. Zudem läge es auf der Hand und würde auch von den autofahrenden Menschen so erwartet, dass im Stadtbereich befindliche, teilweise achtspurige Autobahnabschnitten weniger Staugeschehen zu beklagen sei, als auf verästelten Stadtstraßen.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, wie teuer der Verwaltung das Abräumen und Wiederaufstellen der Sperren durch die Straßenverkehrswacht in Oberricklingen gekommen sei, nachdem ein Bürger anonym das durch den Stadtbezirksrat beschlossene Ende des Straßenkonzeptes bei der Verwaltung angezeigt habe.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Antwort zu den Kosten zu Protokoll nachgereicht werden müssten, wobei nicht sicher sei, ob die Sperren seinerzeit überhaupt abgeräumt worden wären.

Antwort der Verwaltung
Der Verwaltung sind keine Kosten für diesen zweimaligen Arbeitseinsatz entstanden.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte vor dem Hintergrund der langen Bautätigkeiten in Kirchrode, wie die Verwaltung zukünftig verhindern wolle, dass sich eine solche Aneinanderreihung von Baumaßnahmen in einem Stadtteil wiederhole und fragte weiter, ob die Bauverwaltung über Synchronisierungen von Baumaßnahmen nachdenken würde.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass man die gemeinsame Zielvorstellung in Hinblick auf eine gut funktionierende Infrastruktur teilen würde. In diesem Zusammenhang sei zu bemerken, wenn man der Presseberichterstattung folge, dass in den vergangenen fast zehn Jahren im Frühjahr keine Schlaglochdebatten mehr geführt würden. Das sei ein Zeichen dafür, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover, im Verbund mit der Verwaltung, sehr intensiv und achtsam auf den Erhalt und die Reparaturerfordernisse der Straßeninfrastruktur achtgeben würden. Denn letztendlich sei es eine Generationenverpflichtung, etwas im guten Zustand weiterzugeben, was einem selbst übertragen worden wäre. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass eine gut unterhaltene Infrastruktur einen Zielkonflikt in sich berge. Denn es sei eine unumstößliche Tatsache, dass Bautätigkeiten nervten. Dazu sei zu erwähnen, dass man in den vergangenen drei, vier Jahren durchschnittlich 25 bis 30 Mio. € im Jahr aus dem städtischen Haushalt für den Erhalt von Fußwegen, Radwegen und Straßen in Hannover eingesetzt habe. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Bauverwaltung natürlich unter Anwendung verschiedenster Koordinatoren grundsätzlich immer bemüht sei, das Maß des Erträglichen möglichst gering zu halten. Dem entgegenwirken würden unter anderen ungeplante Ereignisse, wie z.B. untererdig gebrochene Kabel, Firmeninsolvenzen oder Findlinge aus dem Zweiten Weltkrieg. Stadtbaurat Bodemann erläuterte zur Baustellensituation in Oberricklingen, dass es auch dort zu ungeplanten Verschiebungen gekommen sei und dass man aufgrund von generierten Fördermitteln zuletzt die Baustelle In der Rehre habe einrichten müssen. Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass er selbst die Umleitungssituation an der Stelle mehrfach durchfahren und dabei festgestellt habe, dass dort in der Hauptverkehrszeit ein zusätzlicher Zeitaufwand von ca. 7,5 Minuten in Kauf genommen werden müsste. Dieses erträgliche Ärgernis sei der Preis dafür, dass in den kommenden 20 bis 30 Jahren an dem Ort Ruhe sein würde.

TOP 3.4.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Ladesäulen für E-Autos
(Drucks. Nr. 0015/2020)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.
Anfragen der SPD-Fraktion

TOP 3.5.1.
zu Frauenhäusern
(Drucks. Nr. 0111/2020)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.2.
zum Themenfeld sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und Migration im Lokalen Integrationsplan (LIP)
(Drucks. Nr. 0112/2020)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.
Anfragen von RatsherrnTobias Braune

TOP 3.6.1.
zu Ordnungsmaßnahmen bei Schulpflichtverletzungen
(Drucks. Nr. 3083/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.2.
zu Gutachten zum Thema Straßenumbenennungen
(Drucks. Nr. 3284/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.3.
zu Schulsozialarbeitern
(Drucks. Nr. 3314/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.4.
zu Ausschreibungen der LHH
(Drucks. Nr. 3315/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.5.
zu Gendereheschließungen
(Drucks. Nr. 0001/2020)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.6.
zu erweiterten Führungszeugnissen
(Drucks. Nr. 0074/2020)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Patronatsvertretung für die evangelisch-lutherische Marktkirchengemeinde
St. Georgii et Jacobi

(Drucks. Nr. 0120/2020)

Ratsherr Braune fragte, welche Voraussetzungen Stadträtin Beckedorf für diese Aufgabe qualifizieren würden.

Oberbürgermeister Onay antwortete, dass Stadträtin Beckedorf der evangelischen Kirche angehören würde und somit die Voraussetzung mitbringe, um das Patronat erfüllen zu können.

Bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Patronatsvertretung für die evangelisch-lutherische Marktkirchengemeinde St. Georgii et Jacobi nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0120/2020.

TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0214/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0214/2020.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)"

(Informationsdrucksache Nr. 2920/2019 mit 1 (nur online) Anlagen)

Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 6.
Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende

(Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 6.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3270/2019)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.
Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucksache Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

Rede der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover
Friederike Kämpfe

Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Erarbeitung des Gleichstellungsberichts nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gibt den Hauptverwaltungsbeamt*innen und den Gleichstellungsbeauftragten einer Kommune den Auftrag alle drei Jahre Bilanz zu ziehen, was zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in diesem Zeitraum beigetragen wurde. In den Berichten der Landeshauptstadt Hannover werden in der Regel ihre Rolle als Arbeitgeberin sowie ihre Rolle als Dienstleisterin gegenüber den Einwohner*innen der LHH beleuchtet. Darüber hinaus geht es um die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Referats für Frauen und Gleichstellung.
Ein solcher Bericht ist das Spiegelbild aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, in dessen Kontext auch die politischen Debatten in Frauen- und Gleichstellungsfragen in diesem Zeitraum aufgezeigt werden können und müssen. Nicht weiter verwunderlich ist demnach die große Bandbreite an Bereichen, in denen Gleichberechtigung nach wie vor nicht erreicht ist und in denen gleichstellungspolitische Aktivitäten nach wie vor sinnvoll und notwendig sind: Vom Berufswahlverhalten Jugendlicher über sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen gibt es noch viel zu tun.
Fünf Aspekte, die sich mir in der Erarbeitung des Gleichstellungsberichts und beim gleichstellungspolitischen Blick auf die vergangenen drei Jahre am meisten eingeprägt haben, möchte ich mit Ihnen teilen:
1. Im Zuge des Fachkräftemangels auch in sozialen Berufen gab es in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen Veränderungen, die die Attraktivität dieser Berufe stärken sollten. So wird in Niedersachsen seit dem Schuljahr 2018/2019 das Schulgeld im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin übernommen und 2019 wurde beschlossen die Ausbildung zur Hebamme vollständig zu akademisieren. Eine angemessene Entlohnung und damit einhergehende gesellschaftliche Aufwertung sogenannter „Frauenberufe“ erfolgt darüber aber nicht.
2. Die medizinische Versorgung von Frauen gerade mit Blick auf Schwangerschaft und Geburt aber auch Schwangerschaftsabbrüche ist in diesen drei Jahren noch prekärer geworden. Trotz der Akademisierung des Hebammenberufes und trotz dessen, dass die Situation in den Kreißsälen so vehement und offen diskutiert wurde wie selten. Die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper ist nach wie vor eingeschränkt, das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche wird weiter kriminalisiert und der Spruch „My Body, my Choice!“ bleibt weiterhin eine notwendige politische Forderung.
3. Nicht nur in der Landeshauptstadt Hannover wird das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Nachdruck bearbeitet. An der grundsätzlichen Verteilung der Familienarbeit hat sich dennoch kaum etwas geändert: Frauen sind nach wie vor für die Sorgearbeit verantwortlich. Dass Väter immer häufiger für einen kurzen Zeitraum Elternzeit nehmen ist erfreulich. Dass die finanziellen Auswirkungen und die Karriereeinbrüche aber bei Frauen verbleiben, weil sie den wesentlich höheren Anteil an Eltern- oder Pflegezeiten übernehmen ist es nicht.
4. Im Oktober 2017 hat Deutschland die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt abgeschlossen. Die Inhalte der sogenannten Istanbul-Konvention haben seither viele Menschen bewegt – unter anderem gab es auch im Gleichstellungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover eine Anhörung dazu. Doch eine bundes- oder auch landesweite Strategie zur Umsetzung dieses völkerrechtlich bindenden Instruments zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen lässt nach wie vor auf sich warten.
5. Große Sorge bereiten mir aus gleichstellungspolitischer Perspektive zunehmend verbreitete antifeministische Argumentationsmuster und auch Begrifflichkeiten häufig verbunden mit Sexismus und Rassismus. Sie haben mittlerweile eine hohe Resonanz und Anschlussfähigkeit in der sogenannten Mitte der Gesellschaft und können eine Brücke zwischen extrem rechten Bewegungen und dem Mainstream bilden. Antifeminismus richtet sich gegen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung, gegen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und gegen eine diverse Gesellschaft mit vielfältigen Lebensentwürfen. Ein Hauptargument: Gleichstellung sei doch längst erreicht. Mittlerweile müssten doch gar schon Männer vor Diskriminierung geschützt werden.
Es bleibt also dabei, dass Frauen nach wie vor für die erkämpften Rechte eintreten müssen, dass Selbstverständlichkeiten mühsam erstritten werden müssen und dass Frauen sich immer vor einem Rollback in Acht nehmen müssen. Nach wie vor bedarf es also viel Geduld, starker Nerven und einer gewissen Portion Wut um für Frauen und Geschlechtergerechtigkeit einzutreten.
Wie sich gesetzliche Rahmenbedingungen verändern und wie sich politische Debatten entwickeln, liegt nur bedingt in den Händen einer Kommune. Vieles wird in Bund und Land geregelt oder entzieht sich gänzlich dem Einfluss von Politik und Verwaltung. Und dennoch – so sagen es der Regionspräsident Hauke Jagau und die Gleichstellungsbeauftragte der Region Petra Mundt sehr treffend: „Die Kommune ist durch ihre Nähe zum Alltag der Menschen die Ebene mit den besten Voraussetzungen, eine geschlechtergerechte Gesellschaft zu schaffen.“ So finden Sie im Gleichstellungsbericht viele Beispiele dafür, wie die Landeshauptstadt Hannover unter anderem den zuvor genannten gesellschaftlichen Fragestellungen und Herausforderungen ganz praktisch begegnet:
· Die Durchführung zum Beispiel von Radfahrkursen für Frauen mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung mit dem Ziel sie zu stärken und ihnen Teilhabe durch Mobilität zu ermöglichen.
· Das Vorhalten eines Unternehmerinnenzentrums um Gründerinnen und junge Unternehmerinnen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu begleiten – denn ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort kann auf Frauen kaum verzichten.
· Die hohe Beteiligungsorientierung quer durch die Fachbereiche um Angebote zielgruppen- und bedarfsorientiert durchzuführen und um die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen zu berücksichtigen.
· Die Auseinandersetzung mit frauen- und gleichstellungspolitischen Fragestellungen im Rahmen der politischen Bildung um Gleichstellung als Wert an sich zu vermitteln.
Das ist gut. Sehr gut sogar. Und doch ist zu einigen Themen noch Luft nach oben – insbesondere dann, wenn es darum geht, Menschen mitzunehmen, deren originäres Thema nicht Frauen- und Gleichstellungspolitik ist. Der Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene nimmt darin eine wichtige Funktion ein: In ihm werden die Aktivitäten aller Dezernate und Fachbereiche zu Frauen- und Gleichstellungsthemen erfasst und gebündelt. Und so wie der Gleichstellungsaktionsplan im Gleichstellungsbericht Berücksichtigung findet, werden Erkenntnisse aus der Erarbeitung des Gleichstellungsberichts auch im Gleichstellungsaktionsplan ihren Platz finden. Über diesen Rahmen hinaus sehe ich aus frauen- und gleichstellungspolitischer Perspektive derzeit drei konkrete Handlungsbedarfe:
1. Im Sinne der von Gewalt betroffenen Frauen brauchen wir in der Landeshauptstadt Hannover ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene. Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt muss ein selbstverständlicher Teil der Arbeit der gesamten Verwaltung werden.
2. Der vernetzte Blick auf Vielfalt einerseits und Diskriminierung andererseits muss gestärkt werden. Es braucht ein umfassendes Konzept zu Diversity, das die Rolle der Landeshauptstadt Hannover als Arbeitgeberin und als Dienstleisterin in den Blick nimmt.
3. Die Anforderungen, die sich aus der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019 und der Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrags über Mann und Frau hinaus, ergeben, müssen in der Verwaltung als Ganzes betrachtet werden.
Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirke ich „an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.“ Mitwirkung heißt, dass ich rechtzeitig darüber zu informieren bin, dass mir die erforderlichen Auskünfte erteilt werden und dass ich die Möglichkeit habe mich in den Willensbildungsprozess einzubringen. Mitwirkung ist keine Mitbestimmung.
Für meine Arbeit bedeutet dies, dass es ausreichend Ressourcen braucht um diesem Mitwirkungsauftrag in der Landeshauptstadt Hannover mit über 500.000 Einwohner*innen und über 10.000 Mitarbeitenden nachzukommen. Dafür braucht es auch Menschen, die Geschlechtergerechtigkeit als Wert an sich betrachten und diesen auch in ihre Arbeit integrieren und dafür kämpfen. Diesen Menschen in Verwaltung, Politik und Gesamtpersonalrat wie auch den Kolleg*innen, die zur Erarbeitung des Gleichstellungsberichts beigetragen haben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danken.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich für den umfangreichen Bericht zur Gleichstellung und erläuterte, dass der Frauenanteil bei der Stadtverwaltung bei 56,4 % läge, wobei der Frauenanteil in den niedrigen Lohngruppen deutlich zu hoch sei. Im Weiteren ging Ratsfrau Steinhoff auf die im Gleichstellungsbericht umrissenen Themen zu Vielfalt und Diversity sowie den Leitfaden zum Umgang mit Menschen aus dem LSDTIQ Bereich in der Seniorenbetreuung ein. Abschließend wies Ratsfrau Steinhoff auf den am 14. Februar 2020 stattfindenden One Billion Rising Tag und eine am Kröpcke geplante Veranstaltung dazu hin.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) bedankte sich für den Gleichstellungsbericht und erläuterte, dass Hannover glücklicherweise männlich, weiblich und divers sei. Allerdings müsste im Bereich Teilzeitarbeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr getan werden, damit den Frauen die Möglichkeit eröffnet würde in punkto Chancengleichheit weiter aufzuholen. Zudem gäbe es bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften noch deutlichen Nachholbedarf in Hinblick auf die von Frauen besetzten leitenden Positionen. Abschließen erläuterte Ratsfrau Dr. Carl, dass sich die Fraktion der SPD auch weiterhin gegen Antifeminismus und Sexismus einsetzen würde und fragte, ob bei der Landeshauptstadt Hannover ebenfalls antifeministische Argumentationsmuster zu beklagen wären und wie es um das Projekt Frauenhaus 24 stünde.

Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe antwortete, dass die feministischen Argumentationsmuster in Bezug auf gesamtgesellschaftliche und politische Debatten und nicht auf konkrete Vorfälle in Reihen der Mitarbeiterschaft zu betrachten wären. Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe führte weiter aus, dass Frauenhaus 24 in der vergangenen Woche den stillen Betrieb aufgenommen habe und dass das Projekt in zwei Wochen seinen Kick off mit einer für Hannover zentralen Telefonnummer sowie einer Sofortaufnahme begehen würde. Darüber hinaus sei zu den Fördermitteln nichts Neues bekannt.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass es Frauen gäbe, die erfolgreich seien, einfach weil sie gut wären indem was sie täten, sich maßlos darüber aufregen würden, dass Quoten oder irgendwelche andere Bevorzugungen für Frauen überhaupt in Betracht gezogen würden. Das wirklich Schlimme an der Gleichstellungsbewegung sei, dass intelligenten, leistungsstarken, tollen Frauen suggeriert würde, dass diese schwache und hilfsbedürftige Wesen wären. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass Frauen in Deutschland längst gleichberechtigt wären, dass somit eine Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Berichte völlig überflüssig wären und dass die dafür verwandten Ressourcen eingespart werden könnten. Beigeordneter Hauptstein fragte abschließend, ob es neuerdings die politische Linie der Landeshauptstadt Hannover sei, dass sich die Gleichstellungsbeauftragte für Abtreibungskampagnen einsetzen würde.

Oberbürgermeister Onay erläuterte, dass es sich bei der Frage der Abtreibung nicht um eine Werbekampagne für Abtreibungen handeln würde. Vielmehr gehe es darum, dass die rechtlichen Möglichkeiten hervorgehoben werden könnten, um Frauen, die sich zu einem solchen Schritt entschieden hätten, eine umfassende Beratung zukommen lassen zu können. Das sei im Rahmen gesundheitspolitischer Maßnahmen durchaus geboten. Die Gleichstellungsbeauftragte habe darauf hingewiesen, dass es ein klares Statement der Landeshauptstadt Hannover sei, dass selbstverständlich auch gesundheitspolitische Maßnahmen für Frauen kommuniziert und zugänglich gemacht würden.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) bekräftigte, dass es ein strukturelles Ungleichgewicht zum Nachteil für Frauen gäbe. Es wurden Studien durchgeführt, wonach Frauen mit Bestnoten abschneiden würden, aber gleichzeitig in den Führungspositionen von Unternehmen unterrepräsentiert wären. Ratsfrau Dr. Carl sagte, dass das natürlich an stereotypen Rollenmodellen, die gelebt würden, läge. Es sei ferner festzuhalten, dass das Einräumen gleicher Rechte nicht automatisch das Wahrnehmen gleicher Chancen bedeute.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob das, was der Vorsitzende der AfD-Fraktion dargelegt habe, als Antifeminismus bezeichnet werden könnte. Beigeordnete Dr. Markowis machte vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots der Verwaltung deutlich, dass dies eben nicht für die Gleichstellungsbeauftragte gelten würde. Diese habe den Auftrag parteilich gegen bestehende Ungleichheiten einzutreten. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass sie von ihrer Gleichstellungsbeauftragten, die der Rat der Stadt bestimmt habe erwarten würde, dass diese genau dafür eintrete.

Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe bejahte die Frage.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bedankte sich bei Oberbürgermeister Onay für die aufschlussreiche Antwort und stellte klar, dass die AfD-Fraktion ebenfalls dafür sei, dass Frauen über die gesundheitlichen Aspekte zu Abtreibungen aufgeklärt würden. Beigeordneter Hauptstein konstatierte, dass die Jungsozialisten das Projekt My Body, My Choice dazu nutzen, um Schwangerschaftsabbrüche bis in den neunten Monat hinein zu propagieren.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bedankte sich bei der Gleichstellungsbeauftragten und ihrem Team für die Umsetzung des internationalen Gleichstellungsplans und der Europäischen Charta für Gleichstellung auf kommunaler Ebene.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass die Wortbeiträge einiger Ratskolleginnen den Eindruck erwecken könnten, dass aus Gleichstellung eine Bevorzugung werden sollte. In der Praxis sei zu beobachten, angefangen bei der Kanzlerin, über irgendwelche Polizeipräsidentinnen, bis hin zu hohen Führungspositionen in Unternehmen, dass Frauen aufgrund von Bevorzugung die Führungsebenen erreichen würden. Ratsherr Wruck sagte, dass sich ihm bei den Worten der gleichstellungspolitischen Sprecherin der Fraktion der SPD der Eindruck manifestiere, dass diese pro domo spräche, um ihren eigenen Aufstieg zu ebnen. Ratsherr Wruck ließ sich zu der Bemerkung hinreißen, dass im Zeitalter von Doktorarbeiten in Plagiates nicht gewährleistet sei, dass ein Doktor auch zwangsläufig der lateinischen Sprache mächtig sei. Ratsherr Wruck betonte, dass er mit dieser Bemerkung auf keinen Fall Ratsfrau Dr. Carl irgendetwas unterstellen wollte.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mit 49 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte darauf aufmerksam, dass Gleichberechtigung kein reines Frauenthema sei, denn in der Krippe seines Sohnes sei eine Erzieherstelle freigeworden und dass man in der Elterninitiative froh darüber sei, dass ein männlicher Erzieher den Platz habe einnehmen können, da auch in der Kinderbetreuung gewisse Rollenbilder zu verkörpern wären.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um eine offizielle Rüge für Ratsherrn Wruck.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass sie die Ausführungen als nicht auf eine bestimmte Person bezogen wahrgenommen habe.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) stellte klar, dass sie als Volksvertreterin für alle Männer, Frauen und Diversen der Landeshauptstadt Hannover eintreten würde. Sie wolle dazu beitragen, dass sich die Gesellschaft jeden Tag ein bisschen mehr dem Besseren zuwende und da würden Frauenrechte und Gleichberechtigung elementar dazugehören. Ratsfrau Dr. Carl wies vehement zurück, dass sie in irgendeiner Form aus Eigennutz handeln würde.

Ratsfrau Kastning (SPD) erörterte, dass sie sich als starke, leistungsfähige Person fühle, eine Ausbildung und ein Studium absolviert habe und sich durch die Gleichstellungspolitik nicht diskreditiert oder als hilfsbedürftiges Wesen sähe. Ratsfrau Kastning sagte, dass es ihr Wunsch sei, dass Frauen und Männer die bestmöglichen Chancen in der Gesellschaft haben sollten und dass die Gleichstellung von Mann und Frau, von Mädchen und Jungen in Beruf, Bildung und Sport untrennbar mit diesen Zielen verbunden wären. In der Folge ging Ratsfrau Kastning auf die personelle Entwicklung in Parlamenten, Volksvertretungen und Parteien seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein und erläuterte, dass die Einrichtung von Quoten ein Glücksfall gewesen sei, weil dadurch, unabhängig vom Können der Männer und Frauen, Mengen- und Formeleffekte eingetreten seien. Es sei selbstverständlich, dass in der SPD darauf geachtet werden müsste, dass bei Listenaufstellungen für den Bezirksrat, den Rat, die Regionsversammlung oder innerparteilicher Gremien eine Geschlechterquote von 40 % für Männer und Frauen einzuhalten sei. Ratsfrau Kastning betonte, dass es wichtig sei dass sich viele Frauen und im Laufe der Zeit auch immer mehr Männer für die Gleichstellung einsetzen würden. Denn es sei kein gutes Verhältnis, wenn nur Männer entscheiden würden und wenn Arbeitsmarktchancen und Gehälter ein soziales Ungleichgewicht in Bezug auf die Altersvorsorge erzeugten. Ratsfrau Kastning wies darauf hin, dass die Altersarmut zu einem ganz überwiegenden Teil Frauen betreffen würde. Das läge daran, dass diese Frauen in den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kleine Kinder zu betreuen hätten und nicht etwa daran, dass die Frauen aufgrund fehlender Intelligenz nicht arbeiten gegangen wären.

Beigeordnete Gamoori (SPD) machte deutlich, dass es überaus positiv zu bewerten sei, dass die Fraktionen der AfD und DIE HANNOVERANER im Rat der Stadt, ohne Dazutun der übrigen Fraktionen und der Gruppe, ihre wahre Weltanschauung in Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen gezeigt hätten.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 22.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Nato Manöver -US DEFENDER Europe 2020 - eine Maßnahme des Friedens und der Völkerverständigung?"
(Drucks. Nr. 0171/2020)
Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreter*innen der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Es bestünde die Möglichkeit zur Aufteilung der Redezeit für maximal zwei Personen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Gruppe DIE LINKE & PIRATEN beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die für die Bundeswehr zuständige Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Anfang Januar 2020 einen Brief an deutsche Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen versandt habe. In diesem informierte sie über die anstehende oder bereits begonnene militärische Übung US Defender Europe 2020. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN habe bis heute keine Informationen darüber erhalten, ob ein solcher Brief in Hannover eingegangen sei und was darin geschrieben stünde. Immerhin solle es um die größte militärische Übung seit 25 Jahren mit mehr als 36.000 Teilnehmer*innen gehen. In diesem Kontext ginge es um den ersten Grünen Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Die Grüne Partei sei im Januar 1980 als pazifistische, friedensbewegte Umweltpartei angetreten und habe vor zwei Wochen ihr 40 jähriges Jubiläum feiern können. Ratsherr Wolf erinnerte an die achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als im Landkreis die Panzer schwere Flurschäden verursacht hätten und Kinder wegen des Lärms nicht mehr hätten schlafen können. Ratsherr Wolf erläuterte, dass der Oberbürgermeister heute die Chance habe als Mayor for Peace handeln zu können. Die Organisation Mayor for Peace sei im Jahr 1982 vom damaligen Bürgermeister von Hiroshima initiiert worden. Hiroshima sei nicht zufällig eine Partnerstadt Hannovers, sondern bewusst gewählt worden, um den Friedenswillen der Stadt Hannover zu demonstrieren. Die Landeshauptstadt Hannover sei seit Langem Mitglied der Mayors for Peace. Hannover engagiere sich als Vizepräsidentin und Exekutivstadt des Städtebündnisses Mayors for Peace im besonderen Maße für eine atomwaffenfreie und friedliche Welt. Als sogenannte Lead City von Deutschland sei es Hannovers Aufgabe das Netzwerk der deutschen Mitgliedstädte zu stärken. Ratsherr Wolf äußerte den Wunsch, dass der Rat der Stadt deutlich machen möge, dass man keine weitere Aufrüstung und keinen neuen kalten Krieg wolle. Man benötige keine Kriegsrhetorik, in dem das überwunden geglaubte Ost-West Feindbild befördert und gepflegt würde. Die Menschen wollten in ihrer übergroßen Mehrheit Frieden. Abschließend forderte Ratsherr Wolf dazu auf, dass man die Netzwerke dazu nutzen möge, um proaktiv, grenzüberschreitend Friedensaktionen fördern und befördern zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass in Europa lange daran gearbeitet worden wäre, dass man friedlich nebeneinander lebe, damit sich so etwas wie der Zweite Weltkrieg nicht wiederhole. Erst letzten Montag am 27. Januar 2020 habe man in St. Petersburg 1.000.000 Toter gedacht, die bei der Blockade durch die deutsche Wehrmacht in der Stadt verstarben. Die Nazis wollten die Wiege der Revolution aushungern und zerstören. Und nun würde man 76 Jahre danach beabsichtigen, mit ungefähr 37.000 Soldat*innen aus 18 Staaten und schwerem Gerät den sogenannten Ernstfall zu proben und das nur 200 Kilometer von St. Petersburg entfernt. Ratsfrau Falke fragte, wie sich die Überlebenden der Blockade und deren Nachfahren fühlen sollten und welche grausamen Erinnerungen in ihnen wachgerufen würden. Ratsfrau Falke machte deutlich, dass dieses Manöver nicht nur provokativ, sondern Geschichtsvergessenheit und ein erbärmliches Machtgehabe darstelle. Ratsfrau Falke hob hervor, dass man Maßnahmen der Völkerfreundschaft benötige, um die friedliche Koexistenz, die man in langen Jahren aufgebaut habe, sichern zu können. Man benötige ein Zeichen der Versöhnung - keines der Konfrontation. Deshalb schlage die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN vor am 8. Mai, dem Tag der Befreiung, in Hannover einen Tag der Freundschaft mit unseren russischen Freunden aus Iwanowo zu begehen. Ratsfrau Falke rief dazu auf, dass man Vertreter*innen aus Iwanowo nach Hannover einladen möge, um ein wichtiges Zeichen der Völkerverständigung und des Friedens setzen zu können. Dies würde der Landeshauptstadt Hannover, einer Anwärterin auf den Titel Kulturhauptstadt Europas und einem Mitglied des Städtebündnisses Mayors for Peace gut zu Gesicht stehen. Abschließen erinnerte Ratsfrau Falke an die Worte von Willy Brandt: „Der Frieden ist nicht alles, aber alles ist ohne Frieden nichts!“.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, und der FDP nicht erkennen könnten, worin der Sinn dieser Aktuellen Stunde läge. Es stünde für die oben genannten Fraktionen außer Frage, dass Diplomatie das Mittel der Außenpolitik sei. Nicht Waffengewalt, sondern bilaterale oder multilaterale Gespräche seien das Mittel, mit dem man Konflikte in der Welt verhindert bzw. beigelegt wissen wolle. Es stünde für die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ebenso außer Frage, dass die Bundesrepublik Deutschland ein verlässlicher Partner auf internationaler Bühne sein sollte. Das gelte für Deutschland als Mitglied der Europäischen Union ebenso, wie als Mitglied des Verteidigungsbündnisses NATO. Denn im Besonderen Deutschland habe in den 65 Jahren seiner Mitgliedschaft von diesem Bündnis profitiert. Auch vor diesem Hintergrund stünde für die genannten Fraktionen außer Frage, dass man den Verpflichtungen aus diesem Bündnis nachkäme, sofern diese nicht dem Geist des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland widersprächen. Ein Manöver und die dafür erforderliche Bereitstellung von Kapazitäten und Infrastruktur im Rahmen von Truppentransportbewegungen widersprächen dem Geist des Grundgesetzes sicherlich nicht. Zudem sei es die Aufgabe des Bundestages und nicht die Aufgabe der Landeshauptstadt Hannover dies festzustellen. Beigeordneter Kelich betonte, dass man deshalb gemeinsam, über Fraktionsgrenzen hinweg zu dieser Aktuellen Stunde nichts weiter beitragen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) machte deutlich, dass die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Hannover nicht der richtige Ort sei, um eine verteidigungs- und bündnispolitische Grundsatzdebatte führen zu wollen. Die Tatsache, dass Transporte von Truppen und Geräte für dieses Manöver auch durch den Raum Hannover befördert würden, als Aufhänger für diese Aktuelle Stunde zu nehmen, sei allzu durchsichtig und überflüssig. Ratsherr Hirche hob hervor, dass Aktuelle Stunden in der Form nicht missbraucht werden sollten. Es sei zu vermuten, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit dieser Aktion ein weiteres Mal versuchten würde ihre antiamerikanische und anti NATO Grundstimmung auszuleben. Dies sei umso bedenklicher, da die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer maroden und zum Spott verkommenen Bundeswehr kaum noch zu einer Verteidigung fähig wäre und somit mehr denn je auf Schutz durch zuverlässige Bündnisse angewiesen sei. Dieser NATO-feindliche Auftritt der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN könne nicht überraschen, da diese LINKE doch den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der NATO fordern würde. Ratsherr Hirche konstatierte, dass diese sicherheitspolitische Fehleinschätzung eine Regierungsbeteiligung der Partei DIE LINKE auf Bundesebene zuverlässig ausschließen würde. Ratsherr Hirche bemerkte, dass die Floskel „Frieden und Völkerverständigung“ in ihm ungute Erinnerungen an seine Vergangenheit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wecken würde. Ratsherr Hirche stellte klar, dass niemand etwas gegen Frieden und Völkerverständigung haben könnte, aber aus den Mündern von Kommunisten klänge dies wie Hohn und Verlogenheit. Denn aus Sicht von Kommunisten würde das immer heißen, zu welchen Bedingungen Frieden und Völkerverständigung wie zu definieren wären. Zudem sei jedem in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik unterstellt worden, dass ihm der Frieden gleich wäre, wenn man die Zustände dort kritisiert habe. Ratsherr Hirche sagte, dass es die Fraktion der AfD bei diesen Ausführungen belassen wolle, um diese unnötige und deplatzierte Aktuelle Stunde möglichst kurz halten zu können.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass auch die unabhängige Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER der Meinung sei, dass solche NATO Manöver, gerade auch mit US-amerikanischer Beteiligung und unmittelbar an der Grenze zu Russland absolut unnötig wären. Mit Sicherheit würden diese den Beziehungen von Deutschland bzw. den Vereinigten Staaten und allen übrigen NATO Staaten zu Russland schaden. Ratsherr Böning stellte in den Raum, wie denn wohl die Vereinigten Staaten von Amerika reagieren würden, wenn Russland im Norden Mexikos Militärmanöver in dieser Größenordnung veranstalten würde. Ratsherr Böning fragte, was die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN veranlassen würde im hannoverschen Kommunalparlament eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema durchführen zu wollen. Die Thematik sei eher ein Fall für den Bundestag oder das Europaparlament, in denen DIE LINKE ebenfalls vertreten seien. Ratsherr Böning merkte an, dass die Partei DIE LINKE zum Thema Verteidigungs- und Friedenspolitik durchaus gute Standpunkte verträte, welchen er persönlich auch zustimmen könnte. Ratsherr Böning fragte, wie denn wohl die Unterstützung aussehen sollte, falls Annegret Kramp-Karrenbauer tatsächlich an die Oberbürgermeister*innen der von der Fahrtroute betroffenen Kommunen geschrieben habe. Zudem sei die Frage, ob der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover überhaupt einen derartigen Brief erhalten habe. Ratsherr Böning stellte fest, dass sich der Rat der Stadt doch lieber mit den wirklich wichtigen, die Stadt betreffenden Themen auseinandersetzen sollte. Abschließend regte Ratsherr Böning an, dass die antragstellende Gruppe darüber nachdenken möge, wie denn eigentlich der Einfluss des hannoverschen Oberbürgermeisters, mit Unterstützung der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sowie Teilen des Rates, in Hinblick auf die Verhinderung dieses Manövers einzuschätzen sei.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) führte aus, dass Schluss mit der Bescheidenheit sei und dass man nun endlich in die große Weltpolitik einsteigen würde. Zudem würde man zumindest für heute an der Corona Hysterie vorbeikommen. Ratsherr Klippert konstatierte, dass sie kommen würde. Vielleicht nicht durch Hannover, sondern nur durch die Region und dann auf Straßen für die der Rat der Stadt nicht zuständig wäre. Aber kommen würde sie auf jeden Fall – die NATO. Ratsherr Klippert fragte, ob man die NATO dafür kritisieren sollte, dass sie die Türkei und ihren Präsidenten Erdogan immer noch als Mitgliedsland führe, obwohl dieser einen Angriffskrieg gegen die Kurd*innen führe und ob Wladimir Putin sich heute noch dazu äußern würde. Vielleicht heute nicht, aber dann beim nächsten Mal, wenn er die Ratsversammlung im Internet per Live-Screen verfolgen könnte. Ratsherr Klippert merkte an, dass man in der heutigen Sitzung über eine Veranstaltung hätte reden können, die weiterhin von der Landeshauptstadt Hannover und dem Kulturbüro unterstützt würde, wobei diese inzwischen durch Kulturrelativismus und Antisemitismus auffalle. Ferner hätte man auch über das Regime im Iran sprechen können, da eine große iranische Community in Hannover leben würde um sich mit ihnen solidarisch zeigen zu können. Ratsherr Klippert resümierte, dass man stattdessen lieber über Flurschäden auf Straßen spräche, die noch nicht einmal in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover lägen.

Ratsherr Braune erläuterte, dass er sich den Ausführungen der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nur anschließen könne. Das sei kein Thema für ein kommunales Parlament.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen überhaupt keine Stellungnahme abgegeben habe und dass sich die Verwaltung nicht zu dem Brief der Verteidigungsministerin geäußert habe. Das Ergebnis sei insgesamt sehr dürftig, obwohl die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine sehr gute Aktuelle Stunde beantragt habe.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) merkte an, dass DIE LINKEN fast ausschließlich nur dann Kriege verurteilten, wenn die USA oder ihre Bündnispartner darin verstrickt wären und dass Wladimir Putin auch nicht gerade als Friedensstifter bezeichnet werden könnte. Zudem sollte auch einmal darüber nachgedacht werden, wie die Ukraine, Polen, Tschechien, die Slowakei, Lettland und Estland über das Manöver US Defender Europe 2020 denken würden.

TOP 8.
Tarifvertrag Beschäftigungsicherung; Leistungsanreizsystem
(Drucks. Nr. 0030/2020 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Tarifvertrag Beschäftigungssicherung; Leistungsanreizsystem, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0030/2020 mit 1 Anlage.

TOP 9.
Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 10.
Mitgliedschaft - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
(Drucks. Nr. 0013/2020 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Mitgliedschaft im Verein Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0013/2020 mit 1 Anlage.
TOP 11.
Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3099/2019 N1 mit 1 Anlage)


Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 11.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 3099/2019 N1 (Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0238/2020)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 12.
Standortentscheidung: Unterbringung von Personen in der Kleefelder Straße 31
(Drucks. Nr. 3217/2019)

Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Standortentscheidung: Unterbringung von Personen in der Kleefelder Str. 31, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3217/2019.

TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2875/2019 mit 4 Anlagen)

TOP 13.1.1.
dazu 1. Ergänzung, Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019.
(Drucks. Nr. 2875/2019 E1)

Mit 46 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2875/2019 E1.

Mit 47 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1 Ergänzung (Drucks. Nr. 2875/2019 E1), den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung , Borstelmannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2875/2019 mit 4 Anlagen.

TOP 13.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung,
nördlich Steinkampweg, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2876/2019 mit 4 Anlagen)

TOP 13.2.1.
dazu 1. Ergänzung, Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019
(Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage)
Mit 42 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage.

Mit 42 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1 Ergänzung (Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage), den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung, nördlich Steinkampweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2876/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 13.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2889/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2889/2019 mit 4 Anlagen.

TOP 13.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung, Günther-Wagner-Allee, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3057/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung, Günther-Wagner-Allee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3057/2019 mit 3 Anlagen.
TOP 13.5.
Veränderungssperre Nr. 111
(Drucks. Nr. 2954/2019 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 111 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2954/2019 mit 3 Anlagen.
TOP 14.
Antrag der CDU-Fraktion zur Planung einer Zuschauertribüne mit 500 Plätzen für das Fössebad
(Drucks. Nr. 2203/2019)

Ratsherr Klapproth (CDU) erläuterte, dass der Antrag der CDU-Fraktion darauf abziele, dass das Fössebad mit 500 Tribünensitzplätzen an Stelle von 250 Plätzen geplant werden möge. Denn in Hannover trainierten DM, EM, WM platzierte Schwimmer*innen aus dem Jugend- und Seniorenbereich. Darüber hinaus habe man zwei Bundesliga Wasserballteams in Hannover, von denen eines in der vergangenen Saison sogar in der Champions League vertreten gewesen sei. Ferner würden die Deutschen Schwimmsportverbände und der Deutsche Olympische Sportbund eine Tribünenkapazität von mindestens 500 Plätzen für eine Wettkampfschwimmhalle fordern. Die 500 Tribünenplätze würden für Hannover umso wichtiger, da das Stadionbad für einen längeren Sanierungszeitraum geschlossen werden müsste.

Ratsherr Alter (SPD) erinnerte daran, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der SPD im Jahr 2017 nach langen, kontroversen Diskussionen einen Antrag zum Erhalt eines Außenschwimmbeckens für das Fössebad in das Verfahren gegeben habe. Diesem Antrag sei die Verwaltung nun mit einem eigenen Antrag gefolgt. Ratsherr Alter wies darauf hin, dass der Antrag der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang nur als skurril bezeichnet werden könnte. Zumal Vertreter*innen der Deutschen Schwimmverbände versichert hätten, dass Tribünenkapazitäten für 250 Zuschauer mit Ausnahmegenehmigung für nationale und internationale Wettkämpfe ausreichten. Ratsherr Alter wies darauf hin, dass am Beckenrand noch einmal Platz für 250 Zuschauer geschaffen werden könnte.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die zusätzlich mindestens 1 Mio. € für die Erweiterung der Zuschauerkapazitäten viel besser für die Umsetzung des 3. Bauabschnitts am Stadionbad eingesetzt werden könnten, da dieses aus Denkmalschutzgründen sowieso ertüchtigt werden müsste. Ratsherr Bindert informierte darüber, dass die Quote zur sicheren Schwimmfähigkeit bei Viertklässlern in Hannover bei 88 bis 92 % läge, da nahezu 98 % der Grundschulen tatsächlich auch Schulschwimmen anbieten könnten. Deshalb müsste auch weiterhin die Priorität gelten, das Schwimmflächen vorgehalten werden müssten und keine Zuschauertribünen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag der Fraktion der CDU nicht zustimmen würde, da man eine Zuschauertribüne mit 250 Plätzen für ausreichend halte.

Ratsherr Klapproth (CDU) entgegnete, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen zunächst einmal überhaupt kein Außenbecken im Fössebad haben wollten. Erst auf Druck der Öffentlichkeit habe man sich bereiterklärt, dass zumindest die Außenanschlüsse verlegt werden sollten. In diesem Zusammenhang habe man dann feststellen müssen, dass man dann sinnvoller Weise auch gleich das Außenbecken mit einrichten könnte, woraufhin dann der entsprechende Antrag erfolgt sei. Ratsherr Klapproth betonte, dass die Fraktion der CDU immer für den Erhalt des Außenbeckens gewesen sei. Ferner hätte man das 50 Meter Becken viel lieber in Misburg gesehen. Zudem hätten sich die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der Privatisierung des ehemaligen Misburger Bades, im Übrigen gegen die Stimmen der CDU-Ratsfraktion, völlig vergriffen und dabei ungefähr 30 Mio. € in den Sand gesetzt. Ratsherr Klapproth unterstrich wiederholt, dass eine Wettkampfschwimmhalle mindestens 500 Tribünenplätze haben sollte und bat um Zustimmung für den CDU-Antrag.

Ratsherr Bingemer (FDP) erinnerte daran, dass man sich im Rahmen der Debatten im Stadtbezirksrat Linden-Limmer zum Familienbad Fössebad auf eine Tribüne mit 250 Plätzen geeinigt habe, dem sich auch der Vertreter der CDU im Bezirksrat angeschlossen habe. Ratsherr Bingemer sagte, dass man in Linden ein Schwimmbad für den Vereins- und Breitensport, für das Schulschwimmen und für die ganze Familie vorhalten wolle. Im Besonderen vor dem finanziellen Hintergrund sei die geplante Tribüne vernünftig. Zumal die Zuschauerkapazität durch Bestuhlung auf 500 Zuschauer angehoben werden könnte.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigte, dass es wichtig sei möglichst viel Schwimmfläche vorhalten zu können, auch wenn der Vorsitzende des einen Wasserball Bundesligisten und der Betreibergesellschaft sowie die Vorsitzende des Stadtsportbundes das Ganze etwas mehr aus Sicht der Vereine betrachten würden und natürlich anderer Meinung wären.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem CDU-Antrag zustimmen würde, da die Sanierung des Stadionbades einen sehr langen Zeitraum einnehmen würde. Außerdem würde ein Sportbad doch die Nutzung für das Schulschwimmen und als Familienbad nicht ausschließen.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) stellte fest, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen Sportpolitik entgegen der Interessen des leistungsstärksten Schwimmsportvereins in Hannover und des Stadtsportbundes machen würden.

Mit 36 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Planung einer Zuschauertribüne mit 500 Plätzen für das Fössebad nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2203/2019 ab.



TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3265/2019)

Ratsherr Pohl (CDU) erläuterte, dass die Anhörung im Fachausschuss ergeben habe, dass ein Live-Stream der Ratsversammlungen einen Mehrwert für die Bürger*innen, die nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen könnten, mit sich bringen würde. Die Kosten in Höhe von ungefähr 100.000 € seien durchaus moderat. Zudem sollte die Aufzeichnung von H1 parallel weiterlaufen, wobei sich H1 auch auf die Ausschreibung hin bewerben könnte. Ratsherr Pohl sagte, dass der Live-Stream ein zeitgemäßes Mittel der modernen Berichterstattung sei und bat um Zustimmung.

Ratsherr Gill (SPD) wies darauf hin, dass der Live-Stream im ersten Jahr zwischen
100.000 € und 200.000 € kosten würde und dass das sehr viel Geld für etwas wäre, das andere Städte aus Gründen fehlender Resonanz bereits wieder abschaffen würden. Ratsherr Gill erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegenden Anträge ablehnen würde.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN inhaltlich vor.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte fest, dass die Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz immer der richtige Weg sei. Allerdings müsste bei einem Kostenaufwand in der Höhe einer sechsstelligen Zahl auch Aufwand und Nutzen ins Verhältnis gebracht werden. Die Städte Köln, Hamburg und Augsburg hätten ihren Live-Stream aufgrund fehlenden Interesses bereits wieder abgeschafft. Darüber hinaus seien die Vorgaben durch den Datenschutz nicht ganz unproblematisch, sodass sowieso nur eine zeitlich versetzte Übertragung möglich wäre. Ratsherr Engelke führte weiter aus, dass das bestehende Angebot von H1 sehr gut und aufgrund der kurzen Einführungen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten überaus informativ sei. Dazu käme, dass die Ausstrahlung mehrfach, zu verschiedenen Tageszeiten wiederholt würde und zudem im Internet über die Mediathek jederzeit angewählt werden könnte. Ratsherr Engelke erklärte, dass die Fraktion der FDP dem vorliegenden Antrag so lange nicht zustimmen könnte, wie sich die Kosten in bekannter Höhe bewegten und die Fragen zu den Datenschutzrichtlinien nicht geklärt wären.

Ratsherr Braune erklärte, dass er dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würde.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte darauf aufmerksam, dass sich die Landesdatenschutzbeauftragte für einen Live-Stream ausgesprochen habe und dass sich die Vertreter*innen aus Braunschweig, mit 300 Zuschauern und monatlichen Kosten in Höhe von 1.100 € sowie aus Wolfsburg, mit 400 Zuschauern und 2.600 € monatlichen Kosten ebenfalls dafür ausgesprochen hätten. Ratsherr Förste erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den vorliegenden Anträgen zustimmen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würde, da man der Ansicht sei, dass allen Interessierten der Zugang zur Ratsversammlung ermöglicht werden sollte. Denn wenn die Internet Seiten barrierefrei gestaltet würden, sollte auch der Zugang zur Ratsversammlung barrierefrei gemacht werden. Zudem könnte den Menschen über den Zugang zum Live-Stream auch die Homepage der Landeshauptstadt Hannover näher gebracht werden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag der CDU-Fraktion sowie dem Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zustimmen würde, da man der Auffassung sei, dass jede Möglichkeit genutzt werden sollte, um mehr Menschen für die Kommunalpolitik interessieren zu können.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) argumentierte, dass im Besonderen den jungen Menschen, die ständig ihr Handy in der Hand hielten und/oder mit dem PC online wären, auf diesem Weg die Ratspolitik näher gebracht werden könnte. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass in Köln zum ganz überwiegenden Teil technische Schwierigkeiten für die Aufgabe des Live-Stream verantwortlich gewesen seien. Zudem hätten die Vertreter aus Braunschweig und Wolfsburg deutlich formuliert, dass die Nachfrage, zwar sehr langsam, jedoch auf jeden Fall stetig ansteigen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte vor dem Hintergrund der wenigen Zuschauer, dass gerade heute nicht allen Menschen, die dies gewünscht hätten, der Zugang auf die Tribüne ermöglicht worden wäre.

Ratsherr Engelke (FDP) erwiderte, dass jeder, der bereit sei die Regeln im Neuen Rathaus einzuhalten, auf der Tribüne an den Ratsversammlungen teilhaben könnte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte fest, dass die von H1 zur Verfügung gestellten Sendungen redaktionell bearbeitet würden und dass es für den interessierten Beobachter wichtig sein könnte eine Debatte ungekürzt verfolgen zu können.
Mit 32 Stimmen gegen 29 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3265/2019 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 14 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr.
2682/2019 ab.

TOP 16.
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Erweiterung des Kreises der Berechtigten des HannoverAktivPass
(Drucks. Nr. 2402/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) gab den Antragsinhalt wieder und bat darum dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, um den betroffenen Menschen klar zeigen zu können, dass diese nicht nur Teil einer Statistik der Europäischen Union seien, sondern dass auch in Hannover alles politisch Machbare zur Verbesserung ihrer Lebensqualität unternommen würde.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass in Hannover die Wohngeldbeziehenden in den Kreis der Berechtigten für den Hannover Aktiv Pass hinzugenommen worden wären. Wohngeld würden nur diejenigen Menschen mit geringem Einkommen erhalten, die nicht transferleistungsberechtigt wären. Damit habe man den größten Teil, wenn nicht sogar alle Personen, die von Armut bedroht wären, abgebildet. Eine individuelle Prüfung der Einkommensverhältnisse habe man bereits frühzeitig verworfen, da dadurch ein höherer Bearbeitungsaufwand entstünde und insgesamt weniger Leistungen an die Menschen gehen könnte.

Ratsherr Döring (FDP) machte deutlich, dass der individuelle Einkommensnachweis zur Erlangung des Hannover Aktiv Passes nicht nur für Mitarbeiter*innen der Stadt ein Bürokratiemonster, sondern auch für die Antragstellenden praktisch nicht leistbar sei. Denn man müsste dann auch alle Einkommensveränderungen im Laufe eines Jahres dokumentieren, abfragen und nachweisen. Zudem sei der Antrag in seiner vorliegenden Form extrem unsozial. Denn wenn man sich die Normen der Europäischen Union anschaue, dann gehe es um das regelmäßige Nettoeinkommen. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN spräche in ihrem Antrag allerdings vom laufenden monatlichen Einkommen. Ratsherr Döring betonte, dass das ein Unterschied sei. Denn Menschen, die kein regelmäßiges Einkommen erzielten, weil diese nur gelegentlich gegen Honorar arbeiteten, dann allerdings sehr viel in den Monaten verdienten, könnten ein sehr kleines, durchschnittliches Monatseinkommen konstruieren und wären anspruchsberechtigt. Menschen, die überhaupt kein regelmäßiges Einkommen erzielten, sondern nur Vermögenseinkünfte hätten, wären beim Modell der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ebenfalls anspruchsberechtigt, auch wenn diese Millionen an Dividenden einbringen würden. Ratsherr Döring unterstrich, dass man in der Lage sein sollte die in Deutschland geltenden Regelungen zu versteuernden Einkommen, monatlichen Nettoeinkommen und regelmäßigen Einkommen unterscheiden zu können, wenn man sich in einem Antrag auf Normen der Europäischen Union beziehe und zudem wünsche, dass die Betroffenen dies bei den Behörden nachweisen sollten. Deshalb könne die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag mit reinem Gewissen ablehnen.

Mit 53 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe Linke & PIRATEN zur Erweiterung des Kreises der Berechtigten des HannoverAktivPass nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2402/2019 ab.

TOP 17.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
(Drucks. Nr. 2560/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass aus Sicht der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nicht verständlich sei, dass Oberbürgermeister*innen nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt besser gestellt würden, als Mitglieder der Landes- oder Bundesregierung - von normalen Erwerbstätigen ganz zu schweigen. Eine derartige Schieflage sei dem Ansehen des Amtes nicht zuträglich.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da es nicht primär darum gehen sollte dem Einzelnen etwas kürzen zu wollen. Es sollte vielmehr darum gehen jedem Einzelnen ein besseres Leben ermöglichen zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemerkte, dass es im Grunde darum ginge, dass ein Oberbürgermeister bereits nach einer Amtsperiode das erhält, was als Rente bezeichnet werden könnte. Im Gegensatz dazu gäbe es heutzutage Mindestlöhner*innen, die nach 45 Jahren Arbeit mit ihrer Rente nicht zu Recht kommen könnten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Fraktion Die FRAKTION, dass er bislang noch keinen Antrag gesehen habe, wonach alle Menschen nach sieben Jahren Arbeit in den Ruhestand treten könnten. Denn erst dann hätte man die Gleichstellung aller Menschen erreicht.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass es offensichtlich zu schwer sei den Unterschied zwischen Beamt*innen, Mandatsträger*innen in Land oder Bund und Amtsträger*innen in Landesregierungen zu benennen. Es sei weder sachlogisch noch vernünftig, das aus dem Amt scheiden eines gewählten oder ernannten Ministers aus Land oder Bund, mit der Ruhestandsregelung von Beamt*innen zu vergleichen. Denn Minister, Ratsmitglieder sowie Landtags- und Bundestagsabgeordnete seien keine Verbeamteten. Diese seien ausdrücklich frei und nicht weisungsgebunden. Beamt*innen seien nicht frei und an Weisungen gebunden, wie auch verbeamtete Staatssekretär*innen. Hauptverwaltungsbeamt*innen hätten sich, das sei die Entscheidung der damaligen Landesregierung gewesen, in den beamtenrechtlichen Status einzufügen, weil diese Chef oder Chefin einer Verwaltung wären. Deshalb seien Hauptverwaltungsbeamt*innen und Dezernent*innen in derselben Position wie verbeamtete Staatssekretär*innen. Denn wenn der Dienstherr – im vorliegenden Fall sei der Rat der Dienstherr, die Damen und Herren von ihren Ämtern entbinde, wäre deren Beamtenverhältnis praktisch beendet. Ratsherr Döring bemerkte, dass im Allgemeinen niemand wünsche, dass diese im Nachgang ihrer Ämter Jobs in der Wirtschaft annähmen, faulenzten, Waffen verkauften oder Russen berieten. Allerdings müssten diese Menschen dann auch von irgendetwas leben. Ratsherr Döring erläuterte, dass man durchaus darüber diskutieren könnte, ob deren Bezüge vielleicht zu hoch wären. Allerdings sei zu bedenken, ob man überhaupt noch irgendjemanden für die Ämter fände, wenn diese mit dem Bewusstsein anträten, jederzeit abgewählt werden zu können und dass dann keine entsprechenden Bezüge erreichbar wären, welches den freien Fall leicht abfedern würde. Abschließend wies Ratsherr Döring darauf hin, dass der Rat der Stadt im Übrigen keinen Einfluss darauf habe, sondern dass das ein Thema für das Landesparlament wäre.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass die Ruhestandsregelungen für Hauptverwaltungsbeamt*innen in den unterschiedlichen Ländern nicht einheitlich wären. Denn in anderen Bundesländern könnten Oberbürgermeister*innen nicht mit z.B. 40 Altersjahren direkt in den Ruhestand treten. Das sei es, was die Bürger*innen nicht verstünden, wobei die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ein Renteneintrittsalter von beispielsweise 54 Jahren für alle sofort unterschreiben würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass die nähere Vergangenheit im Neuen Rathaus zu Hannover gezeigt habe, dass das Amt des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin durchaus zu einer Position auf dem Schleudersitz werden könnte. Im Grundsatz könne man davon ausgehen, dass sich die Hauptverwaltungsbeamt*innen um das Gemeinwesen verdient gemacht hätten. Deshalb sei das Ermöglichen eines gewissen Lebensstandards für die Zeit nach ihrer Amtszeit zu akzeptieren. Ratsherr Wruck betonte, dass eine Neiddebatte um jemanden, der seine Position auf diese Art und Weise zur Verfügung stellen musste, eindeutig fehl am Platze sei.

Mit 54 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
Drucks. Nr. 2560/2019 ab.


TOP 18.
Antrag von Ratsherrn Braune zum Verkauf der nicht mehr benutzten Schienen der ehemaligen Linie 10
(Drucks. Nr. 3268/2019)
Ratsherr Engelke (FDP) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung.

Mit 49 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. e Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung.

TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung
(Drucks. Nr. 0016/2020)
Eingebracht und überwiesen:

• Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
• Sozialausschuss
• Verwaltungsausschuss
• Ratsversammlung

TOP 19.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Grundmandat für den Eilenriedebeirat im Umweltausschuss
(Drucks. Nr. 0051/2020)

Eingebracht und überwiesen:
• Geschäftsordnungskommission
• Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
• Verwaltungsausschuss
• Ratsversammlung

TOP 23.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und
Geschwisterkinderregelung

(Drucks. Nr. 0203/2020)

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass nach dem Beschluss zur Entgeltbefreiung der Kindergärten im Jahr 2018 festgestellt worden sei, dass die Erstattung vom Land nicht kostendeckend erfolge und dass dies auch nicht im Rahmen der Härtefallregelung mit dem Land der Fall sein würde. Deshalb habe der Stadtkämmerer seinerzeit vorgeschlagen, dass man auf die Geschwisterregelung verzichten möge. Die Fraktionen der SPD, FDP und der Bündnis 90/Die Grünen hätten jedoch entschieden, dass man die Regelung für die kommenden zwei Jahre beibehalten wollte. Ferner sollten im Rahmen einer Entgeltregelung im Besonderen Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden und die Geschwisterregelung beibehalten werden. Der vorliegende Antrag solle Rechtssicherheit für die Familien und die Betreuungseinrichtungen schaffen.

Ratsherr Finck (SPD) empfahl den aktuellen Bericht zum Familienmonotoring 2018/2019 und erläuterte, dass daraus zu entnehmen sei, dass Dank von der SPD geführten Landesregierung seit 2018 mehr als 15.000 Kinder in den Kindergärten beitragsfrei betreut würden. Zudem würden die 5.000 Geburten jährlich und der Trend zum zweiten Kind die Familienfreundlichkeit der Landeshauptstadt Hannover bestätigen. Dem Rechnung tragend, habe die Verwaltung in den vergangenen zehn Jahren mehr als 2.600 Krippenplätze zusätzlich eingerichtet. Ratsherr Finck stellte klar, dass der Geschwisterrabatt nicht abgeschafft würde. Dieser würde den neuen Gegebenheiten der Beitragsfreiheit angepasst. Es gelte auch weiterhin, wenn das erste Kind einen Beitrag in Krippe oder Hort zahle, dann zahle das zweite Kind den halben Beitrag und das dritte Kind würde in jedem Fall beitragsfrei bleiben. Ratsherr Finck unterstrich, dass man mit dem vorliegenden Antrag dafür sorgen wolle, dass ab Sommer diesen Jahres die Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker entlastet würden. Man wolle eine gerechtere Entgeltstaffel und gehe ferner davon aus, dass viel mehr Eltern von einer sozialeren Staffel partizipieren würden, als diese durch den modifizierten Geschwisterrabatt einbüßen würden.

Ratsherr Pohl (CDU) machte darauf aufmerksam, dass man mit den beiden vorliegenden Anträgen die Wahlmöglichkeit habe. Zum einen den Eltern auf Dauer einen Geschwisterrabatt, in welcher Staffel auch immer, für das zweite Kind anzubieten und zum zweiten das Bestehende für ein weiteres Jahr zu garantieren, sowie für die Zeit danach das Beste zu hoffen. Ratsherr Pohl erinnerte daran, dass die Fraktion der CDU bereits bei der Einbringung der letzten Staffel die soziale Ungerechtigkeit dabei kritisiert habe. Ratsherr Pohl regte an, dass man einfach bei der Geschwisterregelung, halber Beitrag für das zweite Kind, bleiben und somit heute einmal dem CDU-Antrag zustimmen sollte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er, nach Beratung durch eine (politisch neutrale) Leiterin einer Kindertagesstätte, dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zustimmen würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass man nur dann erfolgreich sein könnte, wenn man die Familienpolitik in diesem Land in den Griff bekäme. Dazu gehöre im Besonderen die Unterstützung der Menschen bzw. Familien mit mittleren Einkommen. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD beiden Anträgen zustimmen würde. Dass man jedoch tendenziell mehr den CDU-Antrag favorisiere, da dieser auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sei.

Ratsherr Döring (FDP) sagte, dass es der politische Wille der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sei, eine neue, bessere, Familien mit niedrigen Einkommen entlastende Gebührenstaffel für die Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten zu beschließen. Ratsherr Döring machte deutlich, dass es nicht vernünftig sei zu versuchen, diejenigen, die sich in gebührenfreien Bildungseinrichtungen befänden, als Maßstab für die Eltern derjenigen Kinder, die sich in gebührenpflichtigen Betreuungseinrichtungen befänden, heranzuziehen. Es sei vielmehr richtig, dass man die Entlastung innerhalb der gebührenpflichtigen Kohorten herbeiführe. Ratsherr Döring betonte, dass die Geschwisterregelung greife und auch weiterhin greifen solle, wenn zwei Kinder in einer gebührenpflichtigen Einrichtung betreut würden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass das dritte Kind, innerhalb der Geschwisterregelung, immer und grundsätzlich gebührenfrei sei.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, welches dritte Kind in Hannover, das in einer Betreuungseinrichtung sei, Null Euro bezahlen würde. Die Frage sei ferner, ob die Eltern dreimal Null oder 30 Euro zahlen müssten. Beigeordneter Seidel unterstrich, dass in diesem Zusammenhang völlig egal sei, das Essengeld dahinter stehen würde.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass die Eltern, unabhängig davon wie viele Kinder in den Kindertagesstätten betreut würden, 30 € Essengeld zahlten. Zudem sei das Essengeld nicht Bestandteil der Kita-Gebühren.

Beigeordneter Seidel entgegnete, dass für die Eltern völlig uninteressant sei welche Bezeichnung hinter dem Betrag stünde, den diese zu bezahlen hätten. Denn die aufzubringende Summe würde für die Kinderbetreuung verwandt.

Ratsfrau Kastning (SPD) erwiderte, dass sich der Antrag der Fraktion der CDU auf die Entgeltordnung zur Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen bezöge. Ratsfrau Kastning räumte ein, dass man zu gegebener Zeit gern noch einmal über das Essengeld debattieren könnte, dass dies jedoch für den vorliegenden Antrag nicht von Relevanz wäre.

Mit 40 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und Geschwisterkinderregelung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0203/2020.

TOP 24.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien
(Drucks. Nr. 0245/2020)
Mit 32 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0245/2020 ab.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:



K r a m a r e k O n a y S c h ö n d u b e



Stlv. Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Protokollführer