Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 27.01.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.01.2020)
Protokoll (erschienen am 07.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 26.02.2020

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 27. Januar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen) 20.00 - 20.10 Uhr
(Bezirksratsfrau Funda) (Piraten)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Lochte
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-3198/2019)

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2973/2019 mit 4 Anlagen)

4.2. Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 3276/2019 mit 1 Anlage)

4.2.1. Änderungsantrag zur DS 2376/2019 Überquerung für den Radverkehr Joachimstraße/Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-0234/2020)

4.2.2. Änderungsantrag zu DS 3276/2019 Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 15-0235/2020)

5. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Frühjahrsempfang 2020
(Drucks. Nr. 15-0059/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
(Drucks. Nr. 15-3196/2019)

7.1.2. Mecki 2.0 - Sicherstellung der Finanzierung
(Drucks. Nr. 15-3200/2019)

7.1.3. Alkoholwerbeverbot zumndest in Hannover/Mitte
(Drucks. Nr. 15-3203/2019)

7.1.4. Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen Realisierung durch Einführung eines städtischen Fonds
(Drucks. Nr. 15-3211/2019)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0063/2020)

7.2.2. Querung Fritz-Behrens-Allee
(Drucks. Nr. 15-0064/2020)

8. A N F R A G E N

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Auslastung von öffentlichen Parkhäusern/Tiefgaragen
(Drucks. Nr. 15-0060/2020)

8.2.2. Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0062/2020)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Altersarmut im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0065/2020)

8.3.2. Nutzung der Möglichkeit des BauGB im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0067/2020)

9. Genehmigung von Protokollen

9.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.11.2019

9.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.12.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.11.2019

10.2. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.12.2019

11. Verleihung des Bürger*innenpreises 2019

11.1. Bürger*innenpreis 2019
(Drucks. Nr. 15-0025/2020)

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 33. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass TOP 4.2.1. und TOP 4.2.2. eingefügt werden.

Bezirksratsherr Hoffmann beantragte den Tagesordnungspunkt 8.1.1. nach TOP 3. zu verlesen.

Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde mit 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Eine Einwohnerin teilte mit, dass sie Anwohnerin der Gerberstraße sei. Sie berichtete, dass sie zusammen mit ihrem Mann jahrelang für die Beleuchtung des Franz-Mock-Weges gekämpft habe. Sie sagte, dass sie sich an alle möglichen Gremien und Institutionen gewandt haben und nichts passiert sei. Im letzten Herbst sei dann eine Beleuchtung an den Franz-Mock-Weg gekommen. Es fehle jetzt nur noch eine Beleuchtung auf der Brücke. Sie wisse nicht, wer für die Beleuchtung des Weges die Verantwortung trage. Sie wollte sich aber dafür bedanken.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Göttler wies auf den verteilten neu aufgelegten Flyer „Wohnen im Stadtbezirk“ hin. In dem Flyer seien die wichtigsten Ansprechpartner in der Stadt aufgeführt. Sie berichtete, dass der Bücherschrank am Weiße-Kreuz-Platz dem Vandalismus zum Opfer gefallen sei. Zusammen mit der für die Bücherschränke zuständigen Kollegin habe sie die Idee gehabt, den Bücherschrank professionell mit zum Lesen und zu Büchern passenden Motiven besprayen zu lassen. Im Fachbereich Jugend und Familie gäbe es eine Kollegin, die Sprayer-Projekte betreue, die gegebenenfalls damit betraut werden könne. Sie bat in den Fraktionen über das Anliegen zu sprechen und bis zur nächsten Sitzung eine Rückmeldung zu geben.


TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-3198/2019)


Am 18.11.2019 wurde der Verwaltung seitens einer Initiative eine Gutachterliche Stellungnahme zum Abschlussbericht des Beirates der Stadt Hannover aus September 2018 zur Person Paul von Hindenburg übersandt, welche von den namhaften Historikern Dr. Manfred von Boetticher, Jürgen Gansäuer, Dr. Klaus Oldenhage sowie Prof. Dr. Thomas Vogtherr unterzeichnet ist. Auch in den lokalen Printmedien wurde dieses neue Gutachten thematisiert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung diese neue Gutachterliche Stellungnahme bekannt?
2. Wie bewertet die Verwaltung die neuen, darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen?
3. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem neuen Gutachten im Hinblick auf den Abschlussbericht des Beirats der Stadt Hannover aus September 2018?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Antwort der Geoinformation:
Die gutachterliche Stellungnahme der Unterzeichner Dr. Manfred von Boetticher, Jürgen Gansäuer, Dr. Klaus Oldenhage und Prof. Dr. Thomas Vogtherr ist am 20. November bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen.
2. Antwort der Erinnerungskultur:
Die gutachterliche Stellungnahme bezieht sich in erster Linie auf die Straßenumbenennung, eine Kompetenz, die dem Stadtbezirksrat Mitte zusteht. Der Stadtbezirksrat Mitte hat allein die Entscheidungsbefugnis in dieser Angelegenheit. Der auf Beschluss des Rates gebildete Beirat hat durch den Zwischen- und Abschlussbericht lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.
Die Begründung zur Umbenennungsempfehlung des Beirats zur Hindenburgstraße ist bereits im Jahr 2015 im Zwischenbericht des Projektes veröffentlicht worden. Der Beirat hat sich seine Entscheidungsfindung nicht leichtgemacht. Vor der Aussprache einer entsprechenden Empfehlung zur Umbenennung wurden durch eine*n Historiker*in im großem Umfang Quellen erhoben und Materialien beschafft, bevor diese gemeinsam ausgewertet worden sind.
Bemerkenswert bei der Arbeit des Beirats war die Einmütigkeit bei den Empfehlungen, denn die Empfehlungen wurden ausnahmslos einvernehmlich ausgesprochen.
Mitglied des Beirats war seinerzeit auch der Unterzeichner der gutachterlichen Stellungnahme Herr Prof. Vogtherr. Im Abschlussbericht des Beirats wurde die Hindenburg-Empfehlung lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt, um alle Empfehlungen des Beirats zu dokumentieren.
Die Verwaltung konnte der gutachterlichen Stellungnahme zunächst keine neuen Feststellungen entnehmen.
Auf Feststellungsebene befinden sich in der gutachterlichen Stellungnahme (gS) einige Tatsachen, die mit den Einschätzungen / Wertungen des Beirats konform gehen:
· Hindenburg „wusste, was er tat“. (gS, S. 4)
· Hindenburgs „Dolchstoßlegende“ wurde „zu einer schweren Belastung“ für die Republik. (gS, S. 5)
· „Die Grundeinstellung Hindenburgs ist entsprechend seiner Sozialisation sicherlich als "monarchisch" und "antiparlamentarisch" zu bezeichnen.“ (gS, S. 5)
· Die „Unterzeichnung von Reichstag-Brandverordnung und Ermächtigungsgesetz durch Hindenburg ist als höchst problematisch zu bezeichnen, wurde doch dadurch die rechtliche Grundlage der NS-Diktatur gelegt.“ (gS, S. 11)
· Hindenburg ging ernsthaft davon aus, der „Reichstag sei von Kommunisten in Brand gesetzt worden“. (gS, S. 11)
· Hindenburg hat sich an der antisemitischen Ausgrenzung beteiligt, indem er Sonderregelungen für „gute Juden“ ersonnen hat. (gS, S. 12)
· Auf das Grundrecht der „Rechtsgleichheit aller Staatsbürger“ ging Hindenburg nicht ein. (gS, S. 13)
· Hindenburg hat „sein Wohlgefallen mit der Entwicklung in Deutschland seit 1933 [Pol. Testament, Mai 1934] zum Ausdruck gebracht“. (gS, S. 14)
· Es ist „Hindenburg anzulasten, dass er gegenüber der menschenverachtenden und antisemitischen Politik des NS-Regimes nicht die erforderliche ‚angemessene Reaktion‘ zeigte“. (gS, S. 15)
· „Einverstanden war er [Hindenburg] dabei allerdings in diesem Zusammenhang mit der Ausschaltung der politischen Parteien, insbesondere von Sozialdemokraten und Kommunisten“. (gS, S. 14)
· Etc.
Auf der Feststellungsebene bestätigt die gutachterliche Stellungnahme in Teilen somit die Einschätzungen / Empfehlung des Beirats.
Auf einen Satz aus der gutachterlichen Stellungnahme möchten wir noch einmal detaillierter eingehen:
„Weitere negative Erscheinungen, insbesondere Verfolgungsmaßnahmen, blieben zwar wohl auch Hindenburg nicht grundsätzlich verborgen, doch wurden diese von ihm, wie von weiten Teilen der Bevölkerung viel weniger Hitler persönlich angelastet, als Angehörigen der NSDAP und der SA.“ (gS, S. 14)
Hindenburg konnte nicht „übersehen“, welche Gewalt gegen die Gruppen ausgeübt wurde, die im NS-Staat verfolgt wurden (Kommunisten, Sozialdemokraten, Liberale, Gewerkschafter, Zeugen Jehovas, Juden, Sinti, Kranke, Hilfsbedürftige, Homosexuelle). Die „SA-Rabauken“ waren nicht zimperlich, aber sie folgten ihrem Führer. Hitler selbst grenzte diese „Volksgemeinschaftsfremden“ in seinen Hassreden aus, die Hindenburg kannte.
Zusammenfassend:
Die gutachterliche Stellungnahme macht insgesamt von bekannten Tatsachen Gebrauch und wir konnten ihr keine uns bisher unbekannt gebliebene Tatsachen entnehmen. Sie weist zu Recht auf den großen Forschungsbedarf hin, der noch in mancher Beziehung besteht.
Die gutachterliche Stellungnahme betrachtet schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Aspekte der Machtübernahme 1933.
Das Gutachten neigt unserer Meinung nach dazu, eine subjektiv enge, gar verengte Sicht auf die Person Hindenburgs und seine historische Rolle einzunehmen.
„Mit der Unterschrift unter die Reichstagsbrand-Verordnung hatte Hindenburg zunächst gezögert. … Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die extensive Auslegung der Reichstags-Brandverordnung von Hindenburg beabsichtigt war, auf weitere politische Sicherungsmaßnahmen hätte er aber bestehen müssen.“ (gS, S. 11 f.)
Z.B. wie oben: „negative Erscheinungen [1933/34], insbesondere Verfolgungsmaßnahmen, blieben zwar wohl auch Hindenburg nicht grundsätzlich verborgen, doch wurden diese von ihm, wie von weiten Teilen der Bevölkerung viel weniger Hitler persönlich angelastet …“ (gS, S. 14)
Durch solche „konjunktivischen“ Interpretationen wird die Figur an der Spitze des Staates zu einem Teil der „weiten Bevölkerung“. Während sich „die Bevölkerung“ bestenfalls durch mühevolle Auswertung von Zeitungen und anderen Medien ein Bild von Hitler verschaffen konnte, stand Hindenburg ein ganzer Stab von Zuarbeitern zur Verfügung, die ihm auf Nachfrage mit Informationen versorgten.
Der Ratsauftrag, den der Beirat zu erfüllen hatte, bezog sich auf die Taten der in Straßennamen geehrten Persönlichkeiten. Im Fall Hindenburgs war zu beurteilen, was er in den Jahren 1933-34 getan hat.
Natürlich hatte der Beirat auch Kenntnis von Hindenburg vermeintlich entlastenden Handlungen:
· Etwa zu erwähnen Hindenburgs punktueller Einsatz für einzelne Juden. (gS, S. 15)
· Oder wenn er sich für ausgewählte einzelne Sozialdemokraten verwendete. (gS, S. 15f.)
· Etc.
Jedoch war diese Art des Engagements für einzelne Persönlichkeiten einer Verfolgtengruppe nur der Beweis, dass Hindenburg die Verfolgtengruppe als Ganzes nicht in Frage stellte oder als Kollateralschaden verbuchte. Dazu liegen einschlägige Quellen vor.
Der Beirat hatte daher keinen Zweifel an Hindenburgs aktivem Mitwirken bei der Etablierung des NS-Unrechtsregimes (gS, S. 17) Hindenburgs Wirken 1933-34 bestand darin, die Etablierung und Festigung des NS-Unrechtsregimes unterstützt und begünstigt zu haben: Diktatur, Antisemitismus, Verbot demokratischer Parteien, Gleichschaltung von Vereinen u.a.m. gehörten dazu. Hindenburg hat die Demontage der Demokratie aktiv mit herbeigeführt. Für den Straßennamen war gemäß Umbenennungskriterien des Beirats die Umbenennung zu empfehlen.
3. Antwort der Geoinformation:
Die beiden Stellungnahmen betrachten das Leben und Wirken Paul von Hindenburgs differenziert, kommen in ihren Empfehlungen jedoch zu unterschiedlichen Wertungen. Dadurch wird deutlich, dass beide Gutachterparteien verschiedene Standpunkte hinsichtlich der Straßenumbenennung vertreten.
Im städtischen Abschlussbericht des Beirats steht das tatsächliche Handeln Hindenburgs 1933-34 und der ehrende Aspekt einer Namensgebung im Fokus. Das Gutachten aus dem September 2019 hingegen sieht eher den Erinnerungscharakter einer bestehenden Straßenbenennung als vorrangig an.
Dennoch schließen die beiden Gutachten einander nicht aus. Nach Auffassung der Erinnerungskultur ergänzt die neuere Ausarbeitung den Abschlussbericht des Beirats vielmehr durch seine Ausführlichkeit. Neue Sachinformationen konnten die Kolleg*innen der Erinnerungskultur dem neuen Gutachten nicht entnehmen, sodass davon auszugehen ist, dass seitens des Beirats auch in Kenntnis dieses Gutachtens bereits im Oktober 2015 bzw. September 2018 keine andere Einschätzung hinsichtlich der Umbenennung der Hindenburgstraße getroffen worden wäre.
Abschließend betrachtet können beide Schriftstücke den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Mitte als Instrument der Meinungsbildung und Grundlage des politischen Diskurses dienen, zumal diesem Gremium die Entscheidung über die Namensgebung der Hindenburgstraße und damit verbunden letztlich auch die Würdigung der beiden Gutachten obliegt.

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2973/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,
  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1251, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig



TOP 4.2.
Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 3276/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. dem Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie dem barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich wie in den Anlagen dargestellt, mit Kosten i.H.v. 550.000 €, die von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen sind, zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101097
Bezeichnung Gemeindestraßen, Ernst-August-Platz
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.2.1.
Änderungsantrag zur DS 2376/2019 Überquerung für den Radverkehr Joachimstraße/Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-0234/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass der auf der Joachimstraße vom Thielenplatz kommende Radverkehr geradeaus -ohne Verschwenkung über den Fußgängerüberweg Fernroder Straße- direkt auf den Bahnhofsvorplatz fahren kann, ggf. durch Einführung einer gesonderten Ampelphase für den geradeaus fahrenden Radverkehr.
Ersetzt

TOP 4.2.2.
Änderungsantrag zu DS 3276/2019 Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 15-0235/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht beantragte getrennte Abstimmung der fünf Punkte aus dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Zu Punkt 1 meinte er, dass es nutzerunfreundlich für einen derart großen Bahnhof wie Hannover sei, den Taxistand vor dem Bahnhof rechts wegzunehmen. Er gab zu Bedenken, dass das Taxigewerbe die Standplätze mitfinanziere. Die Taxenstellplätze hinter den Bahnhof zu verlegen hielt er nicht für zielführend, da sich dort ein Taxenstand befinde. Der Punkt 1 sei daher abzulehnen. Er sagte, dass Punkt 2 bei Fußgängerzonen immer zutreffend sei. Es solle sich dort immer um den vorherrschenden Verkehr handeln. Der Punkt könne durch ein Rücksichtsgebot der übrigen Verkehrsteilnehmer ergänzt werden. Zu Punkt 3 wies er darauf hin, dass bereits bei der Vorstellung der Drucksache bemängelt worden sei, dass die Geradeausbeziehung für Radfahrer nicht umgesetzt werden soll. Diesen Punkt könne er mittragen. In Bezug auf die taktilen Elemente meinte er, dass die Bahn diese zum Teil bereits verlegt habe. Sollten die gestrichelten Linien auf der Zeichnung die taktilen Fußwege darstellen, wies er darauf hin, dass der Fußverkehr über den Springbrunnen und zwischen den abgestellten Fahrrädern geführt werde. Ein Freiräumen des Bahnhofsvorplatzes von Fahrrädern könne er mittragen. Er sagte, dass ihm Punkt 5 nicht klar sei. Er hatte nicht den Eindruck, dass es unterschiedliche Höhenverhältnisse auf dem Platz gäbe. Zur Schillerstraße und zur Luisenstraße gäbe es einen kleineren Versatz von weniger als fünf Zentimetern. Über eine Angleichung könne nachgedacht werden. Er hielt Punkt 5 aber für überflüssig.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass die Joachimstraße, die Luisenstraße und die Fernroder Straße tiefer liegen als der Platz. Sie werde bei Punkt 5 ergänzen, dass die transparente Fläche im Bereich der Luisenstraße, Fernroder Straße und Joachimstraße gemeint sei. Die gestrichelten Linien stehen nur für die imaginären Verkehrsströme. Es sei richtig, dass die Fahrradständer im Weg stehen. Die Bushaltestelle dagegen stehe nicht im Weg. Sie meinte, dass es richtig von der Verwaltung sei, die imaginären Wegebeziehungen aufrechtzuerhalten. Sie war der Auffassung, dass die Fahrradstellplätze wegkönnen, sobald es ein Fahrradparkhaus gäbe. Solange das nicht vorhanden sei, seien die Abstellplätze alternativlos.

Bezirksratsherr Kriwall teilte mit, dass seine Fraktion Punkt 1 ebenfalls nicht zustimmen könne. Der Taxenstand sei für Menschen mit schwerem Gepäck und Menschen, die nicht gut zu Fuß seien, notwendig. Die anderen Punkte könne seine Fraktion im Block abstimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass solche Änderungsanträge den Eindruck erwecken, es seien bei den Planungen der Verwaltung nur Leute beteiligt gewesen, die keine Ahnung haben. Er hatte kein Verständnis für den Änderungsantrag. In der Drucksache der Verwaltung sei alles enthalten. Eine höhengleiche Anpassung sei zum Beispiel vorgesehen. Für sämtliche Furten werde eine barrierefreie Nutzung mit Bodenindikatoren und akustischen Hinweisgebern sichergestellt. Für den Radverkehr seien Verbesserungen im Kreuzungsbereich vorgesehen. In der Luisenstraße Richtung Fernroder Straße werde es eine vorgezogene Aufstellfläche für den Radverkehr geben. Er hielt den Antrag für obsolet. Zu den Taxen sei schon genug gesagt worden. Eine Großstadt mit einem hochfrequentierten Bahnhof müsse sowohl hinten als auch vorne Taxen anbieten.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass nicht nur eine Aufstellfläche für Fahrräder in der Luisenstraße, sondern auch in der Joachimstraße notwendig sei. Taxen sollen auch weiterhin fahren. Ihre Fraktion könne gerne den Vorschlag machen, dass ein paar Taxen dortbleiben können. Die privaten Stellflächen müssen aber verschwinden, um Platz zu gewinnen. Taxen seien notwendig. Sie betonte, dass sie auch nie etwas anderes gesagt habe. Sie fragte, ob im derzeitigen Gleisbett die gleichen Pflastersteine verlegt werden, wie am Opernplatz oder zwischen Neuem Haus und Hindenburgstraße. Die Steine müssen wegen des Busverkehrs einiges aushalten. Sie fragte außerdem, ob die Busspur eine eigenständige Fahrbahn sei oder ob es sich um eine Fußgängerzone handele, die von der Busspur unterbrochen werde. Davon sei auch abhängig, ob an dem Taxenstand eine Ampel notwendig sei. Sie wollte wissen, wie die Ampelschaltung dort funktionieren werde, wenn die Ampel tatsächlich gebaut werde.
Frau Roth sagte, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass in der Drucksache umfangreich auf das Pflaster eingegangen werde. Es sei unter anderem festgehalten welche Steine es sein werden und wie diese verlegt werden.

Bezirksratsherr Baathe schlug vor, Punkt 1 zu modifizieren. Die ersten beiden Sätze werden gestrichen und dadurch ersetzt, dass die Verwaltung eine Reduzierung der Parkfläche und des Taxistandes vor dem Bahnhof rechts sowie eine Reduzierung der Fahrradparkplätze prüfen soll. Satz 3 bleibe bestehen. Er fragte, ob dadurch Konsens hergestellt werden könne.

Bezirksratsherr Albrecht antwortete, dass eine Verringerung der Fahrradparkplätze ohne Alternative nicht sinnvoll sei.

Bezirksratsherr Hogh teilte mit, dass er den Bedarf auf Entfernung der Gleise auf dem Bahnhofsvorplatz sehe. Die Umgestaltungspläne seien in Abwägung mit den Kosten, die der Landeshauptstadt entstehen und was die Stadt andererseits für nicht finanzierbar erachte, völlig unangemessen. Er werde der Verwaltungsdrucksache nicht zustimmen. Der Logik folgend könne er den Änderungsanträgen daher auch nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob es bei der Drucksache nur um die Bahnschienen und die Wegebeziehungen gehe und nicht um den Platz als solchen, da dieser im Eigentum einer Immobilientochter der Deutschen Bahn AG stehe. Über das Privatgrundstück habe der Bezirksrat keine Entscheidungsbefugnis. Einige Punkte aus dem Änderungsantrag hätten sich damit erübrigt.

Frau Roth bestätigte, dass sich der Bahnhofsvorplatz im Eigentum der Bahn befinde. Die Grenze könne sie jedoch nicht genau definieren.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass die gleichen Pflastersteine verlegt werden sollen, die sich auch schon auf dem Platz befinden. Sie meinte, dass das Betonsteinpflaster auch am Kröpcke verlegt worden seien. Es werde mit einem erhöhten Unterhaltsaufwand gerechnet. Sie fragte, ob es tatsächlich die gleichen Steine seien und ob der Mehraufwand kalkuliert worden sei. Im Bereich Ständehausstraße sei ständig das Pflaster aufgerissen und es werden täglich gebrochene Platten neu verlegt.

Frau Roth wies darauf hin, dass für diese Drucksache der Fachbereich Tiefbau verantwortlich sei. Sie werde die offenen Fragen bezüglich der Materialität und der Folgekosten mitnehmen und weiterleiten.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass das Privateigentum der Deutschen Bahn AG nach seinem Kenntnisstand an der Busspur ende. Der gesamte Platz sei aber dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Aus diesem Grund könne sich der Bezirksrat sehr wohl Gedanken darüber machen, welche Veränderungen sinnvoll oder geboten seien. Er meinte, dass fußnahe Verbindungen zu den Taxen und dem Schienenverkehr an allen Ein- und Ausgängen des Bahnhofs zwingend erforderlich seien. Es gehe um eine sinnvolle Gestaltung der Verkehrswende. Benötigt werde eine Attraktivierung des Schienenverkehrs und der Schnittstellen zu den Taxen an den einzelnen Ausgängen. Er hielt die einzelnen Blasen für die Taxen und Privatfahrzeuge sowie die Fahrradabstellplätze für sinnvoll. Werde der Platz von den Fahrradleichen regelmäßiger geräumt, wäre mehr Platz und es entstehe auch ein besserer Eindruck. Die gesamte öffentliche Fläche könne dann besser genutzt werden. Punkt 1 könne seine Fraktion daher nicht zustimmen. Den anderen Punkten können sie folgen.

Bezirksratsfrau Stock hielt den Einwand, dass es sich um Privatgelände handele, für gerechtfertigt. Jedem, der Änderungsvorschläge habe, müsse der Versuch gestattet sein. Sollte es sich um Bahngelände handeln, wäre es nach ihrer Auffassung auch Aufgabe der Bahn, ihren Parkplatz zu versorgen. Es sei fraglich, welchen Nutzen die Fußgängerampel habe. Sie stellte die Frage, in welchen Verkehrssituationen die Ampel für den Fußverkehr Grün anzeige. Sie wünschte sich eine andere Verkehrsführung, die bereits damit beginnen müsse, dass ein anderes Niveau befahren werde. Der Fußverkehr müsse sichtbar sein.

Antrag
Das Konzept von barrierefreien Bushaltestellen und einer besseren Radwegeführung auf dem Platz begrüßen wir. Die Querbarkeit ist derzeit vor allem auch für Menschen mit Sehbehinderung auf Grund der Unübersichtlichkeit der Anordnung des Parkraums für Taxen und KFZ erschwert.
Der Bezirksrat möge beschließen:
1 Die Verwaltung prüft eine Reduzierung der Parkfläche und des Taxistandes vor dem Bahnhof rechts. Ob eine Signalanlage hier dann noch erforderlich ist, wird geprüft.
2 Der vorherrschende Verkehr ist der Fußverkehr.
3 Der Radverkehr aus der Joachimstraße kommend wird bequem und sicher über Aufstellflächen, geeignete Ampelschaltungen und Markierungen in die Luisenstraße und auf den City-Rad-Ring des Ernst-August-Platzes geleitet, gegebenenfalls durch eine getrennte Ampelschaltung.
4 In geeigneter Form sollen Sehbehinderte Menschen über taktile Elemente - aus den einmündenden Straßen kommend - zum Haupteingang des Bahnhofes geleitet werden.
5 Der Platz und die gleichnamigen „Straßenzüge“/„Platzteile“ werden auf derzeitigem Platzniveau angelegt. Blaue/transparente Fläche: Insbesondere Bereich Luisenstraße/Fernroderstraße/Joachimstraße

Pkt. 1: 3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2: 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 3: 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Pkt. 4: 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 5: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Protokollantwort: In der Joachimstraße ist es analog zur Luisenstraße ebenfalls möglich eine vorgezogene Aufstellfläche (ARAS) für den Radverkehr zu berücksichtigen. Taxen sollen zukünftig bewusst signalgeregelt zum Bahnhofsvorplatz gelangen können im Sinne einer verbesserten Verkehrssicherheit. Die Anzahl der Taxenstellplätze auf dem Bahnhofvorplatz unterliegt einer Vereinbarung zwischen dem Taxenverband und den Grundstücksbesitzer Deutsche Bahn. Auch die privaten Stellplätze regelt der Grundstücksbesitzer Deutsche Bahn eigenständig. In unseren bisherigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn wurden wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Stellplätze für Taxen nicht verhandelbar ist.
Die Busfahrbahn erhält einen anderen Fahrbahnaufbau in einer gebundenen Bauweise mit einer Betontragplatte. Der Befestigungsaufbau des übrigen Ernst-August-Platzes erfolgte in einer ungebundenen Bauweise mit Schotter und Kiestragschichten. Für die Busspur kommt ein Pflasterstein mit Kantenlänge 20x20 cm zur Ausführung. Auf dem übrigen Ernst-August-Platz hat die Betonplatte eine Abmessung von 40x40 cm.
Der Ernst-August-Platz bleibt grundsätzlich eine Fußgängerzone, in der der Busverkehr ein Nutzungsrecht besitzt aber keine Bevorrechtigung.
Die Fußgängerlichtsignalanlage über die Taxenzufahrt und Busspur dient zur sicheren Querung. Unfälle in diesem Bereich sind uns bekannt.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Es gab keine Mitteilungen

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Frühjahrsempfang 2020
(Drucks. Nr. 15-0059/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bezirksbürgermeisterin lädt im Namen des Stadtbezirksrates Mitte zur Bürger*innenpreisverleihung 2019 und zum Frühjahrsempfang 2020 am 18. April 2020 ein. Hierfür werden aus Mitteln des Stadtbezirksrates bis zu 3.000 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
(Drucks. Nr. 15-3196/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine geeignete Fläche für Straßenprostitution nach dem sogenannten „Utrechter/ Kölner Modell“ zu suchen und zu entwickeln. Des Weiteren soll von der Verwaltung unter Einbeziehung von Polizei, den szene- und ortskundigen Beratungseinrichtungen sowie des Fachbereichs Soziales die Umsetzung dieses Modells konzipiert werden.
2. Die Herschelstraße wird in den Geltungsbereich der sogenannten Sperrgebietsverordnung aufgenommen.

5 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.1.2.
Mecki 2.0 - Sicherstellung der Finanzierung
(Drucks. Nr. 15-3200/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass der Antrag grundsätzlich in Ordnung sei. Allerdings fehle, dass auch die Region finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müsse. Notwendig sei ein mehrstelliger Millionenbetrag unabhängig von dem Wassereinbruch in den Räumlichkeiten. Der Wasserschaden müsse von dem Hauseigentümer beseitigt werden. Erforderlich wären mehr als nur vage Signale der Region, das Projekt zu begleiten. Die Region müsse Beträge nennen. Bei dem vorliegenden Antrag handele es sich um eine Art Haushaltsantrag. Auch hier wäre ein Betrag zu nennen. Er ging davon aus, dass die Stadt Hannover mit mindestens zwei Millionen Euro dabei wäre. Er betonte, dass seine Fraktion voll hinter Mecki stehe. Seine Fraktion habe die Einrichtung immer positiv begleitet. Sie haben sich auch die Räumlichkeiten für Mecki 2 und das erarbeitete Konzept angesehen. Das Konzept hielt er für sehr geeignet. Er hoffte, dass die Region bereit sei entsprechende Mittel in ihren Haushalt einzustellen. Nach seinem Kenntnisstand sei das für das Jahr 2020 noch nicht der Fall. Seine Fraktion halte eine Erweiterung für notwendig. Für andere Räumlichkeiten in der Nähe seien sie offen.

Bezirksratsherr Schmidt legte dar, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne. Seine Fraktion schließe sich aber der Auffassung an, dass Mecki im Sinne von Mecki 2.0 fortzuentwickeln sei. Angesichts der Zahlen und der Ungewissheiten in Bezug auf die Kosten und die Finanzierung durch unterschiedliche Träger sei es nicht sinnvoll, sich auf eine Räumlichkeit zu fixieren. Er war der Auffassung, dass ein neuer Standort in der Nähe des jetzigen Standortes gesucht werden sollte. Die derzeitige Fokussierung auf die ehemalige Polizeidienststelle sei nicht zielführend.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover stellt zeitnah die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung, um den Umbau der Räumlichkeiten der ehemaligen Polizeidienststelle am Raschplatz in der -1-Ebene in menschenwürdige Räumlichkeiten für vom Schicksal getroffene Mitmenschen finanzieren zu können und mit dem Bau umgehend beginnen zu können.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 7.1.3.
Alkoholwerbeverbot zumndest in Hannover/Mitte
(Drucks. Nr. 15-3203/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass sich ein Alkoholwerbeverbot gut anhöre und auch eine gewisse Stringenz habe. Das rechtliche Regelungsgefüge in Deutschland stehe dem aber entgegen. Die Verwaltung habe zu dieser Fragestellung die Antwort gegeben, dass es die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Kommunen nicht gestatte, ohne explizite gesetzliche Grundlage, eigene kommunale Verbotstatbestände zu schaffen. Damit sei nach seinem Erachten alles gesagt. Auf vertragliche Vereinbarungen, auf die die Stadt mit bestimmten Werbeträgern eingegangen sei, brauche daher eigentlich nicht mehr eingegangen werden. Grundsätzlich sei ein Alkoholwerbeverbot nicht Aufgabe einer Kommune, sondern sei auf Landesebene oder auf Bundesebene anzusiedeln. Auf kommunaler Ebene gäbe es für solche Vorschläge keinen Raum. Aus diesem Grund werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Politiker dafür da seien, den politischen Willen zu formulieren. Im Artikel 28 Grundgesetz (GG) sei das Recht auf kommunale Selbstverwaltung geregelt. Die Satzung über Sicherheit und Ordnung in Hannover sei zum Beispiel Ausfluss dessen. Seine Fraktion wolle ihren politischen Willen zum Ausdruck bringen und freue sich über die wohlwollende, zustimmende Rückmeldung der Stadt. Seine Fraktion wolle die Antwort der Stadt nicht vorwegnehmen. Er wolle der Alkoholwerbung und der Alkoholsucht offensiv entgegentreten. Er bat um Zustimmung zum Antrag. Eine Antwort der Stadt werde es auch nur bei einer Zustimmung zum Antrag geben.

Frau Göttler merkte an, dass der Antrag in der letzten Sitzung mit der Bitte an die Verwaltung, eine rechtliche Stellungnahme abzugeben, von der CDU in die Fraktion gezogen worden sei. Im Protokoll zur letzten Sitzung sei die Antwort enthalten.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verschiedene Regelungen gäbe, wie eine Kommune damit umzugehen habe, wenn sich ein Bezirksrat für oder gegen bestimmte Dinge entscheide. Vor diesem Hintergrund wolle er den politischen Willen seiner Fraktion zum Ausdruck bringen und eine offizielle Rückmeldung der Stadt entsprechend würdigen, insofern sie negativ sein sollte. Die Stadt müsse die Möglichkeiten, die sie habe, entsprechend nutzen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass es einen zweiten Punkt gäbe, der Widerspruch herausfordere. In dem Antrag werde gefordert, dass die Stadt für den Bereich der Stadt eine Werbung für Alkohol verbiete. Ein Bezirksrat könne keine Forderung für die gesamte Stadt aufstellen. Er ging davon aus, dass die Verwaltung das auch entsprechend in ihrer Antwort darlegen werde.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass die §§ 92, 93 und 94 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Möglichkeit für einen Bezirksrat vorsehen, Initiativen zu ergreifen und Anregungen für Bereiche zu geben, für die nicht die originäre Zuständigkeit bestehe. Die zuständigen Gremien und Organe können dazu animiert werden, sich mit dem Vorschlag zu beschäftigen. Darauf richte sich im Hinblick auf den Bereich der Stadt der Antrag. Im Hinblick auf den Stadtbezirk Mitte betreffe es eine Reglung für den eigenen Bezirk. Er bat um Zustimmung und war gespannt auf die Antwort der Verwaltung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover untersagt für den Bereich der Stadt, zumindest aber für den Stadtbezirk Mitte im rechtlich zulässigen Rahmen Werbung für Alkohol in jeglicher Form.

5 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 7.1.4.
Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen Realisierung durch Einführung eines städtischen Fonds
(Drucks. Nr. 15-3211/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag zur Kenntnis genommen habe. Es sei bereits Kontakt zur Landtagsfraktion aufgenommen worden. Die Landtagsfraktion finde den Vorschlag unterstützenswert und werde eine Initiative starten. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, über eine Satzung die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen.

Bezirksratsherr Schmidt meinte, dass die grundsätzliche Überlegung über eine Fehlbelegungsabgabe nachzudenken, sinnvoll sei. Es sei aber ratsam, sich zunächst gegebenenfalls mittels einer Anfrage, in Bezug auf das Thema kundig zu machen. Es müsse klar sein, über welche Größenordnung geredet werde. Er merkte an, dass die Fehlbelegungsabgabe bundesweit in unterschiedlicher Weise Thema sei. In der Mehrzahl der Bundesländer sei die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft worden. Hessen habe die Fehlbelegungsabgabe vor kurzer Zeit wieder eingeführt. Bevor erneut in die Diskussion eingestiegen werden könne, müsse die Dimension klar sein, über die geredet werde.

Bezirksratsherr Albrecht war der Auffassung, dass es nicht um die Frage der Menge, sondern um die grundsätzliche Entscheidung gehe. Er habe die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe seinerzeit für falsch gehalten. Er hielt eine Wiedereinführung für die richtige Forderung.

Bezirksratsherr Sandow hielt die Idee für durchaus sinnvoll. Wohnungen, die für sozial benachteiligte Menschen vorgesehen seien, dürfen nicht von Anderen zweckentfremdet werden. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge zur Weiterleitung in den Rat der Stadt Hannover beschließen:
Der Bezirksrat Hannover Mitte fordert Rat und Stadtverwaltung auf, sich für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen bei der Landesregierung einzusetzen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0063/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneter Stelle der Calenberger Straße die Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr zu erleichtern und sicherer zu machen – bevorzugt durch einen vorgezogenen Seitenraum mit Absenkung für Rollatoren und Kinderwägen..

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Querung Fritz-Behrens-Allee
(Drucks. Nr. 15-0064/2020)

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt hielt die 500 Meter nach rechts oder links zu den nächsten Ampeln für übertrieben. Das sei dreimal so lang, wie der tatsächliche Weg sei. Die Wegeslänge betrage maximal 150 bis 170 Meter. Es handele sich um einen Umweg der gerade mit dem Fahrrad machbar sei. Sie war der Meinung, dass sonst die ganze Straße neu geplant werden müsse.

Bezirksratsfrau Stock wollte nicht über die Länge des Weges streiten. Es handele sich auch nicht um die einfache Strecke, sondern quasi hin und zurück und somit die doppelte Strecke. Es sei davon auszugehen, dass man zurückwolle, um geradeaus weiterzufahren oder zu gehen. Sie wies darauf hin, dass es einen Antrag gegeben habe, in dem die Radroute von der List über das Zooviertel in die Südstadt beschrieben wurde. Es handele sich um eine sehr begehrte Route für Schüler der weiterführenden Schulen und für Menschen, die ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad in den Wald möchten. Der Weg sei ein Schlammloch und der Umweg sei erheblich. Für viele ältere Menschen sei der Umweg bereits ein Großteil des Weges, den diese zurücklegen können. Ohne Ampel sei eine Verbesserung dort nicht möglich.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass der Wunsch laut Antrag bestehe, den Weg trockenen Fußes begehen zu können. Dafür müsse nicht asphaltiert werden, sondern eine wassergebundene Decke sei ausreichend. Es handele sich um eine berechtigte Forderung. Er werde auch dem Zebrastreifen zustimmen. Er war aber der Meinung, dass eine bestimmte Anzahl von Autos auf der Straße notwendig sei, um einen Zebrastreifen einrichten zu können. Er vermutete, dass die Verwaltung das Anliegen ablehnen werde. Er war gespannt auf die Antwort. Das Vorhaben diene aber der Sicherheit und sei deshalb zustimmungsfähig. Er sagte, dass die Länge des Weges unerheblich sei, da die Begründung nicht mitbeschlossen werde. Er wünschte sich eine starke Mehrheit für den Antrag, da davon eine andere Wirkung auf die Verwaltung ausgehe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erinnerte daran, dass der kleine Weg nach drei bis vier Metern in den Wald führe. Im Wald gäbe es sehr viel mehr unbefestigte Wege. In der Eilenriede sei eine Befestigung nicht gewollt. Sie sei grundsätzlich dafür und hätte auch Ideen für Stellen, wo das gemacht werden könne. An der im Antrag benannten Stelle leuchtete ihr der Sinn aber nicht ein.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke beantragte getrennte Abstimmung der beiden Punkte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Fußverbindung zwischen Friedenstraße und Eilenriede zu verbessern. Dazu wird:
1. Der Bereich zwischen Hindenburgstraße und Fritz-Behrens-Allee so befestigt, dass man ihn auch im Winterhalbjahr trockenen Fußes begehen kann.
2. Ein Zebrastreifen auf der Fritz-Behrens-Allee angelegt.

Pkt. 1: 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 2: 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Auslastung von öffentlichen Parkhäusern/Tiefgaragen
(Drucks. Nr. 15-0060/2020)

Im Stadtbezirk Mitte befinden sich diverse öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen. Für zukünftige Entscheidungen und Initiativen ist es hilfreich, die tatsächliche Auslastung der Parkhäuser/ Tiefgaragen zu erfahren.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch war die jeweilige Auslastung der Parkhäuser bzw. Tiefgaragen im Jahr 2019 insgesamt? (Bitte Aufstellung nach prozentualer Auslastung!)
2) Wie hoch war die Auslastung der Parkhäuser/ Tiefgaragen differenziert nach Wochentagen und Uhrzeit im Jahr 2019? (Bitte Auflistung nach Monat - Tag - Uhrzeit!)
3) An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten waren die öffentlichen Parkhäuser/ Tiefgaragen im Jahr 2019 Jahr zu 90% und mehr ausgelastet? (Bitte Auflistung nach Datum und Uhrzeit!)

Wird nachgereicht

1) Grundsätzlich werden in der Statistik von hanova zur Ermittlung der Auslastung der Häuser folgende Daten erfasst:
Ø Kurz- und Dauerparker in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr
Ø die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag
Im Ergebnis lag die die Auslastung der 7 Cityparkhäuser/Tiefgaragen (PH Andreaestraße, PH Mehlstraße, TG Oper/Kröpcke, PH Osterstraße, TG Raschplatz/Hbf, PH Schmiedestraße, PH Windmühlenstraße) der hanova GEWERBE GmbH im letzten Jahr (2019) im Durchschnitt bei 45,4 % (siehe Anlage 1).
2) Zu der Fragestellung wurde in der statischen Auswertung der 7 Parkhäuser/Tiefgaragen folgende Daten erfasst:
Ø den exemplarischen „typischen" Monat September (keine Ferien, kein Weihnachtsgeschäft)
Ø die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 10 bis 20 Uhr
Das Ergebnis zeigt auf, dass die Häuser in der Zeit von 11 bis 17 Uhr ihre größte Auslastung haben (siehe Anlage 2).
3) Zu der dritten Frage wurden in der statistischen Auswertung der 7 Parkhäuser/Tiefgaragen folgende Daten erfasst:
Ø exemplarisch den Dezember 2019 (die Auslastung in den Monaten Januar bis November übersteigt in der Regel nicht die 90 %)
Ø die Wochentage Montag bis Samstag in der Zeit von 10 bis 20 Uhr an denen die Auslastung über 90 % liegt
Bei einer Auslastung von über 90 % sind die Häuser voll. Eine 100 % Belegung ist nur theoretisch möglich. Allerdings ist hanova gehalten auch in Spitzenzeiten Parkraum zur Verfügung zu stellen.
Das Ergebnis zeigt, dass alle Häuser außer dem PH Andeaestraße, dem PH Osterstraße und der TG Raschplatz/Hbf voll ausgelastet sind (siehe Anlage 3).
Hanova hofft, dass wir Ihnen Ihre Fragen mit unseren Erläuterungen ausreichend beantwortet haben, von umfassenderen statistischen Aufstellungen hat hanova auf Grund des immensen Datenvolumens Abstand genommen.

Abbildungen siehe Anlagen 1 bis 3

TOP 8.2.2.
Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0062/2020)

Der Berichterstattung in den lokalen Medien war zu entnehmen, dass sowohl die provisorische Kindertagesstätte als auch die ehemalige Flüchtlingsunterkunft auf dem Waterlooplatz, welche aktuell zur Unterbringung wohnungsloser Familien genutzt wird, weiterhin bestehen bleiben sollen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum war es der Verwaltung nicht möglich, in den zurückliegenden Jahren Alternativen für den Standort Waterlooplatz zu entwickeln?
2) Welche Maßnahmen hat die Verwaltung unternommen, um Alternativen zu den provisorischen Bauten zu entwickeln?

Schriftlich beantwortet


Unterkunft am Waterlooplatz
1) und 2) Die Unterkunft Am Waterlooplatz wird seit Anfang 2018 für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Hintergrund dieser Umnutzung war ein akuter Bedarf vor dem Hintergrund steigender Unterbringungszahlen. Um diesem steigenden Bedarf an Unterbringungsplätzen für Obdachlose zu decken hat die Verwaltung seitdem eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden zum Beispiel die Flüchtlingsunterkünfte Am Annateich, Am Bahndamm, Am Seelberg und Lammstraße ebenfalls für Obdachlose umgenutzt. Zudem wurden die Obdachlosenunterkünfte Podbielskiestraße und Langensalzastraße neu in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurde die Unterkunft in der Alten Peiner Heerstraße durch ein neues Gebäude mit einer höheren Platzzahl ersetzt.
Dass im selben Zeitraum die Obdachlosenunterkunft Burgweg 5 aufgrund baulicher Mängel geschlossen werden musste und dadurch Plätze verloren gehen war geplant. Nicht absehbar war jedoch, dass auch in den Unterkünften Schulenburger Landstraße 335, Schulenburger Landstraße 167 ff und Geveker Kamp umfangreiche Schäden entstanden sind, so dass diese Unterkünfte während der Sanierung ganz oder teilweise nicht bewohnbar sind.
Hinzu kommt, dass auch die Zahl der untergebrachten Obdachlosen seit 2018 um rund 100 Personen angestiegen ist.
Um die Unterbringungssituation weiter zu entspannen ist aktuell der Erwerb und Umbau einer neuen Unterkunft in der Kleefelder Straße geplant. Mit einer Entspannung der Situation ist allerdings vor Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsprojekte nicht zu rechnen.
Kindertagesstätte am Waterlooplatz
1) und 2) Mit Drucksache 2437/2015 wurde im Rahmen des sog. „Notfallprogramms“ auf dem Waterlooplatz eine 4-gruppige Kindertagesstätte als temporäre Einrichtung aufgestellt.
Die damalige Vorgabe war, dass die Dauer der Nutzung bedarfsabhängig sein soll und die Aufgabe der Einrichtung daher zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt und entschieden werden sollte. Es gab deshalb keinen Prüfauftrag für alternative Standorte oder Maßnahmen für die Verwaltung.
Im Stadtbezirk Mitte gibt es nach wie vor einen hohen Bedarf an Krippen- und Kindergartenbetreuung. Hierneben ist die Einrichtung auch für Eltern aus anderen Stadtteilen und -bezirken interessant und verkehrsgünstig gelegen. Auch der kurzfristig erhöhte Bedarf an Kindergartenbetreuungsplätzen über die Flexibilisierungsregelung der Einschulung kann durch den Erhalt der temporären Einrichtung auf dem Waterlooplatz befriedigt werden.
Es sind jedoch Abstimmungsgespräche über geeignete andere Grundstückflächen aufgenommen worden. Sobald im Stadtbezirk Mitte ein geeignetes Grundstück und die finanziellen Möglichkeiten für einen Neubau zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung eine Verlagerung der Kita Waterlooplatz in eine bedarfsgerechte, dauerhafte Einrichtung im Stadtbezirk prüfen.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Altersarmut im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0065/2020)

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die Rentenreformen der letzten dreißig Jahre und seit dem im Interesse der privaten Versicherungswirtschaft getroffenen Beschluss des Bundestages zur Anhebung des Renteneintrittsalters am 09.03.2007 auf 67 Lebensjahre massiv gesunken. Für die Inanspruchnahme von Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres müssen die RegelaltersrentnerInnen und -rentner nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Höhe von jeweils 0,3 % in Kauf nehmen.
Zeitgleich steigen die Wohnkosten und damit die Unterkunftsbedarfe -wie in ganz Deutschland- seit Jahren sehr stark mit der Folge, dass der verbleibende Teil der Altersrente für den Lebensunterhalt immer weiter absinkt. Die Anzahl der potentiell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie viele Personen sind im Stadtbezirk Mitte (aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) bekanntermaßen anspruchsberechtigt auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder auf Wohngeld – und wie ist die Entwicklung in den letzten 30 Jahren?
2. Wie hoch ist nach Schätzung der LHH die Anzahl und die Quote der Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem WohnGG, die bisher keine Leistungen beantragt haben, und inwiefern bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?
3. Inwiefern bietet die Landeshauptstadt Hannover auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an (in SeniorInnenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen, usw.)?

Schriftlich beantwortet

Zur Armutsmessung wird auf kommunaler Ebene – so auch in der Stadt Hannover - die Transferleistungsquote herangezogen. Transferleistungen umfassen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und (zusätzlich seit 2015) dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein Rückblick auf die vergangenen 30 Jahre ist nicht möglich. Die folgende Darstellung beginnt mit der Gültigkeit des SGB II und des SGB XII (Hartz IV-Reform im Jahr 2005). Ältere Daten sind nicht verfügbar und wären auch nicht vergleichbar.
Zu Frage 1.
Ende 2018 lebten im Stadtbezirk Mitte insgesamt 718 Senior*innen, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhielten. Die meisten hiervon hatten ihren Wohnsitz im Stadtteil Mitte (284) und in der Oststadt (249) (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter im Dezember 2018 im Stadtbezirk Mitte nach Stadtteilen

Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Die Transferleistungsquote der Senior*innen (Empfänger*innen von Transferleistungen im Alter von 60 plus in Bezug auf alle Senior*innen) betrug für den Stadtbezirk 10,1 Prozent und liegt damit leicht über dem Stadtdurchschnitt (9,8 Prozent). Besonders hoch ist die Transferleistungsquote mit 15,9 Prozent im Stadtteil Mitte, gefolgt von der Calenberger-Neustadt (12,7 %) (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Mitte und in der Stadt Hannover insgesamt

Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Seit 2006 ist der Anteil der Senior*innen mit Transferleistungen in der Stadt Hannover deutlich von 6,4 Prozent auf 9,8 Prozent angestiegen. Die Entwicklung im Stadtbezirk Mitte liegt auf gleichem Niveau und hat die gleiche Dynamik erfahren (vgl. Abbildung 2).
In absoluten Zahlen stellt sich die Entwicklung in den Stadtteilen des Stadtbezirks wie folgt dar:

Abb. 3: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Mitte nach Stadtteilen


Landeshauptstadt Hannover: Fachbereich Soziales und Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Einen weiteren Hinweis auf finanziell prekäre Lebenslagen gibt der Wohngeldbezug. Bei den im folgenden dargestellten Daten handelt es sich um Angaben für die Stadt Hannover insgesamt mit Rückblick bis ins Jahr 2014. Daten für die Stadtbezirke liegen nicht vor.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 2.268 Rentner*innen Wohngeld bezogen. Damit liegt die Zahl der Empfänger*innen seit 2016 auf ähnlich hohem Niveau. Deutlich ablesbar ist die Wohngeldnovelle im Jahr 2016 mit einem Anstieg von stadtweit mehr als 600 Wohngeldempfänger*innen. Einerseits stieg hierdurch der Kreis der Anspruchsberechtigten und andererseits wurde diese Novelle durch vielfältige Aktivitäten des Fachbereichs Soziales - Bereiches Wohngeld (50.3) in der Ansprache von Senior*innen im Stadtgebiet. Wie sich die Wohngeldnovelle 2020 auswirken wird, ist abzuwarten.

Abb. 4: Rentner*innen mit Wohngeldbezug in der Stadt Hannover im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2019


Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales


Frage 2.
(a) Schätzung der Anspruchsberechtigten
Mit dem Thema der verdeckten Altersarmut oder der Dunkelziffer von Altersarmut beschäftigen sich bundesweit verschiedene Studien. Aktuell liegt eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vor (DIW Wochenbericht 49/2019). Demnach nehmen 62 Prozent der Senior*innen die Grundsicherung, die ihnen zustünde, nicht in Anspruch. Das heißt im Umkehrschluss, dass von 100 Berechtigten nur 38 die Grundsicherung in Anspruch nehmen, z. B. aus Scham, Unkenntnis oder (der meist unbegründeten) Sorge, dass Familienangehörige finanziell behelligt werden oder das Sozialamt zum Umzug in eine billigere Wohnung auffordern könnte oder auch aufgrund bürokratischer Hürden.
Legt man diese bundesweite Berechnung zu Grunde, muss man von einer Anzahl von Anspruchsberechtigten im Stadtbezirk Mitte von rund 1.900 Senior*innen ausgehen, von denen nur 718 Senior*innen ihren Anspruch geltend machen.
Eine Schätzung der Wohngeldberechtigten, die ihre Ansprüche nicht geltend machen, ist seriös nicht darzustellen.
(b) begleitende Konzepte
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2020 das Land Niedersachsen unter Kostenträgerschaft des Bundes. Durch das BMAS werden Publikationen und Informationsbroschüren zur Grundsicherung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Insbesondere informiert auch die Deutsche Rentenversicherung auf der Internetseite und mit Broschüren über die Voraussetzungen und Ansprüche. Von dort werden zusätzlich Rentner*innen konkret mit dem Rentenbescheid informiert. Sofern Renten bis zu einem Betrag von 865,00 EUR bewilligt werden, liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei.
Für etwaige Antragsteller*innen von Grundsicherungsleistungen steht im Fachbereich Soziales - Hilfen nach dem SGB XII und AsylBLG (50.1) die individuelle Beratung im Vordergrund. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Beratung besteht aber erst, wenn die betroffenen Personen sich mit der Leistungsabteilung in Verbindung gesetzt haben. Eine aufsuchende Sozialarbeit durch Mitarbeiter*innen des Bereichs 50.1 kann mit vorhandenem Personal nicht stattfinden. Sofern hier eine Notwendigkeit bekannt wird, erfolgt diese in der Regel durch den Kommunalen Seniorenservice des Fachbereichs Senioren.
Der Bereich Wohngeld (50.3) hat mit Einsetzen der Wohngeldreform 2016 vielfältige Aktivitäten unternommen, um Wohngeld gezielt als Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut einzusetzen. In allen Stadtbezirken Hannover haben Informationsveranstaltungen stattgefunden, um Betroffene oder Multiplikatoren über mögliche Ansprüche auf Wohngeld und damit einhergehenden Rahmenbedingungen zu informieren und zu beraten. Diese Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit des Fachbereiche Soziales und des Fachbereichs Senioren, dem Seniorenbeirat Hannover und dem Landesseniorenrat Niedersachsen. Insgesamt wurden zwischen 2016 und 2019 im Stadtgebiet Hannover und Umgebung ca. 110 Veranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden ca. 1.900 Menschen erreicht.
Darüber hinaus hat der Bereich Wohngeld einen Flyer speziell zum Thema „Wohngeld für Seniorinnen und Senioren“ entwickelt und setzt diesen gezielt bei Informationsveranstaltungen ein. Der Flyer findet große Akzeptanz. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde dieser Flyer aktualisiert.
Entsprechend wurde auch auf der Homepage des Bereiches Wohngeld Informationen speziell zu dieser Zielgruppe mit weiterführenden Informationen eingestellt.
Gemeinsam mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover hat der Bereich Wohngeld im Rahmen eines Übergabemanagements ein Informationsschreiben entwickelt. Dieses Schreiben erhalten die Kund*innen, die aus Altersgründen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheiden. Hierin werden sie systematisiert über mögliche Ansprüche im Wohngeld und im SGB XII hingewiesen und die jeweiligen Rahmenbedingungen werden erläutert.
Zu Frage 3.
Durch Mitarbeiter*innen im Fachbereich Soziales - 50.1 werden auf Anfrage verschiedener Institutionen (z. B. Seniorenbüros, Beratungsstellen) Informationsvorträge zum Thema Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII durchgeführt. Der Bereich 50.3 wird auch im Jahr 2020 die Informationsveranstaltungen zum Wohngeld vor Ort fortführen.
Die Beratungsdichte für Senior*innen im Stadtbezirk Mitte kann als sehr gut bezeichnet werden. Lebensberatung und sozialrechtliche Beratung wird laut der für den Stadtbezirk erstellten Infrastrukturliste von fast allen Wohlfahrtsverbänden, anderen Trägern und dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) angeboten, sodass sich hilfesuchende Senior*innen je nach ihren Vorstellungen eine Beratungsstelle ihres Vertrauens auswählen können.
Armut im Alter ist Thema in der Beratung im SPN. Im Jahr 2018 fanden 255 Beratungen zu ALG II, Grundsicherung und Wohngeld statt. 473 Beratungen drehten sich um Spenden, die in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Bei mobilitätseingeschränkten Senior*innen erfolgt die Beratung in Form eines Hausbesuchs. Die Mobile Einzelfallhilfe als Kriseninformation kümmert sich stadtweit (auch im Bezirk 1) um Senior*innen, die in schwierigen Lebenssituationen sind. Sie ist ausschließlich zugehend unterwegs.
Um der verdeckten Armut entgegenzuarbeiten, werden folgende Strategien ergriffen:
Um der verdeckten Armut entgegenzuarbeiten, werden folgende Strategien ergriffen:
· Thematisierung von Altersarmut im Seniorennetzwerk des Stadtbezirks Mitte. Dort sind Multiplikator*innen versammelt, die die Informationen weitertragen.
· Ansprache der 18 Neigungsgruppen und zwei Clubs im Stadtbezirk 1 durch die Sozialarbeiterin des Bezirks, die mindestens zweimal im Jahr in den Gruppen ist (u.a. zu Austausch und Informationsweitergabe).
· Beziehungsarbeit der Sozialarbeiterin zu den ehrenamtlichen Leitungen der Neigungsgruppen, die ihre Gruppenteilnehmenden in der Regel sehr gut kennen und sensibel reagieren können, wenn sie verdeckte Armut wahrnehmen.
· Im Jahr 2017 wurden in jedem Stadtbezirk (auch in Stadtbezirk 1) die Veränderungen im Wohngeldgesetz in zahlreichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen vorgestellt.
· Die Ehrenamtlichen in den zugehenden Senior*innen-Begleitdienste des Kommunalen Seniorenservice (Handwerkerdienst, Alltagsbegleitung in schwierigen Lebenssituationen, Partnerbesuchsdienst, Formularlot*innen und Medien- und Techniklot*innen) sind sensibilisiert für das Thema Altersarmut und geben entsprechende Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bzw. Rückmeldung an die beruflich Mitarbeitenden, wenn sie von prekären finanziellen Verhältnissen erfahren.
· Über den Bereich „Wirtschaftliche Hilfen“ (57.1) ist dafür gesorgt, dass bei einem Einzug eines Seniors/einer Seniorin in ein Alten- und Pflegeheim über Sozialhilfezahlungen eine pflegerische Versorgung sichergestellt ist, sollte das eigene Einkommen und das Pflegegeld nicht ausreichen, um den Pflegesatz zu decken.

TOP 8.3.2.
Nutzung der Möglichkeit des BauGB im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0067/2020)

Auch durch eine starke Nachfrage und durch Immobilienspekulationen sind die Wohnkosten u.a. im Stadtbezirk Mitte explodiert; viele Menschen stehen vor der bangen Frage, ob sie auch in Zukunft in dem wunderschönen Stadtbezirk im Herzen Hannover in ihrer Wohnung wohnen bleiben können oder ob sie durch die Kostensteigerungen langfristig aus ihren Wohnungen vertrieben werden, weil sie es sich nicht mehr leisten können (Gentrifizierung). Ob dann die Wohnkosten in München oder in Hamburg noch deutlich höher sind, ist für die Menschen dann bei Verlust der eigenen Unterkunft von überschaubarem Interesse.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwiefern wurden in der Vergangenheit Erhaltungssatzungen für Bereiche im Stadtbezirk erlassen, die dem Erhalt der Zusammensetzung der Bevölkerung dienen (Milieuschutzsatzungen) und inwiefern sind solche für die Zukunft geplant?
2. Inwiefern hat die Landeshauptstadt Hannover in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte die im BauGB vorgesehenen Möglichkeiten genutzt, im Falle der Nichtnutzung von Baurechten Baugebote zu erlassen oder Eigentümer von „Schrottimmobilien“ oder anderen mit erheblichen Mängeln versehenen Immobilien durch Instandsetzungsgebote zu verpflichten?
3. Für welche Bereiche im Stadtbezirk Mitte wurden bereits Vorkaufsrechte nach § 25 BauGB geschaffen, für welche Bereiche sind sie in Vorbereitung und für welche Bereiche sind sie geplant?

Schriftlich beantwortet

1. Für den Stadtbezirk Mitte wurden keine Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs.1, Nr. 2 BauGB erlassen und es sind derzeit keine geplant. Wir weisen darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Erlass von Erhaltungssatzungen beim Rat der Landeshauptstadt liegt.
2. Die Rechtsinstrumente von Baugeboten gem. § 176 BauGB sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsgeboten gem. § 177 BauGB wurden soweit bekannt in der Vergangenheit nicht genutzt.
3. Für den Stadtbezirk Mitte wurden keine Vorkaufsrechte durch Satzung gem.§ 25 (1) BauGB begründet. Es befinden sich keine Satzungen in Vorbereitung und derzeit sind auch keine Verfahren in Planung.



TOP 9.
Genehmigung von Protokollen

TOP 9.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.11.2019

Einstimmig

TOP 9.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.12.2019
1
6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 20:10 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin