Sitzung Jugendhilfeausschuss am 27.01.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.01.2020)
Protokoll (erschienen am 26.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 28.01.2020

PROTOKOLL

31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 27. Januar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.51 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Herr Baumann)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
(Herr Breitling)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Frau Kniesz-Nettlau
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
Herr Prante
Herr Rauls
(Herr Steimann)
(Herr Teuber)
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
Herr Wolf
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bergen)
Frau Bloch
(Frau Braecklein)
(Frau Broßat-Warschun)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel
(Frau Panafidina)
Herr Pohl
(Frau Schnieder)
Frau Venzke
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Sievering (Bild)
Herr Voigt (Neue Presse)

Gäste:
Herr Dr. Lichtblau (Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover)

Verwaltung:
Herr Belitz (51.3)
Herr Borg (Dez. IV)
Frau Brehmer (51.2)
Frau Brodrück (51 ÖPR)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Kuhlmey (51F)
Frau Kurtz (51.61)
Herr Leitschuh (51.51)
Herr Pietzko (51.0)
Frau Rieger (51.1)
Frau Ritter-Brandl (51.P)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Stärk (51.4)
Frau Stroppe (15.31)
Frau Teschner (51.P)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Protokollgenehmigungen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses vom 16.09.2019 zur Anhörung "Forderungen von „Fridays for Future“ für den Klimaschutz"

3.2. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses vom 28.10.2019 zur Anhörung "Schulsozialarbeit"

3.3. Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2019

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 06.12.2019

5. Dokumentation Planspiel „Pimp Your Town!“ 2019
(Informationsdrucks. Nr. 2823/2019 N1 mit 1 Anlage)

6. Familienmonitoring 2018/2019
(Informationsdrucks. Nr. 0028/2020 mit 1 Anlage)

7. Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz
(Drucks. Nr. 2624/2019)

8. Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen
(Drucks. Nr. 2612/2019 N1)

9. Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 0082/2020 mit 1 Anlage)

10. Bericht: Interessenbasierter Übergang Kita-Schule im Kontext des Early Excellence-Ansatzes
(Informationsdrucks. Nr. 0046/2020 mit 1 Anlage)

11. Internationale Jugendbegegnungen
(Informationsdrucks. Nr. 3100/2019 mit 2 Anlagen)

15. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und
Geschwisterkinderregelung
(Drucks. Nr. 0203/2020)

12. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zur Abstimmung stellte er gem. § 35 Abs.6 S.1 der Geschäftsordnung (GO) die Anhörung während der Sitzung des Sachverständigen Herrn Dr. Lichtblau zu TOP 10. sowie die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag der Mehrheitsfraktion gem. § 34 Abs.4 S.1 GO. Beides wurde einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Ratsherr Pohl informierte, dass die CDU-Fraktion einen eigenen Antrag zum Thema Elternbeiträge im regulären Verfahren einbringen werde.

Herr Prante zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei den Tagesordnungspunkten 13. an.



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein*e Einwohner*in erkundigte sich nach dem Sachstand zum Thema des Punkertreffs Kopernikusstraße, woraufhin Herr Pietzko berichtete, dass die Deutsche Bahn AG (DB) als Eigentümerin des Grundstücks an der Kopernikusstraße mit Schreiben aus Juli 2018 informierte, dass kein Interesse an einem weiteren Mietverhältnis bestehe und man zudem die Räumung des Objektes verlange. Die Landeshauptstadt (LHH) als bisherige Mieterin sei in dem Schreiben aufgefordert worden, sicherheits- und brandschutzrelevante, bauliche Vorgaben nachzuweisen bzw. diese herzustellen, sofern diese nicht vorhanden seien. Für das Objekt gebe es bisher keine Erlaubnis zur baurechtlichen Nutzungsänderung, die die Einhaltung spezieller brandschutzrechtlicher Vorgaben voraussetze. Die LHH sehe sich aufgrund dessen außerstande, diese Bedingungen der DB zu erfüllen und könne daher nicht weiter als Mieterin fungieren. Nach einem längeren Verfahren und weiteren Verhandlungen wurde letztlich von der DB auch ein Mietverhältnis mit dem Lutherkirchentreff e.V. ausgeschlossen.

Ein*e weitere*r Einwohner*in fragte, welche Möglichkeiten zur Fortführung des Projektes bestünden.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass man intensiv mit einer Lösungsfindung beschäftigt gewesen sei. Man habe alle Möglichkeiten betrachtet. Das Projekt sei wichtig und solle bestmöglich bestehen bleiben. Allerdings sei ein Fortbestand im Objekt der Kopernikusstraße durch die LHH nicht umsetzbar. Die LHH als Mieterin könne die Auflagen der DB nicht erfüllen.

Ein*e Einwohner*in fragte, ob man in Eigenregie, mit Eigenarbeit und durch Finanzierung über die Mitgliedsbeiträge die notwendigen Umbaumaßnahmen durchführen könne.
Man werde den Vorschlag prüfen, so Stadträtin Rzyski, und dem Verein eine Rückmeldung geben.

Es wurde weiterhin gefragt, ob es eine Mängelliste gebe, was Herr Pietzko bestätigen konnte. Wesentliche Punkte der Liste seien, dass die Statik des Gebäudes bewertet sowie der Brandschutz begutachtet werden müssten.

Stadträtin Rzyski bot an, eine Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen. Es sei nicht Interesse der LHH, das Projekt zu beenden.



TOP 3.
Protokollgenehmigungen

TOP 3.1.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses vom 16.09.2019 zur Anhörung "Forderungen von „Fridays for Future“ für den Klimaschutz"

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 3.2.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses vom 28.10.2019 zur Anhörung "Schulsozialarbeit"

Korrektur: Es handelt sich um die Sitzung vom 25.11.2019

Einstimmig



TOP 3.3.
Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2019

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 06.12.2019

Ratsfrau Dr. Carl berichtete über die in der Kommissionssitzung stattgefundene Vorstellung des Programms „Familienzentren“ und der Begleitprogramme „Gemeinsam Wachsen“, „Stadtteilmütter“ und „Rucksack“, über den Bericht zum Projekt „Medienkitas“ sowie über den Vortrag zu den internationalen Jugendbegegnungen.

Zur Kenntnis genommen



TOP 5.
Dokumentation Planspiel „Pimp Your Town!“ 2019
(Informationsdrucksache Nr. 2823/2019 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Finck bat die Verwaltung um Beantwortung, wann das nächste Projekt in 2020 starten werde und bat zudem um rechtzeitige Information, zu wann ein gemeinsames Gespräch mit den Fraktionen geplant sei, um die Anträge zu besprechen und um weitere Handlungen zu initiieren.1

Zur Kenntnis genommen

1(Anm.: Das nächste Planspiel „Pimp your Town!“ findet am 14.10.2020 im Neuen Rathaus statt.

Fertigstellung des Protokolls, des Films und des Print-Magazins findet durch Politik zum Anfassen e.V. statt. Erfahrungsgemäß dauert es 1-2 Monate bis das Sachgebiet das Protokoll von Politik zum Anfassen erhält. Danach liegt beim Sachgebiet für Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus die Verantwortung für die Erstellung der Informationsdrucksache zu den angenommenen Anträgen.

Nach Einbringung der Drucksache lädt nach dem bisherigen Usus die Ratspolitik zu einer fraktionsübergreifenden AG ein, um die Ergebnisse zu beraten und diejenigen Beschlüsse der Jugendlichen auszuwählen, die von der Kommunalpolitik aufgegriffen werden sollen. Dies geschieht ohne Beteiligung der Verwaltung. Das Sachgebiet für Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus ist nicht in diesem Prozess involviert und wird über die Ergebnisse nicht informiert.)



TOP 6.
Familienmonitoring 2018/2019
(Informationsdrucksache Nr. 0028/2020 mit 1 Anlage)

Frau Ritter-Brandl stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1) das Thema
„Familienmonitoring“ vor.

Ratsherr Pohl merkte an, dass die Datenbasis für den Bericht aus dem Jahr 2017 stamme, der Bericht allerdings erst jetzt veröffentlicht werde.

Man sei bemüht, solche Berichte zügig zu veröffentlichen, so Stadträtin Rzyski. Aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen inklusive Recherche und Aufbereitung dieser Daten sei es typisch für Monitoring, dass die Berichterstellung bis zur Bekanntgabe zeitintensiv sei.
Der Bericht sei eine gute Vorlage, um Maßnahmen sowie Instrumente zu entwickeln und zu planen, so Ratsherr Finck. Man sehe aufgrund der Daten, dass die Stadt internationaler werde. Auch spiegele der Bericht wider, dass im Bereich der Kinder- und Jugendarmut weiterhin Handlungsbedarf bestehe. Auffallend sei auch, dass Hannover die jugendlichste Großstadt in ganz Deutschland sei.

Laut Bericht sinke die Kinder- und Jugendarmut, so Ratsherr Bingemer und fragte, ob Gründe für den Rückgang bekannt seien.

Frau Kuhlmey berichtete, dass die Verbesserung der konjunkturellen Lage und der Rückgang der Arbeitslosigkeit Gründe für den positiven Trend sein könnten.

Ratsherr Gast fragte, ob es außerhalb des Berichtes noch weitere erwähnenswerte Fakten gebe und ob die in Hannover bekannten positiven Trends auch in anderen Großstädten zu beobachten seien.

Man sei momentan noch nicht in der Zeitspanne, belegbare Rückschlüsse ziehen zu können, so Frau Kuhlmey. Man habe keine Kenntnisse über die Trends in anderen Großstädten.

Mehrbeschäftigung sei bundesweit zu beobachten, so Ratsherr Finck und fragte, ob es auch spezifische Daten in Hannover gebe.

Frau Ritter-Brandl informierte, dass die Einkommensdaten aus dem Großstadtvergleich kämen. Man werde prüfen, ob es konkrete Daten für Hannover gebe.1

Zur Kenntnis genommen

1(Anm.: Auskunft über den Status der Erwerbsbeteiligung von Familien auf Ebene der Stadt Hannover liefert der Mikrozensus.
Aus der unten aufgeführten Tabelle wird ersichtlich, dass ca. 41.000 von 45.000 Ehepaaren mit ledigen Kindern und etwa 12.000 von 17.000 Alleinerziehenden mit ledigen Kindern erwerbstätig sind.

Bei den etwa 45.000 Ehepaaren sind bei 29.000 Paaren beide Ehepartner erwerbstätig und etwa 12.000 Paaren müssen/können mit einem Erwerbseinkommen auskommen. Angaben zu den etwa 4.000 unverheirateten Paaren mit ledigen Kindern können aus Geheimhaltungsgründen nicht gemacht werden.

Die Zahl der Familienhaushalte im Mikrozensus fällt mit etwa 66.000 höher aus als die von der Statistikstelle geschätzte Zahl der Familienhaushalte. Das liegt daran, dass die Familienhaushalte im Mikrozensus auch Familien umfassen, wo Kinder bereits 18 Jahre und älter jedoch ledig sind und noch zu Hause wohnen. In der Definition der Statistikstelle umfassen Familienhaushalte nur Haushalte mit minderjährigen Kindern.

Angaben zur Zahl der Beschäftigungsverhältnisse auf Ebene der Familienmitglieder gibt es nicht. Zwar ist es möglich aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Personen zu bestimmen, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben. Ob diese dann aber zu einem Familienhaushalt zählen ist nicht ermittelbar.)




TOP 7.
Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz
(Drucks. Nr. 2624/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· in dem Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte der ev. - luth. Kirchengemeinde Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des ev. - luth. Stadtkirchenverbands Hannover, zwei Krippengruppen (2 x 15 Kinder, Ganztagsbetreuung) neu einzurichten, eine Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung) in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzuwandeln sowie die Betreuungsplätze in einer integrativen Kindergartengruppe und einer Kindergartengruppe (max. 18 Kinder bzw. 25 Kinder, Ganztagsbetreuung) zu einer Regelgruppe mit einem erhöhten Platzangebot zu optimieren und

· dem Träger ab dem 01.08.2019 eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen, verbunden mit der

· laufenden Zuwendung auf der Grundlage der Drucksache Nr. 2735/1997 „Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration – gemäß Anlage 2“ sowie

· einen erhöhten Mietkostenzuschuss in Höhe von max. 705,00 € pro Gruppe und Monat und einen einmaligen Zuschuss für Ausstattungsgegenstände in Höhe von bis zu 10.000,00 € zu gewähren.

Einstimmig



TOP 8.
Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen
(Drucks. Nr. 2612/2019 N1)

Antrag,

zu beschließen,

· der Umwandlung der Großtagespflegestelle "Glückskäfer" in die Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der "Lernkonzept Hilft gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)" zuzustimmen und

· dem Träger ab dem 01.01.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Einstimmig



TOP 9.
Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 0082/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl fragte, weswegen die zu beschließende Zuwendung nicht bereits im letzten Jahr und somit vor Maßnahmenbeginn den Gremien vorgelegt worden sei und ob diese Art von Zuwendung in regelmäßigem Turnus ausgeschrieben werde, da auch andere Träger diese Projektarbeit leisteten.

Frau Stärk berichtete, dass die Projektfortführung im vergangenen Jahr besprochen worden sei. Ein zur Fortführung notwendiger Sachbericht sei im Oktober 2019 vorgelegt worden. Es seien danach noch Fragen inhaltlicher Art zur Finanzierung zu klären gewesen. Jedem Träger, der diese Projektarbeit leiste, stehe es frei, Anträge auf Zuwendungen zu stellen. Solange der Bedarf an den Projekten bestehe, gebe es keinen Anlass zur Ausschreibung.

Gerade in Bezug auf Sprachförderung von Frauen, so Ratsherr Finck, sei dieses Projekt ein Musterbeispiel und dementsprechend förderungsfähig. Auch künftig sei darauf zu achten, dass Mittel, ebenfalls durch das Land und den Bund, zur Verfügung stünden.

Auch Ratsherr Klapproth merkte an, dass es wichtig sei, eine Zuwendung bereits vor Maßnahmenbeginn zu beschließen und nicht erst später.

Antrag,

zu beschließen, der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung in Höhe von 92.270,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 für Personal- und Sachausgaben zur Durchführung von Kinderbetreuungsmaßnahmen während der Teilnahme an Integrationskursen zu gewähren und somit die bestehende Maßnahme im Jahr 2020 fortzusetzen.

Einstimmig



TOP 10.
Bericht: Interessenbasierter Übergang Kita-Schule im Kontext des Early Excellence-Ansatzes
(Informationsdrucksache Nr. 0046/2020 mit 1 Anlage)

Herr Dr. Lichtblau berichtete über das in seinem Forschungsgebiet angesiedelte Thema des Übergangs von Kindertagesstätte zur Schule, insbesondere im Hinblick einer inklusiven Berücksichtigung. Sodann informierte er kurz über die unterschiedlichen Perspektiven sowie über die zurückliegenden Stationen, zum Beispiel einen Fachtag im Jahr 2019. Ebenso informierte er über die im Bericht dargestellten Ergebnisse. Das Konzept der Familienzentren sei gut, jedoch auch erweiterbar.

Ratsherr Finck verdeutlichte, dass die Familienzentren in Hannover eine bundesweite Vorbildfunktion hätten. Dennoch seien auf kommunaler Ebene die finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt. Ebenfalls müsse eine nachhaltige Stärkung der Kooperation zwischen Land und der Stadt im Fokus liegen.

Eine Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Schule sei sinnvoll, so Ratsherr Klapproth. Auf kommunaler Ebene könne man allerdings nur Einfluss auf den Kindertagesstättenbereich ausüben. Angebracht sei es, dem Land als Träger der Schulen diesen Bericht ebenfalls zur Verfügung zu stellen, um eine kooperative Konzeption anzuschieben bzw. auszubauen.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, ob die Landesfinanzierung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Endwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschulen (Richtlinie Brücke) in Hannover Anwendung finde, berichteten Stadträtin Rzyski und Frau Stärk, dass Mittel weiterhin abgerufen würden, auch wenn das Land die Mittel für diese Zuwendung im Laufe der Jahre reduziert habe. Für den Übergang von Kindertagesstätte zur Schule sei ebenso die strukturelle Einbeziehung der Eltern wichtig und müsse optimiert werden. Der vorliegende Bericht zeige auf, dass meist nicht ein Kenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem bestehe. Die Niedersächsische Landesschulbehörde habe deutlich gemacht, dass es eine kommunale Verantwortung sei. Allerdings sei eine kooperative Zusammenarbeit erschwert, wenn das Landespersonal an den Schulen nicht den Auftrag bzw. eine Stundenerhöhung erhalte, um Projekte zu begleiten und Maßnahmen gemeinsam durchzuführen.

Zur Kenntnis genommen



TOP 11.
Internationale Jugendbegegnungen
(Informationsdrucksache Nr. 3100/2019 mit 2 Anlagen)

Frau Kniesz-Nettlau informierte, dass es über die in dem Bericht genannten Verbände hinaus viele weitere Verbände gebe, die internationale Jugendbegegnungen durchführten. Eine Stärkung der Transparenz sowie der Vernetzung sei wünschenswert. Zudem müsse zwischen internationalen Jugendbegegnungen und Jugendreisen unterschieden werden. Jugendbegegnungen hätten eine weitaus andere Qualität und die Partnerschaften bedürften stetiger Kontaktpflege. Für das in der Drucksache genannte Qualifizierungsprogramm stehe man zur Verfügung, eine Einbeziehung werde begrüßt. Der Regionsjugendring Hannover e.V. habe ebenfalls ein Qualifizierungsprogramm. Frau Kniesz-Nettlau fragte, ob eine Zusammenarbeit bestehe. Auch wenn die Begegnungen vorrangig durch EU- oder Bundesmittel finanziert würden, bestehe zudem die Frage, inwieweit städtische Mittel zur Verfügung stünden.

Man wisse, dass der Bericht nicht alle Jugendbegegnungen wiedergebe, so Stadträtin Rzyski. Allerdings sei eine Abfrage aller in Hannover stattfindenden Jugendbegegnungen bisher nicht umsetzbar. Um mehr Verbände zu finanzieren, müsse das städtische Budget erhöht werden. Vorrangig seien weiterhin EU-, Bundes- sowie Landesmittel abzurufen.

Herr Leitschuh berichtete, dass es eine Zusammenarbeit mit der Region Hannover gegeben habe. Allerdings habe diese aufgrund begrenzter Kapazitäten eingestellt werden müssen. In Bezug auf die Region Hannover bestehe weiterhin eine Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima-Yukokai e.V.

Zur Kenntnis genommen



TOP 15.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und Geschwisterkinderregelung
(Drucks. Nr. 0203/2020)

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, wie die Entwicklung der Einnahmen aussehe, informierte Herr Pietzko, dass man eine Übersicht dem Protokoll beifügen werde.1

Ratsherr Finck stellte bzgl. des Antrags klar, dass eine Abschaffung der Geschwisterermäßigung nicht beabsichtigt sei. Man erreiche weiterhin eine Entlastung der Familien. Allerdings müssten Kinder, die in der Beitragsfreiheit seien, in der Gesamtbetrachtung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Geschwisterkindern unberücksichtigt bleiben. Stattdessen müsse die Staffelung der Entgelttabelle sozial gerechter gestaltet werden.

Ratsherr Pohl betonte, dass die Geschwisterermäßigung im vollem Umfang erhalten bleiben müsse. Daher werde die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag einreichen.

Stadträtin Rzyski informierte, dass eine Änderung der Staffelung in Bearbeitung sei. Allerdings müsse auch die Geschwisterermäßigung überdacht werden, da die Ermäßigung stets nur dann gewährt worden sei, wenn zuvor für das erste Kind ein Beitrag zu zahlen gewesen sei. Dementsprechend könne keine Ermäßigung entstehen, wenn für das erste Kind kein Beitrag durch die Familien zu entrichten sei.

Ratsherr Pohl berichtete, dass gerade bei drei Kindern in einer Familie die Belastung durch den Wegfall der Geschwisterermäßigung steige, sofern das erste Kind im Kindergarten und die weiteren zwei Kinder in der Krippe betreut würden.

Antrag,
zu beschließen:

dass die in der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen in §2 Abs. 4 ausgeführte Bestimmung zur Entgeltregelung mit dem Wortlaut: „Hingegen ist für das zweitälteste dieser Kinder das volle Betreuungsgeld zu zahlen, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gemäß §1 Abs. 4 befreit ist" solange außer Kraft gesetzt bleibt, bis eine Neuordnung der Elternbeiträge in Kraft tritt.
Der beratungsfähige Entwurf ist so vorzulegen, dass er zum neuen Kindergartenjahr 20/21 Gültigkeit erlangt.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

1(Anm.: Von Seiten des Landes wurde der sog. „Härtefallfonds“ konkretisiert. Hiernach konnten Kommunen für Einnahmeausfälle, die aus der seit dem 01.08.2018 bestehenden Beitragsfreiheit im Kindergarten- und der öffentlich geförderten Tagespflege resultieren, unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungsleistungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass im Ergebnis der nachstehend abgebildeten, standardisiert vorgegebenen Berechnung ein Defizit nachgewiesen werden konnte (Die von Seiten der LHH an das Land übermittelten Werte sind in Klammern abgebildet).

Einnahmen aller Träger von Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018

1.) Summe aller geleisteten Elternbeiträge für Kindergartenkinder (16.835.654,11 €)
2.) gewährte allgemeine Finanzhilfe Ü3 (15.229.289,56 €)
3.) gewährte besondere Finanzhilfe (beitragsfreie Kindergartenjahr) (8.069.120,00 €)
4.) = Ergebnis Einnahmen 2017/ 2018 (= 1+2+3) (40.134.063,67 €)

Einnahmen aller Träger von Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2018/ 2019
5.) Summe der Abschlagszahlungen aus erhöhter allg. Finanzhilfe (38.006.931,23 €)
6.) geleistete Elternbeiträge für Betreuungszeiten > 8 Stunden (23.142,00 €)
7.) = Ergebnis Einnahmen 2018/2019 (= 5+6) (38.030.073,23 €)

Höhe des errechneten Defizits p.a. für die LHH (= Ziff. 4 abzgl. Ziff. 7) 2.098.990,44 €

Die Billigkeitsleistung wird für die Kindergartenjahre 2018/ 2019; 2019/2020 und 2020/2021 gewährt. Die Höhe der beantragten Leistungen aller Antragssteller überstieg die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes. Einem Berechnungsschlüssel auf Basis des Anteils in Höhe v. H. folgend, erhält die LHH eine Billigkeitsleistung in Höhe von insgesamt 3.210.983,29 € für die genannten Kindergartenjahre - somit etwa die Hälfte der beantragten Leistung (= errechnetes Defizit p.a. = rd. 2,1 Mio. x 3 Jahre). Gesonderte Leistungen werden für die Tagespflege gewährt. Die LHH erhält hierfür - wie beantragt - weitere 326.559,32 € für das Jahr 2019.)



TOP 12.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski informierte kurz über das Forum Familie sowie über den Termin zur Anhörung mit dem Thema Kinderarmut am 17.02.2020 ab 15 Uhr.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 16:51 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll