Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 24.01.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.01.2020)
Protokoll (erschienen am 15.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 27.01.2020

PROTOKOLL

34. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 24. Januar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 14.00 - 15.47 Uhr
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD) für RF Ranke-Heck
Ratsherr Oppelt (CDU)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Bebek
Frau Gahbler
(Frau Günter)
(Frau Herz) (parteilos)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette (Dez. V)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Schikowski (OE 23.03)
Herr Winkler (OE 23.12)
Herr Gronemann (OE 19)
Frau Bode (OE 19.13)
Frau Jentsch (OE 18 53.2)
Herr von Grolman (OE 19.41)
Herr Lippert (OE 67.20)
Herr Kirchberg (OE 23.0)
Herr Bartels (OE 23.022)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 33. Sitzung des AWL am 13.12.2019 - öffentlicher Teil

3. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - Anlagen nur online)

3.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover"
(Drucks. Nr. 0045/2020)

4. Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 0031/2020)

4.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0031/2020: Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung

5. Erneute Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur

6. Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030

7. A N T R Ä G E

7.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Stromsperren
(Drucks. Nr. 3267/2019)

7.2. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 3097/2019)

7.2.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 3097/2019: Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 0191/2020)

7.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

7.3.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2531/2019: Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 3304/2019)

8. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

9. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 33. Sitzung des AWL am 13.12.2019 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache einstimmig genehmigt.



TOP 3.
„Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - Anlagen nur online)

In der durch Annahme der Drucks. Nr. 0045/2020 geänderten Form einstimmig
beschlossen.


TOP 3.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept
für Hannover"
(Drucks. Nr. 0045/2020)
Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller stellte den Änderungsantrag vor und bezog sich dabei in erster Linie auf die im November durchgeführte Anhörung und deren Ergebnisse.

Einstimmig beschlossen.

TOP 4.
Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 0031/2020)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette kündigte zu den Rahmenbedingungen einleitende Worte von Herrn Gronemann an und übergab das Wort.

Herr Gronemann erinnerte daran, dass zurzeit noch zwei große Maßnahmen bezüglich des Sprengel Museums liefen – zum einen die Brandschutzsanierung und zum anderen die Sanierung der technischen Komponenten.

Die Brandschutzsanierung finde aus logistischen Gründen in Bauabschnitten über mehrere Jahre statt. Parallel dazu würden, um Synergieeffekte zu nutzen, Arbeiten zur Sanierung der technischen Komponenten laufen - beispielsweise, um Wände nicht mehrmals öffnen zu müssen.

Als Maßnahmen in der Fläche, die die technischen Komponenten beträfen, seien die Stromschienen, die Datentechnik, das WLAN und der Personenruf zu nennen.

Bei den Arbeiten hinsichtlich der Gebäudeleittechnik, die bereits abgeschlossen seien, sei das Budget im Großen und Ganzen eingehalten worden, bei der Datentechnik liege das günstigste Angebot nach Ausschreibung allerdings deutlich oberhalb der Kostenberechnung, so dass das Budget trotz des Sicherheitspuffers nicht mehr ausreiche.

Die Marktlage stelle sich derzeit so dar, dass eine erneute Ausschreibung mit hoher Sicherheit auch zu keinem besseren Ergebnis führen werde und daher, um auch die Parallelität zu den Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten, der Auftrag unter den vorliegenden Bedingungen erteilt werden sollte.

Eine Kostensteigerung liege ebenfalls bei den Stromschienen vor, was zunächst schwer vorstellbar sei und daher zur Veranschaulichung anhand von Fotos erklärt werde (siehe Anlage 1 – mit dem Ergebnisprotokoll versandt).

Die Stromschienen seien aufwendig zu installieren und umfassten eine Gesamtlänge von über 170 Metern. Die Dimensionen seien nicht vergleichbar mit denen eines Einfamilienhauses. In der Vorabstimmung der Drucksache seien die Planer davon ausgegangen, das Material weiter nutzen zu können, was aber leider nicht möglich sei, so dass es zu einer derartigen Kostensteigerung, auch bei den Honorar- und Planungskosten, komme.

Bei dem Antrag, eine Budgeterhöhung zu beschließen, sei auch ein erneuter Sicherheitspuffer inbegriffen, wobei betont werden müsse, dass der Sicherheitspuffer in den ganz überwiegenden Fällen ausreiche.

Zum Gesamtprojekt sei zu sagen, dass die Maßnahme beschlossen worden sei und die hier beantragte Budgeterhöhung keine neue, sondern eine bereits bekannte, genehmigte und laufende Maßnahme betreffe und der Marktlage geschuldet sei. Das Angebot liege vor und die Bindefrist laufe, so dass um Zustimmung gebeten werde, um den VA im Januar noch erreichen und die Arbeiten beauftragen zu können.

Ratsherr Emmelmann bat um ausführliche Darstellung der Zusammensetzung der Summe in Höhe von 904.000,00 € für WLAN, Personenruf und Video, da diese Kosten doch unverhältnismäßig hoch erschienen.

In diesem Zusammenhang werde gefragt, ob es spezielle Anforderungen an das WLAN oder die Videokameras gebe, die zu hohen Kosten führten und ob sich der Leistungsumfang des Gesamtgewerkes im Vergleich zu den ursprünglich angesetzten Kosten in der damaligen Drucksache geändert habe.

Frau Jentsch legte dar, dass der Leistungsumfang gleichgeblieben sei, sich aber das Ausschreibungsergebnis geändert habe. Eine WLAN-Ausleuchtung in 2017 habe ergeben, dass ca. 160 Access-Points inklusive Kabelführung benötigt würden. Zusätzlich müsse die Verkabelung für die Video-Anlage ausgetauscht werden und für die Personenrufanlage, also die internen Telefone für die Mitarbeiter, seien Empfänger zu installieren. Die Gesamtverkabelung sei aufwendiger als bei vergleichbaren Gebäuden und auch die Kosten für die Access-Points lägen weit über den sonst üblichen Kosten von 1.000 bis 1.500 € pro Point, was den Objektgegebenheiten geschuldet sei.

Auf eine Nachfrage von Ratsherrn Emmelmann erklärte Herr Gronemann, dass im Anforderungsprofil für den Neubau seinerzeit noch kein WLAN enthalten gewesen sei. Frau Jentsch ergänzte, dass für die Verkabelung im Neubau aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Wände aufgestemmt werden müssten.

Ratsherr Emmelmann warf ein, dass, unabhängig vom Anforderungsprofil, jeder Bauherr seit vielen Jahren in Neubauten Dosen und Kabel für Internet vorsehe, um spätere Stemmarbeiten zu vermeiden. Es sei nicht vorstellbar, dass das seinerzeit nicht vorgesehen gewesen und eigentlich nur mit einer nachträglichen Streichung aus Kostengründen zu erklären sei. Es sei zu hoffen, dass dies in anderen städtischen Neubauten nicht ähnlich gehandhabt werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass die Anforderungen für das Sprengel Museum bereits vor gut 10 Jahren formuliert worden seien und fraglich sei, ob zu dieser Zeit WLAN bereits zum Standard gehört habe.

Herr Gronemann hob hervor, dass mittlerweile im Rahmen der Digitalisierungsstrategie alle Neubauten der Stadt mit WLAN aus- oder zumindest vorgerüstet würden. Die Nachrüstung im Neubau des Sprengel Museums stelle aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keinen baulichen Mehraufwand dar.

Zu der Zeit der Erstellung des Anforderungsprofils sei WLAN bei städtischen Gebäuden und insbesondere in der Museenlandschaft noch kein Standard gewesen.


Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller vertrat die Meinung, dass sich ein Anbieter hinsichtlich der Angebotsfrist bei einem öffentlichen Auftraggeber mit Sicherheit auf eine Verlängerung einlassen würde. Es werde darüber hinaus gefragt, wie viele Bauabschnitte bei den Brandschutzmaßnahmen geplant, ob sämtliche sonstigen Arbeiten des Gesamtprojekts bereits beauftragt und ob bei den ausstehenden Maßnahmen weitere Kostenerhöhungen zu erwarten seien.

Herr Gronemann wies darauf hin, dass eine Bindefrist nach Vergaberecht nicht beliebig dehnbar sei und eine Firma dies nur freiwillig ermöglichen könne. Zu den Bauabschnitten sei zu sagen, dass fünf Abschnitte geplant seien, zurzeit der erste abgearbeitet werde, bei dem parallel auch die Sanierung der haustechnischen Komponenten stattfinde und deren Mehrkosten heute zur Beratung stünden.

Die Gesamtfertigstellung aller Bauabschnitte sei für 2024 geplant. Außer der Auftragsvergabe für die Datentechnik sei kein weiterer Punkt offen und die Frage nach zusätzlichen Kosten sei dahingehend zu beantworten, dass dafür im Bedarfsfall die in der Budgeterhöhung enthaltene Sicherheitsreserve vorgesehen sei.

Auf Nachfrage von stellvertretender Vorsitzenden Ratsfrau Keller entgegnete Herr Gronemann, dass der vorhandene Sicherheitspuffer aufgebraucht sei und daher für die ausstehenden Arbeiten ein neuer Sicherheitspuffer notwendig sei, um nicht wegen kleinerer Kostenüberschreitungen erneut eine Budgeterhöhung beantragen zu müssen.

Es werde erwartet, dass der neue Sicherheitspuffer ausreiche, was in der Vergangenheit in anderen Projekten mit wenigen Ausnahmen gelungen sei.

Ratsfrau Falke zeigte Unverständnis über das Vorgehen und die geplante Budgeterhöhung und betonte, dass aus diesem Grund ein Änderungsantrag eingebracht worden sei, der Alternativen aufzeige und Kosten einsparen könne.

Herr Gronemann betonte, dass der überwiegende Teil des Auftrages den Altbau betreffe, bei dem die Möglichkeiten für Datentechnik damals nicht vergessen, sondern in den 70er/80er-Jahren dies einfach noch kein Thema gewesen sei.

Der Vorschlag, sich von fremden Dritten in das hochgesicherte und sensible Gebäude WLAN einbauen zu lassen, werde sehr kritisch gesehen und nicht befürwortet. Es würden schon jetzt intensive Gespräche mit dem Sachversicherer und der Polizei bezüglich der Sicherheit und der Zugangsberechtigungen geführt, da es um erhebliche Werte gehe.

Herr von Grolman führte aus, dass es bei der Versorgung mit WLAN um massive Wände, spezielle Kabel sowie lange Strecken gehe und während der Baumaßnahmen viele Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssten, um Schäden zu verhindern und Gefahren abzuwehren. Das Gebäude habe eine hohe installationsdichte und daher könne insgesamt gesagt werden, dass eine hohe Fachkompetenz seitens der beteiligten Firmen gefragt sei.

Frau Jentsch ergänzte, dass die Installationstechnik sehr komplex sei und die Dateninfrastruktur hohe Kosten verursache, so dass schwer vorstellbar sei, dass ein Verein, der kostenloses WLAN anbiete, dies alles leisten könne.

Ratsfrau Falke merkte an, dass bei dem im Antrag genannten Verein ausgebildete Fachleute tätig seien und die Diskussion heute zeige, dass Alternativen nicht geprüft oder gar gewünscht seien.

Ratsherr Karger erkundigte sich nach den Kosten für die Personenrufanlagen und stellte die Frage, ob Digitalfunk eingesetzt werden könnte und dafür die Kosten geringer seien. Zu den Videokameras im Altbau sei zu fragen, wie alt diese seien und welche Pixelauflösung sie besäßen, worauf Herr Gronemann antwortete, dass die Personenrufanlage für Durchsagen im Gebäude gedacht sei und Frau Jentsch ergänzte, dass ca. 90.000,00 € für die Personenrufanlagen-Infrastruktur veranschlagt worden seien und aus Kostengründen mit ISDN und nicht mit IP gearbeitet werde. Die Videoanlage sei etwa aus Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Karger erläuterte Frau Jentsch, dass zurzeit eine Rufanlage mit Durchsagen im Gebäude existiere und zukünftig persönliche DECT-Telefone ausgeteilt würden, Durchsagen im Gebäude aber nach wie vor möglich seien.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian warf die Fragen auf, ob sich die von Ratsfrau Falke erwähnte Freifunk-Initiative nicht auch im Rahmen der Ausschreibung hätte bewerben können und welche Kostenanteile auf Alt- und Neubau entfielen.

Herr Gronemann erklärte, dass einer Bewerbung von Freifunk nichts entgegengestanden hätte, es jedoch fraglich sei, ob alle Anforderungen hätten erfüllt werden können - insbesondere der Nachweis entsprechender Versicherungen und andere Vorgaben aus dem Vergaberecht. Die Access-Points seien auch nicht einfach nur zu installieren, sondern müssten in einem komplexen System zusammengeführt werden.

Ratsfrau Falke bezog sich auf den gestellten Antrag und führte aus, dass Freifunk lediglich als Beispiel genannt werde und bezeichnete die Ausschreibungsverfahren als wettbewerbsverzerrend, da kleine Firmen überhaupt keine Möglichkeit besäßen, sich zu bewerben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwahrte sich gegen die Anschuldigung, da die für die Durchführung ordnungsgemäßer Arbeiten notwendigen Anforderungen eindeutig formuliert werden müssten und es dabei wenig Spielraum gebe. Das Rechnungsprüfungsamt prüfe sehr genau, ob durch bestimmte Formulierungen oder Anforderungen Wettbewerbsverzerrung ausgelöst werden könne.

Ratsfrau Falke bezog die Kritik auf andere, insbesondere auf die gesetzgebenden Stellen und Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Vorgaben auf Europaebene gemacht würden und die Stadt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sei. Insofern müsse die Diskussion an anderer Stelle geführt werden.

Mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr.0031/2020: Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 0226/2020)
Mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.




TOP 5.
Erneute Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass nach einem Gespräch mit den kulturpolitischen Sprechern Anfang der Woche seitens der Verwaltung die Erstellung einer Drucksache erfolgen werde, die die Wünsche der Politik mit aufnehme, so dass der für heute vorgesehene Punkt abgesetzt werden müsse.

Abgesetzt.

TOP 6.
Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030

Auch hier, so Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette, werde die Absetzung angekündigt, da einige Punkte noch der Abklärung bedürften und insbesondere Ausführungen der Region zu Naturschutzbelangen berücksichtigt werden müssten.

Abgesetzt.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Stromsperren
(Drucks. Nr. 3267/2019)

Ratsfrau Falke stellte den Antrag vor und bat um Zustimmung.

Ratsherr Döring betonte, dass Stadträtin Beckedorf über die gesamte Fragestunde in einer Ratsversammlung Ende letzten Jahres äußerst ausführlich dargelegt habe, welche Maßnahmen im Zusammenspiel mit dem Energieversorger, den Sozialdiensten sowie den Wohnungsunternehmen bereits durchgeführt würden, um Stromsperren zu verhindern.

Wenn ein solch dürftiger Antrag das Ergebnis der umfassenden Erläuterungen der Sozialdezernentin darstelle, sei das schon sehr verwunderlich und daher werde der Antrag abgelehnt.

Ratsherr Spiegelhauer schloss sich den Worten an und betonte, dass es ausreichende Maßnahmen gebe, diese zufriedenstellend erläutert worden seien und der Antrag den Eindruck erwecken solle, dass die Verwaltung untätig sei, was absolut nicht zutreffe und in der Fragestunde im Rat widerlegt worden sei. Zudem seien manche Maßnahmen von der Verwaltung überhaupt nicht zu beeinflussen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies der Form halber darauf hin, dass eine Zuständigkeit des AWL für diesen Antrag nicht zu erkennen sei.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erinnerte an einen Antrag aus 2008, dessen Ergebnis das jetzt durchgeführte Verfahren darstelle. Das Ansinnen des Antrages sei nachvollziehbar, aber bereits jetzt werde das Bestmögliche getan, was sich für Hannover auch im Monitoringbericht 2018 der Bundesnetzagentur widerspiegele.

Mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.2.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 3097/2019)

Ratsherr Förste stellte den Antrag vor und bat um Zustimmung.

Ratsherr Spiegelhauer hielt es für falsch, von einem Einzelfall zu einer generellen Kritik auszuholen und die Veranstaltungen auf dem Schützenplatz zeigten die gute Auslastung übers Jahr. Der Verwurf einer „veranstaltungsunfreundlichen Vermietpraxis des Fachbereichs Wirtschaft“ müsse deutlich zurückgewiesen werden.
Die Verwaltung werde in diesem Zusammenhang gebeten, über die Auslastungspraxis des Schützenplatzes zu berichten und Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian ergänzte, dass bei der Vermietung konkurrierende Events vermieden und die jeweiligen Auf- und Abbauzeiten berücksichtigt werden müssten. Dem Wunsch, seitens der Verwaltung zu berichten, werde sich angeschlossen.

Herr Schikowski führte aus, dass es sich beim Schützenplatz um eine privatrechtliche Fläche der Stadt Hannover handele, die dem Fachbereich Wirtschaft zugeordnet und lediglich zur Durchführung von drei Volksfesten im Jahr förmlich gewidmet sei.

Während der drei Volksfeste (Frühjahrs-, Schützen- und Oktoberfest) sei der Schützenplatz komplett an die jeweiligen Veranstalter vermietet. Der Mietzeitraum umfasse auch die Auf- und Abbauphasen. Damit sei der Platz bereits 1/3 des Jahres (132 Tage) komplett belegt.

Für die Zeiten zwischen den Volksfesten werde die Fläche für gemischte Angebote genutzt. In den 2,5 Wochen zum Maschseefest werde der Platz vollständig zu Parkzwecken benötigt und genutzt. Die gesamte Fläche des Schützenplatzes (ca. 100.000 m²) werde auch bei der Wochenendveranstaltung eines Autokinos durch die Madsack-Gruppe benötigt. Ein Termin für 2020 stehe aktuell noch nicht fest. In der Regel fänden im März und im November auf Teilflächen des Schützenplatzes Gastspiele von Puppentheatern oder ähnliche Veranstaltungen für Kinder statt.

Außerdem gebe es grundsätzlich zwei feste Zirkusgastspiele jährlich, eins im Frühjahr und den Weihnachtszirkus im Dezember, der im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für drei Jahre (2019 – 2021) vergeben worden sei. Zeitgleich zum Weihnachtszirkus, also ebenfalls im Dezember, würden auf dem Schützenplatz Weihnachtsbäume angeboten und Beschicker nutzten den Schützenplatz als Aufstellfläche für ihre Wohnwagen.

Weitere Veranstaltungen im Laufe des Jahres seien nach derzeitigen Planungsstand das Street Food Festival, die Street Mag Show und der B2Run. Der Platz werde außerdem als Parkfläche für die Konzerte und Sportveranstaltungen in der HDI Arena und in Teilen auch für Veranstaltungen in der Swiss Life Hall benötigt. Ein Beispiel in 2020 sei das Konzert von Paul McCartney. In 2019 hätten vier Großkonzerte in der HDI-Arena mit entsprechender Inanspruchnahme des Schützenplatzes stattgefunden.

In Planung seien außerdem die Nutzung des Platzes zum Radsportfestival, für einen „Megamarsch“ und an drei Terminen im Jahr für einen Sonntags-Flohmarkt.

Bei der Veranstaltungsplanung stehe der Fachbereich Wirtschaft in engem und permanentem Austausch mit dem städtischen Eventmanagement, um die Nutzung des Schützenplatzes abzustimmen.

Grundsätzlich stünden die nicht vermieteten Teilflächen des Schützenplatzes das gesamte Jahr über zu Parkzwecken zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit werde auch umfänglich Gebrauch gemacht. Neben dieser faktischen Parkplatznutzung stehe einer zeitgleichen Mehrfachnutzung des Schützenplatzes auch der Konkurrenzschutzgedanke entgegen.

Auslöser des Antrages sei das öffentlichkeitswirksame Interesse des Zirkusses Flic Flac an einem Gastspiel auf dem Schützenplatz im Herbst 2020. Der Zeitraum für Großzirkusveranstaltungen auf dem Schützenplatz könne durch die Verwaltung rechtlich prinzipiell eingeschränkt werden, wobei der Gleichheitsgrundsatz ebenso beachtet werden müsse wie das Willkürverbot.

Regelmäßig gastierten unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsinhalte im Prinzip zwei Großzirkusse jährlich auf dem Schützenplatz. Neben dem alljährlichen Frühlingszirkus bestehe die zweite Großzirkusveranstaltung derzeit aus einem Weihnachtszirkus. Der Weihnachtszirkus sei in einem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren für den Zeitraum 2019-2021 ausgeschrieben und vergeben worden.

Unter dem Begriff Zirkus verstehe der Fachbereich Wirtschaft programmatische Veranstaltungen mit unterschiedlichen Darbietungsinhalten. Neben traditionellen Konzeptionen zählten eine zeitgenössische Programmgestaltung und auch Programme mit Varietécharakter zu den Zirkusveranstaltungen.

Der Schützenplatz werde jährlich für zwei Großzirkusveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Diese würden als Veranstaltungen mit zirzensischen Inhalten in einem Großzelt definiert. Daneben werde der Schützenplatz auch für zielgruppenspezifische Angebote im kleineren Rahmen zur Verfügung gestellt; z.B. die gerade durchgeführte „Yakari-Pferdeshow“.

Da die Planung der Schützenplatznutzungen mehrere Jahre umfasse, habe der Schützenplatz für den Herbst 2020 nicht dem interessierten Zirkus Flic Flac angeboten werden können, der sich an dem Vergabeverfahren zur Durchführung eines Weihnachtszirkus nicht beteiligt habe.

Selbstverständlich stehe der Schützenplatz weiterhin grundsätzlich dem Zirkus Flic Flac, wie auch anderen Zirkussen und Großzeltveranstaltungen, zur Nutzung zur Verfügung. Sofern die Tourneeplanung von Flic Flac mit den Planungen zur Inanspruchnahme des Schützenplatzes wieder in Einklang zu bringen seien, stehe der zukünftigen Realisierung eines Gastspiels seitens der Verwaltung nichts im Weg.

Auf eine entsprechende Frage von Ratsfrau Falke entgegnete Herr Schikowski, dass für die Parkplatznutzung während der Veranstaltungen in der Arena oder bei anderen Veranstaltungen eine Gebühr zu entrichten sei.

Mit 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

TOP 7.2.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 3097/2019: Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 0191/2020)

Ratsherr Karger stellte den Antrag vor, forderte die Lockerung der bisherigen Regelung und die Möglichkeit des Gastspiels eines dritten Großzirkusses.

Mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

Ratsherr Spiegelhauer präsentierte den Antrag und machte deutlich, dass der Schule eine langfristige Zukunftsperspektive gegeben werden solle und die Vorschläge, insbesondere zum Standort, bis Ende des Jahres vorliegen sollten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zu bedenken, dass nach Beschluss des Antrages zunächst außerplanmäßig neue Stellen eingerichtet und Beschlüsse dafür vorliegen müssten. Bis Ende 2020 könnten bestenfalls die Stellen genehmigt und dann auch besetzt werden, so dass der Auftrag in der Gesamtheit in diesem Jahr nicht zu erledigen sei.

Auf eine entsprechende Frage von Ratsherrn Karger erwiderte Herr Gronemann, dass die Planung bis 2030 realistisch sei und auch seitens der Schule akzeptiert werde, so dass die geplanten Brandschutzmaßnahmen trotz eines Neubaus definitiv noch durchgeführt werden müssten. Auch zu den Holzrahmenbau-Modulen, die für die Rückholung der Außenstelle von der Ihmeschule notwendig seien, gebe es keine Alternative.

Mit 10 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 7.3.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2531/2019: Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 3304/2019)

Ratsfrau Falke bezeichnete den Grundantrag als gut, befürwortete jedoch eine Verschiebung von der langfristigen auf die kurzfristige Planung, sprich bis 2025.

Ratsherr Spiegelhauer erklärte, dass der Zeitraum bis 2030 als realistisch eingeschätzt werde und eine Verkürzung zulasten einzelner Maßnahmen aus dem Investitionsmemorandums gehen könnten.

Mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 8.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette kündigte einen Bericht zum Ablauf der Leipzig-Reise im Februar an und über gab das Wort an Herrn Kirchberg, der entsprechend informierte. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll versandte Anlage 2 verwiesen.

Im Anschluss berichtete Frau Bode über den Sachstand der Maßnahme „Grundschule Loccumer Straße“. (Hierzu gibt es die Anlage 3 – ebenfalls mit dem Ergebnisprotokoll versandt).

Ratsherr Dr. Menge erkundigte sich nach der zeitlichen Zielplanung, worauf Frau Bode erwiderte, dass das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar sei. Die provisorische Mensa stehe in der Dringlichkeit ganz oben. Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Menge antwortete Frau Bode, dass der angestrebte Zeitpunkt 2021 für die Mensa nicht zu halten sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bezog sich auf die gastronomische Nutzung des Künstlerhaues und übergab für die Darstellung des aktuellen Sachstands an Herrn Schikowski.

Herr Schikowski führte aus, dass geplant gewesen sei, im Untergeschoss des Künstlerhauses wieder eine gastronomische Nutzung zu installieren. Zur Unterbringung einer baurechtlich genehmigungsfähigen und heutigen Ansprüchen genügenden und funktionsfähigen Gastronomie würde die Vergrößerung der lichten Raumhöhe durch eine Absenkung des Bodenniveaus um etwa 50 cm erforderlich. Dazu seien gutachterliche Untersuchungen der Gründung des Künstlerhauses durchgeführt worden.

Hierbei habe sich herausgestellt, dass große Teile der Fundamente nicht den heute geltenden Berechnungs- und Herstellungsvorschriften entsprächen; weder vom Material noch von der Breite oder der Einbindungstiefe in den Gründungshorizont.

Eine Absenkung des Bodenniveaus hätte an vielen Stellen zur Folge, dass die z. T. aus Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk hergestellten Bestandsfundamente sprichwörtlich in der Luft hingen. Grundsätzlich sei eine Absenkung möglich, der damit verbundene Aufwand für abschnittsweises Freischachten aller betroffenen Wände, abschnittsweise Neugründung auf deutlich tieferem Niveau, Verlängerung der Wände bis zum Fundament, Abbruch der bestehenden Bodenplatte, flächige Ausschachtung bis zu einem neuen Gründungsniveau, Umverlegung von Grundleitungen, Einbringung einer neuen Bodenplatte mit Abdichtung, Dämmung, Aufbau und Nutzschicht werde aber als außerordentlich hoch eingeschätzt.

Ein Einsatz von Großgeräten sei nicht möglich, so dass ganz überwiegend in Handarbeit gearbeitet werden müsste. Zusätzlich bestünde das Risiko von Setzungsrissen, welche die historische Bausubstanz beschädigen könnten.

Ergebnis der Untersuchungen sei aber auch gewesen, dass die Bestandsfundamentierung nach heutigen Maßstäben nicht rechnerisch nachgewiesen werden könne. Auch wenn sich in den 165 Jahren bisheriger Standzeit keine statischen Probleme gezeigt hätten, werde zurzeit noch untersucht, ob in Teilbereichen eine Verstärkung der Fundamente sinnvoll sein könne, um heutige Sicherheitsstandards zu erfüllen und jegliche Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer und die hochwertige historische Bausubstanz auszuschließen.

Die über die fachtechnischen Untersuchungen aus der Bestandssituation resultierenden Herausforderungen zögen eine neue Kalkulation des Finanzbedarfs nach sich. Die aktuelle Kostenprognose belaufe sich bereits auf rd. 4,0 Mio. €, wobei die zusätzlichen finanziellen Risiken bei der statischen Unterfütterung des Gebäudes noch nicht sicher kalkulierbar seien. Dieser finanzielle Aufwand, verbunden mit bautechnischen Risiken für die Bestandssubstanz des Künstlerhauses, sei aus Sicht der Verwaltung durch den Einbau einer Kellergastronomie nicht zu rechtfertigen.

Die Verwaltung beabsichtige daher, aus wirtschaftlichen und baufachlichen Gründen das aktuelle Vorhaben zum Umbau des Kellergeschosses zur gastronomischen Nutzung zu beenden und die notwendigen statischen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bestandsimmobilie durchzuführen.

Damit verbunden sei die Rückabwicklung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Teileigentümer des Gebäudes, der Stiftung Niedersachsen, und dem potenziellen Betreiber, Herrn Pröhl. Beide Vertragsverhältnisse könnten ohne finanziellen Schaden seitens der Stadt aufgelöst werden.

Im weiteren Verlauf berichtete Frau de Cassan darüber, dass die Entwicklung von Grundstücken in der Stadt sehr davon belastet werde, dass Kriegsfolgeschäden – in der Regel Kampfmittel – beseitigt werden müssten und dies zulasten des Grundstücksbesitzers gehe und nicht die Bundesrepublik in die Verantwortung ziehe.

Es gebe ein Programm des Bundes, das in der Vergangenheit nicht für Kommunen zugänglich gewesen sei. Bei der Entwicklung des Grundstücks für Faurecia im Wissenschaftspark habe es eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr gegeben, die ihrerseits mitbekommen habe, dass das Programm des Bundes geöffnet worden sei und einen entsprechenden Antrag über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen der Bundesförderung „Kriegsfolgelasten“ gestellt habe.

Nach Bewilligung des Antrages seien nahezu 2/3 der entstandenen Kosten ersetzt worden – insgesamt habe sich die Erstattung auf 992.015,00 € belaufen.

Ratsherr Oppelt fragte nach, ob auch für die Zukunft solche Förderungen möglich seien und Ratsherr Emmelmann erkundigte sich nach den Möglichkeiten für Privatpersonen, worauf Frau de Cassan mitteilte, dass dies wohl möglich sei, grundsätzlich aber nicht gesagt werden könne, ob derartige Entschädigungen auch in der Zukunft erwartet werden könnten. Sollte nähere Informationen vorliegen, werde berichtet.

Ratsherr Emmelmann warf die Frage auf, ob ein Grundstückseigentümer im Falle eines Altlastenfundes informiert werde und dabei nicht auch ein Hinweis auf eine mögliche Entschädigung mit aufgenommen werden könnte, worauf Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette zusicherte, eine Information nachzuliefern.

Ratsherr Gast fragte ergänzend nach, ob ein entsprechender Antrag immer im Nachgang gestellt werden müsse, worauf Frau de Cassan antwortete, dass es im vorliegenden Fall so funktioniert habe.

Stellungnahme der Verwaltung über die Förderung des LGLN für die Kriegsfolgelasten:

Es handelt sich in um ein zeitlich begrenztes Förderprogramm, zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein Kampfmittelfund zwingend notwendig. Daher kommen derzeit nicht viele der städtischen Vorhaben zur Anmeldung in Betracht. Dieses Förderprogramm war ursprünglich auf die Vorhaben der Länder begrenzt. Aufgrund der zu geringen Antragzahl wurde es dann mittelbar auf die Kommunen erweitert. Durch diese Erweiterung kann die LHH dem Land ihre Kosten aufzeigen und das Land beantragt dann entsprechend gegenüber dem Bund. Privatpersonen sind in diesem Zusammenhang nicht antragsberechtigt. Antragsberechtig ist lediglich die Gebietskörperschaft.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette informierte über die gemeinsame Bewerbung mit der Messe für die IAA. Der VDA habe für die Bewerbung zur Ausrichtung der IAA PKW Kriterien festgelegt und darunter sei auch die Anforderung, dass eine gemeinsame Bewerbung von Messe und Stadt stattfinden müsse.

Im Dezember sei die Messe an die Stadt herangetreten und bereits am gestrigen Tage sei die Bewerbung zusammen mit der Messe und der Region in Berlin präsentiert worden. Die Ausstellung umfasse dann nicht nur das Messegelände, sondern auch Teile der Innenstadt.

Das Konzept Hannovers sehe vor, dass die eigentliche Ausstellung auf dem Messegelände ansässig sei, gleichzeitig aber auch das Fahrsicherheitsgelände des ADAC und das Testfeld für autonomes und vernetztes Fahren mit einbezogen werden könnten.

Bestandteile der Ausstellung in der Innenstadt sei der Komplex „Organisation der Mobilität der Zukunft“ – eine Verlagerung eines Teils der Ausstellung sei nicht vorgesehen, zumal die Flächen in der Innenstadt in erster Linie Fußgängerzonen seien.

Das Konzept sei als mutig zu bezeichnen und ein gutes Angebot für den VDA und die IAA im September 2021. Die Konkurrenz bestehe aus sechs Städten und zunächst würden zwei bis drei Bewerber für eine Shortlist ausgewählt. Auch zu erwähnen sei, dass die Messe angeboten habe, neben dem VDA als Mitveranstalter aufzutreten, was der Veranstaltung noch einmal einen anderen Charakter geben könne.

Es werde betont, dass die Zusammenarbeit mit der Region und der Messe äußerst positiv gewesen sei und die Präsentation in Berlin ein gutes Gefühl hinterlassen habe.

Ratsherr Oppelt stellte die Frage, ob die in Hannover ansässige IAA Nutzfahrzeuge dauerhaft hier stattfinden oder auch dafür ein Ausschreibungsverfahren etabliert werden solle, worauf Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette entgegnete, dass der VDA derzeit nicht zu erkennen gegeben habe, dass eine Veränderung vorgesehen sei. Es sei aber nicht so, dass es bei den Nutzfahrzeugen einen langfristigen Vertrag gebe, der Hannover an die IAA binde.

Es könnte in der Zukunft auch eine Zusammenlegung beider Messen angestrebt werden, wofür sich Hannover als Ausrichter hervorragend eigne.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Ratsherr Emmelmann erklärte, dass in der Presse zu lesen gewesen sei, dass es einen berühmten Kiosk am Moltkeplatz gebe, bei dem die Zuständigkeit der Eigentumsrechte nicht geklärte sei, wozu um Auskunft gebeten werde.

Des Weiteren sei der Presse entnommen worden, dass eine seit etwa 18 Monaten leerstehende Immobilie von der Stadt nun in den Vertrieb gebracht werden solle. Laut der etwas eigenartigen Meldung der Pressestelle der Stadt hätten Immobilien in diesem Bereich keinen Druck, am Markt gesucht zu werden. Unabhängig davon sei in einer Pressemitteilung darum gebeten worden, hier aufklärend zu schildern, was dazu geführt habe, dass die Stadt so lange im Eigentum einer Immobilie sei, ohne zu wissen, was sie damit zu tun beabsichtige.

Es sei zu fragen warum es 18 Monate gedauert habe, bis die Immobilie in den Vertrieb gegangen, was in der Zwischenzeit passiert sei und wie es dazu habe kommen können.

Darüber hinaus gebe es am Uslarplatz eine weitere länger unbewohnte Immobilie, die sich - möglicherweise durch eine Erbschaft - im Besitz der Stadt befinde.

Es werde um Auskunft gebeten, wie lange das Objekt im Besitz der Stadt gewesen sei, bevor der Entschluss gefasst worden sei, sie zu verkaufen und was in der Zwischenzeit damit passiert sei – zumal sich der Zustand nach einer Darstellung im veröffentlichten Gutachten verschlechtert habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz vergessen worden sei, den Kiosk einem Fachbereich zuzuordnen, was jetzt dahingehend berichtigt worden sei, dass der Fachbereich Wirtschaft in das Eigentum einsteige. Für die vom Stadtteil gewünschte und beschlossene Sanierung des Kiosks würden entsprechende Mittel für den kommenden Haushalt angemeldet. Aufgrund der im Auftrag des Stadtbezirksrates durchgeführten Machbarkeitsstudie bestehe bereits eine ungefähre Vorstellung, was die Höhe der Kosten angehe.

Frau de Cassan bemerkte, dass es sich bei der Immobilie am Uslarplatz um ein ehemaliges Erbbaurecht handele, das nach Ablauf in einen Mietvertrag umgewandelt worden sei und in dem ein alter Herr gewohnt habe, der dann verstorben sei.

Es habe tatsächlich etwas länger gedauert, bis die Verwaltung die Unterlagen für die Ausschreibung zusammengestellt habe. Grund dafür sei die immer wieder auftretende Überlastung in nahezu allen Bereichen der Stadtverwaltung, was auch für den Bereich der Immobilienvermarktung und Bewertungen gelte.

Bei der Bewertung müssten einvernehmlich Prioritäten gesetzt werden, was bedeute, dass wichtige Projekte vorgezogen würden und beispielsweise Einfamilienhäuser dann zurückstehen müssten. Beim Uslarplatz habe es außerordentlich viele Bewerbungen gegeben und am kommenden Dienstag werde die Verlosung stattfinden.

Ähnlich sei die Entwicklung beim Brehmhof, einem ehemaligen Erbbaurecht, das sich in der Verwaltung der GBH befunden habe. Nach Rückgabe durch die GBH sei eine Klärung der Rechtsverhältnisse notwendig geworden, da es teilweise eigentümliche Verträge mit Mietern gegeben habe. Des Weiteren habe auch hier die Bewertung länger gedauert - nun liege alles Relevante vor.

Die Verzögerung sei ärgerlich, aber auch im Fachbereich Wirtschaft müssten aufgrund der Arbeitsbelastung Projekte geringerer Bedeutung zurückstehen – sie würden aber kontinuierlich bearbeitet.

Ratsherr Emmelmann schloss die Frage an, wer für die Bewertung zuständig sei, was unter längerer Bearbeitungszeit zu verstehen sei und ob das in Monaten ausgedrückt werden könne, worauf Frau de Cassan antwortete, dass dies hier aus dem Stand nicht möglich sei, die Information aber schriftlich zugeleitet werden könne. Das Verfahren sei so, dass ein Bewertungsauftrag an den Bereich Geoinformation im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung gegeben werde und es im Augenblick häufig mehrere Monate dauere, bis das Ergebnis vorliege.

Nach der Bestätigung aufgrund einer Nachfrage von Ratsherrn Emmelmann, ob die Bewertungsstelle im Baudezernat angesiedelt sei, führte Frau de Cassan aus, dass regelmäßig die Frage gestellt werde, ob die Bewertungen nicht auch vom Fachbereich Wirtschaft vorgenommen werden könnten. Dazu könne gesagt werden, dass die Bewertung zum einen auch für andere Fachbereiche tätig werde, z.B. für das Sozialdezernat hinsichtlich der Inanspruchnahme sonstigen Vermögens, und es zum anderen besser sei, wenn bei Kaufverhandlungen das Gutachten von einer dritten Stelle komme – zwar auch von der Stadt, aber aus einem anderen Fachbereich.

Die Zusammenarbeit mit der Bewertung sei gut und es werde sich gemeinschaftlich bemüht, mit den Herausforderungen fertigzuwerden. Dazu gehöre auch, dass ein Austausch darüber erfolge, welche Maßnahmen vorgezogen werden müssten, um zu verhindern, dass es zu Komplikationen komme - es finde hinsichtlich der Abarbeitung der Aufträge also ein steter Dialog statt.

Ratsherr Emmelmann bat um Mitteilung, ob es die Möglichkeit gebe, für eine Bewertung externe Gutachter einzuschalten, worauf Frau de Cassan erwiderte, dass das in der Vergangenheit in Ausnahmefällen getan, aber unter dem Stichwort Beschäftigungssicherung sehr kritisiert worden sei. Der Bereich Geoinformation sei dafür, dass externe Beauftragungen stattgefunden hätten, erheblich unter Druck geraten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette präzisierte, dass der derzeit gültige Tarifvertrag Beschäftigungssicherung dieses Vorgehen ausdrücklich ausschließe.

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller bezog sich auf den Zustand der städtischen Hallenbäder und erinnerte an die Dringlichkeit eines Neubaus des Fössebads. Es sei zu fragen, woran es liege, dass die Planungen nicht weiter vorangeschritten seien und wann mit einem Baubeginn gerechnet werden könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass die Pläne bereits vollständig vorgelegen hätten, der Rat dann auch den Bau eines Freibads beschlossen habe, so dass es keinen Sinn ergeben hätte, das Hallenbad fertigzustellen und anschließend an der Freifläche zu arbeiten. Wirtschaftlicher sei die gemeinsame Planung und Umsetzung und federführend für die Vorgaben der Sportbereich.

Herr Gronemann ergänzte, dass der Fachbereich Gebäudemanagement für die Umsetzung zuständig sei, bei den ersten Schritten aber viele Beteiligte mitwirkten. Nähere Informationen bezüglich des aktuellen Sachstands und würden zum Protokoll nachgeliefert.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zurzeit wird verwaltungsseitig eine Drucksache zur Beschlussfassung vorbereitet. Die Drucksache baut auf den bereits beschlossenen Drucksachen auf und beinhaltet die Darstellung der aktuellen Untersuchungsergebnisse und Konkretisierungen zu der damit verbundenen Erweiterung des Raumprogramms.

Zur Kenntnis genommen

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 16.10 Uhr.

gez. Tegtmeyer-Dette gez. Bartels