Protokoll:
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| Protokoll | (erschienen am 15.02.2023) |
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - - Datum 17.02.2020
PROTOKOLL
23. Sitzung des Sportausschusses am Montag, 13. Januar 2020,
Rathaus, Hodlersaal
Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.05 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)
Beratende Mitglieder:
Herr Bankole
Herr Finke
Frau Girschikofsky
(Frau Heitmüller-Schulze)
(Herr Knust)
(Herr Kolbe)
Herr Kröner
Herr Pieper
(Herr Rabe)
(Herr Dr. Ropohl)
Frau Wiede
Herr Willig
Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Frau Rudolph
Herr Schaefer
Frau Mac-Lean
Frau Schunke
Herr Möller
Herr Körber
Herr Wittig
Frau Senger
Landeshauptstadt Hannover - - Datum 17.02.2020
PROTOKOLL
23. Sitzung des Sportausschusses am Montag, 13. Januar 2020,
Rathaus, Hodlersaal
Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.05 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)
Beratende Mitglieder:
Herr Bankole
Herr Finke
Frau Girschikofsky
(Frau Heitmüller-Schulze)
(Herr Knust)
(Herr Kolbe)
Herr Kröner
Herr Pieper
(Herr Rabe)
(Herr Dr. Ropohl)
Frau Wiede
Herr Willig
Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Frau Rudolph
Herr Schaefer
Frau Mac-Lean
Frau Schunke
Herr Möller
Herr Körber
Herr Wittig
Frau Senger
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online Anlagen)
3.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover" (Drucks. Nr. 0045/2020)
4. Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)
4.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 3270/2019)
5. Förderung des Vereinssportstättenbaus SV Borussia v. 1895 e. V. Hannover (Drucks. Nr. 3320/2019)
6. Bericht der Dezernentin
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online Anlagen)
3.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover" (Drucks. Nr. 0045/2020)
4. Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)
4.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 3270/2019)
5. Förderung des Vereinssportstättenbaus SV Borussia v. 1895 e. V. Hannover (Drucks. Nr. 3320/2019)
6. Bericht der Dezernentin
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsfrau Klebe-Politze eröffnete die 23. Sitzung des Sportausschusses, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sie wies darauf hin, dass mit Nachreiche vom 09.01.2020 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019 übersandt wurde, der mit Drucks. Nr. 0045/2020 als TOP 3.1 beraten werde.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt
TOP 3.
„Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online Anlagen)
TOP 3.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover" (Drucks. Nr. 0045/2020)
Frau Schunke stellte die Ursprungsdrucksache anhand einer Präsentation (s. Anlage) vor und wies darauf hin, dass das Freiraumentwicklungskonzept als ein Referenzprojekt aus dem Prozess Hannover 2030 entstanden sei. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün habe den Auftrag erhalten, die Freiräume von Hannover für die nächsten Jahre weiter zu entwickeln.
Das vorgelegte Konzept sei ein langfristiges Planungsinstrument, das für die Sicherung der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung des Freiraumsystems Vorgaben machen und als Ergänzung der anderen flächenbezogenen Planungen (z. Bsp. das Wohn- und Gewerbeflächenkonzept) für die Gesamtstadt verstanden werden solle.
In Bezug auf die Sportstätten wies Frau Schunke auf Potentiale für eine öffentliche Durchquerbarkeit hin. Hier könnten beispielsweise dort, wo große Sportanlagen Barrieren im Verbund des Freiraumsystems bilden würden, gemeinsam mit den Vereinen nach Lösungen gesucht werden. Als Beispiele aus dem Bestand führte sie Querungswege am Eilenriedestadion, am Sportpark, beim FC Schwalbe in Döhren und bei der Sportanlage am Großen Kolonnenweg auf.
Gleichzeitig verdeutlichte sie jedoch, dass es entgegen der Befürchtungen der Sportverbände nicht Absicht sei, in deren Souveränität einzugreifen. Evtl. Projekte würden im Vorfeld mit den Sportvereinen, der Sportverwaltung und den Gremien diskutiert werden.
Ratsherr Engelke machte auf Punkt 1 des Änderungsantrages aufmerksam. Aufgrund der Irritationen sowohl seitens der Politik als auch der Sportvereine im Rahmen der Anhörung sollten Ziele und Maßnahmen genauer dargestellt werden. Eine evtl. Umsetzung von Projekten könne nur im Einklang mit den Sportbeteiligten erfolgen.
Ratsherr Alter ergänzte, dass der Antrag die Notwendigkeit einer Konkretisierung des interdisziplinär ausgerichteten Konzeptes unterstreiche.
Ratsherr Klapproth merkte an, dass es sich aus seiner Sicht um einen Initiativantrag statt um einen Änderungsantrag handele. Bereits im Umweltausschuss habe die CDU mit Bedenken dem Antrag zugestimmt, so dass die CDU daher auch hier im Sportausschuss zustimmen würde. Allerdings erachte er aufgrund der N1, in der die Durchwegung gestrichen sei, diesen Punkt als obsolet. Er merkte des Weiteren an, dass der Trainings- und Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume möglich sein müsse und wies bei Durchquerungen auf haftungsrechtliche Fragen hin. Die Interessen der Sportvereine müssten gewahrt werden.
Ratsfrau Steinhoff erachtete es als sehr gut, wenn mittels des vorgestellten Konzeptes eine sinnvolle Abwägung in der Flächenkonkurrenz erzielt werden könne und die Sportanlagen einen Teil dazu beitragen.
Ratsherr Zingler wies auf die Chance der Mitarbeit in den einzelnen Gremien hin.
Frau Girschikofsky informierte darüber, dass auch der Sport ein solches Konzept als positiv bewerte. Allerdings müsse der Sport unbedingt einbezogen werden, um Freiraumlösungen für alle zu schaffen.
Ratsherr Borstelmann nahm den Antrag als Anregung wahr, über die weiter nachgedacht werden müsse und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass aus dieser Anregung heraus viele gute Entscheidungen für die Stadt Hannover getroffen würden. Eindringlich wies er auf die Verkehrssicherungspflicht der Vereine bei Durchwegungen hin. Hier müssten die Vereine entscheiden, inwieweit sie diese tatsächlich übernehmen könnten.
Ratsherr Karger empfand die Rahmenbedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Mobilität zu unkonkret. Auf seine Nachfrage zu den 61 Projekten wies Frau Schunke auf Anlage 1 in Kapitel 7 hin.
Ratsherr Engelke ging auf die Intention des Änderungsantrages ein, mit dem die Verwaltung beauftragt werde, das Konzept neu zu überarbeiten. Aus diesem Grunde sei im AAUG mit Zustimmung der Dezernentin auch nur über diesen Änderungsantrag abgestimmt worden. Eine Abstimmung über den Ursprungsantrag sei formal nicht nötig.
TOP 4.
Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)
TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 3270/2019)
Ratsherr Alter erläuterte den Änderungsantrag und ging insbesondere auf die damit verbundene Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Ehrenamtlichen in den Vereinen ein. Dabei sollte auch der letztmalig in 2009 veränderte Verteilungsschlüssel aufgeführt und in den Ratsgremien behandelt werden, da dieser entscheidend für die Höhe der Übungsleiterpauschale sei.
Ratsherr Klapproth erachtete die Ursprungsdrucksache als völlig ausreichend. Er führte u.a. dazu aus, dass unabhängig davon, dass Sportvereine lt. Gesetz nicht erweiterte Führungszeugnisse beantragen müssten, es sich bei der Nennung des falschen Paragraphen lediglich um einen formalen Fehler handele. Eine Transparenz für die Vereine sei über entsprechende Veröffentlichungen auf der Homepage zu ermöglichen und Einfluss könne seitens der Gremien auf den Verteilerschlüssel durch entsprechende Anträge genommen werden. Eindringlich machte er darauf aufmerksam, dass der Satz hinsichtlich einer „entsprechenden Qualifikation“ rechtsunbestimmt sei. Er fragte, wer entscheiden würde, dass jemand eine entsprechende Qualifikation habe. Wenn es so eine entsprechende Qualifikation gäbe, solle hier der Stadtsportbund gemeinsam mit der LHH entscheiden. Er teilte mit, dass die CDU vor diesem Hintergrund dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde.
Ratsherr Zingler ging auf Punkt 4 des Änderungsantrages ein. Ihm war es zu unspezifisch, wem das Zeugnis gezeigt werden müsse. Da es auch zu Wechseln im Verein käme, müsste dies konkretisiert werden.
Frau Girschikofsky nahm Bezug auf den Antrag und äußerte sich sehr verwundert darüber, dass der zuvor mit der SPD besprochene Antrag in dieser Form so wieder ins Verfahren gegeben wurde. Sie wies eindringlich auf ihre Bedenken hin. Diese bezogen sich insbesondere auf die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften, deren eingeschränkter Aussagekraft im Vergleich zum Erwerb der Übungsleiterlizenz mit Verhaltensregelungen des LSB sowie die sichere Aufbewahrung dieser Zeugnisse und Kontrollmöglichkeiten. Das Weiteren machte sie auf die neue bürokratische Hürde aufmerksam, die mit der neuen vereinfachten Richtlinie des LSB nicht konform ginge.
Zu Punkt 5 des Antrages merkte Frau Girschikofsky an, dass über die, einer Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes entsprechenden Qualifikation entschieden werden müsse und fragte nach, wer diese Entscheidung nunmehr treffen würde. Da es sich um öffentliche Gelder handele, die der SSB an die Vereine weiterleite, bestehe hier aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten keine rechtliche Sicherheit und die Gelder könnten daher nicht ausgezahlt werden. Des Weiteren befürchtete sie eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch weitere Vereine/Verbände und einer damit verbundenen Kürzung der einzelnen Zuschüsse. Sie appellierte eindringlich daran, diesen Antrag so nicht zu beschließen.
Ratsherr Borstelmann nahm Bezug auf Punkt 4 des Änderungsantrages und sah neben einem bürokratischen Mehraufwand für die Vereine auch eine rechtliche Hürde. Übungsleitende, die über den LSB die Lizenz erworben hätten, würden den entsprechenden Verhaltenskodex unterschreiben, auf den sich die Vereine verlassen müssen. eine Präventivarbeit sähe er als viel sinnvoller an, als Dokumente einzufordern. Des Weiteren erachtete er den unter Punkt 5 aufgeführten Begriff „entsprechenden Qualifikation“ als zu schwammig; der Besitz einer Lizenz des DOSB reiche vollkommen aus. Ansonsten könne seiner Ansicht nach nur der Stadtsportbund gemeinsam mit der LHH über eine entsprechende Qualifikation entscheiden. Er bat die Ampelfraktion, den Antrag zurückzuziehen oder dazu nochmals in Klausur zu gehen.
Ratsherr Klapproth fragte nach, was das für die Verwaltung bedeute.
Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Verwaltung professionell aufgestellt sei, so dass sie sich dieser Aufgabe annähme. Inwieweit hierzu eine Struktur aufgebaut werden müsse und welche Ressourcen gebraucht würden, könne in der nächsten Sitzung gesagt werden. Aufgrund geäußerter Bedenken seitens Ratsherrn Borstelmann versicherte Stadträtin Beckedorf, dass sich die Verwaltung ihrer Aufgabe und Pflicht an der Stelle bewusst sei und sichergestellt würde, dass die Übungsleitenden ihre Zuschüsse bekämen.
Ratsherr Engelke hielt es für sinnvoll, mit der Rückgabe der Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse zu warten, bis VA und Rat die Drucksache behandelt hätten.
TOP 5.
Förderung des Vereinssportstättenbaus SV Borussia v. 1895 e. V. Hannover
(Drucks. Nr. 3320/2019)
Der Ausschuss beschloss die Drucksache einstimmig.
TOP 6.
Bericht der Dezernentin
Stadträtin Beckedorf teilte zum Sachstand Misburger Bad mit, dass derzeit eine Angebotsauswertung im Rahmen des gewählten Vergabeverfahrens seitens OE 19 erfolgt. Erste Verhandlungsgespräche würden in der 4. Kalenderwoche starten. Es sei davon auszugehen, dass diese Verhandlungen, in Abhängigkeit der Gesprächsverläufe, in kürzester Zeit 3 Monate, in längster Zeit 9 Monate dauern würden. Anschließend sei das Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen. Momentan geht OE 19 davon aus, eine entsprechende Drucksache zur Auftragsvergabe im Sommer 2020 vorlegen zu können.
Des Weiteren informierte Stadträtin Beckedorf zum TSV Bemerode, dass das dortige Projekt planmäßig laufe. Eine Teilbaugenehmigung für die Maßnahme läge vor und mit den vorbereitenden Arbeiten sei begonnen worden. Der Schulhof der Blauen Schule, der zum Teil mit dem Kunststoffrasenplatz überbaut werden soll, werde für die Durchführung der Maßnahme vorbereitet. Im nächsten Schritt würden bis Ende Februar die notwendigen Fällmaßnahmen gemäß der erteilten Fällgenehmigung durchgeführt. Ab April diesen Jahres solle dann gebaut werden.
In der Dezember-Sitzung sei dem Stadtbezirksrat auf dessen Wunsch hin ein naturschutzfachliches Gutachten vorgestellt worden, das im Zusammenhang mit dem laufenden Aufstellungsverfahren zum B-Plan erstellt worden war. Ergebnis des Gutachtens war, dass die Maßnahme im Einklang mit dem Naturschutzrecht durchgeführt werden könne Dabei war auch zu beachten, dass ein Großteil der Fläche, die jetzt mit dem Kunststoffrasenspielfeld bebaut werde, im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1551 als Sporterweiterungsfläche festgesetzt werde. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen für die Umwandlung der natürlichen Flächen in Sportflächen wurden im damaligen Bebauungsplanverfahren bereits festgelegt und seien inzwischen abgearbeitet. Neben dieser Sporterweiterungsfläche würden mit den sportlichen Anlagen lediglich bisherige Sport- bzw. Schulflächen überbaut.
Ratsherr Alter äußerte die Bitte, dass in einem der nächsten Sportausschüsse Unterlagen eingereicht bzw. vorgetragen werde. Dies betreffe die Mittelverwendung der Sportentwicklungsplanung für 2019 sowie die Planung für das laufende Haushaltsjahr. Gleiches gelte für die Mittelverwendung im Vereinssportstättenbau für 2019 sowie die Haushaltsreste, die auf 2019 übertragen wurden.
Unter Bezugnahme auf die Schließzeiten der Bäder in 2020 bat er um Darstellung der dortigen Tätigkeiten, zumal die Schließzeiten, wie beispielsweise im Nord-Ost-Bad, ganz erheblich seien.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsfrau Klebe-Politze eröffnete die 23. Sitzung des Sportausschusses, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sie wies darauf hin, dass mit Nachreiche vom 09.01.2020 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019 übersandt wurde, der mit Drucks. Nr. 0045/2020 als TOP 3.1 beraten werde.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt
TOP 3.
„Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online Anlagen)
TOP 3.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover" (Drucks. Nr. 0045/2020)
Frau Schunke stellte die Ursprungsdrucksache anhand einer Präsentation (s. Anlage) vor und wies darauf hin, dass das Freiraumentwicklungskonzept als ein Referenzprojekt aus dem Prozess Hannover 2030 entstanden sei. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün habe den Auftrag erhalten, die Freiräume von Hannover für die nächsten Jahre weiter zu entwickeln.
Das vorgelegte Konzept sei ein langfristiges Planungsinstrument, das für die Sicherung der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung des Freiraumsystems Vorgaben machen und als Ergänzung der anderen flächenbezogenen Planungen (z. Bsp. das Wohn- und Gewerbeflächenkonzept) für die Gesamtstadt verstanden werden solle.
In Bezug auf die Sportstätten wies Frau Schunke auf Potentiale für eine öffentliche Durchquerbarkeit hin. Hier könnten beispielsweise dort, wo große Sportanlagen Barrieren im Verbund des Freiraumsystems bilden würden, gemeinsam mit den Vereinen nach Lösungen gesucht werden. Als Beispiele aus dem Bestand führte sie Querungswege am Eilenriedestadion, am Sportpark, beim FC Schwalbe in Döhren und bei der Sportanlage am Großen Kolonnenweg auf.
Gleichzeitig verdeutlichte sie jedoch, dass es entgegen der Befürchtungen der Sportverbände nicht Absicht sei, in deren Souveränität einzugreifen. Evtl. Projekte würden im Vorfeld mit den Sportvereinen, der Sportverwaltung und den Gremien diskutiert werden.
Ratsherr Engelke machte auf Punkt 1 des Änderungsantrages aufmerksam. Aufgrund der Irritationen sowohl seitens der Politik als auch der Sportvereine im Rahmen der Anhörung sollten Ziele und Maßnahmen genauer dargestellt werden. Eine evtl. Umsetzung von Projekten könne nur im Einklang mit den Sportbeteiligten erfolgen.
Ratsherr Alter ergänzte, dass der Antrag die Notwendigkeit einer Konkretisierung des interdisziplinär ausgerichteten Konzeptes unterstreiche.
Ratsherr Klapproth merkte an, dass es sich aus seiner Sicht um einen Initiativantrag statt um einen Änderungsantrag handele. Bereits im Umweltausschuss habe die CDU mit Bedenken dem Antrag zugestimmt, so dass die CDU daher auch hier im Sportausschuss zustimmen würde. Allerdings erachte er aufgrund der N1, in der die Durchwegung gestrichen sei, diesen Punkt als obsolet. Er merkte des Weiteren an, dass der Trainings- und Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume möglich sein müsse und wies bei Durchquerungen auf haftungsrechtliche Fragen hin. Die Interessen der Sportvereine müssten gewahrt werden.
Ratsfrau Steinhoff erachtete es als sehr gut, wenn mittels des vorgestellten Konzeptes eine sinnvolle Abwägung in der Flächenkonkurrenz erzielt werden könne und die Sportanlagen einen Teil dazu beitragen.
Ratsherr Zingler wies auf die Chance der Mitarbeit in den einzelnen Gremien hin.
Frau Girschikofsky informierte darüber, dass auch der Sport ein solches Konzept als positiv bewerte. Allerdings müsse der Sport unbedingt einbezogen werden, um Freiraumlösungen für alle zu schaffen.
Ratsherr Borstelmann nahm den Antrag als Anregung wahr, über die weiter nachgedacht werden müsse und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass aus dieser Anregung heraus viele gute Entscheidungen für die Stadt Hannover getroffen würden. Eindringlich wies er auf die Verkehrssicherungspflicht der Vereine bei Durchwegungen hin. Hier müssten die Vereine entscheiden, inwieweit sie diese tatsächlich übernehmen könnten.
Ratsherr Karger empfand die Rahmenbedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Mobilität zu unkonkret. Auf seine Nachfrage zu den 61 Projekten wies Frau Schunke auf Anlage 1 in Kapitel 7 hin.
Ratsherr Engelke ging auf die Intention des Änderungsantrages ein, mit dem die Verwaltung beauftragt werde, das Konzept neu zu überarbeiten. Aus diesem Grunde sei im AAUG mit Zustimmung der Dezernentin auch nur über diesen Änderungsantrag abgestimmt worden. Eine Abstimmung über den Ursprungsantrag sei formal nicht nötig.
Der Ausschuss stimmte mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drucks. Nr. 0045/2020) zu.
TOP 4.
Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende (Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)
TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 3270/2019)
Ratsherr Alter erläuterte den Änderungsantrag und ging insbesondere auf die damit verbundene Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Ehrenamtlichen in den Vereinen ein. Dabei sollte auch der letztmalig in 2009 veränderte Verteilungsschlüssel aufgeführt und in den Ratsgremien behandelt werden, da dieser entscheidend für die Höhe der Übungsleiterpauschale sei.
Ratsherr Klapproth erachtete die Ursprungsdrucksache als völlig ausreichend. Er führte u.a. dazu aus, dass unabhängig davon, dass Sportvereine lt. Gesetz nicht erweiterte Führungszeugnisse beantragen müssten, es sich bei der Nennung des falschen Paragraphen lediglich um einen formalen Fehler handele. Eine Transparenz für die Vereine sei über entsprechende Veröffentlichungen auf der Homepage zu ermöglichen und Einfluss könne seitens der Gremien auf den Verteilerschlüssel durch entsprechende Anträge genommen werden. Eindringlich machte er darauf aufmerksam, dass der Satz hinsichtlich einer „entsprechenden Qualifikation“ rechtsunbestimmt sei. Er fragte, wer entscheiden würde, dass jemand eine entsprechende Qualifikation habe. Wenn es so eine entsprechende Qualifikation gäbe, solle hier der Stadtsportbund gemeinsam mit der LHH entscheiden. Er teilte mit, dass die CDU vor diesem Hintergrund dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde.
Ratsherr Zingler ging auf Punkt 4 des Änderungsantrages ein. Ihm war es zu unspezifisch, wem das Zeugnis gezeigt werden müsse. Da es auch zu Wechseln im Verein käme, müsste dies konkretisiert werden.
Frau Girschikofsky nahm Bezug auf den Antrag und äußerte sich sehr verwundert darüber, dass der zuvor mit der SPD besprochene Antrag in dieser Form so wieder ins Verfahren gegeben wurde. Sie wies eindringlich auf ihre Bedenken hin. Diese bezogen sich insbesondere auf die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften, deren eingeschränkter Aussagekraft im Vergleich zum Erwerb der Übungsleiterlizenz mit Verhaltensregelungen des LSB sowie die sichere Aufbewahrung dieser Zeugnisse und Kontrollmöglichkeiten. Das Weiteren machte sie auf die neue bürokratische Hürde aufmerksam, die mit der neuen vereinfachten Richtlinie des LSB nicht konform ginge.
Zu Punkt 5 des Antrages merkte Frau Girschikofsky an, dass über die, einer Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes entsprechenden Qualifikation entschieden werden müsse und fragte nach, wer diese Entscheidung nunmehr treffen würde. Da es sich um öffentliche Gelder handele, die der SSB an die Vereine weiterleite, bestehe hier aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten keine rechtliche Sicherheit und die Gelder könnten daher nicht ausgezahlt werden. Des Weiteren befürchtete sie eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch weitere Vereine/Verbände und einer damit verbundenen Kürzung der einzelnen Zuschüsse. Sie appellierte eindringlich daran, diesen Antrag so nicht zu beschließen.
Ratsherr Borstelmann nahm Bezug auf Punkt 4 des Änderungsantrages und sah neben einem bürokratischen Mehraufwand für die Vereine auch eine rechtliche Hürde. Übungsleitende, die über den LSB die Lizenz erworben hätten, würden den entsprechenden Verhaltenskodex unterschreiben, auf den sich die Vereine verlassen müssen. eine Präventivarbeit sähe er als viel sinnvoller an, als Dokumente einzufordern. Des Weiteren erachtete er den unter Punkt 5 aufgeführten Begriff „entsprechenden Qualifikation“ als zu schwammig; der Besitz einer Lizenz des DOSB reiche vollkommen aus. Ansonsten könne seiner Ansicht nach nur der Stadtsportbund gemeinsam mit der LHH über eine entsprechende Qualifikation entscheiden. Er bat die Ampelfraktion, den Antrag zurückzuziehen oder dazu nochmals in Klausur zu gehen.
Der Ausschuss stimmte dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drucks. Nr. 3270/2019) mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zu.
Der Ausschuss stimmte der Ursprungsdrucksache (Drucks. Nr. 2403/2019) in der durch den Änderungsantrag (Drucks. Nr. 3270/2019) geänderten Fassung mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.
Frau Girschikofsky gab zu Protokoll, dass der Stadtsportbund mit sofortiger Wirkung die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse an die LHH zurückgibt und dies den Vereinen auch so mitteilen wird. Jegliche Nachfragen werde der SSB an die Parteien weitergeben.Der Ausschuss stimmte der Ursprungsdrucksache (Drucks. Nr. 2403/2019) in der durch den Änderungsantrag (Drucks. Nr. 3270/2019) geänderten Fassung mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.
Ratsherr Klapproth fragte nach, was das für die Verwaltung bedeute.
Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Verwaltung professionell aufgestellt sei, so dass sie sich dieser Aufgabe annähme. Inwieweit hierzu eine Struktur aufgebaut werden müsse und welche Ressourcen gebraucht würden, könne in der nächsten Sitzung gesagt werden. Aufgrund geäußerter Bedenken seitens Ratsherrn Borstelmann versicherte Stadträtin Beckedorf, dass sich die Verwaltung ihrer Aufgabe und Pflicht an der Stelle bewusst sei und sichergestellt würde, dass die Übungsleitenden ihre Zuschüsse bekämen.
Ratsherr Engelke hielt es für sinnvoll, mit der Rückgabe der Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse zu warten, bis VA und Rat die Drucksache behandelt hätten.
TOP 5.
Förderung des Vereinssportstättenbaus SV Borussia v. 1895 e. V. Hannover
(Drucks. Nr. 3320/2019)
Der Ausschuss beschloss die Drucksache einstimmig.
TOP 6.
Bericht der Dezernentin
Stadträtin Beckedorf teilte zum Sachstand Misburger Bad mit, dass derzeit eine Angebotsauswertung im Rahmen des gewählten Vergabeverfahrens seitens OE 19 erfolgt. Erste Verhandlungsgespräche würden in der 4. Kalenderwoche starten. Es sei davon auszugehen, dass diese Verhandlungen, in Abhängigkeit der Gesprächsverläufe, in kürzester Zeit 3 Monate, in längster Zeit 9 Monate dauern würden. Anschließend sei das Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen. Momentan geht OE 19 davon aus, eine entsprechende Drucksache zur Auftragsvergabe im Sommer 2020 vorlegen zu können.
Des Weiteren informierte Stadträtin Beckedorf zum TSV Bemerode, dass das dortige Projekt planmäßig laufe. Eine Teilbaugenehmigung für die Maßnahme läge vor und mit den vorbereitenden Arbeiten sei begonnen worden. Der Schulhof der Blauen Schule, der zum Teil mit dem Kunststoffrasenplatz überbaut werden soll, werde für die Durchführung der Maßnahme vorbereitet. Im nächsten Schritt würden bis Ende Februar die notwendigen Fällmaßnahmen gemäß der erteilten Fällgenehmigung durchgeführt. Ab April diesen Jahres solle dann gebaut werden.
In der Dezember-Sitzung sei dem Stadtbezirksrat auf dessen Wunsch hin ein naturschutzfachliches Gutachten vorgestellt worden, das im Zusammenhang mit dem laufenden Aufstellungsverfahren zum B-Plan erstellt worden war. Ergebnis des Gutachtens war, dass die Maßnahme im Einklang mit dem Naturschutzrecht durchgeführt werden könne Dabei war auch zu beachten, dass ein Großteil der Fläche, die jetzt mit dem Kunststoffrasenspielfeld bebaut werde, im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1551 als Sporterweiterungsfläche festgesetzt werde. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen für die Umwandlung der natürlichen Flächen in Sportflächen wurden im damaligen Bebauungsplanverfahren bereits festgelegt und seien inzwischen abgearbeitet. Neben dieser Sporterweiterungsfläche würden mit den sportlichen Anlagen lediglich bisherige Sport- bzw. Schulflächen überbaut.
Ratsherr Alter äußerte die Bitte, dass in einem der nächsten Sportausschüsse Unterlagen eingereicht bzw. vorgetragen werde. Dies betreffe die Mittelverwendung der Sportentwicklungsplanung für 2019 sowie die Planung für das laufende Haushaltsjahr. Gleiches gelte für die Mittelverwendung im Vereinssportstättenbau für 2019 sowie die Haushaltsreste, die auf 2019 übertragen wurden.
Unter Bezugnahme auf die Schließzeiten der Bäder in 2020 bat er um Darstellung der dortigen Tätigkeiten, zumal die Schließzeiten, wie beispielsweise im Nord-Ost-Bad, ganz erheblich seien.
Ratsfrau Klebe-Politze schloss die Sitzung um 17.05 Uhr.
Konstanze Beckedorf Sabine Mac-Lean
Stadträtin Protokollantin
