Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 13.01.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.01.2020)
Protokoll (erschienen am 04.03.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 05.02.2020

PROTOKOLL

35. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 13. Januar 2020, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse
(Herr Mittelstädt)
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kuczma (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schwägerl (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hißmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schunke (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung von ABau, AUG, AJHA und ASchuBi am 16.09.2019

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 04.11.2019
- öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - Anlagen nur online)

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover"
(Drucks. Nr. 0045/2020)

3.2. Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)

3.3. Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)

4. A N T R Ä G E

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung
- Günther-Wagner-Allee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3057/2019 mit 3 Anlagen)

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1264, 1. Änd.,
- Günther-Wagner-Allee -
(Drucks. Nr. 3105/2019 mit 1 Anlage)


6.3. Bebaungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2889/2019 mit 4 Anlagen)

6.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1856 - Verbrauchermarkt Kurze-Kamp-Straße- Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2890/2019 mit 5 Anlagen)

6.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2875/2019 mit 4 Anlagen)

6.5.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss
Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019.
(Drucks. Nr. 2875/2019 E1)

6.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2876/2019 mit 4 Anlagen)

6.6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss
Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019
(Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 04.11.2019
- nichtöffentlicher Teil -

10. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

11. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -

Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian eröffnete die Sitzung um 14:00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 2.2. wurde vertagt.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde
Herr Schumann gab an, dass er die Schaffung neuer Kleingärten in Kronsberg begrüße. Jedoch solle am Kronsberg Nord auch ein neues Gewerbegebiet erstellt werden. Damit würden wichtige, im Regionalen Raumordnungsprogramm genannte Freiraumflächen sowie auch Freiluftschneisen wegfallen. Er nannte einige Beispiele aus der Anlage Nr. 1 zur Drucksache Nr. 1416/2019 N1 (s. TOP 3.1.), die sich zum Teil gegenseitig in ihren Aussagen widersprechen würden. Er bat die Verwaltung um Erklärung dazu.
Für das "Aktionsbündnis gegen Kleingartenzerstörung" bestehe nun die Frage, ob die Kleingärtner*innen, deren Flächen durch Umnutzungen wegfallen würden, zukünftig neue Kleingärten auf den Kronsbergflächen beziehen könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass so komplexe Fragestellungen besser in schriftlicher Form bei der Verwaltung eingereicht werden sollten. Sie könne dies an dieser Stelle nicht ausführlich beantworten.
Im Rahmen des Kleingartenkonzepts seien bestimmte Flächen für die Schaffung neuer Kleingärten vorgesehen. Die Flächen am Kronsberg Nord entsprächen dem, was zum Kleingartenkonzept diskutiert und beschlossen worden sei. Sie seien zudem die ersten Flächen, die man aus dem Bereich der "Kleingarten-Erwartungsflächen" zu neuen Gärten umsetzen werde. Diese würden jedoch keinen Ersatz für an anderer Stelle wegfallende Gärten darstellen. Für letztere bestehe der Grundsatz, dass dafür in räumlicher Nähe Ersatz geschaffen werden solle, soweit möglich.
Für die im Rahmen des Neubaus der MHH wegfallenden Kleingärten sei im Kleingartenkonzept jedoch ausdrücklich festgehalten worden, dass es dafür keinen Ersatz geben werde. Seit den sechziger Jahren sei bekannt, dass diese Flächen nur temporär der Kleingartennutzung zur Verfügung stünden, weil sie bereits damals der MHH vertraglich zugebilligt worden seien.
Dennoch stünden später die neu erschaffenen Gärten am Kronsberg Nord selbstverständlich für Bewerbungen aller Interessierten offen. Grundsätzlich wolle man eine Anzahl von ca. 20.000 Kleingärten in Hannover erhalten und als wachsende Stadt zudem möglichst noch weitere Gärten schaffen.

Herr Schumann fragte nach, was für die Flächen am Kronsberg Nord vorgesehen sei, auf denen die noch vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände zukünftig für Gewerbegebiete weichen sollten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette fragte nach, ob sich Herr Schumann hier auf das Gewerbeflächenkonzept beziehe, welches nicht auf der heutigen Tagesordnung des AUG stünde.

Herr Schumann bestätigte dies.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte dazu, dass bei einigen der im Gewerbeflächenkonzept ausgewiesen Flächen aus naturschutzrechtlicher Sicht geprüft werden müsse, ob Gründe gegen eine gewerbliche Nutzung sprächen. Wenn dies der Fall wäre, müsse einer entsprechenden Umwidmung zugestimmt und eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms beantragt werden, sofern dies notwendig und ökologisch sinnvoll sei.

Herr Schumann kam auf die ca. 700 Bäume zu sprechen, die im Jahr 2019 u. a. aus Gründen der Trockenheit gefällt worden seien. Er fragte, ob an deren Stelle neue Bäume gepflanzt werden sollten und wenn ja, welche Sorten. Er wollte auch wissen, ob hinter den Fällungen etwaige Bebauungsabsichten stünden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass über den Sommer tatsächlich viele Bäume unter der starken Trockenheit gelitten hätten und dadurch nicht mehr die nötige Standfestigkeit aufweisen würden oder sogar abgestorben seien. Daher hätte leider eine entsprechende Menge an Bäumen in der Eilenriede gefällt werden müssen.
Selbstverständlich gebe es auf den Waldflächen der Eilenriede keine Bebauungsabsichten. Dort werde für die erfolgten Fällungen eine fachgerechte Wiederaufforstung stattfinden, damit die Eilenriede wieder den Ansprüchen als zertifizierter Wald entspräche. Dies werde nach strengen Kriterien geprüft.
Für Baugenehmigungen im Waldbereich bedürfe es bspw. einer Genehmigung des Landes Niedersachsen als oberer Waldbehörde, da es sich hier um den Bereich der Waldumwandlung handle. Eine Zustimmung des Landes dafür würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergehen.
Durchgeführt

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung von ABau,
AUG, AJHA und ASchuBi am 16.09.2019

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 04.11.2019
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - Anlagen nur online)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1416/2019: "Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover"
(Drucks. Nr. 0045/2020)
Ratsherr Kreisz stellte den Antrag vor. Man wolle Ziele und Leitbild im Freiraumentwicklungskonzept klarer formuliert haben. Zudem sollten die Anregungen der am 04.11.2019 angehörten Expert*innen zum Thema aufgegriffen und ins Konzept eingearbeitet werden.


Ratsherr Wolf gab an, dass er auf einen bislang zu kurz gekommenen Punkt hinweisen wolle. Es reiche seines Erachtens nicht aus, wenn in der Begründung zur Drucksache stehe, dass die besondere Gartenkultur Hannovers ein Schwerpunktthema bei der Bewerbung der LHH zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 bilde. Auf den 140 Seiten des Konzepts Stadtgrün 2030 habe er sonst nichts weiter Nennenswertes gefunden. Auf dieses Manko habe bereits Dr. Kaspar Klaffke, der ehemalige Leiter des Grünflächenamtes, hingewiesen.
Das einzig wirklich Neue im Konzept sei die Idee der "City Roofwalks". Auf der Internetseite von Hannover wäre kürzlich sogar ein längerer Beitrag darüber erschienen. Hier frage er sich, ob man dies als konkrete Planung begreifen könne oder ob es bei der bloßen Idee bleiben werde. In jedem Fall müsse man jetzt, da Hannover im engeren Bewerberkreis für die Kulturhauptstadt sei, kräftig mit neuen und kreativen Ideen nachlegen.
Seine Ratsgruppe und er selbst als Umweltpolitiker könnten dieser Drucksache und dem Änderungsantrag unter der Maßgabe zustimmen, dass die Entwicklung weiterer, konkreter Projekte und Maßnahmen zur nächsten Haushaltsplanung 2021 vorgenommen werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte zu den Roofwalks, dass dieses Projekt sehr aufwendig und mit sehr hohen Kosten und hohem Planungs- und Prüfaufwand verbunden sei. Im Vergleich zu diesem Aufwand hätte das Projekt nur einen eher kleinen Kosten-Nutzen-Effekt auf das Grün in der Stadt. Aus "grünplanerischer Freiraum-Sicht" stünde das Projekt somit in der Priorisierung nicht an erster Stelle der möglichen Maßnahmen.
Eine nähere Konkretisierung hätte man anfangs, bis zur Klarstellung einer Teilnahme Hannovers an der zweiten Phase der Bewerbung zur Kulturhauptstadt, zurückgestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Freiraumentwicklungskonzepts sei zudem noch nicht klar gewesen, ob das Roofwalk-Projekt konkretisiert und auch finanziert werden könne, daher habe man es im Konzept zunächst ganz bewusst nur stichpunktartig erwähnt.

Ratsherr Wolf erwähnte, dass inzwischen aus ganz Deutschland Rückfragen und Kommentare von Ratspolitiker*innen und anderen Interessent*innen zum Freiraumentwicklungskonzept kämen. Hier werde meistens gefragt, ob das Konzept tatsächlich umgesetzt werden oder eher als Aushängeschild der Planung fungieren solle.
Als letzteres sehe er es tatsächlich, denn auf die ökologische Ausgestaltung der hannoverschen Stadtkultur werde das Konzept wohl eine eher geringere Wirkung haben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass der Fokus des Freiraumentwicklungskonzeptes auf die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Freiflächen gelegt werde. So sei das Roofwalk-Projekt ganz richtig eher ein Prestige- und Aushängeprojekt, das nicht im Fokus der Grünflächenplanung stehe, sondern eher im Fokus der Bewerbung zur Kulturhauptstadt.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass der Änderungsantrag den Begriff "Klimafunktion" enthalte. Die nachteilige Entwicklung der Klimasituation sei bekannt, daher müsse viel Wert auf die Verhinderung der Entstehung von Hitzeinseln in der Stadt gelegt werden und die Durchlüftung der Stadt gewährleistet bleiben. Glücklicherweise deute sich im Rahmen der Steintorplatz-Entwicklung an, dass dort keine Bebauung entstehen, sondern die vorhandene Durchlüftungsfunktion erhalten bleiben werde.
Im Rahmen des Roofwalk-Projekts stimme es zwar, dass man vieles vorab noch nicht einschätzen könne, doch sei es auch Aufgabe der Politik, über den Tellerrand hinauszusehen. Ohne vorausschauende oder sogar schräge Ideen käme man oft nicht weiter. Wenn das Projekt dann später tatsächlich so gelänge, wie man es in einigen Zeichnungen hätte sehen können, wäre man schon einen großen Schritt weiter.
Man müsse sich aber im Klaren darüber sein, dass dies kein Projekt "von jetzt auf gleich" sei. Vor Jahren sei die Idee, die Große Packhofstraße zu überdachen, noch an den Gegenstimmen einiger Hauseigentümer*innen gescheitert. Er vermute jedoch, dass inzwischen bereits ein Umdenken in der Bevölkerung eingetreten sei, so dass er bezüglich einer späteren Umsetzung des Projekts optimistisch sei.
Wichtig sei im Änderungsantrag auch der Punkt der Durchwegung von Sportplätzen. Hierzu habe es im Sportbereich nach Erscheinen der Ursprungsdrucksache viele Irritationen gegeben. Abwegig finde er die Idee nicht, es müsse jedoch eine Klärung herbeigeführt werden. Daher wolle er die Verwaltung dazu auffordern, das Ganze entsprechend zu prüfen, zu bearbeiten und die Irritationen damit zu beseitigen. Dann könne die Idee, im Einvernehmen mit den Sportvereinen, zu einer guten Lösung geführt werden.
Ratsfrau Keller mahnte an, dass man bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt nicht nur Musik, Theater und Tanz etc. nach vorne stellen solle, schließlich sei die ganze Stadt in die Bewerbung mit einbezogen. Auch im Bereich des Umweltausschusses solle man daher ein großes Interesse an der Bewerbung haben. Um diese jetzt in der zweiten Runde noch weiter nach vorne bringen zu können, stünden ja Mittel zur Verfügung. So könne man entsprechende und geeignete Ziele und Maßnahmen auswählen.

Ratsherr Oppelt gab an, dass seine Fraktion dem Antrag folgen werde. Man verstehe das geplante Vorgehen so, dass das Konzept noch einmal überarbeitet und dann der Politik neu zur Beschlussfassung vorgelegt werden solle. Die Verwaltung habe bereits im Begründungstext deutlich gemacht, dass die einzelnen Maßnahmen noch unter Vorbehalt seien und später ggf. nochmals zum Beschluss vorgelegt würden.
Die Bedeutung und Wichtigkeit der Frischluftschneisen im Stadtgebiet - auch für die innenstadtnahen Stadtquartiere - könne man kaum deutlich genug hervorheben. So müsse man u. a. darauf achten, dass die Stadtplätze nicht zugebaut würden und dass insgesamt noch schneller gearbeitet werde. Als Beispiel seien die immer noch vorhandenen Bahngleisanlagen der Linien 10 und 17 am Aegidientorplatz zu nennen. Jedes Mal, wenn man dies anspreche, verweise die Verwaltung hier auf andere Zuständigkeiten. Es müsse jedoch im Interesse auch der Einwohner*innen sein, diese Brachfläche endlich in Grünflächen umzuwandeln.
Zum Thema Roofwalks sei die CDU der Meinung, dass man dieses Projekt nicht unbedingt nur unter dem Aspekt der Bewerbung zur Kulturhauptstadt betrachten, sondern es unabhängig davon vorantreiben solle. So etwas müsse man beispielhaft, mutig und auch kurzfristig angehen, bspw. bezogen auf ein Gebiet mit mehreren Dächern. Die CDU würde das entsprechend unterstützen.

Ratsherr Hirche merkte an, wie erstaunlich die Kehrtwenden einiger Parteien wären, die seine Bedenken bezüglich einer Bebauung des Steintorplatzes zuerst belächelt hätten und nun plötzlich doch der gleichen Meinung wie er seien, nämlich, dass man die vorhandenen Frischluftschneisen erhalten müsse. Wie sollten die Einwohner*innen der Stadt noch den Reden der Politik Glauben schenken, wenn diese einmal so und dann wieder so rede. Die Politik müsse sich also Gedanken dazu machen, wie sie den Einwohner*innen wirklich vernünftige Vorschläge machen könne, damit sie auch wieder ernst genommen werde.
Diese Problematik fände sich in vielen Bereichen wieder. So benötige man insgesamt mehr Visionen, bspw. für die Bebauung der Wasserstadt in Limmer, welche bislang ohne vernünftige Verkehrsanbindung geplant werde. Hier brauche es z. B. Visionen für gute Stadtbahnanschlüsse.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm lobte, dass die Verwaltung hier eine sehr gute Arbeit vorgelegt habe und sich konzeptionell darauf einstelle, wie man das Leben in einer wachsenden Stadt trotz der vorhandenen Klimaveränderungen weiterhin so gestalten könne, dass es sich dort gut leben ließe. Die Vorschläge des Änderungsantrages würden daher eher auf den Nutzen für die politische Praxis und deren Diskussionen zielen und sollten zudem eine Entscheidungsgrundlage für zugängliche Projekte bieten. Man bedanke sich daher ausdrücklich bei der Verwaltung für die Vorlage des Konzepts.

Ratsherr Böning bemerkte zu den bereits angesprochenen Roofwalks, dass er hier den Ausführungen von Ratsherrn Oppelt darin zustimmen könne, dass das Projekt nicht an der Bewerbung zur Kulturhauptstadt festgemacht werden müsse. Immerhin bestehe die Möglichkeit, dass Hannover den Titel nicht bekommen werde.
Die Idee mit den Roofwalks sei sehr innovativ, werde von der Ratspolitik fast durchweg positiv gesehen und könne bspw. Touristen anziehen. Eine moderne Stadt sollte so eine Möglichkeit nutzen und durchziehen, auch wenn es vielleicht etwas mehr koste. Hannover könnte hierin die moderne und weltoffene Stadt sein, als die man sie gerne darstelle.
Er teile jedoch die Sorge von Ratsherrn Engelke dahingehend, dass das Projekt an einigen wenigen "Querulanten" scheitern könne. Er appelliere dennoch an alle Anwesenden, es anzugehen, da sich die Ratspolitik zu diesem Projekt ja relativ einig sei.

Ratsherr Engelke gab an, dass er es schön fände, wenn das Roofwalk-Projekt bis zur Titelvergabe der Kulturhauptstadt umgesetzt sein könnte, ihm sei aber klar, dass es sich dabei um eine eher längerfristig angelegte Sache handle.
Zum Redebeitrag von Ratsherrn Hirche bemerkte er, dass er dessen bisherige Anträge nicht belächelt habe, sondern im Gegenteil eher wütend darüber gewesen sei, weil diese Anträge fast immer beinhalten würden, dass die in Hannover Schutz suchenden Menschen letztendlich schuld an irgendetwas seien.
Zudem halte er sehr kleinteilige Anträge, wie z. B. zum Aufhängen eines einzelnen Fledermauskastens, für nicht zielführend. Man müsse stattdessen das große Ganze im Auge behalten, was im vorliegenden Freiraumentwicklungskonzept der Fall sei und welches sehr viel Arbeit gekostet habe.

Ratsherr Hirche erwiderte darauf, dass er nichts gegen Menschen aus Kriegsgebieten habe, welche in Deutschland Schutz suchen würden. Es sei jedoch rechtens, wenn er darauf hinweise, dass man sich über den Bevölkerungszuwachs in Hannover Gedanken machen müsse. Er verurteile den Versuch, ihn verbal immer wieder in eine "rechte Ecke" zu stellen.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.2. Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)

Frau Schwägerl stellte das Thema anhand eines Vortrags vor, siehe Anlage.

Ratsherr Engelke lobte, dass die Neuanlage in der Nähe der vorhandenen Wohnbebauung stattfinden solle, so dass die Wege zu den Gärten dann kurz wären. In der Drucksache werde immer von einem neuen, modernen und zeitgemäßen Konzept gesprochen. Er bat um eine Erklärung dazu, was genau an Kleingärten als "modern und zeitgemäß" definiert werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass es unter den bestehenden Kleingärten noch einige in Größenordnungen von 200 m² bis ca. 1.000 m² oder sogar größer gebe. Es zeichne sich jedoch der Trend ab, dass die Leute eher kleinere Gärten bevorzugen würden, um auch den Arbeitsaufwand zu verkleinern. Zudem zeige sich ein Trend zur gemeinschaftlichen Nutzung von bestimmten Bereichen der Kleingärten.
Das führe bei der Verwaltung zu einer Optimierung der verfügbaren Flächen, so dass man dadurch auch mehr Gärten schaffen könne. Dies sei demnach eine moderne, zeitgemäße Herangehensweise an das Thema Kleingärten.

Frau Schwägerl ergänzte dazu, dass es im Norden Hannovers ein größeres Kleingartengebiet gebe, bei dem sich u. a. aufgrund der Leerstände die Gelegenheit biete, den Bereich umgestalten zu können. Dort verfolge man den bereits erwähnten, modernen Ansatz.
Aufgrund des oft knappen Zeitbudgets vieler Einwohner*innen der LHH bereite die Stadt diesen das Angebot, nicht mehr einen riesigen Garten allein bewirtschaften zu müssen, sondern entweder gemeinschaftlich oder in einem überschaubareren Rahmen.
Zurzeit betrage die durchschnittliche Kleingarten-Größe in Hannover um die 600 m². Das Bundeskleingartengesetz empfehle eine Größe von ca. 400 m² aufwärts, man überlege in Hannover jedoch, dort sogar noch kleinere Gärten anzubieten. Zudem sei eine weitere Überlegung, Gärten für eine Gemeinschaftsverwaltung anzubieten, so dass man sich die Fläche aufteilen könne.
Das Bundeskleingartengesetz sehe vor, dass ein Kleingarten zu einem Drittel der Erholung dienen solle, der Rest jedoch für den Gartenbau vorgesehen sei. Die Verwaltung erlebe hier vielfach die Rückmeldung der Kleingärtner*innen, dass diese mit der Regelung überfordert seien, weil die nötige Bearbeitung des Gartens zu viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehme. Auch die Verantwortung für eine große Laube werde nicht mehr als attraktiv angesehen.
Stattdessen werde das gemeinschaftliche und auch ökologische Gärtnern vorgezogen, wie man es bspw. in der Urban-Gardening-Bewegung beobachten könne.

Ratsherr Engelke beschrieb die aktuelle Situation der Kleingärten so, dass diese oft von hohen Hecken oder Zäunen umgeben seien, über die man kaum noch hinwegsehen könne.
Er fragte, ob man eine Gemeinschaftsbewirtschaftung ohne solche Barrieren gestalten könnte, so dass eine große Fläche gemeinsam bearbeitet werde. Er fragte auch, warum die Verwaltung drei Jahre für ihre Planung benötigen werde, wie er dem Vortrag entnommen habe (s. S. 6 der Anlage).

Frau Schwägerl antwortete, dass eine offenere Gestaltung von gemeinschaftlich bewirtschafteten Kleingärten eine wünschenswerte Vorstellung sei. Dadurch könnten Einwohner*innen, die selbst keine Kleingärtner*innen seien, diese Flächen zum Teil als öffentlichen Raum wahrnehmen und sich dazu eingeladen fühlen, sie zur Erholung zu durchschreiten. Jedoch müsse für die Planung einer solchen Anlage alles im Blick behalten werden: Die Verkehrssicherungspflicht, die Möglichkeit der Öffnung von Flächen und anderes.
Im Bereich Bothfeld bearbeite man diese Punkte bereits exemplarisch. In einem Stichwort könne man dies als "Kleingartenpark" bezeichnen. Ob der Schwerpunkt dort so wie am Kronsberg gelegt werde, bliebe noch abzuwarten. Er könne stattdessen auch auf "ökologische Materialwahl" oder "Familienfreundlichkeit" gesetzt werden. Man müsse zudem noch abwägen, welches Nutzerklientel man in die Anlagen holen wolle und mit welchen Angeboten man eine gute Umsetzung erreichen könne.
Die Verwaltung gehe von etwa einem Jahr für die Planung und Beteiligung aus, damit das Projekt am Ende erfolgreich umgesetzt werden könne. Für Ausschreibung und Bau gehe man von weiteren zwei Jahren aus. Vielleicht könne auch alles schneller umgesetzt werden.

Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass die Gärten beim sogenannten "Shared Gardening" meist größer konzipiert seien, damit alle Beteiligten darin ihre eigenen Bereiche fänden. Daher komme ihm das Konzept der Stadt im Zusammenhang mit den Worten "modern und zeitgemäß" etwas unlogisch vor.
Viele Kleingärten Hannovers lägen übrigens sehr nahe an Schnellwegen. Die Kleingärtner*innen im Bereich der Ricklinger Kiesteiche bspw. würden in ihren Gärten enorm unter den ständigen Schadstoff- und Lärmbelastungen leiden.
Er fragte, inwieweit für die Kleingärten in der Planung bisher Fragen des Lärmschutzes und der Schadstoffbelastung geprüft worden seien oder noch geprüft werden sollten. Hierdurch würden in erster Linie Neulasten entstehen, anders als die in der Drucksache erwähnten und zu untersuchenden Altlasten.

Frau Schwägerl erläuterte, dass die Verwaltung eine komplette Kleingartenanlage als Gemeinschaft verstehe, in der dann noch Bereiche zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung geschaffen würden. Dafür müsse man z. B. Vereinsheime, Flächen für Kinder, für Umweltbildung, für ökologisches Gärtnern, für den Artenschutz und vieles mehr gut organisieren. Man könne viele Bausteine in eine solche Anlage integrieren.
Es gehe nicht darum, dass ein*e einzige*r Pächter*in eine Parzelle bewirtschafte, sondern dass jede*r sich im Rahmen eines Gemeinschaftsgefühls für die gesamte Anlage mitverantwortlich fühle und entsprechend mithelfe und gestalte. Dieser Aspekt von einer ehrenamtlichen Fürsorge fehle zurzeit oft bei den Pächter*innen in den bestehenden Kleingartenanlagen, worunter diese auch leiden würden.
Natürlich wolle und könne man die Aufteilung zu Gemeinschaftsanlagen nicht allen bestehenden Gärten Hannovers wie eine Schablone überstülpen, sondern man sei noch sehr prozessoffen.
So müsse zunächst ermittelt werden, welche Tätigkeiten, Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eine Gemeinschaft tragen könne, damit nicht alles nur jeweils in den Einzelparzellen stattfände. Das Ganze werde sich im Entwurfsprozess entwickeln.
Im Lauf der Zeit habe die Stadt die Erfahrung gemacht, dass Gärten mit etwa 600 m² Größe mitunter auch zur "Missnutzung" einladen würden, weil der Anspruch der geforderten Bewirtschaftung für viele Gärtner*innen nicht zu schaffen sei. So werde teilweise mehr Zierrasen angelegt oder es würden zusätzliche Flächen versiegelt. Daher wären kleinere Flächen jeweils überschaubarer und ein zeitgemäßes Angebot.
Was die Lärm- und Schadstoffbelastung beträfe, greife man im Gebiet Kronsberg auf eine Fläche zurück, die bereits im Planungsrecht betrachtet und in der B-Plan-Ausweisung in ihren Kriterien abgearbeitet worden sei. Daher müsse man sich bei dieser Fläche nicht mehr neu um die rechtliche Bearbeitung der angesprochenen Themen kümmern. Dennoch nehme man das Thema sehr ernst, da es sich hier um sensible Flächen mit Nahrungsanbau, Kinderspielflächen etc. handle. Die LHH werde die Flächen daher vor dem Maßnahmenbeginn auf jeden Fall auf Schadstoffbelastungen untersuchen. Diese Kosten seien bereits mit eingepreist. Es solle letztendlich ein sauberes Gartenland an die neuen Pächter*innen übergeben werden.

Ratsherr Wolf erinnerte daran, dass der Straßenverkehr bei der Erstellung des B-Plans noch nicht so stark gewesen sei wie heute. Insoweit könne man damals noch nicht mit einer solchen Lärmbelästigung gerechnet haben.

Frau Schwägerl gab an, dass ihr die Kriterien aus der Erstellungszeit des B-Plans leider nicht geläufig seien, da diese bereits in den achtziger Jahren gelegen hätte. Bei der Entwicklung weiter Flächen würden diese jedoch im B-Plan-Verfahren mit betrachtet werden müssen. Es sei zwar noch ein gewisser Abstand zur Schnellstraße vorhanden, dennoch werde man in diesem Gebiet beim Nahrungsanbau natürlich keine absolute Bioland- oder Demeter-Qualität erreichen können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass Lärm durch den vorhandenen, motorisierten Verkehr und den Schienenverkehr in einer Stadt wie Hannover eine permanente Grundbelastung darstellen würden. Hier bestehe die Herausforderung, die unterschiedlichen Nutzungen in bestmöglicher Form zueinander zu bringen. Leider werde es nicht gelingen, alle Anlagen, wie Kleingärten und Wohnbereiche, so zu platzieren, dass sie nicht vom Verkehrslärm tangiert würden. Dafür seien einfach nicht ausreichend Flächen vorhanden. Zudem wäre einer der Hauptfaktoren bei Verkehrslärm die nächtliche Schlafstörung, was bei den tagsüber genutzten Kleingärten kein relevantes Thema darstelle. So werde es daher nur schwerlich eine Priorisierung für Lärmschutzwände bei Kleingartenanlagen geben.
Das Thema Schadstoffe sei in Bezug auf Kleingärten wichtiger, jedoch habe Frau Schwägerl bereits dargelegt, dass man hier entsprechende Untersuchungen auf Bodenbelastungen durchführen werde.

Ratsherr Oppelt gab an, dass die CDU die Anlage neuer Kleingärten befürworte, da diese eine wichtige Bereicherung des Stadtbildes darstellen würden. Es mache Sinn, wenn für wegfallende Kleingärten an anderer Stelle neue geschaffen würden. Hierfür brauche es ein intelligentes Konzept. Im Bereich Kronsberg sehe die CDU dies als erfüllt.

Ratsfrau Keller fragte, in welcher Form die Bewerber*innen die 51 ausgeschriebenen Gärten am Kronsberg vorfinden würden. Weiterhin fragte sie, wie das zukünftige Verfahren zur Beteiligung bzw. zur Mitgestaltung von Kleingartennutzer*innen am Konzept konkret gestaltet werden solle.
Die Vorstellung von gemeinschaftlichen Nutzungen einiger Gärten fände sie wünschenswert, jedoch sehe die Realität ihrer Erfahrung nach anders aus. Sie selbst sei Kleingärtnerin und beobachte im Bereich ihrer Kolonie den Trend zur Abschottung der einzelnen Gärten voneinander. Oft beträfe dies Gärten in der Größe zwischen 300 - 400 m². Jeder wolle seine eigene, kleine Insel haben und lebe dies so vor. Daher wage sie zu bezweifeln, dass die Umsetzung einer Gemeinschaftsnutzung im angedachten Zeitraum machbar wäre.

Frau Schwägerl bestätigte, dass in Hannover oft ein Trend zur Abschottung der Kleingärten voneinander durch Hecken, Zäune etc. bestehe. Das höre man auch aus Gesprächen mit Einwohner*innen heraus. Dies sei jedoch durchaus nicht im ganzen Bundesgebiet so anzutreffen.
Ein Umbruch zu einer Gemeinschaftsnutzung werde demnach sicherlich eine Herausforderung sein, ebenso werde bspw. die Organisation der Vereinsvorstände eine große Aufgabe werden. Nicht alle Vorstände könnten in ihren Vereinen auf einfache Weise Fuß fassen, was teilweise aber "hausgemacht" sei. Man hoffe dennoch, dass das Gemeinschafts-Konzept von den Kleingärtner*innen angenommen werde, sobald das entsprechende Angebot vorhanden sei. Man wolle das Konzept auch nicht auf Biegen und Brechen umsetzen, sondern im gemeinsamen Gespräch.
Den ersten Ansprechpartner für die Verwaltung stelle der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. dar. Diesem wolle man als Dachverband die neuen Gärten in seine Organisationsstruktur anvertrauen. Zunächst müsste mit dem Verband, unter Beteiligung der einzelnen Vereine, ein Entwurf abgestimmt werden. Hier sei noch zu überlegen, wie man dann die einzelnen Wüsche der Vereine in die Organisationsstruktur übernehmen könne und werde. Oft könnten die Vereine ihre eigenen Grenzen und Möglichkeiten ganz gut abschätzen.
Der genaue Ablauf sei abzuwarten, die Verwaltung müsse sich hier prozess- und dialogoffen zeigen.

Ratsfrau Keller erinnerte an ihre Frage dazu, in welcher Form bzw. in welchem Zustand ein*e Neupächter*in eines Kleingartens am Kronsberg dort den gepachteten Garten vorfinden würde.

Frau Schwägerl erläuterte, dass man sich bei Einzelparzellen an die normalen Vorgaben für Kleingärten halten werde. In erster Linie seien diese für das Gärtnern vorgesehen. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen könne über Anschlüsse für bspw. Wasser gesprochen werden, aber vielleicht werde es auch Gemeinschaften geben, die ökologischere Bewirtschaftungsweisen umsetzen würden. Eine "Schablone" in dem Sinne gebe es also nicht. Sie erklärte, dass der Gesetzgeber alles untersage, was einem Wohnen in den Kleingärten Vorschub leiste. Demnach seien Strom- und Wasseranschlüsse auszuschließen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte dazu, dass im Bundeskleingartengesetz geregelt sei, dass für Kleingärten grundsätzlich keine Strom- und Wasserversorgung bestehen solle.
Es könne jedoch bspw. eine "Stromgemeinschaft" von den Gärtner*innen selbst organisiert werden. Strom sei dann aber nur als "Arbeitsstrom" für die elektrischen Geräte zum Bewirtschaften des Gartens erlaubt.
Der Bau einer Laube müsse ebenfalls von den Gärtner*innen selbst organisiert werden. Die Ver- und Entsorgung sei grundsätzlich nicht Bestandteil eines Kleingartens.
Die neuen Kleingarten-Parzellen am Kronsberg werde man daher als Flächen mit gutem Boden vorfinden, alles andere sei gesetzlich nicht zulässig.

Ratsherr Albrecht bemerkte, dass strombetriebene Gartengeräte oft für größere Lärmemissionen verantwortlich seien als die an den Kleingärten entlangführenden Schnellwege.

Ratsherr Förste erinnerte daran, dass viele Kleingartenkolonien neben Schnellwegen oder sogar Autobahnen lägen, wo kein Lärmschutz existiere. Dies habe historische und städtebauliche Gründe, auch weil in Kleingärten eine Wohnnutzung untersagt sei.
Er fragte, was mit den Pferden passieren werde, die bisher auf der Fläche gegrast hätten, auf der die neuen Kleingärten entstehen würden.

Frau Schwägerl gab an, dass es dazu noch keine Vereinbarung gebe. Der Verein nutze die Fläche seit den achtziger Jahren. Südlich der Reitanlage nutze er weitere Flächen. Die Verwaltung habe sich über eine sozialverträgliche Umsiedlung der Pferde bereits Gedanken gemacht. Man werde dies weiter im Blick behalten.

Ratsherr Hellmann gab zu bedenken, dass oft ein Großteil der Jahreshauptversammlungen seiner beiden Kleingartenvereine mit Diskussionen darüber verbracht werde, wie man die vorhandene Gemeinschaftsarbeit organisieren könne. Bspw. würden diejenigen Pächter*innen, die zur Mitarbeit aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage seien, "Ausgleichszahlungen" leisten, doch hier gebe es oft Schwierigkeiten mit den Zahlungseingängen und anderes. Daher könne er nur davor warnen, mehr Gemeinschaftsflächen als nötig vorzusehen.

Herr Dirscherl fragte, ob man in Kleingärten auch Grundwasserpumpen setzen dürfe.

Frau Schwägerl erklärte, dass für Kleingärtner*innen vor Ort jeweils die Herausforderung bestünde, mit den klimatischen Bedingungen gärtnern zu müssen. Ob der Bau von Pumpen also sinnvoll sei, hinge von den Vorhaben der einzelnen Leute ab. So würden sicherlich auch viele ohne Pumpenanlagen auskommen, bspw. mit der Anlage von Hochbeeten. Kategorisch ausschließen wolle sie die Möglichkeit jedoch zunächst nicht.

Frau Hißmann ergänzte, dass solche Anfragen öfter bei der Stadt eingingen. Sie empfehle hier die Einholung einer Auskunft von der Region Hannover dazu, ob das Grundwasser vor Ort jeweils nutzbar sei, z. B. für die Bewässerung des Gartens. Es werde zudem empfohlen, eine vorhandene Pumpenanlage - trotz Genehmigungsfreiheit - generell bei der Regionsverwaltung anzuzeigen, falls in der Nachbarschaft ein Schadensfall auftrete, der das Grundwasser verschmutzen könnte.

Ratsherr Hirche fragte, ob an dem Ort, an dem die neuen Kleingärten am Kronsberg geschaffen würden, auch Kalkmergelboden vorhanden sei. Weiterhin fragte er, ob auf den angeblich schlechten Böden am Kronsberg überhaupt ein gutes Gärtnern möglich sei.

Frau Schwägerl antwortete, dass die nicht optimale Qualität der Bodenbeschaffenheit vor Ort für die Bearbeitung durch Landwirtschaft allgemein bekannt sei. Wenn man diese Böden hingegen gärtnerisch aufbereiten und nutzen würde, bestünden mehr Möglichkeiten zum erfolgreichen Anbau von bspw. Gemüse.

Ratsherr Hirche verdeutlichte, dass ihm ein Garten, in dem nichts wachse, nichts nützen würde. Die Stadt müsse die Gärten also mit einem vernünftigen Boden zur Verfügung stellen, sonst wäre das Ganze eher lächerlich.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass es in Hannover nur eine begrenzte Auswahl an Flächen gebe. Diese seien laut den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für unterschiedliche Nutzungen vorgesehen.
Am Kronsberg bestehe laut Bebauungsplan eine bereits für Kleingärten vorgesehene Fläche, so dass dort die Entwicklung von Kleingärten mit einem relativ geringen Aufwand möglich sei. Sicherlich gebe es anderswo bessere und fruchtbarere Böden, die eine optimalere Bewirtschaftung ermöglichen würden.
Solche Böden seien aber oft eher der Landwirtschaft vorbehalten, da die Landwirte davon ihren nötigen Lebensunterhalt bestreiten und für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sorgen müssten. Erfahrene Kleingärtner*innen wüssten jedoch, dass man z. B. mit der Herstellung von Kompost, den man unter den Boden der Parzelle hebe, im Lauf der Zeit einen fruchtbaren Boden herstellen könne, mit dem sich dann viele gute Ernteerfolge erzielen ließen. Natürlich sei dies auch zusätzlich eine Frage des persönlichen Engagements, aber durchaus möglich. Zusätzlich werde man, im Zuge der Altlastenuntersuchungen, belastete Böden mit Erden hoher Qualität ersetzen.

Ratsherr Hirche erinnerte an seine Frage nach den Kalkmergelböden.

Frau Schwägerl bestätigte, dass das am Kronsberg vorhandene Untergrundgestein überwiegend aus Kalkmergel bestehe.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.3. Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)
Ratsherr Wolf führte aus, dass Spenden an die Stadt, die man dann für Sanierungen etc. einsetzen könne, grundsätzlich als positiv zu bewerten seien.
Tauche jedoch als Spender die Dirk Rossmann GmbH auf, habe er massive Bedenken. Der Firmengründer sei ein Multimilliardär, kein Mitglied im Arbeitnehmerverband und nicht tarifgebunden.
Die Stammbelegschaft der GmbH verdiene zwar etwas mehr als in den Tarifregelungen vorgesehen, jedoch praktiziere die Firma allgemein eine Zweiklassengesellschaft. So erhielten tausende von Mitarbeiter*innen lediglich den Mindestlohn und damit etwa 30% weniger als im Handelstarifvertrag festgelegt. Dies führe natürlich zur Erhöhung der Gewinnmarge des Unternehmens, aber den Beschäftigten fehle es am nötigen Auskommen. Dies gehe dann vielfach zu Lasten des Staates und des Gemeinwohls.
Diejenigen, die bei Rossmann die Regale einräumten, seien formell Zeitarbeiter*innen und würden mit ungesicherten Arbeitszeiten als Billiglöhner*innen arbeiten, mal mehr als 100 Stunden monatlich, mal weniger als 40. Besonders bemerkenswert sei, dass Roßmann noch doppelt an den Zeitarbeiter*innen verdiene, weil er eine fast 50%-ige Beteiligung am Zeitarbeitsunternehmen halte.
Zwar befinde man sich hier gerade nicht im federführenden Ausschuss für Arbeitsmarktfragen, jedoch sollten auch die Umweltpolitiker*innen einen sozialen und ethischen Anspruch haben. Da Roßmann mit der Spende Steuern spare und zugleich auch noch als Wohltäter erscheinen werde, könne er der Annahme der Spende nicht guten Gewissens zustimmen.

Ratsherr Engelke erwiderte, er sei entsetzt über diese Äußerungen. Es sei seiner Meinung nach als gut zu bewerten, wenn sich ein etablierter Unternehmer aus Stadt bzw. Region für die Stadt interessiere und etwas für sie tun wolle. Die Schneckenbrücke in der Eilenriede wäre ohne entsprechende Spenden inzwischen verfallen. Er selbst kenne Herrn Roßmann seit längerem persönlich. Dieser setze sich für viele Dinge ein.
Dass hier jetzt ein öffentliches "Bashing" in solcher Form stattfinde, habe gar keinen Zusammenhang mit der Sache. Die Stadt könne dankbar für eine Spende dieser Höhe sein. Zudem sei es ganz normal, wenn eine Spendenbescheinigung erteilt werde.
Er fragte an die Verwaltung, ob die Spendenhöhe für die geplante Sanierung der Brücke ausreichen werde. Zudem fragte er, ob der Name "Steinbockbrücke" eine offizielle Bezeichnung sei, denn diesen Namen habe er im Internet oder auf Karten nicht finden können.

Herr Deitermann gab dazu an, dass die Höhe des Sanierungsbedarfs weit über der Spendensumme liege. Die Verwaltung sehe die Spende als wertschätzende Beteiligung der Firma Rossmann, die natürlich zur Sanierung beitragen werde. Die Steinbockbrücke liege in der vorderen Eilenriede nahe der Musikhochschule.

Herr Dirscherl wies darauf hin, dass die Brücke im "Erlebnisführer Eilenriede" so genannt werde.

Ratsherr Oppelt kritisierte ebenfalls den Wortbeitrag von Ratsherrn Wolf. Hier sei kein sachlicher Zusammenhang zum abzustimmenden Thema erkennbar. Es handle sich in der Tat um ein billiges "Bashing", das zurückzuweisen sei. Rossmann zahle Gewerbe- und Einkommenssteuern, schaffe Arbeitsplätze und leiste noch vieles mehr. Wenn ein Unternehmen darüber hinaus auch zum Spenden bereit sei, könne man dankbar sein. Der Unternehmer Roßmann setze sich bekanntermaßen an vielen Stellen für die Stadt und Region Hannover ein.

Ratsherr Hellmann fragte, wie die Spende zustande gekommen sei, denn es sei ja sicherlich nicht ganz zufällig, dass Herr Roßmann für dieses Projekt spenden wolle.

Herr Deitermann erläuterte, dass die Spende der Familie Roßmann ein besonderes Bedürfnis gewesen sei.

Ratsherr Förste bestätigte, dass auch er - als Kommunalpolitiker - Herrn Roßmann schon länger kenne. Ihm sei bekannt, dass dieser einige soziale Projekte in Hannover unterstütze und mit seinem Unternehmen bewusst in der Region Hannover bleibe. Zudem habe er vor Jahren zu einigen Unternehmer*innen gehört, die für ein faires Zahlen von Steuern durch Unternehmen und Konzerne eingetreten seien. Insoweit sei die Kritik von Ratsherrn Wolf gegenstandslos.
10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

4. A N T R Ä G E

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3057/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1264, 1. Änd.,
- Günther-Wagner-Allee -
(Drucks. Nr. 3105/2019 mit 1 Anlage)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

6.3. Bebaungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2889/2019 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

6.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1856 - Verbrauchermarkt Kurze-Kamp-Straße- Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2890/2019 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

6.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2875/2019 mit 4 Anlagen)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



6.5.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss
Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019.
(Drucks. Nr. 2875/2019 E1)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2876/2019 mit 4 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

6.6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss
Information über das Beratungsergebnis des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode zum Auslegungsbeschluss vom 13.11.2019
(Drucks. Nr. 2876/2019 E1 mit 1 Anlage)

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian beendete die Sitzung um 15:40 Uhr.


Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll