Sitzung Ratsversammlung am 19.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.12.2019)
Protokoll (erschienen am 17.09.2020)
Protokoll (2. Fassung) (erschienen am 17.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60- Datum 20.12.2019

PROTOKOLL

38. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Dezember 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe



Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. September 2019

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion

3.1.1. zu Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2986/2019)

3.1.2. zu Ausbildung, FSJ und FÖJ 2020/2021
(Drucks. Nr. 2987/2019)

3.2. Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewaltdelikten gegenüber Lehrkräften
(Drucks. Nr. 2988/2019)

3.3. der FDP-Fraktion

3.3.1. zur Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
(Drucks. Nr. 3162/2019)

3.3.2. zum Umsetzungsstand einer zentralen Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes
(Drucks. Nr. 3163/2019)

3.4. von Ratsherrn Braune

3.4.1. zur Sprengung auf dem Kronsberg
(Drucks. Nr. 3139/2019)

3.4.2. zur Verkehrswende
(Drucks. Nr. 3250/2019)

3.4.3. zur schulischen Aufklärung
(Drucks. Nr. 3272/2019)

4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 3289/2019)

5. Beitritt zum europäischen Städtenetzwerk EUROCITIES
(Drucks. Nr. 2293/2019 mit 1 Anlage)

6. Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2542/2019 N3 mit 2 Anlagen)

6.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2955/2019)


7. 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 25.01.2008
(Drucks. Nr. 2994/2019 mit 2 Anlagen)

8. Haus- und Badeordnung
(Drucks. Nr. 2208/2019 mit 1 Anlage)

8.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2521/2019)

8.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3026/2019)

9. Neufassung der Friedhofsordnung und der Entgeltregelung für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 3106/2019 mit 2 Anlagen)

10. Tanzförderung im Haushaltsjahr 2020
(Drucks. Nr. 3145/2019 mit 3 Anlagen)

11. Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl
(Drucks. Nr. 3216/2019)

12. Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030
(Drucks. Nr. 3166/2019 mit 2 Anlagen)

13. Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der
Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2996/2019)

14. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

14.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung,
In den Sieben Stücken, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2286/2019 mit 3 Anlagen)

14.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung, Schmiedestraße Nord, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3000/2019 mit 3 Anlagen)

14.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung, Osterstraße Nord, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3001/2019 mit 3 Anlagen)

14.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865 Lehrter Straße / Gollstraße
Vorhabenträgerwechsel, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3253/2019 mit 5 Anlagen)



14.5. Veränderungssperre Nr. 110
(Drucks. Nr. 2608/2019 mit 3 Anlagen)

15. Antrag der CDU-Fraktion zur Dachbegrünung von Fahrgastunterständen
(Drucks. Nr. 1877/2019)

15.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP
(Drucks. Nr. 2824/2019)

16. Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtbahnlinie zwischen MHH-Neubau und der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 2683/2019)

17. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Prüfung des Einsatzes von "Lärmblitzern"
(Drucks. Nr. 2882/2019)

18. Antrag der AfD-Fraktion zum Ausbau des Spielplatzes am Spierenweg
(Drucks. Nr. 2962/2019)

19. Antrag von Ratsherrn Braune zum sofortigen Stop des Kunstrasenausbaus
(Drucks. Nr. 1847/2019)

20. A N T R Ä G E

20.1. Antrag von Ratsherrn Braune zum Verkauf der nicht mehr benutzten Schienen der ehemaligen Linie 10
(Drucks. Nr. 3268/2019)

25. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in vorhandene Unterlagen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Maschsees
(Drucks. Nr. 3305/2019)

26. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in Unterlagen in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis Rathauskontor
(Drucks. Nr. 3306/2019)

21. Sanierungsarbeiten am Alten Rathaus
(Drucks. Nr. 2592/2019 mit 1 Anlage)

22. Grundstücksangelegenheiten

22.1. Abschluss eines Letter of Intent für die Entwicklung Anderter Str. 104
(Drucks. Nr. 3164/2019 mit 1 Anlage)

22.2. Verkauf des Grundstückes am Ahltener Weg
(Drucks. Nr. 3071/2019 mit 3 Anlagen)

22.3. Grundstücksverkauf in Kirchrode
(Drucks. Nr. 3226/2019 mit 3 Anlagen)


23. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2997/2019)

24. Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2998/2019)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Punkt 12. - Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 mit der Drucks. Nr. 3166/2019 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da die Drucksache von der Verwaltung zurückgezogen worden wäre.
Zudem sei der Punkt 22.3. zum Grundstücksverkauf in Kirchrode mit der Drucks. Nr. 3226/2019 mit 3 Anlagen ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten am 13. Dezember 2019 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.

Der Rat beschloss die Punkte 21 bis 24 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. September 2019
Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD zukünftig die Protokolle der Ratsversammlung ablehnen würde, falls in den Wortbeiträgen der AfD-Fraktion in Genderschreibweise formuliert würde.

Gegen 5 Stimmen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
26. September 2019 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion

TOP 3.1.1.
zu Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2986/2019)
Das im Februar 2018 von der Politik beauftragte Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen befindet sich nach dem Beschluss zum Doppel-Haushalt 2019/ 2020 aktuell in der Umsetzung. In Zusammenarbeit mit dem Programm des Landes Niedersachsen „Schule PLUS“ werden in Hannover insgesamt acht Schulen unterstützt, die vor besonderen Aufgaben stehen: Dazu zählen unter anderem ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern aus einkommensarmen Familien, aus alleinerziehenden Haushalten, mit geringen Deutschkenntnissen, mit erhöhtem (sonder)pädagogischen Förderbedarf und/ oder schulvermeidendem Verhalten. Das Konzept soll dazu dienen, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen oder schwierigeren Lebenssituationen zu helfen und so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sieht der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts an den jeweiligen Schulen in Hannover aus? Wir bitten um eine zusammenfassende Darstellung für jeden der acht Schulstandorte.

2. In welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel bereits abgerufen und werden die Gelder aller Voraussicht nach bis Ende 2020 voll ausgeschöpft sein? Kann die Verwaltung jetzt schon einschätzen, ob der Bedarf einer Erhöhung der in den Haushalt bereits eingestellten Gelder absehbar ist?

3. Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung zur Beurteilung des Konzeptes vor und wie beurteilt die Verwaltung selbst den laufenden Prozess?



Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Beigeordneter Gamoori (SPD) aus Drucks. Nr. 2986/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie sieht der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts an den jeweiligen Schulen in Hannover aus? Wir bitten um eine zusammenfassende Darstellung für jeden der acht Schulstandorte.

Einführend ist festzuhalten: Das Land Niedersachsen hat für sein Programm Schule [PLUS] landesweit 20 Schulen ausgewählt, davon sechs in Salzgitter, drei in Delmenhorst und drei in Wilhelmshaven. Die acht beteiligten Schulen in der Landeshauptstadt Hannover wählte die Schulträgerin gemeinsam mit dem Kultusministerium (MK) aus. Dieses sind auch die acht am Komplementärprogramm Schulen mit besonderen Herausforderungen teilnehmenden Schulen.
Zur Bearbeitung rief die Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover ein Schulentwicklungsteam (SET) ins Leben. In diesem SET ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin vertreten. Die Schulverwaltung hat jeder der acht Schulen eine Ansprechpartner*in zugeordnet, die an den Prozessen vor Ort beteiligt wird. Diesen engen Austausch zwischen Landesschulbehörde, Schule und Schulverwaltung hat es so noch nicht gegeben und macht einen der zentralen Punkte der Programme aus.
Das Schulentwicklungsteam für Hannover besteht seitens des Landes aus
· der Schulentwicklungsberatung,
· dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum inklusive Schule (RZI),
· der Schulsozialarbeit,
· der Koordination Sprach- und interkulturelle Bildung,
· der Schulpsychologie,
· der Fachberatung Unterrichtsqualität,
· der Fokusevaluation,
· dem Niedersächsischen Institut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
· dem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement und
· seit neustem einer schulfachlichen Dezernentin.

Mit den Programmen sollen die Schulen durch einen Schulentwicklungsprozess und einen engen Austausch mit der Schulträgerin gestärkt werden. Dafür ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit im SET eine wichtige Voraussetzung.
Das Schulentwicklungsteam hat mit allen Schulen im ersten Halbjahr 2019 eine ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei waren die Handlungsfelder in Schule zentral:
· Handlungsfeld Strategie: Hier wurde z. B. nach einer Vision, Zielen und möglichen Plänen für die Schule gesucht.
· Handlungsfeld Raumplanung: Dabei standen die Klassenräume, Fachräume, Ruheräume, Sporthalle, Mensa oder Pausenhof im Vordergrund.
· Handlungsfeld Unterricht: Es wurde untersucht, ob ein Methodenkonzept vorliegt, es Regeln und Vereinbarungen gibt, ob ein Classroom-Management vorliegt und anderes mehr.
· Handlungsfeld formale Organisation: Bei diesem Handlungsfeld ging es z.B. um Informationsflüsse, Entscheidungsstrukturen und die Hierarchien.
· Handlungsfeld Rahmenbedingungen: Hier wurde ein Blick auf den Stadtteil, die Schülerschaft, die Schulart, die gesetzlichen Anforderungen, das Personal und ähnliches geworfen.
· Handlungsfeld Unterstützung: Welche Instrumente z.B. der Landesschulbehörde nutzt die Schule, um sich unterstützen zu lassen? Ist sie mit Pädagogischen Mitarbeiter*innen ausgestattet, mit Beratungslehrkräften oder schulischer Sozialarbeit des Landes?
· Im Handlungsfeld Kooperation stellen sich Fragen wie: Ist die Schule im Stadtteil vernetzt, verfügt sie über Netzwerke in zentralen Aufgabenfeldern, wie ist es um die Elternarbeit bestellt oder hat die Schule externe Partner*innen eingebunden?
· Handlungsfeld Schulleben: Dabei wird nach dem Schulklima gesehen, auf das Miteinander geachtet, es wird nach den Projekten und anderen Alleinstellungsmerkmalen der Schule gesucht.
Ergebnis der Bestandsaufnahme in den Handlungsfeldern war die Identifikation von Herausforderungen, in denen sich die Schulen besser aufstellen möchten. In einem abgestimmten Schulentwicklungsprozess erarbeiten derzeit Arbeitsgruppen Ziele und Maßnahmen für einzelne Arbeitsfelder, die zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität beitragen sollen.
Gegenstand der folgenden Ausführungen sollen die Punkte sein, die vor allem im Verantwortungsbereich der Schulträgerin liegen. Arbeitsinhalte, die insbesondere das Land betreffen und teils noch einer intensiven Abstimmung zwischen Schule, Landesschulbehörde und Kultusministerium bedürften, bleiben an dieser Stelle ausgespart.
Das SET begleitet diesen Arbeitsprozess intensiv durch Qualifizierung, Unterstützung bei strategischen Überlegungen, Moderation, Supervision etc. Bis jetzt fanden insgesamt 22 SET-Treffen für alle acht Schulen statt. Seit Oktober trifft sich das SET monatlich.

Zu den Schulen im Einzelnen:
I. Grundschule Hägewiesen:
Die Grundschule hat aktuell eine Steuerungsgruppe zur Bearbeitung des Schulentwicklungsprozesses eingerichtet. Die Schulträgerin hat im Bedarfsfall die nötige Unterstützung angeboten, z.B. falls die Schule ein Raumnutzungskonzept erstellen oder ihre Netzwerkarbeit im Stadtteil ausbauen möchte.
Derzeit prüft die Schulträgerin die Versetzung eines Brennofens, welches der Schule einen zusätzlichen Raum verschaffen würde. Die Kosten in Höhe von 6.000 Euro würden ggf. aus den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt. Weitere kleinere bauliche Maßnahmen wurden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Fachbereichs Schule durchgeführt respektive beschleunigt. Da der Schulentwicklungsprozess an der Schule noch nicht abgeschlossen ist, ist mit weiteren Maßnahmenvorschlägen und Beschlussdrucksachen zu rechnen.
Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle die zusätzlichen Ressourcen genannt, die die Niedersächsische Landesschulbehörde im Rahmen von Schule [PLUS] der Grundschule Hägewiesen zugewiesen hat: drei zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und eineinhalb zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte.
II. Grundschule Herrenhausen (ehemals Grundschule Wendlandstraße):
Die Schule hat zur weiteren Arbeit am Schulentwicklungsprozess eine Steuergruppe eingerichtet. Dort werden Schwerpunkte priorisiert und bearbeitet. Die Schulträgerin unterstützt hier im Bedarfsfall, wie sie dies zuvor bereits bei der Abgabe der Interessenbekundung für den Ganztag getan hatte.
Nach Abschluss es Schulentwicklungsprozesses sind noch Maßnahmenvorschläge und daraus folgende Beschlussdrucksachen im Jahr 2020 zu erwarten.
Auch hier eine Information zum Land: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat im Rahmen von Schule [PLUS] am Standort der Grundschule Herrenhausen zusätzlich drei Stellen für Lehrkräfte und eine dreiviertel Stelle für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.
III. Grundschule Mühlenberg:
Die Schulträgerin bereitet auf Wunsch der Schule eine Drucksache vor, mit der die Finanzierung eines Busses, der die Schulkinder zum Schwimmunterricht fährt, sichergestellt werden kann.
Ferner konnte die Schule ins Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“ aufgenommen werden. Auch an dieser Schule ist der Schulentwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen. Also steht hier – ebenso wie bei den vorangegangenen Schulen – zu erwarten, dass weitere Vorschläge für Beschlussdrucksachen folgen.
Die Grundschule Mühlenberg wurde ebenfalls mit zusätzlichen Ressourcen des Landes bedacht. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zusätzlich vier Stellen für Lehrkräfte und zwei Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.
IV. Grundschule Tegelweg:
Die Grundschule Tegelweg hat eine Arbeitsgruppe zum Thema Ganztag gegründet. Unter anderem möchte sie dort die Fragestellung bearbeiten, wie schulische Sozialarbeit im Ganztag und in der Schule zu einem Team werden können. Eine zweite Arbeitsgruppe wurde eingerichtet zum Thema „Soziales Lernen“.
Die Schulträgerin hat im Rahmen des Prozesses „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ mit dem Umbau der Hausmeisterwohnung begonnen. Die leerstehende Wohnung soll bis zur Sanierung Raum schaffen für schulische Sozialarbeit. Die Mittel konnten durch interne Umschichtungen im Fachbereich Schule zur Verfügung gestellt werden. Auch an dieser Schule ist der Schulentwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist mit Maßnahmenvorschlägen und daraus folgenden Beschlussdrucksachen für die Ratsgremien im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.
Zusätzliche Ressourcen des Landes erhielt auch die Grundschule Tegelweg. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat im Rahmen von Schule [PLUS] zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eine halbe für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.
V. IGS Badenstedt:
Der Schulentwicklungsprozess basiert auf Ideen der Bewegung „Schule im Aufbruch“ im Sinne eines „Systemchanges“. Aus diesem Prozess beantragte die IGS Badenstedt Mittel zur Unterstützung des digitalen Unterrichts und der Ausgestaltung des Ruhebereichs. Die entsprechende Beschlussdrucksache (DS 3271/2019) befindet sich derzeit in der Beschlussfassung durch die Gremien. Eine exakte Kostenkalkulation ist derzeit noch nicht möglich, derzeit sind rund 97.000 Euro veranschlagt.
Außerdem ist die IGS Badenstedt Mitte November an die Schulträgerin herangetreten verbunden mit der Bitte, gemeinsam die Netzwerkarbeit der Schule im Stadtteil zu verstärken. Die IGS strebt an, eine „Schule im Kiez“ zu werden. Dazu werden aktuell Ideen gesammelt. Diese sollen dann zeitnah mit der Schule besprochen und Möglichkeiten der Unterstützung durch die Verwaltung verabredet werden.
Auch die IGS Badenstedt hat vom Land zusätzliche Stellen erhalten. Die Landesschulbehörde hat zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eineinhalb für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.
VI. IGS Vahrenheide/Sahlkamp
Die Schulträgerin befindet sich im intensiven Austausch mit der Schulleitung bezüglich des Umgangs mit Schüler*innen, die ein besonders herausforderndes Verhalten zeigen. Hier wurden Maßnahmen zur außerschulischen Betreuung eingeleitet.
Weiterhin unterstützt die Schulträgerin die IGS Vahrenheide/Sahlkamp bei der Entwicklung eines Konzeptes zur besseren Koordinierung der Aufgaben in Bezug auf Gewaltprävention an der Schule.
Des Weiteren wurden im Dialog mit der Schule kurzfristig kleine Baumaßnahmen umgesetzt, die zur Verbesserung der räumlichen Nutzungsmöglichkeiten beigetragen haben. Aufgrund der Teilnahme am Schule [PLUS]-Programm erhält die Schule zusätzliche mobile Raumeinheiten für pädagogisches Personal zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Aktuell wird die Raumkonzeptgruppe der Schule, die sich mit der Raumnutzung nach Fertigstellung der Modulanlagen auseinandersetzt, durch Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Schule aktiv unterstützt. Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist aber im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.
Zu den Ressourcen des Landes: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zwei zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, eine halbe Stelle für eine*n Heilpädagog*in- und eine weitere Stelle Sozialarbeit.
VII. OBS Peter-Ustinov-Schule:
Die Peter-Ustinov-Schule (PUS) hat vielfältige und kreative Ideen zur Bearbeitung ihrer Herausforderungen. Das Thema Medienbildung und die Anschlussorientierung der Schüler*innen nach der Schule haben im Entwicklungsprozess der Schule eine große Bedeutung. Auch der Umgang mit besonders herausfordernden Schüler*innen wird bearbeitet. Dazu gehören z.B. Schulabsentismus, Schüler*innen ohne vorherige Schulerfahrung und Verspätungen.
Die Schulträgerin war bereits im intensiven Austausch mit der Schulleitung zum möglichen Einsatz der Mittel aus dem Programm Schulen mit besonderen Herausforderungen. Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist aber im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.
Auch die Peter-Ustinov-Schule wurde vom Land mit zusätzlichen Ressourcen bedacht. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eineinviertel Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.
VIII. Realschule Johannes Kepler:
Seit 01.08.2019 hat die Schule eine neue Leitung. Zuvor wurden noch von der vorherigen Schulleitung pädagogische Konferenzen eingeführt.
Die Raumsituation in der Johannes-Kepler-Realschule ist derzeit verbesserungsfähig. Bei dem Schulgebäude handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches das aktuelle Raumprogramm nicht komplett abbildet. Die Folgen sind - wie in anderen Bestandsschulen auch - knappe räumliche Kapazitäten. Deshalb ist die Schulträgerin aktiv geworden, um Flächen im Bestand in enger Abstimmung mit der Schulleitung neu bzw. passgenauer zu belegen. Darunter fallen auch die Planungen zur Umwidmung der Schulhausmeisterwohnung für schulische Zwecke. Der zeitliche Vorlauf für die Umnutzung der Schulhausmeisterwohnung wird ca. zwei Jahre umfassen. Deshalb sollen vorab kurzfristig Maßnahmen zur Schaffung von Räumen getroffen werden, z.B. durch Umnutzung und multifunktionale Nutzung. Hierzu findet zurzeit die Abstimmung mit dem Gebäudemanagement statt.
Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist – wie an den meisten anderen Schulen auch - im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.
Abschießend ein Blick auf die zusätzlichen Stellen des Landes: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat drei weitere Stellen für Lehrkräfte und eine halbe Stelle für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.

Frage 2:
In welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel bereits abgerufen und werden die Gelder aller Voraussicht nach bis Ende 2020 voll ausgeschöpft sein? Kann die Verwaltung jetzt schon einschätzen, ob der Bedarf einer Erhöhung der in den Haushalt bereits eingestellten Gelder absehbar ist?

In 2019 sind keine Mittel aus dem Programm abgeflossen. Dies war bei der komplexen Anlage des Schulentwicklungsprozesses auch nicht zu erwarten. Aktuell wurde eine Übertragung der Mittel in Höhe 250.000 Euro ins Haushaltsjahr 2020 mit der Kämmerei verabredet. Somit stehen kommendes Jahr 750.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mittel im Jahr 2020 abfließen.

Frage 3:
Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung zur Beurteilung des Konzeptes vor und wie beurteilt die Verwaltung selbst den laufenden Prozess?

Damit sich die Schulen nachhaltig weiterentwickeln und intern verändern können, müssen sie sich auf die Schulentwicklungsprozesse einlassen. Dies braucht eine gewisse Zeit, auch wenn von verschiedenen Seiten kurzfristige Erfolge eingefordert werden. Kurzfristige Erfolge – wenn es sie überhaupt geben kann – sind im Regelfall nicht nachhaltig und halten Schule eher davon ab, die notwendigen und teils anspruchsvollen Veränderungsprozesse durchzuführen.
Ein Beispiel für einen solchen Veränderungsprozess ist die Umstellung des Unterrichtes auf die zunehmend heterogene Schülerschaft. Dazu muss jede Schule eine eigene Strategie entwickeln, auf die das Classroom Management ausgerichtet wird, muss die Lehrkräfte dafür fortbilden, sich ein Konzept zur individuellen Förderung der Schüler*innen geben, kann einen konzeptionell eingebetteten Trainingsraum einrichten und vieles mehr. Sobald ein solcher Unterricht z.B. auch Elternarbeit oder Netzwerkarbeit einbezieht, kämen wir als Schulträgerin ins Spiel und könnten entsprechend unterstützen.
In diesem Konzept müssen die Ziele klar definiert und die dafür notwendigen Maßnahmen klar beschrieben sein. Die Unterstützung kann in klassischen Schulträgerinnenaufgaben liegen, also der Beschaffung, des Schulbudgets oder in kleinen baulichen Maßnahmen beispielsweise. Aber auch personelle Unterstützung ist möglich, hier nenne ich als Beispiel die Interkulturelle Bildungsarbeit, die wir erfolgreich in einigen Schulen eingeführt haben.
Insgesamt zeigen die unter 1. aufgeführten Rückmeldungen und Entwicklungsstände, dass die Schulen die Unterstützung der Programme Schule [PLUS] und Schulen mit besonderen Herausforderungen durch die Schulträgerin grundsätzlich als ausgesprochen nützlich und hilfreich empfinden. In Einzelfällen wird der durch das Schulentwicklungsteam begleitete Prozess als zu aufwändig und langwierig empfunden, auch, weil aus Sicht einiger Schulen die gewünschten Unterstützungsmaßnahmen bereits vor dem Prozess bekannt und benannt worden seien.
Insgesamt beurteilt die Schulträgerin die dialogbasierte Arbeit im Schulentwicklungsteam und in den Schulen als sehr hilfreich, um ein gegenseitiges Verständnis von Schule und Schulverwaltung zu fördern.
Neben dem Programm Schulen mit besonderen Herausforderungen unterstützt die Schulträgerin alle Schulen an vielen weiteren Stellen. Als Beispiele sind zu nennen:
· Die schulische Erstberatung für Zugezogene mit schulpflichtigen Kindern: Die Schulen werden bei der Schulplatzsuche und der Orientierung auf bestimmte Schulformen entlastet.
· Elternabende für Eltern, deren Kinder den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aufweisen: Eltern werden bei der Schulwahl gestärkt und eine ausgewogenere Verteilung der GE-Kinder z.B. durch die Einbeziehung der Gymnasien erreicht.
· Die jährliche Veranstaltung „(K)eine Entscheidung für das ganze Leben“: Dort bekommen Eltern Anregungen für die Schulformwahl nach der Grundschule. Die Schulträgerin hat die Erwartung, die Zahl der Schulformwechsel damit ein wenig zu reduzieren und damit auch die Belastung für die Schüler*innen und die Last der Pädagog*innen.

Abschließend ist noch auf die Bildungskonferenz zum Thema Schulen mit besonderen Herausforderungen hinzuweisen. Diese findet am 10. März 2020 von 14:00 bis 18:00 Uhr in den Räumen der Volkshochschule Hannover statt. Ziel ist es, den Schulen in Hannover – unabhängig von irgendwelchen Programmen – Möglichkeiten für interne Schulentwicklungsprozesse aufzuzeigen.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung Überlegungen nachgehen würde, dass Stadtteilmütter bzw. Stadtteilväter sowie Mitglieder der Integrationsbeiräte in die Arbeit an den Schulen mit besonderen Herausforderungen beteiligt werden könnten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Stadtteilmütter bzw. Stadtteilväter derzeit nicht im Schulentwicklungsteam eingebunden wären, da sich dieses zusammensetze aus Vertreter*innen der Landesschulbehörde, der Schule selbst und der Kommune. Allerdings könnte im Rahmen der Fragestellung zur Vernetzung geprüft werden, ob die Mitglieder der Integrationsbeiräte beteiligt werden könnten. Es sei zudem eine intensive Unterstützungsleistung des Fachbereiches Schule darüber zu informieren, welche Strukturen vorhanden wären und wie diese zu nutzen seien.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die vorgetragenen Informationen der Verwaltung den Ratsmitgliedern in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden könnten.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage und ergänzte, dass die Verwaltung für die Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses im Monat Februar 2020 eine Informationsdrucksache zur sehr komprimierten Antwort der Verwaltung in das Verfahren geben würde. Darüber hinaus sei für den 13. März 2020, in der Zeit von 13:30 bis 18:30 Uhr ein Fachtag mit der Landesschulbehörde und dem Kultusministerium zum Thema: „Schule Plus – Schule mit besonderen Herausforderungen“ geplant.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, wie die Verwaltung den Schulen zu Fragen der Netzwerkgestaltung und -Nutzung helfen würde.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung den Schulen die verschiedenen Begleitprogramme, wie z.B. zum Schulabsentismus über die Netzwerke näherbringen würde. Ferner würden über die Netzwerke Kontakte zu Stadtteilzentren bzw. die Angebote von Jugendzentren an die Schulen geleitet. Zudem würden Kontakte zu Institutionen, deren Nutzen und der eventuelle Zeitaufwand für die Lehrkräfte dargestellt.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob ein Austausch der Schulen untereinander, sowohl innerhalb Hannovers, als auch mit den anderen Schulen wie z.B. aus Wilhelmshaven oder Salzgitter, geplant wären.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass das Land regelmäßig zu Vernetzungstreffen einladen würde. Diese fänden innerstädtisch als auch niedersachsenweit unter Beteiligung des Schulträgers statt.

Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) fragte, ob es beispielsweise Sinn mache, wie bei der Peter-Ustinov-Schule das Kurrikula zu verändern. Ratsfrau Klebe-Politze fragte ferner, ob das Programm Schule Plus auch aus Bundesmitteln gefördert werden könnte.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass das eine Frage sei, die die Peter-Ustinov-Schule zurzeit sehr intensiv mit der Landesschulbehörde diskutieren würde. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung zu dem Programm noch keine Bundesfördermittel habe entdecken können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie die Verwaltung beurteilen würde, dass die IGS Badenstedt über das Programm Schule Plus Mittel für digitale Endgeräte und der Erweiterung der Ruhezonen generieren wolle.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Ausstattung bzw. Errichtung von Ruheräumen nicht im regulären Raumkonzept vorgesehen sei. Darüber hinaus könnte man im vorliegenden Fall die Bereitstellung von digitalen Endgeräten nicht über den Digitalpakt abbilden, sodass die Verwaltung die Intention der IGS Badenstedt positiv einschätze.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) wiederholte ihre Frage und ergänzte, ob sich die Schule auf diesem Wege nicht selbst um etwas bringen würde, was dieser sowieso zustünde.

Stadträtin Rzyski wies erneut darauf hin, dass Ruheräume nicht zum Standardraumprogramm von weiterführenden Schulen gehören würde und dass diese Konzept speziell für diese Schule entwickelt worden sei. Stadträtin Rzyski betonte, dass man in der Drucksache explizit darauf hingewiesen habe, dass nach Möglichkeit Mittel aus dem Digitalpakt für die Beschaffung von digitalen Endgeräten verwandt werden sollten. Die Finanzierung der Endgeräte aus den Programm Schule Plus würde nur dann geschehen, wenn die hohen Hürden aus dem Digitalpakt nicht bedient werden könnten.

Ratsherr Bingemer (FDP) fragte in Bezug auf die Heisterberg- und die Pestalozzischule, inwieweit die Anzahl der zurzeit im Programm befindlichen Schulen erweiterbar sei.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung aktuell von einer Erweiterung abraten würde, da frühestens Ende des Jahres 2020 Erkenntnisse aus dem laufenden Programm erwartet werden könnten.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte am Beispiel der Peter-Ustinov-Schule, ob für einige nicht beschulbare Kinder das Kurrikulum ausgesetzt werden könnte und weiter, ob an den Schulen mit besonderen Förderbedarfen multiprofessionelle Teams eingesetzt würden.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass man grundsätzlich davon ausgehe, dass alle Kinder beschulbar wären. Darüber hinaus befände man sich mit der Landesschulbehörde, vor dem Hintergrund der Biographien einzelner Schüler*innen in Gesprächen zu zeitlich befristeten Aussetzungen der Kurrikula. Unabhängig davon sei zu betonen, dass die Schüler*innen in sogenannten Sprungbrettklassen für den Unterricht mit curricularen Lerninhalten vorbereitet werden müssten. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass an sämtlichen Standorten multiprofessionelle Teams angekommen wären. Darüber hinaus hätten alle im Programm befindlichen Schulen zusätzliche Stunden für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zugewiesen bekommen. Die Peter-Ustinov-Schule habe ferner Mittel zur Verpflichtung einer Ergotherapeutin / eines Ergotherapeuten erhalten.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, warum eine Grundschule einen Schulbus benötigen sollte. Ratsherr Albrecht fragte zudem, wie es mit der tatsächlichen Unterrichtsversorgung an den acht Schulen, im Vergleich zu den entsprechenden Schulformen in Hannover, aussähe.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Grundschule den Wunsch nach einem Schulbus formuliert habe, um mit den Schüler*innen das Schulschwimmen erreichen zu können.


Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zur Unterrichtsversorgung zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:

Die Schulen im Programm Schule [PLUS] verfügen im Vergleich zu den Schulen gleicher Schulform mit einer Ausnahme über eine zum Stand der Statistik vom 29. August 2019 mindestens 4% bessere Unterrichtsversorgung sowie durchgängig über eine Unterrichtsversorgung von über 100% (Ausnahme jeweils: IGS Vahrenheide/Sahlkamp).

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, warum über dieses Programm digitale Ausstattungen bezahlt würden.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass zur Generation von Mitteln aus dem Digitalpakt relativ hohe Grundvoraussetzungen an den Schulen erfüllt sein müssten. Deshalb habe die Verwaltung entschieden, denjenigen Schulen, die den hohen Hürden des Landes nicht entsprechen könnten, das Arbeiten mit digitalen Endgeräten über das Programm Schule Plus zu ermöglichen. Stadträtin Rzyski betonte, dass man zunächst einmal versuchen würde die nötigen Mittel aus dem Digitalpakt abrufen zu können.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit der CDU-Ratsfraktion der Ansicht sei, dass digitale Endgeräte entweder aus dem Digitalpakt oder vom Schulträger aus dem Produkt Schulausstattung getragen werden sollten, damit die Mittel aus dem Programm Schule Plus für wichtigere Produkte, wie z.B. Maßnahmen zur Integration, eingesetzt werden könnten.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Verwaltung zurzeit keine Ausgangsposition definiert habe, aus der, unabhängig vom Digitalpakt, die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten vorgesehen sei. Man befände sich aktuell mit der Landesschulbehörde in Diskussionen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und verhandele darüber, wie viel jeder beitragen könnte. Genauso sei die Schaffung von Ruheräumen an weiterführenden Schulen nicht Bestandteil des Standardraumprogramms. Deshalb würde es die Verwaltung befürworten, wenn die Schulen ihre Wünsche dazu aus dem Programm Schule Plus realisieren wollten.

Ratsherr Borstelmann (CDU) fragte, ob die durch das Land zugeordneten Lehrer*innenstunden und die Stunden für pädagogisches Fachpersonal für die Schulen aus dem Programm Schule Plus ausgeschöpft worden seien und ob die Landeshauptstadt Hannover die anteiligen Stellen für zusätzliche Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal komplett erhalten habe.

Stadträtin Rzyski konstatierte, dass die zugeordneten Stunden für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, ihres Wissens nach, besetzt worden wären. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung die genauen Zahlen bei der Landesschulbehörde nachfragen und zu Protokoll nachreichen würde.

Antwort der Verwaltung:
Auch hier war – wie von Stadträtin Rzyski bemerkt - eine Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, notwendig.

Bezüglich der Lehrerstellen: Die Grundschulen haben die Ihnen zusätzlich zugewiesenen Stunden ausgeschöpft und als Lehrerstunden genutzt. Die Oberschule und die Realschule haben die ihnen zusätzlich zugewiesenen Stunden kapitalisiert. Die den Integrierte Gesamtschulen zugewiesenen Stellen wurden ausgeschrieben und besetzt.

Bezüglich der Stellen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (hier insbesondere sozialpädagogische Fachkräfte): Im Rahmen des Programms Schule [PLUS] wurden den acht ausgewählten Schulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung zugewiesen. Diese Stellen sind weitestgehend besetzt, wenige Verfahren laufen noch. Lediglich ein Ausschreibungsverfahren wurde aus organisatorischen Gründen zurückgestellt. Bei den zugewiesenen Stellen für Lehrkräfte hatten die Schulen die Möglichkeit diese in Budgetmittel umzuwandeln. Aus diesen Mitteln dürfen Landesaufgaben, unter anderen auch die Einstellung pädagogischen Personals, finanziert werden. Diese Maßnahmen sind teilweise in der Planungs-, teilweise bereits in der Umsetzungsphase.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob es richtig sei, dass die Verwaltung mit Mitteln aus dem Programm Schule Plus an Schulen mit besonderen Herausforderungen Grundlagen schaffen wolle, damit diese die Voraussetzungen für den Digitalpakt erfüllten.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und ergänzte, dass die Verwaltung aus dem Programm Schule Plus nicht generell in die Infrastruktur finanzieren könnte. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass die Verwaltung vorrangig den Einsatz der Mittel aus dem Digitalpakt befördern wollte. Stadträtin Rzyski machte wiederholt darauf aufmerksam, dass die Verwaltung das Arbeiten mit digitalen Endgeräten aus dem Programm Schule Plus ermöglichen würde, wenn die technischen Voraussetzungen den Anforderungen der Landesschulbehörde, in Hinblick auf den Digitalpakt, nicht genügen würde. Der Ausbau von infrastrukturellen Voraussetzungen sei damit jedoch nicht möglich.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob unter gewissen Umständen Gelder aus dem Schule Plus Programm für die Anschaffung digitaler Endgeräte generiert würde, wenn diese nicht aus dem Digitalpakt finanziert werden könnten.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage und bekräftigte, dass dies ausschließlich für Schulen aus dem Programm Schule Plus auf Basis des Schulentwicklungsprozesses gelten könnte.


TOP 3.1.2.
zu Ausbildung, FSJ und FÖJ 2020/2021
(Drucks. Nr. 2987/2019)

Durch die Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) wird eine erkleckliche Anzahl von Schüler*innen statt zum Ende dieses Schuljahres erst im Sommer 2021 die Gymnasien verlassen. Damit reduziert sich die Zahl Jugendlicher, die nach dem Ende ihrer Schulzeit ab September 2020 eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) antreten könnten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

. Um wie viel niedriger als in den vergangenen Jahren wird voraussichtlich die Zahl derjenigen Schüler*innen ausfallen, die zum Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 ihre Schullaufbahn beenden werden und damit potenziell für eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales oder Freiwilliges Ökologisches Jahr zur Verfügung stünden?
2. Wie viele Ausbildungsplätze und wie viele FSJ- bzw. FÖJ-Plätze bietet die Landeshauptstadt Hannover im laufenden Jahr an, und wie viele Ausbildungs-, FSJ- und FÖJ-Plätze beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover ab Sommer 2020 anzubieten?
3. Wie stellt sich die Verwaltung der Landeshauptstadt auf die geringere Zahl von Schulabsolvent*innen zum Ende des laufenden Schuljahres und die daraus resultierende geringere Zahl Auszubildender, FSJler*innen und FÖJler*innen ein?
Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Gill (SPD)
aus Drucks. Nr. 2987/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Um wieviel niedriger als in den vergangenen Jahren wird voraussichtlich die Zahl derjenigen Schüler*innen ausfallen, die zum Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 ihre Schullaufbahn beenden werden und damit potenziell für eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales oder Freiwillige Ökologisches Jahr zur Verfügung stünden?

In den vergangenen Jahren lag die Zahl der Schüler*innen, die in den zwölften Klassen an den Gymnasien beschult wurden, bei rund 1600. Durch die Wiedereinführung von G9 werden die 1671 Schüler*innen, die im aktuellen Schuljahr den 12. Jahrgang bilden, mehrheitlich noch ein weiteres Jahr ihre Schulen besuchen.
Einzige Ausnahmen sind zwei besondere Lerngruppen an den Gymnasien Goetheschule und Wilhelm-Raabe-Schule, die mit Ablauf des aktuellen Schuljahres ihr Abitur nach 13 Jahren ablegen werden. Diese Lerngruppen umfassen insgesamt 141 Schüler*innen.
Insofern ist damit zu rechnen, dass etwa 1460 Schüler*innen weniger für eine Ausbildung, ein FSJ oder FÖJ zur Verfügung stehen werden.

Frage 2:
Wie viele Ausbildungsplätze und wie viele FSJ- bzw. FÖJ-Plätze bietet die Landeshauptstadt Hannover im laufenden Jahr an, und wie viele Ausbildungs-, FSJ- und FÖJ-Plätze beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover ab Sommer 2020 anzubieten?

In den vergangenen Jahren wurden jährlich jeweils ca. 200 Ausbildungs- und Studien-verhältnisse in über 30 Berufen begründet. Im Jahr 2019 wurden darüber hinaus 30 FSJ/FÖJ-Plätze belegt. Diese Zahlen werden auch für das Jahr 2020 angestrebt.

Frage 3:
Wie stellt sich die Verwaltung der Landeshauptstadt auf die geringere Zahl von Schulabsolvent*innen zum Ende des laufenden Schuljahres und die daraus resultierende geringere Zahl Auszubildender, FSJler*innen und FÖJler*innen ein?

Die Verwaltung geht davon aus, die angestrebten Ausbildungsplätze - trotz rückläufiger Bewerber*innenzahlen - besetzen zu können.
Sie hat in 2019 die Marketinginitiativen in den elektronischen Medien aber auch durch personellen Einsatz ausgeweitet.
Insbesondere die Präsenz auf Berufsmessen und Berufswahlveranstaltungen der Schulen, Kammern und der Arbeitsagentur wurden intensiviert, es wurden aber auch zahlreiche Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum durchgeführt (Plakatmedien, U-Bahnwerbung, Citycards usw.)
Die Attraktivität der Arbeitgeberin Landeshauptstadt Hannover wird besonders herausgestellt und der Wunsch der jungen Generation nach sinnvollen Betätigungsfeldern in ihrem Lebensumfeld kann durch die Landeshauptstadt Hannover geboten werden.
Dennoch wird es in einzelnen Berufen zu einer starken Konkurrenz auch mit den sonstigen Ausbildungsbetrieben aus der Wirtschaft und dem Handwerk kommen.


Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, wie die Entwicklung der Bewerber*innenlage in den vergangenen Jahren gewesen sei und fragte weiter, in welchen Fachbereichen die Formate FSJ und FÖJ durchführbar wären.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Formate freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr (FSJ; FÖJ) vornehmlich in den Fachbereichen Kultur, Umwelt, Jugend, Feuerwehr und soziales durchgeführt würden. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Beantwortung zur Bewerber*innenlage zu Protokoll nachgereicht werden müsste.
Antwort der Verwaltung:


FB
Anzahl FSJ 2019
Anzahl FSJ 2020
Anzahl FÖJ 2019
Anzahl FÖJ 2020
40
0
0
6
6
41
1
1
0
0
43
1
1
0
0
46
2
2
0
0
51
17
17
0
0
57
1
0
0
0
67
0
0
2
2 (ggf. 3)




Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie hoch der Anteil von jungen Menschen mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife bei den Formaten FSJ und FÖJ sei. Ratsherr Wolf fragte ferner, ob Statistiken zu Abiturient*innen von Gymnasien oder Integrierten Gesamtschulen vorhanden wären. Ratsherr Wolf fragte zudem, wie hoch der Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und wie die Geschlechterverteilung wäre. Abschließend fragte Ratsherr Wolf, welche Möglichkeiten vor dem Hintergrund kürzerer Einsatzzeiten, wie z.B. halbjährlich, vierteljährlich oder monatsweise, bei der Landeshauptstadt Hannover gegeben wären.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung die Zahlen zu den FSJ und FÖJ Angeboten bei der Stadtverwaltung relativ zeitnah liefern könnte. Die gesamtstädtischen Zahlen müssten an zentraler Stelle angefordert werden. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass FSJ und FÖJ bei der Landeshauptstadt Hannover mindestens über ein halbes Jahr laufen sollten, da den jungen Menschen auf diesem Weg ein intensiver Einblick über einen längeren Zeitraum gewährt werden sollte. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung die genauen Regelungen dazu ebenfalls zu Protokoll nachreichen würde.

Antwort der Verwaltung:

Der Anteil von Gymnasiasten an FSJ / FÖJ und Ausbildung kann kurzfristig aus den bestehenden Systeminformationen nicht benannt werden, es müsste eine manuelle Auswertung in Verbindung mit den Fachbereichen erfolgen.

Ratsherr Braune fragte, wie viele Teilnehmer*innen am FSJ mit dem Geschlechtsmerkmal divers bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt wären.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung auch diese Aufstellung zu Protokoll nachliefern müsste.

Antwort der Verwaltung:

Informationen zur Bewerber*innenlage, Schulabschlüssen, Migrationshintergründen und Geschlechterverhältnis müssten in den Fachbereichen abgefragt werden.
Dies kann kurzfristig aber nicht dem Protokoll beigefügt werden.

TOP 3.2.
Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewaltdelikten gegenüber Lehrkräften
(Drucks. Nr. 2988/2019)

In Bezugnahme auf einen Pressebericht der Bildzeitung vom 22.09.2019 [1] sind im vergangenen Jahr 322 Lehrer in Niedersachsen Opfer einer Straftat geworden. Das sind etwa 40% mehr registrierte Straftaten gegenüber Lehrkräften als im Jahr 2017. Zu den registrierten Straftaten zählen unter anderem Delikte wie Raub- und Sexualverbrechen sowie Körperverletzungen.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie viele Lehrer wurden in der LHH Opfer einer Straftat und wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?

(2) An welchen fünf hannoverschen Schulen kam es in den letzten 5 Jahren zu den häufigsten Straftaten gegenüber Lehrkräften?


(3) Welche präventiven Maßnahmen werden unternommen, um Lehrer vor Gewaltdelikten zu schützen?

[1] https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/niedersachsen-gewalt-gegen-lehrer-nimmt-zu-64862244.bild.html



Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Frage 1: Wie viele Lehrer wurden in der LHH Opfer einer Straftat und wie hat sich die Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Statistiken über die Anzahl und die Art von Übergriffen auf Lehrkräfte liegen der Niedersächsischen Landesschulbehörde nicht vor. Konkrete Ausführungen zu Fallzahlen kann die Niedersächsischen Landesschulbehörde daher auch nicht machen. Diese wären ggf. bei der Polizei zu erfragen.

Frage 2: An welchen fünf hannoverschen Schulen kam es in den letzten 5 Jahren zu den häufigsten Straftaten gegenüber Lehrkräften?

Siehe Antwort Frage 1.

Frage 3: Welche präventiven Maßnahmen werden unternommen, um Lehrer vor Gewaltdelikten zu schützen?

Das Land hat diverse Maßnahmen eingeleitet, um Gewalt an Schulen zu begegnen und Schüler, Lehrkräfte und alle an Schulen tätigen Personen zu schützen. Der im Juni 2016 aktualisierte Präventionserlass („Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“, Runderlass vom 1.6.2016) beinhaltet einerseits klare Regeln im Umgang mit Gewalt in der Schule, andererseits sind alle Schulen verpflichtet, in ihrem schuleigenen Präventionskonzept darauf hinzuweisen, dass ein respektvoller Umgang aller an Schule Beteiligter die Basis der Kommunikation bildet. Die Schulen können sich bei der Fortschreibung ihres schuleigenen Präventionskonzepts (alle Schulen sind verpflichtet, ein solches zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren) durch die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten und die Regionalbeauftragten für Prävention beraten lassen.

Neben den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Landesschulbehörde gibt es diverse staatliche Institutionen, die auch speziell für Schulen Präventionsangebote vorhalten (Landespräventionsrat (LPR), Landesvereinigung für Gesundheit e.V. (LVG); Landesstelle Jugendschutz (LJS) etc.). Das Kultusministerium führt eine ganze Reihe von präventiven Projekten und Programmen, auch unter Beteiligung externer Partner, durch. Dazu gehören z.B. das buddY-Programm (Gewaltpräventionsprojekt an niedersächsischen Schulen) oder die Mobbing-Interventions-Teams. Die Schulen können diese Programme zur Gewaltprävention und zum sozialen Lernen über die Landesschulbehörde abrufen und sich bei Bedarf auch durch das dort verankerte Fachpersonal beraten lassen.

In Niedersachsen gibt es darüber hinaus seit 2010 die Handreichung „Im Notfall handlungsfähig bleiben“. Darin werden konkrete Handlungsanleitungen für verschiedene Krisen und Notfälle, auch für körperliche und psychische Gewalttaten beschrieben. Diese Handreichung ist allen Lehrkräften und Schulleitungen im Intranet zugänglich.

Es gibt einen Erlass zum strikten Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen.

Zudem hat das Land den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte deutlich ausgeweitet. Mit unterschiedlichsten Maßnahme sind die Prävention und die Wiedereingliederung gestärkt worden, auch mit deutlich mehr Geld und personellen Ressourcen. Im Kultusministerium ist ein eigenständiges Referat mit dem Thema befasst und arbeitet fortwährend daran, den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter zu verbessern.

Zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“, „Psychische Bedrohung und Gefährdung“ sowie Gewaltprävention stehen folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch kurzfristig abrufbar sind:

• Schulpsychologie

• Psychologische Unterstützung und Beratung

• Vermittlung von Institutionen der psychosozialen Versorgung

• Fortbildungen zur Entwicklung von Gewaltpräventionskonzepten in der Schule

• CARE-Beratungsstellen

• Psychotherapeutische Unterstützung und Beratung

• Kurzfristige Vermittlung in ambulante oder stationäre Psychotherapie

• Krisen- und Notfallteams

• Psychische Erste Hilfe

• Psychoedukation

• Copingstrategien zum Umgang mit traumatischen Ereignissen

• Vermittlung von psychotherapeutischen Hilfen

• Präventionskonzepte

• Handreichungen für Schulen „Im Notfall handlungsfähig bleiben“

• Arbeitspsychologie

• Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

• Bereitstellung des Fragebogeninstrument bugis-R-2011

• Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz Schule

• Psychologische Unterstützung und Beratung

• Regionalbeauftragte für Gewaltprävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler

• Unterstützung bei der Umsetzung des Erlasses „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“

• Aufbau von Maßnahmen zur Gewaltprävention in Schulen

• Vermittlung von außerschulischen Partner für die schulische Präventionsarbeit

Lehrkräfte haben damit die Möglichkeit als Betroffene von Gewalterfahrungen in der Schule eine sofortige Hilfe und Unterstützung zu erhalten, wie auch langfristige Beratung bis hin zur Vermittlung von möglichweise notwendiger Psychotherapie.

Schulen erhalten die Möglichkeit sich beim Aufbau von Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen psychologische als auch pädagogische Unterstützung zu holen.“




TOP 3.3.
der FDP-Fraktion

TOP 3.3.1.
zur Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
(Drucks. Nr. 3162/2019)

Mehrere Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre, zuletzt mit dem Beschluss der Drucksachen 2117/2019, H-0158/2019 und H-0157/2019 führten zu einer Stärkung des Wohnungsbaus im niedrigen Preissegment. In Ermangelung ausreichender Förderprogramme muss dies jedoch von den Bauträgern zumindest teilweise durch eine Querfinanzierung zukünftiger Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse finanziert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass zwar günstige Wohnungen geschaffen werden, diese jedoch durch sehr teure Wohnungen querfinanziert werden müssen, wodurch unter Umständen Wohnungen im mittleren Preissegment für „Normalverdiener“ und ihre Familien nicht geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Wie hat sich der Mietwohnungsmarkt seit der letzten Wohnraumanalyse aus 2017 entwickelt in Bezug auf a) den Bestand von Sozialwohnungen b) den Bestand von Wohnungen im Preissegment bis 6 €/m2 und c) Im Bereich zwischen 6 und 10€ pro m2 brutto Kaltmiete.
2. Wie sieht die Verwaltung die Entwicklung in diesen Segmenten für die nähere Zukunft bei den derzeit in der Entwicklung befindlichen Baugebieten?
3. Wann soll die nächste Kleinräumige Wohnraumanaylse, die Aufschlüsse über die Mietstrukturen gibt, erscheinen und hält die Verwaltung eine engere Taktung der Wohnungsmarkbetrachtungen vor dem Hintergrund der starken Bautätigkeit für sinnvoll, um gegebenenfalls Nachsteuern zu können?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Vorbemerkung:
Nachdem seit 2001 von Seiten des Landes Mietwohnraumförderung in Niedersachsen nur in Ausnahmefällen vorgesehen war, wurde sie ab 2011 wieder grundsätzlich möglich. Allerdings sah und sieht das Niedersächsische Wohnraumförderprogramm nur eine reine Darlehensförderung vor, was bei der dezeitigen Niedrigzinsphase für lnvestor*innen oft unattraktiv ist. Auch die Förderbeträge wurden von der Wohnungswirtschaft für nicht auskömmlich gehalten, so dass es zunächst zu keiner großen Nachfrage kam. Im Rahmen des Wohnkonzeptes 2025 und in intensiver Zusammenarbeit mit der (hannoverschen) Wohnungswirtschaft wurde daher 2013 vom städtischen Rat als Ergänzung zum Landesprogramm das städtische Förderprogramm aufgelegt,
das - im Gegensatz zum Land - eine Zuschussförderung vorsieht: einmaliger Baukostenzuschuss kombiniert mit einem in der Regel 15-jährigen Aufwendungszuschuss.

Erst zum 01.07.2019 hat das Land sein Förderprogramm - ebenfalls unter Einbeziehung der Wohnungswirtschaft im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen - überarbeitet, die Förderbeträge erheblich erhöht und die zulässigen Eingangsmieten erhöht. Auch der seit einigen Jahren mögliche Tilgungsnachlass im Bereich der Förderung für Bezieher*innen von geringen Einkommen wurde von 15 auf 30% erhöht, wobei gleichzeitig die Bindungsdauer auf 35 Jahre verlängert wurde. Ziel des Landes ist es, bis 2030 in Niedersachsen 40.000 Sozialwohnungen neu zu schaffen.

Unter Beteiligung der hannoverschen Wohnungswirtschaft wurde das städtische Wohnraumförderprogramm ebenfalls verbessert und am 26.09.2019 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover
beschlossen (DS 1462/2019). Die nach wie vor kombinierte Zuschussforderung mit einmaligen Baukostenzuschüssen und laufenden - jetzt auf Wunsch der Wohnungswirtschaft degressiven -Aufwendungszuschüssen stellt ein attraktives Förderangebot dar, das bisher gut angenommen wird.

Durch die Kombination von z.B. KfW-Darlehen, Landesmitteln, städtischen Mitteln sowie der zusätzlich im Bereich des städtischen Programmteiles B möglichen Ergänzungsförderung der Region Hannover wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, um Wohnungen möglichst ohne Quersubventionierung durch frei finanzierte Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringen bis mittlerenEinkommen zu errichten. Einige lnvestor*innen nehmen sogar nur das städtische Wohnraumförderprogramm- gegebenenfalls noch in Verbindung mit der Zuschussförderung der Region Hannover - in Anspruch.

Im Bereich der Bestandswohnungen werden durch die alljährlichen Laufzeitverlängerungen von Aufwendungszuschüssen (siehe z.B. DS 0462/2019, 0413/2018, 0400/2017, 0678/2016) Belegrechte weiterhin gesichert. Zusätzlich werden dadurch auch die Mieten auf einem Niveau gehalten,das es Transferleistungsbeziehenden ermöglicht, die Wohnungen (weiterhin) anzumieten.
Daneben werden zur Ausweitung städtischer Belegrechte Kooperationsverträge und Belegrechtsvereinbarungen mit Wohnungseigentümer*innen als lnstrumente genutzt.
Im Rahmen der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 hat sich die Wohnungswirtschaft bereit erklärt, bis 2020 2.000 Belegrechte zur Verfügung zu stellen oder bereits laufende länger zu sichern. Nach derzeitigem Stand wird dieses Ziel wahrscheinlich erreicht werden können.

Bei lnanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, z. B. in Gebieten der Programmkulisse "Soziale Stadt", verpflichtet die Stadt jedoch lnvestor*innen in der Regel, die dann sanierten Wohnungen oder entsprechende Ersatzwohnungen je nach Höhe der Förderung befristet für städtische Belegrechte zur Verfügung zu stellen.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie hat sich der Mietwohnunqsmarkt seit der letzten Wohnraumanalvse aus 2017 entwickelt in Bezug auf a) den Bestand von Sozialwohnungen b) den Bestand von Wohnunqen im Preissegment bis 6 €/m² und c) im Bereich zwischen 6 und 10 € pro m² Brutto-Kaltmiete?

Antwort:
a)
lm Jahr 2016, zum Zeitpunkt des Abschlusses des hannoverschen Bündnisses für Wohnen, betrug die Zahl der Belegrechtswohnungen ca. 19.000. Zu diesem Zeitpunkt wurde bis zum Jahr 2020 ein Abwachs von etwa 2.000 Belegrechtswohnungen prognostiziert. lm Rahmen des Bündnisses für Wohnen Hannover wurde vereinbart, diesem Abwachs durch Zugewinn von mindestens 2.000 Wohnungen mit Belegrechten zu stoppen.

Durch:
- Wohnungsneubau mit Sozialquote
- Vertragliche Vereinbarungen
- Verlängerung von Aufwendungszuschüssen sowie
- Auslaufen von Gebietsfreistellungen

wird dieses Ziel im Jahr 2020 erreicht. Das heißt, der Stadt Hannover werden auch im Jahr 2020 ca. 19.000 Wohnungen mit Belegrechten zur Verfügung stehen.

b) und c)
lm Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung nutzt die Verwaltung unter anderem die Preisdaten von empirica. Hiermit werden die lnserate von Mietwohnungen untersucht z.B. nach Angebotsmieten, Stadtteil, Größe der Wohnung etc. Die Daten beziehen sich auf die im Untersuchungszeitraum zur Neu- oder Wiedervermietung angebotenen Wohnungen und spiegeln die Marktsituation für die Wohnungssuche wider. Wiedervermietungsmieten zeigen, zu welchen Mieten Bestandswohnungen angeboten werden. Neuvermietungsmieten spiegeln die Mieten von Neubauwohnungen wider.
Erfasst werden die Nettokaltmieten, das heißt die Miete ohne Betriebskosten, nicht die Bruttokaltmiete (Grundmiete mit kalten Betriebskosten).
2015 wurden 13,5 Prozent aller Mietwohnungsinserate in Hannover für unter 6 € m² nettokalt angeboten, im Segment zwischen 6 bis unter 10 €/m² waren es knapp drei Viertel (74,8,Prozent) und weitere 12,1 Prozent lagen über 10 €/m² und mehr.
2019 sind nur noch 2,1 Prozent für unter 6 €/m² nettokalt inseriert worden, zwei Drittel der Mietwohnungsinserate (67,4 Prozent) für 6 bis unter 10 €/m² und fast ein Drittel (30,5 Prozent) ist für 10 €/m² und mehr angeboten worden.




Frage 2:
Wie sieht die Verwaltung die Entwicklung in diesen Segmenten für die nähere Zukunft bei den derzeit in der Entwicklung befindlichen Baugebieten?

Antwort:
Die Entwicklung der Zahl geförderter Wohnungen beim Wohnungsneubau wird sich im Wesentlichen aus der Beschlusslage des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Sozialquote von mindestens 30 Prozent und aus den tatsächlichen Baufertigstellungen der kommenden Jahre ergeben. Vorbehaltlich ausreichender Finanzierungsmittel von Stadt und Land entsteht in den neuen Quartieren durch die Sozialquote eine städtebaulich und sozialpolitisch gewollte gemischte Bevölkerungsstruktur.


Der Wohnungsbau hat in Hannover in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch die Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016 - erfreulicherweise angezogen. Die Zahl der Baufertigstellungen steigerte sich seit 2016 von 867 Wohnungen auf 1.526 Wohnungen im Jahr 2018.ln den Jahren 2016 bis einschließlich 2019 wurden durch Satzungsbeschluss neue Baurechte für den Bau von insgesamt 7 .826 Wohneinheiten zur Verfügung gestellt. Auch die Zahl der erteilten Baugenehmigungen für den Wohnungsbau wurde deutlich erhöht auf 8.537 in den Jahren 2016 bis 2019, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, dass die Wohnungswirtschaft in den kommenden Jahren auf mindestens dem Niveau des vergangenen Jahres neue Wohnungen baut.
Auf die Miethöhe der neu entstehenden frei finanzierten Wohnungen hat die Stadt Hannover allerdings keinen Einfluss. Preisgünstige (Sozial)Wohnungen und Wohnungen mit städtischen Belegrechten werden auch in Zukunft benötigt werden. Die Baukosten sind aufgrund der Marktsituation aber erheblich gestiegen, so dass preiswerte Mieten zurzeit auf die Förderung im Wohnraumförderprogramm angewiesen sind.

Verwaltungsseitig wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Entstehungskosten im Wohnungsbau zu dämpfen: z.B. werden städtische Grundstücke zum Festpreis nach Konzeptvergabe veräußert und eine Stellplatzsatzung, mit dem die geforderten Stellplätze und damit auch die Kosten - teilweise erheblich - reduziert werden können, liegt zur Beschlussfassung im Rat vor.
Für die Segmente bis zu einer Miete von 7,50 € bleibt abzuwarten, wie sich die Nachfrage nach dem neuen, verbesserten Wohnraumförderprogramm des Landes entwickelt, das für Hannover Eingangsmieten von 6,10 € (geringe Einkommen) und 7,50 € (mittlere Einkommen) vorsieht.

Die Anzahl der Belegrechtswohnungen sollte möglichst in etwa konstant bleiben. Über den gesamten Bestand gesehen steht jedoch zu befürchten, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Belegrechte in den kommenden Jahren trotz Neubautätigkeit, intensiver Förderung und Neuschaffung von gebundenen Wohnungen abnehmen wird, weil die Vermieter*innen auslaufende Verträge nicht verlängern. Von den geplanten mit städtischen Mitteln geförderten 2.400 Wohnungen werden jedoch ca. 50 % Belegrechtswohnungen sein. Durch die intensive städtische Neubauförderung kann die Zahl der wegfallenden Belegrechte damit zumindest erheblich verringert werden.

Frage 3:
Wann soll die nächste Kleinräumige Wohnraumanalyse, die Aufschlüsse über die Mietstrukturen gibt, erscheinen und hält die Verwaltung eine engere Taktung der Wohnungsmarkbetrachtungen vor dem Hintergrund der starken Bautätigkeit für sinnvoll, um gegebenenfalls Nachsteuern zu können?

Antwort:
Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung Berichte auf Stadtteilebene auf der Grundlage umfänglicher Datenblätter, Preisdatenanalysen für Mietwohnungen und Wohnimmobilien sowie Leerstandsanalysen. Die letzte Veröffentlichung ,,Analyse des Angebots an Mietwohnungen und Wohnimmobilien 2012 bis 2017" (Schriften zur Stadtentwicklung Nr. 130) ist im Mai 2018 erschienen. Es handelt sich um eine Angebotsanalyse auf der Grundlage der inserierten Wohnungen und Wohnimmobilien dieses Zeitraums.
Der nächste Bericht auf Stadtteilebene (Schriften zur Stadtentwicklung Nr. 135) ist geplant für Anfang 2020. Die Taktung der Veröffentlichung der kleinräumigen Berichte von in der Regel 2 Jahren ergibt sich aus der Verfügbarkeit der kleinräumigen Wohnungs- und Gebäudestatistik.
Diese erscheint mit mindestens einem Jahr Verzug, so dass der Wohnungsmarktbericht 2019 zwar teilweise Wohnungsmarktindikatoren mit dem Stand 2019 enthalten wird, die Wohnungsdaten werden jedoch den Stichtag 31.12.2018 haben. Bislang liegen diese kleinräumigen Stadtteildaten zur Wohnungs- und Gebäudestatistik aber noch nicht vor.
Eine engmaschigere Veröffentlichung der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung ist daher nicht sinnvoll.


TOP 3.3.2.
zum Umsetzungsstand einer zentralen Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes
(Drucks. Nr. 3163/2019)

In der Drucksache 1611/2017 wurde durch den Änderungsantrag Drucksache 2346/2017 unter Punkt 4 beschlossen, dass eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes einzurichten sei.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Wie ist der Umsetzungsstand in Bezug auf die beschlossene Einsetzung einer zentralen Rufnummer sowie auf die Erstellung einer einheitlichen Melde-App?
2. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Meldungen im Hinblick auf Verkehrsgefährdungen?
3. Wie werden die bestehenden Melde- und Notrufnummernangebote der Landeshauptstadt Hannover kommuniziert?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Frage 1: Wie ist der Umsetzungsstand in Bezug auf die beschlossene Einsetzung einer zentralen Rufnummer sowie auf die Erstellung einer einheitlichen Melde-APP?


Mit Datum vom 02.01.2019 ist die Rufnummer 0511/ 168 – 55 55 5 als zentrale und prägnante Rufnummer für den städtischen Ordnungsdienst eingerichtet worden. Seit diesem Zeitpunkt bis 15.12.19, 23:59 Uhr sind insgesamt 2.255 Anrufe über diese Rufnummer eingegangen. Die Erreichbarkeit wird über die städtische Tele-Info-Zentrale sichergestellt, die im Zuge der Synchronisierung von Dienstzeit des Städtischen Ordnungsdienstes und telefonischer Erreichbarkeit für diese Rufnummer ebenfalls ihre Servicezeiten ausgeweitet hat.

Wie die Verwaltung bereits mit der DS 2924/2019 im dafür zuständigen Organisations- und Personalausschuss mitgeteilt hat, gibt es über die web-basierte Anwendung „Ideen und Beschwerden“ (Mängelmelder) auf der Internetseite „hannover.de“ bereits die Möglichkeit, Anregungen, Fragen und Beschwerden bei der Stadtverwaltung über Smartphones einzureichen. Das Online-Formular lässt sich für einen schnellen Zugriff auf dem Startbildschirm des Smartphones als Icon einrichten. Das Online-Formular ist weiterhin so gestaltet, dass es unabhängig vom Endgerät einsetzbar ist und kompatibel zur jeweiligen Bildschirmgröße dargestellt wird.


Frage 2: Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Meldungen im Hinblick auf Verkehrsgefährdungen?

Für Beeinträchtigungen im ruhenden Verkehr, die z.B. die Einleitung einer Abschleppmaßnahme erfordern, werden Meldungen am Einsatzplatz des Arbeitsgebiets Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen unter der Telefonnummer 0511 168 31240 in der Zeit montags bis donnerstags von 7-16 Uhr und freitags von 7-15 Uhr entgegengenommen. Alternativ kann eine Mail an das Postfach 32.43.3@Hannover-Stadt.de gesandt werden.


Frage 3: Wir werden die bestehenden Melde- und Notrufnummernangebote der Landeshauptstadt Hannover kommuniziert?

Für die Nummer des Städtischen Ordnungsdienstes bzw. die weiteren Nummern aus dem Zuständigkeitsbereich unseres Dezernates erfolgt die Kommunikation jeweils über anlassbezogene Presseberichterstattung, die Nutzung der städtischen SocialMedia-Kanäle, Bereitstellung auf hannover.de und speziell bei der zentralen Rufnummer der Städtischen Ordnungsdienstes auch über proaktive Informationen von Rats- und Bezirksratsgremien im Zuge der Vorstellung des Sicherheits- und Ordnungskonzeptes (DS 1611/2017) der Landeshauptstadt Hannover.

TOP 3.4.
von Ratsherrn Braune

TOP 3.4.1.
zur Sprengung auf dem Kronsberg
(Drucks. Nr. 3139/2019)

Am Donnerstag den 28.11.2019 soll auf dem Kronsberg eine Windkraftanlage gesprengt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viel CO2 wird durch die Sprengung frei gesetzt und mit welchem Sprengmitteln wird gearbeitet?

2. Welche Schadstoffe werden durch Sprengung noch freigesetzt?

3. Wo und wie wird die Windkraftanlage entsorgt?


Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Frage 1: Wie viel CO2 wird durch die Sprengung freigesetzt und mit welchen Sprengmitteln wird gearbeitet?

Für die Sprengung wurde Ammonsalpeter-Sprengstoff verwendet.
Durch die Sprengung wurde weniger als 1 kg CO2 freigesetzt.

Frage 2: Welche Schadstoffe werden durch Sprengung noch freigesetzt?

Aufgrund des vollständigen Verbrennungsprozesses ist davon auszugehen, dass keine Luftschadstoffe freigesetzt wurden. Der kurzzeitig entstehende Staub enthält üblicherweise keine spezifischen Schadstoffe.


Frage 3: Wo und wie wird die Windkraftanlage entsorgt?

Die Gondel und die Rotorblätter wurden vor der Sprengung demontiert. Sie werden durch einen Betreiber in Polen als Ersatzteile weitergenutzt.

Die übrigen Materialien werden durch die beauftragten Betriebe regional recycelt: Der Betonturm und das Fundament werden gebrochen, der Betonbruch wird z. B. als Zuschlagstoff für neuen Beton oder als Baumaterial für den Wegebau aufgearbeitet. Das separierte Bewehrungseisen wird verschrottet und somit dem Stahlrecycling zugeführt. Das Mineralgemisch aus den Wege- und Kranstellflächen recycelt ein Fachbetrieb.

Der Bereich des Aushubs wird mit Mutterboden aufgefüllt.

TOP 3.4.2.
zur Verkehrswende
(Drucks. Nr. 3250/2019)

Der Rat in Hannover hat sich dafür entschieden eine Verkehrswende zu Ungunsten eines Kfzs einzuleiten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Wie viel Parkplätze stehen den einzelnen Schulen in Hannover für das Lehrpersonal zur Verfügung?

Wie viele E- Ladepunkte sind an hannoverschen Schulen geplant?

In der Verkehrswende ( dadurch entstehende Autoverbotszonen ) soll es vorwiegend um eine bessere Luftqualität gehen. E-Fahrzeuge sind im Gebrauch eher „Klimaneutral“. Dürfen diese Fahrzeuge weiterhin in potenziell autofreie Zonen einfahren, wenn nein warum nicht?



Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Frage 1: Wie viele Parkplätze stehen den einzelnen Schulen in Hannover für das Lehrpersonal zur Verfügung?

Es liegt keine zentrale Bestandsübersicht über die Anzahl vorhandener Parkplätze an Schulen vor. Eine Bestandserhebung wäre sehr aufwändig. Sofern erforderlich, würden die Schulhausmeister gebeten, die Zahl der Parkplätze an den jeweiligen Schulen zu nennen. Das Ergebnis dieser Erhebung müsste zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden.

Frage 2: Wie viele E-Ladepunkte sind an hannoverschen Schulen geplant?

Im Rahmen des BMWI-Förderprojekts H-stromert wird an den Besucherparkplätzen verschiedener städtischer Liegenschaften Ladeinfrastruktur aufgebaut. Im Zuge dessen ist u. a. auch Ladeinfrastruktur an den Schulen bzw. den zugehörigen Dreifeldsporthallen vorgesehen. Die Planungen laufen aktuell. Genaue Standorte und Zahlen stehen bisher noch nicht fest und werden nachgeliefert, sobald die Planungen abgeschlossen sind.


Frage 3: In der Verkehrswende (dadurch entstehende Autoverbotszonen) soll es vorwiegend um eine bessere Luftqualität gehen. E-Fahrzeuge sind im Gebrauch eher „klimaneutral". Dürfen diese Fahrzeuge weiterhin in potenziell autofreie Zonen einfahren, wenn nein, warum nicht?

Die Stadtverwaltung plant keine Autoverbotszonen. Aussagen zu Ausnahmeregelungen erübrigen sich daher.

TOP 3.4.3.
zur schulischen Aufklärung
(Drucks. Nr. 3272/2019)

An mindestens einer IGS in Hannover sollte das Buch „Make Love“ aus dem Goldmann Verlag zum Aufklärungsunterricht außerhalb vom Fach Biologie in der 8. Klasse für 13 und 14-jährige Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Nur durch den hohen Widerspruch der Eltern, die im Vorfeld nicht genügend über den Einsatz des Buches und dessen Inhalte unterrichtet worden sind, ist dieses Buch seitens des Lehrpersonals, nach dem Verteilen an die Schüler, wieder zurückgezogen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich Verwaltung:

Gibt es in Hannover zusammen mit dem Gleichstellungsbüro, Bildungsausschuss oder einem anderem Arbeitskreis einen informativen Austausch oder eine Zusammenarbeit über die verwendete Lektüre in der Thematik „sexuelle Aufklärung“ in der Schule, wenn nein, warum nicht ?

Wie viele Mitarbeiter der Verwaltung sind in die Aufklärungsarbeit an Schulen involviert?

In dem oben genannten Buch wird bewertend und auffordernd auf Gruppensex, Latexsex, Sex unter harten Drogen und Sex im öffentlichen Raum hingewiesen. Welche Lernentwicklungsvorteile sehen die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsausschusses und des Bildungsausschusses in dieser Thematik für 13-jährige Kinder ?



Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:

Frage 1:
Gibt es in Hannover zusammen mit dem Gleichstellungsbüro, Bildungsausschuss oder einem anderem Arbeitskreis einen informativen Austausch oder eine Zusammenarbeit über die verwendete Lektüre in der Thematik „sexuelle Aufklärung“ in der Schule, wenn nein, warum nicht ?

Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträgerin nicht zuständig für im Unterricht eingesetzte Materialien. Folglich ist die LHH in keiner der genannten Konstellationen an Antauschen im Kontext des genannten Materials involviert.

Frage 2:
Wie viele Mitarbeiter der Verwaltung sind in die Aufklärungsarbeit an Schulen involviert?

s.o.

Frage 3:
In dem oben genannten Buch wird bewertend und auffordernd auf Gruppensex, Latexsex, Sex unter harten Drogen und Sex im öffentlichen Raum hingewiesen. Welche Lernentwicklungsvorteile sehen die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsausschusses und des Bildungsausschusses in dieser Thematik für 13-jährige Kinder ?

s.o.

TOP 4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 3289/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3289/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Beitritt zum europäischen Städtenetzwerk EUROCITIES
(Drucks. Nr. 2293/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Beitritt zum europäischen Städtenetzwerk EUROCITIES nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2293/2019 mit 1 Anlage.
TOP 6.
Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2542/2019 N3 mit 2 Anlagen)

TOP 6.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2955/2019)

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass sich die Innenstadt Hannovers und der Hauptbahnhof auf den vorderen Plätzen der Kriminalitätsbelastung befänden. Allein im Bahnhof sei zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Hochkonjunktur. Die eingesetzte Dienstgruppe der Bundesinspektion Hannover bekäme aufgrund des Fußballreiseverkehrs selten oder gar keine Unterstützung an den Wochenenden. Unterstützung erhalte man lediglich aus den Revieren in Göttingen, Braunschweig und Hildesheim. In der Folge kritisierte Ratsherr Karger die dünne Personaldecke einer Dienstgruppe aufgrund der vielfältig zu leistenden polizeilichen Aufgaben und wies auf die Entwicklung der Kriminalitätsstatistiken im Hauptbahnhof hin. Ratsherr Karger bedauerte, dass die Wandelhalle im Hauptbahnhof nicht Bestandteil der Verordnung sei, da diese zu den Kriminalitätsbrennpunkten gehören würde und zählte Präventivmaßnahmen bei Veranstaltungen und Gefahrenpotentiale in Hannover und Niedersachsen auf. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD die Einrichtung einer Verbotszone für geboten erachte und forderte abschließend, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ihren Änderungsantrag zurückziehen möge.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ihren Fokus auch weiterhin darauf richte sowie ihre Ressourcen dafür einsetzen würde, dass Perspektiven und Räume geschaffen würden, um ein Abgleiten in die Gewalt verhindern zu können, sodass es im besten Fall überhaupt keine Waffen gäbe, die eingesammelt werden müssten. Allerdings gelte die Verantwortung der Bündnis 90/Die Grünen auch denen, die sich bedroht fühlten und denen, die die Bevölkerung schützen sollten. Beigeordnete Dr. Markowis sagte, dass Hannover immer sicherer würde und dass die Straftaten zurückgingen. Dennoch steige die Angst in der Bevölkerung und das Verlangen nach Schutz. Beigeordnete Dr. Markowis erörterte, dass die Einrichtung einer Verbotszone sinnvoll sein könnte und dass man zudem darauf vertrauen würde, dass die Landeshauptstadt Hannover die Kontrollen frei von jeglichen Diskriminierungen durchführe. Hannover habe eine vielfältige Stadtgesellschaft und würde eine Stadt sein wollen, in der die Menschen gut und gerne leben könnten. Auch wenn einige außerhalb der Norm lebten und in den Nächten ohne Angst unterwegs sein wollten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache zustimme, auch wenn zweifelhaft sei, dass konsequent kontrolliert und dem entsprechend sanktioniert würde. Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Straftaten insgesamt auch in Hannover rückläufig wären. Allerdings seien die Delikte in Bezug auf Körperverletzungen und raub immer noch deutlich zu hoch und genau diese Werte würden die Menschen sensibilisieren.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass der Hauptbahnhof Hannover der am meisten frequentierte Bahnhof der Bundesrepublik Deutschland sei und dass alle Nutzenden, Reisenden und Durchquerenden das Recht hätten, diesen sicher und beschützt zu nutzen. Deshalb sei es richtig, dass auf die Vorfälle und die besondere Situation an einem solchen Knoten- und Brennpunkt reagiert würde. Allerdings dürfte nicht der Eindruck erweckt werden, dass mit der vorliegenden Satzung alle Herausforderungen sicherheitspolitischer Art, alle innenpolitischen Fragen und Fragen von Polizei und Recht von der Kommune gelöst werden könnten. Ratsherr Döring stellte klar, dass die Einrichtung einer Verbotszone natürlich nicht die begleitende Sozialarbeit für bestimmte Personengruppen am Hauptbahnhof ersetzen würde. Zudem sei es vollkommen uninteressant, ob Hilfsbedürftige, Feiernde oder Betrunkene Gewalttaten begehen würden, denn die Regeln müssten von allen eingehalten werden.

Ratsherr Hirche (AfD) verbat sich die Schönrederei und sagte, dass nicht von der Hand zu weisen sei, dass im besonderen Maße junge arabische Männer, vor dem Hintergrund von sexualisierter, körperlicher Gewalt, in den Statistiken genannt würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) entgegnete, dass man tatsächlich ein strukturelles Problem mit Sexismus habe. Allerdings beziehe sich das Problem auf die Spezies Mann im Allgemeinen und habe mit der Herkunft, der Hautfarbe oder der Religion nichts zu tun. Ratsherr Klippert erklärte, dass sich die Fraktion Die FRAKTION zu der vorliegenden Drucksache enthalten würde, da die Stigmatisierung von Suchtkranken sowie Wohnungs- und Obdachlosen durch Mehrfachnennungen in der Begründung des Antrages nicht hinnehmbar sei.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage zustimme und dass diese im Kontext mit dem Ordnungs- und Sicherheitskonzept sowie dem Konzept für mehr Sauberkeit in der Stadt zu betrachten wäre. Ferner würde man den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN aufgrund der Ausführungen des Ordnungsdezernenten im Fachausschuss ablehnen.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Verwaltungsvorlage zustimmen würde. Darüber hinaus gehe es nicht um irgendwelche Verschlimmbesserungen von Statistiken, sondern darum, dass sich die Menschen an dem Ort sicher aufgehoben fühlten. Der Antrag sei eine gelungene Ergänzung zum Ordnungs- und Sicherheitskonzept. Beigeordnete Seitz sagte ferner, dass die Fraktion der CDU den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN aus den bereits hervorgehobenen Gründen ablehnen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass der eigene Änderungsantrag lediglich den Versuch darstellen würde, die Verwaltungsvorlage in die Nähe der praktischen Umsetzung bringen zu können. Denn es würde sich als überaus schwierig erweisen, die Verbotszone in den hochfrequentierten Arealen vor den Ausgangsbereichen umzusetzen. Im Weiteren kritisierte Beigeordneter Machentanz die Mehrfachnennungen von Trinkern, Osteuropäern, Obdachlosen und Menschen mit Drogenproblemen. Beigeordneter Machentanz konstatierte, dass eine signifikante Erhöhung des Sicherheitsniveaus nur durch eine 24 stündige Besetzung der Polizeiwache Raschplatz und die damit einhergehende größere Polizeipräsenz zu erreichen wäre. Beigeordneter Machentanz merkte an, dass die Verwaltung nicht bereit sei diesen Weg zu gehen. Deshalb würde die Verbotszone wirkungslos bleiben und die Sicherheitskräfte auf den Arealen zu Vollstreckern gegen Obdachlose, Osteuropäer, Trinker und Menschen mit Drogenproblemen degradieren.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe informierte darüber, dass die Polizeidienststelle Raschplatz 24 stündig geöffnet sei.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) verlas aus der Broschüre „Kriminalitätsverteilung in Hannover 2014 bis 2018“ und stellte fest, dass die Sicherheit, bei gleichzeitig steigender Bevölkerungszahl, objektiv zugenommen habe.

Ratsherr Karger (AfD) entgegnete, dass sich in den vergangenen Jahren das Anzeigeverhalten der Menschen verändert habe. Ratsherr Karger fragte, warum ein städtischer Ordnungsdienst, warum eine Verbotszone, warum Maschinenpistolen am Weihnachtsmarkt, warum sogenannte Merkel-Poller in anderen Städten und warum massive Einstellungen bei den Landespolizeien und der Bundespolizei, wenn doch alles so sicher sei in Hannover und in diesem Land.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, dass Missverständnisse auch daher rührten, dass Menschen nicht verstehen wollten. Darüber hinaus drohe die Diskussion unnötiger Weise in eine Generaldebatte abzugleiten.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass es dringend geboten sei im vorliegenden Fall eine Evaluation, vor dem Hintergrund einer Ausweitung oder Eingrenzung der Verbotszone, durchzuführen, da es durchaus möglich wäre, dass sich durch die Einrichtung der Verbotszone gewisse Parameter verschieben würden, die zur Einrichtung der Verbotszone geführt hätten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bemerkte, dass es sicherlich informativ sei, wenn allgemeine Statistiken zu Hannover verlesen würden. Allerdings würde dies auch klar am Thema vorbeigehen. Beigeordneter Hauptstein wies darauf hin, dass die Fraktion der AfD explizit Zahlen zum Kriminalitätsschwerpunkt Hauptbahnhof vorgelegt habe. Deswegen sei es genau richtig, wenn dort eine Verbotszone eingerichtet würde. Es würde viel für die Sicherheit in Hannover bewirken, wenn man sich dafür einsetze, dass die Verbotszone mit allen Mitteln durchgesetzt würde.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2955/2019 ab.

Mit 54 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2542/2019 N3 mit 2 Anlagen.

TOP 7.
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 25.01.2008
(Drucks. Nr. 2994/2019 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 25. Januar .2008 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2994/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Haus- und Badeordnung
(Drucks. Nr. 2208/2019 mit 1 Anlage)


TOP 8.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2521/2019)

TOP 8.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3026/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass der Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Anlehnung der Vorkommnisse in Gesamtdeutschland und im Besonderen in Nordrhein Westfalen zu betrachten wäre und ging auf dessen Inhalt ein. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass der Burkini keine herkömmliche Badebekleidung darstellen würde und deshalb aus der Badeordnung zu streichen sei. Abgesehen von der Hygiene, sei der Burkini Ausdruck einer islamischen, frauenfeindlichen Religion.
Einstimmig beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3026/2019.

Gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2521/2019 ab.

Mit 53 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus der Drucks. Nr. 3026/2019, die Haus- und Badeordnung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2208/2019 mit 1 Anlage.



TOP 9.
Neufassung der Friedhofsordnung und der Entgeltregelung für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 3106/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Friedhofsordnung und der Entgeltregelung für den Neuen St. Nikolai Friedhof nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3106/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 10.
Tanzförderung im Haushaltsjahr 2020
(Drucks. Nr. 3145/2019 mit 3 Anlagen)
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Tanzförderung im Haushaltsjahr 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3145/2019 mit 3 Anlagen.
TOP 11.
Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl
(Drucks. Nr. 3216/2019)
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass in der Regionsversammlung am vergangenen Dienstag eine Pauschalzahlung an die Landeshauptstadt Hannover für leerstehende Flüchtlingsunterkünfte beschlossen worden sei und fragte, ob die 3,5 Mio. € von der Region von der Summe im Antrag abzuziehen sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass man bereits im vergangenen Jahr mit der Region über eine Vielzahl von finanziellen Fragen diskutiert habe. Eine dieser Fragen habe den Anstrengungen der Landeshauptstadt Hannover zur Flüchtlingsunterbringung bzw. –Versorgung gegolten. In diesem Zusammenhang habe man auf die besonderen Belastungen der Landeshauptstadt Hannover und der Tatsache hingewiesen, dass die Landeshauptstadt über die Regionsumlage mitfinanzieren würde, was die Region richtiger Weise tun würde, um Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Deshalb habe man in den Gesprächen zum Ausdruck gebracht, dass man erwarten würde, dass die Landeshauptstadt Hannover eine Unterstützung bei ihren Aufgaben erhalte. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass die Verwaltung mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen habe, dass sich der Regionspräsident diese Position zu eigen gemacht habe, der Regionsversammlung einen Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt habe und dass die Regionsversammlung diese 3,5 Mio. € am vergangenen Dienstag beschlossen habe.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass zunächst einmal wichtig sei, dass die Fehleinschätzung nicht zum Nachteil für die betroffenen Menschen würde und dass die notwendigen Behandlungen bezahlt werden könnten. Im Asylbewerberleistungsgesetz sei der Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Menschen, die die ersten Monate in Deutschland wären massiv eingeschränkt.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) brachte sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass die vorliegende Drucksache scheinbar ohne jede Kritik zur Kenntnis genommen würde. Im weiteren Verlauf machte Beigeordneter Hauptstein an mehreren Beispielen fest, wie sich die Kosten zur Flüchtlingsunterbringung und –Versorgung für die Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover auswirkten. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen könnte und versprach, dass man auch weiterhin auf derartige Missstände hinweisen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) wies darauf hin, dass die Bezeichnung Geflüchtete für die allerwenigsten Personen gelten würde, die nach Deutschland kommen würden.

Ratsherr Borstelmann (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“, da wieder einmal über alles gesprochen würde, nur nicht über die vorliegende Drucksache.
Mit 51 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Beigeordnete Seitz (CDU) stellte klar, dass die Landeshauptstadt Hannover Erstattungen aus gesetzlichen Regelungen zu tragen habe und dass man ebenso keinen Einfluss darauf habe wie viele Menschen mehr oder weniger nach Deutschland kämen und der Landeshauptstadt Hannover zugewiesen würden. Allerdings sollte darüber diskutiert werden bzw. am besten im kommenden Jahr eine Resolution an das Land dahin gehend formuliert werden, dass unverhältnismäßige Mehraufwendungen, wie z.B. eine extrem hohe Gesundheitsversorgung, von den Ländern und dem Bund mitzutragen seien, da die Stadt ansonsten dafür bestraft würde, dass man eine orthopädische Fachklinik und eine Universitätsklinik habe.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass es kaum ein Thema gäbe, bei dem Schnittmengen mit dem Land und/oder dem Bund vorhanden wären, wo der Rat nicht über eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen diskutieren würde. Darüber hinaus würde der Städtetag beobachten, welche Aufgaben sinnvoller Weise von den Kommunen zu übernehmen wären und welche Ausstattungen dafür bereitzustellen seien.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) monierte die im Antrag offenbarte Höhe der Fehleinschätzung und erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimme, da eine Ablehnung niemandem weiterhelfen würde.
Mit 51 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3216/2019.

TOP 12.
Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030
(Drucks. Nr. 3166/2019 mit 2 Anlagen)


Von der Verwaltung zurückgezogen.



TOP 13.
Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2996/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2996/2019.


TOP 14.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 14.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung,
In den Sieben Stücken, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2286/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung, In den Sieben Stücken, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2286/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 14.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung,
Schmiedestraße Nord, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3000/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung, Schmiedestraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3000/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 14.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung,
Osterstraße Nord, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3001/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung, Osterstraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3001/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 14.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865 Lehrter Straße / Gollstraße
Vorhabenträgerwechsel, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3253/2019 mit 5 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 Lehrter Straße / Gollstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3253/2019 mit 5 Anlagen.

TOP 14.5.
Veränderungssperre Nr. 110
(Drucks. Nr. 2608/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 110 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2608/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zur Dachbegrünung von Fahrgastunterständen
(Drucks. Nr. 1877/2019)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP
(Drucks. Nr. 2824/2019)

Ratsherr Oppelt (CDU) gab den Antragsinhalt einschließlich Begründung wieder und erklärte, dass die Fraktion der CDU den Änderungsantrag ablehnen würde, da man eine Überfrachtung des Prüfauftrages vermeiden wolle.

Ratsherr Kreisz (SPD) erläuterte, dass sich der Änderungsantrag im Wesentlichen auf die zusätzliche Installation von Photovoltaikmodulen beziehe und erklärte, dass die Fraktion der SPD der Ursprungsdrucksache zustimme, da man die Begrünung von Fahrgastunterständen für ein lohnendes Projekt halte.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Änderungsantrag die Möglichkeit eröffne, wenigstens ein Photovoltaikmodul auf dem Fahrgastunterstand zu installieren, falls die Statik für eine Begrünung nicht gegeben sei.




Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er die Ursprungsdrucksache inklusive Änderungsantrag ablehnen würde, da zum einen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stünden und zum zweiten zu befürchten sei, dass die Dachbegrünungen sehr schnell ungepflegt aussehen würden und zudem wahrscheinlich mit Müll verunreinigt würden.

Ratsherr Hirche (AfD) brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion der CDU beabsichtige, einen derart fortschrittlichen Antrag durchbringen zu wollen.

Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2824/2019.

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2824/2019), den Antrag der CDU-Fraktion zur Dachbegrünung von Fahrgastunterständen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1877/2019.

TOP 16.
Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtbahnlinie zwischen MHH-Neubau und der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 2683/2019)

Ratsherr Semper (CDU) machte deutlich, dass sich die Landeshauptstadt Hannover zunächst einmal sehr glücklich schätzen könnte, dass das Land Niedersachsen mehr als 1. Mrd. € in den Neubau der medizinischen Hochschule investieren würde. Weniger erfreulich sei jedoch, dass der geplante Neubau, nach derzeitigen Planungen, über keinen direkten Stadtbahnanschluss verfügen würde. Die Fraktion der CDU sei der Ansicht, dass Stadt und Region frühzeitig die Planungen für einen Stadtbahnanschluss vorantreiben sollten. Ratsherr Semper kritisierte, dass die SPD-Fraktion in Hinblick auf eine Stadtbahnanbindung auf das Land verweisen würde und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Debatten zur Wasserstadt Limmer. Abschließen erinnerte Ratsherr Semper daran, dass man den öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln müsste. Man habe ein sternenförmiges System, welches auf die Innenstadt ausgerichtet sei. Allerdings seien Nord-Süd und Ost-West Verbindungen teilweise wenig attraktiv. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass der Vorschlag der CDU-Ratsfraktion den Einstig zur Umsetzung gewissen Querverbindungen darstellen könnte.

Beigeordneter Kelich (SPD) räumte ein, dass die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs immer eine Option darstellen würde. Beigeordneter Kelich verwies ferner auf einen Beschluss der Regionsversammlung in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 zur möglichen Anbindung der Wasserstadt Limmer an das Stadtbahnliniennetz. Deshalb sei es wichtig die Intention der Region zu unterstützen und von Ablenkungen durch eigene Anträge abzusehen. Abschließend äußerte Beigeordneter Kelich den Wunsch, dass die Kriterien zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in Hinblick auf Verkehrsfolgen, Klimafolgen und Bevölkerungsentwicklungsfolgen reformiert würden.


Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würde, da man nie verstanden habe, warum ein derartig großes Wohngebiet in Ahlem lediglich mit Bussen angesteuert werden sollte.
Mit 31 Stimmen gegen 23 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtbahnlinie zwischen MHH-Neubau und der Wasserstadt Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2683/2019 ab.


TOP 17.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Prüfung des Einsatzes von "Lärmblitzern"
(Drucks. Nr. 2882/2019)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Prüfung des Einsatzes von "Lärmblitzern" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2882/2019.
TOP 18.
Antrag der AfD-Fraktion zum Ausbau des Spielplatzes am Spierenweg
(Drucks. Nr. 2962/2019)

Beigeordneter Hauptstein trug den Antragsinhalt vor und bat um Zustimmung.

Ratsherr Finck (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da man sich zunächst eine Beratung im Jugendhilfeausschuss dazu gewünscht hätte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimme, da Kinderspielplätze gemäß Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den Zuständigkeitsbereich der Stadtbezirksräte fallen würden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass der Beratungsverlauf von der Verwaltung vorgegeben worden sei. Darüber hinaus würde man denselben Antrag noch einmal in das Verfahren geben und zur Behandlung in den Fachausschüssen auszeichnen. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass die AfD im Stadtbezirksrat Nord nicht vertreten sei.

Ratsfrau Jeschke (CDU) konstatierte, dass die Fraktion der AfD weder die Demokratie in Hannover noch die Arbeit der Stadtbezirksräte oder der Fachausschüsse verstanden habe und auch nicht wirklich Interesse habe sich daran zu orientieren.

Ratsherr Klapproth (CDU) erläuterte, dass sich die Mitglieder der AfD bei Angelegenheiten zu Kinderspielplätzen an Vertreter*innen des Stadtbezirksrates Nord wenden müssten. Zudem seien die Fraktionen dafür zuständig, die Drucksachen für die Behandlung in den Gremien auszuzeichnen.

Ratsherr Hirche (AfD) entgegnete zum Stichwort Demokratie, dass die Mitglieder der Fraktion der CDU wiederholt mitgeteilt hätten, dass man Anträgen der AfD-Fraktion, egal wie gut diese wären, niemals zustimmen würde.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zum Ausbau des Spielplatzes am Spierenweg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2962/2019 ab.

TOP 19.
Antrag von Ratsherrn Braune zum sofortigen Stop des Kunstrasenausbaus
(Drucks. Nr. 1847/2019)

Ratsherr Braune führte aus, dass Kunstrasenplätze kein CO² absorbieren würden und auch vom Kostenfaktor her, da diese alle sechs bis sieben Jahre ausgetauscht werden müssten, keine Verbesserung darstellten. Der Antrag ziele zudem auf eine Renaturierung der vorhandenen Kunstrasenplätze ab.
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zum sofortigen Stopp des Kunstrasenausbaus nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1847/2019 ab.

TOP 20.
A N T R Ä G E

TOP 20.1.
Antrag von Ratsherrn Braune zum Verkauf der nicht mehr benutzten Schienen der ehemaligen Linie 10
(Drucks. Nr. 3268/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung.

TOP 25.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in vorhandene Unterlagen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Maschsees
(Drucks. Nr. 3305/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsfrau Keller, Ratsfrau Pluskota (SPD),
Ratsherr Bindert, Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsfrau Falke, Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Braune.



TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in Unterlagen in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis Rathauskontor
(Drucks. Nr. 3306/2019)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Albrecht (CDU),
Ratsherr Spiegelhauer, Beigeordneter Kelich (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Jacobs, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Braune.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:


H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter


...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift:


H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter