Sitzung Schul- und Bildungsausschuss am 18.12.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.12.2019)
Protokoll (erschienen am 02.04.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 07.02.2020

PROTOKOLL

32. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Mittwoch, 18. Dezember 2019,
VHS, Großer Saal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Herr Balke) (Elternvertreter)
(Frau Bartels de Pareja) (Lehrervertreterin)
Frau Bindert (Schülervertreterin) 15.00 - 18.40 Uhr
Ratsherr Bingemer (FDP) 15.27 - 18.39 Uhr
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Beigeordnete Gamoori (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) 15.00 - 18.37 Uhr
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD) 15.00 - 18.43 Uhr
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 18.17 Uhr
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Dr. Kursawe (Lehrervertreterin) 15.00 - 19.00 Uhr
Herr Linde (Elternvertreter)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Herr Meinhof (Schülervertreter) 15.00 - 18.40 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
Herr Popp (Elternvertreter) 15.00 - 18.54 Uhr
(Beigeordnete Seitz) (CDU)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Braune (parteilos) 15.00 - 18.05 Uhr
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 15.00 - 18.00 Uhr

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Presse:
Herr Vogt (NP)
Frau Döhner (HAZ)










































Tagesordnung:



I. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Schulformwechsler in der Landeshauptstadt Hannover
Eingeladen sind:
- Nds. Kultusministerium, Herr Tonne
- Nds. Landesschulbehörde
- Leibniz Universität, Prof. Dr. phil. Rolf Werning
- Schulleitersprecher GYM, Karl-Heinz Heinemann
- Schulleitersprecherin RS, Cornelia Weller
- Schulleitersprecher IGS, Dr. Michael Bax
- Schulleitung der OBS Peter-Ustinov-Schule, Karin Haller
- Schulleitung der IGS Badenstedt, Thomas Bürkner
- Elternvertretung der IGS Kronsberg, N.N.
- Harald Haupt, Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Bernd Feierabend als Interessenvertreter der Eltern
- André Feind als Interessenvertreter der Eltern

II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses am 20.11.19

4. Oberschule Heisterbergschule, Sanierung Fensterelemente
(Drucks. Nr. 3082/2019 mit 3 Anlagen)

5. Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Fenstersanierung Westseitig
(Drucks. Nr. 3112/2019 mit 3 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2531/2019: Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 3304/2019)

6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

7. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucks. Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

8. Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen - Mittelabfluss für die IGS Badenstedt für Digitalisierung und Ruhebereich
(Drucks. Nr. 3271/2019)

9. Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: „Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2957/2019)

10. Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss auf Durchführung einer Anhörung zum Thema "Digitalpakt und Projekt Medienentwicklungsplan- (MEP-)Rollout"
(Drucks. Nr. 3269/2019)

11. Bericht der Dezernentin










































I. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Schulformwechsler in der Landeshauptstadt Hannover
Eingeladen sind:
- Nds. Kultusministerium, Herr Tonne
- Nds. Landesschulbehörde
- Leibniz Universität, Prof. Dr. phil. Rolf Werning
- Schulleitersprecher GYM, Karl-Heinz Heinemann
- Schulleitersprecherin RS, Cornelia Weller
- Schulleitersprecher IGS, Dr. Michael Bax
- Schulleitung der OBS Peter-Ustinov-Schule, Karin Haller
- Schulleitung der IGS Badenstedt, Thomas Bürkner
- Elternvertretung der IGS Kronsberg, N.N.
- Harald Haupt, Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Bernd Feierabend als Interessenvertreter der Eltern
- André Feind als Interessenvertreter der Eltern


Vor der regulären Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses wurde eine Anhörung zum Thema ‚Schulformwechsler*innen‘ durchgeführt. Die Beiträge befinden sich im Anhang des vorliegenden Protokolls.

Folgende Beiträge wurden gehört:
1.) Fr. Kretschmer und Hr. Pukall, Nds. Landesschulbehörde
2.) Harald Haupt, Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), kein schriftlicher Beitrag
3.) Karl-Heinz Heinemann, Schulleitersprecher GYM, kein schriftlicher Beitrag
4.) Cornelia Weller, Schulleitersprecherin RS
5.) Dr. Michael Bax, Schulleitersprecher IGS, kein schriftlicher Beitrag
6.) Karin Haller, Schulleitung der OBS Peter-Ustinov-Schule
7.) Hr. Rudloff, Elternvertretung der IGS Kronsberg
8.) Bernd Feierabend als Interessenvertreter der Eltern
9.) Dr. Michael Jürgens als Interessenvertreter der Eltern
Ratsfrau Gamoori bedankte sich für die Vorträge. Sie bat bezüglich des Begriffes der „Abschulung“ alle Schulleitungen um Stellungnahme, nachdem sie eine Definition dazu vorgelesen hatte. Sie fragte, was die Gründe für vergleichsweise schlechtere Leistungen seien, die zum Sitzenbleiben und zur Abschulung führten. Weiterhin fragte sie, was sich verändern müsse, um Abschulungen verhindern zu können. Außerdem erkundigte sie sich, ob die Abschulung nicht im Widerspruch zur Inklusion stehe.

Herr Heinemann erklärte, dass es den Begriff „Abschulung“ im niedersächsischen Schulrecht nicht gebe. Zudem appellierte er an die Eltern, dass sie mit ihren Kindern gemeinsam die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule das Kind gehen solle, treffen und auf die Einschätzung ihrer Kinder hören sollten. Er führte aus, dass der Bildungsauftrag der Gymnasien die Leistungsstärke der Schüler*innen nach der Grundschule aufgreife und diese über das entsprechende Kerncurriculum ausforme.

Frau Kretschmer wies darauf hin, dass das Bildungssystem insgesamt ein durchlässiges System sei. Dies bedeute, dass Schüler*innen allgemein die Möglichkeit hätten, die Schulform zu wechseln. Die beste Schule sei die Schule, die für das jeweilige Kind die richtige sei. Diese zu finden sei die Herausforderung.



Frau Haller betonte, dass es nicht vorrangig um Leistung und Schulnoten gehe, sondern um die Vermittlung von Werten. Diese seien jedoch im Nachhinein schwierig beizubringen. Deshalb müsse es ein sorgsameres System der schulsozialpädagogischen Begleitung geben, um die Ursachen für die Abschulung bei den Kindern besser angehen zu können. Außerdem sei interkulturelle Assistenz wichtig, da viele Eltern das Schulsystem nicht verstünden.

Herr Dr. Bax merkte an, dass IGSen in der Regel nicht abschulen würden. Es gebe lediglich Schüler*innen, die aufgrund der Größe der Schule lieber auf die OBS Peter-Ustinov-Schule gingen. Eine Abschulung finde nicht statt, weil auf IGSen alle Abschlüsse erreicht werden könnten.

Frau Weller erklärte, dass auf Realschulen das Erreichen von Abschlüssen von der Versetzung abhängig sei. Wenn eine Versetzung nicht erfolgen könne, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, müssten die jeweiligen Schüler*innen die Schule verlassen. So seien die rechtlichen Vorgaben. Dies stehe nicht im Widerspruch zu der Inklusion, da die inklusiv beschulten Kinder zieldifferent beschult würden und somit aufrückten.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm gab zu Bedenken, dass Kinder keine Maschinen seien, welche eine bestimmte Leistung zu erbringen haben. Es sei demnach zu überlegen, wie die Schulen weiter unterstützt werden könnten, um die Belastung auf die Kinder zu reduzieren. Die Verfügbarkeit der Schulplätze im nächsten Schuljahr müsse anders angegangen werden, als im vorangegangenen Jahr. Sie fragte die Landesschulbehörde, ob es nicht möglich sei, dass Schüler*innen auf dem Gymnasium einen Realschulabschluss erwerben könnten, damit sie nicht die Schule wechseln müssten.

Herr Pukall erklärte, dass es grundsätzlich nicht vorgesehen sei, am Gymnasium Realschulklassen vorzuhalten.

Frau Kretschmer ergänzte, dass es nicht sinnvoll sei, Schüler*innen, welche einen Realschulabschluss anstreben würden, auf einem Gymnasium zu beschulen. Zudem sei dies rechtlich nicht möglich, weil die Abschlüsse durch schulformspezifische Schwerpunkte bestimmt seien. Die zieldifferente Beschulung sei lediglich für inklusiv zu beschulende Kinder möglich. Die Erlangung eines Realschulabschlusses sei durch einen Gleichstellungsvermerk im Zeugnis auf einem Gymnasium jedoch grundsätzlich möglich.

Ratsherr Bingemer bedankte sich für die Vorträge. Offensichtlich befinde sich Hannover mit der Schulsituation im Landesdurchschnitt. Er fragte Herrn Dr. Bax, ob die Attraktivität einer IGS durch die Führung der Schule beeinflusst werden könne.

Herr Dr. Bax antwortete, dass die Schulleitungen die Qualitätsverantwortung für die Schule trügen und somit selbstverständlich Einfluss auf die Attraktivität der Schule hätten. Die Ausstattung der IGSen sei jedoch ebenso wichtig. Es gebe noch zu viele Schulen, bei denen die Ausstattung nicht ausreichend sei.

Frau Haller schloss sich ihrem Vorredner an. Die Schulleitung habe Einfluss auf die Attraktivität, jedoch hänge dies auch von der Anzahl an zu bewältigenden Problembereichen ab. Für die Schüler*innen, die am unteren Ende der Bildungskette stünden, wünsche sie sich eine besonders gute Ausstattung an den jeweiligen Schulen, um eine Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen.

Frau Bindert erkundigte sich, wie das Konzept der Sprungbrettklassen von den Schüler*innen aufgenommen werde.

Frau Haller erklärte, dass es sich dabei um ein Pilotprojekt handele, welches noch nachgesteuert werde. Die Schüler*innen, für die dieses Projekt angedacht sei, zeigten meist ein sehr auffälliges Arbeits- und Sozialverhalten, welches die Klassenverbände stören würde, wenn sie direkt in Regelklassen aufgenommen werden würden. Die Sprungbrettklasse ermögliche eine intensive Betreuung, damit die Schüler*innen ankommen und sich gut aufgenommen fühlen könnten. Hier liege der Schwerpunkt vorerst auf dem Beziehungsaufbau. Es werde dadurch bei allen Schüler*innen ein Verständnis durch Wertevertretung geschaffen. In eine Regelklasse würden die Schulformwechsler*innen erst integriert, wenn die passende Einschätzung dazu gegeben sei.

Frau Dr. Kursawe merkte an, dass es sehr beeindruckend sei, wie stark der Fokus bei allen Schulformen auf den einzelnen Schüler*innen liege. Sie fragte Herrn Heinemann, welche Rückmeldungen er zu der frühzeitigen pädagogischen Beurteilung an seiner Schule erhalte.

Herr Heinemann antwortete, dass diese sehr positiv aufgenommen werde. Die Eltern seien dankbar für die frühzeitige Beratung und Beurteilung.

Im Anschluss an die Anhörung fand die reguläre Sitzung statt:


II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wolf eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsfrau Dr. Matz zog den TOP 8 in die CDU-Fraktion.

Ratsherr Wolf brachte einen Änderungsantrag unter TOP 6.1 ein.



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Fragen.



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses am 20.11.19

Vertagt



TOP 4.
Oberschule Heisterbergschule, Sanierung Fensterelemente
(Drucks. Nr. 3082/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

TOP 5.
Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Fenstersanierung Westseitig
(Drucks. Nr. 3112/2019 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Wolf fragte, wie groß die Fassade sei, an der die Fenstersanierung stattfinde. Die Kosten erschienen ihm sehr hoch.

Die Verwaltung erklärte, dass es sich um eine Aluminium-Fassade handele, die in ein denkmalgeschütztes Gebäude eingearbeitet werde. Die hohen Kosten setzten sich aus den Metallbauarbeiten zusammen. Die genaue Fläche der Fassade werde er zu Protokoll geben.

Zu Protokoll:
Die Gesamtfläche der Fassade beträgt rund 620 m². Wie bereits in der Sitzung ausgeführt, setzen sich die Kosten dabei vor allem aus den denkmalgerechten, filigranen Aluminiumprofilen zusammen. Folgenden Punkte sind aber auch noch von kostenrelevanter Bedeutung:
- Da es sich um die Westfassade handelt, herrschen in den Klassenräumen bei Sonneneinstrahlung enorm hohe Temperaturen. Um dem entgegenzuwirken, wurde eine Sonnenschutzverglasung in die Kosten mit eingerechnet.
- Der Schulkomplex weist zu einem großen Teil eine geflieste Außenfassade auf. Diese ist auf Grund der Beschaffenheit des Untergrundes in Teilbereichen abgängig. Momentan laufen an anderen Gebäudeteilen deshalb schon Sicherungsmaßnahmen. Beim Austausch der Fensterelemente ist damit zu rechnen, dass eine beachtliche Menge der Fliesen um die Fenster herum abgängig ist. Die Wiederherstellung der Fassade nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben wurde bereits in der Kostenschätzung mitberücksichtigt.

Frau Bindert merkte an, dass die Sanierung der Fenster von den Schüler*innen des GY Käthe-Kollwitz-Schule sehr begrüßt werde und bat um positive Abstimmung.

Einstimmig



TOP 6.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2531/2019: Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 3304/2019)

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

Ratsfrau Gamoori lobte die IGS Linden für ihre gute Arbeit. Die Schule müsse neugebaut werden, um den pädagogischen Erfordernissen gerecht zu werden und die Attraktivität der Schule zu steigern. Eine Sanierung reiche nicht aus. Es sei realistisch, den Neubau bis 2030 fertigzustellen. Selbstverständlich wäre es begrüßenswert, sollte die Fertigstellung vorher gelingen, doch hier solle kein falsches Versprechen gegeben werden.

Ratsherr Braune merkte an, dass er vor einigen Monaten ebenfalls einen Antrag dazu gestellt hätte, welcher im Rahmen des Ausschusses abgelehnt wurde. Deshalb begrüße er diesen Antrag nun ganz besonders. Der Zeitraum bis 2030 sei zu lang gewählt. Der Neubau müsse sofort angegangen werden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm betonte, dass der vorliegende Antrag gut durchdacht sei, da ein Austausch mit der Schule dazu stattgefunden habe. Diesen Antrag und die Überlegungen dahinter so frühzeitig auf den Weg zu geben, sei ein Schritt in eine zukunftsweisende Arbeit.

Ratsfrau Dr. Matz merkte an, dass es sich hier nicht um eine frühzeitige und nachhaltige Planung handele, da dieser Antrag ansonsten bereits vor zehn Jahren gestellt worden wäre. Es seien bereits mehrere Millionen Euro in die Sanierung der Schule investiert worden, welche durch eine frühzeitige Planung anders hätten genutzt werden können, wenn ein Neubau eher geplant worden wäre. Die CDU werde dem Antrag zustimmen, da der Zeitraum bis 2030 realistischer gewählt sei. Die Suche nach einem geeigneten Standort solle die Verwaltung bereits jetzt angehen.

Frau Bindert sprach sich für den Antrag der Gruppe Linke/Piraten aus, da eine Zielsetzung bis 2025 durch den Zeitdruck ambitioniertere Handlungen erfordere.

Ratsherr Wolf betonte, dass der Zeitraum bis 2030 zu lang gewählt sei, da umso mehr zusätzliche Kosten durch Zwischensanierungen anfallen würden. Eine Zielsetzung bis 2025 zeige, dass das Projekt ernst genommen werde. Wenn die Fertigstellung bis 2025 nicht erreicht werde, sei zumindest der Versuch signalisiert worden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass bereits jetzt schon sehr viel in die IGS Linden investiert werde. Diese Sanierungen seien notwendig und sie nun zu stoppen, weil es sich nicht lohnen würde, weitere Kosten dafür zu investieren, wenn die Schule 2025 neugebaut werde, wäre fatal und würde der Schule unter den aktuellen Umständen nur schaden.

Die Verwaltung ergänzte, dass die Planungsvorläufe einen gewissen Zeitraum benötigten, weshalb das Planungsziel 2030 realistisch sei. Die Verwaltung bearbeite derzeit viele Projekte und habe nicht unbegrenzt Kapazitäten zur Verfügung. Deshalb müssten andere Maßnahmen zurückstehen, wenn zu knapp geplant werde.

Ratsherr Wolf warf ein, dass durch einen früheren Neubau Kosten bei den Sanierungen gespart werden könnten.

Ratsherr Braune betonte, dass das Risiko für steigende Kosten für Sanierungen mit einem längeren Zeitraum steige.

Stadträtin Rzyski erinnerte daran, dass das Sanierungskonzept für die IGS Linden im Ausschuss vorgestellt wurde.

Einstimmig







TOP 7.
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucksache Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm fragte, wann Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte auch an weiterführenden Schulen geplant seien. Zudem erkundigte sie sich, ob herausgearbeitet wurde, was Schulen und Lehrkräfte benötigten, um Kinder zu beraten, die Hilfe bei ihnen suchen würden.

Die Verwaltung antwortete, dass Gespräche über Veranstaltungen mit weiterführenden Schulen geführt würden. Oft fehle das Wissen bei Lehrkräften, wie sie Gespräche mit Betroffenen führen sollen. Dies zu vermitteln sei Aufgabe der Landesschulbehörde. Doch die Verwaltung könne über die Fachberatungen Hilfestellung geben. Ein Fokus sollte darauf liegen, Kinderschutzprogramme zu etablieren, da diese einen enormen Mehrwert bieten könnten.

Zur Kenntnis genommen



TOP 8.
Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen - Mittelabfluss für die IGS Badenstedt für Digitalisierung und Ruhebereich
(Drucks. Nr. 3271/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 9.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: „Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2957/2019)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm wies darauf hin, dass der Sozialausschuss federführend dafür sei.

Einstimmig



TOP 10.
Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss auf Durchführung einer Anhörung zum Thema "Digitalpakt und Projekt Medienentwicklungsplan- (MEP-)Rollout"
(Drucks. Nr. 3269/2019)
Herr Popp erklärte, dass noch viele Fragen zu dem Thema bestünden, weshalb es sinnvoll sei, vor dem nächsten Workshop eine Anhörung durchzuführen.

Ratsherr Dr. Menge fragte, ob eine Anhörung den bisherigen, ohnehin schon engen Zeitplan verzögern würde.

Stadträtin Rzyski merkte an, dass die Verwaltung eine gewisse Vorlaufzeit für die Planung einer regulären Anhörung benötige. Frühestens im Februar sei dies umsetzbar, was dazu führen würde, dass erst im März bzw. April im Rahmen einer Beschlussfassung ein konkreter Handlungsauftrag erfolgen könnte.

Herr Popp entgegnete, dass der Antrag auf dem Gedanken beruhe, externe Expert*innenmeinungen zum Thema zu hören. Dies müsse nicht zwingend in einem Rahmen stattfinden, der den laufenden Prozess verzögere.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Drucksache von stadtinternen Expert*innen verfasst wurde. Externe Expert*innen müssten über den aktuellen Sachstand bei der Landeshauptstadt Hannover informiert werden, damit diese sich eine umfassende Meinung über das Thema bilden könnten. Das zu organisieren werde den Zeitplan definitiv verzögern.

Frau Dr. Kursawe warf ein, dass diese Verzögerung keine Zeitverschwendung wäre, da es wichtig sei, einen fundierten Blick auf das Thema haben zu können.

Ratsfrau Dr. Matz schlug vor, externe Expert*innen im Rahmen des nächsten Workshops einzuladen, anstatt eine zusätzliche Anhörung zu organisieren.

Herr Popp begrüßte den Vorschlag. Damit würde das Ziel des Antrags erfüllt.

Die Verwaltung erklärte, dass die Expert*innen sehr kurzfristig benannt werden müssten, damit sie rechtzeitig eingeladen werden könnten. Zudem informierte er darüber, dass vor dem Workshop mit den Mitgliedern des Schul- und Bildungsausschusses am 17.01.2020 noch drei Informationsveranstaltungen mit Vertreter*innen der verschiedenen Schulformen stattfänden. Deren Rückmeldungen würden im Rahmen des Workshops am 17.02.2020 besprochen werden und in die weitere Arbeit einfließen.

Ratsherr Wolf sprach sich für eine Anhörung aus. Die Zeit dafür sei gut investiert und biete die Möglichkeit der Bürger*innenbeteiligung.

Die Verwaltung erläuterte, dass die Vorgaben bei einer Anhörung nicht zuließen, dass die Verwaltung oder Bürger*innen beteiligt werden. Dafür müsse ein Diskussionsforum geplant werden.

Herr Popp betonte, dass eine Ausweitung des Workshops am 17.01.2020 auf eine Beteiligung von Expert*innen und Öffentlichkeit, die Antragsziele vollumfänglich erfüllen würde.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit eine Umsetzung der Veranstaltung im geplanten Workshopformat erschwere. Expert*innen könnten hingegen eingeladen werden.

Herr Popp äußerte Verständnis für die Problematik. Wichtig sei, dass diejenigen beteiligt werden, die etwas zum Thema beitragen können, um die offenen Fragen zu klären. Er zog den Antrag zurück, da die Verwaltung die Einladung von Expert*innen für den anstehenden Workshop zusagte.




Die Verwaltung bestätigte dies und forderte dazu auf, bis zum 19.12.2020 die Vorschläge für die einzuladenden Expert*innen abzugeben, damit diese rechtzeitig kontaktiert und eingeladen werden könnten.

Zurückgezogen



TOP 11.
Bericht der Dezernentin

Die Verwaltung gab zwei korrigierende Hinweise in Bezug auf die Ausschusssitzung vom 20.11.2019, die auch noch in schriftlicher Form zu Protokoll gegeben werden:

Die Umsetzung der 3-Zügigkeit der OBS Pestalozzischule sei zum Schuljahr 2021/22 geplant und nicht – wie in der Novembersitzung fälschlich angegeben – zum Schuljahr 2022/23.
Die zweite Berichtigung bezog sich auf die Ausstattung von temporären Containeranlagen mit WLAN. Falls die Schulen bereits MEP-Schule sind, werden auch erforderliche Containeranlagen mit WLAN ausgestattet, falls nicht, erhalten die Container bei Standzeiten unter zwei Jahren kein WLAN. Bei Standzeiten über zwei Jahre erhalten die Container WLAN, falls die Schule ein Medienbildungskonzept hat, das diese Ausstattung vorsieht.

Ratsfrau Dr. Matz fragte, ob nicht alle mobilen Raumeinheiten mit WLAN ausgestattet werden könnten, anstatt bei einer Nutzungsdauer bis zu zwei Jahren darauf zu verzichten. Die tatsächliche Standdauer sei ohnehin oft abweichend.

Die Verwaltung erklärte, dass die Standzeiten der mobilen Raumeinheiten bei temporären Baumaßnahmen für einen definierten Zeitraum überschaubar seien. Mobile Raumeinheiten, die für Raumzuwachs eingeplant seien, stünden im Regelfall länger als zwei Jahre und würden mit WLAN ausgestattet.

Ratsfrau Dr. Matz fragte, ob es so teuer sei, WLAN in allen mobilen Raumeinheiten einzurichten. Die Installation könne schließlich im nächsten Einsatz wiederverwendet werden.

Die Verwaltung erklärte, dass entsprechende Leitungen in die jeweiligen Raumeinheiten gelegt, dort dann Verteilknoten aufgebaut, die Kabel verlegt und daraufhin die Excesspoints installiert werden müssten, welche nur zum Teil wiederverwendbar seien. Dies sei sehr aufwendig und für einen kurzen Zeitraum sei dieser Aufwand nicht gerechtfertigt. Bei der Mehrzahl der mobilen Raumeinheiten, die zur Abdeckung eines akuten Schulraumbedarfes oder einer längerfristigen Errichtung ausgelegt seien, werde die entsprechende Ausstattung jedoch installiert.


Die Verwaltung stellte eine Präsentation zum G9-Sachstandsbericht vor.

Ratsfrau Dr. Matz fragte, wie umfangreich die Verzögerung der Maßnahme beim Kurt-Schwitters-Gymnasium sein werde.

Die Verwaltung entgegnete, dass er dies nicht genau sagen könne, da es noch keinen Zeitplan gebe. Es werde jedoch sichergestellt, dass es Übergangslösungen gebe.


Die Verwaltung erklärte, dass die Räumlichkeiten für das Gymnasium in den ersten Jahren in der Realschule Misburg mitabgebildet werden könnten.

Ratsfrau Dr. Matz fragte, ob es sinnvoll sei, die Realschule in ihren Räumlichkeiten zu beschränken.

Die Verwaltung versicherte, dass das Gebäude der Realschule deutlich mehr Räume habe, als sie nach ihrem tatsächlichen Bedarf benötige.

Herr Linde ergänzte, dass die Realschule schon länger mit dem Gymnasium kooperiere und einen Trakt abgegeben habe. Dies hätte bisher keine Probleme verursacht.

Ratsfrau Dr. Matz fragte, ob es bei dem einen Trakt bleibe oder ob noch weitere Räumlichkeiten an das Gymnasium abgegeben werden müssten.

Die Verwaltung sagte zu, dies zu Protokoll zu geben. Die Planung so zu gestalten, sei aus schulplanerischer Sicht sinnvoll, da so das gesamte Gelände überplant werden könne, ohne es mit mobilen Raumeinheiten zu blockieren.

Rückmeldung zu Protokoll:
Der wegen G9 entstehende Bedarf von 4 AUR am Kurt-Schwitters-Gymnasium wird im SJ 2020/21 mit 2 AUR im GY sowie 2 AUR in der RS durch schulorganisatorische Maßnahmen abgebildet.
Ab dem SJ 2021/22 sollen diese 4 AUR in mobilen Raumeinheiten abgebildet werden.
Die Planungen der G9-(Um-)Baumaßnahmen sehen keine darüberhinausgehende Nutzung von Räumen der RS durch das GY vor.
Seit Jahren nutzt das GY 4 AUR in der RS im D-Trakt, 1. OG.
Diese werden nach Abschluss der G9-Baumaßnahmen zur Nutzung an die RS zurückzugeben.

Die Verwaltung ergänzte, dass diese Planung auch aus finanzieller Sicht wirtschaftlicher sei, anstatt zusätzliche Räumlichkeiten zu schaffen. Sollte diese Lösung in der Umsetzung jedoch nicht funktionieren, würden weitere Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Bürgermeisterin Kramarek fragte, ob bei der geplanten Schulhofverlagerung am GY Käthe-Kollwitz-Schule die Grünfläche naturnah gestaltet werden könne, statt die Fläche zu versiegeln. Zudem fragte sie, ob die Schulhöfe nach den Erweiterungsmaßnahmen für G9 noch das Mindestmaß erfüllen würden.

Die Verwaltung erklärte, dass der Großteil der Grünfläche versiegelt werden müsse, um Problematiken wie Dreckverursachung bei Regen zu reduzieren. Zur zweiten Frage erklärte er, dass die Schulhöfe durchaus verkleinert würden. Das Mindestmaß sei jedoch bei allen Schulen noch erfüllt. Die Alternative sei sonst, die Zügigkeiten zu vermindern.

Bürgermeisterin Kramarek befand diese Situation für sehr kritisch. Sie fragte, wie viel Quadratmeter pro Schüler*in für den Schulhof die unterste Grenze seien.

Die Verwaltung erklärte, dass diese Grenze bei fünf Quadratmetern pro Schüler*in liege und dieser Wert erfüllt werde.


Ratsherr Wolf schloss die Sitzung um 19:17 Uhr.

Für die Niederschrift



Rzyski Prescher