Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 18.12.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.12.2019)
Protokoll (erschienen am 23.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV. - Datum 18.12.2019

PROTOKOLL

34. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 18. Dezember 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 13.00 Uhr
Ende 14.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Herr Brinkmann Fachbereich Öffentliche Ordnung
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Schottkowski-Bähre Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Frau Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation
Herr Titz Fachbereich Öffentliche Ordnung
Herr Waldheim Fachbereich Öffentliche Ordnung

Für die Niederschrift
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 27.11.2019

2. Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

2.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 3265/2019)

3. Antrag der AfD-Fraktion zum Belohnungssystem für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 2961/2019)

4. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.11.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 3254/2019 mit 1 Anlage)

5. Personalsituation im Städtischen Ordnungsdienst
(Informationsdrucks. Nr. 3243/2019)

6. Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucks. Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

7. Förderprogramm H-stromert: Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an städtischen Liegenschaften – bauliche Umsetzung
(Informationsdrucks. Nr. 3055/2019)

8. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning begrüßte alle Anwesenden zur form- und fristgerecht geladenen Sitzung des Organisations- und Personalausschuss.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 27.11.2019

Einstimmig


TOP 2.
Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

Ratsherr Pohl erklärte, dass der Antrag bereits zur letzten Sitzung vorgelegen habe und das Thema durch die Anhörung allen bekannt sein würde. In der Erwartung, dass künftig noch mehr Menschen diesen entsprechenden Livestream verfolgen würden, halte es die Fraktion für gut und angemessen, einen Livestream einzuführen. Um der Verwaltung ausreichend Zeit für alle Formalitäten und Einbringung in den Haushalt zu geben, halte man eine Einführung ab 2021 für angebracht. Die Ergänzung der Gruppe LINKE & PIRATEN werde unterstützt.

Ratsfrau David vertrat die Meinung, dass durch einen Livestream die Politik der Bevölkerung nähergebracht werden könne. Man habe allerdings Fragen zu Kosten und zum Datenschutz und mache daher den Vorschlag, dass die Verwaltung den Livestream in ausgewählten Ausschüssen erprobe. Entsprechende Erfahrungen könnten dann ausgewertet und im Februar 2020 präsentiert werden.

Ratsherr Gill gab an, dass die Erfahrungen anderer Städte gezeigt hätten, dass die Zuschauer*innenquote im unteren dreistelligen Bereich liege und viele Städte den Livestream daher bereits wieder abgeschaltet hätten. Er lehne diesen Antrag ab und unterstütze zudem keine zeitweise Erprobung, da in diesem Fall bereits finanzieller und technischer Aufwand erfolgen müsse.

Ratsherr Engelke erklärte, dass er es bezweifle, dass sich Menschen eine Ratsversammlung dauerhaft anschauen würden. Aus seinen Recherchen gehe hervor, dass es sich bei den Zuschauer*innen zumeist um Verwaltungsmitarbeiter*innen handele. Im Hinblick auf die Kosten und die Erfahrungen anderer Städte, die das System wieder abgeschaltet hätten, stehe für ihn fest, den Livestream zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzubieten.

Beigeordneter Machentanz sagte, dass der vorliegende Antrag sehr gut sei und sein Änderungsantrag diesen lediglich richtigstelle. Er zeigte sich bestürzt darüber, dass der Antrag abgelehnt würde, nur weil er von einer anderen Fraktion gestellt worden sei.

Ratsherr Förste erklärte, durch die Anhörung einen positiven Eindruck erhalten zu haben und daher nicht verstehen könne, warum dieser Antrag abgelehnt würde. Es sei bekannt, dass die Zahl der Interessierten durch den Livestream zehnfach höher ausfalle. Er verstehe nicht, warum die Ausschussmitglieder die Öffentlichkeit scheuen. Außerdem müsste man dieses Format im Rahmen der Digitalisierung anbieten.

Ratsherr Markurth gab an, dass man ein hohes Interesse daran hätte, die Politik den Bürger*innen nahe zu bringen. Bei einem Livestream sei es nicht damit getan, lediglich die Sitzung aufzunehmen, sie müsse vielmehr qualitativ aufbereitet werden. Die dadurch entstehenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dieses Geld könne für wesentlich entscheidendere Dinge veranschlagt werden.

Ratsherr Engelke erklärte, dass weder er, noch seine Fraktion die Öffentlichkeit scheue. Er empfinde es als positiv, wie durch h1 bisher Beiträge aus Sitzungen aufbereitet würden, um Themen der Öffentlichkeit in komprimierter Form näherzubringen. Aus seiner Sicht reiche diese Form aus.

Ratsherr Pohl gab an, dass er sich durchaus das System von h1 vorstellen könne. Er halte es insgesamt nicht mehr für zeitgemäß, dass Ratsversammlungen im klassischen Abendprogramm gezeigt würden und online kein Zugriff bestehe. In der Anhörung seien Kosten zwischen 30.000 € und 100.000 € genannt worden; im Verhältnis zu anderen Maßnahmen halte man diesen Betrag für angemessen. Den Vorschlag von Ratsfrau David erachte er, ungeachtet jeglicher Fraktionszugehörigkeit, als gut, sehe es aber problematisch, lediglich einen einmaligen Versuch vorzunehmen und daraus Erfahrungen zu gewinnen. Daher halte man an dem Antrag fest.

Ratsherr Machentanz sprach sich dafür aus, dass die Bürger*innen ein Anrecht darauf hätten, eine Ratssitzung in Gänze und so wie sie stattfindet, zu verfolgen. Für den Livestream sei zwar Technik erforderlich, aber keine journalistische Fachkraft, die etwaige Berichte filtere oder kommentiere. Aus einzelnen Teilen der Sitzung könnten weiterführende Berichte erstellt werden, dies ändere aber nichts an der Übertragung eines direkten Livestream. Jede*r Zuschauer*in könne sich eine eigene Meinung bilden.

Ratsherr Marski erklärte, dass bei einem Livestream nichts aufbereitet würde. Dies würde der Systematik der direkten Übertragung folgen. Im Übrigen sprach er sich dafür aus, die jüngere Generation zu bedenken. Man müsse die Perspektive ändern, wenn man diese Generation für Politik begeistern wolle. Dies erreiche man nicht, wenn auf ein Medium gesetzt werde, welches die Menschen seit 10 Jahren nicht erreiche.

Ratsfrau Steinhoff gab an, dass der von Ratsfrau David angebrachte Vorschlag kein abgesprochener Vorschlag einer Koalition o. ä. gewesen sei. Einer Übertragung von politischen Inhalten stehe sie wohlwollend gegenüber, jedoch sehe sie auch die Haushaltsrelevanz. Daher sei die Idee entstanden, zunächst zu ermitteln, welche technischen Möglichkeiten bereits bestehen würden und ob ein Livestream ohne großen Aufwand testweise für einen gewissen Zeitraum ausprobiert werden könne.

Frau Diers erklärte, dass die technische Voraussetzung der Breitbandanbindung ausreichend sei. Die Stadt halte entsprechende technische Geräte für die Aufzeichnung und Übertragung nicht vor, sodass regulär ausgeschrieben werden müsse. Darüber hinaus müsse der Datenschutzbeauftragte angehört werden. Insgesamt könne zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Einschätzung der Juristen o. ä. erfolgen, allerdings könne überlegt werden, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um einen Livestream testweise anzubieten.

Ratsherr Engelke sagte, dass die Datenschutzbeauftragte im Rahmen der Anhörung Probleme aufgezeigt hätte. Im Übrigen müsse überlegt werden, inwieweit eine Filterung im Rahmen der Pressefreiheit das Ziel des Livestream verfolge. Weiter gab er an, dass Bundestagsdebatten im Fernsehen übertragen würden und er bezweifele, dass Personen sich diese Debatten ganztägig anschauen würden. Im Übrigen müsse ein Unterschied zwischen Berufspolitiker*innen und ehrenamtlichen Politiker*innen gemacht werden, dies sehe auch das Gesetz vor. Er könne sich gut vorstellen, dass themenbezogene Anhörungen übertragen würden. Eine Erprobung halte er für kritisch, da bis Februar 2020 keine repräsentative Aussage zum Livestream und dessen Wirkung getroffen werden könne.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass ihre Fraktion den Bedarf durchaus erkannt habe. Nach Diskussion habe man den Beschluss gefasst, dass die Kosten und Nutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis stünden. Zudem erachte sie es als wichtig, vorhandene Ressourcen dort einzusetzen, wo sie dringend gebraucht und den gewünschten Effekt erzielen würden. In den Städten, in denen der Livestream bereits angeboten worden war, scheine es nicht so zu sein, dass dadurch das Interesse an Kommunalpolitik gestiegen sei. In der Fraktion sei im Übrigen darüber gesprochen worden, dass neben Meinungen und Positionen auch das Verhalten und Benehmen übertragen würde. In manchen Fällen sei es dann klug, dass dies eben nicht öffentlich gezeigt würde, um kein falsches Bild von Politik nach außen zu tragen. Diesen Aspekt habe man zumindest mitdiskutiert.

Ratsherr Machentanz gab an, dass es sich bei einer Aufbereitung um einen Filter handele, ungeachtet jeglicher Aussage zur Pressefreiheit. Er habe deutlich machen wollen, dass ein Livestream und eine Aufbereitung zu unterscheiden seien. Er erklärte, dass ein*e mündige*r Bürger*in ein Anrecht auf tatsächliche Übertragung habe, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Ratsherr Förster ergänzte, dass jede Bearbeitung einen Filter darstelle.

Antrag

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ab 1.1.2021 eine Live-Übertragung der Ratsversammlungen im Internet verfügbar ist,
2. die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltspläne ab 2021 einzuplanen,
3. des Weiteren zu prüfen, ob andere öffentliche Sitzungen wie Anhörungen und Fachausschusssitzungen ebenfalls „gestreamt“ werden können.

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 3265/2019)

Antrag
Antrag zu beschließen:

Den bestehenden drei Punkten wird ein vierter Punkt hinzugefügt:
4. Die Rechte des Streamingmaterials und möglichen Aufzeichnungen liegen alleine bei der Landeshauptstadt Hannover. Die im Rat vertretenen politischen Entitäten können dieses Material für ihre Arbeit nutzen.

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.
Antrag der AfD-Fraktion zum Belohnungssystem für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 2961/2019)

Antrag

die Verwaltung zu beauftragen ein Programm zu erarbeiten, das Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover mittels eines Wettbewerbes und/oder eines Belohnungssystems einen Anreiz bietet, den täglichen Weg zur Arbeitsstätte mit dem Fahrrad zurückzulegen.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.11.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 3254/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Gill beglückwünschte die Verwaltung für diesen Bericht über die Prognose.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Personalsituation im Städtischen Ordnungsdienst
(Informationsdrucksache Nr. 3243/2019)

Beigeordnete Kastning gab an, dass zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Waldheim, Herr Titz und Herr Brinkmann aus dem Fachbereich 32 für Fragen zur Verfügung stünden.

Frau Diers erklärte, dass mit der Einführung des städtischen Ordnungsdienstes auch beschlossen worden sei, dass nach einem Jahr eine Informationsdrucksache über die Personal- und Organisationslage vorgelegt werde, was hiermit erfolge.

Ratsherr Gill stellt die Frage, ob die Kolleg*innen, ähnlich wie bei der Feuerwehr, Opfer von Übergriffen oder Beleidigungen würden.

Herr Titz erklärte, dass tätliche Übergriffe bisher nicht erfolgt seien. Drei Kolleg*innen seien einmal in einen Konflikt geraten bei dem hinter ihrem Rücken ein Messer gezogen worden sei, hierbei sei jedoch nichts weiter passiert. Beleidigungen seien dahingehend häufiger, wenn Personen nicht einverstanden seien, dass man sie auf die einzuhaltenden Regeln und Pflichten hinweise.

Ratsfrau David gab an, dass von den 49 angegebenen Stellen bisher 45 und davon lediglich 6 Stellen von Frauen besetzt würden. Dahingehend stellte sie die Nachfrage, wie attraktiv die Stellen für Frauen seien und inwieweit das Auswahlverfahren dahingehend angepasst würde.

Herr Waldheim erklärte, dass man ein Interesse habe, die Stellen mit weiteren Frauen zu besetzen und alles daransetze, entsprechende Werbung zu machen. Im Moment sei die Nachfrage bei Frauen eher gering. Bei den Bewerber*innen achte man besonders darauf, welche Erfahrungen diese mitbrächten, da die Stellen selbst keine Lehrstellen seien. Man achte daher auf Auftreten und Kommunikationsfähigkeit, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Polizei. Am Verfahren selbst werde sich nicht viel ändern. Die Bewerber*innen würden zu einem Vorstellungsgespräch und anschließend, bei Geeignetheit, zu einem praktischen Teil im Rahmen einer Hospitation eingeladen. Bei positiven Einschätzungen auf beiden Seiten werde ein Vertrag angeboten.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersäsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucksache Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Kastning erklärte hierzu, dass der Bericht im Gleichstellungsausschuss thematisiert worden sei.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Förderprogramm H-stromert: Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an städtischen Liegenschaften – bauliche Umsetzung
(Informationsdrucksache Nr. 3055/2019)

Beigeordnete Kastning gab hierzu an, dass die Angelegenheit in diesem Ausschuss vorgelegt werde, da es dabei auch um Fahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover handele.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski erklärte, dass sie zur Honorarpraxis im Sprengelmuseum berichten werde. Hierzu habe es bereits eine Pressekonferenz und eine Information an die Vorsitzenden der Fraktionen und der Gruppe gegeben. Im Verwaltungsausschuss werde am 19.12.2019 berichtet. Es habe eine turnusmäßige Überprüfung des Rechnungsprüfungsamts im Sprengelmuseum stattgefunden. Dabei sei festgestellt worden, dass Honorarverträge in den letzten zehn Jahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Die Tätigkeiten seien weisungsgebunden gewesen und hätten daher keine Honorarverträge sein dürfen. Diese Verträge seien auch Beschäftigten der Landeshauptstadt angeboten worden. Dabei habe es sich um bspw. Hausmeistertätigkeiten, aber auch Aushilfstätigkeiten bei Ausstellungen gehandelt. Relevant sei dabei ein Zeitraum der letzten zehn Jahre. Zum Zeitpunkt der Feststellung sei die Praxis sofort eingestellt worden und man habe alle Unterlagen den zuständigen Behörden, Staatsanwaltschaft und Rentenversicherungsträgern übergeben. Dort werde nun eine Überprüfung angestellt und man gehe davon aus, Beträge zur Renten- und Sozialversicherung sowie der Besteuerung nachzuzahlen. Auf Weisung des Oberbürgermeisters habe man alle übrigen Fachbereiche angeschrieben und um eine Prüfung des Umgangs mit derartigen Honorarverträgen gebeten. Die Prüfung habe ergeben, dass die übrigen Fachbereiche grundsätzlich rechtskonform gehandelt hätten. Trotz eines hohen Gesamtschadens, tragen die einzelnen Beschäftigten nur einen sehr geringen Anteil an den finanziellen Leistungen. So habe eine Hilfskraft bspw. bei Unterstützung einer Veranstaltung für zwei Stunden lediglich 20 € erhalten. Durch den langen Zeitraum von zehn Jahren sei von einem hohen Schaden auszugehen. Die entsprechende Dienstanweisung sehe genau vor, wie Honorarverträge abzuschließen seien, diese Dienstanweisung sei auch weitestgehend bekannt. Man nehme sich intern zum Ziel, dass derartige Dienstanweisungen regelmäßig zur Kenntnis gegeben würden. Dahingehend solle auch eine stichprobenartige Prüfung erfolgen. Eine verantwortliche Person könne nicht benannt werden, da über den Zeitraum von zehn Jahren Verantwortlichkeiten gewechselt hätten. Es werde ermittelt, ob disziplinarrechtliche Konsequenzen ergriffen werden müssten, dazu könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Aussage getroffen werden. Man habe auch das Land informiert und warte auf das Ergebnis der Prüfung. Im Übrigen hätten alle Beschäftigten auf die Verträge vertraut, sodass die Konsequenzen nicht an den einzelnen Beschäftigten festgemacht würden. Fest steht zudem, dass das Sprengelmuseum kein Interesse daran hatte, diese Praxis zu verschleiern, sondern es vielmehr langjähriger Umgang war.

Ratsherr Gill zeigte sich entsetzt darüber, dass diese Praxis erneut die unteren Lohngruppen betreffe. Insbesondere diesen Gruppen würde damit wieder ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen entzogen werden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass man dem Beschäftigten damit keinen Nachteil verschaffen wolle, jedoch handele es sich um eine nicht rechtskonforme Ausgestaltung der Verträge. Die Beschäftigten seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit diesen Verträgen einverstanden gewesen, ohne dass diese wusste, dass die Verträge nicht korrekt seien.

Ratsherr Markurth gab an, dass der Honorarvertrag sowie Rahmenbedingungen im BGB eindeutig geregelt seien. Daher stellte er die Nachfrage, wie über einen so langen Zeitraum derart falsch gehandelt werden konnte und ob es diesbezüglich kein entsprechendes Controlling gebe.

Stadträtin Rzyski sagte, dass die einzelnen Organisationseinheiten im Rahmen dezentraler Ressourcenverantwortung eigenverantwortlich handeln. Die Prüfung werde ergeben, wie es zu einer derart langen Praxis kommen konnte. Es bestehe die Möglichkeit, dass diese Art des Umgangs derart lange praktiziert worden war, sodass sie sich schlussendlich als solche, ohne zu hinterfragen, etabliert habe. Im Übrigen sei dies nicht Standard, was die Prüfung in den übrigen Fachbereichen ergeben habe.

Ratsherr Pohl gab an, dass den Beschäftigten eine gewisse Fahrlässigkeit zu unterstellen sei. Die Beschäftigten müssten selbst ein Interesse daran haben, dass ihre Tätigkeiten sozialversicherungs- und rentenversicherungspflichtig seien. Dessen ungeachtet teile er die Haltung der Verwaltung, dass nicht über Rückforderungen gesprochen werde. Er frage sich, wer im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung zuständig gewesen sei, da er dort grundlegende Kenntnisse für derartige Entscheidungen im Vertragsrecht voraussetze. Er stellte fest, dass Beschäftigte der Landeshauptstadt nicht neben ihrer regulären Tätigkeit auf Honorarbasis für die Stadt beschäftigt sein dürften. Das bedeute, dass entsprechendes Personal, welches bisher zur Verfügung stünde, nun obsolet sei und zudem der Personalkostenansatz aufgestockt werden müsse. Dahingehend stellte er die Nachfrage, wie der Betrieb im Sprengelmuseum gesetzeskonform aufrechterhalten werden könne.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass für den langen Zeitraum nicht lediglich eine Person verantwortlich und zuständig gewesen sei. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten würden herausgearbeitet werden. Eine detaillierte Faktenlage müsse nun zunächst hergestellt werden. Eine Schuldfrage könne an dieser Stelle nicht gestellt werden. Sie gehe davon aus, dass disziplinarrechtliche- und strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen seien. Des Weiteren erwarte sie die Zahlung einer Strafe für nicht gezahlte Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge. Fest steht jedoch, dass nun maximal transparent und offensiv mit der Situation umgegangen werde. Zum aktuellen Umgang sei Stadträtin Beckedorf in Gesprächen und könne als zuständige Dezernenten entsprechende Aussagen tätigen. Sie werde die weiteren Schritte an entsprechender Stelle darstellen und erläutern.

Beigeordneter Machentanz sagte, dass er davon ausgehe, dass sich die Situation aufgrund fehlenden Personals ergeben habe. Es sei schade, dass diese Situation erneut Beschäftigte betreffe, die den unteren Entgeltgruppen angehörten. Zudem glaube er, dass man die Verträge für korrekt halte, wenn dies langjährige Praxis und man selbst kein* studierte*r Jurist*in sei.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass sie die eben gemachte Interpretation nicht kommentieren werde, jedoch nicht davon ausgehe, dass es belegbar sei, dass sich der Vorfall aufgrund fehlenden Personals ereignet hätte. Weiter sagte sie, dass durch die Situation keine Kosten gespart würden, vielmehr erfordere es jetzt einen hohen Aufwand, das Thema aufzuarbeiten. Im Übrigen würden entsprechende Nachzahlungen getätigt werden. Auch in der Volkshochschule und der Jugendhilfe werde viel mit Honorarverträgen gearbeitet, sodass der Interpretation auch im Sinne aller Beteiligten nicht gefolgt werden könne.

Frau Diers gab an, dass im April 2012 eine Dienstanweisung, die höchste Form einer rechtsverbindlichen Anweisung, in Kraft trat. Darin sei beschrieben, in welchen Fällen Honorarverträge getätigt würden und ein Praxisbeispiel auch beispielhaft als Anlage beigefügt. Der Ansatz, die Führungskräfte regelmäßig über bestehende Dienstanweisungen zu informieren, werde weiterverfolgt. Im Übrigen sei das Budget dieser Verträge nicht über die Personalkosten abgebildet, sondern über Sachkosten. Daher konnten keine Rückschlüsse gezogen werden. Im Budget der Sachkosten seien bei diesen Beträgen keine Auffälligkeiten gesehen worden. Bei Übernahme einer neuen Führungstätigkeit werde zudem in der Regel nicht gefragt, ob die langjährige Praxis rechtskonform sei. Dies müsse nun hinterfragt werden.

Ratsfrau Steinhoff fragte, ob in anderen Bereichen, in denen Honorarverträge naheliegend seien, auch falsche Verträge geschlossen worden seien oder ob die angesprochene Prüfung tatsächlich alle übrigen Bereiche der Stadtverwaltung abgedeckt habe.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass alle Fachbereiche aufgefordert worden seien, ihre Unterlagen zum Thema Honorarverträge zur Prüfung zu übergeben. Dahingehend sei vieles eingegangen. Der Fachbereich Personal und Organisation habe sofort eine Prüfung unternommen und bisher kein weiteres derartiges systematisches Fehlverfahren festgestellt. Die Fachbereiche seien zudem sensibilisiert worden und hätten ein eigenes Interesse daran, rechtskonform zu arbeiten.

Im Übrigen fragte Ratsfrau Steinhoff, warum über einen Zeitraum von zehn Jahren keine derartige Prüfung erfolgt sei.

Darauf antwortete Stadträtin Rzyski, dass Prüfungen zwar erfolgt seien, dabei aber aus unbekannten Gründen nichts Auffälliges festgestellt wurde. Durch eine neue Prüferin sei die langjährige Praxis hinterfragt, dass Sachkostenbudget näher untersucht und die Rechtswidrigkeit festgestellt worden. Zudem unterliegen die Prüfungen in der Regel einem bestimmten Schwerpunkt, sodass nicht bei jeder Prüfung alles untersucht werde.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob auch das HCC geprüft worden sei, da dieses ebenfalls Honorarverträge schließen würden. Er sprach sich positiv darüber aus, dass nun transparent mit dem Vorfall umgegangen werde. Nun müsse abgewartet werden, wie die Staatsanwaltschaft und andere Behörden sich dazu positionieren werden. Er gehe davon aus, dass in diesem Ausschuss entsprechend berichtet werden wird.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass auch das HCC aufgefordert sei, entsprechende Unterlagen vorzulegen.



Für die Niederschrift


Rzyski Lüders