Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 16.12.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.12.2019)
Protokoll (erschienen am 12.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB - Datum 06.01.2020

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 16. Dezember 2019,
Kulturhaus Hainholz (Saal), Voltmerstr. 36, 30165 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
(Bezirksratsherr Dr. Huneke) (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD) ab TOP 4
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
(Bezirksratsherr Schrank) (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)


Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)


Verwaltung:
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Frau Erdmann Stadtbezirksplanerin


Presse:
Frau Hilbig HAZ



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.09.2019
(öffentlicher Teil)

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. Informationen über Bauvorhaben

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz
(Drucks. Nr. 2624/2019)

6.1.2. Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Wiesenau und Hochbahnsteig Alter Flughafen - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 3213/2019 mit 6 Anlagen)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Zuwendung an den Verein Kulturspielraum Hannover e. V.
für das Projekt "Teegarten Hainholz 2020 “
aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt in 2020     
(Drucks. Nr. 15-3182/2019)

7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

7.1.1. Brücke Nordstadtbahnhof
(Drucks. Nr. 15-3101/2019)

7.1.2. Übergang Ecke Hahnenstraße/Callinstraße zum Welfengarten
(Drucks. Nr. 15-3181/2019)

7.2. der Fraktion DIE LINKE.

7.2.1. Wirksamkeit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)
(Drucks. Nr. 15-3183/2019)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

8.1.1. Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2722/2019)

8.1.2. Befestigung des Verbindungsweges zwischen der U-Bahn Haltestelle "An der Strangriede" und dam Bäteweg
(Drucks. Nr. 15-2759/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau (Drucks. Nr. 15-2760/2019)

8.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2760/2019, Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-3291/2019)

9. Eigene Mittel des Bezirksrates Nord

9.1. Vergabe eigener Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-3290/2019)

9.2. Vergabe eigener Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3302/2019)

10. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.09.2019 (nichtöffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die letzte Bezirksratssitzung des Jahres 2019.
Zu TOP 5 begrüßte sie die für Vinnhorst zuständige Stadtplanerin Frau Erdmann.
Die Drucksache zu TOP 6.2.1. wurde abgesetzt, sie soll zunächst in der Sanierungskommission behandelt werden.

Zu TOP 8.2.1. lag ein interfraktioneller Änderungsantrag vor. Dieser ersetzt inhaltlich die Drucks. Nr. 15-2760/2019. Zu TOP 9 lagen Tischvorlagen vor.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Anwohnerin überreichte schriftliche Anregungen an den Bezirksrat. Eine Frage lautete ob der Stadtbezirksrat Nord eine Stadtbezirksratskonferenz einberufen wolle.
Sie fragte wann der Stadtbezirksrat eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Bezirk Nord einholen würde. Sie sagte, für jede in Eigentum umgewandelte Wohnung müsse eine Abgeschlossenheitsbescheinigung eingeholt werden. Sie vertrat die Ansicht, das durch eine Erfassung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen die Möglichkeit gegeben sei Entwicklungen im Stadtbezirk nachvollziehen. Sie gehöre zur Gruppe "Bumke selber machen - Netzwerk Wohnraum für alle" und sagte, dass das letzte Treffen der Gruppe zeitlich mit der Bezirksratssitzung zusammen gefallen sei. Wenn das Netzwerk ein weiteres alternatives Beteiligungsverfahren durchführe seien die Mitglieder des Bezirksrates Nord selbstverständlich eingeladen.
Ein Bürger fragte nach der baulichen Entwicklung des Klagesmarktes, er wurde darüber informiert dass dieser in die Zuständigkeit des Stadtbezirks Mitte gehöre.
Ein Anwohner fragte nach dem Zeitplan für die Umsetzung des Ausbaus der Schulenburger Landstraße zwischen Hainhölzer Markt und Sorststraße. Ebenso erkundigte er sich danach, ob beim Rübekamp zwischen Prussweg und Meineke Weg ein Ausbau mit Entwässerung geplant sei, da an diesen Stellen nach Regen große Pfützen stehen blieben.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.09.2019 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit 14 Stimmen dafür , 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen genehmigt.

TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Bezirksratsherr Winter berichtete, die Nachnutzung der Hüttenstraße 24 sei anhand von Plänen durch den Investor vorgestellt worden. An dieser Stelle gelte kein Bebauungsplan. Es handele sich um ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Es gab an dieser Stelle keine Möglichkeit Sozialwohnungen durchzusetzen. Es werden insgesamt 45 Wohnungen entstehen, davon werde die Kirche 3 Wohnungen zu einem m² Preis von 8 € bewirtschaften. Die Firma Weser Wohnbau aus Bremen habe den Zuschlag von der Kirche erhalten.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja ergänzte, dass dem vorgestellten Bauvorhaben eine Mischkalkulation zu Grunde läge. Die Kirche habe das alte Gemeindehaus nach Vorlage eines Baukonzeptes an eine Genossenschaft verkauft, so sei auch günstiger Wohnraum geschaffen worden und die Kita Hüttenstraße habe neu gebaut werden können.

Die heute auf der Tagesordnung stehende Drucksache zur Kita Hüttenstraße wurde in der Sanierungskommission einstimmig beschlossen.

TOP 5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Erdmann berichtete über Ihre aktuellen Aufgaben als Bezirksplanerin für Vinnhorst. Es hätten viele private Bauberatungen stattgefunden, die aber bisher noch nicht zu neuen Bauanträgen geführt hätten.
Sie informierte darüber, dass die Fa. Befesa Wort gehalten habe und entsprechende Anträge gestellt habe. Diese seien aber sehr komplex und bedürfen einer längeren Bearbeitungszeit.
Anhand einer Präsentation erläuterte sie das Gebiet an der Vahrenwalderstraße, Richtung Brink Hafen. Laut gültigem Bebauungsplan handele es sich hier um ein Industriegebiet. Allerdings funktioniere das Gebiet nicht mehr als reines Industriegebiet, daher sei eine saubere Planung von Nöten.
Es sei planungsrechtlich angedacht wirkliche Industriebetriebe von den kleinen Gewerbebetrieben zu trennen. Im Vorfeld sei hierfür die Durchführung einer städtebaulichen Studie geplant.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, das bei der Entwicklung des Gewerbegebietes am Industrieweg auch Untersuchungen auf Kampfmittel zugesagt wurden. Jetzt stünden die neugebauten Hallen und nun finde man Kampfmittel.
Frau Erdmann erläuterte, dass bei der Untersuchung auf Kampfmittel Luftbilder und historische Bilder ausgewertet würden. Es würden Stichproben auf dem Gelände genommen, es werde in verschiedenen Schichten gegraben, allerdings erfolge dies nicht Flächendeckend.
Bezirksbürgermeisterin Geschke fragte, wer die neue Zuwegung zur neu angesiedelten Firma zahlen würde. Antwort zum Protokoll: Laut Ausführungen des Bauträgers in einer Bezirksratssitzung wird diese von der Firma selbst finanziert.
Ratsherr Klapproth fragte ob es sich bei der vom Industrieweg abzweigenden Schlieffenstraße um eine Privatstraße handele, da diese durch eine Schranke abgetrennt werde.
Bezirksbürgermeisterin Geschke bat um Informationen über die weitere Entwicklung in der Hartungstraße, wo sich das bisherige Gesundheitszentrum befunden habe.
Frau Erdmann sagte nach Vorliegen der Baugenehmigung weitere Informationen zu.
Bezirksratsfrau Jagemann wies darauf hin, dass es vor dem Bunker Alt Vinnhorst sehr ungeordnet aussehe. Der Bauzaun gehöre auf die Grundstücksgrenze, er stehe aber auf dem Fußweg.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz
(Drucks. Nr. 2624/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 2624/2019 auf. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

in dem Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte der ev. - luth. Kirchengemeinde Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des ev. - luth. Stadtkirchenverbands Hannover, zwei Krippengruppen (2 x 15 Kinder, Ganztagsbetreuung) neu einzurichten, eine Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung) in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzuwandeln sowie die Betreuungsplätze in einer integrativen Kindergartengruppe und einer Kindergartengruppe (max. 18 Kinder bzw. 25 Kinder, Ganztagsbetreuung) zu einer Regelgruppe mit einem erhöhten Platzangebot zu optimieren und dem Träger ab dem 01.08.2019 eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen, verbunden mit der laufenden Zuwendung auf der Grundlage der Drucksache Nr. 2735/1997 „Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration – gemäß Anlage 2“ sowie einen erhöhten Mietkostenzuschuss in Höhe von max. 705,00 € pro Gruppe und Monat und einen einmaligen Zuschuss für Ausstattungsgegenstände in Höhe von bis zu 10.000,00 € zu gewähren.

TOP 6.1.2.
Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Wiesenau und Hochbahnsteig Alter Flughafen - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 3213/2019 mit 6 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 3213/2019 auf.
Nach Erläuterung der Bezirksgrenzen und des Verlaufes der Buslinie 135 seitens der Verwaltung, beschloss der Bezirksrat einstimmig:

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Wiesenau und Alter Flughafen auf Grundlage der als Anlagen 1-6 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

TOP 6.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.2.1.
Zuwendung an den Verein Kulturspielraum Hannover e. V. für das Projekt
"Teegarten Hainholz 2020 “ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt in 2020     
(Drucks. Nr. 15-3182/2019)
Abgesetzt.
Die Drucksache soll zunächst in der Sanierungskommission Hainholz beraten werden.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

TOP 7.1.1.
Brücke Nordstadtbahnhof
(Drucks. Nr. 15-3101/2019)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Im Zuge der Einwohnerfragestunde in der Bezirksratssitzung am 11.11.2019 hat die Verwaltung berichtet, dass es bereits Planungsgespräche für die Umgestaltung der Brücke am Nordstadtbahnhof gibt. Wie im Nahverkehrsplan der Region Hannover beschlossen, soll im Bereich der Brücke eine barrierefreie Umsteigemöglichkeit zwischen S-Bahn/StadtBahn und Bus entstehen.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Zwischen welchen Verwaltungen bzw. Fachabteilungen sind in 2019 wie viele Gespräche zur Neugestaltung der Brücke geführt worden ?

2. Welcher Planungsstand ist z.Zt. erreicht?

3. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Planungsschritt beabsichtigt die Verwaltung die Politik im Stadtbezirk Nord über die Planungen zu unterrichten und mit einzubeziehen ?

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:
Eine Erneuerung bzw. Neugestaltung der städtischen Brücke über die Bahnanlagen in Höhe des S-Bahn-Haltepunktes Hannover-Nordstadt ist nicht erforderlich. Insofern haben zu dieser Thematik auch keine Gespräche stattgefunden.

Planungsabsichten bestehen nach Kenntnis der Verwaltung dahingegen von Seiten der Infra hinsichtlich des Baus eines Hochbahnsteiges sowie von Seiten der DB AG hinsichtlich der Sanierung der Bahnbrücke südlich Am Hopfengarten. Eine Einbeziehung des Stadtbezirksrates wäre denkbar und sinnvoll sobald zu diesen beiden Projekten konkrete Planungen vorliegen.

TOP 7.1.2.
Übergang Ecke Hahnenstraße/Callinstraße zum Welfengarten
(Drucks. Nr. 15-3181/2019)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 unter intensiver Einbeziehung
der Anwohner beschlossen, dass der Fußgängerweg in der Kurve Ecke Hahnenstraße/
Callinstraße auf der Seite des ,,Klein Kröpcke" um den aktuell mit Parkverbot gekennzeichneten Bereich vorgezogen wird.

Mit Antwort der Verwaltung (15-039412018 S1 ) am 24.05.2018 wurde dem Antrag gefolgt.
Folgender Entscheidungstext wurde mitgeteilt:
'Beabsichtigt ist, die Objektplanung und die bauliche Ausführung im Rahmen des Aktionsprogramms ,,Verbesserung der Verkehrssicherheit" umzusetzen.

Die Erstellung der Objektplanung ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen, die bauliche Umsetzung soll in 2019 erfolgen.'
Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Welchen Planungstand gibt es und wann ist mit der baulichen Umsetzung zu rechnen?

2. Welche Gründe der Verzögerung kann die Politik den immer wieder fragenden Bewohner*innen mitteilen?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Planung befindet sich zurzeit im internen Abstimmungsprozess (Entwurfsstadium).

Antwort zu Frage 2:
Auf Grund anderweitiger dringender Planungsaufgaben, bei gleichzeitig nur begrenzt zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten, kommt es zu Verzögerungen bei der Umsetzung des politischen Antrages (15-0394/2018 S1), da u.a. auch die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt werden müssen.
TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.2.1.
Wirksamkeit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)
(Drucks. Nr. 15-3183/2019)

Bezirksratsherr Rahabi trug die Anfrage vor.

Bei Vorhandensein einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) räumt § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB der jeweiligen Kommune ein Vorkaufsrecht für Grundstücke ein, die im Bereich dieser Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 BauGB liegen.

Auch werden im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestimmte, ggf. den Mietpreis steigernde Modernisierungsmaßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Vorausgesetzt es hätte zum damaligen Zeitpunkt eine (soziale) Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) mit Geltungsbereich einschließlich des genannten Geländes gegeben: Hätte aufgrund der oben genannten Regelung ein Vorkaufsrecht der Stadt Hannover für das sog. BUMKE-Gelände bestanden, als es vom Voreigentümer auf die Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG überging?

2. Welche Modernisierungsmaßnahmen an Bestands-Wohngebäuden fallen im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) unter Genehmigungsvorbehalt?

3. Nach welchen Kriterien würde bei Geltung einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) die Genehmigung solcher genehmigungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen geprüft und anschließend erteilt, bzw. versagt?
Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage wie folgt:

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB besteht ein allgemeines gemeindliches Vorkaufsrecht an Grundstücken im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung i.S. von § 172 BauGB, um spekulative Grundstücksgeschäfte zu verhindern und so das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung - den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - zu gewährleisten.

Bei bestehender sozialer Erhaltungssatzung hätte dieses gemeindliche Vorkaufsrecht für das sog. Bumke-Gelände daher zwar prinzipiell bestanden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann aber nach § 27 BauGB durch den Käufer abgewendet werden. Hierzu muss er sich - bezogen auf das zu kaufende Grundstück - vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der sozialen Erhaltungssatzung verpflichten. Wäre der Käufer damals - bei angenommen bestehender sozialer Erhaltungssatzung - also vertragliche Verpflichtungen bezüglich der zukünftigen Nutzung des Grundstückes eingegangen, die der Erfüllung der Ziele der sozialen Erhaltungssatzung gedient hätten, wäre das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht zum Tragen gekommen.

Antwort zu Frage 2:
Nach § 172 BauGB Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB unterliegen in einem Erhaltungssatzungsgebiet der Rückbau (Abbruch und Teilabbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einem generellen Genehmigungsvorbehalt, auch

solche, die nach Niedersächsischer Bauordnung genehmigungsfrei sind. Es bestehen gemäß § 172 Abs. 4 BauGB eine Reihe von gesetzlichen Tatbeständen, in denen eine Genehmigung der Maßnahmen zu erteilen ist. So beispielsweise dann, wenn die Maßnahme der Herstellung des Wohnmindeststandards oder den Mindestanforderungen der EnEV dient (§172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 1a BauGB).

Im Umkehrschluss sind solche Maßnahmen abzulehnen oder zu verhandeln, die sich in nicht erwünschter Weise auf die Zusammensetzung der Bewohnerschaft auswirken können. Hierzu gehören z.B. Modernisierungsmaßnahmen mit denen der zeitgemäße Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung im Gebiet unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wesentlich überschritten wird.

Antwort zu Frage 3:
Bei der Bearbeitung von Anträgen in einem Gebiet mit sozialer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB nutzen fast alle Städte, die dieses städtebauliche Instrument anwenden, eine auf das jeweilige Gebiet zugeschnittene Kriterien-Liste, die als Negativliste bei den Genehmigungsverfahren dient. Hier sind alle baulichen Maßnahmen aufgelistet, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen und daher nicht genehmigt werden. Solche Listen würden im Fall einer beschlossenen Satzung auch in Hannover zur Anwendung kommen.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.1.1.
Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2722/2019)

Bezirksratsherr Dr. Abend erläuterte die Intention des Antrages. Experten hätten ja im Rahmen der Anhörung den Hinweis gegeben, dass man hierzu eine sozialräumliche Untersuchung brauche. Diese könne allerdings nicht nur Stadtteilbezogen durch den Bezirksrat gemacht werden.

Der Bezirksrat wolle aber in dieser Sache einen Anstoß geben – eine Etage höher – an den Rat, mit dem Ziel, darauf hin zu wirken, dass entsprechende Beschlüsse getroffen werden damit die notwendigen Instrumente geschaffen werden können.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete identifiziert werden, in denen potentiell die Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der aktuell dort heimischen Bevölkerung gefährdet ist. Es ist zu befürchten, dass solche Veränderungen zur Verdrängung sozial Schwächerer führen und andere unerwünschte städtebauliche Folgen haben.





TOP 8.1.2.
Befestigung des Verbindungsweges zwischen der U-Bahn Haltestelle "An der Strangriede" und dam Bäteweg
(Drucks. Nr. 15-2759/2019)

Bezirksratsherr Jung brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Den Verbindungsweg zwischen den Häusern an der Strangriede und dem Bäteweg zu pflastern oder in einer anderen geeigneten Form zu befestigen.
Die Befestigung sollte den Boden gering möglichst versiegeln.
Die Wegführung soll die Bedürfnisse der Anwohner*innen berücksichtigen und sich an den vorhandenen „Trampelpfaden“ orientieren. Die Grünflächen neben dem Weg sind als Blühwiesen herzurichten.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-2760/2019)
Dieser Antrag wurde durch den Interfraktionellen Änderungsantrag ( siehe Drucks. Nr. 15-3291/2019) ersetzt.

TOP 8.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2760/2019, Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-3291/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief den neuen Interfraktionellen Antrag auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau folgende Nutzungen auszuschließen:

• die Ansiedelung von Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen oder bordellartigen Stätten
• Tankstellen
• KFZ-Betriebe
• Lagerplätze
• Anlagen für kirchliche und religiöse Zwecke
• Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche
und Baumasse untergeordnet sind,
• Verkauf von Waren an Endverbraucher, auch als untergeordneter Teil des
Gewerbebetriebes
• aggressive Ausleuchtung von Firmengeländen
• Werbe-Pylone
• standortfremde Pflanzungen für die Eingrünung

Der Ausschluss der Nutzungen ist im Verkaufsvertrag mit den potentiellen Erwerber und auch als Grundbucheintrag zu sichern.


TOP 9.
Eigene Mittel des Bezirksrates Nord

TOP 9.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-3290/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-3290/2019 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Musikzentrum Hannover, Teilzuschuss zur Anschaffung einer Beschallungsanlage 1.600 €
Verein der Gewerbetreibenden nördl. E-Damm e.V., Strangriedefest 2020 1.200 €

TOP 9.2.
Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3302/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-3302/2019 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Der Haushaltsrest des Jahres 2019 des Bezirksrates Nord aus dem Finanzhaushalt wird für Kinder- und Jugendprojekte gebunden.

zur Anschaffung von Spielgeräten,
zum Beispiel für
- Spielplatz auf dem Loh
- Grundschule Vinnhorst o.ä.

Bezirksratsherr Winter bat um Nennung des in Frage kommenden Betrages.
Antwort: Entsprechend des Jahresabschlusses wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 8.825,- € für die o.g. Vorhaben gebunden.

TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke erinnerte daran, dass die nächste Bezirksratssitzung am 10.02.2019 wieder im Kulturhaus Hainholz stattfindet.
Der Neujahrsempfang des Bezirksrates werde am 09.02.2019 ab 11.15 Uhr beim TUS Vinnhorst stattfinden. Sie bat darum sich den Termin vorzumerken.
Herr Kaczmarek informierte darüber das die AWO Kita "Mäuseburg" im Klaus-Müller-Kilian-Weg zu einem Familienzentrum umgewandelt wurde.
Ebenso gab es eine Änderung der Zuständigkeiten bei den Kontaktbeamten in der Nordstadt. Als Nachfolgerin von Herrn Stanisic hat Frau Timm ihren Dienst aufgenommen.


Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.25 Uhr.


Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung