Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 16.12.2019

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 15.01.2020

PROTOKOLL - NEUFASSUNG

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 16. Dezember 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.15 Uhr

Hinweis: Neufassung erforderlich, weil der Antragstext unter TOP 4.1.2. Änderungsantrag Ausbau der Schmiedestraße nicht korrekt war.
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Funda
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU) 18.30 - 22.20 Uhr
Bezirksratsherr Hogh
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen) 18.30 - 20.45 Uhr
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Bezirksratsherr Dr. Ramani) (SPD)
(Bezirksratsfrau Rieck-Vogt) (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 22.10 Uhr
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 20.00 - 23.15 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU) 18.30 - 22.20 Uhr
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Dr. Schinkel

Gäste:
Herr Trojek
Herr Windmüller


Verwaltung:
Frau Thoms Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Kniep Fachbereich Tiefbau
Frau Sonnemann Fachbereich Tiefbau
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7.2.2. Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
(Drucks. Nr. 15-3196/2019)

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 2676/2019 mit 1 Anlage)

4.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)
(Drucks. Nr. 15-2978/2019)

4.1.1.2. Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)
(Drucks. Nr. 15-2978/2019 N1)

4.1.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2978/2019 Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 15-3190/2019)

7.1.1. Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2825/2019)

4.1.2. Änderungsantrag Ausbau der Schmiedestraße DS 2676/2019
(Drucks. Nr. 15-3300/2019)

4.2. Ausbau der Ohestraße und Vorplatz an der Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 3215/2019 mit 1 Anlage)

4.3. Standortentscheidung
(Drucks. Nr. 3217/2019)


4.4. Veränderungssperre Nr. 111
(Drucks. Nr. 2954/2019 mit 3 Anlagen)

4.5. Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2973/2019 mit 4 Anlagen)

4.6. Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 3276/2019 mit 1 Anlage)

5. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung 

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für die Apostel- und Markus-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-3184/2019)

6.2. Zuwendung für das Diakonische Werk Hannover
(Drucks. Nr. 15-3185/2019)

6.3. Zuwendung für Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-3186/2019)

6.4. Zuwendung für Diakovere Altenhilfe Henriettenstift
(Drucks. Nr. 15-3187/2019)

6.5. Zuwendung Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-3188/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.2. Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2838/2019)

7.1.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2838/2019 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-3191/2019)

7.1.3. Vermeidung von Obdachlosigkeit
(Drucks. Nr. 15-2852/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Lademöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-3192/2019)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Mecki 2.0 - Sicherstellung der Finanzierung
(Drucks. Nr. 15-3200/2019)

7.3.2. Kinderecken und Trinkwasserspender in Ämtern zumindest in Mitte
(Drucks. Nr. 15-3202/2019)

7.3.3. Alkoholwerbeverbot zumndest in Hannover/Mitte
(Drucks. Nr. 15-3203/2019)

7.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.4.1. Weihnachtsmarkt/Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-3207/2019)

7.4.2. Falschparken
(Drucks. Nr. 15-3208/2019)

7.4.3. Ständer für Kinderroller an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-3209/2019)

7.5. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

7.5.1. Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen Realisierung durch Einführung eines städtischen Fonds
(Drucks. Nr. 15-3211/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der FDP-Fraktion

8.1.1. Sicherheit und Ordnung zwischen dem „Stellwerk“ und der Fernroder Straße im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-3189/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-3198/2019)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Falschparken in der Wegenerstraße (Drucksache 15-0788/2019 N1 S1)
(Drucks. Nr. 15-3210/2019)

9. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.10.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.10.2019

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 32. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass TOP 4.1.2. eingefügt werde. TOP 7.2.2. werde nach TOP 3. und TOP 7.a.a. nach TOP 4.1.1.1.behandelt und TOP 4.6 wurde nachgereicht.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4.1.2. wird eingefügt. TOP 7.2.2. wird nach TOP 3. und TOP 7.a.a. nach TOP 4.1.1.1.behandelt. TOP 4.6 wurde nachgereicht.
Der so geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Herr Meyer sagte, dass er als Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Hindenburgstraße gekommen sei. Er wies darauf hin, dass die BI vor ca. einem Monat allen Fraktionen des Bezirksrates ein Schreiben mit einem Gutachten übersandt habe. In dem Gutachten setzen sich mehrere Historiker mit der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates, den die Stadt gebildet habe, auseinander. In dem Gutachten werde dargelegt, wie oberflächlich die wissenschaftliche Stellungnahme sei. Er fragte alle Fraktionen, ob er eine Antwort auf das Anschreiben bekommen könne. Eine erste Stellungnahme der stellvertretenden Oberbürgermeisterin liege vor. Er wollte wissen, ob bei der Beantwortung des Anschreibens auch die Vergangenheit der eigenen Parteien und deren damaligen Ansichten Berücksichtigung finden. Er fragte außerdem, ob der Bezirksrat es für demokratisch halte, über einen Namenswechsel zu entscheiden. Den neuen Namen aber demokratisch zu wählen. Er hielt die Vorgehensweise für eine sehr begrenzte Demokratie.

Bezirksratsherr Albrecht antwortete, dass sich die CDU von Beginn an gegen die Umbenennung der Hindenburgstraße ausgesprochen habe. Die CDU habe sowohl die Lebensleistung von Hindenburg als auch die besondere Situation des Jahres 1933 und die damalige Entscheidung des Zentrums in die Überlegungen einfließen lassen. Die Probleme, die einige Abgeordnete des Zentrums damals mit der Entscheidung hatten sowie die Drangsal, der sie hinterher ausgesetzt gewesen seien, seien bekannt.

Bezirksratsherr Sandow erläuterte, dass sich seine Fraktion über einen langen Zeitraum intensiv mit der Person Hindenburg auseinandergesetzt habe. Der wissenschaftliche Beirat habe sich mit Hindenburg erst ab dem 30.01.1933 beschäftigt. Seine Fraktion habe auch das Wirken Hindenburgs in den Jahren davor in die Entscheidung einfließen lassen. Als Bestandteil der obersten Heeresleitung habe Hindenburg bereits im ersten Weltkrieg an vielen schweren Taten wie zum Beispiel den Giftgasangriffen mitgewirkt und viele Menschenleben auf dem Gewissen. Er habe zusammen mit Ludendorff den verbrecherischen Krieg zu verantworten. Der Demokrat Erzberger sei zur Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens mit der Maßgabe von Hindenburg nach Frankreich geschickt worden, alles zu unterzeichnen, was ihm vorgelegt werde. Im Anschluss habe Hindenburg über Jahre hinweg die Dolchstoßlegende in der Weimarer Republik verbreitet. Die rechtsnationalen antidemokratischen Kreise seien dadurch in der Annahme gestärkt worden, dass die Demokraten die Kriegsniederlage zu verantworten haben. Hindenburg sei 1932 unter Mitwirkung der SPD zum Reichspräsidenten wiedergewählt worden. Damals habe die Befürchtung bestanden, dass sonst Hitler direkt zum Reichpräsidenten gewählt werde. Die Wahl Hitlers zu verhindern, indem Hindenburg unterstützt worden sei, sei ein Fehler der SPD gewesen. In dem Gutachten werde zutreffenderweise darauf hingewiesen, dass in der Weimarer Reichsverfassung für den Reichspräsidenten eine umfassende Machtfülle verankert gewesen sei. Der Reichspräsident hätte unabhängig von den Mehrheiten im Reichstag den Reichskanzler ernennen könne. Mit Brüning habe er das 1930 auch getan. Die historische Annahme, dass er im Januar 1933 zwangsläufig verpflichtet gewesen sei, Hitler zu ernennen, sei falsch. Er merkte an, dass die Nationalsozialisten 1932 die Wahl mit minus 4 % verloren haben. In dem Gutachten sei nicht beleuchtet worden, dass Hindenburg im März 1933 eine Verordnung zur Gewährung von Straffreiheit unterzeichnet habe. Alle Straftaten, die im Kampfe um die nationale Erhebung und die deutsche Scholle begangen werden, seien straffrei gestellt worden. Die Naziverbrechen seien dadurch legitimiert worden. Mit dem Ermächtigungsgesetz habe Hindenburg die Weimarer Republik quasi abgeschafft. Durch das Ermächtigungsgesetz sei die Gesetzgebungskompetenz auf den Reichskanzler Hitler übergegangen. Nach seinem Erachten habe Hindenburg sich großer Verbrechen schuldig gemacht. Es müsse dauerhaft an Hindenburg erinnert werden. Hindenburg habe es aber nicht verdient, eine der schönsten Straßen Hannovers zu zieren. Seine Fraktion habe sich von Anfang an für historische Informationstafeln entlang der gesamten Straße ausgesprochen, auf denen die Gründe für die Umbenennung benannt werden. Der Antrag zur Umbenennung, den seine Fraktion aus den geschilderten Gründen gestellt habe, sei mehrheitlich beschlossen worden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass ihm der Wunsch nach Aufstellung von Hinweistafeln neu sei. Sowohl die FDP-Bezirksratsfraktion als auch die FDP-Ratsfraktion habe eine Umbenennung abgelehnt. Die FDP habe sich für ausführliche Hinweistafeln ausgesprochen. Die FDP würde aber letztendlich auch das Votum akzeptieren, dass bei der Bürgerbefragung herauskomme. Das Ergebnis liege aber noch nicht vor. Für seine Fraktion sei das Votum der Bürger bindend.

Herr Strohbach teilte mit, dass er von der BI Umweltschutz sei. Die BI begrüße grundsätzlich den Umbau der Schmiedestraße mit dem Ziel die Fahrbahn zu verschmälern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die BI sei aber von der Umsetzung enttäuscht. Insbesondere weil der südliche Bereich der Karmarschstraße nicht einbezogen und weil für den Radverkehr kein eigener Bereich eingeräumt worden sei. Wenn mehr Menschen mit dem Fahrrad in die Stadt und in der Innenstadt fahren sollen, müsse dafür auch mehr Platz angeboten werden. Er merkte an, dass der City-Rad-Weg durch die Schmiedestraße führe. Die BI habe vorgeschlagen auf der östlichen Seite einen baulich getrennten Zwei-Richtungs-Radweg einzurichten. Er hielt das für notwendig, um die Menschen zu motivieren, mit dem Rad in die Innenstadt zu fahren.

Frau König sagte, dass sie heute mit anderen Mitgliedern der BI Marstall gekommen sei, um sich für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit zu bedanken. Sie bedankte sich bei den Mitarbeiter*innen der Polizei, des Ordnungsdienstes, von aha und der Stadtverwaltung und bat um Weiterleitung des Dankes. Sie sagte, dass sie sich sehr über die Bereitschaft, die Begehung mitzumachen, gefreut habe auch wenn von der BI nicht viele da gewesen seien. Sie hatte allerdings den Eindruck, dass vorher aufgeräumt worden sei. Sie lud dazu ein, häufiger mal in den Abendstunden vorbeizukommen und sich den Bereich um den Marstall anzusehen. Sie meinte, dass es noch viel zu verbessern gäbe und hoffte, dass alle weiterhin daran mitarbeiten werden. Die Verkehrsführung sei immer noch problematisch. Durch den Weihnachtsmarkt herrsche derzeit sehr viel Stau, der mit Lärm und Abgasen verbunden sei. Die Fenster der Wohnungen zu öffnen, sei im Moment ein Problem. Die BI habe einige Verbesserungsvorschläge aufgeschrieben. Frau Göttler sei gebeten worden, das Scheiben zu verteilen. Derzeit entstehe bei der Drehscheibe wieder vermehrter nächtlicher Lärm, weil Passanten mittels Lautsprecher angeworben werden. Zwischenzeitlich waren die Außenlautsprecher abgeschaltet. Die BI müsse auch weiterhin am Ball bleiben.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die BI ein Beispiel dafür sei, wie ehrenamtliche Arbeit mit Bürgerengagement zusammenwirken und etwas bewirken könne. Manchmal bedürfe es sehr viel Geduld, um etwas positiv zu verändern. Am Marstall sei nicht nur die Stadt, sondern auch die Region gefragt. Die Veranstaltung, zu der die BI eingeladen habe, habe sie als sehr positiv empfunden. Alle haben etwas mitnehmen können. Sie bat darum, der BI dafür einen Dank auszurichten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass selten jemand in den Bezirksrat komme, um sich zu bedanken. Er dankte dafür. Er merkte an, dass es nicht auf die Menge an Menschen ankomme, sondern auf die Qualität und das Anliegen. Im Bezirksrat seien Bilder von den Verhältnissen am Marstall gezeigt worden. Dadurch sei der Prozess ins Laufen gekommen. Der Prozess sei noch lange nicht beendet. Mit dem Marstall werde man sich noch lange beschäftigen müssen. Er bedankte sich für den Einsatz der BI.

Herr Schröder teilte mit, dass er eine Zahnarztpraxis in der Schmiedestraße habe. Er war der Meinung, dass die Pläne zur Umgestaltung der Schmiedestraße einige handwerkliche Fehler aufweisen. Er hielt die Fahrbahn für zu schmal. Die Feuerwehr werde Probleme bekommen. Außerdem bemängelte er, dass der Busverkehr in der Innenstadt angeregt werde durch den geplanten Parkplatz. Busse haben in der Innenstadt nichts zu suchen, da sie die meiste Zeit mit laufendem Motor auf ihre Gäste warten. Es seien zu wenig Lieferzonen angedacht, so dass von Halteverkehr auf der Straße auszugehen sei. Komme der Verkehr zum Erliegen, kommen auch die Fahrradfahrer nicht mehr durch. Er ging davon aus, dass die Fahrradfahrer auf den Fußweg ausweichen werden. Er hielt einen separaten Fahrradweg für sinnvoll, zumal die Schmiedestraße ein Teil des City-Rad-Weges sei. Ihm fehlten außerdem Parkplätze für Motorräder. Bisher gäbe es Motorradparkplätze. Er selbst bewältige seinen Arbeitsweg mit einem Elektromotorrad. Er schlug vor, einige Fahrradbügel zu streichen und Aufstellflächen für Motorräder zu installieren. Ihm fehlte die Abbiegespur ins Parkhaus, wenn man aus Richtung Marstall komme. Die Fahrzeuge, die ins Parkhaus fahren wollen, stehen auf der Straße und der Verkehr komme zum Erliegen. Eine Linksabbiegespur aus Richtung Marktkirche kommend sei vorgesehen und auch sinnvoll.

Bezirksratsherr Sandow bedankte sich für die Vorschläge. Die SPD werde sich dafür einsetzen, dass der Busverkehr in der neuen Schmiedestraße keinen Platz finden werde. Die Schmiedestraße werde eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität bekommen als bisher.

Herr Timpe wollte in Bezug auf die Schmiedestraße auf wichtige Belange für Senior*innen hinweisen. Er fand das zwei Meter breite Laufband aus Natursteinplatten sehr positiv. In der Darstellung sehe das Laufband allerdings sehr scharfkantig aus. Er bat darum, dass zu überdenken. Er war der Meinung, dass die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigung, gerade wenn sie Fußgänger seien, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Diese Menschen brauchen mit zunehmenden Einschränkungen einen geschützten, ihnen vorbehaltenen Raum, in dem sie sich bewegen können. Er bewertete das mit drei Zentimeter geplante Bord als positiv, da dieses auch mit einem Rollator überwunden werden könne. Laut Planung soll ein multifunktionaler Seitenraum entstehen. Es sei fraglich, ob dieser dann nicht auch von Fahrradfahrern genutzt werde. Für ältere Menschen könne dadurch Stress entstehen. Er sagte, dass ein gravierender Fehler der Planung der fehlende Radweg sei. Ein City-Rad-Ring könne nicht ohne Radweg gebaut werden. Er hielt eine Tempo-Reduzierung auf Tempo 20 für unrealistisch. Auf dem Engelbosteler Damm werde Tempo 30 auch nur eingehalten wenn es temporäre Hindernisse wie Anlieferverkehr, entgegenkommende Busse oder mutige Radfahrer gäbe, die den Verkehr ausbremsen. Er fragte, ob die Verwaltung davon ausgehe, dass Radfahrer auf der Schmiedestraße als temporäre Hindernisse dienen sollen. Er merkte an, dass ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen Zeit bräuchten und langsam Fahrrad fahren. Langsam fahrende Fahrradfahrer brauchen mehr Platz und einen sicheren Verkehrsraum. Er fragte sich, ob die Aufstellflächen für Taxen usw. soviel mehr Wert seien als ein sicherer Fahrradweg. Laut Planungen soll eine komfortable, gut erkennbare Radverkehrsführung entstehen. Vor der Stoßstange eines Autos herzufahren hielt er für keine komfortable Verkehrsführung. Er fragte, ob das die Anreize für die Einleitung der Verkehrswende und Förderung des Radverkehrs seien. Er fragte, warum ohne Not eine Situation geschaffen werde, wie sie auf dem Engelbosteler Damm ständig kritisiert werde. Er wünschte sich, dass der Bezirksrat sich für Menschen mit Beeinträchtigung und ältere Menschen stark mache.

Herr Kindermann teilte mit, dass er als Direktor der Sophienschule mit Schüler*innen und Elternvertreter*innen in die Sitzung gekommen sei. Er merkte an, dass er sehr viel Respekt vor der ehrenamtlichen Arbeit der Bezirksräte habe. Er erläuterte, dass die Schulgemeinschaft der Sophienschule seit ca. zwei Jahrzehnten räumlich zerrissen sei. Laut einer Anlage zur Drucksache haben Anwohner Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung der Sophienschule geäußert. Das verunsichere die Schulgemeinschaft sehr. Er teilte mit, dass nach der Zusammenlegung der beiden Standorte pädagogischer als bisher gearbeitet werden könne. Inklusion, ein Sanitätsdienst, Medienscouts, Schüler fördern Schüler, eine Schülerbibliothek, jahrgangsübergreifende AGs können dann leichter und richtig umgesetzt werden. Er fragte, ob der Bezirksrat diese pädagogischen Anliegen und somit die Zusammenlegung der beiden Schulgemeinschaften stützen werde.

Herr Zunft erklärte, dass es an der Sinnhaftigkeit keine Zweifel geben könne. Er wies auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 hin. Laut Ratsbeschluss soll die Sophienschule an einem Standort zusammengeführt werden. Die Sachlage sei klar. Die benannte Äußerung von Anwohnern seien Rückantworten aus der frühzeitigen Beteiligung. Diese seien aus Transparenzgründen der Beschlussdrucksache beigefügt worden. In einer Demokratie müsse man auch mit unterschiedlichen Meinungen zu einem Thema umgehen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung der beiden Schulstandorte nicht in Frage stehe. Es sei sehr viel besser, mit einer Schulgemeinschaft an einem Standort zu arbeiten und die schulpädagogischen Aufgaben zu erfüllen. Die beiden Standorte seien notwendig geworden, als die Orientierungsstufe abgeschafft worden sei. In dem Gebäude sei der Platz für die inzwischen größer gewordene Sophienschule für die Klassen fünf und sechs nicht mehr vorhanden gewesen sei. Seitdem werde nach einem Standort gesucht.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke teilte mit, dass sowohl die FDP-Bezirksratsfraktion als auch die FDP-Ratsfraktion hinter der Zusammenlegung stehe. Es habe eine Informationsveranstaltung für Bürger gegeben. Viele Fragen seien dort beantwortet worden. Fast alles, was gefordert worden sei, habe die Verwaltung umgesetzt. Als Beispiel nannte er die Schranke vor dem Parkplatz und die Verlegung der Bushaltestelle. Er war irritiert, dass es jetzt ein Klageverfahren gegen das Vorhaben gäbe und war gespannt auf den Ausgang. Aus seiner Sicht sei es fatal, wenn es wie in der Südstadt zu einer Verzögerung komme. Der Schulstandort werde benötigt und der architektonische Entwurf sei hervorragend und sei in enger Zusammenarbeit mit der Schule entstanden. Er hoffte, dass die Klage keinen Erfolg haben werde.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass auch seine Fraktion für die Zusammenlegung und eine entsprechende Ausstattung der Schule sei. 2016 seien 510 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen zum Aufbau der Schule bereitgestellt worden. Das Investitionsmemorandum sei ein Bekenntnis zu sinnvollen Investitionen. Er gab der Schule die Gelegenheit sich in das Verfahren einzubringen. Aus diesem Grund werde er die Drucksache in die Fraktion ziehen. Ein Beschluss erfolge daher erst im Januar. Die Schule habe dadurch die Gelegenheit sich mit Anliegen und Vorschlägen an seine Fraktion zu wenden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke betonte, dass der Auslegungsbeschluss, der heute beschlossen werden könne, die Möglichkeit biete, sich einzubringen. Er konnte nicht nachvollziehen, dass die Auslegung verzögert werden soll. Er hielt eine heutige Beschlussfassung für sinnvoll.

Herr Brinkmann sagte, dass er Schüler des 12. Jahrgangs der Sophienschule sei. Er berichtete, dass seine Schule enorm unter der physischen Trennung der Schulgebäude leide. Es sei zum Beispiel nicht möglich Patenschaftsprojekte zu etablieren. Es sei sehr bedauerlich, dass AG-Konzepte unter der Leitung von Oberstufenschülern nur sehr selten und nur unter hohem organisatorischem Aufwand stattfinden können, obwohl daran ein großes Interesse bestehe. Das Außengebäude habe in dem Sinne keine Identität. Die Schülervertretung finde ausschließlich im Hauptgebäude statt. Das führe dazu, dass die Vertretung der Schüler im Außengebäude nicht gewährleistet sei. Er selbst sei erst im Herzen ein Sophienschüler geworden, als er mit dem 8. Jahrgang ins Hauptgebäude gekommen sei. er sagte, dass die meisten Veranstaltungen im Hauptgebäude stattfinden. Seine ursprüngliche Frage sei bereits beantwortet worden. Er hätte wissen wollen, ob der Bezirksrat bereit sei, der Sophienschule endlich eine wirkliche Schulgemeinschaft zu ermöglichen.

Bezirksratsherr Baathe betonte, dass auch seine Fraktion für eine Zusammenlegung der Standorte sei. Er habe gerade einen sehr qualifizierten Beitrag gehört. Davon würde er sich mehr wünschen. Er wünschte sich außerdem eine stärkere Einbindung von Jugendlichen in das Themenfeld der Politik. Er hoffte, dass es zu einem Denkprozess komme, das Wahlalter auch auf Bundesebene zu senken.

Frau Bock teilte mit, dass sie Sozialarbeiterin bei der Fachberatungsstelle Phoenix sei. Sie sei heute mit vielen Frauen zum Thema Straßenstrich in die Sitzung gekommen. Sie haben im Vorfeld eine Stellungnahme verfasst. Die Frauen, die auf dem Straßenstrich arbeiten, haben Argumente für den Verbleib des Straßenstrichs an der jetzigen Stelle zusammengetragen. Die Stellungnahme sei bereits versandt worden. Zusätzlich seien jetzt noch Unterschriften gesammelt worden, die sie heute übergeben wolle.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es vor etlichen Jahren eine intensive Diskussion über den Standort des Straßenstrichs gegeben habe. In der Stellungnahme würde stehen, dass ein Teil des Straßenstrichs verlegt werden könne. Er bat um Erläuterung.

Frau Bock antwortete, dass der Straßenstrich grundsätzlich in der Herschelstraße verbleiben soll, aber ein Stück in Richtung Kanalstraße, Mehlstraße und Andreaestraße verlegt werden könne.

Bezirksratsherr Dr. Feil bedankte sich für die Stellungnahme und für das Engagement von Phoenix für die Frauen vor Ort. Er teilte mit, dass er die Drucksache in die Fraktion ziehen werde, um in Ruhe darüber befinden zu können und die Anliegen der Frauen mit zu bedenken. Seine Fraktion nehme die Anliegen sehr ernst und werde sich dafür einsetzen, dass der Straßenstrich in dem Bereich bestehen bleibe. Er konnte sich vorstellen, über die Ausgestaltung gemeinsam zu diskutieren. Es sei wichtig, dass die Hilfe vor Ort weiterhin gewährleistet sei.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Diskussion entstanden sei, weil im Bereich des Straßenstrichs ein Komplex mit ca. 300 Wohnungen gebaut werde. Die Diskussion um den Straßenstrich sei vor ca. 15 Jahren intensiv auch auf Ratsebene geführt worden. Seinerzeit sei ein Großteil der Politik der Meinung gewesen, dass der Straßenstrich an der Straße nicht passend sei. Die Verwaltung sei aufgefordert worden, andere Stellen zu suchen, an denen nach dem Vorbild aus Köln eine Möglichkeit für den Straßenstrich geschaffen werden könne. Die Verwaltung habe damals nur geantwortet, dass sie keinen anderen Platz gefunden habe. Es könne strittig diskutiert werden, ob es nicht einen anderen Ort gäbe. Seinerzeit habe es einen Teilerfolg gegeben, dass der Straßenstrich aus der Odeonstraße, Herrenstraße und Brüderstraße rausgenommen worden sei. Vor dem Hintergrund, dass in dem Bereich sehr viele Wohnungen entstehen, die auch für Familien mit Kindern da sein werden, müsse der Straßenstrich an einen anderen Ort verlegt werden. An dem Kölner Beispiel werde deutlich, dass es sich bei der Form des Straßenstrichs um eine der sichersten Formen überhaupt handele.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass das Thema Straßenstrich in der Informationsveranstaltung angesprochen worden sei. Sie fragte, ob es in der Verwaltung diesbezüglich eine Entwicklung gäbe.

Frau Roth erläuterte, dass das Baudezernat nicht über den Straßenstrich entscheide. Bei dem geplanten Gebiet handele es sich um ein gemischtes Gebiet, dass mit ca. 50 % Wohnen und 50 % Gewerbe ausgestaltet werden soll. Das sei unabhängig vom Straßenstrich. Der Straßenstrich werde durch die Planung nicht in Frage gestellt. An der Herrschelstraße seien gewerbliche Nutzungen wie Dienstleistungen und gegebenenfalls ein Hotel vorgesehen. Wohnen werde es an der Herrschelstraße nicht geben. In dem frühen Stadium der Planung gäbe es noch Möglichkeiten, auf die Gestaltung der Fläche in Richtung Straßenstrich Einfluss zu nehmen. Im Rahmen der Planungen sei zwar die Diskussion um den Straßenstrich aufgekommen, es sei jedoch keine Positionierung der Verwaltung damit verbunden.

Frau Göttler erläuterte, dass die Stadt seinerzeit nicht einfach nur gesagt habe, keine andere geeignete Stelle gefunden zu haben. Das damalige Amt für Gleichstellung habe sehr viele Gespräche mit Phoenix e.V. und Interviews mit den Sexarbeiterinnen geführt. Auf die Frage, wie diese sich einen Straßenstrich vorstellen, seien von den Frauen der Aspekt der Sicherheit und der Wunsch auf Verbleib in der Innenstadt genannt worden. Vielen der Sexarbeiterinnen fehle das Geld, um an die Stadtgrenzen zu fahren. Mit diesen Gesichtspunkten sei die Verwaltung zusammen mit dem Polizeipräsidenten übereingekommen, dass es einen Kompromiss geben müsse, der Straßenstrich aber in verkleinerter Form in der Innenstadt verbleiben soll. Sie merkte an, dass damals nicht über die Frauen, sondern mit den Frauen gesprochen worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich bei den Frauen für die Teilnahme an der Sitzung. Sie bat die Bezirksratsmitglieder sich bei offenen Fragen an die Frauen und Phoenix e.V. zu wenden.

Frau Göttler teilte mit, dass auf Einladung von Phoenix e.V. die weiblichen Mitglieder des Bezirksrates im Café Nachtschicht während der Öffnungszeiten gerne mal vorbeischauen können. Sie sei bereit, diesbezüglich einen Termin zu vereinbaren.


Bezirksratsherr Albrecht betonte, dass seine Fraktion seinerzeit ebenfalls mit Phoenix e.V. gesprochen habe. Insbesondere die Mitglieder der Ratsfraktion seien intensiv in die Gespräche involviert gewesen.

Frau Bock sagte, dass einige der Frauen auch bereit seien mit den Herren zu sprechen. Sie hielt es für möglich, dass auch die Herren an dem Termin teilnehmen können.

Herr Breuckmann hatte eine Frage zu der Busspur auf dem Ernst-August.-Platz. Er habe sich die Planungen angeguckt. Er sagte, dass sein Arbeitsweg ihn seit Jahren über den Ernst-August-Platz führe. Bei den Planungen fehle ihm fast gänzlich, wie die Radfahrer dort zukünftig fahren sollen. Insbesondere die Kreuzung Joachimstraße, Fernroder Straße, Ernst-August-Platz und Luisenstraße hielt er für problematisch. Es gäbe keine vernünftige Möglichkeit, um aus der Joachimstraße auf den Ernst-August-Platz zu fahren. Die Radfahrer müssen um die Ecke fahren und dann über die Fußgängerampel queren. Er wünschte sich, dass die Planungen dort noch einmal geändert werden. Er wies darauf hin, dass der City-Rad-Ring über den Ernst-August-Platz führe. Auf dem Platz müsse immer um die Fußgänger Slalom gefahren werden. Außerdem sei auf dem Platz einer der größten Radparkplätze im Bereich der Innenstadt. Ein weiterer bedenklicher Aspekt seien die angehobenen Bushaltestellen. Des Weiteren hielt er die beiden Unterstände der Haltestellen für den Platz als nicht passend.

Frau Kniep erläuterte, dass der City-Rad-Ring vor der Busspur also zwischen der Busspur und der Gebäudezeile verlaufe. Die Höhenunterschiede wegen der barrierefreien Haltestellen belaufen sich im vorderen Bereich auf 16 Zentimetern und flachen nach hinten ab. Für den Radfahrer werde es keine Schwelle geben. Sie sagte, dass die Luisenstraße beidseitig mit dem Rad befahrbar sei. Es sei vorgesehen vorne Radfahrstreifen zu markieren. Der gesamte Knotenpunkt bekomme eine komplett neue Lichtsignalanlage. Jeder Ast werde einzeln angesteuert. Der Radfahrer fahre im Prinzip mit dem Autoverkehr mit.

Bezirksratsherr Dr. Feil teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag in die Fraktion ziehen werde. Gerade in Bezug auf die Verkehrsführung für den Radverkehr müsse geguckt werden, ob Änderungen erforderlich seien.

Herr Adamczyk teilte mit, dass das von ihm bewohnte Grundstück an das Baugrundstück Große Pfahlstraße 20 angrenze. 2016 habe das Stadtplanungsamt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet entwickelt. In dem Jahr sei auch mit der Baumaßnahme begonnen worden. Üblicherweise dauere ein solches Bauvorhaben ein bis zwei Jahre. Nunmehr seien bereits drei Jahre vergangen. Bisher gäbe es nur eine große Baugrube und ein paar tiefliegende Fundamente. Die umliegenden Fassaden seien mit einer hässlichen Folie bekleidet, die bereits runterkomme. Für die Nachbargebäude gäbe es einige Sicherungsmaßnahmen. In den letzten Tagen sei angefangen worden, die Baustelleneinrichtung zu demontieren. Sowohl der Kran als auch der Baustromanschluss seien abgebaut worden. Es sehe so aus, als wenn die Baustelle stillgelegt werden soll. Er fragte, ob dem Bezirksrat oder der Verwaltung bekannt sei, was sich dort entwickele.

Herr Zunft antwortete, dass der Zustand der Verwaltung bekannt und ausgesprochen ärgerlich sei. Es habe Probleme des Bauherrn mit dem Generalunternehmer gegeben. Der Generalunternehmer habe seine Pflichten nicht erfüllt und die Baustelle verlassen. Die Situation sei unbefriedigend. Die Verwaltung sei seit mehreren Monaten mit dem Vorhabenträger im Gespräch. Ein weiteres Gespräch sei noch vor Weihnachten terminiert. Das Bauvorhaben sei sehr interessant und qualitätsvoll und stamme aus der Feder eines sehr guten Architekten. Es handele sich um ein gutes Projekt für die Oststadt. Er wies darauf hin, dass ein neuer Vertragspartner nicht unbedingt umgehend mit den Arbeiten beginnen könne. Die Vorlaufzeiten seien etwas länger. Er hoffte auf baldige Fortschritte.

Herr Kindermann wollte auf das Gesprächsangebot der SPD-Fraktion zurückkommen. Er betonte, dass jede Art von Verzögerung bezüglich des Neubaus der Sophienschule nicht im Sinne der Schule und der Schüler*innen sei. Im Laufe der Vorbereitungen sei die Schule sehr intensiv eingebunden worden. Er fühle sich in den Planungen abgebildet. Er könne keine weiteren Rückmeldungen geben. Er bat um Beschlussfassung.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Göttler teilte mit, dass für den Bücherschrank an der Friedenskirche im Zoovierteil ein neuer Pate oder eine neue Patin benötigt werde. Sie bat um Rückmeldung.

TOP 7.2.2.
Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
(Drucks. Nr. 15-3196/2019)

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, was unter dem Kölner Modell zu verstehen sei und was daran so positiv sei. Er wollte wissen, was mit dem Antrag bezweckt werde.

Bezirksratsherr Albrecht antwortete, dass ein Zweck des Antrages der Umzug des Straßenstrichs sei. Bei dem Thema sei der Sicherheitsaspekt ein ganz wesentlicher Aspekt. Das Kölner Modell habe seinerzeit im Rat eine große Mehrheit gehabt. Nach dem Kölner Modell müsse ein Gelände eingerichtet werden, auf dem es eine Anbahnungszone gäbe und sogenannte Verrichtungsboxen. Bei den Verrichtungsboxen handele es sich um Parkplätze mit Sichtschutz. In Köln seien diese Boxen in einer großen Halle untergebracht. In den Boxen können die verabredeten Geschäfte erledigt werden. In Köln sei das Gelände von einem Sicherheitsdienst bewacht. Außerdem gäbe es eine Bestreifung durch die Polizei. Der Sicherheitsaspekt sei in einem hohen Maße erfüllt. In den Boxen könne das Fahrzeug nur linksbündig einfahren, so dass der Fahrer auf der linken Seite seine Tür nicht mehr aufbekomme. Auf der rechten Seite sei ein breiter Fußweg angelegt. Von dort aus gäbe es zusätzlich noch eine Fluchttür, durch die die Frauen in einer Gefährdungssituation entkommen könnten. Nach seinem Informationsstand habe es in Köln in den über 15 Jahren zwei solcher Vorfälle gegeben, in denen die Frauen die Fluchttür benutzen mussten. Ansonsten seien durchaus positive Erfahrungen mit dem Modell gemacht worden. Das Modell wurde aus Utrecht übernommen, wo es noch länger in Gebrauch sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass das Kölner Modell durchaus positiv sei. Er war aber der Auffassung, dass sich der Straßenstrich, dort, wo er sich befinde, auch Dank der guten Arbeit von Phoenix e.V. bewährt habe. Man müsse sich lediglich über eine Verschiebung unterhalten. Der Straßenstrich müsse an der Stelle bleiben.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass es ihm um das Ziel des Antrages gehe. Ein Platz entsprechend des Kölner Modells könne wohl gebaut werden. Das sage aber nichts über den Straßenstrich aus. Bei dem Kölner Modell handele es sich um ein ganz anderes Konzept, das nicht unbedingt in Konkurrenz zum Straßenstrich stehe.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 2676/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. dem Umbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 2.150.000 € zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101055
Bezeichnung Gemeindestraßen, Schmiedestraße
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)
(Drucks. Nr. 15-2978/2019)

Neufassung

TOP 4.1.1.2.
Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)
(Drucks. Nr. 15-2978/2019 N1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat Mitte beschließt:
Die Planung für die Schmiedestrasse wird wie folgt geändert:
0. Der geplante Parkplatz für Touristenbusse entfällt oder wird, wenn erforderlich, im Bereich der Marktkirche geplant.
0. Die durch 1. frei werdende Fläche wird zur Hälfte mit Fahrradbügeln belegt, zur anderen Hälfte wird sie als Parkplatz ausgewiesen.
0. Die Verwaltung prüft, ob die Gehwegbreite zu Gunsten eines separaten Radweges verringert werden kann.
0. Statt einer Tempo 20 Zone wird eine gesicherte Fußgängerquerung im Bereich der Zufahrt zur Parkgarage eingerichtet. Alternativ wird eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Punkt 1.: 8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 2.: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 3.: 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 4.: 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung




TOP 4.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2978/2019 Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 15-3190/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ergänzt:
4. ..., „welche als Aufpflasterung errichtet werden soll.
5. Eine weitere Aufpflasterung ist im Bereich der Lichtsignalanlage (Höhe Seilwinderstraße) zu errichten.“

Punkt 1.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 2.: 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.1.1.
Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2825/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung gestaltet den Teil der Schmiedestraße vom Parkhaus bis zur Karmachstraße als Fußgängerzone in einem Entwurf und in einem weiteren legt sie die Straße als Einbahnstraße mit Protekted Bikelines oder als Fahrradstraße an. In beiden Plänen wird im höheren Maße auf die Durchlässigkeit und den Vorgang des Fußverkehrs und die Funktion des City-Radringes geachtet als auf die Durchlässigkeit des charakteristisch trennenden KFZ-Verkehrs. Der Parkplatz für Reisebusse entfällt. Im Rahmen eines Verkehrsversuches werden aufgepflasterte Übergänge und Zebrastreifen angebracht.

4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.1.2.
Änderungsantrag Ausbau der Schmiedestraße DS 2676/2019
(Drucks. Nr. 15-3300/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass der Änderungsantrag der FDP durch seine Fraktion unterstützt werden könne. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der Änderungsantrag der FDP teilweise vernünftige Vorschläge enthalte. Er beantragte getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass dem Änderungsantrag der FDP zu Punkt 1 nicht zugestimmt werden könne, es sei denn, in dem Satz wird das „oder“ gestrichen. Es sei nicht sinnvoll, den Parkplatz für einen Bus vor eine Kirche zu verlegen. Ihre Fraktion fordere, dass dort eine Fußgängerzone entstehe. Sie begründete den ehemaligen Dringlichkeitsantrag und den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Kriwall beantragte für alle Änderungsanträge und Anträge getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

Antrag
Der Ausbau der Schmiedestraße soll den zukünftigen Anforderungen der Innenstadt und der Altstadt schon jetzt gerecht werden. Daher halten wir den Ausbau der Straße für sinnvoll. Mit unseren Änderungen stellen wir sicher, dass die Gestaltung der Straße den Anforderungen der Nutzer jetzt und auch in 40 Jahren nicht im Weg steht.
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Es wird ein einheitliches Erscheinungsbild durch ein Pflaster/Belag gewählt, das in einer
Ebene (niveaugleich) verlegt wird.
2. Die Straße erhält neben den zahlreichen Parkplätzen im Parkhaus keine weiteren KFZ-Stellplätze im Straßenraum. Behinderten-Parkplätze und Parkplätze für eine Lieferzone werden einseitig auf nur einer Straßenseite angebracht. Diese sind höchstens so breit wie sie nach Straßenverkehrsordnung/Norm sein müssen. Dies schließt Fahrradstellplätze mit ein.
3. Stellplätze für Taxen werden, wenn möglich, an einen attraktiveren Standort verlagert. Wenn nicht möglich werden auch diese Stellplätze auf der Straßenseite mit weiteren Stellplätzen angesiedelt.
4. Der Busparkplatz entfällt.
5. Die Verwaltung prüft, ob die hintere Ausfahrt des Parkhauses und das Parkhaus als solches in das Verkehrskonzept eingebunden werden kann. Gegebenenfalls kann die hintere Ausfahrt genutzt werden oder sogar als Hauptzufahrt Verwendung finden.
6. Der Bereich ab der Einfahrt/Parkhaus bis zur Karmarschstraße wird Fußgängerzone, die für Fahrradfahrende freigegeben ist.
7. Die neu entstandene Fußgängerzone wird mit modernsten automatisch versenkbaren Pollern begrenzt. Diese ermöglichen z.B. per „Transponder“ auf der Windschutzscheibe ein automatisches Absenken, so dass ein berechtigtes Fahrzeug ohne weitere Umständlichkeiten passieren kann.
8. Das Parkhaus ist in den ersten 5 Minuten kostenfrei nutzbar. Das ermöglicht ein Wenden oder gegebenenfalls ein Durchfahren zur anderen Seite (s. Punkt 5).
9. Je nach Ausgang des Prüfauftrages zum Parkhaus (Punkt 5) und den folgenden sinnenhaften Möglichkeiten wird die Schmiedestraße bis zur Fußgängerzone als Einbahnstraße für den KFZ-Verkehr ausgebaut. Kann die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses über die Rückseite erfolgen, muss über eine Erweiterung der Fußgängerzone nachgedacht werden.
10. Ein Schild am Marstall verweist auf die Erreichbarkeit des Parkhauses als Parkmöglichkeit, mit Anlieger frei, Taxen frei und Fahrrad frei. Unnötigen Einfahrten und Wendemanöver soll so entgegengewirkt werden - auch wenn die Wendemöglichkeit im Parkhaus gegeben ist.
11. Der City-Radring wird hier weiterhin durch die gesamte Schmiedestraße bedient. Es soll keine schnelle Radverbindung sein aber zumindest eine bequeme. Ein Nebeneinanderfahren der Radfahrenden soll ermöglicht werden.
12. Die Stadt entwickelt mit den Geschäftstreibenden ein Lieferkonzept, das auch den Service beinhaltet, Waren per Radkurier nach Hause zu liefern.
Punkt 1.: 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 2.: 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 3.: 8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 4.: 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 5.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 6.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 7.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 8.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 9.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 10.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 11.: 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 12.: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 4.2.
Ausbau der Ohestraße und Vorplatz an der Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 3215/2019 mit 1 Anlage)

Frau Sonnemann erläuterte den Ausbau der Ohestraße anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Sie erläuterte, dass sich an der Ohestraße das Baugebiet Ohehöfe befinde. Außerdem liegen am Ende der Ohestraße Berufsbildende Schulen (BBS) der Region Hannover. Sie sagte, dass der Berufsbildungsstandort weiterentwickelt werden soll. Anlass des Umbaus der Ohestraße sei das neue Wohnquartier. Am Ende der Straße befinde sich ein Wendehammer, dessen Grenze nicht gut definiert sei. Im Rahmen der Umstrukturierung werde der Wendehammer neu ausgebildet. Ziel der Planung, die sie vorstellen werde, sei die Verkehrssicherheit, die Anpassung an die heutigen technischen Anforderungen und die stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzuges sowie der Nebenflächen inklusive des Vorplatzes. Im Bereich des Vorplatzes sei eine Außengastronomie geplant. Weiterhin werde es zukünftig Gewerbe geben. Die Aufenthaltsqualität werde durch die Aufstellung von Bänken gesteigert. Der Vorplatz selbst werde von Autoverkehr freigehalten. Für den Anlieferverkehr werde aber eine Lieferzone eingerichtet. Zunächst werde versucht, ohne Poller auszukommen. Der Platz selbst werde mit einem Betonsteinpflaster belegt. Um das Gebäude werde es an die Klinkerfassade angepasste Klinkersteine geben. Auf dem Vorplatz sowie auch in der Ohestraße seien Bäume vorgesehen. Eine barrierefreie Zuwegung zu den Eingängen sei gewährleistet. Die Ohestraße werde auf eine Breite von 5,50 Meter reduziert. 20 zusätzliche Parkplätze werden entstehen. Sie erklärte, dass der Wendehammer eindeutig definiert werden soll. Die Grundstücksgrenze sei dann mittels eines drei Zentimeter hohen Betonbordes erkennbar. Die Flächen hinter dem Wendehammer werden derzeit freiflächenplanerisch gestaltet. Eine Abstimmung mit der Region sei im Vorfeld erfolgt.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob es rechtlich möglich sei, einen Teil der Parkplätze für Anwohner zu reservieren. Um den Bau der Ohehöfe günstig zu halten, seien nicht sehr viele Parkplätze geplant. Er konnte sich vorstellen, dass es wegen der BBS für Anwohner schwierig sein könne, tagsüber einen Parkplatz zu finden.

Frau Roth antwortete, dass die Parkplätze sehr stark von Schülern nachgefragt werden. Die BBS haben einen sehr großen Einzugsbereich, so dass viele Schüler mit dem Auto kommen. Die Frage sei, ob die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen die richtige Maßnahme sei. Für die Abendstunden sei außerdem mit einer Nutzung von Besuchern des Capitol zu rechnen. Die rechtliche Beurteilung, ob die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen möglich sei, werde sie mitnehmen. Grundsätzlich seien Anwohnerparkzonen aber nicht auf eine Straße begrenzt, sondern seien weiter gefasst.

Frau Sonnemann merkte an, dass bei der Umstrukturierung der BBS durch die Region auch neue Parkplätze entstehen.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass der Erschließungsaufwand der Ohehöfe durch die Nähe zur Ihme enorm gewachsen sei. Es sei seinerzeit gesagt worden, dass Parkplätze nur in Tiefgaragen entstehen können. Aus diesem Grund sei er jetzt überrascht, dass es 20 Parkplätze im Straßenraum geben werde. Er fragte, ob die zukünftigen Anwohner beteiligt worden seien. Es werde morgens ein hohes Verkehrsaufkommen durch den Parksuchverkehr geben. Er fragte, ob es günstig sei, dort Parkbuchten anzulegen, auch wenn der Bedarf sicherlich vorhanden sei. Er wollte wissen, wodurch auf dem Vorplatz eine größere Aufenthaltsqualität entstehe. Allein durch die Außengastronomie könne das nicht erreicht werden. Er stellt die Frage, ob sich das für einen Platz, der dann leer bleibe, lohne. Der Bereich direkt an der Ihme sei neu gestaltet worden und habe eine enorme Aufenthaltsqualität. Es interessierte ihn, welche konzeptionellen Überlegungen für einen solchen Platz vorhanden seien.

Frau Sonnemann antwortete, dass es sich um mehrgeschossige Gebäude handele, die dort errichtet werden. Stadträumlich seien die Gebäude zurückversetzt. Dadurch entstehe der Vorplatz, der als Aufenthaltsraum genutzt werden könne. Es sei positiv zu bewerten, dass dort Richtung Ihme Gastronomie entstehe.

Frau Roth ergänzte, dass der Platz einer der Plätze in Hannover sei, der mit den meisten Leitungen unterlegt sei. Es seien enge Maßstäbe an die Gestaltung gesetzt gewesen. Baumstandorte zu finden, sei eine mühselige Puzzlearbeit gewesen. Es sei richtig, dass es sich nicht um einen beschaulichen Stadtplatz handele, sondern um eine urbane Fläche an einer Kreuzung. In Verbindung mit der Freifläche an der Ihme könne eine gewisse Qualität hergestellt werden. Eine Bebauung der Fläche sei aufgrund der vorhandenen Leitungen nicht möglich gewesen. Die zukünftigen Anwohner der Ohestraße seien an den Planungen beteiligt gewesen. Es habe im Vorfeld viele Diskussionen aufgrund der aufwendigen Gründung für die Tiefgaragen gegeben. Einige Stellplätze seien abgelöst worden. Bei den in der Ohestraße geplanten Stellplätzen handele es sich um öffentliche Stellplätze, die von Schüler*innen, Anwohnern oder Besuchern genutzt werden können.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob es sich bei den Flächen die im Klinkerverbund hergerichtet werden sollen, um öffentlichen Grund handele. Er fragte vor dem Hintergrund, dass dort auch eine Gastronomie entstehen soll.

Frau Sonnemann antwortete, dass es sich um öffentlichen Grund handele.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass die Möglichkeit Parkplätze abzulösen, ein Indiz für einen nicht so hohen Bedarf an Parkplätzen sei. sie fragte, ob das Angebot an Parkplätzen in der Tiefgarage jetzt zu hoch oder zu niedrig sei.

Frau Roth konnte die Anzahl der Parkplätze in der Tiefgarage nicht benennen. Die Baugruppen, die in den Ohehöfen bauen, haben eine geringe Anzahl an Parkplätzen nachgefragt. Es sei darüber nachgedacht worden ebenerdiges Parken einzurichten. Da aber Freiflächen und Hofflächen geschaffen werden sollten, sei das nicht umsetzbar gewesen. Sie meinte, dass die Nachfrage im Gebiet nicht so groß sei, dass sie nicht gedeckt werden könne. Aufgrund eines dort vorhandenen Inklusionsprojektes sei für einen Behindertenparkplatz eine Ausnahme gemacht worden.

Bezirksratsfrau Stock fragte, wer die außenliegenden Parkplätze nutzen werde und ob auf diese nicht verzichtet werden könne.

Frau Roth antwortete, dass der Parkdruck tagsüber durch die Schüler*innen hoch sei. Der Einzugsbereich der BBS sei überregional. Der Bedarf an Parkplätzen sei dadurch gegeben. Die Parkplätze seien aber auch für die gesamte Calenberger Neustadt eine Entlastung.

Bezirksratsfrau Funda fragte, ob es nur einen Behindertenparkplatz geben werde.

Frau Sonnemann antwortete, dass es zwei Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum geben werde. Von den 20 Parkplätzen, die geschaffen werden ausgehend seien das 10 %.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass es keine Behindertenstellflächen geben würde, wenn es gar keine Parkplätze gäbe. Sie fragte, ob es prinzipiell möglich wäre, ausschließlich Behindertenstellflächen anzulegen.

Herr Zunft antwortete, dass es sich um eine ausgewogene und realitätsnahe Planung handele.

Antrag,
1. dem Umbau der Ohestraße sowie den Neubau des Vorplatzes an der Gustav-Bratke-Allee wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 965.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.3.
Standortentscheidung
(Drucks. Nr. 3217/2019)

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen
unter dem Vorbehalt des Grunderwerbs durch die Landeshauptstadt Hannover in der Kleefelder Straße 31 eine Unterkunft für Personen einzurichten und zu betreiben.

Einstimmig

TOP 4.4.
Veränderungssperre Nr. 111
(Drucks. Nr. 2954/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 111 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1226, 2. Änderung – Karolinenstraße -, Anlagen 2 und 3, als Satzung zu beschließen.

Einstimmig

TOP 4.5.
Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2973/2019 mit 4 Anlagen)

Frau Roth merkte an; dass die öffentliche Auslage des Bebauungsplanes auf der Tagesordnung stehe. Es gehe um die Zusammenlegung der beiden Schulstandorte. Sie stellte klar, dass es in dem heutigen Bebauungsplanverfahren nicht um die Vorbereitung der Zusammenlegung der beiden Standorte gehe. Heute gehe es darum, dass eine über die schulische Nutzung hinausgehende kulturelle, sportliche und sonstige Nutzung zugelassen und das Maß der außerschulischen Nutzung festgelegt werden soll. Der Bezirksrat habe sich schon vielfach mit der Zusammenlegung der beiden Standorte befasst. Sie merkte an, dass es eine Grundsatzdrucksache und eine Drucksache zum Öffentlich-Privaten-Partnerschafts-Verfahren (ÖPP-Verfahren) gäbe. Sie erläuterte das Bebauungsplan-Verfahren anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Sie erläuterte, dass das Bebauungsplan-Verfahren den Neubau eines Schulgebäudes und einer Turnhalle beinhalte. Die Turnhalle werde aus einer Ein-Feld-Halle und einer Drei-Feld-Halle mit Tribüne bestehen. Für den Schulbetreib sei ein Bauantrag auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans gestellt und genehmigt worden. Im Bebauungsplan sei für die Fläche eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgelegt. Sie berichtete, dass es Widersprüche aus der Nachbarschaft gegen die Baugenehmigung gäbe. Diese seien im Rahmen eines Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht anhängig. Über die Widersprüche werde voraussichtlich Anfang nächsten Jahres entschieden. Anlass der Bebauungsplanänderung sei es, kulturelle, sportliche und sonstige Nutzungen zulässig zu machen. Stadtweit bestehe ein großer Bedarf der Sportvereine insbesondere an Hallenflächen für Training, Übungs- und Punktspiele. Die bisherige Festsetzung lasse nur einen schulischen Betrieb zu. Die Änderungen seien ergänzend zu der bisherigen Festlegung und betreffe die Zeiten, in denen die Räumlichkeiten nicht für Schulzwecke benötigt werden. Klar sei, dass die schulische Nutzung Vorrang habe. Neben der Vereinsnutzung gehe es außerdem um schulische begleitende Maßnahmen. Die Sophienschule sei ein musisch orientiertes Gymnasium. In den Nachmittagsstunden gäbe es zum Beispiel begleitenden Musikunterricht durch die Musikschule. Sie merkte an, dass es nur um die Gebäudenutzung gehe. Die Außenanlagen dürfen nicht durch Vereine oder Andere genutzt werden. Diese sei nicht vereinbar mit der nachbarschaftlichen Wohnbebauung. Zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit der sportlichen und kulturellen Nutzung seien ein Verkehrs- und ein darauf aufbauendes Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben worden. Diese Gutachten seien für die Abwägung der Vereinbarkeit der unterschiedlichen Nutzungen wichtig. Sie legte dar, dass in dem Bebauungsplan auch das Maß der Nutzung festgelegt worden sei. Mit der Turnhalle sei man gerade im Hinblick auf die Wohnbebauung in der Lüerstraße weit von der Grundstücksgrenze abgerückt. Die Höhe der Gebäude orientiere sich an der Wohnbebauung in der Lüerstraße. Sie erläuterte, dass im Bebauungsplan ein Pflanzstreifen festgesetzt worden sei. Dadurch sei eine optische Einrahmung sichergestellt. Der grüne Eindruck, der heute vorhanden sei, soll erhalten bleiben. In zwei Bereichen werden Stellplätze hergerichtet. Da die schulische und die sonstige Nutzung sich nicht überschneiden, sei die Anzahl der Stellplätze ausreichend. Die Anzahl der Fahrradstellplätze sei im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Für die ca. 1.370 Schüler*innen werden 680 Fahrradstellplätze hergerichtet. Es werde eine große überdachte Stellplatzanlage geben. Auf Grundlage des vorhandenen Baurechts mit dem derzeit geltenden Bebauungsplan seien Baumfällungen genehmigt worden. Die Baumschutzsatzung finde aber auch hier Anwendung. Von 141 gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bestandsbäumen seien 44 gefällt worden. Die äußeren rahmenden Bäume seien größtenteils erhalten geblieben. Außerdem gäbe es noch eine Baumreihe im öffentlichen Raum. Fast alle erforderlichen Ersatzpflanzungen werden auf dem Grundstück getätigt. Die Anzahl der Solitärsträucher erhöhe sich deutlich gegenüber den entfernten Sträuchern. Sie berichtete, dass außerdem eine extensive Dachbegrünung festgesetzt worden sei. Die Stellplatzflächen sowohl für KFZ als auch für Fahrräder müssen wasserdurchlässig hergerichtet werden. In Bezug auf den Lärm seien insbesondere für den Parkplatz an der Lüerstraße aufgrund der Wohnbebauung besondere Festlegungen erforderlich. Im Ergebnis gäbe es eine Beschränkung auf 22 Uhr. Im Rahmen der Baugenehmigung müsse sichergestellt werden, dass diese Beschränkung eingehalten werde. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung habe es zwei Stellungnahmen von insgesamt vier Bürger*innen gegeben. Drei wurden von einem Rechtsanwalt vertreten. In der Kritik gehe es hauptsächlich um die Zusammenlegung, aber auch darum, dass das Bauwerk für das Zooviertel zu überdimensioniert sei. Es seien außerdem Bedenken geäußert worden bezüglich der Erreichbarkeit der Sporthalle über die Lüerstraße, da diese für nicht leistungsfähig genug erachtet werde. Des Weiteren habe es Bedenken gegeben, dass der Lärmschutz des reinen Wohngebietes in der Lüerstraße nicht ausreichend gewahrt werde. Drei Geschosse seien zusätzlich als zu hoch angesehen worden. Diese Punkte seien auch mit Hilfe der Gutachten so abgewogen worden, dass die Planungen verträglich und ohne die Beeinträchtigung von nachbarlichen Belangen durchgeführt werden können.

Herr Windmüller teilte mit, dass er für das Ingenieursbüro PGT Umwelt und Verkehr Hannover tätig sei. Er erläuterte das Verkehrsgutachten anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Er sagte, dass die Schackstraße und die Lüerstraße für die verkehrliche Erschließung der Sophienschule von besonderer Bedeutung seien. In der Schackstraße befinde sich derzeit der Nebeneingang. Für den neuen Schulstandort soll der Haupteingang zur Schackstraße eingerichtet werden. Dort befinde sich auch die Bushaltestelle. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens sei eine Bestandsaufnahme vorgenommen worden. Dabei sei nicht nur die verkehrliche Infrastruktur, die Wegebeziehungen und die Lage der öffentlichen Haltestellen betrachtet worden. Vielmehr sei auch eine Grundlagendatenerhebung mittels Verkehrszählungen an allen wichtigen Knotenpunkten im Untersuchungsbereich erfolgt. An den fünf Knotenpunkten seien in den Hauptverkehrszeiten jeweils vier Stunden vormittags und vier Stunden nachmittags die Verkehre gezählt worden. Des Weiteren seien Verkehrsbeobachtungen in der Seelhorstraße und in der Lüerstraße durchgeführt worden. Ziel sei einerseits gewesen zu sehen, wie der Verkehrsablauf funktioniere und andererseits Hinweise auf den Modal Split zu erhalten. Für die Prognose des neuen Standorts sollten verlässliche Daten zugrunde liegen. Bis auf die Schackstraße befinde man sich in einer Tempo-30-Zone. In der Tempo-30-Zone liegen die Verkehrswerte im Querschnitt in 24 Stunden zwischen 1.500 und 2.500 Fahrzeugen. Die Gneisenaustraße sei eher etwas geringer belastet. in der Zeppelinstraße liege der Verkehrswert bei über 2.000 und in der Lüerstraße liege mit 800 bis 900 die geringste Belastung vor. Er erläuterte, dass die Schackstraße zum Vorrangnetz des Stadtverkehrs gehöre und einen Verkehrswert von über 6.000 Fahrzeugen habe. Der Fahrradverkehr werde auf allen umliegenden Straßen auf der Straße geführt. In der Lüerstraße überwiege der Verkehr von Nord nach Süd. Sowohl die Sophienschule als auch die Außenstelle und das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium seien an den öffentlichen Nahverkehr durch verschiedene Möglichkeiten gut angeschlossen. Dies sei unter dem Aspekt wichtig, dass über 50 % der Schüler*innen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen. Etwa 15 – 20 % des Modal-Split entfallen auf den Radverkehr. Die meisten Probleme bereite der Bring-Hol-Verkehr. Dieser sei insbesondere an der Außenstelle ausgeprägt. Dort werden die jüngeren Jahrgänge beschult. An dem neuen Schulstandort seien diesbezüglich keine Änderungen zu erwarten. Bei den Zahlen in der Darstellung, die in Klammern stehen, handele es sich um den Schwerverkehr. In der Schackstraße machen den Schwerverkehr zum Großteil die Busse aus. Durch den Schulverkehr werde es zukünftig gewisse Zunahmen im angrenzenden Straßenverkehr geben. Die Hauptkonzentration werde bei dem Parkplatz an der Sporthalle liegen, der über die größte Kapazität an neuen Stellplätzen verfüge. Neuverkehr entstehe nicht nur durch die Schule, sondern auch durch die außerschulische Nutzung. In der Lüerstraße werde sich der Neuverkehr gleichmäßig im nördlichen und südlichen Bereich erhöhen. Er gehe anhand von Berechnungen davon aus, dass sich die Fahrten im nördlichen und südlichen Abschnitt um 275 erhöhen. Die Anzahl werde dann bei etwas über 1.000 Autos am Tag liegen. Die Zunahme werde voraussichtlich nur zu Schulbeginn wahrnehmbar sein. Die größte Verkehrszunahme werde auf der Schackstraße, insbesondere auf dem westlichen Abschnitt in Richtung Braunschweiger Platz, zu verzeichnen sein. Auch in der Zeppelinstraße werde es eine gewisse Erhöhung geben. Er erläuterte, dass das umliegende leistungsfähige Verkehrsnetz, die moderate verkehrliche Zunahme abwickeln könne. Bei den Maßnahmen habe man sich daher auf Sicherheitsaspekte für den Schulweg der Schüler*innen konzentriert. Zum Beispiel müssen die Kapazitäten der Busse erhöht werden. Die Lage der Bushaltestelle müsse überdacht und gegebenenfalls der barrierefreie Ausbau auch für Gelenkbusse angedacht werden. Durch die Einrichtung von Bring-Hol-Zonen könne der Bring-Hol-Verkehr der Eltern etwas geregelt werden und dafür Parkplätze freigehalten werden. Vorteilhaft wäre es, wenn an der Einmündung der Gneisenaustraße in die Schackstraße eine Querungshilfe geschaffen werde. Dies sei auch für den Schulverkehr des Kaiser-Wilhelm-Ratsgymnasium von Vorteil. Wegemäßig könnte die Haltestelle am Theodor-Heuss.-Ring in Richtung Schackstraße an Bedeutung gewinnen, so dass am süd-westlichen Ende des Theodor-Heuss-Platzes eine sichere Querungshilfe geschaffen werden sollte. Er riet außerdem dazu, zu überlegen, ob in der Schackstraße eine Einrichtung von Tempo 30 erfolgen könne.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es bei der Hauptstelle in der Seelhorststraße im Hinblick auf die verkehrliche Situation eine entsprechende Entlastung gäbe. Er fragte, ob diese Entlastung einkalkuliert worden sei. Es handele sich nicht um eine Verkehrszunahme, sondern um eine Verlagerung.

Herr Windmüller antwortete, dass an der Seelhorststraße wenig Verkehr entstehe. Es handele sich um Lehrerverkehre und geringfügige Bring-Hol-Verkehre. In dem Bereich werden insbesondere an den Haltestellen der Hindenburgstraße die Ströme der Schüler entlastet. Die Entlastung des KFZ-Verkehrs werde dort marginal sein.

Herr Trojek teilte mit, dass er von der Gesellschaft für Technische Akustik mbH (GTA) komme. Er habe die schalltechnische Untersuchung zu dem Bebauungsplan durchgeführt. Teile der heutigen Ausführungen habe er bereits auf der Bürger-Informationsveranstaltung dargelegt. Seine Aufgabe sei es gewesen, den Geräuschemissionsschutz zu betrachten. Er erläuterte, dass das Bundesemissionsschutzgesetz die Errichtung von genehmigungspflichtigen Anlagen unter Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vorschreibe. In einem Miteinander verschiedener Nutzungen dürfe es nicht zu gegenseitigen Störungen kommen. Das bedeute aber nicht, dass man gar nichts voneinander mitbekommen dürfe. Für ein Schallgutachten gäbe es entsprechende Regelwerke, nach denen bei der Beurteilung der Emissionen vorgegangen werde. Er legte anhand einer Präsentation dar, dass er drei unterschiedliche Geräuscharten betrachtet habe. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Zum einen handele es sich um den Lärm, der durch den eigentlichen Schulbetrieb zum Beispiel durch die PKW- und Fahrradabstellflächen, den Pausenhof, den Eingangsbereich, Belieferung der Küche, Müllentsorgung, Sporthallen usw. entstehe. Bei dem Bereich der Vereinsnutzung handele es sich um eine eigene Lärmart, die separat untersucht worden sei. Er erläuterte, dass der Schulbetrieb als Lärmart relativ unkritisch sei. In der Nachbarschaft gäbe es reine Wohngebiete. Er habe an exemplarischen Stellen, an denen die höchsten Emissionen zu erwarten seien, schutzbedürftige Nutzungen untersucht. In der Nachbarschaft befinde man sich damit in unkritischen Bereichen. 50 db A als Grenzwert werden nicht erreicht. Durch den Schulbetreib seien nur tagsüber Geräusche zu erwarten. Nachts laufen ausschließlich haustechnische Anlagen, die sehr leise seien. Er berichtete, dass es in Bezug auf den Sportlärm zwar nicht viele Schallquellen gäbe. Durch die etwas strengere Beurteilung seien aber andere Lärmpegel vorhanden. Der Parkplatz an der Sporthalle sei die Hauptlärmquelle für den Sportlärm. Dieser Lärm sei nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beurteilen. Diese sehe zu einzelnen Tageszeiten unterschiedliche Schutzbedürftigkeiten vor. Die Vorschriften seien relativ streng. Er nannte als Beispiel die Mittagsruhezeit am Sonntag. In der Beurteilung sei man von einem sehr intensiven Spielbetrieb ausgegangen. Der Beurteilung zugrunde gelegt wurden ein Spielbetrieb von sechs Stunden Punktspielen und ein vollständiger Parkplatzwechsel vor und nach jedem Punktspiel. Dieser intensive Spielbetrieb werde nur wenige Male im Jahr vorkommen. Der Grenzwert von 50 db A finde auch hier Anwendung und werde eingehalten. Er merkte an, dass für Zeiten nach 22 Uhr strengere Werte gelten. Er berichtete, das laut Resümee seines Gutachtens eine Nutzung des Parkplatzes nach 22 Uhr und am Sonntagmorgen in der Zeit von sieben bis neun Uhr ausgeschlossen sei. Um die Nichtnutzung zu gewährleisten seien bereits Maßnahmen geplant. Bei der dritten Lärmart handele es sich um den Freizeitlärm. Die Beurteilung richte sich nach der Niedersächsischen Freizeitlärm-Richtlinie. Zu beurteilen sei der außerhalb der Schulzeiten öffentlich zugängige Bolzplatz neben dem Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium gewesen. Betrachtet worden seien Zeiten zwischen 14 und 20 Uhr an Wochentagen und sieben und 20 Uhr am Wochenende. Bei der Lokalisation der Abstände zur Wohnbebauung werde auch hier der Grenzwert von 50 db A nicht erreicht.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob Veranstaltungen nur in den Sporthallen, aber nicht auf den Außenplätzen stattfinden werden.

Frau Roth bejahte die Frage.

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob die Verkehrswerte in der Schackstraße von 6.000 Fahrzeugen ex- oder inklusive des Schwerlastverkehrs sei.

Herr Windmüller antwortete, dass der Schwerlastverkehr enthalten sei.

Bezirksratsfrau Stock war über den Bring-Hol-Verkehr verwundert, da es sich nicht um eine Grundschule handele, sondern um Kinder, die schon größer seien. Sie fragte, ob der Bring-Hol-Verkehr in Prozenten ausgedrückt werden könne. Sie ging davon aus, dass Tempo 30 eingerichtet werde. Ihre Fraktion habe das für die gesamte Straße beantragt. Eine Umsetzung durch die Verwaltung sei aber nicht erfolgt. Die Verwaltung setze Tempo 30 nur dort um, wo es verpflichtend sei. Sie fragte nach der Einschätzung.

Herr Windmüller antwortete, dass eine Umsetzung nach den neuesten Verwaltungsvorschriften möglich sei. Die Einrichtung von Tempo 30 sei aufgrund der Haltestelle, des Bring-Hol-Verkehrs und der dadurch bedingten Querungen eine Schulwegssicherungsmaßnahme. Er erläuterte, dass der Bring-Verkehr höher sei als der Hol-Verkehr. Zu Schulanfangszeiten liege die Schätzung bei ca. 80 KFZ, die aber nicht alle zur ersten Stunde kommen. Der Holverkehr liege bei ca. 50 KFZ. Der Bring-Hol-Verkehr verteile sich auf mehrere Stellen.

Frau Roth ergänzte, dass im Zuge des Verkehrsgutachtens Empfehlungen ausgesprochen worden seien. Den Empfehlungen werde entsprochen. Da es sich um Maßnahmen im öffentlichen Raum handele, seien diese Maßnahmen nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Bushaltestelle in der Lüerstraße werde zum Beispiel verlegt und es werde in Höhe der Gneisenaustraße eine gesicherte Querung geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wollte wissen, wie eine Belastung von 1.100 KFZ in einer Wohnstraße wie der Schackstraße beurteilt werde. Er fragte, ob das eine geringe, eine mittlere oder eine hohe Belastung für eine Wohnstraße sei.

Herr Windmüller antwortete, dass es Wohnstraßen mit einem Verkehrswert von 4.000 KFZ im Querschnitt gäbe. Die Lüerstraße liege daher im unteren Bereich.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob es nicht sinnvoll sei, eine Stelle für den Bring-Hol-Verkehr in etwas weiterer Entfernung einzurichten. Den Parkplatz beim Zoo hielt er für vorstellbar. Aus eigener Erfahrung könne er sagen, dass Schüler, die bis vor die Tür gebracht werden, nicht wach werden. Diesen Schülern würde es guttun, sich ein paar Meter zu bewegen. Die Autos würden dann auch gar nicht mehr in den Bereich der Schule fahren müssen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies auf den großen, freien Platz auf der Rückseite zum Parkhaus des HCC hin. Dieser Platz könne dann entsprechend beworben werden. Dort sei ein Bring-Hol-Verkehr Niemandem im Weg.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Sportemissionen vor dem Hintergrund der Planungen beurteilt worden seien. Bei ca. 1.300 Schüler*innen könne der Bedarf bestehen, sich nach der Schule auf der Freifläche auszutoben. Er fragte, wie sich die Lärmemission darstelle, wenn die Schüler*innen sich dort aufhalten. Es gehe ihm um die Fläche an der Sporthalle Sophienschule Richtung Norden.

Herr Trojek antwortete, dass es sich um einen Sportplatz handele. Zu Schulzeiten der Ganztagsschule sei die Sportfläche für den Schulbetrieb vorbehalten.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es um die Öffnung des Sportplatzes für die Öffentlichkeit gehe.

Herr Trojek antwortete, dass es dann um Freizeitlärm gehe, wenn eine Öffnung tatsächlich gewünscht sei und per Satzung festgelegt werde. Der Schulsportplatz könne dann auch als Freizeitfläche zur Verfügung stehen, so wie es bei dem Bolzplatz darüber der Fall sei. Es gäbe dann zwei Sportplätze, die miteinander konkurrieren. Die Frage sei, ob sich der Freizeitbetrieb auf beide Flächen verteile oder auf den Schulsportplatz verlagere. Davon hänge das Ergebnis ab. Dazu könne derzeit keine Aussage getroffen werden. Er merkte an, dass für den Freizeitlärm viel Spielraum bestehe. Es sei nicht davon auszugehen, dass dann die Grenzwerte überschritten werden.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es Schulhöfe gäbe, die nach dem Schulbetrieb freigegeben werden.

Herr Trojek trug vor, dass verschiedene Bereiche des Geländes der Schule für Angebote für den Aufenthalt und für die Bewegung im Freien vorhanden sein werden. Eine Nutzung der Außenflächen werde nicht nur in den morgendlichen Pausen, sondern auch in der verlängerten Mittagspause und im Verlaufe des Nachmittags erfolgen. Für den Freizeitsport sei eine Nutzung des Sportplatzes derzeit aber nicht vorgesehen.

Frau Thoms erläuterte den aktuellen Sachstand bezüglich des Neubaus der Sophienschule anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Der erste Bauabschnitt befinde sich derzeit schon in der Errichtung. Im Februar 2019 seien die Baumfällungen und im Anschluss daran der Abbruch der Sporthalle vorgenommen worden. Unterhalb der Sporthalle sei eine Anomalie also ein Kampfmittelverdacht in 4,50 Meter Tiefe ermittelt worden. Die Arbeiten auf dem Gelände seien kampfmitteltechnisch begleitet worden. In Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst und der Feuerwehr seien die neuen Auswertungen gesichtet worden. Es sei festgestellt worden, dass dieses Gelände hochgradig bombardiert worden sei und deshalb das gesamte Gelände umfangreich kampfmittelsondiert werden musste. Der gesamte Boden auf einer Fläche von 11.500 Quadratmetern habe abgetragen werden müssen. Aufgrund eines Bombenfundes habe die Baustelle stillgelegt werden müssen, 15.000 Leute seien ausquartiert und die Bombe sei entschärft worden. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts sei für März 2021 vorgesehen. Im Lauf der gesamten Arbeiten habe man mit diversen Problematiken und Unterbrechungen entsprechend der Präsentation umgehen müssen. Derzeit werde das Gebäude errichtet. Im März 2021 soll ein Umzug von dem Bestandsgebäude und von der Hauptstelle in der Seelhorststraße in das neue Gebäude erfolgen. Danach werde das restliche Gebäude abgebrochen. Für das gesamte restliche Gelände müsse ebenfalls eine umfängliche Kampfmittelsondierung und Bodensanierung vorgenommen werden. Gespräche mit dem Kampfmittelräumdienst und der Feuerwehr haben bereits stattgefunden. Sie erläuterte, dass es auf dem Gelände schützenswerten Baumbestand gäbe. Aus diesem Grund werde die Zufahrt von der Lüerstraße aus benötigt. Der aufgrund der geschilderten Problematiken aktuelle Verzug liege bei vier bis fünf Monaten. Sie berichtete, dass die Baumallee in der Schackstraße ebenfalls erhalten bleiben soll. Dies gelte es im 2. Bauabschnitt zu berücksichtigen, da die Zufahrtsbreiten aufgrund des Baumwurzelschutzes bei lediglich vier Metern liegen. Erhalten bleiben werde auch die 400 Jahre alte Eiche.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass über einen Bebauungsplan gesprochen werde, der noch nicht beschlossen sei, sondern erst beschlossen werden soll. Nach Mitwirkung des Bezirksrates werde dann der Rat eine Satzung beschließen. Die Baugenehmigungen seien auf Grundlage des alten Bebauungsplanes erteilt worden. Er fragte, ob der neue Bebauungsplan nur für die Parkplätze und die Nutzungsart notwendig sei.

Frau Roth erläuterte, dass es einen Bauantrag und die Genehmigung ausschließlich für die schulische Nutzung gäbe. Eine Baugenehmigung für die sportliche oder kulturelle Nutzung kann erst erteilt werden, wenn ein Baurecht dafür vorliege. Es werde also einen weiteren Bauantrag geben. Es gehe hier nicht um den Schulneubau, sondern um die Nutzung und das Maß der Nutzung.

Herr Zunft ergänzte, dass es eine zweite Baugenehmigung mit einem anderen Betriebskonzept geben werde, das dann die außerschulische Nutzung enthalten werde.

Frau Roth wies darauf hin, dass die beiden vorgestellten Gutachten auch den Schulbetrieb betrachtet haben. Die Begutachtung für die Schulnutzung sei für die Baugenehmigung wichtig gewesen. Außerdem sei der Lärm, der durch eine weitere sportliche oder kulturelle Nutzung entstehe, begutachtet worden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke betonte, dass es hier lediglich um einen Auslegungsbeschluss gehe. Ein Auslegungsbeschluss biete den Anwohnern die Möglichkeit Anregungen zu geben, die dann dem Bezirksrat vorgelegt werden. Die Drucksache in die Fraktion zu ziehen, sei nicht sinnvoll. Den Anwohnern soll ja die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern.

Bezirksratsherr Stavropoulos fragte, wie die Verwaltung auf die 71 Stellplätze gekommen sei.

Frau Thoms antwortete, dass es einen sogenannten Stellplatznachweis, der geführt werden müsse, gäbe. Darin seien zum Beispiel Schüler*innen über 18 Jahren enthalten. Die Schüleranzahl werde umgelegt auf einen bestimmten Stellplatzschlüssel.

Bezirksratsherr Stavropoulos fragte, ob es ein hannoverinterner Stellplatzschlüssel sei.

Frau Thoms antwortete, dass der Stellplatzschlüssel in der niedersächsischen Bauordnung geregelt sei.

Bezirksratsherr Stavropoulos bat um Mitteilung der Paragrafen zu Protokoll.

Bezirksratsfrau Stock wies darauf hin, dass ihre Fraktion seinerzeit der Auffassung gewesen sei, dass es sich um zu viele Stellplätze handele. Diese Meinung vertrete ihre Fraktion noch immer. Sie sagte, dass sie es begrüßen würde, wenn die Drucksache nicht in die Fraktion gezogen werde.

Herr Zunft ergänzte, dass die Landesbauordnung keinen kommunalen Ermessensspielraum zulasse.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass diese über 60 Seiten lange Drucksache zusammen mit den anderen Unterlagen übersandt worden sei. Seine Fraktion sei eine intensive Prüfung der Drucksachen gewohnt. Dieses Gremium werde letztmalig an dem Verfahren beteiligt. Er zog die Drucksache daher in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Rechtsgrundlage ist §47 der NBauO. Zu den §§ 46 und 47 der Niedersächsischen Bauordnung gibt es Ausführungsbestimmungen des Landes Niedersachsen (RdErl. d. MS v. 28.12.2012), die die Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf, differenziert nach Nutzungen, definieren. Auf dieser Rechtsgrundlage wurde die Baugenehmigung für das Sophiengymnasium erteilt. Derzeit befindet sich der Entwurf für eine kommunale Stellplatzsatzung im Beratungsverfahren (am 15.01.2020 Beratung im Bauausschuss, DS 3099/2019).

TOP 4.6.
Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 3276/2019 mit 1 Anlage)

Frau Kniep erläuterte anhand einer Präsentation das Vorhaben. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Sie legte dar, dass der Ernst-August-Platz städtebaulich von hoher Bedeutung sei. Der Ernst-August-Platz könne als Innenstadtgelenk zwischen Fernroder Straße, Lister Meile, Schillerstraße, Bahnhofstraße usw. angesehen werden. Der Platz habe eine hohe Querungsfunktion für die Nutzer der Bahn als Ziel- und Quellverkehr. Er habe aber auch eine hohe Aufenthaltsqualität. Seit 2018 verkehre die Stadtbahn auf dem Ernst-August-Platz nicht mehr. Auf dem Platz gäbe es auf der westlichen und östlichen Seite noch zwei hochfrequentierte Haltestellenbereiche mit gestalterischen Elementen. Derzeit stehen die Haltestellen ausschließlich den Busnutzern zur Verfügung. Die Trasse sei in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund sei eine bauliche Verbesserung geplant. Der in der Präsentation dargestellte mittlere Bereich werde ausgebaut und durch ein neues Pflaster ersetzt. Im Hinblick darauf sei eine Vorstudie mit der Fragestellung erstellt worden, wo der neue Trassenbereich für den Bus langführen könne. Aus wirtschaftlichen Überlegungen sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene Betonbodenplatte genutzt werden soll, um eine Gründung auf dem Ernst-August-Platz generieren zu können. In den seitlichen Bereichen werden lediglich Höhenanpassungen vorgenommen. An dem System der diagonalen Entwässerung und Streifen über den Platz werde nichts geändert. Die Trasse werde mit Kupferstrackenpflaster ausgebaut. Es sei vorgesehen, dass auch Betonsteinplatten wieder mit eingebaut werden. Sie werden aber eine andere Formatigkeit als auf dem restlichen Platz haben. Bei dem anthrazitfarbenen Streifen werde es bleiben. Sie erläuterte, dass die Bushaltestellen barrierefrei ausgestaltet werden. Zukünftig werden die beiden Bushaltestellen sich gegenüberliegen. Um auch Rollstuhlfahrern über die Busrampe einen Zugang zum Bus zu ermöglichen, müsse eine Bordansicht von 16 Zentimetern generiert werden. Zum Platz hin werde eine Ausmuldung vorgenommen. Im unteren Bereich werde es eine Anpassungsfläche geben. Der Bereich zwischen Baumreihe und Bushaltestelle sei so breit, dass Radfahrer nicht beeinträchtigt werden. Sie berichtete, dass auch der City-Rad-Ring weiterhin dort verlaufen werde. Der Anschluss an die Fernroder Straße und die Joachimstraße werde neugestaltet. Die Busspur werde an den Knoten mit angebunden. Die Taxenplatzausfahrt werde in die neue Lichtsignalanlage eingebunden. Die Lichtsignalanlage bekomme komplett neue Umlaufzeiten. Der Fahrradverkehr erhalte eigene Spuren. Die Radwegeverbindung aus der Joachimstraße auf den Ernst-August-Platz werde weiterhin über die Fußgänger- bzw. Radfahrerfurt vor dem Fernroder Tunnel vorhanden sein. Sie teilte mit, dass die barrierefreien Bushaltestellen auch taktile Elemente in Form von Rippen- und Noppenplatten mit Anschluss an die Gebäudekante in der Bahnhofstraße und über den Platz hinweg an das Bahnhofsgebäude erhalten werden. Die auf dem Platz stattfindenden Veranstaltungen wie Wochen- und Weihnachtsmarkt haben bei diesen Planungen Berücksichtigung gefunden. Die Busspur werde aufgrund des Begegnungsverkehrs in den meisten Bereichen eine Breite von 6,50 Meter haben. An den Haltestellen gäbe es die bereits benannte Bordansicht von 16 Zentimetern mit einer generierten Aufstellfläche für die wartenden Busnutzer. Es werde außerdem wieder Wartehäuschen geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, um was es sich bei Bodenindikatoren und akustische Hinweisgeber handele.

Frau Kniep antwortete, dass es sich bei den Bodenindikatoren um die Rippen- und Noppenplatten handele. Akustische Hinweisgeber befinden sich an den Lichtsignalanlagen und geben als Indikator für eine Grün-Phase ein Ticken von sich.

Frau Stock würde es begrüßen, wenn die Verwaltung die Drucksachen früher zur Verfügung stellen würde. Der Annahmeschluss gelte nicht für Politik und Verwaltung. Für die Bezirksratsmitglieder sei es daher manchmal schwierig, sich vorzubereiten. Darüber hinaus handele es sich um Schwarz-Weiß-Bilder und –Skizzen, die es nicht einfacher machen. Sie bemängelte, dass die Skizzen und Bilder im Internet auch nur Schwarz-Weiß seien. In Bezug auf die Barrierefreiheit wollte sie wissen, ob es jetzt eine Bodenschwelle und eine Stufe in den Bus geben werde.

Frau Kniep antwortete, dass bei einer Bordansicht von 16 Zentimetern die Rampe auf dem Bord aufsetze. Die Busse seien dadurch für Rollstuhlfahrer sehr gut nutzbar. Von der Aufstellfläche komme man zu allen Seiten auf den Platz. Die Absenkung auf den Platz sei sehr seicht geplant, damit die Aufstellfläche nur wie eine leichte Bodenwelle wirke.

Frau Stricks merkte an, dass die späte Versendung dieser Drucksache nicht im Verantwortungsbereich des Fachbereichs liege. Sie habe es übersehen, die Drucksache rechtzeitig mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Sie entschuldigte sich dafür.

Bezirksratsherr Hogh fragte, ob die Fläche sich in öffentlicher Hand befinde oder im Eigentum der Deutschen Bahn.

Frau Kniep antwortete, dass mit der oberen Haltestelle in das Grundstück der Bahn eingegriffen werde. Die Deutsche Bahn sei in die Planungen einbezogen worden. Im Zusammenhang des Ausbaus der Busspur wolle die Verwaltung die Grenze bereinigen. Die Busspur solle dann die Grundstücksgrenze darstellen.

Bezirksratsherr Hogh bat um erfolgreiche Verhandlungen mit der Bahn, damit nicht für die Bahn Leistungen in einem hohen finanziellen Umfang erbracht werden.

Bezirksratsherr Sandow war der Auffassung, dass grundsätzlich das Schienennetz ausgebaut und nicht verkleinert werden soll, indem Schienen entfernt werden. Es sei bekannt, welche Planungen und Fehlplanungen, Entscheidungen und Fehlentscheidungen dahinterstecken. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden sei es sinnvoll die Schienen zu entfernen. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob nicht einzelne Schienenelemente durch Hannover Tourismus als Erinnerungsstück an Hannover verkauft werden können. Er fragte, ob für Radfahrende aus der Joachimstraße kommend in Richtung Kurt-Schumacher-Straße die Wegeführung durchgängig ebenerdig sei.

Frau Kniep antwortete, dass der Rückbau der Gleisanlagen von der infra finanziert werde. Die Gleise gehören der infra, so dass keine Handhabe der Verwaltung bestehe. Das Thema könne allenfalls angesprochen werden. Der Bereich für die Radfahrenden beinhalte keinerlei Stufen. Sie merkte an, dass es an der Ausfahrt aus der Taxentasche eine Lichtsignalanlage in Form einer Rot-Dunkel-Ampel für Fußgänger geben werde. Sie werde das Ansinnen mit dem Verkauf der Schienen weitertragen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi hielt die Wegebeziehung für Radfahrende von der Schillerstraße oder Luisenstraße kommend in Richtung Lister Meile aufgrund der gemeinsamen Nutzung mit den Fußgängern für problematisch. Zwischen den Fußgängern müsse Slalom gefahren werden. Sie fragte, ob die Verwaltung überlegt habe, den Bereich eindeutiger zu gestalten.

Frau Kniep antwortete, dass eine Änderung des vorhandenen Zustands in den jetzigen Planungen nicht vorgesehen sei.

Bezirksratsherr Kriwall hielt es für begrüßenswert, dass es einen Radweg von der Fernroder Straße in die Luisenstraße geben werde. Er wollte wissen, warum es aus der Joachimstraße kommend nur eine Querung an der Furt geben und nicht ein Geradeausfahren auf den Ernst-August-Platz ermöglicht werde. Seine Wahrnehmung sei, dass die Radfahrer sich an der Busspur orientieren und dort langfahren. Gerade die Radfahrer, die in die Lister Meile oder in die Kurt-Schumacher-Straße wollen, werden den kürzesten Weg nehmen. Er war der Meinung, dass vorsorglich ein Fahren auf der Busspur möglich gemacht werden müsse.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die Fußgänger die Busspur wahrnehmen und dort Rücksicht auf Radfahrende nehmen.

Frau Kniep antwortete, dass der KFZ-Verkehr aus der Joachimstraße nur rechts abbiegen oder geradeaus in den Taschenbereich auf den Ernst-August-Platz einfahren könne. Es würden Konfliktströme entstehen. Für die Radfahrenden hätte eine eigene Phase eingerichtet werden müssen. Diese Möglichkeit sei berechnet worden. Eine Leistungsfähigkeit der Kreuzung sei dann nicht mehr gegeben. Die dort verkehrenden Busse schalten sich frei. Das würde aber bedeuten, dass Radfahrer nur dann fahren können, wenn Busse fahren.
Bezirksratsherr Baathe fragte, ob es nur auf einer Seite ein Bushäuschen geben werde.

Frau Kniep antwortete, dass es auf jede Seite ein Buswartehäuschen mit Schutzdächern geben werde. Die beiden Wartehäuschen seien leicht versetzt.

Bezirksratsherr Albrecht hielt es für nicht realistisch, dass die Fahrradfahrenden einen Rechtsschwenk über die Furt machen, wenn sie aus der Joachimstraße kommen. Er ging davon aus, dass die meisten geradeaus fahren werden. Es müsse über eine Lösung nachgedacht werden. Aus der Joachimstraße soll jetzt auch geradeaus in die Taxitasche gefahren werden, was heute schon widerrechtlich gemacht werde. Er fragte, ob dort noch Änderungen vorgesehen seien oder ob der Knoten zu einer normalen vierseitigen Kreuzung ausgebildet werde. Er merkte an, dass für Fußgänger nur eine Bedarfsampel errichtet werde, die Rot signalisiere, wenn ein Bus rausfahre. Er war der Meinung, dass sich auch die Taxen Rot für die Fußgänger anfordern müssten.

Frau Kniep antwortete, dass die Bedarfs-Ampel auf Anforderung durch die Busse auf Rot springe. Es handele sich ansonsten um eine Dunkel-Ampel. Die Taxen fordern sich ebenfalls Rot an. Sie sagte, dass von der Joachimstraße aus eine Einfahrt in die Taxentasche auf dem Platz nicht vorgesehen sei. Eine Einfahrt sei nur aus der Fernroder Straße kommend möglich.

Bezirksratsfrau Funda sagte, dass ihr die Logik der Erhöhung an den Bushaltestellen noch nicht klar sei, da die Busse über Rampen verfügen.

Frau Kniep antwortete, dass der Bus die Rampe nicht auf die 0-Ebene absenken könne.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, in welchem Bereich sich die Schräge befinde. Er wollte wissen, welche Bedeutung die Streifen haben, die von dort bis zu den Häusern führen.

Frau Kniep antwortete, dass sich die Abschrägungen außerhalb der Aufstellflächen an den Bushaltestellen befinden. Bei den Linien handele es sich um eine taktile Leiteinrichtung zu der Hauskante, damit sehbehinderte Menschen mit Ihrem Langstock bis zur inneren Leitlinie kommen. In Richtung Bahnhof gäbe es ebenfalls eine taktile Leiteinrichtung.

Bezirksratsfrau Funda fragte, ob sich die Rampen dann waagerecht zum Bus verhalten. Sie fragte, wie man mit einem Rollstuhl vernünftig in einen Bus kommen könne.

Frau Kniep antwortete, dass die Busse eine Bordansicht von 16 bis 18 Zentimetern benötigen. Die Rampe werde ausgefahren und senke sich auf dem Bord ab. Es sei dann eine leichte Schräge vorhanden.

Bezirksratsherr Dr. Feil zog die Drucksache in die Fraktion.

Antrag,
1. dem Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie dem barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich wie in den Anlagen dargestellt, mit Kosten i.H.v. 550.000 €, die von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen sind, zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101097
Bezeichnung Gemeindestraßen, Ernst-August-Platz
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung 


Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich im Namen der Kinder für die Einladung zum Kindertheater. Es sei der Wunsch geäußert worden, dass mehr Kinder daran teilnehmen können. Darüber müsse im nächsten Jahr beratschlagt werden.

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob aus zeitlichen Erwägungen eine Blockabstimmung möglich sei.

Bezirksratsherr Hogh bat darum TOP 6.1. getrennt von den anderen abzustimmen.

TOP 6.1.
Zuwendung für die Apostel- und Markus-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-3184/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Apostel- und Markus-Kirchengemeinde erhält für das Projekt „Kirchenmusik 2020“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.
Zuwendung für das Diakonische Werk Hannover
(Drucks. Nr. 15-3185/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Diakonische Werk Hannover erhält für das Projekt „Ökumenische Essensausgabe“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 555,00 €.

Einstimmig

TOP 6.3.
Zuwendung für Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-3186/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirk Mitte stellt für die Hundetüten der im Stadtbezirk Mitte aufgestellten Hundetütenspender eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 € für das Jahr 2020 zur Verfügung.

Einstimmig

TOP 6.4.
Zuwendung für Diakovere Altenhilfe Henriettenstift
(Drucks. Nr. 15-3187/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
DIAKOVERE Altenhilfe Henriettenstift erhält für das Projekt „Kaffeemaschine “ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 375,00 €.

Einstimmig

TOP 6.5.
Zuwendung Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-3188/2019)


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirk Mitte stellt für einen Bücherschrank im Stadtbezirk Mitte im Warmbüchenviertel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 4.000,00 € für zur Verfügung.

Einstimmig

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.2.
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2838/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Georgstraße mindestens bis nach der Querung Windmühlenstraße zu führen.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2838/2019 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-3191/2019)

Bezirksratsherr Dr. Feil teilte mit, dass seine Fraktion den Änderungsantrag ablehnen werde. Die Verwaltung habe einen solchen Antrag seiner Fraktion im letzten Jahr bereits abgelehnt, da es nicht ausreichend Querungsverkehr gäbe. Es sei nicht von einer anderen Entscheidung auszugehen. Er bat darum, den Änderungsantrag nicht mitzutragen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h in der Georgstraße bis zur Kreuzung Baringstraße/ Georgsplatz zu führen.“

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.1.3.
Vermeidung von Obdachlosigkeit
(Drucks. Nr. 15-2852/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge zur Weiterleitung in den Rat der Stadt Hannover beschließen:
Städtische Firmen verzichten auf Einholung einer Schufa-Auskunft bei der Vergabe von Wohnungen, wenn die Mietzahlung aus Öffentlichen Mitteln erfolgt
In der Sondersitzung des Stadtbezirksrats zum Thema “Obdachlosigkeit und ihre Bekämpfung” wurde deutlich, dass zur Vergabe einer Mietwohnung nahezu immer eine “positive Schufa-Auskunft” verlangt wird. Dies gilt sinngemäß für eine Vielzahl anderer

privater Auskunfteien.
In der Praxis führt die Schufa-Auskunft dazu, dass eine Vermietung abgelehnt wird. In der Theorie sollte die Bonität des Mieters/der Mieterin solange egal sein, wie die Miete vom Sozialamt, JobCenter oder vergleichbaren Institutionen direkt überwiesen wird. Die Abgabe einer Schufa-Auskunft ist dann völlig irrelevant! Die Firmen, in denen die Stadt Hannover ein Mitspracherecht hat (hanova etc.) sollen durch einen Ratsbeschluss, andere Öffentliche Vermieter (Wohnungsgenossenschaften etc.) durch einen Appell auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden.

9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Lademöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-3192/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Neuen Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden Lademöglichkeiten für private mobile Endgeräte zu schaffen.

3 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Mecki 2.0 - Sicherstellung der Finanzierung
(Drucks. Nr. 15-3200/2019)

Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag in die Fraktion. Morgen werde in der Region eine Entscheidung getroffen. Die Stadt sei im Wesentlichen von der Entscheidung der Region abhängig. Die Entscheidung der Region müsse abgewartet werden.

Frau Göttler wies auf die Informationsdrucksache 3287/2019 zu dem Thema hin. Die Drucksache habe sie allen zugemailt.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.3.2.
Kinderecken und Trinkwasserspender in Ämtern zumindest in Mitte
(Drucks. Nr. 15-3202/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock störte sich an dem Begriff Kinderecken. Sie hielt den Begriff Kinderbereiche für besser.

Bezirksratsherr Albrecht war der Auffassung, dass es solche Bereiche nicht geben müsse, wenn es schnellere Abfertigungen gäbe. Der Antrag sei nicht zielführend. Trinkwasser gäbe es außerdem auf jeder Toilette. Bei dem Wasser handele es sich um bestes Trinkwasser.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass in allen hannoverschen Behörden zumindest im Stadtbezirk Mitte, in denen es regelmäßig zu Wartezeiten kommen kann oder Wartebereiche existieren, Kinderspielbereiche und einfache Trinkwasserspender (ohne Becher) direkt an den Wartebereichen zur Verfügung stehen, soweit das noch nicht umgesetzt ist.

6 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.3.3.
Alkoholwerbeverbot zumndest in Hannover/Mitte
(Drucks. Nr. 15-3203/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht war nicht sicher, ob eine solche Entscheidung überhaupt getroffen werden könne. Auf Bundesebene werde derzeit über ein Tabakwerbeverbot diskutiert. Er fragte, ob es möglich sei, dass eine Kommune über ein Werbeverbot entscheide oder ob es sich um eine Bundesaufgabe handele.

Frau Göttler sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Soweit sich die Werbung auf Privatgrundstücken Dritter befindet, fehlt es derzeit an einer Rechtsgrundlage für ein Verbot von Alkoholwerbung und dessen Durchsetzung gegenüber den Werbetreibenden oder den Grundstückseigentümern. Grundsätzlich ist es ausschließlich Sache der Bundespolitik, über ein gesetzliches Werbeverbot für alkoholische Getränke aus Gründen des Gesundheits- und des Jugendschutzes zu beschließen. Ähnliche Überlegungen gibt es auf der Ebene des Bundes zum Werbeverbot für Tabakprodukte. Aus verfassungsrechtlichen Gründen der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist es den Kommunen nicht gestattet, ohne explizite gesetzliche Grundlage eigene kommunale Verbotstatbestände zu schaffen. Etwas anders sieht es aus, wenn sich die Werbung im öffentlichen Raum und/oder auf Grundstücken im Eigentum der LHH befindet. Für die Werbeflächen im öffentlichen Raum gibt es einen gültigen Werbevertrag mit einem externen Betreiber der Werbeflächen, in dem genau geregelt ist, welche Art von Werbung zulässig bzw. unzulässig ist. An diesen Vertrag muss sich die Stadt halten, um nicht vertragsbrüchig zu werden. Andernfalls könnte dies zu Schadenersatzansprüchen des Werbepartners wegen entgangener Einnahmen führen. Soweit Werbung für alkoholische Getränke in diesem Werbevertrag nicht explizit ausgeschlossen wurde, gibt es hier aktuell ebenfalls wenig Einflussmöglichkeiten der Stadt. Allenfalls an einzelnen Standorten, z.B. in unmittelbarer Nähe von Schulen etc. könnte eine Werbung für alkoholische Getränke ausnahmsweise aus Gründen des Jugendschutzes unzulässig sein. Wenn der Werbevertrag neu ausgeschrieben wird, wäre es grundsätzlich möglich, Werbung für alkoholhaltige Getränke auf Werbeflächen im öffentlichen Raum auszuschließen. Dies würde allerdings zu erheblichen Einnahmeverlusten der LHH führen, weil die Konzession zum Betrieb der Werbeflächen aus Sicht der Werbetreibenden damit automatisch erheblich an Wert verlieren würde. Darüber hinaus gilt der Werbevertrag einheitlich für das gesamte Stadtgebiet. Differenzierte Regelungen für einzelne Stadtbezirke werden daher kaum praktikabel sein. Insoweit wäre es eine Angelegenheit des Rates, über ein zukünftiges Werbeverbot für alkoholische Getränke auf Werbeflächen im öffentlichen Raum zu beraten.

TOP 7.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.4.1.
Weihnachtsmarkt/Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-3207/2019)
Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Schmiedestraße wird für die Zeit des Weihnachtsmarktes im Bereiche der Kirche gesperrt, so dass eine Fußgängerzone entsteht die beide Märkte zeitweise und testweise verbindet.

8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.4.2.
Falschparken
(Drucks. Nr. 15-3208/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Falschparken in Oststadt, Zooviertel und auch in Mitte konsequenter zu ahnden. Der Verkehrsaußendienst soll dabei ganztägig, also auch morgens und abends eingesetzt werden.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.4.3.
Ständer für Kinderroller an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-3209/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stattet, alle Grundschulen mit Einzugsbereich im Stadtbezirk Mitte mit Ständern für Kinder-Tretroller aus an denen Roller stabil stehen und angeschlossen werden können.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.5.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)





TOP 7.5.1.
Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen Realisierung durch Einführung eines städtischen Fonds
(Drucks. Nr. 15-3211/2019)

Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge zur Weiterleitung in den Rat der Stadt Hannover beschließen:
Der Bezirksrat Hannover Mitte fordert Rat und Stadtverwaltung auf, sich für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen bei der Landesregierung einzusetzen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der FDP-Fraktion

TOP 8.1.1.
Sicherheit und Ordnung zwischen dem „Stellwerk“ und der Fernroder Straße im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-3189/2019)

Nach allgemeiner Wahrnehmung ist am Hauptbahnhof im Bereich zwischen „Stellwerk“ und Fernroder Straße trotz von der Verwaltung vor längerer Zeit angekündigter Maßnahmen eine Verbesserung und Befriedung der Situation insbesondere mit den dortigen Anliegern bisher nicht eingetreten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche der von der Verwaltung angekündigten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung in diesem Areal wurden tatsächlich und mit welchem Erfolg umgesetzt?
2. Wie hoch ist die konkrete Bestreifungsdichte durch den hier in erster Linie zuständigen Städtischen Ordnungsdienst und welche konkreten Ordnungsmaßnahmen sind ergriffen worden?
3. Hat es zwischenzeitlich Gespräche der Verwaltung mit betroffenen Anliegern wie etwa dem Verein der Modelleisenbahner Hannover oder dem Servicebüro der Stiftungsfamilie Bahnsozialwerk (BSW) gegeben?

Schriftlich beantwortet

zu 1) Das Areal wird täglich vom Ordnungsdienst kontrolliert und ordnungswidrige Zustände (z. B. Lärm oder Lagern) werden sofort behoben. Straftaten (z. B. Drogenhandel) werden umgehend der Polizei gemeldet. Gemeinsam mit der Region Hannover wurde die Ausweitung der Reinigung des Areals durch den Zweckverband Abfallwirtschaft auf ein tägliches Intervall veranlasst.
zu 2) Die Bestreifung durch den Ordnungsdienst findet mehrmals täglich statt. Je nach Lage bis zu 8-mal am Tag während der Dienstzeit des Ordnungsdienstes. Häufig werden im Bereich des Stellwerks größere Personengruppen (40 – 80 Personen) angetroffen, die sich aber unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten im Regelfall nicht störend verhalten, so dass auch kein Eingreifen nötig ist. Störendes Verhalten wird durch Ansprachen an die

Personen oder durch das Aussprechen von Platzverweisen ggf. mit Hilfe der Polizei unterbunden.
zu 3) Mit den Nutzern des Modelleisenbahn-Clubs sowie dem Bahnsozialwerk (BSW) steht die Verwaltung in stetigem Kontakt. Darüber hinaus hat zuletzt am 24.09.19 ein Vor-Ort-Gespräch mit den genannten Anliegern und dem Ordnungsdezernenten, dem städtischen Drogenbeauftragten und weiteren Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, sowie der Region Hannover und der Polizeidirektion Hannover stattgefunden. Dabei ist unter anderem vereinbart worden, sich anlassbezogen zu treffen, wenn wesentliche Veränderungen auf dem Areal geplant sind. Konkret sind derzeit das Aufstellen von Müllbehältnissen, die Installation von Beleuchtung und die Errichtung eines geeigneten Witterungsschutzes inkl. Sitzgelegenheiten in Planung.
Dabei wird auch gesehen, dass die Wünsche der Anlieger, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden. Letztmalig hat ein solches Gespräch am 25. Oktober stattgefunden.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-3198/2019)

Bezirksratsherr Albrecht bat darum, die Anfrage auf die nächste Tagesordnung zu setzen und die Antwort der Verwaltung in der nächsten Sitzung zu verlesen.

Am 18.11.2019 wurde der Verwaltung seitens einer Initiative eine Gutachterliche Stellungnahme zum Abschlussbericht des Beirates der Stadt Hannover aus September 2018 zur Person Paul von Hindenburg übersandt, welche von den namhaften Historikern Dr. Manfred von Boetticher, Jürgen Gansäuer, Dr. Klaus Oldenhage sowie Prof. Dr. Thomas Vogtherr unterzeichnet ist. Auch in den lokalen Printmedien wurde dieses neue Gutachten thematisiert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. lst der Verwaltung diese neue Gutachterliche Stellungnahme bekannt?
2. Wie bewertet die Verwaltung die neuen, darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen?
3. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem neuen Gutachten im Hinbliek auf den Abschlussbericht des Beirats der Stadt Hannover aus September 2018?

Wird nachgereicht

1. Antwort der Geoinformation:
Die gutachterliche Stellungnahme der Unterzeichner Dr. Manfred von Boetticher, Jürgen Gansäuer, Dr. Klaus Oldenhage und Prof. Dr. Thomas Vogtherr ist am 20. November bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen.
2. Antwort der Erinnerungskultur:
Die gutachterliche Stellungnahme bezieht sich in erster Linie auf die Straßenumbenennung, eine Kompetenz, die dem Stadtbezirksrat Mitte zusteht. Der Stadtbezirksrat Mitte hat allein die Entscheidungsbefugnis in dieser Angelegenheit. Der auf Beschluss des Rates gebildete Beirat hat durch den Zwischen- und Abschlussbericht lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.
Die Begründung zur Umbenennungsempfehlung des Beirats zur Hindenburgstraße ist bereits im Jahr 2015 im Zwischenbericht des Projektes veröffentlicht worden. Der Beirat hat sich seine Entscheidungsfindung nicht leichtgemacht. Vor der Aussprache einer entsprechenden Empfehlung zur Umbenennung wurden durch eine*n Historiker*in im großem Umfang Quellen erhoben und Materialien beschafft, bevor diese gemeinsam ausgewertet worden sind.
Bemerkenswert bei der Arbeit des Beirats war die Einmütigkeit bei den Empfehlungen, denn die Empfehlungen wurden ausnahmslos einvernehmlich ausgesprochen.
Mitglied des Beirats war seinerzeit auch der Unterzeichner der gutachterlichen Stellungnahme Herr Prof. Vogtherr. Im Abschlussbericht des Beirats wurde die Hindenburg-Empfehlung lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt, um alle Empfehlungen des Beirats zu dokumentieren.
Die Verwaltung konnte der gutachterlichen Stellungnahme zunächst keine neuen Feststellungen entnehmen.
Auf Feststellungsebene befinden sich in der gutachterlichen Stellungnahme (gS) einige Tatsachen, die mit den Einschätzungen / Wertungen des Beirats konform gehen:
· Hindenburg „wusste, was er tat“. (gS, S. 4)
· Hindenburgs „Dolchstoßlegende“ wurde „zu einer schweren Belastung“ für die Republik. (gS, S. 5)
· „Die Grundeinstellung Hindenburgs ist entsprechend seiner Sozialisation sicherlich als "monarchisch" und "antiparlamentarisch" zu bezeichnen.“ (gS, S. 5)
· Die „Unterzeichnung von Reichstag-Brandverordnung und Ermächtigungsgesetz durch Hindenburg ist als höchst problematisch zu bezeichnen, wurde doch dadurch die rechtliche Grundlage der NS-Diktatur gelegt.“ (gS, S. 11)
· Hindenburg ging ernsthaft davon aus, der „Reichstag sei von Kommunisten in Brand gesetzt worden“. (gS, S. 11)
· Hindenburg hat sich an der antisemitischen Ausgrenzung beteiligt, indem er Sonderregelungen für „gute Juden“ ersonnen hat. (gS, S. 12)
· Auf das Grundrecht der „Rechtsgleichheit aller Staatsbürger“ ging Hindenburg nicht ein. (gS, S. 13)
· Hindenburg hat „sein Wohlgefallen mit der Entwicklung in Deutschland seit 1933 [Pol. Testament, Mai 1934] zum Ausdruck gebracht“. (gS, S. 14)
· Es ist „Hindenburg anzulasten, dass er gegenüber der menschenverachtenden und antisemitischen Politik des NS-Regimes nicht die erforderliche ‚angemessene Reaktion‘ zeigte“. (gS, S. 15)
· „Einverstanden war er [Hindenburg] dabei allerdings in diesem Zusammenhang mit der Ausschaltung der politischen Parteien, insbesondere von Sozialdemokraten und Kommunisten“. (gS, S. 14)
· Etc.
Auf der Feststellungsebene bestätigt die gutachterliche Stellungnahme in Teilen somit die Einschätzungen / Empfehlung des Beirats.
Auf einen Satz aus der gutachterlichen Stellungnahme möchten wir noch einmal detaillierter eingehen:
„Weitere negative Erscheinungen, insbesondere Verfolgungsmaßnahmen, blieben zwar wohl auch Hindenburg nicht grundsätzlich verborgen, doch wurden diese von ihm, wie von weiten Teilen der Bevölkerung viel weniger Hitler persönlich angelastet, als Angehörigen der NSDAP und der SA.“ (gS, S. 14)
Hindenburg konnte nicht „übersehen“, welche Gewalt gegen die Gruppen ausgeübt wurde, die im NS-Staat verfolgt wurden (Kommunisten, Sozialdemokraten, Liberale, Gewerkschafter, Zeugen Jehovas, Juden, Sinti, Kranke, Hilfsbedürftige, Homosexuelle). Die „SA-Rabauken“ waren nicht zimperlich, aber sie folgten ihrem Führer. Hitler selbst grenzte diese „Volksgemeinschaftsfremden“ in seinen Hassreden aus, die Hindenburg kannte.
Zusammenfassend:
Die gutachterliche Stellungnahme macht insgesamt von bekannten Tatsachen Gebrauch und wir konnten ihr keine uns bisher unbekannt gebliebene Tatsachen entnehmen. Sie weist zu Recht auf den großen Forschungsbedarf hin, der noch in mancher Beziehung besteht.
Die gutachterliche Stellungnahme betrachtet schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Aspekte der Machtübernahme 1933.
Das Gutachten neigt unserer Meinung nach dazu, eine subjektiv enge, gar verengte Sicht auf die Person Hindenburgs und seine historische Rolle einzunehmen.
„Mit der Unterschrift unter die Reichstagsbrand-Verordnung hatte Hindenburg zunächst gezögert. … Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die extensive Auslegung der Reichstags-Brandverordnung von Hindenburg beabsichtigt war, auf weitere politische Sicherungsmaßnahmen hätte er aber bestehen müssen.“ (gS, S. 11 f.)
Z.B. wie oben: „negative Erscheinungen [1933/34], insbesondere Verfolgungsmaßnahmen, blieben zwar wohl auch Hindenburg nicht grundsätzlich verborgen, doch wurden diese von ihm, wie von weiten Teilen der Bevölkerung viel weniger Hitler persönlich angelastet …“ (gS, S. 14)
Durch solche „konjunktivischen“ Interpretationen wird die Figur an der Spitze des Staates zu einem Teil der „weiten Bevölkerung“. Während sich „die Bevölkerung“ bestenfalls durch mühevolle Auswertung von Zeitungen und anderen Medien ein Bild von Hitler verschaffen konnte, stand Hindenburg ein ganzer Stab von Zuarbeitern zur Verfügung, die ihm auf Nachfrage mit Informationen versorgten.
Der Ratsauftrag, den der Beirat zu erfüllen hatte, bezog sich auf die Taten der in Straßennamen geehrten Persönlichkeiten. Im Fall Hindenburgs war zu beurteilen, was er in den Jahren 1933-34 getan hat.
Natürlich hatte der Beirat auch Kenntnis von Hindenburg vermeintlich entlastenden Handlungen:
· Etwa zu erwähnen Hindenburgs punktueller Einsatz für einzelne Juden. (gS, S. 15)
· Oder wenn er sich für ausgewählte einzelne Sozialdemokraten verwendete. (gS, S. 15f.)
· Etc.
Jedoch war diese Art des Engagements für einzelne Persönlichkeiten einer Verfolgtengruppe nur der Beweis, dass Hindenburg die Verfolgtengruppe als Ganzes nicht in Frage stellte oder als Kollateralschaden verbuchte. Dazu liegen einschlägige Quellen vor.
Der Beirat hatte daher keinen Zweifel an Hindenburgs aktivem Mitwirken bei der Etablierung des NS-Unrechtsregimes (gS, S. 17) Hindenburgs Wirken 1933-34 bestand darin, die Etablierung und Festigung des NS-Unrechtsregimes unterstützt und begünstigt zu haben: Diktatur, Antisemitismus, Verbot demokratischer Parteien, Gleichschaltung von Vereinen u.a.m. gehörten dazu. Hindenburg hat die Demontage der Demokratie aktiv mit herbeigeführt. Für den Straßennamen war gemäß Umbenennungskriterien des Beirats die Umbenennung zu empfehlen.
3. Antwort der Geoinformation:
Die beiden Stellungnahmen betrachten das Leben und Wirken Paul von Hindenburgs differenziert, kommen in ihren Empfehlungen jedoch zu unterschiedlichen Wertungen. Dadurch wird deutlich, dass beide Gutachterparteien verschiedene Standpunkte hinsichtlich der Straßenumbenennung vertreten.
Im städtischen Abschlussbericht des Beirats steht das tatsächliche Handeln Hindenburgs 1933-34 und der ehrende Aspekt einer Namensgebung im Fokus. Das Gutachten aus dem September 2019 hingegen sieht eher den Erinnerungscharakter einer bestehenden Straßenbenennung als vorrangig an.
Dennoch schließen die beiden Gutachten einander nicht aus. Nach Auffassung der Erinnerungskultur ergänzt die neuere Ausarbeitung den Abschlussbericht des Beirats vielmehr durch seine Ausführlichkeit. Neue Sachinformationen konnten die Kolleg*innen der Erinnerungskultur dem neuen Gutachten nicht entnehmen, sodass davon auszugehen ist, dass seitens des Beirats auch in Kenntnis dieses Gutachtens bereits im Oktober 2015 bzw. September 2018 keine andere Einschätzung hinsichtlich der Umbenennung der Hindenburgstraße getroffen worden wäre.
Abschließend betrachtet können beide Schriftstücke den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Mitte als Instrument der Meinungsbildung und Grundlage des politischen Diskurses dienen, zumal diesem Gremium die Entscheidung über die Namensgebung der Hindenburgstraße und damit verbunden letztlich auch die Würdigung der beiden Gutachten obliegt.

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Falschparken in der Wegenerstraße (Drucksache 15-0788/2019 N1 S1)
(Drucks. Nr. 15-3210/2019)

In seiner Sitzung am 27. Mai 2019 hatte der Bezirksrat beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt: Das Parken auf dem Fußweg in der Wegenerstraße zu untersagen und das Verbot durchzusetzen."
In ihrer Entscheidung hat die Verwaltung am 13. Juni 2019 zugesagt:
"Der Verkehrsaußendienst der Stadt Hannover wird beauftragt, das ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg zu ahnden."
Leider ist vor Ort weder eine Verbesserung, noch der Verkehrsaußendienst sichtbar geworden.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wann wurde der Verkehrsaußendienst beauftragt? Wie oft war er vor Ort? Wie viele Parkverstöße wurden dabei geahndet?
2. Welche Pläne zur wirksamen Umsetzung der Entscheidung gibt es?

Schriftlich beantwortet

1. Der Verkehrsaußendienst hat seine Kontrollen Anfang November aufgenommen und war seitdem an sieben Tagen vor Ort. Es konnten nur zwei Parkverstöße festgestellt werden.
2. Der Verkehrsaußendienst hat veranlasst, dass in der zweiten Kalenderwoche 2020 ein Ortstermin mit OE 66.12 stattfindet, um die Parksituation vor Ort zu besprechen.
TOP 9.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.10.2019

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.




Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 23:15 Uhr.


Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin