Sitzung Sozialausschuss am 16.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.12.2019)
Protokoll (erschienen am 22.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 17.12.2019

PROTOKOLL

30. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 16. Dezember 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.05 Uhr
Ende 17.15 Uhr

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Anwesend:


Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Nicholls (SPD)


Beratende Mitglieder:
Herr Fahlbusch (SPD) 15.05 - 16.53 Uhr
Frau Lenssen
Frau Merkel
Frau Stadtmüller
Herr Ulrichs


Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Frau Vogt-Janssen, Fachbereich Senioren
Frau Bartoszak, Fachbereich Jugend und Familie
Herr Busse, Fachbereich Soziales
Herr Diers, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Frau Ehlers, Fachbereich Soziales
Frau Feuerhahn, Fachbereich Soziales
Frau Herr, Fachbereich Senioren
Herr Laue, Sozial- und Sportdezernat
Frau Dr. Mardorf, Sozial- und Sportdezernat, Sozialplanung
Frau Merzbach, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Ratzow, Fachbereich Soziales
Herr Rieger, Fachbereich Soziales
Frau Teschner, Fachbereich Soziales
Herr Woike, Sozial- und Sportdezernat, Beauftragter Sucht und Suchtprävention
Frau Hanebeck, Fachbereich Soziales
für das Protokoll


Presse:
Frau Rinas, HAZ bis 16.40 Uhr
Herr Voigt, NP, bis 16:37 Uhr

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 18. November 2019

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: „Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2957/2019)

5. Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2542/2019 N2 mit 2 Anlagen)

5.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2542/2019 N1: Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2955/2019)

6. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucks. Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

7. Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl
(Drucks. Nr. 3216/2019)

8. HannoverAktivPass – Anpassung des Berechtigtenkreises aufgrund rechtlicher Änderungen – Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)
(Drucks. Nr. 3141/2019)

9. Verwahrlosung im häuslichen Umfeld älterer Menschen – Ergebnisse einer Vorstudie
(Informationsdrucks. Nr. 3252/2019 mit 1 (Digital) Anlagen)

10. 2. Finanzbericht 2019 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 3143/2019 mit 2 Anlagen)

11. 2. Finanzberichtbericht 2019 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 3142/2019 mit 1 Anlage)

12. Sachstandsbericht zum Prüfauftrag Zentrum für Wohnungslosenhilfe (ZGEPB)
(Informationsdrucks. Nr. 3287/2019 mit 1 Anlage)

13. Sucht- und Drogenbericht der Landeshauptstadt Hannover 2019
(Informationsdrucks. Nr. 3179/2019 mit 1 Anlage)

14. Bericht der Dezernentin






TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 18. November 2019

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 4.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: „Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut in Hannover"
(Drucks. Nr. 2957/2019)

Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Verwaltung mit dem schulpolitischen Sprecher der antragstellenden SPD-Fraktion gesprochen habe. Gemeinsam sei man zu der Meinung gelangt, dass bei dieser Anhörung der Schwerpunkt auf „Armut“ damit die Federführung beim Sozialausschuss liege.

Zur Frage von Beigeordnetem Machentanz, warum die Stadt Braunschweig zur Anhörung eingeladen werden solle, erklärte Ratsherr Nicholls, Braunschweig verfüge über Erkenntnisse, die auch für Hannover interessant sein könnten.

Einstimmig
Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache zwischen Verwaltung und antragstellender Fraktion der Sozialausschuss die Federführung hat

TOP 5.
Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2542/2019 N2 mit 2 Anlagen)

Beigeordneter Machentanz sagte, er lege Wert auf die Feststellung, dass er grundsätzlich nicht für eine Verbotszone sei. Die von der Verwaltung vorgelegte Drucksache könne leicht, mit Zustimmung zum Änderungsantrag seiner Gruppe, verbessert werden. Reizstoffsprühgeräte, wie Pfefferspray, dienten der Verteidigung. Wenn Frauen im Dunkeln durch den Bahnhof gingen, sollte Ihnen nicht verboten werden Pfefferspray bei sich zu führen. Darüber hinaus halte seine Gruppe es für sinnvoll, das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände davon abhängig zu machen, ob diese „griffbereit“ seien. Ein gerade erworbenes Messer, das in eine Tüte mitgeführt werde, würde dann nicht von der Verordnung erfasst.

Zur Nachfrage von Ratsfrau David, nach welchen Kriterien die Kontrollen stattfänden, erläuterte Herr Diers, dies richte sich nach der Verhältnismäßigkeit. Wenn Gründe für eine Kontrolle vorlägen, da bspw. eine Person dem Ordnungsdienst, der Polizei oder Bundespolizei bekannt sei, könnte kontrolliert werden, bevor möglicherweise eine Situation eskaliere. Nicht geplant sei eine flächendeckende Kontrolle aller den Bahnhof frequentierenden Personen.

Ratsherr Döring erklärte, seine Fraktion begrüße ausdrücklich die Vorlage der Verwaltung. Sie halte die Ausweisung der Verbotszone für verhältnismäßig. Da das am Bahnhof eingesetzte Personal sehr erfahren sei, sehe er nicht die vom Änderungsantrag suggerierten Umsetzungsherausforderungen. Bei den Reizstoffsprühgeräten gehe es sicher nicht um die kleine Dose Pfefferspray in der Handtasche einer älteren Dame, sondern um Personen, die Reizstoffsprühgeräte mit sich führten, um Ordnungshüter von sich fernzuhalten oder diese gezielt anzugreifen. Er persönlich habe es bereits erlebt, dass Mitarbeitende von Rettungsdiensten, die jemandem, der offenkundig Hilfe benötigte, helfen wollten, von dieser Person angegriffen wurden. Er sei sicher, dass es kaum zu Missverständnissen kommen werde. Die Notwendigkeit nachts am Bahnhof Beil und Äxte mit sich zu führen, erschließe sich ihm nicht.

Ratsherr Jacobs sagte, auch seine Fraktion begrüße die Schaffung einer Verbotszone, die mehr Sicherheit schaffen solle. Ihm sei es wichtig, dass am Ende der 3 Jahre überprüft werde, was die Maßnahmen erbracht hätten, wo nachgesteuert werden müsse oder auch geringere Maßnahmen erfolgversprechend sein könnten.

Herr Diers erklärte, er gehe nicht davon aus, dass eine Evaluation geplant sei. Die Umsetzung werde von den verschiedensten Akteuren umgesetzt, dennoch wolle er den Wunsch gerne notieren.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Alter, wie die Verbotszone kenntlich gemacht werden solle, erklärte Herr Diers, dies werde über eine öffentliche Bekanntmachung sowie eine entsprechende Beschilderung geschehen.

Beigeordneter Machentanz meinte, die Einrichtung einer Verbotszone am Bahnhof sei eine sozialpolitische Bankrotterklärung. Wie er die Drucksache deute, richte sich diese gegen Obdachlose und Suchtkranke, vor denen man die Bürger*innen schützen wolle. Wenn dem so sei, könne dies auch in der Drucksache deutlich gemacht werden. Dann sollte nicht das Pfefferspray zur Verteidigung verboten werden und Messer im Rucksack, die für die nächste Bahnfahrt benötigt werden, müssten auch ausgenommen werden, so dass die eigentlich schlechte Drucksache durch den Änderungsantrag der Gruppe ein wenig verbessert werde.

Ratsherr Nicholls sagte, die SPD-Fraktion begrüße die Drucksache ausdrücklich. Dass diese sich gegen Obdachlose oder Suchtkranke richte, könne er nicht im Ansatz erkennen. Selbstverständlich gebe es aber auch innerhalb dieses Personenkreises Menschen, die Straftaten begingen. In der Drucksache werde explizit darauf hingewiesen, zu welchen Zeiten besonders viele Straftaten zu verzeichnen seien, nämlich am Wochenende, und dass dort insbesondere andere Gruppen als Täter in Betracht kämen. Die im Änderungsantrag gewünschte Formulierung „griffbereit“ halte er nicht für ausreichend definierbar, so dass auch dies ein Grund sei, den Änderungsantrag abzulehnen.

Zur Frage von Ratsherrn Klippert wie die Umsetzung erfolgen solle, wenn einerseits gefährliche Gegenstände verboten werden sollen, andererseits unter bestimmten Umständen (Pfefferspray in der Handtasche der älteren Dame) auch wieder nicht, sagte Herr Diers, Reizstoffsprühgeräte könnten nach dem Waffengesetz von allen Personen ab 14 Jahren erworben, in der Öffentlichkeit mitgeführt und im Bedarfsfall genutzt werden. Dem gegenüber sei Pfefferspray als Tierabwehrspray deklariert und werde nicht im Waffengesetz geregelt. Dadurch bestehe die Möglichkeit, dass die Stadt Hannover hierzu selbst eine Regelung treffe.

Ratsherr Albrecht erklärte, auch die CDU-Fraktion begrüße die Einrichtung einer Waffenverbotszone ausdrücklich, auch wenn über Details zu sprechen sei. Die verfolgte Intention sei richtig und es sei erfreulich, dass die Verwaltung einem Wunsch der CDU im Stadtbezirksrat Mitte nach Einrichtung dieser Zone gefolgt sei.

Ratsherr Döring wies darauf hin, dass der hannoversche Hauptbahnhof der am meisten frequentierte Bahnhof in Deutschland sei. Jede Person, die sich am Bahnhof aufhalte, habe den Anspruch, den Bahnhof unbeschadet durchqueren oder nutzen zu können. Offenbar sinken insbesondere in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol die Hemmungen und machten Anderen, einschließlich der hier bereits genannten hilfebedürftigen Menschen, Angst. Nicht unerwähnt bleiben sollten die umfangreichen Baumaßnahmen der nächsten Jahre am Hauptbahnhof, die die Übersichtlichkeit sowie die Verkehrswege deutlich verringern werden.

Herr Ulrichs wies darauf hin, dass er persönlich den Antrag, auch aufgrund der gewählten Sprache, für stigmatisierend halte. Er befürchte, dass die Kontrollen der genannten sozialen Gruppen weiter zunähmen. Er arbeite in der Wohnungslosenhilfe und Kunden berichteten bereits jetzt davon, dass sie unverhältnismäßig oft kontrolliert würden. Die Polizei habe bestätigt, dass Übergriffe hauptsächlich innerhalb der Gruppen oder auch von Partygängern gegenüber Wohnungslosen stattfänden. Er befürchte, dass durch das Projekt „Bahnhof sicher“ sowie diese Drucksache die Räume und die Duldung der sich dort aufhaltenden Personen weiter reglementiert und stigmatisiert würden.

Herr Fahlbusch erklärte, er nutze den Hauptbahnhof täglich zu den verschiedensten Tageszeiten (allerdings nicht nachts). Dabei habe er niemals das Gefühl von Unsicherheit verspürt, unabhängig davon, wer sich dort sonst noch aufhalte. Daher empfinde er die Begründung der Drucksache, aber auch die hier geführte Debatte als sehr unausgewogen. Zwar begrüße er es, wenn Voraussetzungen dafür geschaffen würden, dass sich Menschen sicher fühlten. Dennoch habe er den Eindruck, dass durch die Begründung dieses Antrages bestimmte Gruppen diskriminiert würden, auch wenn er den Antrag selbst für gerechtfertigt halte.

Beigeordneter Machentanz schlug vor, über den Änderungsantrag getrennt nach den Antragspunkten abzustimmen. Ansonsten biete er an, den Punkt 1 des Änderungsantrages seiner Gruppe zurückzuziehen, da diese Änderungen aufgrund der von Herrn Diers gemachten Ausführungen nicht richtig zu sein scheine.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2542/2019 N1: Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2955/2019)

Diskussionsbeiträge siehe Tagesordnungspunkt 5.

Getrennte Abstimmung:
Pkt. 1:
0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 2-4:
1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucksache Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

Frau Bartoszak sagte, die Verwaltung lege hier bereits die 4. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor. Berufsgeheimnisträger*innen sowie weitere Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, hätten einen Anspruch auf diese Fachberatung, die von den Jugendämtern vorzuhalten sei. In 2018 sei eine Steigerung der Anzahl der Beratungen zu verzeichnen gewesen; dies werde sich auch weiter fortsetzen. Dieser Anstieg sei vornehmlich auf gestiegene Anfragen aus Schulen zurückzuführen, die wiederum auf Informationsveranstaltungen in den Schulen sowie auf Kooperationsvereinbarungen zurückzuführen seien. Die Verringerung der Anfragen aus dem medizinischen Bereich gingen einher mit dort eigenen entwickelten Systemen. In den Kliniken gebe es bspw. Kinderschutzgruppen, die selbständig Fallberatungen durchführten.

Die hauptsächlich vertretene Altersgruppe sei die der Grundschulkinder. Jüngere Kinder besuchten zumeist Tageseinrichtungen, die aufgrund des § 45 SGB VIII über die Betriebserlaubnis verpflichtet seien, den Kinderschutz zu sichern, indem sie eine erfahrene Fachkraft zur Verfügung haben sowie Schutzkonzepte vorhalten müssten.

Sowohl in Hannover als auch bundesweit sei ein Anstieg der festgestellten Kindeswohlgefährdungen zu verzeichnen. Die Jugendämter hätten hierauf vornehmlich mit Inobhutnahmen reagiert. Eine eindeutige Ursache des Anstiegs sei nicht erkennbar.

Ebenfalls ein deutlicher Anstieg sei bei der Vernachlässigung sowie der körperlichen Misshandlung zu verzeichnen gewesen. Auch hier sei derzeit noch keine Ursache für diese Steigerungen, die sich Jahr für Jahr fortsetzten und ebenfalls dem Bundestrend entsprächen, zu erkennen.

Zu Nachfragen aus dem Sozialausschuss antwortete Frau Bartoszak.

Das Meldeverhalten habe sich ganz klar verändert. Die einzelnen Systeme einschließlich sog. „Irrläufer“ (z.B. Nachbarn, die keinen Anspruch auf die Fachberatung hätten) seien sensibler. Darüber hinaus gebe es insgesamt eine größere Bereitschaft, Kinder zu schützen. Viele Eltern seien stark belastet, psychisch krank, besäßen nur geringe Ressourcen, so dass sich dieser Druck oft an den Schwächeren abbaue.

Der Begriff „Strukturelle Kindeswohlgefährdung“ bedeute, dass diese außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Eltern liege, quasi von der Umgebung hervorgerufen werde. Klassisch sei die Kindeswohlgefährdung immer und unmittelbar an das Verhalten der Eltern gekoppelt, entweder durch Unterlassung oder aktives Handeln.

Wie bereits erwähnt seien die Jugendämter verpflichtet, die Fachberatung vorzuhalten. Regelungen zu weitergehenden Hilfestellungen existierten aber nicht. Die Landesschulbehörde gebe Erlasse für bestimmte Fragestellungen heraus, nach denen sich die Schulen richten müssten. Dort sei z.B. geregelt, was bei Schulabsentismus oder sexualisierter Gewalt getan werden kann oder teilweise getan werden muss. Diese stellten jedoch keinerlei Schutzkonzepte dar.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl
(Drucks. Nr. 3216/2019)

Ohne Aussprache.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
HannoverAktivPass – Anpassung des Berechtigtenkreises aufgrund rechtlicher Änderungen – Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)
(Drucks. Nr. 3141/2019)

Ratsherr Nicholls sagte, er begrüße außerordentlich, dass die gesetzliche Änderung keinen negativen Einfluss auf die künftige Nutzung des HannoverAktivPasses habe und die Vergünstigungen weiterhin in Anspruch genommen werden könnten.

Einstimmig

TOP 9.
Verwahrlosung im häuslichen Umfeld älterer Menschen – Ergebnisse einer Vorstudie
(Informationsdrucksache Nr. 3252/2019 mit 1 (Digital) Anlagen)

Frau Herr wies darauf hin, dass der Titel „Vorstudie“ gewählt worden sei, da sie zwar nach wissenschaftlichen Kriterien durch das Kooperationsnetzwerk für ein selbstbestimmtes Leben in Dissozialität (KONSD) erstellt worden sei, aber keine wissenschaftliche Begleitung gehabt habe.

Viele der beteiligten Experten wünschten sich einen Ausbau der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung, um vor Ort Hilfen bei drohender Verwahrlosung finden zu können. Gleichwohl seien Nachbarn oder Freunde, die mit den beschriebenen Verwahrlosungen konfrontiert würden, oft überfordert. Für die Studie seien ausschließlich Fälle von Verwahrlosung gezählt worden; Vorstufen dazu jedoch nicht. Die gesamte zugehende Arbeit müsse ausgebaut werden, da sich die Aufgabe, durch die genannte Überforderung des persönlichen Umfeldes, eher an Professionelle richte. Viele hätten ein schlechtes Gewissen, sich bei einer Behörde zu melden und auf Probleme hinzuweisen, weil sie glaubten dafür verantwortlich zu sein, wenn dieser alte Mensch seine gewohnte Umgebung verlassen müsse.

Frau Stadtmüller wies darauf hin, dass sich auch der Seniorenbeirat mit den zunehmenden Problemen hochaltriger Menschen, nicht nur mit beginnender Verwahrlosung, befasse. Es sei enorm schwierig, diese Menschen zu finden. Daher sei der Seniorenbeirat an Kirchengemeinden, Baugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften herangetreten und habe Unterstützung angeboten.

Zur Frage von Ratsherrn Jacobs, inwieweit bereits im Vorfeld eine stärkere Einbindung in Sportvereine, Kirchengemeinden oder ähnliche Einrichtungen erfolgen könne, antwortete Frau Vogt-Janssen, der Fachbereich Senioren versuche bereits seit vielen Jahren, Menschen in ihren verschiedenen Lebenslagen und Bedarfen aufzufangen. Da jedoch lediglich 7 Sozialarbeiter*innen etwa 1.000 Fällen gegenüberstünden, zeige dies die entsprechenden Dimensionen auf. Über die alter(n)sgerechte Quartiersentwicklung sowie die Sozialraumentwicklung in Kooperation mit anderen Bereichen werden Träger dazu in die Lage versetzt, älteren Menschen aufmerksam zu begegnen und Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortungsgemeinschaften zu bilden.

Frau Herr ergänzte, bei dem Personenkreis werde ein Motivieren, sich den Sozialraum weiter zu erschließen, zumeist nicht gelingen. Oftmals handele es bei der Wohnung um den einzigen noch zur Verfügung stehenden Lebensraum, der wegen fehlender Mobilität nicht mehr verlassen werde, um sich in die Gemeinschaft mit anderen Menschen zu begeben. Dies erschwere eine Einbindung in den Sozialraum. Vielmehr müsse dieser dann zu den älteren Menschen gebracht werden.

Zur Kenntnis genommen
TOP 10.
2. Finanzbericht 2019 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 3143/2019 mit 2 Anlagen)

Zur Nachfrage von Ratsherrn Alter, von welchem Gebäude bei TH 59, Teil III, mit der Beschreibung „Verbesserung der Orientierungshilfen am und im Gebäude“ die Rede sei, antwortete Frau Ruhrort, es handele sich um das Dienstgebäude Hamburger Allee 25.

Ratsherr Nicholls wies darauf hin, dass die Erläuterungen der Pfeile in den Teilen I und II deutlich von denen des Teils III abweichen. Frau Ehlers erläuterte, es handele sich dabei um Vorgaben des Fachbereiches Finanzen, die für alle Fachbereiche verbindlich seien. Während die Teile I (Erträge) und II (Aufwendungen) den Geldfluss darstellten, würden in Teil III die Ziele der wesentlichen Produkte und ihre Erreichung dargestellt.

Zur Kenntnis genommen


TOP 11.
2. Finanzberichtbericht 2019 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 3142/2019 mit 1 Anlage)

Auf Bitten von Ratsherrn Nicholls zu Teil II, Ziele der wesentlichen Produkte, genauer „Erreichen des Wirtschaftsplanes“, Ziel wird nicht erreicht, erläuterte Frau Vogt-Janssen, insbesondere die personellen Faktoren mit Tariferhöhung sowie der Beschäftigung einer Reihe von Leiharbeitskräften hätten an dieser Stelle zu Mehrausgaben geführt. Hinzu kamen Kosten für die Planung zur Aufstockung des Klaus-Bahlsen-Hauses, die sich aber schließlich zerschlagen hätten. Die Verwaltung habe feststellen müssen, dass sowohl die Plankosten als auch die Investitionskosten für diesen Bereich um 2 Mio. € über der vorher festgelegten Grenze gelegen hätten. Aus den Planungen heraus sei ein Erlös errechnet worden, der eine Steigerung erbracht hätte. Dies habe zu der hier gezeigten Abweichung geführt, die jedoch aufgrund einer sehr sparsamen Haushaltsführung in TH 57 ausgeglichen werde.

Zur Kenntnis genommen


TOP 12.
Sachstandsbericht zum Prüfauftrag Zentrum für Wohnungslosenhilfe (ZGEPB)
(Informationsdrucksache Nr. 3287/2019 mit 1 Anlage)

Zu Fragen aus dem Sozialausschuss antwortete Frau Ruhrort. Die Verwaltung habe in ihrer Informationsdrucksache die derzeit bekannten Größen und Prognosen benannt. Nach den vorliegenden Gutachten sei von 2,1 Mio. € Investitionskostenanteil entfallend auf die Stadt Hannover auszugehen. Konkret sei verabredet worden, das Gutachten (u.a. wegen gestiegener Baukosten) zu aktualisieren und wegen eines Wasserproblems Lösungen mit Aufwandsabschätzungen abzugeben. Gespräche seien noch für diese Woche (51. KW) auch mit dem Eigentümer der Immobilie (HRG) geplant, auch um klarzustellen, wer die Verantwortung übernehme, wenn im Nachhinein größere Probleme zu Tage träten. Aus diesem Grund könne sich die Summe noch verändern und konnte bei Erstellung der Drucksache noch nicht benannt werden. Die Intention der Drucksache beziehe sich ausdrücklich auf den die Stadt Hannover betreffenden Investitionsteil. Nach derzeitigem Planungsstand handele es sich bei den laufenden Leistungen für den Betrieb um Regelleistungen, die in Zuständigkeit des Landes Niedersachsen sowie der Region Hannover zu finanzieren seien und an denen sich die Stadt Hannover lediglich mit 1/3 an den Investitionskosten beteiligen werde.

Grundsätzlich seien die Möglichkeiten eher begrenzt. Im Vorfeld sei über Standorte, deren Risiken und Chancen diskutiert worden. Unter konzeptionellen Überlegungen verstehe sie das, was innerhalb der Einrichtung stattfinden werde. Der in der Drucksache vorgestellte Nutzungsplan sei, wie dort ausdrücklich vermerkt, als Beispiel zu verstehen.

Frau Feuerhahn ergänzte, die Verwaltung habe kürzlich im Sozialausschuss ihr Konzept für das kommende Jahr vorgestellt. Der der heute vorgestellten Informationsdrucksache zugrundeliegende Haushaltsbegleitantrag (H-0460/2019) sei sehr breit gefächert und nicht alles werde räumlich in einem Zentrum abgedeckt werden können. Bei einigen Bestandteilen werde die Stadt Hannover nicht federführend sein, wie bspw. bei der Clearingstelle der Region Hannover, aber diese begleiten. Eingeschränkt werde dies alles durch die vorhandenen knappen Kapazitäten. Daher würden einzelne Bausteine, möglicherweise auch anderer Verantwortlicher, kleinteilig vorgestellt, die sich dann zu einem Großen und Ganzen fügen werden, nicht aber ein großes bauliches Konzept für ein Zentrum.

Ratsherr Klippert merkte an, dass es aus seiner Sicht für die Verwaltung schwierig sei, aufgrund der begrenzten Personalressourcen immer neue Prüfauftrage zu erfüllen. Möglicherweise müsse sich Politik dessen bei der Formulierung dieser Aufträge mehr bewusst sein.

Herr Ulrichs sagte, er bezweifele die Aussage, dass keine Sogwirkung von „Mecki 2.0“ zu erwarten sei. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass, je mehr Angebote gemacht würden, desto mehr Betroffene sich dorthin wenden würden. Er wolle daran erinnern, dass der Tagesaufenthalt Nordbahnhof weiter vom Innenstadtbereich entfernt gezogen sei und stark alkoholisierte Personen nicht mehr den Weg dorthin gefunden hätten und länger am Bahnhof verweilten. Als schwierig empfinde er die Aussage, dass das Angebot sich an Frauen und Männer gleichermaßen richte, da in Fachkreisen bekannt sei, dass Angebote für Männer für Frauen eher nicht passend seien. Wie Forschungen belegten, hätten 80 % der Frauen auf der Straße Gewalterfahrungen gemacht und benötigten daher einen geschützten Raum. „Mecki 2.0“ sei hauptsächlich ein Angebot für Männer und richte sich vor allem an Menschen aus Osteuropa, die sich am Bahnhof aufhielten und medizinischer Versorgung bedürften. Auch die Räumlichkeiten seien eher auf eine Versorgung denn auf Beratung ausgerichtet.

Frau Ruhrort erklärte, die Verwaltung habe sich eingehend mit einer möglichen Sogwirkung beschäftigt und hierzu auch auf Erfahrungen anderer Städte mit ähnlichen Einrichtungen in Bahnhofsnähe zu Rate gezogen. Eine Sogwirkung konnte nicht bestätigt werden. Eher habe die allgemeine Zunahme innerhalb der bedürftigen Personenkreise zu einer stärkeren Frequentierung gesorgt.

Die Einschätzung, „Mecki 2.0“ werde eine Einrichtung, die sich hauptsächlich an Männer richte, könne sie nicht teilen. Bereits der heutige Meckiladen werde auch von Frauen genutzt. Die absoluten Zahlen müssten nach der Anzahl der sich tatsächlich im Innenstadtbereich aufhaltenden Männer und Frauen gesetzt werden. Nach einer Zählung waren von rund 1.000 Nutzer*innen 840 männlich und knapp 200 weiblich.

Herr Ulrichs entgegnete, nach Fachbeiträgen (Istanbuler Konvention BAG Wohnungslosenhilfe) sei klar definiert, dass Frauen, die von Wohnungslosigkeit betroffen seien, eines besonderen Schutzraumes bedürften. Bei den von Frau Ruhrort genannten Zahlen müsse gefragt werden, wie reell diese seien. Handele es sich um Frauen, die bereits in Abhängigkeitsverhältnissen zu Männern stünden, dies sei genau zu hinterfragen. Vor dem Hintergrund der Diskussion hierzu empfinde er die Aussage, dass sich das Angebot an Männer und Frauen richte, als Zumutung.

Frau Ruhrort sagte, dass „Mecki 2.0“ solle sowohl für Männer als auch Frauen zur Verfügung stehen. Bei den weiteren Überlegungen werde auch an frauenspezifische Angebote gedacht, insbesondere, da es sich bei „Mecki 2.0“ nicht um die einzige Einrichtung mit Angeboten zu Beratung und medizinischer Versorgung handeln werde.

Zur Kenntnis genommen


TOP 13.
Sucht- und Drogenbericht der Landeshauptstadt Hannover 2019
(Informationsdrucksache Nr. 3179/2019 mit 1 Anlage)

Stadträtin Beckedorf erinnerte daran, dass aufgrund eines entsprechende Ratsauftrages 2016 der erste Drogenbericht vorgelegt worden sei. Dieser war als Bestandsaufnahme zu Sucht und Drogenarbeit der vergangenen knapp 30 Jahre angelegt. Der heute vorgelegte Bericht richte sich mehr auf die Zukunft und Perspektiven aus und beinhalte kennzahlenbasierte Informationen. In dieser Form würden auch die folgenden Berichte der nächsten Jahre dargestellt.

Herr Woike sagte, er wolle sich im Folgenden auf einige Hauptaussagen des Sucht- und Drogenberichtes 2019 beschränken.

Der Sucht- und Drogenbericht 2019 befasse sich sowohl mit legalen als auch illegalen Drogen sowie stoffungebundenen Süchten. Dabei beziehe er sich ausschließlich auf das Stadtgebiet und stelle dessen Kennzeichen dar. Nach wie vor sei Alkohol die „Volksdroge“ Nr. 1. Dies lasse sich sowohl aus den absoluten Zahlen als auch aus den Einlieferungen in Krankenhäuser ablesen. Seit 11 Jahren habe die Stadt ein Jugendschutzprogramm zum Thema Alkoholprävention aufgelegt, die sie als Daueraufgabe betrachte. Dies habe dazu geführt, dass die Zahlen der Einlieferungen und auch Mehrfacheinlieferungen Jugendlicher in Krankenhäuser wegen Alkoholintoxikation rückläufig sei. Alkoholmissbrauch sowie Krankenhauseinlieferungen sei bei Männern deutlich häufiger anzutreffen. Die Hauptaltersgruppe, die ins Krankenhaus gebracht werde müsse, sei die zwischen 41 und 60 Jahren. Das heiße, dass besonders viele Personen, die noch in Erziehungsverantwortung oder in Vorbildfunktion, z.B. in Sportvereinen, stünden, hiervon betroffen seien.

Bei den illegalen Drogen sei Cannabis nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge. Zwar sei dieser Konsum mehr männlich dominiert; die Hauptgruppe der Konsumenten sei zwischen 18 und 25 Jahren alt. Deutlich ältere Menschen griffen eher am Wochenende ebenfalls zu Cannabis. Die frühere Erfahrung, dass der Konsum mit dem 30. Lebensjahr nahezu verschwinde, treffe nicht mehr zu. Nach wie vor sehr dominant seien der Konsum von Crack und Heroin. Insbesondere auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes sei bei ca.
60 % der Konsumenten der Konsum beider Drogen in Mischform zu beobachten.

Weniger wahrgenommen werde das Glücksspiel, stelle sich aber als ein wachsendes Problem dar. Zwar gebe es einen Rückgang bei den Spielhallen und den Geldspielautomaten; trotzdem würden die verbliebenen Geräte sehr stark frequentiert, was zu einer Konkurrenzsituation bei den noch vorhandenen Geräten führe. Nach Rückmeldung der Beratungsstätten hätten mehr als 20 % der Beratenen Probleme mit mehr als einer Glücksspielart. In diesem Zusammenhang habe er den Wunsch, dass die Abstandsregelung von mindestens 100 Metern zwischen 2 Spielhallen auch auf Wettbüros Anwendung finde.

Bei den elektronischen Spielen gebe es viele, die zunächst kostenlos verfügbar und dann über sogenannte kostenpflichtige In-App-Käufe zusätzliche Features oder Fähigkeiten freischaltbar seien. Inzwischen seien viele Anbieter dazu übergegangen, diese In-App-Käufe nach Glücksspiel- oder Lotterieverfahren anzubieten. Dies bedeute, dass die Bezahlung lediglich für die Chance auf einen gewünschten Gegenstand erfolge. Insbesondere in Schulen sei zu beobachten, dass Schüler*innen Geldprobleme hätten, weil sie unbedingt einen bestimmten Gegenstand erhalten wollten und immer wieder Geld für diesen Kaufversuch einsetzten. In anderen EU-Staaten sei diese Art von In-App-Käufen (offiziell: Lootboxen) als Glücksspiel eingestuft, was zur Folge habe, dass Kinder und Jugendliche diese Spiele in einigen Ländern nicht nutzen dürften. Leider würden durch die Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware in Deutschland diese Glücksspielelemente bei der Altersfreigabe berücksichtigt; lediglich die Spielinhalte mit Gewaltdarstellung u.ä. seien ein Kriterium.

Derzeit sei die Situation für Menschen, die einer Substitutionsmedizin bedürften, auskömmlich. Mittelfristig sei dies in Gefahr, da sich die meisten Mediziner*innen (auch niedersachsenweit) in einem fortgeschrittenen Alter befänden. Das Durchschnittsalter aller Substitutionsärzt*innen liege bei 64 Jahren; für das Stadtgebiet sehe es ähnlich aus. Herr Dr. Cimander habe für die Zulassungskommission berichtet, dass es keinen Neuantrag für eine Praxisübernahme oder –neueröffnung gegeben habe. Im Sommer habe ein Mediziner aus Altersgründen (70 Jahre) seine Praxis aufgegeben; seine ca. 100 Patient*innen konnten glücklicherweise von einer anderen Ärztin aufgenommen werden.

Deutschlandweit lebe jedes 6. Kind in einem Haushalt, in dem mindestens ein Elternteil ein Suchtproblem habe. Auf Hannover bezogen bedeute dies, dass ca. 14.000 Kinder hiervon betroffen seien. Eine Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt erfolge erst nach einer individuellen Prüfung der Kindeswohlgefährdung. Diese Prüfung sei deshalb besonders wichtig, da ca. 35-40 % der Kinder aus diesen suchtbelasteten Familien später selbst eine Sucht entwickelten. Inzwischen gebe es einige kleine Projekte, bei denen sich Kinder aus suchtbelasteten Familie träfen und austauschen könnten.

Während in 2018 1 Mio. Euro für die Sucht- und Drogenprävention zur Verfügung gestanden hätten, sei die in 2019 deutlich auf 1,22 Mio. Euro gesteigert worden; dies werde auch in 2020 fortgeführt. Prävention sei langfristig auszulegen und als Daueraufgabe anzusehen.

Inzwischen fragten Schulen weniger nach Präventionsveranstaltungen zu Alkohol nach; die Zahlen stagnierten hier. Die verstärkte Nachfrage nach Informationen zu Cannabis könne nicht immer befriedigt werden.

Die Bereitstellung von Arbeitsangeboten sowie Angeboten mit Tagesstruktur für suchtkranke Menschen seien auszubauen, mehr Wohnraum zu schaffen und Übernachtungsmöglichkeiten sowie Tagesschlafplätze für Suchtkranke bereitzustellen.

Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem noch immer Nikotinaußenwerbung erlaubt sei. Sowohl auf die Werbung für klassische Tabakprodukte als auch E-Zigaretten (verharmlosend für den Gebrauch: dampfen) und Glückspiel könne in Hannover verzichtet werden. Zu gemeinsamen Abstandsregeln für Spielhallen und Wettbüros habe er bereits Ausführungen gemacht. Hinweisen wolle er noch darauf, dass die Weltgesundheitsbehörde WHO Computerspielsucht zum 01.01.2022 als Gaming Disorder in ihren ICD-11 aufgenommen hat. Darauf werde sich auch die Stadt Hannover einstellen müssen.


Zu den Fragen aus dem Sozialausschuss antwortete Herr Woike.

Nach Angaben der Polizeidirektion Hannover handele es sich bei den bekannt gewordenen Fällen/Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 2013-2017 um sog. Kontrolldelikte. Dies bedeute, dass umso mehr gefunden werde, je mehr Kontrollen stattfänden. Offenbar gebe es also in 2017 gegenüber den Vorjahren tatsächlich einen Rückgang der Delikte im Zusammenhang mit Cannabis (Abb. 7 des Sucht- und Drogenberichts 2019). Den Wunsch nach einem Verbot von Alkoholwerbung habe er nicht aufgenommen, da er sich zunächst auf die in der bundesweiten Diskussion befindlichen Verbote habe beschränken wollen. Von der Stadt würden derzeit 3 Anbieter mit Beratungen zum Thema Mediensucht gefördert (Computenz, Prisma und Drobs). Die Verwaltung werde prüfen müssen, ob dies noch bedarfsgerecht sei; spätestens ab 2022 werde sich dies sicher ändern.

Kinder aus suchtbelasteten Familien fielen in unterschiedlichster Weise auf; oder eben auch nicht. Viele dieser Kinder organisierten den Haushalt, weckten ihre Eltern, stünden alleine auf, um rechtzeitig zur Schule zu gehen. Für sich betrachtet wirke dies sehr selbstständig und verantwortungsvoll, der Leidensdruck sei nicht sichtbar. Bei anderen Kindern äußere sich dies durch Schulverweigerung oder in anderen Formen. Schule habe hier eine wichtige Funktion, um das Leid früh erkennen zu können; dies müsse auch rückgekoppelt werden. Wünschenswert seien mehr Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien, in denen diese sich unter Gleichen austauschen könnten, um dann auch festzustellen, dass eine „Schuld“ gewiss nicht bei ihnen liege. Für nächstes Jahr versuche die Verwaltung, hierzu mehr Angebote fördern zu können.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm gab den Vorsitz ab.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm sagte, sie vermisse Ausführungen zu Kindern, die von süchtigen Müttern geboren wurden, bei denen die Probleme oder Schädigungen
teilweise erst im Erwachsenenalter als psychische Probleme zutage träten. Andererseits gebe es bei jungen Kindern oftmals große Schwierigkeiten in der Schule mit Konzentrationsfähigkeit, die auf Suchtmittelmissbrauch während der Schwangerschaft zurückzuführen seien.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm übernahm wieder den Vorsitz.

Herr Woike wies darauf hin, dass hierzu im nächsten Bericht eingegangen werde. Im Friederikenstift und im Henriettenstift seien für das Projekt „Baby-Lotsen“ Pflegende ausgebildet worden und sich um Neugeborene kümmerten, die bereits entzügig seien. Dieses System habe sich durch den Arbeitskreis Familie und Sucht aufgebaut und werde durch Hebammen und Geburtshelfer betreut, um dieses Problem bekannter zu machen.

Unter „Rauchen“ werde noch immer der Konsum klassischer Tabakprodukte wie Zigaretten verstanden. Der Besuch einer Shisha-Bar werde als entspannte Freizeit unter Freunden mit dem Genuss einer Wasserpfeife verbunden. Ebenso werde das Dampfen von E-Zigaretten oft nicht als „Rauchen“ empfunden. Die beiden letztgenannten seien insbesondere unter jüngeren Menschen im Kommen. Sie führten zu einer Nikotinsucht, da innerhalb kürzester Zeit eine enorme Menge an Nikotin aufgenommen werde.

Leider würden im vorgelegten Bericht nicht immer so aktuelle Zahlen vorgelegt, wie dies wünschenswert sei. Bei den folgenden Berichten werde sich dies sicher verbessern.

Zur Kenntnis genommen


TOP 14.
Bericht der Dezernentin

14.1
Stadträtin Beckedorf machte darauf aufmerksam, dass sich für die vom 27.03.-28.03.2020 geplante Klausurtagung des Sozialausschusses bereits der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder positiv zurückgemeldet habe. Sie bitte darum, dass sich auch diejenigen, deren Reaktion noch fehle, bis zum 19.12.2019 im Büro des Sozial- und Sportdezernates meldeten, damit die Planungen weiter voranschreiten könnten. Sollte es Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit des CaRa-Postfaches geben, bitte sie um die Herausgabe einer E-Mail-Adresse, die in kürzeren Zeitabständen gesichtet werden könnten.

14.2
Auf Bitten von Stadträtin Beckedorf berichtete Frau Ruhrort aus dem Fachbereich Soziales.

In den vergangenen Monaten konnte der Presse entnommen werden, dass zahlreiche städtische Dienststellen aufgrund von Personalmangel ihre Leistungen einschränken mussten sowie lange Bearbeitungszeiten hatten. Auch der Fachbereich Soziales sei von den Gründen (hohe Fluktuation, erhöhter Krankenstand, Personalgewinnungsschwierigkeiten) betroffen. Dieses Themas habe sich der Fachbereich angenommen und im Bereich 50.1 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen an Flüchtlinge nach dem AsylbLG) gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen nach Lösungen gesucht. Mittels der sog. Arbeitssituationsanalyse sei versucht worden, sich den Ursachen zu nähern. neben den auch auf andere Bereich zutreffenden Gründen wie Arbeitsrückstände, Informationsflut, Aufgabenzuwächse, Fluktuation, Einarbeitung, vakante Stellen wurden vermehrte Arbeitsunterbrechungen durch Kund*innen genannt, was als Belastungsfaktor formuliert worden sei. Neben anderen organisatorischen Anpassungen und sonstigen Hilfestellungen wurde das Instrument der Terminvereinbarung erneut einer Prüfung unterzogen. Ab dem 01.01.2020 werde daher vermehrt mit Terminvereinbarungen gearbeitet. Diese richteten sich nach den Wünschen der Kund*innen, die aus den Kundenbefragungen bekannt seien. Im Wesentlichen handele es sich dabei um feste Ansprechpartner*innen, kurze Wartezeiten, qualifizierte Beratung. Damit könne den Zielen der Mitarbeiter*innen (Belastungsfaktoren, wie Störungen/Arbeitsunterbrechungen minimieren, Arbeitsplanung zu verbessern, Arbeitsqualität zu steigern sowie Beratungsqualität zu erhöhen) Rechnung getragen werden. Jede*r solle innerhalb einer Woche einen Termin erhalten, bei Notfällen sei dies auch kurzfristiger möglich. Es gebe die berechtigte Hoffnung, damit die Qualität und Zufriedenheit für alle Beteiligten verbessern zu können. In 2020 werde es eine erneute Kundenbefragung geben, um den Erfolg dieser Maßnahme rekapitulieren zu können.


Frau Ruhrort berichtete weiter, bis zum Inkrafttreten der dritten (und letzten) Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 habe die Landeshauptstadt Hannover, wie andere Kommunen auch, das Problem gehabt, keinerlei Rechtklarheit zu haben. Der Bundestag habe das Änderungsgesetz am 17.10.2019 beschlossen; der Bundesrat am 08.11.2019 zugestimmt. Die zweite Herausforderung war, dass zwar davon die Rede war, dass das Land Niedersachsen beabsichtige, die Region Hannover heranzuziehen und diese ihrerseits die Landeshauptstadt Hannover heranzuziehen beabsichtige. Die Grundlagen für die Heranziehungssatzungen seien verhandelt worden und es sei beabsichtigt, dass die Regionsversammlung diese in ihrer Sitzung am 17.12.2019 beschließen werde. Formal sei die Landeshauptstadt Hannover daher noch nicht herangezogen und insofern noch nicht handlungsberechtigt. Der Fachbereich Soziales habe dennoch frühzeitig reagiert und bereits vor einigen Monaten ein Team gebildet, das Vorbereitungen zur Umsetzung bestimmter Fälle getroffen habe. In der Eingliederungshilfe müssten daher rund 5.000 Fälle neu bescheidet werden. 1.600 Fällen von Personen, die in stationären Einrichtungen lebten und Grundsicherung erhielten müssten neu bearbeitet und beschieden werden, da es sich künftig um besondere Wohnformen handele. Hier müssten neue Akten angelegt, Unterlagen angefordert, neue Berechnungen erstellt werden, da die Menschen so gestellt würden, als wenn sie in Wohnungen lebten und dann die Mietkosten erhielten. Dafür sei ab dem 28.11.2019 eine neue Software eingesetzt worden. Für all diese Aufgaben sei eine sogenannte Taskforce aufgestellt worden, nicht nur aus den betroffenen Bereichen, die in der vergangenen Woche um weitere 20 Personen aufgestockt wurde. Im Rahmen der Möglichkeiten bestehe die begründete Hoffnung, bis Jahresende das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und einen Großteil der Fälle bearbeiten zu können. Für Januar werde auch über Wochenendarbeit nachgedacht werden müssen.


Zum 01.01.2020 trete das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft, das sowohl eine Erhöhung des Wohngeldes als auch eine „bessere“ Mietstufe für Hannover bedeute, die wiederum ein höheres Wohngeld für die einzelnen Empfänger*innen um durchschnittlich ca. 30 % bedeute. Neuer Anträge hierfür bedürfe es nicht. Wie bereits im vergangenen Jahr plane die Verwaltung auch hier, aktiv dafür zu werben, dass Personen mit geringem Einkommen, die bisher keinen Wohngeldantrag gestellt hätten, dies nun täten.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm schloss die Sitzung.


Konstanze Beckedorf Hanebeck
Stadträtin für das Protokoll