Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.12.2019)
Protokoll (erschienen am 29.08.2020)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 13.12.2019
- 18.63.06.BRB-

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 11. Dezember 2019,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:20 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Herhaus (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
(Bezirksratsherr Konietzny) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl (die Linke.)
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Sundermeyer Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Schwägerl Fachbereich Umwelt und Stadtgrün

Presse:


Frau Hadasch Stadtanzeiger

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 13.3.2019 Öffentlicher Teil - lag bereits zur Sitzung am 13.11.2019 vor-
- 8.5.2019 Öffentlicher Teil - wird gesondert versandt

3. M I T T E I L U N G E N

4. INFORMATIONEN DER VERWALTUNG:

4.1. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

4.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.3. Vorstellung der artenschutzrechtlichen Untersuchung zur Sportanlagenerweiterung des TSV Bemerode

4.4. Vorstellung des gemeinsamen Sicherheitsberichtes der Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover (Polizeiinspektion Süd)

4.5. Planung und Umsetzung einer Baumallee entlang der Wülferoder Straße
Haushaltsplan 2019/2020 - Ergebnishaushalt
Haushaltsbegleitantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1297/2018
(Informationsdrucks. Nr. 3089/2019 mit 2 Anlagen)

5. A N F R A G E N

5.1. der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion

5.1.1. Erweiterung des Sportgeländes in Bemerode - Folgen für Natur, Klima und Anwohnende
(Drucks. Nr. 15-3126/2019)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Brabeckstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-3122/2019)

5.2.2. Anwohner-Information Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-3159/2019)

5.2.3. Platz Ecke Lehmbuschfeld/ Weistfeld
(Drucks. Nr. 15-3123/2019)

5.2.4. FW 3 (Feuer- und Rettungswache 3)
(Drucks. Nr. 15-3124/2019)

5.2.5. Drängelgitter
(Drucks. Nr. 15-3125/2019)

5.3. der FPD-Fraktion

5.3.1. Beleuchtung Emslandstrasse
(Drucks. Nr. 15-3127/2019)

5.3.2. Sanierung Rathaus Bemerode
(Drucks. Nr. 15-3128/2019)

5.4. der SPD-Fraktion

5.4.1. Verkehrssichert vor der GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-3129/2019)

5.4.2. Probierbäume im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3130/2019)

5.4.3. Alarmfahrten FRW 3
(Drucks. Nr. 15-3131/2019)

5.4.4. Umbau Bushaltestellen Wülferode
(Drucks. Nr. 15-3132/2019)

5.4.5. Zuwegung vom Messeschnellweg zur Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-3133/2019)

5.4.6. Spielplatz Börgerstraße-Nord
(Drucks. Nr. 15-3134/2019)

5.4.7. Wegeverbindung über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-3135/2019)

5.5. von Bezirksratsherrn Wahl (Die linke.)

5.5.1. Stadtbibliothek Am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-3136/2019)

6. Einwohner*innenfragestunde
(Spätestens 20:00 Uhr)

7. VERWALTUNGSVORLAGEN

7.1. Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. Aus der letzten Sitzung - 13. November 2019 -

8.1.1. Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Spielplatz Börgerstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2802/2019)

8.1.1. Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Spielplatz Börgerstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2802/2019 N1)

8.1.2. Vorlage des Umweltgutachtens zur aktuellen Planung des Kunstrasenplatzes beim TSV-Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2804/2019)

8.1.2. Vorlage des Umweltgutachtens zur aktuellen Planung des Kunstrasenplatzes beim TSV-Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2804/2019 N1)

8.1.3. Jugendzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2808/2019)

8.1.4. Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Schulhof GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2810/2019)

8.1.4. Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Schulhof GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2810/2019 N1)

8.2. der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN-Fraktion

8.2.1. Gefahrenstelle Rollstuhlrampe am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-3168/2019)

8.2.2. Entpflasterung der Verkehrsinseln Brabeckstraße zugunsten von Bienenweiden
(Drucks. Nr. 15-3169/2019)

8.2.3. Getränkeversorgung im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-3170/2019)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Bank Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-3171/2019)

8.3.1. Bank Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-3171/2019 N1)

8.3.2. Bebauungsplan 1551
(Drucks. Nr. 15-3172/2019)

8.3.3. Anliegerstraßen
(Drucks. Nr. 15-3173/2019)

8.3.4. Sperrmarkierungen Kirchbichler Str.
(Drucks. Nr. 15-3174/2019)

8.3.4. Sperrmarkierungen Kirchbichler Str.
(Drucks. Nr. 15-3174/2019 N1)

8.4. Interfraktionell

8.4.1. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld (B-Plan 1553 „Kronsberg-Süd“)
(Drucks. Nr. 15-3177/2019)

8.4.2. Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode (B-Plan 1553 „Kronsberg-Süd“)
(Drucks. Nr. 15-3178/2019)

8.5. von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

8.5.1. Trinkwasserspender im Stadtbezirk installieren
(Drucks. Nr. 15-3175/2019)

8.5.2. Hinweisschild am Trinkwasserspender am Thie anbringen
(Drucks. Nr. 15-3176/2019)

8.5.2. Hinweisschild am Trinkwasserspender am Thie anbringen
(Drucks. Nr. 15-3176/2019 N1)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Interfraktioneller Antrag auf Gewährung von Zuwendungen: Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-3294/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die 25. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Entschuldigt sind:
Bezirksratsherr Konietzny
Stadtbezirksplaner Herr Fabich

Bezirksbürgermeister Rödel begrüßt zu TOP:
4.3. Herrn Grünung (Gutachterbüro NZO) und Herrn Sundermeyer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
4.4. Herr Korth Pst Bemerode und Frau Kreye - Leiterin Polizeiinspektion Süd / Polizeidirektion Hannover und Herrn Santos – Kontaktbeamter für den Stadtbezirk
4.5. Herrn Sundermeyer (67 / Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
7.1. Frau Schwägerl (FB 67 / Umwelt und Stadtgrün)

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:
-TOP 2: Mai-Protokoll wird abgesetzt
-TOP 4.1. und 4.2. entfallen
Antwort zu folgender Anfrage wird schriftlich nachgereicht: 5.2.5. Drängelgitter
9.1.1. (Tischvorlage)
Zuwendungen – Eigene Mittel des Stadtbezirksrates

Die vorliegende Tagesordnung wurde mit den Änderungen einstimmig bestätigt.

Antwort zu TOP:
5.2.5. Drängelgitter
wird schriftlich nachgereicht.

-Einstimmig



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 13.3.2019 Öffentlicher Teil - lag bereits zur Sitzung am 13.11.2019 vor-
- 8.5.2019 Öffentlicher Teil - wird gesondert versandt


- Märzprotokoll genehmigt
- Maiprotokoll abgesetzt




TOP 3.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 4.
INFORMATIONEN DER VERWALTUNG:

TOP 4.1.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

-Abgesetzt


TOP 4.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

-Keine Berichtspunkte


TOP 4.3.
Vorstellung der artenschutzrechtlichen Untersuchung zur Sportanlagenerweiterung des TSV Bemerode

Herr Grüning vom Gutachterbüro NZO aus Bielefeld stellt Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchung der Sportanlagenerweiterung des TSV Bemerode vor und steht mit Herrn Sundermeyer (67/ Fachbereich Umwelt / Stadtgrün) für Nachfragen zur Verfügung. (Siehe Anlage)

Bezirksratsfrau Volland erkundigt sich nach der Methode, wie das Alter der Bäume ermittelt wird. Diese Ermittlung erfolgt über den Umfang der Bäume, führt Herr Brüning aus.
Welche Ausgleichsmenge muss erfolgen und wie lange dies dauert, schließt sie ihre nächste Frage an. Das kann so speziell nicht aufgezeigt werden und sehr schwierig feststellbar,

Bezirksratsherr Ranke äußert, die Eingriffe wären hinnehmbar, daher zielt seine Nachfrage, auf die Bemessung der Ausweichquartiere je nach Tierart in das nähere Gebiet, ab.
Diese Festlegung erfolge je nach Tierart unterschiedlich. Der Sperber habe ein ziemlich größeres näheres Ausweichgebiet, fast ganz Hannover. Die Amphibien dagegen hätten eine etwas andere Mobilität, erläutert Herr Grüning.

Bezirksratsfrau Volland fragt, ob die Amphibien über die Sportflächen gehen. Herr Grüning informiert, dass die Amphibien über Rasen jedoch nicht über eine Kunstrasenfläche gehen. Auf die weitere Nachfrage von Frau Volland, ob es das erste mal wäre, dass ein solcher Eingriff in das Lebensumfeld von Amphibien im Wald eingegriffen werde, entgegnete Herr Sundermeyer, bei der vorliegenden Fläche handele es sich um keinen Wald im rechtlichen Sinne. Hier liege ein gültiger B-Plan vor, folglich sind diese Art der Eingriffe zulässig. Sämtliche rechtlichen Abwägungen sind während der B-Plan-Aufstellung erfolgt. Bei dem B-Plan 1551 (1996 in Kraft getreten) handele es sich um einen neueren B-Plan, welcher mit integrierter Eingriffsregelung versehen ist, damit ist der Ausgleich für die vorliegende Fläche bereits erfolgt im Zuge dieses B-Plan-Verfahrens. Die betreffende Eingriffe sind bereits berücksichtigt, schloss Herr Sundermeyer seine Ausführungen.

-Zur Kenntnis genommen


TOP 4.4.
Vorstellung des gemeinsamen Sicherheitsberichtes der Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover (Polizeiinspektion Süd)

Frau Kreye - Leiterin Polizeiinspektion Süd / Polizeidirektion Hannover, Herr Santos – Kontaktbeamter für den Stadtbezirk und Herr Korth, der die Dienstgeschäfte des Leiters der Pst Bemerode wahrnimmt, stellen den Sicherheitsbericht vor.

Frau Kreye informiert mit Hilfe einer Präsentation die Inhalte des Berichts (siehe Anlage) und beantwortet im Anschluss die Fragen der Bezirksratsmitglieder.

Bezirksratsfrau Stittgen bedankt sich für den sehr informativen und ausführlichen Bericht und möchte wissen, wo die sog. „Enkeldelikte“ in diesem verortet sind.
Nur die Delikte, die in dem Sicherheitsbericht ausgewiesen sind, seien enthalten erläutert Frau Kreye, die „Enkeldelikte“ jedoch nicht. Da die angewandten Methoden bei den Trickdelikten sich ständig ändere und neuere Erscheinungen annehme, erscheint hier eine niedrigschwellige Sensibilisierung angebracht.

Bezirksratsherr Ranke ist über die positive rückläufige Entwicklung bei Wohnungseinbrüchen erfreut und fragt, wie sich dies erklären lässt bzw. welche Gründe hierfür gibt.
Die Entwicklung sei ein Trend, die Zahlen für Wohnungseinbrüche erscheinen rückläufig. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungseinbrüchen mit gezielten Informationen der Bevölkerung sei das oberste Ziel, da insbesondere diese Delikte, neben der Belastungen für die Betroffenen, sehr Personalintensive Vorgänge sind, führt Frau Kreye aus.

Bezirksratsfrau Iri fragt nach, ob es für Rauschgiftdelikte Verfahren in der Vorgehensweise gibt.
In zielgerichteten Präventionsmaßnahmen sei die Polizei sehr aktiv. Darüber hinaus bestehe ein enger Austausch mit Schulen im Zusammenhang mit Drogenprävention. Auch die Präsenz in den sozialen Netzwerken sei ein wichtiger Baustein, skizziert Frau Kreye die Vorgehensweis zur Prävention.

Bezirksratsfrau Kramarek erkundigt sich über die Höhe der Fallzahlen für Rauschgiftdelikte und Sachbeschädigung und ob Plätze für Konsum erkennbar sind im Stadtbezirk.
Die Steigerung der Fallzahlen für Rauschgiftdelikte sei im Gesamtvergleich der Entwicklung nicht außerordentlich hoch und auch seien keine Brennpunkte vorhanden. Die Steigerung lasse sich drauf zurückführen, dass mehr Hinweise auf Konsum und die jeweiligen Plätze aus der Bevölkerung kommen, erklärte Frau Kreye. Herr Korth ergänzt, dass sich diese gestiegenen Fallzahlen auch mit der Personellen Entwicklung im Zusammenhang stehen, da mehr Personal eingesetzt werde. Auch nach Einschätzung der Spezialermittlungsgruppe sei im Stadtbezirk kein Schwerpunkt erkennbar, schloss er seine Ergänzungen.

-Zur Kenntnis genommen


TOP 4.5.
Planung und Umsetzung einer Baumallee entlang der Wülferoder Straße
Haushaltsplan 2019/2020 - Ergebnishaushalt
Haushaltsbegleitantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1297/2018

(Informationsdrucksache Nr. 3089/2019 mit 2 Anlagen)

Herr Sundermeyer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün / OE 67) stellt die Maßnahme vor und beantwortet Nachfragen der Bezirksratsmitglieder.

Bezirksratsherr Quast bedankt sich für die Vorstellung der Maßnahme und äußert seine Freude darüber, dass die Bäume gepflanzt werden.

Bezirksratsfrau Stittgen will wissen, welche Baumart zur Bepflanzung genommen wird. Es werden nur Linden verwendet, antwortet Herr Sundermeyer.


-Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion

TOP 5.1.1.
Erweiterung des Sportgeländes in Bemerode - Folgen für Natur, Klima und Anwohnende
(Drucks. Nr. 15-3126/2019)

Ohne Informationen zu den Folgen für Natur, Klima und die Anwohnenden haben Stadtbezirksrat 06 und der Sportausschuss der LHH im Mai 2019 der Erweiterung der Sportanlage des TSV Bemerode entlang der Oheriedentrift zugestimmt (Drucksache 145/2019). Der Verwaltung liegt aber seit langem ein Umweltgutachten dazu vor, dessen Ergebnisse für die fragliche Naturfläche laut Aussage der Verwaltung in der Bezirksratssitzung am 11. Dezember 2019 nun wohl vom Gutachter selbst vorgestellt werden. Besonders wichtig ist dazu aber auch die Beurteilung der geplanten Baumaßnahmen durch die Verwaltung selbst.

Wir fragen die Verwaltung:

  • Wieviel Bäume und Sträucher müssen für den geplanten Kunstrasensportplatz und die Beach-Sportanlage gefällt bzw. gerodet werden und welche besonderen Pflanzen wachsen derzeit außerdem auf der Fläche?
  • Welche Tierarten – insbesondere auch welche geschützten Tierarten - leben laut Gutachten derzeit auf dem Gelände und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz sind vorgesehen?
  • Wie beurteilt die Verwaltung die Veränderungen durch die Baumaßnahmen und später durch die fertigen Sportanlagen aus Sicht des Arten- und Klimaschutzes und hinsichtlich der Wohnqualität der Anwohnenden (bitte auch unter Berücksichtigung von dauerhafter Bodenversiegelung, Flutlicht- und Lautsprecheranlagen und der bis zu 6 Meter hohen Ballfangzäune)

-Beantwortet

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:


Für den Bau des neuen Kunststoffrasenplatzes und der Beachsportanlage müssen auf dem derzeitigen Vereinsgelände und dem Schulgrundstück 41 Bäume und 520 m² Sträucher gerodet werden. Hinzu kommen 7.850 m² zu rodende Baum- und Strauchpflanzungen auf dem Grundstück der Sporterweiterungsfläche.
Die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung der LHH wurde erteilt.
Auf beiden Grundstücken wurden keine artenschutzrechtlich geschützten Pflanzenarten festgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Folgende Tierartengruppen wurden im Bereich der geplanten Sportanlagenerweiterung untersucht:
• Vögel
• Fledermäuse
• Amphibien.
Für alle nachgewiesenen Arten wurde eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Betroffenheit durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen (Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung durch den Fachgutachter etc.) Verstöße gegen den gesetzlichen Artenschutz ausgeschlossen werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tierarten, deren artenschutzrechtliche Beurteilung und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden in der Bezirksratssitzung am 11.12.19 durch das Gutachterbüro vorgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung sind keine wesentlichen Veränderungen auf den Arten- und Klimaschutz zu erwarten, welche nicht an anderer Stelle ausgeglichen werden können.
Negative Auswirkungen hinsichtlich der Wohnqualität sind ebenfalls nicht zu erwarten. Dies gilt auch für die geplante Flutlichtanlage sowie die Ballfangzäune. Eine Lautsprecheranlage ist im Rahmen der aktuell geplanten Baumaßnahme nicht vorgesehen.
Im Bereich der Sporterweiterungsfläche kommt es nur zu einer geringen Bodenversiegelung. Das Kunstrasenspielfeld und die Beachsportanlage sind wasserdurchlässig, so dass Niederschläge vor Ort versickern können.
Die Maßnahme zur Erweiterung der Bezirkssportanlage basiert auf einem seit langem bestehenden Defizit an Sportanlagen im Quartier. Diese Situation wird sich durch die Erweiterung der Bezirkssportanlage deutlich verbessern, was wiederum positive Auswirkungen auf die Wohnqualität hat (vgl. DS 1145/2019).

Bezirksratsfrau Volland fragt nach, weshalb in der Ausschreibung im Leistungsverzeichnis mehr Bäume ausgeführt sind. Herr Sundermeyer führt aus, dass es unterschiedliche Kategorien gibt. Er werde die genauere Aufstellung hierzu und zu den folgenden Fragen dem Protokoll beifügen.

Frage 1:
In der Kostenaufstellung zur Drucksache 1145/2019 sind die Kosten für die Ersatzpflanzungen nicht ausdrücklich aufgeführt; worin sind diese enthalten?

Protokoll-Antwort:
Grundsätzlich sind Ersatzpflanzungen in der Position „Pflanzarbeiten und Saaten“ enthalten. Nachdem inzwischen der konkrete Umfang der notwendigen Ersatzpflanzungen bekannt ist, wird das entsprechende Kostenbudget abhängig von den Ausschreibungsergebnissen aus den übrigen Kostenpositionen bzw. notfalls aus der Position „Baukosten Indexsteigerung und nicht vorhersehbare Kosten“ aufgestockt.

Frage 2:
Es gibt widersprüchliche Angaben zu den zu fällenden Gehölzen zum einen in der Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (41 Bäume), zum anderen im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung (87 Bäume); wie ist diese Differenz zu erklären?

Protokoll-Antwort:
Die überzähligen Bäume aus der Ausschreibung sind Teil der 7.850m² Baum- und Strauchpflanzung auf dem Grundstück der Sporterweiterungsfläche. Aufgrund des sehr dichten Bewuchses wurde die Anzahl der Bäume auf dieser Teilfläche nur geschätzt. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Baumaßnahme ermittelt. Die Fällgenehmigung schließt sowohl die genannten Einzelbäume als auch die gesamte Baum- und Strauchpflanzung mit ein.

Frage 3:
Wie groß ist der Abstand der geplanten Sportflächen zur nächstgelegenen Wohnbebauung und wie groß dürfte dieser nach den geltenden Immissionsschutzrichtlinien sein?

Protokoll-Antwort:
Maßgeblich für eine schalltechnische Beurteilung ist der Abstand der Außenlinie des Spielfeldes zur nächsten Wohnbebauung. Dieser Abstand zu den nächsten Wohngebieten an der Oheriedetrift, die im Bebauungsplan als Mischgebiete festgesetzt sind, beträgt ca. 76m. Anhand eines schalltechnischen Gutachtens ist sichergestellt, dass es hier zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte kommt. Ein allgemeiner Abstandswert kann hierzu nicht genannt werden, da maßgeblich die jeweils zu bewertende Situation ist.

Bezirksratsherr Ranke äußert seine Probleme mit den Fragen an die Verwaltung. Er erinnert an den bisherigen Prozess und stell fest, dass die bisherigen Planungen auf der Bezirksratsebene mit einstimmigen Ergebnis erfolgt sind und auf der Ratsebene ebenso.

Diese Klarstellende Äußerung von Herrn Ranke wurde von den Bezirksratsmitgliedern mehrheitlich mit einem zustimmenden Klopfen auf die Tische begleitet.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Brabeckstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-3122/2019)

Die Brabeckstraße in Bemerode ist nach langer Bauzeit nun fast fertig. Übrig ist noch ein Abschnitt nördlich des Steinkampsweges aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse, wie uns u.a. in der Septembersitzung erläutert wurde. Vor diesem Grundstück ist ,aus Kirchrode kommend ,ein deutlicher Unterschied in der Straßenhöhe festzustellen. Gerade in der „dunklen Jahreszeit“, auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, sieht man den deutlichen Höhenunterscheid erst recht spät. Aber auch Busse befahren diesen Huckel meist mit Tempo 30, ohne vorher abzubremsen, was für die Insassen zu gefährlichen Situationen führen kann.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind die Eigentumsverhältnisse für eine zügige Fertigstellung mittlerweile geklärt oder kann in naher Zukunft damit gerechnet werden?
2. Wenn ja, wann werden die Bautätigkeiten an dieser Stelle wiederaufgenommen und die Sanierungsmaßnahmen in der Brabeckstraße fertiggestellt?
3. Wenn nein, welche Möglichkeit sieht die Verwaltung den deutlichen Unterschied in der Straßenhöhe kurzfristig aus- bzw. anzugleichen?
-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse im kommenden Jahr 2020 abschließend geklärt werden können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sobald die Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind, können die Arbeiten für den Ausbau des letzten Abschnittes ausgeschrieben und ausgeführt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da sich zwischen Straßenbestand und Neuplanung ein Höhenunterschied von
40-50 cm befindet, gibt es bautechnisch keine weiteren Möglichkeiten als die
provisorische Anpassung, die gebaut wurde. Die Verwaltung prüft eine zusätzliche Beschilderung, um auf die Situation hinzuweisen.

TOP 5.2.2.
Anwohner-Information Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-3159/2019)
Seit dem 25.11.2019 ist die Ostfeldstraße erneut eine ausgewiesene Umleitungsstraße.
Die Lehrter Straße in Fahrtrichtung Anderten ist gesperrt.
Bedauerlicherweise ist es erneut unterblieben die Anwohner der Ostfeldstraße und der zur Ostfeldsstraße führenden Nebenstraßen darüber zu informieren.
Die Ostfeldstraße ist eine der Haupt Zuwegungen zur Grundschule Wasserkampstraße sowie eine wichtige Verkehrsader in Kirchrode. Durch die Vielzahl an Umleitungen über die Ostfeldstraße sind die Anwohner bereits sehr belastet, und es wird sicherlich noch weitere Umleitungen geben, die durch die Entwicklung der Brabeckstraße wohl nicht vermeidbar sind,

Wir daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die Anwohner auch dieses Mal nicht über den oben geschilderten Umstand informiert?
2. Welche Sperrungen oder Umleitungen, die die Ostfeldstraße betreffen, sind in den nächsten Wochen und Monaten geplant?
3. Wann und wie werden die Anwohner zukünftig über diese Umstände informiert?

-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine in der Fahrbahn der Tiergartenstraße/Lehrter Straße aufgetretene Versackung zwischen Ostfeldstraße und Am Tiergarten machte Bauarbeiten erforderlich. Es handelte sich hier um eine Maßnahme kurzer Dauer (Mo., 25.11.2019 bis Fr., 29.11.2019). Für diese Arbeiten war die Sperrung der Lehrter Straße in Fahrtrichtung Anderten erforderlich.
Verkehrsteilnehmer des Straßenzuges Tiergartenstraße/ Lehrter Straße wurden eine Woche vorab mit einer LED-Tafel über die bevorstehende Sperrung informiert. Zudem wurde ein umfassendes Umleitungs- und Hinweiskonzept umgesetzt, damit Verkehrsteilnehmer erst gar nicht über die Ostfeldstraße geführt werden. Nur Verkehrsteilnehmer die trotz vorheriger Hinweise bis zur Sperrung in der Tiergartenstraße gefahren sind, mussten letztlich über die Ostfeldstraße geführt werden.
Eine gesonderte Information der Anlieger der Ostfeldstraße wurde aus diesem Grund für nicht erforderlich gehalten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es sind aktuell keine Sperrungen oder Umleitungen für die Ostfeldstraße bekannt. Möglicherweise wird im Zusammenhang mit dem nördlichen Ausbau der Brabeckstraße eine Umleitung über die Ostfeldstraße erforderlich. Diesbezüglich sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sollte es im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Brabeckstraße 2. BA zu notwendigen Umleitungsverkehren über die Ostfeldstraße kommen, werden die Anwohner wie folgt informiert:
- Die Baumaßnahme wird vor Baubeginn in einer Bezirksratssitzung vorgestellt.
- Es wird Pressemitteilungen bzgl. der Baumaßnahme geben, die auch die ggf. notwendigen Umleitungsstrecken beschreiben.
- Die Anlieger der Ostfeldstraße erhalten ein Informationsschreiben.

TOP 5.2.3.
Platz Ecke Lehmbuschfeld/ Weistfeld
(Drucks. Nr. 15-3123/2019)


Die Straßen Lehmbuschfeld, Weistfeld, Brockfeld und Ellernbuschfeld umschließen einen Platz. Neben einem Spielplatz und einer kleinen Bepflanzung durch Nadelbäume ist der Platz an der Ecke Lehmbuschfeld/ Weistfeld versiegelt. Im Sommer wächst das Gras, aufgrund mangelnder Pflege, zwischen den Ritzen fast einen halben Meter hoch. Der Platz lädt in seiner jetzigen Form nicht zum Verweilen ein.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Versiegelung des Platzes an der entsprechenden Ecke durch z.B. eine Grünfläche oder weitere Baumbepflanzungen nebst Sitzmöglichkeiten aufzuwerten?
2. Falls Veränderungen denkbar wären, zu wann kann damit gerechnet werden?
-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Grundlage für die Gestaltung des Quartierparks Nord (Brockfeld) ist der im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs 1997 prämierte Gestaltungsentwurf vom Landschaftsarchitekturbüro Lohaus Carl. Das Konzept betont bewusst den Kontrast der zentralen, mit heimischen Kiefern überstellten grünen Rasenmitte mit einem rauen, umfassenden platzartigen Saum. Die scheinbar versiegelt wirkenden Oberflächen wurden gezielt mit durchlaufenden Vegetationsfugen und offenen Beetstreifen hergestellt, in denen sich standortgerechte Pflanzengesellschaften aus kalkverträglichen Kräutern und Stauden entwickeln konnten. Daneben gliedern offene Bauminseln mit den markanten silberblättrigen Ölweiden die besondere Topographie in der Hanglage.
Sitzangebote gibt es am oberen Platzrand in der Pergolenachse und auf den eingestreuten Mauerlinien.
Eine Veränderung des o.g. Gestaltungskonzeptes ist nicht vorgesehen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ergänzungsmöglichkeiten für zusätzliche Bänke werden in den kommenden Wochen durch die Verwaltung geprüft.Der Stadtbezirksrat wird dann über das Ergebnis zeitnah informiert.

TOP 5.2.4.
FW 3 (Feuer- und Rettungswache 3)
(Drucks. Nr. 15-3124/2019)

Seit Oktober dieses Jahres ist die Feuerwache 3 in Kirchrode ein fester Bestandteil des Stadtbezirks. Vermehrt kann man feststellen, dass bei Ausfahrten mit Blaulicht zu Einsätzen die Kreuzung Lange-Feld-Straße/Bemeroder Straße nicht für die Feuerwehr gesperrt ist.

Wir daher die Verwaltung:
1. Wird die Ampelschaltung hier für die Feuerwehr geändert und wenn ja, wann?
2. Ist eine Ampel an der neuen Ausfahrt der Feuerwache auf die Bemeroder Straße geplant und wann wird diese installiert?
-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Die Ampelschaltung wird im Januar 2020 geändert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Es ist geplant, diese Ausfahrt ebenfalls zu signalisieren. Dies soll im Januar 2020 erfolgen.

TOP 5.2.5.

Drängelgitter

(Drucks. Nr. 15-3125/2019)


Mit der DS 15-20-18 beantragte die CDU Fraktion die Errichtung eines Drängelgitters in der Borchersstraße in Kirchrode, denn die Anwohner des Engen Durchgangs in der Borchersstraße beklagen immer wieder, dass Fahrradfahrer und teilweise sogar Motorradfahrer hier Rücksichtslos durch den engen Durchgang mit hoher Geschwindigkeit fahren.
Eltern mit Kindern, die hier Ihren direkten Ausgang von Ihrem Grundstück haben,
möchten das hier dringend für Abhilfe gesorgt wird.
Die Verwaltung sagte die Durchführung dieser Maßnahme für Oktober 2018 zu,
dann, auf Nachfrage, bis zum Beginn der Sommerferien diesen Jahres.
Auf Erneute Nachfrage erhielten wir die Antwort ,dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Arbeiten Ende Oktober 2019 mit der Aufstellung der Drängelgitter zum Abschluss kommen.
Leider ist die Maßnahme immer noch nicht umgesetzt.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann ist denn nun mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbindlich zu rechnen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung:
Das Drängelgitter wird bis zum 21.02.2020 eingebaut.

TOP 5.3.
der FPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Beleuchtung Emslandstrasse
(Drucks. Nr. 15-3127/2019)

auf der Bezirksratssitzung vom 11.09.2019 (Nr 15-2257/2019) wurde die Beleuchtung zwischen der Haltestelle Emslandstrasse und dem auf der Emslandstrasse befindlichen Bolzplatz als ungünstig beschrieben, da die Laternen auf die Strasse und nicht auf den Fussweg ausgerichtet sind. Für die Fussgänger und Radfahrer erzeugt diese Dunkelheit Unsicherheit. Die Verwaltung antwortete, dass die Dunkelheit von den Bestandsbäumen ausgelöst werde und der Fachbereich Grün ein Rückschnitt vornehmen wolle, um die Ausleuchtung zu verbessern.

Leider ist aktuell keine Verbesserung (17.11.2019) der Beleuchtung auf dem Teilstück der Emslandstrasse festzustellen.

Vor diesem Hintergrund folgende Fragen:

- Ist der Rückschnitt vorgenommen worden?

- Können an den Laternenmasten zwischen der Haltestelle Emslandstrasse und dem Bolzplatz zusätzlich Lampen angebracht werden, die den Fussweg ausleuchten?

-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ein großzügiger Rückschnitt im Seitenbereich wurde bereits umgesetzt. Der Rückschnitt an den Bestandsbäumen wird bis zum Frühjahr 2020 durchgeführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine zusätzliche Leuchte an den vorhandenen Masten zu installieren ist aus statischen und konstruktiven Gründen nicht möglich.

TOP 5.3.2.
Sanierung Rathaus Bemerode
(Drucks. Nr. 15-3128/2019)

das Rathaus Bemerode soll aufwendig saniert werden. Neben der Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden ist auch eine Dachsanierung geplant. Im Rahmen der Dachsanierung könnte es sinnvoll sein, durch die Ausstattung des Daches mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energieversorgung zu leisten.
Vor diesem Hintergrund folgende Fragen:
- Ist es möglich das Rathaus Bemerode mit einer Photovoltaikanlage auszustatten um die künftige Stromversorgung des Rathauses zu gewährleisten und gegebenfalls auch Nachbarimmobilien mitzuversorgen?
- Welche Voraussetzungen sind für eine detaillierte Prüfung dieser Maßnahme erforderlich, oder ist im Rahmen der Sanierungsplanung bereits daran gedacht worden?
-Beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die zurzeit stattfindende Untersuchung soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie den Aufwand einer Sanierung des Rathauses Bemerode ermitteln. Grundsätzlich wird dabei die Ausstattung der Dachflächen mit Gründach und/oder Photovoltaikanlage mitgedacht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die detaillierte Prüfung und Planung dieser Maßnahme erfolgt sinnvollerweise im Rahmen der konkreten Sanierungsplanung, die nach Abschluss der Machbarkeitsstudie beginnen kann. Voraussetzung für den Beginn der konkreten Sanierungsplanung ist die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung in Folge des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und die Verankerung der Maßnahme in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre.

TOP 5.4.
der SPD-Fraktion

TOP 5.4.1.
Verkehrssichert vor der GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-3129/2019)

Im Zuge der Umbauarbeiten in der Brabeckstraße sollten Maßnahmen in den Kreuzungsbereichen der Anecampstraße und Am Sandberge erfolgen. Gerade vor der Grundschule Am Sandberge kommt es durch die leider vorhandenen Hol- und Bringfahrten der Eltern immer wieder zu kritischen Situation. Bisherige Ideen und Vorschläge brachten, wenn überhaupt nur kurzfristige Veränderungen. Neben den Umbauarbeiten wurde eigentlich auch eine Erneuerung der Fahrbahndecke in den Kreuzungsbereichen erwartet. Beides hat bisher nicht stattgefunden und da die Baufirmen abgezogen sind ist offensichtlich nicht mehr damit zu rechnen.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wieso wurden vor der GS Am Sandberge keine weiteren baulichen Veränderungen vorgenommen?

2. Wieso erfolgte keine Fahrbahnerneuerung im gesamten Kreuzungsbereich?

-Beantwortet


Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2 im Zusammenhang:
Bei den derzeit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen handelt es sich um die Umsetzung der Umgestaltung der Brabeckstraße von Am Sandberge bis Tiergartenstraße, wie in der Beschlussdrucksache 2372/2014 politisch beschlossen.
Die Planungen haben keine baulichen Veränderungen vor der GS Am Sandberge vorgesehen. Lediglich der Kreuzungsbereich wurde in Teilbereichen mit Einrichtung von barrierefreien Leitelementen ausgestattet. Auch die Erneuerung des gesamten Knotenpunktbereiches war nicht Inhalt der Beschlussdrucksache.
Der 1. Bauabschnitt von der Einmündung Am Sandberge bis zur Überführung des Südschnellweges wurde (bis auf einen kurzen Abschnitt in Höhe Haus Nr. 129) bereits abgeschlossen. Der 2. Bauabschnitt bis zur Tiergartenstraße erfolgt nächstes Jahr.

TOP 5.4.2.
Probierbäume im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3130/2019)

Innerhalb der vieler Grünflächen im Stadtbezirk gibt es auch zahlreiche unterschiedliche Obstbäume. Diese bieten über das Jahr verteilt Obst zum Selberpflücken. Eine erste gute Idee um auf die vorhandenen Obstbäume hinzuweisen ist sicherlich der erste Essbare Rastplatz, welcher in Zusammenarbeit der Region Hannover und der LHH entwickelt und auf dem südlichen Kronsberg errichtet wurde. Allerdings verfault augenscheinlich zahlreiches Obst direkt am Baum oder unter diesen, da das Obst nur begrenzt gesammelt wird. Dass die öffentlichen Grünflächen jederzeit betreten werden dürfen und auch das Pflücken des Obstes erlaubt ist, wissen anscheinend leider nicht alle Bürger*innen. Ein beschreibendes, witterungsbeständiges Schild, vielleicht auch mit Sortenbeschreibung, könnte unkompliziert Abhilfe schaffen und auf das vorhandene Angebot hinweisen.

Fragen an die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die im Stadtbezirk in den öffentlichen Grünflächen vorhandenen Obstbäume mit einem witterungsbeständigen Schild „Probierbaum – bitte bedienen sie sich!“ (o.ä.) unter dem Hinweis auf den Schutz des Baumes, zu versehen?

2. Wäre dies auch für die öffentlich zugänglichen, aber auf privatem Grundstück befindlichen Obstbäume unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer sinnvoll?

-Beantwortet



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auf einer großen Obstwiese im Landschaftsraum Kronsberg sind bereits Schilder installiert worden und, wie oben angeführt, macht auch der „Essbare Rastplatz“ auf Erntemöglichkeiten in der Landschaft aufmerksam. Weitere Schilder in der Landschaft hält die Verwaltung für nicht erforderlich. Die Obstbäume auf den innerstädtischen Grünflächen dürfen grundsätzlich beerntet werden und diese Möglichkeit wird auch derzeit schon genutzt.

Eine aktive Werbung für die Obsternte durch die vorgeschlagenen Schilder hält die Verwaltung aktuell nicht für erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Aufstellen von Schildern auf privaten Flächen durch die Landeshauptstadt Hannover ist nicht möglich.

TOP 5.4.3.
Alarmfahrten FRW 3
(Drucks. Nr. 15-3131/2019)

Seit dem 1. Oktober verrichten nicht nur die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Kirchrode, Bemerode und Wülferode ihren Dienst im und für den Stadtbezirk, sondern auch die Bediensteten der Berufsfeuerwehr. Sie verrichten seitdem ihren Dienst in der neuen Feuer- und Rettungswach 3 in der Lange-Feld-Straße. Bei der Vorstellung der Pläne für diese Wache wurden auch Ideen für eine angepasste Steuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lange-Feld-Straße/Bemerode Straße und eine LSA an der Ein- und Ausfahrt des Geländes bekannt. So sollten die beiden Ampelanlagen bei Alarm auf „komplett Rot“ schalten, um so dem Feuer- und Rettungsdienst eine Ausfahrt mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn und damit ohne entsprechende Geräuschs Entwicklungen, zu ermöglichen. Zusätzlich sollte die Neben-/Notausfahrt eine LSA erhalten. Bisher konnte eine Umsetzung dieser sinnvollen Maßnahmen nicht beobachtet werden.
Fragen:

1. Bis wann ist eine entsprechende Schaltung der LSAen geplant?

2. Ab wann kann die Neben-/Notausfahrt von der FRW 3 auf die Bemeroder Str. erfolgen?

-Beantwortet



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Ampelschaltung wird im Januar 2020 geändert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Die Signalisierung der Notausfahrt soll im Januar 2020 erfolgen. Ab dann kann die Notausfahrt signalisiert genutzt werden. Technisch nutzbar ist sie bereits heute.

TOP 5.4.4.

Umbau Bushaltestellen Wülferode

(Drucks. Nr. 15-3132/2019)


Seit längerem gibt es Anstrengungen in Wülferode um die Situation rund um die dortigen Bushaltestellen zu verändern. Dazu wurde innerhalb der Bürgergemeinschaft Wülferode eine entsprechende Projektgruppe eingerichtet. Dieser und dem Interkreis wurden im April Pläne zur Umgestaltung der Haltestellen „Wülferoder Platz“ vorgestellt und später im Jahr auch gegenüber den Interessierten aus Wülferode. Es war vorgesehen für die Haltestelle in Fahrtrichtung Bemerode (Haltestelle vor dem Nartenhof) einen Antrag auf Fördermittel beim Land Niedersachsen für den barrierefreien Ausbau zu stellen.

Fragen an die Verwaltung:

1. Mit welchem Ergebnis wurde der Antrag von Seiten des Landes Niedersachsen beschieden?

2. Wie ist der aktuelle Zeitplan zum Umbau?

-Beantwortet


Der Förderantrag zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Wülferoder Platz“, üstra-Linie 330, Fahrtrichtung Bemeroder Rathaus, wurde im Mai 2019 fristgerecht bei der Landesnahverkehrsgesellschaft eingereicht.

Mit der sogenannten „Programmaufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm 2020 des Landes Niedersachsen“ rechnen wir für Anfang Februar 2020. Der „Zuwendungsbescheid“ soll gemäß Förderregularien bis Ende März ergehen.

Die Planungen sind erfolgt. Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides erfolgen Ausschrei­bung, Bauvergabe und Bauvorbereitung. Als Bauzeit wurden vier Wochen veranschlagt. Ziel ist die Fertigstellung bis Ende 2020.

TOP 5.4.5.
Zuwegung vom Messeschnellweg zur Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-3133/2019)

Bis vor einigen Wochen war es vom Messeschnellweg kommend in Richtung des Kreuzungsbereiches Bemeroder Straße/Zuschlagstraße möglich zweispurig links auf die Bemeroder Straße in Richtung Südstadt-Bult/Kinderkrankenhaus auf der Bult abzubiegen. Dies ist aktuell nicht mehr möglich. Der Verkehr vom Messeschnellweg wird jetzt getrennt und kann nur noch einspurig links oder rechts auf die Bemeroder Straße abbiegen. Dies führt gerade im morgendlichen Berufsverkehrs zu deutlich längeren Rückstaus für die Linksabbiegenden. Eine bauliche Einschränkung für diese Veränderung des Verkehrsflusses ist augenscheinlich nicht vorhanden. Daher erscheint es ratsam zur ursprünglichen Verkehrslenkung zurückzukehren.

Fragen an die Verwaltung:

1. Welche Gründe gab es für die Veränderung der Verkehrsführung?

2. Erscheint es sinnvoll zur alten Regelung zurückzukehren und damit das Linksabbiegen wieder auf beiden Spuren zu ermöglichen?

-Beantwortet


Bei der Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt Messeschnellweg / Zuschlagstraße / Bemeroder Straße handelt es sich um eine Anlage des Landes Niedersachsen, so dass die Einflussnahmemöglichkeiten der Verwaltung zur Beschleunigung der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen begrenzt sind. In der Sache nehmen wir - in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – wie folgt Stellung:

Aufgrund aktuell geltender Richtlinien ist es für die Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit erforderlich geworden, ein zweistreifiges Linksabbiegen aus der Zuschlagstraße (vom Messeschnellweg kommend) bei gleichzeitig möglicher Freigabe der über die Bemeroder Straße geführten Furt für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu unterbinden.
Um die zweistreifige Linksabbiegerführung unter Beachtung der Vorgaben künftig weiterhin aufrechterhalten zu können, muss die aktuelle Steuerung der Lichtsignalanlage komplett erneuert werden. Bis dahin ist es leider erforderlich, sich mit schnell realisierbaren Maßnahmen temporär zu behelfen. Deshalb musste ein Linksabbiegen von der rechten Spur mittels Fahrbahnmarkierung und Beschilderung unterbunden werden. Mit der Erneuerung der Lichtsignalanlagensteuerung soll auch eine weitere Optimierung der Wartezeiten an der Zuschlagstraße in den täglichen Spitzenstunden des Verkehrsaufkommens erreicht werden.
Im Detail ergibt sich das Erfordernis für die derzeitige Verkehrsführung aus den Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Werden Linksabbiegern zwei oder mehr Fahrstreifen zur Verfügung gestellt, sind diese gesichert zu führen. D.h., dass bei Freigabe des abbiegenden Verkehrs, keine bedingt verträglichen Ströme, wie in diesem Fall querende Fußgänger und Radfahrer, gleichzeitig Grünlicht erhalten dürfen. Diese Vorgabe macht durchaus Sinn, da es bei einem zweistreifigen Linksabbiegen und gleichzeitiger Furtfreigabe dazu kommen kann, dass Linksabbieger, die die rechte Spur benutzen, den zeitgleich querenden Fußgänger oder Radfahrer zu spät oder gar nicht sehen, wenn ein Fahrzeug auf der linken Spur die Sicht versperrt. Leider ergeben diese temporär notwendigen Maßnahmen einen längeren Rückstau. Jedoch muss der Sicherheit einer Leistungsfähigkeit Vorrang gewährt werden. Sobald die Programmierung geändert ist, kann wieder zweispurig abgebogen werden. Dies soll natürlich schnellstmöglich geschehen. Da es sich jedoch nicht nur um eine einfache Parameteränderung handelt, ist die Anpassung der Steuerung nicht wie vermutet schnell umsetzbar.

TOP 5.4.6.
Spielplatz Börgerstraße-Nord
(Drucks. Nr. 15-3134/2019)

Der Spielplatz Börgerstraße-Nord (Spielplatz-Nr.: 160202) ist im Geoinformationssystem der LHH als sogenannter Bolzplatz ausgewiesen. Der gültige Bebauungsplan Nr. 1425 sieht an dieser Stelle einen Bolzplatz und „Öffentliche Spiel- und Erholungsfläche sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ vor. Vor Ort entsteht allerdings durch eine entsprechende Ausschilderung der Eindruck eines Spielplatzes. Im oben genannten Bebauungsplan wird auch ein „Öffentlicher Spielplatz“ ausgewiesen. Dieser liegt jedoch an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches. Der Gesetzgeber hat, wenn auch nicht immer ganz abschließend aber dennoch für die einzelnen Nutzungsarten, verschiedene Ausgestaltungsformen ausgearbeitet und sieht Unterschiede zwischen Spielplätzen, Spielflächen sowie (wenn auch hier nicht zu treffend) Spielparks vor. Daher erscheint es ratsam, an dieser Stelle für Klarheit zu Sorgen als was genau diese Flächen vorgesehen sind und wie sie genutzt werden sollen/müssten.
Fragen an die Verwaltung:
1. Ist diese Fläche als Bolz- oder Spielplatz oder Spielfläche definiert und entsprechend nutzbar?

2. Gibt es rechtliche Grenzen bei der Art und Ausgestaltung von Spielgeräten?

3. Können für eine Umgestaltung der Fläche auch die Mittel aus dem Sonderprogramm „Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen“ genutzt werden?

-Beantwortet



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die vor Ort durch die vorhandene Ausstattung als Spielfläche/-platz wahrnehmbare Fläche ist als Bolzplatz fest definiert und verortet und durch die allgemeine Ausweisung als Spiel- und Erholungsfläche nutzbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Durch die Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan 1425 dieser Fläche sowohl als Bolzplatz als auch als Spiel- und Erholungsfläche ist eine Ausstattung mit Spielgeräten zulässig. Aufgrund der weiteren Festsetzung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist es sinnvoll, die mit Spielangeboten ausgestattete Spielfläche in die Nähe des räumlich festgesetzten Bolzplatzes zu positionieren. So wurde auch hier bei der Planung verfahren. Somit kann in diesem Bereich zudem ganz unproblematisch die städtische Spielplatzsatzung zur Anwendung kommen, da der Spielbereich durch die Ausstattung klar erkennbar wird. Mit der Beschilderung als „Spielplatz“ wird dies zusätzlich unterstützt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ja, es können auch Mittel aus dem Sonderprogramm „Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen“ genutzt werden.

TOP 5.4.7.
Wegeverbindung über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-3135/2019)

Über die Informationsdrucksache 3089/2019 „Planung und Umsetzung einer Baumallee entlang der Wülferoder Straße Haushaltsplan 2019/2020“ wird ein über die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019/2020 am 12.09. eingebrachter und beschlossener sowie von der Ratsebene aufgegriffener Antrag umgesetzt. Lange Jahre war dies leider erfolglos. Umso mehr ist es erfreulich, wenn dies jetzt erfolgt. Daneben gab es u.a. von der SPD-Fraktion einen Antrag zur Installation einer Beleuchtung der Wegeverbindung. Auch dieser wurde von der Ratsebene aufgegriffen mit dem Ziel der Errichtung eines innovativen Beleuchtungsprojektes. Nachdem nun die Allee fertig gestellt wird, wäre es notwendig auch die Beleuchtung aufzubauen.

Fragen an die Verwaltung:

Wie ist der Umsetzungsstand es entsprechenden HH-Antrag zur Beleuchtung der Wegeverbindung?

Bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

-Beantwortet



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Sanierungsmaßnahmen für den Geh- und Radweg gestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach aktueller Haushaltsplanung sind die Sanierungsmaßnahmen für den Geh- und Radweg nicht vor dem Jahr 2023 möglich.


TOP 5.5.
von Bezirksratsherrn Wahl (Die linke.)

TOP 5.5.1.
Stadtbibliothek Am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-3136/2019)

Die Stadtbibliothek Am Kronsberg (im Stadtteilzentrum KroKuS) ist eine von 18 Bibliotheken im Stadtgebiet. Seit letztem Jahr wurden die Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek Am Kronsberg verlängert und ihr Angebot wird von den Bürger*innen sehr gerne angenommen.

Durch Veränderungen in der Gesellschaft ist es eventuell möglich, dass die Besucher*innenzahlen der Stadtbibliothek zurückgehen werden. Gerade für Erwachsene, die keine Sozialleistungen bekommen und trotzdem wenig verdienen, könnte die Jahres-Nutzungsgebühr von 24€ ein Grund sein, nicht in die Bibliothek zu gehen, sondern sich Informationen und Lesestoff im Internet oder anderweitig zu suchen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

0. Wie sieht die Altersstruktur der Benutzer*innen der Stadtbibliothek Am Kronsberg der letzten 3 Jahre aus?
0. Würde ein kostenloser Ausleihservice (ohne Jahresgebühr) die Nachfrage nach Dienstleistungen der Bibliothek steigern?
0. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Jahres-Nutzungsgebühren der letzten 3 Jahre in der Stadtbibliothek Am Kronsberg?
-Beantwortet

Antwort zu Frage 1:
Für die Jahre 2016 bis 2018 sind in der Stadtbibliothek Am Kronsberg durchschnittlich 2.500 Kund*innen gemeldet. Davon gehören durchschnittlich ca. 80 % der Kund*innen zu der Benutzergruppe der unter 25-Jährigen mit einem kostenfreien Leseausweis oder einem Leseausweis mit reduziertem Leseentgelt von 12 € für die über 20-Jährigen. Zu der Benutzergruppe der vom Leseentgelt befreiten über 25-Jährigen gehören durchschnittlich ca. 5 % der Kund*innen.
Die o.g. Zahl erfasst nur die Menschen, die sich zuerst in der Stadtteilbibliothek im Krokus als Kund*in angemeldet haben. Da die Ausweise der Stadtbibliothek Hannover in allen Einrichtungen gelten, besuchen auch Menschen aus anderen Stadtteilen die Stadtteilbibliothek im Krokus.

Antwort zu Frage 2:
Die Benutzungsbedingungen wurden 2015 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Im Anhang der Benutzungsbedingungen wird unter Ziffer I auch die Höhe der Jahresgebühr für den Leseausweis festgesetzt. Ein zukünftiger Verzicht auf die Jahresgebühr betrifft alle Bibliotheken des Gesamtsystems der Stadtbibliothek Hannover, da es nur einen Leseausweis gibt, der in allen Einrichtungen gleichermaßen genutzt werden kann.
Ein kostenloser Leseausweis kann ein niederschwelliger Zugang zu den bisher kostenpflichtigen Dienstleistungen der Stadtbibliothek sein und wäre ggf. ein Anreiz für Bürger*innen, diese Dienstleistungen zukünftig zu nutzen.

Antwort zu Frage 3:
Die jährlichen Einnahmen durch die Jahresgebühr (Neuanmeldungen und Verlängerungen) zur Nutzung der kostenpflichtigen Angebote werden dem Gesamtsystem der Stadtbibliothek Hannover zugerechnet. Sie sind nicht auf die einzelnen Stadtteilbibliotheken herunterzubrechen.
Zahlreiche Kund*innen nutzen mit einem Leseausweis mehrere Bibliotheken für ihre jeweils unterschiedlichen Bedarfe. Die Erstanmeldung für einen Leseausweises kann somit in einer anderen Bibliothek erfolgen als die jährliche Verlängerung. Dies bedingt sich z. B. durch den Wohn- und Arbeitsort als auch die Freizeitumgebung der Kund*innen.

TOP 6.
Einwohner*innenfragestunde
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ampelanlage – Anecampstraße
Die Ampelanlage an der Anecampstraße funktioniert nicht für Radfahrer*innen, informiert ein Einwohner, ebenso die Ampelanlage am Sandberge.

Verkehr Wilhelm-Göhr-Straße
Das Verkehrsaufkommen in der Wilhelm-Göhr-Straße ist unkontrolliert zu schnelle, führt ein Einwohner an. Durch Besucher der Sportanlagen sei eine Zunahme feststellbar. Eine Kontrolle des Verkehrsaufkommens sei nicht erkennbar, jedoch wünschenswert.
Bezirksbürgermeister Rödel weist auf den glücklichen Umstand der Polizei in der Sitzung und empfiehlt, das sowohl die Polizei als auch der Vorsitzende des TSV, ebenfalls anwesend, diese Hinweise mitnehmen werden.

Erweiterung der Sportanlage – Beleuchtung / Streuweite
Die Streuweite der Beleuchtung scheint heller zu werden und ob diese zurückgefahren werden kann, will ein Einwohner wissen.
Bezirksbürgermeister Rödel übergibt an Herrn Duttke, den Vorsitzenden des TSV. Dieser führt aus, dass es sich bei der Anlage um die gleiche handelt, die seit über 40 Jahren funktioniert. Diese sei sicherlich sehr alt. Des Weiteren ergänzt er, dass den Hinweis mit den zu schnell fahrenden Autos in die nächste Vereinszeitung mit aufnehmen werde.


Auswirkung Nahrungsangebot für Vogelarten im Zusammenhang mit Erweiterung der Sportanlage
Die möglichen Auswirkungen auf das Nahrungsangebot für Vogelarten interessiert einen Einwohner. Daher möchte er wissen, ob möglicher Weise das Nahrungsangebot für einige Vogelarten wegfällt. Im näheren Bereich sei das Nahrungsangebot vorhanden, stellt Herr Grüning klar.

Waldgebiet: Entwässerung
Ob die mögliche Entwässerung durch den Wegfall des Waldgebietes gewährleistet werde, will ein Einwohner in Erfahrung bringen. Bei neueren Bebauungsplänen ist dieser Umstand bereits in der Planung mitberücksichtigt, zudem verweist er auf seine Ausführungen zuvor, dass es sich hierbei nicht um einen Wald im rechtlichen Sinne handelt.

Zeitplan für mögliche Fällungen
Wann der Zeitplan für mögliche Fällungen sein wird, möchte ein Einwohner wissen. Die Baugenehmigung werde für Januar erwartet, erst im Anschluss kann die Fällgenehmigung erfolgen, informiert Herr Sundermeyer. Die Planungen hierzu sind für das Frühjahr vorgesehen.

Drogendelikte Kronsberg
Eine Einwohnerin gibt der Polizei den Hinweis, sie solle die Drogendelikte am Kronsberg nicht zu klein nehmen.
Frau Kreye stellt klar, dass die Polizei die Rauschgiftkriminalität sehr ernst nehmen, auch vor dem Hintergrund der Folgekriminalität. Diese Art der Delikte weise in Ihrem Bereich eine hohe Sozialschädlichkeit auf, daher werde sie auch sehr aufmerksam verfolgt. Die Polizei ist auf die Hinweise der Bevölkerung angewiesen, betonte sie und fügte hinzu, dass sie diese Problematik sehr ernst nehmen.



-Durchgeführt von 20:04 - 20:29 Uhr


TOP 7.
VERWALTUNGSVORLAGEN

TOP 7.1.
Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)

Antrag,
der planerischen Entwicklung und Realisierung von neuen Kleingärten am Kronsberg-Nord mit einem Kostenrahmen in Höhe von rd. 700.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates
- Entscheidungsrecht des Rates
-Einstimmig
Bezirksratsherr Quast fragt nach, ob für die bisherige Nutzung vom Reitverein Ersatzflächen vorgesehen sind. Frau Schwägerl führt aus, das sie das tatsächlich im Verfahren überprüfen würden.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Aus der letzten Sitzung - 13. November 2019 -

TOP 8.1.1.
Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Spielplatz Börgerstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2802/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Spielplatz Börgerstraße Nord aus den Haushaltsmitteln 2019 für die Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen wieder mit einer Kletterburg, ähnlich der 2017 entfernten, auszustatten und im Bereich Bolzplatz zusätzliche Bäume, wenn der Standort es erlaubt Obstbäume, anzupflanzen.

-Erledigt durch Neufassung:
15-2802/2019 N1

TOP 8.1.1.

Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Spielplatz Börgerstraße Nord

(Drucks. Nr. 15-2802/2019 N1)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Spielplatz Börgerstraße Nord aus den Haushaltsmitteln 2019 2020 für die Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen wieder mit einer Kletterburg, ähnlich der 2017 entfernten, auszustatten und im Bereich Bolzplatz zusätzliche Bäume, wenn der Standort es erlaubt Obstbäume, anzupflanzen. Kinder sind in die Planung zur Umgestaltung entsprechend einzubeziehen.

-Einstimmig

TOP 8.1.2.

Vorlage des Umweltgutachtens zur aktuellen Planung des Kunstrasenplatzes beim TSV-Bemerode

(Drucks. Nr. 15-2804/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das 2018 auf dem Gelände des TSV-Bemerode erhobene Umweltgutachten dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorzustellen und vollständig anhand zu geben. Die Umsetzung des Bauvorhabens Kunstrasenplatz wird ausgesetzt, bis die Politik Gelegenheit hatte, dieses der Verwaltung seit langem vorliegende Umweltgutachten zu prüfen und die Lage entsprechend zu bewerten.

-Erledigt durch Neufassung:
15-2802/2019 N1

TOP 8.1.2.

Vorlage des Umweltgutachtens zur aktuellen Planung des Kunstrasenplatzes beim TSV-Bemerode

(Drucks. Nr. 15-2804/2019 N1)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das 2018 auf dem Gelände des TSV-Bemerode erhobene Umweltgutachten dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorzustellen und vollständig anhand zu geben. Die Umsetzung des Bauvorhabens Kunstrasenplatz wird ausgesetzt, bis die Politik Gelegenheit hatte, dieses der Verwaltung seit langem vorliegende Umweltgutachten zu prüfen und die Lage entsprechend zu bewerten.

-3 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.3.

Jugendzentrum Bemerode

(Drucks. Nr. 15-2808/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Jugendzentrum in Bemerode wird nach dem ehemaligen Bezirksbürgermeister Heinz Boldt benannt.


-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.4.
Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Schulhof GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2810/2019)

Antrag

Die entsprechend für den Stadtbezirk vorhandenen Mittel aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen für 2019 werden für den Schulhof der Grundschule Am Sandberge genutzt.

-Erledigt durch Neufassung:
15-2810/2019 N1



TOP 8.1.4.
Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen – Schulhof GS Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-2810/2019 N1)

Antrag

Die entsprechend für den Stadtbezirk vorhandenen Mittel aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen für 2019 werden für den Schulhof der Grundschule Am Sandberge genutzt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind in die Planung der Umgestaltung entsprechend einzubeziehen.

-Einstimmig


TOP 8.2.
der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN-Fraktion

TOP 8.2.1.
Gefahrenstelle Rollstuhlrampe am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-3168/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich die Rollstuhlrampe hinter dem Bemeroder Rathaus umbauen zu lassen und bis zum Umbau zu sichern, da die maximal erlaubte Neigung weit überschritten ist und somit Kippgefahr besteht.

-Einstimmig


TOP 8.2.2.
Entpflasterung der Verkehrsinseln Brabeckstraße zugunsten von Bienenweiden
(Drucks. Nr. 15-3169/2019)

Antrag

die Verwaltung möge die neu angelegten, versiegelten Verkehrsinseln auf der Brabeckstraße zum Zwecke der Anlage von Bienenwiesen wieder entpflastern und damit dem genehmigten Antrag Nr. 15-0608/2019 aus der Sitzung vom 13.03.2019 nachkommen.

-4 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, Enthaltungen


TOP 8.2.3.
Getränkeversorgung im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-3170/2019)

Antrag

die Verwaltung wird aufgefordert, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten und dem Bezirksrat vorzustellen, wie sich Nutzerinnen und Nutzer des Stadtteilzentrums KroKuS im Haus zuverlässig mit heißen und kalten Getränken versorgen können bzw. versorgt werden können.

-16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Bank Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-3171/2019)

Antrag

Auf dem Spielplatz Siemenshop wird eine dritte Bank, finanziert aus Mitteln des Bezirksrates und dem entsprechenden Etat der LHH aufgestellt.

-Erledigt durch Neufassung:
15-3171/2019 N1



TOP 8.3.1.
Bank Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-3171/2019 N1)

Antrag

Auf dem Spielplatz Siemenshop wird eine dritte Bank, finanziert aus Mitteln des Bezirksrates und dem entsprechenden Etat Bestand der LHH aufgestellt.

-Einstimmig


TOP 8.3.2.
Bebauungsplan 1551
(Drucks. Nr. 15-3172/2019)

Antrag

Für den Bebauungsplan 1551 „Wohngebiet Kronsberg-Nord“ wird für den festgesetzten „Öffentlichen Spielplatz“ im Bereich der Straßen Lehmbuschfeld/ Kreuzbusch/ Rehbuschfeld/ Wittbusch eine 7. Änderung eingeleitet mit dem Ziel dort neben einem „öffentlichen Spielplatz“ auch eine private Nutzung als Grün- und Erholungsfläche ohne feste Bauwerke z.B. durch einen e.V. zu ermöglichen.

-15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.3.
Anliegerstraßen
(Drucks. Nr. 15-3173/2019)

Antrag

Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Umwandlung der unten genannten Straßen in reine Anliegerstraßen und LKW-Durchfahrtsverbot.

Hedwigsweg
Rutenbergstraße
Vinzenzstraße
Winzingeroderweg
Berkelmannweg
Greithweg zwischen Bünteweg und Am Heisterholze
Am Heisterholze
Merziger Str.
Sankt-Wendel-Weg
Dudweilerstraße
Völklinger Str.
Pirmasenser Str.
Zweibrückner Str.

-9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.3.4.

Sperrmarkierungen Kirchbichler Str.

(Drucks. Nr. 15-3174/2019)

Antrag


Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zum Auftragen von Sperrmarkierungen im Kreuzungsbereich der Kirchbichler Str. und Bockmerholzstraße.

-Erledigt durch Neufassung:
15-3174/2019 N1



TOP 8.3.4.
Sperrmarkierungen Kirchbichler Str.
(Drucks. Nr. 15-3174/2019 N1)

Antrag

Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zum Auftragen von Sperrmarkierungen im Kreuzungsbereich der Kirchbichler Str. und Bockmerholzstraße und Linneworth.

-Einstimmig


TOP 8.4.
Interfraktionell

TOP 8.4.1.
Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld (B-Plan 1553 „Kronsberg-Süd“)
(Drucks. Nr. 15-3177/2019)

Antrag

Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel sowie bei erfolgreicher Zustimmung durch diesen dem Rat der Landeshauptstadt Hannover eine Beschlussdrucksache zur Benennung der folgenden Straßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1553, „Kronsberg-Süd vor. Die entsprechenden Straßen sind der Übersichtskarte zu entnehmen:

4 Iris-Runge-Platz
8c (südlich Baufelder C7 bis C11) Vera-Rubin-Straße

24 Auf dem Bassel

Übersichtskarte s. Anlage 1

-Einstimmig

TOP 8.4.2.

Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode (B-Plan 1553 „Kronsberg-Süd“)

(Drucks. Nr. 15-3178/2019)

Antrag


Folgende Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1553, „Kronsberg-Süd“ anhand der Übersichtskarte zu beschließen:

2 Maria-Telkes-Platz
3 Käthe-Paulus-Platz
5 Maria-Goeppert-Mayer-Platz
6a (nördlich Baufelder A2-A3-A4) Marion-Donovan-Straße
6b (östlich Baufelder A4 bis A10) Bette-Graham-Straße
6c (südlich Baufelder A8-A10-A11) Christine-Hardt-Straße
7 Rosalind-Franklin-Allee
8a (nördlich Baufelder C2 bis C5) Hedy-Lamarr-Straße
8b (östlich Baufelder C5 bis C11) Gertrude-Elion-Straße

9 Lüdersworth
10 Steinworth
11 Hinterm Heidbleek
12 Bärenbleek
13 Bargeworth
14 Gantenbleek
15 Deelgrafen
16 In den Belsen
17 Ellerie
18 Gröven
19 Honholt
20 In der Streeke
21 An der Reegde
22 Am Barge
23 Scheerenbleek
25 Kleines Pagenbleek
26 Reiterbleeke
27 Auf den Boken

Übersichtskarte s. Anlage 1

-Einstimmig

TOP 8.5.

von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

TOP 8.5.1.

Trinkwasserspender im Stadtbezirk installieren

(Drucks. Nr. 15-3175/2019)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Installation von öffentlichen Trinkwasserspendern an folgenden Standorten im Stadtbezirk zu prüfen:

- Großer Hillen, Klönschnack-Platz
- Bemeroder Rathausplatz
- in der Nähe der Haltestelle Messe/Ost im neuem Baugebiet Kronberg-Süd

Sollten keine Hinderungsgründe vorliegen, sind die Trinkwasserspender zu installieren und jeweils mit einem eindeutigen Hinweisschild „Trinkwasser“ zu versehen.

-8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.5.2.

Hinweisschild am Trinkwasserspender am Thie anbringen

(Drucks. Nr. 15-3176/2019)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Schild mit der Aufschrift „Trinkwasser“ an dem Wasserspender in der Nähe der Wasseranlage am Thie anzubringen.

-Erledigt durch Neufassung:
15-3176/2019 N1

TOP 8.5.2.

Hinweisschild am Trinkwasserspender am Thie anbringen

(Drucks. Nr. 15-3176/2019 N1)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Schild mit der Aufschrift (Symbol und Schrift) „Trinkwasser“ an dem Wasserspender in der Nähe der Wasseranlage am Thie anzubringen.

-Einstimmig

TOP 9.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.

Interfraktionell

TOP 9.1.1.

Interfraktioneller Antrag auf Gewährung von Zuwendungen: Eigene Mittel

(Drucks. Nr. 15-3294/2019)

Antrag


Verwendung eigener Haushaltsmittel
1. Der Bürgergemeinschaft Wülferode. aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500,00 € zu gewähren. Mit diesen Mitteln sollen die Elektroleitungen zu zwei E-Herden neu verlegt werden damit
die diversen Koch – und Backkurse weitergeführt werden können.
2. Dem Spielmanns- und Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu
1300 ,00 € zu gewähren. Hier unterstützen wir ein Probenwochenende damit mit neuen Mitgliedern Musikstücke eingeübt werden können.
3. Der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 3000,00 € zu gewähren.
Hier wird die Anschaffung eines Zeltes für Freizeiten und Zeltlager unterstützt.

-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:13 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.





für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin