Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.12.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.11.2019)
Protokoll (erschienen am 08.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 22.01.2020

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 5. Dezember 2019,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 21:01 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
(Bezirksratsherr Alfermann) (parteilos)
(Bezirksratsherr Ates) (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD) 18:30 - 20:12 Uhr
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:

(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:

Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Planen und Stadtentwicklung)

Presse:

Frau Schröder (HAZ / Stadtanzeiger )

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. PROTOKOLLE

2.1. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019

2.2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.11.2019


3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3058/2019)


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Oberschule Heisterbergschule, Sanierung Fensterelemente
(Drucks. Nr. 3082/2019 mit 3 Anlagen)

5.2. Grundschule In der Steinbreite, Containeranlage mit zwei Allgemeinen Unterrichtsräumen und zwei Differenzierungsräumen
(Drucks. Nr. 3115/2019 mit 3 Anlagen)

5.3. Grundschule Friedrich-Ebert-Schule, Containeranlage mit fünf Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 3114/2019 mit 3 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Temporäre Kita im Berta-Makowski-Anger
(Drucks. Nr. 15-3042/2019)






6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Zustand Erdbeisetzung Friedhof ‘Im Born‘ in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-3064/2019)

6.2.2. Investitionsmemorandum
(Drucks. Nr. 15-3066/2019)


6.3. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

6.3.1. Stagnierende Kinderbetreuungsquote in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2967/2019)


6.4. von Bezirksratsherrn Alfermann (parteilos)

6.4.1. Straßenschäden Berta-Makowski-Anger
(Drucks. Nr. 15-3021/2019)

6.4.2. Kindergarten auf dem Gelände der Gartenbauschule
(Drucks. Nr. 15-3059/2019)


7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Veränderte Straßenführung "Hermann-Ehlers-Allee" in Richtung "Empelder Straße"
(Drucks. Nr. 15-2124/2019)

7.1.1.1. ÄNDERUNGSANTRAG der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2124/2019 "Veränderte Straßenführung Hermann-Ehlers-Allee"
(Drucks. Nr. 15-3251/2019)

7.1.2. Erhalt der Friedhofshecke in der Eichenfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-3067/2019)


7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Turnhalle Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2651/2019)

7.2.2. Neubau einer Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2655/2019)

7.2.3. Nutzung ehemaliger Schulparkplatz Am Ahlemer Holz
(Drucks. Nr. 15-2657/2019)




7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Aufstellen neuer Mülleimer und Bänke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3041/2019)

7.3.2. Ortstermin am Berta-Makowski-Anger
(Drucks. Nr. 15-3043/2019)


7.4. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

7.4.1. Neuberechnung der Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2585/2019)

7.4.2. Öffnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose aus dem Stadtbezirk in Frostnächten
(Drucks. Nr. 15-3020/2019)


7.5. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

7.5.1. Politischer Diskurs im Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2965/2019)

7.5.2. Errichtung einer öffentlichen Toilette
(Drucks. Nr. 15-2966/2019)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8.1. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3103/2019)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


9. PROTOKOLLE

9.1. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019

9.2. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 07.11.2019







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass durch die SPD-Fraktion ein Änderungsantrag zu Drucks. 15-2124/2019 „Veränderte Straßenführung Hermann-Ehlers-Allee“ eingebracht wird. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-3251/2019 unter TOP 7.1.1.1. behandelt.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek bittet aus zeitlichen Gründen um eine Behandlung der Tagesordnungspunkte 4. „Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates“ und 6. „Anfragen“ zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet hierzu um Abstimmung der anwesenden Bezirksratsmitglieder.

Einstimmig zugestimmt.

Die geänderte Tagesordnung wird festgestellt.




TOP 2.
PROTOKOLLE

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019

Einstimmig genehmigt.


TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.11.2019

Einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 18:32 Uhr.


Der erste Sprecher bezieht sich auf das Baugebiet „Herzogsborn 12“ in Ahlem und richtet hierzu – im Namen mehrerer Anlieger*innen – folgende Fragen an das Gremium:


1. Trifft es zu, dass der Bebauungsplan verwaltungsseitig rechtzeitig zur Festschreibung einer kleinteiligen Bebauung, passend zur umgebenden Wohnhausstruktur, in die politischen Gremien eingebracht wurde?

2. Trifft es zu, dass der vorgelegte geänderte Bebauungsplan im Verwaltungsausschuss von der CDU-Fraktion aus der weiteren Bearbeitung genommen wurde?

3. Trifft es zu, dass sich durch die verhinderte Änderung des Bebauungsplanes mit Festlegung auf kleinteilige Bebauung, sich nunmehr ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil für den Letzterwerber des Grundstückes ergibt?

4. Trifft es zu, dass ein über den Liegenschaftsausschuss an möglichen Änderungen beteiligter CDU-Ratsherr in wirtschaftlicher Verbindung mit dem Letzterwerber des Grundstückes steht?

5. In welcher Weise hat die LHH die Anlieger von der nun umgesetzten überdimensionierten Bebauung des Grundstückes unterrichtet?

6. Trifft es zu, dass wir als Nachbarn nicht beteiligt und nicht unterrichtete Nachbarn nunmehr keinerlei Möglichkeiten auf Änderung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Grundstückes geltend machen können?
Herr Graen nimmt zu den vorgetragenen Fragen nacheinander Stellung und beantwortet diese wie folgt:

zu 1.: Ja. Ein Bauantrag war zwar bereits eingegangen, es gibt aber im Planungsrecht die Möglichkeit, diesen zurückzustellen und einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung herbeizuführen. Dies wurde verwaltungsseitig über eine entsprechende Drucksache veranlasst.

zu 2.: Ja. Die Drucksache wurde von der CDU im Verwaltungsausschuss am 25.10.18 in die Fraktionen gezogen. Dies ist aber ein übliches und von allen Fraktionen angewandtes Prozedere, wenn noch Beratungsbedarf besteht. Für die folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses wurde die Drucksache dann verwaltungsseitig nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt, da mittlerweile eine ablehnende Haltung der Ratsmehrheit klar war.

zu 3.: Die wirtschaftliche Bilanz des Bauherrn ist der Verwaltung nicht bekannt. Inwieweit der Gewinn bei einer Vermarktung als Einfamilienhaus-Grundstücke geringer ausgefallen wäre, kann nicht beurteilt werden.

zu 4.: Der benannte CDU-Ratsherr ist gemäß Bauantragsunterlagen einer der zwei Geschäftsführer des Unternehmens. Der Liegenschaftsausschuss ist nicht an Bebauungsplanverfahren beteiligt.

zu 5.: Es bestand Kontakt zu einzelnen Anwohnern, die bei entsprechender Nachfrage über den Stand des Verfahrens informiert wurden. Durch den Verzicht auf eine Bebauungsplanänderung war seitens der Verwaltung lediglich ein Bauantragsverfahren zu führen, welches keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht.



zu 6.: Dies trifft zu. Da nachbarschützende Vorschriften (Abstände, Umfahrten etc.) nicht berührt waren, war auch eine Beteiligung direkter Grenznachbarn nicht erforderlich. Für das beantragte Vorhaben bestand ein Baurecht, für dessen Versagung die Verwaltung keine rechtliche Handhabe gehabt hätte.

Die zweite Sprecherin bezieht sich auf eine veröffentlichte Polizeistatistik, nach welcher eine stadt- und regionsweit fallende Zahl an Wohnungseinbrüchen hätte entnommen werden können. Lediglich für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sei diese Zahl angestiegen. Die Sprecherin erkundigt sich diesbezüglich über die Ursachen und wie man dieser Problematik seitens der öffentlichen Sicherheitsinstitutionen begegnen werde. Darüber hinaus berichtet die Sprecherin von mehreren Kriminaldelikten, die in ihrem direkten Wohnumfeld zuletzt festgestellt worden seien und einer daraus resultierenden Beeinträchtigung des persönlichen Sicherheitsempfindens.

Der anwesende Kontaktbeamte der Polizeistation Davenstedt bestätigt, dass im Bereich des Stadtbezirkes derzeit in der Tat ein Anstieg der Wohnungseinbrüche zu konstatieren sei. Hauptsächlich lasse sich dies durch die geographische Lage des Bezirkes begründen. Städtische Randbezirke seien insbesondere für reisenden Gruppen Krimineller attraktiv, da sie schnelle An- und Abfahrtmöglichkeiten nutzen würden. Die Polizei sei sich des Anstiegs bewusst und arbeite mit Nachdruck an dieser Problematik. Für weitere Informationen steht der Polizeisprecher gern auch im Rahmen persönlicher Nachfragen zur Verfügung.

Bezirksratsherr Rosenzweig bittet hierzu um eine Weiterleitung ergänzender Informationen an die politischen Vertreter*innen des Bezirksrates.

[Protollhinweis:

Die Leitung der Polizeiinspektion West teilt mit, dass unterjährig nur in sehr begrenzten Einzelfällen Zahlen veröffentlicht werden, da diese grundsätzlich nicht valide seien. Ein entsprechender Einzelfall kann in der vorliegenden Anfrage nicht erkannt werden. Man verweist jedoch auf den sogenannten „Einbruchradar“ der Polizeidirektion Hannover, welcher jederzeit unter https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/einbruchradar/einbruchradar-112924.html für aktuelle Informationen abgerufen werden könne. Zur erhobenen Kriminalitätssituation gebe zudem der aktuelle Sicherheitsbericht Aufschluss, welcher gemeinsam von der Landeshauptstadt Hannover und der Polizeidirektion Hannover erstellt worden sei.]

Ein dritter Sprecher bezieht sich auf den Friedhof „Im Born“ in Badenstedt. Dort seien einige Hecken gerodet worden, obwohl dieser Grünbewuchs für die heimischen Vogelarten dringend als Brutstätte benötigt werde. Er erkundigt sich deshalb, weshalb es zu einer Entfernung der Hecken gekommen sei und ob eine baldige Nachbepflanzung vorgesehen sei.

Die Verwaltung sagt hierzu eine Beantwortung im Nachfeld der Bezirksratssitzung zu.

[Protokollhinweis:

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Städtische Friedhöfe, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt-Neu wurden im Herbst 2019 Heckenpflanzungen in verschiedenen Friedhofsabteilungen gerodet. Dies wurde erforderlich, da diese überaltert bzw. mit anderen Gehölzen verwachsen oder in vorhandene Grabstätten hineingewachsen waren. Außerdem werden diese Maßnahmen durchgeführt, um die Abteilungen mithilfe der Nachpflanzungen besser zu strukturieren und zu gliedern.

Es wurden in der Friedhofsabteilung 25 ca. 140 laufende Meter überalterte Thujahecken gerodet. Die Nachpflanzung erfolgt zurzeit mit neuen Heckenpflanzen (Thuja occidentalis „Brabant“).

Die in der Friedhofsabteilung 49 und 50 gerodeten überalterten Eiben-Hecken werden mit Euonymus alatus „Compatus“ (geflügeltes Pfaffenhütchen) nachgepflanzt. Die Nachpflanzung erfolgt im Herbst/Winter 2019/2020.

In der Friedhofsabteilung 39 werden noch in diesem Jahr die stark verwachsenen und zu groß werdenden Sträucher wie Forsythia, Philadelphus, Spiraea u.a. entfernt, da die Äste dieser Groß-Sträucher in die Grabbeete hineinwachsen. Die Nachpflanzung erfolgt hier ebenfalls im Herbst/Winter 2019/20 mit kleineren Sträuchern Spiraea nipponica (Japanische Strauch-Spiere).]

Ein vierter Sprecher bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen des ersten Sprechers. Er arbeite selbst als Architekt und zeige sich verwundert über eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen, die für das genannte Bauvorhaben erteilt worden seien. So sei vor allem festzustellen, dass die Unterkellerung des Gebäudes aus dem Erdreich herausrage und somit als zusätzliches Geschoss zuzurechnen sei, sodass sich hier eine Dreigeschossigkeit darstelle. Es sei fraglich, ob dies im Sinne des Baugenehmigungsverfahrens zulässig sei.

Herr Graen stellt dar, dass er letztlich nur mitteilen könne, was sich letztlich aus der erteilten Baugenehmigung ergebe. Demzufolge befände sich das bezeichnete Kellergeschoss nach seinem Kenntnisstand zumindest teilweise untererdig, was auch in dieser Form beantragt worden sei. Inwiefern den bestehenden Maßgaben und baurechtlichen Anrechnungen in Gänze Rechnung getragen wurde, lasse sich heute an Ort und Stelle letztlich nicht beantworten. Es sei jedoch unstrittig, dass Unterkellerungen nur dann als zusätzliches Geschoss anzurechnen seien, wenn diese zu einem bestimmten Anteil auch übererdig verlaufen würden.
Ferner teilt Herr Graen mit, dass es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen älteren Bebauungsplan handele, welcher unter heutigen Gesichtspunkten und rechtlichen Auslegungen eine weitreichende Gestaltung von Baumaßnahmen erlaube. Demzufolge handele es sich bei dem errichteten Gebäude – aus rechtlicher Sicht – um Einzelhäuser, wenngleich dieses mehrere Geschosse und Wohneinheiten umfassen würde. Eine Nachbesserung des Bebauungsplanes sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen.

Eine fünfte Sprecherin möchte wissen, weshalb es im vorliegenden Baugenehmigungsverfahren zu einer – nach ihrem Empfinden – schnellen Genehmigungserteilung gekommen sei. Dies sei nach ihrem Kenntnisstand eher unüblich.

Herr Graen führt aus, dass das Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von zehn Monaten umfasst habe. Dies entspreche den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Eine unüblich schnelle Bearbeitung lasse sich nicht erkennen. Eine bevorzugte Bearbeitung des thematisierten Bauvorhabens liege keinesfalls vor.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen vor.


Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 18:51 Uhr.


TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3058/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antragstext sowie die einzelnen Zuwendungsanträge.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt in Einzelabstimmung über die vorgestellten Zuwendungsanträge abstimmen.

Antrag Nr. 2019-03-IB 11
Empfänger*in: Lutz Glasmacher
Verwendungszweck: Projekt Menschen treffen – Kontakte knüpfen – Mitmachen: Informationsabend zur Seenotrettung im Mittelmeer
Zuwendungsbetrag: 759,00 €

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


Antrag Nr. 2019-05-IB 11
Empfänger*in: Miteinander für ein schöneres Viertel – MSV e.V.
Verwendungszweck: Vielfalt erleben – Ernten und Kochen mit Kindern und ihren Familien
Zuwendungsbetrag: 150,00 €

Einstimmig zugestimmt.


Antrag Nr. 2019-06-IB 11
Empfänger*in: Haus der Religionen – Zentrum für interreligiöse und interkulturelle Bildung e.V.
Verwendungszweck: Erneuerung der Dauerausstellung im Haus der Religionen
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


Antrag Nr. 2019-07-IB 11
Empfänger*in: Diakonisches Werk Hannover / Sozial-Center Linden
Verwendungszweck: Projekt Ausbildungsinformationsbörse – Lehrstelleninitiative Ali
Zuwendungsbetrag: 800,00 €

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.





Antrag Nr. 2019-08-IB 11
Empfänger*in: Annette Bochynek-Friske – Café Kiezbook
Verwendungszweck: Projekt Winterhütten auf dem Davenstedter Marktplatz
Zuwendungsbetrag: 2.037,00 €

Einstimmig zugestimmt.


Antrag Nr. 2019-09-IB 11
Empfänger*in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Projekt Krieg, Flucht, Vertreibung – Gestern und heute
Zuwendungsbetrag: 825,00 €

Einstimmig zugestimmt.


Antrag Nr. 2019-10-IB 11
Empfänger*in: Jugendzentrum Salem der Martin-Luther-Kirchengemeinde
Verwendungszweck: Projekt Mein neues Zuhause: Ahlem, Unterkunft Am Nordhang
Zuwendungsbetrag: 800,00 €

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Oberschule Heisterbergschule, Sanierung Fensterelemente
(Drucks. Nr. 3082/2019 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt zu den Tagesordnungspunkten 5.1. bis 5.3. Frau Büchle vom Fachbereich Gebäudemanagement, Bereichsleitung Hochbau – Technisches Gebäudemanagement, welche für eventuelle Nachfragen der politischen Vertreter*innen zur Verfügung steht.


Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erneuerung der Fensterelemente im Trakt B der Oberschule Heisterbergschule in Höhe von insgesamt 420.000 €

sowie
2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Zu TOP 5.1. liegen keine Wortmeldungen vor. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 5.2.
Grundschule In der Steinbreite, Containeranlage mit zwei Allgemeinen
Unterrichtsräumen und zwei Differenzierungsräumen
(Drucks. Nr. 3115/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung an der Grundschule In der Steinbreite durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 570.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) und jährlichen Mietkosten in Höhe von 68.000 € zuzustimmen.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion mit den beabsichtigten Containerlösungen nicht zufrieden sei, da dies stets auch eine räumliche Verringerung von Spielauslaufflächen für die Schüler*innen beinhalte. Es sei sehr bedauerlich, dass der Schulentwicklungsplan nach ihrer Auffassung nicht auf den tatsächlichen Schüler*innenzahlen basiere.

Bezirksratsherr Rosenzweig verweist auf einen beschlossenen Bezirksratsantrag, nach welchem die Verwaltung im Bezirksrat über die weitere Schulraumentwicklung berichten solle. Die Containerzahl auf den Schulgeländen würde stetig anwachsen, sodass bald keine ausreichenden Stellflächen mehr gegeben seien. Der vorliegenden Statistik sei zu entnehmen, dass die Zahl der zu beschulenden Kinder weiterhin ansteige. Es sei daher wünschenswert, wenn die Verwaltung im Konsens mit dem Bezirksrat einen Plan erstelle, um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen. Die Forderung nach dem Bau einer weiteren Schule sei letztlich als Aktionismus zu betrachten, da hieraus keine zeitnahe Lösung des Problems entstehe.

Frau Büchle führt aus, dass ein Verwaltungsbericht in der Tat vorgesehen sei, allerdings könne dieser nur in enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Gebäudemanagement und dem Fachbereich Schule erfolgen. Frau Büchle wird dies weiterverfolgen.



[Protokollhinweis:

Die Verwaltung hat zu dieser Thematik mit einer Zwischennachricht auf den Antrag zu Drucks. Nr. 15-1156/2019 „Raumsituation der Grundschulen im Stadtbezirk“ wie folgt geantwortet (Auszug):

Der Verwaltung ist die Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bekannt. Sie stellt derzeit Vorüberlegungen zur Ausweitung von Schulplätzen im Stadtbezirk an.

Aufgrund der Vielzahl aktuell laufender Projekte und Planungen, vor allem in den Aufgabenbereichen Kita- und Schulversorgung, stehen aktuell keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, um die gewünschten konkreten Machbarkeitsstudien zu Erweiterungsmöglichkeiten kurzfristig anzufertigen.
Sobald entsprechende Konzepte für die Grundschulen im Stadtbezirk vorliegen, werden diese im Stadtbezirksrat vorgestellt. (Siehe hierzu Drucks. Nr. 15-1156/2019 S1 vom 16.09.2019).

Im interfraktionellen Rahmen erfolgte zudem am 25.11.2019 ein Vorabbericht zur derzeitigen Raumsituation der Grundschulen im Stadtbezirk durch Vertreter*innen des Fachbereichs Schule.

Nach Konzepterstellung erfolgt eine weitere Unterrichtung des Bezirksrates.]

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht. Sie unterstreicht hierbei, dass die SPD den Neubau einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk fordere und dies auch im Schulausschuss durch einen gemeinsamen Antrag mit der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiterverfolge. Insofern könne sie die Ausführungen von Bezirksratsherrn Rosenzweig bezüglich einer aktionistischen Forderung eines Schulneubaus nicht nachvollziehen. Eine nachhaltige Lösung lasse sich nur durch den Bau eines weiteren Schulgebäudes herbeiführen und nicht nur zusätzliche Erweiterungen und Containerlösungen.

Frau Büchle weist darauf hin, dass die Verwaltung sehr darauf achte, dass durch zusätzliche Container keine Schulflächen in Mitleidenschaft gezogen würden, was zu einer Begrenzung der Spiel- oder Pausenflächen der Schüler*innen führen könnte. Die jetzt vorgesehenen Containeranlagen seien so ausgearbeitet worden, dass diese auch im Fall einer eventuellen Erweiterung der vorhandenen Schul- und Modulanlagen weitergenutzt und ergänzt werden könnten. Weitere Überlegungen zur räumlichen Entwicklung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erteilt werden.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie der vorliegenden Drucksache nur zustimmen werde, wenn in dieser ergänzt werde, dass die nun vorgesehenen Modulanlagen auch für eventuelle Erweiterungsmaßnahmen fortgenutzt und beibehalten würden. Zudem müsse der Antragstext um den Hinweis erweitert werden, dass eine schnellstmögliche Planung für eine Erweiterung oder einen Neubau betrieben werde.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass er sich stets gegen die Aufstellung von Containeranlagen ausspreche. Rückblickend müsse man in diesem Zusammenhang feststellen, dass der jetzige Platzbedarf auf eine verfehlte Politik in den vergangenen Jahren zurückzuführen sei. Nicht zuletzt durch die Öffnung der Grenzen habe man eine Vielzahl zugewanderter Kinder aufgenommen, die man nun durch die vorhandenen Kapazitäten nicht in ausreichender Weise beschulen könne. Selbstverständlich müsse man aber allen Kindern im Stadtgebiet einen angemessenen Schulbesuch ermöglichen. Die bestehenden und vorgesehenen Containerlösungen würden eine Zumutung darstellen, die kein kindgerechtes Umfeld darstellten. Er möchte daher von der Verwaltung erfahren, wenn mit dem Neubau eines weiteren Schulgebäudes zu rechnen sei.

Bezirksratsfrau Dudda bemängelt, dass die vorgesehenen Modulanlagen für die Schüler*innen weite Wege zu den anderen Unterrichts- und Differenzierungsräumen nach sich ziehen würden, da diese nach ihrer Wahrnehmung nicht direkt an die weiteren Raumeinheiten angrenzen würden. Sie könne insofern den Ausführungen von Bezirksratsfrau Grammel beipflichten. Es wäre wesentlich begrüßenswerter, wenn man sich seitens der Verwaltung für einen An- bzw. Erweiterungsbau an das bestehende Schulgebäude entschieden hätte. Es sei enttäuschend, dass man damals im Rahmen baustatischer Erwägungen keine Lösungen bedacht habe, die zu einem späteren Zeitpunkt die Aufstockung eines weiteren Stockwerkes ermöglicht hätten. Es sei verwerflich, dass die Kinder nun in Container untergebracht werden müssten, weil die Verwaltung einst kein ausreichendes Konzept erstellt habe. Daher müsse man nun erst recht Lösungen erwarten, die eine bauliche Erweiterung des Schulgebäudes beinhalten würden.

Bezirksratsherr Höhne ergänzt, dass er erfahren habe, dass die vorgesehenen Containermodule nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne gänzlich ausgetauscht werden müssten. Er erkundigt sich, ob dies tatsächlich zutreffend sei.

Frau Büchle teilt mit, dass der Standort der Containeranlagen u.a. in intensiver Abstimmung mit der Schulleitung und Planungstechnikern*innen erfolgt sei. Eine fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit sei für die Schüler*innen im Rahmen der beabsichtigten Lösung gegeben. Es hätten hierzu sehr detaillierte Erörterungen stattgefunden, um – unter Anbetracht der Gesamtumstände – eine bestmögliche Aufstellung vornehmen zu können. Eine Favorisierung des Standortes ergab sich auch deshalb, da ein direkter Zugang zum Schulhof gegeben sei, welcher zudem in seinem bisherigen Volumen auch weiterhin durch die Kinder genutzt werden könne. Ein Austausch von Containeranlagen sei grundsätzlich nicht notwendig. Die Standzeiten würden sich an den errechneten Kapazitäten und Prognosen orientieren und würden zunächst grundsätzlich für die Dauer von zwei Schuljahren vorgesehen, um auch der jeweiligen Schule planerische Sicherheit gewähren zu können. Natürlich sei der Verwaltung an langfristigen Lösungen gelegen. Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schnelle Lösungen geboten seien, um dem Raumbedarf gerecht werden zu können, sei man zunächst auf die beschriebenen Containermodule angewiesen. Die Herstellung geeigneter Schulräume durch konventionelle Baumaßnahmen wäre unter Beachtung der zeitlichen Komponente nicht möglich gewesen. Der energetische Standard der Modulanlagen erfordere ebenfalls keinen Austausch der Container.

Bezirksratsfrau Dudda weist darauf hin, dass die Containeranlagen nach ihrer Wahrnehmung auf der dort befindlichen Aschebahn der Sportanlage aufgestellt würden. Sie möchte in Erfahrung bringen, um welchen Längenbereich sich die Bahn durch die Aufstellung der Anlagen verkürzen werde.

Frau Büchle antwortet, dass sich durch die Errichtung der nun vorgesehenen Container keine Verkürzung der Aschebahn darstellen werde. Sofern sich durch mittel- oder langfristige Raumplanungen eine Gebäude- bzw. Raumerweiterung ergeben sollte, könne eine Eingrenzung der Aschebahn jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Bezirksratsfrau Dudda möchte zudem wissen, ob die Verwaltung die zusätzliche Errichtung weiterer Containeranlagen ausschließen könne.

Frau Büchle teilt mit, dass derzeit keine Überlegungen über zusätzliche Containermodule vorgenommen würden. Der durch die jetzigen Erhebungen errechnete Raumbedarf werde durch die nun beabsichtigten Anlagen gedeckt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen.

TOP 5.3.

Grundschule Friedrich-Ebert-Schule, Containeranlage mit fünf Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 3114/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung an der Grundschule Friedrich-Ebert-Schule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.130.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) und jährlichen Mietkosten in Höhe von 110.000 € zuzustimmen.
Bezirksratsherr Hirche stellt fest, dass im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule eine Erweiterung um vier Container vorgesehen sei. Er möchte daher wissen, ob unter diesem Aspekt auch weiterhin ausreichend viel Platz auf dem Schulhof bestehe, um eine angemessene Pausengestaltung der Kinder zu gewährleisten.

Frau Büchle teilt mit, dass man sich – ebenfalls in enger Abstimmung mit der Schulleitung – für eine Positionierung der Container an drei Standorten entschieden habe. Dies führe einerseits zwar zu einer Trennung der Modulanlagen, andererseits werde aber auf diese Weise ein weitgehender Erhalt des Schulhofes und des damit verbundenen Bewegungsraumes ermöglicht.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass sich die Toilettenanlagen der Friedrich-Ebert-Schule in einem desolaten Zustand befinden würden. Er bittet um Auskunft, ob im Rahmen der jetzt vorgesehenen Maßnahmen auch eine Instandsetzung der sanitären Anlagen einhergehe.

Frau Büchle antwortet, dass an einem der künftigen Containerstandorte ein barrierefreies WC ergänzt werde. Bezüglich eventueller Sanierungsvorhaben für bestehende Anlagen werden weitere Informationen nachgereicht.

[Protokollhinweis:

Der Fachbereich Gebäudemanagement, Bereich Hochbau – Technisches Gebäudemanagement, teilt hierzu Folgendes mit:

Die Grundschule Friedrich-Ebert-Schule findet Berücksichtigung in dem Sonderprogramm „Sanierungsprogramm für Schultoiletten“ (Drucks. Nr. 0079/2018).


Im Zuge der Umsetzung des Programms erfolgt die Sanierung der Schultoiletten im Bereich der Turnhalle.]

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen.

TOP 6.

A N F R A G E N

TOP 6.1.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.

Temporäre Kita im Berta-Makowski-Anger

(Drucks. Nr. 15-3042/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Text der Anfrage.



Im Neubaugebiet An der Gartenbauschule wurde eine temporäre Kindertagesstätte errichtet.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Aus welchem Einzugsgebiet kommen die Kinder der Kita?

2. Wurden Kinder aus der näheren Umgebung der Kita, zum Beispiel aus dem Neubaugebiet An der Gartenbauschule abgelehnt?

3. Ist der Träger einer Kita gehalten, Kinder aus angrenzenden Wohngebieten bevorzugt zu berücksichtigen?



Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Die betreuten Kinder kommen sowohl aus der näheren Umgebung als auch aus dem gesamten Stadtbezirk.

zu 2.:
Der Verwaltung ist nach Rücksprache mit der Einrichtung kein konkreter Fall bekannt, in dem Kinder aus dem Neubaugebiet „An der Gartenbauschule“ keinen Platz in der Einrichtung erhalten konnten.

zu 3.:
Bei der Vergabe der Plätze spielt in erster Linie der individuelle Erziehungs- und Betreuungsbedarf jedes Kindes eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang werden u.a. Kriterien der familiären Lebenssituation berücksichtigt. Hierbei wird z. B. geprüft, ob die Erziehungsberechtigten erwerbstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Es spielt weiterhin eine Rolle, ob die/der Erziehungsberechtigte alleinerziehend ist und ob es in der Familie drei oder mehr Kinder gibt. Eine grundsätzliche Bevorzugung der Kinder aus dem Neubaugebiet ohne die Prüfung der Sozialkriterien ist daher pauschal nicht geboten. Für individuelle Lösungsmöglichkeiten können sich Eltern an die Einrichtungsleitung wenden.

Bezirksratsherr Rosenzweig bittet in Bezug auf die Beantwortung von Teilfrage 1.) um eine nähere Darstellung der Einzugsgebietes der in der Kita untergebrachten Kinder.

Frau Sufin sagt hierzu eine ergänzende Beantwortung der Fachverwaltung zu.

[Protokollhinweis:

Der Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstättenplanung, teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:

Nach einer Auswertung von Wohnorten der einzelnen Kinder lässt sich ergänzend zur Frage 1 „Aus welchem Einzugsgebiet kommen die Kinder in der Kita?“ folgendes feststellen:




- Insgesamt wurden 94 Adressen ausgewertet. 6 Kinder werden zum 01.01. aufgenommen. Mit dem Stand 20.12.2019 liegen hier in der Kita noch keine genauen Adressangaben der Kinder vor.

- 68 Kinder kommen direkt aus dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Ein Kind kommt dabei aus dem Neubaugebiet „An der Gartenbauschule“.

- 16 Kinder kommen aus dem benachbarten Stadtbezirk Linden-Limmer, 10 aus weiteren Stadtteilen.

Die Einzelverteilung der Kinder stellt sich wie folgt dar:

Stadtteil Anzahl
Ahlem 30
Badenstedt 12
Davenstedt 26
Linden-Nord 6
Linden-Mitte 5
Linden-Süd 0
Limmer 5
Nordstadt 1
Herrenhausen 2
Stöcken 3
Mühlenberg 1
Südstadt 1
Calenberger Neustadt 2 ].


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Zustand Erdbeisetzung Friedhof ‘Im Born‘ in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-3064/2019)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Text der Anfrage.

Der Friedhof ‘Im Born‘ soll aufgrund der teilweisen lehmhaltigen Erdbeschaffenheit zukünftig nicht mehr für Erdbestattungen vorgesehen werden. Bereits in den 1980er-Jahren wurde die Verwaltung auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass man bei jedem Erdaushub auch einen Austausch der Erde durchführen sollte, die dann eine bessere Voraussetzung für die Verwesung des Leichnams bedeuten würde. Eine rechtzeitige Durchmischung des Bodens hätte erheblich zu einer Verbesserung des Friedhofs beigetragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum und mit welcher Begründung wurde diesem Vorschlag nicht gefolgt und wie
hoch sind die zusätzlichen Kosten bei einem Austausch/Entsorgung des Bodens?

2. Welche zusätzlichen Möglichkeiten können zu einer verbesserten Verwesung
beitragen?



3. Haben wir auf anderen Friedhöfen unserer Landeshauptstadt einen ähnlichen Zustand und wie wird dort verfahren?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1. bis 2.:

Es ist zurzeit eine Drucksache zum weiteren Vorgehen mit Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt-Neu in Vorbereitung. Im Rahmen der Einbringung der Drucksache wird die Friedhofsverwaltung dem Bezirksrat die Hintergründe in der Stadtbezirksratssitzung ausführlich darlegen. In dieser Sitzung werden die gestellten Fragen umfassend beantwortet.

zu 3.:

Die bestehende Problematik mit der vorhandenen Bodenstruktur und dem hohen Grundwasserniveau auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt-Neu besteht auf keinem anderen städtischen Friedhof in Hannover.

Bezirksratsfrau Dudda verweist auf ihr vorliegendes Informationsmaterial zum Thema „Verwesungsstörungen zuvorkommen und beheben“ eines renommierten Agraringenieurs. Sie möchte in diesem Zusammenhang von der Verwaltung erfahren, inwieweit entsprechende Fachmeinungen bei der Lösung der Gesamtproblematik einbezogen und berücksichtigt würden. Es sei davon auszugehen, dass sich die nun bestehenden Schwierigkeiten nicht dargestellt hätten, wenn man bereits vor Jahrzehnten einen Austausch des Erdreiches betrieben hätte. Man müsse vorrangig versuchen den Friedhof auch weiterhin für Bestattungen vorhalten zu können, um den Einwohnern*innen eine möglichst heimatnahe Bestattung anbieten zu können, sodass man nicht gezwungen sei auf Friedhöfe in anderen Stadtbezirken ausweichen zu müssen.

Herr Löpp teilt mit, dass die genannten Aspekte an die Fachverwaltung weitergetragen werden, sodass diese im Rahmen der in Aussicht gestellten Drucksache zu diesem Thema aufgegriffen und dann auch in einer der ersten Bezirksratssitzungen 2020 behandelt werden können.


TOP 6.2.2.
Investitionsmemorandum
(Drucks. Nr. 15-3066/2019)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Text der Anfrage.

In der Drucksache 2071/2019 legt die Verwaltung die aktuelle Umsetzung des
Investitionsmemorandums dar, welches auch unseren Stadtbezirk betrifft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum kam es bei den Maßnahmen im Stadtbezirk jeweils zu Kostensteigerungen oder Kostensenkungen?

2. Welche Maßnahmen wurden im ursprünglichen Investitionsmemorandum im
Stadtbezirk aufgeführt, welche wurden zwischenzeitlich im Stadtbezirk ausgetauscht
und welche tauchen erst gar nicht in der aktualisierten Übersicht auf?

3. Welche Maßnahmen und welchen Investitionsbedarf sieht die Verwaltung im
Stadtbezirk, die erst nach 2023 fertiggestellt oder begonnen werden?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Bei der Grundschule Gebrüder Körting war zunächst nur eine Teilsanierung angedacht. Die Überprüfung der Substanz für eine Kostenschätzung hat allerdings einen erheblichen Mehrbedarf an Baumaßnahmen ergeben, so dass die Teilsanierung (geschätzt 1,6 Mio. Euro Kosten) auf eine Vollsanierung - insbesondere auch dem Thema Barrierefreiheit geschuldet - (geschätzt 7,2 Mio. Euro) erweitert werden musste.

zu 2.:

Im ursprünglichen Investitionsmemorandum wurden und werden folgende Projekte im
Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt aufgeführt:

Grundschule Gebrüder Körting (ehemals Förderschule Astrid Lindgren), Sanierung
Kita Steinbreite, Neubau in ÖPP.

Genau diese beiden Projekte finden sich auch in der Aktualisierung.

zu 3.:

Es liegen aktuell keine Planungen zu größeren investiven Projekten mit Fertigstellung nach 2023 im Stadtbezirk vor.


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 6.3.1.
Stagnierende Kinderbetreuungsquote in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2967/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Text der Anfrage.

Wie dem Kitabericht 2017/2018 zu entnehmen ist, liegt die Quote von Betreuungsplätzen im Stadtbezirk für Krippenkinder bei 33,6% und für Kindergartenkinder bei 82.6 %. Damit bildet der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt trauriges Schlusslicht in Hannover. Trotz verschiedener Maßnahmen, um dieser schlechten Quote entgegenzuwirken, hat sich die Anzahl von Betreuungsplätzen im Vergleich zu anderen Stadtteilen kaum verbessert.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum ist die Steigerung der Betreuungsquote in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt so signifikant schlechter als in anderen Stadtteilen?

2. Wie will die Verwaltung die schlechte Versorgungsquote an Krippen- und Kindergartenplätzen in den kommenden Jahren verbessern?

3. Bis 2021 sollen weitere Kitas im Stadtbezirk realisiert werden. Sind diese geplanten Einrichtungen ausreichend, um die steigende Anzahl von Kindern im Stadtbezirk betreuen zu können und die Betreuungsquote somit zu steigern?



Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

zusammenfassend zu 1. bis 3.:

Wie im „1. Halbjahresbericht 2019 zur Platzentwicklung in der Kinderbetreuung“ ausgeführt, liegt die aktuelle Versorgungsquote für Krippenkinder im Stadtbezirk zum Stichtag des 01.03.2019 bei 43,5 %. Im Kindergartenbereich liegt die Quote zum oben genannten Stichtag bei 84,9%. Seit dem 01.03.2019 wurden 50 Kindergartenplätze in Betrieb genommen, die in die Quote noch nicht eingerechnet wurden.

In den vergangenen Jahren sind im Stadtbezirk zahlreiche Projekte zur Verbesserung der Versorgungsquoten realisiert worden. So entstand z. B. Anfang 2019 in der Wunstorfer Landstraße 7F eine temporäre Einrichtung mit insgesamt 100 neuen Kindergartenplätzen. Diese Einrichtung wird perspektivisch in den Neubau der Kita „In der Steinbreite“ überführt. In der Droehnenstraße entstand 2018 ebenfalls eine neue Einrichtung mit 45 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen. Rückblickend sind seit 2012 im Stadtbezirk weitere drei neue Einrichtungen mit insgesamt 75 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen entstanden.

Einer erheblichen Verbesserung bei den Versorgungsquoten standen bisher zwei Faktoren entgegen: Zum einen kam es in den vergangenen fünf Jahren zu einem erheblichen Anstieg in der Bevölkerung in den Altersklassen der 1- bis 2- sowie der 3- bis 5-Jährigen. Zum anderen ist der Einschulungszeitpunkt durch das Land Niedersachsen flexibilisiert worden, wodurch vermehrt 6-Jährige für ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben können.

In den kommenden Jahren erfolgt im Zuge eines Neubaus eine Erweiterung der Kita Petermannstraße um 50 Kindergarten- und 15 Krippenplätze. Weiterhin soll im Neubaugebiet „Benther Blick“ eine neue Einrichtung mit 30 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen entstehen. Es laufen momentan ebenfalls Planungen zur Schaffung von bis zu 45 Krippenplätzen in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes an zwei unterschiedlichen Standorten in Davenstedt und Badenstedt.

Hierneben prüft die Verwaltung stets alle Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen.

Auch das städtische Familienservicebüro strebt weiterhin einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an und steht in Verhandlungen mit interessierten Tagespflegepersonen.

Bezirksratsherr Hirche bezweifelt, dass das Volumen der geplanten Kindertagesstätte im Bereich des Neubaugebietes „Benther Blick“ ausreichen werde, um die dort hinzuziehenden Kinder aufnehmen zu können.
Zudem bemängelt Bezirksratsherr Hirche, dass die Fachverwaltung keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage gegeben habe, weshalb die Betreuungsquote im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt deutlich schlechter sei, als in anderen Stadtbezirken.

Herr Graen stellt fest, dass zwischen den Investoren des Baugebietes Benther Blick und der Landeshauptstadt Hannover ein städtebaulicher Vertrag vereinbart worden sei, der u.a. auch einen Betreuungsschlüssel für die neu zu errichtende Kindertagesstätte beinhalte. Dieser basiere auf den errechneten Zuzugsprognosen, sodass das benannte Betreuungsvolumen den hieraus resultierenden Bedarf auch abdecken werde.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Alfermann (parteilos)

TOP 6.4.1.
Straßenschäden Berta-Makowski-Anger
(Drucks. Nr. 15-3021/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest aufgrund der Abwesenheit von Bezirksratsherrn Alfermann stellvertretend den Text der Anfrage.

Durch das Befahren mit 40t-LKWs während der Baumaßnahmen des Kindergartens im Berta-Makowski-Anger, sind in der Straße erhebliche Schäden entstanden.

Ich frage die Verwaltung:

1. Sind die Schäden bekannt?

2. Wann kann mit der Reparatur gerechnet werden?

3. Wer kommt für die Kosten auf?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Die Schäden sind bekannt.

zu 2.:

Die beschädigten Bordsteine sind bestellt (Sonderanfertigung). Sobald die Borde da sind, werden die Arbeiten ausgeführt.

zu 3.:

Der Verursacher ist bekannt und trägt die Kosten.


TOP 6.4.2.
Kindergarten auf dem Gelände der Gartenbauschule
(Drucks. Nr. 15-3059/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest aufgrund der Abwesenheit von Bezirksratsherrn Alfermann stellvertretend den Text der Anfrage.

Auf dem Gelände der Gartenbauschule in Ahlem ist ein Kindergarten in Containern bis 2021 eingerichtet worden. Anschließend soll dieser im Umfeld der Grundschule In der Steinbreite eingerichtet werden.




Ich frage die Verwaltung:

1. Bleibt dieser Termin bestehen?

2. Wenn nein, warum nicht?

Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Der Neubau für die Kita soll Ende 2023 fertiggestellt sein.

zu 2.:

Eine erste Ausschreibung für das Verhandlungsverfahren hat zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis geführt und musste aufgehoben werden. Das Verfahren wird nun angepasst und im Frühjahr 2020 erneut veröffentlicht. Dies führt zu einer Verzögerung des Fertigstellungstermins.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

Bezirksratsfrau Dudda beantragt an dieser Stelle eine Sitzungsunterbrechung, um den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2124/2019 mit den Fraktionsangehörigen der CDU kurz erörtern zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über dieses Anliegen.

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel unterbricht die Sitzung für fünf Minuten.


TOP 7.1.1.
Veränderte Straßenführung "Hermann-Ehlers-Allee" in Richtung "Empelder Straße"
(Drucks. Nr. 15-2124/2019)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche
anzuweisen, die Straßenführung der ‘Hermann-Ehlers-Allee‘ hinter der Abfahrt der B65, die
Fahrspur der rechten Straßenseite lediglich für Rechtsabbieger in Richtung Badenstedt und die linke Fahrspur als kombinierte Fahrspur, sowohl für Geradeausfahrt als auch für
Linksabbieger, einzurichten. Im weiteren Verlauf wird die Fahrbahn durch die zusätzliche
Linksabbiegespur dreispurig, sodass die mittlere Spur zur Geradeausspur in Richtung
Empelde wird.


TOP 7.1.1.1.
ÄNDERUNGSANTRAG der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2124/2019 "Veränderte Straßenführung Hermann-Ehlers-Allee"
(Drucks. Nr. 15-3251/2019)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen, den CDU-Antrag Drucks. Nr. 15-2124/2019 (Bezirksratssitzungen 05.09.19 und 07.11.19) wie folgt zu ändern.

Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung vom 06.11.2019 und den Informationen im interfraktionellen Arbeitskreis am 25.11.2019, werden folgende Änderungen in der Hermann-Ehlers-Allee umgesetzt:

Auf der Hermann-Ehlers-Allee Fahrtrichtung Empelde und Badenstedt soll auf der rechten Fahrspur die gelb eingezeichnete durchgezogene Straßenmarkierung weiter nach hinten Richtung Lichtsignalanlage verlängert aufgebracht werden. Die Markierung "rechter Pfeil" auf der rechten Fahrspur wird ebenfalls weiter nach hinten verlängert aufgebracht, damit Rechtsabbiegende zuverlässiger an vor der Lichtsignalanlage Wartenden vorbeifahren können und ein Überstauungsrisiko der T-Einmündung verringert wird. Zur Vermeidung eines Rückstaus werden wieder zwei geradeaus führende Fahrspuren in Fahrtrichtung Empelde eingerichtet.

Im Rahmen der Fertigstellung des Wohngebietes "Benther Blick" soll zu einem späteren Zeitpunkt mit ausreichendem Planungsvorlauf zu höherer Leistungsfähigkeit und gleichmäßigerem Verkehrsablauf eine bauliche Aufweitung der Hermann-Ehlers-Allee vor dem Knoten erfolgen, mit der wieder eine (wenn auch kurze) Zweispurigkeit in Richtung Empelde erreicht werden könnte. Dafür müssten ein bis zwei Bestandsbäume rechts der Fahrbahn entfernt werden.

Dabei wäre die Markierung im hinteren Bereich der Spurentwicklung offen, beide Versionen - also auch die einer langgezogenen Rechtsabbiegespur bis zur T-Einmündung - sind möglich.

Bezirksratsherr Bretthauer bittet um nähere Erläuterung der Formulierung „zur Vermeidung eines Rückstaus werden wieder zwei geradeaus führende Fahrspuren in Fahrtrichtung Empelde eingerichtet“. Nach seiner Auffassung sei dies keine logische Darstellung.

Bezirksratsherr Politze geht davon aus, dass sich Bezirksratsherr Bretthauer mit seinem Hinweis auf die problematisierte linke Fahrspur beziehe, welche jedoch von der Gesamtproblematik nicht betroffen sei. Diese Auffassung habe auch die Fachverwaltung vertreten. Ziel sei es, die Fahrspuren näher an die installierte Lichtsignalanlage heranzuführen, sodass gelegentliche Stausituationen, die sich zeitlich zudem auf die Nachmittagsstunden beschränken würden, zu entschärfen. Eine weitere Aufweitung des Verkehrsflusses, sodass sich dieser direkt auf die linke Fahrspur auswirke, sei nicht beabsichtigt. Letztlich folge der Änderungsantrag den Darstellungen der Fachverwaltung, welche zu dieser Thematik auch noch einmal im interfraktionellen Rahmen am 25.11.2019 berichtet habe. Man habe sich an den ausgeführten Verwaltungsformulierungen orientiert, um weitere Missverständnisse zu vermeiden, welche ja letztlich dazu beigetragen hätten, dass dieser Sachverhalt zum wiederholten Mal Bestandteil einer Bezirksratssitzung sei.

Bezirksratsfrau Dudda könne dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen. Intention des CDU-Antrages sei es, dass die Linksabbiegespur zunächst für die Geradeausfahrten und die Linksabbieger vorgesehen werde. Diese Spur solle sich dann im weiteren Verlauf – mit Zufahrt auf die B65 – aufteilen, sodass sich eine separate Linksabbiegespur ergebe, was dann wiederum die Möglichkeit einer ungehinderten Geradeausfahrt für die übrigen Verkehrsteilnehmer*innen einräume. Die Rechtsabbiegespur solle darüber hinaus ausschließlich den Rechtsabbiegern vorbehalten werden. Es lasse sich nicht nachvollziehen, weshalb noch eine weitere Fahrspur eingerichtet und in diesem Zuge womöglich eine Entfernung von Straßenbäumen erfolgen solle. Der gewünschte Effekt ließe sich auf wesentlich einfachere Weise herstellen, wenn man dem bestehenden CDU-Antrag folge. Eine verlässliche Verkehrszählung habe nicht stattgefunden, sodass man die Notwendigkeit der von der Verwaltung aufgezeigten Maßnahmen nicht nachvollziehen könne. Ggf. könnte zu einem späteren Zeitpunkt noch immer zu weitergehenden Maßnahmen der Verkehrsführung gegriffen werden.

Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass man den dargelegten Aspekten der Fachverwaltung folge, da diese plausibel, zielführend und umsetzbar seien. Im Hinblick auf das entstehenden Wohngebiet „Benther Blick“ ergebe sich zudem durchaus ein umfangreicher Handlungsbedarf, da man das zusätzliche Verkehrsaufkommen berücksichtigen müsse, welches sich aufgrund von 400 neuen Wohneinheiten zweifellos darstellen werde. Ein frühzeitiges Handeln sei daher geboten, um nicht erst dann mit verkehrlichen Umstrukturierungsmaßnahmen einschreiten zu müssen, wenn ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen bereits erfolgt sei. Zumal sich aus dieser Umbausituation dann erst recht erhebliche Einschränkungen und Behinderungen ergeben würden.

Bezirksratsherr Egyptien schlägt vor, dass man den Änderungsantrag dergestalt umändern sollte, dass eine reine Rechtsabbiegespur bereits ab Höhe der Auffahrt zum Schnellweg vollzogen werden sollte. Insgesamt sei in der Tat ein höheres Verkehrsaufkommen bereits mit Beginn der wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich des „Benther Blicks“ zu erwarten.

Bezirksratsherr Bretthauer unterstreicht noch einmal, dass die eingangs von ihm zitierte Passage aus dem Änderungsantrag irreführend sei und deshalb aus dem Antrag entfernt werden sollte. Die Einlassungen von Bezirksratsherrn Egyptien hätten zudem bereits Eingang in den Antrag der CDU-Fraktion gehalten. Insofern sollte man diesen Antrag auch mehrheitlich unterstützen.

Bezirksratsfrau Dudda stimmt diesen Ausführungen zu und verweist erneut darauf, dass eine vorschnelle Entfernung von Straßenbäumen nicht unterstützt werden könne. Dieser Effekt würde aber eintreten, wenn man dem Konzept der Verwaltung Folge leisten würde, welches letztlich Grundlage des Änderungsantrags der SPD-Fraktion gewesen sei. Auf eine eventuelle Verkehrszunahme durch das Gebiet „Benther Blick“ könne man noch immer reagieren, falls sich ein solcher Effekt in der Zukunft tatsächlich verzeichnen lasse.

Bezirksratsherr Hirche stellt seine Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion in Aussicht. Die Durchführung einer Verkehrszählung wäre wünschenswert gewesen. In diesem Fall hätte man fundiertere Erkenntnisse zur Notwendigkeit weiterer Verkehrslenkungsmaßnahmen ableiten können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun zunächst um Abstimmung über den eingebrachten Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den vorliegenden Hauptantrag der CDU-Fraktion.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Der Hauptantrag der CDU-Fraktion ist somit ohne weitere Änderungen beschlossen.

TOP 7.1.2.

Erhalt der Friedhofshecke in der Eichenfeldstraße

(Drucks. Nr. 15-3067/2019)


Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Friedhofshecke als Umrandung in der Eichenfeldstraße nicht zu entfernen und den bereits entfernten Teil unverzüglich neu zu bepflanzen!

Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Man möchte jedoch darauf verweisen, dass auch künftig ein regelmäßiger Heckenschnitt notwendig sei. Das Passieren des dort sehr eng verlaufenden Weges gestalte sich bei Vernachlässigung des Heckenschnittes insbesondere für Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Kinderwagen als nahezu unmöglich. Diese seien andernfalls zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen.

Bezirksratsfrau Dudda beklagt ebenfalls, dass der Heckenschnitt in diesem Bereich in der Vergangenheit erheblich vernachlässigt worden sei. Sie habe persönlich oft durch direkten Kontakt auf die Vornahme eines regelmäßigen Heckenschnittes gedrungen. Eine Beibehaltung der Hecke an sich sei jedoch dringend geboten, da von dieser ein stadtteilprägender Charakter ausgehe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstsimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Turnhalle Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2651/2019)

Bezirksratsherr Politze verzichtet auf eine Verlesung des Antrages, da dieser bereits in der vergangenen Sitzung vorgestellt und anschließend durch die CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen worden sei.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum Ahlem in der Petit-Couronne-Straße unverzüglich in das städtische Sanierungsprogramm aufzunehmen und kleinere dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten für einen reibungslosen Sportbetrieb sofort vorzunehmen.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion selbst einen Eindruck über den Zustand der Turnhalle verschafft habe. Hierbei sei man bezüglich der Sanierungsbedürftigkeit durchaus auf widersprüchliche Meinungen getroffen. Dennoch bestehe zweifellos in und an allen Sportstätten ein grundsätzlicher Instandsetzungsbedarf, was sich schon allein durch die stetige Nutzung begründe. Man werde den Antrag daher unterstützen. Es sei jedoch bedauerlich, dass die Verwaltung nicht ohne äußeren Anstoß in ausreichendem Maß für den Erhalt von Sportstätten eintrete.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass er sich der Meinung seiner Fraktion in diesem Fall nicht anschließen könne. Er habe die Sportstätte persönlich in Augenschein genommen und u.a. mit der stellvertretenden Schulleitung und einer der Sportlehrerinnen Kontakt aufgenommen. Wesentliche Beanstandungen seien hierbei nicht zu Tage getreten. Die benannten Mängelschilderungen hätten sich lediglich auf gelegentliche Probleme mit der Licht- und Heiztechnik sowie der Schließanlage bezogen. Auch seitens der Sportvereinigung Ahlem, welche die Halle ebenfalls für ihren Sportbetrieb nutze, habe man keine gravierenden Mängel bezeichnen können. Kleinere notwendige Reparaturen würden nach seiner Auffassung ein laufendes Geschäft der Verwaltung darstellen. Insofern bedürfe der konstatierte Zustand der Turnhalle nach seiner Wahrnehmung keines Beschlusses durch den Bezirksrat. Er werde sich daher bei der anschließenden Abstimmung enthalten.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze wundere sich über die Ausführungen ihres Vorredners. Im Rahmen ihrer Funktion als Vorsitzende des Sportausschusses habe man sich sehr eingehend mit dem Zustand der städtischen Sport- und Turnhallen auseinandergesetzt. Speziell die Turnhalle im Schulzentrum Ahlem habe im Rahmen dieser Bewertung besonders schlecht abgeschnitten. Auch ein jährliches Treffen mit Vertretern*innen der Sportvereine habe zu Tage getragen, dass an dieser Stelle erheblicher Handlungsbedarf bestehe. Sie bietet ferner an, ihrem Vorredner die entsprechenden Darstellungen zur Verfügung zu stellen. Ohnehin seien die Beurteilungen auch den Ratsmitgliedern der CDU-Fraktion bekannt und zugänglich.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.2.2.
Neubau einer Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2655/2019)

Die SPD-Fraktion verzichtet wiederum auf eine Vorstellung des Antrags, da dieser ebenfalls bereits in der Sitzung am 07.11.2019 vorgetragen und auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen wurde.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden Planungen für eine neue Grundschule am Standort des derzeitigen „Schlichtwohngebietes Geveker Kamp“ vorzunehmen und dafür einen Zeit- und Finanzierungsplan zu erstellen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze ergänzt, dass die SPD-Fraktion die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Versorgung mit ausreichend vielen Schulplätzen im Stadtbezirk als sachfremd erachte. Die fortgeführte Ausstattung der Schulen mit Containeranlagen zeige, dass weiterhin ein hoher Raumbedarf gegeben sei. Dem müsse man durch die Errichtung eines zusätzlichen Schulgebäudes begegnen. Hierzu sei bereits ein Antrag im Rat der Landeshauptstadt Hannover eingebracht worden. Durch den jetzt thematisierten Bezirksratsantrag werde nunmehr auch ein geeigneter Standort angeboten, welcher sich sinnvoller Weise in der Mitte des Stadtbezirks befinde.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich den Bau einer neuen Grundschule begrüße. Zweifellos bestehe hierfür ein dringlicher Bedarf. Allerdings dürfe ein solches Vorhaben nicht zu Lasten von Bestandswohnungen vollzogen werden, welche sich auf dem vorgeschlagenen Grundstück befänden. Diese Wohnungen müssten zwar einer weitgehenden Grundsanierung unterzogen werden, jedoch dürfe der Wohnungsbestand nicht verloren gehen. Gerade in Zeiten akuten Wohnungsmangels. Es sei mehr als bedauerlich, dass die Landeshauptstadt Hannover eine Wiederherstellung dieser Wohnungen noch immer nicht begonnen habe; offenkundig handele es sich hierbei um ein Versäumnis der Bauverwaltung. Darüber hinaus würde der bezeichnete Standort den benötigten Platzbedarf für eine neue Grundschule nicht erfüllen. Man müsse bedenken, dass die Schüler*innen einen ausreichenden Auslauf- und Pausenbereich sowie eine zugehörige Turnhalle benötigen würden.

Bezirksratsfrau Grammel bekundet, dass sie dem vorliegenden Antrag ebenfalls nicht zustimmen werde. Der bezeichnete Wohnungsbestand müsse unbedingt erhalten werden, da er sich an Menschen richte, welche auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keine Zugriffsmöglichkeiten hätten und auf ein entsprechendes Angebot an Sozialwohnraum angewiesen seien. Seitens der Wohnungsbaugesellschaft „hanova“ habe sie die Aussage zur Kenntnis genommen, dass weiterhin eine Wiederherstellung der sanierungsbedürftigen Wohneinheiten betrieben werden solle.
Ohnehin habe man von der Schulverwaltung ja erfahren müssen, dass vorerst offenkundig kein Schulneubau vorgesehen sei, sodass man verwaltungsseitig weiterhin die Installation von Containeranlagen präferiere.

Bezirksratsherr Rosenzweig führt aus, dass man durch die Schulverwaltung erfahren habe, dass bezüglich der Schulplatzausstattung im Stadtbezirk „alles gut“ sei, sodass man – widersprüchlicher Weise – weiterhin Containeranlagen errichten müsse. Man werde den vorliegenden Antrag ausdrücklich unterstützen, auch wenn der bezeichnete Standort möglicherweise nicht in Frage komme. Zumindest werde auf diese Weise deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man einen unabweisbaren Bedarf für den Neubau einer Grundschule erkenne und dass der Bezirksrat bereit sei, für dieses Anliegen auch nachdringlich einzustehen.
Ergänzend weist Bezirksratsherr Rosenzweig nochmals darauf hin, dass seitens der Verwaltung hierzu ein Gespräch mit den politischen Vertretern*innen in einer der nächsten Bezirksratssitzung enunbedingt geboten sei.

Bezirksratsherr Politze zeigt sich über die Ausführungen der Bezirksratsfrauen Dudda und Grammel erstaunt. Der thematisierte Wohnraumbestand stehe bereits seit langer Zeit nicht mehr zur Verfügung und werde auch in absehbarer Zeit kein neues Wohnraumangebot darstellen. Es bestehe nach seinem Kenntnisstand auch kein Sanierungskonzept seitens der Landeshauptstadt Hannover. Letztlich müsse konstatiert werden, dass sich die Wohnungen in einem derart maroden Zustand befinden würden, dass diese durch ein Sanierungsprogramm nicht mehr instandgesetzt werden könnten und in Folge dessen abgerissen werden müssten. Auch bei der Wohnungsbaugesellschaft „hanova“ lasse sich kein aktuelles Projekt erkennen, welches sich der Wiederbereitstellung des Wohnungsbestandes widmen würde. Insofern sei es mehr als sinnvoll, wenn an diesem Standort ein neues Schulgebäude entstehen würde. Ferner wäre diese Schule in der Mitte des Bezirkes verortet und somit bestens erreichbar. Natürlich könne auch ein anderer zentraler Standort in Frage kommen, sofern ein adäquates Projekt durch die Verwaltung aufgezeigt werden könne. Durch das weitergehende Aufstellen von Containermodulen lasse sich der erhebliche Raumbedarf deutlich ablesen. Ferner zeige sich auch, dass das Fortschreiben von Schulentwicklungsplänen offenkundig nicht das gebotene Mittel sei, um den tatsächlichen Raumbedarf realistisch abzubilden. Zur Erstellung vertretbarer Prognosen würde sich ein Hinzuziehen des Geburtenregisters anbieten.
Es dürfe außerdem keinesfalls vergessen werden, dass durch hiesige Bauprojekte, zuvorderst mit Sicht auf den Bereich „Benther Blick“, ein wesentlicher Zuzug von Familien mit Kindern erwartet werden müsse. Der Raumbedarf würde sich dadurch voraussichtlich erneut deutlich erhöhen.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Bei dem beschriebenen Wohnungsbestand handele es sich nach seiner Ansicht um Schrottimmobilien, die für die weitere Verwendung kaum wiederhergestellt werden könnten. Ohne Zweifel bestehe der Bedarf für den Bau einer weiteren Grundschule. Aufgrund der massiven Zuwanderung durch ausländische und einheimische Familien müsse man den gestiegenen Raumbedarf unbedingt anerkennen und in Form eines Schulneubaus reagieren.

Bezirksratsfrau Dudda unterstreicht noch einmal, dass die CDU-Fraktion ebenfalls den dringenden Bedarf für ein neues Schulgebäude erkenne und unterstütze. Allerdings dürfe hier kein Sozialwohnraumbestand entfernt werden. Es sei erschütternd, dass es der Landeshauptstadt Hannover noch immer nicht gelungen sei, eine Instandsetzung und Wiederherrichtung der Wohneinheiten an diesen Standorten zu betreiben. Es müsse unbedingt hinterfragt werden, weshalb ein solches Vorhaben noch immer nicht umgesetzt werden konnte. Keinesfalls dürfe - auch in Anbetracht einhergehender Planungsverfahren - noch mehr Zeit verstreichen, bevor die Stadt wieder geeigneten Sozialwohnraum und den Neubau einer weiteren Grundschule (wenngleich an einem anderen Standort) initiiere.

Bezirksratsfrau Grammel führt ergänzend aus, dass der thematisierte Wohnungsbestand über lange Zeit fester Bestandteil des Stadtbezirks gewesen sei und auch entsprechende Akzeptanz unter den Einwohnern*innen gefunden habe. Wenn dieser nicht wiederhergestellt werde, drohe eine Verlagerung dieser Wohnbereiche auf die Randbezirke und somit eine Ausgrenzung der Bewohner*innen. Wenn sich tatsächlich bewahrheiten sollte, dass eine Instandsetzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht mehr geboten sei, müsse ein Abriss und anschließender Neubau dieser Wohnsubstanz erfolgen.
Der unabweisbare Bedarf eines zusätzlichen Schulgebäudes ließe sich nach ihrer Auffassung mit Blick auf das derzeit ungenutzte Schulzentrum in der Petit-Couronne-Straße zeitnah befriedigen.

Bezirksratsherr Egyptien stellt ebenfalls heraus, dass im Stadtbezirk ein großer Bedarf an Schulkapazitäten bestehe. Der durch den Antrag der SPD-Fraktion aufgezeigte Standort sei aufgrund der Lage letztlich bestens für eine weitere Grundschule geeignet. In der Tat sei es bedauerlich, wenn hierfür ein Verlust an Schlichtwohnungen eintreten würde. Allerdings könnte dieser Wohnungsbestand jedoch auch an einem anderen Standort neu errichtet werden. Möglicherweise sei der vorhandene Platz an dieser Stelle für ein Schulgebäude in der Tat nicht ausreichend. In diesem Fall könne man sich aber beispielsweise an dem Baumodell der Universität von Haifa orientieren, wo man mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert worden sei. Dort habe man in die Höhe gebaut und das Lehrgebäude nicht auf eine Zwei- oder Dreigeschossigkeit beschränkt. Somit könnte man an dieser Stelle einen „Leuchtturm für Bildung“ im Stadtbezirk entstehen lassen.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 7.2.3.
Nutzung ehemaliger Schulparkplatz Am Ahlemer Holz
(Drucks. Nr. 15-2657/2019)

Die SPD-Fraktion verzichtet wiederum auf eine Vorstellung des Antrags, da dieser ebenfalls bereits in der Sitzung am 07.11.2019 vorgetragen und auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen wurde.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der unverzüglichen Umsetzung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan 852 1. Änderung hinsichtlich der Teilfläche östlich der Straße Am Ahlemer Holz und der angrenzenden Bebauung an der Fritz-Reuter-Straße zu beginnen. Sie wird beauftragt, hierfür bis zum 31.12.2019 einen Zeitplan vorzulegen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Aufstellen neuer Mülleimer und Bänke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3041/2019)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antrags- und Begründungstext.


Die Verwaltung wird aufgefordert entlang des wie folgt beschriebenen Standortes, vier Mülleimer mit Bänken aufzustellen und diese regelmäßig zu entleeren:
Beginnend am Ende Nibelungenweg/ Anfang Carl-Buderus-Straße, in Richtung Westen bis zum Vereinsheim des KGV Nibelungen, danach weiterführend nördlich Richtung Albrecht-Schaeffer-Weg und Lenther Chaussee, parallel zum Flüsschen Bade, bis zur Fösse und dann östlich ca. 500 m an der Fösse entlang (Karte siehe Anlage).

Die vier Standtorte sind folgende:

1. An der Wassertretanlage an der Fösse.
2. An der Bade, nördlich der Lenther Chaussee, Kreuzung Fußweg.
3. Am Albrecht-Schaeffer-Weg. Hier stehen bereits Bänke.
4. An der Carl-Buderus-Straße, dort wo der KGV Nibelungen jährlich sein Osterfeuer veranstaltet.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass es nach ihrer Erinnerung eine verwaltungsseitige Regelung gebe, nach welcher für jede neu errichtete Parkbank (samt Müllbehälter) an einem anderen Standort eine solche entfernt werde. Grundsätzlich stehe die CDU-Fraktion der Neuerrichtung von Parkbänken nicht ablehnend gegenüber, wenngleich man sicherlich über die Anzahl der angedachten Sitzgelegenheiten unterschiedlicher Auffassung sein könne. Allerdings müsse der drohende Verlust einer solchen Installation an anderer Stelle bedacht werden. Zudem befinde sich nach ihrem Kenntnisstand im Bereich der Wassertretstelle an der Fösse bereits eine Parkbank.

Bezirksratsherr Bretthauer beschreibt, dass es gerade im Fösse-Bereich bereits mehrere Parkbänke mit daneben installierten Müllbehältern gebe. Hier lasse sich beobachten, dass die Mülleimer meist überfüllt seien und im Umfeld weitere Müllsäcke und Unrat abgestellt würden. Nach seiner Wahrnehmung würden diese öffentlichen Abfallbehälter zeitweise auch von Kleingärtnern*innen genutzt, um auf diese Weise den entstandenen Gartenabfall zu entsorgen. Weitere Installationen würden diese Form der Entsorgung womöglich nur erweitern. Der Aufstellung weiterer Parkbänke und Müllbehälter könne er daher nicht zustimmen. Ein Blick auf andere Nationen zeige, dass dort ein ganz anderer Umgang mit produziertem Abfall und eine höhere Eigenverantwortung bei der Müllentstehung- und beseitigung vorherrsche. Die Menschen müssten daher vielmehr zu einem nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Umgang bei der Abfallvermeidung gedrängt werden.

Bezirksratsherr Rosenzweig führt aus, dass der vorgetragene Antrag auf Fakten basiere. Es sei an den beschriebenen Standorten letztlich ein erhöhtes Müllaufkommen und achtlose Entsorgung festgestellt worden.

Bezirksratsherr Hirche stellt seine Zustimmung in Aussicht. In Anbetracht einer zunehmend alternden Gesellschaft bestehe auch ein höherer Bedarf an Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum. Die Einrichtung zusätzlicher Parkbänke sei demnach zu begrüßen.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass sie natürlich ebenfalls weder der Einrichtung zusätzlicher Müllbehälter noch der Installation weiterer Parkbänke ablehnend gegenüberstehe. Sie verweist jedoch nochmals auf die vermeintlich bestehende Symbiose, nach welcher Parkbänke und Müllbehälter nicht voneinander getrennt aufgestellt würden. Zudem drohe der Verlust von Parkbänken an anderen Standorten.

Bezirksratsherr Reglitz verweist auf den dargestellten Standort Albrecht-Schaeffer-Weg. An dieser Stelle befänden sich insgesamt drei wenig bis gar nicht frequentierte Parkbänke (ohne anbei installierten Müllbehälter), welche man problemlos an einem anderen Platz vorhalten könnte.

Bezirksratsfrau Loß teilt mit, dass die ihr bekannten Kleingärtner*innen öffentliche Müllbehälter nicht für die Entsorgung eigener Abfälle nutzen würden. Vielmehr würden viele Kleingärtner*innen häufig achtlos entsorgte Abfälle durch eigene Mühe entsorgen, welche zum Beispiel in den Kleingartenzufahrten entsorgt worden seien. Hierbei handele es sich zudem nicht nur in Einzelfällen um umfangreiche Sperrabfälle.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass man dem vorgebrachten Antrag zustimmen werde. Allerdings erwarte man von der Verwaltung einen Hinweis bezüglich des gängigen Verfahrens bei der Neuerrichtung von Parkbänken. Wenn sich das von ihr beschriebene Verfahren (Aufstellung einer neuen Parkbank führt zur Entfernung an einer anderen Stelle) bewahrheiten sollte, müsse dies im Vorfeld entsprechend kommuniziert werden.



Frau Sufin teilt mit, dass die Fachverwaltung im Rahmen der vorgesehenen Vier-Monats-Frist über den Antrag entscheiden wird, sofern dieser heute beschlossen werde. Man werde in diesem Fall den ergänzenden Hinweis weitertragen, dass der Bezirksrat über das Verfahren zur Umsetzung bzw. Neuinstallation von Parkbänken im Vorfeld etwaiger Umsetzungsmaßnahmen informiert werden möchte.

Bezirksratsherr Höhne erbittet zum gängigen Verfahren eine erläuternde Protokollantwort.

Bezirksratsherr Reglitz zeigt sich mit dem geschilderten Verfahren einverstanden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

[Protokollhinweis:

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Pflegemanagement, teilt zum problematisierten Verfahren Folgendes mit:

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V wurde zur Einsparung von Kosten durch den Rat beschlossen, 100 Bankstandorte zurückzubauen.
In diesem Zusammenhang wurde bisher der Standpunkt vertreten, den Wunsch nach neuen Bänken im Bestand möglichst durch Umsetzung vorhandener Bänke (Standortoptimierung) zu ermöglichen.
Da sich jedoch z.B. durch verändertes Nutzerverhalten Bedarfe nach weiteren zusätzlichen Bankstandorten ergeben können, ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün offen und lösungsorientiert gegenüber Vorschlägen der Stadtbezirksräte, die einzelfallbezogen geprüft und, wenn finanzielle und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, auch umgesetzt werden.
Bezüglich des Antrages zur Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter möchten wir darauf hinweisen, dass erfahrungsgemäß eine Aufstellung z.B.
im Bereich von Kleingartenanlagen oftmals zu höheren Verunreinigungen führen kann als vorher.]


TOP 7.3.2.
Ortstermin am Berta-Makowski-Anger
(Drucks. Nr. 15-3043/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Anberaumung eines Ortstermins an der Temporären Kita am Berta-Makowski-Anger zur Befriedung der Verkehrssituation.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Sie habe bereits selbst beobachtet, dass sich an diesem Standort zeitweise gravierende Verhältnisse dargestellt hätten. Sie könne in diesem Zusammenhang auch nicht nachvollziehen, weshalb die untergebrachten Kinder nicht auf dem Fußweg zur Kindertagesstätte gebracht würden. Durch das Rangieren und Bewegen der Fahrzeuge würden teils erhebliche Gefährdungssituationen ausgelöst.

Bezirksratsherr Höhne erbittet – soweit möglich – eine Stellungnahme des anwesenden Kontaktbeamten der Polizei.

Der Kontaktbeamte der Polizeistation Davenstedt berichtet, dass die Problematik der Polizei ebenfalls bekannt sei. Er selbst habe die Situation vor Ort in Augenschein genommen und in Einzelfällen Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich festgestellt. Zielführend wäre es, wenn das Abholen und Bringen der Kinder über die Tegtmeyerallee und nicht über den Berta-Makowski-Anger erfolgen würde.

Bezirksratsherr Rosenzweig teilt diese Auffassung, stellt jedoch zur Frage, wie die Kindertagesstätte aus diesem Bereich erreichbar sein könne.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf den angrenzenden Spielplatz und die Wegeverbindung zur Tegtmeyerallee, welche eine Zuwegung zur Kindertagesstätte auf dem Fußweg ermögliche.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 7.4.1.
Neuberechnung der Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2585/2019)

Bezirksratsfrau Grammel verzichtet auf eine weitere Vorstellung des Antrags, da dieser bereits in der Sitzung am 07.11.2019 vorgetragen wurde und durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen wurde.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte neu zu berechnen. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für eine neue Berechnungsgrundlage, das im Haushaltsplan 2021/2022 Berücksichtigung findet, aus.



Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Zum einen bestehe für den Bezirksrat keine Zuständigkeit für die Neuberechnung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte. Dem Bezirksrat obliege lediglich ein Entscheidungsrecht über die Verwendung der zur Verfügung stehenden „eigenen Mittel“, welche zum Beispiel für die Förderung von Projekten und Initiativen von Vereinen und anderen Einrichtungen auf Antrag vergeben würden. Eine Einflussnahme auf den Verteilungsschlüssel für die Stadtbezirksräte würde im Endeffekt auch die Höhe der den anderen Stadtbezirksräten zur Verfügung stehenden Mittel beeinträchtigen.
Zum anderen lasse sich aus einer zwischenzeitlich durch die Verwaltung zur Verfügung gestellten Übersicht über die im Stadtbezirk verorteten Vereine und Institutionen keine Benachteiligung in Bezug auf die Mittelzuweisung ableiten. Die originäre Entscheidungskompetenz für die Verteilung der Haushaltsmittel obliege letztlich bei dem Rat der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsfrau Grammel erwidert, dass die benannte Übersicht der Vereine und Institutionen keinen maßgeblichen Rückschluss zulasse, da jeder der Stadtbezirke über eine eigene Sozialstruktur verfüge. In anderen Stadtbezirken befände sich zum Beispiel unter den Mitgliedern der Sportvereine keine vergleichsweise Anzahl an Kindern, deren Eltern von Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Bildungs- und Teilhabepaket oder dem Hannover Aktiv Pass partizipieren würden. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sei eine hohe Zahl an Transferleistungsbeziehern*innen festzustellen, sodass folglich auch ein höherer Bedarf an Vereinsbezuschussungen gegeben sei. So sei zum Beispiel auch bei den im Stadtbezirk verorteten Feuerwehren ein höherer Anteil an Mitgliedern zu verzeichnen, die nur deshalb an Freizeiten oder anderen Veranstaltungen teilnehmen könnten, da eine Bezuschussung durch soziale Leistungen erfolge. Ein solches Maß an hilfebedürftigen Personen lasse sich in anderen Stadtbezirken aufgrund der Höhe des durchschnittlichen Einkommens eher nicht feststellen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen.


TOP 7.4.2.
Öffnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose aus dem Stadtbezirk in Frostnächten
(Drucks. Nr. 15-3020/2019)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose, die sich ständig im Stadtbezirk aufhalten, in Frostnächten zu öffnen und diese - notfalls auch behelfsmäßig - aufzunehmen. Die Verwaltung entscheidet schnellstmöglich, da die winterliche Witterung eine sofortige Entscheidung erfordert.



Bezirksratsfrau Dudda empfindet es ebenfalls als zutiefst bedauerlich, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover eine hohe Zahl an obdachlosen Menschen festzustellen sei. Es sei jedoch auch zu bemerken, dass viele der betroffenen Personen die vorgehaltenen Einrichtungen aus Angst vor Diebstählen und Gewaltdelikten nicht nutzen würden. Zudem würden sich viele der Obdachlosen nicht von ihren Tieren trennen können, welche sie im Alltag begleiten würden. Eine Mitaufnahme dieser Tiere werde jedoch nur in wenigen Einzelunterkünften gestattet. Die geschilderten Hemmnisse würden sich auch dann nicht verändern, wenn zusätzliche Unterkünfte geöffnet würden.

Bezirksratsherr Hirche stellt ebenfalls fest, dass eine grundsätzliche Obdachlosenproblematik in der Tat bestehe. Die eigentlichen Ursachen für diese Schwierigkeiten würden sich jedoch im Bezirksrat eher nicht lösen lassen. Nichtsdestotrotz müsste eine ausreichende Zahl an Schlafmöglichkeiten angeboten werden. Ob diese Angebote dann auch tatsächlich angenommen würden, sei jedoch einzelfallabhängig und oftmals fraglich.

Bezirksratsherr Höhne zeigt sich irritiert, dass sich die Öffnung der Unterkünfte laut Antragstext explizit auch auf Obdachlosenunterkünfte beziehe. Nach seiner Auffassung müssten diese ohnehin für obdachlose Personen geöffnet sein.

Bezirksratsfrau Grammel antwortet, dass viele Obdachlosenunterkünfte nur bei Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses bzw. Zuweisungsbescheides auch tatsächlich von den betroffenen Personen genutzt werden könnten. Es sei jedoch eine unbürokratische und kurzfristig abrufbare Hilfestellung geboten, die den Obdachlosen in Frostnächten auch jederzeit ohne Vorliegen eines entsprechenden Dokuments das Beziehen einer Unterkunft ermögliche. Darüber hinaus berichtet Bezirksratsfrau Grammel von einer obdachlosen Person, die sich im Vorraum der Sparkassenfiliale in Badenstedt aufgewärmt habe. Dies habe zu Beschwerden von Nutzern*innen geführt, die sich über das Erscheinungsbild und eine wahrgenommene Geruchsbelästigung beklagt hätten. Hieraus lasse sich eine grundsätzliche gesellschaftliche Schieflage ableiten. Eine Betreuung durch Sozialarbeiter*innen sei – auf Nachfrage bei der Verwaltung – nicht möglich, da die personelle Ausstattung mit Fachkräften lediglich eine Abdeckung der Stadtmitte ermögliche.
Bezirksratsherr Höhne erklärt, dass er es grundsätzlich nicht nachvollziehen könne, weshalb sich die betroffenen Personen mit Unterstützung der Verwaltung nicht um eine dauerhafte Unterstützung bzw. Unterkunft bemühen würden, die Ihnen vor allem auch in Frostnächten ein wärmendes Obdach zuteilkommen ließen. Ohne Zweifel müssten besondere Notlagen aber vermieden werden.

Bezirksratsherr Reglitz stellt seine Unterstützung für den vorgebrachten Antrag in Aussicht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 7.5.1.
Politischer Diskurs im Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2965/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,
den politischen Diskurs im Bezirksrat wieder zu kultivieren sowie sachlich und unvoreingenommen mit dem politischen Gegner zu diskutieren. In der letzten Sitzung des Bezirksrates musste ich mich von Teilen der SPD, sowie von Bürgern aus dem Zuschauerraum unter anderem als „rechtes Pack“, „Hetzer“ und „Faschist“ beleidigen lassen. Vom Bezirksbürgermeister Rainer Göbel wurden diese Beleidigungen ignoriert und nicht geahndet.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.5.2.
Errichtung einer öffentlichen Toilette
(Drucks. Nr. 15-2966/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, ein öffentliches Toilettenhäuschen auf dem Spielplatz „Im Reihpiepenfeld/ Plantagenstraße“ zu errichten und diesen zusätzlich mit einem Wickeltisch auszustatten.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag in die Fraktionen zieht. Somit wird dieser in der Sitzung des Bezirksrates am 06.02.2020 erneut behandelt.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 8.1.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3103/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt den vorliegenden Zuwendungsantrag kurz vor und lässt anschließend über diesen abstimmen.



Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

Antrag Nr. 2019-45-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Durchführung des Fösse-Laufes 2020
Zuwendungsbetrag: 5.500,00 €
(1.500,00 € Preisgelder; 2.000,00 € Durchführungskosten; 2.000,00 € Ausfallwagnis).

Einstimmig zugestimmt.


Bezirksbürgermeister Göbel schließt den öffentlichen Sitzungsteil. Er bedankt sich bei den anwesenden Einwohnern*innen für die Anwesenheit und die Beteiligung im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde. Er wünscht allen Anwesenden ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 21:01 Uhr.


Für das Protokoll:

Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer