Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 05.12.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.11.2019)
Protokoll (erschienen am 12.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 09.04.2020

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 5. Dezember 2019,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Nolte) (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsherr Steuer (LINKE & PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch) (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Frau Dieckmann-Bartels Fachbereich Soziales
Frau Scharsky FB Stadtplanung
Frau Boss Fachbereich Stadtplanung

Gäste:
Herr Weinkopf Ing.-Büro Weinkopf

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung am 10.10.2019

3. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

7.2.6. Stand der Dinge Abbau Sperren im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-3049/2019)

5. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

4. B E R I C H T E

4.1. Bericht zu den Projekten "Machbar- Stadtteilgarten 2020" und „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2020“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt"

4.2. Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

4.3. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.5. Informationen über Bauvorhaben

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Umbau der Bornumer Straße (Nebenanlagen) zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring
(Drucks. Nr. 3096/2019 mit 3 Anlagen)

6.1.2. Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen
(Drucks. Nr. 2612/2019 N1)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1875
- Wohnen Am Sauerwinkel / Südstrücken -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-3010/2019 mit 3 Anlagen)

6.2.2. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-3157/2019)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Belegung des Flüchtlingsheims Munzeler Straße
(Drucks. Nr. 15-3007/2019)

7.1.2. Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-3008/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Maßnahmen und Kosten der CO2-Vermeidung und - Kompensation
(Drucks. Nr. 15-3044/2019)

7.2.2. Neuanpflanzung Böschung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-3045/2019)

7.2.3. Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3046/2019)

7.2.4. Renaturierung des Hirtenbachs
(Drucks. Nr. 15-3047/2019)

7.2.5. Sportgaststätte Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-3048/2019)

7.2.7. Stand der Dinge neue Polizeidienststelle
(Drucks. Nr. 15-3050/2019)

7.2.8. Übernahme von Wohnungen im Canarisweg durch Hanova
(Drucks. Nr. 15-3051/2019)


8. A N T R Ä G E

8.1. der AfD-Fraktion

8.1.1. Schildbürgerstreich Ricklinger Stadtweg/Pfarrstraße: Abschaltung einer optimal sichtbar positionierten Uhr mit Werbeflächen
(Drucks. Nr. 15-2874/2019)

8.1.2. Brückenbauwerk B3 über dem südlichen Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2979/2019)

8.1.3. Schaffung von Behindertenparkplätzen am Stadtteilzentrum Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2980/2019)

8.1.4. Errichtung einer Rampe an der Nordseite des Stadtteilzentrums Ricklingen zum Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2981/2019)

8.1.5. Reparatur des Klinkerstraßenbelags „Henckellweg“
(Drucks. Nr. 15-2982/2019)

8.1.6. Einrichtung eines Sanierungsfonds für Graffiti-Schmierereien mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund im Bereich des Sanierungsgebietes Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-3017/2019)

8.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke

8.2.1. Wegweiser auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-3009/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Ausschilderung Waldschlösschen
(Drucks. Nr. 15-3038/2019)

8.3.2. Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Wallensteinstraße / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-3039/2019)

8.3.2.1. Änderungsantrag: Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Wallensteinstraße / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-3255/2019)

8.3.3. Vorlage eines schriftlichen Berichtes zur Evaluierung des städtischen Ordnungsdienstes und jährliche Erhebung von Kennzahlen
(Drucks. Nr. 15-3040/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

> TOP 7.2.6. wurde nach TOP 3 behandelt
> TOP 5 wurde nach TOP 7.2.6. behandelt

Die Tagesordnung wurde einschließlich dieser Änderungen einstimmig beschlossen.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung am 10.10.2019
Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Joachim Roden von den Piraten wurde als neues Mitglied des Bezirksrates verpflichtet.


TOP 7.2.6.
Stand der Dinge Abbau Sperren im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-3049/2019)

Herr Kaminski stellte den aktuellen Stand der Dinge vor.

Bezirksratsherr Winnicki fragte, ob es empirische Daten hierzu gäbe. Messungen der nicht verwirklichten Variante ohne Sperrungen könnten ja nicht durchgeführt werden.

Herr Kaminski erläuterte, dass zur Einschätzung und Entscheidung modellhafte Darstellungen unter Berücksichtigung der Eigenschaften, Verkehrsströme und Belastungen herangezogen worden seien, nachdem vorab u.a. auch Verkehrsbefragungen erfolgt seien.
Das sei eine qualitative, präventive Einschätzung, um möglichst schon im Vorfeld Gefahrenpotenziale vermeiden zu können.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann informierte Herr Kaminski darüber, dass die jüngsten Zahlen aus Mai 2019 stammten und somit auch schon die besondere Situation mit den vielen Baustellen im Stadtbezirk berücksichtigten.

Bezirksratsfrau Walther kritisierte, dass trotz vieler Diskussionsrunden und Ortsbesichtigungen bisher die Fakten gegenüber dem Bezirksrat Ricklingen nicht ausreichend verdeutlicht wurden.

Bezirksratsherr Winnicki schloss sich dieser Kritik voll umfänglich an.


Anfrage:

In seiner letzten Sitzung hat der Stadtbezirksrat die Aufhebung der Sperren im Grünen
Hagen und die Messung von Verkehrsströmen beschlossen. Die Verwaltung hatte bereits
am 10. Oktober zugesagt, einem solchen Beschluss folgen zu wollen. Zwei Wochen später
waren die Sperren immer noch aufgebaut. Auf Anfragen von Presse vermochte die
Verwaltung keinerlei konkrete Angaben über den Grund der Verzögerung zu machen und
verwies wiederholt darauf, den Antrag noch zu.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was ist der Stand der Dinge?

2. Haben Messungen der Verkehrsströme vor dem Aufstellen der Absperrungen
stattgefunden und wenn ja, woraus ergab sich die Notwendigkeit, vor einem Abbau
erneut zu messen und wenn nein, warum nicht?


3. Warum war die Prüfung nicht schon vor der Ankündigung, einem Antrag auf
Beseitigung der Sperren folgen zu wollen erfolgt bzw. hat sich in der Zwischenstand
ein zu prüfender Sachverhalt ergeben und wenn ja welche und inwieweit ist die
Erste Stadträtin in die Vorgänge in Bezug auf den Grünen Hagen involviert?


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Zur quantitativen Analyse der verkehrlichen Effekte der Sperrungen wurden am 14.11.2019 Verkehrszählungen im Bereich der Sperrungen, aber vor allem auch im umliegenden Straßennetz durchgeführt. Damit konnte die verkehrliche Analyse der Situation mit den umgesetzten Sperrungen abgeschlossen werden. Zuvor waren im September 2019 mehrere Beobachtungstermine zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort zusammen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt worden, um die Wirkungen der Sperrungen qualitativ zu beobachten.
Im Ergebnis wurde, wie durch die Verwaltung in der Bezirksratssitzung am 07.11.2019 sowie in der Veranstaltung am 10.10.2019 berichtet, festgehalten, dass die getroffenen verkehrlichen Maßnahmen einen guten Kompromiss zwischen der Verhinderung von Baustellenausweichverkehren und der Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs darstellen. Das umgesetzte Konzept wurde als wirksam erachtet. Zur weiteren Optimierung wurden Hinweisschilder an der Bergfeldstraße und an der Göttinger Chaussee aufgestellt, die darauf hinweisen, dass eine Durchfahrt des Gebietes nicht möglich ist sowie Geschwindigkeitsmessungen im Quartier durchgeführt.

In einem weiteren Prüfschritt wurden die zu erwartenden Verkehrsstärken auf der Straße „Im Grünen Hagen“ bei einer Entfernung sämtlicher Sperren mit Hilfe des städtischen Verkehrsmodells ermittelt. Die Ergebnisse der Modellrechnungen für den Prognosezustand verdeutlichen, dass bei einer Entfernung der Sperren deutliche Verkehrszunahmen um etwa 250% (auf bis zu ca. 4.000 Kfz/24h) im Vergleich zur Situation vor Sperrung der Straße „In der Rehre“ (und Einrichtung der Sperren) zu erwarten wären. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Baustellenausweichverkehre von der Straße „In der Rehre“. Da die Zunahme des Verkehrs sich insbesondere durch den Durchgangsverkehr ergeben würde, wären die Verkehrsspitzenzeiten morgens und abends.

Zusätzlich zu den beschriebenen Verkehrsanalysen wurden nach Beschluss des Stadtbezirksrates zur Aufhebung der Sperrungen vom 07.11.2019 (DS Nr. 15-2905/2019) weitergehende Gespräche mit der Polizei zur Umsetzung des Beschlusses aufgenommen.

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung und den dazu erlassenen, für die Rechtsanwendung verbindlichen Verwaltungsvorschriften müssen verkehrsbehördliche Maßnahmen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dienen.

Vor Anordnungen wie der hier gerade hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit vor Ort äußerst umstrittenen Aufhebung der Sperrstellen in den Straßen Am Grünen Hagen und Am Sauerwinkel ist die Polizei zu hören.

Die Kernaussagen aus der abschließenden Stellungnahme der Polizeidirektion Hannover vom 25.11.2019 sind im Folgenden aufgeführt.

„Im Falle der Aufhebung der Sperrstellen ist mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, zu rechnen. Gerade zu diesen Zeiten befinden sich im betreffenden Wohnquartier viele „ungeschützte“ Verkehrsteilnehmende wie zu Fuß gehende Personen und Radfahrende im Verkehrsraum. Ein Queren der Straßen im Rahmen des Schulweges oder aber auch ein Besuch des angrenzenden Friedhofes wird für die Risikogruppen Kinder und Senioren mit der deutlich gestiegenen Gefahr verbunden sein, durch einen Verkehrsunfall geschädigt zu werden.

Dem besonderen Schutz und Vorrang von Radfahrenden kann auf einer ausgewiesenen Fahrradstraße, die gleichzeitig als Durchgangsstraße für den motorisierten Individualverkehr freigegeben ist, nicht Rechnung getragen werden. Auch hier ist eine deutliche Risikosteigerung bezogen auf eine Unfallbeteiligung von Radfahrenden zu erwarten.

Insgesamt ist bei einer Aufhebung der Sperrstellen von einer spürbaren Verringerung der Verkehrssicherheit auszugehen. Daher wird der Beschluss des Bezirksrates Ricklingen nicht unterstützt.“

Bei der Abwägung, ob Verkehrsmaßnahmen angeordnet und eingerichtet, bzw. in diesem Fall wieder aufgehoben werden, sind die Verkehrssicherheitsbelange, insbesondere von Kindern immer höherrangig zu bewerten, als die Vorteile, die sich für den Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs ergeben würden.

Insofern wäre unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse, Einschätzungen und Bewertungen die Aufhebung der Sperren rechtswidrig, weil dadurch Verkehrssicherheitsbelange in einem nicht zu vertretenen Umfang beeinträchtigt würden.

Aus diesem Grund kann auch dem Bezirksratsantrag zur Aufhebung der Sperren, entgegen der Ersteinschätzung der Verwaltung zur generellen Realisierbarkeit, die in den Sitzungen am 10.10.2019 und am 07.11.2019 geäußert wurden, nicht gefolgt werden.

Bezüglich der Entscheidungskompetenzen des Stadtbezirksrates ist auszuführen, dass eine Entscheidungszuständigkeit des Stadtbezirksrats nach § 9 der Hauptsatzung in diesem konkreten Fall nicht besteht. Die Einrichtung von Verkehrsmaßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung stellt rechtlich eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Insofern unterliegt die Verwaltung zwingend den Regelungen des Bundesgesetzgebers.
Bei der Anordnung eines Verkehrszeichens/einer Verkehrsmaßnahme liegt keine Entscheidungszuständigkeit des Stadtbezirksrats nach dem Katalog des § 93 Abs. 1 Satz 2 Zf. 1-12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bzw. nach dem ausschließlich in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der LHH erweiterten Katalogs der Entscheidungszuständigkeiten nach § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.V.m. § 9 der Hauptsatzung vor.

Bei straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nimmt die Verwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Aufgabe nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (z.B. verkehrsregelnde Anordnung eines Verkehrszeichens nach § 45 StVO) wahr. Hierbei handelt es sich somit unzweifelhaft um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises sind nach dem klaren Wortlaut des § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG von vornherein von einer Erweiterung der Entscheidungskompetenzen, wie sie der Rat in § 9 der Hauptsatzung vollzogen hat, gesetzlich ausgeschlossen.

Da die Antragsinhalte sich auf eine den Stadtbezirk betreffende Angelegenheit beziehen, bestehen insoweit zwar die in § 94 Abs. 3 NKomVG verankerten Initiativrechte des Stadtbezirksrats. Ausweislich der konkreten Formulierung der Antragsziele ist hier jeweils von „nur“ einem Vorschlag i.S. von § 94 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 NKomVG auszugehen.

Frage 2:
Verkehrszählungen vor dem Aufstellen der Absperrungen haben im Mai 2019 stattgefunden. Anlass war ein Antrag aus dem Bezirksrat Ricklingen (Nr. 15-0546/2019). Die Ergebnisse der Zählungen wurden in der Entscheidung zur Drucksache (Nr. 15-0546/2019 S1) dargestellt. Um die Verlagerungswirkungen, die die umgesetzten Sperrungen auf das umliegende Straßennetz und damit auch die ausgewiesene Umleitungsstrecke bewirkt haben, quantifizieren zu können, wurde eine erneute Zählung am 14.11.2019 durchgeführt. Auch nach dem Abschluss der Baumaßnahme In der Rehre wird es, wie in Drucksache 15-0546/2019 durch den Bezirksrat beantragt, eine weitere Verkehrszählung geben.

Frage 3:
Erst mit der Ankündigung des Stadtbezirksrates, einen Beschluss zur Aufhebung der Absperrmaßnahmen zu fassen, ergab sich die Erforderlichkeit kurzfristiger Zählungen. Diese wurden dann umgehend veranlasst und am 14.11.2019 durchgeführt. Mit dem Beschluss des Stadtbezirksrates zur Aufhebung der Sperrungen vom 07.11.2019 (DS Nr. 15-2905/2019) wurden darüber hinaus die weitergehenden Gespräche mit der Polizei aufgenommen. Die grundsätzlich ablehnende Haltung der Polizeidirektion Hannover gegenüber jeglicher Aufhebung der Sperrstellen aus Gründen der Verkehrssicherheit war erst mit Schreiben vom 25.11.2019 bekannt geworden. Erst zu diesem Zeitpunkt waren die Prüfungen abgeschlossen. Im Ergebnis kann die Aufhebung der Sperrmaßnahmen damit entgegen der Ersteinschätzung der Verwaltung nicht durchgeführt werden.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

Zu den Baumaßnahmen und Sperrungen im Zusammenhang mit "In der Rehre", "Am Grünen Hagen" und den umliegenden Straßen gab es einige, unterschiedliche Anmerkungen verschiedener Bürger*innen.

Eine Bürgerin wies auf die Gefährdung durch Falschparkende im Bereich des Friedländer Weg hin.

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 19:35 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt.


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Bericht zu den Projekten "Machbar- Stadtteilgarten 2020" und „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2020“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt"

Frau Dieckmann-Bartels berichtete über den aktuellen Stand der Projekte.

Sowohl Bezirksratsherr Dr. Menge als auch Bezirksratsherr Karger baten darum, den nächsten Bericht für 2020 um anschauliche Zahlen zu ergänzen.


TOP 4.2.
Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

Bezirksratsherr Dr. Menge berichtete.
TOP 4.3.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Schrader berichtete.


TOP 4.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keine Berichte.


TOP 4.5.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichte.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Umbau der Bornumer Straße (Nebenanlagen) zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring (Drucks. Nr. 3096/2019 mit 3 Anlagen)

Herr Weinkopf erläuterte die Planungen zu der Baumaßnahme.
Es werde keine Vollsperrungen und keine nennenswerten Einschränkungen geben, da zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung stünden.

Frau Boss stellte die geplante Zeitschiene vor. Im Frühjahr 2020 starte das Ausschreibungsverfahren. Der Abschluss der Maßnahme ist für Herbst 2021 vorgesehen.


Antrag,

1. dem Umbau der Nebenanlagen Bornumer Straße zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.660.300 € (ohne Straßenabläufe) zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.







Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106016 / 54101904 / 54101909 / 54701901
Bezeichnung Stadtsanierung / Stadterneuerung Mühlenberg
Gemeindestraßen / Verkehrsanlagen
Gemeindestraßen / Grunderneuerung im Bestand
ÖPNV / Programm Bushaltestellen

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020-21 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 61 für den Anteil der Stadtsanierung und im 66 für den übrigen Anteil sichergestellt.

Die Drucksache wurde mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen beschlossen.


TOP 6.1.2.
Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen
(Drucks. Nr. 2612/2019 N1)

Antrag,
  • der Umwandlung der Großtagespflegestelle "Glückskäfer" in die Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der "Lernkonzept Hilft gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)" zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.01.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.


Die Drucksache wurde ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.2.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1875
- Wohnen Am Sauerwinkel / Südstrücken -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-3010/2019 mit 3 Anlagen)

Frau Scharsky erläutere die Drucksache.

Bezirksratsherren Deppe und Dr. Wilhelms äußerten sich kritisch zu der Anzahl der geplanten Stellplätze.

Frau Scharsky erklärte, dass derzeit der vorhandene Garagenhof wesentlich mehr Plätze biete als gefordert seien. Der genaue zukünftige Bedarf müsse noch geprüft werden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette wies darauf hin, dass in ca. 100 Metern Entfernung eine Haltestelle der Stadtbahn sei.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1875
    - Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Die Drucksache wurde mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 6.2.2.

Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-3157/2019)

Antrag,


auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
IB 08-19 Das Haus der Religionen erhält für die Erneuerung der Dauerausstellung
bis zu 2.200,00 €
IB 09-19 Die Lehrnkonzept Hilft UG erhält für das Projekt "Musik verbindet"
bis zu 1.750,00 €
IB 10-19 Die Peter-Ustinov-Schule erhält für das Projekt "Willkommen in
Hannover bis zu 600,00 €

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Belegung des Flüchtlingsheims Munzeler Straße
(Drucks. Nr. 15-3007/2019)

Über die aktuellen Belegungszahlen des Flüchtlingsheims Munzeler Straße gibt es unterschiedliche Informationen, ebenso über in Kürze erfolgende Zuzüge.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Für wie viele Personen ist das Flüchtlingsheim ausgelegt?
2. Wie viele Personen leben derzeit dort?
3. Wie viele Personen werden in den teilweise leergeräumten Bunker einziehen?



Antwort der Verwaltung

Frage 1:
Für alle Flüchtlingswohnheime, so auch für die Munzeler Straße, setzt die Verwaltung eine Kapazität fest. Die Kapazität gibt die Platzzahl wieder, für die der Betreiber einen garantierten Tagessatz bekommt, unabhängig von der tatsächlichen Belegung. Die Kapazität ist immer geringer als die tatsächliche maximale Bettenzahl. Hintergrund ist, dass die Unterkünfte in der Regel nie voll belegt werden können, weil beispielsweise eine dreiköpfige Familie in einem Vierbettzimmer wohnt.

Das Wohnheim Munzeler Straße hatte bisher eine Kapazität von 45 Plätzen. Diese Kapazität wird jetzt auf 35 Plätze reduziert. Diese Reduzierung war notwendig, da das Dachgeschoss des Bunkers aufgrund baulicher Mängel nicht mehr belegt werden kann

Frage 2:
Derzeit sind dort 38 Personen untergebracht.

Frage 3:
Bisher sind dort 23 Personen untergebracht, die 12 freien Plätze sollen in naher Zukunft belegt werden.


TOP 7.1.2.
Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-3008/2019)

In jedem Jahr wird aus diesem Programm eine Maßnahme beschlossen. Der Beginn der Arbeiten erfolgt frühestens im Folgejahr. Im Bezirksrat wird nicht über die Fertigstellung der einzelnen Projekte berichtet.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Sind die Sanierungsmaßnahmen, die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beschlossen wurden, abgeschlossen?
2. Wenn Nein, warum nicht?
3. Wann wird die in diesem Jahr beschlossene Maßnahme durchgeführt?

Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Zu 1.:In 2016 wurde der Spielplatz Hugo-Preuß-Platz benannt. Der gesamte Platz wurde neu gestaltet. Die Planung hat der Stadtbezirksrat mit der DS Nr.15-0752/2017 beschlossen. Die Fertigstellung erfolgte in 2018.
In 2017 wurde der Schulhof der RS Johannes-Kepler-Schule benannt. Dort wurde ein großes Klettergerüst und eine Drehschale aufgestellt. Die Baumaßnahme wurde 2018 fertig gestellt.
In 2018 wurde erneut die RS Johannes-Keppler-Schule benannt
(2. Bauabschnitt).
In 2019 wurde die GS Wettbergen benannt.

Zu 2.: Die Planung für die RS Johannes-Keppler-Schule (2. Bauabschnitt) wird gerade erstellt. Die Schule wünscht sich ein weiteres Spielgerät. Die Durchführung der Baumaßnahme findet voraussichtlich in 2020 statt.
Zu 3.: Im September 2019 wurde die GS Wettbergen vom Stadtbezirksrat benannt. Die Schule wünscht sich ein grünes Klassenzimmer. Die Realisierung des Grünen Klassenzimmers erfolgt voraussichtlich in 2020.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Maßnahmen und Kosten der CO2-Vermeidung und - Kompensation
(Drucks. Nr. 15-3044/2019)

Gerade in verdichteten, urbanen Räumen, wie der Landeshauptstadt Hannover, führen Wohnen und Mobilität zu hohen CO2-Emissionen, so dass die Notwendigkeit zur Kompensation mit Blick auf den nach herrschender Meinung bzw. Stand der Wissenschaft anthropogenen Klimawandel eine besondere Verantwortung für die Stadtpolitik begründen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was tut die LHH, um CO2-Emissionen zu reduzieren?
2. Was tut die LHH um entstandene CO2-Emissionen zu kompensieren und welche Kosten pro Tonne CO2 wendet die LHH etwa für Klimaschutzprogramme jährlich auf?
3. Welche Maßnahmen entfallen dazu auf den Stadtbezirk Ricklingen?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Die Stadtverwaltung setzt bereits seit 25 Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen um, die sich aus den übergreifenden, vom Rat verabschiedeten Rahmenprogrammen ergeben: So hat die Landeshauptstadt Hannover ein Klimaschutzprogramm mit Unterstützung der Stadtgesellschaft erarbeitet, das einstimmig vom Rat im Jahr 2008 beschlossen wurde (DS-Nr. 1688/2008). Dieses enthält (nicht nur für die Stadtverwaltung) umfangreiche Maßnahmen, die sukzessive umgesetzt wurden und werden. Aus der Erarbeitung des Programms hat sich die Klima-Allianz Hannover 2020 (Wirtschaft, Wohnungswirtschaft, Multiplikator*innen) gebildet, die seit über zehn Jahren den Klimaschutz in Hannover unterstützt. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit der Region Hannover in einem großangelegten Beteiligungsprozess der „Masterplan 100 % für den Klimaschutz“ mit dem Ziel einer klimaneutralen Stadt und Region Hannover bis zum Jahr 2050 erarbeitet.
Der Ratsbeschluss hierzu erfolgte bereits 2014. Aus dem Masterplan wird zurzeit ein Klimaschutzprogramm mit dem Meilensteinziel 2030 erarbeitet.
Einzelne Bausteine sind u.a.:
a) Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere Solaranlagen auf städtischen Dächern und eine Solarkampagne mit kostenlosen und unabhängigen Solarberatungen „Hannover auf Sonnenfang“ zur Ausweitung der Solarenergie auf dem Stadtgebiet.
b) Energetische Sanierungen der städtischen Gebäude und Neubau von Gebäuden möglichst im Passivhausstandard (z. B. Schulen, Feuerwachen, Sprengelmuseum, Kitas etc.)
c) Einbau ökologischer Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden und Anschluss an die Fernwärme
d) Konzept „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ mit diversen Maßnahmen, die regelmäßig überprüft werden (Umstellung der Ampelanlagen auf LED, Energiebereitstellung, Gebäude, Beschaffung von IT etc.)
e) e.coSport Beratungs- und Förderprogramm für Sportvereine für die energetische Sportstättensanierung

f) Ausbau der Elektromobilität (Ladeinfrastruktur) und Anschaffung von E-Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark
g) Beratungen zum energetischen Bauen für Investor*innen
h) Kostenlose Beratung für Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke zur Errichtung eines Hauses in Niedrigenergie- oder Passivhausbauweise
i) Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur*innen auf dem Stadtgebiet (proKlima, Klimaschutzagentur, VZN und weitere), die ebenfalls umfangreiche, teilweise kostenlose Beratungsangebote anbieten.
j) Energetische Quartierssanierungen z. B. in Stöcken, Oberricklingen und Mühlenberg
k) Förderprogramm für Energieeffizienz mit stabilen Mieten
l) Energiesparprogramme für Kindertagesstätten und Schulen sowie in der Verwaltung
Die o.g. Punkte stellen einen Ausschnitt der Arbeit der Stadtverwaltung dar.

Zu 2. Bislang werden ausschließlich dienstliche Flüge über die atmosfair gGmbH kompensiert. Dafür erhält die Stadtverwaltung jedes Jahr eine Übersicht über die durch Flüge verursachten CO2-Emissionen. Die Abrechnung erfolgt nicht über CO2-Mengen, sondern über die geflogenen Kilometer. Die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms an sich sind – wegen unverhältnismäßig hohen Aufwandes – nicht mit Kosten für vermiedene CO2-Emissionen hinterlegt.

Zu 3. Bisher entfallen auf den Stadtbezirk Ricklingen
· kostenlose Solar- und Elektromobilitätsberatungen;
· die energetische Sanierung von Schulen (z. B. Grundschule Stammestraße);
· die Teilnahme der Sportvereine SV08 Ricklingen und TuS Ricklingen am Programm e.coSport, mit dem die Vereinsimmobilien energetisch verbessert wurden;
· das Programm zur energetischen Sanierung von Quartieren im Stadtteil Oberricklingen;
· öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die die enercity AG als Konzessionärin installiert hat: Stammestraße, Auf dem Sohlorte, P+R Mühlenberger Markt und P+R Tresckowstraße. Zusammen mit dem privat betriebenen Angebot in der Göttinger Chaussee bieten sie insgesamt 11 Ladepunkte. Weitere Ladeinfrastruktur-Standorte, z. B. am August-Holweg-Platz und am Ricklinger Stadtteilzentrum, werden geprüft bzw. demnächst in Betrieb genommen.

TOP 7.2.2.
Neuanpflanzung Böschung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-3045/2019)
Vor geraumer Zeit wurden an der Böschung vor der Brücke über die B 6, B 65 des Ricklinger Stadtweges gegenüber des Johanniter-Stifts mehrere Bäume und Büsche aufgrund von Rohrarbeiten gefällt bzw. entfernt. Bis heute wurden von der Stadt Hannover keine Ersatzpflanzungen vorgenommen und es klafft eine große Lücke Richtung Kleingartenkolonie Südfeld. Nicht nur, dass die Bäume und Büsche dort fehlen, der recht hohe Geräuschpegel durch den Fahrzeug- und Straßenbahnverkehr reicht bis in das naheliegende Bungalow-Gebiet Wilksheide.



Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der o.a. Zustand bekannt?
2. Ist mit einer Neuanplanzug an der Böschung zu rechen?
2. Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Die Stadtentwässerung musste die Bepflanzung für Arbeiten an der unter den Bäumen liegenden Bestandsleitung entfernen. Dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt.
Zu 2. Es wird seitens der Verwaltung angestrebt, entstandene Lücken wieder zu bepflanzen. Da derartige Ver- und Entsorgungsleitungen aber immer von Baumaufwuchs freizuhalten sind, wurde bereits mit der Stadtentwässerung der Kompromiss zur Bepflanzung mit Großsträuchern abgestimmt.
Zu 3. Die Bepflanzung ist für die Wintermonate 2019/2020 geplant.


TOP 7.2.3.
Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im
Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3046/2019)

Dem Vernehmen nach ist geplant, bisher offene Grundschulen im Stadtbezirk in teilgebundene zu wandeln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit stimmt sich die Landesschulbehörde hierzu mit dem Schulträger ab und welche Grundschulen sollen absehbar in den nächsten 5 Jahren zu teilgebundenen Grundschulen gewandelt werden?
2. Inwieweit sieht die Verwaltung Veränderungen der Gebundenheit als seitens des Schulträgers zustimmungspflichtig an bzw. gibt es hierzu eine landesweit einheitliche Vorgehensweise und zu wann ist der Gremiendurchlauf und insbesondere die Vorlage von Beschlussdrucksachen gem. §9 (1) 1. lt. b) der Hauptsatzung der LHH geplant?
3. Welche konkreten Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei der teilgebundenen gegenüber der offenen Ganztagsschule in schulischer und gesellschaftlicher Hinsicht?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Das Verfahren der Antragstellung erfolgt in enger Absprache zwischen Grundschule, Schulträger und Nds. Landesschulbehörde.
Von den im Stadtbezirk Ricklingen befindlichen fünf Grundschulen sind derzeit drei Grundschulen offene Ganztagsschulen. Die Grundschule Stammestraße ist aktuell die einzige teilgebundene Ganztagsschule. Ein Antrag der Grundschule Henning-von-Tresckow-Schule auf Teilgebundenheit ab dem Schuljahr 2020/2021 befindet sich im Verfahren. Der Antrag liegt derzeit der Nds. Landesschulbehörde zur Prüfung vor.
Zu 2. Die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen setzt u. a. die entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien voraus. Hierbei wird zunächst der jeweils zuständige Stadtbezirksrat beteiligt.
Bei der Änderung der Organisationsform einer bereits bestehenden Ganztagsschule ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien immer dann erforderlich, wenn der Beschluss zur Einrichtung einer Ganztagsschule explizit eine bestimmte Organisationsform, z. B. die offene Ganztagsschule, beinhaltete.

Zu 3. In der offenen Ganztagsgrundschule ist die Anmeldung der Kinder freiwillig, jedoch bei Anmeldung für einen bis zu fünf Wochentage und für mindestens ein halbes Schuljahr verpflichtend. In den teilgebundenen Ganztagsgrundschulen - die Gebundenheit kann auf bestimmte Wochentage oder Klassenstufen festgelegt werden - ist die Teilnahme für alle Schüler*innen in der konzeptionell festgelegten und mit dem Schulvorstand, der Nds. Landesschulbehörde und dem Schulträger abgestimmten Ganztagsschulzeit verpflichtend.
Vor dem Hintergrund der Gestaltung eines hochwertigen Angebots im Kontext Bildung, Erziehung und Betreuung sind an die Formen der offenen wie auch der gebundenen Ganztagsgrundschulen gleichermaßen hohe Qualitätsanforderungen zu stellen. Gebundene Organisationsformen bieten, sofern die Schulen ihre Potentiale nutzen und die pädagogische Qualität hoch ist, umfassende pädagogische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten.
Einige Aspekte seien hier kurz benannt:
- Durch die Möglichkeit der Rhythmisierung, z. B. dem Wechsel von Unterricht und Bewegungs- oder Entspannungsangeboten über den Tag verteilt, und der Verzahnung von schulischen und außerschulischen Angeboten können Leistungs- und Aufmerksamkeitsspannen der Schüler*innen weitestgehend berücksichtigt werden.
- Alle Schüler*innen der Schule profitieren jahrgangsbezogen oder durch die tageweise Verpflichtung von positiven Effekten durch die kontinuierliche Teilnahme am Ganztagsgrundschulangebot. Soziales Lernen, die Übernahme von Verantwortung und letztendlich die Verbesserung von Teilhabechancen und der Schulnoten sind abhängig von einer kontinuierlichen (regelmäßigen und dauerhaften) Teilnahme der Schüler*innen am Ganztagsschulangebot.
- Gebundene Ganztagsschulen fördern die Entwicklung einer neuen Lern-, Lehr- und Schulkultur, die den ganzen Tag umfasst. Die Bedarfe und Bedürfnisse der Schüler*innen im Fokus, können Lehrkräfte und außerunterrichtliche Partner*innen ihr multiprofessionelles Zusammenwirken so gestalten, dass sich ihre Kompetenzen besser ergänzen, als dies in den Strukturen der offenen Ganztagsgrundschule durch die strikte Trennung von Unterricht und außerunterrichtlichen Ganztagsschulangeboten möglich ist.
- Schulinterne Konzepte, wie z. B. das Ersetzen klassischer Hausaufgaben durch Übungs- und Lernzeiten, können in gebundenen Formen der Ganztagsgrundschulen leichter umgesetzt werden.
Bei der gebundenen Organisationsform als nachteilig empfunden werden mitunter die geringere Flexibilität für familiäre oder andere Aktivitäten und die verhältnismäßig langen Schultage.


TOP 7.2.4.
Renaturierung des Hirtenbachs
(Drucks. Nr. 15-3047/2019)

Nach einem im Internet verfügbaren Informationsflyer der Stadtentwässerung aus dem Jahr 2016 und auch einer im Jahr 2014 eröffneten Ausstellung im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover ist neben anderen Fließgewässern der Hirtenbach zwischen den Jahren 2000 und 2010 durch wasserbauliche Maßnahen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt worden. In dem Informationsflyer heißt es dabei wörtlich:

„Zur Überprüfung des aktuellen Zustandes des Hirtenbaches hat die Stadtentwässerung
2014 einen Auftrag zur Untersuchung des Gewässerzustandes erteilt. Hierzu gehörte
eine Erhebung zum Fischbestand, die Aufnahme der strukturelle Beschaffenheit und
Untersuchungen an Pflanzen im und am Gewässer und an den im Gewässer lebenden
Kleinlebewesen. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse zeigt große Defizite bei
der Zielerreichung des geforderten „guten Gewässerzustandes“. Mit den
Renaturierungsmaßnahmen wurden zwar Voraussetzungen geschaffen, aber zur
Erreichung besserer Ergebnisse ist es noch weit. Der Hirtenbach braucht aufgrund von
Verschlammung und üppigem Pflanzenwachstum eine intensive Pflege, breite
Randstreifen und vor allem die Reduzierung von Nährstoffen, die aus Drainagen und
von intensiver Landwirtschaft eingebracht werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche finanziellen Mittel sind für die Renaturierung des Hirtenbachs und anderer Fließgewässer aufgewendet worden?
2. Welche Maßnahmen sind am Hirtenbach für die Zukunft geplant, um die beschriebenen „Defizite“ zu beseitigen und den angestrebten „guten Gewässerzustand“ zu erreichen?
3. Welche Auswirkungen auf die Natur (Fauna und Flora) sind durch die Maßnahmen heute erkennbar?

Zu Frage 1:
Für den Ausbau des Hirtenbaches wurden in der Summe der einzelnen Bauabschnitte ca. 870.000 € aufgewendet. In den letzten 20 Jahren wurden für die naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern ca. 15,5 Millionen Euro bereitgestellt.


Zu Frage 2:
Der angestrebte gute Gewässerzustand ist bei einem urban überformten Fließgewässer nur als Zielvorstellung anzusetzen. Die Erreichbarkeit ist aufgrund der Randbedingungen schlicht unmöglich. Aber auf dem Weg zum guten Gewässerzustand gibt es Möglichkeiten, den Zustand weiter zu verbessern. Hierzu gehört bspw. das Anlegen von breiteren Randstreifen, was nur durch Grunderwerb erreicht werden kann. Entsprechende Aufträge bestehen hier speziell für den Unterlauf des Hirtenbachs seit langer Zeit, lassen sich aber nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer*innen realisieren.
Um Verschlammungen zu vermeiden und damit Sauerstoff zehrende Prozesse zu minimieren, wurden die Niedrigwasserprofile schmal gestaltet und einen Unterhaltungsrahmenplan aufgestellt. Zur weiteren Optimierung der Unterhaltungsarbeiten besteht Kontakt zu dem zuständigen Unterhaltungsverband.

Die Eindämmung von Belastungen aus diffusen Einleitungen von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Nährstoffanreicherung im Gewässer beitragen, kann nicht durch die Stadtentwässerung Hannover geleistet werden.
Die Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation werden durch zwei vorhandene Regenrückhaltebecken gedrosselt und durch Absetzvorgänge in den Becken in ihrer
Qualität verbessert.
Für die Zukunft arbeitet die Stadtentwässerung Hannover an einem Konzept, durch zentrale Maßnahmen der Regenwasserbehandlung im Kanalnetz die Gewässergüte zu verbessern.




Zu Frage 3:
Durch die bereits umgesetzten Maßnahmen lässt sich eine Entwicklung zu einer besseren Wasserqualität erkennen. Die von der ALG (Arbeitsgemeinschaft Limnologie) letztmalig 2017 durchgeführten Gewässergüteuntersuchungen im Hirtenbach haben eine mäßig belastete Wassergüte, Güteklasse II, im Ober- und Unterlauf des Hirtenbaches gemessen. Qualitätsanzeiger ist das vorgefundene Arteninventar (Kugelmuschel, Köcherfliegenlarve, Taumelkäfer, Wasserskorpione usw.), welches bei einer schlechteren Wassergüte keine Lebensbedingung finden würde. Im Ortsbereich wurde die Güteklasse II-III (kritisch belastet) festgestellt. Die Verschlechterung ist bedingt durch das Wasser des Wettberger Bachs.
Allgemein ist durch die im Rahmen der Renaturierung vorgenommene Pflanzung von Gehölzen und durch die veränderte Gewässerunterhaltung ein größeres Lebensraumangebot für Vögel, Insekten und Amphibien geschaffen worden.


TOP 7.2.5.
Sportgaststätte Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-3048/2019)

Seit etwa einem halben Jahr ist die Sportgaststätte Wettbergen ohne Pächter. Unser letzter Informationsstand ist, dass die TuS Wettbergen in ein Mietverhältnis mit der Stadt eintreten und eigenständig einen Betreiber finden soll. Dem vernehmen nach wurden kürzlich Sanierungsmaßnahmen der Räumlichkeiten gestoppt, weil sich ein Investor gefunden haben soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Dinge?
2. Wann könnte voraussichtlich ein Gastronomiebetrieb aufgenommen werden?
3. Wieviel investiert bzw. plant die Verwaltung in die Sanierung zu investieren und was schließen die Arbeiten ein?


Schriftliche Antwort der Verwaltung:

1. Die Gaststätte ist inzwischen von der bisherigen Betreiberin geräumt worden. In der Folge wurde mit Sanierungsarbeiten begonnen worden. Diese wurden allerdings gestoppt, weil die Verwaltung Gespräche mit einem Investor aufgenommen hat, der Interesse bekundet hat, erhebliche Mittel in die Sanierung und den Umbau der Gaststätte zu investieren, um sie später zu betreiben. Die Gespräche werden in Kürze fortgesetzt. Diese Vorgehensweise ist mit dem TuS Wettbergen abgestimmt.

2. Die Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebes ist abhängig vom weiteren Vorgehen.
Sollte die Stadt sich mit dem Investor auf eine Übernahme der Gastronomie einigen, ist eine Wiedereröffnung des Gastronomiebetriebes abhängig vom weiteren Planungs- und Genehmigungsverlauf. Realistischerweise ist in dem Fall nicht vor Ende 2020 mit einer Inbetriebnahme der Gastronomie zu rechnen. In der Zwischenzeit soll in Absprache mit dem TuS Wettbergen eine Interimslösung für die gastronomische Grundversorgung gefunden werden.
Sollte für die Gastronomie wie ursprünglich geplant ein Vertrag mit dem TuS Wettbergen geschlossen werden, ist voraussichtlich eine Wiedereröffnung in den Sommermonaten umsetzbar.

3. Im Falle einer Übergabe der Gastronomie an einen Investor kommen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kosten auf die Stadt zu.
Ansonsten geht die Verwaltung von Kosten in Höhe von ca. 60.000 € für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen in der Gaststätte im Sportpark Wettbergen vor Übergabe an den Verein aus. Es ist geplant, die technischen Anlagen zu überprüfen und, falls notwendig, in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Außerdem sollen Bodenbeläge und Decken erneuert sowie Malerarbeiten durchgeführt werden.

TOP 7.2.7.
Stand der Dinge neue Polizeidienststelle
(Drucks. Nr. 15-3050/2019)

Die Polizeidienststelle Ricklingen befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und weist zudem eine unzureichende Kapazität auf. Auch ist der Zutritt nicht barrierefrei. Nach bisherigem Kenntnisstand war geplant, einen Neubau zu errichten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Was ist der Stand der Dinge?


Antwort der Polizeidirektion:

Die Unterbringung des PK Ricklingen ist derzeit mietvertraglich im Bestandsgebäude gesichert. Der Vermieter hat eine Sanierung des Gebäudes in Aussicht gestellt. Angesichts des bestehenden Raummehrbedarfs (und einer insgesamt eher nicht zufriedenstellenden Gebäudekonstellation) wurden allerdings Überlegungen angestellt, ob und inwieweit die Dienststelle möglicherweise künftig an einem besser geeigneten Standort untergebracht werden könnte. Derzeit befindet sich das Land Niedersachsen in Mietvertragsverhandlungen mit dem Eigentümer eines dem Grunde nach geeigneten Mietobjektes in der Nähe des jetzigen Standortes. Sofern diese Verhandlungen erfolgreich verlaufen, könnte ein Umzug des PK Ricklingen im Laufe des Jahres 2021 erfolgen. Ein Neubau für die Dienststelle kommt derzeit nicht in Betracht.


TOP 7.2.8.
Übernahme von Wohnungen im Canarisweg durch Hanova
(Drucks. Nr. 15-3051/2019)

Jüngst konnte der Tagespresse entnommen werden, dass die Stadt plant, über ihre Immobilientochter Hanova 220 Wohnungen für 17 Millionen Euro von Vonovia zu übernehmen. Dem Vernehmen nach fällt zusätzlich ein Sanierungsbedarf in derselben Größenordnung an. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die LHH nach Jahrzehnten der Vernachlässigung nunmehr offenbar mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket ihrer Verantwortung gerecht werden und dazu ihre Einflussmöglichkeiten vergrößern will.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welches konkrete Konzept verfolgt die Stadt mit Blick auf die sozialen, integrationspolitischen und städtebaulichen Herausforderungen des Quartiers?
2. Inwieweit spielen die jüngst durch den Bezirksrat unterstützte Grunderneuerung des Vorplatzes und die geplante Grunderneuerung des Spielplatzes dabei eine Rolle?
3. Inwieweit spielt eine energetische Sanierung der Gebäude mit Fördermitteln eine Rolle und in welcher Größenordnung ist eine Inanspruchnahme dieser Mittel vorgesehen?
Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Die weitere städtebauliche und integrationspolitische Entwicklung erfolgt im Kontext der im Integrierten Entwicklungskonzept für das Sanierungsgebiet Mühlenberg dargelegten Sanierungsziele und Handlungsfelder. Relevante Handlungsfelder in diesem Sinne sind u. a. die Aufwertung des Wohnungsbestands bei gleichzeitigem Schutz der örtlichen Bedarfe der derzeitigen Bewohner*innen sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer „Mühlenberger Willkommenskultur“. Bei Übergang der Wohnungsbestände an die Hanova Wohnen erhöht sich die Planungssicherheit bezogen auf diese Wohnungsbestände deutlich, so dass nunmehr konkrete Planungen im Sinne der o. g. Ziele und Handlungsfelder eingeleitet werden können.
Frage 2:
Die Maßnahmen sind integrierter Bestandteil der weiteren Planungen und Handlungsansätze zur städtebaulichen Aufwertung des Quartiers.
Frage 3:
Die energetische Sanierung wird Bestandteil der weiteren Planungen und Modernisierungsmaßnahmen sein. Die konkrete Förderfähigkeit einschließlich Förderumfang muss im Zuge der weiteren Planung einschließlich Kostenplanung ermittelt werden. Die LHH hat beim Land Niedersachsen eine Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Mühlenberg um 10 Mio. € erhöht, um anstehende Modernisierungsmaßnahmen finanziell unterstützen zu können.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der AfD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Schildbürgerstreich Ricklinger Stadtweg/Pfarrstraße: Abschaltung einer optimal sichtbar positionierten Uhr mit Werbeflächen
(Drucks. Nr. 15-2874/2019)

Antrag

1) die auf städt. Grund vorhandene Uhr wieder zum Laufen zu bringen oder2) die neue Uhr unter Beteiligung Ricklinger Bürger und Geschäftsleute gut sichtbar aus allen Richtungen aufstellen zu lassen.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.


Bezirksratsherr Prieß trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Bergmann konstatierte, dass die SPD-Fraktion zukünftig, um sich deutlich von der AfD-Fraktion zu distanzieren, grundsätzlich keinem Antrag der AfD-Fraktion mehr zustimmen werde.





TOP 8.1.2.
Brückenbauwerk B3 über dem südlichen Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2979/2019)

Antrag

dass bei dem geplanten Brückenkonstrukt der B3 über dem südlichen Mühlenholzweg auf eine Aufschüttung zu verzichten ist.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.


TOP 8.1.3.
Schaffung von Behindertenparkplätzen am Stadtteilzentrum Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2980/2019)

Antrag

die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge des Umbaus des Stadtteilzentrums zwei Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz an der Nordseite des Bürgerhauses zu schaffen.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.


TOP 8.1.4.
Errichtung einer Rampe an der Nordseite des Stadtteilzentrums Ricklingen zum Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2981/2019)

Antrag

die Verwaltung zu beauftragen, eine Rampe für Rollstuhlfahrer an der Treppe zum Zugang des Stadtzentrums Ricklingen auf der Nordseite des Gebäudes, angrenzend zum Ricklinger Stadtweg, zu errichten.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.








TOP 8.1.5.
Reparatur des Klinkerstraßenbelags „Henckellweg“
(Drucks. Nr. 15-2982/2019)

Antrag

den aus Klinkersteinen bestehenden Belag des Henckellwegs zu reparieren.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.

TOP 8.1.6.
Einrichtung eines Sanierungsfonds für Graffiti-Schmierereien mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund im Bereich des Sanierungsgebietes Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-3017/2019)

Antrag
  1. Einen Sanierungshilfefonds mit einem Betrag von bis zu 5000,00 € für die schnelle Hilfe von Hausbesitzern einzurichten, die auf privatem Grund durch Graffitis mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund geschädigt wurden.
  2. Einen Rahmenvertrag zur Beseitigung der Schmierereien auszuschreiben.
  3. Die Auszahlung direkt an die jeweils städtisch beauftragte Fachfirma zu entrichten.


Der Antrag auf Nichtbefassung wurde mit 14 Stimmen dafür, 2 dagegen und 0
Enthaltungen angenommen.

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Winnicki beantragte Nichtbefassung, da es Thema für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg sei.


TOP 8.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke

TOP 8.2.1.
Wegweiser auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-3009/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Stadtfriedhof Ricklingen zusätzliche Wegweiser zu installieren und vorhandene Hinweistafeln zu säubern bzw. besser sichtbar aufzustellen.

Der Antrag wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 6 Enthaltungen angenommen.

Bezirksratsfrau Masanke trug den Antrag vor.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Ausschilderung Waldschlösschen
(Drucks. Nr. 15-3038/2019)

Antrag

Das Waldschlösschen wird an der Göttinger Chaussee und dem Mühlenholzweg ausgeschildert.

Der Antrag wurde mit 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Bezirksratsherr Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Bergmann erinnerte an einen ähnlichen Antrag aus dem Jahr 2017, der dann aus Mangel an öffentlichem Interesse und nicht zu erwartenden großen Besuchermengen abgelehnt worden sei.


TOP 8.3.2.
Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Wallensteinstraße / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-3039/2019)

Antrag

Aus Richtung Wettbergen kommend, wird die bisherige kombinierte Spur für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer und Einzelspur für Linksabbieger geändert in eine kombinierte Spur für Linksabbieger und Geradeausfahrer und Einzelspur für Rechtsabbieger. Die Verkehrsführung wird gut sichtbar mittels Bodenmarkierungen und Schildern angezeigt.

Der Antrag wurde zugunsten des Antrags Nr. 15-3255/2019 (TOP 8.3.2.1.) zurückgezogen.

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms trug den Antrag vor.

TOP 8.3.2.1.
Änderungsantrag: Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Wallensteinstraße / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-3255/2019)

Antrag

Die Verwaltung prüft die Machbarkeit und nimmt Stellung zu den verkehrlichen Auswirkungen, wenn aus Richtung Wettbergen kommend, die bisherige kombinierte Spur für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer und Einzelspur für Linksabbieger geändert wird in eine kombinierte Spur für Linksabbieger und Geradeausfahrer und Einzelspur für Rechtsabbieger. Die Verkehrsführung wird gut sichtbar mittels Bodenmarkierungen und Schildern angezeigt.

Der Antrag wurde mit 6 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 9 Enthaltungen angenommen.


TOP 8.3.3.
Vorlage eines schriftlichen Berichtes zur Evaluierung des städtischen Ordnungsdienstes und jährliche Erhebung von Kennzahlen
(Drucks. Nr. 15-3040/2019)

Antrag

Die Verwaltung evaluiert regelmäßig die Arbeit des städtischen Ordnungsdienstes und legt dem Bezirksrat jährlich einen schriftlichen Bericht mit definierten, standardisierten Kennzahlen und ihrer Fortschreibung im Zeitablauf vor. Diese beinhalten unter anderem:
  • Fallzahlen nach Falltypen aufgeschlüsselt nach Stadtbezirk, Stadtteil, Monat, Zeitfenster, Ordnungsmaßnahme, Summe der verhängten Ordnungsgelder.
  • Bestreifte Plätze, Häufigkeit/Intervalle der Streifen und Ergebnisse.


Der Antrag wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung angenommen.

Bezirksratsherr Deppe trug den Antrag vor.




Schriftführung
Ulrike Spreen