Sitzung Gleichstellungsausschuss am 02.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.11.2019)
Protokoll (erschienen am 30.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -GB - Datum 20.01.2020

PROTOKOLL

23. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 2. Dezember 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP) 16.00 - 17.45 Uhr
Ratsfrau Gamoori (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Ratsherr Jeng) (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 16.00 - 16.35 Uhr
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) für RH Jeng
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Frau Feldmann)
Frau Kellner
(Frau Dr. Köster)
Herr Moormann
(Frau Nölting)
Frau Wegmann

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 16.00 - 17.15 Uhr
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Belit Onay Oberbürgermeister
Friederike Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Helga Diers Fachbereich Personal und Organisation
Silke Lüdtke Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Gabriele Bartoszak Fachbereich Jugend und Familie
Ursula Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation



Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 2. September 2019

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Auszug aus dem Finanzbericht September 2019 Teilhaushalt 15 über das wesentliche Produkt Gleichstellungsangelegenheiten
(Informationsdrucks. Nr. 2915/2019 mit 1 Anlage)

5. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucks. Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

6. Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersäsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucks. Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

7. Anfragen und Anträge

7.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Modellprojekt Ampelmenschen - Fußgänger*innenampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt
(Drucks. Nr. 2530/2019)

8. Bericht des Oberbürgermeisters

9. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

10. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Klingenburg-Pülm begrüßte zunächst Oberbürgermeister Onay, der an dieser Sitzung erstmalig teilnahm. Weiterhin regte sie an, einen zusätzlichen Termin für eine Sitzung des Gleichstellungsausschusses festzulegen, da der erste reguläre Termin in 2020 erst im März geplant sei. Sie schlug zwei Termine vor und bat um Entscheidung am Sitzungsende

Frau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde mit folgender Änderung einstimmig angenommen:
TOP 7.1 wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 2. September 2019

Das Protokoll vom 2. September 2019 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Es waren keine Einwohner*innen mit Fragen anwesend


TOP 4.
Auszug aus dem Finanzbericht September 2019 Teilhaushalt 15 über das wesentliche Produkt Gleichstellungsangelegenheiten
(Informationsdrucksache Nr. 2915/2019 mit 1 Anlage)

Frau Kämpfe berichtete, dass alle geplanten Veranstaltungen in 2019 durchgeführt werden konnten und somit das Ziel „Sensibilisierung für Frauen- und Gleichstellungsthemen“ mit 18 durchgeführten Veranstaltungen erreicht werden konnte.
Auch zum Ziel „Erarbeitung eines Fallmanagements zum Umgang mit sogenannten Hochrisikofällen“ sei auf dem letzten Bausteinetreffen eine Vorgehensweise beschlossen worden. Geplant sei eine Berichterstattung im ersten Halbjahr 2020 im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichtes der Geschäftsstelle HAIP.
Sie erläuterte zum Ziel „Verstetigung der Angebote zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, dass 14 Mitarbeitende über Fortbildungen und 271 Mitarbeitende durch die regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter*innenbegrüßungen erreicht werden konnten.

Frau Seitz fragte nach, auf welche Art und Weise die Informationen zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermittelt würden.

Frau Kämpfe antwortete, dass bei den Mitarbeiter*innenbegrüßungen im offiziellen Teil eine Information über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten erfolge und dabei auch immer auf die Angebote der Landeshauptstadt Hannover (LHH) zu diesem Thema hingewiesen werde. Zudem sei auch die Ausstellung vor Ort und eine Mitarbeiterin aus dem Referat für Frauen und Gleichstellung stehe dort für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Verfügung. Vom Referat für Frauen und Gleichstellung selbst werden auch Fortbildungen organisiert, sowohl bei gezielten Anfragen aus der Verwaltung aber auch durch direkte Angebot an Fachbereiche, bei denen Probleme zu diesem Thema bekannt geworden sind. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen über das zentrale Fortbildungsprogramm angeboten. Weitergehende Angaben dazu können bei Bedarf nachgereicht werden.

Frau Dr. Carl fragte, ob im Rahmen der AGG-Beschwerdekommission eine verstärkte Sensibilisierung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz festzustellen sei und ob bei den 14 gemeldeten Fällen auch die Diskriminierung des Geschlechts eine Rolle gespielt habe.

Frau Kämpfe erläuterte, dass in der AGG-Beschwerdekommission auch Fälle besprochen wurden, bei den es um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gegangen sei und das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht im Vordergrund gestanden habe. Genauere Zahlen dazu könne sie bei Bedarf erfragen und nachreichen. Bei Diskriminierung, egal aufgrund welcher Dimension, müsse immer sensibel reagiert und Hilfe angeboten werden.
Frau Dr. Carl fragte nach, ob sich die Fallzahlen aufgrund der Sensibilisierung erhöht hätten.

Frau Diers verneinte dies. Die Fallzahlen hätten sich nicht signifikant erhöht. Es sei nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen, wobei aktuell nicht gesagt werden könne, ob dies auf die Sensibilisierungsmaßnahmen zurückzuführen sei.

Frau Dr. Carl bemerkte, sie werte es als positives Zeichen, wenn die Fallzahlen nicht weiter ansteigen. Die Sensibilisierung zeige aus ihrer Sicht Wirkung.

Frau Kämpfe teilte diesen Gedanken. Sie riet aber dazu noch abzuwarten, da die Maßnahmen noch nicht lange genug umgesetzt würden, um verlässliche Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können.


TOP 5.
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
(Informationsdrucksache Nr. 2922/2019 mit 1 Anlage)

Frau Steinhoff bat um eine kurze Vorstellung der Drucksache durch die Verwaltung.

Frau Bartoszak vom Fachbereich Jugend und Familie berichtete über das seit 2014 bestehende Fachberatungstelefon zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, welches von sogenannten Berufsgeheimnisträger*innen und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, genutzt werden könne. Es gebe darauf einen gesetzlichen Anspruch, der von den Jugendämtern abgedeckt werden müsse. Sie schilderte den Verfahrensablauf und die Beratungsmethoden bei den Fachberatungen, es erfolge dabei immer eine Gefährdungseinschätzung. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Öffentlichkeitsarbeit zur weiteren Bekanntmachung des Fachberatungstelefons. Zusätzlich würden die Mitarbeitenden der Gemeinschaftsunterkünfte zum Kinderschutz und zur Gefährdungseinschätzung geschult.
Die Beratungszahlen seien in 2018 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Bei ca. 90 % der Beratungen handelte es sich um Lehrkräfte. Ziel sei es daher unter anderem, das Beratungsangebot auch bei den ehrenamtlich Tätigen noch stärker bekannt zu machen. Berufsgeheimnisträger*innen aus dem medizinischen Bereich würden das Fachberatungstelefon nur wenig nutzen, dies könne daran liegen, dass für diesen Personenkreis eine eigene bundesweite Hotline eingerichtet worden sei.
Ein Anstieg der Beratungen sei besonders bei den Grundschulen zu verzeichnen. Dies liege auch an der in der letzten Zeit verstärkt erfolgten Öffentlichkeitsarbeit der Region Hannover als Kooperationspartnerin. Ebenfalls angestiegen seien die Zahlen bei den Integrierten Gesamtschulen und auch bei den Gymnasien.
Zu erwähnen sei, dass in 2018 im Vergleich zu den Vorjahren mehr Gefährdungseinschätzungen zu männlichen Kindern und Jugendlichen durchgeführt worden seien. Dieser Trend bezog sich nicht nur auf die Landeshauptstadt Hannover, sondern konnte bundesweit festgestellt werden. Auch seien mehr Empfehlungen ausgesprochen worden, sich an die Jugendämter zu wenden, da die Gefährdungseinschätzung das Vorliegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung ergeben habe. Hier spiegele sich ebenfalls ein bundesweiter Trend wieder, es liege somit nicht nur an den gestiegenen Beratungszahlen und der vermehrten Sensibilisierung, sondern tatsächlich daran, dass vermehrt das Jugendamt hinzugezogen worden sei und auch vermehrt Inobhutnahmen erfolgt seien.


Als häufigste Arten der Kindeswohlgefährdung seien in 2018 Vernachlässigung und körperliche Misshandlung festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sei geplant, verstärkt mit Sportvereinen und Kultureinrichtungen zusammen zu arbeiten und zu sensibilisieren.

Frau Klingenburg-Pülm bedankte sich für die Ausführungen. Sie wisse aus eigener Erfahrung wie wichtig es für Lehrkräfte sei, sich Beratung holen zu können, wenn der Verdacht auf Misshandlung bestehe. Sie hätte sich ein solches Angebot während ihrer aktiven Zeit als Lehrerin gewünscht, sehe es aber als sehr positiv, dass nun diese Möglichkeit gegeben sei.

Frau Dr. Carl gab an, dass die Stadt Hannover auch noch weitergehende Beratungsangebote, wie z. B. die Armutsberatung, vorhalte. Sie fragte, ob es daran angepasst, speziell bei Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, eine besondere Schwerpunktsetzung in der Beratung gebe. Zudem bat sie um Angaben, ob bei Kindeswohlgefährdung durch körperliche Misshandlung eine Zusammenarbeit mit dem HAIP- Netzwerk stattfinde.

Frau Bartoszak antwortete, dass die Fachberatungen immer pseudonymisiert und gegebenenfalls auch anonymisiert durchzuführen seien. Die Daten des Kindes müssen in jedem Fall pseudonymisiert werden. Es erfolge zunächst eine Klärung des Sachverhaltes, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für Risikofaktoren gebe, erfolge eine Beratung. Kontaktdaten von Beratungsstellen können lediglich weitergegeben werden. Eine direkte Zusammenarbeit erfolge nicht, die beratene Person entscheide selbst, ob sie Kontakt zu der empfohlenen Beratungsstelle aufnehme. Genauso entscheide die beratene Person, ob sie über die erfolgte Fachberatung hinaus eine Meldung zu einer Kindeswohlgefährdung macht und die weiteren empfohlenen Handlungsschritte einleitet.

Frau Dr. Carl fragte nach, in welcher Form die Informationen und die Hinweise auf die Beratungsangebote an die Berufsgeheimnisträger*innen weitergegeben würden.

Frau Bartoszak erklärte, dass die Flyer zugeschickt und /oder die Kontaktdaten der Beratungsstellen zur Verfügung gestellt würden.

Frau Steinhoff bat um Erläuterung, warum die Informationsveranstaltungen hauptsächlich an Grundschulen durchgeführt würden und nicht beispielsweise auch bei Vereinen. Darüber hinaus bat sie um konkretere Angaben, aus welchen Gründen, unabhängig vom bundesweiten Trend, die Gefährdungseinschätzung bei männlichen Kindern und Jugendlichen zugenommen habe.

Frau Bartoszak gab an, dass die Durchführung der Informationsveranstaltungen bei Kultureinrichtungen oder Vereinen bislang aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen konnte. Es konnten nur vereinzelt auf Anfrage Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Geplant sei es, aufgrund der Vielzahl der Vereine, an die Dachverbände heranzutreten, um so gezielter zum Thema Kinderschutz zu sensibilisieren. Auf die Frage nach den Gründen für den Anstieg der Gefährdungseinschätzungen bei männlichen Kindern sagte sie, dass es keine genauen Erkenntnisse dazu gebe, konkretere Angaben seien leider nicht möglich.

Herr Wolf hatte eine Frage zu den Irrläufern, wie damit umgegangen werde und wie zuverlässig bzw. aussagefähig die Statistik zu Beratungen insgesamt sei, da aufgrund der Anonymisierung aus seiner Sicht nicht klar sei, dass die anrufende Person auch zum berechtigten Personenkreis gehöre.



Frau Bartoszak erläuterte, dass niemand abgewiesen werde. Bei einer schnellen Sachverhaltsklärung werde auch beraten und dann an Beratungsstellen oder den Kinderschutzbund verwiesen. Aus ihrer Sicht müsste noch mehr Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, um die Bürger*innen zu informieren, welche Beratungsmöglichkeiten es im Allgemeinen gibt.

Herr Engelke fragte, wo die Telefonnummer der Fachberatung räumlich angesiedelt sei, da es sich um keine städtische Telefonnummer handele. Zudem bat er um Angaben, ob jedes Telefonat als ein Beratungsfall gezählt werde oder mehrere Telefonate zur gleichen Angelegenheit zusammengefasst würden.

Frau Bartoszak antwortete, dass der Server in der Region Hannover bei HannIT untergebracht sei, von dort erfolgen die Schaltungen zu den jeweiligen Beratungszeiten auf das Fachberatungstelefon der Stadt oder der Region Hannover. Die Fachberater*innen hätten Einzelzimmer. Zunächst werde gefragt, von wo angerufen werde und zu welcher Berufsgruppe die zu beratende Person gehöre. Am Ende der Beratung werde das Gespräch dokumentiert und unter einem Nicknamen des Kindes gespeichert. Die beratene Person erhalte den Nicknamen und könne so jederzeit bei einem weiteren Anruf Bezug auf das geführte Gespräch nehmen.

Herr Engelke bemerkte, dass dann die Zahl der Beratungsfälle noch höher sein müsse als angegeben.

Frau Bartoszak verneinte dies, Mehrfachanrufe zu einem Fall seien in der Statistik erfasst, dies sei zudem auch nur sehr selten vorgekommen.

Frau Dr. Matz bat um weitergehende Informationen, wie seit 2015 bis 2018 auf das Fachberatungstelefon bei Vereinen und Sportvereinen aufmerksam gemacht worden sei. Sie gehe davon aus, dass zumindest der Flyer mit der entsprechenden Telefonnummer zur Verfügung gestellt worden sei. Darüber hinaus interessierte sie sich dafür, ob und wie ein Feedback oder eine standardisierte Rückmeldung nach einer Fachberatung erfolge, da die Fachkraft nach der Beratung eigenständig entscheide, welche weitergehenden Schritte sie veranlasst.

Frau Bartoszak erläuterte, dass es zwei Möglichkeiten gebe, die Vereine zu erreichen. Zum einen erfolge dies tatsächlich über die Zusendung des Flyers, zum anderen würden einige Vereine über die Rahmenvereinbarungen zum Kinderschutz erreicht, da sie teilweise auch als Kooperationspartner*innen an bestimmten Programmen, wie z. B. dem Ganztagsschulprogramm, beteiligt seien. Ziel sei es, dieses Thema bereits in den Strukturen der Vereine zu verankern, deshalb soll der Kontakt zu den Dachverbänden erfolgen. Ein Feedback erfolge durch das qualifizierte Gespräch selbst, die Fachkraft wisse dann, um welche Art der Kindeswohlgefährdung es sich handele und welche Schritte eingeleitet werden müssten.

Frau Steinhoff fragte, wie mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen von EU-Bürger*innen aus Südosteuropa umgegangen werde, die an die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa des Fachbereich Soziales verwiesen würden.

Frau Bartoszak gab an, dass es sich in diesen Fällen oftmals um äußere Einflüsse handele, die Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung seien. Bei einer Einschätzung zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung müsse dies aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aber immer von den Eltern ausgehen, ansonsten sei keine Zuständigkeit durch die Fachberatung gegeben und es könne z. B. auch keine Inobhutnahme erfolgen. Sie wisse nicht, wie die Kolleg*innen der Koordinierungsstelle arbeiten, sie gehe aber davon aus, dass eine Vermittlung an die entsprechenden Stellen des Sozialsystems erfolge, wie z. B. an die Kleiderkammer oder die Einschaltung des Sachgebietes Unterbringung.

Frau Dr. Carl merkte an, dass auch viele Landesschulsozialarbeiter*innen das Fachberatungstelefon in Anspruch nehmen und fragte, ob vom Land Niedersachsen geplant sei, eine Fachberatung einzurichten. Weiterhin fragte sie, ob aufgrund der hohen Fallzahlen bei männlichen Jugendlichen ein besonderer Fokus auf die Angebote gelegt werde, um präventiv zu informieren.

Frau Bartoszak antwortete, dass ihres Wissens nach das Land Niedersachsen nicht plane, Fachberatungsangebote einzurichten. Der gesetzliche Anspruch darauf richte sich allerdings auch direkt an die örtlichen Träger. Aus ihrer Sicht müsse das Land allerdings im Schulbereich oder auch bei Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten den Kinderschutz mehr in den Fokus nehmen, dies wurde bislang noch nicht initiiert. In diesen Einrichtungen müssen eigene, erfahrene Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden. Diese können sich zwar bei der Stadt Hannover oder anderen Fachberatungen Hilfe holen, eine Einbindung in die Strukturen oder das Konzept der Schule sei aber nicht gegeben. Aus Sicht der Jugendhilfe werde dies als kritisch angesehen.

Frau Steinhoff fragte nach, ob beim Personenkreis der EU-Bürger*innen aus Südosteuropa bei einer möglichen Gefährdung die Stadt Hannover noch andere Unterstützung und Hilfestellung geben könne. Die Aussage der Nichtzuständigkeit erstaune sie.

Frau Bartoszak antwortete, dies sei bestimmt möglich und sie habe auch einige Ideen dazu, es könne aber nicht über das Fachberatungstelefon gelöst werden.

Frau Kellner fragte, ob die Öffentlichkeitsarbeit sich auf das Bekanntmachen beziehe oder auch die Sensibilisierung zur Unterscheidung der verschiedenen Gewaltformen beinhalte. Sie bat zudem um nähere Angaben, ob die Öffentlichkeitsarbeit auch die Sensibilisierung für psychische Gewaltformen beinhalte. Zur Altersgruppe der 0 bis 5-jährigen Kinder fragte sie nach, woran es liege, dass hier nur eine geringe Fallzahl angegeben sei. Eine weitere Frage bezog sich auf die Berücksichtigung von Gender-Aspekten. Sie bat um Erläuterung, wie die geschlechtsspezifischen Bedingungen bei den Beratungen einbezogen werden.

Frau Bartoszak antwortete, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeit zur Nutzung im Allgemeinen beziehe, tiefergehende Informationen können im Rahmen des Fachberatungstelefons nur schwer vermittelt werden. Sollten die Träger vor Ort dazu weiteren Informationsbedarf haben, werden entsprechende Schulungen vermittelt aber nicht selbst durchgeführt.

Frau Kellner fragte nach, ob auf dem Flyer auch Angaben zu den Arten der Kindeswohlgefährdung angegeben seien.

Frau Bartoszak verneinte dies, der Flyer enthalte nur die Angaben, dass das Fachberatungstelefon dem Personenkreis zur Verfügung stehe, der beruflich mit Kindern und Jugendliche arbeite. Auf die Altersgruppe der 0 bis 5-jährigen Kinder bezogen, merkte sie an, dass für diese ein eigenes System vorhanden sei, es gebe eigene Rahmenbedingungen für den Betrieb der Betreuungseinrichtungen und auch eigene Schutzkonzepte. Auf die Frage zur Berücksichtigung von Gender-Aspekten antwortete sie, dass diese geschlechtsspezifisch betrachtet werden müssen. Gewalt in ihren verschiedensten Formen äußere sich bei männlichen Kindern und Jugendlichen im Gegensatz zu weiblichen Kindern sehr unterschiedlich. Männliche Jugendliche seien häufiger von körperlicher Gewalt betroffen, während es bei Mädchen mehr Fälle von sexualisierter Gewalt gebe.

TOP 6.
Fünfter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersäsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
(Informationsdrucksache Nr. 3056/2019 mit 1 Anlage)

Oberbürgermeister Onay bedankte sich bei der Verwaltung, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Referat für Frauen und Gleichstellung für den mittlerweile fünften Gleichstellungsbericht. Er sei erfreut, diesen Bericht in seiner ersten Ausschusssitzung als Oberbürgermeister vorstellen zu können. Das Thema Gleichstellung habe eine lange Tradition, soll aber auch weiterhin ein Zukunftsthema bleiben. Er hoffe, dass durch diesen Bericht neue Ideen und Impulse in die politische Arbeit eingebracht werden können und sei gespannt auf die weitere Vorstellung und Diskussion.

Frau Kämpfe führte aus, dass diesem Bericht der gesetzliche Auftrag aus § 9, Abs. 7 NKomVG zugrunde liege. Ein Bericht müsse alle drei Jahre erstellt werden. Der Bericht gliedere sich in drei wesentliche Teile. Im ersten Teil werde berichtet, welche Maßnahmen die LHH als Arbeitgeberin für ihre Mitarbeitenden durchgeführt habe, um zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann beizutragen.
Der zweite Teil beziehe sich auf die Maßnahmen der LHH als Dienstleisterin für ihre Einwohner*innen. Hier wurde bei den Fachbereichen abgefragt, welche Maßnahmen und Angebote den Einwohner*innen bereitgestellt wurden, die zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beitragen. Die Rückmeldungen wurden kategorisiert, der Bericht enthalte nur einen exemplarischen Auszug der gemeldeten Maßnahmen.
Im dritten Teil werde über die Arbeit des Referates für Frauen und Gleichstellung berichtet.
Die gute langjährige Arbeit zum Thema Gleichstellung soll auch weiterhin fortgesetzt werden, so sei die Vorlage eines neuen Gleichstellungsplans im ersten Quartal 2020 vorgesehen sowie ein Controllingbericht zum Gleichstellungsaktionsplan im ersten Halbjahr 2020 und die Erarbeitung eines dritten Gleichstellungsaktionsplans.
Wie im Ausblick beschrieben, werden zwei Themenschwerpunkte für die weitere Zusammenarbeit von Dezernaten und Fachbereichen wichtig sein. Dies sei zum einen das vernetzte Denken zu Diskriminierungs- bzw. Diversitykategorien, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, ethnischer Herkunft, Nationalität und Alter. Hier müsse, sowohl verwaltungsintern als auch auf die Stadtgesellschaft bezogen, geschaut werden, wie bei allen Maßnahmen das Geschlecht mitgedacht werden kann. Zum anderen sei es die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der Einführung der dritten Option im Personenstandsgesetz ergeben werden.

Herr Wolf merkte an, die Drucksache verdeutliche unter anderem, dass die Verwaltung einer geschlechtergerechten Besetzung der Arbeitsplätze näherkomme. Zu Punkt 3.1.3 hatte er die Nachfrage, ob es richtig sei, dass die Ausbildungsberufe Gärtner*in und Fachangestellte für Bäderbetriebe nach Beendigung der Ausbildung zu den Berufsgruppen zählen, die unterdurchschnittlich bezahlt werden. Seines Wissens nach soll die städtische Gärtnerei geschlossen werden, es interessiere ihn daher, ob bzw. wo die Ausbildung dann erfolgen wird.

Frau Diers antwortete, die Fachangestellten für Bäderbetriebe werden im Fachbereich Bäder ausgebildet und beschäftigt, die Gärtner*innen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und in den Herrenhäuser Gärten. Die Vergütung erfolge sowohl während der Ausbildung als auch danach tarifgerecht und sei im Vergleich zur Privatwirtschaft verhältnismäßig gut bezahlt.
Herr Wolf fragte nach, wie zielführend es aus Sicht der Verwaltung sei, bei diesen doch eher unterbezahlten Berufen so viel Engagement zu zeigen.

Frau Diers antwortete, dass sich die Frage fast eher im Reinigungsbereich mit einem Frauenanteil von ca. 80 % stelle, da hier die Bezahlung in noch niedrigeren Entgeltgruppen erfolge als bei den genannten Berufen. Man kann hier geteilter Meinung darüber sein, ob es sinnvoll sei, Anstrengungen zu unternehmen, den Männeranteil zu erhöhen. Für den Beruf Gärtner*in soll Frauen aber auch weiterhin die Möglichkeit geboten werden, diesen doch eher männertypischen Beruf zu erlernen.

Eine weitere Frage von Herrn Wolf bezog sich auf den Punkt 4.5 Politische Bildung. Er bat um Angaben, wie die Resonanz auf diese Veranstaltungen war und wie viele Personen teilgenommen haben.
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Frau Kämpfe sagte zu, diese Angaben zum Protokoll nachzureichen.

Antwort der Verwaltung: An allen drei Veranstaltungen haben zwischen 60 und 70 Personen teilgenommen

Herr Engelke merkte an, dass er die von Frau Kämpfe erwähnte Unterteilung des Berichts in drei Teile nicht nachvollziehen könne. Des Weiteren bat er um Erläuterung der Angaben zu Punkt 3.1.4 Zukunftstag für Mädchen und Jungen, da nach seiner Auffassung die Zahlen der Tabelle nicht zum Text passen.

Frau Schwiertzky vom Fachbereich Personal und Organisation gab an, dass sich die Nachfrage an Angeboten stark erhöht habe und daher die Fachbereiche aktiviert werden sollen, mehr Angebote zu Verfügung zu stellen.

Herr Engelke fragte nach, ob damit gemeint sei, dass das Angebot nicht ausreichend sei beziehungsweise die falsche Zielgruppe angesprochen werde.

Frau Schwiertzky bestätigte dies. Es soll ausgedrückt werden, dass die Angebote der Fachbereiche trotz des steigenden Bedarfs zurückgehen. Dies sei unter anderem auf den Fachkräftemangel und nicht besetzte Stellen zurück zu führen.

Frau Diers ergänzte, dass auch bei der Vergabe von Praktika die Fachbereiche zu wenige Plätze zur Verfügung stellen. Der Bedarf sei zwar in hohem Maße vorhanden, die tatsächliche Praxis zeige aber, dass oftmals der Arbeitsalltag neben der Erledigung von Fachaufgaben eine Praktikant*innenbetreuung nicht zulasse.

Herr Engelke merkte an, er halte den Zukunftstag für sehr wichtig. Er verstehe diesen Tag so, dass ein Elternteil das Kind mit zur Arbeit nimmt und Einblicke in den Arbeitsalltag gibt. Aus seiner Sicht müsse dies nicht durch Fachkräfte erfolgen. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Zahlen rückläufig seien.

Frau Diers stimmte Herrn Engelke grundsätzlich zu. Ein grundlegendes Problem sei die momentan hohe Zahl an unbesetzten Stellen und die damit einhergehende Arbeitsverdichtung, die es schwierig mache, den Bedarf zu decken.

Frau Kämpfe führte ergänzend aus, dass mittlerweile die Vergabe der Plätze für den Zukunftstag auf eine andere Art und Weise erfolge. Die Schüler*innen bemühen sich selbst um einen Platz und werden nicht mehr nur von ihren Eltern mitgenommen. Der Fachbereich Personal und Organisation koordiniere, welche Angebote für Mädchen in männertypischen Berufen und umgekehrt zur Verfügung gestellt werden können.
Frau Dr. Carl bat um Erläuterung zu den Angaben des Frauenanteils in Führungspositionen. In einigen Entgeltgruppen sei ein Rückgang des Frauenanteils zu verzeichnen. Sie fragte, welche Gründe es dafür gebe und was die Verwaltung dagegen unternehme. Eine weitere Frage bezog sich auf das Thema Elternzeit und Teilzeit. Hier sei leider immer noch ein sehr geringer Anstieg von Männern, auch im Bereich der Führungspositionen, zu verzeichnen. Darüber hinaus bat sie um einen Ausblick, wie die Planungen der Verwaltung zum Thema Diversity Management aussehen.

Frau Dr. Carl bat auch um Informationen zum Sachstand des Antrags gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum, der im November 2018 behandelt worden sei.

Frau Diers antwortete, es handele sich um diejenigen Entgeltgruppen, bei denen durch den A-I bzw. AII-Lehrgang oder durch die Qualifizierung ein Aufstieg möglich sei, eine Nachbesetzung erfolge nicht gleichzeitig, sondern eher antizyklisch. Zur Frage, bezogen auf die Elternzeit, gab sie an, der Männeranteil sei zwar angestiegen, wobei Männer aber größtenteils nur die zwei Vätermonate in Anspruch nehmen. Die längeren Elternzeiten würden immer noch vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung sei auf den Führungsebenen sehr gering ausgeprägt, wobei auf der Fachbereichsleitungsebene im Gegensatz zu allen anderen Führungsebenen sowohl bei Frauen als auch bei Männern so gut wie keine Inanspruchnahme erfolge. Eine Erhöhung in allen Bereichen sei ein erklärtes Ziel im wesentlichen Produkt Organisation und Personalcontrolling.

Frau Diers führte zum Thema Diversity aus, dass die LHH unter anderem zusammen mit der Siemens AG die Verleihung des Max-Spohr-Preises in 2020 ausrichten werde. Ein Schwerpunkt auf der inhaltlichen Arbeitsebene sei die Weiterführung der Vernetzung auf Stadtebene. Alle Beteiligten hätten sich auf eine Präambel verständigt. Man positioniere sich klar, dem Thema Diversity könne so noch mehr Gewicht verliehen werden.

Frau Kämpfe erklärte, sie sehe sich mit ihrer Arbeit als Ansprechpartnerin für die Dimension Geschlecht, wobei Frauen und auch Männer dabei immer in ihrer Unterschiedlichkeit betrachtet würden. Sie sei daher mit vielen anderen Akteur*innen ein Bestandteil in einem möglichen Diversitykonzept, welches bei der Vernetzung einen ausbaufähigen Gestaltungsspielraum nach außen biete.

Zur Frage nach dem Sachstand des Antrags gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum gab Frau Kämpfe an, dass die LHH ihres Wissens nach dem Bündnis beigetreten sei. Wenn genauere Angaben dazu gewünscht seien, werde sie dies zum Protokoll nachreichen beziehungsweise in der nächsten Sitzung dazu berichten.

Frau Dr. Carl bat darum, auch Informationen zu erhalten, inwieweit ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten stattfinde und ob sich daraus auch neue Themenschwerpunkte für die Arbeit ergeben hätten.

Frau Steinhoff hatte vier Fragen zu verschiedenen Themenbereichen. Die erste Frage bezog sich auf die Vernetzungsgruppe Diversity und die angesprochene Präambel. Ihr läge diese nicht vor, sie bat um Informationen dazu. Die zweite Frage richtete sich an die Berichterstattung zum Förderkreis. Danach hätten 1/3 der Teilnehmenden Führungsaufgaben übernommen, sie bat um Erläuterung, ob eine Differenzierung nach Geschlecht möglich sei. Die dritte Frage bezog sich zum Thema Mobiles Arbeiten darauf, ob die Angebote des Mobilen Arbeitens bei Teilzeitbeschäftigten dazu geführt hätten, dass sich die Arbeitszeit im Einzelfall tatsächlich erhöht habe. Als letzten Punkt regte sie an, auch in anderen Fachbereichen eine Ansprechperson zu benennen, die für Externe zum Thema Frauen in Notlagen ansprechbar ist. Laut Bericht sei dies bislang nur im Fachbereich Recht und Ordnung gegeben.

Frau Diers antwortete, die Präambel müsse noch vom zuständigen Dezernat mitgezeichnet und vom Oberbürgermeister unterschrieben werden, danach werde sie zur Verfügung gestellt. Am letzten Führungskreis hätten zwölf Personen teilgenommen, davon nehmen nun sechs Personen Führungsaufgaben wahr. Von diesen sechs Personen seien fünf weiblich. Zum Mobilen Arbeiten führte sie aus, dass dieses Angebot seit zwei Jahren bestehe. Bislang erfolge eine Auswertung nach Fachbereich, Geschlecht, Alter und Arbeitszeit. Sie könne sagen, dass ca. 66 % der Beschäftigten, die das Mobile Arbeiten nutzen, vollzeitbeschäftigt seien und ca. 34 % in Teilzeit arbeiten. Die gewünschte Auswertung sei aus ihrer Sicht mit den standardisierten Verfahren nicht möglich, sie sagte aber eine Prüfung zu. Das Thema Mobiles Arbeiten sei über alle Altersgruppen hinweg gleichmäßig verteilt, wobei mit 60 % zu 40 % der Frauenanteil überwiege.
Sie bedankte sich für die Anregung weitere Ansprechpersonen zu schulen, die nach außen tätig werden und sagte eine Prüfung zu. Innerhalb der LHH sei man aber gut aufgestellt.

Frau Kämpfe ergänzte, dass sich die Notwendigkeit einer Ansprechperson im Fachbereich Recht und Ordnung durch die Rückmeldungen der Frauenberatungsstellen ergeben habe. Auch mit dem Bereich Unterbringung sei man diesbezüglich im Gespräch. Sie sagte ebenfalls zu, im Einzelfall zu prüfen, wo bei Bedarf weitere geschulte Ansprechpersonen sinnvoll sein könnten, um als Bindeglied intern und extern zu agieren.

Frau Steinhoff merkte an, dass aus ihrer Sicht im Fachbereich Soziales ein solcher Bedarf bestehe.


TOP 7.
Anfragen und Anträge

TOP 7.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Modellprojekt Ampelmenschen - Fußgänger*innenampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt
(Drucks. Nr. 2530/2019)

Der Antrag wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 8.
Bericht des Oberbürgermeisters

TOP 9.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau Kämpfe berichtete über die erfolgte Kick off Veranstaltung zum Modellprojekt „We take care“ am 17.10.2019 und wies dazu auf einen Filmbeitrag auf der Homepage hin. Sie berichtete auch über die Veranstaltung am 25.11.2019 zum Thema „Gewalt an Frauen durch digitale Medien“ und über den Sachstand zum FrauenHaus.24. Mittlerweile sei der Mietvertrag unterschrieben, die Inbetriebnahme sei im Januar 2020 geplant.





TOP 10.
Verschiedenes

Frau Klingenburg-Pülm fragte die anwesenden Ausschussmitglieder, welcher der beiden zu Beginn der Sitzung genannten Termine für eine zusätzliche Sitzung favorisiert werde. Es wurde sich auf den Termin am 3.2.2020 verständigt.


Die Sitzung wurde um 17:50 Uhr geschlossen.




Belit Onay Renate Barluschke
Oberbürgermeister Für das Protokoll