Sitzung Ratsversammlung am 28.11.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.11.2019)
Protokoll (erschienen am 22.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 03.03.2020

PROTOKOLL

37. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. November 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.51 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune (parteilos) 15.00 - 18.00 Uhr
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Vereidigung des Oberbürgermeisters durch Bürgermeister Hermann

3. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. Juni 2019 und
29. August 2019

4. A N F R A G E N

4.1. Anfrage der CDU-Fraktion zu der Zukunft des Sportplatzes am Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 2598/2019)

4.2. Anfrage der SPD-Fraktion zu leuchtenden Hausnummern
(Drucks. Nr. 2599/2019)

4.3. der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN

4.3.1. zu Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2602/2019)

4.3.2. zu Stromsperren in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2603/2019)

4.4. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Verteilung der "Bündniszeitung Menschenrechte grenzenlos" durch die Ratspost und zur Mitgliedschaft der LHH in diesem Bündnis
(Drucks. Nr. 2918/2019)

4.5. Anfrage von Ratsherrn Braune zu U-Bahn Fluchtwegen
(Drucks. Nr. 2917/2019)

5. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Stöcken
(Drucks. Nr. 3094/2019)

6. Beschluss über den Jahresabschluss 2018
(Drucks. Nr. 1037/2019 mit 5 Anlagen)

7. Jahresabschluss 2018 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2765/2019 mit 2 Anlagen)

8. Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH
(Drucks. Nr. 2785/2019)

9. 3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2012
(Drucks. Nr. 2828/2019 mit 1 Anlage)

10. 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2829/2019 mit 1 Anlage)

11. Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 mit 1 Anlage)

11.1. Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 N1 mit 1 Anlage)

12. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)
(Drucks. Nr. 3081/2019)

13. Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2817/2019 mit 1 Anlage)

13.1. Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2817/2019 N1 mit 1 Anlage)

14. Übertragung der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE)
(Drucks. Nr. 2283/2019 mit 1 Anlage)

15. Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
(Drucks. Nr. 2891/2019)

16. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2944/2019)

17. Annahme einer Spende der Veenker-Stiftung für eine befristete Stelle für eine Laborassistenz im Energie-Lab des Schulbiologiezentrums bis 31.12.2020
(Drucks. Nr. 2963/2019 mit 1 Anlage)

18. Anpassung der Förderbedingungen für das städtische Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“
(Drucks. Nr. 2285/2019)

19. Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß
§ 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2951/2019)

20. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2044/2019 mit 2 Anlagen)

21. Aufhebung eines Straßennamens in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2045/2019 mit 1 Anlage)

22. Bebauungsplanangelegenheiten

22.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807, Körnerplatz, Auslegungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)

22.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823, Jöhrenshof, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2214/2019 mit 3 Anlagen)

22.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung, nördlich Bückeburger Allee / B 65, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2968/2019 mit 4 Anlagen)

23. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

24. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer
(Drucks. Nr. 1830/2019)

24.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2649/2019)

25. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Schutz von Badegästen in hannoverschen Bädern
(Drucks. Nr. 1853/2019)

26. Antrag der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein"
(Drucks. Nr. 2205/2019)

27. Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 2206/2019)

28. Antrag der CDU-Fraktion zu einem Fahrradparkhaus für die Innenstadt
(Drucks. Nr. 2488/2019)

29. Antrag von Ratsherrn Braune zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)

30. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Stadtpolizei
(Drucks. Nr. 1858/2019)

31. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur sofortiger Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße
(Drucks. Nr. 2185/2019)

32. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion
(Drucks. Nr. 2611/2019)

32.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion die FRAKTION zum Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2611/2019: Resolution zur Situation im Gebiet der "Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien (Rojava)"
(Drucks. Nr. 3117/2019 N1)

36. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes
(Drucks. Nr. 3161/2019)

33. A N T R Ä G E

33.1. der AfD-Fraktion

33.1.1. zum Belohnungssystem für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 2961/2019)

33.1.2. zum Ausbau des Spielplatzes am Spierenweg
(Drucks. Nr. 2962/2019)

33.2. Antrag von Ratsherrn Braune zur Aussetzung der Impfpflicht
(Drucks. Nr. 2976/2019)

34. Grundstücksangelegenheiten

34.1. Vergabe eines Erbbaurechtes am Karl-Imhoff-Weg
(Drucks. Nr. 2478/2019 mit 10 Anlagen)

34.2. Verkauf des Erbbaugrundstücks Am Flöth 42
(Drucks. Nr. 2677/2019 mit 2 Anlagen)

34.3. Verkauf des Grundstückes Bischofsholer Damm vor Nr. 89
(Drucks. Nr. 2747/2019 mit 2 Anlagen)

35. Betreibervertrag für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Deisterstr. 33
(Drucks. Nr. 2331/2019 N1 mit 1 - bereits übersandt Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Zudem wären weitere Kamerateams, Redakteure und Fotografen anwesend, deren Akkreditierung der Sitzungsleitung vorliegen würden.


TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes
(Drucks. Nr. 3161/2019)


Beigeordnete Seitz wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU ihren Dringlichkeitsantrag zurückziehe, da man den vorliegenden, gemeinsamen Antrag interfraktionell in das Verfahren gäbe. Beigeordnete Seitz erinnerte daran, dass man bereits im August 2019 ein Vorbehaltsbeschluss in Hinblick auf die Beschlussfassung eingebracht habe. Daraus habe sich ergeben, dass die Ausschreibung zurückgezogen werden musste. Beigeordnete Seitz erklärte, dass mit dem vorliegenden Antrag eine politische Diskussion der Fraktionen, der Gruppe und des Einzelvertreters ermöglicht werden sollte.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes mit der Drucks. Nr. 3161/2019.
Der Dringlichkeitsantrag wurde unter dem Punkt 36 nach Punkt 33 der Tagesordnung behandelt.


Weiter verwies Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU zum Tagesordnungspunkt 33.2. "Antrag von Ratsherrn Braune zur Aussetzung der Impfpflicht" mit der Drucks. Nr. 2976/2019 einen Antrag auf Nichtbefassung stellen würde, da der Sachverhalt nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover gehöre.
Mit 55 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. e Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Antrages (mind. 2/3 Mehrheit der Anwesenden) von Ratsherrn Braune zur Aussetzung der Impfpflicht mit der Drucks. Nr. 2976/2019.


Der Rat beschloss die Punkte 34 und 35 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Vereidigung des Oberbürgermeisters durch Bürgermeister Hermann

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass Oberbürgermeister Belit Onay in der Stichwahl am 10. November 2019 mit 52,9 % der abgegebenen, gültigen Stimmen von den Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover direkt gewählt worden sei. Nach der Kommunalverfassung wäre der Oberbürgermeister oberster Repräsentant der Landeshauptstadt Hannover und Hauptverwaltungsbeamter. Dieser leite die Verwaltung und verträte die Stadt repräsentativ und bei Rechtsgeschäften. Oberbürgermeister Onay sei auf eine Amtszeit von sieben Jahren bis zum 31. Oktober 2026 gewählt worden. Nachdem Oberbürgermeister Onay die Wahl angenommen habe, sei dieser Kraft Gesetz, gemäß § 80 Abs. 6, Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in das Amt des Oberbürgermeisters gelangt. Einer Urkunde bedürfe es dafür nicht. Als Hauptverwaltungsbeamter sei dieser Beamter auf Zeit. Nach § 81 Abs. 1 NKomVG sei Oberbürgermeister Onay in der ersten Sitzung des Rates durch eine ehrenamtliche Vertreterin / einen ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters nach § 47 Niedersächsisches Beamtengesetz zu vereidigen und auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach dem geltenden Datenschutzvorschriften zu verpflichten.

Oberbürgermeister Onay schwor das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechte zu wahren und seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wünschte Oberbürgermeister Onay eine gute und erfolgreiche Amtsführung und erklärte, dass er auf die Wahrung des Dienstgeheimnisses schriftlich hinweisen werde.

Oberbürgermeister Onay sagte vor dem Hintergrund seiner einwöchigen Amtszeit, dass es ihm einen tiefen Respekt einflöße, dass er für mehr als 500.000 Einwohner*innen verantwortlich sei und für die Geschicke der Stadt maßgeblich und unter Beteiligung von mehr als 10.000 Mitarbeiter*innen sowie dem Rat der Stadt zuständig wäre. Die Mehrheit der Wähler*innen habe ihm das Amt nach einem intensiven Wahlkampf anvertraut. Es sei ihm eine Ehre zusammen mit den Dezernent*innen, der Verwaltung und dem Rat der Stadt arbeiten zu dürfen. Oberbürgermeister Onay führte weiter aus, dass sich Hannover im bundesweiten Vergleich der Landeshauptstädte nicht zu verstecken brauche. Aber, wie auch andernorts, stünde man in Hannover vor großen Herausforderungen. Da wären Wohnraummangel und Mietenkrise. Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen fänden auch in Hannover immer schwerer bezahlbare Wohnungen. Oberbürgermeister Onay zeigte sich überzeugt davon, dass über das, was bereits geleistet worden wäre, noch hinausgegangen werden müsste. Die jüngsten Vorschläge, explizit aus dem Baudezernat, würden in die richtige Richtung weisen. Dazu bedürfe es auch einer notwendigen Umsteuerung in der Verkehrspolitik zum Schutz des Klimas und der Menschen für mehr Lebensqualität in der City. Der Wahlkampf habe deutlich gezeigt, dass es dabei vielmehr um das „ob“ als um das „wie“ gehen würde. Oberbürgermeister Onay machte dazu deutlich, dass sein erklärtes Ziel die autofreie Innenstadt bis 2030 sei. Auf dem Weg dorthin würde man zahlreiche Schritte benötigen. Den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radwegenetzes, ein funktionierender Umweltverbund und mehr Park and Ride Angebote. Darüber hinaus benötige man Lösungen für das Gewerbe, Lieferverkehre, Pendler*innen und das Handwerk sowie für Menschen mit Behinderungen. Oberbürgermeister Onay erläuterte, dass da die Frage des sozialen Zusammenhalts in der Stadt sei, denn niemandem könnte es egal sein, wenn es in Hannover einigen Stadtteilen drohe, den Anschluss an die sehr positive Entwicklung der Stadt zu verlieren. Niemanden könnte es kalt lassen, wenn einzelne Menschen am Ende einer Reihe persönlicher Tragödien durch alle sozialen Netze fielen und auf der Straße landen würden. Oberbürgermeister Onay betonte, dass Hannover eine soziale und solidarische Stadt sei und dies auch bleiben müsste. Hannover sei eine Stadt, die seit einigen Jahren erfreulicher Weise wieder wachsen würde. Das habe Folgen für die öffentliche Infrastruktur. Es würden trotz Zubau Kita-Plätze fehlen. Man bräuchte mehr Schulen, mehr Wohnraum, mehr Sport- und Freizeiteinrichtungen. Aber auch Unterstützungsangebote für all jene, die Hilfe benötigen würden. Zudem sei da die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025. Es sei beachtlich und verdiene Respekt, wie diese Bewerbung im Rathaus, unter den schwierigen Rahmenbedingungen vorangebracht worden wäre. Diese Bewerbung sei eine riesige Chance für die gesamte Landeshauptstadt Hannover. Oberbürgermeister Onay versprach, dass er alles dafür tun würde, um diese Chance für Hannover nutzen zu können. Oberbürgermeister Onay wies darauf hin, dass Hannover von internationalen und globalen Herausforderungen betroffen wäre und dass die größte politische Herausforderung der heutigen Zeit, die Klimakrise wäre. Hannover würde diese Krise nicht allein aufhalten oder lösen können, aber man müsste und würde seinen Teil dazu beitragen. Neben dem Bereichen Verkehr, Energie, Wohnungsbau und Wärme, gebe es ebenso wachsenden wirtschaftlichen Protektionismus und die sich abkühlende Weltkonjunktur sowie den Brexit, die Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Messestandort Hannover hätten. Gerade in der Wirtschaftsförderung würden Stadt und Region gut daran tun, Hannover als Standort gemeinsam wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert zu halten. Oberbürgermeister Onay konstatierte, dass die Zusammenarbeit von Stadt und Region Hannover auch in den benannten Bereichen zwingend notwendig sei und wieder verbessert werden sollte. Diese Liste sei sicherlich nicht vollständig und keine der Aufgaben würde sich über Nacht erledigen lassen. Aber es gelte die Dinge anzupacken und nichts weniger würden die Menschen in Hannover erwarten. Oberbürgermeister Onay sagte, dass es dafür nicht nur ausreichend finanzielle Mittel, gute Ideen und Pläne, klare Entscheidungen der Verwaltungsspitze und des Rates bedürfe, sondern es würde in der gesamten Verwaltung, von der Spitze, über die Dezernate bis weit in die Fachbereiche und Sachgebiete hinein ein neuer Teamgeist benötigt. Oberbürgermeister Onay erinnerte daran, dass seine Wahl durch eine Krise an der Spitze des Rathauses ausgelöst worden wäre. Diese habe viel Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung gekostet und leider auch Misstrauen hinterlassen. Dieses Vertrauen würde er gern mit Allen gemeinsam wieder zurückgewinnen. Zurückgewinnen mit einer Kultur der Offenheit und des Gesprächs die sowohl innerhalb des Hauses als auch nach außen in die Politik und in die Stadtgesellschaft hinein zu spüren sei und gleichsam wirke. Denn nur Offenheit und Transparenz könnten das Immunsystem der Stadtverwaltung wieder so stärken, damit sich eine Rathausaffäre nicht wiederhole. Zu einer Kultur der Offenheit gehöre allerdings auch, dass Probleme bei städtischen Leistungen offen angesprochen würden. Oberbürgermeister Onay hob hervor, dass es überhaupt nicht ginge, wenn pauschale Vorwürfe, Angriffe oder billiger Spott, wie in den vergangenen Monaten geschehen, über die Mitarbeiter*innen ausgeschüttet würden. Denn die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover würden ihre Arbeit teilweise unter schwierigen Bedingungen, häufig über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus verrichten. Oberbürgermeister Onay unterstrich, dass in Hannover längst alles still stehen würde und man den Herausforderungen der Zukunft nicht gewachsen wäre, ohne den Einsatz, die Kenntnis und Expertise der Verwaltungsmitarbeiter*innen. Oberbürgermeister Onay stellte fest, dass es gleichwohl bei der Durchführung von Bauprojekten, der Bearbeitungszeit von Bauanträgen, der Beantragung von Elterngeld, der Kitaanmeldung oder der Ummeldung des Wohnortes Probleme gäbe. Oberbürgermeister Onay wies darauf hin, dass zu einer offenen Führungskultur das Benennen von Problemen dazugehöre, ohne sofort mit dem Finger auf Schuldige zeigen zu wollen. Oberbürgermeister Onay merkte an, dass Hannover über viele Jahre hinweg habe sparen müssen und einen Investitionsstau vor sich herschiebe, der nur langsam aufgelöst werden könnte. Zugleich habe man Stellen abgebaut, die zu Zeiten des Fachkräftemangels nicht ohne Schwierigkeiten einfach zu ersetzen wären. Oberbürgermeister Onay machte deutlich, dass er die Fachbereiche einlade, gemeinsam nach pragmatischen Wegen und Lösungen zu suchen, um möglichst zeitnah Abhilfe in diesen Angelegenheiten schaffen zu können. Erkennbar sei jedoch auch, dass die Stadt nach Jahren des Sparens mehr investieren müsste. Nicht nur in die Stadt oder die Infrastruktur, sondern auch in die Verwaltung und ihr Funktionieren. Freie und notwendige Stellen dürften nicht auf Dauer unbesetzt bleiben. In diesem Zusammenhang müsste wahrscheinlich über bessere Bedingungen für einen Quereinstieg und über interne Weiterqualifizierungen nachgedacht werden. Ebenso sei darüber nachzudenken, wie man die Arbeitsplätze in der Verwaltung noch attraktiver gestalten könnte. Hierzu gehöre auch eine mit Sinn und Verstand betriebene Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Wenn die Digitalisierung nicht als Vorwand verstanden würde, um Personalstellen abzubauen, biete diese eine Chance auf schnellere und besser abgestimmte Abläufe in der Verwaltung und damit auch für schnellere und bessere Leistungen für alle Menschen in Hannover. Oberbürgermeister Onay betonte, dass er unter diesen Bedingungen zuversichtlich sei, dass Hannover die Herausforderungen der kommenden Jahre meistern könnte. Die Aufgaben für den Rat und die Verwaltung sowie die Erwartungen an den Oberbürgermeister wären groß und könnten nur gemeinsam abgearbeitet werden. Es gehe nicht um einfache Mehrheiten. Im Rat, dem Handeln der Verwaltung und an ihrer gewählten Spitze sollten unterschiedliche Sichtweisen und unterschiedliche Teile der Gesellschaft repräsentiert sein. In diesem Sinne lade Oberbürgermeister Onay alle demokratischen Kräfte, alle demokratischen Fraktionen des Rates herzlich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ein. Das Angebot zur Zusammenarbeit schließe das Ringen, im Zweifel auch den harten Streit, für den richtigen Weg ein. Das sei wichtig, denn solche Debatten wären der Schleifstein für gute Ideen. Oberbürgermeister Onay sagte, dass der zurückliegende Wahlkampf das Fundament dafür geliefert habe. Es habe eine große Überschneidung der politischen Ziele und einen offenen und fairen Umgang miteinander und zugleich deutliche Auseinandersetzungen in der Sache gegeben. Darauf sollte aufgebaut werden. Und der Rest sei Teil oder Kunst der demokratischen und politischen Kompromisses. Der Wahlkampf und die große Unterstützung im Anschluss für ihn und seine Familie – sowohl von politischen Gegnern und Weggefährten - und ebenso die gemeinsamen Demonstrationen hätten noch einmal deutlich gezeigt, dass die Demokratie in Hannover sehr, sehr stark sei. Diese sei stark, wenn sich Demokrat*innen darauf besinnen würden, dass zwischen ihnen in Grundfragen des Zusammenlebens viel mehr Verbindendes als Teilendes sei. Hannover stünde für Vielfalt. Hannover stünde für Diversität, für Offenheit und für gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe.

TOP 3.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. Juni 2019 und 29. August 2019
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 27. Juni 2019 in der vorliegenden Fassung.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies auf die korrekte Schreibweise ihres Familiennamens hin.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 29. August 2019 unter Berücksichtigung der voran gegangenen Anmerkung.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zu der Zukunft des Sportplatzes am Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 2598/2019)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 2598/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Der ehemalige TiHo-Sportplatz an der Menschingstraße befindet sich in Privatbesitz. Er ist im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover als Sportfläche dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, die Fläche ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Für die Fläche des Sportplatzes ist im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtgemeinde Hannover des Inhalts eingetragen, dass das Grundstück nur als Sportplatz genutzt werden darf. Das Grundstück ist im Wohnbaukonzept 2025 nicht als Wohnbauflächenpotenzial enthalten.

Frage 1:
Inwiefern hat es seit 2013 seitens der Verwaltung Gespräche bezüglich der Nutzung des besagten Areals gegeben (wenn zutreffend: wer mit wem, zu welchem Zeitpunkt und worüber)?

In der Bauverwaltung hat es bezüglich der Nutzung des besagten Areals am 2. April 2019 ein Beratungsgespräch mit dem Baudezernenten und dem Sachgebietsleiter Planung Süd stattgefunden. Um dieses Gespräch gebeten hatte die Firma Instone Real Estate Development GmbH, die das Areal zu Wohnbauzwecken entwickeln möchte. Die Vertreter der Bauverwaltung haben die planungsrechtliche Situation erläutert, aus der folgt, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Wohnbebauung gibt.

Frage 2:
Inwiefern unterliegt der Eigentümer einer vertraglichen Verpflichtung das Grundstück der Stadt oder Dritten zu welchen Konditionen zur Verfügung zu stellen (Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Wenn nein, warum wurde keine aufgenommen?)?

Der Eigentümer hat das Grundstück vom Land Niedersachsen erworben, daher sind der Stadt keine Details bekannt. Grundbuchlich gesichert ist – wie oben bereits dargelegt - eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtgemeinde Hannover des Inhalts eingetragen, dass das Grundstück nur als Sportplatz genutzt werden darf.
Frage 3:
Wie stellt sich die Verwaltung die Zukunft des Grundstückes langfristig vor?

Die Darstellung des Grundstückes im Flächennutzungsplan als Sportfläche gibt die Zielsetzung der Verwaltung wieder.

Ratsherr Jeng (CDU) fragte vor dem Hintergrund eines Gesprächs der Stadtverwaltung mit dem Investor im April 2019, wie es sein könne, dass in der Antwort zu einer Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult von der Verwaltung ausgeführt worden sei, dass keine Gespräche geführt worden seien. Ratsherr Jeng fragte zudem, wie die Verwaltung die Tatsache interpretieren würde, dass der Investor die benannte Fläche in seinen Geschäftsbericht aus dem Jahr 2018 als Entwicklungsbauland mit einem Investitionsvolumen von 150 Mio. € deklariert habe.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass jeder in Hannover ansässige Akteur oder jede in Hannover ansässige Firma, die einer beratenden Funktion nachgingen, einen Termin mit der Verwaltung erhalten könnten. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass die Firma Instone Real Estate am 29. November 2019 erneut einen Termin mit ihm zur Zukunft des Sportgeländes wahrnehmen würde. Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass sowohl im Rahmen des Gesprächs im April 2019, als auch des Termins am morgigen Tage darauf verwiesen würde, dass keine Veränderung im planungsrechtlichen Sinne für das benannte Grundstück zu erwarten wäre. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass er grundsätzlich keine Kommentare dazu abgeben würde, wie private Unternehmen aus Hamburg ihre Bilanzen darstellen würden. Das obliege dem Geschick eines jeden Einzelnen, der dies dann auch vor den entsprechenden Autoritäten zu verantworten habe.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob die Verwaltung zu den im Grundbuch festgeschriebenen persönlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten der Landeshauptstadt Hannover feste Vereinbarungen mit dem Investor niedergeschrieben worden wären.

Stadtbaurat Bodemann verwies auf die dingliche Sicherung und die planungsrechtliche Darstellung und bemerkte rein objektiv und unter Vorbehalt, dass die Bultkicker weiterhin ihren Sport auf der benannten Fläche treiben sollten und dass dazu sicherlich noch einige rechtliche Vereinbarungen zwischen den Sportlern und dem Investor getroffen werden müssten. Dabei könnte der Fachbereich Sport begleitend unterstützen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob sich im vorliegenden Fall nicht erneut zeigen würde, dass die Vergabe einer Erbpacht mehr politischen Einfluss gewähren würde und ob die Fraktion der CDU in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt auch über eine Enteignung nachgedacht habe.

Stadtbaurat Bodemann betonte, dass ihm zum vorliegenden Sachverhalt keine Ambitionen der CDU-Ratsfraktion in Hinblick auf Enteignungen bekannt wären. Stadtbaurat Bodemann bestätigte, dass bei einem Geschäft, welches rechtlichen Regelungen unterläge, beide Vertragspartner vielfältige Möglichkeiten hätten dauerhafte Vereinbarungen treffen zu können.

Ratsherr Jeng (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung vorstellen könnte die benannten Sportflächen, zu marktüblichen Preisen für städtische Sportflächen und nicht zu Baulandpreisen, zurückzukaufen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass ein Ankauf, ohne der Wirtschaftsdezernentin vorgreifen zu wollen, immer auch sehr stark von den Konditionen abhängen würde. Dazu käme, dass die Besicherung des Areals relativ stabil sei, sodass an der Stelle keine Bebauungen stattfinden könnten. Darüber hinaus wären keinerlei Interessen aus dem Rat der Stadt oder dem Stadtbezirksrat heraus formuliert worden, wonach sich die Landeshauptstadt Hannover um einen Ankauf der Sportfläche bemühen möge.


TOP 4.2.
Anfrage der SPD-Fraktion zu leuchtenden Hausnummern
(Drucks. Nr. 2599/2019)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Gill (SPD) aus Drucks. Nr. 2599/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Erfahrungen hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich möglicher Vorteile beleuchteter oder leuchtender Hausnummern, im Kontext von Rettungseinsätzen, gemacht?

Um in einem Rettungsfall ein schnelles und eindeutiges Auffinden des Einsatzortes zu ermöglichen und dadurch Zeitverzögerungen zu vermeiden, ist die gut sichtbare Kennzeichnung eines Gebäudes mit der amtlich festgesetzten Hausnummer wesentlich. Die Erfahrung der Stelle für Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung zeigt, dass die Beurteilung dieser guten Sichtbarkeit maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. So kann dafür bei einem dunkel und abgeschieden stehenden Haus die Anbringung einer leuchtenden oder beleuchteten Hausnummer erforderlich sein, bei einem z.B. durch Straßenlaternen angeleuchteten Gebäude eine einfache Ziffer für die eindeutige Auffindbarkeit ausreichen. Auch hebt sich bei Gebäuden mit vielen Leuchtreklamen eine ebenfalls beleuchtete Hausnummer nicht zwingend von der übrigen vorhandenen Beschilderung ab.
Wird im Anschluss an die Erteilung einer Baugenehmigung bzw. Bestätigung einer Bauanzeige die Festsetzung einer Grundstücksbezeichnung erforderlich, teilt die Verwaltung den jeweiligen Bauherr*innen diese schriftlich mit. Dem Bescheid wird ein Hinweisblatt beigefügt, welches die in der Landeshauptstadt Hannover geltenden Regeln zur Hausnummernanbringung darlegt und erläutert. Die tatsächlichen Montagen der Hausnummern korrespondieren im Regelfall mit diesen Vorgaben, zumal die Bürger*innen z.B. für Paketboten, Lieferdienste usw. ein großes Eigeninteresse daran haben, aufgefunden zu werden.
Hinweisen auf schlecht erkennbare Hausnummern wird nachgegangen. Dabei wird der*die betreffende Eigentümer*in zur Umsetzung der konkreten Maßnahmen aufgefordert, die im jeweiligen Einzelfall für die gute Sichtbarkeit der Hausnummer erforderlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Aufstellung einer sogenannten Hausnummernhinweisbeschilderung notwendig sein und von der Verwaltung veranlasst werden.

Frage 2:
Wie steht die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover angesichts dieser Erfahrungen zu einer Pflicht, beleuchtete oder leuchtende Hausnummern einzuführen?

In Ergänzung des bestehenden Gefahrenabwehrrechts hat der Rat bereits in 2007 die Verordnung über die Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Diese konkretisiert in § 10 die Vorgaben zur Hausnummernanbringung im Stadtgebiet dahingehend, dass es den Eigentümer*innen obliegt, die „festgesetzten Hausnummern auf eigene Kosten so anzubringen und instand zu halten, dass sie von der Straße aus gut sichtbar und – auch bei Dunkelheit – gut lesbar sind“. Dies schließt leuchtende bzw. beleuchtete Hausnummern ein, wenn diese in Anbetracht der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten für die eindeutige Auffindbarkeit notwendig sind. Da mit der Anbringung solcher Hausnummern in der Regel ein höherer Anschaffungs-, Installations- und Wartungsaufwand für die Bürger*innen verbunden ist, erscheint eine pauschale Verpflichtung zur Verwendung leuchtender oder beleuchtender Hausnummern vor dem Hintergrund der bestehenden Regelung nicht geboten.

Frage 3:
Hat die Landeshauptstadt Hannover diesbezügliche Initiativen gegenüber dem Land Niedersachsen ergriffen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Mit den vorhandenen in der Landeshauptstadt Hannover geltenden Regeln zur Hausnummernanbringung wird die eindeutige Auffindbarkeit von Gebäuden auch bei Dunkelheit sichergestellt. Vor diesem Hintergrund besteht daher kein Anlass für eine weitere Initiative gegenüber dem Land Niedersachsen.

Ratsfrau Zaman (SPD) fragte, ob man die Straßenbegehenden der Stadtverwaltung für die Erkennbarkeit bzw. die Lesbarkeit von Hausnummern sensibilisieren könnte.

Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass Straßenbegeher*innen eher im hellen Tageslicht ihren originären Aufgaben nachgehen würden. Deshalb würde man vielmehr auf Hinweise von Briefträger*innen, Paketbot*innen, Auslieferungsfahrer*innen und ähnlich Beschäftigten, die sowohl schon in den noch dunklen Morgenstunden, als auch in den schon wieder dunklen Abendstunden tätig wären, zurückgreifen wollen. Zumal es im besonderen Interesse dieses Berufsstandes stünde, dass diese ihre Kundschaft auffinden könnten. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass das Thema in der Bauverwaltung präsent sei, dass allerdings keine nennenswerte Fülle von Mitteilungen aus der Stadtgesellschaft heraus bei der Verwaltung eingehen würde. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass die Satzung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung unter § 10 umfänglich mit den Regelungen zur Nummerierung und Adressierung von Gebäuden umgehen würde.


TOP 4.3.
der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN

TOP 4.3.1.
zu Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2602/2019)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 2602/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Zahl der Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Während im Jahr 2012 noch 690 Räumungstermine angesetzt wurden waren es im Jahr 2018 nur noch 400.
Die Landeshauptstadt Hannover bietet verschiedene umfangreiche Unterstützungsangebote für Haushalte, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind oder bei denen
Probleme im Mietverhältnis bestehen. Oberstes Ziel der Stadt ist es, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
In der Vergangenheit gab es zu diesem Thema bereits mehrere Anfragen der Gruppe Linke & Piraten, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Ich habe die Anfragen in den Ratssitzungen am 27.01.17, 25.01.18 und 28.03.19 jeweils ausführlich beantwortet und umfangreich über die bestehenden Unterstützungsangebote informiert.
Die Antworten sind auch nachzulesen in den Drucksachen 0825/2017 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in Hannover in der Ratssitzung am 27.04.2017, TOP 3.3.“), 3117/2017 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu präventiven Angeboten bei drohender Wohnungslosigkeit in der Ratssitzung am 25.01.2018, TOP 3.1.1.“) und 0532/2019 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen in der Ratssitzung am 28.03.2019, TOP 5.2.“).

Frage 1:
Ist die Landeshauptstadt Hannover durch das städtische Amt für Wohnungswesen in die Zwangsräumungsprozesse mit eingebunden, beziehungsweise strengt diese, vertreten durch das Wohnungsamt, auch Neuwohnungsvermittlungen für betroffene Bürger*innen im Falle einer Zwangsräumung an?

Das Team wohnungserhaltende Hilfen im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover erhält auf Grundlage des § 22 Abs. 9 Sozialgesetzbuch II (SGB II) und des § 36 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) alle Räumungsklagen wegen Mietschulden vom Amtsgericht Hannover. Räumungsklagen aus anderen Gründen werden in der Regel nicht übersandt. Ferner werden der Stelle alle von den Gerichtsvollzieher*innen angesetzten Räumungstermine für Wohnraum, unabhängig des Klagegrundes übermittelt.
Jeder Haushalt wird mit einer Postkarte angeschrieben, mit der Bitte sich zu melden. Erfolgt von dem angeschriebenen Haushalt keine Reaktion, wird ein unangemeldeter Hausbesuch durchgeführt. Im Falle eines Kontaktes wird auf Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten versucht, eine Lösung zum Erhalt der Wohnung zu finden. Neben Ratenzahlungsvereinbarungen werden Darlehensanträge bei den Jobcentern der Region Hannover und dem Fachbereich 50 der Landeshauptstadt Hannover unter Beteiligung von Vermietern, Rechtsanwälten und Hausverwaltungen gestellt.
Auch individuelle Lösungsschritte wie die Auflösung von Sparanlagen, Zahlung einer einmaligen Summe in Kombination mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über den Restbetrag, sowie Tilgung der Gesamtsumme durch den Familienkreis gehören zur Praxis.
Durch die Beratung und Unterstützung des Teams Wohnungserhaltende Hilfen können Wohnraumverlust und evtl. spätere Obdachlosigkeit und die daraus resultierenden sozialen und persönlichen Folgen in vielen Fällen vermieden werden.
Ist kein Wohnraumerhalt möglich, wird eine Wohnungsvermittlung über das Sachgebiet Wohnraumversorgung angestrebt. Bei bestehenden Mietschulden und einer damit verbundenen negativen Schufa sind viele Vermieter jedoch nicht bereit, ein neues Mietverhältnis einzugehen und die Wohnungsvermittlung ist dann entsprechend eingeschränkt.
Wenn keine Wohnungsvermittlung möglich ist, stellt der Bereich Unterbringung im Bedarfsfall bei Obdachlosigkeit Unterkünfte für Familien bzw. Bettplätze bei Einzelpersonen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung.

Frage 2:
Hat die Landeshauptstadt Hannover ein Konzept gegen immer weitere Zwangsräumungen, wenn ja, welches?

Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung eines Räumungstitels. Die in der Regel vorausgehende Kündigung des Mietverhältnisses und Räumungsklage richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Hierauf hat die Landeshauptstadt Hannover keinen Einfluss und kann daher auch kein Konzept gegen Zwangsräumungen entwickeln.
Über die bestehenden Unterstützungsangebote zu wohnraumerhaltenden Hilfen in der Landeshauptstadt Hannover hat die Verwaltung mit Drucksache Nr. 0532/2019 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen in der Ratssitzung am 28.03.2019, TOP 5.2.“) ausführlich informiert. Neben den Wohnungserhaltenden Hilfen und der Kommunalen Wohnungsvermittlung gehören hierzu Angebote wie die mobile Wohnbegleitung.
Das Team Wohnungserhaltende Hilfen erzielt gute Erfolge mit der Beratung von Haushalten, die von einer Räumungsklage wegen Mietschulden betroffen sind. In 32 % der vom Team Wohnungserhaltende Hilfen betreuten Fälle ist es 2018 gelungen, die Wohnung zu erhalten.
Bei Räumungsklagen aus anderen Gründen wie z.B. Eigenbedarf sind die Einflussmöglichkeiten der Stadt jedoch stark eingeschränkt.

Frage 3:
Wie viele Zwangsräumungen wurden in der Landeshauptstadt Hannover bisher im laufenden Kalenderjahr 2019 vollzogen?

Nach den der Landeshauptstadt Hannover vorliegenden Informationen der Gerichtsvollzieher*innen wurden im Jahr 2019 bisher 229 Zwangsräumungen in Hannover durchgeführt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung dahin gehend weiter verfahren wolle, dass nicht auf die Zwangsgeräumten zugegangen würde. Diese nicht begleitet würden und man auch weiterhin nicht versuchen würde, dass diese aufgrund des Wohnraumverlustes schutzlos den Witterungen ausgesetzt wären. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, wie die Verwaltung mit derjenigen Person umgehen wolle, die erst kürzlich aus einer drei Quadratmeter großen Holzhütte geräumt worden sei und weiter, ob dasselbe Verfahren ebenfalls am Bremer Damm angewandt würde.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Stadtverwaltung kein Konzept gegen Zwangsräumungen haben könnte, da diese zumeist aus privatrechtlichen Mietverhältnissen resultierten. Stadtbaurat Bodemann führte wiederholt aus, dass die Verwaltung sicherlich aktiv würde, wenn man Kenntnis von Zwangsräumungen erhalten würde. Der erste Schritt sei die Kartenaktion. Wenn dann keine Reaktion erfolge, gehe man auf die von Zwangsräumung Bedrohten zu und böte die bereits in den Antworten zu den Fragestellungen aufgeführten Hilfen an. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass man die Eigentümer der Little Homes unterhalb des Bremer Damms, die nach Kenntnis der Verwaltung leer stünden, angeschrieben habe und diese nach angemessener Wartezeit auf einen Bauhof abtransportieren würde. Allerdings würde man von dem vermeidlichen Eigentümer, dem Little Home e.V. aus Köln keine Antwort erwarten. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass das Schicksal derjenigen Dame, die zurzeit in ihrem Kraftfahrzeug leben würde, einer freiwilligen und selbstgewählten Situation entspräche. Deshalb sähe sich die Verwaltung nicht gezwungen, dass man die Frau mit Verwaltungsaktivitäten aus ihrem Auto entferne. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Verwaltung natürlich helfen würde, wenn die Dame bei der Verwaltung um Obdach bitten würde. Das sei eine Selbstverständlichkeit, die all denjenigen Menschen zu Teil würde, die in Not gerieten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Wohnraum enteigne, wenn dieser leer stünde und weiter, ob dieses Verfahren auch bei den normalen Zweckentfremdungen angewandt würde.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass die Verwaltung nicht enteignen würde. Die Stadt sei vielmehr aus sicherheits- und ordnungsrechtlichen Gründen verpflichtet tätig zu werden, wenn Menschen ihr Eigentum auf öffentlichen Flächen, die anderen Zwecken gewidmet wären, abstellen würden. Die Verwaltung setze darüber hinaus alle Eigentümer darüber in Kenntnis, wo und wann die abgeräumten Objekte abgeholt werden könnten.

Ratsherr Karger (AfD) fragte zum abgeräumten Little Home in Ricklingen, ob sich die Verwaltung vorstellen könnte das Little Home im öffentlichen Raum aufzustellen, wenn das Eigentum desselben vom Little Home e.V. auf die bereits benannte Dame übergehen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung nichts dagegen habe, wenn Menschen ihr Eigentum auf Flächen abstellen würden, die dafür bau-, planungsrechtlich oder verkehrsrechtlich geeignet wären. Allerdings sei aktuell noch nicht absehbar, ob die Stadt für einen derartigen Zweck Flächen zur Verfügung stellen könnte.


TOP 4.3.2.
zu Stromsperren in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2603/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 2603/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte voran, dass die Fragestellung von einem fundamental falschen Sachverhalt ausgehen würde, nämlich dass die Stromsperrungen in Hannover kontinuierlich ansteigen würden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass genau das Gegenteil der Fall sei.

Frage 1:
Ist die Landeshauptstadt Hannover in den Stromsperrprozessen mit eingebunden, beziehungsweise hat diese ein Mittel, den Bürger*innen eine Alternative zur Stromsperre aufzuzeigen, und diese gegebenenfalls schnell wieder aufzuheben?

Der aktuelle Monitoringbericht 2018 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigt, dass die Stromsperrungen in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2017 stetig angestiegen sind. Anders in Hannover. Bei der enercity AG, als größter Lieferant und Grundversorger Hannovers, ist die Zahl der „Stromsperren“ kontinuierlich gefallen. Maßgeblich hierfür ist auch die gute Zusammenarbeit der Akteure beim enercity-Härtefonds e.V. Dieser wurde bereits im Jahr 2011 gemeinsam von enercity und der Landeshauptstadt Hannover gegründet. Im Sozialbericht 2018 der Landeshauptstadt Hannover sind zum Thema Energieschulden ausführlich die Entwicklung bei den Stromsperren und die Maßnahmen beschrieben.
Der enercity Härtefonds e.V. wird durch die enercity AG auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung mit jährlich 150.000 € finanziell ausgestattet. Mit diesen Mitteln soll gemäß einem Kriterienkatalog die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von solchen Kunden der enercity AG geschaffen werden, für die eine Sperre der Energie- oder Wasserversorgung aufgrund ihrer sozialen Lage eine besondere Härte darstellen würde. Aufgrund dessen, das eine entsprechende Bedürftigkeit zu prüfen ist, wird regelmäßig die Sozialverwaltung, Jobcenter oder der Fachbereich Soziales, aktiv einbezogen.

Frage 2:
Hat die Landeshauptstadt Hannover ein Konzept gegen immer mehr Stromsperren bei Bürger*innen, wenn ja, welches?

Die enercity AG bietet säumigen Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung an. Weiter gibt es öffentliche Unterstützungsleistungen. Der enercity Härtefonds e.V. ist ein weiterer Baustein des Konzeptes und hat insbesondere durch die Strukturierung und Abstimmung zwischen Stadt und enercity AG dazu beigetragen, datenschutzrechtliche Hürden zu überwinden. So führt die Verfahrensweise zum enercity Härtefonds dazu, dass jährlich mindestens 1.000 Sperrungen gänzlich verhindert oder aufgehoben werden können, weil während der befristeten Aussetzung des Sperrprozesses gesetzliche Transferleistungen geprüft und zumeist gewährt werden. Da die Zahlen der Stromsperren in Hannover kontinuierlich zurückgegangen sind (siehe Antwort zu Frage 3), ist eine Ausweitung der bestehenden Konzeption nicht vorgesehen.

Frage 3:

Wie viele Stromsperren wurden in den Jahren, von 2010 bis 2019, pro Jahr, in der Landeshauptstadt Hannover vollzogen und wie viele betroffene Bürger*innen haben bisher von dem für solche Situationen geschaffenen und existierenden Härtefallfonds des, der Stadtverwaltung, pro Jahr, profitiert?



Im Jahr 2011 betrug die Zahl der Stromsperren bei enercity rd. 4.000. Im letzten Jahr lag die Zahl der Stromsperren bei rd. 2.400 (minus 40%). Im laufenden Jahr 2019 zeichnet sich ebenfalls eine erneute Reduzierung ab. Dass die Anzahl kontinuierlich gesunken ist, ist maßgeblich auf die kooperative Zusammenarbeit zwischen Stadt und enercity, die seit 2011 stetig weiterentwickelt wurde, zurückzuführen. Insbesondere da die Stadt zusammen mit enercity eine Aussetzung des Sperrprozesses für drei Wochen vereinbart hat, um Prüfungen für Transferleistungen besser zu ermöglichen. Bei Fällen, in welchen Transferleistungen nicht (mehr) gewährt werden konnten und bei Vorliegen von sozialer Härte im Sinne der Satzung des enercity Härtefonds wurde seit Gründung in über 250 Fällen finanzielle Unterstützung zur Abwendung oder Aufhebung von Sperrungen gewährt.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es richtig sei, dass über den Fonds hinaus zusätzlich durch den Verein A little help fromm my friends e.V. weitere Stromsperrungen verhindert würden, weil dieser Verein nicht an irgendwelche Rahmenrichtlinien gebunden wäre, sondern sehr niedrigschwellig, über die Mitarbeiter*innen von enercity und die Job Center, weiteres Geld gegen Stromsperren einsetzen könnten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
Der Landeshauptstadt Hannover ist der Verein „A little help from my friends e.V.“ nicht bekannt und es liegen keine Kenntnisse über dessen Aktivitäten vor.
Der Kriterienkatalog für die Bewilligung von finanzieller Unterstützung durch den enercity Härtefallfonds e.V. liegt als Anlage der Drucksache 0762/2011 bei. Die dort genannten Kriterien sind aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover bereits umfassend und darüber hinaus ausdrücklich keine abschließende Aufzählung, so dass sie der Zielsetzung des Härtefallfonds umfänglich gerecht werden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung die Zahl von 2.400 Stromsperrungen für nicht alarmierend erachten würde und deshalb nichts dagegen unternehmen wollte.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe entgegnete, dass man seinen Gesprächspartner natürlich bewusst falsch verstehen könnte, wenn man dies unbedingt wollte. Denn selbstverständlich seien auch nach Ansicht der Verwaltung 2.400 Stromsperrungen im Jahr 2.400 zu viel. Zudem sei anzuerkennen, dass schon sehr viel passiert sei und die Zahlen praktisch halbiert worden wären. Hervorzuheben sei, dass man sich in einem kontinuierlichen Prozess befände und die Zahlen von Jahr zu Jahr immer niedriger würden.

Ratsherr Karger (AfD) fragte vor dem Hintergrund ansteigender Strompreise aufgrund von Ökozuschlägen und der Umstellung auf erneuerbarer Energien, mit wie vielen Stromsperrungen die Verwaltung in Zukunft rechnen würde, da der Härtefallfonds mit nur 150.000 € dotiert wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Energiewende nichts mit dem Anstieg der Strompreise zu tun habe, da die Strompreise an der Börse gebildet würden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass die Verwaltung anhand der aktuellen Entwicklungen zuversichtlich sei, dass die Anzahl der Stromsperrungen weiter zurückgehen würden, da man die Härtefallfonds in der Vergangenheit höchstens bis zur Hälfte ausgeschöpft habe. Darüber hinaus sei es weiterhin vornehmlich wichtig, dass die Berechtigten von Transferleistungen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt würden. Denn der Härtefonds würde erst dann greifen wenn keine Rechtsansprüche mehr vorhanden wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teilen würde, dass der Klimawandel zu geringeren Stromsperrungen beigetragen habe, da die Winter deutlich milder gewesen wären.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte fest, dass die Frage wohl eher eine Insinuation darstellen würde und bekräftigte, dass die Verwaltung anstreben würde, in jedem einzelnen Fall, alles dafür tun zu wollen, um Stromsperrungen vermeiden zu können.


TOP 4.4.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Verteilung der "Bündniszeitung Menschenrechte grenzenlos" durch die Ratspost und zur Mitgliedschaft der LHH in diesem Bündnis
(Drucks. Nr. 2918/2019)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Frage von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2918/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
War der Verwaltung bekannt, dass das "Bündnis Menschenrechte grenzenlos" Verbindungen in die linksextremistische Szene hat und dass einer verfassungsfeindlichen Gruppierung in dieser Zeitung eine Plattform geboten wird? Falls ja: Warum hat sie die oben genannte Zeitung dann trotzdem mit der Ratspost verteilen lassen?

Die Landeshauptstadt Hannover bekennt sich zu den Menschenrechten und setzt sich vielfältig für deren Erhalt und Schutz ein. Sie unterstützt Institutionen und Veranstaltungen, die das Thema Menschenrechte zum Inhalt haben und sich damit auseinandersetzen.
Im Bündnis „Menschenrechte grenzenlos“ sind folgende gesellschaftliche Gruppen vertreten, vereint in der Frage des Erhalts und des Schutzes der Menschenrechte:
Amnesty International | Faust e.V. | Filmkunstkinos Hannover | Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. | G mit Niedersachsen – Bildungs- und Beratungsstelle (VNB e.V.) | Hometown e.V. | Initiative für einen internationalen Kulturaustausch e.V. | Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V. | kargah e.V. | MigrantInnenSelbstOrganisationen Netzwerk Hannover e.V. | Kulturzentrum Pavillon | Medinetz Hannover e.V. | Organisation zur Wahrung der Menschenrechte in Vietnam e.V. (MRVN) | Palästina Initiative Region Hannover | Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen e.V. | Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen | Umbaja e.V. | Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. | Verband Entwicklungspolitik Nds. e.V. | Vietnam-Zentrum-Hannover e.V. (VNZ), somit keine verfassungsfeindliche.
In der Zeitung mit dem Namen „Bündniszeitung Menschenrechte grenzenlos“ werden verschiedene Themen, Veranstaltungen und auch Positionen dargestellt. Die angesprochenen Interviews stellen Positionen von vier Organisationen vor, die auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zur Diskussion standen.
Die Zeitung wurde - wie andere Programme und Veranstaltungshinweise - den Mitgliedern des Rates über die Poststelle zugestellt.

Frage 2:
Hält es die Verwaltung nach wie vor für sinnvoll, dass die Landeshauptstadt Hannover Mitglied in einem Bündnis ist, welches in ihrer Zeitung eine extremistische Gruppierung zu Wort kommen lässt und welches womöglich noch weitere enge Kontakte zu anderen extremistischen Organisationen hat?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
Welche Aufgaben erfüllt die Landeshauptstadt Hannover durch ihre Mitgliedschaft im Bündnis? (Beiträge? Ausrichtung von Veranstaltungen?) Ist durch die Mitgliedschaft in diesem Bündnis die politische Neutralität der Stadt Hannover nach Ansicht der Verwaltung noch gegeben?

Das Bündnis organisiert alljährlich in den Wochen um den Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember herum eine Veranstaltungsreihe. In diesem Jahr beteiligt sich die Landeshauptstadt Hannover in zwei Stadtteilkultureinrichtungen mit Veranstaltungen, die sich auf das Thema Kinderrechte beziehen.
Sich für Menschenrechte einzusetzen, bedeutet, sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. Mit ihrem Engagement im Bündnis „Menschenrechte grenzenlos“, das parteipolitisch unabhängig ist, wahrt die Landeshauptstadt Hannover ihre politische Neutralität und kommt ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zu Haltung und Engagement nach.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, warum in der Zeitung einer vom Verfassungsschutz als linksextremistische Gruppierung eingestuften Organisation eine Plattform gegeben worden wäre.

Stadträtin Beckedorf verwies auf die Beantwortung zu Frage eins und erläuterte, dass zum Ausspruch von Bert Brecht: „wenn Unrecht zu Recht würde, Revolution zur Pflicht würde“, Stellungnahmen von vier unterschiedlichen Organisationen dargestellt werden sollten, da in der Zeitung eine Meinungsvielfalt, unter dem Grundsatz der Meinungsfreiheit, zum Ausdruck kommen sollte. Sich mit unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen, sei das Recht innerhalb eines demokratischen Dialogs.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Sozialdezernentin kein Problem damit habe, dass sich die Stadtverwaltung an einer Zeitung beteiligen würde, die verfassungsfeindlichen Organisationen eine Bühne bieten würden.

Stadträtin Beckedorf führte aus, dass sich die Mitglieder des Bündnisses für den Erhalt und den Schutz der Menschenrechte sowie den Erhalt der Verfassung einsetzen würden. Im Zusammenhang mit dem Menschenrechtstag am 10. Dezember habe es verschiedene Veranstaltungen mit unterschiedlichen Teilnehmern gegeben. Mit den Stellungnahmen der vier Organisationen habe man versucht, die Diskussionen im Vorfeld anzutreiben. Stadträtin Beckedorf betonte, dass sie bereits darauf hingewiesen habe, dass die benannte Organisation in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten sei. Allerdings würde die Tatsache, dass die Rote Hilfe unter Beobachtung stünde, diese noch nicht zu einer verfassungsfeindlichen Organisation machen. Diese Tatsache sei schon mehrfach in Zusammenhang mit Parteien hervorgehoben worden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Sozialdezernentin, entgegen der Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Rote Hilfe nicht als verfassungsfeindlich und Gegner der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung einschätzen würde und weiter, auf welcher Grundlage diese Erkenntnisse basieren würden.

Stadträtin Beckedorf erörterte, dass die Rote Hilfe ein eingetragener Verein sei, zudem unter Beobachtung stünde und als linksextrem eingestuft würde. Allerdings würde diese Tatsache nicht das implizieren, was die Fraktion der AfD daraus schlussfolgern würde. Stadträtin Beckedorf machte deutlich, dass der Kern der Anfrage gewesen wäre, ob die Landeshauptstadt Hannover gemeinsam mit einer verfassungsfeindlichen Organisation in einem Bündnis vertreten sei. Diese Frage habe die Verwaltung beantwortet. Stadträtin Beckedorf konstatierte, dass die meisten benannten Organisationen, die im Bündnis vertreten wären, in Hannover bekannt wären als Organisationen, die sich im Rahmen von Recht und Gesetz für den Schutz und den Erhalt von Menschenrechten einsetzen würden. Darüber hinaus sei es im Rahmen eines rechtstaatlichen Diskurses vertretbar, sich mit extremistischen Positionen auseinanderzusetzen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Neutralitätspflicht der Landeshauptstadt Hannover es verbieten würde ausführen zu dürfen, dass es ohne die Rote Hilfe in Hannover eher schlecht um die Versammlungsfreiheit stünde.

Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob sich die Verwaltung von der Roten Hilfe distanzieren würde.
Stadträtin Beckedorf merkte an, dass sie bereits mehrfach versucht habe den Charakter und die Mitgliedschaft innerhalb des Bündnisses, welches sich für den Schutz und den Erhalt der Menschenrechte einsetze, hervorzuheben. Weiterhin habe man ausgeführt, dass es wichtig sei innerhalb eines politischen, rechtsstaatlichen Diskurses, sich mit Positionen von Organisationen wie der Roten Hilfe auseinanderzusetzen. Stadträtin Beckedorf räumte ein, dass man vielleicht darüber hätte nachdenken können, ob es sinnvoll wäre, das Thema auf der Titelseite der Bündniszeitung in der Form zu positionieren. Stadträtin Beckedorf unterstrich, dass es überaus wichtig für die Meinungsbildung sei, dass man sich auch mit derartigen Positionen auseinandersetze.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, was man unter einer extremistischen Organisation verstünde, seit wann und auf Hinwirken wessen die rote Hilfe dazuzuzählen sei und weiter, inwiefern diese Einschätzung inzwischen abgemildert worden wäre.

Stadträtin Beckedorf sagte, dass der Verein rote Hilfe unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestanden habe und aufgrund seiner Ziele und Inhalte als extremistisch eingestuft worden wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob man in Zukunft Abstand davon nehmen würde, extremistischen Organisationen in der Bündniszeitung unkritisch eine Plattform bieten zu wollen.

Stadträtin Beckedorf stellte fest, dass die Landeshauptstadt Hannover ein aktives Mitglied des Bündnisses sei. Darüber hinaus würde es sich ihrer Kenntnis entziehen, wie die Zeitung arbeite und wer für die Inhalte die Verantwortung trage. Stadträtin Beckedorf ergänzte, dass die Verwaltung im Nachgang der Ratsversammlung intern zu dem Thema in einen Dialog treten würde.

Ratsherr Karger (AfD) fragte vor dem Hintergrund der Ausschreitungen beim G20 Gipfels, ob sich die Landeshauptstadt Hannover wenigstens in Hinblick auf die Gewalt von der Roten Hilfe distanzieren würde.

Stadträtin Beckedorf betonte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover generell von jeglicher Gewalt distanzieren würde.


TOP 4.5.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu U-Bahn Fluchtwegen
(Drucks. Nr. 2917/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Stöcken
(Drucks. Nr. 3094/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3094/2019.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 6.
Beschluss über den Jahresabschluss 2018
(Drucks. Nr. 1037/2019 mit 5 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Jahresabschluss 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1037/2019 mit 5 Anlagen.


TOP 7.
Jahresabschluss 2018 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2765/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2018 der Zusatzversorgungskasse der
Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2765/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH
(Drucks. Nr. 2785/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Vertretenden der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2785/2019.


TOP 9.
3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2012
(Drucks. Nr. 2828/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2012 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2828/2019 mit 1 Anlage.


TOP 10.
3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2829/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2829/2019 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 mit 1 Anlage)

TOP 11.1.
Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 N1 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf die Gefahren und Herausforderungen in Bezug auf die Internet-, Computerspiel und Sportwettensucht ein und erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Erhebung einer Wettbürosteuer ausdrücklich begrüßen würde. Ratsfrau Steinhoff betonte, dass die Prävention gegen Spielsucht ein wichtiger Baustein der Gesellschaft sei und dass man darüber hinaus die Generierung von Finanzmitteln für den städtischen Haushalt befürworten würde.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP der Erhebung einer Wettbürosteuer zustimmen würde. Ferner begrüße man die geplante Evaluation mit anschließender Beratung und die zusätzlich auflaufenden Haushaltmittel.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen würde, auch wenn der Satz von 3 auf 2 % im Antrag abgesenkt worden wäre, da es in erster Linie um die Steuerung von Prävention zur Spielsucht gehe.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass die Verwaltung zum Haushalt den Auftrag erhalten habe, eine Erhöhung der Vergnügungssteuereinnahme im Rahmen von 400.000 € zu erwirken. Daraus sei die Idee zur Erhebung einer Wettbürosteuer erwachsen. Die Fraktion der SPD begrüße die Maßnahmen zur Rechtssicherheit einer regelmäßigen Steuereinnahme und darüber hinaus die Überlegung, einen Teil der Einnahmen für die Suchtprävention einsetzen zu wollen.

Ratsherr Braune fragte vor dem Hintergrund, dass in Bielefeld und Minden mit Erfolg gegen die Steuer geklagt worden sei, wie die Verwaltung die Rechtssicherheit der Steuer einschätzen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass die Verwaltung im Antrag darauf hingewiesen habe, dass es in der Vergangenheit eine Vielzahl an Klagen gegen die Erhebung einer Wettbürosteuer gegeben habe und dass ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht anhängig sei. Man habe allerdings ferner darauf hingewiesen, dass es eine Entwicklung bei den Satzungserlassungen bei den Kommunen gegeben habe. Am Anfang seien die Kommunen auf die Größe der Wettbüros und die Anzahl der aufgehängten Bildschirme eingegangen, was dann von den Gerichten zurückgewiesen worden wäre. Die Landeshauptstadt Hannover habe vielmehr den Hinweis aufgenommen, dass man sich am Wetteinsatz orientieren möge. Deshalb sähe man sich auch von der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechend bestätigt.

Beigeordnete Seitz (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU der Ansicht sei, dass die Rechtssicherheit im vorliegenden Fall nicht gegeben sei und dass das Verfahren der Stadt Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht Aufschlüsse über die Erstellung einer rechtssicheren Satzung bringen könnte. Beigeordnete Seitz betonte, dass die Fraktion der CDU eine derartige Steuer mittragen würde, allerdings nicht zu den gegebenen Voraussetzungen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der vorliegenden Drucksache zustimme und dass man sich heute schon auf das Projekt zur Suchtprävention im Rahmen von 400.000 € freuen würde.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD der Wettbürosteuersatzung zustimme und hoffe, dass man auf diesem Wege politisch dafür sorgen könnte, dass zu den ungefähr 50 Wettbüros in Hannover nicht noch weitere hinzukämen. Darüber hinaus sei man der Auffassung, dass zumindest ein Teil der Steuereinnahmen der Suchtprävention zugeführt werden sollte.
Mit 46 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Einführung einer Wettbürosteuersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2830/2019 N1 mit 1 Anlage.
TOP 12.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

(Drucks. Nr. 3081/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG (sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3081/2019.


TOP 13.
Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2817/2019 mit 1 Anlage)

TOP 13.1.
Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2817/2019 N1 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Zaman (SPD) führte aus, dass man mit dem Pavillon, dem Theatrio, dem Kinderspielhaus und der Eisfabrik nun vier Spielstätten habe. Darüber hinaus habe die Ausgliederung des Tanzfonds dazu beigetragen, dass zusätzliche freie Theatergruppen in den Genuss einer Förderung kommen könnten. Ratsfrau Zaman bedankte sich für den aufwendigen Einsatz und die mit dem Antrag ergangene Empfehlung des Theaterbeirates und erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag gern zustimmen würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte deutlich, dass selbst in der Tanzszene die Absplitterung für Unstimmigkeiten gesorgt habe. Ferner sei der Rückgang der Förderanträge ein Indiz dafür, dass bei der Höhe der Fördermittel deutlich nachgebessert werden müsste. Ratsherr Klippert erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag trotzdem zustimmen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass ihm nicht bekannt sei, dass aufgrund der guten Veränderungen weniger Anträge gestellt worden wären.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass zusätzlich 100.000 € an Fördermitteln in den Haushalt eingestellt worden wären. Dass die 100.000 € nicht komplett dem Theaterbeirat zur Verfügung gestellt worden wäre, sei damit zu erklären, dass ein Teil davon in die Grundförderung gegangen sei. Darüber hinaus habe natürlich auch die Tanzszene ihren Anteil erhalten. Ratsherr Dr. Gardemin stellte klar, dass es nie zuvor eine derartige Erhöhung der Fördermittel gegeben habe, sodass man dem Antrag vor diesem Hintergrund bedenkenlos zustimmen könnte.

Ratsfrau Zaman (SPD) konstatierte, dass man den Tanzfonds aus Gründen der Sichtbarkeit herausgelöst habe. Ein gravierender Vorteil sei zudem, dass der Theaterbeirat in der jetzigen Konstellation nur über die Fördermittel der freien Theaterszene eine Empfehlung abgeben könnte. Ratsfrau Zaman stellte fest, dass die Gründe zum Rückgang der Förderanträge rein spekulativ wären.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) zitierte aus der Stellungnahme des Theaterbeirates, wonach die Förderanträge von im Jahr 2017 mit 29 Anträge über im Jahr 2018 mit 33 Anträgen auf im Jahr 2019 auf 19 Anträge zurückgegangen seien. Durch die Herauslösung des Tanzfonds und der Festschreibung etc. seien die Fördermittel für die Produktion von 232.000 auf 185.000 € um fast 50.000 € gesunken. Ratsherr Klippert betonte, dass es ihm nicht darum gehe irgendetwas kleinzureden. Vielmehr sei es wichtig darauf hinzuweisen, dass die wirklich guten Veränderungen noch nicht in der Form greifen würden, wie man sich das vorgestellt habe und dass, aus welchen Gründen auch immer, finanziell nachgebessert werden müsste.

Ratsherr Marski (CDU) merkte an, dass die Fraktion der CDU einen höheren Mitteleinsatz gefordert habe und dass der Theaterbeirat zum ersten Mal darauf aufmerksam gemacht habe, in welchen Bereichen noch nachgebessert werden könnte, wenn Mittel vorhanden gewesen wären. Ratsherr Marski sagte, dass dem vorliegenden Antrag einfach nur zugestimmt werden könnte, da die Mittel dort eingesetzt würden, wo diese gebraucht würden. Allerdings sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über weitere Nachbesserungen diskutiert werden.

Ratsherr Engelke (FDP) verbat sich die Spekulationen zum Rückgang der Anträge, da diese nicht zu belegen wären und unterstrich, dass man den Mitteleinsatz deutlich erhöht habe.
Mit 56 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat die Förderung des Freien Theaters in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2817/2019 N1 mit 1 Anlage.


TOP 14.
Übertragung der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE)
(Drucks. Nr. 2283/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Übertragung der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2283/2019 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
(Drucks. Nr. 2891/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die überplanmäßigen Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2891/2019.


TOP 16.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2944/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamt*innen der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2944/2019.


TOP 17.
Annahme einer Spende der Veenker-Stiftung für eine befristete Stelle für eine Laborassistenz im Energie-Lab des Schulbiologiezentrums bis 31.12.2020
(Drucks. Nr. 2963/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Spende der Veenker-Stiftung für eine befristete Stelle für eine Laborassistenz im Energie-Lab des Schulbiologiezentrums bis 31. Dezember 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2963/2019 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Anpassung der Förderbedingungen für das städtische Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“
(Drucks. Nr. 2285/2019)

Ratsherr Kreisz (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag zustimmen würde und gab den Antragsinhalt in Auszügen wieder.
Einstimmig beschloss der Rat die Anpassung der Förderbedingungen für das städtische Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2285/2019.

TOP 19.
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2951/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2951/2019.


TOP 20.
Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2044/2019 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2044/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 21.
Aufhebung eines Straßennamens in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2045/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufhebung eines Straßennamens in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2045/2019 mit 1 Anlage.

TOP 22.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 22.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz,
Auslegungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807, Körnerplatz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 22.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 - Jöhrenshof
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2214/2019 mit 3 Anlagen)
Mit 56 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823, Jöhrenshof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2214/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 22.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2968/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung, nördlich Bückeburger Allee / B 65, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2968/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 23.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) informierte darüber, dass 84 % der Deutschen nicht abgeneigt wären einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Ungefähr 10.000 Menschen würden allein in Deutschland auf ein Spenderorgan warten und statistisch gesehen würden drei Menschen pro Tag aufgrund fehlender Spenderorgane versterben. Ratsherr Klippert erläuterte, dass die Ordnungsämter bei der Aushändigung von neuen Personalausweisen oder Reisepässen aktiv ein Infoblatt und den Organspendeausweis ausgeben sollten. Denn jeder ausgefüllte Organspendeausweis sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da bereits seit längerer Zeit in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover Aufsteller mit Infomaterial und Organspendeausweisen vorhanden wären. Deshalb sei die wirklich gute Intention hinter dem Antrag längst überholt.

Ratsherr Gill (SPD) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, da es einen erheblichen Unterschied machen würde, ob in den Arztpraxen oder Bürgerämtern irgendwo ein Aufsteller stünde oder ob man den Organspendeausweis nebst Infoblatt persönlich überreicht bekäme.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unterschiedlich zu dem Antrag verhalten würde und appellierte an alle Anwesenden dem eigenen Gewissen nach abzustimmen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) unterstrich, dass es ein Unterschied wäre, ob man den Organspendeausweis persönlich ausgehändigt bekommen würde oder ob in den Bürgerämtern irgendwo ein Aufsteller vorhanden wäre.

Ratsherr Pohl (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU eine gewisse Sympathie für den Antrag und dem Grundgedanken dahinter habe. Allerdings seien die Mitarbeiter*innen in den Bürgerämtern für Nachfragen zu den Organspendeausweisen nicht geschult. Zudem würde die Fraktion der CDU die Gewissensentscheidung darüber im Bundestag abwarten wollen.
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1525/2019 ab.


TOP 24.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer
(Drucks. Nr. 1830/2019)

TOP 24.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2649/2019)

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass der Antrag
der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf die Prüfung von Möglichkeiten für die Stadtverwaltung zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer abheben würde. Ratsfrau Falke hob hervor, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wenig Verständnis dafür habe, dass sich im Verlauf der Beratungen eine breite Mehrheit gegen den vorliegenden Antrag aufgestellt habe, da es sich dabei lediglich um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handeln würde. Im Weiteren ging Ratsfrau Falke auf den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION ein. Ratsfrau Falke betonte, dass die Resolution des Rates zum „Sicheren Hafen“ vom 28. Februar 2019 nicht nur als Lippenbekenntnis verstanden werden möge.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) stellte klar, dass es nicht darum ginge irgendjemanden kritisieren zu wollen und dass es ferner bekannt sei, dass bereits viel getan werde. Der Antrag ziele darauf ab, dass vielleicht noch ein bisschen mehr getan werden könnte und dass sich die Landeshauptstadt Hannover dem Städtebündnis Sicherer Hafen anschließen möge.

Ratsfrau Iri (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD sowohl den Änderungsantrag als auch die Ursprungsdrucksache ablehnen würde, da die aufgelisteten Vereine nicht bekannt wären und man zudem lieber die in dem Umfeld tätigen Vereine aus Hannover unterstützen würde. Ratsfrau Iri bekräftigte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover bereits als „Sicherer Hafen“ deklariert habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zustimmen würde, da dieser genau das nicht beinhalten würde, was man am Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN im Verlauf der Beratungen kritisiert habe.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) unterstrich, dass er ausdrücklich gesagt habe, dass man das, was bisher geleistet worden sei, nicht in Frage stelle. Ratsherr Klippert erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION die namentliche Abstimmung beantragen würde.

Ratsherr Karger (AfD) definierte den Begriff Seenot in Bezug auf die Schiffe der Schlepperbanden und erörterte, dass sichere Häfen nicht nur in Italien, Spanien oder auf Malta, sondern auch in Tunesien zu finden wären. Ratsherr Karger konstatierte, dass mit dem Anstieg der NGOs (=Non Governmental Organisation) proportional die Anzahl der Flüchtlinge und damit einhergehend die Todesfälle durch Ertrinken im Mittelmeer ansteigen würden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag gemäß §13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates: „Schluss der Debatte“.
Mit 50 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, gemäß § 13 Abs. b der Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass die tatsächliche Not und das Elend auf dem afrikanischen Kontinent nichts mit den Schlepperbanden auf dem Mittelmeer zu tun habe. Die Regierungen in Europa und auch die Vereinten Nationen würden beispielsweise tatenlos darüber hinwegsehen, dass im Kongo überwiegend Kinder in den Kobaltminen ums Leben kämen, nur damit sich z.B. Deutschland mit der Elektromobilität ein fadenscheiniges Alibi im Kampf gegen den Klimawandel verschaffen könnte.

Namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein,
Ratsherr Alter (SPD) Nein,
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Bingemer (FDP) Nein,
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Nein,
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Nein,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Döring (FDP) Nein,
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein,
Ratsherr Engelke (FDP) Nein,
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Ja,
Ratsherr Finck (SPD) Nein,
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Ja,
Ratsfrau Gamoori (SPD) Nein,
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gill (SPD) Nein,
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein,
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein,
Bürgermeister Hermann (SPD) Nein,
Ratsherr Hirche (AfD) Nein,
Ratsherr Hofmann (SPD) Nein,
Ratsfrau Iri (SPD) Nein,
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein,
Ratsherr Jeng (CDU) Nein,
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein,
Ratsherr Karger (AfD) Nein,
Beigeordnete Kastning (SPD) Nein,
Beigeordneter Kelich (SPD) Nein,
Ratsfrau Keller (SPD) Nein,
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Nein,
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) Ja,
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Kreisz (SPD) Nein,
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) Ja,
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Markurth (SPD) Nein,
Ratsherr Marski (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Nein,
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Nein,
Ratsherr Nicholls (SPD) Nein,
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Oppelt (CDU) Nein,
Ratsfrau Pluskota (SPD) Nein,
Ratsherr Pohl (CDU) Nein,
Ratsherr Prieß (AfD) Nein,
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Nein,
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein,
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein,
Ratsherr Semper (CDU) Nein,
Ratsherr Spiegelhauer) (SPD Nein,
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein,
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN) Ja,
Ratsfrau Zaman (SPD) Nein,
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Ja.
Mit 54 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2649/2019 ab.

Mit 54 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1830/2019 ab.


TOP 25.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Schutz von Badegästen in hannoverschen Bädern
(Drucks. Nr. 1853/2019)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verlas den Antragstext inklusive Begründung und betonte, dass der Antrag niemanden ausgrenzen, sondern einzig und allein dem Schutz der Badegäste dienen sollte.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die aktuell gültige und zurzeit in Überarbeitung befindliche Badeordnung und forderte die Fraktion DIE HANNOVERANER auf, dass diese den Antrag zurückziehen möge.

Ratsherr Alter (SPD) stellte in Frage, dass die Mitglieder der Fraktion DIE HANNOVERANER jemals ein Freibad in Hannover besucht habe, da Gewaltexzesse oder Massenschlägereien dort bislang nicht vorgekommen wären.

Ratsherr Hirche (AfD) entgegnete, dass in deutschen Bädern Sexualdelikte und Messerstechereien schon fast an der Tagesordnung wären. Ratsherr Hirche gestand ein, dass in Hannover zum Glück noch nicht so viel passiert wäre und erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag zustimme, da dieser dem Schutz der Badegäste dienen würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass man explizit darauf hingewiesen habe, dass sich einige Punkte des Antrages bereits in der Umsetzung befinden könnten. Darüber hinaus habe man nie davon gesprochen, dass in Hannovers Bädern Gewaltexzesse oder Massenschlägereien stattgefunden hätten. Man habe lediglich darauf verwiesen, dass es Schwierigkeiten gegeben habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass er Verständnis für den Antrag habe, da alle Anwesenden die Angst vor rechten Individualtätern umtreiben würde. Eine geeignete Maßnahme dagegen habe er in Israel beobachten dürfen. Allerdings würde er sich nicht für Hannover wünschen, dass Bademeister mit Maschinenpistolen bewaffnet in den Schwimmbädern auftreten müssten. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass er den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Ratsherr Karger (AfD) erinnerte an die Probleme bei den Frauenbadetagen im Vahrenwalder Bad, in deren Rahmen Schwimmmeisterinnen von Badegästen massiv angegangen und bedroht worden wären. Zudem erörterte Ratsherr Karger, dass Einlasskontrollen bzw. Taschenkontrollen durch das Personal oder langfristige Eintrittsverbote, aufgrund von wiederholten Vergehen, rein präventive Maßnahmen wären.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mit 49 Stimmen gegen 9 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Stadträtin Beckedorf machte deutlich, dass sich Hannover in der glücklichen Lage befände, dass diejenigen Vorkommnisse, die in deutschen Bädern geschehen wären, nicht in Hannover stattgefunden hätten. Vielmehr habe man auf einer Veranstaltung einer hannoverschen Tageszeitung berichten dürfen, dass in den stark frequentierten Freibädern, in den warmen Sommermonaten, natürlich auch einmal Auseinandersetzungen von Jugendlichen geschlichtet werden mussten. Allerdings seien derartige Vorkommnisse vom hervorragend geschulten Personal in deeskalierender Art und Weise, bravourös bewältigt worden. Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass man die Frauenschwimmzeiten, gemeinsam mit den Badegästen und vielen Externen, auf Basis der Badeordnung zu einem harmonischen Miteinander habe gestalten können. Stadträtin Beckedorf unterstrich, dass es die hannoverschen Badegäste den Betreibern jedoch auch sehr leicht machen würden.
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Schutz von Badegästen in hannoverschen Bädern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1853/2019 ab.

TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein"
(Drucks. Nr. 2205/2019)

Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass Ziel des Antrages sei, dass man mehr begrünte Flächen und weniger Versiegelungen und dass im Besonderen für städtische Areale in Hannover haben wolle. Die Stadt sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich eigene Standards geben. Ratsherr Oppelt erläuterte, dass das neue Service-Center am Schützenplatz wie eine triste Steinwüste anmute. Zudem wären der Raschplatz und die Goseriede vor dem Anzeiger Hochhaus als traurige, fantasielose Steinflächen zu bezeichnen. Im Weiteren gab Ratsherr Oppelt den Antragsinhalt wieder.

Ratsherr Kreisz (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen könnte. Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass Hannover eine sehr grüne Stadt mit mehr als 46.000 Straßenbäumen sei. In der Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts seien es nur etwa 20.000 gewesen. Ratsherr Kreisz erörterte, dass es zum Teil nur unter schwierigen Umständen möglich sei zusätzliche Grünflächen zu schaffen, da gerade zu Zeiten des Klimawandels auch besondere Anstrengungen in Hinblick auf die Bewässerung zu unternehmen wären. Ferner habe man bereits damit begonnen, auch wenn deren Unterhalt sehr kostenintensiv sei, am neuen Verwaltungsgebäude am Schützenplatz Blumenkübel aufzustellen. Denn die besondere Problematik an dem Standort sei, dass die Flächen am Schützenplatz mit sehr vielen Leitungen durchzogen wären.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass in den vergangenen Jahren sehr viele Dächer und Fassaden begrünt worden wären. Ferner habe man Dächer mit Photovoltaik und Grün versetzt. Darüber hinaus sei der Goseriedeplatz der neue Versammlungsort in der City, wobei am Tag der Arbeit auch einmal Regenwetter sein könnte und dann niemand Lust habe auf einer durchnässten Wiese zu stehen.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würde, da noch genügend entsprechendes Potential in Hannover vorhanden sei. Auf dem Steintorplatz sei beispielsweise noch jede Menge Platz für zusätzliche Bäume. Ratsherr Förste informierte darüber, dass seit Beginn der Wetteraufzeichnungen eine Klimaerwärmung von 1,5°C und in den vergangenen drei Jahren um 0,3°C zu verzeichnen gewesen sei. Im Besonderen in Bezug auf die Lebensqualität in einer sich erwärmenden Stadt seien Grünflächen und schattenspendende Bäume enorm wichtig.

Ratsfrau Jeschke (CDU) machte deutlich, dass der vorliegende Antrag nicht von denjenigen schlecht geredet werden sollte, die es zum einen versäumt hätten Turnhallendächer zu begrünen und zum anderen mittragen würden, dass im Stadtteil Burg Kleingärten aufgelöst würden.

Beigeordneter Kelich (SPD) stellte fest, dass man den vorliegenden Antrag nur ablehnen könnte, da dieser mit seiner Formulierung: „ein hoher Anteil Grünflächen“, kaum noch unkonkreter sein könnte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) machte darauf aufmerksam, dass Dachbegrünungen nicht zwangsläufig einfach umzusetzen wären und bat um die getrennte Abstimmung des Punktes drei des Antrages.

Ratsherr Jeng (CDU) erörterte, dass der vorliegende Antrag eine konkrete Idee im Umgang mit dem Klimawandel darstellen würde, denn Studien würden aufzeigen, dass im Besonderen Versiegelungen die Temperaturentwicklung in den Großstädten stark beeinflussen würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem CDU-Antrag zustimmen würde, da mehr Grün immer eine Option sein müsste. Ratsherr Wolf stellte klar, dass die Atmosphäre im neuen Verwaltungsgebäude am Schützenplatz nicht anders als depressionsfördernd zu beschreiben wäre und dass das Aufstellen von Blumenkübeln lediglich marginal zu einer Verbesserung würde führen können.

Ratsherr Kreisz (SPD) hob hervor, dass man den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen würde, da die Landeshauptstadt Hannover längst Vorreiter bei der Begrünung sei. Ratsherr Kreisz erinnerte an die Entfernung der Busspur auf dem Friedrichswall und die damit einhergehende Schaffung einer Grünfläche. Zudem würde bei Neu- oder Umgestaltungen von Straßen, wie z.B. bei der Lavesstraße oder der Schmiedestraße, grundsätzlich immer geprüft, wie man möglichst viel Grün und Baumpflanzungen in die Gestaltung mit einfließen lassen könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) erklärte, dass Hannover eine Stadt mit sehr viel Grün sei. Es sei allerdings nicht nachzuvollziehen, warum man sich derart vehement dagegen wehre, noch mehr tun zu wollen. Im Besonderen dort, wo die Stadtverwaltung den größten Einfluss darauf nehmen könnte. Darüber hinaus könnte auch der Leitungsbau mit großem Weitblick vom Bauamt gesteuert werden.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies die Kritik an die Verwaltung vehement zurück und erläuterte, dass mit dem Freiflächenkonzept und dem Konzept zur Dachflächenbestückung mit Solaranlagen plus Begrünung bereits zukunftsweisende Maßnahmen eingeleitet worden wären.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der Schützenplatz von allen Seiten mit Grünflächen und sehr viel Baumbestand umgeben sei. Zudem sei das neue Verwaltungsgebäude in Hinblick auf Funktionalität und dem Servicebereich für die Bürger*innen sowie vernünftigen energetischen Standards nur als hervorragend und überaus gelungen zu bewerten.

Ratsherr Oppelt (CDU) stellte klar, dass die Fraktion der CDU die Verwaltung nicht kritisiert habe. Der Antrag ziele darauf ab, dass die Verwaltung in Zukunft etwas tun möge und zwar bei den städtischen Flächen damit anfangen sollte, anstatt ständig Privatleute zu reglementieren.

Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass er zum Gebäude selbst keinerlei Kritik geübt habe. Das Problem sei der komplett zugepflasterte Vorplatzbereich.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) monierte, dass wieder einmal nur Ausflüchte vorgebracht würden, anstatt einem guten Antrag der CDU-Fraktion für mehr Grün in der Stadt zuzustimmen.

Ratsherr Kreisz (SPD) betonte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da sich dieser letztendlich doch nur auf das Verwaltungsgebäude am Schützenplatz beziehen würde. Ratsherr Kreisz widersprach dem Vorwurf, wonach die Fraktion der SPD alle Anträge der CDU-Fraktion ablehnen würde und verwies auf mehrere gemeinsame Anträge in der näheren Vergangenheit.

Ratsherr Markurth (SPD) kritisierte den Antrag als rückständig und überholt und empfahl, dass sich die Fraktion der CDU mit zukunftsweisenden und nachhaltigen Maßnahmen zur Innenstadtbegrünung auseinandersetzen möge, anstatt lediglich die Pflanzung von schattenspendenden Bäumen zu fordern.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Ratsherr Oppelt (CDU) entgegnete, dass er es als problematisch erachte, wenn derartige Anträge aus dem Präsidium heraus gestellt würden.
Mit 41 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag zustimmen würde. Man sei der Ansicht, dass Anträgen zur Begrünung, zum Wohle der Stadtgesellschaft und unabhängig von parteipolitischen Zwängen zugestimmt werden müssten.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) informierte vor dem Hintergrund der neuen, grünen Gesinnung der CDU-Ratsfraktion darüber, dass die CDU im Europaparlament die Ausrufung der Klimakrise abgelehnt habe. Ratsherr Bindert regte zudem an, dass die Fraktion der CDU ihre Intention für eine grüne Innenstadt mit konkreten Anträgen zur autofreien City unterstreichen könnte. Denn dann könnte das Vorhaben von Oberbürgermeister Onay bereits vor dem Jahr 2030 Realität werden.
Getrennte Abstimmung:
Mit 33 Stimmen gegen 27 Stimmen lehnte der Rat die Punkte 1 und 2 des Antrages der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2205/2019 ab.

Mit 33 Stimmen gegen 25 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2205/2019 ab.

TOP 27.
Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 2206/2019)

Ratsherr Marski (CDU) stellte den Antragsinhalt vor und bat um Zustimmung.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da auch Vereine und andere Einrichtungen nicht öffentliche Sitzungsteile zu behandeln hätten.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den Antrag nicht zustimme, da nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Niedersächsischen Versammlungsgesetz festgeschrieben sei, dass der Presse bei parteipolitischen Veranstaltungen der Einlass nicht verweigert werden dürfte.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD nichts davon halten würde, wenn Teile eines Landesgesetzes in Mietverträge für kommunale Einrichtungen aufgenommen würden. Die Fraktion der AfD würde den Antrag ablehnen.

Beigeordnete Seitz (CDU) zitierte aus einer Einschätzung des Rechtsamtes, wonach aus rechtlicher Sicht keine Bedenken bestünden, den benannten Passus in die Miet- und Nutzungsbedingungen einfügen zu können.
Mit 44 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2206/2019 ab.

TOP 28.
Antrag der CDU-Fraktion zu einem Fahrradparkhaus für die Innenstadt
(Drucks. Nr. 2488/2019)

Ratsherr Semper (CDU) erläuterte vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Fahrradverkehrs, dass dringend Konzepte zum Abstellen von Fahrrädern benötigt würden. Denn die überdachten Fahrradstellplätze vor dem Hauptbahnhof und die ansonsten in der Innenstadt verteilten Fahrradbügel würden längst nicht ausreichen. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass immer mehr hochwertige Fahrräder angeschafft würden, sodass die Errichtung eines Bike-Saves – ein automatisiertes Fahrradparkhaus, an geeigneter Stelle in der City entstehen sollte.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um einen Sachstandsbericht. .

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung eine Konzeption in drei Stufen verfolge. Ab Dezember 2019 würde die Fahrradwache 2 in der Rundestraße aufgestockt. In einer zweiten Stufe würde man den Kiss&Ride Platz in der Rundenstraße zu einem Fahrradparkhaus umbauen und in einem dritten Schritt würde die Verwaltung entweder mit der Deutschen Bahn Gespräche über den Bunker am Ernst-August-Platz führen oder die Minus-eins-Ebene unter der Lister Meile am Zentralen Omnibusbahnhof intern diskutieren. Darüber hinaus nähme man Anzeichen wahr, dass die Hannover Services in einem ihrer Parkhäuser eine Ebene für Wohnungen, Büros und mittelfristig für einen Bike-Save aktivieren wolle. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass man es im Großstädtevergleich durchaus als gute Leistung zur Kenntnis nehmen könnte, dass der Anteil an Fahrradverkehr in Hannover von 13 auf über 21 % angestiegen sei.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass man bereits einen Antrag zur Ertüchtigung von Fahrradstellplätzen und –Parkhäusern im Umfeld des Hauptbahnhofs in das Verfahren gegeben habe und dass dazu nun eine Infodrucksache folgen würde.

Ratsherr Albrecht (CDU) merkte an, dass die Verwaltung die Errichtung eines weiteren Fahrradparkhauses, beispielsweise am Köbelinger Markt oder an anderer Stelle im nicht direkten Umfeld des Hauptbahnhofs, in ihre Infodrucksache einbeziehen müsste, falls dem vorliegenden Antrag zugestimmt würde.

Ratsherr Semper (CDU) machte deutlich, dass der Ausbau bzw. die Ertüchtigung in der Rundenstraße nicht kritisiert würde. Allerdings sollte es ebenfalls Anspruch der Verwaltung sein, in Europa gängige Standards – Bike-Saves, mit anderen Standorten, wie z.B. dem Köbelinger Markt oder dem Georgsplatz zu verbinden.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass die Fraktion der CDU zur Kenntnis nehmen möge, dass der vorliegende Antrag bereits umgesetzt würde. Ratsherr Engelke bemerkte, dass die Fraktion der CDU konkrete Angaben zu Standorten in ihren Antrag hätte einfügen sollen.

Ratsfrau Jeschke (CDU) stellte klar, dass es nicht ausreiche, nach mehr als zwei Jahren, in Reaktion auf eine Antragseinbringung, eine Infodrucksache erwarten zu dürfen.

Ratsherr Albrecht (CDU) wies darauf hin, dass die lose Formulierung „im Innenstadtbereich“ absichtlich gewählt worden sei, da eine flächendeckende Bedienung des gesamten Citybereiches das Ziel sein müsste und nicht nur das direkte Umfeld des Hauptbahnhofs abgedeckt werden sollte.
Mit 34 Stimmen gegen 25 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Fahrradparkhaus für die Innenstadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2488/2019 ab.

TOP 29.
Antrag von Ratsherrn Braune zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)
Einstimmig lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu EU Flügen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1848/2019 ab.


TOP 30.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Stadtpolizei
(Drucks. Nr. 1858/2019)
Einstimmig lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Stadtpolizei nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1858/2019 ab.


TOP 31.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur sofortiger Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße
(Drucks. Nr. 2185/2019)
Einstimmig lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur sofortigen Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2185/2019 ab.


TOP 32.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion
(Drucks. Nr. 2611/2019)

TOP 32.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion die FRAKTION zum Dringlichkeitantrag von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2611/2019: Resolution zur Situation im Gebiet der "Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien (Rojava)"
(Drucks. Nr. 3117/2019 N1)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover für angemessen halte, weil der kriegerische Konflikt in Nordsyrien auch eine Rückwirkung auf das Zusammenleben der Menschen in Hannover habe, wie nicht zuletzt die häufigen Demonstrationen kurdischer Mitbürger*innen gegen die derzeitige Situation zeigen würden. Zudem habe man mit dem Generalkonsulat eine offizielle Ansprechstelle der Republik Türkei vor Ort. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN fände es daher auch richtig, wenn Oberbürgermeister Onay dort das Gespräch suchen würde und die Sorgen der Stadtgesellschaft, über den auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als völkerrechtswidrigen eingeschätzten Einsatz der türkischen Armee auf syrischen Territorium, bekunden würde. Beigeordneter Machentanz konstatierte, dass sich alle Anwesenden darüber einig wären, dass eine friedliche Lösung in dem Konflikt anzustreben sei. Im Weiteren bedauerte Beigeordneter Machentanz die fehlenden Rückmeldungen der übrigen Ratsfraktionen zum vorliegenden Antrag und betonte, dass im Besonderen für Kommunalpolitiker die demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien, auch bekannt unter dem Namen Rojava, ein gutes Beispiel für die Schaffung demokratischer Selbstverwaltungsstrukturen und Gleichberechtigung, unabhängig von Ethnien, Religionen und Geschlecht sei. Allein schon die zwingende Geschlechterquote für alle Führungsebenen sei ein bemerkenswerter Schritt der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Merklich tragischer sei es daher, dass das Militär der Türkei Erdogans, unter Hinzuziehung schlimmster islamistischer Söldnertruppen syrischer Herkunft versuchen würde, auf brutalste Weise jeglichen Versuch von Selbstbestimmung der vielfältigen Völkergruppen Nordsyriens, insbesondere der Kurden, mit Waffengewalt zu zerstören. Gleichzeitig würde dadurch ebenso der „Islamische Staat“ gestärkt. In der Folge zitierte Beigeordneter Machentanz aus einer Stellungnahme des ehemaligen Oberbürgermeisters Herbert Schmalstieg, wonach die Waffenlieferungen an die Türkei umgehend einzustellen wären und zudem eine Türkei, die einen Angriffskrieg führe, nichts in der NATO verloren habe. Darüber hinaus würde die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die kurzeitig in der Bundesregierung kursierende Idee, selbst Truppen in die nordsyrische Region zu entsenden, vehement ablehnen. Beigeordneter Machentanz hob hervor, dass es besonders wichtig für das Zusammenleben in Hannover sei, dass der Rat der Stadt eine klare Position beziehe und die Kurd*innen mit ihren Sorgen und Nöten nicht allein lassen würde.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass im Südosten der Türkei – im Kurdengebiet, 24 Bürgermeister*innen abgesetzt worden seien, wobei darunter solch große Städte wie Diyarbakir und Van wären. Zudem habe man 18 von ihnen inhaftiert und zwei von Ihnen, nach jüngsten Meldungen, in Isolationshaft gesteckt. Ratsherr Förste wies darauf hin, dass diese Absetzungen mit dem Verweis auf die Terroristenbekämpfung durchgeführt worden wären und dass gleichzeitig vom Staat eingesetzte Zwangsverwalter übernommen hätten. Ratsherr Förste insinuierte, dass die Abschaffung demokratischer Möglichkeiten den Terrorismus befördern würde. Ratsherr Förste erörterte, dass die Türkei in Nordsyrien mit 29 Söldnertruppen agiere und dass der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt habe, dass ein Teil dieser Söldner Jihadisten wären. Ratsherr Förste informierte darüber, dass genau in dieser Region im Jahr 1915 Armenier zum Verhungern in die Wüste getrieben worden wären. Das bedeute, dass die Nachfahren des Genozid an derselben Stelle von jihadistischen Söldnern bekämpft würden. Die Auswirkungen für Hannover seien, dass wieder mehr Flüchtlinge kämen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem vorliegenden Änderungsantrag zustimme, da er diesen als inhaltlich gut und wichtig erachte.
Mit 50 Stimmen gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion die FRAKTION zum Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2611/2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3117/2019 N1 ab.

Bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2611/2019 ab.

TOP 36.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes
(Drucks. Nr. 3161/2019)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3161/2019.


TOP 33.
A N T R Ä G E

TOP 33.1.
der AfD-Fraktion

TOP 33.1.1.
zum Belohnungssystem für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 2961/2019)
Eingebracht und verwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 33.1.2.
zum Ausbau des Spielplatzes am Spierenweg
(Drucks. Nr. 2962/2019)
Eingebracht und verwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 33.2.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Aussetzung der Impfpflicht
(Drucks. Nr. 2976/2019)

Nichtbefassung gemäß § 13 Abs. e Geschäftsordnung des Rates.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter