Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 27.11.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 20.11.2019)
Protokoll (erschienen am 13.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 29.11.2019

PROTOKOLL

33. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 27. November 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.45 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Speitel Fachbereich Personal und Organisation
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kalmus Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Frau Hogan Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Herr Janssen Gesamtpersonalrat
Herr Kusz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Herr Bahlmann Fachbereich Feuerwehr
Herr Jäger Fachbereich Recht
Frau Rostin Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lagerpusch Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schiffling Fachbereich Personal und Organisation
Herr Flasbart Fachbereich Personal und Organisation

Für die Niederschrift

Herr Knauer Fachbereich Personal und Organisation


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 23.10.2019

2. Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

3. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
(Drucks. Nr. 2560/2019)

4. Kommission Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 2605/2019 mit 3 Anlagen)

5. Zwischennachricht der Verwaltung zum Änderungsantrag zum Haushalt, Nr. H-0330/2019

(Informationsdrucks. Nr. 2924/2019)

6. Berichtswesen zu Kundenbefragungen bei der Landeshauptstadt Hannover
hier: Ergebnisse der Kundenbefragungen 2017 und 2018 und daraus folgende Maßnahmen
(Informationsdrucks. Nr. 2932/2019 mit 1 Anlage)

7. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.10.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 2945/2019 mit 1 Anlage)

8. Finanzbericht September 2019 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucks. Nr. 2933/2019 mit 2 Anlagen)

9. Personalmarketing der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2931/2019)

10. Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
(Drucks. Nr. 2891/2019)

11. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2944/2019)

12. Bericht der Stadträtin








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnet die 33. fristgerecht geladene und beschlussfähige Sitzung des Organisations- und Personalausschusses.

Ratsfrau David beantragte den Tagesordnungspunkt 2 in die Fraktion Bündnis/Die Grünen zu ziehen.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 23.10.2019

8 Stimmen dafür, Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 2.
Antrag der CDU-Fraktion zum Live-Stream von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 2682/2019)

Antrag

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ab 1.1.2021 eine Live-Übertragung der Ratsversammlungen im Internet verfügbar ist,
2. die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltspläne ab 2021 einzuplanen,
3. des Weiteren zu prüfen, ob andere öffentliche Sitzungen wie Anhörungen und Fachausschusssitzungen ebenfalls „gestreamt“ werden können.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 3.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
(Drucks. Nr. 2560/2019)
Beigeordneter Machentanz führte aus, dass der vorliegende Antrag im Ausschuss für die Angelegenheiten des Oberbürgermeisters mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Das halte er für eine Fehlentscheidung, man habe aber die Möglichkeit, dieses heute zu korrigieren. In der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gebe es kein oder wenig Verständnis für die üppige Versorgung von politischen Amtsträger*innen bei Ausscheiden aus dem Amt. Dieses gelte nicht nur für Bundes- und Landespolitiker*innen, sondern auch für kommunale Spitzenkräfte. Selbst Facharbeiter*innen werden durch lebenslanges Arbeiten nicht auf solch eine Rente kommen, die ein Oberbürgermeister bei vorzeitigem Ausscheiden erhalte. 35% von B9 seien rund 4.000€ im Monat.

Herr Schostok gehe mit 55 in Rente und sollte Herr Onay in sieben Jahren nicht wiedergewählt werden, würde er bereits mit 45 Jahren in Rente gehen. Dieses würde auf Unverständnis bei der Bevölkerung stoßen und man müsse daher zu einer Resolution kommen, damit der Niedersächsische Landtag zu einer Änderung bereit sei.

Wenn man als ehrenamtliche*r Politiker*in glaubwürdig bleiben wolle, müsse dieses System der Überversorgung angegangen werden. Sollte dieses nicht passieren, würde man der Politikverdrossenheit weiteren Nährboden geben.

Ratsherr Markurth antwortete, dass die SPD-Fraktion an der geltenden Gesetzgebung festhalten wolle, da die entsprechenden Regelungen auf Landesebene erfolgten und man ggf. dort Änderungen herbeiführen müsse.

Ratsherr Pohl ergänzte, dass die CDU-Fraktion zwar Ansatzpunkte sehe, es sich aber um eine Landesregelung handele, die nicht nur Hannover, sondern alle Städte in Niedersachsen beträfe. Es werde eine Evaluation dieses noch gar nicht so alten Gesetzestatbestandes erfolgen, die man abwarten wolle.


Antrag
zu beschließen:


Die Landeshauptstadt Hannover möge, möglichst gemeinsam mit weiteren niedersächsischen Kommunen, eine Resolution an den niedersächsischen Städtetag stellen, dass dieser sich für eine Änderung der Bezugsregelungen des Ruhestandsgehalts für ehemalige Bürgermeister-*innen einsetzen soll.

Diese sollen künftig bis zu den Altersgrenzen, die für die Mitglieder der Landesregierung laut §13 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)* MinG ND §13 (3):
Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bei einer Amtszeit von bis zu acht Jahren bis zum Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Mit jedem über acht Jahre hinausgehenden Amtsjahr endet die Ruhenszeit ein Jahr früher, jedoch nicht vor Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 55. Lebensjahr vollendet. gelten, ebenfalls ausgesetzt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover soll sich mit diesem Anliegen auch direkt an die Niedersächsische Landesregierung wenden.

* MinG ND §13 (3):
Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bei einer Amtszeit von bis zu acht Jahren bis zum Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Mit jedem über acht Jahre hinausgehenden Amtsjahr endet die Ruhenszeit ein Jahr früher, jedoch nicht vor Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 55. Lebensjahr vollendet.



1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Kommission Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 2605/2019 mit 3 Anlagen)

Beigeordnete Kastning erläuterte, dass die Kommission gute zwei Jahre gearbeitet habe und man sich darauf geeinigt habe, dass die Verwaltung einen Abschlussbericht über die Arbeit der Kommission vorlege. Dieser Abschlussbericht ist in der Kommission intensiv beraten und auch mit Änderungen versehen worden. Das Ergebnis wurde mit der vorliegenden Drucksache versandt.

Man habe sich darauf verständigt, Mitte des Jahres 2020 zu schauen, wie verschiedene Ansätze des Ergebnisses in die Praxis umgesetzt werden konnten. Danach werde entschieden, ob die Kommission nochmals zusammenkomme.

Ratsherr Engelke führte aus, dass man seiner Meinung nach gute Kompromisse gefunden habe. Die wichtigste Erkenntnis aus seiner Sicht war das deutlich wurde, dass ca. 90% der Bezirksratsbeschlüsse umgesetzt würden, obwohl häufig der Eindruck bestünde, dass nur wenige Beschlüsse berücksichtigt würden.

Ratsherr Markurth führte aus, das Hannover nur eine von zwei Städten in Niedersachsen sei, die überhaupt Bezirksräte habe. Es sei wichtig, mit Hilfe der Stadtbezirksräte näher an den Bürger*innen zu sein. Er glaube, dass es gar nicht so sehr auf das verbriefte Recht der Gremien ankomme, sondern auf die an den Bürger*innen orientierten Beschlüssen umzusetzen. Diese Drucksache zeige sehr deutlich, dass die Arbeit der Bezirksräte wahrgenommen, geschätzt und die Verwaltung sich ernsthaft mit den Anfragen und Anträgen auseinandersetze.

Beigeordnete Kastning ergänzte, das ein weiteres Treffen der Kommission zur Evaluation der Umsetzung Mitte 2020 vereinbart sei.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Zwischennachricht der Verwaltung zum Änderungsantrag zum Haushalt, Nr. H-0330/2019

(Informationsdrucksache Nr. 2924/2019)

Frau Diers berichtet, dass auf der Grundlage von Haushaltsbegleitanträgen des letzten Haushaltes auch Punkte des Teilhaushaltes 18 betroffen seien. Sollte eine unmittelbare Umsetzung nicht möglich sein, werden, wie im letzten Jahr, Zwischenberichte vorgelegt. Im Januar werden weitere Drucksachen z.B. zum Queeren Stadtplan folgen. Ebenso zur Beschleunigung des W-Lan. Diese Drucksache beziehe sich auf die Entwicklung einer Smartphone-Anwendung, um den Umgang mit Formularen zu erleichtern, Anregungen, Fragen und Beschwerden zu ermöglichen und einen Chat-Bot einzuführen.

Der Zugang zu Formularen müsse verbessert werden, damit eine Online-Beantragung von bestimmten Leistungen ausgeweitet werden könne. Aufgrund des Online-Zugangsgesetzes habe man noch zwei bis drei Jahre Zeit, um es für alle Dienstleistungen umzusetzen. Dieser Antrag werde dementsprechend nächstes Jahr angegangen.

Zu dem Antrag Anregungen, Fragen, Beschwerden möchte sie den Mängel- und Beschwerdemelder ans Herz legen. Der sei gut handhabbar und leite die entsprechenden Eingänge an die zuständigen Sachgebiete weiter. Man habe dieses auch noch erleichtert und erweitert, damit man sehen könne, wann eine Beschwerde erledigt sei.

Der dritte Punkt beträfe die Einführung eines Chat-Bots, der im Zusammenhang mit einer demnächst vorgelegten Drucksache zur Erweiterung der Tele-Infozentrale stehe. An dieser Stelle solle im nächsten Jahr als innovatives Projekt ein Chat-Bot ausprobiert werden.

Dieses sei eine Zwischennachricht und man werde im nächsten Jahr weiter dazu berichten.

Ratsherr Engelke führte an, dass aus seiner Sicht der Mängelmelder nicht gut handhabbar sei, weil eine Webanwendung keine klassische App ist. Er verweise auf die App von aha, mit der man illegal abgelegten Müll melden könne. Er wünsche sich, dass man die beiden Anwendungen zusammenziehen könne, um unabhängig von der Zuständigkeit eine Meldung zentral abzugeben.

Frau Diers erläuterte, dass in der Klausur des Ausschusses dargestellt wurde, dass diese Anwendung wie eine App auf dem Handy genutzt werden könne. Den Mängelmelder gebe es sei fünf Jahren und im Rahmen eines Kundenworkshops sei dieser positiv bewertet worden. Der Nachteil sei, dass der Bekanntheitsgrad nur sehr gering sei, was man mit einem erhöhten Marketingaufwand beseitigen wolle.

Eine Zusammenführung mit der App von aha war aufgrund der fortgeschrittenen Werbemaßnahmen nicht mehr möglich, da man die Veröffentlichung der „Müll-App“ dann hätte stoppen müssen.

Ratsherr Pohl ergänzte, dass es leider nicht ganz einfach sei die Apps zusammenzuführen, da die aha-App regionsweit agiere und daher eine Abstimmung auch mit den regionsangehörigen Kommunen notwendig sei.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Berichtswesen zu Kundenbefragungen bei der Landeshauptstadt Hannover
hier: Ergebnisse der Kundenbefragungen 2017 und 2018 und daraus folgende Maßnahmen

(Informationsdrucksache Nr. 2932/2019 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Machentanz fragte, wie repräsentativ die Befragungsergebnisse seien, wenn z.B. beim Rettungsdienst die Rücklaufquote nur 20% und beim Kommunalen Sozialdienst nur 5% betrage. Als zweites fragte er, ob ausgeschlossen werden kann, das sich tendenziell nur die zufriedeneren Kunden zurückmelden. Und als drittes fragte er nach Konsequenzen bei der Beurteilung des gastronomischen Angebotes der Herrenhäuser Gärten, da diese nur mit mittelmäßig (2,8) bewertet wurde.

Frau Hogan (18.04) antwortete, dass man als erstes jede Befragung aufgrund der unterschiedlichen Themen getrennt betrachten müsse. Die Repräsentativität sei gegeben, da alle Kund*innen, die eine Leistung in Anspruch genommen haben, befragt wurden. Man habe ferner bei jeder Befragung verschiedene Methoden angewandt. In Herrenhausen hatte man die Wahl, die Umfrage auszufüllen oder nicht. Diese Möglichkeit haben 800 Personen wahrgenommen. Dabei sei nicht feststellbar, um welchen Personenkreis es sich handelt, im Gegensatz zu einer Repräsentativbefragung der Bevölkerung.

Bei einer Repräsentativumfrage werde aus der gesamten Bevölkerung eine Zufallsauswahl getroffen.

Beim KSD sei der Rücklauf sehr enttäuschend gewesen. Der Fachbereich habe nach Gründen für den geringen Rücklauf gesucht. Dieses könne an den Problemlagen der betreffenden Menschen liegen oder an der Art der Befragung. Normalerweise werde ein Fragebogen direkt nach der Beratung ausgefüllt und vor Ort belassen. Darauf habe der Fachbereich verzichtet und Rückumschläge zum Zurücksenden der Fragebögen mitgegeben.

Man habe die Lehren daraus gezogen, dass diese Systematik eine schlechte Möglichkeit der Befragung für diesen Kund*innenkreis sei.

Bezüglich der zweiten Frage antwortete Frau Hogan, dass man aufgrund der offenen Angaben in den Fragebögen feststellen kann, dass es durchaus auch unzufriedene Kund*innen gibt bzw. Anregungen zur Verbesserung angegeben werden.

Das Ergebnis sei aber, dass die Kund*innen sehr zufrieden sind.

Es gebe keinen Grund zur Annahme, auch nicht in der Literatur, dass nur die Zufriedenen geantwortet haben.

Bezüglich der auffälligen Beurteilung der Gastronomie der Herrenhäuser Gärten merkte Frau Hogan an, dass die Gastronomie von der Verwaltung nicht beeinflusst werden könne, da sie fremdvergeben sei.

Die Antworten würden natürlich weitergeleitet werden mit dem Wissen, dass das gastronomische Angebot nicht von der Verwaltung beeinflusst werden könne.

Herr Häfker ergänzte, dass 1998 die Schlossküche per Erbbaupachtvertrag zurzeit an die VGH vergeben wurde. Die Nutzung sei bis 2035 festgeschrieben. Daher sei der Einfluss sehr begrenzt. Dennoch habe ein Gespräch mit dem Gartendirektor Herrn Clark stattgefunden, der bestätigte, das immer wieder versucht werde, Einfluss zu nehmen.

Ratsfrau David merkte an, dass sie sich vorstellen könne, dass eine Direktabgabe der Kundenfragebögen im KSD sehr schwierig sei, da diese sich dann kontrolliert fühlen könnten. Daher sei die Befragung mit der Möglichkeit der Rücksendung des Fragebogens angemessen.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass zu berücksichtigen sei, dass die Personen, die zum KSD kommen, andere Themen und Probleme haben als die Teilnahme an einer Kundenbefragung. Sie finde die Durchführung von Befragungen dieser Zielgruppe wichtig, schätze aber die Rücklaufquote weiterhin als niedrig ein.

Ratsherr Engelke stellte fest, dass die Dienstleistungen mit direktem Einfluss der Stadtverwaltung positiv bewertet wurden. Er fragte, warum bei der Auswertung des Bürgeramts Podbi-Park eine andere Darstellung gewählt wurde. Frau Hogan antwortete, dass im Bürgeramt Podbi-Park bereits häufiger Kund*innenbefragungen durchgeführt wurden. Für eine bessere Vergleichbarkeit habe man daher kein Befragungsergebnis wegfallen lassen wollen.

Ratsfrau Steinhoff fragte bezüglich der Herrenhäuser Gastronomie, ob der Grund für die schlechtere Bewertung bekannt sei. Ferner fragte sie, ob die Bewertung bei der Terminvergabe im Bürgeramt Podbi-Park von 2,1 als gut oder schlecht anzusehen sei.

Frau Hogan antwortete bezüglich der Gastronomie, dass die Frage an die Kund*innen ganz allgemein nach der Zufriedenheit gestellt wurde. Man müsste für eine detailliertere Information ggf. in den offenen Textbereich hineinschauen.

Bezüglich des Bürgeramts Podbi-Park antwortete sie, dass 2,1 zufrieden bedeutet und nur sehr zufrieden noch besser wäre.


Herr Häfker führte weiter aus, dass bemängelt wurde, das die Terminvergabe bereits früh morgens begonnen wurde, was grundsätzlich die stärkste Zeit der Spontankunden sei. Man habe darauf reagiert und die Terminvergabe eine Stunde später beginnen lassen, um die Spontankund*innen besser bedienen zu können. Ferner wurden Terminals aufgestellt, an denen Kund*innen bereits einen Großteil der Anträge selbst erledigen können.

Auch das habe zu einer Entlastung und Entspannung geführt.

Ratsherr Borstelmann merkte an, dass es diesem Ausschuss nicht zustehe, über Restaurationen innerhalb der Stadt zu urteilen, auf die die Stadtverwaltung keinen Einfluss habe. Die Gastronomie bestehe nicht nur aus der Schlossküche, sondern noch aus weiteren Restaurationen.

Ratsherr Engelke erläuterte, das die Herrenhäuser Gärten als Gesamtensemble der Landeshauptstadt Hannover wahrgenommen würden. Insofern sei es seiner Meinung nach schon wichtig darauf zu achten und Hinweise zu geben, dass dieses Gesamtensemble einen entsprechend positiven Eindruck hinterlasse.

Außerdem wurde genau aus diesem Grund auch nach der Bewertung der Gastronomie gefragt.

Zur Vorbereitung einer Beratung in dem entsprechenden Fachausschuss bittet er um eine Zusammenfassung der Angaben in den offenen Feldern, wenn es kein zu großer Aufwand sei.

Frau Diers regte an, dass diese Kund*innenbefragungen natürlich nochmals in den jeweiligen Fachausschüssen vertieft beraten werden.

Man habe sich in der Vergangenheit vereinbart, in den Organisations- und Personalausschuss die Gesamtübersicht einzubringen. Sie führte weiter aus, dass man in der Vergangenheit eine Liste von allen publikumsrelevanten Dienstleistungen erstellt habe. Diese wurden den Fachbereichen vorgelegt und diese konnten sich nicht aussuchen, ob sie eine Kundenbefragung durchführen, sondern nur den Zeitpunkt innerhalb von vier Jahren.

Das sei ein Beschluss des Organisations- und Personalausschusses. Man werde dieses systematisch und kontinuierlich in den kommenden Jahren abarbeiten.

Beigeordnete Kastning fasste bezüglich Herrenhausen zusammen, dass man unabhängig von der Gastronomie sich in geeigneter Form und zu einem geeigneten Zeitpunkt sachlich in den Fachausschüssen damit befassen solle. Dabei sei ihrer Meinung nach die Gastronomie als Teil des Gesamtwerkes Herrenhausen zu betrachten und nicht einzeln. Beispielhaft seien Busreisegruppen genannt, die nach der Besichtigung der Herrenhäuser Gärten in dem Restaurant die Besichtigung abschließen. Somit sei auch die Gastronomie als Teil der touristischen Dienstleistung der Landeshauptstadt Hannover zu sehen.

Zur Kenntnis genommen








TOP 7.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.10.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 2945/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Marski bat um Erläuterung der Formulierung „Unterschreitung von minus 2,31“.

Er fragte, ob es eine Abweichung oder Überschreitung von 2,31 sei.

Frau Diers erläuterte, dass der Personalaufwand um 2,3 Mio. (= 0,3%) unter den Planungen liege. Diese Unterschreitung werde sich aufgrund genauerer und aktualisierter Buchungen noch präzisieren. Ferner habe man Mitte des Jahres eine Prognose gehabt, dass die Beihilfen für Beamt*innen steigen werden, was nicht in der Höhe passiert sei. Außerdem habe man die Versorgung für die Erhöhung der Beamtenbesoldung etwas genauer planen können.

Ratsherr Marski bat abschließend darum, als Formulierung „Abweichung“ oder dergleichen zu wählen.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Finanzbericht September 2019 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucksache Nr. 2933/2019 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
Personalmarketing der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2931/2019)

Herr Lagerpusch erläuterte, dass, wie aus der Drucksache zu entnehmen sei, an verschiedenen Maßnahmen des Personalmarketings gearbeitet werde. Die zwei Hauptziele sind, die Stadtverwaltung Hannover als attraktive und vielfältige Arbeitgeberin darzustellen sowie auf die zu besetzenden Stellen aufmerksam zu machen. Eine Auswahl verschiedener Maßnahmen werde in der folgenden Präsentation vorgestellt.

Frau Rostin stellte den kürzlich beschafften Messestand vor, mit dem auf verschiedenen Messen die Stadtverwaltung präsentiert werde. Am 22./23. Mai war man bei den Carrier Dates, bei dem sich Studierende aus den Bereichen Ingenieur- und Architektenwesen informieren konnten. Besetzt war der Stand mit Kolleg*innen aus der Personalberatung und -vermittlung sowie mit Kolleg*innen aus den Fachbereichen. Ziel war die Möglichkeit, dass sich Studierende direkt mit Personen aus der Praxis unterhalten konnten. Eine weitere Messe war der VDI Recruting-Tag im Hannover Congress Centrum. Dieses sei eine spezielle Messe für Ingenieur*innen, also nicht nur für Studierende.

Herr Lagerpusch informierte, dass vor einigen Jahren ein Bewerbermanagement eingeführt wurde, über welches Bewerbungen online abgegeben werden können. Mittlerweile werden ca. 66% der Bewerbungen über dieses Medium eingereicht. Die Erkenntnisse aus einer Auswertung der eingehenden Bewerbungen hat ergeben, dass das Karriereportal auf Hannover.de eine große Bedeutung habe. Auch die Jobportale machen einen großen Anteil aus. Um in Zukunft deutlich präsenter als Arbeitgeberin auf den Jobportalen vertreten zu sein und mehr Ausschreibungen auf diesem Weg veröffentlichen zu können, befindet sich ein Vergabeverfahren in der Vorbereitung. Ein beachtlicher Anteil der eingehenden Bewerbungen beruht auch auf den persönlichen Empfehlungen bereits tätiger Mitarbeiter*innen, was die Bedeutung der Mitarbeiter*innen als Botschafter der Landeshauptstadt Hannover unterstreiche. Auffällig war die Rückmeldung, dass die Bewerbungen aufgrund der Printmedien nur noch 5% betragen. Konsequenz der schwindenden Aufmerksamkeit durch die Veröffentlichung in Printmedien und die gleichzeitig steigenden Kosten durch eine erhöhte Anzahl von Anzeigen ist, dass seither eine gebündelte Anzeige für vakante Stellen bei der Landeshauptstadt Hannover in der Samstagausgabe der HAZ/NP veröffentlicht wird. Durch die Bündelung der Anzeigen wird ferner die Vielfalt der Landeshauptstadt in ihren Aufgaben verdeutlicht und eine einheitliche Darstellung als Arbeitgeberin gewährleistet. In diesem Zuge wurde auch die Gestaltung der Anzeige verbessert.

Detailinformationen zu den einzelnen Stellen erhalte man auf der Internetseite von Hannover.de.

Herr Schiffling führte aus, dass die Landeshauptstadt Hannover seit August 2019 mit Stellenausschreibungen auf dem Portal interamt vertreten sei. Dieses Portal ist auf Stellenangebote im Öffentlichen Dienst spezialisiert. Bisher wurden 60 Stellenausschreibungen auf dieser Plattform veröffentlicht, die insgesamt über 15.000 Mal aufgerufen wurden.

Dieses Portal sei auch von mobilen Endgeräten erreichbar.

Auch hier bestehe über einen Link der direkte Zugriff auf alle Stellen der Landeshauptstadt Hannover bei Hannover.de.

Frau Rostin erläuterte weiter, dass ein wichtiger Zugang die Internetseite der Landeshauptstadt Hannover sei, die vor zwei bis drei Jahren überarbeitet wurde. Ein wichtiger Punkt sei die schnelle Erreichbarkeit des Karriereportals.

Es besteht zurzeit nicht die Möglichkeit, einen direkt Link auf der Startseite zum Karriereportal zu installieren.

Ratsherr Menge fragte, ob auch Messen außerhalb Hannovers besucht werden um Fachpersonal in einem größeren Umfeld anwerben zu können.

Frau Rostin antwortete, dass Ende dieses Jahres die Messeplanung für 2020 beginne und man in diesem Zusammenhang auch nach Messen in Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg schauen werde. Man werde dazu mit anderen Gemeinden und Firmen in den Austausch gehen, um Erfahrungen zu sammeln. In diesem Jahr sei man bei vielen technischen Messen unterwegs gewesen und sondiere aber auch die Möglichkeiten, in anderen Berufsfeldern Messen finden zu besuchen.

Frau Diers ergänzte, dass es sich hier ausschließlich um Messen für Mitarbeiter*innen handele. Im Ausbildungsbereich sei man auf noch vielfältigeren Messen vertreten.

Beigeordneter Machentanz fragte, ob Stellen auch in Fachpublikationen und nicht ausschließlich in der HAZ/NP ausgeschrieben werden.

Herr Lagerpusch antwortete, dass Spezialistenstellen, z.B. aus dem Baubereich, auch in entsprechenden Fachzeitschriften veröffentlicht werden.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass man auch zunehmend in speziellen Onlineportalen vertreten sei, da die Printmedien einfach nicht mehr führend sind.

Ratsfrau David fragte, ob auch auf den speziellen Fachkräftemangel im sozialen Bereich und nicht nur im technischen Bereich eingegangen werde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man in diesem Bereich insbesondere auf die Fachhochschulen und auf die Ausbildungsstellen zugehe. Frau Diers ergänzte, dass es eine Strategie für technische Berufe gebe, weil es dort den größten Mangel gebe. Man erkenne außerdem, dass man insbesondere etwas für die Quereinsteiger in die Verwaltungsberufe sowie die sozialen Berufe entwickeln müsse. In den sozialen Berufen überlasse man die Personalgewinnung stark den Fachbereichen, werde aber im kommenden Jahr systematischer zentral diese Berufsfelder unterstützen.

Herr Lagerpusch ergänzte, dass darüber hinaus einzelne Fachbereiche, wie der Fachbereich Senioren, eigeninitiativ auf Messen tätig sind.

Ratsfrau Steinhoff fragte, ob es eine aktive Aufforderung zu Initiativbewerbungen gebe. Weiter fragte sie nach der Möglichkeit für interne Bewerbungen wie z.B. im Tiefbaubereich.

Die Frage sei, ob die Planungen im Tiefbaubereich auch auf andere Fachgebiete angewendet werden könnte.

Die dritte Frage ziele auf die Quereinsteiger. Sie fragte, ob es da evtl. auch Vereinbarungen mit dem Gesamtpersonalrat zur Lockerung der Einstellungsvoraussetzungen gebe.

Stadträtin Rzyski antwortete zur ersten Frage, dass Initiativbewerbungen nicht offensiv beworben werden. Es gebe allerdings einige Bereiche, in denen regelmäßig Personal benötigt werde und wo es Dauerausschreibungen gebe. Die Problematik bei Initiativbewerbungen sei, dass sie extrem unspezifisch seien. Sie werden natürlich angeschaut und bei Möglichkeit auch weitergeleitet. Stadträtin Rzyski erläuterte zur Frage der Quereinsteiger, dass der TVöD klare Vorgaben und Einschränkungen vorgebe und daher die Lockerungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt seien. Man sei der Meinung, dass diese Vorgaben und Einschränkungen zu eng seien und habe dies in Beratungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband bereits thematisiert.

Es werden allerdings alle Möglichkeiten ausgeschöpft immer mit dem Blick darauf, dass der TVöD bindend sei.

Frau Diers führte weiter aus, dass in den technischen Berufen attraktive Regelungen geschaffen würden, in dem man Studienzeiten unterstütze oder Studiengebühren übernehme. In dem Sozialbereich unterstütze man eine Durchlässigkeit von der Sozialassistenz zum/zur Erzieher*in und zum/zur Sozialpädagog*in. In der Verwaltung gebe es schon seit langem die Angestelltenlehrgänge I und II als Qualifizierungsmöglichkeit. Ferner könne man an einem Aufstiegsverfahren teilnehmen, was den Bachelor- bzw. Masterabschluss ersetze, ohne zu studieren.

Somit bestehen bereits einige Möglichkeiten, man sei sich aber bewusst, dass diese noch ausbaufähig seien. Es ist bekannt, dass es nicht nur passende Bewerbungen gebe, sondern das man Anpassungsqualifizierungen vornehmen müsse. Somit werde man in den Bereich Weiterbildung mehr Geld investieren müssen. Man werde z.B. duale Studien auch im Wirtschaftsbereich entsprechend unterstützen.


Ratsfrau David fragte, ob es Überlegungen gebe zur Weiterqualifizierung, wenn durch die Digitalisierung Arbeitsplätze wegfallen würden.

Frau Diers antwortete, dass z.B. in den Bibliotheken durch die Selbstausleihe an den Automaten einfache Tätigkeiten weggefallen seien. Die betroffenen Kolleg*innen hatten die Möglichkeit, sich zu Fachangestellten im Bibliothekswesen weiterzuentwickeln.

Bei dem Wegfall von Arbeitsplätzen werde es auch ein Angebot zur Weiterqualifizierung bzw. Umqualifizierung geben.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass durch die Digitalisierung nicht unbedingt Arbeitsplätze wegfallen müssten, sondern das sich Arbeitsplätze ggf. auch nur verändern. Auf diese Veränderung müsse mit entsprechender Qualifizierung reagiert werden.

Herr Janssen ergänzte weiter, dass das Tarifrecht leider sehr starr sei, sodass Personen, die keine entsprechende Qualifizierung haben, nicht eingruppiert werden können. Außerdem müsse man überlegen, in welchen Bereichen man auch neue Wege gehen müsse wie z.B. in der sozialen Arbeit, indem man z.B. in Absprache mit der Universität ein Studium Soziale Arbeit anbiete. Bremen habe in diesem Bereich bereits ein Modell entwickelt, was man sich ansehen könnte.




Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
(Drucks. Nr. 2891/2019)

Antrag,

auf Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 765.000,- €, die für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters erforderlich geworden sind und gemäß § 117 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Die Deckung ist gewährleistet.

Einstimmig











TOP 11.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2944/2019)

Antrag,

zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren

Mark Beier, Freiwillige Feuerwehr Hannover, Ortsfeuerwehr Ahlem

zum Ortsbrandmeister



zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einstimmig


TOP 12.
Bericht der Stadträtin







Für die Niederschrift






Rzyski Knauer