Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 13.11.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.11.2019)
1. Nachtrag (erschienen am 08.11.2019)
Protokoll (erschienen am 21.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 27.01.2020

PROTOKOLL

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
am Mittwoch, den 13. November 2019 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.01 Uhr

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Anwesende:

Ratsmitglieder

Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
- stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Gill (SPD) - in Vertretung für Ratsfrau Zaman -
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:

Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette (i. V. OB)
Herr Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Herr Lessing (14)
Frau Sieber-Makowka (14.1)
Herr Müller (16.2)
Herr Köller (18.0)
Herr Münch (18.4)
Frau Büchle (19.2)
Herr Suhr (20.3)
Frau Bitsch (20.5)
Frau Stärk (51.4)
Herr Kaminski (66.1)


Frau Schneider (14.21)
Herr Heumann (16.21)
Frau Walter (20.10)
Herr Hirtz (20.31)
Herr Harlis (20.53)
Herr Magdsick (20.53)
Herr Müller (20.54)
Frau Wahrenberg (51.41)
Herr Otte (51.20.1)
Herr Heberlein (aha)
Herr Hupe (PR/II)
Herr Schröder (PR/II)
Herr Dassow (20.11) - zudem i. V. für die Ausschussbetreuung
Herr Stillich (14.11) - für das Protokoll zu TOP 2.3.

Presse:

Frau König (NP)

































Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Beschluss über den Jahresabschluss 2018
(Drucks. Nr. 1037/2019 mit 5 Anlagen)

2.1. Einleitung durch Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette

2.2. Vorstellung des Jahresabschlusses 2018 durch Herrn Stadtkämmerer
Dr. von der Ohe

2.3. Vortrag zum Schlussbericht 2018 durch Frau Dr. Wehmann

3. Jahresabschluss 2018 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2765/2019 mit 2 Anlagen)

4. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

5. Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 2206/2019)

6. Antrag der Fraktion die FRAKTION "ProblemeBesserLösen."
(Drucks. Nr. 2306/2019)

7. Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg; Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(DS 3047/2017); Kostenerhöhung
(Drucks. Nr. 2532/2019)

21. Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
NTR (Drucks. Nr. 2542/2019 N1 mit 2 Anlagen)

21.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2542/2019 N1: Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
TV (Drucks. Nr. 2955/2019)

8. Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen
(Drucks. Nr. 2543/2019 N1)



9. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) - Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
(Drucks. Nr. 2786/2019 mit 1 Anlage)

10. Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 mit 1 Anlage)

11. 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2829/2019 mit 1 Anlage)

12. 3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2012
(Drucks. Nr. 2828/2019 mit 1 Anlage)

13. Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
NR (Drucks. Nr. 2891/2019)

14. Finanzbericht September 2019 für den Teilhaushalt 14
(Informationsdrucks. Nr. 2613/2019 mit 2 Anlagen)

15. Bericht des Dezernenten

15.1. Finanzbericht zum Gesamthaushalt für den Monat September 2019
(Informationsdrucks. Nr. 2953/2019 mit 2 Anlagen) - wird nachgereicht

15.2. Finanzbericht für den Monat Oktober 2019
(Informationsdrucks. Nr. 2950/2019 mit 1 Anlage) - Tischvorlage

15.3. Finanzbericht September 2019 für die Teilergebnishaushalte 20 und 32
(Informationsdrucks. Nr. 2898/2019 mit 2 Anlagen) - Tischvorlage

15.4. Sonstiges



















II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



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I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke eröffnete die 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Ratsfrau Steinhoff zog TOP 21 in die Fraktionen.

Ratsherr Bingemer zog TOP 10 in die Fraktionen.

Ratsherr Dr. Menge zog TOP 6 in die Fraktionen.

Beigeordnete Seitz sowie Ratsfrau Falke zogen TOP 20 in die Fraktionen.

Stadtkämmerer Dr. von Ohe wies darauf hin, dass bei einer erneuten Beratung in den Fraktionen die Wettbürosteuersatzung nicht mehr wie geplant zum 01.01.2020 werde in Kraft treten können. Daraus würden definitiv entsprechende Ertragsausfälle resultieren.

Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette erklärte, dass eine gemeinsame Sondersitzung mit dem AWL für den 28.11.2019 um 13.00 Uhr angesichts der Angelegenheit "Feuerwache" (heutiger TOP 20) geplant sei. Insofern würde der Finanzausschuss ohnehin am 28.11.2019 erneut zusammenkommen.

Im Anschluss erfolgte auf Bitte des Stadtkämmerers eine Abstimmung zur Geschäfts-
ordnung (GO). Einstimmig durch entsprechenden GO-Beschluss sprach sich das Gremium dafür aus, dass die Drucksache "Wettbürosteuersatzung" unter TOP 21 ein zweites Mal in die Fraktionen gezogen werden könne.

Der derart geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
Beschluss über den Jahresabschluss 2018
(Drucks. Nr. 1037/2019 mit 5 Anlagen)

2.1. Einleitung durch Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette

2.2. Vorstellung des Jahresabschlusses 2018 durch Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

2.3. Vortrag zum Schlussbericht 2018 durch Frau Dr. Wehmann


Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke bat zunächst zu



TOP 2.1.
um die Einleitung durch die Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette.


Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette erklärte, dass sie sich in Vertretung des Oberbürgermeisters freue, dass sie hiermit nun Mitte November vor diesem Gremium stehe, um den Jahresabschluss des vergangenen Jahres mit der Entlastung des Organs Oberbürgermeister fristgerecht abschließen zu können.

Ihr Dank gelte an dieser Stelle ganz besonders dem Fachbereich Finanzen und dem Rechnungsprüfungsamt. Es sei dem Fachbereich Finanzen wieder gelungen, durch die Neuausrichtung der Arbeiten zum Jahresabschluss mit Hilfe der übrigen Verwaltung diesen Abschluss zeitnah um das erste Quartal 2018 fertig zu stellen, sodass das Rechnungsprüfungsamt ebenfalls frühzeitig in die Prüfung einsteigen konnte. Der dem Gremium vorliegende Jahresabschluss schließe mit einem sehr kleinen Fehlbetrag in Höhe von knapp unter 100.000 € ab. Dies bedeute gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz 2018 (Haushaltsplanansätze plus Haushaltsreste) eine Verbesserung in Höhe von
102 Mio. €. Dieses sehr gute Ergebnis sei fast ausschließlich durch das positive außerordentliche Ergebnis und bei der Gewerbesteuer (plus 165 Mio. €) bedingt. Leider blieben davon unter dem Strich - wie bereits mehrfach hier berichtet - nur weniger als 25 % übrig, der Rest werde sofort durch die Gewerbesteuerumlage und im Folgejahr durch die Regionsumlage und den Finanzausgleich wieder abgeführt.

Durch die in dem Antragstext der Drucksache eher technisch beschriebenen Buchungen steige die Vorbelastung aus Altdefiziten für zukünftige Haushaltsjahre nur sehr gering von 57,3 Mio. € auf 57,4 Mio. €.

Für nähergehende Informationen zu den einzelnen Zahlungsströmen verweise sie auf den im Anschluss folgenden Vortrag des Stadtkämmerers.

Der Jahresabschluss 2018 sei vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden; der Schlussbericht liege dem Gremium ebenso vor wie ihre Stellungnahme in der Vertretung des Oberbürgermeisters zu den Feststellungen und Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes.

Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass Buchführung und Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgten und die Entlastung empfohlen werde. Dieses sei aufgrund des Bilanzvolumens und der Größe der Landeshauptstadt Hannover und der Vielfalt der Vorgänge, die hier zu bearbeiten seien, keine Selbstverständlichkeit.
Das Rechnungsprüfungsamt habe lediglich für zwei Berichtspunkte eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters vorgesehen. Hinsichtlich der Arbeit der Verwaltung sei es unausweichlich, dass bei der großen Menge an Geld, die von dieser Verwaltung bewegt werde, und den unterschiedlichen zu bewerkstelligenden Themen im Nachhinein einige Dinge erklärungs- oder auch korrekturbedürftig seien.

Dem Fachbereich Finanzen danke sie an dieser Stelle für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie die Vermögensverwaltung ordnungsgemäß verlaufen seien und somit eine grundsätzliche Feststellung und Bestätigung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen konnte.

Dem Rechnungsprüfungsamt danke sie für die geleistete Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die ihres Erachtens sicherlich auch Grundlage der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns gewesen sein dürfte.

Ergänzend folgte als

TOP 2.2.
die Vorstellung des Jahresabschlusses 2018 durch Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, welcher sich zunächst für die Vorrede der Ersten Stadträtin bedankte.


Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe präsentierte im Verlauf seines Vortrags schwerpunktmäßig das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2018 in kompakter Form und erläuterte in diesem Zuge detaillierter die bereits von der Ersten Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette zitierten jahresbezogenen Erträge und Aufwendungen, die zu einem quasi in sich ausgeglichenen Haushaltsjahr geführt hätten.
Erstrebenswert sei auf absehbare Zeit die völlige Eliminierung des Altdefizits und Erwirtschaftung von Überschüssen, um die anstehenden Investitionen wie gewünscht erfolgreich realisieren zu können.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Dieser oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll beigefügt (Anlage I) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


Ratsherr Dr. Menge sowie Ratsfrau Steinhoff und Ratsherr Bingemer bedankten sich für die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses und das positive Ergebnis für das Jahr 2018.

Beigeordnete Seitz schloss sich dem Dank dergestalt an, indem sie explizit darum bat, dass ihr Dank für das zu diesem Jahresergebnis 2018 geführte Handeln allen Beteiligten innerhalb der Verwaltung gelte und dass dieser Dank bitte auch weiter in die einzelnen Fachbereiche geleitet werden möge.

Die von den Ratsherren Bingemer und Wruck sowie von Ratsfrau Steinhoff gestellten Nachfragen zur Auflösung der in 2018 gebildeten Rückstellung für die aus der Regionsumlage resultierende Belastung sowie
zu den Themen:
Servicequalität der Verwaltung,
Ablösung von Altkrediten durch entsprechende Umschuldungen und
Aktivierung von Anlagevermögen
wurden umgehend und abschließend von Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sowie von Frau Bitsch und Herrn Müller beantwortet.

Im weiteren Verlauf der Sitzung folgte als

TOP 2.3
der Vortrag zum Schlussbericht 2018 durch Frau Dr. Wehmann.


Frau Dr. Wehmann zeigte sich erfreut über den Dank, den die Erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette für die Erstellung des Berichtes ausgesprochen habe und gab den Dank an ihre Mitarbeiter*innen weiter.
Frau Dr. Wehmann erläuterte, dass die Anzahl der für erforderlich gehaltenen Stellungnahmen keine Rückschlüsse auf die Qualität der Verwaltungsarbeit zulasse. Wenn Fragen bereits im Vorfeld mit der Verwaltung geklärt seien, werde dies im Bericht ebenfalls dargestellt.

Frau Dr. Wehmann gab dann im Rahmen ihrer Präsentation eine Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsinhalte der Jahresrechnung und legte die grundsätzlichen Feststellungen dar.

Hinweis der Ausschussbetreuerin

Der oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll beigefügt (Anlage II) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erläuterte Frau Dr. Wehmann auch auf Nachfrage von Ratsherrn Bingemer als praktisches Beispiel, dass es in einem Fall bei einem Lager weiterhin keine Lagerinventur bzw. keine Aufstellungen und Übersichten gebe. Frau Dr. Wehmann erläuterte, dass die Prüfung der Jahresrechnung mehrere Monate umfasse, in der übrigen Zeit führe das Rechnungsprüfungsamt Schwerpunktprüfungen durch, die das Rechnungsprüfungsamt gegebenenfalls mit Drucksachen oder im Schlussbericht darstelle.

Eine Frage von Beigeordneter Seitz zu Anlage drei auf Seite 134 (noch nicht erledigte Bemerkungen aus dem Vorjahren) beantwortete Frau Dr. Wehmann dahingehend, dass hierzu vom Rechnungsprüfungsamt keine erneute Stellungnahme erbeten wurde, da der Sachverhalt zur Zeit als unverändert bewertet werde. Beigeordnete Seitz ergänzte, dass die Verwaltung gehalten gewesen sei, von sich aus eine Stellungnahme zu geben.

Zu einer Frage von Ratsherrn Wruck hinsichtlich einer Formulierung bei Ziffer 5 des Folienvortrages erklärte Frau Dr. Wehmann, dass es sich hierbei um das Ressourcenverbrauchskonzept handele, das in der Doppik abgebildet werde.

Zu den beiden B/St merkte Frau Dr. Wehmann an, dass in einem Fall Rückstellungen in Höhe von 22 Mio € für Instandhaltung gebildet worden seien, für die es keine Rechtsgrundlage gebe. Es werde die Budgethoheit des Rates tangiert. Mit dem Fachbereich Finanzen befinde sich das Rechnungsprüfungsamt dazu im Gespräch. Frau Dr. Wehmann habe die Hoffnung, dass es gelänge, in zukünftigen Fällen Transparenz zu schaffen. Eine ergänzende Frage des Ratsherrn Bingemer beantwortete Frau Dr. Wehmann dahingehend, dass die Buchung als solche korrekt abgewickelt worden sei, Kritikpunkt sei die Überschreitung des Ansatzes.
Der zweite Fall betreffe den Park Kattenbrook IV. Bauabschnitt. Geplant seien Kosten von 546 T€ gewesen, das Rechnungsvolumen betrage 781 T€. Die Verwaltung habe zu den Kritikpunkten des Rechnungsprüfungsamtes keine inhaltlich angereicherte Antwort abgegeben, sondern lediglich eine pauschale Stellungnahme. Dies sei nicht ausreichend.

Zu Fragen von Ratsfrau Falke zu ÖPP-Maßnahmen auf Seite 104 erläuterte Frau Dr. Wehmann, dass zwei Maßnahmen betroffen seien. Eine ÖPP-Maßnahme als solche beinhalte schon eine Qualitätssicherung, die mit der jeweiligen Maßnahme mit eingekauft werde. Aus der Sicht vom FB 19 sei es aber wohl erforderlich oder sinnvoll, dass die Stadt trotzdem zusätzlich eine eigene Qualitätssicherung durchführe und dadurch zusätzliche Kosten übernehme, in der Erwartung, dass nach Fertigstellung der Maßnahme dann im Betrieb dieser Umstand sich positiv bemerkbar mache. Der Kritikpunkt des Rechnungsprüfungsamtes sei, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Maßnahme die Qualitätssicherung enthalte, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der anderen Maßnahme aber nicht. Frau Dr. Wehmann verwies in diesem Zusammenhang auf die Berichtsziffer 7.533 auf Seite 104.

Ratsfrau Falke dankte als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung abschließend der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt für die geleistete Arbeit.


Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) beschlossen.
2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 15.137.037,01 wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von – 15.129.701,91 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des ordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von saldiert 7.335,10 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen verwendet:
i. ein Betrag in Höhe von 41.002,89 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. ein Betrag in Höhe von 32.416,87 € zur Inflationsrücklage zugeführt,
iii. aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 11.861,25 € entnommen,
iv. als Jahresfehlbetrag der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 68.693,61 € vorgetragen.
3. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 15.058.795,14 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von 15.039.116,96 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des außerordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von 19.678,18 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklage
i. ein Betrag in Höhe von 19.678,18 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. mit einem Betrag von 11.758,73 € zur Deckung der Jahresfehlbeträge auch aus Vorjahren der Stiftungen verwendet.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 9.383,13 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 2.000,00 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 3.
Jahresabschluss 2018 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2765/2019 mit 2 Anlagen)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortbeiträge.


Antrag,

1. den Jahresabschluss 2018 der ZVK Hannover mit den Teilen
· Bilanz 2018
· Gewinn- und Verlustrechnung 2018
· Anhang 2018
· Anlagenspiegel 2018
· Lagebericht 2018
zu beschließen.
2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,
· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 22.910,14 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung mit 1.598,89 € zu dotieren,
· den Jahresfehlbetrag der freiwilligen Versicherung im Tarif 2002 i.H.v. 448.811,83 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage A mit 22.910,14 € und gegen die Verlustrücklage B gem. § 57 der Satzung der ZVK mit 425.901,69 € auszugleichen,
· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,
· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,
3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 zu beschließen.


Einstimmig


TOP 4.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)


Ratsherr Förste trug den Antrag seiner Fraktion vor und begründete ihn.

Ratsherr Dr. Menge konstatierte, dass das entsprechende Gesetz - wie auch soeben von Ratsherrn Förste ausgeführt - noch gar nicht verabschiedet sei. Seines Wissens lägen an öffentlichen Stellen bereits hinreichend Broschüren zu der Thematik aus. Hier die Mitarbeiter*innen der Bürgerämter initiativ tätig werden zu lassen, würde diese durch mit Sicherheit zu erwartende Nachfragen überfordern. Daher halte die SPD den Antrag insgesamt für obsolet.

Ratsfrau Steinhoff pflichtete diesem Statement bei.

Beigeordnete Seitz schloss sich für die CDU gleichermaßen dieser Argumentation an; diese zusätzliche Aufgabe auch noch in die Bürgerämter zu verlegen, hiervon rate sie dringend ab, da dieses noch mehr Arbeitszeit bei ohnehin knapper Personalausstattung binden würde.


Antrag

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um Bürger*innen bei Neu- oder Ummeldungen sowie Angelegenheiten zum Reisepass/Personalausweis im Bürgeramt zusätzlich einen kostenlosen Organspendeausweis (nebst Infoblatt) auszuhändigen, und dadurch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Landessozialministerium in ihren Bemühungen zur gesundheitlichen Aufklärung über Organspenden zu unterstützen.


0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 2206/2019)


Beigeordnete Seitz trug den Antrag ihrer Fraktion vor und begründete ihn.

Ratsfrau Steinhoff erläuterte, warum ihre Fraktion diesem Antrag nicht werde zustimmen können.

Ratsherr Dr. Menge pflichtete diesem Beitrag bei. Die SPD halte das Anliegen der CDU-Fraktion zudem für nicht praktikabel. Die Satzung setze darüber hinaus bereits ein klares Zeichen, welche Vereine durch die bestehenden Regelungen ausgeschlossen würden.

Ratsherr Dr. Pohl unterstrich nochmals, der CDU gehe es um als öffentlich deklarierte Versammlungen bzw. Veranstaltungen, bei welchen die Öffentlichkeit jedoch ad hoc ausgeschlossen würde.


Antrag

zu beschließen:

Die Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg) in der Fassung vorn 01.01.2014 werden unter dem Punkt „Widmungszweck" um folgenden Passus ergänzt:
(...) Nutzer der kommunalen Stadtteilkultureinrichtungen sind diejenigen, deren verfassungsmäßige Zielsetzung der freiheitlich - demokratischen Grundordnung entspricht, diese in den Aktivitäten zum Ausdruck kommt und deren Gesamtbild in der Öffentlichkeit dieser Zielsetzung wie auch dem o.g. Widmungszweck der Einrichtungen entspricht.
Neu: Bei politischen Veranstaltungen nach dem Versammlungsrecht verpflichtet sich der Nutzer (Veranstalter), die Presse- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5, Absatz 1 GG zu gewährleisten. Die Teilnahme von Medienvertretern (Fernsehen, Rundfunk, Print- und Onlinemedien) zum Zwecke der Berichterstattung muss bei politischen Veranstaltung nach dem Versammlungsrecht daher ohne Einschränkung durch den Nutzer (Veranstalter) gestattet werden.


3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.
Antrag der Fraktion die FRAKTION "ProblemeBesserLösen."
(Drucks. Nr. 2306/2019)


Antrag

Die Verwaltung prüft, inwiefern es möglich ist, den bestehenden Problemen rund ums Bauamt und der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Hierzu zählen:
  • Die Umsetzung vom Bau der 10.000 Wohnungen, für die in Hannover bereits Planungsrecht besteht
  • Städtische Unternehmen müssen auf dem Grundstücksmarkt aktiver werden
  • Die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft, die Flächen sucht und erschließt – und zwar schneller und mit mehr Marktorientierung, als die Stadt sie leiste
  • Errichtung eines kommunalen Bodenfonds
  • Die Stadt soll ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke ausüben
  • Die Zahl nachzuweisender Parkplätze reduzieren
  • Auflagen für sehr stark nachgefragte Wohnquartiere mit hohem Mietanstieg (Zweckentfremdung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke & spekulativer Leerstand)
  • Dienstleistungscharakter der städtischen Bauverwaltung stärken
  • Bauamt an einem neuen Standort bauen, und: welche Standorte wären hierfür geeignet?
  • Bauamt mit hochmoderner Technik ausstatten und Abläufe voll digitalisieren

Für eine umfassende Bewertung sind hierbei natürlich die Grenzen hinsichtlich Personal und Finanzierbarkeit aufzuschlüsseln, meint: wenn die Projekte bis z.B. 2025 umgesetzt werden sollen: Welche Kosten fallen an (Material und Personal) und inwiefern sind der Umsetzung z.B. durch den Fachkräftemangel Grenzen gesetzt?
Falls Punkte genannt wurden, für die es bereits Programme gibt, bitten wir um kurze Evaluation.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.
Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel (DS 3047/2017); Kostenerhöhung

(Drucks. Nr. 2532/2019)


Weiteren Erörterungsbedarf zu diesem TOP gab es nicht.


Antrag,

der Erhöhung der Baukosten für den Umbau der Hans-Böckler-Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg inkl. zugehörigem Teilumbau der Seligmannallee zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße und Spurergänzung der Auffahrrampe zum Messeschnellweg für die Fahrtrichtung Süd sowie dem Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße (Höhe Zufahrt Congress Hotel) von bisher beschlossenen 2.250.000 € auf Gesamtkosten i.H.v. ca. 3.100.000 € zuzustimmen.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 21.
Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2542/2019 N1 mit 2 Anlagen)


Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.


Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 21.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2542/2019 N1: Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2955/2019)


Antrag

zu beschließen:

Die dem Antrag beigefügte Verordnung über die Errichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover wird wie folgt geändert:
1. § 2, Abs. 1, Satz 5
wird ersatzlos gestrichen
2. § 1, Abs. 1
hinter „gefährliche Gegenstände" wird das Wort griffbereit eingeführt, so dass der Absatz wie folgt lautet:
„Innerhalb der Landeshauptstadt Hannover ist es im Geltungsbereich dieser Verordnung verboten, gefährliche Gegenstände griffbereit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
mitzuführen. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist wie folgt begrenzt..."
3. § 2, Abs. 2
hinter „über gefährliche Gegenstände" wird das Wort griffbereit eingeführt, so dass der Absatz wie folgt lautet:
„Gefährliche Gegenstände führt mit, wer die tatsächliche Gewalt über gefährliche Gegenstände griffbereit außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt."
4. §4, Abs. 1
wird dementsprechend angepasst.

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen
(Drucks. Nr. 2543/2019 N1)

Herr Otte erklärte auf Nachfrage von Beigeordneter Seitz den zusätzlichen Bedarf - so wie auch in der Vorlage der Verwaltung ausgeführt.


Antrag,

zu beschließen, der ProBeruf GmbH für das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Zuwendungsmittel für die Durchführung von sprachlichen Integrationsprogrammen an der IGS Vahrenheide-Sahlkamp in Höhe von 18.062,50 Euro zu bewilligen.


Einstimmig


Die folgenden TOP´s 9 und 11 bis 14 wurden ohne weitergehende Wortbeiträge beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) - Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
(Drucks. Nr. 2786/2019 mit 1 Anlage)



Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem beigefügten Beschlussvorschlag über die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Aktualisierung des Straßenverzeichnisses) in der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 10.
Einführung einer Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 2830/2019 mit 1 Anlage)


Antrag,

die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer mit Inkrafttreten zum 01.01.2020 sowie die Einrichtung einer Planstelle mit dem Wert E 9c TVöD zu beschließen.


Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2829/2019 mit 1 Anlage)


Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.01.2020 in Kraft treten.


Einstimmig


TOP 12.
3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2012
(Drucks. Nr. 2828/2019 mit 1 Anlage)


Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.01.2020 in Kraft treten.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 13.
Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in 2019
(Drucks. Nr. 2891/2019)


Antrag,


auf Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 765.000,- €, die für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters erforderlich geworden sind und gemäß § 117 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Die Deckung ist gewährleistet.


Einstimmig


TOP 14.
Finanzbericht September 2019 für den Teilhaushalt 14
(Informationsdrucksache Nr. 2613/2019 mit 2 Anlagen)


Zur Kenntnis genommen


TOP 15.
Bericht des Dezernenten

15.1. Finanzbericht zum Gesamthaushalt für den Monat September 2019
(Informationsdrucks. Nr. 2953/2019 mit 2 Anlagen)

15.2. Finanzbericht für den Monat Oktober 2019
(Informationsdrucks. Nr. 2950/2019 mit 1 Anlage)

15.3. Finanzbericht September 2019 für die Teilergebnishaushalte 20 und 32
(Informationsdrucks. Nr. 2898/2019 mit 2 Anlagen)

15.4. Sonstiges


Bevor Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe näher auf die Berichtspunkte 15.1 bis 15.3 einging, führte er einleitend aus, dass er aus gegebenem Anlass zunächst über zwei weitere Themen berichten wolle:

Zum Thema "Regionsumlage" habe er Ende August das letzte Mal hier im Gremium berichtet; seinerzeit sei neben der fristgerechten Einlegung eines Widerspruchs eine mögliche Klageerhebung anhängig gewesen. Nun habe man - ganz aktuell - einen gangbaren Weg in der vergangenen Woche gefunden. Im Folgenden stellte Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe die Eckpunkte dieses für alle Seiten gut tragbaren Kompromisses dar. Für die Stadt Hannover bedeute die gefundene Lösung eine unter dem Strich um 35 Mio. € geringere Belastung als ursprünglich vorgesehen. Darüber hinaus habe man miteinander vereinbart, dass ein transparenteres Verfahren zur generellen Festsetzung der Umlage gefunden werden solle. Im ersten Quartal des kommenden Jahres seien hierzu erste Treffen und Ergebnisse vorgesehen. Insgesamt gesehen sei das bis dato gefundene Konstrukt ein fairer Ausgleich der Gesamtinteressen.

Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe gab daraufhin zu einem weiteren Berichtspunkt das Wort an Frau Schaffert-Weiland:

Diese referierte im weiteren Verlauf des Berichtspunktes zur historischen Erstehung des sogenannten "Sicherheitsberichts" (2018 wurde zu den vorliegenden Kriminalitätsdaten der erste Bericht erstellt). Ein erweiterter Bericht sei in 2019 erzeugt worden. Frau Schaffert-Weiland trug u.a. zu den Einsatzgebieten und Aufgaben, aber auch zu Sondereinsätzen des städtischen Ordnungsdienstes in ihren folgenden Ausführungen vor.

Das Gremium bedankte sich für den fachkundigen Vortrag und die im Anschluss von Frau Schaffert-Weiland sowie Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe getätigten Antworten auf die von den Ausschussmitgliedern Ratsherren Dr. Menge, Bingemer und Wruck gestellten Nachfragen.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Dieser oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll beigefügt (Anlage III) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


Zu der anschließenden Präsentation der unter den TOP´s 15.1. bis 15.3 aufgeführten Finanzberichte und den entsprechenden Ausführungen von Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe gab es keine weiteren Rückfragen.

Zum Abschluss seines Berichts Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies dieser die Gremienmitglieder auf die zeitgleich stattfindende Verteilung des aktuellen Geschäftsberichts der Landeshauptstadt hin.



Damit wurde der öffentliche Teil der Sitzung beendet.






Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin












II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


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Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke schloss die 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 17:01 Uhr.




Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin