Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.11.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.10.2019)
Protokoll (erschienen am 13.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 20.11.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 7. November 2019,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Sitzungssaal,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.35 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (parteilos)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:

(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:

Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Planen und Stadtentwicklung)

Presse:

Frau Schröder (HAZ / Stadtanzeiger)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019


3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Neugestaltung der Heisterbergallee;
von Harenberger Meile bis Leo-Rosenblatt-Weg
(Drucks. Nr. 15-2476/2019 mit 1 Anlage)

4.1.1. ÄNDERUNGSANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2476/2019 Neugestaltung der Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-2815/2019)


5. A N T R Ä G E

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Veränderte Straßenführung "Hermann-Ehlers-Allee" in Richtung "Empelder Straße"
(Drucks. Nr. 15-2124/2019)


5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Turnhalle Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2651/2019)

5.2.2. Sanierung Sporthalle IGS Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2653/2019)

5.2.3. Neubau einer Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2655/2019)

5.2.4. Nutzung ehemaliger Schulparkplatz Am Ahlemer Holz
(Drucks. Nr. 15-2657/2019)






5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Aufstellen weiterer Mülleimer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2719/2019)

5.3.2. Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2019)

5.3.2.1. NEUFASSUNG Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2019 N1)


5.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

5.4.1. Abschaffung Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-1807/2019)

5.4.2. Festhaltebügel für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 15-2446/2019)

5.4.3. Dachbegrünung von öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-2447/2019)


5.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

5.5.1. Aufhebung der Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, und Unterbringung dieser in Wohnungen
(Drucks. Nr. 15-2030/2019)

5.5.2. Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zwischen den Endstationen der Stadtbahnen in Ahlem und Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2582/2019)

5.5.2.1. NEUFASSUNG Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zwischen den Endstationen der Stadtbahnen in Ahlem und Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2582/2019 N1)

5.5.3. Neuberechnung der Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2585/2019)


5.6. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

5.6.1. Einrichtung eines Natur-Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2146/2019)

5.6.1.1. NEUFASSUNG Einrichtung eines Natur-Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2146/2019 N1)




6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

6.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2767/2019)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


7. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019


8. PERSONALANGELEGENHEIT
(Drucks. Nr. 15-2768/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag zu Drucks. 15-2476/2019 „Neugestaltung der Heisterbergallee“ eingereicht wurde. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-2815/2019 unter TOP 4.1.1. behandelt.

Die geänderte Tagesordnung wird festgestellt.




TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019

Das Protokoll über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.09.2019 liegt nicht vor. Der Tagesordnungspunkt wird folglich abgesetzt.

TOP 3.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 18:32 Uhr.

Der erste Sprecher stellt sich als Mitarbeiter im Bereich der Flüchtlingshilfe vor und bezieht sich auf einen Antrag der AfD, welcher in der heutigen Sitzung zu TOP 5.4.1. („Abschaffung Integrationsbeirat“) geführt werde. Er erkenne hierin einen weiteren Versuch der AfD, um auf diesem Weg die Arbeit der Flüchtlingshelfer*innen zu behindern. Es sei allgemein bekannt, welche Bedeutung die Integration von zugereisten Menschen habe und welche Wichtigkeit in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich Tätigen und den politischen Vertretern*innen habe. Er bitte daher die Mitglieder des Bezirksrates den thematisierten Antrag abzulehnen.

Ein zweiter Sprecher bezieht sich auf Drucks. Nr. 15-2476/2019, welche heute zu TOP 4.1. behandelt werde („Neugestaltung Heisterbergallee“). Demzufolge sei geplant in einem ersten Bauabschnitt eine erste Querungshilfe zu installieren, welcher dann zu einem späteren Zeitpunkt – und im Rahmen eines weiteren Bauabschnittes – eine zweite Querungshilfe im Bereich Leo-Rosenblatt-Weg/Gartenstraße folgen solle. In diesem Zusammenhang solle die Verwaltung um Klärung gebeten werden, ob weiterhin die Überplanung und Anpassung des gesamten Straßenraumes beabsichtigt sei, wie es der Beschluss des Bezirksrates aus 2016 ausgewiesen habe. Diesem Antrag sei die Verwaltung durch ihre Entscheidung letztlich gefolgt. In dieser Entscheidung sei eine Vorstellung der Neugestaltung des Straßenbereiches für den Herbst 2016 vorgesehen worden. Tatsächlich sei dann eine Bereitstellung finanzieller Mittel zur Durchführung der beschriebenen Maßnahmen erst in 2019 erfolgt. Es stelle sich nunmehr – in Anbetracht der vergangenen Zeit – die Frage, ob durch den Bau einer zweiten Querungshilfe die Neugestaltung des, nach seiner Wahrnehmung, überdimensionierten Straßenraumes überflüssig gemacht werden solle. Ferner bestünde Klärungsbedarf in Bezug auf die Situation im Bereich der dortigen Bushaltestelle und der dort verlaufenden Straßenkreuzung Gartenstraße/Am Asphaltberge. Ferner müsse auch erörtert werden, welche für die Planung notwendigen Rahmenbedingungen die Verwaltung für die Durchführung einer vorgesehenen Verkehrszählung erwarte. Zudem müsse man fragen, weshalb eine solche Verkehrszählung nicht längst erfolgt sei, unter Berücksichtigung des nunmehr zwischen Beschlussfassung und Maßnahmenbeginn vergangenen Zeitraumes. Im Sommer 2019 sei der problematisierte Straßenbereich durch die Verwaltung komplett neu asphaltiert worden, was jedoch angeblich nicht zu einer Abkehr von der Absicht der Neugestaltung dieses Bereiches geführt habe. Somit stelle sich ebenfalls die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, wenn man sämtliche Maßnahmen (Asphaltierungen und Installation von Querungshilfen) in einer Gesamtmaßnahme vollzogen hätte. Auf diesem Weg hätten sicherlich finanzielle Mittel eingespart werden können. Insgesamt sei die vorliegende Planung nach seiner Auffassung als äußerst unbefriedigend zu bewerten. Letztlich verweist der Sprecher auf die Stimmen mehrerer ihm bekannter Einwohner*innen, die die Einrichtung einer Bushaltestelle in diesem Straßenbereich begrüßen würden.

Herr Graen teilt mit, dass ihm zu dieser Thematik keine umfänglichen Informationen vorliegen würden. Er bittet um eine schriftliche Übermittlung der vorgebrachten Fragestellungen, damit diese zur Klärung an den zuständigen Fachbereich Tiefbau weitergeleitet werden können. Nach seinem Kenntnisstand sei die Installation einer ersten Querungshilfe baulich vorgezogen worden, um zunächst eine Entschärfung in der verkehrlichen Ortseingangssituation herbeizuführen. Es sei davon auszugehen, dass die Einrichtung einer zweiten Querungshilfe erst in einem späteren Bauabschnitt vorgesehen sei, da zunächst die abschließende Errichtung des derzeit in Bau befindlichen Supermarktes in diesem Bereich abgewartet werden solle. Die Durchführung einer Verkehrszählung solle auch aus diesem Grund vermutlich erst nach Inbetriebnahme dieses Supermarktes erfolgen, um dann im Rahmen der Maßnahme die tatsächliche Verkehrssituation abbilden zu können. Weitere Auskünfte könne hierzu letztlich der Fachbereich Tiefbau erteilen. Herr Graen sagt diesbezüglich eine Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter*innen zu, sofern man ihm eine Verschriftlichung der vorgetragenen Fragen zukommen lasse.

Bezirksratsherr Höhne führt ergänzend aus, dass die Beibehaltung einer stadtauswärts führenden Linksabbiegespur, welche die Autofahrer*innen auf den dortigen Supermarkt leite, von Wichtigkeit sei. Andernfalls drohe eine Behinderung der geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen, welche durch den Abbiegeverkehr im Verkehrsfluss beeinträchtigt würden. Darüber hinaus betrachtet Bezirksratsherr Höhne die vorangegangenen Anmerkungen des zweiten Sprechers als zutreffend und sinnvoll.

Ein dritter Sprecher stellt sich als Anwohner des Friedrich-Rasche-Winkels in Badenstedt vor. In diesem Wohnbereich seien nunmehr Parkplätze durch die Verwaltung ausgewiesen worden, was, nach seinem Kenntnisstand, auf einen Bezirksratsbeschluss aus 2017 zurückzuführen sei. Man sei von der Durchführung dieser Maßnahme überrascht worden, sodass man sich an die zuständige Fachverwaltung der Landeshauptstadt Hannover gewandt habe. In Folge dessen seien die entsprechenden Arbeiten zunächst gestoppt worden. Er bitte nunmehr um einen Sachstandsbericht in dieser Angelegenheit. Es stelle sich die Frage, ob eine weitere Ausführung vorgesehen und überhaupt notwendig sei. So sei eine der Parkmöglichkeiten unter anderem vor dem Grundstück des Sprechers und dem seiner Nachbarn vorgesehen, was er als äußerst kritisch betrachte.



Frau Sufin sichert dem Sprecher einen Kontakt zum Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover zu und ergänzt, dass aus Anlass eingegangener Anlieger*innen-Beschwerden im Jahr 2017 zu fehlenden öffentlichen Stellplätzen, häufig registriertem Parken außerhalb vorhandener Markierungen sowie eines diesbezüglichen Auftrages des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, die Markierung von öffentlichen Stellplätzen in den zuletzt endausgebauten Straßen Friedrich-Rasche-Winkel und Gustav-Schenk-Weg erfolge. Eine Vorstellung der Planung habe in öffentlicher Sitzung im März 2018 stattgefunden.

Der dritte Sprecher bedankt sich für die Stellungnahme und räumt ein, dass der entsprechende Parkplatzbedarf wohl damals durchaus von einigen Anwohnern*innen festgestellt worden sei. Andererseits gebe es auch mehrere Anwohner*innen, die eine solche Notwendigkeit überhaupt nicht erkennen könnten.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass zu jener Zeit mehrere Einwohner*innen zu dieser Thematik in der Fragestunde des Bezirksrates vorgesprochen und eindrucksvoll auf die Notwendigkeit der Einrichtung solcher Parkmöglichkeiten hingewiesen hätten. Aufgrund dieser Eindrücke hätten sich die politischen Vertreter*innen letztlich mehrheitlich für die Installation der gewünschten Parkflächen ausgesprochen.

Bezirksratsherr Alfermann bekräftigt die Ausführungen des Bezirksbürgermeisters und weist darauf hin, dass damals in der Tat eine Vielzahl von Einwohnern*innen ihren Unmut über fehlende Parkmöglichkeiten zum Ausdruck gebracht hätten. Gemeinsam mit Bezirksratsherrn Sorge und etwa zwanzig Anwohnern*innen habe im Anschluss eine Ortsbegehung stattgefunden, um die bestehende Situation in Augenschein zu nehmen. Hieraus habe, nach Verlauf des vorgesehenen Antragsverfahrens, letztlich die Installation verkehrsberuhigender Maßnahmen und die nun begonnene Einrichtung von Parkplätzen resultiert.

Der dritte Sprecher bestätigt die beschriebenen Abläufe, bezweifelt jedoch, ob man tatsächlich das Ansinnen der Mehrheit der Anwohner*innen vertreten habe. Zudem sei die jetzige Maßnahme der Verwaltung in Frage zu stellen, da die Parkplätze – wie beschrieben – teilweise direkt vor den Grundstücken der Eigentümer vorgesehen seien.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die Ausführungen von Frau Sufin und stellt weitere Informationen zum Fortgang der Maßnahmen in Aussicht.

Bezirksratsherr Rosenzweig bittet diesbezüglich auch um eine Unterrichtung der Bezirksratsmitglieder.

[Protokollantwort zum weiteren Maßnahmenablauf im Bereich des „Friedrich-Rasche-Winkels“, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich Tiefbau:

Stellplatzmarkierung:
Die Arbeiten wurden aufgrund dringender Terminarbeiten der beauftragten Rahmenbaufirma vorläufig unterbrochen. Sobald diese wichtigen Terminleistungen abgeschlossen sein werden, nimmt das Bauunternehmen die Pflasterarbeiten in Badenstedt-West wieder auf und führt diese weiter bzw. zu Ende.
Von der Verwaltung gestoppt wurde lediglich die Ausführung der ursprünglich vor den Grundstücken Friedrich-Rasche-Winkel 59/61 und 63/65 geplanten öffentlichen Stellplätze, da in den dortigen Vorgärten zusätzliche Stellplätze/Stellflächen befestigt worden sind, die sonst nicht mehr erreichbar wären. Es wird sich diesbezüglich eine Prüfung anschließen.

Gehwege Katrin-Sello-Weg:
Im Bereich Katrin-Sello-Weg wurden die Arbeiten mit Ausnahme der Baumscheibeneinfassung, deren Borde über einen längeren Zeitraum herstellerseitig nicht lieferbar waren, fertiggestellt. Nach Lieferung der notwendigen Hochborde werden auch diese Arbeiten zum Abschluss gebracht.]

Ein vierter Sprecher stellt sich als Anwohner des Wohngebietes Trappenkehre vor und teilt mit, dass im Bereich seiner Nachbarschaft auf einem öffentlichen Grundstück (Trappenkehre/Am Schnepfenweg) Müll abgelagert worden sei. Grundsätzlich obliege den Anwohnern*innen die Pflege der angrenzenden Grundstücksbereiche; der benannte öffentliche Bereich werde jedoch absichtlich zur beschriebenen Müllabsonderung zweckentfremdet und führe letztlich zu einem störenden Ortsbild. Der Sprecher bittet um Beseitigung der genannten Abfälle und Einwirkung auf den Verursacher.

Bezirksratsfrau Dudda zeigt auf, dass in der beschriebenen Angelegenheit ggf. auch ein Schiedsverfahren initiiert werden könne, so sich die Situation zwischen den beteiligten Parteien vor Ort nicht anderweitig beruhigen lasse.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt zunächst eine Weiterleitung der beschriebenen Verunreinigung an den Abfallwirtschaftsbetrieb AHA in Aussicht. Sofern sich in Zukunft weitere nachbarschaftliche Schwierigkeiten darstellen sollten, könne ggf. auch eine Einbeziehung des im Stadtbezirk eingesetzten Schiedsmannes angedacht werden.

[Protokollhinweis: Die Verwaltung hat eine Weiterleitung des Hinweises an den Abfallwirtschaftsbetrieb AHA veranlasst. Von dieser Seite wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine Entsorgung des abgelagerten Abfalls veranlasst und bereits durchgeführt wurde.]

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 18:46 Uhr.

Durchgeführt von 18:31 Uhr bis 18:46 Uhr.










TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Neugestaltung der Heisterbergallee;
von Harenberger Meile bis Leo-Rosenblatt-Weg

(Drucks. Nr. 15-2476/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,

der Neugestaltung der Heisterbergallee zwischen Harenberger Meile und Leo-Rosenblatt-Weg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 108.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen , Heisterbergallee

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.


TOP 4.1.1.
ÄNDERUNGSANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2476/2019 Neugestaltung der Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-2815/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ergänzen:

Die Neugestaltung der Heisterbergallee ist schnellstmöglich bis zur Gartenstraße fortzusetzen. Dabei sind neben der sicheren Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr zwischen den beiden Nahversorgern auch eine Verengung des Straßenraums, die Sanierung des nördlichen Fuß/Radweges und die Anlage von zeitgemäßen Bushaltestellen zu berücksichtigen.

Bezirksratsherr Egyptien führt aus, dass eine Verengung des Straßenraumes im beschriebenen Bereich abzulehnen sei. Eine Verengung bedeute letztlich auch, dass die Nutzer*innen einspuriger Fahrzeuge (zum Beispiel Mofas) den Straßenverkehr dann behindern und auch selbst in gefährliche Situationen geraten würden. Diese müssten schließlich den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsregelungen Folge leisten und dürften im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch nicht auf angrenzende Radwege ausweichen.

Bezirksratsherr Rosenzweig kann den Ausführungen des Vorredners nicht beipflichten. Eine breitere Straßenführung würde eher dazu verleiten einspurige Verkehrsteilnehmer*innen zu überholen, was dann erst recht eine Gefährdung herbeiführe.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet zunächst um Abstimmung über den eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Drucks. Nr. 15-2815/2019.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über die vorliegende Beschluss-Drucks. Nr. 15-2476/2019 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 5.

A N T R Ä G E

TOP 5.1.

der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.

Veränderte Straßenführung "Hermann-Ehlers-Allee" in Richtung "Empelder Straße"

(Drucks. Nr. 15-2124/2019)


Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche
anzuweisen, die Straßenführung der ‘Hermann-Ehlers-Allee‘ hinter der Abfahrt der B65, die Fahrspur der rechten Straßenseite lediglich für Rechtsabbieger in Richtung Badenstedt und die linke Fahrspur als kombinierte Fahrspur, sowohl für Geradeausfahrt als auch für Linksabbieger, einzurichten. Im weiteren Verlauf wird die Fahrbahn durch die zusätzliche Linksabbiegespur dreispurig, sodass die mittlere Spur zur Geradeausspur in Richtung Empelde wird.

Bezirksratsherr Sorge verweist auf eine zwischenzeitliche Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover zu dieser Angelegenheit. Man erachtet den in diesem Rahmen vorgebrachten Vorschlag zur künftigen Straßenführung als sinnvoll. Man regt daher eine entsprechende Anpassung des vorgetragenen Antrags an.

Bezirksratsfrau Dudda ist die erwähnte Stellungnahme der Verwaltung bekannt. Die hierin dargestellten Ausführungen seien lediglich auf Basis einer Verkehrsbeobachtung in der Zeit von 15:30 Uhr bis 16:15 Uhr erfolgt. Dies sei – in Anbetracht eines 24-Stunden-Tages – ein viel zu kleiner Zeitraum, um hieraus zielführende Ableitungen herstellen zu können. Sie selbst befahre den genannten Straßenbereich mehrfach am Tag und komme daher zu dem Schluss, dass der Vorschlag der Verwaltung den beschriebenen Kernproblemen in diesem Bereich noch nicht ausreichend abhelfe. Man werde daher an dem eingebrachten Antrag in der vorliegenden Form festhalten.

Bezirksratsherr Bretthauer bezieht sich ebenfalls auf die Stellungnahme der Verwaltung und zitiert hieraus, dass die Einrichtung einer reinen Rechtsabbiegerspur die Gesamtleistung nicht erhöhen würde. Dies sei nach seiner Auffassung vollkommen falsch. Es sei ausdrücklich zu bemerken, dass die vorhandene Linksabbiegerspur keinesfalls ausgelastet sei und demnach auch keine Behinderung in diesem Bereich zu erwarten sei, wenn man entsprechende Straßenführungsanpassungen im Sinn des Antrags der CDU-Fraktion vornehmen würde.

Bezirksratsherr Alfermann kann den Darstellungen der CDU-Fraktion nicht folgen. Es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Hauptverkehrszeiten bei der jetzigen Straßenführung auch kurzzeitige Rückstauphasen ergeben würden. Doch letztlich handele es sich lediglich um Verzögerungen von wenigen Minuten, die in Anbetracht der allgemeinen Forderung nach einer Beruhigung des städtischen Straßenverkehrs durchaus tolerierbar seien. Eine veränderte Straßenführung – auf Basis des Antrags der CDU-Fraktion – werde lediglich eine Problemverlagerung auf die linke Fahrspur zur Folge haben, welche den Verkehr auf die dort verlaufende B65 führe und dann zu einer Behinderung des herrschenden Schwerlastverkehrs beitragen werde. Hieraus würden sich dann erst recht erschwerte Verkehrslagen und Stausituationen ergeben. Die jetzige Verkehrsregelung sei sinnvoll, sodass er dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Dudda bekräftigt noch einmal, dass der Erhebungszeitraum der Verwaltung nicht ausreichend sei und zu anderen Tageszeitpunkten (und im Tagesmittel) ein erheblich größeres Verkehrsaufkommen festzustellen sei. Die getroffenen Ableitungen der Verwaltung würden daher keine Problemlösung herbeiführen.

Bezirksratsherr Sorge führt aus, dass sich aus den vorangegangenen Beiträgen weiterer Beratungsbedarf für die SPD-Fraktion ergebe. Insofern ziehe man den Antrag ein zweites Mal in die Fraktionen.

Herr Löpp verweist auf § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wonach eine weitere Vertagung eines Tagesordnungspunktes in Frage kommt, sofern dem durch einen Mehrheitsbeschluss des Bezirksrates zugestimmt werde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet hierzu um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.

[Protokollhinweis: Eine Behandlung des vorgenannten Antrags erfolgt somit in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019.]


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Turnhalle Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2651/2019)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum Ahlem in der Petit-Couronne-Straße unverzüglich in das städtische Sanierungsprogramm aufzunehmen und kleinere dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten für einen reibungslosen Sportbetrieb sofort vorzunehmen.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion über den Antrag verwundert zeige, da einerseits eine sofortige Aufnahme des Objektes in das städtische Sanierungsprogramm, andererseits aber auch eine unverzügliche Vornahme kleinerer Instandsetzungsmaßnahmen gefordert werde. Man stelle sich die Frage, welche Ursachen zu den geschilderten Mängeln geführt hätten und weshalb es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Aufgaben der laufenden Geschäfte der Verwaltung handele, zumal die Sporthalle ohnehin für die Durchführung des bestehenden Sportprogrammes genutzt und benötigt werde. Er bittet die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hierzu um nähere Ausführungen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze teilt mit, dass die geäußerten Unklarheiten durch die Verwaltung aufgelöst werden müssten. In der Funktion als Mitglied des Stadtbezirksrates komme ihr in erster Linie eine gestalterische Aufgabe zu.

Bezirksratsherr Höhne stellt die Ablehnung des Antrags seiner Fraktion in Aussicht, da hier Mängel aufgezeigt würden, die die Verwaltung – ohne Hinweis durch politische Gremien – im Rahmen ihrer wahrzunehmenden Verpflichtungen ohnehin und ohne Aufforderung beheben müsste.

Bezirksratsherr Alfermann könne den Standpunkt seines Vorredners nicht verstehen. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sei durchweg zu begrüßen, da er die Sanierung einer maroden Sportstätte zum Ziel habe.

Durch Bezirksratsherrn Politze wird ausgeführt, dass er die Darstellung von Bezirksratsherrn Höhne ebenfalls nicht nachvollziehen könne. Es entspreche der Aufgabe der politischen Vertreter*innen Anregungen aus dem Kreis der Einwohner*innen bzw. Vereine und Verbände aufzugreifen, die auf bestehende Missstände hinweisen würden. Der Ausführung von Bezirksratsherrn Höhne folgend, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass speziell von dessen eigener Fraktion gar keine gleich oder ähnlich lautenden Anträge mehr eingebracht werden dürften, da demnach alle diesbezüglichen Aspekte durch die Pflichterfüllung im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung abgedeckt sein müssten. Doch genau dieser Themenfelder würde eine Vielzahl der Anträge der CDU-Fraktion entspringen. Es sei im vorliegenden Sachverhalt festzustellen, dass aufgrund der Schadhaftigkeit des Objektes immer wieder Sportunterricht oder Hallenzeiten der Vereine ausfallen müssten. Insofern habe man die angetragenen Hinweise aufgegriffen und den vorliegenden Antrag formuliert. Weshalb die Verwaltung die beschriebenen Missstände nicht im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung behebe, könne durch die CDU-Fraktion im Rahmen einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage sicherlich aufgeklärt werden.

Bezirksratsherr Hirche stellt eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag in Aussicht. Es sei jedoch anzumerken, dass die aufgezeigten Mängel letztlich auf eine verfehlte Politik der rot-grünen Ratskoalition zurückzuführen seien, die offenkundig über Jahre hinweg nicht für eine Erhaltung der vorhandenen Schulen und Sportstätten eingetreten sei. Es sei eine Katastrophe, dass man die Kinder in schadhaften Einrichtungen unterrichten und Sport treiben lassen müsse. Schon vor Jahren hätte mit Nachhaltigkeit eine Sanierung und Pflege der bestehenden Objekte betrieben werden müssen.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag in die Fraktionen zieht, um sich vor Ort noch einmal einen Eindruck über die geschilderten Verhältnisse verschaffen zu können.

[Protokollhinweis: Eine Behandlung des vorgenannten Antrags erfolgt somit in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019.]






TOP 5.2.2.
Sanierung Sporthalle IGS Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2653/2019)

Bezirksratsherr Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert den Hallenboden der Sporthalle der IGS Badenstedt am Salzweg unverzüglich Instand zu setzen, um kostenträchtige Folgeschäden zu vermeiden.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob der in der Sporthalle der IGS Badenstedt beheimatete TV Badenstedt weiterhin mit einer Handball-Mannschaft in der Bundesliga vertreten sei.

Bezirksratsherr Politze und Bezirksratsherr Breitkreutz bejahen dies.

Bezirksratsherr Breitkreutz führt weiter aus, dass die Schäden unter anderem durch Haftmittel entstehen würden, welche durch die Sportler*innen auf diesem hohen Niveau verwendet werden müssten. Der Sportverein sei dann in der Folge zu einer Instandhaltung des Hallenbodens verpflichtet. Durch die hierbei zur Anwendung kommende Flüssigkeit könnten dann bei dauerhafter Einwirkung Schäden im Hallenboden nicht ausgeschlossen werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.2.3.
Neubau einer Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2655/2019)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden Planungen für eine neue Grundschule am Standort des derzeitigen „Schlichtwohngebietes Geveker Kamp“ vorzunehmen und dafür einen Zeit- und Finanzierungsplan zu erstellen.

Bezirksratsherr Rosenzweig teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag in die Fraktionen zieht.

[Protokollhinweis: Eine Behandlung des vorgenannten Antrags erfolgt somit in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019.]







TOP 5.2.4.
Nutzung ehemaliger Schulparkplatz Am Ahlemer Holz
(Drucks. Nr. 15-2657/2019)

Bezirksratsherr Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der unverzüglichen Umsetzung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan 852 1. Änderung hinsichtlich der Teilfläche östlich der Straße Am Ahlemer Holz und der angrenzenden Bebauung an der Fritz-Reuter-Straße zu beginnen. Sie wird beauftragt, hierfür bis zum 31.12.2019 einen Zeitplan vorzulegen.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass die auf dem beschriebenen Areal befindlichen Containeranlagen nach seinem Kenntnisstand noch in Benutzung stünden bzw. weiterhin für die Unterbringung von obdachlosen Menschen benötigt würden. Er bittet hierzu die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand. Ferner handele es sich bei dem problematisierten Bereich nach seiner Wahrnehmung um ein städtisches Grundstück, sodass die Landeshauptstadt Hannover hierfür ohnehin einen Bebauungsplan vorlegen müsse. Auch hierzu bittet Bezirksratsherr Höhne um nähere Ausführungen der Verwaltung.

Herr Graen teilt mit, dass es sich in der Tat um ein städtisches Grundstück handele. Bezüglich des weiteren Ausschreibungs- und Bauplanungsverfahrens würden konkrete Informationen nachgereicht.

[Protokollantwort: Sobald das Grundstück frei von anderen Nutzungen ist, werden die Fachbereiche Wirtschaft und Planen und Stadtentwicklung gemeinsam eine Ausschreibung zur Bebauung des Grundstücks mit Gartenhofhäusern auf den Weg bringen und nach vorher festgelegten Bewertungskriterien im Anschluss einen Erwerber auswählen. Dies erfolgt im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung.
Der abschließende Verkauf des städtischen Grundstücks an den Erwerber/Bauherren erfordert die Zustimmung des Rates und wird entsprechend durch eine (vertrauliche) Drucksache vorbereitet.]

Darüber hinaus erkundigt sich Bezirksratsherr Höhne bezüglich der derzeitigen Weiternutzung einzelner Schulräume innerhalb des früheren Schulgebäudes zu Unterrichtszwecken. Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion sei dies vor allem aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich.

Frau Sufin informiert mit Bezug auf die Modulanlage zur Unterbringung von obdachlosen Personen in der Petit-Couronne-Straße, dass die Familien zwischenzeitlich ausgezogen seien. Der Unterkunft seien derzeit sechs männliche obdachlose Personen zugewiesen. Hinsichtlich der Annahme, dass das ehemalige Schulzentrum auch derzeit für Unterrichtszwecke genutzt werde, zitierte Frau Sufin die Antwort der Verwaltung zu einer Anfrage aus der Sitzung am 05.09.2019 (Drucks.-Nr. 15-2123/2019 F1). Danach werden zwei Räume im Obergeschoss der Sporthalle von der Heisterbergschule zu Unterrichtszwecken der Sprachlernklassen genutzt.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag in die Fraktionen zieht.

[Protokollhinweis: Eine Behandlung des vorgenannten Antrags erfolgt somit in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019.]


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Aufstellen weiterer Mülleimer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2719/2019)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert entlang des wie folgt beschriebenen Standortes Mülleimer aufzustellen und diese regelmäßig zu entleeren:
Beginnend am Ende Nibelungenweg/ Anfang Carl-Buderus-Straße, in Richtung Westen bis zum Vereinsheim des KGV Nibelungen, danach weiterführend nördlich Richtung Albrecht-Schaeffer-Weg und Lenther Chaussee, parallel zum Flüsschen Bade, bis zur Fösse und dann östlich ca. 500 m an der Fösse entlang (Karte siehe Anlage).



Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass – nach Ihrer Erinnerung – weitere Mülleimer in der Regel im Zusammenhang mit Parkbänken errichtet werden. Zudem stelle sich die Frage, ob vor Ort tatsächlich ein erhöhtes Müllaufkommen festgestellt worden sei.

Bezirksratsherr Reglitz bejaht dies und verweist hierzu auf zahlreiche eigene Beobachtungen. Auch andere Spaziergänger*innen würden immer wieder auf eigene Initiative achtlos weggeworfenen Müll aufsammeln und in weiter entfernten Müllbehältern entsorgen. Mehrere Einwohner*innen hätten auf die Notwendigkeit weiterer Entsorgungsbehälter hingewiesen.

Bezirksratsherr Stamer fragt ergänzend, wie viele Müllbehälter nach Einschätzung von Bezirksratsherrn Reglitz notwendig seien. Nach seiner Beurteilung sollte an dieser Stelle eine konkrete Bezifferung vorgenommen werden.

Bezirksratsherr Reglitz verweist hierzu auf die Einschätzung und die Erfahrungswerte des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Bezirksratsherr Alfermann ergänzt, dass im Bereich des Nibelungenweges nur eine einzige Parkbank installiert sei, sodass insgesamt ein Erfordernis weiterer Parkbänke gegeben sei, welche man in diesem Zuge auch mit der Einrichtung weiterer Abfallbehälter kombinieren könnte. Zudem sei in diesem Zusammenhang eine Zuständigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebes AHA nicht gegeben. Vermutlich sei hierzu der Fachbereich Tiefbau bzw. der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover einzubeziehen. Obwohl die Einrichtung weiterer Mülleimer grundsätzlich zu begrüßen sei, müsse jedoch auch befürchtet werden, dass dann im Bereich des Nibelungenweges ggf. Grün- und Gartenabfälle durch die angrenzenden Kleingartenparzellen entsorgt würden.

Von Bezirksratsherrn Egyptien wird Unterstützung des eingebrachten Antrags in Aussicht gestellt. Unter anderem sei die Aufstellung eines Mülleimers im Bereich der Wassertretstelle an der Fösse sinnvoll. Weitere Aufstellpunkte könnten bezeichnet werden.

Aufgrund der Vielzahl der im Diskussionsverlauf aufgebrachten Aspekte empfiehlt Bezirksratsherr Alfermann eine Neuformulierung des behandelten Antrags, sodass dieser dann für die Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019 neu eingebracht und erneut diskutiert werden könne.

Bezirksratsherr Breitkreutz empfiehlt die Aufnahme des Hinweises, dass die beantragten Mülleimer höchstens eine Öffnung mit einem Durchmesser von 15 bis 20 Zentimetern aufweisen sollten. Andernfalls drohe in der Tat die Gefahr, dass die Behälter für die Entsorgung von Grünschnitt zweckentfremdet würden.

Bezirksratsfrau Loß berichtet, dass die zusätzliche Aufstellung von Parkbänken (und Mülleimern) auch dazu beitragen könne, dass in diesem Umfeld dann eine zunehmende Nutzung für Grillfeiern und Partys von Jugendlichen eintrete. Dies habe man zum Beispiel auch im Bereich eines Spielplatzes nahe des Kleingärtnervereins Nibelungen feststellen müssen. Dies hätte dann außerdem zur Folge, dass eine sehr konsequente Entleerung der Mülleimer sichergestellt werden müsse, welche im Übrigen mitnichten ausschließlich für Grünabfälle durch die Kleingärtner*innen genutzt würden.

Bezirksratsherr Hirche unterstützt die Darstellung von Bezirksratsherrn Alfermann. Die zusätzliche Einrichtung von zwei Parkbänken sowie zwei Abfallbehältern würde zu einer Lösung des geschilderten Problems ausreichen. Man müsse auch an die vielen älteren Einwohner*innen denken, welche über weitere Sitzgelegenheiten ohne Zweifel sehr dankbar wären.

Bezirksratsherr Reglitz stellt eine Überarbeitung des vorgestellten Antrags in Aussicht und zieht diesen daher zunächst zurück.


TOP 5.3.2.
Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße in Kooperation mit der IGS Badenstedt und dem Kulturtreff Plantage farblich aufgewertet werden kann.

Bezirksratsherr Höhne erinnert an die Umgestaltung anderer Bunker, die in der Vergangenheit bereits erfolgt sind. Er unterbreitet daher den Vorschlag, dass ein entsprechendes Neugestaltungskonzept möglichst vor der Umsetzung in einer Sitzung des Stadtbezirksrates vorgestellt werden sollte.

Bezirksratsherr Rosenzweig stimmt diesem Änderungsvorschlag zu und veranlasst eine Neufassung des Antrags.


TOP 5.3.2.1.
NEUFASSUNG Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2019 N1)

Herr Löpp verliest den geänderten Antragstext.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße in Kooperation mit der IGS Badenstedt und dem Kulturtreff Plantage farblich aufgewertet werden kann. Vorab soll eine Vorstellung des vorgesehenen Gestaltungskonzeptes im Stadtbezirksrat erfolgen.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den neugefassten Antrag.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 5.4.1.
Abschaffung Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-1807/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,
den Integrationsbeirat im Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ersatzlos zu streichen.

Bezirksratsfrau Dudda berichtet, dass sie bereits seit vielen Jahren Mitglied des Integrationsbeirates sei und in dieser Zeit noch nicht ein Mal Bezirksratsherrn Hirche bei einer der Sitzungen begegnet sei. Es stelle sich somit die Frage, wie dieser sich ein Urteil über das Gremium erlauben und sogar dessen Abschaffung fordern könne.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek stellt die Ablehnung des Antrags durch die SPD-Fraktion in Aussicht. In 2008 sei eine Gründung der Integrationsbeiräte ins Leben gerufen worden, welche seit diesem Zeitpunkt eine Brücke zwischen den Migranten*innen und den politischen Vertretern*innen in den einzelnen Stadtbezirken darstellen würden. In den zurückliegenden Jahren seien zahlreiche Projekte für die Integration in diversen Gruppen und Altersstufen entwickelt und durchgeführt worden, welchen den Menschen aller Stadtteile zu Gute gekommen seien. Hierbei seien vielfältigste Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Wohlfahrtsverbände in Erscheinung getreten. Nicht zuletzt aufgrund der aktuell in Deutschland zu beobachtenden Entwicklungen, die immer wieder von Rassismus und Ausgrenzung geprägt seien, sei der Antrag der AfD durch den Stadtbezirksrat entschieden abzulehnen.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird entgegnet, dass er im Rahmen seines Mandates berechtigt sei fundierte Anträge nach seiner Überzeugung in den Bezirksrat einzubringen. Er verbitte sich darüber hinaus fortwährende Belehrungen bezüglich seiner Handlungsweise. Er habe den vorliegenden Antrag insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis eingebracht. Die inhaltlichen Aspekte, welche im Rahmen der Sitzungen des Integrationsbeirates behandelt würden, könnten ebenso gut durch die Sitzungen des Stadtbezirksrates erörtert werden. Es habe zudem den Anschein, als ob der Integrationsbeirat für manch ein Mitglied ein willkommenes Gremium sei, um ggf. einen weiteren Posten einnehmen zu können. Anhand der mit der Obdachlosenunterkunft Am Ahlemer Holz einhergehenden Schwierigkeiten, habe man zuletzt erkennen können, dass Integration an dieser Stelle nicht vorhanden gewesen sei. Andernfalls hätte eine anderweitige Unterbringung der dort untergebrachten Menschen nicht erfolgen müssen.

Bezirksbürgermeister Göbel rügt an dieser Stelle Zwischenbemerkungen aus dem Publikumsbereich, welche während der Ausführungen von Bezirksratsherrn Hirche formuliert worden sind.

Bezirksratsherr Alfermann führt an, dass sich der Integrationsbeirat ausschließlich aus ehrenamtlich Tätigen zusammensetze, sodass hieraus auch keine Kosten entstehen würden, wie sie zuvor durch Bezirksratsherrn Hirche angeführt worden seien. Es sei durchaus sinnvoll, dass auch politische Vertreter*innen Mitglieder des Integrationsbeirates seien, da auf diesem Wege zugleich eine Verbindung mit der Politik gegeben sei. Zudem würden die einzelnen Integrationsprojekte durch eine persönliche Vorstellung an die Mitglieder des Integrationsbeirates herangetragen, sodass sich diese ein fundiertes Bild über die Absichten und Inhalte verschaffen könnten. Dies sei aufgrund des zeitlichen und organisatorischen Volumens im Rahmen einer Stadtbezirksratssitzung keinesfalls abzubilden. Das derzeitige Verfahren sei sinnvoll, zielführend und biete den Menschen mit Migrationshintergrund zudem ein angemessenes Forum für ihre Ideen, Wünsche und Anregungen.

Bezirksratsfrau Loß ergänzt, dass die Mitglieder des Integrationsbeirates die eingebrachten Projekte, Veranstaltungen und Initiativen mit viel Engagement und Nachhaltigkeit begleiten und erörtern würden. Die hierfür notwendige Zeit würde den Rahmen einer Stadtbezirksratssitzung auf erhebliche Weise sprengen.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass sie sich nicht belehrend an Bezirksratsherrn Hirche gewandt habe, sondern allenfalls in höchstem Maße verwundert. Sie könne beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie man sich ein Urteil über ein Gremium erlauben könne, ohne dieses selbst durch persönliche Eindrücke erlebt zu haben.

Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass er sich leider nicht verwundert zeige, dass ein solcher Antrag der AfD eingebracht worden sei. Er bringe jedoch zum Ausdruck, in welcher Weise sich das Demokratieverständnis dieser Partei darstelle. Offenkundig herrsche auf Seiten der AfD Angst vor der Vorstellung, dass Menschen mit Migrationshintergrund gemeinsam mit Vertretern*innen der Politik Projekte der Integrationsarbeit gestalten und fördern würden. Der Integrationsbeirat bestehe sowohl aus Mitgliedern, die einen Migrationshintergrund aufwiesen als auch aus politischen Vertretern*innen aus den Reihen des Bezirksrates. Dies sei ein gelungenes Beispiel für echte Demokratiebildung. Mit dem vorliegenden Antrag stelle Bezirksratsherr Hirche unter Beweis, dass an gelebter Demokratie kein Interesse bestehe. Auf diese Weise habe man auf Seiten der AfD die Maske fallen lassen. Selbstverständlich werde man den Antrag ablehnen, da dieser lediglich zum Ausdruck bringe, dass man Menschen mit Migrationshintergrund nicht an politischen Entscheidungen teilhaben lassen wolle. Es sei umso positiver zu betrachten, dass dieses Ansinnen deutlich in Erscheinung trete und der Bezirksrat die Gelegenheit habe diesem Bestreben mit einem deutlichen Signal entgegenzutreten.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek weist darauf hin, dass sie selbst als Mitglied des Integrationsbeirates und aufgrund ihres Migrationshintergrundes die politische Teilhabe im Rahmen eines demokratischen Gremiums durchsetzen wolle. Man müsse bedenken, wie viele Menschen aus unterschiedlichsten Ländern und mit vielfältigsten Religionen in diesem Stadtbezirk beheimatet seien. Eine Stigmatisierung einzelner Gruppen, wie zum Beispiel die zuvor benannten obdachlosen Personen aus der Unterkunft Am Ahlemer Holz, dürfe nicht als Instrument in einem demokratischen Miteinander dienen. Sie werde sich auch weiterhin mit Nachdruck für den Bestand des Integrationsbeirates einsetzen.

Bezirksratsherr Hirche bezieht sich auf die vorherigen Ausführungen von Bezirksratsherrn Politze und teilt mit, dass es nicht überraschend sei, dass sich die SPD an der AfD abarbeiten müsse. Aus seiner Erfahrung als stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD Hannover könne er berichten, dass Mitglieder seiner Partei ebenfalls häufig über einen Migrationshintergrund verfügen würden. Insofern könne von einer Politik der Fremdenfeindlichkeit keine Rede sein. Er selbst vertrete ausdrücklich keine ablehnende Haltung gegenüber ausländischen Menschen. Es müsse jedoch erlaubt sein darauf hinzuweisen, dass sich zugereiste Personen an die in Deutschland geltenden Gesetze halten müssten. Ebenso umfasse die Gesetzgebung und Rechtsprechung auch die Maßgabe, dass Menschen ohne einen anerkannten Aufenthaltstitel das Land auch wieder verlassen müssten. Diese Erkenntnis habe jedoch nichts mit einer „rechten“ Einstellung zu tun.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.4.2.
Festhaltebügel für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 15-2446/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,
an allen geeigneten Hauptverkehrsampeln im Stadtbezirk Festhaltebügel für Radfahrer installieren zu lassen.

Bezirksratsherr Alfermann steht dem eingebrachten Antrag skeptisch gegenüber. An roten Ampeln könnten Fahrradfahrer*innen problemlos von ihrem Fahrrad absteigen und dieses im Zweifel bei grünem Signal auch zu Fuß über die Straße schieben. Somit dürfe nicht der Aspekt der Bequemlichkeit an erster Stelle stehen, sondern vor allem die Sicherheit. Diese wäre durch die Einrichtung beschriebener Festhaltebügel unter Umständen beeinträchtigt.

Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass er den vorliegenden Antrag als unsinnig betrachte. Es handele sich erneut um einen typischen AfD-Antrag. Die Installation entsprechender Vorrichtungen sei sogar als gefährlich zu erachten, da sich Personen an den herausragenden Installationen ggf. verletzen könnten. Zudem könne sich vermutlich nur ein/e einzelner Fahrradfahrer*in an einem solchen Bügel festhalten, sodass eine Eignung für mehrere Radfahrer*innen gar nicht gegeben sei. Die CDU-Fraktion werde diesem Antrag somit nicht zustimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel übergibt die Sitzungsleitung für die Dauer der folgenden
Einlassung an den stellvertretenden Bezirksbürgermeister.
Er äußert sich im Folgenden in seiner Funktion als Fraktionsangehöriger der SPD.

Bezirksbürgermeister Göbel berichtet aus seiner eigenen Erfahrung als regelmäßiger Radfahrer, demzufolge insbesondere ältere Fahrradfahrer*innen häufig so fit und geübt seien, dass sie auf die geschilderten Festhaltebügel in aller Regel nicht angewiesen seien. Wenn sich die AfD mit Ideen für den Stadtbezirk positionieren wolle, empfehle er ein höheres Maß an Kreativität. Die Installation von Festhaltebügeln erscheine überflüssig und vor allem nicht bedarfsorientiert. Er habe noch keine Person beobachtet, die mit dem Fahrrad an einer Kreuzung zusammengebrochen sei. Die SPD-Fraktion werde den Antrag daher ebenfalls ablehnen.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird entgegnet, dass man das vorgetragene Anliegen nicht der Lächerlichkeit preisgeben solle. Insbesondere aus skandinavischen Ländern seien entsprechende Installationen bereits mit Erfolg und viel Zuspruch eingerichtet worden. Bezüglich der Ausführungen von Bezirksratsherrn Stamer fügt Bezirksratsherr Hirche an, dass man sich auf den wesentlichen politischen Diskurs konzentrieren und nicht regelmäßig Querschüsse gegenüber anderen politischen Vertreter*innen äußern solle.

Bezirksratsherr Reglitz teilt mit, dass die beschriebenen Festhaltebügel im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover bereits in anderen Stadtteilen installiert worden seien. Diese würden darüber hinaus auch durchaus genutzt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.

TOP 5.4.3.
Dachbegrünung von öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-2447/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen inwieweit eine Dachbegrünung des Bürgergemeinschaftshauses sowie andere öffentliche Gebäude im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt möglich ist.

Bezirksratsfrau Dudda stellt fest, dass es sich bei dem verlesenen Antrag nach ihrer Auffassung um einen Haushaltsbegleitantrag handele. Zudem vermisse sie ein sinnvolles Gesamtkonzept, das dem Antrag insgesamt mehr Tiefe verleihe. Sie empfehle daher die erneute Einbringung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass ein ähnlich lautender Antrag durch die CDU-Fraktion im Umweltausschuss des Rates eingebracht worden sei. Dies lasse den Verdacht zu, dass an dieser Stelle offenbar der Grundgedanke von der AfD abgekupfert worden sei.

Bezirksratsherr Rosenzweig stellt dar, dass eine Dachbegrünung auf dem Bürgergemeinschaftshaus aufgrund der insgesamt maroden Bausubstanz ohnehin nicht denkbar sei. Darüber hinaus müsse das Gesamtthema sehr kontrovers diskutiert werden. Insgesamt sei die Landeshauptstadt Hannover nach seinem Kenntnisstand bereits bemüht Dachbegrünungen vorzunehmen. In den meisten Fällen sei dieses Konzept aber nur bei Neubauten durchführbar. Zudem sei hierzulande die bestehende Bauweise für ein nachhaltiges Begrünungsverfahren insgesamt nicht sonderlich geeignet. Dies begründe sich vor allem durch die hauptsächlich bestehenden Spitzdächer. Eine nachhaltige Dachbegrünung würde zudem schwerlich umsetzbar sein, da die technischen Erfordernisse aufgrund der vorrangigen Bauweise sehr aufwändig und kostenintensiv seien.

Bezirksratsherr Egyptien teilt mit, dass eine Dachbegrünung des Bürgergemeinschaftshauses ohne einen gänzlichen Dachneubau nicht durchführbar und utopisch sei.

Bezirksratsherr Bretthauer weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag von Bezirksratsherrn Hirche wohl in erster Linie allgemein zu verstehen sei und nicht vordergründig auf das Bürgergemeinschaftshaus abziele. Bezugnehmend auf den Hinweis von Bezirksratsherrn Rosenzweig stellt er außerdem fest, dass die hauptsächlich bestehenden Spitzdächer bestens geeignet seien, um diese mit Solarzellen auszustatten. Hieraus würde eine größere Sinnhaftigkeit erwachsen, als aus einer flächendeckenden Begrünung.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 5.5.1.
Aufhebung der Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, und Unterbringung dieser in Wohnungen
(Drucks. Nr. 15-2030/2019)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, nach §49, Absatz 2, Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) aufzuheben und diesen Familien mit Kindern Wohnungen zur Verfügung zu stellen.



Bezirksbürgermeister Göbel verweist darauf, dass dieser Antrag aus der Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.09.2019 stammt und bereits gänzlich verlesen wurde. Er bittet deshalb aufgrund der Umfänglichkeit des Begründungstextes um die bloße Verlesung des Antragstextes.

Bezirksratsfrau Grammel stimmt diesem Verfahren zu.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob sich der Antrag nicht erledigt habe, zumal die im Antrag beschriebenen Personen mittlerweile nicht mehr in der Obdachlosenunterkunft Am Ahlemer Holz untergebracht seien.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sich der Antrag für sie nicht erledigt habe. Die betroffenen Familien seien zwar mittlerweile in der Tat in andere Unterkünfte überführt worden. Nach ihrem Kenntnisstand u.a. auch in eine große Gemeinschaftsunterkunft im Stadtteil Lahe. Diese befinde sich geographisch zwischen einer Mülldeponie und einem Autobahnkreuz. Dies stelle keine geeignete Unterbringung für Kinder dar. Zumal sich für die Kinder auch keine Grundschule in der unmittelbaren Nähe befände. Dies widerspreche dem Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“. Familiengerechtes Handeln müsse stets im Vordergrund stehen, sodass die entsprechenden Familien – wie von ihr beantragt – in familiengerechten Wohnverhältnissen untergebracht werden müssten.

Bezirksratsherr Politze vertritt ebenfalls die Auffassung, dass sich der Antrag mittlerweile erledigt habe, zumal sich die von Bezirksratsfrau Grammel geschilderten Verhältnisse auf den Stadtteil Lahe beziehen würden und somit nicht im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt verortet seien. Darüber hinaus habe es sich bei den betroffenen Kindern hauptsächlich um Kinder gehandelt, die bereits weiterführende Schulen besucht hätten. Für diese gelte das zitierte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ nicht mehr. Die SPD-Fraktion habe zudem in der heutigen Sitzung einen weiterführenderen Antrag zur Umnutzung der problematisierten Unterkunftsfläche eingebracht. Insofern sollte der Antrag von Bezirksratsfrau Grammel entweder in die Fraktionen gezogen werden (um das Beratungsergebnis über den SPD-Antrag in der kommenden Sitzung abzuwarten) oder die SPD-Fraktion werde den Antrag im Fall einer Abstimmung ablehnen, da sich die Grundthematik – wie bereits dargestellt – zwischenzeitlich bereits erledigt habe.

Bezirksratsfrau Dudda teilt die Darstellung des Vorredners und betrachtet die Kernthematik des Antrags ebenfalls als erledigt.

Bezirksratsfrau Grammel verzichtet auf eine Verlesung des Antrags, möchte diesen aber auch nicht zurückziehen, da es sich letztlich um ein wichtiges Signal für einen familiengerechten Umgang mit obdachlosen bzw. geflüchteten Personen handele.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet somit um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 5.5.2.
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zwischen den Endstationen der
Stadtbahnen in Ahlem und Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2582/2019)

Bezirksratsfrau Grammel weist einlassend darauf hin, dass der folgende Antrag auf den in der Sitzung am 05.09.2019 präsentierten Ergebnissen zur Erhebung „Mein Quartier 2030 – Integriertes Entwicklungskonzept für Ahlem-Badenstedt-Davenstedt“ fußen würde. Dieser Bericht enthalte jedoch einen inhaltlichen Fehler, auf welchen sie gern hinweisen möchte. So werde dort in Bezug auf den Verlauf des Nahverkehrsnetzes von einer „Endstation Badenstedt“ gesprochen, welche jedoch gar nicht existent sei. Es lasse sich nicht nachvollziehen, wie diese fehlerhafte Beschreibung entstanden sei; vermutlich handele es sich bei den Verfasser*innen um Autofahrer*innen.

Im Folgenden verliest Bezirksratsfrau Grammel den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Region Hannover als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine Verknüpfung der Stadtbahn-Endstation Ahlem und der Stadtbahn-Haltestelle Am Soltekampe in Badenstedt durch die Buslinie 581 an allen Tagen der Woche und über den ganzen Tag verteilt zu erreichen.



Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass sich – entgegen der Darstellung im vorgetragenen Begründungstext – kein höheres Tarifentgelt ergebe, weil die Fahrt zeitweise durch ein anderes Tarifgebiet führe. Ein höheres Entgelt würde sich nun dann ergeben, wenn man während der Fahrt aus- bzw. wieder einsteige. Darüber hinaus ergebe sich zum 01.01.2020 eine Tarifvereinheitlichung durch die überarbeitete Zuteilung der Zonen für Cards und Tickets der GVH. Sofern die bemängelte Textpassage des Antrages gestrichen werde, sei der vorliegende Antrag für die CDU-Fraktion zustimmungsfähig.

Bezirksratsfrau Grammel räumt dies ein und veranlasst eine Neufassung des Antrags.








TOP 5.5.2.1.
NEUFASSUNG Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zwischen den Endstationen der Stadtbahnen in Ahlem und Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2582/2019 N1)

Herr Löpp verliest den geänderten Begründungstext.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.5.3.
Neuberechnung der Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2585/2019)

Hierzu teilt Bezirksratsfrau Grammel eingehend mit, dass die finanziellen Anforderungen an die Stadtbezirke gestiegen seien. So würden Zuschüsse und Projektförderungen durch die Vereine und Verbände vermehrt nachgefragt. Zudem sei auch zu konstatieren, dass die Landeshauptstadt Hannover viele Zuwendungen minimiert oder gestrichen habe, was zu einem steigenden Handlungsdruck bei den Vereinen geführt habe.

Bezirksratsfrau Grammel verliest anschließend den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Verteilung der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte neu zu berechnen. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für eine neue Berechnungsgrundlage, das im Haushaltsplan 2021/2022 Berücksichtigung findet, aus.



Bezirksratsherr Höhne verweist zunächst auf die angespannte Haushaltslage der Landeshauptstadt Hannover, was eine Erhöhung der eigenen Mittel der Stadtbezirksräte unwahrscheinlich erscheinen lasse. Ferner stellt er – unter Bezugnahme auf den vorliegenden Begründungstext – in Frage, ob dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Blick auf dessen Vereinswesen und im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken tatsächlich eine „herausragende“ Position zukomme. Ferner seien die im Antrag getroffenen Formulierungen nach seiner Beurteilung teilweise sehr vage gewählt worden. An die Verwaltung gerichtet bittet Bezirksratsherr Höhne um einen „Exkurs zum Protokoll“, aus welchem sich eine vergleichende Darstellung mit den anderen Stadtbezirksräten ergebe. Hieraus könne dann abgeleitet werden, ob dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt tatsächlich eine herausragende Rolle in Bezug auf Einrichtungen wie Kleingärten, Kulturvereinen, Feuerwehren, Sportvereinen, etc. zukomme.

[Protokollhinweis: die gewünschte Vergleichsaufstellung wird gemäß § 56 Abs. 2 NKomVG durch die Verwaltung erstellt und den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zur Verfügung gestellt. Aufgrund des umfassenden Arbeitsauftrages kann eine Darstellung im Rahmen des Sitzungsprotokolls nicht erfolgen. Die erbetene Aufstellung wird den Bezirksratsmitgliedern auf andere Weise zugänglich gemacht.]

Bezirksratsfrau Grammel weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion im Rat gegen eine Absenkung der eigenen Mittel der Stadtbezirksräte gestimmt habe.


Bezirksratsherr Höhne verweist auf das politische Abstimmungsverhalten und fraktionsgebundene Entscheidungen. Insgesamt müsse man letztlich froh sein, dass überhaupt noch Mittel für die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen zur Verfügung stünden. Ein Blick auf andere Bundesländer lasse erkennen, dass diese andernorts bereits gänzlich entfallen seien.

Bezirksratsfrau Dudda pflichtet den Ausführungen ihres Vorredners bei und stellt ebenfalls die herausragende Bedeutung des Stadtbezirkes in Bezug auf die dargelegten Faktoren in Frage. Für die Einordnung sei ein Vergleich zweifellos erhellend.
Ohne Zweifel wäre es zu begrüßen, wenn mehr Geld für die Anträge der Vereine und Institutionen zur Verfügung stünde. Man müsse hierbei aber den Blick auf die Gesamtaufteilung der vorhandenen Mittel wahren.

Bezirksratsherr Sorge führt aus, dass die SPD-Fraktion den Antrag in die Fraktionen zieht.

[Protokollhinweis: Eine Behandlung des vorgenannten Antrags erfolgt somit in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019.]


TOP 5.6.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

TOP 5.6.1.
Einrichtung eines Natur-Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2146/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf einen ergänzenden Kartenausschnitt, der auf Wunsch von Bezirksratsherrn Bretthauer im Vorfeld der Sitzung an die Bezirksratsmitglieder zur örtlichen Verdeutlichung übersandt wurde.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass der Antrag versehentlich noch eine frühere (und mittlerweile veraltete) Straßenbezeichnung beinhaltet.
Der Antrag wird diesbezüglich neugefasst.


TOP 5.6.1.1.
NEUFASSSUNG Einrichtung eines Natur-Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2146/2019 N1)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Einen Natur-Bolzplatz auf dem Grüngelände zwischen Lettow-Vorbeck-Allee neu: Namibia-Allee und Hermann-Ehlers-Allee anzulegen.

Bezirksratsfrau Dudda begrüßt das Vorhaben grundsätzlich und stellt in den Raum, dass das angetragene Vorhaben ggf. auch durch die sogenannten „Mittel zur ökologischen Aufwertung“ finanziert werden könnten, die den Stadtbezirken seitens der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt würden.



Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass der vorliegende Antrag in diesem Fall zurückgezogen und ggf. dann wieder eingebracht werden müsste, wenn eine Beratung über die ökologischen Mittel anstehe – sofern diese auch künftig weiterhin zur Verfügung gestellt würden.

Frau Sufin trägt vor, dass die Mittel aus dem Programm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtbezirk zu Gute kommen sollen. Der Stadtbezirksrat habe bereits die im Haushalt eingestellten Mittel für die Jahre 2019 / 2020 für eine Erweiterung der Gestaltung und des Angebotes auf dem vorhandenen Jugendplatz Badenstedt Straße / Am Soltekampe zur Verfügung gestellt. Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Mitteln im Haushaltsplan für das Jahr 2021 könnte frühestens zu vorgenanntem Zeitpunkt ein weiteres Projekt benannt werden.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass er den vorgetragenen Antrag aufrechterhalten wolle. Er behalte sich vor, den Antrag ggf. im Rahmen der kommenden Beratungen über die Verteilung ökologischer Mittel erneut zur Beratung einzubringen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 6.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2767/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und lässt anschließend einzeln über sie abstimmen.


Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2019-31-STBR 11
Empfänger: TV Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Zuschuss Heizungsreparatur / Warmwasserspeicher
Zuwendungsbetrag: 212,25 €


2. Antrag Nr. 2019-33-STBR 11
Empfänger: Diakonisches Werk Hannover
Verwendungszweck: Lehrstelleninitiative "Ali"
Zuwendungsbetrag: 800,00 €

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie den Antrag ablehne, da dort auch die Bundeswehr als Aussteller und Ausbildungsanbieter in Erscheinung trete.



3. Antrag Nr. 2019-38-STBR 11
Empfänger: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Ahlem
Zuwendungsbetrag: 500,00 €


4. Antrag Nr. 2019-39-STBR 11
Empfänger: Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Davenstedt
Zuwendungsbetrag: 500,00 €


5. Antrag Nr. 2019-40-STBR 11
Empfänger: Bürgerverein Badenstedt und Umgebung e.V.
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Badenstedt
Zuwendungsbetrag: 500,00 €


6. Antrag Nr. 2019-41-STBR 11
Empfänger: Ausrichtungskomitee Neujahrsempfang
(TV Badenstedt, Wirtschaftskreis Badenstedt,
Ortsverein Badenstedt)
Verwendungszweck: Neujahrsempfang 2020
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €


7. Antrag Nr. 2019-42-STBR 11
Empfänger: belgische Delegation zur Einweihungsveranstaltung "Neutral-Moresnet"
Verwendungszweck: Übernahme der Übernachtungskosten
Zuwendungsbetrag: 189,00 €


Die Zuwendungsanträge

Nr. 2019-31-STBR 11
Nr. 2019-38-STBR 11
Nr. 2019-39-STBR 11
Nr. 2019-40-STBR 11
Nr. 2019-41-STBR 11
Nr. 2019-42-STBR 11

werden einstimmig beschlossen.


Der Antrag

Nr. 2019-33-STBR 11

wird mit 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt den öffentlichen Sitzungsteil. Er bedankt sich bei den anwesenden Einwohnern*innen für die Anwesenheit und die Beteiligung im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 20:35 Uhr.


Für das Protokoll:



Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung