Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 06.11.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.10.2019)
Protokoll (erschienen am 06.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.12. - 18.11.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 6. November 2019,
Goetheschule - Außenstelle -
An Mußmanns Haube 2, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky (Die Linke)
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon (CDU)
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD)
Bezirksratsfrau Jeschke (CDU)
(Bezirksratsherr Karsch) (SPD)
Bezirksratsfrau Krause (CDU) 18.10 -21.10Uhr
Bezirksratsherr Mesenbrink (ASH)
Bezirksratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Mönkeberg (SPD) 18.40 - 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Neubauer (CDU)
Bezirksratsfrau Schmidt (CDU)
Bezirksratsfrau Stolzenwald (SPD)
(Bezirksratsherr Tegtmeier) (SPD)
(Bezirksratsfrau Thimm) (SPD)
(Bezirksratsherr Vey) (Piraten)
Bezirksratsherr Witte (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Beigeordneter Kelich) (SPD)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Fischer FB Planen und Stadtentwicklung




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.09.2019
-öffentlicher Teil -

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Veränderungssperre Nr. 110
(Drucks. Nr. 2608/2019 mit 3 Anlagen)

5. M I T T E I L U N G E N

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 06.11.2019 -.
(Drucks. Nr. 15-2588/2019)

6.1.2. Weitere Zuwendung aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-2097/2019)

6.1.3. Weitere Zuwendung aus Eigenen Mitteln an das Soziale Netzwerk
(Drucks. Nr. 15-2892/2019)

6.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke und ASH

6.2.1. Weitere Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 06.11.2019 -
(Drucks. Nr. 15-2721/2019)

6.3. Gemeinsam von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke und ASH

6.3.1. Wittboldstraße
(Drucks. Nr. 15-2687/2019)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Solaranlagen
(Drucks. Nr. 15-2700/2019)

6.4.2. Sitzbänke und Papierkörbe
(Drucks. Nr. 15-2701/2019)

6.4.3. Markierung im Kurvenbereich Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-2702/2019)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Baumstämme im Gemeindeholz
(Drucks. Nr. 15-2640/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Laute Gullys
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.09.2019
TOP 10.3.1.
(Drucks. Nr. 15-2091/2019 F1)

7.2.2. Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bürgeramtstermine
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.09.2019
TOP 10.3.3.
(Drucks. Nr. 15-2093/2019 F1)

7.2.3. Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-2641/2019)

7.2.4. Stadtteil-Garage
(Drucks. Nr. 15-2642/2019)

7.2.5. Umgang der städtischen Bäderverwaltung mit den allgemeinen Öffnungszeiten im Stöckener Bad
(Drucks. Nr. 15-2643/2019)

7.2.6. Sanierung der B6-Westschnellweg zwischen der Anschlussstellen Herrenhausen und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2644/2019)

7.2.7. Rechtsberatug Eingliederung des Obelisken in den Hinüberschen Garten
(Drucks. Nr. 15-2698/2019)

7.2.8. Verantwortung für vorschriftwidrige Straßenplanung
(Drucks. Nr. 15-2699/2019)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Leerstehende KiTa Stöckener Straße 129
(Drucks. Nr. 15-2703/2019)

7.3.2. Regenwasserversickerung im Industriegebiet Schwarze Heide
(Drucks. Nr. 15-2704/2019)

7.3.3. Überweg Fuhsestraße in Höhe des Betriebshofs der ÜStrA
(Drucks. Nr. 15-2705/2019)


7.3.4. Herrenhäuser Markt und Wahlkampf
(Drucks. Nr. 15-2706/2019)

7.3.5. Fuß- und Radweg Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-2707/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Witte
(FDP)

7.4.1. Verschmutzung des Stöckener Bachs
(Drucks. Nr. 15-2549/2019)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.09.2019 –Nichtöffentlicher Teil-

9. M I T T E I L U N G E N und A N F R A G E N






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Bittorf eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Dr. Dragon beantragt zu TOP 2 den Genderstern zu entfernen.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf läßt über diesen Antrag ohne Aussprache abstimmen:

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und ohne Enthaltung Antrag abgelehnt.

Bezirkratsherr Janischowsky merkt an, dass der Bericht der Sanierungskommission auf der Tagesordnung fehlt.

Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Der Bericht aus der Sanierungskommission wird unter TOP 5 Mitteilungen angehört.
Es gibt zwei zusätzliche interfraktionelle Anträge über Zuwendungen aus eigenen Mitteln, die unter TOP 6.1.2 und 6.1.3. behandelt werden
Die so geänderte Tagesordnung wird mit einer Gegenstimme beschlossen.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksbürgermeisterin Bittorf eröffnet die Einwohner*innenfragestunde.

Bezirksratsherr Metell berichtet zu einer offen gebliebenen Frage der vorherigen Sitzung, dass ein abgebautes Spielgerät auf dem Spielplatz Schwarze Heide bisher noch nicht wieder aufgebaut wurde, weil der notwendige Falllschutz ebenfalls defekt sei und ersetzt werden müsse.

Frau F., Anwohnerin der Wittboldstraße, berichtet über regelmäßigen Durchfahrtverkehr vermutlich von VW-Mitarbeitern in der Anliegerstraße und fordert die Schließung dieser Straße.

Eine andere Anwohnerin berichtet von Rattenbefall an einer Wertstoffsammelstelle in Marienwerder und schlägt vor, die Wertstoffbehälter direkt vor die Mauer zu stellen. Eine Diskussion über nicht ordnungsgemäß entsorgten Abfall in Marienwerder schließt sich an. Das schnelle Eingreifen der Einsatzgruppe von aha wird gelobt, man müsse nur Meldung erstatten. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Situation durch Fehlverhalten von Anwohnern entstehe. Der herumliegende Unrat locke wiederum die Ratten an. Sowohl der Gesprächskreis Marienwerder als auch die in Marienwerder wohnenden Bezirksratsmitglieder erklären, in dieser Angelegenheit bereits wiederholt tätig geworden zu sein und sichern zu, sich erneut diesbezüglich einsetzen zu wollen.

Eine Anwohnerin aus Ledeburg weist auf die noch immer fehlende rote Markierung des Radweges am Vinnhorster Weg, Einmündung Quedlinburger Weg hin.

Herr D. erklärt, auch am Stöckener Markt Ratten gesehen zu haben und beschwert sich über die unerträgliche Lärmbelästigung des Westschnellweges.

Bezirksratsherr Neubauer weist auf den gerade behandelten Lärmaktionsplan der Stadt Hannover hin, der hoffentlich Besserung bringen werde.

Herr J. regt den Ausbau des Wohnmobilstellplatzes am Herrenhäuser Garten an.

Bezirksratsherr Neubauer weist auf dem entgegen stehende Beschwerden von Anliegern hin.

Herr Pilarski ergänzt, dass die Landeshauptstadt den Ausbau zudem aus Kostengründen abgelehnt hat.

Herr L. dankt dem Bezirksrat für die geleistete Arbeit und erwähnt, dass er immer noch auf die Asphaltierung der Zufahrt zum Friedhof Marienwerder warte.

Durchgeführt von 18.05 Uhr bis 18.50 Uhr


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.09.2019 -öffentlicher Teil -
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 04.09.2019 wird einstimmig genehmigt.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N


TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Veränderungssperre Nr. 110
(Drucks. Nr. 2608/2019 mit 3 Anlagen)

Frau Fischer stellt die Beschlussdrucksache vor und erläutert die Folgen des Beschlusses. Die Veränderungssperre gelte für zwei Jahre und könne um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Antrag,
nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 110 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 973, 1. Änderung – Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße -, Anlagen 2 und 3, als Satzung zu beschließen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N

Frau Fischer berichtet ausführlich anhand einer Präsentation über den Wettbewerb zum Bau der Schornsteinfegerschule in Marienwerder mit angeschlossenen Internat, Mensa und Geschäftsräumen der Schornsteinfegerinnung.
Zum Gebiet Schwarze Heide gäbe es noch keinen neuen Entwicklungsstand.

Bezirksratsherr Janischowsky berichtet aus der Sitzung der Sanierungskommission Stöcken, dass dort erneut die Drucksache Weizenfeldstraße auf der Tagesordnung stand und mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen worden sei.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram ergänzt, dass am Stadtteilzentrum noch ein Schild mit den Öffnungszeiten fehle.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 06.11.2019 -.
(Drucks. Nr. 15-2588/2019)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf verliest den Antragstext.
Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.
Zuwendung Nr. 21-2019
Der Verein Turnerschaft Hannover von 1852 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers.


Zuwendung Nr. 24-2019
Der MTV Herrenhausen e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für die Teilnahme der Handballmannschaft „BeachUnicorns“ an der Champions-League in Catania/ Sizilien.
Zuwendung Nr. 25-2019
Der Turnerbund Stöcken e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 Euro
für den Kauf von Geräten für das Kinderturnen.
Zuwendung Nr. 28-2019
Der Arbeitskreis Ledeburg erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 720,00 Euro für die Durchführung eines Adventsmarktes, sofern die Einnahmen die Ausgaben nicht decken.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.1.2.
Weitere Zuwendung aus Eigenen Mitteln an die Goetheschule
(Drucks. Nr. 15-2097/2019)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf läßt über einen weiteren Zuwendungsantrag (31-2019) abstimmen:

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendung:
Die Goetheschule erhält eine Zuwendung in Höhe von 1796,00 Euro für die Beschaffung neuer Segel für die schuleigenen Segelboote.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.1.3.
Weitere Zuwendung aus Eigenen Mitteln an das Soziale Netzwerk
(Drucks. Nr. 15-2892/2019)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf verliest einen weiteren interfraktionellen Antrag:

Antrag, zu beschließen:
Das Soziale Netzwerk Stöcken erhält eine Zuwendung in Höhe von 6.600 Euro für die Anmietung von Räumen für das Seniorenbüro im Jahr 2020.
Die Belegung erfolgt nur im Einvernehmen mit der LHH.

Bezirksratsherr Janischowsky erläutert den Grund der geplante Zuwendung. Da das DRK das Seniorenbüro aufgeben wolle,soll diese Zuwendung die Möglichkeit sichern, dieses Angebot durch eine andere Organisation weiter zu führen. Der Bezirksrat übernehme damit die Miete und Nebenkosten für ein Jahr und hofft, dass damit ein Seniorenangebort mit neuem Konzept ermöglicht werde. Der Bezirksrat wolle dem entgegenwirken, dass kein Seniorenbüro im Stadtbezirk mehr angeboten werde.

Bezirksratsherr Neubauer betont, dass dieses Angebot den Bewohner*innen aller Stadtteile des Bezirks offen stehen werde.

Bezirksratsfrau Stolzenwalderklärt, dass das Sozial Netzwerk Stöcken ein Jahr lang die Manpower zur Verfügung stelle,damit das Angebot auch weiterhin erhalten bleibe.
Einstimmig beschlossen ohne Beteiligung von BRM Stolzenwald

TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke und ASH


TOP 6.2.1.
Weitere Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 06.11.2019 -
(Drucks. Nr. 15-2721/2019)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf verliest den Antragstext.

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die folgenden Zuwendungen.
Zuwendung Nr. 19-2019
Der Verein Sportgemeinschaft von 1874 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 800,00 Euro für eine Informationstafel über die Geschichte des Vereins.
Zuwendung Nr. 22-2019
Die Theaterinitiative Bühnensturm erhält eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für die das Projekt „Grenzenlos statt abgehängt“ im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken.
Zuwendung Nr. 27-2019
Die Grundschule Fuhsestrasse erhält eine Zuwendung in Höhe von 2500,00 Euro
für die Durchführung des Festes der Kulturen 2020.
Mit 9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen bewilligt.

TOP 6.3.
Gemeinsam von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke und ASH

TOP 6.3.1.
Wittboldstraße
(Drucks. Nr. 15-2687/2019)

Bezirksratsherr Neubauer bringt den Antrag ein.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, die Wittboldstraße von der Baldeniusstraße für den Kfz.-Verkehr durch Einbau von herausnehmbaren rot-weissen Absperrpfählen zu sperren.

Bezirksratsherr Neubauer erläutert, das Anliegen der Bewohner der Wittboldstraße zu unterstützen, den An- und Abfahrtverkehr durch VW-Angehörige, die diese Strecke als Schleichweg durchs Wohngebiet zu unterbinden.

Bezirksratsfrau Stolzenwald erklärt, dass die Politik schon viel für das Viertel getan habe, um auch VW habe sich stets bemüht, die Anwohner dieser Straße zu entlasten. Diese Entscheidung berge aber die Gefahr, dass die Parallelstraßen durch die Sperrung zunehmend belastet werden, daher werde sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram bezeichnet das Parken der VW-Angehörigen als stetes Reizthema und fordert die Einführung des Jobtickets bei Volkswagen Nutzfahrzeuge, um den Kfz-Verkehr zu verringern.

Mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen beschlossen

TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Solaranlagen
(Drucks. Nr. 15-2700/2019)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram trägt den Antrag vor.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, auf welchen Gebäuden, die neu oder um gebaut werden, Solaranlagen errichtet werden können.

Bezirksratsherr Neubauer erklärt, den Antrag ablehnen zu wollen, da er auch private Bauvorhaben einschließe, dies sei Angelegenheit der Bauherren.
Mit 9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 6.4.2.
Sitzbänke und Papierkörbe
(Drucks. Nr. 15-2701/2019)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram bringt den Antrag ein.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Weg zwischen Berggarten und Kleingärtnerverein Berggarten wieder Sitzbänke und Papierkörbe aufzustellen.

Bezirksratsherr Neubauer erklärt, dass es sich um Privatgelände des Kleingärtnervereins handele.

Bezirksratsfrau Jeschke ergänzt, dass der Verein die Bänke wegen Belästigungen abgebaut habe.
MIt 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen abgelehnt

TOP 6.4.3.
Markierung im Kurvenbereich Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-2702/2019)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram bringt den Antrag ein und begründet ihn mit wiederholten Falschparken im Kurvenbereich der Straße.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten im Heimatweg im Kurvenbereich Höhe Spielplatz eine Zickzackmarkierung zwecks Halteverbot aufzubringen.

Bezirksratsherr Witte schlägt vor, zunächst eine polizeiliche Einschätzung der dortigen Situation zu erfragen.
Mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen beschlossen


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Baumstämme im Gemeindeholz
(Drucks. Nr. 15-2640/2019)

Entlang der Gemeindeholzstraße liegen seit geraumer Zeit zugeschnittene und markierte Baumstämme. Diese Verfallen immer mehr (Pilzbefall u. ä.).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist Eigentümer/in der Baumstämme?
2. Wann ist mit einer Abholung/Verwertung zu rechnen?

Herr Pilarski beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stämme wurden an ein Sägewerk verkauft. Da der Rechnungsbetrag bereits beglichen ist, ist das Sägewerk Eigentümer.
Zu Frage 2: Üblicherweise lassen die Sägewerke ihre gekauften Stämme noch längere Zeit an Ort und Stelle liegen, bis ein Transport mit einem LKW wirtschaftlich vertretbar durchgeführt werden kann. Nach erneuter Rückfrage im Sägewerk wurde eine Abholung bis spätestens Ende November zugesagt.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Laute Gullys
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.09.2019
TOP 10.3.1.

(Drucks. Nr. 15-2091/2019 F1)

Herr Pilarski trägt die aus der vorherigen Sitzung noch ausstehende Antwort vor:
Zu Frage 3: Die Planungen zur Grunderneuerung der Straße Am Fuhrenkampe wurden im Juli 2019 aufgenommen. Nach derzeitiger Zeitplanung ist der Baubeginn für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen.(nachgeliefert)

TOP 7.2.2.
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bürgeramtstermine
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.09.2019
TOP 10.3.3.

(Drucks. Nr. 15-2093/2019 F1)
Die Bürgerämter der LHH bieten auch Terminvereinbarungen per Internet an. Dieses positive Angebot wird jedoch negativ betrachtet, wenn bei beabsichtigten Vereinbarungen für einen Termin z.B. für eine Gültigkeitsverlängerung eines Bundespersonalausweises Wartezeiten von über sechs Wochen angeboten werden.
Beim direkten Aufsuchen des Bürgeramts mit Ziehung einer Nummer aus dem Automaten warten Bürger in der Regel maximal eine halbe Stunde.
Wir fragen daher die Verwaltung
1. Wie beurteilt die Verwaltung die lange Wartezeit bei Terminvereinbarungen per Internet?
2. Will die Verwaltung diese Praxis beibehalten?
3. Wie könnte die Terminvereinbarung per Internet attraktiver gestaltet werden?
Frau Spremberg trägt die aus der vorherigen Sitzung noch ausstehenden Antworten der Verwaltung vor:

Zu Frage 1: Die aktuelle Entwicklung der Wartezeiten für Termine in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover wird auch seitens der Verwaltung kritisch beurteilt. Die derzeitige Terminspitze entspricht nicht unserer Anforderung an kundenorientierte Serviceangebote.
Die Verwaltung hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, die im Ergebnis zu einer deutlichen Verringerung der Terminvorlaufzeiten führen sollen.
Konkret sind das:
- Personalgewinnung für unbesetzte Stellen. Im Jahr 2019 wurde gut 1/5 der Stellen in den Bürgerämtern mit neuen Mitarbeiter*innen besetzt. Nach Abschluss der jeweiligen Einarbeitungsphasen tragen diese Mitarbeiter*innen dazu bei, das jeweils mehr Termine angeboten werden können.
- Durch Sonderaktionen, wie zum Beispiel die gesammelte Anmeldung von rund 500 ausländischen Studierenden, werden die Terminangebote für alle anderen Kund*innen entlastet.
- E-Mail Erinnerungen an Terminkund*innen, um nicht benötigte Termin unkompliziert stornieren zu können. Dies mindert Engpässe durch Doppelbuchungen von Terminen, bzw. Blockaden durch nicht wahrgenommene Termine.
- Die konsequente Freigabe tagesaktueller Termine.
- Ausbauen und Etablieren digitaler Angebote zur Entlastung der Terminangebote und deren Vorlauf.
- Stetige Anpassung der organisatorischen Abläufe, um ein Kund*innenorientiertes Gleichgewicht zwischen Termin- und „Spontan“- Kund*innen zu gewährleisten.
- Optimierung der Schulungen und Einarbeitung in die jeweiligen Fachthemen in Kooperation mit den eigentlichen Fachstellen. In der Folge kürzere Bearbeitungszeiten durch bessere Kenntnisse und weniger Nachfragen.
Zu Frage 2: Die grundsätzliche Nutzung des Instruments der Terminvereinbarung soll beibehalten werden. Die Einführung erfolgte auch auf Wunsch vieler Kund*innen, um die Planbarkeit eines Bürgeramtsbesuchs zu verbessern. Die Wartezeiten in den Bürgerämtern lagen vor der Einführung der Terminvergabe teilweise bei mehreren Stunden.
Die Verwaltung arbeitet flankierend daran, den Kundenservice auch für Kund*innen mit spontanen Anliegen zu verbessern und auszubauen. Schon jetzt besteht, insbesondere in den Dienststellen Aegi und Podbi-Park die Möglichkeit, dringende Anliegen ohne Termin zu erledigen. Darüber hinaus werden tagesaktuelle Termine in den Terminkalendern zusätzlich freigegeben, die von den Kund*innen gebucht werden können und eine Vorsprache noch am selben Tag ermöglichen. Auch dieses Angebot wird von den Kund*innen sehr gut angenommen..
Zu Frage 3: Seit Einführung der Terminvergabe wurde das System im Internet sukzessive weiterentwickelt und optimiert. Dennoch enthält der Buchungsvorgang weitere Optimierungsbedarfe. Diese können mit der aktuellen Software leider nicht komplett befriedigt werden. Daher wird aktuell eine Neubeschaffung/Umstellung geprüft.
TOP 7.2.3.
Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-2641/2019)
Die Grünfläche am Mahnmal an der Garbsener Landstraße befindet sich in einem nicht gepflegten Zustand. Auffällig viele bereits über 1,5 Meter Höhe sogenannte Baumschößlinge wachsen ungeordnet wild auf der Fläche hinter dem Mahnmal.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist für die Pflege der Grünfläche hinter dem Mahnmal zuständig?
2. Wann erfolgt eine Pflege des Areals und wird diese dann auch kontinuierlich weitergeführt?

Herr Pilarski antwortet:
Zu Frage 1: Bei der Grünfläche hinter dem Mahnmal Marienwerder handelt es sich um eine Verkehrsgrünfläche des Fachbereichs Tiefbau, für die die Unterhaltung beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Werkhof Heimatweg liegt.

Zu Frage 2: Der Werkhof wird die Grünfläche im November 2019 turnusmäßig pflegen. Sie wird je nach Vegetationsverlauf 3-5 Mal im Jahr gemäht. Aufgrund einer durch Starkwind umgestürzten Pappel, treiben derzeit einige Wurzelausläufer durch. Diese werden im Zuge der Mäharbeiten mit heruntergeschnitten.
TOP 7.2.4.
Stadtteil-Garage
(Drucks. Nr. 15-2642/2019)
Im Bereich des Stadtteils Stöcken ist die Parksituation für individuelles Parken sehr
angespannt, zum Teil extrem schwierig. In einigen Stadtbezirken gibt es bei ähnlichen Situationen bereits sogenannte Stadtteil
- Garagen bzw. Quartiers – Garagen.
Wir fragen die Verwaltung:
Gibt es seitens der LHH Planungen für die Einrichtung oben beschriebener Parkmöglichkeiten?

Herr Pilarski antwortet:
Nein, es gibt seitens der LHH keine Planungen oder Überlegungen für die Errichtung einer Stadtteil- oder Quartiersgarage im Stadtteil Stöcken.

TOP 7.2.5.
Umgang der städtischen Bäderverwaltung mit den allgemeinen Öffnungszeiten im Stöckener Bad
(Drucks. Nr. 15-2643/2019)

Nachdem das Stöckener Bad in diesem Jahr(2019) über 5 Monate in den Sommermonaten geschlossen war ist es im September nach der Wiedereröffnung gleich an einzelnen Tagen wieder geschlossen worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. An welchen Tagen (bitte einzeln auflisten) wurde das Bad tageweise oder stundenweise warum (bitte einzeln benennen) geschlossen?
2. Warum wurde das Stöckener Bad in den Herbstferien 2019 -wie in den vergangenen Jahren üblich- nicht länger geöffnet?
3. Ist es möglich in der November-Sitzung die Beantwortung der Fragen durch die Leitung der Bäderverwaltung stattfinden zu lassen, um einen Sachstandsbericht über den Umgang mit den Öffnungszeiten und die Rolle des Stöckener Bades im Bäderplan der Stadt Hannover öffentlich darzulegen? Wenn nicht, warum nicht?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Dienstag, 24.09.2019 ganztägige Schließung wegen der Gesamtpersonalversammlung der Landeshauptstadt Hannover
Samstag, 05.10.2019 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr geschlossen wegen eines technischen Defektes, Ausfall der Beleuchtung in der Damendusche
Freitag, 11.10.2019 16:00 Uhr bis 21:30 Uhr Schließung der Sauna aufgrund Personalausfalls wegen kurzfristiger Krankmeldung
Samstag, 12.10.2019 08:00 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen aufgrund Personalausfalls wegen kurzfristiger Krankmeldung
Freitag, 25.10.2019 06:30 Uhr bis 06:45 Uhr geschlossen aufgrund Personalausfalls wegen kurzfristiger Krankmeldung
Montag, 28.10.2019 ganztägige Schließung wegen Personalversammlung und Gesundheitstag des Fachbereichs Sport und Bäder)

Zu Frage 2: Das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten (dienstags, donnerstags und freitags bis 15:00 Uhr geöffnet) konnte wegen fehlender personeller Kapazitäten in diesem Jahr leider nicht durchgeführt werden.
Unabhängig davon wurde die Verlängerung im letzten Jahr nicht gut angenommen. Im Durchschnitt kamen während der 8,5-stündigen Öffnung am Dienstag, Donnerstag und Freitag nur 67 Badegäste. Deshalb wurden in diesem Jahr in den Herbstferien Ferienschwimmkurse durchgeführt und die Anzahl der Badegäste (inkl. Schwimmschüler*innen) lag bei durchschnittlich 96 pro Tag.
Zu Frage 3: Zum Stöckener Bad wurde eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung in Auftrag gegeben. Bisher haben nur Voruntersuchungen stattgefunden, erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden im ersten Quartal 2020 erwartet. In der November-Sitzung des Stadtbezirksrates könnte deshalb noch nicht über einen neuen Sachstand informiert werden. Die Verwaltung hält es deshalb für sinnvoll, erst dann in einer Stadtbezirksratssitzung zu berichten, wenn es neue Informationen zum Stöckener Bad gibt.

TOP 7.2.6.
Sanierung der B6-Westschnellweg zwischen der Anschlussstellen Herrenhausen und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2644/2019)

Nachdem erste Messungen am Westschnellweg vorgenommen worden sind und seitens der ausführenden Techniker auf eine Sanierung der B6 in dem Bereich zwischen den Anschlussstellen Stöcken und Herrenhausen hingewiesen wurde,fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird der Westschnellweg (B6) zwischen den Anschlussstellen Stöcken und Herrenhausen saniert?
2. Was ist dort geplant und wie lang wird es dauern?
3. Wie wird der Verkehr während der Baumaßnahme umgeleitet?
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau-und Verkehr (NLSTBV) weitergeleitet. Frau Spremberg trägt die Antwort,
der NLSBV vor:
Zu Frage 1.: Voraussichtlich soll die Baumaßnahme im Zuge der B 6 Westschnellweg nach der Hannover Messe beginnen. Genaue Termine kann die NLSTBV noch nicht nennen. Diese müssen erst noch gemeinsam mit der Verkehrsbehörde Hannover abgestimmt werden. Ein Abstimmungstermin steht noch aus.
Zu Frage 2.: Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Fahrzeugrückhaltesysteme werden im Seitenbereich sowie im Mittelstreifen vollständig erneuert. Schächte im Mittelstreifen müssen angepasst werden. Binder- und Deckschicht werden im Tiefeinbau erneuert. Eine Lichtsingalanlage an der Stöckener Straße wird überholt. Kampfmittelverdachtsflächen müssen auf dem Westschnellweg noch durch ein Ing.-Büro ausgewertet werden. Es sind zahlreiche Bombentrichter vorhanden, die sondiert werden müssen. Eine genaue Bauzeit zum jetzigen Zeitpunkt zu prognostizieren ist somit schwierig. Die Strecke ist 3,5 km lang und wird daher voraussichtlich mindestens zwei Monate Bauzeit in Anspruch nehmen.
Zu 3.: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich unter einer 2+0-Verkehrsführung durchgeführt. Eine Umleitung ist somit nicht nötig.

TOP 7.2.7.
Rechtsberatung Eingliederung des Obelisken in den Hinüberschen Garten
(Drucks. Nr. 15-2698/2019)

Bei einer Begehung des Hinüberschen Gartens im Mai kamen rechtliche Probleme bei der Wiederherstellung der Sichtachsen vom Hexenturm zum Obelisken zur Sprache:
Der Obelisk ist verwaltungsrechtlich vom Hinüberschen Park getrennt, die zugewachsene Sichtachse liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet.
Wir fragen die Verwaltung:
Kann die Landeshauptstadt Mitglieder des Stadtbezirksrates überdie rechtlich erforderlichen Schritte beraten, die Zustä„ndigkeiten so zu ordnen, daß die gesamte Parkanlage einschließlich des Obelisken als Park verwaltet wird?

Frau Spremberg antwortet:
Leider kann die Verwaltung ohne genaue Kenntnis der Hintergründe und der rechtlichen Problematik keine Einschätzung abgeben.
Sollte es sich hier um eine Frage der verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit handeln, kann diese nicht durch den Bezirksrat geordnet werden. Diese Aufgabe unterliegt der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters.

Bezirksratsherr Dr. Dragon fragt nach, ob die Mitglieder des Bezirksrates nicht einen Anspruch auf Rechtsberatung durch die Verwaltung haben und erklärt ,sich mit dem Justiziariat in Verbindung setzen zu wollen.

TOP 7.2.8.
Verantwortung für vorschriftwidrige Straßenplanung
(Drucks. Nr. 15-2699/2019)

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) schreibt in Punkt 40 zu §45 vor: „Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Erschwerung des Buslinienverkehrs ausgehen“. Gegen diese Bestimmung verstößt unbestreitbar die Planung zur Grunderneuerung der Weizenfeldstraße (Drucksache 2051/2019), die die Straßenbreite auf durchgängig 6 m statt 6,50 m beschränkt und sie in Überwegen auf 4,50 m einengt.
Zwar wurde in der Beratung der Planung dem Stadtbezirksrat in der letzten Sitzung mündlich erklärt, die Planung sei vorschriftengerecht. Allein, mündliche Aussagen der Stadtverwaltung sind nicht immer zutreffend: so wurde entgegen der Bedenken des Stadtbezirksrates vor 30 Jahren die Klappenburgbrücke gegenüber der Mecklenheidestraße versetzt mit der Begründung, dies hemme nicht den Verkehrsfluß. Tatsächlich erzeugt dort der Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik an jedem Werktag stundenlange Staus. Verantwortliche für die Fehlplanung sind nicht greifbar, weil die mündlichen Aussagen nicht schriftlich belegt wurden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer darf in der Stadtverwaltung anweisen, bei der Planung der Grunderneuerung der Weizenfeldstraße die in der VwV-StVO anerkannten Regeln des Straßenbaus zu mißachten? Wer hat das Planungsbüro angewiesen, die VwV-StVO zu mißachten?
2. Das Verbot der Erschwerung des Buslinienverkehrs wird nicht durch Zustimmung des derzeitigen Verkehrsträgers aufgehoben. Es schützt ebenso zukünftige Verkehrsträger, Fahrgäste und Anlieger und sieht keine Ausnahme vor.
Wer darf bei der ÜSTRA zustimmen, die Fahrbahnbreite in der Weizenfeldstraße auf stellenweise 4,50 m zu begrenzen? Wer hat schriftlich belegbar zugestimmt?

Frau Spremberg beantwortet
Die anerkannten Regeln des Straßenbaus wurden im Zusammenhang mit dem Ausbau der Weizenfeldstraße in keiner Weise mißachtet.
Wir verweisen diesbezüglich auf die RASt 06, die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, die als anerkanntes Regelwerk für die Straßenplanung Anwendung findet.
Daraus geht aus Abschnitt 6.1 Tabelle 7 hervor, dass bei einer angeordneten Geschwindigkeit von 30 km/h für den Fall des geringen Linienbusverkehrs und der geringen Begegnungshäufigkeit des LKW-Verkehrs, beides hier vorliegend, eine Fahrbahnbreite von 6,00 m möglich ist.
Es findet zudem, laut Fahrplan, kein Begegnungsverkehr der Buslinie 126 (Hannover Stöcken/Altgarbsen am Blauen See) in der Weizenfeldstraße statt. Um dem fließendem Verkehr auch tatsächlich die 6m zur Verfügung stellen zu können wurden bei der Planung Parkstreifen von 2,20m beidseitig festgelegt, so dass die Fahrbahn in voller Breite dem fließendem Verkehr zur Verfügung steht. Um neben dem fließendem Verkehr auch die öffentliche Sicherheit hinreichend zu berücksichtigen sind örtliche Einengungen geplant. Zum Einen, um den Bewohner*innen (vor allem Kindern und älteren Mitmenschen) ein sicheres Queren zu ermöglichen, zum Anderen aber auch zur besseren Einhaltung der Geschwindigkeit in der angeordneten Tempo-30-Zone in der Weizenfeldstraße. Im Gegenzug wird die Aufpflasterung auf Höhe der Freudenthalstraße entlang der Weizenfeldstraße zurückgenommen und zukünftig niveaugleich ausgebildet. Damit führen die punktuellen Einengungen mit der Rücknahme der Aufpflasterung aus Sicht der Verwaltung zu keiner weiteren Erschwernis des Buslinienverkehrs. Die Planung des Straßenraumes wie Querungsstellen, Einmündungs- sowie Kreuzungsbereiche wurden unter Abwägen aller Nutzungsansprüche durchgeführt, die innerhalb der Verwaltung zur vorliegenden Planung geführt hat.
Die Weizenfeldstraße wird auch zukünftig eine Tempo-30-Zone sein, in der die eingeengten Querungsstellen sowie die mit einem Materialwechsel versehenen Einmündungs- und Kreuzungsbereiche zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsdämpfung beitragen werden.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Leerstehende KiTa Stöckener Straße 129
(Drucks. Nr. 15-2703/2019)

Wir fragen die Verwaltung:
1.Warum hat der Verein „Kleine Riesen Nord gGmbH“ am angegebenen Standort keine Krippengruppe eingerichtet?
2. Hält die Verwaltung am Standort bezüglich einer Kinderbetreuung fest oder ist dieses aus rechtlichen Gründen nicht möglich?
3. Gibt es Interessierte, die dort eine Krippen- oder KiTa-Gruppe betreiben wollen?

Herr Pilarski antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Mit DS 0006/2018 wurde am Standort Stöckener Str. 129 die Einrichtung einer Krippengruppe mit 15 Kindern in Trägerschaft der „Kleine Riesen Nord gGmbH“ beschlossen. Nach erfolgtem Umbau zur Krippeneinrichtung sollte die Kindertagesstätte bereits zum 01.04.2018 den Betrieb aufnehmen. Die hierfür erforderliche Nutzungsgenehmigung liegt bislang noch nicht vor, so dass dort noch nicht mit der Betreuung der Kinder begonnen werden kann.
Zu Frage 2: Aufgrund der aktuellen Bedarfe an Krippenplätzen im Stadtbezirk und im Stadtteil Stöcken ist die Verwaltung nach wie vor an der Einrichtung einer Krippengruppe an diesem Standort interessiert.
Zu Frage 3: .Die Immobilie wurde durch den privaten Eigentümer an die „Kleine Riesen Nord gGmbH“ vertraglich vermietet. Andere Interessenten sind nicht bekannt.
TOP 7.3.2.
Regenwasserversickerung im Industriegebiet Schwarze Heide
(Drucks. Nr. 15-2704/2019)

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Flächen sind im Industriegebiet Schwarze Heide versiegelt?
2. Wie wird das Regenwasser abgeleitet bzw. versickert?
3. Für welche noch nicht bebauten Flächen gibt es jetzt bereits Planungen hinsichtlich der Regenwasserversickerung?
Zur besseren Übersichtlichkeit bitten wir um eine Tabelle mit Angaben zur Liegenschaft, Flächenableitung in welchen Kanal bzw. Vorfluter, Flächenversickerung.

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Dieser Bereich ist noch nicht so weit digitalisiert, dass wir eine vollständige Auskunft hierzu geben können. Die Planungsgrundsätze für das Bebauungsplan-Gebiet 1216 geben eine maximale Flächenversiegelung von 60 % vor.
Zu Frage 2: Grundsätzlich ist eine Versickerung in diesem Gebiet aufgrund des hohen Grundwasserstandes mit vertretbarem Aufwand technisch nicht durchführbar. Über 2.000 m² große Grundstücke dürfen nur 60 l/(s*ha) in das kombinierte Kanalisations- und Grabensystem ableiten. Das darüberhinaus gehende abzuleitende Regenwasser wird beispielsweise in unterirdischen Stauräumen zurückgehalten und dann in den Desbrocksriedegraben geleitet, einem angelegten Grabensystem mit Staufunktion und einer weitergehenden Drosselung des Abflusses auf 3 l/(s*ha).
Zu Frage 3.: Für die Planungen auf den Grundstücken sind die Eigentümer zuständig. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der örtlichen Gegebenheiten raten wir von einer Versickerung hier in diesem Gebiet ab.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu Liegenschaften weiter gegeben werden.

TOP 7.3.3.
Überweg Fuhsestraße in Höhe des Betriebshofs der ÜStrA
(Drucks. Nr. 15-2705/2019)
Nach Betätigen des Druckknopfs an der Ampel vergehen 6 Sekunden bis die Signalanlage für Auto Fahrende auf „Gelb“ springt, drei weitere Sekunden vergehen, bis die Ampel „Rot“ anzeigt und eine weitere Sekunde bis die Ampel für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende „Grün“ zeigt. Der Überweg befindet sich auf dem Schulweg, den Schüler*innen von Leinhausen zur IGS Stöcken begehen müssen. Erfahrungsgemäß verführen lange Rotphasen bei wenig Autoverkehr den Überweg auch bei „Rot“ zu queren. Dass die Reaktionszeit von 6 Sekunden auch kürzer ausfallen kann, beweist der Überweg der Herrenhäuser Straße in Höhe Böttcherstraße.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es zwingend sachliche Gründe, warum die Zeit zwischen der Betätigung des Druckknopfs und der dem Gelblicht für Auto Fahrende mit 6 Sekunden relativ lang ausfällt und was sind diese Gründe?
2. Wenn es keine zwingende sachliche Gründe gibt, wann wird die Reaktionszeit an diesem Überweg verkürzt?
Herr Pilarski antwortet:
Im Normalfall schaltet die Lichtsignalanlage bei Betätigung der Fußgängeranforderung in der nächsten Sekunde das südlich vor der Gleisüberfahrt liegende Vorsignal für den Kfz-Verkehr auf Gelb. Mit einem Versatz von zwei Sekunden werden auch die beiden Signalgruppen direkt an der Fußgängerverkehrsfurt auf Gelb geschaltet. Nach einer Gelbzeit von jeweils 5 Sekunden werden die entsprechenden Signalgruppen rot und nach einer weiteren Sekunde schaltet die Fußgängerfurt auf Grün.
Der Unterschied zu dem Überweg an der Böttcherstraße ist hier die Übereck-fahrende Stadtbahn, die zu der Vorsignalisierung führt. Zwischen dieser und der Signalisierung an der Fußgängerfurt ist ein Versatz notwendig, um sicherzustellen, dass sich keine Fahrzeuge im Gleisbereich aufhalten.

TOP 7.3.4.
Herrenhäuser Markt und Wahlkampf
(Drucks. Nr. 15-2706/2019)

Es gibt bei der Aufstellung der Wahlkampfstände immer wieder Unsicherheiten über die legale Platzierung auf dem Herrenhäuser Markt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, einen gut erkennbaren Plan über die Aufteilung der Flächen mit Bezeichnung der Eigentümer*innen des Herrenhäuser Marktes zu bekommen?
2. Wenn ja, bitte aushändigen!

Herr Pilarski antwortet:
Grundsätzlich ist der Aufbau von Informationsständen auf Wochen- oder Bauernmärkten nicht gestattet, sondern nur außerhalb dieser Flächen auf dem öffentlichen Gehweg am Rande erlaubt. Für die Zeit des Wahlkampfs zur Oberbürgermeisterwahl ist für den Herrenhäuser Markt eine Pauschalerlaubnis für die Parteien mit Kandidat*in und die Einzelkandidat*innen ergangen. Die Flächen des samstags stattfindenden Wochenmarktes können der beigefügten Anlage entnommen werden. Die öffentlichen Flächen, wo ein Aufbau - immer unter Beachtung der Marktflächen - von Informationsständen durch die Pauschalerlaubnis im direkten Bereich Herrenhäuser Markt abgedeckt und gestattet ist, ist der Anlage 2 „Herrenhäuser Markt“ zu entnehmen. Einen einheitlichen Plan, auf dem alle Eigentümer*innen und Nutzungsverhältnisse abgebildet sind, gibt es nicht.

TOP 7.3.5.
Fuß- und Radweg Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-2707/2019)

Der Fuß- und Radweg Herrenhäuser Straße zwischen Markgrafstraße und Kiepertstraße ist sehr schmal. Durch auf dem Gehweg aufgestellte Hinweisschilder etc. kommt es oft zu gefährlichen Situationen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Aufstellung genehmigungspflichtig?
2. Wenn ja, gibt es Genehmigungen?
3. Wer ist dafür zuständig?

Frau Spremberg trägt die Antwort vor:
Zu Frage 1: Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008 (geändert durch die Satzung vom 15.06.2017) bedarf die Aufstellung von gewerblichen Nebenanlagen/Werbeanlagen (Fahrradständer, Stellschilder und sonstige Geschäftshinweise) als erlaubnispflichtige Sondernutzung der ausdrücklichen Erlaubnis der Stadt, sofern die Abmessungen der Anlage II, Ziffer 3 der Satzung (Erlaubnisfreie Nutzungen) überschritten werden. Als erlaubnisfrei sind hier in den Straßenraum hineinragende Werbeeinrichtungen bis zu einem Flächenbedarf von 1,0 m² genannt, wenn sie in einer Höhe von bis zu 3,0 m (auf Gehwegen), bzw. in einer Höhe von bis zu 4,5 m (innerhalb von Fußgängerzonen) und einer Straßenfrontlänge von 1,5 m nicht mehr als 0,30 m in den Straßenraum hineinragen und eine Durchgangsbreite für Fußgänger von mindestens 1,50 m garantieren.
Vor Geschäftsfronten ist eine gewerbliche Nebenanlage (z. B. Stellschild) zulässig.
Stellschilder dürfen die Größe von 0,70 m x 1,00 m (Breite x Höhe) nicht überschreiten Stellschilder sind grundsätzlich in einer Tiefe von maximal 1,5 m vor den Fassaden zulässig.

Zu Frage 2: Aufgrund der vorliegenden Beschwerdelage fand unsererseits am 25.10.2019 eine Kontrolle im entsprechenden Bereich statt. Die Überprüfung ergab, dass sich am angezeigten Standort 2 Betriebsstätten befinden. Die Bäckerei (Haus-Nr. 77) übte trotz aktuell in der Gewerbedatei angemeldeter Gewerbetätigkeit keinen Geschäftsbetrieb aus. Vor der Geschäftsfront des ansässigen Kioskes (Haus-Nr. 79) standen auf dem 1,5 m breiten Gehweg (gemessen von der Häuserfront bis zum Toleranzstreifen des Fahrradweges) im öffentlichen Raum verbotswidrig 2 Stellschilder und 1 Sitzhocker. Um die Sicherheit und Leichtigkeit des querenden Fußgänger- und Radfahrerverkehrs wiederherzustellen, wurde der verantwortliche Betreiber über die vorstehend genannten, satzungsrechtlichen Regelungen ausdrücklich belehrt und unmissverständlich aufgefordert, sofort 1 Stellschild und die Sitzgelegenheit von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Um die geforderte Mindestrestgehwegbreite von 1,5 m hier zu gewährleisten und dem Gewerbetreibenden das ihm gemäß Satzung zustehende Recht auf 1 erlaubnisfreie Nebenanlage nicht zu verwehren, wurde ihm gestattet, 1 Stellschild zusammengeklappt und flach an die Geschäftsfront anlehnend, aufzustellen.
Zu Frage 3: Die Landeshauptstadt Hannover hat als Satzungsgeber die grundsätzliche Aufgabe, auf die Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften zu achten. Das innerhalb des Bereichs Marktwesen zuständige Sachgebiet Sondernutzungen ist aktuell gehalten, hier seiner Aufsichtspflicht nachzukommen.
Wir führen im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch und überprüfen routinemäßig vor Ort, ob die Flächen rechtmäßig genutzt werden.
Durch die zeitintensiven Überprüfungen, die anlassbezogen sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecken, werden personelle Ressourcen derart gebunden, dass für den Einzelfall keine lückenlose und flächendeckende Beaufsichtigung garantiert werden kann.
Beschwerden bzw. Hinweisen im Zusammenhang mit unerlaubten Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes durch beispielsweise gewerbliche Nebenanlagen wird schnellstmöglichst nachgegangen.
Sollten Verstöße und Übertretungen des öffentlichen Raumes festgestellt werden, wird der Betroffene aufgefordert, die Fläche den hiesigen Satzungsvorgaben anzupassen, ggf. wird die Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Über evtl. zu treffende Maßnahmen und Entscheidungen wegen Nichteinhaltung unserer Forderungen, können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.
Die Landeshauptstadt Hannover hat als Satzungsgeber die grundsätzliche Aufgabe, auf die Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften zu achten. Das innerhalb des Bereichs Marktwesen zuständige Sachgebiet Sondernutzungen ist aktuell gehalten, hier seiner Aufsichtspflicht nachzukommen.
Wir führen im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch und überprüfen routinemäßig vor Ort, ob die Flächen rechtmäßig genutzt werden.
Durch die zeitintensiven Überprüfungen, die anlassbezogen sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecken, werden personelle Ressourcen derart gebunden, dass für den Einzelfall keine lückenlose und flächendeckende Beaufsichtigung garantiert werden kann.
Beschwerden bzw. Hinweisen im Zusammenhang mit unerlaubten Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes durch beispielsweise gewerbliche Nebenanlagen wird schnellstmöglichst nachgegangen.
Sollten Verstöße und Übertretungen des öffentlichen Raumes festgestellt werden, wird der Betroffene aufgefordert, die Fläche den hiesigen Satzungsvorgaben anzupassen, ggf. wird die Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Über evtl. zu treffende Maßnahmen und Entscheidungen wegen Nichteinhaltung unserer Forderungen, können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.

TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Witte
(FDP)


TOP 7.4.1.
Verschmutzung des Stöckener Bachs
(Drucks. Nr. 15-2549/2019)

Im vergangenen Sommer war der Stöckener Bach aufgrund der starken Hitze ausgetrocknet. Dennoch konnten aufmerksame Bürger feststellen, dass er schmutziges Wasser führte. ( Anhang 1: Foto vom 27.08.2019) Sollte es sich tatsächlich um eine Verschmutzung des Bachs handeln, sollten Maßnahmen ergriffen werden um solche Zustände in der Zukunft zu verhindern. Daher frage ich die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Verschmutzung des Stöckener Bachs im vergangenem Sommer?
2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um die Verschmutzung zu beheben?
3. Hat die Verwaltung Kenntnis über den Urheber der Verschmutzung und wenn ja, welche Sanktionen wurden verhängt?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1.: Der Vorgang ist der Verwaltung im Nachhinein bekannt geworden, zum Zeitpunkt der Einleitung bestand keine Kenntnis.
Zu Frage 2: Zur Reinigung war keine Einleitung von Maßnahmen notwendig, da der Vorfall auf einer Verunreinigung mit dem Markierungsstoff Uranin beruhte. Uranin besitzt in wässriger Lösung ein enormes Färbevermögen. Eine Umweltgefahr bestand nicht. Die Ursache konnte wie folgt geklärt werden: Auf dem VW Firmengelände wurde von einem Mitarbeiter eine Dichtheitsüberprüfung eines Regenwasserfallrohres durchgeführt, da sich in einem Büro feuchte Flecken an Wänden gezeigt haben. Zu dieser Überprüfung hatte der Mitarbeiter das Uranin eingesetzt.
Zu Frage 3: Sanktionen mussten nicht verhängt werden. Der Vorgang hätte allerdings der Stadtentwässerung gemeldet werden müssen. An einem Vor-Ort-Aufklärungstermin waren die Region Hannover (Untere Wasserbehörde), die Stadtentwässerung und der Umweltschutzbeauftragte des VW-Werkes beteiligt. Bei diesem Termin wurde besprochen, dass firmenintern zukünftig ein Maßnahmenverfolgungsblatt zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle eingeführt werde, welches ebenfalls u.a. wiederkehrende Unterweisungen vorsieht.




















II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.09.2019 –Nichtöffentlicher Teil-
Einstimmig genehmigt

TOP 9.
M I T T E I L U N G E N und A N F R A G E N
Frau Stähle und Herr Schikowsky aus dem Fachbereich Wirtschaft berichten zur Ausschreibung der Paul-Dohrmann-Schule. Die Frist sei abgelaufen, es seien Bewerbungen eingegangen, die nun gesichtet und nach den festgelegten Kriterien in einem Punktesystem ausgewertet werden.
Die Mitglieder des Bezirksrates äußern Ihren Unmut, nicht früher in das Verfahren einbezogen worden zu sein und bitten vor der Vergabe ausreichend informiert und beteiligt zu werden.
Frau Stähle begründet die befristete Vermietung an den Verein transition town e.V. damit, dass dadurch die nicht unerheblichen Kosten der Bewachung des Objekts eingespart worden seien. Ein Verkehrswertgutachten des Gebäudes habe einen sehr geringen Gebäudewert ergeben.


Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky berichtet über den Besuch der Paul-Dohrmann-Schule gemeinsam mit den Bezirksratsherren Metell und Vey. Man sei angetan vom Umgang der Nutzer mit dem Gebäude und möchte anderslautenden Äußerungen entgegentreten, dass von den Nutzern Miete verlangt würde. Das sei nicht der Fall.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf schließt die Sitzung um 21.10 Uhr




Bittorf Spremberg
Bezirksbürgermeisterin Protokollantin