Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 06.11.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.10.2019)
Protokoll (erschienen am 20.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 07.11.2019

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 6. November 2019,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr
____________________________________________________________________
Anwesend: Fraktionszugehörigkeit:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz(DIE LINKE.) 18.00 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 18.00 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.00 - 21.00 Uhr
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI) 19.40 - 21.50 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD) 19.00 - 21.40 Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.15 - 21.50 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (DIE FRAKTION)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (PIRATEN)

Verwaltung:
Frau Eilers FB Gebäudemanagement
Herr Bär FB Gebäudemanagement
Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Pfingsten FB Personal und Organisation


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.09.2019

3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

3.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2826/2019)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Gymnasium Humboldtschule, G9-Erweiterung, Modulanlage zur Auslagerung während der Baumaßnahme
(Drucks. Nr. 2493/2019 mit 3 Anlagen)

4.2. Zuwendung an die Faust Stiftung für Brandschutzsanierungsmaßnahmen im Kulturzentrum Faust
(Drucks. Nr. 2534/2019)

4.3. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2621/2019 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Gemeinsam / Interfraktionell

5.1.1. Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Reinigung der öffentlichen Plätze für Wertstoffcontainer
(Drucks. Nr. 15-2627/2019)

5.2.2. Erneuerung des Fahrradweges zwischen Davenstedter Straße und Badenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2628/2019)

5.2.2.1. Erneuerung des Fahrradweges zwischen Davenstedter Straße und Badenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2628/2019 N1)

5.2.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2628/2019 N1
(Drucks. Nr. 15-2893/2019)

5.2.3. Fahrbahnmarkierung für Fahrradfahrer auf der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-2629/2019)

5.2.4. Entfernung der Litfaßsäule und der Streusandkiste Niemeyerstraße Ecke Posthornstraße zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen
(Drucks. Nr. 15-2675/2019)

5.2.5. Prüfung der Möglichkeit einer Veränderungssperre nach dem BauGB in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-2678/2019)

5.2.6. Überwachung des absoluten Halteverbotes in der Hohestraße
(Drucks. Nr. 15-2680/2019)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Bevorzugung von Fußgängern gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr und Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Ampel Stadionbrücke
(Drucks. Nr. 15-2663/2019)

5.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.4.1. Errichtung eines Fahrradweges mit Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2336/2019)

5.4.2. Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
(Drucks. Nr. 15-2360/2019)

5.4.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2360/2019
(Drucks. Nr. 15-2894/2019)

5.4.3. Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2684/2019)

5.4.3.1. Durchführung einer stadtbezirklichen Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2684/2019 N1)

5.4.4. Prüfung von Standorten im Stadtbezirk Linden-Limmer für das Veranstaltungszentrum bei Chez Heinz
(Drucks. Nr. 15-2686/2019)

5.4.4.1. Prüfung von Standorten im Stadtbezirk Linden-Limmer für das Veranstaltungszentrum bei Chez Heinz
(Drucks. Nr. 15-2686/2019 N1)

5.4.5. Hohe Straße für Radfahrende im Zuge der Errichtung einer Kindertagesstätte und für die Helene-Lange-Schule von beiden Einfahrtsseiten erschließen
(Drucks. Nr. 15-2688/2019)

5.4.6. Little Homes
(Drucks. Nr. 15-2693/2019)


5.4.6.1. Abstellmöglichkeiten für "Little Homes" schaffen
(Drucks. Nr. 15-2693/2019 N1)

5.4.7. Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
(Drucks. Nr. 15-2692/2019)

5.4.7.1. Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
(Drucks. Nr. 15-2692/2019 N1)

5.5. der Fraktion DIE LINKE.

5.5.1. Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019)

5.5.1.1. Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019 N1)

5.5.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2363/2019 N1
(Drucks. Nr. 15-2896/2019)

5.6. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

5.6.1. Veröffentlichung eines Trinkbrunnenverzeichnis
(Drucks. Nr. 15-2656/2019)

5.6.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2656-2019
(Drucks. Nr. 15-2897/2019)

5.6.2. Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019)

5.6.3. Wiederaufbau Sandkasten auf dem Spielplatz Kochstraße
(Drucks. Nr. 15-2659/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. zur 1. Entscheidung vom 07.03.2019 Drucks. Nr. 15-2775/2018 S1, Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11, Verkehrszählung
(Drucks. Nr. 15-2616/2019)

6.1.2. zum Antrag vom 27.03.2019 Fahrbahnmarkierung Posthornstraße / Godehardistraße
(Drucks. Nr. 15-2617/2019)

6.1.3. Parkplätze Stammestraße zwischen Stadionbrücke und Lodemannweg
(Drucks. Nr. 15-2626/2019)

6.2. der SPD-Fraktion


6.2.1. Verkauf Grundstück Kirchstraße 2
(Drucks. Nr. 15-2660/2019)

6.2.2. Erneuerung der Brücke Nieschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-2661/2019)

6.2.3. Intervalle für die Ampelphasen an Kreuzungen
(Drucks. Nr. 15-2662/2019)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Vorfahrtsregelungen Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2694/2019)

6.3.2. Parksituation Noltestraße
(Drucks. Nr. 15-2695/2019)

6.3.3. Little Homes im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2696/2019)

6.3.4. Baumaßnahmen Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-2697/2019)

6.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.4.1. Spielplatz Kochstraße
(Drucks. Nr. 15-2652/2019)

6.4.2. Müllbehälter auf der Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2654/2019)

7. Informationen über Bauvorhaben

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 29. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates beschließen einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt 4 ff. (Verwaltungsvorlagen) und Tagesordnungspunkt 5. ff. (eigene Anträge des Stadtbezirksrates) für das Beteiligungsverfahren zu öffnen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.09.2019

Genehmigt


TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 3.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2826/2019)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den Verein mit seinem Projekt vor, der eine Zuwendung erhalten soll.

Antrag

die nachstehende Zuwendung zu beschließen:
- Empfänger: Verein für Sozialmedizin e.V.
- Zuwendungsbetrag: 655,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Anschaffung Sitzmöbel
(Anlage 1)
Einstimmig


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Gymnasium Humboldtschule, G9-Erweiterung, Modulanlage zur Auslagerung während der Baumaßnahme
(Drucks. Nr. 2493/2019 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsfrau Steingrube fragt, wo die Kinder weiterhin Sport treiben können, wenn die Sporthalle der Humboldtschule abgerissen ist.

Frau Eilers informiert, dass der Abriss der Sporthalle erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird und darüber im Rahmen einer separaten Drucksache informiert wird.

Bezirksratsfrau Steingrube möchte ergänzend wissen, wann der Abriss konkret geplant ist und ob der Bezirksrat rechtzeitig beteiligt wird.


Herr Bär antwortet, dass mit dem Abriss im kommenden Jahr zu rechnen ist. Er wiederholt, dass über diese Maßnahme rechtzeitig im Rahmen einer separaten Drucksache informiert wird. Diese wird dann auch Vorschläge der Verwaltung zur Übergangszeit beinhalten.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung von Raummodulen zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 650.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 236.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 4.2.
Zuwendung an die Faust Stiftung für Brandschutzsanierungsmaßnahmen im Kulturzentrum Faust
(Drucks. Nr. 2534/2019)

Antrag,

der Faust Stiftung eine Projektzuwendung für Brandschutzsanierungsmaßnahmen im Kulturzentrum Faust in Höhe von 10.000,- € für 2019 zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 4.3.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2621/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche neben dem Grundstück Hufelandstraße 16 / 16 A entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 148 nicht ausgebaut wird.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Einstimmig


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
Gemeinsam / Interfraktionell



TOP 5.1.1.
Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

Bezirksbürgermeister Grube berichtet, dass er - wie interfraktionell gewünscht – die Kommunalaufsicht zu diesem Verfahren eingeschaltet hat. Die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover, die Einwohnerversammlung nicht durchzuführen, wird nun rechtlich überprüft. Bis zum heutigen Tage ist diese Prüfung leider noch nicht abgeschlossen. Er schlägt vor, den Antrag ein weiteres Mal zu vertagen und die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten.

Bezirksratsherr List fasst die Chronologie der Ereignisse zusammen und teilt seine Einschätzung mit, dass die Verwaltung gegen die Rechte des Stadtbezirksrates entschieden hat. Dem Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grube kann er sich trotzdem anschließen. Er ergänzt, dass die Gebäude derzeit schutzlos den Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Hier liegt ein weiteres Versäumnis des Eigentümers vor.

Bezirksratsherr Mallast bedankt sich bei Bezirksbürgermeister Grube für die Koordinierung des Verfahrens mit der Kommunalaufsicht. Auch er kann sich dem Vorschlag anschließen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aufgrund aktueller Entwicklungen zum nächstmöglichen Termin eine Einwohner*innenversammlung nach § 94 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zum Thema "aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer" unter Beteiligung der Einwohner*innenschaft durchzuführen.

Vertagt


TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Reinigung der öffentlichen Plätze für Wertstoffcontainer
(Drucks. Nr. 15-2627/2019)

Bezirksratsfrau Steingrube bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr List weist daraufhin, dass am Lindener Schmuckplatz die Anzahl der Container verdoppelt wurde. Damit steigt die Entsorgungsmenge, aber auch der zurückbleibende Müll.

Bezirksratsherr Müller möchte von der Verwaltung wissen, ob es neue Informationen zum Verbleib der Container am Pfarrlandplatz gibt. Durch die Abwesenheit der Container an dieser Stelle, verschärft sich anscheinend die Problematik an anderer Stelle im Stadtteil.

Herr Mingers antwortet, dass ihm hierzu keine neuen Informationen bekannt sind, er wird sich jedoch zeitnah bei der zuständigen Stelle informieren.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin weist ergänzend auf die fehlende Überwegung bzw. die ausstehende verkehrliche Neuordnung an der Kindertagesstätte in Richtung Ottenstraße als Teil des Problems hin. Er fragt die Verwaltung nach Informationen, welche ihm jedoch im Rahmen der Sitzung nicht gegeben werden können. Zudem kritisiert er, dass die Abstände zwischen den einzelnen Entsorgungsorten zu groß sind.

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, die ihre Wertstoffcontainer im Stadtbezirk aufstellen, Gespräche zu führen, die dahin gehen, dass im Bereich dieser Container die Reinigungsintervalle erhöht werden

Einstimmig


TOP 5.2.2.
Erneuerung des Fahrradweges zwischen Davenstedter Straße und Badenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2628/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fahrradweg zwischen der Davenstedter Straße und Badenstedter Straße in Fahrtrichtung Badenstedter Straße entlang der Brauhofstraße zu erneuen. Außerdem soll nach der Ampel in Richtung der Straße Am Lindener Berg eine entsprechende Verkehrsführung aufgebracht werden, die für Autofahrer gut erkennbar ist (z.B. die rote Markierung).

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2628/2019 N1


TOP 5.2.2.1.
Erneuerung des Fahrradweges zwischen Davenstedter Straße und Badenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2628/2019 N1)
Bezirksratsfrau Steingrube bringt eine Neufassung des Antrages ein und begründet diese.

Bezirksratsherr Mallast begrüßt den eingebrachten Antrag, möchte diesen inhaltlich jedoch konkretisieren und bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:



Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fahrradweg zwischen der Davenstedter Straße und Badenstedter Straße in Fahrtrichtung Badenstedter Straße entlang der Brauhofstraße zu erneuen. Außerdem soll nach der Ampel in Richtung der Straße Am Lindener Berg eine entsprechende Verkehrsführung aufgebracht werden, die für Autofahrer gut erkennbar ist (z.B. die rote Markierung wie auf der gegenüberliegenden Seite- Haltestreifen für Radfahrer). Diese Verkehrsführung kann in Anlehnung der Verkehrsführung und Ampelschaltung wie im Bereich Nieschlagstraße - Kötnerholzweg (Kreuzung Fössestraße) geschehen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2893/2019 einstimmig beschlossen


TOP 5.2.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2628/2019 N1
(Drucks. Nr. 15-2893/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fahrradweg zwischen der Davenstedter Straße und Badenstedter Straße in Fahrtrichtung Badenstedter Straße entlang der Brauhofstraße zu erneuen.Vor der Ampel ist der Radweg auf die Straße zu führen.Außerdem soll nach der Ampel in Richtung der Straße Am Lindener Berg eine entsprechende Verkehrsführung aufgebracht werden, die für Autofahrer gut erkennbar ist (z.B. die rote Markierung wie auf der gegenüberliegenden Seite- Haltestreifen für Radfahrer über die gesamte Fahrbahnbreite als Radaufstellfläche ). Diese Verkehrsführung kann in Anlehnung der Verkehrsführung und Ampelschaltung wie im Bereich Nieschlagstraße - Kötnerholzweg (Kreuzung Fössestraße) geschehen.

Einstimmig


TOP 5.2.3.
Fahrbahnmarkierung für Fahrradfahrer auf der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-2629/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Deisterstraße die Markierung des Fahrradweges in Rot zu gestalten.

Einstimmig


TOP 5.2.4.
Entfernung der Litfaßsäule und der Streusandkiste Niemeyerstraße Ecke Posthornstraße zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen
(Drucks. Nr. 15-2675/2019)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz spricht sich gegen die Entfernung der Streusandkiste aus, da sie diese für erforderlich hält.

Bezirksratsherr Klenke entgegnet, dass die nächste Streusandkiste lediglich 15 Meter entfernt ist.

Bezirksratsherr Müller stellt fest, dass die Litfaßsäule oft genutzt wird und den Stadtteil prägt. Diese zu entfernen und dafür lediglich drei Fahrradbügel aufzustellen, erscheint ihm nicht als adäquater Nutzen.

Bezirksratsherr Bulut bewertet den Standort der Säule als ungünstig. Fußgänger*innen werden häufig übersehen und der Weg wird auch stark von Schüler*innen genutzt. Ein Edeka Markt entsteht außerdem an dieser Stelle, was zu einer weiteren Verengung der Verkehrssituation führen wird.

Bezirksratsherr List sagt aus, dass mit diesen Argumenten vermutlich viele Säulen im Stadtgebiet entfernt werden müssten.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Litfaßsäule und die Streusandkiste an der Niemeyerstraße Ecke Posthornstraße zu entfernen und an deren Stelle dringend benötigte Fahrradabstellplätze mit Fahrradbügeln zu schaffen.

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.2.5.
Prüfung der Möglichkeit einer Veränderungssperre nach dem BauGB in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-2678/2019)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Nach Meinung von Bezirksratsherrn Mallast, macht eine Veränderungssperre lediglich dann Sinn, wenn beabsichtigt ist einen Bebauungsplan zu erlassen. Da es einen solchen für das angesprochene Gebiet bereits gibt, könnte die Veränderungssperre überflüssig sein. Er bittet die Verwaltung um Aufklärung.

Frau Winters bestätigt, dass sich die Verwaltung bereits mit dem vorliegenden Fall beschäftigt. Wettbüros sind in der Deisterstraße nicht zulässig, Wettannahmestellen jedoch schon. Um welche Form es sich hier handelt wird aktuell von der Verwaltung geprüft. Der gültige Bebauungsplan gibt der Verwaltung Möglichkeiten zu handeln.

Bezirksratsherr Klenke erklärt, dass er den Antrag aufgrund der vorangegangenen Erläuterung zurückzieht.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, für die Deisterstraße zwischen der Weberstraße und der Charlottenstraße als nördlicher und der Posthornstraße und Allerweg als südlicher Begrenzung beidseitig eine Veränderungssperre nach dem BauGB auszusprechen und die zukünftige zulässige Nutzung so umzustellen, dass in dem genannten Bereich keine neuen Wettbüros, Spielhallen oder ähnliche Vergnügungsstätten mehr eröffnet werden können.

Zurückgezogen


TOP 5.2.6.
Überwachung des absoluten Halteverbotes in der Hohestraße
(Drucks. Nr. 15-2680/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, das absolute Halteverbot (§ 41 Abs. 1 Anlage 2 Z. 283 StVO) in der Hohestraße vor der Einmündung Posthornstraße engmaschiger zu überwachen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Bevorzugung von Fußgängern gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr und Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Ampel Stadionbrücke
(Drucks. Nr. 15-2663/2019)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Bevorzugung von Fußgängerinnen und Fußgängern gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr und Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Ampel an der Ritter-Brüning-Str. / Haltestelle Stadionbrücke zu treffen.

Einstimmig


TOP 5.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



TOP 5.4.1.
Errichtung eines Fahrradweges mit Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2336/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Geffers begrüßt grundsätzlich eine solche Radwegeverbindung, gibt jedoch zu bedenken, dass diese jeweils auf normalen Verkehrsstraßen endet. Der Bartweg müsste in der Zukunft weiter als Fahrradstraße hergerichtet werden, was einfacher zu realisieren sein sollte als bei der Davenstedter Straße. Hierzu habe man aktuell noch keine Idee


Bezirksratsherr Müller teilt mit, dass sich seine Fraktion mit ähnlichen Argumenten beschäftigt hat, jedoch zu einem anderen Schluss gekommen ist.
Eine solche Verbindung ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE nicht sinnvoll, da an gleicher Stelle bereits ein modernisierter Radweg vorhanden ist, der zudem an der Einfahrt in die Davenstedter Straße keine 90° Kurve aufweist. Es stellt sich daher die Frage ob, eine neue Verbindung aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten überhaupt angenommen werden würde.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass man sich bewusst für die ehemalige Bahntrasse als Verbindungsweg entschieden habe, da diese bereits vorhanden ist und sich gut als Alternative eignen würden. Da es auf der Davenstedter Straße bereits sehr eng ist, könnte man hier die vorhandene Infrastruktur nutzen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Radverbindung samt Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße (Höhe Orpil-Werke) aufzunehmen und ein Umsetzungskonzept vorzustellen.
Mit den städtischen Häfen und der Region Hannover sind Gespräche über die Nutzung der Flächen aufzunehmen, da die bestehende Hafenbahntrasse in ihrer Nutzung und als Stadtbahnvariante A-West/Hafenbahn tangiert sind.



14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 5.4.2.
Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
(Drucks. Nr. 15-2360/2019)

Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.


Bezirksratsfrau Steingrube bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Knoke teilt seine Befürchtung mit, dass eine Aufpflasterung der Straße aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, verstärkte Lärmbelästigungen für die Anwohner*innen mit sich bringen würde.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens zwischen der Charlottenstraße und der Von-Alten-Allee nach Vorbild der Nieschlagstraße/Ecke Davenstedter Straße aufzupflastern.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2894/2019 einstimmig beschlossen


TOP 5.4.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2360/2019
(Drucks. Nr. 15-2894/2019)

Antrag



Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich zwischen dem Zebrastreifen Charlottenstraße - von Alten Allee geeignete Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu ergreifen, die ein schnelles Fahren (über 30km/h) von Kraftfahrzeugen jeglicher Art verhindern. Es sind unter anderem Überlegungen zu treffen, inwieweit es möglich ist, eine Aufpflasterung vorzunehmen. die Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens zwischen der Charlottenstraße und der Von-Alten-Allee nach Vorbild der Nieschlagstraße/Ecke Davenstedter Straße aufzupflastern.

Einstimmig


TOP 5.4.3.
Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2684/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete identifiziert werden, in denen potentiell die Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der Bevölkerung gefährdet ist. Es ist zu befürchten, dass solche Veränderungen zu Verdrängung führen und andere unerwünschte städtebauliche Folgen haben.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2684/2019 N1

TOP 5.4.3.1.
Durchführung einer stadtbezirklichen Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2684/2019 N1)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, warum dieser Antrag hier behandelt wird und nicht im Rat der Stadt Hannover. Die Prüfung solle schließlich das gesamt Stadtgebiet umfassen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erwidert, dass es auch Aufgabe der Bezirksräte sei, Entwicklungen in den Bezirken widerzugeben und Bedarfe anzuzeigen. Diese müssen nicht zwangsweise durch den Rat initiiert werden.

Bezirksratsherr Mallast bewertet die Frage der Zuständigkeit und er würde es begrüßen, wenn dieser Antrag auch im Rat der Stadt Hannover behandelt werden würde.

Bezirksratsherr Müller erklärt, dass er der Argumentation des Bezirksratsherrn Dr. Gardemin folgt, plädiert jedoch dafür, die Forderung dahingehend zu ändern, dass lediglich der Stadtbezirk Linden-Limmer untersucht wird. Die Erfolgsaussichten des Antrages könnten dadurch steigen.

Bezirksratsfrau Steingrube plädiert ebenfalls dafür, die Prüfung zunächst auf den Stadtbezirk Linden-Limmer zu begrenzen.

Bezirksratsherr Bulut möchte wissen, ob der Erlass einer solchen Satzung zur Folge hätte, dass Modernisierungen von Wohnhäusern grundsätzlich nicht mehr möglich sind.

Bezirksratsherr List hält Maßnahmen, die die weitere Erhöhung von Mietpreisen eindämmen, grundsätzlich für erforderlich, mahnt jedoch an, dass der Antrag zu spät kommt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sagt aus, dass andere Maßnahmen sicherlich auch früher denkbar gewesen wären, dass dieses Instrument den Kommunen jedoch zur Verfügung steht und daher aktuell das Mittel der Wahl ist. Ziel der Maßnahme soll sein, dass zukünftig Luxusmodernisierungen ausgeschlossen sind. In der Stadt Frankfurt a.M. können die Folgen einer solchen Satzung besichtigt werden, wo bspw. die Balkongrößen festgelegt sind. Unterhaltungsmaßnahmen sind weiterhin möglich.

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, ob nach einer möglichen Revitalisierung des Ihmezentrums eine solche Mietpreisdeckelung auch dort angewandt werden könnte.

Bezirksbürgermeister Grube entgegnet, dass diese Fragestellung bereits über die Forderung des Antragstextes hinausgeht, indem zunächst lediglich die Voruntersuchung gefordert wird. Darüber hinaus gehende Fragen sollten zum gegebenen Zeitpunkt gestellt werden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt eine Neufassung des Antrages ein.


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet den gesamten Stadtbezirk eine Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete identifiziert werden, in denen potentiell die Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der Bevölkerung gefährdet ist. Es ist zu befürchten, dass solche Veränderungen zu Verdrängung führen und andere unerwünschte städtebauliche Folgen haben.

Einstimmig


TOP 5.4.4.
Prüfung von Standorten im Stadtbezirk Linden-Limmer für das Veranstaltungszentrum bei Chez Heinz
(Drucks. Nr. 15-2686/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung der Stadt Hannover prüft innerhalb von sechs Monaten drei Optionen im Stadtbezirk Linden-Limmer auf ihre Nutzbarkeit für einen zukünftigen Standort des Béi Chéz Heinz.

1.)
Zu prüfen ist auf dem Bestandsgelände des Fössebades die Fläche des ehemaligen Wasserspielplatzes in unmittelbarer Nähe zum Schnellweg für eine Neubauoption des Béi Chéz Heinz.
2.)
Zu prüfen ist, ob in oder an den Hannover Docks im Lindener Hafen Flächen oder Gebäudefür das Béi Chéz Heinz nutzbar sind.
3.)
Zu prüfen ist im Bestandsgebäude des Freizeitheims Linden, ob im Untergeschoss ausreichend Räumlichkeiten dem Béi Chéz Heinz zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Prüfung sind die finanziellen und baulichen Rahmenkonditionen für das Béi Chéz Heinz auszuweisen (Änderungen von Flächennutzungsplänen, Teilung von Grundstücken, Pachthöhe etc.) und das Nutzungsprofil des Veranstaltungszentrums Béi Chéz Heinz zu berücksichtigen (Besucherzahlen, Raumbedarf, Lärmemission etc.). Die Immobile muss geeignet sein, den Schall von Konzerten und Partys so zu absorbieren, dass Anwohner*innen nicht gestört werden. Während der Prüfphase sind die zentralen Fragen laufend mit der Geschäftsführung des Béi Chéz Heinz rückzusprechen.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2686/2019 N1

TOP 5.4.4.1.
Prüfung von Standorten im Stadtbezirk Linden-Limmer für das Veranstaltungszentrum bei Chez Heinz
(Drucks. Nr. 15-2686/2019 N1)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Voß begrüßt es, dass dieses Thema Bestandteil der heutigen Sitzung ist. Er meint, dass der ursprüngliche Beschluss zum Neubau des Fössebades nicht Ursache des aktuellen Konfliktes ist. Er macht deutlich, dass die SPD-Fraktion die Position des Fördervereins nicht teilt. Das Chez Heinz muss im Stadtbezirk bleiben. Die beantragte Prüfung könnte auch einen Neubau am bisherigen Standort ergeben. Ein Standort im Lindener Hafen ist von den Betreibern des Chez Heinz zwar nicht gewollt, da es sich hierbei aber lediglich um einen Prüfauftrag handelt, kann diesem zugestimmt werden.

Bezirksratsherr Ganskow erklärt, dass er eine Lösung auf dem bisher genutzten Gelände favorisiert.

Bezirksratsherr List sagt aus, dass man sich in einer Zwickmühle befinde. Auf der einen Seite erhalte man ein schönes neues Bad mit Außenbecken und auf der anderen Seite steht der Wunsch, dass Chez Heinz möglichst am bisherigen Standort zu erhalten, ohne sich hierbei mit dem Förderverein zu überwerfen, welcher viel für das Bad leisten. Er möchte wissen, ob das Team des Freizeitheims Linden vorab gefragt wurde und spricht sich dafür aus, mit allen Beteiligten konstruktive Gespräche zu führen.


Bezirksratsfrau Steingrube sagt aus, dass das Freizeitheim Linden für sie keinen geeigneten Standort darstellt. Sie hält die Platzkapazitäten für nicht ausreichend und spricht die angrenzende Wohnbebauung an. Hier könnte es zu Lärmbelästigungen kommen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin macht deutlich, dass im Rahmen von Ziffer 1 des Antrages lediglich eine Verpachtung und kein Verkauf von Gelände angedacht ist. Das Freizeitheim Linden als möglicher Standort bringe durchaus auch Vorteile mit sich, wie z.B. einen zentralen Standort. Der Zugang müsste natürlich rückwärtig am Westschnellweg erfolgen.
Er merkt an, dass die geplante Tribünenausweitung im Fössebad zu mehr Anreise- und Abreiseverkehr führen wird.

Bezirksratsherr Knoke zeigt sich verwundert über die ausgiebige Diskussion, schließlich handelt es sich zunächst nur um einen Prüfauftrag. Er plädiert dafür die Ergebnisse abzuwarten und dann weiter zu diskutieren.

Bezirksratsfrau Grobleben bittet alle Fraktionen und Einzelvertreter Einigkeit zu demonstrieren, dass das Chez Heinz zum Stadtbezirk gehört.

Einwohner 1 stellt sich als Geschäftsführer des Chez Heinz vor. Er sagt aus, dass die Standortfrage bereits seit 2014 ohne Ergebnis diskutiert wird und bewertet die drei vorgestellten Alternativen. Bei den Überlegungen der Geschäftsführung genießt ein Neubau am bisherigen Standort die oberste Priorität. Ein Standort am Lindener Hafen ließe sich nicht einfach realisieren, könne aber überprüft werden. Das Freizeitheim Linden ist zunächst eher ein Verlegenheitsvorschlag gewesen. Die weitere Prüfung

muss zeigen, ob sich der Standort tatsächlich realisieren ließe.
Zudem bewertet er das Vorgehen des Fördervereins als schlechten Stil und erinnert daran, dass das Chez Heinz immer weider Unterschriften zu dessen Unterstützung gesammelt habe.

Bezirksratsherr List erneuert die Aussage, dass das Chez Heinz dem Stadtbezirk erhalten bleiben müsse und dies in friedlichem Miteinander von Anwohner*innen, Vereinen, etc..
Das Freizeitheim Linden ist für ihn als Standort jedoch nicht denkbar und er beantragt Einzelabstimmung zu den Ziffern des Antrages.

Bezirksbürgermeister Grube formuliert, dass nicht nur drei Alternativen geprüft werden, sondern noch weitere Vorschläge von der Verwaltung unterbreitet werden sollen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Hannover prüft innerhalb von sechs Monaten mindestens die folgenden drei Optionen im Stadtbezirk Linden-Limmer auf ihre Nutzbarkeit für einen zukünftigen Standort des Béi Chéz Heinz.

1.)
Zu prüfen ist auf dem Bestandsgelände des Fössebades die Fläche des ehemaligen Wasserspielplatzes in unmittelbarer Nähe zum Schnellweg für eine Neubauoption des Béi Chéz Heinz.



2.)
Zu prüfen ist, ob in oder an den Hannover Docks im Lindener Hafen Flächen oder Gebäudefür das Béi Chéz Heinz nutzbar sind.
3.)
Zu prüfen ist im Bestandsgebäude des Freizeitheims Linden, ob im Untergeschoss ausreichend Räumlichkeiten dem Béi Chéz Heinz zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Prüfung sind die finanziellen und baulichen Rahmenkonditionen für das Béi Chéz Heinz auszuweisen (Änderungen von Flächennutzungsplänen, Teilung von Grundstücken, Pachthöhe etc.) und das Nutzungsprofil des Veranstaltungszentrums Béi Chéz Heinz zu berücksichtigen (Besucherzahlen, Raumbedarf, Lärmemission etc.). Die Immobile muss geeignet sein, den Schall von Konzerten und Partys so zu absorbieren, dass Anwohner*innen nicht gestört werden. Während der Prüfphase sind die zentralen Fragen laufend mit der Geschäftsführung des Béi Chéz Heinz rückzusprechen.

Falls sich die 3 Standorte nicht eignen, werden andere Vorschläge von der Verwaltung in räumlicher Nähe erwartet.

Getrennte Abstimmung zu den einzelnen Ziffern des Antrages:
Ziffer 1.: einstimmig
Ziffer 2.: einstimmig
Ziffer 3.: mit 15 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung


TOP 5.4.5.
Hohe Straße für Radfahrende im Zuge der Errichtung einer Kindertagesstätte und für die Helene-Lange-Schule von beiden Einfahrtsseiten erschließen
(Drucks. Nr. 15-2688/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, eine Lösung für die zunehmenden Radverkehrsströme in der Hohen Straße gemeinsam in einem Beteiligungsprozess mit Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen der Helene-Lange-Schule sowie mit Anwohner*innen zu erarbeiten.
Ziel der Maßnahme soll sein, die Hohe Straße für Radfahrende gefahrlos von beiden Einfahrtsseiten zu befahren. Insbesondere der zunehmende Radverkehr von Kindern, von Eltern mit Kleinkindern sowie von Fahrrädern mit überbreiten Lasten (Anhänger/Lastenfahrräder) sind zu berücksichtigen. Der Radverkehr ist gegenüber Autoverkehr und Parkplätzen zu priorisieren, ggf. auch mit der Einrichtung einer Sackgasse für den Autoverkehr.
Der Fußverkehr ist auf beiden Straßenseiten durchgängig zu führen.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen






TOP 5.4.6.
Little Homes
(Drucks. Nr. 15-2693/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, kostenlose, öffentliche Abstellmöglichkeiten für „Little Homes“ an geeigneter Stelle im Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2693/2019 N1


TOP 5.4.6.1.
Abstellmöglichkeiten für "Little Homes" schaffen
(Drucks. Nr. 15-2693/2019 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, kostenlose, öffentliche Abstellmöglichkeiten für „Little Homes“ an geeigneter Stelle im Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls ist dafür die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH zu ändern, bzw. die Sondernutzungssatzung um diesen Punkt zu erweitern.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.4.7.
Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
(Drucks. Nr. 15-2692/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges am Fluss zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke (HeinrichKollmann-Weg) zu installieren.

Außerdem ist die Querverbindung zur Wunstorferstraße an der Schwaneburg zu beleuchten.

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Verwendung der gleichen Leuchten, wie in der Drucksache Nr.15-2369/2019 für die Beleuchtung des Almstadtweges beschlossen, sinnvoll ist oder ob per Solarstrom betriebene Leuchten eingesetzt werden können.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2692/2019 N1


TOP 5.4.7.1.
Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
(Drucks. Nr. 15-2692/2019 N1)

Bezirksratsfrau Weist bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow erklärt, dass er bereits vor 2 Jahren für eine entsprechend ausgedehnte Beleuchtung plädiert hat.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt den Antrag um eine weitere Forderung.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges am Fluss zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke (HeinrichKollmann-Weg) zu installieren.

Außerdem ist die Querverbindung zur Wunstorferstraße an der Schwaneburg zu beleuchten.

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Verwendung der gleichen Leuchten, wie in der Drucksache Nr.15-2369/2019 für die Beleuchtung des Almstadtweges beschlossen, sinnvoll ist oder ob per Solarstrom betriebene Leuchten eingesetzt werden können.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen soll der Strauch- und Baumbestand erhalten bleiben.

Einstimmig


TOP 5.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 5.5.1.
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen, dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen Mathildenstraße – Kochstraße, Fortunastraße – Stärkestraße, Viktoriastraße – Albertstraße, Grotestraße – Nedderfeldstraße und Velberstraße – Leinaustraße mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.

Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2363/2019 N1




TOP 5.5.1.1.
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019 N1)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen, dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen Mathildenstraße – Kochstraße, Fortunastraße – Stärkestraße, Viktoriastraße – Albertstraße, Grotestraße – Nedderfeldstraße und Velberstraße – Leinaustraße mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.
Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert und vergrößert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2896/2019 einstimmig beschlossen


TOP 5.5.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2363/2019 N1
(Drucks. Nr. 15-2896/2019)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag in der Drucksache 15-2363/2019 N1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe "mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen" wird ersetzt durch:

"mit einer gestrichelten weißen Linie ("Leitlinie" gem. Zeichen 340 gem. Anlage 1 StVO)"

Einstimmig


TOP 5.6.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 5.6.1.
Veröffentlichung eines Trinkbrunnenverzeichnis
(Drucks. Nr. 15-2656/2019)


Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow erklärt, dass er eine Ausweitung prinzipiell begrüßen würde, jedoch werden bspw. Hundebeutelspender und Defibrillatoren seinem Kenntnisstand nach von Privatpersonen betreut, die folglich nicht in einer solchen Übersicht abgebildet wären. Er sieht keinen Nutzen des Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Mallast plädiert dafür, alle öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk in einer Informationsquelle zusammenzuführen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verzeichnis der öffentlichen und öffentlich zugänglichen Möglichkeiten für den Erhalt von Trinkwasser barrierefrei auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2897/2019 mit 14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen


TOP 5.6.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2656-2019
(Drucks. Nr. 15-2897/2019)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt zu o.a. Antrag folgende Änderungen:

Die Überschrift wird wie folgt ersetzt:
"Veröffentlichung von Verzeichnissen wichtiger Orte im Stadtbezirk"

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
"Die Verwaltung wird beauftragt, Verzeichnisse von öffentlichen und öffentlich zugängigen Orten im Stadtbezirk barrierefrei auf einer Webseite der Stadt zu veröffentlichen, z.B. auf www.hannover-gis.de. Diese Verzeichnisse sollen u.a. umfassen Trinkwasserstellen, Spielplätze, Streusandkisten, Defibrillatoren, Hundebeutelspender, Tischtennisplatten, öffentliche Sportplätze.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.6.2.
Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumscheibe an der Ecke Leinau-/Elisenstraße baldmöglichst wieder zu bepflanzen.

Weitere Standorte für Bäume, die eine Kompensation der entfallenden Luftreinhalteleistung darstellen, sind zu suchen und ebenfalls baldmöglichst zu bepflanzen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 5.6.3.
Wiederaufbau Sandkasten auf dem Spielplatz Kochstraße
(Drucks. Nr. 15-2659/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin spricht sich dafür aus, im Rahmen der kommenden Sitzung einen interfraktionellen Antrag zum ökologischen Sonderprogramm für den Spielplatz Kochstraße einzubringen.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass man sich im interfraktionellen Gespräch bereits auf dieses Vorgehen geeinigt habe.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz in der Kochstraße unverzüglich wieder mit einem Sandkasten zu versehen.

4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
zur 1. Entscheidung vom 07.03.2019 Drucks. Nr. 15-2775/2018 S1, Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11, Verkehrszählung
(Drucks. Nr. 15-2616/2019)
Mit Antrag vom 15.11.2018 für die Stadtbezirksratssitzung am 12.12.2018 wurde der Beschluss gefasst, am Lindener Stadion, Am Spielfelde 1 1 eine Verkehrszählung im Rahmen der Verkehrssicherheit für die Nutzer der Sportanlagen durchzuführen. Lt. Verwaltungsbescheid vom 07.03.2019 soll diesem Antrag gefolgt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wurde diese Verkehrszählung durchgeführt?
2. Hat es zwischenzeitlich Gespräche mit den Schulnutzern sowie dem ansässigen Verein gegeben?
3. Wann wird der Stadtbezirksrat über das Ergebnis informiert?
In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Die Verkehrszählung wurde am 4. April 2019 durchgeführt.

Zu 2.)
Es haben keine Gespräche stattgefunden.

Zu 3.)
Am Donnerstag, den 04.04.2019, wurde in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr der Verkehr am Querschnitt der Straße „Am Spielfelde“ westlich der Bushaltestelle „Zur Sternwarte“, unmittelbar vor der Einmündung in die Straße „Am Lindener Berge“, und die Querungen von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Bereich der versetzt gegenüberliegenden Bushaltestellen „Zur Sternwarte“ und damit im Bereich des Parkplatzes an der Sportanlage des Sportvereines von 1907 Linden e.V. bzw. an der Sporthalle der IGS Linden in Zeitintervallen von 15 Minuten mit Hilfe von Videotechnik erfasst und ausgewertet.


Aufgrund der erfassten Schüler*innen der IGS Linden zur und von der Sporthalle der IGS Linden über die erhebungsrelevanten Querungsbereiche „Am Spielfelde“, ist davon auszugehen, dass am Erhebungstag jeweils zwei Klassen von 10:00 bis 11:30 Uhr und von 12:00 bis 13:30 Uhr Sportunterricht hatten. Vermutlich fand auch noch eine Doppelstunde Sportunterricht zwischen 14:30 und 16:00 Uhr statt. Außerdem kann aufgrund der Videoaufzeichnungen von außerschulischem Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen des Sportvereins von 1907 Linden e.V. bzw. in der Sporthalle der IGS Linden nach 16.00 Uhr ausgegangen werden.

Der erhobene Querschnitt der Straße „Am Spielfelde“ weist im Erhebungszeitraum von 13 Stunden eine Verkehrsbelastung von ca. 6.130 Kfz/13 h auf. Dabei ist die Richtungsbelastung mit ca. 2.940 Kfz/13 h in Fahrtrichtung Nordwesten etwas geringer als in Fahrtrichtung Südosten mit ca. 3.190 Kfz/13 h. Die spitzenstündliche Belastung des Querschnittes „Am Spielfelde“ liegt in der nachmittäglichen Spitzenstunde mit 629 Kfz/h um ca. 42,6% höher als in der nachmittäglichen Spitzenstunde mit 441 Kfz/h.

Der Schwerverkehr ist im Zuge der Straße „Am Spielfelde“ mit 220 SV/13 h von relativ geringer Bedeutung. Dabei sind die Richtungsbelastungen mit ca. 110 SV/13 h in beiden Fahrtrichtungen nahezu ausgeglichen. Der Anteil des Schwerverkehrs liegt am Querschnitt bei ca. 3,6%. Die Stadtbuslinie 100 (Ringlinie August-Holweg-Platz, im Uhrzeigersinn, Am Spielfelde Fahrtrichtung Nordwesten) verkehrt alle 10 Minuten mit 77 Fahrten/13 h und die Stadtbuslinie 200 (Ringlinie August-Holweg-Platz, gegen den Uhrzeigersinn, Am Spielfelde Fahrtrichtung Südosten), ebenfalls alle 10 Minuten mit 78 Fahrten/13 h. Beide Linien zusammen haben am Schwerverkehrsaufkommen einen Anteil von ca. 71%.

Es wurden drei Querungsbereiche unterschieden:
- Q 1: zwischen der Einmündung der Straße „Am Lindener Berge“ begrenzt durch das Sperrgitter im Kurvenbereich der nördlichen Straßenseite und dem Beginn der Bushaltestelle / Ende des Parkstreifens auf der Nordseite bzw. der Altglascontainer am südlichen Fahrbahnrand
- Q 2: im Bereich zwischen den versetzt liegenden Bushaltestellen auf der Nord- und Südseite mit der Zuwegung zu den Sportanlagen und der Parkplatzzu-/-ausfahrt
- Q 3: von der Bushaltestelle auf der Südseite bis ca. 50 m weiter östlich die Markierung des Parkstreifens auf der nördlichen Fahrbahn beginnt

Die Straße „Am Spielfelde“ querten im untersuchten Bereich im Zählzeitraum 743 Fußgehende und 65 Radfahrende. Sowohl bei den Fußgehenden als auch bei den Radfahrenden dominiert ein diagonales Querungsverhalten.

Rund 92% der erfassten 808 Querungen erfolgten durch Fußgänger*innen. Die querenden Fußgänger*innen waren vor allem Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle der IGS Linden oder von dort kommend. Auf dem Weg zur Sporthalle verteilten sich die Querungen von der nördlichen zur südlichen Straßenseite auf die Querungsbereiche Q 1 und Q 2 etwa je zur Hälfte (Q 1: 180 Querungen, Q 2: 215 Querungen). Die meisten Querungen erfolgten von der Sporthalle kommend im Querungsbereich Q 2 in direkter Verlängerung der Zuwegung zu den Sportanlagen an der Parkplatzzu-/-ausfahrt. Damit dominiert die Anzahl der Querungen von der südlichen zur nördlichen Straßenseite im Querungsbereich Q 2 gegenüber dem Querungs­bereich Q 1 (Q 1: 34 Querungen, Q 2: 333 Querungen). Der Querungsbereich Q 3 hat mit insgesamt nur 46 Querungen einen Anteil von unter 6%.

Von den Querungen traten insgesamt nur 18 in der vormittäglichen und 26 in der nachmittäglichen Spitzenstunde auf.

Es wurden in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr 8 konfliktbehaftete Interaktionen erfasst, bei denen jeweils ein in Richtung Südost fahrendes Fahrzeug beteiligt war und dann mehr oder weniger stark bremsen musste. 5 dieser Interaktionen wurden im Bereich Q1 und 3 im Bereich Q2 beobachtet. Im Bereich Q3 traten keine Interaktionen auf.


TOP 6.1.2.
zum Antrag vom 27.03.2019 Fahrbahnmarkierung Posthornstraße / Godehardistraße
(Drucks. Nr. 15-2617/2019)

In der Stadtbezirksratssitzung vom 27.03.2019 wurde beschlossen, dass auf der Posthornstraße im Bereich der Godehardistraße Zick-Zack-Markierungen aufgebracht werden sollen, die das verkehrswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen in diesem bereich möglichst verhindern sollen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurde dem Antrag bis heute nicht gefolgt?

2. Wann plant die Verwaltung die entsprechenden Markierungen aufzubringen?

In der Sitzung beantwortet


Zu 1.)
Durch die Vielzahl an Baustellen im Stadtgebiet und dem daraus resultierenden erheblichen Aufwand für die Einrichtung von Verkehrsmaßnahmen kann leider nicht immer eine zeitnahe Umsetzung aller Maßnahmen erfolgen.

Zu 2.)
Die Umsetzung der Markierung erfolgte am 05.11.2019.




TOP 6.1.3.
Parkplätze Stammestraße zwischen Stadionbrücke und Lodemannweg
(Drucks. Nr. 15-2626/2019)
In diesem Bereich an der Stammestraße befinden sich die alteingesessenen Sportvereine SC Elite, 1897 Linden e.V. und LSV Alexandria. Alle Vereine tragen Meisterschaften aus. Seit der Zusammenlegung der Fußballkreise Hannover-Stadt und Hannover-Land zum Kreis Region Hannover kommen die gegnerischen Mannschaften auch aus dem Umland zu den o.g. Vereinen, so dass besonders an Spieltagen so gut wie keine Parkmöglichkeiten durch die Ansiedlung des Sportzentrums von Hannover 96 e.V. mehr zur Verfügung stehen. Da die Mannschaften meist aus dem Umland kommen und auch einiges an Equipment dabeihaben, wird Parkraum in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen benötigt. Die gegnerischen Mannschaften können auch

nicht mit Bussen anreisen, das können nur Profivereine. Ebenso ist es oft nicht möglich mit dem ÖPNV anzureisen, da die Spieler und Spielerinnen meist berufstätig sind und eine möglichst kurze Anreisezeit benötigen.
Der Parkplatz von Hannover 96 darf nur von Gästen der Stamme 96 genutzt werden, sonst fallen 25,00 € für ein Tagesticket an. Die Parkplätze entlang der Stammestraße in diesem Bereich werden voll genutzt und dies auch zum Teil von Besuchern des KRH Klinikum SiloahOststadt. Es kann nicht sein, dass die dort langjährig ansässigen Vereine in ihrem Angebot eingeschränkt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist in dem erbbaurechtlichen Vertrag mit Hannover 96 berücksichtigt worden, dass die dort ansässigen Vereine den Parkplatz mit nutzen können?

2. Wenn ja, wurden die Vereine darüber informiert?

3. Wenn nein, warum wurde der Vertrag nicht so abgeschlossen, dass auch die anderen Vereine den Parkplatz mit nutzen können?
In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Zu den Flächen, die Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages mit Hannover 96 e.V. sind, gehören einerseits der ehemalige Interimsparkplatz an der Ecke Stammestraße/Stadionbrücke sowie die noch bestehenden Flächen am Lodemannweg.

Auf dem ehemaligen Interimsparkplatz an der Stammestraße ist inzwischen der erste Bauabschnitt des Sportzentrums von Hannover 96 entstanden. Für die dortigen Parkflächen besteht kein vertragliches Mitnutzungsrecht für Dritte. Für die Parkflächen am Lodemannweg besteht laut Vertrag ein unentgeltliches Nutzungsrecht für die Öffentlichkeit.

Zu 2.)
Die Parkflächen am Lodemannweg werden seit jeher von den benachbarten Vereinen genutzt. Durch die Übertragung der Flächen an Hannover 96 hat sich die Situation vor Ort nicht geändert. Eine gesonderte Information war deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.


Zu 3.)
Im Vertrag zur Übertragung der Flächen an Hannover 96 und dem dazu gehörigen baulichen Konzept sind nach dem Endausbau des Sportzentrums von Hannover 96 auf dem Grundstück selbst lediglich 16 Parkplätze vorgesehen. Angesichts der zu erwartenden Besucher*innenzahlen für das Sportzentrum ist eine Nutzung dieser Parkplätze durch Dritte nicht darstellbar.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Verkauf Grundstück Kirchstraße 2
(Drucks. Nr. 15-2660/2019)

Vor einiger Zeit hat die LHH das unbebaute Grundstück Kirchstraße 2 (Flurstück 33/1, Flur 24, 271 m²)) zum Verkauf angeboten (vgl. den Kartenausschnitt). Es handelt sich um eine Freifläche mit Baumbestand, die wohl als Schulgarten der Ihmeschule genutzt worden ist. Außerdem sollte die Zufahrt von der Kirchstraße zum Schulhof der Ihmeschule (Teilfläche des Flurstücks 26/5), die an das Flurstück 33/1 angrenzt, mit verkauft werden. Die beiden Flächen wurden als „Baulücke“ angesehen, die zugebaut werden soll. Die Rahmenbedingungen dafür sind schwer einzuhalten, weil Fenster in den Nachhäusern und eine Durchfahrt auf den Schulhof freigehalten werden müssen/sollen. Wir haben seinerzeit das Zubauen dieser Baulücke und den Verlust der Freifläche und des Schulgartens bedauert. Bisher ist mit einem Bauvorhaben noch nicht begonnen worden.



Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 2 tatsächlich erfolgt?
2. Wenn ja, wann ist mit einem Bauvorhaben zu rechnen?
3. Wenn nein, kann auf den Verkauf noch verzichtet werden?
In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Die Beurkundung des Kaufvertrages ist bis dato noch nicht erfolgt. Die Verwaltung nimmt derzeit die Endabstimmung mit den Fachverwaltungen und der Baugruppe vor und holt die kommunalrechtliche Zustimmung ein. Die Verwaltung plant, den Kaufvertrag noch im laufenden Quartal zu beurkunden.




zu 2.)
Mit dem Bauvorhaben kann sobald die Baugenehmigung vorliegt, begonnen werden.
Die Bauantragsunterlagen befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Die Verwaltung rechnet mit einem Baubeginn innerhalb des Jahres 2020.

zu 3.)
Die Gründe, die 2017 zur Ausschreibung des Grundstücks bewogen haben, bestehen heute noch gleichermaßen fort, weshalb aus Sicht der Verwaltung auf den geplanten Verkauf nicht verzichtet werden sollte.


TOP 6.2.2.
Erneuerung der Brücke Nieschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-2661/2019)

Im Investitionsprogramm des Haushalts 2019/2020 steht als Investitionsmaßnahme 54202014 die
Brücke Nieschlagstraße (Erneuerung der Überführung über die Gleise der alten Hafenbahn). Für
2019 sind Ausgaben in Höhe von 95 Tsd. Euro veranschlagt, für 2020 400 Tsd. Euro und für 2021 55 Tsd. Euro. Es ist wichtig, dass bei der Erneuerung die Anbindung des Radwegs auf der Ostseite der Brücke neben dem Gleis verbessert wird. Vgl. die Fotos!


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es schon eine Planung für den Neubau der Brücke?
2. Wenn ja, wann wir sie dem Stadtbezirksrat vorgestellt?
3. Wenn nein, wann ist mit der Vorstellung der Planung zu rechnen?
In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Die Planung für einen Ersatz der alten Brücke ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 2.) und 3.)
Die Verwaltung beabsichtigt die Planung bis zum Jahresende abzuschließen, um den Entwurf im Frühjahr 2020 dem Stadtbezirksrat vorstellen zu können.





TOP 6.2.3.
Intervalle für die Ampelphasen an Kreuzungen
(Drucks. Nr. 15-2662/2019)
An Kreuzungen von Straßen, an denen der ÖPNV bevorrechtigt ist, haben viel Verkehrsteilnehmer den Eindruck, dass sie unverhältnismäßig lange warten müssen, bis ihre Richtung wieder eine Grünphase erhält. Oft fühlen sich gerade Fußgänger oder Radfahrer benachteiligt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es bei der Ampelprogrammierung vorgegebene Zeitintervalle, nach denen jeder Verkehrsteilnehmer spätestens für seine Richtung Grün erhält?
2. Wenn ja, sind die Zeitintervalle je nach Art des Verkehrsteilnehmers unterschiedlich lang bzw. kurz?
3. Wie wirkt sich das Einfahren eines ÖPNV-Fahrzeuges auf die Zeitintervalle aus?
In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Die Schaltungen der Lichtsignalanlagen sind individuell und auf die jeweilige räumliche und verkehrliche Situation angepasst. So ist es z. B. an reinen Fußgänger-Lichtsignalanlagen so, dass nach Anforderung der Fußgänger nach maximal 30 s die Schaltung eingeleitet werden sollte. An viel befahrenen Kreuzungen, die mittels einer Steuerung mit mehreren Phasen gesteuert werden, ist dies häufig nicht möglich.

Innerhalb eines Umlaufs von in der Regel 90 s sollte jedoch jeder Verkehrsstrom an einer Lichtsignalanlage berücksichtigt werden.

Zu 2.)
Unabhängig von der Antwort zu Frage 1 ist es Ziel der ÖPNV-Bevorrechtigung, dass Stadtbahnen und Busse nach Möglichkeit ohne Wartezeiten die Lichtsignalanlagen passieren können. Dies begründet sich auf die Beschlussdrucksache Nr. 1194/87, der am 25.02.1988 durch die Ratsversammlung einstimmig zugestimmt wurde.

Zu 3.)
Im Falle der Anmeldung von ÖPNV-Fahrzeugen (insbesondere, wenn sich mehrere Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen hintereinander anmelden) kann es zu einer deutlichen Verlängerung der Wartezeiten einzelner Verkehrsteilnehmer kommen.


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Vorfahrtsregelungen Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2694/2019)

Herr Mingers trägt die Antwort der Verwaltung zur Anfrage Tagesordnungspunkt 6.3.1. vor.




Bezirksratsherr Mallast stellt fest, dass die Straßenverkehrsordnung in der Fußgängerzone eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h vorgibt, der Ratsbeschluss jedoch 25 km/h vorgibt. Er möchte wissen, ob sich der Rat der Stadt Hannover über die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung hinwegsetzen kann.

Herr Mingers sagt eine Klärung der aufgeworfenen Frage zu.

Das Zeichen 242.1 markiert laut StVO den Beginn einer Fußgängerzone.
Das Bedeutet:

1. Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, dann gilt für den Fahrverkehr Nummer 2 zu Zeichen 239 entsprechend.“

Nummer 2 zu Zeichen 239 der StVO legt wiederum fest:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs [oder einer Fußgängerzone] für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gelten die oben aufgeführten Regelungen auch für den 700er Bus, der durch die Limmerstraße fährt und haben zu Fußgehende somit Vorrang vor einem querenden Bus?
2. Falls nicht, welche Sonderregeln gelten in der Limmerstraße und auf welcher Rechtsgrundlage?
3. Mit welcher Geschwindigkeit ist der 700er Bus in Regel in der Limmerstraße unterwegs (was gibt ihm der Fahrplan vor)?

In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Ja die oben aufgeführten Regelungen gelten auch für den 700er Bus.

Zu 2.)
Es gelten dementsprechend keine Sonderregelungen für die Vorfahrt.

Zu 3.)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße ist für die Fahrzeuge des ÖPNV auf 25 km/h begrenzt, vgl. hierzu auch Drucksache 15-2519-2014.








TOP 6.3.2.
Parksituation Noltestraße
(Drucks. Nr. 15-2695/2019)

Die Noltestraße ist Teil einer wichtigen Radwegeverbindung von Limmer und Davenstedt nach Linden-Nord. Derzeit ist ein beidseitiges Parken von Autos am Straßenrand erlaubt, wobei dies auf der stadteinwärtigen Seite uneinheitlich erfolgt. Vielfach wird halb auf dem Gehweg geparkt, teilweise aber auch komplett auf der Straße. Im Ergebnis führt dieses „versetzte Parken“ zu teilweise unübersichtlichen Situationen und erschwert es Radfahrenden und Autofahrer*innen gleichermaßen möglichst weit rechts zu fahren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist das Parken in der Noltestraße stadteinwärts offiziell geregelt (halb auf dem Gehweg oder komplett auf der Straße) und wie werden die Verkehrsteilnehmer*innen auf diese Regelung hingewiesen?
2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation?
3. Wäre aus Sicht der Verwaltung eine Neuordnung des Parkens notwendig, wenn die Noltestraße, wie vom Bezirksrat gefordert und von der Verwaltung geprüft (Drs. 15-1343/2018 S1), zur Fahrradstraße werden sollte?

In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
In der Noltestraße ist die Parkregelung das Fahrbahnrandparken. Die Gehwege sind
als Gehwege vorgesehen und halbhohes Parken ist hier nicht angezeigt. Dieses wäre
durch Beschilderung und/oder Markierungen zu gestatten, ist aber nicht der Fall.

Zu 2.)
Die aktuelle Parkordnung des Fahrbahnrandparkens ist wahrscheinlich die am
weitesten verbreitete Form des Parkens für Kfz im öffentlichen Raum. Sie ist erprobt
und hat sich bewährt. Die Verwaltung bewertet die aktuelle Situation in der Noltestraße
so, wie in jeder anderen vergleichbaren Straße in der Stadt auch. Sofern es zu
Fehlverhalten bei der Nutzung kommt, erfolgt eine Ahndung durch den VAD, eine
Statistik darüber wird nicht geführt.

Zu 3.)
Das hängt von den Fahrgassenbreiten ab, die im Falle einer Ausweisung erzielt werden
sollen. Dazu läuft derzeit ein Gutachten.


TOP 6.3.3.
Little Homes im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2696/2019)

Herr Mingers trägt die Antwort der Verwaltung zur Anfrage Tagesordnungspunkt 6.3.3. vor.



Beigeordneter Machentanz sagt aus, dass er keinen Unterschied zwischen Nutzung durch Little Homes und bspw. Werbeträgern im öffentlichen Raum feststellen kann.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, ob Little Homes, wenn sie ein amtliches Kennzeichen hätten, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürften.

Herr Mingers sagt zu, diese Frage zu klären.

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, ob das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen möglich ist.

Herr Mingers teilt seine Einschätzung mit, dass es zunächst keinen Unterschied zwischen öffentlichen Parkplätzen und öffentlichen Straßen gibt, beides ist öffentlicher Grund. Aber auch hierzu wird er weitere Erläuterungen nachreichen.

Seit einem knappen Jahr gibt es in Hannover eine handvoll „Little Homes“, die Obdachlosen als behelfsmäßige Unterkunft dienen sollen. Ursprünglich plante der Trägerverein 25 dieser fahrbaren Behausungen an Bedürftige aus Hannover zu vergeben. Anders als in anderen deutschen Städte, gab es in Hannover jedoch Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Stellplätzen.
Anfang Oktober lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Hannover die Klage einer Little-Home-Bewohnerin ab, die sich gegen eine Räumung, ihres auf einer öffentlichen Fläche stehenden Wagens, durch die Stadt wehrte (Az.: 7 B 4377/19).
Das VG schlussfolgerte unter anderem: „Das Abstellen eines Mini-Hauses auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße zum Zwecke der dauerhaften Übernachtung sowie der Unterbringung persönlicher Habe bedürfe einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, die die Stadt nicht erteilt habe.“

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele „Little Homes“ gibt es in Hannover insgesamt, viele davon befinden sich im öffentlichen Raum und an welchen Orten verlangt die Stadt von den Besitzer*innen auf einen anderen Stellplatz umzuziehen?
2. Warum erteilt die Stadt keine Sondernutzungserlaubnisse zum Abstellen von „Little Homes“ im öffentlichen Raum bzw. erweitert die Sondernutzungssatzung um diesen Punkt?
3. Wieso weißt die Stadt keine geschützten Abstellflächen aus, die der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung entsprechen?

In der Sitzung beantwortet










Zu 1.)
Derzeit befinden sich 4 Little Homes in Hannover.
- Ein Haus wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch den Bewohner aus dem öffentlichen Straßenraum (unter der Südschnellweg-Brücke) entfernt und auf einem Privatgrundstück in Linden abgestellt.
- Zwei Häuser befinden sich unter dem Bremer Damm. Die Eigentümer sind der Verwaltung unbekannt. Beiden Häusern ist im Rahmen eines ordentlichen Verwaltungsaktes eine Beseitigungsverfügung zugestellt worden. Sollten die Eigentümer die Häuser innerhalb der Fristsetzung nicht entfernen, wird die Verwaltung eine Ersatzvornahme durchführen.
- Ein Haus wird derzeit auf einem Betriebsgelände der Verwaltung verwahrt. Ob das Eigentum an dem Haus von der Eigentümerin aufgegeben wird oder ob das Haus einen Stellplatz auf einer Privatfläche findet, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu 2.)
Die LHH bietet obdachlosen Menschen in Hannover Möglichkeiten der Unterbringung.
Ein dauerhaftes Übernachten im öffentlichen Straßenraum ist gemäß der Verordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH untersagt. Eine Erweiterung
der Sondernutzungssatzung ist aus diesen Gründen nicht vorgesehen.

Zu 3.)
Die Verwaltung wird aus den zu 2. genannten Gründen keine Flächen für das
Aufstellen von Little Homes zur Verfügung stellen.


TOP 6.3.4.
Baumaßnahmen Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-2697/2019)


Mitte Oktober gab die LHH öffentlich bekannt, dass die Dornröschenbrücke über eine verminderte Tragfähigkeit verfüge, was akute Baumaßnahmen erforderlich mache. Bereits jetzt sind zwei Bereiche auf der Brücke abgesperrt, an denen augenscheinlich gearbeitet wird.
Zudem wurde durch die Verwaltung angekündigt, die Auffahrten zeitnah abpollern zu lassen, um eine Überquerung mit Kraftfahrzeugen zukünftig zu verhindern.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kraftfahrzeuge haben die Brücke in der Vergangenheit frequentiert (Polizei, Grünflächenamt, Notartzwagen, etc) und welche Auswirkungen hätte eine Sperrung für die vorgenannten Nutzungsgruppen?
2. Wie wird die Abpollerung umgesetzt, dass es zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Radfahrer*innen, kommt?
3. Mit welcher Restlebensdauer rechnet die Stadt für die Dornröschenbrücke, bevor eine Neuerrichtung erforderlich wäre?

In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Es wurde beobachtet, dass die Brücke insbesondere von der Polizei befahren wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Brücke auch vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün befahren wurde. Es ist nicht bekannt, dass Notarztwagen die Brücke benutzt haben. Durch die Sperrung der Brücke mit Abpollerung ist eine Querung mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich.

Zu 2.)
Es werden pro Seite 5 Poller (rot-weiß aus Stahl, Standard) im Abstand von ca. 2 m aufgestellt.

Zu 3.)
Es ist mit einer mittelfristigen Erneuerung der Brücke (innerhalb der nächsten 5 Jahre) zu rechnen.

TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Spielplatz Kochstraße
(Drucks. Nr. 15-2652/2019)

Der Spielplatz in der Kochstraße, Nr. 180104, ist seit geraumer Zeit
- mindestens drei Monate - nicht mit Sand befüllt und daher nicht nutzbar.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurde der Sand entfernt?

2. Wann ist mit einer Neubefüllung zu rechnen und warum erst dann?

3. Sind weitere Spielplätze im Stadtbezirk von Gründen wie unter 1.
betroffen?

In der Sitzung beantwortet


Zu 1.:
Der Sandkasten auf dem Spielplatz in der Kochstraße musste leider entfernt werden,
da dieEinfassung aus Gartenbauschwellen marode wurde und er immer wieder durch
Fäkalien verunreinigt wurde. Aus diesen Gründen und zur Einhaltung der
Verkehrssicherheitspflicht wurde der Sandkasten rückgebaut und die Fläche mit
Pflaster befestigt.

Zu 2.:
Vorerst wird der Sandkasten nicht wieder aufgebaut, da momentan keine finanziellen
Mittel zur Verfügung stehen. Aktuell ist nicht absehbar, ob wieder ein Sandkasten
installiert oder die Fläche anderweitig genutzt wird. Dies ist abhängig vom
Planungsprozess und den dafürbereitgestellten Mitteln.
Alternativ ist in der Nähe auf dem Spielplatz in der Albertstraße bzw. Stärkestraße ein
großer Sandkasten vorhanden. In der nördlichen Stärkestraße befindet sich noch ein
weiterer großer Spielplatz, der ebenfalls nahe der Kochstraße gelegen ist. Auf diese
Flächen kann zunächst ausgewichen werden.

Zu 3.:
Momentan sind keine weiteren Spielplätze von Gründen wie unter 1. betroffen.
Verunreinigungen durch Fäkalien kommen immer wieder auf Sandspielflächen vor,
jedoch ist aktuell keine der Flächen so marode, dass sie entfernt werden muss.


TOP 6.4.2.
Müllbehälter auf der Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2654/2019)

Nach Information von Anliegern wurden vor geraumer Zeit Müllbehälter auf der Limmerstraße entfernt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele Müllbehälter wurden seit 1.1.19 auf der Limmerstraße entfernt?
2. Warum wurden sie entfernt?
3. Wann und in welcher Form gibt es Ersatz?

In der Sitzung beantwortet


Zu 1.)
Auf der Limmerstraße wurden im o.g. Zeitraum keine Abfallbehälter entfernt.

Zu 2.)
Es wurden keine Müllbehälter entfernt. Das Volumen wurde im Bereich Limmerstraße / Selmastraße sogar noch aufgestockt (siehe Antwort zu Frage 3 zweiter Absatz).

Zu 3.)
Lediglich ein Standbehälter, der an der Ecke Kötnerholzweg / Limmerstraße an der Post stand, wurde ca. 8m weiter an die Limmerstraße 78 versetzt. Der Behälter wurde ständig mit Fahrrädern zugestellt.

Das Volumen des Hängebehälter Limmerstraße / Selmastraße hat nicht mehr ausgereicht, der Behälter war ständig überfüllt. Hier wurde der Hängebehälter durch einen größeren Standbehälter ersetzt.

Sollten es Bereiche geben, wo ein zusätzlicher Bedarf besteht, sind die Mitarbeiter/innen der zuständigen Betriebsstätte bereit dies zu prüfen und werden, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, entsprechende Abfallbehälter aufstellen.

TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichtspunkte






TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Mingers informiert über Sperrungen im Bereich des Westschnellweges in Richtung Nienburg. Die Arbeiten und somit auch die Sperrungen werden vorrangig nachts stattfinden. Genauere Informationen über die Sperrungen sind zu finden unter: www. strassenbau.niedersachsen.de.

Es wurde berichtet


TOP 9.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner 2 stellt sich als ehrenamtliches Vorstandsmitglied der SG Linden vor. Der Verein hat aktuell 124 Mitglieder und nutzt für sein Angebot eine von der hanova GmbH angemietete Lagerhalle. Im Zuge einer Umgestaltung haben sie nun ein neues Mietangebot erhalten, welches jedoch deutlich preislich über dem bisherigen liegt. Der Verein kann die Mittel hierfür nicht aufbringen. Ein kommerzieller Anbieter hat ebenfalls sein Interesse hinterlegt und sie befürchten verdrängt zu werden.
Er bittet um politische Unterstützung aus dem Bezirksrat.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bedankt sich für den Hinweis und sagt zu, das Anliegen in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied der hanova GmbH aufzugreifen.

Durchgeführt in der Zeit von 20.10 Uhr - 20.20 Uhr


Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 21:50 Uhr.


Für das Protokoll:


Grube Pfingsten
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer