Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 06.11.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.10.2019)
Protokoll (erschienen am 07.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 20.12.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 6. November 2019,
Schützenhaus Anderten,
Anderter Schützenplatz 7, 30559 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.18 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Amelung) (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
(Bezirksratsherr Wollenzien) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Seitz (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke,
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am
- 05.06.2019 und
- 02.10.2019
(öffentlicher Teil)

3. Einwohner*innenfragestunde

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Geplantes Wohnhaus Ecke Forstkamp/Buchholzer Str.
(Drucks. Nr. 15-2618/2019)

4.1.2. Barriere- und Zugangsfreiheit im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung des Rathauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-2619/2019)

4.1.3. Sitzgelegenheiten im Misburger Wald
(Drucks. Nr. 15-2620/2019)

4.1.4. Ausbau der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2622/2019)

4.1.5. Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2623/2019)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Sachstand „Waldpädagogisches Zentrum“
(Drucks. Nr. 15-2633/2019)

4.2.2. Verhandlungen mit Betreiber des Misburger Bades („Pellikaan“)
(Drucks. Nr. 15-2634/2019)

4.2.3. Gastronomie Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2639/2019)

4.2.4. Investitionsmemorandum
(Drucks. Nr. 15-2645/2019)

4.2.5. Pausengong Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2646/2019)

4.2.6. Sanierungsbedarf der Schulsporthallen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-2647/2019)

4.2.7. Aufzug an der S-Bahn-Station
(Drucks. Nr. 15-2648/2019)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V.
(Drucks. Nr. 15-2497/2019)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N T R Ä G E

8.1. aus vorangegangenen Sitzungen

8.1.1. Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2116/2019)

8.1.1.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-2116/2019 aus der Sitzung am 5.9.2019
(Drucks. Nr. 15-2900/2019)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2664/2019)

8.2.2. Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2665/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Alkoholverbot Meyers Garten und Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-2666/2019)

8.3.2. Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2667/2019)

8.3.2.1. Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2667/2019 N1)

8.3.3. Kübelbepflanzung Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-2668/2019)

8.3.4. Kunstwerk „Bonhomme“
(Drucks. Nr. 15-2670/2019)

8.3.5. Lüftungsanlage Ratssaal Misburg
(Drucks. Nr. 15-2671/2019)

8.3.6. Neue Funkmikrofone Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2672/2019)

8.3.7. Renovierungs- und Unterhaltsarbeiten Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2673/2019)

8.3.8. Schwarzdecke Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2674/2019)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung 26-2019, SV SF Anderten, Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2713/2019)

9.2. Zuwendung 28-2019, TSV Anderten, Videotechnik
(Drucks. Nr. 15-2714/2019)

9.3. Zuwendung 31-2019, Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-2715/2019)

9.4. Zuwendung 32-2019, FFW Anderten, Industriestaubsauger
(Drucks. Nr. 15-2717/2019)

9.5. Zuwendung 33-2019, FFW Anderten, Nebelmaschinen
(Drucks. Nr. 15-2718/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • TOP 2 und TOP 10, weil das Protokoll von der Junisitzung zwar fertig ist, aber vergessen wurde zu versenden und das Protokoll der Sondersitzung ist fast fertig, aber ebenfalls noch nicht versandt. Bis zur nächsten Sitzung wird die Verwaltung auf alle Fälle die letzten 3 Protokolle fertig und versandt haben.
  • TOP 7, da keine Berichtspunkte vorliegen.
  • TOP 4.1.3. hierzu liegt uns keine Antwort vom zuständigen Landesforstamt in Fuhrberg vor. Sollte diese noch eingehen, wird sie umgehend versandt und im Protokoll aufgenommen.
  • TOP 4.1.5. wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 10 Tagen schriftlich übersandt, die Antwort ist nicht rechtzeitig fertig geworden.
  • TOP 13, da keine Berichtspunkte vorliegen.
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am
- 05.06.2019 und
- 02.10.2019
(öffentlicher Teil)

Abgesetzt


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Eine Vertreterin der AMK bemängelte, dass die Auszahlung der beschlossenen Zuwendung der Landeshauptstadt Hannover noch nicht erfolgt sei.
    Protokollantwort:
    Die Verwaltung hat diesen Hinweis an den zuständigen Fachbereich Kultur weitergegeben.
  • Ein Bürger bemängelte die lange Bauzeit am Fahrstuhl der S-Bahn, an den DB-Brücken im Tiergarten und damit die Baustraßeneinrichtung im Eisteichweg und er fragte, ob der Bezirksrat keine dringenderen Probleme hat, als sich über den Namen der Schleuse zu streiten.
    Frau Herzog-Karschunke verwies auf die kommende Anfrage (TOP 4.2.7.) und darauf, dass die Deutsche Bahn für die Restarbeiten an den Brücken im Tiergarten eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2019 bekommen habe.
    Bezirksbürgermeister Dickneite versprach in diesem Punkt initiativ zu werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Weg (bei aller Notwendigkeit der Restarbeiten) nun schon Jahre nicht befahrbar sei.
  • Ein Bewohner aus Misburg Nord fragte nach der Radwegführung in der Hannoverschen Straße zwischen Forstkamp und Heinrichstraße. Hier erfolge sehr riskantes Überholen durch den Autoverkehr.
    Herr Bernhardt versprach ein Weiterleiten an den Fachbereich Tiefbau.
    Protokollantwort:
    Derzeit sind im Bereich der Hannoverschen Straße keine Veränderungen im Verkehrsraum vorgesehen.

  • Aufgrund der vorhandenen Bebauungsstruktur und der damit zur Verfügung stehenden Profilbreiten kann mit einer Überplanung keine wesentliche Verbesserung für den Radverkehr erzielt werden. Neben der erforderlichen Nebenanlage für Fußgänger*innen werden die Radfahrenden in diesem Bereich auf der Fahrbahn geführt. Es ist ein Schutzstreifen markiert, der sich oberhalb einer geforderten Mindestbreite von 1,25 m befindet.
  • Ein weiterer Bürger monierte wiederholt die Sauberkeit am Platz der Endhaltestelle, vor allem durch Hundekot und Scherben.
    Außerdem fragte er, wieso auf der Hannoverschen Straße in einem Abschnitt in eine Fahrtrichtung Tempo 30 sei und in die Gegenrichtung nicht.
    Bezirksratsfrau Scholvin und Frau Herzog-Karschunke antworteten, dass dies immer der Fall sei, wenn Schulen, Kitas oder Alteneinrichtungen an der Straße seien, dann ist auf der Straßenseite der Einrichtung Tempo 30. Eine 30 auf der Fahrbahn aufgemalt gebe es nur, wenn es eine 30er-Zone sei.



TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Geplantes Wohnhaus Ecke Forstkamp/Buchholzer Str.
(Drucks. Nr. 15-2618/2019)

Das Grundstück, das im spitzen Winkel von der Stadtbahnhaltestelle Am Forstkamp und der Buchholzer Str. eingeschlossen wird, war laut Planung der Verwaltung für die Bebauung mit einem Wohnhaus vorgesehen, das zunächst als Flüchtlingsunterkunft und im Weiteren für die Wohnungsvermietung mit Sozialbindung dienen sollte.

Die genannte Fläche befand sich ab Juni 2016 im Eigentum und der Verwaltung des Fachbereiches Wirtschaft. Es war vorgesehen, das Grundstück weiter zu veräußern.

Bautätigkeiten sind auch in Misburg angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wünschenswert, jedoch sind bis heute keine solchen Aktivitäten auf dem bewussten Grundstück zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist das genannte Grundstück in der Zwischenzeit seit Juni 2016 veräußert worden, und in wessen Eigentum befindet es sich heute?

2. Welche Planungen, und für welchen Nutzungszweck (Flüchtlingsunterkunft, Sozialwohnungen etc.), sind für das Grundstück vorgesehen?

3. Weswegen ist bis jetzt die Umsetzung der Planungen auf dem Grundstück nicht realisiert worden, was auch das desolate Erscheinungsbild des Grundstücks betrifft?


zu 1.
Das Grundstück befindet sich nach wie vor im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover.

zu 2. und 3.
Ursprünglich war geplant, auf dem Grundstück ein Wohnhaus durch die hanova Wohnen GmbH errichten zu lassen, welches zunächst als Flüchtlingsunterkunft dient und später in geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung umgewandelt werden sollte.
Mittlerweile hat die hanova Wohnen GmbH von der Nachnutzung als Sozialwohnungen Abstand genommen.
Die Verwaltung hat weiterhin das Ziel, den Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen und prüft derzeit verschiedene Optionen wie und welches Projekt dort mit oder ohne die hanova Wohnen GmbH realisiert werden kann.

Um das Erscheinungsbild des Grundstücks zu verbessern, wurden aktuell entsprechende Pflegemaßnahmen veranlasst.

TOP 4.1.2.

Barriere- und Zugangsfreiheit im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung des Rathauses Misburg

(Drucks. Nr. 15-2619/2019)


Laut Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 6.6.2018 zu einem Initiativantrag des Stadtbezirksrates, die geplanten Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Misburger Rathaus betreffend, wurde, „soweit als möglich“, die Berücksichtigung verschiedener Anliegen des Bezirksrats zugesagt, wie insbesondere die barrierefreie Gestaltung aller Maßnahmen.

Letzteres ist von besonderer Wichtigkeit. Barrierefreiheit und Inklusion bedeuten, dass mobilitätseingeschränkte Personen ohne jedwede Hilfe anderer Personen alle Bereiche des Gebäudes erreichen können. Dies war nach ersten Planungen für die Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rathaus nicht gewährleistet. Vielmehr wurde anfangs für mobilitätseingeschränkte Personen auf verschiedene Arten von Hilfestellung seitens anderer verwiesen, z.B. im Zusammenhang mit bestimmten Anmeldungssystemen. Überhaupt war es vorgesehen, die Zugänglichkeit weiter Teile des Rathauses für alle Besucher gegenüber dem jetzigen Zustand stark einzuschränken, und das in einem öffentlichen Gebäude.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was ist der aktuelle Stand der Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das Rathaus Misburg, unter besonderer Berücksichtigung von Barriere- und Zugangsfreiheit im gesamten Gebäude?

2. Mit welchem Ergebnis ist inzwischen seitens der Verwaltung eine Abstimmung der Maßnahmen mit den Nutzern des Rathauses erfolgt?

3. Für welchen Zeitraum ist die Durchführung der Maßnahmen geplant?


Zu 1) Zur Zeit wird die Ausführungsplanung für die Brandschutzmaßnahmen abgeschlossen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird das Gebäude in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen barrierefrei zugänglich sein. Ein Aufzug ist bereits vorhanden. Die neuen Türanlagen in den Fluren zur Abtrennung der Treppenräume zur zweigeschossigen Eingangshalle erhalten entweder eine prinzipielle Offenhaltung oder einen motorischen Antrieb für die selbständige Bedienung von mobilitätsein-geschränkten Personen. Das vorhandene barrierefreie WC im Erdgeschoss soll funktional verbessert werden.
Ergänzend dazu wurden mittlerweile von der Verwaltung die Planungen für eine dringend notwendige Sanierung der Flachdächer aufgenommen. Die Flachdacherneuerung soll zeitlich zusammen mit der Brandschutzsanierung erfolgen. Eine Beteiligung des Stadtbezirksrates dazu ist nach Abschluss der Entwurfsplanung vorgesehen.

Zu 2) Mit allen Nutzergruppen des Gebäudes wurden die geplanten Brandschutz-maßnahmen in einer ersten Runde besprochen. Die Anregungen wurden in die Ausführungsplanung übernommen.

Mit der Polizei laufen noch weitere Abstimmungsgespräche zum Umfang der notwendigen Arbeiten und hinsichtlich der Unterbringung der Polizeiwache Misburg während der Bauzeit.

Auch der Kommunale Sozialdienst (KSD) wird während der Bauzeit aus dem Gebäude ausziehen. Hier wird zur Zeit ein Ausweichquartier in der Nähe des Rathauses Misburg geprüft.

Die Kita und die Stadtbibliothek sind von den Baumaßnahmen vergleichsweise wenig betroffen und haben sich bereit erklärt, im Gebäude zu verbleiben. Die Kita wird temporär bei Notwendigkeiten während der Bauzeit Räume in der nahegelegenen Kita „Am Forstkamp“ nutzen.

Dem Seniorentreff wurde von der Kita die Mitnutzung des Mehrzweckraums in der Einrichtung „Am Forstkamp“ angeboten.

Auch mit den weiteren Nutzern (Nananet, AMK und SG Misburg) und der Stadtbezirksratsbetreuung und dem Stadtbezirksratsmanagement wurden die Umzüge innerhalb des Gebäudes besprochen und Lösungen – auch für die Bauzeit - gefunden.
Alle Nutzergruppen waren in den Gesprächen sehr entgegenkommend und haben Verständnis für mögliche Einschränkungen während der Bauzeit gezeigt.
Hinsichtlich der Barriere- und Zugangsfreiheit im Obergeschoss gibt es noch verschiedene berechtigte Interessen, die nicht allein baulich zu lösen sind. Die Sicherheitsbedürfnisse der örtlichen Verwaltungseinheit KSD sind ebenso ernst zu nehmen wie der Wunsch anderer Nutzergruppen nach einer uneingeschränkten Zugänglichkeit des kleinen Sitzungssaals auf dieser Etage.

Die technischen Voraussetzungen für eine selbständige Bedienung der Türanlagen durch mobilitätseingeschränkte Personen werden im Rahmen der Baumaßnahmen hergestellt. Eine für die Nutzergruppen bedarfsgerechte Zugänglichkeit des kleinen Sitzungssaals muss organisatorisch sichergestellt werden. Hier sind noch weitere Gespräche mit den Betroffenen nötig.

Zu 3) Gemäß aktueller Terminplanung ist der Start der Baumaßnahmen im 3.Quartal
2020 geplant; eine Baugenehmigung mit eventuell zu berücksichtigenden Auflagen
liegt jedoch bislang nicht vor, so dass dieser Termin noch nicht bestätigt werden
kann.

Nachfragen wurden folgendermaßen durch die Verwaltung beantwortet:
  • Der KSD hat ein besonderes Sicherheitsbedürfnis, einerseits durch die vertraulichen Inhalte der Gespräche, aber auch zum Schutz der Mitarbeiter*innen vor Übergriffen. Dies wäre am besten durch eine abgeschlossene Raumeinheit gegeben, die mit einem Empfang versehen ist. Die ist baulich bereits in diesem Gebäude nicht zu 100% umsetzbar, soll aber den Anforderungen so nah wie möglich kommen.
  • Ein Vorfall mit einem Übergriff ist bekannt, kann aber verständlicherweise nicht in der Öffentlichkeit erörtert werden.

TOP 4.1.3.


Sitzgelegenheiten im Misburger Wald
(Drucks. Nr. 15-2620/2019)

Der Misburger Wald erfüllt eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiet. Zudem führt durch ihn ein Teil des Wegenetzes, das als Jakobsweg bekannt ist. Zuständig für den Misburger Wald sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Insbesondere durch die Einrichtung von Sitzgelegenheiten, insbesondere Bänken, die Spaziergänger, Wanderer und Pilger zum Verweilen einladen, ließe sich die Attraktivität des Misburger Waldes steigern.

Wir fragen die Verwaltung:
(Mit der Bitte, die entsprechenden Auskünfte bei den Niedersächsischen Landesforsten einzuholen)

1. Welche Sitzgelegenheiten gibt es bereits im Misburger Wald?

2. In welchem Umfang sind dort die Niedersächsischen Landesforsten in Zukunft zur Schaffung von Sitzgelegenheiten bereit?

3. Welche sonstigen Maßnahmen haben die Niedersächsischen Landesforsten bereits durchgeführt oder planen sie für die Zukunft, um die Attraktivität des Misburger Waldes zu steigern (auch bezogen auf immer wieder einmal herumliegenden Abfall)?

Die Anfrage wurde von der Verwaltung an das Niedersächsische Forstamt Fuhrberg weitergeleitet. Von dort erhielten wir am 14.1.2020 folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Anfrage der SPD Fraktion vom 14.10.2019 möchte ich deutlich machen, dass wir keine nachgeordnete Dienststellen/Behörde der Stadt Hannover sind. Bei Fragen der Fraktionen im Stadtrat zu unseren Eigentumsflächen, bitte ich diese zukünftig zu bitten, sich direkt mit dem Forstamt in Verbindung zu setzen.

In aller Kürze zu Ihren Fragen:
Zu 1. Wie viele und welche Sitzplätze es im Einzelnen im Misburger Wald gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach der „Möblierungsphase des Waldes“ in den siebziger und achtziger Jahren sind die meisten Waldbesitzer, so auch das Forstamt Fuhrberg, dazu übergegangen, einen Rückbau von Bänken und sonstigen Erholungseinrichtungen voranzutreiben, weil die Unterhaltung und Verkehrssicherung vielerorts nicht mehr gewährleistet werden konnte. In vielen Wäldern wurden damals z.T. auch kommunale Erholungseinrichtungen errichtet, die im Laufe der Zeit nicht mehr unterhalten wurden und tlw. auf Kosten der jeweiligen Waldbesitzer unterhalten oder sogar entfernt werden mussten. Erst kürzlich haben wir eine Gemeinde im Bereich von Hannover auf Bänke aufmerksam machen müssen, für die diese die Verkehrssicherung vertraglich übernommen hatte und die nunmehr aber nicht mehr verkehrssicher waren.
Besonders in Zeiten des Klimawandels und den daraus resultierenden Dürreschäden im Wald, stellen derartige Einrichtungen ein hohes Verkehrssicherungsrisiko für den jeweiligen Grundeigentümer dar. Im Bereich unseres Forstamtes musste in diesem Jahr sogar ein Waldkindergarten seine Tore schließen, weil sich niemand mehr gefunden hat, der bereit war, das aufgrund der Dürre gestiegene Verkehrssicherungsrisiko für Einrichtung zu tragen.
Zu 2. Die Schaffung von neuen Sitzplätzen ist aufgrund des Verkehrssicherungsrisikos, der Folgekosten wie z.B. auch den Kosten für die entstehende Müllproblematik zurzeit nicht geplant. Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Realisierung des Waldforums Misburg neu bewertet werden müssen.

Zu 3. Diese Frage wäre Teil eines Erholungskonzept für den Misburger Wald, welches noch nicht vorliegt. Gerne bin ich bereit mit der Vertretern der Stadt Hannover bzw. mit Vertretern der Fraktionen z.B. anlässlich einer gemeinsamen Exkursion Themenschwerpunkte für ein etwaiges Erholungskonzept „Misburg“ zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Roese
Niedersächsisches Forstamt Fuhrberg

TOP 4.1.4.
Ausbau der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2622/2019)

Im Stadtbezirk Misburg-Anderten ist unter Berücksichtigung des demografischen Wandels in den nächsten Jahren davon auszugehen, dass die Altersstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner sich verjüngen wird, bedingt durch den Zuzug von Familien mit Kindern in den Stadtbezirk.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch ist die Betreuungsquote im Bereich der Krippenbetreuung, aufgeteilt nach den Stadtteilen Anderten, Misburg-Nord und Misburg-Süd?

2. Wie hoch ist die Betreuungsquote im Bereich der Kindergartenbetreuung, aufgeteilt nach den Stadtteilen Anderten, Misburg-Nord und Misburg-Süd?

3. Wie reagiert die Verwaltung auf die Entwicklung der Einwohnerstruktur, bedingt durch den demografischen Wandel und den daraus resultierenden Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Misburg-Anderten, und welche Maßnahmen sind im gegebenen Fall geplant, um die Verbesserung einer unterdurchschnittlichen Betreuungsquote kurzfristig zu erreichen?

Die Darstellung der Betreuungsquoten basiert auf der Datenerhebung nach Stadtbezirken. Eine Betrachtung auf Stadtteilebene erfolgt nicht. Kleinräumigere Analysen führen zu erheblichen Ungenauigkeiten und stellen deshalb keine verlässliche Planungsgrundlage dar. Die letzte Veröffentlichung von Betreuungsquoten erfolgte im 2. Halbjahresbericht 2018 (Info DS 0689/2019) auf Basis der Zahlen vom Stichtag 01.10.2017 und stellt sich für den Stadtbezirk Misburg/Anderten wie folgt dar:

1.) Betreuungsquote im Bereich der Krippenbetreuung


2.) Betreuungsquote im Bereich der Kindergartenbetreuung


Die aktuelleren Daten werden mit dem nächsten Halbjahresbericht voraussichtlich im JHA am 25.11.2019 veröffentlicht.

3.)
Im August dieses Jahres ist die Kita Am Forstkamp mit zusätzlichen 46 Betreuungsplätzen in Betrieb gegangen. Dabei handelt es sich um 25 Krippen- und 21 Kindergartenplätze.
Darüber hinaus gibt es konkrete Planungen im Stadtbezirk für eine 3-gruppige Kindertagesstätte (zwei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe) in der Anderter Straße 131.

Hierneben prüft die Verwaltung stets alle Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen.

Auch das städtische Familienservicebüro strebt weiterhin einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an und steht in Verhandlungen mit interessierten Tagespflegepersonen.

Die Verwaltung nimmt zu den Nachfragen wie folgt Stellung:
  • Wie viele inklusive Plätze gibt es in der neuen Kita Am Forstkamp?
    Bei der Kita Am Forstkamp handelt es sich um eine 5–gruppige Einrichtung. Von diesen fünf Gruppen arbeiten zwei Kindergartengruppen und eine Krippengruppe integrativ. Somit ist es nach der aktuell bestehenden Betriebserlaubnis möglich, bis zu 8 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung und max. 3 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren in der Einrichtung integrativ zu betreuen.
  • In welchen Kitas und Krippen genau im Stadtbezirk Misburg–Anderten sind die freien Plätze?
    Die Darstellung der Betreuungsquoten zur Anfrage DS 15-2622/2019 basiert auf einer Datenerhebung vom 01. Oktober 2017. Die Angabe der unbelegten Plätze bezieht sich auf diesen Stichtag, jedoch nicht auf freie zu vergebende Plätze. Die vollständige Belegung in einer Kindertagesstätte erfolgt im Laufe eines Kita-Jahres. Sollten freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden diese von den Einrichtungen an das Familienservice Büro gemeldet.


TOP 4.1.5.
Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2623/2019)

Der Kommunale Schulentwicklungsplan 2019 für die Stadt Hannover liegt vor. Aus darin für den Stadtbezirk Misburg-Anderten enthaltenen Prognosen wie derjenigen, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren steigen werden, ergeben sich weitere Fragen.



Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Konsequenzen hat der Kommunale Schulentwicklungsplan 2019 für die Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten?

2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung nach den Ergebnissen des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2019 umzusetzen?

3. Wann ist damit zu rechnen, dass die oben genannten Konsequenzen seitens der Verwaltung mitgeteilt und umgesetzt werden?


Zu Frage 1:
Im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2019 hat die Verwaltung die räumliche Situation der Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten sowie die zu erwartende Entwicklung der Schüler*innenzahlen für die kommenden Jahre dargestellt. Festgestellt wurde, dass im Grundschulbereich drei von vier Schulen Ihre Kapazitätsgrenze übersteigen werden oder dies bereits tun. Dieser Entwicklung macht die Einrichtung zusätzlicher Schulplätze erforderlich. Dies kann geschehen durch das Aufstellen mobiler Raumeinheiten, die Umwidmung bestehender Räumlichkeiten für eine schulische Nutzung sowie die Anpassung von Schuleinzugsgebieten, wie konkret auch aus der Beantwortung zu Frage 2 deutlich wird.

Im weiterführenden Bereich ergibt sich ein differenziertes Bild. Während die Oberschule Pestalozzischule voll ausgelastet ist, existieren an der Realschule Misburg und am Kurt-Schwitters-Gymnasium rechnerisch freie Schulplatzkapazitäten. Vor dem Hintergrund insgesamt steigender Schüler*innenzahlen in der Sekundarstufe I besteht aber auch hier stadtweit die Notwendigkeit, zusätzliche Schulplätze einzurichten. Ziel der Schulträgerin ist es, die Zügigkeit der Oberschule Pestalozzischule von zwei auf drei zu erhöhen und das Kurt-Schwitters-Gymnasium im Hinblick auf die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren baulich zu erweitern.
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist es darüber hinaus gelungen, sechs der sieben Schulen im Stadtbezirk in den Ganztagsbetrieb zu bringen. Zukünftig verfolgt die Verwaltung dazu, die räumliche Qualität der Ganztagsangebote weiter zu verbessern.
Aus diesen Herausforderungen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Schulen. Übergeordnetes Ziel der Schulträgerin ist es, das räumliche Angebot an den Schulen so zu gestalten, dass die Schulplatzversorgung sichergestellt und ein gutes Schulleben möglich ist. Natürlich sind mit Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen aber auch Einschränkungen verbunden, beispielsweise dann, wenn durch das Aufstellen mobiler Raumeinheiten zur Verfügung stehende Schulhoffläche reduziert wird. Auch Anpassungen der Schuleinzugsgebiete, wie sie im Zuge des Neubaus der Grundschule Buchholz-Kleefeld II zur Entlastung der Grundschule Mühlenweg geplant sind, stellen eine tiefgreifende Veränderung dar.

Die Schulträgerin verfolgt das Ziel, die anstehenden Planungen und Veränderungen im Stadtbezirk konstruktiv und unter Einbezug der betreffenden Schulen, der Kinder und Erziehungsberechtigten und der Stadtbezirkspolitik zu bewältigen.

Zu Frage 2:
Die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen werden im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2019 beschrieben. Im Einzelnen sind dies:

GS Kardinal-Galen-Schule und GS Pestalozzischule
Anmietung von Räumlichkeiten im Bürgerhaus Misburg und Errichtung von zwei mobilen Raumeinheiten zur Entlastung des Ganztagsbereichs beider Schulen. Gleichzeitige Errichtung von zwei weiteren mobilen Raumeinheiten zur Nutzung als allgemeine Unterrichtsräume der Pestalozzischule. Nach der Errichtung der neuen Grundschule Buchholz-Kleefeld II ist eine Neuordnung der Schuleinzugsbereiche erforderlich, die zu einer Entlastung der Grundschule Pestalozzischule führen kann.

GS Kurt-Schumacher-Schule
Herrichtung der freigewordenen Räumlichkeiten der GIB-Kita für die schulische Nutzung. Dadurch können auch für die OBS Pestalozzischule zwei weitere Räume zur Verfügung gestellt werden.
Langfristig ist eine Gesamtüberplanung des Schulzentrums vorgesehen.

GS Mühlenweg
Die freigewordenen Räumlichkeiten durch den Auszug der Außenstelle der FöS Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule der Region Hannover werden der Nutzung der Grundschule zugeführt und bringen somit räumliche Entlastung. Nach der Errichtung der neuen Grundschule Buchholz-Kleefeld II ist eine Neuordnung der Schuleinzugsbereiche erforderlich, die zu einer weiteren Entlastung der Grundschule Mühlenweg führen kann.

OBS Pestalozzischule
Durch den Auszug der GIB können Umbaumaßnahmen im Bestand durchgeführt werden, was dazu führt, dass zum kommenden Schuljahr eine räumliche Entlastung der Oberschule Pestalozzischule erzielt wird. Zudem wird der Standort insgesamt überplant, auch in Hinblick auf eine Erhöhung der Zügigkeit der Oberschule auf drei Züge. Weiterhin wird seit Beginn des Schuljahres 2019/20 ein Jahrgang der Oberschule im Rahmen einer räumlichen Kooperation in der Albrecht-Dürer-Schule unterrichtet.

RS Misburg
Zurzeit sind keine Maßnahmen geplant.

GY Kurt-Schwitters-Gymnasium-Misburg
Für das Gymnasium sind die nächsten geplanten Maßnahmen die baulichen Erweiterungen in Folge der Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren.


Zu Frage 3:
Die Verwaltung beabsichtigt, die unter 2. genannten Maßnahmen im Sinne der Schulen möglichst zügig umzusetzen und wird den Stadtbezirksrat informieren, sobald im Einzelfall konkrete Fertigstellungstermine benannt werden können.

Darüber hinaus werden die Bezirksräte durch die laufende Fortschreibung des Kommunalen Schulentwicklungsplanes regelmäßig über die Entwicklung der Schullandschaft in ihrem Stadtbezirk informiert und im Einzelfall im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Sachstand „Waldpädagogisches Zentrum“
(Drucks. Nr. 15-2633/2019)

Seit Monaten ist ungeklärt, wie es hinsichtlich der Errichtung des „Waldpädagogischen Zentrums“ in Misburg weitergeht.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?
2) Wurde zwischen Forstverwaltung, Landeshauptstadt und Eigentümern eine Lösung gefunden und wenn ja: wie sieht diese aus?
3) Wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?


zu 1-3
Zu den Fragen hat die Verwaltung die niedersächsischen Landesforsten um eine Stellungnahme gebeten.
Die niedersächsischen Landesforsten sind zuversichtlich, in einigen Wochen eine vertragliche Regelung zur künftigen Erschließung mit allen Beteiligten abzuschließen.
Sobald eine abschließende Regelung feststeht, wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat über die Vereinbarung unterrichten.
Ein Termin zum Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.

TOP 4.2.2.
Verhandlungen mit Betreiber des Misburger Bades („Pellikaan“)
(Drucks. Nr. 15-2634/2019)

Im Juni 2017 erkundige sich die CDU-Fraktion nach dem Schaden und den Kosten durch den Betreiber „Pellikaan“ beim Misburger Bad. In einer Antwort hieß es: „Eine verbindliche Zusage der Pellikaan, einen bestimmten Betrag an die Landeshauptstadt zu zahlen, besteht bislang nicht. Die Verhandlungen dauern an.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche weiteren Verhandlungen wurden seitdem geführt und wie stellt sich das Ergebnis dar?
2) Welche Zahlungen hat die LHH erhalten?
3) Wie beziffert die Verwaltung nach heutigem Stand den finanziellen Schaden?

Die in der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017 (TOP 5.2.3, Drucks. Nr. 15-1601/2017) bereits ausführlich beantwortete und mit Protokoll vom 10.08.2017 um eine „Protokollantwort“ ergänzte Anfrage, stellten einen abschließenden Bericht dar.
Deshalb gibt es keinen neuen Sachstand.

Auf Nachfrage verwies Frau Herzog-Karschunke darauf, dass die Verwaltung damals bereits zum Ausdruck gebracht hat, dass sie keine Gutachten dafür in Auftrag geben wird, um nicht noch mehr Geld einzusetzen, welches definitiv nicht wieder eintreibbar ist.

TOP 4.2.3.
Gastronomie Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2639/2019)

Die nicht genutzte Küchen- und Gastronomieeinrichtung im Bürgerhaus Misburg wird immer wieder bemängelt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Unter welchen Umständen ist seitens der Verwaltung eine Verpachtung an einen Gastronomen möglich?
2. Welche Erwartungen hat die Verwaltung an einen Interessenten?
3. Würde die Verwaltung Gespräche mit einem potenziellen Interessenten führen?
1. Der Gastronomiebereich des Bürgerhauses Misburg ist wie das Gesamtgebäude massiv sanierungsbedürftig. Die vorhandene Küche ist komplett abgängig. Mittel und personelle Kapazitäten für eine erforderliche Sanierung stehen nicht zur Verfügung. Für eine Nutzung als Gastronomiefläche wären durch einen Pächter daher erhebliche Investitionen unter anderem auch in den Brandschutz notwendig, die sich nur über einen langfristigen Mietvertrag amortisieren würden. Diesen kann die Verwaltung jedoch aktuell nicht in Aussicht stellen, da derzeit noch offen ist, wie die langfristige Perspektive des Gebäudes aussehen wird. Im Rahmen HSK VIII wurde vom Rat eine Aufgabe des Objektes beschlossen, der Beschluss ruht seitens der Verwaltung bis auf Weiteres, da zwischenzeitlich die Nutzung des Gebäudes wieder deutlich zugenommen hat. Im Rahmen von Überlegungen zur Aufhebung des HSK-Beschluss, sind derzeit verschiedenen Optionen, falls finanzierbar, denkbar. Aus diesem Grunde wurde eine Verpachtung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend nicht verfolgt. Seitens der Nutzer*innen und der Kulturverwaltung wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass eine Gastronomie mit Bewirtschaftung des Bürgerhauses nicht gewünscht sei.
2. Siehe zu 1.)
3. Nein, Siehe zu 1.)

Folgende Antworten gab die Verwaltung auf Nachfragen:
  • Man gehe davon aus, dass die Verwaltung bereit wäre Gespräche mit Interessenten für die Unterhaltung einer Gastronomie zu führen, wenn das Bürgerhaus aus dem Einsparungspotential des HSK raus sei und eine Möglichkeit der Finanzierung gefunden werde.
  • Man denke, dass es einen Getränkeautomaten im Bürgerhaus gebe, der aber etwas versteckt aufgestellt sei.
  • Zu den Auslastungszahlen des Bürgerhauses könne man derzeit keine neuen aktuellen Zahlen liefern. Dieses hätte man aber vor einiger Zeit sehr umfangreich getan. Es wurde der Wunsch geäußert, die damalige Analyse mit aktuellen Zahlen zu ergänzen. Dieser Wunsch wurde an den Fachbereich Kultur weitergeleitet.

TOP 4.2.4.
Investitionsmemorandum
(Drucks. Nr. 15-2645/2019)
In der Drucksache 2071/2019 legt die Verwaltung die aktuelle Umsetzung des Investitionsmemorandums dar, welches auch unseren Stadtbezirk betrifft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum kam es bei den Maßnahmen im Stadtbezirk jeweils zu Kostensteigerungen oder Kostensenkungen?
2. Welche Maßnahmen wurden im ursprünglichen Investitionsmemorandum im Stadtbezirk aufgeführt, welche wurden zwischenzeitlich im Stadtbezirk ausgetauscht und welche tauchen erst gar nicht in der aktualisierten Übersicht auf?
3. Welche Maßnahmen und welchen Investitionsbedarf sieht die Verwaltung im Stadtbezirk, die erst nach 2023 fertiggestellt oder begonnen werden?

Zu 1) Beim Gymnasium Kurt-Schwitters hat sich im Zuge der Planungen herausgestellt, dass die ursprünglich nur für den infolge G9 notwendigen Zuwachs an Flächen kalkulierten Kosten nicht auskömmlich sind. Es ist vielmehr notwendig, auch im Bestandsgebäude umfangreiche Sanierungen, Modernisierungen und Umstrukturierungen vorzunehmen, um zu einer bedarfsgerechten Lösung zu gelangen. Derzeit wird geprüft, ob die dafür notwendigen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen oder ob die Bestandsgebäude alternativ zurückgebaut und das Gymnasium Kurt-Schwitters insgesamt neu gebaut werden sollte.
Zu 2) Im ursprünglichen Investitionsmemorandum wurden und werden folgende Projekte im Stadtbezirk Misburg-Anderten aufgeführt:
  • SZ Anderten, Sanierung
  • GY Kurt-Schwitters Sanierung und Teilneubau
  • SZ Misburg, Ausbau

Zu 3) Aktuell absehbar und entsprechend der DS 2071/2019 wird von den genannten Projekten der Ausbau des SZ Misburg und die Sanierung des SZ Anderten bis nach 2023 in Anspruch nehmen. Beim SZ Anderten ist eine Erhöhung des Finanzbedarfs u. a. aufgrund aktueller programmatischer Anforderungen bereits jetzt erkennbar. Eine konkrete Bezifferung ist jedoch derzeit noch nicht möglich.

TOP 4.2.5.
Pausengong Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2646/2019)

Im Februar 2019 hat der Bezirksrat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen und die Verwaltung aufgefordert, im Bürgerhaus eine Pausenklingel/-gong zu installieren, um beispielsweise das Pausenende mit akustischem Signal kenntlich zu machen.
Die Antragstellerin hatte die Hoffnung auf Beschaffung einer elektronischen Lösung. Stattdessen hat die Stadtverwaltung im Hausmeisterraum ein von Hand zu bedienendes Klanginstrument inklusive Schlagklöppel deponiert, das eher fernöstlich-meditativ anmutet (Foto anbei).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. An wen haben sich Mieter des Saales im Bürgerhaus zu wenden, wenn dieser Pausengong genutzt werden soll und fällt dafür eine Nutzungsgebühr an?
2. Darf der Pausengong nur von den Hausmeistern des Bürgerhauses bedient werden und welche Qualifikationen erfordert dies?
3. Sofern der Pausengong auch von Mietern des Saales selbst genutzt werden darf: welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu berücksichtigen?

Vorbemerkung:
Die Verwaltung hat dem Wunsch des Stadtbezirksrats, einen Pausengong zu installieren entsprochen.
Dass ein mobiler Gong beschafft wird, hatte die Verwaltung in ihrer damaligen Stellungnahme an den Stadtbezirksrat im Juni 2019 bereits übermittelt:
"Die Verwaltung hält es nicht für erforderlich, einen elektronischen Pausengong für die Saalveranstaltungen fest zu installieren. Die Verwaltung wird jedoch einen Gong beschaffen, der von den jeweiligen Veranstalter*innen genutzt werden kann, damit die Beendigung der Pausen angekündigt werden können."

zu 1.
Mieter*innen können sich an das Team vom Service und Betrieb des Bürgerhauses wenden, wenn sie für ihre Veranstaltung den Pausengong nutzen möchten. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

zu 2.
Die Nutzung des Gongs übernehmen die jeweiligen Veranstalter*innen. Die Nutzung erfordert keinerlei Qualifikationen. Auf Wunsch kann natürlich eine Einweisung in die Nutzung erfolgen.

zu 3.
Zu berücksichtigende Sicherheitsmaßnahmen gibt es nicht. Bei zweckentsprechender Nutzung dürfte nichts schiefgehen. Der Klang ist angenehm und nicht aggressiv, sodass Besucher*innen freundlich an das Pausenende erinnert werden.

TOP 4.2.6.
Sanierungsbedarf der Schulsporthallen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-2647/2019)

Die Verwaltung hat am 26. August 2019 eine fünfseitige „Übersicht Sporthallen im Betrieb der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand: Juni 2019) verschickt. In dieser Aufstellung wird ebenfalls eine Bewertung des Zustands vorgenommen. Leider lässt sich nicht explizit entnehmen, wie die Bewertung zustande gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist die Bewertung für die im Stadtbezirk gelegenen Sporthallen jeweils zustande gekommen?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Zustände zu verbessern?



Zu 1) Die Verwaltung hat zur Bewertung des Zustands der Schulsporthallen ein System zur stadtweiten Kategorisierung aller Hallen in 5 Stufen entwickelt, von 1 = sehr guter Zustand bis 5 = mangelhafter Zustand.
Die Einstufung erfolgte aufgrund vorliegender Kenntnisse der die Hallen betreuenden Personen sowie, falls erforderlich, separaten Begehungen.

Zu 2) Im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung werden Verkehrssicherheitsmängel sofort behoben, alle weiteren Maßnahmen je nach finanzieller und personeller Verfügbarkeit.

Folgende Nachfragen wurden vom Fachbereich Gebäudemanagement zu Protokoll beantwortet:
1) Welcher Schweregrad der Sanierung ist welchen Ziffern zugeordnet?
Die Bewertung des Zustands der Schulsporthallen wurde – wie bereits in der Antwort zur Anfrage erwähnt – nach Schulnoten vorgenommen. Hier die vollständige Kategorienliste mit den genannten Kriterien:
1 = sehr guter Zustand, keine Abnutzung
2 = guter Zustand, leichte Abnutzung
3 = befriedigender Zustand - vermehrte Abnutzung, optische Mängel
4 = ausreichender Zustand - optische und bauliche Mängel
5 = mangelhafter Zustand - optische, bauliche und funktionale Mängel

2) Gibt es eine Liste/Übersicht, wenn ein Mangel X vorliegt, dass dies dann Schweregrad 4 ist?
Eine Liste mit sämtlichen denkbaren Mängeln, die je Sporthalle zugrunde gelegt wird, dort auf der Grundlage einer möglichst objektiven Bewertung des Umfangs und der Wichtung einzelner Mängel zu einer Gesamtbewertung führt und im Ergebnis zu einer quasi automatischen Einstufung in die Kategorien 1-5 führt, liegt nicht vor.
Die Einstufung erfolgt, wie mitgeteilt, aufgrund der Kenntnisse der objektbetreuenden Personen und ggfs. durchgeführter ergänzender Begehungen.

TOP 4.2.7.
Aufzug an der S-Bahn-Station
(Drucks. Nr. 15-2648/2019)

In der letzten Information zum Sachstand "Aufzug S-Bahn-Station Anderten-Misburg" wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass der Aufzug mittlerweile montiert sei und noch einige Arbeiten notwendig seien. Ein Zeitfenster für die Inbetriebnahme wurde in der Antwort nicht mitgeteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Maßnahmen müssen vor der Inbetriebnahme noch abgeschlossen werden?
2) Bis wann sollen diese Maßnahmen jeweils abgeschlossen sein?
3) Ab wann kann der Aufzug wieder von den Fahrgästen genutzt werden?

Die Anfrage wurde zuständigerweise an die Deutsche Bahn, DB Station&Service AG weitergeleitet. Von dort erhielten wir folgende Antwort:

Wir möchten Ihnen gerne den Sachverhalt wie folgt erläutern:

bereits im vergangenen Monat war die Deutsche Bahn aus technischen Gründen gezwungen, ausführlich über die baulichen Maßnahmen und den Projektablauf zum Austausch des Personenaufzuges zu informieren. Zum damaligen Zeitpunkt nannten wir ihnen den 25.10.2019 als Inbetriebnahmetermin des neuen Aufzuges. Nun hat uns, zu unserem Bedauern, der Aufzugshersteller mitgeteilt, dass die notwendigen internen Abnahmen, der Probebetrieb zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebes und die finalen fachtechnischen Abnahmen erst jetzt gestartet werden können. Hieraus ergibt sich der Sachverhalt, dass sich die Inbetriebnahme erneut um 4 Wochen auf den 22.11.2019 verschiebt. Leider benötigen die oben genannten Maßnahmen diesen Zeitraum und eine zeitliche Reduzierung ist nicht möglich.

Wir bedauern dies sehr und sind -wie Sie auch- genauso unzufrieden mit dieser Situation. An dieser Stelle betonen wir aber auch, dass wir weiterhin mit Hochdruck an Fertigstellung des Personenaufzuges arbeiten

Beantwortung von Zusatzfragen:
Eine Aufforderung an die Bahn zur Beseitigung der Betonreste rund um den Fahrstuhl wurde bereits vor einiger Zeit übermittelt und die Verwaltung geht davon aus, dass dem nachgekommen wird.

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V.
(Drucks. Nr. 15-2497/2019)
  • Bezirksratsherr Hoare erklärte, auf Grund seiner Funktion als Vorsitzender der AMK nicht mit abzustimmen.
  • Eine Nachfrage, ob es einen hauptamtlichen Angestellten der AMK gebe, wurde mit Nein beantwortet.
  • Die Frage nach einer ähnlichen Zuwendungsdrucksache für die Freunde Andertens beantwortete die Verwaltung damit, dass gegenwärtig an einer Lösung für einen 2-jährigen Bewilligungszeitraum gearbeitet werde, die Freunde Andertens werden ihre Zuwendung über eine solche Drucksache zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.
  • Ebenfalls kam die Nachfrage, warum die AMK nicht ebenfalls in einer solchen Drucksache berücksichtigt werde und warum die Drucksache erst so spät komme, kurz bevor das Jahr zu Ende sei. Die Vereine benötigten das Geld im Laufe des Jahres zum wirtschaften.
    Protokollantwort:
Antwort wird nachgereicht.

Antrag zuzustimmen,

der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine e.V eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 1.777,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2019 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Einstimmig

Die Abstimmung erfolgte ohne Teilnahme von Herrn Hoare auf Grund Mitwirkungsverbot.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Herr Selig berichtete zu folgenden Punkten:
  • Von den Naturfreunden sei eine Mail gekommen, in der sie für den Mittelaltermarkt auf die gewährte Zuwendung verzichteten, da in diesem Jahr kein Fehlbetrag entstanden sei.
  • Ebenfalls von den Naturfreunden kam die Nachricht, dass am 3. und 4. Oktober 2020 Veranstaltungen zum 100. Jahrestag der Naturfreunde stattfinden würden.
  • Dem Antrag zum Sonderprogramm ökologische Sanierung wird von der Verwaltung gefolgt.
  • Zu dem geplanten Gespräch mit den Schulleitungen, der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden zum Thema Modulbauten, werde es nächste Woche Terminvorschläge geben.
  • Am 11.11. findet die nächste Sitzung des Integrationsbeirates in der AWO Anderten statt.

TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus vorangegangenen Sitzungen

TOP 8.1.1.
Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2116/2019)

Die CDU-Fraktion machte deutlich, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde. Sie habe eine Unterschriftensammlung initiiert, zum Erhalt dieser Bezeichnung, an der sich nach eigenen Aussagen über 300 Bürger*innen beteiligt haben. Man setze weiterhin auf die Bezeichnung "Hindenburg-Schleuse", hätte aber einen Änderungsantrag vorbereitet, der die Anbringung von Legendenschildern vorsehe.


Die Antragsteller wehrten sich dagegen, von einer Umbenennung zu sprechen, da die Schleuse bereits offiziell "Schleuse Anderten" heiße.
Die SPD-Fraktion verwies auf ihren vorliegenden Änderungsantrag und verwies darauf, dass natürlich jeder die Schleuse nennen könne, wie er möchte, aber der offizielle Sprachgebrauch solle schon geregelt sein.
An die Verwaltung ging die Frage, wie sie denn die Schleuse offiziell nenne und wie das Wasser- und Schifffahrtsamt die Bezeichnung offiziell verwendet.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass bei künftigen Veröffentlichungen der Landeshauptstadt zur Schleuse Anderten der Name „Hindenburgschleuse“ keine Verwendung mehr findet und auf die zuständige Bundesbehörde einzuwirken, die Beschilderung „Hindenburgschleuse“ an der Schleuse Anderten durch eine zutreffende ersetzen zu lassen.

2 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-2116/2019 aus der Sitzung am 5.9.2019
(Drucks. Nr. 15-2900/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass bei künftigen Veröffentlichungen der Landeshauptstadt zur Schleuse Anderten der Name „Hindenburgschleuse“ keine Verwendung mehr findet und auf die zuständige Bundesbehörde einzuwirken, die Beschilderung „Hindenburgschleuse“ an der Schleuse Anderten durch eine zutreffende ersetzen zu lassen. den zuständigen Fachbereich anzuweisen, keine Löschung des Namens „Hindenburgschleuse Anderten“ oder Demontage von Schildern vorzunehmen bzw. anzufragen, sondern stattdessen im Eingangsbereich der Hindenburg-Schleuse eine Infotafel mit Informationen zur Entstehung der Schleuse, zur Namensgebung und zur Person Paul von Hindenburg aufzustellen. Der Text ist im Vorwege mit dem Bezirksrat abzustimmen.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2664/2019)

Antrag

Auch wenn für die Schleuse in Anderten im Volksmund immer wieder die Bezeichnung „Hindenburg-Schleuse“ in Gebrauch ist, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover dazu aufgefordert, dafür in offiziellen Schriftsätzen bevorzugt den Namen „Schleuse Anderten“ zu verwenden.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.2.
Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2665/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg Sorge zu tragen. Im Zuge dieser Arbeiten ist auch für eine angemessene Geschlechtertrennung zu sorgen.

Einstimmig


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Alkoholverbot Meyers Garten und Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-2666/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, in Meyers Garten sowie auf dem Platz der Begegnung in Misburg ein Alkoholverbot prüfen zu lassen, bei dem entsprechende Beschilderung und Informationen aufgestellt und die Einhaltung durch den Ordnungsdienst kontrolliert wird. Ausnahmen des Alkoholverbotes sollte es bei öffentlichen Veranstaltungen geben, so zum Beispiel beim Stadtfest, Maifest oder Weihnachtsmarkt.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.2.
Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2667/2019)

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fragte, woher die Flächen für die Aufbewahrung von Fahrrädern kommen sollen und machte darauf aufmerksam, dass man Fahrradbügel den "Felgenkillern" Fahrradständer vorziehe.
Die Antragsteller sahen ihren Antrag eher als Prüfauftrag an die Verwaltung, erklärten sich aber einverstanden und reichten eine Neufassung ein.
Die Gruppe Die Linke./Piraten verwies auf ein Modell in Wunsdorf in Form eines Fahrradparkhauses.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Anzahl von Fahrradständern an öffentlichen Gebäuden zu erhöhen. Ebenso müssen Stellflächen für Lastenräder und Fahrradanhänger mitbedacht werden.

Erledigt durch Neufassung


TOP 8.3.2.1.
Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2667/2019 N1)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Anzahl von Fahrradständern/Fahrradbügelnan öffentlichen Gebäuden zu erhöhen. Ebenso müssen Stellflächen für Lastenräder und Fahrradanhänger mitbedacht werden.

Einstimmig


TOP 8.3.3.
Kübelbepflanzung Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-2668/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, die Kübelbepflanzung im kommenden Frühjahr zu erneuern (keine Buxbäume).

Einstimmig


TOP 8.3.4.
Kunstwerk „Bonhomme“
(Drucks. Nr. 15-2670/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die Skulptur „Bonhomme“ (Drucksache 2547 / 2019) des Künstlers Daniel Knorr mit Beginn der Wanderausstellung zuerst im Stadtbezirk Misburg – Anderten auf dem neuen „Platz der Begegnung“ aufgestellt wird.

Einstimmig


TOP 8.3.5.
Lüftungsanlage Ratssaal Misburg
(Drucks. Nr. 15-2671/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, die Lüftungsanlage im Misburger Ratssaal auf ihre Funktion zu prüfen und sicherzustellen, dass sie sowohl im Sommer als auch im Winter betriebsbereit ist.

Einstimmig


TOP 8.3.6.
Neue Funkmikrofone Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2672/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Bürgerhaus Misburg/den großen Saal drei neue Funkmikrofone zu beschaffen.

Einstimmig


TOP 8.3.7.
Renovierungs- und Unterhaltsarbeiten Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2673/2019)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, im
Bürgerhaus Misburg nachstehende Renovierungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten vorzunehmen:
  1. Die Leuchtschrift „Bürgerhaus“ über dem Eingangsbereich ist zu reinigen und ggfs. zu reparieren.

  2. Der Clubraum 2 ist dem Augenschein nach seit Jahren nicht mehr renoviert worden. Dieser Raum ist dringend zu renovieren. Darüber hinaus hat sich der Fußboden teilweise verworfen. Ehe größere Schäden auftreten, ist eine Reparatur erforderlich.

  3. Gleiches gilt für den Clubraum 3. Auch hier sind dringend Renovierungsarbeiten erforderlich, um die Ansehnlichkeit des Raumes wiederherzustellen. Die eingebauten Wandschränke sind zu überarbeiten.

  4. Die Urinrinne in der Herrentoilette entspricht nicht mehr den hygienischen und ethischen Zuständen und ist durch moderne Urinale zu ersetzen. Bei starker Frequentierung der Toilettenanlage (z. B. bei größeren Veranstaltungen), ist der Uringeruch mehr als aufdringlich und haftet dem Nutzer an.

  5. Der am Clubraum 5 befindliche Balkon dient als Fluchtweg und ist dringend zu sanieren, um die Sicherheit des Fluchtweges zu gewährleisten. Im Falle einer Sperrung des Balkons ist der Fluchtweg nicht mehr nutzbar und der Raum müsste geschlossen werden.

  6. Der Parkettboden des großen Saales muss überarbeitet werden. In einigen Bereichen des Parketts sind Beschädigungen und könnten zu größeren Schäden führen.

    Einstimmig


TOP 8.3.8.
Schwarzdecke Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2674/2019)

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass es eigentlich eine Gesamtschau mit einer Priorisierung der sanierungsbedürftigen Straßen im Stadtbezirk geben müsse. Man trage diesen Antrag aber mit.
Die Antragsteller sprachen sich aber gegen ein Ausspielen der Straßen untereinander aus.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, die Schwarzdecke der Hannoverschen Straße erneuern zu lassen (ohne, dass Kosten für die Anwohner entstehen). Besonderer Fokus ist auf folgende Straßenabschnitte zu legen:
- von „Am Stadtrand“ bis „Mittellandkanal“
- von „Heinrichstraße“ bis „Kurze Straße“
Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung 26-2019, SV SF Anderten, Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2713/2019)

Antrag
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem SV Sportfreunde Anderten eine Summe von bis zu

1.100,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Neuerrichtung einer Flutlichtanlage zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuwendung 28-2019, TSV Anderten, Videotechnik
(Drucks. Nr. 15-2714/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem TSV Anderten eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Videotechnik der Jugendbundesliga zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 9.3.
Zuwendung 31-2019, Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-2715/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden

1.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Verleihung des Ehrenamtspreises 2019 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.4.
Zuwendung 32-2019, FFW Anderten, Industriestaubsauger
(Drucks. Nr. 15-2717/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Freiwilligen Feuerwehr Anderten eine Summe von bis zu

300,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Anschaffung eines Industriestaubsaugers zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.5.
Zuwendung 33-2019, FFW Anderten, Nebelmaschinen
(Drucks. Nr. 15-2718/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Freiwilligen Feuerwehr Anderten eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Anschaffung von 2 Nebelmaschinen zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

Für das Protokoll:


K.DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer