Sitzung Ratsversammlung am 24.10.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.10.2019)
Protokoll (erschienen am 05.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60- Datum 08.01.2020

PROTOKOLL

36. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. Oktober 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.28 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU) 17.28 - 18.28 Uhr
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
(Stadtbaurat Bodemann)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13. Dezember 2018

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. zum Digitalpakt Schule
(Drucks. Nr. 2479/2019)

3.1.2. zu Hygienemängel an Schulen in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2480/2019)

3.2. der Fraktion Die FRAKTION zur AfD-Demonstration und Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten am 24.08.2019
(Drucks. Nr. 2485/2019)

3.3. der AfD-Fraktion zur Terminlage der Bürgerämter
(Drucks. Nr. 2491/2019)

4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2669/2019)

5. Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

5.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2455/2019)

6. Mitgliedschaft Verein "Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien"
(Drucks. Nr. 2465/2019 mit 2 Anlagen)

7. Petition zur Umbenennung eines Teilstücks der Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 1841/2019 mit 2 Anlagen)

8. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1766/2019 N1)

10. Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Hannover schafft Platz für's Wohnen"
(Drucks. Nr. 2596/2019)

9. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1724/2019)
12. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion
(Drucks. Nr. 2611/2019)

11. Betreiberverträge für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkünfte

11.1. Mecklenheidestraße 27 A
(Drucks. Nr. 2022/2019 N1 mit 1 Anlage)

11.2. Woermannstraße 47 A-G
(Drucks. Nr. 2023/2019 N1 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass sich die Geschäftsordnungskommission in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2019 darauf verständigt habe, dass das Ratsfoyer im Rahmen der Ratsversammlungen ausschließlich den Mitgliedern des Rates, den Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie den Pressevertreter*innen zugänglich gemacht würde. Ausnahmen seien dem Ratsvorsitzenden im Vorfeld der Sitzung anzuzeigen.

Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion
(Drucks. Nr. 2611/2019)


Ratsherr Braune erläuterte, dass viele kurdische und türkische Mitbürger*innen in Hannover beheimatet wären und dass der Rat der Stadt mit der vorliegenden Resolution versuchen sollte ein Zeichen für den Frieden zu setzen.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Dringlichkeit aufgrund der akuten Situation gegeben sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Dringlichkeit als gegeben erachte, da die Situation in Nordsyrien und dessen Auswirkungen auf Hannover diskutiert werden sollten.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit zustimmen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit zustimme.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erörterte, dass die Fraktion Die FRAKTION der Dringlichkeit zustimme, da es sich im vorliegenden Fall nicht nur um ein internationales Problem handele, sondern dass in Hannover viele türkische und kurdische Mitbürger*innen leben würden.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen) von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion mit der Drucks. Nr. 2611/2019.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 12 nach Punkt 9 behandelt.

Weiter verwies Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 10 auf Antrag der Fraktion der SPD eine Aktuelle Stunde zum Thema "Hannover schafft Platz für's Wohnen" mit der Drucks. Nr. 2596/2019 durchgeführt werde.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.
Der Rat beschloss einstimmig den Punkt 11 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13. Dezember 2018
Mit 3 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung am 13. Dezember 2018 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zum Digitalpakt Schule
(Drucks. Nr. 2479/2019)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 2479/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Mit den Mitteln aus dem DigitalPakt soll die Ausstattung der Schulen im Rahmen des geplanten Rollout des Medienentwicklungsplans umgesetzt werden. Der Einsatz der geplanten Mittel wird zum Zeitpunkt des technischen Anschlusses der Schulen erfolgen.

Frage 1:
Wie sieht seitens der LHH der genaue Zeitplan für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule aus?

Das Verfahren des DigitalPakts sieht vor, dass Förderanträge bis zum 16.05.2023 gestellt werden können. Die Auszahlungen der Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2024 erfolgt sein. Die Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31.12.2025 vollständig abzurechnen.
Der Fachbereich Schule koordiniert die Umsetzung des DigitalPakt Schule, sowie den weiteren Rollout des Medienentwicklungsplans in den Schulen.
Hieraus ergibt sich auch der Zeitplan für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt.
Ab Oktober 2019 berät der Fachbereich Schule die Schulen bei der Erstellung eines Medienbildungskonzeptes, welches notwendig für die Antragsstellung zur Förderung ist.
Die Erstellung dieser Konzepte soll von den Schulen so schnell wie möglich abgeschlossen werden, spätestens bis zum 31.12.2022, damit entsprechende Anträge vor Ablauf der Frist gestellt werden können.
Das Land Niedersachsen hat im August 2019 eine onlinebasierte Antragsplattform freigeschaltet. Hierüber muss für jede Einzelmaßnahme pro Schule ein eigener Antrag gestellt und bewilligt werden. Der Fachbereich Schule wird in Abstimmung mit den Schulen die Maßnahmen planen und abstimmen und die Mittel dementsprechend zeitgerecht beantragen. Die Beantragung der Mittel erfolgt also je nach Zeitpunkt der Maßnahme nach Vorlage der Kostenschätzung.

Frage 2:
In wie weit unterstützt die LHH die Schulen bei der Erstellung eines schuleigenen Medienbildungskonzepts?

Die aktuellen Medienbildungskonzepte der Schulen wurden vom Fachbereich Schule angefordert und werden gesichtet und auf Vollständigkeit für die Antragsstellung geprüft.
Derzeit gibt es seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) noch keine abschließende Vorgabe, welche Inhalte im förderungsfähigen Medienbildungskonzept beschrieben werden müssen. Zusammen mit anderen Schulträger*innen trägt der Fachbereich Schule daher Fragen/mögliche Kriterien in diesem Kontext zusammen und wird auf dieser Grundlage – gemeinsam mit der Landesschulbehörde – eine Checkliste für die Schulen entwickeln.
Der Fachbereich Schule wird auf die einzelnen Schulen zugehen und mit ihnen besprechen, ob und inwieweit deren Medienbildungskonzepte angepasst werden müssen. Die Schulverwaltung berät bei Bedarf auch bezüglich möglicher Fragen hinsichtlich der Ausstattung der Schule.
Darüber hinaus wird das Medienzentrum der Region Hannover spezifische Fortbildungen zur Erstellung der Konzepte anbieten. Die erste Fortbildung findet im November statt.

Frage 3:
Welche konkreten Ziele plant die LHH mit den Mitteln aus dem DigitalPakt Schule vorrangig zu erreichen?

Der DigitalPakt Schule unterstützt Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen und ist eine Zuwendung zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.
Die Verwaltung möchte vorrangig erreichen, dass mobiles Lernen in den Schulen umgesetzt werden kann.
Die Schulen sollen mit einem flächendeckenden WLAN versorgt werden.
Außerdem ist die Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitalen Anzeige- und Interaktionsgeräten, wie z.B. interaktiven Tafelsystemen, auf Grundlage der Medienbildungskonzepte geplant.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob geplant sei, dass die den Schulen zugeordneten Beträge auch tatsächlich bei den Schulen ankämen oder ob die Verwaltung in seiner Eigenschaft als Schulträger etwas anderes planen würde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung die Mittel nicht anders einsetzen könnte, als die Förderrichtlinien das voraussetzten. Man gehe davon aus, dass der Sockelbetrag bei den jeweiligen Schulen ankäme. Allerdings habe das Land für die Verwendung der Mittel gewisse Anforderungen gestellt. Zum einen müsse der Schulträger eine gewisse Infrastruktur sicherstellen, damit gewährleistet werde, dass die Schulen das, was sie beantragt haben, auch einsetzen könne. Stadträtin Rzyski sagte, dass die 30.000 € sicher bei den Schulen ankommen würden. Alles was darüber hinausgehe, würde die Verwaltung aufgrund der Antragsfristen gegebenenfalls auf die Schulen bündeln, die man innerhalb der Antragsfrist auch entsprechend ausstatten könnte. Das würde bedeuten, dass man nicht alle etwa 100 Schulen in der Form mit einer Infrastruktur, mit Breitbandanbindung in der erforderlichen Größenordnung und der Vernetzung innerhalb des Schulgebäudes, zu 100 % ausgestattet habe, sodass man an einigen Standorten Mittel bündele, die man an anderer Stelle eventuell verlieren könnte. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass diese Daten zurzeit geprüft werden und dass die Verwaltung dazu in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses in seiner Novembersitzung berichten werde. In diesem Rahmen würde die Verwaltung darlegen, auf welchem Infrastrukturstand sich die Schulen befänden, wie man sich die einzelnen Schritte vorstelle und welche Voraussetzung an den einzelnen Schulen noch erfüllt werden müssten, damit man die Mittel aus dem Digitalpakt nicht nur abrufen, sondern auch tatsächlich einsetzen könnte.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob man daraus ableiten könnte, dass einige Schulen möglicherweise nicht an dem Kopfbetrag partizipieren könnten, da diese Schulen noch nicht mit der entsprechenden Infrastruktur vorbereitet wären.
Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass der Kopfbetrag in Höhe von 30.000 € bei allen Schulen ankommen könnte. Allerdings würde man eine Breitbandanbindung der Schulen benötigen, wenn größere, weitergehende Vernetzungen in den Schulen installiert werden sollten. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass das Vorhaben nicht allein in der Hand des Schulträgers läge, alle Schulen bis zum Stichtag im Jahr 2022 so auszustatten, dass man für voll ausgestattete Schulen die allumfänglichen Mittel würde abrufen können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie der Zeitplan der Verwaltung zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen an allen Schulen bis zum Jahr 2022 aussähe.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover es nicht in der Hand haben würde alle Schulen an das Breitbandnetz anschließen zu können, da dies von den Netzbetreibern abhängig sei. Stadträtin Rzyski wiederholte, dass man für die Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses eine Übersicht anfertigen würde, um darlegen zu können, wie schnell, welche Schule dahin gebracht werden könnte, an das Breitband angeschlossen zu werden.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, was die Stadt zusätzlich plane, um die Vernetzung der Schulen mit den städtischen Einrichtungen und der Verwaltungssoftware sicherzustellen.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Schulen keine Verwaltungssoftware benötigen würden. Vielmehr würde den Schulen eine einheitliche Schulsoftware zur Verfügung gestellt, damit diese insgesamt betreut werden könnten. Man läge zudem Wert darauf, dass mit einer spezifizierten Typisierung der Endgeräte gearbeitet werden sollte, weil man eben nicht eine Unmenge an unterschiedlichen Softwarelösungen miteinander vernetzen wolle. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass zum einen die Vernetzung in den Schulen selbst und die Anbindung an das Breitband vorbereitet werden müsste. In diesem Zusammenhang arbeite die Verwaltung zurzeit an zwei Schauplätzen. Zum einen am Digitalpakt Schule und zum zweiten am Digitalisierungsprogramm des Landes Niedersachsen, wobei die Verwaltung die Ziele für Hannover definiere.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige mit dem Land darüber in Verhandlungen zu treten, dass das Land bei den Voraussetzungen zur Erteilung von Fördermitteln Variablen zulassen möge, um vermeiden zu können, dass Schulen ohne eigene Schuld Fördermittel entgingen.

Stadträtin Rzyski betonte, dass die Verwaltung alles daran setze alle Mittel abzurufen, die abrufbar wären. Stadträtin Rzyski informierte darüber, dass die Anforderungen bereits angepasst worden seien, da auch andere Schulträger, besonders die im ländlichen Raum, mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Zunächst einmal sei vorgesehen gewesen, dass schulformbezogene Gesamtkonzepte eingereicht werden sollten, auf deren Basis jede Schule ihr eigenes Konzept erstellen sollte. Davon sei das Land wieder abgerückt. Jede Schule müsse sein eigenes, differenziertes Konzept einreichen. Die Verwaltung unterstütze und koordiniere die Konzepte von mehr als 100 Schulen in Hannover überaus intensiv.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche professionellen, personellen Hilfen die Schulen für die Erstellung ihres Medienentwicklungskonzeptes bekommen würden und wie viele Administratorenstellen für diesen Zeitraum eingeplant wären.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Schulen zurzeit vom Medienentwicklungsteam betreut würden. Dieses Team sei unterwegs in den Schulleitergesprächen. Die personelle Ausstattung würde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dargelegt. Stadträtin Rzyski berichtete, dass die Schulen beim Land einen eigenen Support einkaufen könnten. Darüber hinaus würde man mit Hilfe eines von Land und Kommune geförderten Vereins versuchen, die personelle Ausstattung des Supports an den Schulen zu gewährleisten. Dazu sei vor ca. einem Jahr im Schul- und Bildungsausschuss eine Drucksache vorgelegt worden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte ferner, ob das Medienentwicklungsteam nur beratend tätig sei oder ob die Erstellung des Medienentwicklungsplans bis hin zur Beantragung begleitet werde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass dies von den individuellen Bedarfen der Schulen abhängen würde. Inhaltlich müssten die Schulen sowieso allein arbeiten, da dort pädagogische und unterrichtsspezifische Belange behandelt würden. Die Verwaltung sei bei der technischen Erstellung der Medienentwicklungspläne behilflich und sei natürlich auch für die Beantragung beim Land zuständig.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit den Netzbetreibern in Kontakt getreten sei, ob man diesbezüglich eine Ausschreibung auf den Weg gebracht habe oder wie genau der Plan der Landeshauptstadt Hannover zu dem Sachverhalt aussehe.

Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung im Rahmen des Digitalprogramms des Landes Mittel beantrage, um die Voraussetzungen für einen sofortigen Anschluss der Schulen schaffen zu können. Zudem gäbe es in diesem Zusammenhang eine Priorisierung. Stadträtin Rzyski ergänzte, dass die Verwaltung darüber hinaus bereits seit Jahren, im Rahmen von Sanierungen an Schulen, Vorbereitungen getroffen habe, um die Schulen so schnell wie möglich an das Breitband anbinden zu können. Stadträtin Rzyski stellte klar, dass bereits alle Schulen über einen Internetanschluss verfügen würden. Allerdings seien diese technisch nicht so ausgestattet, dass viele Schüler*innen gleichzeitig digital arbeiten könnten.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte wiederholt, was konkret in Bezug auf die Netzbetreiber die Verwaltung tun würde, um eine Breitbandanbindung forcieren zu können und wie der perspektivische Fahrplan dazu aussehe.

Stadträtin Rzyski stellte eine schriftliche Beantwortung der Frage in Aussicht und fügte hinzu, dass die Verwaltung eine Frage in derartiger Tiefe und Detail nicht spontan beantworten könnte.

Protokollantwort:
Die LHH hat eine IST-Analyse bei allen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt, um eine Übersicht zu erhalten, welche Schule mit welcher Geschwindigkeit an das Internet angeschlossen ist. Das Ergebnis war, dass alle Schulen über einen t@school-Anschluss
(16 MBit/s) der Deutschen Telekom kostenlos mit dem Internet verbunden sind. Aus ihren Schulmitteln können die Schulen eigenverantwortlich Verträge mit Providern abschließen, um eine höhere Internetgeschwindigkeit zu erhalten. Diese Option haben einige Schulen in Anspruch genommen.
Die 6 MEP Pilot-Schulen sind mit städtischen Breitbandanschluss über einen zentrale Zugangspunkt im städtischen Rechenzentrum an das Internet angeschlossen. Für den Zugang zum Internet wurde ein Providervertrag abgeschlossen.
Im Rahmen der Breitbandförderung durch das BMVI haben die Region Hannover und die LHH ein gemeinsames Markterkundungsverfahren durchgeführt, um einen Überblick zu erhalten, welche Unternehmen in Eigeninitiative welche Schulstandorte mit Breitbandanschlüssen versorgen und welche nicht. Das Ergebnis war, dass 10 Schulstandorte in den nächsten Jahren nicht durch Unternehmen erschlossen werden, sodass hierfür ein Förderantrag für den Ausbau eines Breitbandanschlusses gestellt werden kann. Die LHH hat in Kooperation mit der Region Hannover einen solchen beim BMVI gestellt. Die Entscheidung über den Förderantrag ist noch ausstehend.

Im Vertrag zur Erschließung der MEP-Pilotschulen wurde berücksichtigt, dass weitere Schulen im Rahmen des MEP-Ausbaus diesen Internet-Zugang nutzen werden. Höhere Bandbreiten können dann bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
Ein darüber hinausgehender Kontakt zu Anbietern von Internetleitungen bis hin zu Besprechungen und Fahrplänen wurde aus zweierlei Gründen noch nicht gesucht:

1. Ein entsprechender Auftrag wie bspw. ein Ratsbeschluss und somit Handlungsermächtigung liegt noch nicht vor.
2. Gespräche mit Anbietern verbieten sich zum jetzigen Zeitpunkt, da es ggf. zu einem öffentlichen Vergabeverfahren kommen kann.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, wie der zeitliche Ablauf nach Beantragung der Fördermittel beim Land aussähe und welche Komponenten dazu zu beachten wären.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass es dazu sehr konkrete Richtlinien für die Förderanträge gäbe und verwies auch in diesem Zusammenhang auf die Novembersitzung des Schul- und Bildungsausschusses. Stadträtin Rzyski bemerkte ferner, dass man zurzeit im Digitalpakt Schule und dem Landesprogramm Digitalisierung arbeite und dass man dazu im ersten Schritt die „weißen Flecke“ in der Stadt sondiert habe, um auf deren Grundlage die unterschiedlichen Voraussetzungen angehen zu können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) bat um die zeitnahe Übermittlung einer Übersicht vor dem Hintergrund städtischer Aktivitäten zur Internetausstattung und Breitbandanbindung in den vergangenen fünf Jahren.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, wie wichtig es sei, dass öffentliche Förderprogramme für die Finanzierung von städtischen Themen und Konzepten genutzt würden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung ohne die Landesfördermittel nicht die Möglichkeiten hätte flächendeckend Schulen auszustatten und diese flächendeckend in die Digitalisierung zu führen. Man hätte entweder den Zeitplan enorm strecken müssen oder alle verfügbaren Mittel für die Schulen in die Digitalisierung stecken müssen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob beabsichtigt sei ein Bandbreitenkataster einzurichten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass dies bereits geschehen sei, da das Kataster als Grundlage für die Beantragung von Landesmitteln zum Digitalisierungspakt Schule benötigt werde. Darüber hinaus sei das Kataster Basis für den Bericht im Schul- und Bildungsausschuss. „Welche Schule steht wo, vor welchem Hintergrund könne man welche Schritte ermöglichen und welche Zeiträume würden derzeit dafür eingeplant“. Das seien genau die Informationen, mit denen man arbeiten müsste, um an dem Landesprogramm überhaupt partizipieren zu können.


TOP 3.1.2.
zu Hygienemängel an Schulen in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2480/2019)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2480/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch-epidemiologischer Bedeutung. Aus den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen wie z.B.:
· die Erstellung eines aktuellen Hygieneplans
· die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und Elternvertretungen
· die Belehrungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten bei Infektionsfällen.

Nach § 36 Abs. 1 müssen Gemeinschaftseinrichtungen z.B. die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Die angesprochenen in Schulen auftretenden Hygienemängel können zum Beispiel sein:
· fehlender Hygieneplan (hierzu gibt es Vorgaben und ein Musterexemplar des Landes)
· fehlende oder defekte Seifenspender
· mangelnde Sauberkeit und starke Verschmutzung
· unsachgemäße Nutzung der Reinigungsmittel
· unvollständige Ausstattung in Bezug auf Infektionskrankheiten (Mundschutz, Einmalhandschuhe
· defekte, beschädigte oder fehlende Sanitärobjekte
· schwer zu reinigende Oberflächen
· fehlende oder mangelhafte Sanitärhygieneausstattung wie Seifenspender und Handtuchspender, Toilettenbürsten etc.
· zu geringer Luftaustausch in den Sanitärräumen.

Die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen obliegt der Region Hannover, dem Fachbereich Gesundheit. Dieser führt infektionshygienische Begehungen (anlassbezogen oder routinemäßig) in den jeweiligen Schulen durch. Zu den Begehungen werden entsprechende Berichte gefertigt und Empfehlungen ausgesprochen. Über den Sachstand der Beseitigung der aufgeführten Mängel erbittet die Region zu einem bestimmten Termin schriftliche Hinweise durch die jeweilige Schulleitung.

Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Rückmeldungen handelt, die vom Fachbereich Gesundheit der Region Hannover zur Beantwortung dieser Ratsanfrage eingeholt worden sind.

Frage 1:
Sind die baulichen Anforderungen mit einer Frist zur Umsetzung verbunden? Wenn ja, wer legt diese Frist fest?

Nach Auskunft des FB Gesundheit der Region Hannover werden zur Beseitigung von Mängeln grundsätzlich keine Fristen gesetzt. Wie bereits beschrieben erbittet die Region Hannover zu einem von ihr festgesetzten Termin den Sachstand zu der Beseitigung der aufgeführten Mängel schriftlich durch die jeweilige Schulleitung.

Frage 2:
Welche Schulen in der Stadt Hannover weisen aktuell Rückstände bei Mängelbeseitigungen in diesem Bereich auf (Bitte um Auflistung der Schulen und jeweiligen Mängel)? Wie lange sind diese bereits bekannt, und wann werden sie abgestellt?


Der Schulverwaltung der Landeshauptstadt Hannover liegen aus dem angefragten Zeitraum – also 2016 bis 2018 – keine Berichte über die Hygienebesichtigungen und auch keine Stellungnahmen der Schulleitungen zum jeweiligen Sachstand vor. Daher kann zurzeit hierüber keine Auskunft gegeben werden. Es liegt lediglich die zahlenmäßige Aufstellung über die durchgeführten Begehungen vor.
Ab Mai 2019 wurde daher mit der Region Hannover ein neues Verfahren vereinbart, dass die Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover, also des Schulträgers, sicherstellt. Grundsätzlich werden insbesondere die baulichen Mängel, die in Schulen auftreten über die Schulhausmeister*innen an den Fachbereich Schule bzw. an den Fachbereich Gebäudemanagement gemeldet und von dort im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen beseitigt. Seit Mai 2019 haben nach den zurzeit Vorliegenden Unterlagen zwei Begehungen stattgefunden:
· GS Groß-Buchholzer Kirchweg (15.05.2019)
· Kurt-Schumacher-Schule/ OBS Pestalozzischule (24.06.2019)

Teilnehmer*innen für die LHH waren jeweils der Schulhausmeister sowie eine Mitarbeiterin von der Kommunalen Gebäudereinigung 18.7. Die Begehungsprotokolle liegen vor. In den Berichten finden sich in erster Linie Hinweise zur Reinigung sowie zu organisatorischen Angelegenheiten der Schulen. Bauliche Mängel sind an diesen Standorten nicht benannt worden.

Frage 3:
Waren bei Nachbegehungen an Schulen in der Stadt Hannover noch Mängel vorhanden, obwohl diese als abgestellt gemeldet wurden?

Dies ist nicht bekannt. Nach Auskunft der Region Hannover wurde in acht Schulen eine Nachbegehung bezüglich der Optimierung der Reinigung durchgeführt. Die Nachbegehungen erfolgten jeweils zeitnah zur primären Überwachung.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es an der Stelle üblich sei, dass keine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung vorgenommen werde.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Region die zuständige Behörde sei. Die Begehung in den Schulen und deren Umgang läge demnach in der Hand der Region Hannover. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass bis 2018 folgendes Verfahren bedient worden sei. Bis zum Jahr 2019 liefen die Begehungen in Schulen, im Kontext Hygienemaßnahmen, ohne Beteiligung des Schulträgers. Die Schulleitungen seien als verantwortliche Personen für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in den Schulen zuständig, wären über geplante Begehungen informiert worden und hätten nach deren Durchführung entsprechende Berichte erhalten. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 hätten nach einer Aufstellung der Region Hannover insgesamt 46 Hygienebesichtigungen in den Schulen stattgefunden. Um welche Schulen es sich dabei konkret handele, sei dem Schulträger nicht bekannt. In den Berichten seien festgestellte Mängel aufgelistet und den Schulen bzw. den Schulleitungen eine entsprechende Frist zu deren Beseitigung eingeräumt worden. Die Schulverwaltung der Landeshauptstadt Hannover habe bislang von den Begehungen eher zufällig und nur in Einzelfällen Kenntnis erhalten, sodass aus dieser Sicht keine Aussagen zu den vergangenen Begehungen und dem Stand der Mängelbeseitigung getroffen werden könnten. Da aber weder aus den Schulen noch aus der Region Hannover aktuell die Beseitigung von baulichen Mängeln in diesem Zusammenhang angemahnt worden wären, gehe die Verwaltung davon aus, dass zurzeit keine gravierenden Mängel in den Schulen vorlägen. Zu Beginn des Jahres 2019 habe der Fachbereich Schule ein neues Verfahren zur Durchführung der Hygienebesichtigungen mit der Region Hannover vereinbart, um den Schulträger besser einzubeziehen und einen besseren Informationsfluss zu gewährleisten. Neben den Schulleitungen erhalte nun auch der Fachbereich Schule eine Einladung zu den Hygienebesichtigungen zur Kenntnis. An der Hygienebesichtigung nähme für den Schulträger der Schulhausmeister und eine Mitarbeiterin der kommunalen Gebäudereinigung teil. Nach Durchführung der Begehung erhalte der Fachbereich Schule jetzt eine Durchschrift des Begehungsprotokolls und sofern dort Mängel und Punkte benannt seien, die nicht durch die Schule abgearbeitet werden könnten, würden diese jetzt den sachlich zuständigen Bereichen übermittelt und zur weiteren Veranlassung zugeleitet. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass der Schulträger seit Mitte des Jahres 2019 die Begehungsprotokolle erhalten würde, um konkreter reagieren zu können, ohne dabei auf Informationen aus den Schulen angewiesen zu sein.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es zukünftig nur noch angemeldete Begehungen bei der Landeshauptstadt Hannover gäbe, da das Gebäudemanagement beteiligt werden solle.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass Begehungen in Schulen angekündigt würden. Denn es seien Termine mit der Verwaltung zu vereinbaren, wenn man das vorherige Verfahren, wonach der Schulträger im Unklaren geblieben sei, der Schulträger das Thema nicht kenne, sich nicht einbringen könne und nicht dafür sorgen könnte, dass Mängel abgestellt würden, abgeändert würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, inwieweit das Qualitätsmanagement in diesem Zusammenhang tätig sei, wie viele Meldungen dazu in den vergangenen drei Jahren eingegangen seien und ob sich das Verfahren zur Beteiligung des Qualitätsmanagements etabliert habe.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass sich das Qualitätsmanagement im Wesentlichen auf das Thema Reinigung bezogen habe. Wenn die Schulen den Eindruck hätten, dass die Reinigung an ihren Schulen nicht ausreichend sei, zu oberflächlich sei oder die Reinigungskräfte zu wenig Zeit hätten, dann würde das der Verwaltung gemeldet. Das habe unter anderen dazu geführt, dass insbesondere im Ganztag die Schultoiletten nicht nur einmal, sondern zweimal am Tag gereinigt werden. Stadträtin Rzyski betonte, dass in diesem Bereich das Qualitätsmanagement gegriffen habe. Die Schulen würden sich relativ zeitnah melden, sodass die Verwaltung zügig reagieren könnte. Die Vorarbeiter*innen würden zusätzlich kontrollieren und gegebenenfalls Reinigungsintervalle verändern.


TOP 3.2.
der Fraktion Die FRAKTION zur AfD-Demonstration und Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten am 24.08.2019
(Drucks. Nr. 2485/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 2485/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover hat zu der Anfrage eine Stellungnahme der Polizeidirektion Hannover eingeholt.

Frage 1:
Wenn deutsche Generäle im Geschichtsunterricht schon nicht aufgepasst oder gefehlt haben, hat dann etwa auch die politische Bildung in der Bundeswehr bzw. Polizeischule versagt?

Ein Zusammenhang mit den durch die Polizeidirektion Hannover wahrzunehmenden Aufgaben ist nicht erkennbar. Das Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen beinhaltet in zahlreichen Modulen Elemente der politischen Bildung.

Frage 2:
Welche historische Kontinuität besteht zwischen dem Einsatz von feudalistischen und kolonialistischen Reiterstaffeln des Kaisers gegen die unterdrückten Völker hier und in Afrika und dem anachronistischen Einsatz von Polizeipferden gegen mündige Bürger*innen einer modernen Stadt?

Der historische Vergleich zwischen dem Einsatz von Polizeipferden in der Gegenwart mit der Kolonialzeit wird als sachlich unangemessen zurückgewiesen.

Frage 3:
Halten Sie den beschriebenen martialischen Einsatz von mehreren bewaffneten Beamt*innen gegen eine aufgeregte Teenagerin für die geeignete Erziehungsmaßnahme, um unsere „westlichen Werte“, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu vermitteln

Der Vorfall ist Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren. Insofern können hierzu keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es korrekt sei, dass Herr Wundrak als Soldat einen Eid auf die Bundesrepublik Deutschland und auf das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes geleistet habe. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, ob es weiterhin korrekt sei, dass Herr Wundrak sich nach dem Soldatengesetz dazu verpflichtet habe, mit seinem gesamten Verhalten für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einzustehen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass von der Ableistung der Eide auszugehen sei, da Herr Wundrak ansonsten kein Soldat gewesen wäre.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Herr Wundrak im Rahmen seines Berufslebens den Wiederaufbau und die humanitäre Hilfe in Afghanistan unterstützt habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bemerkte, dass die Verwaltung vielseitig interessiert sei, dass man viele Lebensläufe und somit auch den von Herrn Wundrak gelesen habe.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass man Menschen, die Kriegsverbrecher an den Europäischen Kriegsgerichtshof ausgeliefert hätten, eine Geschichtsvergessenheit nachsagen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Kriegseinsätzen und einem mangelnden Geschichtsbewusstsein von Personen herstellen könnte.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Herr Wundrak am Ende seiner Dienstzeit mit allen Ehren und einem großen Zapfenstreich verabschiedet worden wäre, weil dieser im In- und Ausland einen außerordentlich guten Ruf genieße und sich ganz wesentlich um die Weiterentwicklung des Einsatzes von Luftstreitkräften im transatlantischen Bündnis verdient gemacht habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass bislang alle zusätzlich gestellten Fragen am Beratungsgegenstand vorbeigingen und dass die Verwaltung die Beantwortung themenfremder Fragen ablehnen würde.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Herr Wundrak der Bundesrepublik Deutschland 44 Jahre gedient habe und die Streitkräfte im Rang eines Generalleutnants verlassen habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, welche Polizeidienststelle die mutmaßlichen Straftaten von der AfD-Versammlung abarbeite. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Frau Jessica Kaußen an der Gegendemonstration teilgenommen habe und zudem niemals mit Rechten marschieren würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass ihm beide Sachverhalte nicht bekannt seien.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Herr Wundrak für seine hervorragenden Leistungen mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden sei.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung nach all den Details zum Lebenslauf von Herrn Wundrak nachvollziehen könnte, dass es die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion ein wenig irritierend fänden, wenn ausgerechnet Ratskollegen wie Herr Förste und Herr Klippert, ein derart verdientes Mitglied der Gesellschaft mit dieser Ratsanfrage diskreditieren wollten.


TOP 3.3.
der AfD-Fraktion zur Terminlage der Bürgerämter
(Drucks. Nr. 2491/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2669/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2669/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

TOP 5.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2455/2019)

Ratsherr Finck (SPD) führte aus, dass die Jugendverbände für die Sozialdemokrat*innen seit jeher Werkstätten der Demokratie seien. Zudem sei es nicht nur ein Selbstverständnis, sondern eine Pflicht nach dem Gesetz Jugendverbände zu fördern. Ratsherr Finck hob hervor, dass er keine andere Großstadt in Deutschland kenne, die für die Förderung von Jugendverbänden mehr als 1 Mio. € für Personal und Sachkosten bereitstelle. Die Förderung von Jugendverbänden trage seit Jahrzehnten eine eindeutige SPD-Handschrift, die man mit dem Haushaltsantrag und der nun geänderten Förderrichtlinie noch einmal kräftig unterstreichen wolle. Der Richtlinie sei ein sehr langer Beteiligungsprozess im Stadtjugendring und den Jugendverbänden vorausgegangen. Das sei ein Dialog auf Augenhöhe zwischen den Verbänden, der Politik und der Verwaltung gewesen. Erstmals habe man der Richtlinie eine Präambel zu den Zielvorstellungen vorangestellt, die das Selbstverständnis von geförderter Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Jugendverbandsarbeit deutlich mache. Man habe Kriterien benannt, nach denen Verbände zukünftig gefördert werden könnten und auch mehr Verbände aufgenommen werden sollen. Zudem habe man einen Ehrenamtbonus eingeführt, damit sich das Ehrenamt in den Verbänden auch positiv auf die Förderung von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen niederschlage. Dazu habe man explizit die Dynamisierung von Personalkosten geregelt und damit den Verbänden und dem Stadtjugendring eine Planungssicherheit für die Zukunft beschert.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein und machte deutlich, dass im Besonderen kleinere Verbände von den Verbesserung in den Richtlinien profitieren würden.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Änderungsantrag zustimmen würde, obwohl man der Ansicht sei, dass mit dem Verwendungscontrolling eine Aufweichung der Dynamisierung einhergehen könnte.
Mit 38 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2455/2019.

Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2455/2019), die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 6.
Mitgliedschaft Verein "Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien"
(Drucks. Nr. 2465/2019 mit 2 Anlagen)
Mit 46 Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss der Rat die Mitgliedschaft Verein "Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2465/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 7.
Petition zur Umbenennung eines Teilstücks der Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 1841/2019 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen werde, da man zum einen gegen das ständige Umbenennen sei und zum zweiten Irritationen bei Ortsfremden zu befürchten seien, wenn ein Teilstück einer Straße umbenannt werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass die Ablehnung der Petition genau das Gegenteil bewirken solle, nämlich die Umbenennung eines Teilstückes verhindern solle.
Mit 53 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Petition zur Umbenennung eines Teilstücks der Podbielskistraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1841/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1766/2019 N1)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich die Partnerschaft aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen habe, gute Schulen in ihrer Arbeit zu unterstützen und zu stärken. In diesem Kontext habe man für die Integrierte Gesamtschule Kronsberg den Kontakt zum TSV Bemerode geknüpft und gemeinsam mit der Schule die Idee für eine Zusammenarbeit mit den vorhandenen Reitervereinen entwickelt. Bildung sei vor allen dann erfolgreich, wenn diese ohne Brüche verlaufen könne. Genau dazu diene die Forderung nach einer Zusammenführung von Grundschule und Integrierter Gesamtschule.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) sagte, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Antrag eigentlich gar nicht zu behandeln bräuchte, da dieser bereits in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses abgelehnt worden sei. Darüber hinaus sei es nur mit Hilfe einer Neufassung gelungen, dass der Antrag dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Ratsfrau Dr. Matz stellte fest, dass die Integrierte Gesamtschule Kronsberg eine gute Schule sei und wie eigentlich alle Schulen in Hannover beste Arbeit leisten würde, sodass diese weder die Unterstützung der Schulverwaltung noch die der Politik benötigen würde. Ferner wäre es sinnvoller, wenn sich die Schulen allein auf den Weg machen würden, um Kooperationen mit Sportvereinen zu organisieren. Ratsfrau Dr. Matz erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehne, da man der Ansicht sei, dass man eigenständige Schulen in der Stadt habe und somit den vorliegenden Antrag überhaupt nicht benötigen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es Sache der Antragsteller sei, wie Anträge ausgezeichnet werden. Zudem sei der Schul- und Bildungsausschuss ein Ausschuss des besonderen Rechts. Dort würden andere Mehrheiten vorherrschen als in der Ratsversammlung, sodass die politischen Einschätzungen sowie die Entscheidungen in den beiden Gremien schon einmal unterschiedlich ausfallen könnten.

Ratsfrau Gamoori (SPD) erörterte, dass die Partnerschaft aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD eine moderne, vorwärtsgewandte Bildungspolitik verfolge und mit dem vorliegenden Antrag die beiden Schulen stärken wollte. Zudem sei die Schulleitung der Integrierten Gesamtschule Kronsberg in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses anwesend gewesen, um ihre positive Einstellung zum vorliegenden Antrag demonstrieren zu können.

Ratsfrau Iri (SPD) berichtete, dass sich sowohl die Schulleitung und auch die Schüler*innen eine Unterstützung durch Verwaltung und Politik ausdrücklich wünschen würden.

Ratsherr Borstelmann (CDU) stellte fest, dass der Antrag im Schul- und Bildungsausschuss mit den Stimmen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter*innen abgelehnt worden wäre und dass das Bündnis aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder einmal die Entscheidung dieses Gremiums ignorieren würde. Darüber hinaus habe man im Jahr 2007 die eigenverantwortlichen Schulen ins Leben gerufen. Deshalb habe der Rat der Stadt nicht mehr das Recht den Schulen die Vorstellungen der Politik aufzuerlegen.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass das Formulieren von unterschiedlichen Meinungen ein Grundpfeiler der Demokratie sei und dass deshalb der Rat der Stadt auch einen anderen Beschluss fassen dürfte als der Schul- und Bildungsausschuss.

Beigeordnete Seitz (CDU) konstatierte, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit allen Mitteln versuchen würden, gegen den Willen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter*innen zu arbeiten. Denn die Auszeichnung der Neufassung für den Rat sei lediglich der für die Partnerschaft so wichtigen, „echten“ Mehrheit im Rat der Stadt geschuldet.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) brachte sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Entscheidung der Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter*innen wieder einmal übergangen würde. Das wären Vorgänge, die zur Politikverdrossenheit der Gesellschaft beitragen würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass Fraktionen im Rahmen der Geschäftsordnung natürlich die Möglichkeiten der Geschäftsordnung nutzen könnten. Zudem könnten Anträge über einen Heranziehungsbeschluss, wie das die Fraktion der CDU in der Vergangenheit auch schon getan habe, in den Rat transportiert werden. Dieses Instrument könnten alle Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter*innen nutzen. Das sei nicht verwerflich, sondern könnte vielmehr die Wertigkeit des Antrages abbilden, wenn man eine Beschlussfassung im höchsten Entscheidungsgremium der Stadt wünsche.

Ratsherr Markurth (SPD) machte deutlich, dass das Niedersächsische Schulgesetz organisatorische Kooperationen von Schulen ausdrücklich vorsähe. Ferner sei es keineswegs unredlich, wenn die eigenverantwortlichen Schulen eine Unterstützung durch die Schulverwaltung und die Politik explizit erbitten würden.

Beigeordnete Seitz (CDU) stellte in Frage, dass die organisatorische Zusammenlegung von zwei Schulen eine stadtweite Bedeutung für Hannover habe.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, das die weiterführenden Schulen bezirksübergreifend angewählt werden. Das sei die stadtweite Bedeutung für Hannover.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) gab zurück, dass die Grundschulen nur entsprechend ihrer Einzugsgebiete angewählt werden dürften. Demzufolge sei die Basis der Integrierten Gesamtschule Kronsberg dann nicht stadtweit, sondern nur stadtteilbezogen.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass man zum letzten Haushalt einen Antrag zur Stärkung der integrierten Gesamtschulen in das Verfahren gegeben habe. Einer der Unterpunkte sei die Zusammenführung mit Primarstufen gewesen. Genau dabei unterstütze man die Integrierte Gesamtschule Kronsberg. Daraus ergäbe sich der stadtweite Bezug.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob es dann zukünftig, nach Beschlussfassung des vorliegenden Antrages, möglich wäre, dass die Integrierte Gesamtschule Kronsberg zum Schuljahr 2020/2021 stadtweit Schüler*innen aufnehmen dürfte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass Schuleinzugsgrenzen vorhanden wären.

Ratsherr Albrecht (CDU) führte aus, dass der Absatz 1 des vorliegenden Antrages nicht zustimmungsfähig sei, da nach dem Niedersächsischen Schulgesetz eine Zusammenlegung von Schulen nicht vorgesehen sei. Zudem müsste der unter Absatz 2 definierte Punkt ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein. Denn die Begleitung einer Schule zur Vertiefung ihres Profils würde keine Beschlussfassung dazu im Rat erforderlich machen.
Mit 31 Stimmen gegen 25 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1766/2019 N1.


TOP 10.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Hannover schafft Platz für's Wohnen"
(Drucks. Nr. 2596/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreter*innen der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Auf Anzeige beim Ratsvorsitzenden könnte die Redezeit auf maximal zwei Redner*innen verteilt werden. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden SPD-Fraktion beginnen. Danach folgten die Fraktionen und die Gruppe in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Beigeordneter Kelich (SPD) führte aus, dass die Schaffung von Wohnraum aktuell die größte Herausforderung an die Großstädte überhaupt sei. Der Stadtbaurat habe in der vergangenen Ratsversammlung auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass rund 6.500 Wohnungen seit Einführung des Wohnraumkonzeptes 2025 gebaut worden seien. Beigeordneter Kelich machte deutlich, dass man jetzt jedoch auf keinen Fall nachlassen dürfte, da der Wohnungsmarkt dem Gesetz von Angebot und Nachfrage folgen würde. Damit sei klar, dass die Mieten steigen würden, wenn das Angebot zu gering für die steigende Nachfrage werde. Deshalb habe sich die Fraktion der SPD fest vorgenommen, auch weiterhin den Wohnungsmarkt entlasten zu wollen. Beigeordneter Kelich erörterte, dass ohne Flächen kein Wohnungsbau stattfinden könnte und dass es deswegen in der aktuellen Situation nicht angezeigt sei, Flächenpotentiale zu verschenken. Deshalb habe die Fraktion der SPD zusammen mit ihren Partnern das Wohnkonzept 2025 in den vergangenen Jahren durch weitere Flächen, wie z.B. Schwarze Heide West, erweitert. Das sei vorausschauende Politik im Sinne der Entlastung des Wohnungsmarktes. Ferner habe man in der vergangenen Ratsversammlung das Wohnraumförderprogramm mit zusätzlichen Finanzmitteln fortgeschrieben, sodass gleichermaßen mehr Wohnungen wie auch mehr Geld pro einzelner Wohnung eingesetzt werden könnte, um die stark gestiegenen Baukosten abfedern zu können. Beigeordneter Kelich stellte klar, dass Hannover von vielen anderen Kommunen um dieses Bauförderprogramm beneidet werde, da dieses zu den erfolgreichsten Programmen bundesweit zählen würde. Zudem habe man nicht vergessen, dass die Fraktion der CDU versucht habe dieses Programm leichtfertig abzuschaffen, indem man sämtliche Verantwortung für sozial geförderten Wohnraum bei der städtischen Tochter abladen wollte. Beigeordneter Kelich betonte, dass der Mix aus Privaten und Genossenschaften dafür sorgen würde, dass nicht nur die gemeinsame Last besser verteilt würde, sondern dass sich auch eine gute Zusammenarbeit, wie z.B. beim Projekt Kronsrode, ergäbe. Dort würden etliche Unternehmen in sogenannten Clustern arbeiten, um das Gebiet gemeinsam zu entwickeln. Darüber hinaus hätten all diese Bemühungen dazu geführt, dass der Deutsche Mieterbund die Wohnungs- und Baupolitik in Hannover als vorbildlich charakterisiert habe. Beigeordneter Kelich erläuterte, dass man das Wohnkonzept 2025 fortschreiben wolle, um Hannover für das nächste Jahrzehnt in Sachen Wohnungsbau fitmachen zu können. Dazu müssten weitere Flächen identifiziert werden, denn größere Projekte würden immer einige Jahre an Vorlaufzeit in Anspruch nehmen. Darum würde die Fraktion der SPD ihre vorausschauende Wohnungspolitik, insbesondere in Hinblick auf sozial geförderten Wohnraum, unbedingt fortsetzen.

Ratsherr Semper (CDU) führte aus, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt unverändert angespannt sei und dass in allen Segmenten, vor allem jedoch im mittleren Preissektor, Wohnungen fehlen würden. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass nach dem hannoverschen Lagebericht zur Stadtentwicklung die Stadt Hannover im Großstädtevergleich in der Kategorie Baugenehmigungen auf dem 14. Rang und bei der Fertigstellungsquote Rang 13., von 15 Großstädten, belegen würde. Ratsherr Semper resümierte, dass in kaum einer anderen Stadt so wenige Baugenehmigungen erteilt werden und dass in kaum einer anderen Stadt wie Hannover so wenig gebaut werde. Das sei eine verheerende Bilanz und würde deutlich zeigen, dass es in der Form in der Baupolitik in Hannover nicht weitergehen könnte. Zudem würden die Zahlen deutlich machen, dass das Bündnis für Wohnen auf ganzer Linie gescheitert sei. Ratsherr Semper konstatierte, dass das Bündnis für Wohnen eigentlich nur auf dem Papier existiere, da niemand genau wüsste welcher Personenkreis sich wann, wo und wozu träfe. Ratsherr Semper erläuterte weiter, dass nach dem Immobilienmarktbericht der Region Hannover die durchschnittliche Miete bei einem Neubau bei 13,20 € pro Quadratmeter läge, wobei in den beliebten Bezirken Ost, List oder Linden der Durchschnitt wahrscheinlich deutlich höher liegen würde. Der Kaufpreis pro Quadratmeter läge bei 4.500 € ohne Innenausstattung. Die Kauf- und Mietpreise seien in den vergangenen Jahren geradezu explodiert. Im Zeitraum von 2012 bis 2018 wären die Mitpreise in Hannover um 43 % und die Kaufpreise um bis zu 92 % gestiegen.
Ratsherr Semper sagte, dass Hannover nicht nur Platz zum Bauen insgesamt benötige, sondern auch Platz benötigen würde, der bezahlbar sei. Die Wohnungsmarktpolitik sei aus Sicht der Fraktion der CDU eine der entscheidenden sozialen Fragen der kommenden Jahrzehnte. Ratsherr Semper betonte, dass die Fraktion der CDU bereit sei, in den nächsten Jahren mit dem Rat der Stadt gemeinsam die richtigen Weichen für die Wohnungsmarktpolitik zu stellen und dabei den Fokus wieder mehr auf die Mittelschicht zu richten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass Hannover, entgegen dem Landes- und Bundestrend, frühzeitig damit begonnen habe, sozialen Wohnungsbau zu fördern. Ziel sei und wäre es auch weiterhin dringend benötigten Wohnraum, insbesondere für die kleineren und mittleren Einkommen, zu schaffen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass trotz der bereits benannten Erfolge proportional zu viele eher hochpreisige Wohnungen entstanden wären. Allerdings würde man grundsätzlich am eigentlichen Problem vorbeidiskutieren, wenn man fordere, mehr Baugenehmigungen auf den Weg bringen zu wollen oder die ökologischen Standards herabsetzen zu wollen oder sogar das Umfunktionieren von Frei- und Gewerbeflächen veranlassen zu wollen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian führte weiter aus, dass die Stadt Baurechte für mehr als 10.000 Wohneinheiten geschaffen habe, die längst noch nicht gebaut worden wären. Ferner könnte man aufgrund des Klimawandels nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, auf die Umweltstandards verzichten zu wollen. Zumal diese nicht nur für das Klima wichtig wären, sondern auch den Nebenkosten der Mieter*innen zu Gute kämen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian sagte, dass man bei den Stellplätzen und den Tiefgaragen sparen könnte. Denn diese würden das Bauen verteuern und wären in Anlehnung an die zumeist gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in den meisten Fällen unnötig. Es sei unredlich Umweltschutz als bloßen Kostenfaktor abtun zu wollen. Es sei allerdings auch nicht in Ordnung, funktionierende, gut ausgelastete und lebendige Gewerbegebiete abschaffen zu wollen. Natur und Gewerbe wären die Lebensadern einer Stadt. Natur mache Hannover liebenswert und lebensfähig. Gewerbe brächte nicht nur Jobs, sondern auch Einnahmen für die Infrastruktur. Eine Stadt bräuchte neben Wohnungen für ihre Einwohner*innen auch Räume für ihre Arbeitsplätze. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erörterte, dass man mit dem vorhandenen Platz sorgsamer umgehen müsste. Man müsse höher und wo kein Verlust von Grünflächen drohe, auch dichter bauen. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen fordere darüber hinaus, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht aktiv nutzen möge. Flächen sollten angekauft werden, um so einen Bodenfonds schaffen zu können. Flächen aus diesem Fonds sollten nicht verkauft, sondern als Erbpacht, vorzugsweise für den Wohnungsbau, vergeben werden. Andere Städte wie Münster und Ulm würden dieses Modell bereits vorleben und München sei dabei nachzuziehen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass man mit der hanova über eine gut aufgestellte, städtische Wohnungsbaugesellschaft verfüge. hanova baue viele gute Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen. Aber auch diese käme nicht umhin, auch teure Wohneinheiten zu bauen, da diese nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gewinnorientiert arbeiten müsste, um Geld für den städtischen Haushalt erwirtschaften zu können. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian hob hervor, dass das nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keinen Sinn machen würde. Man benötige eine dem Gemeinwohl orientierte Wohnungsbaugesellschaft, die für die Einwohner*innen baue und nicht für den Haushalt. Dadurch bekäme man mehr bezahlbaren Wohnraum. Diese würden, anders als Sozialwohnungen, in den Mietspiegel einfließen und könnten so langfristig den Mietanstieg dämpfen. Das käme allen Mieter*innen in Hannover zu Gute. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian appellierte abschließend an den Rat, dass man mit derartigen Schritten weiter konsequent vorangehen sollte, damit Hannover viele und vor allem die richtigen Wohnungen bauen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) erläuterte, dass die Mieten hoch und die Wohnungen knapp werden, wenn man Grenzen für Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen und Asyltouristen öffne und auf eine Null-Zins-Politik setze, die eine massive Kapitalflucht in die Immobilien auslöse, bräuchte man sich anschließend nicht über Wohnungsknappheit und Mietsteigerungen zu wundern. Denn aufgrund einer vollkommen verantwortungslosen Flüchtlingspolitik, durch die innerhalb von kurzer Zeit Millionen Menschen in das Land gekommen seien, die eine eigene Wohnung bräuchten und sich diese auch leisten könnten, weil die Steuerzahler*innen für ihre Mieten aufkäme, dann gerate der Wohnungsmarkt logischerweise in eine Schieflage. Gerade die vielen, in der Hochzeit der Willkommenskultur nach Deutschland Eingereisten, hätten inzwischen einen gesetzlichen Anspruch darauf erworben, mit eigenem Wohnraum versorgt zu werden. Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden der vonovia im Mai 2019 habe man in den vergangenen zwei Jahren 10 % der frei gewordenen Wohnungen an Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak vermietet. Ratsherr Hirche sagte, dass es ja nun auch nicht so wäre, dass der Massenzustrom versiegt wäre. Noch immer kämen sogenannte Flüchtlinge bzw. Asylbewerber*innen in großer Zahl ins Land. Im Jahr 2018 seien es 185.000 Menschen gewesen. Das entspräche einer Großstadt wie Kassel. Ratsherr Hirche betonte, dass sich die Fraktion der SPD, natürlich rein zufällig drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl, nun in einer Aktuellen Stunde zum Problemlöser aufschwingen wolle. Dabei sollte diese doch wissen, dass die Kapazitäten der Bauwirtschaft als auch die Flächen begrenzt seien und die Preise steigen würden. Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass Hannover jedoch eine Stadt im Grünen bleiben sollte und dass der Bestand an Kleingärten ebenso wenig verringert werden dürfte. In diesem Zusammenhang könnten "höher bauen mit Maß" und Aufstockung kurzfristige Lösungen darstellen. Eine im Februar 2019 bekannt gewordene Studie zur Lage in Berlin habe ergeben, dass dort bis zu 180.000 zusätzliche Wohnungen durch Aufstockungen entstehen könnten. Auf Hannover hochgerechnet und sehr zurückhaltend geschätzt könnte auf diese Weise immerhin eine Zahl im unteren fünfstelligen Bereich realistisch sein. Darüber hinaus gelte es ein günstigeres Investitionsklima zu schaffen. Denn es gäbe zu viele Vorschriften und Auflagen, die das Bauen verkomplizierten und verteuerten. Dort müsste geprüft und abgeschafft werden, sofern diese in kommunaler Zuständigkeit lägen. Insbesondere würde das für Auflagen zum vorgeblichen Klimaschutz gelten. Ratsherr Hirche bekräftigte, dass es selbstverständlich sinnvoll sei Energien zu sparen. Allerdings sollten diese sich rechnen. Die vor einigen Monaten auf Betreiben der Mehrheitsfraktionen beschlossenen Leitlinien zur Herstellung bzw. Bereitstellung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten, machten das Bauen weder einfacher noch billiger. Allein durch die Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung in diesem Jahr seien erneut etliche Vorschriften hinzugekommen, die die Wohnkosten nach oben treiben würden. Kleine Mehrfamilienhäuser müssten für Fahrstühle vorbereitet werden. Erhebliche Brandschutzauflagen seien dazu gekommen und Fenster müssten viel häufiger sicherheitsverglast sein. Nicht einmal bei der Pflicht zur Schaffung von Parkflächen gäbe es effektive Erleichterungen. Und Tiefgaragen wären echte Kostentreiber. Darüber hinaus sei zu erahnen, dass auf Bauherren weitere Kosten zukämen, indem diese dazu gezwungen werden in Mehrfamilienhäusern Ladekapazitäten für E-Automobile zu schaffen. Zum Abschluss kritisierte Ratsherr Hirche die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen massiv und hob auf die Oberbürgermeisterwahl am 27. Oktober 2019 ab.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) konstatierte, dass 70 Jahre Regierungszeit der Fraktion der SPD und eine 18 Jahre ununterbrochene Regierungsbeteiligung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen unter anderen zu 4.000 Wohnungslosen, 400 Obdachlosen, steigenden Mieten, immer weniger Belegrechtswohnungen, Kältetoten und schlechten Obdachlosenunterkünften in Hannover geführt hätten. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass der Oberbürgermeisterkandidat der Fraktion der SPD, ganz im Sinne der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, jetzt auch Obdachlose in das Rathaus einlassen wollte. Der ehemalige Stadtkämmerer habe diese Idee bereits vor Jahren verfolgt, sei dazu jedoch auch damals schon auf Widerstand aus der Fraktion der SPD gestoßen. Beigeordneter Machentanz berichtete weiter, dass der Kandidat der SPD-Fraktion ausgeführt habe, dass in den kommenden zehn Jahren 20.000 zusätzliche Wohnungen gebaut werden müssten. Dies würde einem Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN entsprechen, den die Fraktion der SPD abgelehnt habe. Beigeordneter Machentanz resümierte, dass den Oberbürgermeisterkandidaten der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen, ihren Aussagen im Wahlkampf nach, größere Schwierigkeiten bevorstünden, da diese nun einmal mit den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammenarbeiten müssten und somit für ihre im Wahlkampf getätigten Vorschläge keine Mehrheiten erhalten würden. Abschließend verwies Beigeordneter Machentanz auf die Ziele und Vorstellungen der Oberbürgermeisterkandidatin der LINKEN.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte zum Redebeitrag der Fraktion der AfD, dass am kommenden Sonntag der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin und nicht etwa der Rat der Stadt neu gewählt würde. Zudem kritisierte Ratsherr Engelke, dass die Fraktion der AfD aber auch wirklich jedes Thema mit den Flüchtlingen in Hannover verknüpfen müsste. Ratsherr Engelke betonte, dass er stolz darauf sei, laut der Fraktion der AfD die Mitschuld daran zu tragen, dass so viele Schutzsuchende in Hannover aufgenommen worden wären. Ratsherr Engelke führte weiter aus, dass in Hannover gut gebaut werde. Darüber hinaus sei sicherlich jedem in Hannover klar, dass zu wenig und zu teuer gebaut würde. Allerdings sei es schlicht gelogen, wenn sich ein Oberbürgermeisterkandidat hinstellen würde um zu verkünden, dass ein Bauantrag in Hannover drei Jahre dauern würde. Ferner hätten mehrere Kandidat*innen angemahnt, dass in Bezug auf das Bauen alles viel schneller gehen müsste. Ratsherr Engelke empfahl den Anwesenden, dass diese sich doch einmal um einen Handwerker bemühen mögen. Denn diese seien in und um Hannover so gut wie komplett ausgebucht. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass seine Kollegen und er selbst im Rahmen ihrer Arbeit in der Vergabekommission schon dankbar dafür wären, wenn ein oder zwei Angebote auf ein Bauvorhaben abgegeben werden. Ratsherr Engelke unterstrich, dass die Bauverwaltung und das Gebäudemanagement hervorragende Arbeit abliefern würden und dass hanova ausreichend Kapital zur Verfügung stünde. Allerdings würde es zurzeit ernsthafte Probleme bereiten, entsprechende Handwerker verpflichten zu können. Ratsherr Engelke hob hervor, dass die Partnerschaft aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den vergangenen zwei Jahren alles dafür getan habe, um so viele Baugenehmigungen wie möglich auf den Weg zu bringen und forderte zudem alle Anwesenden dazu auf, ihm geeignete Flächen für die Wohnraumbebauung in Hannover zu nennen. Ratsherr Engelke kritisierte abschließend die Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung und erklärte, dass ohne diese „Verbesserungen“ wahrscheinlich ein wenig Zeit gut gemacht werden könnte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erläuterte, dass natürlich auch der Zuzug eine Rolle in Hinblick auf die Wohnungsnot spielen würde. Allerdings nicht nur der Zuzug von Flüchtlingen, sondern auch von Migranten aus Ostdeutschland, welcher in den vergangenen Jahren der mit Abstand größte Zuzug gewesen sei. Der größte Zuzug würde aktuell aus Ost- und Südeuropa und anderen europäischen Ländern stammen. Ratsherr Förste führte weiter aus, dass Hannover immer mehr Studierende bekäme. Ferner würden immer mehr Menschen vom Land in die Stadt ziehen. Zudem gäbe es immer mehr Singlehaushalte. Der Bedarf an Wohnraum pro Person habe sich seit der Nachkriegszeit somit fast verdoppelt. Ratsherr Förste erörterte, dass dazu ein makroökonomisches Problem käme. Ein Zinssatz von unter null würde die Menschen dazu veranlassen, ihr Vermögen in Immobilien anzulegen. Diese Form der Spekulation treibe die Grundstückspreise und damit verbunden auch die Mietpreise in die Höhe. Ratsherr Förste gestand ein, dass in Hannover gut und viel gebaut würde und dass auch die Quote von 30 % für sozial geförderten Wohnraum positiv zu bewerten sei. Dem entgegenzusetzen sei, dass die Belegrechte in den vergangenen Jahren immer weiter abgebaut worden wären. Dazu käme, dass sich die Genossenschaften nicht entsprechend berücksichtigt fühlten und an teuren, nicht gewollten Architektenwettbewerben teilnehmen müssten. Darüber hinaus habe man für die Obdachlosenproblematik noch keine Lösung gefunden. Ratsherr Förste erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Bund in den vergangenen Jahren kaum Sozialwohnungen gebaut, dafür aber Zehntausende Sozialwohnungen abgeschafft und letztendlich auch das Mietrecht nur unzulänglich verbessert habe. Ratsherr Förste schlussfolgerte, dass die SPD, bis auf wenige Jahre, an den Regierungsgeschäften der vergangenen Jahrzehnte beteiligt gewesen wäre und nichts gegen die oben genannten Missstände unternommen habe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass das Thema der Aktuellen Stunde gar nicht so aktuell wäre, denn forcierter Wohnungsbau fände in Hannover schon seit dem Jahr 2014 statt. Dass es die Fraktion der SPD in der heutigen Sitzung dennoch für nötig halte, die Bürger*innen an den Wohnungsbau zu erinnern, habe demnach gewiss etwas mit der anstehenden Oberbürgermeisterwahl und damit zu tun, dass es um die Chancen des SPD-Kandidaten gar nicht so gut stünde. Ratsherr Wruck konstatierte, dass diese Strategie nicht zwingend von Erfolg gekrönt sein müsste. Denn die eine Zielgruppe, Auszubildende und Studenten, würden mehrheitlich längst nicht mehr zu den Wähler*innen der SPD zählen. Zudem seien die anderen Hauptnutznießer des forcierten Wohnungsbaus, die ständig frisch nachrückenden Emigranten, die diesem Staat bekanntlich sehr teuer wären, rein wahltaktisch für die SPD uninteressant, da diese bei der Oberbürgermeisterwahl noch nicht wahlberechtigt wären. Da die SPD mit Straßenumbenennungen und Gendersprache keinen Ehrenpreis erringen würde, sei der boomende Wohnungsbau in Hannover vordergründig das Einzige, womit diese bei der Wahl wirklich punkten könnte. Ratsherr Wruck erläuterte, dass das Großprojekt zur Schaffung von Wohnraum gravierende Nachteile habe. Dieses vernichte Platz und mache Hannover zu einer engen Stadt. Freie, oft noch naturnahe Areale gingen verloren. Wald und Flur würden verdrängt sowie Straßen und Plätze verengt. Verkehr und Müll nähmen zu anstatt ab. Und da auch keine Gebietsreform mit erweiterten Stadtgrenzen in Sicht wäre, würde demnächst wahrscheinlich stark in die Höhe gebaut. Obwohl im Wohnungsbau gelten würde: „je höher die Häuser, desto Brennpunkt.“ Zumal die Bewohnerschaft mit zunehmender Einwanderung im Durchschnitt nicht unproblematischer werde. Anstatt einer Kultur der Zugehörigkeit entstünde eine Unkultur der Clans und Parallelgesellschaften. Deutschland Politik scheine vom gesunden Menschenverstand weitestgehend verlassen zu sein. Weil es hier keine logische Stringenz und kluge Vorausschauung mehr gäbe, übernehme man sich total und verheddere sich mit technologischer Ignoranz und ideologischer Verbohrtheit auf vielen Ebenen in Widersprüche. Man fordere den freien Welthandel und wolle zugleich den Schifffahrts- und Flugverkehr einschränken. Man wolle das böse CO² in der Luft reduzieren und lehne die CO² freie Kernenergie ab. Man will eine sichere Energieversorgung, setze jedoch auf unsichere Wind- und Sonnenenergie. Man wolle einen auskömmlichen Wohnungsbau und begrüße zugleich die kontraproduktive, permanente Emigration. Man wolle weniger Autoverkehr und Abgase, wisse aber genau, dass für die vielen jungen Migranten vor allem PS-starke Autos Kult wären. Ratsherr Wruck sagte, dass man im Wohnungsbau nachhaltig erfolgreich sein könnte, wenn man endlich die ausufernde Emigration stoppen würde. Da man aber die Dritte Welt und deren Bewohner ausgerechnet in Hannover retten wolle, nähme man ein ständiges Hase-und Igel-Spiel in Kauf. Die deutsche Binnenwanderung nach Hannover würde bald versiegen. Die Einwanderung aus Afrika und der islamischen Umma würde unter den Bedingungen der offenen Grenzen und des moralisch und ideologisch völlig überdehnten Willkommenskult jedoch niemals enden.

Ratsherr Braune bemerkte, dass er eine gewisse Eigenkritik der Fraktion der SPD in Bezug auf die langjährige Regierungszeit und der damit verbundenen Wohnbebauung vermisst habe. Ratsherr Braune regte an, dass man zum Ausgleich das Jahr 2020 zum sozialen Jahr ausrufen könnte und vor dem Hintergrund beispielsweise die Strompreise halbieren sollte. Im Weiteren könnte man das Wohnen in Lauben erlauben und dies zugleich fördern. Ratsherr Braune erläuterte, dass das Bauen in Hannover dringen beschleunigt werden müsste und dass dabei unter anderen die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hilfreich sein könnte.

Beigeordneter Kelich (SPD) machte deutlich, dass die Beispielrechnung der CDU-Fraktion das beste Argument für das Wohnraumförderprogramm für mittlere und niedrige Einkommen sei, welches die Fraktion der CDU im Übrigen abgelehnt habe. Beigeordneter Kelich stellte zum Thema Bauverzögerung klar, dass im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss darüber berichtet worden wäre, dass man allein im ersten Halbjahr 2019 über 2.000 Wohneinheiten genehmigt habe. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass eine reale Bauverzögerung dadurch entstanden sei, dass die Fraktion der CDU im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld eine Drucksache zur Genehmigung von 160 Wohneinheiten zur weiteren Beratung in die Fraktion gezogen habe. Beigeordneter Kelich informierte zum Bündnis für Wohnen darüber, dass die dort entstandenen Drucksachen allesamt öffentlich gewesen seien und dass zudem im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss eingehend dazu berichtet werde. Darüber hinaus sei es gut und richtig, dass man dort der professionellen Verwaltung die Verhandlungen überlassen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass 8.000 bei der Diakonie gemeldete Wohnungslose, 3.000 davon auf den Straßen lebend und unzählig versteckt Wohnungslose, die vorübergehend bei Familien, Freunden oder Bekannten wohnten, da diese keine bezahlbare Wohnung fänden, eine andere Sprache sprechen würden als der Titel der heutigen Aktuellen Stunde. Eine Gesellschaft messe sich an dem wie diese mit ihren Schwächsten umgehen würde. Ratsherr Wolf betonte, dass eine reiche Stadt wie Hannover niemanden auf seinen Straßen erfrieren sehen dürfte. Ratsherr Wolf hob hervor, dass 70 Jahre SPD und insgesamt 35 Jahre SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Stadt in diese ausweglose Situation manövriert hätten. Ratsherr Wolf konstatierte, dass neue Baugebiete keineswegs aus der Misere führen würden, da diese wahrscheinlich wieder für Wohnraum für Gut- und Besserverdienende genutzt werden. Ratsherr Wolf prophezeite, dass die Ablösung der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen mit der Oberbürgermeisterwahl ihren Anfang nähme und mit der Kommunalwahl im Jahr 2021 vollendet würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) merkte an, dass es Fakt sei, dass es mehr als 6.000 Wohnungs- und Obdachlose in der Region Hannover geben würde und dass dieser Zustand sicherlich nicht dazu einladen sollte, vor Begeisterung auf die Tische zu klopfen.


TOP 9.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1724/2019)

Ratsherr Braune erläuterte, dass der Dienstwagen des Oberbürgermeisters, nach Auskunft des Büro Oberbürgermeister, ein Hybridfahrzeug sei und dass dies aus Gründen der Vorbildstellung einer Oberbürgermeisterin / eines Oberbürgermeisters und vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatten gegen ein reines Elektro Automobil eingetauscht werden sollte.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1724/2019 ab.


TOP 12.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zu einer Resolution Türkei Invasion
(Drucks. Nr. 2611/2019)

Ratsherr Braune trug den Antragstext vor.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass das Leid der Menschen, die unter Krieg litten, überhaupt nicht spurlos an einem vorbeigehen könnte. Beigeordnete Dr. Markowis berichtete von der Teilnahme an einer mit viel Wut und Trauer behafteten Demonstration von Syrern und hob hervor, dass es trotz alledem friedlich geblieben sei. Beigeordnete Dr. Markowis machte deutlich, dass die Bündnis 90/Die Grünen auf ihrem Bundesparteitag im Jahr 2018 gefordert habe, dass keine Rüstungsgüter an die Türkei geliefert werden sollten. Zudem habe man im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Rat der Stadt die Vorkommnisse in und um Diyarbakır verurteilt. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da der Antrag unter anderen der Ernsthaftigkeit des Themas in Ausdruck und Form nicht gerecht werde. Darüber hinaus beinhalte dieser einige inhaltliche Unschärfen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass es überaus wichtig sei für diesen Konflikt eine friedliche Lösung zu finden. Zudem stimme die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit dem ehemaligen Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg darin überein, dass man in Solidarität mit seinen kurdischen Freunden für ein demokratisches Kurdistan eintreten müsste. Gerade für Kommunalpolitiker sei die nordsyrische Region um Kobanê ein gutes Beispiel für die Schaffung von demokratischen Strukturen, unabhängig von Nationalität und Geschlecht. Beigeordneter Machentanz hob hervor, dass der türkische Staatspräsident ohne seine aus Deutschland stammenden Waffen diesen völkerrechtswidrigen Krieg überhaupt nicht führen könnte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimme, obwohl dieser die gebotene inhaltliche Seriosität vermissen lassen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er sich zu dem Antrag enthalten würde, weil er die Resolution als zu einseitig bewerte. Dem zurzeit, im Besonderen mit schweren Waffen, einseitig von der Türkei geführte Konflikt könnte nicht von außen betrachtet unterstellt werden, dass die Kurden vollkommen unschuldig an der Situation wären. Ratsherr Wruck hob hervor, dass er ausdrücklich dafür sei, dass die kriegerischen Handlungen so schnell wie möglich beendet werden.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass die Absetzung und Inhaftierung von demokratisch gewählten, kurdischen Bürgermeistern durch das Erdogan-Regime in der Türkei mit in die Überlegungen zum vorliegenden Antrag einbezogen werden müssten.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass die Landeshauptstadt Hannover über Jahrzehnte hinweg, aktuell durch den Bürgermeister Hermann vertreten, dem Bündnis Mayors for Peace angehören würde. Diese Städte würden sich nicht nur für atomare Abrüstung, sondern für die Verhinderung und Beilegung von Konflikten sowie Einhaltung von Waffenstillständen einsetzen. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass Hannover eine internationale Stadt sei und dass es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal Situationen gegeben habe, dass weit entfernt ausgetragene Konflikte ihren Widerhall in Hannover gefunden hätten. Allerdings sei es bei diesen Vorkommnissen überwiegend friedlich zugegangen, wobei die Fraktionen im Rat mit ihrem Dazutun sicherlich ihren Einfluss darauf geltend gemacht hätten. Beigeordnete Kastning erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) betonte, dass die Fraktion der CDU jede Kriegshandlung oder Gewalttätigkeiten insgesamt ablehnen und sich für den Frieden einsetzen würde. Die Fraktion der CDU würde den vorliegenden Antrag ablehnen, da es eine Selbstverständlichkeit sein sollte sich für den Frieden einzusetzen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass sich die Truppen der Türkei auf syrischen Boden befänden und dass sich dadurch die besondere Situation ergeben habe, dass ein NATO-Mitgliedstaat einen Angriffskrieg führen würde. Beigeordneter Machentanz regte an, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen, um eine den Ansprüchen gerechte Resolution erstellen zu können.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass an den Reaktionen der Fraktionsvorsitzenden erkennbar wäre, dass keine Sitzungsunterbrechung gewünscht wäre.
Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den völkerrechtswidrigen Vorstoß der türkischen Streitkräfte auf das syrische Staatgebiet verurteile. Beim Einsatz von schwerer Artillerie seien Menschen ums Leben gekommen, bevor die kurdischen Kämpfer und die Zivilbevölkerung evakuiert werden konnte. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass es im Vorfeld möglich gewesen wäre eine Schutzzone unter UN-Mandat zu etablieren. In dieser Schutzzone hätte man die 3,5 Mio. in der Türkei untergebrachten Menschen besser und sicherer unterbringen können. Ratsherr Karger erinnerte daran, dass es im vergangenen Jahr heftige körperliche Auseinandersetzungen am Airport Langenhagen und im Steintorviertel zwischen Kurden und Türken gegeben habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass sich die Situation völlig anders darstellen würde, wenn man die in der Türkei untergebrachten Flüchtlinge gerecht auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verteilt hätte. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die vorliegende Resolution zur weiteren Beratung in die Fraktion bzw. die Gruppe ziehe. Die Geschäftsstelle der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN würde sich mit den Geschäftsstellen der anderen Fraktionen im Rat in Verbindung setzen, um gemeinsam eine adäquate Resolution erstellen zu können.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob er davon ausgehen könnte, dass sich die Geschäftsstelle der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN tatsächlich mit allen anderen Geschäftsstellen der im Rat vertretenen Fraktionen in Verbindung setzen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) unterstrich die Notwendigkeit einer angemessenen, gemeinsamen Resolution.
Auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:



H e r m a n n T e g t m e y e r – D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter