Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 23.10.2019

Protokoll:

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Einladung (2. Fassung) (erschienen am 17.10.2019)
Protokoll (erschienen am 17.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 29.10.2019

PROTOKOLL

32. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 23. Oktober 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.15 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Beigeordneter Machentanz) (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV

Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kalmus Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Herr Dr. Kielhorn Fachbereich Feuerwehr
Frau Lehmann Fachbereich Feuerwehr
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Herr Vogel Fachbereich Personal und Organisation
Frau Dr. Wehmann Rechnungsprüfungsamt

Herr Mues PricewaterhouseCoopers

Für die Niederschrift
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 25.09.2019

2. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

3. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen
(Drucks. Nr. 2560/2019)

4. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.09.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 2571/2019 mit 1 Anlage)

5. Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucks. Nr. 1503/2019)

6. Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucks. Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

7. Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucks. Nr. 2200/2019)

8. Bericht der Dezernentin



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 32. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen Organisations- und Personalausschusses. Sie erklärte, dass die Tagesordnungspunkte 1. und 9. zur Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 25.09.2019 geändert werden müssen. Weiter gab sie an, dass zu den Tagesordnungspunkten 5., 6. und 7. Herr Mues von PricewaterhouseCoopers anwesend sei und für Fragen zur Verfügung stünde.

Ratsherr Pohl gab an, dass die CDU den Tagesordnungspunkt 3. in die Fraktion ziehen wolle.



TOP 1.

Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 25.09.2019

Einstimmig


TOP 2.

Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

Ratsherr Engelke erklärte, dass er in Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt zwei Bürgerämter besucht und dabei festgestellt habe, dass es dort einen Aufsteller mit entsprechenden Ausweisen und Informationsmaterial gebe. Dies empfinde er als sehr positiv und daher sehe er keinen Anlass diesem Antrag zuzustimmen.

Ratsherr Förste erläuterte, dass es insgesamt noch zu wenig Organspender*innen in Deutschland gebe und das diesbezügliche Bundesgesetz noch nicht verabschiedet worden sei. Ziel solle sein, bei bspw. Neu- sowie Ummeldungen entsprechende Informationen direkt mit auszugeben. Dies habe einen Appellcharakter zur Auseinandersetzung mit dem Thema, wodurch im Zweifel Leben gerettet werden könnten.

Ratsherr Gill gab an, dass auch die SPD den Antrag ablehnen werde. Würde bei jeder Angelegenheit im Bürgeramt ein Organspendeausweis dazugegeben werden, müssten die Beschäftigten vor Ort entsprechend geschult werden, um bei Fragen zu unterstützen. Dies könne von ihnen nicht verlangt werden.

Ratsherr Pohl äußerte durchaus Sympathie für diesen Antrag, da er einer Initiative des Bundes nahe komme. Jedoch sei unklar, was der Bundestag beschließen werde, sodass die Regelung in Hannover damit gegebenenfalls obsolet wäre. Ebenfalls sehe er es kritisch, dass eine Beratung in den Bürgerämtern erfolgen müsse, welche im Hinblick auf die momentane Belastung der Beschäftigten vor Ort nicht leistbar sei .

Ratsfrau Steinhoff verdeutlichte die Wichtigkeit dieser Sache, gab zudem aber an, dass sie den Antrag ebenfalls nicht zustimmen werde. Sie sei der Meinung, dass zunächst die Entscheidung des Bundestags abgewartet werden solle.


Antrag

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um Bürger*innen bei Neu- oder Ummeldungen sowie Angelegenheiten zum Reisepass/Personalausweis im Bürgeramt zusätzlich einen kostenlosen Organspendeausweis (nebst Infoblatt) auszuhändigen, und dadurch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Landessozialministerium in ihren Bemühungen zur gesundheitlichen Aufklärung über Organspenden zu unterstützen.

0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.

Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Ruhestandsbezügen ehemaliger Bürgermeister*innen

(Drucks. Nr. 2560/2019)

Antrag
zu beschließen:



Die Landeshauptstadt Hannover möge, möglichst gemeinsam mit weiteren niedersächsischen Kommunen, eine Resolution an den niedersächsischen Städtetag stellen, dass dieser sich für eine Änderung der Bezugsregelungen des Ruhestandsgehalts für ehemalige Bürgermeister-*innen einsetzen soll.

Diese sollen künftig bis zu den Altersgrenzen, die für die Mitglieder der Landesregierung laut §13 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)* MinG ND §13 (3):
Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bei einer Amtszeit von bis zu acht Jahren bis zum Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Mit jedem über acht Jahre hinausgehenden Amtsjahr endet die Ruhenszeit ein Jahr früher, jedoch nicht vor Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 55. Lebensjahr vollendet. gelten, ebenfalls ausgesetzt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover soll sich mit diesem Anliegen auch direkt an die Niedersächsische Landesregierung wenden.

* MinG ND §13 (3):
Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bei einer Amtszeit von bis zu acht Jahren bis zum Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Mit jedem über acht Jahre hinausgehenden Amtsjahr endet die Ruhenszeit ein Jahr früher, jedoch nicht vor Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 55. Lebensjahr vollendet.



Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 4.

Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.09.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 2571/2019 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.

Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucksache Nr. 1503/2019)

Beigeordnete Kastning erklärte, dass die Tagesordnungspunkte 5., 6. und 7. bereits in vorangegangenen Sitzungen ausführlich eingebracht und diskutiert worden seien. Alle Ratsmitglieder hätten zudem alle zugehörigen Berichte und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt bekommen. Sie ergänzte, dass zuletzt der Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst im Rat beschlossen worden sei und daher nicht mehr auf der heutigen Tagesordnung stehe.

Ratsherr Pohl gab an, dass er die Vorgehensweise der Verwaltung als problematisch erachte, da sie im öffentlichen Teil die Berichte vorlege, welche Erkenntnisse und Konsequenzen gezogen würden. Damit einher gingen höchst vertrauliche und personenbezogene Informationen. Inhaltlich sehe er es positiv, dass nun alles aufgearbeitet worden sei und nun Sicherheit für die Beschäftigten bestünde. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch wichtig zu wissen, welche Personen an dem Vorgehen sowie den Entscheidungen beteiligt gewesen seien. Dies könne nun im öffentlichen Teil nicht thematisiert werden, die CDU werde dies an entsprechender Stelle wieder aufrufen.

Ratsherr Engelke bedankte sich für die Zurverfügungstellung aller Informationen und stellte die Nachfrage, ob es von der Kommunalaufsicht, welche ebenfalls alle Unterlagen bekommen habe, bereits eine Rückmeldung gebe. Zudem fragte er, wie sich das weitere Verfahren in dieser Angelegenheit innerhalb der Verwaltung gestalte.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Information an die Kommunalaufsicht am 28.08.2019 gegangen sei. Drei Wochen später habe man eine Rückmeldung und die Aufforderung erhalten, einen weiteren Bericht um konkretere Fragestellungen vorzulegen.Die Verwaltung habe fristgerecht am 1.10.2019 einen Bericht vorgelegt. Die Kommunalaufsicht habe die gleichen Informationen wie auch die Mitglieder dieses Ausschusses. Sie könne dahingehend keine Aussage darüber treffen, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen sei.Weiter werde gegenwärtig geprüft, ob und inwieweit bestehende disziplinarrechtliche Maßnahmen erweitert werden müssten. Alle bereits festgestellten Maßnahmen würden durchgeführt werden. Inwieweit der Oberbürgermeister a. D. betroffen sei, könne sie nicht einschätzen. In diesem Fall läge das Verfahren in Händen der Kommunalaufsicht und nicht bei der Verwaltung. Die Angelegenheit im Fall Harald Härke läge wiederum bei der Verwaltung, sodass dahingehend die Prüfung durch den Fachbereich Recht abgewartet werde.

Ratsherr Engelke gab an, dass er sich vorstellen könne, dass insbesondere Harald Härke nicht rechtmäßig vorgegangen sei. Daher gehe er davon aus, dass es zur Erweiterung disziplinarrechtlicherer Maßnahmen kommen werde. Er sei gespannt, was die Prüfung durch die Verwaltung ergebe.

Ratsfrau David bedankte sich für die Berichte, Stellungnahmen und Gutachten. Sie empfinde es als richtig, dass die Angelegenheit überprüft worden sei. Man habe frühzeitig eine Konsequenz gefordert und damit dazu beigetragen, dass die Zuständigen zur Verantwortung gezogen würden. Ihr sei bewusst, dass diese Angelegenheit zu einer enormen Belastung der Beschäftigten und der Stadtgesellschaft geführt habe. Das Vertrauen sei dadurch massiv beeinträchtigt worden. Die Zulagen der Beschäftigten stellen einen nur sehr geringen Teil dar und Empfänger*innen dieser Zulagen seien ausnahmslos solche der unteren Entgeltgruppen. Man begrüße, dass die Stadtverwaltung nun Gespräche mit diesen Personen geführt habe und entsprechende Beschlüsse nachgeholt worden seien. Es sei nun wichtig, dass die Verwaltung die Strukturen der Entscheidung überprüfe und entsprechend anpasse. Zu erwähnen sei, dass die zwei Auffassungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Gesamtpersonalrats hinsichtlich der Leistungsprämien schnellstmöglich überprüft würden, sodass Sicherheit für die Beschäftigten bestehe.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass der Oberbürgermeister a. D. das Verfahren zur Überprüfung angestoßen hatte. Aber auch aus der Verwaltung heraus habe es ein deutliches Interesse an der Überprüfung dieser Thematik gegeben. In Bezug auf das Leistungsanreizsystem schließe sich die Verwaltung der Haltung des RPA an. Die dahingehenden bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen würden nun durch eine unabhängige Instanz entschieden werden.

Ratsherr Pohl gab an, dass es gut und richtig sei, dass Leistungsanreizsystem zu überprüfen und zu einer Entscheidung zu kommen. Er wiederholte, dass die Gefahr bestehe, dass durch eine Entscheidung die oberen Entgeltgruppen in besonderem Maße profitieren, während die unteren Entgeltgruppen einen Nachteil erlangen würden. Dahingehend stellte er die Nachfrage, wie der Sachstand der Verhandlung sei.

Stadträtin Rzyski erläuterte, das Ziel sei, bis Ende 2019 eine Entscheidung herbeizuführen. Seitens GPR und Verwaltung sei das Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Man hoffe auf eine Entscheidung, um noch dieses Jahr eine entsprechende Dienstvereinbarung abzuschließen.

Frau Gödecke ergänzte, dass man sich gemeinsam mit der Verwaltung auf das Schlichtungsverfahren geeinigt habe. Im Tarifvertrag sei geregelt worden, dass in einem solchen Fall die Schlichtungsperson wechselnd von ver.di bzw. der Verwaltung benannt werde. Im Fall des Leistungsanreizsystems habe ver.di eine Person benannt, das Einverständnis der Verwaltung stehe dahingehend noch aus. Man habe, auch im Namen der Beschäftigten, ein großes Interesse an einer schnellen Einigung, sodass man hoffe, kurzfristige Termine vereinbaren zu können.

Ratsfrau Steinhoff stellte die Nachfrage, wen man sich als entsprechende Schiedsperson vorstellen könne.

Frau Gödecke erklärte, dass der Tarifvertrag vorsehe, dass es sich dabei um eine*n Arbeitsrichter*in handeln müsse.

Ratsherr Gill fragte, ob es einen Austausch mit anderen Kommunen über deren Zulagensystematik gegeben habe und ob diese entsprechend in Aufruhr gekommen seien.

Stadträtin Rzyski gab an, dass sich keine Kommune gemeldet habe. Sie wisse aber, dass andere Kommunen ähnliche Ausschüttungen praktizieren würden. Sie erklärte, dass den Beschäftigten in der Vergangenheit Lohnbestandteile, wie die Kinderzulage oder die Verheiratetenzulage, entzogen und diese per Vereinbarung über Ziele und Kennzahlen an die entsprechenden Beschäftigten zurück verteilt worden seien. Dieser Regelung habe zu einer Zeit gegriffen, als der öffentliche Dienst keine Personalgewinnungprobleme hatte. Später habe man festgestellt, dass dieses Vorgehen sehr aufwendig sei, auch weil es in vielen Bereichen schwierig sei, entsprechende Ziele und Kennzahlen zu vereinbaren. Mit der Zeit hätten die Kommunen nach Möglichkeiten gesucht, dieses Verfahren zu verschlanken und damit möglichst pauschal den Beschäftigten eine Prämie auszuzahlen. Sie ärgere, dass in der Öffentlichkeit lediglich von der pauschalen Ausschüttung die Rede sei, ohne den entsprechenden Hintergrund des vorherigen Einbezugs von Entgelt zu berücksichtigen. Sie sei zudem der Meinung, dass der Leistungsanreiz und die Motivation nicht durch diese Zahlung erfolgen, sondern hierbei ganz andere Faktoren eine Rolle spielten.

Frau Gödecke erläuterte, dass es bei den Beschäftigten zudem zu einem großen Unverständnis käme, würde die Zahlung in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Alle Beschäftigten würden gleichermaßen einen großen Beitrag für die Stadtverwaltung leisten. Es sei nicht erklärbar, warum eine Person dann einen anderen Beitrag bekäme als eine andere. Dies werde vielmehr zu Demotivation und Neid führen, als einen Leistungsanreiz darzustellen. Eine gerechte Auszahlung fördere insgesamt den Betriebsfrieden.

Frau Diers ergänzte, dass es auf Seiten des VKA und ver.di regelmäßig Überlegungen gebe, das bestehende Verfahren anzupassen. Diese seien jedoch bisher erfolglos. Der KAV habe die Bedenken jedoch aufgegriffen und das Modell der drei Säulen entwickelt. Dieses sehe vor, 10 % des Betrages als Spitzenprämie an Leistungsträger*innen auszuzahlen, 80 % pauschal an die Beschäftigten und 10 % würden keine Prämie aufgrund von Minderleistung erhalten. Auch dieses Modell sei diskussionswürdig.

Frau Gödecke erklärte, dass dieses Modell in Teilen praktiziert werden könne, sie jedoch ein großes Problem hinsichtlich der Minderleistung sehe. Es müssten Kriterien entwickelt werden, was überhaupt eine normale Leistung sei. Sie sei sich sicher, dass dieses Vorgehen zu Unfrieden im Betrieb führe. Ein derartiges Modell werde nicht zur Motivation der Beschäftigten beitragen.

Stadträtin Rzyski gab an, dass das Vorgehen des KAV das aktuell rechtssichere System sei. Man arbeite sehr intensiv daran, sowohl ein rechtssicheres System zu etablieren, als auch die Motivation der Beschäftigten damit zu steigern. Gleichermaßen wolle man nicht, dass Unfrieden unter den Beschäftigten herrsche.

Ratsherr Engelke sagte, dass er den Ausführungen von Frau Gödecke in Gänze folgen könne. Im Fall der Regelung der Minderleistung würden sich die Beschäftigten bestimmt anderweitig beruflich orientieren. Er sehe ver.di in der Verantwortung, das gesamte TVöD System zu überarbeiten, um insbesondere den mittleren Dienst zu stärken. Man dürfe sich nicht wundern, wenn man die Bezahlung mit der in der freien Wirtschaft vergleiche.

Beigeordnete Kastning bat um Verständnis, dass dieses Thema an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden möge.

Frau Gödecke gab an, dass es sich lohne, das System zu überprüfen. Es sei jedoch nicht allein die Aufgabe von ver.di. Zudem würden die Arbeitgeber*innen unverständlicherweise dahingehende Verhandlungen blockieren. Es scheine, als würde nicht verstanden, in welchen enormen Schwierigkeiten die Verwaltungen seien, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch zu halten.

Zur Kenntnis genommen




TOP 6.

Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucksache Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.

Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucksache Nr. 2200/2019)

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.

Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski gab an, dass sie zum Bericht der Dezernenten an den Leiter der Feuerwehr Hannover, Herrn Rohrberg, übergeben werde, um über den aktuellen Stand zum 29. Deutschen Feuerwehrtages und der Interschutz 2020 zu informieren. Sobald es weitere Informationen gebe, werde erneut in diesem Ausschuss berichtet werden. Zudem stünden Informationsmaterialien hier im Ausschuss als Auslage zur Verfügung.

Anmerkung: Sämtliche Informationen können der beigefügten Präsentation „Präsentation Organisations- und Personalausschuss Bericht der Dezernentin 23102019.pdf“ entnommen werden.

Ratsherr Wruck stellte die Nachfrage, ob der Feuerwehrtag in der Vergangenheit in einer anderen Regelmäßigkeit stattgefunden habe, da es sonst nicht der 29. Deutsche Feuerwehrtag sein könne.

Herr Rohrberg erklärte, dass der 1. Deutsche Feuerwehrtag 1854 stattgefunden habe. Es habe zwischenzeitlich sowohl kein Feuerwehrtag als auch teilweise in kürzeren Abständen stattgefunden, sodass im kommenden Jahr der 29. Deutsche Feuerwehrtag stattfinden werde.

Ratsherr Gill gab an, dass er es sich kaum vorstellen könne, sich im Vergleich zur letzten Interschutz noch zu verbessern. Diese sei bereits hervorragend gewesen.

Herr Rohrberg erklärte, dass man ein sehr starkes Messeteam und sich hinsichtlich dieser Veranstaltungen sehr gut aufgestellt habe. Entsprechende Werbemaßnahmen würden seit geraumer Zeit laufen, es würden Plakate und Informationsmaterial verteilt werden. Es gebe keine Veranstaltung der Feuerwehr, auf der nicht über die Interschutz und den 29. Deutschen Feuerwehrtag gesprochen und entsprechende Werbung gemacht würde. Hinsichtlich des Buchungsgrades der Hotels sei es heute schon schwierig, in diesem Zeitraum noch ein Zimmer innerhalb der Stadt zu bekommen.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob man sich hinsichtlich eines Rundgangs durch eine Feuerwache sicher sei, dass zu dem Zeitpunkt die Feuer- und Rettungswache 1 fertiggestellt sei. Zudem stellte er die Nachfrage, wann mit ersten Vorführungen einer Drohne, wie sie auf der letzten Veranstaltung vorgeführt wurde, zu rechnen sei.

Herr Rohrberg erklärte, dass man die Drohne beschafft habe und diese selbstverständlich diesem Ausschuss und auch auf der Ausstellung präsentiert werde. Der virtuelle Rundgang solle sich nicht auf den Standort der Feuer- und Rettungswache 1 am Weidendamm fokussieren, sondern den Besucher*innen vielmehr den Atemschutzraum auf der Feuer- und Rettungswache 3 in Kirchrode vorstellen. Diese Trainingseinrichtung könne man sich wie ein Labyrinth vorstellen und die Gelegenheit, diese Prüfungseinrichtung zu erleben, möchte man den Besucher*innen geben.



Für die Niederschrift





Rzyski Lüders