Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 21.10.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.11.2019)
Protokoll (erschienen am 18.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 12.11.2019

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 21. Oktober 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.35 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke) (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Funda (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
(Bezirksratsfrau Muschter) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Bezirksratsherr Dr. Ramani) (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU) 20.05 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 19.45 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Puskepilaitis
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Göttler
Frau Roth
Frau Stricks

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Bebauungsplan Nr. 456, 4. Änderung - Stadtquartier Goseriede,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2288/2019 mit 4 Anlagen)

4.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-2288/2019 Stadtquartier Goseriede
(Drucks. Nr. 15-2625/2019)

4.2. Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2559/2019 mit 3 Anlagen)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 mit 1 Anlage)

10.1. Sanierungsmaßnahmen am Alten Rathaus
(Informationsdrucks. Nr. 2593/2019)

6. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2421/2019)

7.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucksache 15-2421/2019 Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2551/2019)

7.1.1.2. Neufassung gem. § 93 Abs. 1 und § 94 Abs. 3 NKomVG
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2421/2019 N1)

7.1.2. Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2428/2019)

7.1.2.1. Änderungsantrag zur DS 15-2428/2019 Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2552/2019)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Biodiverse Vorgärten
(Drucks. Nr. 15-2566/2019)

7.2.2. Platz Apotheke/Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2568/2019)

7.2.3. Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2569/2019)

7.2.3.1. Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2569/2019 N1)

7.2.4. Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2570/2019)

7.2.4.1. Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2570/2019 N1)

7.2.5. Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2019)

7.2.6. Radweg Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2579/2019)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-2553/2019)

7.3.2. Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2554/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der FDP-Fraktion

8.1.1. Aufnahme neuer Regelungen in die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zu Betteln und Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Drucks. Nr. 15-2475/2019)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Fahrradverkehr Celler Straße im Bereich Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2581/2019)


8.2.2. Bionale-Bau im Bereich der Hauptverkehrsachse für Fahrradfahrende und Fußgänger im Bereich Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2584/2019)

8.2.3. Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2586/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2555/2019)

8.3.2. Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2556/2019)

8.3.3. Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"
(Drucks. Nr. 15-2557/2019)

8.3.4. Asphalt Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2558/2019)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung am 16.09.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. A N H Ö R U N G E N

10.2. Sanierungsarbeiten am Alten Rathaus
(Drucks. Nr. 2592/2019 mit 1 Anlage)

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 30. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass TOP 10.1. aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verschoben und nach TOP 5.1. behandelt werde. TOP 4.1.1. und 7.1.1.2. werden eingefügt.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass ihre Fraktion einen Antrag zur Schmiedestraße einbringen wolle. Sie sah die Dringlichkeit dieses Antrages darin begründet, dass ihre Fraktion den Entwurf der Verwaltungsdrucksache, die für die nächste Sitzung angekündigt sei, noch beeinflussen wolle. Mit dem derzeitigen Entwurf sei Ihre Fraktion nicht zufrieden. Einen regulären Antrag hätten sie nicht stellen können, da die Pläne zur Schmiedestraße vor dem Annahmeschluss noch nicht bekannt gewesen seien. Eine Möglichkeit sich einzubringen, sei vorher nicht gegeben gewesen.

Bezirksratsherr Albrecht sah die Dringlichkeit nicht als gegeben an. Es liege noch gar keine Drucksache in der Angelegenheit vor. Im Zuge der Zusendung der Drucksache an den Bezirksrat habe Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeit, Änderungsanträge in das Verfahren einzubringen. Die Änderungsanträge können dann zeitgleich mit der Drucksache diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werden.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass seine Fraktion ebenfalls eine Dringlichkeit nicht erkennen könne. Es handele sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Es gehe um eine Drucksache, die von der Verwaltung ins Verfahren gegeben werden soll. Folge man der Argumentation, könne eine Dringlichkeit für jeden Antrag konstruiert werden.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es eine entsprechende Anliegerveranstaltung mit Informationen zum Planungsstand Schmiedestraße gegeben habe. Eine frühzeitige Beteiligung der politischen Gremien vorzunehmen, hielt er für sinnvoll. Könne eine frühzeitige Einflussnahme nur mittels eines Dringlichkeitsantrages möglich sein, sollte diese Möglichkeit ergriffen werden.

Die Dringlichkeit des Antrages wurde mit 6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Sandow zog TOP 7.2.1., TOP 7.2.6., TOP 7.3.1. und TOP 10.2. in die Fraktion.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner wollte sich zu der Debatte um die Umbenennung der Hindenburgstraße äußern. Er sagte, dass für ihn die Hauptgründe für die Umbenennung aus dem ersten Weltkrieg von 1914 hervorgehen. Herr Schlieffen als Oberbefehlshaber der Streitkräfte habe 1905 den sogenannten Schlieffen-Plan entwickelt. Schlieffen sei davon ausgegangen, dass ein Krieg zu befürchten sei und Deutschland sich durch die Zweifrontenlage in einer besonders prekären Situation befinde. Der Schlieffen-Plan sei bis 1914 die Militär-Doktrin des deutschen Kaiserreiches gewesen. Deutschland sollte Frankreich innerhalb kurzer Zeit militärisch niederzwingen, um das Kaiserheer dann in den Osten verlegen zu können. Schlieffen sei davon ausgegangen, dass der erste Weltkrieg nicht zu gewinnen sei, wenn die kurzfristige Niederzwingung Frankreichs nicht gelinge. Bei der Herbstoffensive 1914 habe sich das Kaiserheer in Frankreich nicht durchsetzen können. Für die Oberste Heeresleitung hätte dies bedeuten müssen, den Krieg abzubrechen. Der Oberbefehlshaber des deutschen Heeres Herr von Moltke habe direkt nach dem Scheitern des Schlieffen-Planes seine Position abgegeben, da ihm klar gewesen sei, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen sei. Danach seien die Kriegsverbrecher Hindenburg und Ludendorff ins Spiel gekommen. Nach dem Sieg in Tannenberg hätten diese sich als die großen Kriegshelden feiern lassen. Beide hätten trotz des Schlieffen-Planes das Kriegsverbrechen bis zum brutalen Ende fortgesetzt. Hindenburg sei ein Massenmörder und Kriegs-Konkurs-Verschlepper gewesen. Es werde behauptet, dass sich Hindenburg in der Weimarer Republik in Anbetracht demokratischer Gepflogenheiten verdient gemacht hätte. Er wollte alle Hannoveraner daran erinnern, dass Theodor Lessing 1925 an der hannoverschen Technischen Universität eine Rede gehalten habe, in der er Hindenburg als deutsches Verhängnis bezeichnet habe. Lessing sei 1925 bereits klar gewesen, was die Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten bedeuten werde. Hindenburg sei als Retter der Weimarer Republik gefeiert worden. Letztendlich habe er aber dennoch das Ermächtigungsgesetz unterschrieben. Er werfe Hindenburg vor, dass er den Schlieffen-Plan ignoriert und den ersten Weltkrieg mit den entsprechenden Folgen fortgesetzt habe. Daraus resultiere der Versailler Schandfrieden inklusive der Dolchstoßlegende. Er machte Hindenburg und Ludendorff für das Scheitern der Weimarer Republik verantwortlich. Er sprach sich dafür aus, dass im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs die Hindenburgstraße in Theodor-Lessing-Straße umbenannt werde. Der Platz, der nach Theodor Lessing benannt wurde, sei den Verdiensten Lessings nicht angemessen. Der Name Theodor Lessings müsse endlich mal eine gehobene Stellung in der Erinnerungskultur der hannoverschen Geschichte einnehmen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich für die Anregung. Sie wies darauf hin, dass der Bezirksrat zu diesem Thema ausgiebig diskutiert und einen Beschluss gefasst habe. Eine Umbenennung der Hindenburgstraße werde erfolgen.

Ein anderer Einwohner sagte, dass zwischen Stadthalle und Braunschweiger Platz die Plathnerstraße und die Schackstraße eine Tempo-30-Zone werden soll. Er fragte, ob bekannt sei, dass die beiden Straßen im Straßennetz der Stadt Hannover als Vorrangstraßen geführt werden und dass nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Tempo 30 in solchen Straßen nicht zulässig sei, sondern nur in Straßen mit untergeordneter Bedeutung. Sowohl die Schackstraße als auch die Plathnerstraße haben eine übergeordnete, über das Zooviertel hinausgehende Bedeutung. Anhand der Verkehrsbeschilderung vom Lister Turm bis zum Braunschweiger Platz könne das abgelesen werden. Er wies zum Beispiel auf die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 430 im Kurvenbereich der Plathnerstraße/Schackstraße hin. Er sei über den Antrag daher sehr verwundert.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass die Fragen beantwortet seien. Der Antrag werde aufrechterhalten. Aus dem süddeutschen Bereich kenne er komplette Ortsdurchfahrten, in denen Tempo 30 ausgewiesen seien. Darunter seien auch Bundesstraßen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass sie den Antrag ergänzen wolle und die Stadt beauftragt werde, Tempo 30 im Rahmen eines Verkehrsversuches umzusetzen.

Ein weiterer Einwohner seien in zwei Anträgen die Worte „biodivers“ und „Protekted Bike Lanes“ aufgefallen. Er ging davon aus, dass die Begriffe nicht allen geläufig seien und wollte wissen, ob sie nicht durch gut verständliche deutsche Worte ersetzt werden können.

Bezirksratsherr Dr. Feil bedankte sich für die Anregung. Die Anregung werde zukünftig Berücksichtigung finden.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es gab keine Berichtspunkte.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Bebauungsplan Nr. 456, 4. Änderung - Stadtquartier Goseriede,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2288/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 456, 4. Änderung - Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) -
entsprechend den Anlagen 2 und 4 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.
8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-2288/2019 Stadtquartier Goseriede
(Drucks. Nr. 15-2625/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi beantragte eine getrennte Abstimmung der Punkte aus dem Änderungsantrag.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass er der Intention des Änderungsantrages folgen könne. Er teilte mit, dass er einer höheren Geschossigkeit der Gebäude positiv gegenüberstehe und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens in den Bebauungsplan aufgenommen werden könnten.

Bezirksratsherr Schmidt war ebenfalls für eine getrennte Abstimmung der drei Punkte. Dem ersten Punkt könne seine Fraktion folgen. Bei dem zweiten Punkt war er der Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften geeignete Maßnahmen für den Schallschutz anordnen würden. Beim dritten Punkt hielt er es für hilfreich, es als Hinweis für den Investor zu formulieren, die Prüfung für einen solchen Spielplatz vorzulegen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass er über das Projekt auf dem Gelände froh sei. Seine Fraktion halte die Pläne der Verwaltung für völlig hinreichend. Beim zweiten Punkt des Änderungsantrages gehe es nicht um das Projekt selbst, sondern um zusätzliche Maßnahmen insbesondere für die Bauzeit. Er hielt es nicht für hinreichend begründet, für einen so kurzen Zeitraum dem Investor zusätzliche Maßnahmen aufzuerlegen. Der neu entstehende Stadtplatz sei zunächst nur in Form einer Idee vorhanden. Die Gestaltung werde zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Ob ein Spielplatz in der geforderten Form notwendig sei, müsse abgewartet werden. In der Nachbarschaft gäbe es einen großen Spielplatz. In Bezug auf den ersten Punkt müsse das Verkehrsgutachten abgewartet werden. Ob eine Anbindung des Quartiers über die Celler Straße möglich sei, sei fraglich. Aus den genannten Gründen hielt er alle drei Punkte nicht für zustimmungsfähig.

Bezirksratsfrau Stock hielt den Antrag für zustimmungswürdig. Es sei sinnvoll den Antrag jetzt zu stellen, damit die Verwaltung die Wünsche in die zukünftigen Planungen einbeziehen könne. Bei den Straßenvorhaben liefere die Verwaltung Vorlagen und die Politik könne nur mit Änderungsanträgen reagieren. Bei den Bebauungsplänen sei es richtig, wenn im Vorhinein Anträge gestellt werden können.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es einen Unterschied bei der Stadtgestaltung und Stadtentwicklungspolitik gäbe. Die Sozialdemokraten möchten eine aktive Stadtgestaltung und die Schaffung von Wohnquartieren mit einer entsprechend hohen Lebensqualität für alle. Der Schallschutz für die umliegende Nachbarschaft und die Frage, ob ein Spielplatz errichtet werde, sei für seine Fraktion von hohem Interesse. Die Fragen eines Schallschutzes wolle er nicht den Anwohnern überlassen, sondern wolle für diese aktiv werden. Die Anwohnerschaft müsse geschützt werden. Seine Fraktion setze sich außerdem für öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Belange ein. Das könne nicht dem billigen Ermessen eines Investors überlassen bleiben. Zu Recht sei das nach dem Baugesetzbuch der Politik zugewiesen. Die Politik müsse sich im öffentlichen Interesse damit befassen, was für die Menschen, die in dem Quartier wohnen und leben sinnvoll sei. Aus diesen Gründen sei der Änderungsantrag entstanden. Er bat um Zustimmung.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, ob die Schallschutzmaßnahmen für die Zeit des Abrisses gedacht seien. Sie erläuterte, dass der dritte Punkt zu ihrem Antrag auf getrennte Abstimmung geführt habe. Es sollen Sitzgelegenheiten auf dem Spielplatz installiert werden, die nicht zum Lagern geeignet seien. Sie wies darauf hin, dass beim Weißekreuzplatz keine Änderungen vorgenommen werden und dort weiterhin gelagert werden dürfe. Es werden lediglich ein paar Sozialarbeiter hingeschickt. Es handele sich nicht um eine stringente Stadtpolitik. Aus diesem Grund werde sie den dritten Punkt ablehnen.

Bezirksratsherr Baathe bat bei dem dritten Punkt um eine getrennte Abstimmung innerhalb des Satzes. Über die Formulierung „nicht zum Lagern missbraucht werden können“ wolle er gesondert abstimmen. Die Problematik des Lagerns sei bei einem Spielplatz eine ganz andere, als auf anderen Plätzen. Für die Benutzung eines Spielplatzes gäbe es eine Altersbegrenzung. Es sei daher nicht notwendig, Sitzgelegenheiten aufzustellen, auf denen nicht gelagert werden könne.

Frau Roth sagte, dass es sie ebenfalls interessieren würde, auf was sich der Schallschutz beziehe. Sie erläuterte, dass der Schutz des umliegenden Wohnumfeldes ein zentraler Aspekt der Bauleitplanung sei.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass es bei dem Projekt drei Phasen gäbe. Die erste Phase seien die Abrissarbeiten, die sehr laut sein werden, und die zweite Phase seien die Aufbauarbeiten und die Zulieferung. Die dritte Phase schließe sich an, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen sei und die Menschen dort wohnen. Das Gebiet sei als urbanes Mischgebiet ausgewiesen worden, das deutlich höhere Toleranzwerte für den Schallschutz vorsehe als bisherige Wohngebiete. Es handele sich um eine der maßgeblichen Änderungen der Baunutzungsverordnung, die vor ca. zwei Jahren in Kraft getreten sei. Der Bevölkerung werde dadurch mehr zugemutet. Das wolle seine Fraktion verhindern. Seine Fraktion wolle, dass die Maßgaben Anwendung finden, die vor Änderung der Baunutzungsverordnung gegolten haben. Ein vernünftiger Schallschutz soll daher für alle drei Phasen sichergestellt sein.

Bezirksratsherr Dr. Feil wies darauf hin, dass die Erdarbeiten in der Adolfstraße eine enorme Lautstärke gehabt haben. Dort sei mit Geräten gearbeitet worden, die aus seiner Sicht nicht notwendig gewesen wären. Es gäbe im Gesetz entsprechende Vorgaben in Bezug auf den Schallschutz. Er hielt den Hinweis dennoch für richtig und wichtig.

Frau Roth bestätigte, dass Abreisarbeiten eine große Lärmbelastung darstellen. Sie wies darauf hin, dass für Baustellenlärm die Region zuständig sei. Der Projektentwickler, die Stadt und die Region müssen eng zusammenarbeiten, um die Maßnahmen erträglich zu gestalten.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass für ihn in Bezug auf die Sitzgelegenheiten die unmittelbare Nähe zur Straßenprostitution eine Rolle spiele. Es müsse verhindert werden, dass die Bänke zum Verrichten einladen. Er machte deutlich, dass es ihm nicht um das Vertreiben oder Verdrängen von Obdachlosen gehe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass die Prostituierten das ihnen zugestandene Revier verlassen würden, wenn sie auf den Spielplatz gehen würden. Sie war der Auffassung, dass es Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi darum gegangen sei, dass offenbar auf einigen Plätzen das Lagern geduldet werde und auf anderen nicht.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die SPD nicht stringent plane. Es sei bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die SPD zu sehr unterschiedlichen Betrachtungsweisen komme. In Bezug auf den Lärm durch die Abrissarbeiten sollen die Anwohner der bereits vorhandenen Wohngebäude im südlichen Teil der Brüderstraße geschützt werden. Er meinte, dass solche Anträge dann auch bei der Adolfstraße und dem Neubau der Sophienschule hätten gestellt werden müssen. Er hielt das für wenig stringent. vor diesem Hintergrund hielt er die zusätzliche Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen für wenig schlüssig. Er war der Meinung, dass abgewartet werden solle, wie der Platz tatsächlich gestaltet werden soll. Die Kommune sei zuständig für die Errichtung von Spielplätzen. Dafür gäbe es einen entsprechenden Schlüssel. In der Nachbarschaft gäbe es einen relativ großen Spielplatz. Es sei fraglich, ob an der Stelle ein weiterer Spielplatz eingerichtet werden sollte. Der Spielplatz würde möglicherweise tatsächlich zu Dingen einladen, die dort nicht stattfinden sollen. Eine Spielplatzordnung würde diejenigen nicht interessieren, die den Platz zweckentfremden würden. Auf anderen Spielplätzen habe es im Stadtbezirk Mitte genau diese Problematik gegeben. Er hielt es für schwierig, den Straßenstrich in der Herschelstraße zu behalten. Er ging davon aus, dass die Diskussion um die Zumutbarkeit des Straßenstrichs kommen werde, wenn weitere 300 Wohnungen in dem Gebiet entstehen. Darüber müsse man sich jetzt schon mal Gedanken machen. Nach seiner Auffassung könne der Straßenstrich dort nicht aufrecht erhalten bleiben.

Bezirksratsfrau Stock fand es nicht fair, mit Behauptungen zu argumentieren. Entweder stimme man einer Idee zu oder eben auch nicht. Sie hoffte, dass sich alles im Positiven weiterentwickeln werde. Es wäre schade, wenn alles so bleiben würde, wie es sei.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass die Anbindung des Goseriedequartiers nach den Ergebnissen des bevorstehenden Verkehrsgutachtens erfolgt, zur Entlastung der Wohnbevölkerung im Bereich der Brüderstraße nach Möglichkeit über die Celler Straße.
2. Es wird dafür gesorgt, dass geeignete Schallschutzmaßnahmen für den Wohnbereich entlang der Brüderstraße ergriffen werden.
3. Auf dem neu entstehenden Stadtplatz wird ein Tag und Nacht gut beleuchteter Spielplatz vorgesehen mit ausreichend Sitzgelegenheiten, die nicht zum Lagern missbraucht werden können.

Punkt 1.: 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 2.: 9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3. 1. Teil (Auf dem neu entstehenden Stadtplatz wird ein Tag und Nacht gut beleuchteter Spielplatz vorgesehen mit ausreichend Sitzgelegenheiten): 7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 3. 2. Teil (die nicht zum Lagern missbraucht werden können): 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 4.2.
Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2559/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1226, 2. Änderung - Ausschluss von Wettbüros und Bordellen -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Sandow teilte mit, dass es offene Fragen gäbe. Seine Fraktion habe sich angeschaut, wo die Verkehrsfläche liege. Er fragte, welches Interesse der Zoo habe, Eigentümer der Fläche zu werden. Er wollte außerdem wissen, wie hoch der Verkehrswert der Fläche sei. Er fragte außerdem, ob damit eine Entwidmung als öffentliche Verkehrsfläche verbunden sei oder ob ein Eigentumsübergang geplant sei und ob es dafür eine gesonderte Drucksache für den Verkauf oder die unentgeltliche Übertragung geben werde. Darüber hinaus stellte er die Frage in den Raum, ob eine Vermietung geprüft worden sei.



Frau Stricks antwortete entsprechend einer Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau, dass es bei der Drucksache nur um die Einziehung gem. § 8 Niedersächsisches Straßengesetz eines kleinen Teils einer größeren Grünfläche vor dem neuen Eingang des Zoos gehe. Der überwiegende Teil der Grünfläche sei bereits heute eine Fläche des Zoos. Mit der Einziehung der bislang öffentlichen Grünfläche soll lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fläche im Rahmen eines Erbbaurechts ebenfalls an den Zoo respektive die Region Hannover übertragen zu können. Solange die Fläche öffentlich gewidmet sei, kann eine Übertragung nicht erfolgen. Eine Übertragung sei sinnvoll, da damit die Möglichkeit geschaffen werde, dass die Grünfläche komplett durch den Zoo gepflegt werden könne. An der Grünfläche selbst ändere sich vom Erscheinungsbild her nichts.

Bezirksratsherr Kriwall fragte, ob es noch eine Drucksache zu der Erbbaupachtregelung geben werde.

Frau Stricks antwortete, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werde.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass er bezüglich der anderen offenen Fragen, ebenfalls von einer Protokollantwort ausgehe. Er zog die Drucksache in die Fraktion.

Bezirksratsherr Hogh wies die Verwaltung darauf hin, dass er keine Wiederholung erleben wolle. Die Verwaltung könne das Erbbaurecht erweitern und vergrößern. Für ihn mache das auch Sinn. Der Erbbauzins betrage nach seinem Kenntnisstand derzeit einen Euro. Daran gemessen stelle sich ihm die Frage, ob der Bezirksrat bei der Drucksache zum Erbbaurecht zu beteiligen sei. Er meinte, die Beteiligung müsse sich nach dem realen Wert richten. Als damals der Zoo an die Region Hannover übertragen worden sei, sei eine Beteiligung durch die Stadt Hannover missachtet worden, da der Erbbauzins für die Gesamtfläche mit einem symbolischen Wert vereinbart worden sei. Es sei ein gegenseitiges Interesse vorhanden gewesen, so dass die Festlegung eines symbolischen Wertes legitim sei. Ob ein Gremium zu beteiligen sei oder nicht, richte sich aber nach dem tatsächlichen Wert. Er bat das bei der Beantwortung zu Protokoll zu beachten.


Antrag,
eine Teilfläche der Adenauerallee im Bereich des neuen Eingangs in den Zoo einzuziehen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Der Zoo hat umfangreiche Investitionen in die Neugestaltung des Eingangsbereiches vorgenommen. Dementsprechend sollen die in die Baumaßnahmen einbezogenen städtischen Flächen in das Erbbaurecht des Zoos aufgenommen werden, um die Baulichkeiten auf Dauer zu sichern. Der Zoo hat somit ein Interesse an der Erweiterung des Erbbaurechtes. Eine Übertragung des Eigentums an den städtischen Grundstücksflächen erfolgt damit nicht.
Eine Ermittlung des Verkehrswertes wurde bisher nicht vorgenommen. Der aktuelle Bodenrichtwert im Eingangsbereich des Zoos beträgt 80,00 €/m². Eine Entwidmung der in Anspruch genommenen Straßenflächen nach § 8 Niedersächsisches Straßengesetz ist vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erforderlich. Für die Anpassung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Zoo wird es eine gesonderte Drucksache geben, die dem Stadtbezirksrat vorgelegt wird. Eine Vermietung wurde nicht geprüft, da die betroffenen Grundstücksflächen in das Zoo Erbbaurecht einbezogen werden sollen.

TOP 10.1.
Sanierungsmaßnahmen am Alten Rathaus
(Informationsdrucksache Nr. 2593/2019)

Herr Schikowski berichtete, dass das Alte Rathaus seit 1997 im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages vergeben sei. Erbbaurechtsnehmer sei die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Es handele sich um eine 100%ige Sparkassentochter. Ursächlich für die Situation war die Suche eines Partners zur Revitalisierung des Gebäudes. Gesucht wurde ein Partner, der der besonderen Bedeutung des Gebäudes in architektonischer wie auch in Bezug auf eine Betriebskonzeptionierung Rechnung tragen könne. In der Verantwortung des Erbbaurechtsnehmers haben 1997 Sanierungsmaßnahmen am Gebäude begonnen. Die entscheidende Veränderung zeige sich dadurch, dass der Innenhof des Gebäudes nutzbar gemacht und ein Zugang zum Atrium geschaffen worden sei. Der Erbbauberechtigte betreibe das Gebäude seit nunmehr 20 Jahren und führe regelmäßig Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude durch. Er erläuterte, dass im 15. Jahrhundert der erste Flügel des Gebäudes errichtet worden sei. Mitte des 19. Jahrhunderts folgte der nächste entscheidende Schritt. Unter dem Architekten Hase sei der Karmarschstraßenflügel ausgebaut und das Gesamtgebäude überarbeitet worden. Nach dem zweiten Weltkrieg seien Wiederaufbaumaßnahmen durchgeführt worden. Unter der Ägide der Stadt seien in den 70er und 80er Jahren wieder Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ausgeführt worden. Unter anderem sei die Fassade versiegelt worden. Dadurch sei es im Nachgang zu Feuchtestaus im Mauerwerk gekommen. Er erläuterte, dass die stark gegliederte Ziegelfassade mit den Türmchen und Fialen sehr empfindlich sei. Durch den Feuchtstau und die Frostschäden seien einzelne Ziegel ausgebrochen und Fugen ausgewaschen. Dadurch würden außerordentliche Sanierungsmaßnahmen anstehen. Die Schäden seien vor knapp zwei Jahren durch den Erbbauberechtigten festgestellt und entsprechende Sicherungs- und Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt worden. An dem Gebäude sollen die zerstörten Ziegel ausgetauscht und die kaputten Fugen neu verfugt werden, um die Sicherheit der Türmchen und Fialen zu gewährleisten. Darüber hinaus sei die Sanierung einiger Ornamente und weiterer Verzierungen der Fassade erforderlich. Die Arbeiten sollen in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres durchgeführt werden. Die Stadt habe auf Veranlassung des Erbbauberechtigten Gespräche zur Beteiligung an den Kosten der außergewöhnlichen Sanierungsmaßnahmen geführt. Das Verhandlungsergebnis sei in der vorliegenden Beschlussdrucksache detailliert beschrieben.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, ob nur der oberirdische Teil des Gebäudes oder auch das Kellergeschoss von der Feuchtigkeit betroffen sei.

Herr Schikowski antwortete, dass nur der oberirdische Teil des Gebäudes betroffen sei.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass von dem neuen Eigentümer vor einiger Zeit eine umfangreiche Sanierung vorgenommen worden sei. Er fragte, ob damals nicht erkennbar gewesen sei, welche Auswirkungen die Versiegelung haben könne oder ob die Arbeiten dem damaligen Stand der Technik entsprochen haben.

Herr Schikowski antwortete, dass es sich nach den vorliegenden Unterlagen um den damaligen Stand der Technik gehandelt habe.

Bezirksratsherr Sandow bat darum, in der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil zur Verfügung zu stehen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass Herr Schikowski heute für Fragen zur Verfügung stehe. Sie fragte, ob es im nichtöffentlichen Teil noch Fragen geben werde.

Bezirksratsherr Sandow wollte wissen, ob das Gebäude vollständig oder teilweise von Seiten des Erbbauberechtigten an Dritte vermietet oder verpachtet sei.

Herr Schikowski antwortete, dass der Vermietungsgrad sehr hoch sei. Der Erbbauberechtigte nutze aber einen Teil des Gebäudes selbst.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob es möglich sei, Fragen, die noch aufkommen, schriftlich bis zur nächsten Sitzung beantwortet zu bekommen.

Herr Schikowski ging davon aus, dass das möglich sein werde, wenn die Fragen rechtzeitig kommen.

Zur Kenntnis genommen

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Es gab keine Mitteilungen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung



TOP 7.1.1.
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2421/2019)

Neufassung

TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucksache 15-2421/2019 Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2551/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Antrag wird gem. § 94 Abs. 3 NKomVG gestellt.
2. Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
„Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen im Stadtbezirk Mitte zu schaffen.“

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.1.1.2.
Neufassung gem. § 93 Abs. 1 und § 94 Abs. 3 NKomVG
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen

(Drucks. Nr. 15-2421/2019 N1)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt wies darauf hin, dass der Ursprungsantrag in der letzten Sitzung bereits andiskutiert worden sei. Die Formulierung „in allen Bereichen der Landeshauptstadt“ sei nicht geeignet, einen Beschluss zulässig zu machen. Es gehe um die Frage, wie weit die Zuständigkeit des Bezirksrates reiche. diese Zuständigkeit beziehe sich nicht auf alle Bereiche der Landeshauptstadt, sondern nur auf den Stadtbezirk Mitte. Er war der Meinung, dass in der letzten Sitzung bereits Einigkeit darüber bestanden habe, die genannte Formulierung zu streichen. Er hielt den in der Begründung aufgeführten Werbeblock für den Oberbürgermeister-Kandidaten der Sache nach für überflüssig. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass der Änderungsantrag der CDU geeignet sei, dem Ansinnen zu entsprechen und werde diesem zustimmen.

Bezirksratsherr Hoffmann war ebenfalls der Auffassung, dass der Bezirksrat Mitte nur Anträge beschließen könne, die den Stadtbezirk betreffen. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass er mit § 94 Abs. 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) mit den Anträgen zur Hamburger Allee und Celler Straße einige Erfahrungen gemacht habe. Er habe nachgeschaut, wie es sich mit § 94 Abs. 3 NKomVG verhalte. Es gehe nicht unbedingt darum, den Rat anzusprechen, sondern das nächsthöhere Verwaltungsorgan. Insofern habe er auch nur eine Antwort der Verwaltung erhalten und seine Anliegen seien nicht im Rat behandelt worden. Er merkte an, dass aber sehr wohl Vorschläge eingereicht werden können. Vorschläge einreichen könne jeder Bürger und auch der Bezirksrat an die ganze Verwaltung. Der Änderungsantrag der CDU sehe eine Aufforderung an den Rat vor, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in Mitte zu schaffen. Dafür werde der Rat nicht gebraucht. Das Anliegen der SPD sei es, ein Gesamtkonzept für die gesamte Stadt zu erarbeiten. Nach seiner Auffassung könne dem Vorschlag der SPD gefolgt werden, da die Neufassung jetzt sowohl den § 93 Abs. 1 als auch den § 94 Abs. 3 NKomVG enthalte.

Frau Göttler sagte, dass der Ortsrat oder der Stadtbezirksrat nach § 94 Abs. 3 NKomVG in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft oder den Stadtbezirk betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern könne. Über Vorschläge müsse das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass natürlich die Möglichkeit bestehe, Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben, die sich aber eigentlich nur auf den eigenen Stadtbezirk beziehen dürfen. Bei Straßen, die über den Stadtbezirk hinausgehen, können natürlich Anregungen gegeben werden, da sie den Bezirk betreffen. Die Nord-LB stehe zum Beispiel nicht im Stadtbezirk Mitte. Der Bau der Nord-LB sei aber seinerzeit im Stadtbezirk Mitte beraten worden, weil der Bau des Gebäudes Auswirkungen auf den Stadtbezirk hatte. Eine dezentrale Unterbringung von Obdachlosen in der gesamten Stadt sei aber eine Angelegenheit des Rates. Er riet dringend dazu, sich an die Ratsfraktion zu wenden. Im Sozialausschuss sei heute wie fast in jeder Sitzung über das Thema Obdachlosigkeit gesprochen worden. Auch zukünftig werde es diesbezüglich Tagesordnungspunkte im Sozialausschuss und im Rat dazu geben. Der Bezirksrat habe nicht die Möglichkeit, über Dinge Empfehlungen zu geben, die den Bezirk nicht betreffen.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der zweite Satz der Norm überflüssig wäre, wenn dem so wäre. Einer Festlegung, dass das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden müsse, bedürfe es dann nicht. Er schlug vor, den Antrag zu beschließen und die Antwort der Verwaltung, ob der Antrag in Bezug auf die den Stadtbezirk nicht unmittelbar betreffenden Teile teilrechtswidrig sei oder nicht, abzuwarten. von einem gesamtstädtischen Konzept zur Obdachlosigkeit sei der Stadtbezirk Mitte betroffen. Werden Obdachlose auch in anderen Stadtbezirken untergebracht, halten sie sich nicht mehr in Mitte auf, somit sei Mitte sehr wohl und das in erster Linie betroffen. Davor dürfe man die Augen nicht verschließen und müsse entsprechende Erkenntnisse in das politische Wirken einfließen lassen. Nehme man die Probleme der Obdachlosen und die Situation auf dem Wohnungsmarkt ernst, müsse an Lösungen gearbeitet werden. Man dürfe sich nicht von einer vermeintlichen Reaktion der Verwaltung einschüchtern lassen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass man den Antrag beschließen könne, um innerhalb der vier Monate von der Verwaltung die Antwort zu bekommen, der Antrag sei nicht gesetzeskonform. In der Vergangenheit habe der Bezirksrat Mitte mehr als einmal solche Antworten von der Verwaltung bekommen. Er ging davon aus, dass die Verwaltung die Unzuständigkeit des Stadtbezirksrates feststellen werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover schafft zahlreiche weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Landeshauptstadt und im Stadtbezirk Mitte, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.1.2.
Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2428/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Rückbau der Stadtbahngleise und des Endpunkts am Schiffgraben / Aegidientorplatz die frei werdende Fläche als stadtklimatische Ausgleichsfläche zu gestalten.

9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zur DS 15-2428/2019 Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2552/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass seine Fraktion nicht nur eine Grünfläche wolle. Es müsse für den Klimafolgenausgleich eine Fläche geschaffen werden, die den Klimabedingungen entgegentrete. Es sei nicht die Grünfläche allein. Es gehe zum Beispiel auch um erhöhten Wasseraustausch. Es gäbe viele neue Möglichkeiten in der Landschaftsplanung. Der Antrag seiner Fraktion gehe darüber hinaus, eine reine Grünfläche zu realisieren.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für die vom Rückbau der Stadtbahngleise betroffenen Straßen (Joachimstraße, Prinzenstraße und Schiffgraben) vorzunehmen und bei dieser einen möglichst hohen Anteil von Grünflächen zu realisieren.“

7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Biodiverse Vorgärten
(Drucks. Nr. 15-2566/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.2.
Platz Apotheke/Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2568/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Der neu gepflasterte Platz in der Seelhorststraße vor der Apotheke wird mit Sitzwürfeln, Bänken und Pflanzkübeln oder einer derartigen Kombination gestaltet. Auch ein Tisch mit Spielbrett wäre denkbar. Die mitten auf dem Platz montierten Fahrradbügel werden zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität demontiert und dem Parkraum auf der Straße über zwei KFZ-Stellplätze hinweg zugeordnet. Die Verwaltung pflanzt einen geeigneten Baum auf den Platz oder der vorhandenen Wiese.

8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.3.
Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2569/2019)

Neufassung

TOP 7.2.3.1.
Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2569/2019 N1)

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass nicht das Verwaltungsgericht, sondern die Staatsanwaltschaft gemeint sei. Er werde den Antrag entsprechend ändern. Er begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, dass die Fahrradbügel eine gute bauliche Maßnahme zum Unterbinden des Falschparkens seien. Er werde dem Antrag zustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, am Rand des Fußweges der Fernroder Straße Fahrradbügel auf der Seite des Verwaltungsgerichts der Staatsanwaltschaft (Höhe Sparkasse) so zu installieren, dass zukünftig der Fuß- und Radverkehr zwar nicht eingeschränkt wird, dafür aber das Falschparken auf dem Geh- und Radweg unmöglich wird.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.4.
Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2570/2019)

Neufassung

TOP 7.2.4.1.
Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2570/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht war der Auffassung, dass der Antrag ungenau formuliert sei. Die Schackstraße soll in voller Länge über die Plathnerstraße hinaus auf Tempo 30 gesetzt werden. Die Schackstraße gehe aber nur von der Plathnerstraße bis zur Schillstraße. Die Schackstraße gehe nicht über die Plathnerstraße hinaus. In der Begründung werde im Wesentlichen die Plathnerstraße angesprochen. Die Plathnerstraße habe zum Teil schon Tempo 30. Er ging davon aus, dass eigentlich diese gemeint sei. Im Bereich von der Schackstraße bis zur Brücke gäbe es fast zur Hälfte bereits Tempo 30. Er meinte, dass eine Tempo-30-Zone nicht eingerichtet werden könne. Er ging davon aus, dass die Neufassung die Entscheidung der Verwaltung auch nicht ändern werde. Einen Versuch zu starten, sei nach seiner Meinung mit Verkehrsrecht nicht in Einklang zu bringen. Zunächst müsse aber klargestellt werden, welcher Bereich gemeint sei.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass es darum gehe, die Schackstraße und die Plathnerstraße auf Tempo 30 zu setzen. Sie ergänzte den Antrag.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext.

Bezirksratsfrau Stock fasste den geänderten Antrag noch einmal zusammen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Rahmen eines Verkehrsversuches wird die Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Schackstraße und Plathnerstraße wird in voller Länge über die Plathnerstraße hinaus auf Tempo 30 gesetzt. Damit wird auch und insbesondere in besonders relevanten Abschnitten wie der Schule, Bushaltestellen, Fußwegen und begleitenden sowie bei querenden Radführungen Tempo 30 die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass auch der in der Südstadt liegende Straßenabschnitt von der Bahnüberführung bis zum Braunschweiger Platz Tempo 30 erhält.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 7.2.5.
Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2019)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.6.
Radweg Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2579/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-2553/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.3.2.
Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2554/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass er im Kontext des Sicherheitskonzeptes auf eine Anfrage eingehen wolle. Er merkte an, dass es die AfD nicht geschafft habe, in den Bezirksrat Mitte zu kommen und er sei froh darüber. Der Bezirksrat müsse sich nicht mit deren Äußerungen und Vorstellungen auseinandersetzen. Er hoffte, dass es auch so bleiben werde. Nationalistisches Gedankengut und deren Sprache sollte sich der Bezirksrat nicht aneignen. Es sei für ihn inakzeptabel, wenn nationalistisches Gedankengut in eine Anfrage einfließe, so wie es bei der Anfrage zum Franz-Mock-Weg passiert sei. Das Gedankengut stehe für ihn im krassen Widerspruch zu seinen Vorstellungen eines Zusammenlebens in einem weltoffenen Hannover. Es sei die Frage nach der Nationalität der Straftäter gestellt worden. Eine Videoüberwachung würde dazu nichts beitragen. Ihm sei bewusst, dass es auf der Grundlage des neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) möglich sei, Videoüberwachungen durchzuführen. Er war auch interessiert daran, wie die Verwaltung sich eine Videoüberwachung vorstellen könne und nach welchem Konzept. Das neue NPOG gäbe es seit Mai dieses Jahres. Am Marstall sei bereits eine Videoüberwachung vorhanden. Es müsse überlegt werden, wie im Verhältnis zur Gefahrenabwehr mit dem öffentlichen Interesse sich unbeobachtet und frei zu bewegen, umgegangen werden soll. Diese Aufgabenstellung sei möglicherweise zu groß für den Bezirksrat. Er sagte, dass er den Antrag in die Fraktion ziehe.

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass in jeder polizeilichen Kriminalstatistik ausgeworfen werde, ob der Straftäter Deutsch oder nicht Deutsch gewesen sei. Auch in der Stadtteil-PKS sei diese Fragestellung enthalten. Mit nationalistischem Gedankengut oder einer Nähe zur AfD habe das nichts zu tun. Von einer Nähe zur AfD spreche er seine Fraktion komplett frei. Es handele sich um normale Statistikdaten, die bei jeder Straftat eingegeben werden, die im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei aufgenommen werde. Für ihn sei das nichts anderes als die Frage nach dem Geschlecht. Er habe sämtliche Statistikparameter in der Beantwortung der Anfrage Franz-Mock-Weg haben wollen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der FDP-Fraktion

TOP 8.1.1.
Aufnahme neuer Regelungen in die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zu Betteln und Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Drucks. Nr. 15-2475/2019)

Bekanntermaßen gibt es insbesondere im Stadtbezirk Mitte Straßen, Wege und Plätze, auf denen durch unangemessene Verhaltensweisen von dort zweckwidrig sich aufhaltenden Personen das Sicherheitsgefühl von Passanten stark beeinträchtigt wird. Ungeachtet bereits in die Wege geleiteter punktueller Ordnungs-, Beratungs- und Hilfsmaßnahmen wird häufig darauf verwiesen, dass nicht alle unangemessenen Verhaltensweisen in Ermangelung einer Rechtsgrundlage unterbunden werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Verwaltung:
1. Welche Gründe gibt es, das Lagern auf öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen und das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln nicht als unerlaubte Sondernutzung in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen?
2. Sind ihr Gerichtentscheidungen insbesondere aus Niedersachsen bekannt, die solche Bestimmungen für unzulässig erklärt haben?
3. Ist sie bereit, sich am Beispiel der Stadt Braunschweig zu orientieren, die vor etwa einem Jahr entsprechende Verbote in ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen hat und diese mit Erfolg umsetzt?

Schriftlich beantwortet

1. Der mit Beschluss der Drucksache 1611/2017 eingeführte Regelungstatbestand des § 4a der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) untersagt die beschriebenen unerlaubten Formen des Bettelns. Die weiteren Missnutzungen des öffentlichen Raums werden in den §§ 9 und 11 der SOG-VO ebenfalls untersagt, so dass eine Aufnahme in die Sondernutzungssatzung entbehrlich ist.
2. Nein, solche Gerichtsentscheidungen sind der Verwaltung nicht bekannt.
3. Aus den Ausführungen zu Frage 1 ergibt sich, dass aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für die Orientierung an dem Vorgehen der Stadt Braunschweig besteht.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Fahrradverkehr Celler Straße im Bereich Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2581/2019)

Die Celler Straße ist nicht nur für den KFZ-Verkehr sondern auch für den Fahrradverkehr eine wichtige Verbindungsstrecke zwischen List/Oststadt und Mitte. Der Bezirksrat Mitte hat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, dass jeweils nach dem Kreuzungsbereich die rechtsführende KFZ-Spur für den Fahrradverkehr ausgewiesen werden könnte. Dies könnte ohne größere Planungen relativ leicht umgesetzt werden, wenn auch bereits vor der Kreuzung nur eine Geradausspur ausgewiesen werden würde. Dies wird von den meisten KFZ-Fahrenden stadtauswärts derzeit so genutzt bzw. ist stadteinwärts bereits so umgesetzt (siehe hierzu die Anträge Drs. 15-1730/2018 und 15-1732/2018).
Die Verwaltung ist den Anträgen nicht gefolgt. Als Begründung wurde u. a. angegeben, dass sich Änderungen durch eine komplette Überplanung ergeben könnten und dafür zunächst einmal abgewartet werden müsste, wie sich die Verkehre aufgrund der durch das Projekt 10/17 geänderten Verkehrsführung im Bereich der Innenstadt entwickeln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Verkehre (einschließlich des Fahrradverkehrs) aufgrund der durch das Projekt 10/17 geänderten Verkehrsführung entwickelt, bzw. wann ist mit Erkenntnissen zu rechnen?
2. Warum muss bei den geringen und wenig kostenträchtigen Maßnahmen der Vorschläge (keine baulichen Veränderungen, lediglich Markierungen) entsprechend der einleitend genannten Drucksachen eine grundlegende Überplanung erfolgen bzw. in ein „Gesamtkonzept“ eingebettet werden?
3. Welche Vorstellungen gibt es hinsichtlich eines solchen Gesamtkonzeptes zur besseren Situation für den Fahrradverkehr?

Schriftlich beantwortet
1. Die Stadtbahnmaßnahme D-Linie 10/17 Innenstadt ist in ihren wesentlichen Teilen fertiggestellt. Die während der Bauzeit notwendigen Verkehrsumlagerungen sind nicht mehr erforderlich. Ähnlich verhält es sich mit den verkehrlichen Änderungen, die aufgrund des Stadtbahnausbaues, neu entstanden sind. Auch hierfür ist genügend Zeit verstrichen, damit der betroffene Kraftverkehr sich auf die neuen Verkehrssituationen rund um die Innenstadt einstellen konnte. Mit der Beendigung der Brückensperrung Königstraße können am Knotenpunkt Hamburger Allee / Celler Straße wieder Verkehrszählungen mit einem objektiven Ergebnis zum normalen Verkehrsgeschehen durchgeführt werden. Die ermittelten Zähldaten aller
Verkehrsarten bilden die Grundlage für mögliche Änderungen am Knotenpunkt Hamburger Allee / Celler Straße und deren Auswirkungen.
2. Sinnvolle Änderungen an einem signalgeregelten Knotenpunkt erfordern Grundlagendaten, wie die zuvor genannte Verkehrszählung aber auch Geometriedaten des gesamten Knotenpunktes. Hierzu zählen auch Aufstellbereiche, vor den jeweiligen Straßen, die den Knotenpunkt bilden. Änderungen einzelner Grünzeiten bzw. Grünzeitverlängerungen, beispielsweise aufgrund einer Verringerung der Anzahl von Aufstellspuren (bisher 2 Aufstellspuren für den Geradeausverkehr / zukünftig nur noch eine Aufstellspur für den Geradeausverkehr), erzielen zwangsläufig größere Wartezeiten bei den übrigen Verkehrsströmen deren Grünzeiten sich verringern. Im Allgemeinen wird an einem Knotenpunkt eine ausgewogene Grünzeiten- und Stauverteilung unter Berücksichtigung der genannten Grundlagendaten ermittelt. Ein wesentliches Ergebnis bildet dabei die ermittelte Verkehrsqualität der jeweiligen Verkehrsströme die mind. der Zuordnung der Klasse D (ausreichend) entsprechen sollte.
Nach Einschätzung der Verwaltung wird mit einer Verringerung der Gesamtleistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu rechnen sein. Die tatsächliche Größenordnung und die letztliche Beurteilung einer Umsetzbarkeit werden zu erarbeiten sein.
Neben den Zähldaten hat aber auch die Knotenpunktgeometrie größeren Einfluss auf die Berechnung. Beispielsweise ist beim Radverkehr auf der Fahrbahn zu berücksichtigen wie Radfahrer die getrennten Aufstellspuren der unterschiedlichen Fahrtrichtungen erreichen. Sind möglicherweise aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen sowohl des Kraftverkehrs aber auch des Radverkehrs zusätzliche Fahrspuren nur für den Radfahrer zu berücksichtigen.
Somit ist ein Gesamtkonzept für den Knotenpunkt unerlässlich sollte aber auch darüber hinaus auf der freien Strecke seine Fortführung finden. Im Bezug zum Radverkehr sind auf der östlichen Celler Straße viele unterschiedliche Abschnitte vorhanden.
3. Es bleibt zu prüfen, ob die vorhandene Breite der beteiligten Straßen am Knotenpunkt Hamburger Allee / Celler Straße grundsätzlich eine Umgestaltung ermöglicht, in deren Rahmen die Situation des Fahrradverkehrs verbessert werden kann. Sinnvoll wäre allerdings die östliche Celler Straße mit in eine neue Planung zu integrieren. Obwohl eine derartige Baumaßnahme erhebliche Zuwendungen des Landes ermöglichen würde (~ 60%), besteht derzeit keine Möglichkeit einer Finanzierung.

TOP 8.2.2.
Bionale-Bau im Bereich der Hauptverkehrsachse für Fahrradfahrende und Fußgänger im Bereich Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2584/2019)

Im Bereich zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurde im Rahmen der „Bionale“ vom 27.9. – 3.10.2019 ein Projekthaus aufgestellt und der Restplatz als Fußgängerweg ausgewiesen. Radfahrer*innen waren aufgefordert abzusteigen. Das bedeutet, dass mehrere Tausend Fahrradfahrende täglich in diesem Bereich behindert wurden. So innovativ das ausgestellte Gebäude auch sein mochte, so bleibt doch unverständlich, warum das Haus an dieser Stelle installiert werden musste und der freibleibende Raum durch zusätzliche Absperrungen nur noch wenige Meter betrug.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Warum wurde bei der Genehmigung nicht ein anderer weniger behindernder Standort gewählt, wie z. B. auf dem Neustädter Markt vor der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis?
2. Warum wurden nicht entsprechende Auflagen erteilt, damit der Fußgängerweg breit genug gewesen wäre, um für Fahrräder frei zu geben?
Schriftlich beantwortet

1. Die Veranstaltung wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Landeshauptstadt Hannover beantragt. Als Veranstaltungsfläche wurde ausdrücklich und trotz kritischer Nachfrage die „verkehrsberuhigte“ Fläche zwischen dem ML und MU beantragt. Für diesen beantragten Standort lagen keine hinreichenden Versagungsgründe vor, sodass der Veranstaltungsstandort, wie beantragt, genehmigt werden musste.
2. Aufgrund der Größe der Veranstaltungsfläche bzw. des Holzhauses sowie der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (insbesondere für den Auf- und Abbauzeitraum) und Sicherheitsmaßnahmen war es planerisch - auch nicht unter Erteilung von Auflagen - nicht möglich, andere Wegeführungen umzusetzen.
Es war daher grundsätzlich erforderlich, dass aus Sicherheitsgründen und zum Schutz aller Beteiligten (u. a. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Auf- und Abbauhelfer*innen, Besucher*innen und (geladene) Gäste der Veranstaltung) der dortige Radweg für den Veranstaltungszeitraum (inkl. Auf- und Abbau) „zwischen“ Leibnizufer und Calenberger Straße aufgehoben und der Bereich lediglich als Fußweg ausgewiesen wurde.
Nach Abwägung aller Interessen sind wir jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Schutz vor körperlicher Unversehrtheit bzw. das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Beteiligten Vorrang hat und ein Absteigen für Fahrradfahrer*innen von ca. 30 Metern eine in diesem Kontext verhältnismäßige Einschränkung darstellt.
TOP 8.2.3.
Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2586/2019)

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Beschluss des Bezirksrates Mitte wurde in der Calenberger Straße am 17.1.2019 eine einmalige Verkehrszählung im Zeitraum zwischen 6:00 und 19:00 Uhr durchgeführt. Es wurden für den Zeitraum 2.138 (Calenberger Straße Ost) bzw. 1.999 (Calenberger Straße West) Fahrradfahrende gezählt, das entsprach 44% bzw. 50% des querschnittbezogenen Radverkehrsanteils.
Da es sich um einen winterlichen und regnerischen Tag handelte, kann er – auch vor dem Hintergrund der klimatischen Entwicklung – nicht als repräsentativ angesehen werden. Daher hat die Verwaltung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Beschluss des Bezirksrates Mitte die Daten der Radverkehrszählstellen zur Verfügung gestellt (Drs. 15-1355/2019 F1).
Die Analyse der Daten zeigt, dass das Fahrradaufkommen im Jahresmittel über alle Zählstationen um den Faktor 1,16 höher liegt. Mit zwei Ausnahmen war das Monatsmittel im Jahr 2018 an allen Stationen von April bis November höher als am 17.01.2019, wie die nachfolgende Tabelle ausweist.

Tabelle 1: Vergleichende Darstellung der Fahrradzählstationen Fahrradverkehr im Monatsmittel 2018 im Vergleich zum 17.1.2019 (Fett Monatsmittel oberhalb des Aufkommens am 17.1.2019)

Tabelle siehe Anlage


Geht man davon aus, dass sich das Aufkommen in der Calenberger Straße ähnlich verhält, ist der Fahrradverkehr über das Jahr gerechnet im westlichen Teil der vorherrschende Verkehr, im östlichen Teil liegt er bislang nur knapp darunter. Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen könnte das zweifelsfrei erreicht werden. Gleichzeitig wäre es für die Anwohner*innen sinnvoll, den KFZ-Durchgangsverkehr weiter zu reduzieren.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung einer Fahrradstraße wurde nach Diskussion im Bezirksrat Mitte nicht beschlossen. Als Grund der Ablehnung wurde auch die Buslinie in der Calenberger Straße angeführt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Was plant die Verwaltung, um den Fahrradverkehr in der Calenberger Straße als wichtige Verbindungsstrecke zwischen Linden und Mitte weiter zu befördern.
2. Ist für die Einrichtung einer Fahrradstraße (VwV-StVO: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“) in Anbetracht der Sachlage überhaupt ein politischer Beschluss notwendig oder kann das im Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt werden?
3. Gibt es eine Regelung, die die Einrichtung einer Fahrradstraße untersagt, wenn die Straße auch durch den ÖPNV genutzt wird?
Schriftlich beantwortet
1. Um die Calenberger Straße als wichtige Verbindung zwischen Linden und Mitte zu befördern, wird im Zuge der Installation des Hochbahnsteiges Humboldstraße die Querungsmöglichkeit der Humboldstraße in Höhe der Calenberger Straße durch die Lichtsignalanlage verbessert. Dies soll mit Inbetriebnahme des Hochbahnsteiges voraussichtlich Ende 2020 erfolgen.
2. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist Handeln der Verwaltung und kann ohne politische Beschlüsse erfolgen.
3. Nein, eine explizite Regelung gibt es nicht.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2555/2019)
Der Prozess einer möglichen Umbenennung der Hindenburgstraße dauert weiterhin an. Im Rahmen einer Anwohnerbefragung wurden laut medialer Berichterstattung 549 Namensvorschläge/ Meinungen kundgetan. 289 Teilnehmende sprachen sich für den Erhalt des Straßennamens aus.
Wir fragen die Verwaltung:
Wann können die betroffenen AnwohnerInnen mit dem Fortgang des Beteiligungsverfahrens rechnen?

Schriftlich beantwortet

Die eingegangenen Namensvorschläge wurden zunächst durch die Stelle für Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung hinsichtlich ihrer Eignung für eine Neubenennung ausgewertet. Maßgeblich dabei sind die Belange der Gefahrenabwehr und andere Aspekte, wie beispielsweise bereits erfolgte Ehrungen durch vorhandene Straßennamensgebungen im Stadtgebiet.
Die verbleibenden, auf Personen basierenden Vorschläge wurden an den Bereich Erinnerungskultur zur Prüfung weitergeleitet. Dabei handelt es sich um knapp 100 Namen, für die z.T. Anfragen an externe Archive erforderlich und deren Rückmeldungen abzuwarten waren. Die abschließende Beurteilung der Personennamensvorschläge soll in Kürze erfolgen.
Die abschließende Zusammenstellung aller Namensvorschläge mit den Ergebnissen der Überprüfungen wird dem Beschlussgremium voraussichtlich im November übermittelt. Nach Auswahl von bis zu sieben möglichen Namensvorschlägen durch den Stadtbezirksrat Mitte wird das Beteiligungsverfahren fortgesetzt, indem die von einer Adressänderung betroffenen Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Institutionen und Gewerbebetriebe um die Mitteilung ihrer Anregungen und Bedenken hinsichtlich der sieben ausgewählten Namen gebeten werden.

TOP 8.3.2.
Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2556/2019)

Nach Angaben von AnwohnerInnen soll es im Franz-Mock-Weg vermehrt u.a. zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen. Des Weiteren soll es laut medialer Berichterstattung zu einer Vergewaltigung gekommen sein.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Straftaten im öffentlichen Raum wurden seit 2016 mit der Tatörtlichkeit „Franz-Mock-Weg“ erfasst?
(Bitte um tabellarische Auflistung nach Delikt, Aufklärungsquote, Anzahl/Geschlecht/Verletzungsgrad Opfer, Anzahl/Geschlecht Tatverdächtige samt Aufschlüsselung nach Altersstruktur)
2. Wie viele der Tatverdächtigen sind deutsch/nicht-deutsch?

Schriftlich beantwortet

Die Polizeiinspektion Hannover-West verweist auf den zweiten gemeinsamen Sicherheitsbericht für die Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirketion Hannover ("Kriminalitätsverteilung in Hannover 2014 bis 2018 - Gemeinsamer Sicherheitsbericht"). dieser ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/kriminalitaetsverteilung-in-hannover-2014-bis-2018---gemeinsamer-sicherheitsbericht-113357.html
Die Polizeiinspektion West bitte um Verständnis dafür, dass die Herausgabe von aktuellen unveröffentlichten Daten der Polizielichen Kriminalstatistik (PKS) nicht zulässig ist.

Anmerkung der Verwaltung:
Der Sicherheitsbericht wurde dem Stadtbezirksrat Mitte am 09.10.2019 durch das Stadtbezirksmanagement per Mail zugeschickt.

TOP 8.3.3.
Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"
(Drucks. Nr. 15-2557/2019)

Im Bereich Calenberger Straße 2 (zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium) wurde im Rahmen der „Bionale“ ein Musterholzhaus temporär errichtet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Landeshauptstadt Hannover Eigentümerin der genutzten Fläche, und wenn ja, wurde durch die Veranstalter eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes entrichtet?
2. War für die temporäre Errichtung des Musterholzhauses eine Baugenehmigung erforderlich und wenn ja, lag diese vor?
3. Wieso wurde der Bezirksrat nicht über die Errichtung des Musterholzhauses informiert?

Schriftlich beantwortet

1. Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin der in Rede stehenden öffentlichen Fläche.
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bzw. Sondernutzungsgebühr wurde im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) verzichtet. Vgl. hierzu § 5 Absatz 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - in der aktuell gültigen Fassung.
2. Eine Baugenehmigung war nicht erforderlich.
3. Bei der „Bionale“ handelte es sich um eine Veranstaltung Dritter (Antragsteller war das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), die bei der Landeshauptstadt Hannover beantragt und durch die Verwaltung genehmigt wurde.
Die Einbindung des Bezirksrats bei der Genehmigung von Veranstaltungen entspricht nicht der gängigen Praxis - bei weit über 1000 Veranstaltungsgenehmigungen im Jahr ist eine Einbindung der Bezirksräte nicht umsetzbar - und ist vorliegend rechtlich auch nicht vorgesehen.

TOP 8.3.4.
Asphalt Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2558/2019)
An zahlreichen Bushaltestellen im Stadtbezirk, u.a. in der Hindenburgstraße, haben sich deutlich sicht- und spürbare Spurrillen gebildet.
In der Antwort auf unsere Anfrage (DS15-1678/2019) führt die Verwaltung aus, dass den besonderen Belastungen des Fahrbahnoberbaues und der Fahrbahndecke durch den Busverkehr mit der Bemessung nach RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) Rechnung getragen worden sei. Der grundhafte Ausbau der Hindenburgstraße sei 2012 bzw. 2015 erfolgt.
Seit 2012 ist, unserer Auffassung nach, jedoch die RStO 12 gültig.
Des Weiteren enthält die RStO belastungsabhängig unterschiedlichste Anforderungen für von Bussen befahrene Straßenarten. Wegen der sehr schnell entstandenen und immer noch wachsenden Schäden ist zu vermuten, dass eine zu schwache Bauklasse für die Belastungen in der Hindenburgstrasse ausgewählt wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde in den Ausschreibungsbedingungen die Bemessung und Einhaltung nach RStO 12 gefordert, wenn nein, warum nicht?
2. Wird in aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen der Landeshauptstadt Hannover die Einhaltung der RStO 12 als Bedingung gefordert?

Schriftlich beantwortet

1. und 2.
Die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) in der jeweils geltenden Fassung ist als technisches Regelwerk die maßgebliche Grundlage für die Planung von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen.
Im Verfahren der Ausschreibung wird dann mit der Vereinbarung angebots- und ausführungsrelevanter Vorschriften, Normen und Vertragsbedingungen (VOB, DIN, ZTV etc.) die Durchsetzung bzw. Einhaltung der nach RStO geplanten Leistungen festgeschrieben.
Insofern wird die RStO (in der jeweils geltenden Fassung) üblicherweise nicht als allgemeine Bedingung im Verfahren der Ausschreibung aufgeführt.
Erläuterung: Die Bemessung der Hindenburgstraße durch den Fachbereich Tiefbau, 66.21 erfolgte auf Grundlage der RStO-01-basierten Standardisierung der LHH, welche auch der für die vorhandene Verkehrsbelastung zugrunde zu legenden Belastungsklasse der RStO 2012 entspricht.

TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung am 16.09.2019
Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.



Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 20:35 Uhr.


Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin