Sitzung Ratsversammlung am 26.09.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 20.09.2019)
1. Nachtrag (erschienen am 25.09.2019)
Protokoll (erschienen am 05.02.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 11.12.2019

PROTOKOLL

35. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 26. September 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.23 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD) 16.20 - 20.23 Uhr
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der Fraktion Die FRAKTION

2.1.1. Spielen statt trinken
(Drucks. Nr. 2054/2019)

2.1.2. "LHH, die Baumeisterin"
(Drucks. Nr. 2055/2019)

2.2. Anfrage der SPD-Fraktion zur Interkulturellen Bildungsarbeit
(Drucks. Nr. 2056/2019)

2.3. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Elterninitiativen im Spannungsfeld von Raumanforderungen und dem Hannoverschen Immobilienmarkt
(Drucks. Nr. 2057/2019)

2.4. Anfrage der SPD-Fraktion zur Reform der Grundsteuer
(Drucks. Nr. 2058/2019)

2.5. Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 2202/2019)

2.6. der Gruppe LINKE & PIRATEN

2.6.1. zur Sanierung des Brücken- und Straßennetzes in Hannover
(Drucks. Nr. 2390/2019)

2.6.2. zum Verkauf bzw. Privatisierung von öffentlichen Wohneigentum seit den 1990er Jahren
(Drucks. Nr. 2401/2019)

2.7. Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz
(Drucks. Nr. 2160/2019)

3. Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 2507/2019)

4. Einstellung des Förderprogramms Kleingärten
(Drucks. Nr. 1855/2019 mit 1 Anlage)

30. Antrag der Fraktion die Hannoveraner auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "E-Scooter in Hannover: Fluch oder Segen?"
(Drucks. Nr. 2489/2019)

5. Änderung der Entgeltordnung der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2019 mit 2 Anlagen)

6. Honorare für die Kursleitungen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1692/2019 mit 2 Anlagen)

7. Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

8. Einstellung des Modellprojektes für Institutionen und Organisationen im Rahmen des Förderprogramms Kleingärten
(Drucks. Nr. 1987/2019)

9. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 N2 mit 5 Anlagen)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1526/2019)

9.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1620/2019)

10. Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße.
(Drucks. Nr. 0510/2019 N1 mit 4 Anlagen)

10.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1584/2019)

11. Wohnraumförderprogramm
(Drucks. Nr. 1462/2019 mit 2 Anlagen)

11.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1800/2019)

11.1.1. und Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1800/2019
(Drucks. Nr. 2110/2019)

12. Bebauungsplanangelegenheiten

12.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 1091/2018 N2 mit 1 Anlage)

12.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2085/2019 mit 5 Anlagen)

12.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1433/2019 mit 3 Anlagen)

12.3.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1433/2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2494/2019)

12.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung, Osterstraße Nord Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1569/2019 mit 4 Anlagen)

12.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855, Peiner Straße/Hermann-Guthe-Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2019 mit 5 Anlagen)

12.6. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung, nördlich Bückeburger Allee / B65, Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen)

12.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung, Bodestraße Süd, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1879/2019 mit 3 Anlagen)

12.8. Bebauungsplan Nr. 1850, Feuerwehr Misburg, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2140/2019 mit 3 Anlagen)

12.9. Bebauungsplan Nr. 1871, Tiergartenstraße / Ottenshof,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2431/2019 mit 4 Anlagen)

13. Antrag der AfD-Fraktion zur Schaffung von 500 Kleingärten bis 2030
(Drucks. Nr. 1370/2019)

14. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von Gewalt gegen gewählte Volksvertreter
(Drucks. Nr. 1432/2019)

15. Antrag der AfD-Fraktion zur besseren Ausleuchtung der Grünanlagen am Opernplatz
(Drucks. Nr. 1468/2019)

16. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu "Wohnungsbau- Klotzen statt kleckern, bestehende Wohnungsbauinitiative kraftvoll unterstützen!"
(Drucks. Nr. 1524/2019)

17. Antrag der CDU-Fraktion "Strabs komplett abschaffen"
(Drucks. Nr. 1755/2019)

18. Antrag der CDU-Fraktion zur Echtzeit-Verkehrslage
(Drucks. Nr. 1757/2019)

19. NEUFASSUNG: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1766/2019 N1)

20. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung und Konzentration der Streifengänge des Ordnungsdienstes auf Brennpunkte des Drogenhandels und der Kriminalität
(Drucks. Nr. 1767/2019)

21. Antrag der AfD- Fraktion zu "Keine Halal-Messe in Hannover"
(Drucks. Nr. 1779/2019)

22. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Mehrgeschossigkeit statt Eingeschossigkeit bei Gebäuden
(Drucks. Nr. 1843/2019)

23. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden!"
(Drucks. Nr. 1907/2019)

23.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2466/2019)

24. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Thema "Verlängerung Bündnis für Wohen" - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2117/2019)

24.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2332/2019)

24.2. und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2333/2019)

25. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu LED Ampelsignalen
(Drucks. Nr. 1477/2019)

26. A N T R Ä G E

26.1. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur sofortiger Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße
(Drucks. Nr. 2185/2019)

27. Grundstücksangelegenheiten

27.1. Grundstücksverkauf in Kirchrode
(Drucks. Nr. 2011/2019 mit 4 Anlagen)

27.2. Verkauf Spittastraße
(Drucks. Nr. 2225/2019 mit 4 Anlagen)
27.3. Verkauf des Grundstückes Stockholmer Allee / hintere Brüsseler Straße
(Drucks. Nr. 2284/2019 mit 3 Anlagen)

27.4. Übernahme von kontaminationsbedingten Mehrkosten
(Drucks. Nr. 2292/2019)

28. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1740/2019 mit 1 Anlage)

28.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1740/2019 N1 mit 1 (bereits übersandt) Anlagen)

29. Berufung und Abberufung von Prüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes

29.1. (Drucks. Nr. 1849/2019)

29.2. (Drucks. Nr. 1850/2019)

29.3. (Drucks. Nr. 2010/2019)



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 30 auf Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER eine Aktuelle Stunde zum Thema "E-Scooter in Hannover: Fluch oder Segen?" mit der Drucks. Nr. 2489/2019 durchgeführt werde.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 23. September 2019 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 19. - NEUFASSUNG: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit der Drucks. Nr. 1766/2019 N1 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26. September 2019 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 27 bis 29 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der Fraktion Die FRAKTION

TOP 2.1.1.
Spielen statt trinken
(Drucks. Nr. 2054/2019)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert
(Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 2054/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist die Verwaltung der Meinung, dass sich dieser Platz aus städtebaulicher sowie rechtlicher Sicht als Spielplatz eignet und wenn ja, kann man abschätzen, inwiefern die Lärmbelästigung durch einen Umbau sinken, oder ggf. sogar steigen würde?

Für den Weißekreuzplatz gibt es keinen Bebauungsplan und damit keine Festsetzung als Grünfläche oder Kinderspielplatz. Faktisch wird der Platz seit vielen Jahren als öffentliche Grünfläche für alle Bevölkerungsgruppen genutzt. Weil er die einzige größere öffentliche Grünfläche in diesem innenstadtnahen Stadtviertel ist, hat er für die Menschen dort eine hohe Bedeutung, für die es in der Nähe keinen Ersatz gibt. Eine Ausweisung als Spielplatz würde ein förmliches Verfahren (Ratsbeschluss) erfordern, weil dadurch die Fläche der allgemeinen öffentlichen Nutzung entzogen würde und nur noch Kindern und Jugendlichen mit ihren Begleitungen zur Verfügung stehen würde. Der Wohnbevölkerung ohne Kinder und auch den in angrenzenden Firmen Beschäftigten wäre damit der Aufenthalt auf dem Platz untersagt.
Bereits im Beteiligungsverfahren für den Weißekreuzplatz wurde dies mehrfach mit der Bevölkerung diskutiert und von den Beteiligten überwiegend für nicht gut befunden, weil der Platz allen zur Verfügung stehen sollte.
Falls der Platz in einen Spielplatz umgebaut würde, wäre die Nutzung tagsüber für die meisten Menschen eingeschränkt. Ob sie dadurch leiser würde, lässt sich so nicht genau beantworten, weil es in hohem Maße von der Spielausstattung und der Nutzungsintensität abhängt.
Die Nutzung von Spielplätzen ist jedoch nach 20 Uhr untersagt. Dieses wird vom städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Insofern wäre eine Lärmbelästigung in den späten Abend- und in den Nachtstunden nicht zu erwarten, wäre bei widerrechtlicher Benutzung aber nicht ausgeschlossen.
Widerrechtliches Betreten durch Dritte außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten ließe sich aus Sicht der Verwaltung bei einer Umgestaltung als Spielplatz nur durch eine Einzäunung und/oder einen Wach- und Schließdienst sicherstellen.

Frage 2:
Wie würde die Verwaltung sicherstellen, dass das Alkoholverbot auf dem Spielplatz durchgesetzt wird und fallen hierfür ggf. Mehrkosten bzgl. Personal oder Einsatzzeiten an?

Die Verwaltung würde das auf jedem Spielplatz in der Landeshauptstadt Hannover geltende Alkoholverbot so durchsetzen, wie auf anderen Spielplätzen auch. Der Ordnungsdienst würde kontrollieren. Da der Ordnungsdienst auch heute einen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Weißekreuzplatz hat, geht die Verwaltung davon aus, dass dauerhaft keine Mehrkosten zu erwarten sind.

Frage 3:
Sind, wie in der Zeitung behauptet wird, die meisten Personen, die am Weißekreuzplatz Alkohol konsumieren, Osteuropäer und stimmt die Verwaltung der Aussage zu, dass man Osteuropäer nicht mit Sozialarbeit erreichen kann, wenn ja: warum und wenn nein: warum nicht?

Auf dem Weißekreuzplatz halten sich sowohl Anwohner*innen mit einer Wohnung im Quartier als auch wohnungslose Menschen auf. Teilweise haben diese einen Migrationshintergrund aus Osteuropa. Bei einer ausschließlichen Nutzung des Weißekreuzplatzes als Spielplatz müsste ein alternatives Angebot für alle aktuellen Nutzer*innen entwickelt werden.
Je nach Tageszeit und Wetterlage ist die Zusammensetzung der Nutzer*innen unterschiedlich. Das Verhalten einzelner Personen aus beiden Personengruppen, die sich zu bestimmten Tageszeiten dort treffen, führt aber immer wieder zu teils massiven Störungen anderer Nutzer*innen und Anwohner*innen. In den Abendstunden gehen die Belästigungen auch von feiernden Partygästen auf dem Weg in die umliegenden Lokalitäten aus.
Ein großer Teil der Platznutzer*innen verhält sich angemessen und stört weder Passant*innen noch andere Platznutzer*innen.
Der Fachbereich Soziales ist mit Straßensozialarbeit regelmäßig am Weißekreuzplatz vertreten. Es werden Beratung und Unterstützung angeboten und in diesem Zusammenhang bei auffällig störendem Verhalten auch auf ein sozial adäquates Auftreten hingewirkt (z.B. Einsammeln und Entsorgen von Müll). Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Unterstützung der einzelnen Personen in ihrer Lebenslage, nicht der ordnungsrechtliche Aspekt.
Trotz der schwierigen Lebenssituation der wohnungslosen Menschen gelingt es immer wieder, in Einzelfällen mit Unterstützung der Sozialarbeit eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen. Diese Arbeit ist jedoch einerseits von der Bereitschaft der Betroffenen abhängig, diese Angebote anzunehmen, andererseits sind aufgrund des rechtlichen Status der Zuwander*innen aus Osteuropa Unterstützungsangebote nur in sehr begrenztem Umfang möglich.

Ratsherr Karger (AfD) fragte vor dem Hintergrund der Bürgerbeteiligung und dem daraus entstandenen Regelwerk, wie oft in den vergangenen sechs Monaten ein Platzverbot verhängt worden sei, wie oft dagegen verstoßen worden wäre und wie oft Verwarn- bzw. Bußgelder erhoben worden wären.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass der städtische Ordnungsdienst, seit dieser über eine entsprechend personelle Ausstattung verfügen würde, mehr als 3.000 Platzverweise ausgesprochen habe. Der städtische Ordnungsdienst habe sicherlich auch am Weißekreuzplatz Platzverweise ausgesprochen, da dieser mehrmals am Tag dort vor Ort sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass nicht bekannt sei, ob sich die Anzahl der ausgesprochenen Platzverweise örtlich zuordnen ließen. Die Verwaltung würde allerdings versuchen eine Antwort dazu zu Protokoll nachzureichen.

Antwort der Verwaltung:
Eine statistische Auswertung ist so kleinteilig nicht möglich. Die Leitung des Ordnungsdienstes schätzt, dass nur am Weißekreuzplatz in den letzten sechs Monaten ca. 50 Platzverweise ausgesprochen worden sind. Anzeigen wurden dort nicht in nennenswertem Umfang aufgenommen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, warum die Landeshauptstadt Hannover nicht, wie z.B. die Stadt Kiel, Sozialhilfe an Nicht-EU-Bürger*innen mit einem Aufenthaltsstatus von unter fünf Jahren auszahlen würde und damit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf ein materielles Existenzminimum folgen würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass zurzeit noch keine geänderte Rechtslage vorliegen würde und dass die Verwaltung somit keine andere Handhabe bedienen könnte, als die, die dem geltenden Recht zugrunde läge. Die Situation sei, dass man diese Menschen tatsächlich nicht in die entsprechenden Hilfesysteme bekäme. Stadträtin Beckedorf betonte, dass die Möglichkeiten einer Beratung, im Besonderen bei Personen, die aus Osteuropa zugewandert wären, sehr gering seien.

Ratsherr Karger (AfD) bemerkte, dass es einen sehr großen zeitlichen Unterschied zwischen einem Platzverweis (mehrere Stunden) und einem Platzverbot (eine Woche) gäbe. Es sei deshalb merkwürdig, dass derart differenzierte Sachverhalte nicht separat gelistet würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass den Ordnungsbehörden das Instrument eines Aufenthaltsverbots nicht nur für ausgesuchte Orte in Hannover zur Verfügung stünde. Dieses stünde den Ordnungs- und Polizeibehörden jederzeit zur Verfügung und würde eingesetzt, wenn wiederholt gegen ausgesprochene Platzverweise verstoßen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, was für einen Zeitraum ein Platzverweis umfassen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass ein Platzverweis für den Tag gelten würde, an dem dieser ausgesprochen worden sei.


TOP 2.1.2.
"LHH, die Baumeisterin"
(Drucks. Nr. 2055/2019)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 2055/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Wohneinheiten sind derzeit a) in Planung, b) in Planung und genehmigt, c) im Bau und hält die Verwaltung den Bau von insgesamt 20.000 Wohnungen bis zum Jahr 2030 für realistisch?

a) Im Zuge der Hannoverschen Wohnbauflächeninitiative sind seit 2013 für ca. 10.000 Wohnungen Flächen im Zuge von Bauleitplänen geplant und mit Satzungsbeschlüssen gesichert worden. Aktuell sind ca. 1.900 Wohnungen im Bau.
b) Im Jahr 2019 sind von Januar bis September für ca. 1.700 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt worden.
c) Zusätzlich zu den unter Buchstabe a) genannten 10.000 Wohnungen, für die seit 2013 bis heute Baurechte geschaffen wurden, plant die Verwaltung mittelfristig bis 2025 weitere Satzungsbeschlüsse für ca. 10.000 Wohnungen planerisch zu begleiten. Über den genannten Zeitraum hinaus stelle die Verwaltung keine Prognosen an.

Frage 2:
Wie schätzt die Verwaltung die Kompetenz von Einzelpersonen ein, die mit ihren Aussagen versprechen, Großprojekte wie Kronsberg Süd oder die Wasserstadt Limmer zum Zeitpunkt X fix abgeschlossen zu haben?

Die Verwaltung sieht sich nicht befugt, die Kompetenz von Personen, die sich planerischen Themen äußern, zu beurteilen.

Frage 3:
Setzt die Verwaltung der LHH derzeit konsequent die Sicherung ihrer Belegrechte durch die Bündelung der Bundes-, Landes-, Regions- und LHH-Zuschüsse durch und wenn nein, wie viele Wohnungen fallen jährlich aus der Sozialbindung?

Die Landeshauptstadt Hannover hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um auslaufende Sozialbindungen aufzufangen und den Bestand an Belegrechtswohnungen zu erhalten bzw. zu erweitern. So haben sich die Stadt und die hannoversche Wohnungswirtschaft in der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 darauf verständigt, dem prognostizierten Bindungsende und damit dem Verlust von ca. 2.000 Belegrechten in der Zeit zwischen 2016 und 2020 durch Gegensteuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Vertraglich ist zwischen der LHH und der hannoverschen Wohnungswirtschaft vereinbart, 2.000 Belegrechte bis zum Jahr 2020 zu schaffen und zwar durch die Verlängerung bestehender sowie den Erwerb von neuen Belegrechten – sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Aktuell sind davon ca. 1.870 Belegrechte durch Neubau bzw. Absicherung bestehender Bindungen gesichert. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Ablauf der derzeit gültigen Vereinbarung im Jahr 2020 die vereinbarte Zielzahl sogar überschritten wird.
Beim Verkauf von städtischen Grundstücken bzw. bei der Schaffung von (neuem) Baurecht für Wohnbebauung sichert die Stadt über städtebauliche Verträge insbesondere auch die Schaffung von Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten für Bezieher kleiner bis mittlerer Einkommen im Rahmen einer dreißigprozentigen Sozialquote. Im Gegenzug besteht für die Investoren die Möglichkeit, dafür Wohnungsbaufördermittel des Landes Niedersachsen, der Region Hannover und aus dem kommunalen Programm der Landeshauptstadt in Anspruch zu nehmen. Durch die Möglichkeit, bei den Bauvorhaben die Mittel von Stadt, Land und Region kumulativ einzusetzen, werden attraktive Anreize für die Schaffung von Sozialwohnungen geboten.
Eine Bündelung der Fördermittel kann nur auf Wunsch der Antragsteller*innen erfolgen. Allerdings erhöht sich durch die Bündelung nicht die Anzahl der Sozialwohnungen, vielmehr erhöht sich nur die Förderung pro Wohneinheit.
Das Land Niedersachsen hat durch eine Programmänderung die Förderbedingungen seit dem 01.07.2019 erheblich verbessert. Die Anpassung des städtischen Förderprogramms befindet sich zurzeit in der Beschlussfassung des Rates.
Bei der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln z. B. in Gebieten der Programmkulisse „Soziale Stadt“, verpflichtet die Stadt die Investoren auch grundsätzlich, Sozialwohnungen – i. d. R. mit Belegrechten – zur Verfügung zu stellen.
Im Wohnungsbestand werden von der Verwaltung durch die alljährlichen Laufzeitverlängerungen von Aufwendungszuschüssen (siehe Beschlussdrucksachen bspw. Drucksache Nummer 0462/2019, 0413/2018, 0400/2017, 0678/2016 und weitere des Rates) Belegrechte weiterhin erhalten. Zusätzlich werden dadurch auch die Mieten auf einem Niveau gehalten, das es Transferleistungsbeziehenden ermöglicht, die Wohnungen (weiterhin) anzumieten. Daneben werden zur Ausweitung städtischer Belegrechte Kooperationsverträge und Belegrechtsvereinbarungen mit Wohnungseigentümern als Instrumente genutzt. Das Land Niedersachsen hat zum 01.07.2019 erstmals die Einwerbung von Belegrechten als Fördergegenstand in sein Programm aufgenommen.
Die Verwaltung nutzt konsequent Ihre Möglichkeiten, um den Bestand an Belegrechtswohnungen konstant zu halten, oder – soweit möglich – sogar auszubauen.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) fragte, welche Maßnahmen die Verwaltung gegen knapper werdende Baugrundstücke ergreifen würde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung neben den etwa 10.000 Baurechten und den durch den Rat beschlossenen Bauleitplänen bis Mitte der zweitausendzwanziger Jahre weitere Flächenpotentiale, in der Größenordnung von 10.000 Wohneinheiten, in Planung nehmen wolle. Dazu gehörten die Projekte Schwarze Heide und die Freiherr von Fritsch Kaserne. Im kommenden Jahr würde man den zweiten und dritten Bauabschnitt der Wasserstadt aufnehmen. Stadtbaurat Bodemann verwies auf die Höhendiskussionen und erörterte, dass oftmals Bedenken aus dem nachbarschaftlichen Umfeld vorgebracht und um einheitliche Bauhöhen gebeten würde. Die Verwaltung sei grundsätzlich immer bemüht derartigen Wünschen zu entsprechen. Allerdings sei man ebenso an Zielzahlen gebunden und verträte deshalb die Ansicht, dass an der einen oder anderen Stelle durchaus höher gebaut werden könnte.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, welchen Nutzen der Stadtbaurat höher einschätze, eine Förderung für mehr Wohnraum insgesamt oder die Kumulation von Förderung pro Wohneinheit.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er persönlich beide Wirkungen gut fände. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass man in den vergangenen Jahren in Deutschland auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften ein bisschen zu wenig an die Wohnbauförderung gedacht habe und dass nicht zuletzt deswegen die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2013 ein kommunales Wohnbauförderprogramm aufgelegt habe. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass Hannover, anders als andere große Kommunen, zum Glück in der Lage sei, ein eigenes Wohnraumförderprogramm darzustellen. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass man damals das Förderprogramm dahingehend entwickelt habe, dass im Besonderen die Kombinationsfähigkeit mit anderen Fördertöpfen gegeben wäre. Das sei insofern wichtig, dass die Baupreise in den vergangenen vier Jahren um 15 % gestiegen wären, sodass man mehr Fördergeld pro Wohnung einsetzen müsste, um letztendlich die Bauherren in die Lage zu versetzen, einigermaßen bankgerechte Eigenkapitalrenditen herstellen zu können. Deshalb sei die Mehrförderung pro Wohneinheit bei steigenden Baupreisen von großer Bedeutung. Darüber hinaus sei es ebenso wichtig, mehr Fördermittel für mehr Wohnraum in den Markt zu bekommen. Stadtbaurat Bodemann bemerkte abschließend, dass diese beiden Aspekte in der heute noch zur Beschlussfassung anstehenden Drucksache zur Wohnraumförderung abgebildet würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Wohneinheiten im Verlauf der Wohnungsmarktprognose und Bilanz der Geberstudie des Wohnkonzeptes 2025 im Zeitraum 2012 bis 2025 gebaut werden. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, wie viele Wohnungen im benannten Zeitraum abgängig waren bzw. abgängig würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass im Zeitraum 2014 bis 2018 6.500 Wohnungen fertiggestellt worden wären. Im Zeitraum 2013 bis 2018 seien Baugenehmigungen für etwa 10.000 Wohnungen erteilt worden. Baufertigstellung nach Jahren: 2013 = 650 Wohnungen, 2014 = 1.050 Wohnungen, 2015 = 1.232 Wohnungen, 2016 = 867 Wohnungen, 2017 = 1.106 Wohnungen und 2018 = 1.526 Wohnungen. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung eine Aufstellung zu den vom Markt verschwundenen Wohnungen für den benannten Zeitraum zu Protokoll nachreichen müsste, wenn dazu überhaupt Zahlen erhoben worden wären.

Antwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung liegt kein Zahlenmaterial zu dem vom Markt verschwundenen Wohnraum vor.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte vor dem Hintergrund der anstehenden Arbeiten zu den Wohnungsbauförderprogrammen, wie viele Stellen in der Bauverwaltung unbesetzt wären, ob deshalb Aufgaben ausgelagert werden müssten und ob die zeitlichen Rahmenpläne eingehalten werden könnten.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung allein im Jahr 2019 1.700 Wohnungen genehmigt habe. Aus dieser Zahl gehe hervor, dass die Verwaltung in Bezug auf Flächenbereitstellung und Genehmigung deutlich in Führung läge, da deutlich mehr gebaut werden könnte, als dass aktuell der Fall sei. Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass man den glücklichen Umstand vermelden könnte, dass zusätzliche Stellen im Bereich Bauordnung besetzt werden dürften. Im Monat August hätten drei Personen ihre Tätigkeit in der Bauordnung aufgenommen und am 1. Oktober würden noch einmal fünf oder sechs Personen dazukommen. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass sich die Einarbeitungszeiten in Grenzen halten würden, da all diese Personen aus dem Arbeitsumfeld der Bauordnung stammen würden. Darüber hinaus habe man die Berentungen im Blick, um frühzeitig für Ersatz für ausscheidende Mitarbeiter*innen sorgen zu können. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass in Bezug auf die Einwohner*innenzahlen und der damit verbundenen Wohnraumförderung zukünftig auch die Anzahl der Mitarbeiter*innen anzupassen wäre.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob der Wohnungsneubau im Vergleich zu den Sanierungen vorrangig behandelt würde und ob abzusehen sei, dass sich die Wartezeiten in Hinblick auf Sanierungen zukünftig eher verlängern oder verkürzen würden.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Verwaltung, gemäß vierter Säule des Hannoverschen Wohnkonzeptes 2025, mit großem Engagement nach wie vor und anhaltend Städtebauförderungsmittel einwerben würde, um den bestandserhaltenden Wohnungsbauunternehmen diese Fördermittel auch zur Verfügung stellen zu können. Der Bestand sei der Verwaltung als Fördergeber ein wichtiges Anliegen. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die hanova Wohnen zudem immer wieder darauf verweisen würde, dass der Erhalt, die Modernisierung und die Zukunftsfähigkeit des Bestandes von großer Bedeutung sei. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass diese Intention auf die Wohnungsbauwirtschaft insgesamt übertragen werden könnte. Gerade in den Zeiten, in denen dem Wohnungsneubau weniger Bedeutung beigemessen worden wäre, seien vermehrt energetische Sanierungen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit vorangetrieben worden.

Ratsherr Semper (CDU) fragte vor dem Hintergrund einer ihm weitergeleiteten E-Mail, ob Bauherren nicht erwarten könnten, dass Bauanträge nach ihrem Eingang bearbeitet würden und ob nach der Anstellung der sieben zusätzlichen Mitarbeiter*innen eine vernünftige Vertretungsregelung organisiert werden könnte.

Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass er sich wünschen würde, dass zukünftig derartige E-Mails an ihn weitergeleitet würden. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass Menschen sicherlich nicht absichtlich krank würden. Darüber hinaus würden Bauanträge natürlich nach Eingang bearbeitet. Allerdings bestünde die Problematik, dass der eine oder andere Antrag nicht vollständig sei und dass dann im Verlauf der Wartezeit andere Anträge vorgezogen würden. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass derartige E-Mails an ihn weitergeleitet werden mögen, damit direkt darauf eingegangen werden könnte. Stadtbaurat Bodemann sagte abschließend, dass er die Antwort, falls gewünscht, auch als carbon copy (c.c.) an die jeweiligen Ratsmitglieder versenden würde.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob das Bauen mit der Zuwanderung in Hannover Schritt halten könnte.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass ein wichtiger Indikator der Wohnungsbauentwicklung sei, wie viele Flächen in einer Stadt Baurecht hätten und wie viele Grundstücke insgesamt für den Wohnungsbau zur Verfügung stünden. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover bis zum Jahresende mehr als 2.000 Wohneinheiten genehmigen würde. Dabei sei nicht davon auszugehen, dass die Wohnungsbauwirtschaft mehr als 1.600 Wohnungen bauen würde. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass es auch abhängig von der Leistungsstärke der Bauwirtschaft sei, wie viele Wohnungen bis zum Jahresende entstehen könnten. In Hannover habe man Vorsorge dafür getroffen, dass ausreichend Areale bis weit in die zweitausendzwanziger Jahre vorhanden wären. Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass sich die Verwaltung den Herausforderungen zu Schulen und Kindertagesstätten zu stellen habe. Dabei seien explizit die räumlichen Anforderungen in den Fokus zu stellen und Lösungen umzusetzen, die der Verwaltung sicherlich nicht allumfassend zusagen würden. Stadtbaurat Bodemann hob hervor, dass die Verwaltung die benötigten Kapazitäten langfristig auch hochbaulich zur Verfügung stellen würde. Allerdings benötige man für das Bauen entsprechend Zeit, sodass Container temporär die Bedarfe bedienen müssten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie die Verwaltung das Instrument der Baugebote einschätzen würde. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Verwaltung die Ansicht teilen würde, dass die Wohnungspolitik in Hannover nicht erfolgreich sei, da die Mietsteigerungen immer noch oberhalb der Lohnerhöhungen angesiedelt seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Wohnungsbauwirtschaft in den Jahren 2013 bis 2018 von den 8.052 genehmigten Wohneinheiten ungefähr 6.000 umgesetzt habe. Es sei deshalb nicht so, dass im Übermaß genehmigte Wohneinheiten nicht umgesetzt worden wären. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass Baugebote in dieser Relation nicht erforderlich wären.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass jährlich 1.600 Menschen nach Hannover kämen und das jährlich 1.600 Wohnungen gebaut würden, damit die Zugewanderten alle eine Wohnung erhalten könnten.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass die Verwaltung versuche den prognostizierten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung durch entsprechendes Engagement in der Wohnungspolitik zu begegnen. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sei unter anderen der Tatsache geschuldet, dass zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu wenig Wohnungsbau stattgefunden habe. Man würde nun versuchen, diese Nachlässigkeiten in den zweitausendzwanziger Jahren zu kompensieren. Der Verwaltung sei darüber hinaus natürlich auch bewusst, dass der angespannte Wohnungsmarkt Auswirkungen auf die Mietpreise habe. Allerdings befände sich Hannover im Großstädtevergleich bei den Mieten im unteren Mittelbereich.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erwiderte, dass laut Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion die Bestandsmieten in Hannover im Zeitraum 2012 bis 2018 von 6,22 € auf 6,86 € gestiegen wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er bereits darauf hingewiesen habe, dass die Steigerung beachtlich, jedoch im Deutschlandvergleich überschaubar sei. Zudem würde die Initiative, wonach in 2020 mehr als 2.000 Belegrechte zusätzlich realisiert werden sollten, dem Abwärtstrend in der Sozialbindung entgegenwirken.


TOP 2.2.
Anfrage der SPD-Fraktion zur Interkulturellen Bildungsarbeit
(Drucks. Nr. 2056/2019)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Gamoori (SPD) aus Drucks. Nr. 2056/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Nach welchen Kriterien sind bislang die beteiligten Schulen ausgewählt und ließen sich die Kriterien auch auf weitere Schulen anwenden?

Fachkräfte für Interkulturelle Bildungsarbeit werden an folgenden Schulen auf der Grundlage der jeweils nachfolgend benannten Drucksachen gefördert:
· Grundschule Mühlenberg (DS 0335/2018 N1, seit dem 1.5.2018)
· OBS Peter-Ustinov-Schule (DS 0444/2018, seit dem 15.5.2018)
· IGS Kronsberg (DS 1397/2018, seit dem 1.8.2018)
· Grundschulen Tegelweg und Hägewiesen (DS 1252/2019 N1, seit dem 1.8.2019)

Für die Durchführung der Interkulturellen Bildungsarbeit gibt es ein Rahmenkonzept, das Grundlage von beantragten Maßnahmen ist und u. a. die möglichen Tätigkeiten der interkulturellen Bildungsarbeit aufführt.
Ziele der Interkulturellen Bildungsarbeit sind die
· Verbesserung der Bildungssituation der Schüler*innen mit Migrationshintergrund
· Stärkung der Erziehungskompetenz und der Interaktion zwischen Schule und Eltern
· Unterstützung der Schule bei der Integration und Beschulung der Schüler*innen

Alle aufgeführten Schulen verfügen über einen überproportional hohen Anteil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Dies führt in der Kommunikationsstruktur der Schulen zu kulturellen und verständigungsspezifischen Problemen. Die Schulen konnten daher nachvollziehbar einen Bedarf an interkultureller Bildungsarbeit begründen.
Mit den bisher bewilligten Maßnahmen wurde auf diese Bedarfe der Schulen reagiert. Das Rahmenkonzept beschreibt die Bedarfe durch das Aufzeigen der notwendigen Tätigkeiten, wobei die Schwerpunkte von Schule zu Schule variieren. Dabei wurde auch die bereits länger erfolgreich bestehende Arbeit in dem Themenfeld („Interkulturelle Schulassistenz“ an der Peter-Ustinov-Schule bzw. der IGS Kronsberg) in eine nachhaltige Perspektive überführt.
Grundsätzlich lassen sich die Kriterien auch für weitere Schulen anwenden. Mit den bewilligten Maßnahmen sind die Mittel von 120.000 € ab dem Haushaltsjahr 2020 allerdings komplett ausgeschöpft. Weitere Bedarfe könnten nicht bedient werden, auch wenn die Bedarfe und Voraussetzungen gegeben wären.

Frage 2:
Wie wurden die beteiligten Schulen bisher unterstützt, welche Erfahrungen haben sie mit der Unterstützung gemacht und wie bewertet die Stadtverwaltung deren Einsatz?

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt alle benannten Schulen in vielfältiger Weise:
· Anbahnung der Maßnahmen durch Recherche und Gespräche mit Vertreter*innen der Schulen, aber auch Stadtteilrunden, um den Bedarf festzustellen
· Vermittlung von Trägern, die Erfahrungen mit der Arbeit in diesem Themenfeld haben
· Abwicklung der Vergabe der Mittel und des dazu notwendigen Antragsverfahrens mit den Trägern
· Auswertungsgespräche und Vernetzung der eingesetzten Fachkräfte, um Wirkungen deutlicher aufzuzeigen, Möglichkeiten der Verbesserung des Angebots zu entwickeln und die Fachkräfte weiter zu professionalisieren (in Vorbereitung).

Die durch die Träger eingesetzte, geschulte und sprachversierte Fachkraft unterstützt die Schule bei der Ansprache und Kommunikation mit den Eltern (konkrete Maßnahmen vgl. nächster Absatz). Insbesondere werden Eltern erreicht, die bislang eine Hemmschwelle gegenüber der Schule bzw. dem Bildungssystem haben, die unter anderen durch Sprachprobleme bedingt sind.
Grundsätzlich wird die Maßnahme von allen Beteiligten als erfolgreich und sinnstiftend erlebt. Laut Berichtsbögen für die in 2018 durchgeführten Maßnahmen wurde eine Vielzahl von Eltern erreicht und bei ihrer Erziehungsaufgabe im Hinblick auf den Schulbesuch ihres Kindes unterstützt. Ein Schwerpunkt lag dabei in der Unterstützung bei Anträgen und der damit verbundenen Beratung. Über informelle Kontakte und niedrigschwellige Angebote (z.B. Kochen, Basteln) entstanden weitere Beratungs- und Informationsgespräche zu anderen Themen. Zudem kam der Sprach- und Bildungsverständnisvermittlung in Einzelgesprächen mit den Eltern und Vertreter*innen der Schule eine hohe Bedeutung zu. In einigen Fällen ist es gelungen, über ein größeres Verständnis auch eine schnelle Verhaltensänderung der Eltern und auch der Kinder zu erreichen.

Bewertung der Schulträgerin:
Die Interkulturelle Bildungsarbeit unterstützt die Schulen in der geschilderten Weise maßgeblich bei der Zusammenarbeit mit Eltern, die aufgrund von kulturellen und sprachlichen Barrieren mit den Anforderungen des Bildungssystems nicht vertraut sind. Durch die vielfältigen Unterstützungsdienstleistungen gelingt es die Zusammenarbeit zwischen Schulen und diesen Eltern zu verbessern und die Schulen zu entlasten. Gleichzeitig werden die eingesetzten Fachkräfte über die Arbeit professionalisiert und verstärken durch ihre Arbeit das Vertrauen in das Bildungssystem, was einen zusätzlichen integrativen Effekt für die Stadtgesellschaft hat.


Frage 3:
Welche Planungen gibt es, um weitere Schulen eine interkulturelle Fachkraft zu ermöglichen?

Aktuell gibt es keine konkreten Planungen zur Ausweitung des Angebots, da die finanziellen Mittel erschöpft sind.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, welche beruflichen Qualifikationen interkulturelle Fachkräfte mitbringen müssten. Ratsfrau Iri fragte vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ferner, wie schnell die Stellen besetzt werden könnten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die interkulturellen Fachkräfte keine festgelegte Professionalität vorweisen müssten. Diese müssten mehrsprachig und interkulturell gebildet sein. Diese müssten sich im Bildungssystem hervorragend auskennen und über eine gewisse Kontaktfreudigkeit verfügen. Die Verwaltung habe festgestellt, dass Kenntnisse über die eigenen kulturellen Wurzeln und ein insgesamt hohes kulturelles Verständnis hervorragend dazu beitragen würden, dass sowohl bei den Schulen als auch bei den Eltern, wechselseitig für die Anerkennung der jeweiligen kulturellen Werte und Normen sorgen würden. Stadträtin Rzyski erörterte, dass man zum Teil auch Kräfte über die Stadtteilmütter und Stadtteilväter gewinne und diese über das Programm Rucksack unterstützen würde. Zurzeit seien überwiegend Frauen im Einsatz, die aus der Stadtteilarbeit hervorgegangen seien. Die interkulturellen Fachkräfte würden keine Vollzeittätigkeit ausüben, sondern im Rahmen einer niedrigschwelligen Nebentätigkeit agieren.

Ratsherr Jeng (CDU) fragte, welches System die Verwaltung nutze, um prüfen zu können, welche Fortschritte sich durch den Einsatz der interkulturellen Fachkräfte ergäben.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass die interkulturelle Bildungsarbeit ein Baustein zur Stärkung der Schulen insgesamt darstellen würde. Die interkulturelle Bildungsarbeit habe vor allem das Ziel, dass die Kooperation zwischen den Familien und den Schulen verbessert würde. Es gehe letztendlich darum, mehr Eltern durch Gespräche und Elternarbeit in das Schulleben zu integrieren. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass Fortschritte daran zu erkennen wären, wie viele Eltern an schulischen Aktivitäten teilnähmen. Die Schulen selbst müssten dazu einen Antrag mit Problembeschreibungen, wie z.B. Sprachbarrieren, Verständnis- oder Interessenskonflikten, stellen. Der Erfolg der interkulturellen Bildungsarbeit würde unter andern anhand von Rückmeldeformularen der Schulen analysiert. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass über die Projekte „Schule mit besonderen Herausforderungen“ und „Schule Plus“ eine Konkretisierung stattgefunden habe. Dazu habe man mit der Landesschulbehörde gemeinsam in Schulentwicklungsteams ein Jahr zusammengearbeitet, um ergründen zu können, welche vorab formulierten Probleme einen Fortschritt erfahren hätten. Der Erfolg lasse sich beispielsweise an Teilnehmerzahlen bei schulischen Veranstaltungen, an Leistungskurven der Schüler*innen und an der Atmosphäre insgesamt an den Schulen messen. Stadträtin Rzyski informierte darüber, dass die Verwaltung im Oktober 2019, gemeinsam mit der Landesschulbehörde, eine intensive Analyse der Ergebnisse vornehmen sowie diskutieren würde und diese Ergebnisse dann auch im Schul- und Bildungsausschuss vorstellen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, welche Kriterien zur Aufnahme in das Programm erfüllt sein müssten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass ein wesentliches Kriterium ein überproportional hoher Anteil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund sei.

Ratsfrau Gamoori (SPD) fragte, ob an den Grundschulen Tegelweg und Hägewiesen die Stellen für die interkulturellen Fachkräfte besetzt wären und ob bereits Rückmeldungen der Schulen zum Erfolg der Maßnahmen bei der Verwaltung vorlägen.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Grundschulen Tegelweg und Hägewiesen seit 1. August 2019 an dem Programm teilnehmen würden. Da die interkulturellen Mittler*innen ihre Verträge mit einem Trägerverein abschließen würden, sei der Verwaltung nicht bekannt, ob alle Stellen bereits vergeben wären. Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
Die Stellen sind seit dem 1.8.2019 durch zwei Fachkräfte mit jeweils 19 Wochenstunden besetzt. Anstellungsträger ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige die Stellenbeschreibung der
interkulturellen Fachkräfte mit beruflichen Qualifikationen auszustatten.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass es zu den interkulturellen Fachkräften kein Berufsfeld im engeren Sinne gäbe und dass die Kommunen zudem auch nicht Vertragspartner wären. Das Arbeitsfeld wende sich an Menschen, die auf dem Niveau Sozialassistent*innen oder im Heimatland erworbene, vergleichbare Kompetenzen verfügen würden. Stadträtin Rzyski betonte, dass die Verwaltung kein Interesse daran habe die Hürden höher zu setzen, da diese Stellen nicht exorbitant gut bezahlt würde und man mit den bisher eingesetzten Personen zufrieden sei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Stunden eine interkulturelle Fachkraft im Durchschnitt arbeiten würde, wie hoch der Frauenanteil sei, ob nur Migrant*innen eingestellt worden wären und ob feste Arbeitsverträge, wenn auch in Teilzeit, abgeschlossen worden wären.

Stadträtin Rzyski konstatierte, dass es sich um Honorarverträge handeln würde, dass überwiegend Frauen eingestellt würden, dass ausschließlich Menschen mit Migrationshintergrund angestellt worden seien, da der kulturelle und vor allem der sprachliche Hintergrund vorhanden sein müsste. Stadträtin Rzyski erklärte, dass die wöchentliche Arbeitszeit vollkommen unterschiedlich sei und bot an, dass die Verwaltung konkrete Angaben zu den Verträgen zu Protokoll nachreiche.

Antwort der Verwaltung:
Im Durchschnitt arbeiten die Fachkräfte rund 19 Wochenstunden, von den insgesamt für diese Tätigkeiten eingestellten sechs Personen sind vier weiblich, alle Personen haben eine Migrationsgeschichte (und verfügen dadurch über entsprechende Herkunftssprachen, insbesondere arabisch). Die Personen sind alle sozialversicherungspflichtig angestellt und werden in der Regel nach Haustarifen – angelehnt an den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) – entlohnt.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Integrationslots*innen ebenfalls im schulischen Bereich eingesetzt würden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass eine Qualifizierung zur Integrationslotsin / zum Integrationslotsen die Anstellung als interkulturelle Fachkraft sicher nicht verhindern würde.


TOP 2.3.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Elterninitiativen im Spannungsfeld von Raumanforderungen und dem Hannoverschen Immobilienmarkt
(Drucks. Nr. 2057/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.4.
Anfrage der SPD-Fraktion zur Reform der Grundsteuer
(Drucks. Nr. 2058/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.5.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 2202/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.6.
der Gruppe LINKE & PIRATEN

TOP 2.6.1.
zur Sanierung des Brücken- und Straßennetzes in Hannover
(Drucks. Nr. 2390/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.6.2.
zum Verkauf bzw. Privatisierung von öffentlichen Wohneigentum seit den 1990er Jahren
(Drucks. Nr. 2401/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.7.
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz
(Drucks. Nr. 2160/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.
Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 2507/2019)

Mit 56 Stimmen gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2507/2019.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.
Einstellung des Förderprogramms Kleingärten
(Drucks. Nr. 1855/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie es zu der Entscheidung gekommen sei, dass der Bezirksverband der Kleingärtner die Förderung nicht mehr annehmen wolle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass das Förderprogramm in einer Zeit entstanden sei, als es bei den Kleingärten einen großen Leerstand gegeben habe. Deshalb habe der Bezirksverband eine Möglichkeit gesehen, mit der Förderung die Leerstände zu kompensieren. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass es aktuell keine nennenswerten Leerstände, sondern vielmehr Wartelisten gäbe. Der Bezirksverband sähe deswegen keine Notwendigkeit mehr darin die Parzellen über die Förderung zu füllen. Zudem sei die Förderung mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden, den der Bezirksverband nicht mehr leisten könne und wolle.

Herr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Einstellung der Förderung für falsch halte. Ratsherr Jacobs konstatierte, dass der Bezirksverband der Kleingärtner wieder einmal über viele Köpfe hinweg entschieden habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass der Rat der Stadt mit dem Kleingartenkonzept im Jahr 2016 beschlossen habe, dass 20.000 Kleingärten erhalten bleiben sollen. Man habe darüber hinaus entschieden, dass zusätzliche Kleingärten entstehen sollen. Darauf habe man sich trotz der Tatsache verständigt, dass vorrangig umfangreiche Wohnbebauung stattfinden müsste, um den Schlüssel von 1 zu 12 für Kleingarten zu Etagenwohnung beibehalten zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass sich die Anzahl der Kleingärten mit dem Wohnungsetagenbau in Hannover erhöhen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) regte an, dass man sich mit den einzelnen Kleingartenvereinen über Förderprogramme austauschen sollte. Denn die Tatsache, dass keine Leerstände vorhanden wären, seien nicht dazu angetan, dass ein sozialer Ausgleich einfach so abgeschafft würde. Zudem die Kleingärten, aufgrund der Wohnungsnot, als Übergangswohnraum genutzt werden könnten. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen könne.

Ratsherr Kreisz (SPD) wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Bezirksverband der Kleingärtner verhandelt habe und dass dieser darum gebeten habe, das Förderprogramm zu beenden.

Ratsherr Engelke (FDP) monierte, dass einfach nur Forderungen nach anderen Lösungen vorgetragen würden, ohne dass irgendwelche eigenen Vorschläge oder Anträge formuliert würden. Darüber hinaus würden wieder einmal völlig unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass es sich bei der vorliegenden Drucksache ausschließlich um eine Vertragsangelegenheit handeln würde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies den Vorsitzenden der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wiederholt darauf hin, dass das Wohnen auf Kleingartenflächen verboten sei. Darüber hinaus habe die Verwaltung in der heutigen Sitzung bereits darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kleingartenflächen vorbereitet würden. Ratsherr Bindert unterstrich, dass der Bezirksverband der Kleingärtner explizit verlangt habe, dass das Förderprogramm beendet werden möge.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) monierte, dass die Verwaltung nur mit dem Bezirksverband der Kleingärtner verhandelt habe. Beigeordneter Machentanz bemerkte ferner, dass sicherlich jedem Ratsmitglied bekannt sei, was mit sinnvollen Anträgen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN letztendlich passieren würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Bezirksverband der Kleingärtner einen Generalpachtvertrag abgeschlossen habe und dass der Bezirksverband dann wiederum mit den einzelnen Kleingartenvereinen Pachtverträge abgeschlossen habe. Deshalb sei ausschließlich der Bezirksverband der Kleingärtner Ansprechpartner der Landeshauptstadt Hannover, wenn es um derartige Förderprogramme gehe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass der Rat der Stadt mit der vorliegenden Drucksache über die Einstellung eines Förderprogramms, mit dem Ziel einkommensschwache Personen dazu zu befähigen einen Kleingarten zu pachten, beschließen solle. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass die Tatsache, dass fast alle Kleingartenflächen vergeben wären, kein Argument dafür sein dürfte das Förderprogramm zu beenden. Denn die Einstellung der Förderung würde definitiv nicht dazu führen, dass mehr Einkommensschwache an freie Kleingartenflächen herankommen könnten. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da diesbezüglich keine Alternativen für einkommensschwache Personen vorgelegt worden wären.
Mit 50 Stimmen gegen 9 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Einstellung des Förderprogramms Kleingärten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1855/2019 mit 1 Anlage.

TOP 30.
Antrag der Fraktion die Hannoveraner auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "E-Scooter in Hannover: Fluch oder Segen?"
(Drucks. Nr. 2489/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der antragstellenden Fraktion DIE HANNOVERANER beginnen. Danach folgten die Fraktionen und die Gruppe in der Reihenfolge ihrer Fraktions- bzw. Gruppenstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rolliere.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die E-Scooter verbotener Weise auf dem Fußweg gefahren würden, dass zum Teil zu zweit darauf gefahren würde und dass die „Fahrzeuge“ überall im Weg stünden. In den ersten Wochen habe es bereits mehrere schwere Unfälle gegeben. Allein die Berliner Charité habe schon 70 Patienten mit Knochenbrüchen behandeln müssen, wobei in den allermeisten Fällen die E-Scooter-Fahrer schuld gewesen seien. 47 % der Nutzer*innen wären die Strecke, laut Umfrage, ansonsten zu Fuß gegangen und nur 8 % hätten den Scooter anstelle des Kraftfahrzeuges genommen. Das würde zeigen, wie auch das Bundesumweltamt festgestellt habe, das die E-Scooter, weder eine gute Alternative zum Fahrrad oder Auto wären, noch einen Beitrag zur Verkehrswende leisten könnten. Durchschnittlich würden Kunden mit dem E-Scooter 2,5 km zurücklegen. Aber wer mit dem Scooter von der List aus nach Bothfeld fahren wollte, stünde vor Problemen. Denn die Scooter könnten nur da genutzt werden, wo der öffentliche Personennahverkehr perfekt ausgebaut wäre – nämlich in der Innenstadt. Ratsherr Böning fragte, warum es keine Scooter am Fasanenkrug, in Wettbergen oder am Kronsberg gebe. Denn dort wären die Scooter viel sinnvoller als in der City. Ratsherr Böning konstatierte, dass Fahrräder und Scooter die Straßen in der Innenstadt einnehmen könnten, falls die Innenstadt dann doch irgendwann einmal komplett autofrei würde. Ratsherr Böning erörterte, dass die Lithium-Ionen Akkus natürlich ein Thema wären. Denn wie auch bei den E-Automobilen würden diese zur problematischen Umweltbilanz beitragen. Bei einem Pedelec wären nach ca. 165 km die Emissionen aus der Herstellung beglichen, wenn anstelle des Autos ein Pedelec genutzt würde. Allerdings gäbe es für die Scooter dazu noch keine genauen Daten. Die zwei in Hannover ansässigen Betreiber würden für ihre E-Scooter eine Lebensdauer von 12 bis 14 Monaten angeben. Ratsherr Böning sinnierte, dass dieser Zeitraum vielleicht für eine ausgeglichene Umweltbilanz reichen könnte. Aber danach müsste das Gefährt komplett entsorgt werden, da die Akkus fest verbaut wären. Ratsherr Böning betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER natürlich nicht allumfassend gegen diesen neuen Trend wäre. Aber zurzeit würde das Ganze eher wenig optimal ablaufen. Denn zunächst einmal hätten vor der Einführung der Scooter ganz eindeutige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Es wären noch deutlich mehr Kontrollen notwendig, um das Fehlverhalten der Nutzer*innen in den Griff zu bekommen. Ratsherr Böning resümierte, dass die Scooter auch in Hannover einen Beitrag zur Verkehrswende leisten könnten, wenn diese z.B. bis an die Stadtgrenzen genutzt werden könnten und es austauschbare Batterien oder Akkus gäbe, die nachts von E-Vans oder Lastenfahrrädern ausgetauscht würden. Darüber hinaus müsste es ganz eindeutige, von der Verwaltung festgelegte Standpunkte für die Scooter geben. Eine Deaktivierung der Scooter sollte nur an den dafür vorgesehenen Standpunkten möglich sein. Ansonsten sollten die Nutzungsgebühren einfach weiterlaufen. Alternativ könnten die Betreiber auch dazu verpflichtet werden die wild abgestellten Scooter innerhalb von 24 Stunden einzusammeln, da sonst die Entsorgung vorgenommen würde. Ratsherr Böning sagte abschließend, dass die Grundidee mit den E-Scootern gut sei, dass aber bei der Ausführung jede Menge Luft nach oben vorhanden wäre.

Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die Diskussion um ein einziges Verkehrsmittel aus Sicht der Fraktion der SPD grundsätzlich immer zu kurz gegriffen sei. Denn bei jedem neuen Verkehrsmittel sei es wichtig, wo sich dieses letztendlich einordnen würde und welche Ansprüche damit gedeckt werden sollten. Beigeordneter Kelich stellte fest, dass man nach drei Monaten sicherlich keine aussagekräftige Bilanz würde aufstellen können. Man könnte lediglich nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass die Scooter angenommen würden und dass es den Leuten offensichtlich Spaß bereite, sich mit den E-Scootern durch die Stadt zu bewegen. Beigeordneter Kelich erörterte, dass sich die Scooter vor dem Hintergrund des Modalsplits als Nischenprodukt etablierten. Denn die klassischen Formen der Mobilität könnten dadurch nicht ersetzt werden. Deshalb wäre es abwegig, wenn die Scooter in der Öffentlichkeit mit einer Mobilitätswende in Zusammenhang gebracht würden. Beigeordneter Kelich erläuterte, dass die E-Scooter in ihrer jetzigen Form Ausdruck einer Wegwerfgesellschaft wären. Denn nach Aussagen von Betreibern hätten die ersten Produkte bereits nach drei bis vier Monaten komplett entsorgt werden müssen. Beigeordneter Kelich stellte klar, dass eine derart geringe Lebensdauer, auch wenn sich diese zwischenzeitlich geringfügig verlängert habe, ökologisch nicht haltbar sei und nach einem Eingriff des Gesetzgebers auf Bundesebene verlange. Beigeordneter Kelich betonte, dass es sehr wohl einen restriktiven Umgang mit dem Free-Floating-System gäbe. Allerdings sei es zwingend erforderlich, dass diesbezüglich mehr Präsenz der Ordnungsbehörden gezeigt und damit verbunden mehr Kontrollen durchgeführt werden. Entscheidend sei ferner, dass die Betreibenden ihre Nutzer*innen wirksamer über diese Regelungen aufklären müssten. Denn die Straßenverkehrsordnung würde ebenso für die Nutzer*innen der E-Scooter gelten. Im Weiteren ging Beigeordneter Kelich auf die zusätzliche Belastung des Radwegeverkehrsnetzes in Hannover ein. Beigeordneter Kelich machte zum Abschluss deutlich, dass der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ein wichtiges Thema in Zusammenhang mit einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs für die kommenden Jahre sei.

Ratsherr Semper (CDU) führte aus, dass die Fraktion der CDU der festen Überzeugung sei, dass die E-Scooter tatsächlich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten könnten. Ratsherr Semper stellte fest, dass E-Scooter platz- und energiesparend sowie für viele Nutzer*innen vor allem zeitsparend wären. Darüber hinaus sei der Scooter nicht darauf ausgerichtet das Auto zu ersetzen. Die Fraktion der CDU wäre jedoch der Ansicht, dass der Scooter ein Baustein sein könnte, um den innerstädtischen Verkehr und das hoch ausgelastete Netz des öffentlichen Personennahverkehrs zu entlasten. Man sei ferner davon überzeugt, dass die E-Scooter dazu beitragen könnten, den Menschen auf eine relativ niedrigschwellige Ebene das Bewusstsein für die schadstoffarme und vernetzte Mobilität zu schärfen. Ratsherr Semper machte deutlich, dass klare Regelungen für den Umgang mit den Scootern zu erlassen wären und dass Verstöße gegen diese Regelungen konsequent geahndet werden müssten. Zudem müssten sich die Nutzer*innen an den Umgang mit der neuen Technologie gewöhnen. Im Gegenzug müssten sich die anderen Verkehrsteilnehmer erst daran gewöhnen, dass sie Rücksicht auf die Scooter nehmen müssten. Ratsherr Semper stellte abschließend klar, dass Ablehnung sicherlich der einfachste Weg wäre. Allerdings sei das auch nicht der Weg in eine moderne Mobilität.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die E-Roller gern genutzt würden. Diese seien ein umweltfreundliches, platzsparendes und praktisches Fortbewegungsmittel, welches jeder mit durchschnittlicher Sorgfalt unfallfrei bedienen könnte. Es sei nicht anstrengend mit den Rollern zu fahren. Mit den Rollern fahre man, vergleichbar mit dem Fahrrad, zügig am Stau vorbei. Aktuell würden die Durchschnittsnutzer*innen eine Strecke von etwa 2,5 km zurücklegen bzw. ca. 15 Min. damit unterwegs sein. Die E-Scooter würden rechnerisch mit 1 kw/h vierzigmal soweit kommen wie ein Personenkraftwagen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erläuterte, dass man über Erweiterungen nachdenken müsste, wenn die bereits vorhandenen Regelungen nicht ausreichen würden. Dazu gäbe es eine gemeinsam erarbeitete Handreichung des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes, worin Empfehlungen zur Präzisierung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen und zum umweltverträglichen Flottenmanagement, wie z.B. einer Kooperation mit dem Einzelhandel zu Ladestationen in unmittelbarer Nähe zu großen ÖPNV-Knotenpunkten und Mobilitätsstationen für emissionsarme Transportfahrzeuge, die man für Wartung- und Instandsetzungsarbeiten benötige, formuliert habe. Ein Vorschlag des Bundesumweltamtes ziele darauf ab, dass nur Scooter genehmigt würden, die gewisse Umweltkriterien, wie z.B. austauschbare Akkus, Reparierbarkeit oder Ersatzteilverfügbarkeit, erfüllen würden. Grundsätzlich könnten die Verleihsysteme mit E-Rädern, insbesondere für kürzere Einwegfahrten, eine sinnvolle Ergänzung zu einem nachhaltigen, urbanen Mobilitätssystem sein und gemeinsam mit dem ÖPNV den nicht motorisierten Verkehr und anderen Mobilitätsdienstleistungen die Optionsvielfalt, abseits vom privaten PKW erhöhen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass es sich bei den E-Scootern um eine völlig neue, erst im Monat Mai 2019 durch den Bundestag legitimierte Mobilitätsvariante handeln würde. Die Betrachtung des ökologischen Effekts ergäbe nur dann einen Sinn, wenn man voranstelle, welches Verkehrsmittel ersetzt werden sollte. Wenn man beispielsweise Autofahrten mit dem Scooter ersetze, würde sich eine recht gute Bilanz ergeben. Wenn Allerdings nur zum Spaß damit herumgefahren würde, würde der ökologische Effekt wohl ernüchternder ausfallen. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass auch bei E-Bikes zum Teil mit fest verbauten Akkus gearbeitet würde und dass dann auch diese kritisiert werden müssten. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass die überall abgestellten Scooter ein Ärgernis für die Menschen darstellen würden. Allerdings sollte es dann die Aufgabe der Stadt sein, sich um eine bessere Regulierung zu bemühen. Denn die Sharinganbieter wären schon heute in der Lage über ein GPS-Signal die Scooter zu lokalisieren und Verbotszonen einzurichten. Dort könnten die Scooter nicht abgestellt werden, da der Gebührenzähler dort weiterlaufe. Ratsherr Wolf regte an, dass die Verwaltung die Ausweitung der digitalen Verbotszonen vorantreiben sollte. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass der ÖPNV die ökologischste Variante der Fortbewegung sei und dass nur die Lücken im Netz die Angebote der Sharinganbieter attraktiv machen würden. Deshalb sollte über eine vernünftige Koordinierung der Verleihstationen, nämlich an den Knoten- und den Endhaltepunkten des ÖPNV, nachgedacht werden. In diesen Bereichen sollten zudem Ladestationen installiert werden, die ausschließlich mit Ökostrom gespeist würden. Ratsherr Wolf forderte die Anwesenden zur Erstellung eines Gesamtmobilitätskonzepts, mit fahrscheinlosem Nahverkehr, verschiedenen Zubringerversionen und weiteren verfügbaren Möglichkeiten auf, wobei der individuell genutzte Verbrennungsmotor zu ersetzen wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte vor dem Hintergrund der Umweltfreundlichkeit der E-Scooter deutlich, dass die Rohstoffe zur Herstellung der Batterien und Akkus, Lithium und Kobalt, in Zweite und Dritte Welt Ländern, zumeist von Kindern abgebaut würden. Die Scooter würden in China, unter Einsatz von Kohlekraftwerken hergestellt und anschließend unter nicht wirklich klimaneutralen Bedingungen nach Deutschland versandt, wo diese nach dreimonatiger Betriebsdauer dann dem Elektroschrott zugeführt würden. Beigeordneter Hauptstein wies darauf hin, dass für den Betrieb der Scooter der zurzeit nicht unbedingt klimaneutrale, deutsche Strom verwandt würde und dass etliche Kleintransporter durch die Innenstadt führen, um die Fahrzeuge wieder einzusammeln. Darüber hinaus wären 92 % der mit den Scootern zurückgelegten Wege ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Personennahverkehr zurückgelegt worden. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass man die hohe Nachfrage nach dem Produkt natürlich nicht ignorieren sollte. Es sei allerdings paradox, dass ausgerechnet die Friday for Future Generation, die freitags die Schule schwänze, um dem Klimawandel entgegenwirken zu wollen, den Gebrauch der Scooter nachfragen würde. Beigeordneter Hauptstein führte weiter aus, dass die Regeln zur Nutzung in vernünftige Bahnen geleitet werden müssten. Dazu sei es an der Verwaltung und der Polizei möglichst zeitnah, adäquate Konzepte, wie z.B. zum Abstellen der Fahrzeuge, zu entwickeln.

Ratsherr Engelke (FDP) konstatierte, dass die E-Scooter lediglich ein Baustein in Hinblick auf eine Verkehrswende sein könnten. Ratsherr Engelke führte weiter aus, dass Herstellung und Haltbarkeit der Fahrzeuge in Bezug auf den Umweltschutz eher zweifelhaft wären. Allerdings könne man mit dem Scooter kurze Wege relativ schnell überbrücken, wobei der Spaßfaktor recht hoch wäre. Ratsherr Engelke informierte darüber, dass verhältnismäßig viele Unfälle mit Verletzten beim Umgang mit den Scootern passiert wären. Diese Unfälle seien jedoch zumeist unter Alkoholeinfluss zu beklagen gewesen. In Atlanta, Bundesstaat Georgia/USA sei man dem Alkoholproblem mit einer Betriebssperre ab 20:00 bzw. 22:00 Uhr entgegengetreten, wobei sich die Unfälle unter Alkoholeinfluss dadurch fast komplett erledigt hätten. Zudem könnte es sehr hilfreich sein, wenn die Herstellenden und/oder die Verleiher*innen ein Schild mit den wichtigsten Regeln zur Nutzung der Scooter am Fahrzeug anbringen würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass die Akkus der Scooter voll von „seltenen Erden“ wären und dass diese unter schlimmsten Bedingungen in Krisengebieten abgebaut würden. Die Scooter nähmen viel Platz im öffentlichen Raum ein. Diese würden nichtsahnende Fußgänger*innen gefährden. Die Menschen würden faul und nähmen lieber den Scooter, anstatt zu laufen. Die E-Scooter Firmen würden kein Geld dafür bezahlen, dass sie den öffentlichen Raum nutzten und ihren Profit damit erwirtschaften würden. Die Scooter würden keinen ausreichenden Anteil zur Verkehrswende beitragen. Ratsherr Klippert gab zu bedenken was passieren würde, wenn E-Scooter auch noch CO² ausstoßen würden. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass die ganze Stadt voller Autos stünde. Diese verursachten CO² bei der Herstellung und würden dieses auch noch während des Betriebes ausstoßen. Dazu kämen dann auch noch die Feinstaube. Aber was interessiert die Menschen schon die Gesundheit der Kinder und die Meinungen von Wissenschaftlern. Ratsherr Klippert führte weiter aus, dass Automobile in Ballungsgebieten zum Glück nur
20 % der Flächen ausfüllen würden und dass das Einhalten von Regeln den Menschen in Niedersachsen 93 Tote und 20.212 Verunglückte im ersten Halbjahr 2019 eingebracht habe. Ein kleiner Preis für die Autoindustrie – die Mobilität. Ratsherr Klippert forderte die Verteufelung der E-Scooter, da diese einen Fluch biblischen Ausmaßes darstellen würden. Zudem sollten in jedem Haushalt mindestens zwei SUVs (Sport Utility Vehicle) vorhanden sein. Denn dort würden viel mehr Menschen rein bzw. drunter passen, als auf bzw. unter einen Scooter oder ein Fahrrad.

Ratsherr Jacobs (AfD) berichtete, dass eine junge, blinde Frau im Rahmen einer Regionsversammlung gefragt habe, was getan werden könnte um Elektrofahrzeuge und andere neue Verkehrsmittel hörbarer zu machen. Ratsherr Jacobs bat darum, dass man bei allen Maßnahmen für die Stadt daran denken möge, dass es blinde Menschen gäbe und somit einige Dinge zwingend hörbar gemacht werden müssten.


TOP 5.
Änderung der Entgeltordnung der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1691/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 6.
Honorare für die Kursleitungen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1692/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Honorare für die Kursleitungen der Volkshochschule Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1692/2019 mit 2 Anlagen.
TOP 7.
Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, damit die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover aus dem Sozial- und Erziehungsdienst ihre Zulagen mit reinem Gewissen entgegennehmen und weiterhin pünktlich erhalten könnten. Ratsherr Pohl machte deutlich, dass der Tarifvertrag im Jahr 2016 weder dem Kommunalen Arbeitgeberverband, der bei Tarifverträgen zu beteiligen sei, vorgelegt worden wäre, noch dass der Rat der Stadt beteiligt worden sei. Ratsherr Pohl betonte, dass der Verdacht naheläge, dass die Gremien bewusst nicht beteiligt worden wären und dass die Tatsache, dass die vom Kommunalen Arbeitgeberverband verhängte Strafe in Höhe von insgesamt 17.000 € in vier zu zahlende Raten aufgeteilt worden seien, den Vertuschungsversuch weiter untermauern würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und ergänzte, dass auch die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf eine Aufklärung drängen würde, dass man jedoch nicht beabsichtige, dass die Mitarbeiter*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst unter diesem Sachverhalt zu leiden hätten.

Ratsherr Gill (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Man sei darüber hinaus der Ansicht, dass sich der Rat der Stadt schützend vor die Mitarbeiter*innen zu stellen habe.

Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass auch die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Mitarbeiter*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst den Rücken stärken wollten und der vorliegenden Drucksache zustimmen würden. Die zwischen den Tarifpartnern im Jahr 2016 getroffenen Vereinbarungen über die Zahlung einer Zulage für die Mitarbeitenden aus diesem Arbeitsfeld sei im Sinne der Kinder, der Jugendlichen und ihrer Eltern getroffen worden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass die damals Verantwortlichen zu benennen seien. Darüber hinaus fordere die Fraktion der AfD, dass die Verwaltung wirksame Kontrollmechanismen einrichte, um das Übergehen von Zuständigkeiten zukünftig vermeiden zu können. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD dem Tarifvertrag nachträglich zustimmen würde.

Ratsherr Alter (SPD) fragte, ob für die Mitglieder des Rates im Falle einer Beschlussfassung haftungsrechtliche Risiken entstünden.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, dass zum Thema Zulagen eine systematische Betrachtung stattgefunden habe, dass bei allen benannten Punkten eine Klärung herbeigeführt würde und dass man mit dem heutigen Beschluss einen Formfehler rückwirkend heile.

Ratsherr Döring (FDP) hob hervor, dass derjenige seine ganz eigene Auffassung von dem habe wie Kommunalpolitik funktioniere, der dem Rat eine Beschlussfassung zu einem Tarifvertrag vorenthalte, mit dem Arbeitgeberverband die Stückelung der Strafe aushandele sowie das gesamte Verfahren in sich ohne die Beteiligung der gewählten Bürgervertreter*innen durchführen würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) unterstrich, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Verletzung der Beteiligungsrechte aller Ratsmitglieder und um einen Verstoß gegen die Niedersächsische Kommunalverfassung handeln würde. Die CDU-Fraktion wolle unter allen Umständen vermeiden, dass die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung darunter leiden, dass die ehemalige politische Führung Fehler gemacht und sich nicht an Recht und Gesetz gehalten habe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, da man beabsichtige den aufgetretenen Fehler zu heilen. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER weder daran gelegen sei ehemalige Mitarbeiter zu diskreditieren, noch am Wahlkampf teilnehmen würde. Ratsherr Wruck stellte klar, dass der ehemalige Personaldezernent im Sinne der Eltern und deren Kinder sowie den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gehandelt habe. Dabei habe dieser leider zwei Fehler begangen. Zum einen habe er dem Rat der Stadt den Tarifvertrag nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Zum zweiten habe dieser den Kommunalen Arbeitgeberverband nicht beteiligt.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass der Fraktion der SPD sicherlich nicht daran gelegen sei, offensichtliche Fehler herunterspielen zu wollen. Der vorliegende Sachverhalt beschreibe ein ernstzunehmendes Ärgernis. Allerdings würde der Rat der Stadt mit der vorliegenden Drucksache in eine Position versetzt, den Tarifvertrag rückwirkend auf ein rechtssicheres Fundament setzen zu können.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass davon auszugehen sei, dass die handelnden Personen vor drei Jahren sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten. Das bedeute jedoch nicht, dass derartige Fehler lediglich mit einem Achselzucken toleriert würden. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen frühzeitig tiefgreifende Konsequenzen gefordert habe und dass auch die Opposition zur Kenntnis nehmen sollte, dass drei Menschen bei der heutigen Sitzung fehlten. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der vorliegenden Drucksache zustimmen würde.

Beigeordneter Seidel (CDU) stellte klar, dass die Verwaltung dem Rat ausschließlich rechtskonforme Drucksachen zur Beschlussfassung vorlegen dürfte und dass die Drucksache zur Genehmigung von Zulagen für den ehemaligen Büroleiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters mit Sicherheit nicht rechtskonform gewesen sei. Beigeordneter Seidel sagte, dass die Fraktion der CDU seitdem sehr sensibel auf Drucksachen der Verwaltung reagieren würde und dass man deshalb sämtliche Unklarheiten in öffentlichen Diskussionen beseitigt wissen wolle. Beigeordneter Seidel bekräftigte, dass es allein in der Verantwortung des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten gelegen habe, dass sich die Mitglieder des Rates in den vergangenen beinahe drei Jahren, in nicht öffentlichen Gremien, mit Arbeits- Dienst- und Disziplinarrecht auseinanderzusetzen gehabt hätten.

Ratsherr Hirche (AfD) konstatierte, dass das Thema personell viel tiefgreifender wäre und dass die SPD-Fraktion mit ihren Beschönigungen niemanden mehr beschwichtigen könne.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies energisch zurück, dass die Fraktion der SPD die Ernsthaftigkeit des Themas nicht erkennen oder nicht wahrnehmen würde. Die Fraktion der SPD läge äußersten Wert darauf, dass diese Sachverhalte ordentlich aufgearbeitet würden, Lösungen gefunden und Verantwortlichkeiten mit der Kommunalaufsicht geklärt würden.
Einstimmig beschloss der Rat den örtlichen Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Einstellung des Modellprojektes für Institutionen und Organisationen im Rahmen des Förderprogramms Kleingärten
(Drucks. Nr. 1987/2019)
Mit 54 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Einstellung des Modellprojektes für Institutionen und Organisationen im Rahmen des Förderprogramms Kleingärten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1987/2019.


TOP 9.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 N2 mit 5 Anlagen)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1526/2019)

TOP 9.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1620/2019)

Beigeordneter Kelich (SPD) hob hervor, dass es in vorbildlicher Art und Weise gelungen sei, die Änderungswünsche der Stadtbezirksräte zu berücksichtigen. Zudem bewerte man es als absolut vorbildlich, dass die Verwaltung, als Beitrag zum sozialen Gefüge in der Stadt, in das Schallschutzfenster Programm einsteigen wolle. Denn Fakt sei, dass selten diejenigen Menschen mit höheren Einkommen in den lärmintensiven Gegenden wohnhaft wären. Im Weiteren stellte Beigeordneter Kelich den Änderungsantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD vor und erklärte, dass die SPD-Fraktion den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen würde.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der Lärmaktionsplan einen guten Beitrag zum Umweltschutz leisten und zu einer Steigerung der Lebensqualität insgesamt in der Stadt beitragen würde. Darüber hinaus wäre deutlich erkennbar, dass der Lärmaktionsplan eng mit dem Masterplan Mobilität verzahnt sei.

Ratsfrau Jeschke (CDU) gab den Inhalt des Änderungsantrages der Fraktion der CDU wieder.
Mit 31 Stimmen gegen 25 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1620/2019.

Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1526/2019 ab.

Mit 31 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 1620/2019, den Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2688/2018 N2 mit 5 Anlagen.

TOP 10.
Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße.
(Drucks. Nr. 0510/2019 N1 mit 4 Anlagen)


TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1584/2019)
Mit 33 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1584/2019 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 24 Stimmen beschloss der Rat den Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0510/2019 N1 mit 4 Anlagen.

TOP 11.
Wohnraumförderprogramm
(Drucks. Nr. 1462/2019 mit 2 Anlagen)

TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1800/2019)

TOP 11.1.1.
und Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1800/2019
(Drucks. Nr. 2110/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Fortschreibung des Wohnraumförderprogramms begrüßen würde. Es sei allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Anstrengungen nicht ausreichten, um die Mietpreisentwicklungen in Hannover stoppen zu können. Zudem müsse man die Partnerschaft aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP damit konfrontieren, dass das sogenannte Bündnis für Wohnen, in seiner aktuellen Form, den von der GEWOS Studie prognostizierten Bedarf an Wohnungsaufwuchs von 1.190 Wohneinheiten pro Jahr unterschreite. Nachfolgend ging Beigeordneter Machentanz auf die Ursprungsdrucksache, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ein.

Beigeordneter Kelich (SPD) erörterte, dass eine Zustimmung für die Änderungsanträge katastrophale Auswirkungen für das Wohnraumförderprogramm nach sich ziehen würde. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass man die private und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft komplett aus ihrer Verantwortung entlassen würde, wenn man das Wohnraumförderprogramm abschaffe und die gesamten Mittel direkt an die städtische Tochter geben würde. Zudem würde der Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf eine Ghettoisierung hinauslaufen. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass das Wohnraumförderprogramm, das Bündnis für Wohnen 2016 und das Wohnraumkonzept 2025 auf eine gute Durchmischung der Wohngebiete abzielen würden.

Ratsfrau Jeschke (CDU) stellte fest, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum in Hannover gäbe. Deshalb habe sich die CDU-Fraktion diesbezüglich neu orientiert und sei der Ansicht, dass man die gesamten Fördermittel der städtischen Tochtergesellschaft hanova zur Verfügung stellen wolle, um das Thema Wohnungsbau in Hannover besser bewältigen zu können. Gleichzeitig stelle man in Frage, ob die von hanova zu leistenden Zahlungen an die Landeshauptstadt Hannover überhaupt noch zeitgemäß wären.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass man der Intention der Fraktion der CDU, wonach sich die städtische Tochtergesellschaft hanova allein um die Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum kümmern sollte, ablehnen müsste. Denn wenn man diesem Antrag zustimmen würde, dann würden sich die privaten und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaftsunternehmen mit dem Hinweis auf Renditen oder Finanzierungsdeckung und Ähnlichem komplett aus der Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum verabschieden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die anhaltende Diskussion eigentlich unter dem Titel Politik paradox stehen müsste, während die Sozialisten die freie Marktwirtschaft propagiere, würde die bürgerliche CDU-Fraktion ihren Erhard und seine soziale Marktwirtschaft vergessen und einem kommunalen Unternehmen allein die Schaffung von sozial geförderten Wohnraum aufbürden wollen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass der revolutionäre Antrag der Fraktion der CDU zurzeit noch nicht, sondern in etwa zehn Jahren umsetzbar wäre.

Ratsherr Albrecht (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion Hanova stärken wolle. Zudem wäre die Wohnraumförderung keine originäre Aufgabe der Kommunen, sondern dafür würden Fördermittel der Länder und des Bundes zur Verfügung gestellt. Und darauf könnten sich natürlich auch private und genossenschaftliche Wohnungswirtschaftsunternehmen bewerben.

Ratsherr Kelich (SPD) betonte, dass an der Abfrage der Fördermittel erkennbar sei, dass das Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover das Erfolgreichste wäre.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass der Rat der Stadt im Jahr 2013 ein hervorragendes Programm aufgelegt habe. Dies würde genutzt und sei wirksam. Deshalb sollte man dieses auch weiterhin nutzen und wirken lassen.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass das städtische Wohnraumförderprogramm weiterentwickelt und an die kommunalen Bedarfe angepasst worden sei. Zudem würden sich die drei Förderprogramme gut ergänzen, wobei eine Stufigkeit auf die bundes- und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmt worden sei. Die Dinge würden zueinander passen und könnten sich bei einzelnen Investitionen aufaddieren, sodass am Ende ein ordentliches Fördervolumen in Summe in Gang gesetzt werden könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) entgegnete, dass die Tatsache, dass man bei einzelnen Wohnungen in Hannover alle drei Förderprogramme auf eine Wohnung konzentriere zur Folge habe, dass die Stadt weniger Wohnungen fördere, als man fördern könnte.
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, dass die Problematik darin bestünde, dass ohne Kombination der drei Förderprogramme die Preise nicht mehr erreicht werden könnten. Beigeordnete Dr. Markowis wies erneut darauf hin, dass man im Jahr 2013 ein erfolgreiches Programm aufgelegt habe und dass man mit Begeisterung festgestellt habe, dass man dieses nun mit Bundes- und Landesfördermitteln kombinieren könnte.

Beigeordneter Kelich (SPD) konkretisierte, dass die Ausführungen der Fraktion der CDU schlichtweg falsch wären. Denn auch der Stadtbaurat habe im Rahmen der heutigen Fragestunde darauf verwiesen, dass nicht nur die einzelne Wohnung mehr gefördert, sondern dass insgesamt auch mehr Wohnungen gefördert würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass man nicht von einem Erfolg sprechen könne, solange die Mieten schneller ansteigen würden als die Löhne und Gehälter.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1800/2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2110/2019 ab.

getrennte Abstimmung:
Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 1 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1800/2019 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat die Ziffern 2 bis 7 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1800/2019 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat das Wohnraumförderprogramm nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1462/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 12.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 12.1.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 1091/2018 N2 mit 1 Anlage)

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD gegen das Projekt in der Wiesenstraße wäre, da man der Ansicht sei, dass dort keine vernünftige Bürger*innenbefragung stattgefunden habe. Ferner wolle man den Baumbestand an der Stelle erhalten und sei darüber hinaus der Auffassung, dass derartige grüne Oasen, wie in der Wiesenstraße, für die Menschen in der Stadt erhalten bleiben müssten. Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass zwingend darauf zu achten wäre, wie viele Menschen man in Hannover überhaupt aufnehmen und unterbringen könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) verwies zur Bürgerbeteiligung darauf, dass in der Volkshochschule eine Veranstaltung zum Projekt in der Wiesenstraße, unter großer Beteiligung der Anwohner*innen, stattgefunden habe und dass die Verwaltung die Anregungen und Wünsche der Bürger*innen weitest gehend aufgegriffen habe. Zudem habe es die Verwaltung möglich gemacht, dass für sämtliche Bäume, die für das Projekt weichen müssten, Ersatzpflanzungen im betroffenen Stadtbezirk vorgenommen würden.

Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die vorliegende Drucksache ein sehr guter Kompromiss auch in Zusammenhang zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Südstadt sei. Darüber hinaus sei es der Bürger*innenbeteiligung zu verdanken, dass deutlich weniger Bäume als ursprünglich vorgesehen, entfernt werden müssten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an dieser Stelle wieder einmal den Bürger*innenwillen ignorieren würden. Denn es sei Tatsache, dass immer noch 1.000 Unterschriften von Anwohner*innen gegen das Projekt vorliegen würden. Zudem habe der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Südstadt-Bult versprochen, dass 75 % des Baumbestandes erhalten bliebe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemerkte, dass die Fraktion der AfD bei diesem Projekt wieder einmal ausschließlich auf die Zuwanderung eingehen würde. Das eigentliche Problem sei allerdings, dass immer mehr Bürger*innen in das Umland ausweichen müssten, da nicht im ausreichenden Maße bezahlbarer Wohnraum in Hannover vorhanden sei.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass es die Unwahrheit sei, wenn behauptet würde, dass nicht auf die Belange der Bürger*innen eingegangen worden wäre. Ein jeder könne beim Vergleich vom ursprünglichen Antrag des Bauträgers und der heute vorliegenden, nach eineinhalb Jahren Beratung in den Fachausschüssen und Bürger*innenbeteiligung zu behandelnden Drucksache erkennen, dass viele Anregungen und Wünsche von den Anwohner*innen berücksichtigt würden. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian merkte an, dass es unheimlich störend und zeitraubend wäre, wenn einige Ratsmitglieder bei jeder vorgelegten Drucksache auf ihre eigenen, primären Themen abheben würden.

Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass es auch aufgrund der 1.000 Unterschriften eine Bürger*innenbeteiligung gegeben habe. Es sei unredlich zu suggerieren, dass die Unterschriftensammlung nach den Änderungen eingegeben worden wäre. Zudem sei es erfreulich, dass sich die Anwohner*innen eingemischt hätten. Denn somit würde im Resultat mehr Grünfläche erhalten und auch bezahlbarer Wohnungsbau an den Standort stattfinden.
Ratsherr Hirche (AfD) beharrte darauf, dass die 1.000 Unterschriften auch nach den Änderungen noch Bestand hätten und kritisierte, dass viele Ratsmitglieder keine andere Meinung zulassen könnten. Ratsherr Hirche unterstrich, dass natürlich viele Bauprojekte in Hannover ausschließlich mit der Zuwanderung in Verbindung gebracht werden müssten.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mit 46 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. 1 b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass die Unterschriftenleister eine ganz andere Intention als die Veränderung des Bauprojekts gehabt hätten. Denn die 1.000 Unterschreibenden seien generell gegen das Bauvorhaben gewesen, damit diese ihren freien Blick auf den Maschsee nicht verlieren würden. Ferner sei das Bestreben der Fraktion der AfD, wonach die Grünflächen in Hannover erhalten bleiben mögen, sicherlich nachvollziehbar.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU das Projekt in der Wiesenstraße sehr aufmerksam begleitet habe und dass dort die verschiedensten Varianten von Bürger*innenbeteiligung, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren durchgeführt worden wären. Darüber hinaus habe die Verwaltung in der vergangenen Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses darauf verwiesen, dass einige Bäume sowieso aufgrund von Pilzbefall hätten gefällt werden müssen. Ratsfrau Jeschke hob hervor, dass die Fraktion der CDU mit der Entwicklung des Bauprojekts, bis hin zur vorliegenden Drucksache, überaus zufrieden sei.

Ratsherr Karger (AfD) stellte klar, dass im vorliegenden Fall dem Bürger*innenwillen wieder einmal keine Beachtung geschenkt worden sei. Ansonsten solle man sich darüber freuen, dass ein 100 Jahre alter Baumbestand von Rotbuchen durch die Pflanzung von Jungbäumen ersetzt würde.
Mit 46 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1091/2018 N2 mit 1 Anlage.

TOP 12.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2085/2019 mit 5 Anlagen)
Mit 47 Stimmen gegen 9 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2085/2019 mit 5 Anlagen.


TOP 12.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1433/2019 mit 3 Anlagen)

TOP 12.3.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1433/2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2494/2019)
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1433/2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2494/2019 ab.

Mit 52 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1433/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 12.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung, Osterstraße Nord Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1569/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung, Osterstraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1569/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 12.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855, Peiner Straße/Hermann-Guthe-Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2019 mit 5 Anlagen)
Mit 53 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855, Peiner Straße/Hermann-Guthe-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1867/2019 mit 5 Anlagen.

TOP 12.6.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung, nördlich Bückeburger Allee / B65, Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung, nördlich Bückeburger Allee / B65, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 12.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung, Bodestraße Süd, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1879/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung, Bodestraße Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1879/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 12.8.
Bebauungsplan Nr. 1850, Feuerwehr Misburg, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2140/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1850, Feuerwehr Misburg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2140/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 12.9.
Bebauungsplan Nr. 1871 – Tiergartenstraße / Ottenshof -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2431/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1871, Tiergartenstraße / Ottenshof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2431/2019 mit 4 Anlagen.

TOP 13.
Antrag der AfD-Fraktion zur Schaffung von 500 Kleingärten bis 2030
(Drucks. Nr. 1370/2019)

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Antragstext inklusive Begründung.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Schaffung von 500 Kleingärten bis 2030 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1370/2019 ab.


TOP 14.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von Gewalt gegen gewählte Volksvertreter
(Drucks. Nr. 1432/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) berichtete, dass sich Ratsherr Hirche im Rahmen des Europawahlkampfes beim Plakatieren gegen eine Messerattacke habe zur Wehr setzen müssen. Ferner habe die AfD im Verlauf des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover ihre Veranstaltungen und Infostände wieder nur unter erhöhten Polizeischutz betreiben dürfen. Im Weiteren verlas Beigeordneter Hauptstein den Antragstext und bat um Zustimmung, damit der Rat der Stadt seine nach außen hin propagierende Toleranz mit einem entsprechenden Beschluss auch leben könnte. Ansonsten sollte man sich dann nicht darüber wundern, dass sich in der Öffentlichkeit eine Sorge zum Erhalt der Demokratie nähren ließe.

Ratsherr Hirche (AfD) machte deutlich, dass sich Leute veranlasst sähen auf Mitglieder der AfD-Fraktion loszugehen, wenn von Vertretern der anderen Fraktionen im Rat dazu aufgefordert würde.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von Gewalt gegen gewählte Volksvertreter nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1432/2019 ab.

TOP 15.
Antrag der AfD-Fraktion zur besseren Ausleuchtung der Grünanlagen am Opernplatz
(Drucks. Nr. 1468/2019)

Ratsherr Karger (AfD) trug den Antragsinhalt vor und erläuterte, dass in den vergangenen eineinhalb Jahren drei Messerstechereien rivalisierender Jugendgruppen auf dem Opernplatz stattgefunden hätten und dass immer wieder, im Besonderen an den Wochenenden, größere Ansammlungen von Jugendlichen, im alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Zustand, an dem Standort zu beobachten wären. Darüber hinaus habe man eine Zunahme der Patrouillengänge durch die Polizei oder den Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadtverwaltung nicht wahrnehmen können.
Mit 51 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur besseren Ausleuchtung der Grünanlagen am Opernplatz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1468/2019 ab.

TOP 16.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu "Wohnungsbau- Klotzen statt kleckern, bestehende Wohnungsbauinitiative kraftvoll unterstützen!"
(Drucks. Nr. 1524/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass der nachfolgende Antrag unter Tagesordnungspunkt 24 zur Verlängerung des Bündnis für Wohnen und der Errichtung von 1.300 Wohnungen jährlich nicht weit genug greifen würde. Denn aufgrund der prekären Situation auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt und der Vielzahl der obdachlosen Menschen müssten auf fünf Jahre 2.000 Wohnungen jährlich entstehen. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass die Wohnungsmarktsituation in Hannover auch Auswirkungen auf den Klimawandel haben könnte. Denn wenn immer mehr Menschen in das Umland ausweichen müssten, würde sich der zumeist motorisierte Pendlerverkehr weiter verdichten. Dramatisch wäre unter anderen der Zustand, dass sich Obdachlose ihre Wohnanschriften kaufen müssten, um einer gewerblichen Arbeit nachgehen zu können.

Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete, dass die im Antrag benannten 1.300 Wohnungen natürlich nicht als Obergrenze zu verstehen seien. Beigeordneter Kelich betonte, dass sich die Anträge der Partnerschaft aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD durch Substanz auszeichnen würden und dass man sich darüber hinaus über jeden zusätzlich entstandenen Wohnraum freuen würde.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu "Wohnungsbau - Klotzen statt kleckern, bestehende Wohnungsbauinitiative kraftvoll unterstützen!", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1524/2019 ab.


TOP 17.
Antrag der CDU-Fraktion "Strabs komplett abschaffen"
(Drucks. Nr. 1755/2019)

Ratsherr Albrecht (CDU) sagte, dass es möglich sei rückwirkend Beschlüsse zu fassen, um negative Belastungen von Bürger*innen aufheben zu können. Ratsherr Albrecht konstatierte, dass es die Fraktion der CDU durchaus für möglich halten würde die Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend außer Kraft setzen zu können, da auf Bundes- und Landesebene ständig Gesetze Verabschiedet würden, die rückwirkend gelten würden.

Ratsherr Döring (FDP) machte deutlich, dass im Verlauf des Prozesses zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung klar geworden sei, dass eine rückwirkende Aufhebung derselben zu neuen Verwerfungen, zu neuen rechtlichen Unsicherheiten und keineswegs zu einer endgültigen Entlastung der Bürger*innen führen würde. Ratsherr Döring stellte fest, dass es die richtige Entscheidung gewesen sei, die Straßenausbaubeitragssatzung nach vorne hin für die Zukunft auszusetzen. Denn rückwirkend ginge das mit dieser Satzung nicht. Es sei denn, dass sich im Niedersächsischen Landtag eine Mehrheit dafür finden würde, andere Regeln zu schaffen.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die Fraktion der AfD von Beginn an für die Aufhebung dieser vermögensaufbaufeindlichen Satzung gekämpft habe. Man habe versucht Hausbesitzer zu schützen, die nicht einmal Auto fahren würden. Junge Familien, die ihren Kindern ein besseres Zuhause im Grünen bieten wollten. Personen, die sich eine Immobilie kaufen, da diese auf ihr Sparguthaben keine Verzinsung mehr erhalten würden und der Wert ihrer Lebensversicherungen in das Bodenlose fallen würde. Personen, die mit einer Immobilie der Altersarmut entgegenwirken wollten. Zudem habe die AfD-Landtagsfraktion die Aufhebung auf Landesebene gefordert. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen würde, da der Prüfauftrag an die Verwaltung aufgrund fehlender Rechtssicherheit sinnlos wäre.

Ratsfrau Jeschke (CDU) stellte klar, dass die CDU-Ratsfraktion immer gegen die Erhebung der Straßenausbaubeitragssatzung gewesen sei und dass man bei Bauvorhaben immer um Einzelabstimmung gebeten habe, um diesen Punkt, abgetrennt von der Drucksache insgesamt, ablehnen zu können. Ratsfrau Jeschke betonte, dass die Fraktion der CDU den Prüfauftrag in das Verfahren gegeben habe, da es durchaus möglich sein könnte, dass die Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend aufgehoben werden könnte.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen würde, da diese neue Ungerechtigkeiten und zudem rechtliche Unsicherheiten schaffen könnte.
Gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion - "Strabs komplett abschaffen", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1755/2019 ab.


TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion zur Echtzeit-Verkehrslage
(Drucks. Nr. 1757/2019)
Mit 38 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Echtzeit-Verkehrslage nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1757/2019 ab.


TOP 19.
NEUFASSUNG: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Stärkung der IGS Kronsberg und des Schulbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1766/2019 N1)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 20.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung und Konzentration der Streifengänge des Ordnungsdienstes auf Brennpunkte des Drogenhandels und der Kriminalität
(Drucks. Nr. 1767/2019)
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung und Konzentration der Streifengänge des Ordnungsdienstes auf Brennpunkte des Drogenhandels und der Kriminalität nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1767/2019 ab.


TOP 21.
Antrag der AfD- Fraktion zu "Keine Halal-Messe in Hannover"
(Drucks. Nr. 1779/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass das Halal-Label nicht nur für einen unmenschlichen Umgang mit Tieren stünde, sondern dass die Halal-Messe ein Sinnbild der zunehmenden Islamisierung und Migration in Deutschland sei. Beigeordneter Hauptstein drückte seine Verwunderung darüber aus, dass nur die Fraktion der AfD die Durchführung der Halal-Messe in Hannover ablehnen würde, da doch der gesamte Rat der Stadt Hannover ständig Weltoffenheit und Toleranz propagieren würde. Entgegen einer weltoffenen Toleranz, hofiere man in Hannover mit dem Islam eine Ideologie, die genau diese Werten konterkariere. Die Fraktion der AfD sei der Ansicht, dass Werte, wie die Freiheit des Individuums, oder die Gleichberechtigung der Frau an dieser Stelle höher zu halten seien, als die für die Landeshauptstadt Hannover aufkommenden Kosten durch das Verbot der Halal-Messe. Man opfere auf dem Altar einer vermeintlichen Vielfalt und Akzeptanz die freiheitliche Gesellschaft.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) entgegnete, dass Menschen, die nicht vegan leben würden, zum Tierschutz gar nichts zu sagen hätten, dass Halal ähnlich dem koscheren Leben sei, dass die Fraktion der AfD sich einfach nur fremdenfeindlich darstelle und dass dieses für ihn persönlich verboten sei.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zu "Keine Halal-Messe in Hannover" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1779/2019 ab.

TOP 22.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Mehrgeschossigkeit statt Eingeschossigkeit bei Gebäuden
(Drucks. Nr. 1843/2019)
Mit 55 Stimmen gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Mehrgeschossigkeit statt Eingeschossigkeit bei Gebäuden nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1843/2019.


TOP 23.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden!"
(Drucks. Nr. 1907/2019)

TOP 23.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2466/2019)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte, dass die Gesellschaft vor ausufernden Junggesellenabschieden und damit einhergehenden peinlichen Verkleidungen durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst geschützt werden sollte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass der Schutz der Familie im Grundgesetz verankert sei und dass die Menschen in Hannover viel lieber vor den Veranstaltungen der Partei Die PARTEI geschützt werden wollten.

Ratsherr Albrecht (CDU) bemerkte, dass ihm das Lesen und die Behandlung des vorliegenden Antrages echte Lebenszeit gekostet habe.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass er den vorliegenden Antrag wirklich ernst meine.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2466/2019 ab.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema: "Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden!", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1907/2019 ab.

TOP 24.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Thema "Verlängerung Bündnis für Wohnen" - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2117/2019)

TOP 24.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2332/2019)

TOP 24.2.
und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2333/2019)

Ratsfrau Jeschke (CDU) gab den Inhalt des Änderungsantrages der Fraktion der CDU wieder und erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nur zustimme, wenn der Änderungsantrag der CDU-Fraktion angenommen würde. Ansonsten würde man sich zur Ursprungsdrucksache enthalten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) ging wiederholt, detailliert auf den eigenen, unter Tagesordnungspunkt 16 behandelten Antrag ein und gab den Text des Änderungsantrages der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wieder.
Mit 47 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2333/2019 ab.

Mit 29 Stimmen gegen 25 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2332/2019 ab.

Mit 40 Stimmen und bei 15 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Thema "Verlängerung Bündnis für Wohnen" - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2117/2019.

TOP 25.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu LED Ampelsignalen
(Drucks. Nr. 1477/2019)
Mit 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu LED Ampelsignalen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1477/2019 ab.

TOP 26.
A N T R Ä G E

TOP 26.1.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur sofortiger Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße
(Drucks. Nr. 2185/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:



H e r m a n n T e g t m e y e r – D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter



...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss die Sitzung.



Für die Niederschrift:



H e r m a n n T e g t m e y e r – D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter