Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 25.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.09.2019)
Protokoll (erschienen am 24.10.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 27.09.2019

PROTOKOLL

31. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 25. September 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.30 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Humrich Fachbereich Jugend und Familie
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Frau Scheepers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Frau Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation
Frau Volkmann Fachbereich Personal und Organisation
Frau Dr. Wehmann Rechnungsprüfungsamt

Herr Mues PricewaterhausCoopers



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 28.08.2019

2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

2.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1429/2019: Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 2204/2019)

2.2. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 1429/2019: Klimapolitik als kommunale Aufgabe
(Drucks. Nr. 2469/2019)

3. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

4. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1724/2019)

5. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer
(Drucks. Nr. 1830/2019)

6. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Schutz von Badegästen in hannoverschen Bädern
(Drucks. Nr. 1853/2019)

7. Antrag von Ratsherrn Braune zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)

8. Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucks. Nr. 1503/2019)

9. Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucks. Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

10. Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucks. Nr. 2200/2019)


11. Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

12. Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 1883/2019)

13. Übertragung der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE)
(Drucks. Nr. 2283/2019 mit 1 Anlage)

14. Rechenschaftsbericht für den Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucks. Nr. 2046/2019 mit 1 Anlage)

15. Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel und der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2018
(Informationsdrucks. Nr. 2048/2019 mit 4 Anlagen)

16. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.08.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 2434/2019 mit 1 Anlage)

17. Bericht der Dezernentin



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning begrüßte alle anwesenden Ausschussmitglieder, die Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Herrn Mues vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (pwc) sowie die Presse zur 31. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen Organisations- und Personalausschusses.
Weiter fragte sie, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gebe. Vorab gab sie den Hinweis, dass die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 bereits in der letzten Sitzung des Organisations- und Personalausschusses ausführlich diskutiert worden seien und heute erneut auf der Tagesordnung stünden, sodass diese an entsprechender Stelle auch aufgerufen würden. Auch können dann noch Fragen oder Anmerkungen geäußert werden, eine breite Diskussion solle jedoch nicht mehr geführt werden. Zur Erörterung des Prüfberichts von pwc, Tagesordnungspunkt 10, stünde Herr Mues zur Verfügung.

Beigeordneter Machentanz gab an, dass er den Tagesordnungspunkt 2.2 in die Fraktion ziehen wolle, damit zumindest die Zweitberatung im federführenden Umweltausschuss sowie im OB Ausschuss erfolgen könne.

Ratsherr Engelke erklärte, dass man die Angelegenheit nicht immer zurückziehen und gleichzeitig verkünden könne, dass die Ampelkoalition das Thema verhindern wolle. Daher stelle er den Antrag, den Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zu belassen.

Beigeordneter Machentanz sagte, dass der Antrag vom 21.05.2019 sei und spätestens in der Novembersitzung des OB Ausschusses mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

Beigeordnete Kastning äußerte den Vorschlag, dass die Angelegenheit und damit die Tagesordnungspunkte 2, 2.1 und 2.2 heute formal behandelt werden könnten und stellte dies so zur Abstimmung.

Ratsherr Gill gab an, dass er den Tagesordnungspunkt 3 in die Fraktion ziehen wolle.

Ratsherr Pohl ergänzte, dass er die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 in die Fraktion ziehen wolle, er aber auch dafür plädiere, diese Punkte aufzurufen, um Fragen zum Bericht von pwc beantworten zu können.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 28.08.2019

Frau Dr. Wehmann gab an, dass sie anmerken wolle, eine dort formulierte Aussage anders gemeint zu haben und verwies auf Seite 17 des Protokolls. Der letzte Satz ihres Wortbeitrags möge, wenn der Ausschuss einverstanden sei, wie folgt geändert werden: In das Tagesgeschäft der Dezernentinnen und Dezernenten sowie Fachbereichsleitungen mische sich das Rechnungsprüfungsamt nicht ein.

Beigeordnete Kastning fragte, ob mit dieser Änderung das Protokoll genehmigt würde.


8 Stimmen dafür, Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 2.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

Antrag

zu beschließen:
1. Der Rat erklärt den Klimanotstand* und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
2. Der Rat begrüßt ausdrücklich das Engagement der „Friday-for-Future“-Bewegung und aller anderen Menschen und Initiativen, die sich in Hannover, Europa und der Welt für Klimaschutz einsetzen.
3. Der Rat fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, künftig bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und bevorzugt Lösungen zu suchen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird künftig für Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei allen Institutionen und Organisationen, in denen die Landeshauptstadt Hannover Mitglied ist, darauf hinzuwirken, dass diese sich ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren. Über die Ergebnisse ist dem Rat jährlich zu berichten.
5. Der Rat fordert die städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.

Formal behandelt

TOP 2.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1429/2019: Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 2204/2019)

Antrag
Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:


1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover bekennt sich uneingeschränkt zum Pariser Klimaschutzabkommen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover stellt kritisch fest, dass zentrale gesteckte Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Aus diesem Grund muss sich auch die Landeshauptstadt Hannover vermehrt ihrer Verantwortung stellen.
3. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover begrüßt ausdrücklich das gesellschaftliche Engagement zu den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz. Neben dem fortwährenden Engagement der Natur- und Umweltverbände ist auch die Bewegung „Fridays for Future" positiv hervorzuheben. Die Vorstellungen und Forderungen der unterschiedlichen Akteure werden ernstgenommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Landeshauptstadt Hannover Vorschläge zu unterbreiten, inwieweit ein beratendes Gremium eingerichtet werden kann. Das Gremium soll sich mit den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz befassen und den zuständigen Ratsgremien Vorschläge unterbreiten. Auf diese Weise sollen verschiedene Maßnahmenvorstellungen transparent im direkten Austausch diskutiert und gebündelt werden. Im Gremium sollen neben einschlägigen Fachleuten und Wissenschaftlern auch Schüler, Studenten, Natur-und Umweltverbände sowie weitere zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsverbände vertreten sein.

Formal behandelt

TOP 2.2.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 1429/2019: Klimapolitik als kommunale Aufgabe
(Drucks. Nr. 2469/2019)

Antrag
zu beschließen:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover erkennt die Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von hoher Priorität an. Der Rat erkennt damit zugleich an, dass die bisherigen kommunalen Anstrengungen im Bereich Klimaschutz und Energiewende zwar bereits erfolgreich sind und Wirkung zeigen, aber zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Abkommens noch erheblich verstärkt werden müssen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird daher die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen.
3. Darüber hinaus setzt der Rat der Landeshauptstadt folgende Zielvorgaben für eine dezernatsübergreifende Bearbeitung

- eine deutliche Beschleunigung der im „Masterplan Stadt und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz (DS-Nr. 0613/2014) eingeleiteten Schritte gehören um die dort beschlossenen Klimaziele statt bis 2050 möglichst bereits bis 2035 zu erreichen,

- der Erhalt der Eilenriede und der anderen städtischen Wälder und die mittel- bis langfristige Aufforstung.

- eine Stärkung der bereits bestehenden Klimaschutzaktivitäten von proKlima und der Klimaschutzagentur, vor allem in den Bereichen Energiesparberatung, der Modernisierung der Gebäudehülle und der Solarstromerzeugung.

4. Die Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover (aktuell DS-Nr. 0658/2019) wird von der Verwaltung zeitgleich zu den Berichten laut landes- und bundesrechtlichen Regelungen vorgelegt, mindestens aber alle drei Jahre.

5. Der Rat der Landeshauptstadt fordert die städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen. Bei allen Institutionen und Organisationen, in denen die Landeshauptstadt Hannover Mitglied ist, soll die Verwaltung zudem darauf hinwirken, dass sich diese ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren.


Formal behandelt


TOP 3.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Aushändigung von Organspendeausweisen
(Drucks. Nr. 1525/2019)

Antrag

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um Bürger*innen bei Neu- oder Ummeldungen sowie Angelegenheiten zum Reisepass/Personalausweis im Bürgeramt zusätzlich einen kostenlosen Organspendeausweis (nebst Infoblatt) auszuhändigen, und dadurch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Landessozialministerium in ihren Bemühungen zur gesundheitlichen Aufklärung über Organspenden zu unterstützen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 4.

Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters (Drucks. Nr. 1724/2019)

Antrag


Der Rat möge beschließen, den Dienstwagen des Oberbürgermeisters gegen ein Elektrofahrzeug auszutauschen.

0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 5.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur konkreten Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer
(Drucks. Nr. 1830/2019)

Beigeordneter Machentanz gab an, dass dieser Antrag eine Konkretisierung des „Sicheren Hafens“ sei. Man müsse damit nun etwas Konkretes für die Seenotrettung außerhalb Hannovers tun. Es handele sich um einen Prüfauftrag, der unterstützt werden müsse, wenn man etwas zur Seenotrettung beitragen wolle.

Ratsherr Wruck erklärte, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde. Das Thema sei insgesamt zu umfänglich. So, wie Frau Rakete angegeben habe, sollten alle Menschen gerettet und nach Deutschland gebracht werden, das ginge natürlich nicht.

Beigeordnete Kastning sagte, dass dies im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters bereits thematisiert worden sei und dabei sei Bezug auf die Resolution genommen worden, die im Rat beschlossen worden sei. Man habe klargestellt, dass die Landeshauptstadt Hannover ein sicherer Hafen sei. In dem Moment, in dem Flüchtlinge nach Hannover kämen, würden diese gut aufgenommen werden. Sie sagte, dass es erfreulich sei, dass nun in einigen EU-Staaten Schritte dafür getan würden, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen. Damit sollten geflüchtete Menschen, die in Seenot geraten seien, aufgenommen werden. Die SPD unterstützte dieses Vorhaben und man hoffe, eine schnelle Einigung zu treffen, es sei auch mit den anderen Fraktionen so in der Resolution beschrieben worden. Egal, ob auf diesem oder anderen Wege Menschen nach Hannover kämen, sei es wichtig, dass diese gut aufgenommen würden. Hannover habe bewiesen, dass hier ein menschlicher und guter Umgang mit diesen Personen erfolge. Bei der Frage, ob Hannover einzelne Vereine durch Zuwendungen unterstützen solle, vertrete man die Haltung, dass dies zwar richtig sei, aus kommunaler Perspektive sich jedoch auf die Vereine konzentriert werden solle, die tatsächlich auch hier in Hannover ansässig seien und entsprechende Arbeit leisten. Sie begrüßte eine schnelle Einigung auf internationaler Ebene und meinte, wenn geflüchtete Menschen in Deutschland ankämen, sei es nicht ausgeschlossen, dass auch Menschen aus Seenotrettung in Hannover unterkommen würden. Sie sei sich sicher und wünsche sich weiterhin, dass diese Menschen dann, wie bereits geschehen, gut aufgenommen würden.

Ratsfrau David schloss sich den Vorredner*innen an und gab an, dass ihr der Antrag nicht weit genug ginge. Hannover als sicherer Hafen bedeute für sie eine Neuaufstellung des lokalen Integrationsplans. Es müsse geschaut werden, dass notwendige Ressourcen im Bereich Wohnen, medizinische Versorgung, Bildung etc. bereitgestellt würden. Die dargestellte strukturelle Neuausrichtung gehe also nicht weit genug.

Beigeordneter Machentanz fragte, wenn der Antrag nicht weit genug ginge, warum dieser nicht durch einen Änderungsantrag ergänzt würde. Zum Wortbeitrag von Ratsherrn Wruck gab er an, dass er es wichtig erachte, dass über die hannoverschen Grenzen hinaus Hilfe erfolge. Weiter stellte er die Frage, ob es zur Seenotrettung Geflüchteter ein Schreiben der Stadt an die Bundesregierung gegeben habe, dass Hannover beschlossen habe, ein sicherer Hafen zu sein und bereit sei, Geflüchtete aufzunehmen.

Stadträtin Rzyski sagte, dass hierzu eine Antwort mit dem Protokoll nachgereicht würde.

Anmerkung der Verwaltung: Mit der Drucksache 2895/2018 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 28.02.2019 eine Resolution zu „Seenotrettung ermöglichen und unterstützen – Sterben im Mittelmeer bekämpfen – in Not geratene Menschen aufnehmen“ beschlossen und die Landeshauptstadt Hannover damit zum „Sicheren Hafen“ erklärt. Die der Bewegung beigetretenen Kommunen werden auf der Homepage der Seebrücke https://seebruecke.org/ veröffentlicht. Ein gesondertes Schreiben an die Bundesregierung über die Erklärung Hannovers zum „Sicheren Hafen“ erfolgte nicht.

Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass es zwar gut sei, sich über die Stadtgrenzen hinaus zu engagieren, man aber hier als Kommunalpolitiker*innen gewählt sei und man daher für die öffentliche Daseinsvorsorge der hannoverschen Einwohner*innen und Bürger*innen zu sorgen habe. Es sei nicht die Aufgabe einer Kommune, Vereine oder Organisationen zur Seenotrettung im Mittelmeer zu unterstützen bzw. zu finanzieren. Unabhängig, wie man zu der gesamten Thematik stehe, gehe es darum kommunale Aufgaben zu erfüllen. Allein aus diesem Grund, verbiete es sich, einem solchen Antrag zuzustimmen.

Beigeordneter Machentanz erklärte seine Irritation über den Wortbeitrag, da die AfD-Fraktion ständig Anträge vorlege, die nicht die Stadtverwaltung beträfen. Er fragte, ob sich die AfD-Fraktion nun nur noch der Stadtpolitik widmen wolle.


Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung stehen, die zivile Seenotrettung im Mittelmeer konkret zu unterstützen, beispielsweise
- mit einem Betrag z.B. in Höhe von 11.111 Euro an eingetragene Vereine
wie Jugend rettet e.V.1, Mission Lifeline e.V.2, Sea-Eye e.V.3 oder
Sea-Watch e.V.4,
- mit Einwerbung und Weitergabe von Geldspenden an derartige Vereine,
- durch Weiterreichung von Erlösen, etwa aus Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen der Landeshauptstadt an derartige Vereine.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Schutz von Badegästen in hannoverschen Bädern
(Drucks. Nr. 1853/2019)

Antrag

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, wie friedliche und unbeteiligte Badegäste in
Hannovers Bädern wirkungsvoll und nachhaltig vor Belästigungen, Pöbeleien und Gewalttaten
durch andere Badegäste geschützt werden können.
Dabei soll geprüft werden, ob und wieweit folgende Maßnahmen umgesetzt werden können:
1. Strikte Einlasskontrollen inkl. Taschenkontrollen und evtl. Ausweiskontrollen bei allen
Badegästen
2. Striktes Verbot von Messern und Glasflaschen
3. Kein Verkauf von Getränken in Glasflaschen auf dem Gelände des Bades
4. Striktes Alkoholverbot, sowie kein Einlass für alkoholisiert wirkenden Personen, um das
Gewalt- und Aggressionspotential zu mindern
5. Hausverbot in allen hannoverschen Bädern für Personen, die in sehr grober Weise gegen
die Bäderordnung verstoßen.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
Antrag von Ratsherrn Braune zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)

Antrag

zu beschließen:
1. Mandatsträger des Rates und Verwaltungsmitarbeitern ist zu untersagen, dass innerhalb Europas Flüge mit CO2 Ausstoß auf Steuerzahlerkosten gebucht werden.
2. Streichung der Flüge zur Klausurtagung des Personalausschusses am 22.08.2019.


0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucksache Nr. 1503/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 9.
Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucksache Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.
Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucksache Nr. 2200/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

Stadträtin Rzyski sagte, dass auf Seite 4 der Drucksache im ersten Abschnitt die Vertragsstrafe in Höhe von 16.000 € korrigiert werden müsse auf 17.200 €.

Frau Diers ergänzte, dass sich die Vertragsstrafe durch den Jahresbeitrag begründe und sich dieser erhöht habe. Daher sei man anfangs von einem geringeren Wert ausgegangen.

Beigeordneter Machentanz gab an, dass es ärgerlich sei, dass der Tarifvertrag ohne Beteiligung des Rates oder der Gremien zustande gekommen sei. Es müssten nun die Ursachen und Verantwortlichkeiten dargestellt werden, darunter sollten aber nicht die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst leiden. Daher würde er der Drucksache zustimmen. Er wünsche sich jedoch, dass, durch Zuwendungen an die freien Träger, auch dort bessere Bedingungen geschaffen würden.

Ratsherr Pohl erklärte, dass durch die Aufklärung der Zulagen nicht einzelne Beschäftigte einen Nachteil erlangen oder schlechter gestellt werden sollten. Auch die CDU-Fraktion werde der Drucksache und damit dem Tarifvertrag zustimmen. Man rüge jedoch, dass, weder die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im KAV eingehalten, noch ein Ratsbeschluss eingeholt worden sei. Zudem folge man dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen zu prüfen seien. Es sei mindestens grob fahrlässig gehandelt worden, die Verwaltung habe wissen müssen, dass entsprechende Gremien beteiligt werden müssten. Fraglich wäre weiter, ob es nicht sogar vorsätzliches Handeln gewesen sei und ob sich die Kritik gegen weitere Personen richte, als nur gegen die bereits zur Anklage stehenden Personen. Mit der Zustimmung zu diesem Tarifvertrag sei die Angelegenheit daher noch nicht erledigt.

Ratsfrau David sagte, dass man der Drucksache zustimmen werde. Zwischen den damaligen Tarifvertragsparteien sei eine Vereinbarung getroffen worden, die den Beschäftigten zu Gute komme. Man gehe davon aus, dass die Tarifvertragsparteien die rechtlichen Spielräume genutzt und damit die Arbeitsbedingungen für diesen Personenkreis attraktiver gestaltet hätten. Ärgerlich sei nun die Vertragsstrafe, aber gut sei, dass nun die Zustimmung des Rates eingeholt werde. Damit werde hoffentlich die Unsicherheit bei den Beschäftigten beseitigt. Sie stellte die Nachfrage, ob die Vertragsstrafe nun tatsächlich zu zahlen sei oder ob durch das Nachholen des Ratsbeschlusses sich daran etwas ändere.

Stadträtin Rzyski gab an, dass die Strafe zu zahlen sei.

Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass er sich seinen Vorredner*innen anschließe. Es sei gezeigt worden, das Missstände vorherrschen, die seit Jahrzehnten existieren würden. Dies sei unerfreulich und es müssten Verantwortliche benannt werden. Man erwarte nun zudem, dass wirksame Kontrollmechanismen installiert würden, damit solche Dinge nicht mehr passieren. Die verantwortlichen Personen müssten sensibilisiert werden, dass auf Zuständigkeiten geachtet werden müsse. Nichtsdestotrotz solle diese Angelegenheit nun nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Daher werde man auch zustimmen.

Ratsherr Engelke gab an, dass der Entscheidungsspielraum insoweit ausgenutzt worden sei, dass es zu einer Vertragsstrafe gekommen sei. In der Vergangenheit sei deutlich geworden, dass mehrfach am Rat vorbei entschieden worden sei. Es müsse geprüft werden inwieweit nun Konsequenzen zu tragen seien, sodass klar sei, dass die Angelegenheit mit dem heutigen Beschluss nicht erledigt sei. Nun sei das Wohlergehen und der Schutz der Beschäftigten wichtig, daher werde er auch später im Rat zustimmen.

Ratsherr Gill erklärte, dass er sich, ebenso wie Ratsherr Engelke, dafür einsetze, dass der Rat dem Tarifvertrag zustimme, um sich damit schützend vor die Beschäftigten zu stellen. Im Übrigen bedankte er sich bei Stadträten Rzyski dafür, dass sie, trotz der Übernahme der vielen Aufgaben auch im Bereich Personal, den Ausschuss jederzeit gut informiere und über viele Themen berichte.

Stadträten Rzyski bedankte sich für die Würdigung und erklärte, dass die Stadt ein großes Interesse daran habe, die Vorgänge aufzuklären und rechtssicher zu agieren. Sie sei dankbar dafür, dass nun nicht zulasten der Beschäftigten entschieden werde. Die Angelegenheit werde, wie bereits in der letzten Sitzung angesprochen, zudem von der Kommunalaufsicht geprüft. Ein Bericht werde, wenn dieser der Verwaltung vorliegt, auch im Organisations- und Personalausschuss erfolgen.

Ratsherr Engelke fragte, ob der Kommunalaufsicht auch die Beschlussdrucksache zum Tarifvertrag vorgelegt worden sei, auch in Hinblick darauf, dass die Stadt überhaupt einen solchen Tarifvertrag geschlossen habe. Auch stehe außer Frage, dass die Stadtverwaltung eine Vertragsstrafe zu zahlen habe, daher werde deutlich, dass die Verwaltung einen Fehler begangen habe.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die vorliegende Drucksache der Kommunalaufsicht am 28.8.2019 vorgelegt worden sei. Der Tarifvertrag sei gültig. Die Vertragsstrafe beziehe sich darauf, dass der Tarifvertrag ohne Einbezug des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) abgeschlossen worden sei. Die Strafe beziehe sich eben genau auf einen gültigen Tarifvertrag. Wäre dieser nicht gültig, wäre auch eine Strafe entbehrlich.

Beigeordnete Kastning ergänzte, dass der KAV nicht angemerkt hätte, dass es sich nicht um einen gültigen Tarifvertrag handele, sondern lediglich das Nichteinbeziehen rüge.

Herr Mues gab an, dass auch pwc den Tarifvertrag geprüft und festgestellt habe, dass dieser Tarifvertrag rechtskräftig sei. Die Nichtbeteiligung des KAV habe keine Auswirkungen auf die Rechtskraft des Tarifvertrages. Eine Prüfung zur Beteiligung des Rates sei nicht unternommen worden, man gehe aber davon aus, dass auch eine Nichtbeteiligung des Rates nicht zur Unrechtmäßigkeit des Tarifvertrags führe..

Beigeordnete Kastning erwiderte, dass der Mangel durch diesen nachträglichen Beschluss demnach geheilt werden könne.

Ratsherr Markurth ergänzte, dass es hierbei nicht um materialrechtliche Fragen gehe, sondern lediglich Verfahrensfehler geheilt werden müssten. Mit einem Beschluss zu der Drucksache im Rat wären diese Fehler endgültig geheilt.

Frau Gödecke erklärte nach erfolgter Abstimmung, dass sie sich im Namen der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienst bedanke. Sie hoffe, dass entsprechend im Rat selbiger Beschluss gefasst werde, sodass die Beschäftigten sich ihrer Zulagen sicher sein könnten. Dies sei ein großes Zeichen der Wertschätzung der Arbeit der Kolleg*innen.

Antrag,

zu beschließen,
1. den Abschluss eines Tarifvertrages zur Zahlung einer Zulage zum 6.04.2016 zur Kenntnis zu nehmen,

2. den genannten Tarifvertrag bestehen zu lassen.
Einstimmig


TOP 12.
Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 1883/2019)

Antrag,

zu beschließen,

- die Großtagespflegestelle der Feuerwehr am Standort Karl-Wiechert-Allee 60 b (10 Betreuungsplätze für Kinder von 1-3 Jahren) zu einer Krippengruppe als Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße umzuwandeln und

- ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der 10 Krippenplätze in Ganztagsbetreuung in unverändertem zeitlichen Umfang zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 13
Übertragung der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE)
(Drucks. Nr. 2283/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke fragte, ob es in der Drucksache zu Nummer 3 bereits Beschlüsse des Aufsichtsrates der hannoverimpuls GmbH oder der Region Hannover gegeben habe.



Anmerkung der Verwaltung: In einer Parallelsitzung des Aufsichtsrates hannoverimpuls GmbH wurde besclossen, dass die Beschlussfassung für den Dezember vorgesehen ist, bei der Region ist die Gremienfolge für Ende Oktober bis Mitte November geplant.

Ratsherr Pohl gab an, dass es sich bei dem Aufsichtsrat nicht um ein außenstehendes Gremium handele, da die Mitglieder entsprechende bekannte Personen seien und damit Entscheidungen und Beschlüsse nicht unbekannt seien. Für ihn stelle sich vielmehr die Frage, ob es bei der derzeitigen Situation der Regions- und Stadtspitze sinnvoll sei, die Stelle direkt darunter aufzuführen. Er ergänzte, dass man nun erst mal darauf vertrauen müsse, dass das Konstrukt so funktioniere.

Antrag,
1. Der Übertragung von 50 % der Anteile an der hannover.de Internet GmbH (HDE) von der hannoverimpuls GmbH (hi) an die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

2. Herrn Holger Ulbrich (Bereichsleiter Beteiligungsmanagement) als Stimmführer sowie Herrn Sven Michel (Stadtangestellter) als stellvertretenden Stimmführer in die Gesellschafterversammlung der HDE zu wählen.

3. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH der Anteilsübertragung zustimmt, die Region Hannover einen entsprechenden Beschluss zur Anteilsübertragung fasst und die Kommunalaufsicht keine Einwände erhebt.

Einstimmig


TOP 14.

Rechenschaftsbericht für den Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) (Informationsdrucksache Nr. 2046/2019 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

TOP 15.

Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel und der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2018 (Informationsdrucksache Nr. 2048/2019 mit 4 Anlagen)


Ratsfrau David bedankte sich für den Bericht und die Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung. Sie fragte, warum der Personaleinsatz bei längerer Krankheit oder Kur und die Fluxx-Maßnahme unter derartige Fördermaßnahmen fallen würden.

Frau Volkmann erklärte, dass die Kriterien in den letzten Jahren überarbeitet worden seien. Dabei seien die Aspekte der klassischen Frauenförderung erweitert worden. Insbesondere der Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Privatem spiele zunehmend eine Rolle. Im Rahmen der Fluxx-Betreuung erfolge in spontanen Notfallsituationen eine Hilfestellung, womit die Arbeitsfähigkeit weiterhin garantiert werden solle. Die Kosten, die an dieser Stelle entstünden, seien Kooperationskosten. Zur anderen Angelegenheit sei es so, dass Kolleg*innen beispielsweise durch Krankheit oder Pflege ausfielen und dadurch schnell Personaleinsatz generiert werden müsse. Dies gelte insbesondere bei Schichtarbeiten oder der Pflege und Betreuung, beispielsweise in der Kita. Die dann entstehenden Personalkosten würden über die Maßnahme abgesetzt. In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass diese Fälle vorwiegend bei Frauen vorgekommen seien, aber mittlerweile habe man die Kriterien erweitert für Männer und Frauen. Auch bei Männern würden entsprechende Maßnahmen unterstützt und finanziert werden.

Zur Kenntnis genommen

TOP 16.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.08.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 2434/2019 mit 1 Anlage)

Frau Diers erklärte, dass sich die Situation leicht verbessert habe. Die Gründe dafür habe sie bereits in der letzten Ausschusssitzung dargelegt, daran habe sich nichts geändert. Die Mehreinnahme, die erwartet wurde, seien eingetreten.

Zur Kenntnis genommen




TOP 17.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski erklärte, dass sie kurz dazu Stellung beziehen wolle, dass in der Presse über die dünne Personaldecke bei der Landeshauptstadt Hannover berichtet worden sei. Sie erläuterte, dass die Fachbereiche jährlich bzw. bei Doppelhaushalten alle zwei Jahre über das reguläre Stellenplanverfahren die Möglichketen hätten, die zusätzliche Einrichtung von Stellen zu beantragen. Zusätzlich gebe es die Möglichkeit über die Anzeige eines unterjährigen Mehrbedarfes auch kurzfristig personelle Unterstützung zu erhalten, wobei jedoch die Finanzierung geklärt werden müsse.
In der Elterngeldstelle finde aktuell eine Stellenbemessung statt. Dabei werde ermittelt, inwieweit der aktuelle Stellenbestand ausreichend sei. Bei der Feststellung von Mehrbedarfen finde eine sofortige Besetzung statt. Im Stellenplanverfahren 2019/2020 sei lediglich eine Registraturstelle beantragt worden. Die aktuellen Vakanzen entstanden durch einen hohen Krankenstand sowie eine hohe Fluktuation.
Im Standesamt habe bereits eine Stellenbemessung stattgefunden. Daraufhin seien zum Stellenplan 2019/2020 2,5 zusätzliche Stellen eingerichtet worden. Vakanzen sind auch hier durch eine hohe Fluktuation begründet.
In den Bürgerämtern lägen keine Stellenplananträge vor, jedoch befänden sich derzeit noch 15 Beschäftigte in der Einarbeitung. Die Vakanzen seien hier ebenso durch hohe Fluktuation zu erklären.
Weiter erklärte sie, dass, sofern nicht eigene Auszubildende eingesetzt werden könnten, intern und extern ausgeschrieben werde. Dies sei jede Woche bei den Stellenangeboten in der Zeitung erkennbar. Durch tarifrechtliche Vorgaben sei man an eine Verwaltungsausbildung gebunden, jedoch nutze man tarifrechtlich zulässige Öffnungsklauseln, um auch andersartige Ausbildungen und Qualifikationen zuzulassen. Das führe dazu, dass auch Personen ohne Verwaltungsausbildung eingestellt werden könnten. Jedoch dauere dann die Einarbeitungszeit länger.
Die von der Verwaltungsspitze durchgeführte Reduzierung der genehmigen Stellenbedarfe stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit den langen Warte- bzw. Bearbeitungszeiten in den genannten Arbeitsbereichen. Alle beantragten aufgabenbezogenen Stellenbedarfe seien genehmigt worden und nicht von der Reduzierung betroffen.

Herr Schrade ergänzte aus Sicht des GPR, dass sich die Ausführungen der Stadträtin Rzyski auf das Stellenplanverfahren 2019/2020 beziehen würden. Vorangegangene Verfahren seien durch sie nicht berücksichtigt worden.

Ratsherr Wruck fragte, ob garantiert werden könne, dass, wenn die Einarbeitungsphase beendet sei, die Warte- und Bearbeitungszeiten wieder kürzer würden.

Stadträtin Rzyski sagte, dass trotz der Besetzung der vakanten Stellen könne und werde es vermutlich weiterhin Fluktuation in den genannten Bereichen geben. Man wolle generell mit mehr Puffern arbeiten, um personellen Engpässen schnellstmöglich entgegenzuwirken. Eine Garantie kann insgesamt nicht ausgesprochen werden, man tue jedoch alles dafür, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.

Ratsherr Pohl entgegnete, dass die Wartezeiten in den genannten Bereichen ärgerlich seien. Neben den einzuarbeiten Beschäftigten habe er gehört, dass es zudem unbesetzte Stellen gebe. Dazu stellte er die Frage, um welche genaue Anzahl unbesetzter Stellen es sich handele und wie es aktuell um die Stellen für das Servicecenter und den Infoschalter stehe.

Frau Diers erklärte, dass die Verwaltung anfänglich über eine Streichung dieser Stellen nachgedacht habe, sie aber mittlerweile zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Stellen wichtig seien und entsprechend auch bereits besetzt wurden. Sie selbst sei letzte Woche im Gebäude am Schützenplatz gewesen, dort seien die Stellen am Infoschalter ausreichend besetzt.

Anmerkung der Verwaltung: Für den Empfang Am Schützenplatz 1 wurden 6 Stellen eingerichtet. Alle 6 Stellen sind besetzt. Der Empfang steuert die Kund*innen in die ihrem Anliegen entsprechenden Bereiche weiter.

Ratsherr Engelke sprach sich positiv dafür aus, dass die Verwaltung auch Personen anspreche, die keine Verwaltungsausbildung hätten. Ähnlich sei man beim städtischen Ordnungsdienst vorgegangen. Dies zeige auch, dass die Stadtverwaltung flexibel reagieren könne. Im Übrigen solle man sich nicht so schlecht darstellen, da man im Vergleich mit der Stadt Hamburg oder der Stadt Berlin immer noch sehr gut dastehe. Es stellte sich jedoch die Frage, ob man in Bereichen, die weniger publikumsintensiv seien, ähnlich verfahre.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass dies abhängig vom Bereich und der tarifrechtlichen Möglichkeiten sei. Man versuche jedoch immer eine breite Bewerbungsgruppe anzusprechen.

Frau Diers ergänzte, dass die Stadt auch die Möglichkeit biete, eine Stufe niedriger eingruppiert zu werden, wenn der/die Bewerber*in die geforderte Qualifikation nicht mitbringt. Qualifikationen würden dann nachgeholt werden. Dies erfolge vermehrt im technischen Bereich.

Stadträtin Rzyski gab an, dass man insbesondere im Kitabereich stark nachqualifiziere. Man arbeite dabei vermehrt mit dem Konzept Stadtteilmütter und Stadtteilväter, d. h. die Personen würden durch die Stadtverwaltung entsprechend zum/zur Sozialassistent*in ausgebildet und ggf. während einer weiteren berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher*in unterstützt werden. Die Stadtverwaltung nutze dabei alle möglichen Zugänge, um Menschen für die Arbeit zu gewinnen.

Frau Gödecke gab an, dass es aus gewerkschaftlicher und personalvertretungsrechtlicher Sicht nicht richtig sei und daher nicht allzu oft angewendet werden solle, Personen in einer niedrigeren Stufe einzugruppieren. Man vertrete die Haltung: gleiche Arbeit für gleiche Bezahlung. Die Personen würden die gleiche Tätigkeit wie ihre Kollegen*innen ausüben und verdienten dafür das gleiche Geld. Eine Nachqualifizierung sei sehr gut, man dürfe die Maßstäbe dann jedoch nicht zu hoch ansetzen, sodass die Belastung neben der Arbeit noch aushaltbar sei. Es dürfe nicht zum Frust bei den Menschen kommen, indem man die Hürden zu hoch ansetze.

Beigeordnete Kastning bedankte sich für die Wortbeiträge und sagte, dass diese Angelegenheit bei Bedarf als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden könne.

Stadträtin Rzyski erklärte weiter im Rahmen ihres Berichts, dass bezüglich des Besuchs der Reinigungskräfte die Schulen IGS Büssingweg, das Gymnasium Tellkampfschule und die Grundschule im Kleefelde besucht würden. In der IGS Büssingweg erfolge eine Fremdreinigung, der Besuch sei für den 28.10.2019 um 16 Uhr geplant. Im Gymnasium Tellkampfschule und der Grundschule im Kleefelde erfolgen Eigenreinigungen, Termine seien da der 30.10.2019 um 16 Uhr bzw. der 06.11.2019 um 14 Uhr. Es seien von der SPD-Fraktion drei Personen gemeldet worden, von der CDU-Fraktion zwei Personen, von den Grünen sowie der Fraktion Die Fraktion je eine Person und vom Gesamtpersonalrat zwei Personen. Es würden entsprechende Einladungen an die Fraktionsgeschäftsstellen und das GPR-Büro erfolgen. Als Ablauf sei geplant, dass nach einer Begrüßung und kurzer Information zur Schulreinigung und Schule, eine Aufteilung in Gruppen mit maximal drei Personen erfolgen würde. Die Gruppen würden die Reinigungskräfte für einen Zeitraum von ca. 75 Minuten begleiten und sich dabei die Aufgaben erklären lassen. Es bestünde zudem die Möglichkeit selbst Tätigkeiten und Maschinen auszuprobieren. Im Anschluss träfen sich alle Gruppen wieder, um Fragen zu klären und in den Austausch zu kommen. Dafür seien maximal 30 Minuten vorgesehen. Voraussichtlich im November sei dann ein Termin für eine große Runde geplant, bei der neben den Fraktionsmitgliedern und dem GPR auch Vetreter*innen der Gebäudereinigung, des Fachbereichs Schule, Schulleitungen, Stadträtin Rzyski sowie Frau Diers teilnehmen würden. Dabei solle ein Austausch über die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte erfolgen sowie Ideen und Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden. Falls es weitere Themen oder Wünsche für den Austausch gebe, mögen diese rechtzeitig mitgeteilt werden, sodass sie mit aufgenommen werden könnten.

Beigeordnete Kastning bedankte sich für die Möglichkeit und die Ausführungen der Stadträtin Rzyski, um auf die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte aufmerksam zu machen und verwies auf eine Imagekampagne, die dieses Thema aufgegriffen habe und die auch hier bereits im Ausschuss in Form eines Videos von Auszubildenden der Landeshauptstadt Hannover vorgestellt worden sei. Sie gab an, dass es wichtig sei, dass den Reinigungskräften Verantwortung übertragen werde und sie sei sehr gespannt auf den Austausch mit den beteiligten Personen. Weiter appellierte sie, dass, falls Interesse an der Teilnahme des Besuchs bestünde, weitere Personen benannt würden.

Herr Kallenberg berichtete im Rahmen einer kommunalrechtlichen Angelegenheit, dass sich die CDU-Ratsfraktion im Mai 2019, anlässlich der Stellenbesetzungen der Leitungen des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung sowie der Stadtentwässerung Hannover, an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gewandt habe. Es sei um Auskunft gebeten worden, ob es zutreffend sei, dass der/die Oberbürgermeister*in ohne Beteiligung des Verwaltungsausschusses über die Versetzung von Beamt*innen anderer Dienstherren zur Landeshauptstadt Hannover entscheiden dürfe. Das Ministerium antwortete am 24.07.2019 damit, dass der Rat nach § 107 Abs. 4 S. 1 Niedersächsisches Kommunalvertretungsgesetz (NKomVG) im Einvernehmen mit dem/der Hauptverwaltungsbeamt*in u. a. über die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn beschließe, sofern diese Befugnis nicht übertragen worden sei. Auf die Versetzung von einem anderen Dienstherrn zur Landeshauptstadt Hannover sei nicht eingegangen worden. Der Rat habe dahingehend am 29.04.1993 und am 13.12.2012 die Organzuständigkeit für Versetzungen von Beamt*innen, die nicht Beamt*in auf Zeit seien, zu anderen Dienstherren an den/die Oberbürgermeister*in delegiert. Auf telefonische Nachfrage beim Ministerium, ob man von selbiger Zuständigkeit bei der Versetzung der Beamt*innen von anderen Dienstherren ausgehen könne, teilte der zuständige Bearbeiter mit, dass er entgegen dem Wortlaut des § 107 Abs. 4 S. 1 NKomVG und abweichend des Standardkommentars „Thiele“ zum selbigen Paragrafen der Auffassung sei, dass die Vertretung für jeden Dienstherrenwechsel zuständig sei. Es sei bestätigt worden, dass die Delegation der Entscheidung über Versetzungen zu anderen Dienstherren an den/die Hauptverwaltungsbeamt*in auch Versetzungen von anderen Dienstherren umfasse. Dies, bedeute, dass bei der Landeshauptstadt Hannover die Zuständigkeit durch Delegation durch den Rat in beiden Fällen durch den/die Hauptverwaltungsbeamt*in gegeben sei. Solange der Rat diesen Delegationsbeschluss nicht abändere, sei allein der/die Oberbürgermeister*in zuständig, ohne Mitwirkung des Verwaltungsausschusses. Im konkreten Fall seien die Versetzungen der Beamt*innen für die Fachbereichsleitungen im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung sowie der Stadtentwässerung Hannover innerhalb dieses Delegationsbeschlusses erfolgt.

Ratsherr Pohl fragte nach, ob die eben genannten Ausführungen der Verwaltung schriftlich vorliegen würden und ob diese dann an die Fraktionen verteilt werden könne. Im Übrigen fragte er, ob es durch den Wechsel des Kommunalverfassungsgesetzes weiterhin derart korrekt sei.

Herr Kallenberg erklärte, dass es daher im Jahr 2012 einen neuen Beschluss gegeben habe. Die Auskunft der Kommunalaufsicht sei auf Nachfrage der Stadtverwaltung erfolgt, hierüber gebe es einen Gesprächsvermerk, der zur Verfügung gestellet werden könnte.

Ratsherr Markurth stellt die Nachfrage, ob das Ministerium das Vorgehen damit begründe, dass es sich um eine Regelungslücke im Gesetz handele oder auf was sich die Aussage stütze.

Herr Kallenberg erklärte, dass weder das Gesetz noch die Kommentierung die Aussage des Bearbeiters in der Form ergeben würde. Daher sei nachgefragt worden, worauf hin begründet worden sei, dass auch bei der Versetzung von einem anderen Dienstherrn die Gesamtheit der Mitarbeitenden betroffen sei und daher könne man darauf schließen, dass der Umgang in beide Richtungen gelte. Diese Tatsache lassen sich weder aus der Gesetzesbegründung, noch aus dem Gesetzeswortlaut erkennen. Insgesamt sei es jedoch unerheblich, da die Organzuständigkeit delegiert worden sei.

Ratsherr Engelke fragte, was dagegenspräche, zukünftig in diesen Fällen eine Beschlussdrucksache vorzulegen.

Frau Diers erwiderte, dass dafür die Hauptsatzung geändert werden müsse. Die Stadtverwaltung habe nichts gegen ein geändertes Vorgehen.

Herr Kallenberg ergänzte, dass man die Hauptsatzung ändern könne, was aber bedeute, dass dieses Vorgehen dann für alle Beamt*innen gelte. Dies bedeute, dass zukünftig mehr als nur diese zwei Beschlussdrucksachen eingebracht würden.

Beigeordnete Kastning sagte dazu, dass es hilfreich sein könne, zunächst zu ermitteln, um welche Anzahl es sich bei derartigen Versetzungen handele. Danach solle eine Abwägung erfolgen, ob dies überhaupt zielführend sei.

Ratsherr Pohl gab an, dass man aktuell bereits Wertgrenzen bei der Vergütung von Beschäftigten vereinbart hätte, über die überhaupt im Ausschuss gesprochen werde. Etwas Ähnliches könne er sich bei den Versetzungen auch vorstellen. Der Grund der damaligen Nachfrage bestand darin, dass der Ausschuss im Falle der Besetzung durch eine*n Tarifbeschäftigte*n einen Beschluss vorgelegt bekäme, im Fall der Besetzung durch eine*n Beamt*in lediglich eine Informationsdrucksache. Insgesamt stelle es jedoch einen gleichen Vorgang dar, über den gleich entschieden werden sollte.

Herr Kallenberg erklärte, dass die Hauptsatzung grundsätzlich zwischen den Beschäftigten und Beamt*innen unterscheiden würde. Die Einstellung und Eingruppierung von Leiter*innen von Ämtern und Betrieben, die nicht Beamt*innen seien, sei nicht auf den/die Hauptverwaltungsbeamt*in delegiert worden.

Beigeordnete Kastning sprach sich erneut dafür aus, über einen gewissen Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, zu ermitteln, um welchen Umfang es sich im Fall der Versetzung von Beamt*innen handele. Dies empfehle sie eher, bevor man eine Änderung der Hauptsatzung vornehme. Das Thema könnte dann auf einer der nächsten Klausuren oder als Schwerpunkt auf einer Sitzung diskutiert werden.







Für die Niederschrift






Rzyski Lüders