Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 19.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.09.2019)
Protokoll (erschienen am 13.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 20.09.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 19. September 2019,
im Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsherr Fauteck) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weber (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Bergerstock Fachbereich Umwelt und Stadtgrün

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 22.08.2019

3. B E R I C H T E

3.1. Verabschiedung der alten Leitung und Vorstelllung der neuen Leitung des Stadtteilzentrums Ricklingen

3.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.4. Informationen über Bauvorhaben

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Sanierungsgebiet Mühlenberg

Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg
(Drucks. Nr. 1888/2019 mit 2 Anlagen)

5.1.1.1. Änderungsantrag II ergänzend zum Änderungsantrag der AfD Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-2504/2019)

7.4.2. Zu der Drucksache 1888/2019 (Sanierungsgebiet Mühlenberg)
(Drucks. Nr. 15-2261/2019)

7.4.2.1. Änderungsantrag zum Änderungsantrag der AfD
(Drucks. Nr. 15-2505/2019)

5.1.2. Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 2385/2019 mit 1 Anlage)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Wegebeleuchtung und -befestigung Manele-Süß-Weg
(Drucks. Nr. 15-2049/2019 mit 1 Anlage)

5.2.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2374/2019)

4. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen
(Drucks. Nr. 15-2266/2019)

6.2. der AfD-Fraktion

6.2.1. Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2338/2019)

6.2.2. Ehemalige Zivilschutzanlage in der Nordfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2350/2019)

6.2.3. Uhren am Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2351/2019)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Straßensperrungen in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2340/2019)

6.3.2. Versetzen der Wertstoffcontainer An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-2341/2019)

6.3.3. Betrieb der Gastronomie im Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2342/2019)

6.3.4. Behinderungen durch die Straßensperrungen
(Drucks. Nr. 15-2343/2019)

6.3.5. Brandunfälle
(Drucks. Nr. 15-2344/2019)

6.3.6. LED Straßenbeleuchtung Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2345/2019)

6.3.7. Fluglärm
(Drucks. Nr. 15-2380/2019)



7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Grunderneuerung ausstehender Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-1946/2019)

7.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.2.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2352/2019)

7.2.2. Zuwendung aus eigenen Mittel des Bezirksrates Ricklingen für Empfang der Schüler*innen der LGS/IGS Mühlenberg und der PUS Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2358/2019)

7.3. Interfraktionell

7.3.1. Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2019
(Drucks. Nr. 15-2354/2019)

7.4. der AfD-Fraktion

7.4.1. Einrichtung eines Sanierungsfonds für Graffiti-Schmierereien mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund im Bereich des Sanierungsgebietes Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2216/2019)

7.5. der CDU-Fraktion

7.5.1. Baustellen
(Drucks. Nr. 15-2339/2019)

7.5.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-2339/2019 Baustellen
(Drucks. Nr. 15-2506/2019)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. A N H Ö R U N G E N (nichtöffentlich)

8.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1842/2019 mit 1 Anlage)

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

> TOP 3.4. und 9 wurde von der Verwaltung abgesetzt

> TOP 5.1.2. und 8. wurde von der SPD ohne Aussprache in die Fraktion gezogen

> daraus folgend wurde TOP II insgesamt abgesetzt

> TOP 5.1.1. und 7.4.2. wurden gemeinsam behandelt

> Bezirksratsherr Winnicki reichte einen Dringlichkeitsantrag ein und begründete die Dringlichkeit des Antrags der CDU-Fraktion (15-2503/2019) mit dem großen Unmut diverser Anwohner*innen über die Maßnahmen zur Verringerung des Schleichverkehrs, die sich in großer Zahl zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen hätten.

Bezirksbürgermeister Markurth entgegnete, dass die Fachverwaltung angekündigt habe, nach einer angemessenen Zeit eine Evaluation durchzuführen und im Bezirksrat ggf. Anpassungen vorzustellen.

Die Dringlichkeit des Antrags 15-2503/2019 der CDU-Fraktion wurde mit
9 Stimmen dafür, 7 dagegen und 1 Enthaltung
abgelehnt.
(Der Antrag wird regulär in der nächsten Sitzung behandelt.)

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderungen einstimmig angenommen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 22.08.2019

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.

TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Verabschiedung der alten Leitung und Vorstellung der neuen Leitung des Stadtteilzentrums Ricklingen

Bezirksbürgermeister Markurth bedankte sich bei Herrn Herbst für die sehr gute Zusammenarbeit, lobte das über das Pflichtmaß weit hinausgehende Engagement und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

Frau Strachowska, die neue Leitung des Stadtteilzentrums, stellte sich dem Gremium und den anwesenden Einwohner*innen vor.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte Frau Strachowska in ihrer neuen Funktion und freute sich auf eine ebenfalls gute Zusammenarbeit.
TOP 3.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Schrader berichtete.
Er wies insbesondere auf das 10-jährige Jubiläum der Integrationsbeiräte hin und berichtete über das erfolgreiche Hoffest im Canarisweg.


TOP 3.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtete wie folgt:

Baumaßnahmen an der GS Wilhelm-Busch-Schule:
  • Die Entfernung der NTW-Säulen sei in den Osterferien umgesetzt worden. Die Energiesäulen seien entfernt worden und der ehemalige NTW-Raum (Raum für naturwissenschaftlichen Unterricht) nun als Allgemeiner Unterrichtsraum nutzbar.
  • Die Sanierung des Fachunterrichts(FUR)-Trakts Musik und Werken liefe. Die Baumaßnahme habe Anfang August begonnen, zur Zeit seien die Dachdecker vor Ort. Die Maßnahme werde wie geplant bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
  • Die Planung zur Ausführung der Oberlichtfenster sei mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden. Es werde z.Z. geprüft, ob sich der Austausch der Fenster schulorganisatorisch als Sofortmaßnahme während der Unterrichtszeit umsetzen ließe. Alternativ könne der Austausch in den Oster-/ und Sommerferien 2020 durchgeführt werden.
  • Für den nächsten Bauabschnitt, die Sanierung des FUR-Trakts NTW, werde zurzeit die Drucksache vorbereitet. Diese werde nach den Herbstferien den zuständigen Gremien vorgelegt.
  • Der Umbau der Hausmeisterwohnung für Schulzwecke werde zurzeit geplant und mit der o.g. Drucksache vorgelegt. Geplante Bauzeit: Herbst 2020.
  • Die Entwurfsplanung zur Sanierung der Schüler*innen-WCs in Schule und Sporthalle (aus dem Schultoiletten-Sanierungsprogramm) sei mit der unteren Denkmalschutzbehörde, der Behindertenbeauftragten, der Schulverwaltung und der Schule abgestimmt und freigegeben worden. Die Umsetzung der Sanitärbereiche solle abschnittweise geschehen, um auf mobile Einheiten verzichten zu können. Die bauliche Umsetzung soll in 2020 erfolgen.
  • Die Sanierung der Lehrer*innen-WCs wird zurzeit geplant und zusammen mit der Sanierung der Hausmeisterwohnung in der Drucksache vorgelegt. Auch diese bauliche Umsetzung soll in 2020 erfolgen.


GS Mühlenberg Kieselrotverdachtsfläche:
  • Die Verdachtsfläche sei zwischenzeitlich abgedeckt worden.
  • An einer zeitnahen Sanierung werde derzeit gearbeitet
  • der zeitliche Ablauf des ÖPP-Projektes sei hiervon nicht betroffen.

Gleisbauarbeiten der ÜSTRA:
Das Gleisbett in der Wallensteinstraße im Bereich der Einmündung Dormannstraße habe kurzfristig saniert werden. müssen Daher sei die Dormannstraße am 30.08.2019 gesperrt gewesen. Die Busse aus Hemmingen seien in dieser Zeit über die Barthold-Knaust-Straße und Am Grünen Hagen gelenkt worden. Für einen reibungslose Durchfahrt seien vorübergehend Halteverbostschilder aufgestellt worden.


TOP 3.4.
Informationen über Bauvorhaben

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Sanierungsgebiet Mühlenberg

Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg

(Drucks. Nr. 1888/2019 mit 2 Anlagen)

Hinweis:
Die Tagesordnungspunkte 7.4.2. in Verbindung mit 7.4.2.1. und 5.1.1.1. wurden gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt beraten.

Bezirksratsherr Karger erläuterte nochmal seinen Antrag auf Bau eines getrennten Fuß-und Radweges, um Streitigkeiten der unterschiedlichen Nutzer*innen zu mindern. Er könne nicht nachvollziehen, warum das baulich nicht möglich sei, da es aus seiner Sicht nur einen Unterschied in der Breite der Wegeverbindung von 80 cm gäbe.

Bezirksratsherr Winnicki befürwortete die Trennung ebenfalls, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Frau Bergerstock erwiderte, dass der Weg sehr schmal sei und eine Verbreiterung zum Fällen weiterer 15 Bäume führe. Darüber hinaus münde der Weg im weiteren Verlauf auch wieder in eine gemeinsame Wegführung. Im Gegensatz dazu führe der Weg im 1. Bauabschnitt an einem Kinderspielplatz vorbei.

Bezirksratsherr Winnicki brachte daraufhin einen Änderungsantrag zur Drucksache 15-2261/2019 (TOP 7.4.2.) ein. Dieser wurde unter TOP 7.4.2.1. als Drucksache 15-2505/2019 aufgenommen.

Bezirksratsfrau Bergmann wies nochmal darauf hin, dass die Drucksache in der fachlichen Sanierungskommission mit 9 Stimmen angenommen worden sei und appellierte, dass der Bezirksrat dem ebenso folgen solle.

Bezirksbürgermeister Markurth lies daraufhin zu den DS 15-2505/2019 und 15-2261/2019 abstimmen.

>> Der Änderungsantrag 15-2505/2019 wurde angenommen
>> Der Änderungsantrag 15-2261/2019 wurde abgelehnt, was wiederum auch die Ablehnung des Änderungsantrags 15-2505/2019 in der Rechtsfolge mit sich brachte.
(Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen befinden sich unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten.)
Bezirksratsherr Winnicki brachte daraufhin einen Änderungsantrag zur ursprünglichen Drucksache 15-1888/2019 ein. Dieser wurde unter TOP 5.1.1.1. als Drucksache 15-2504/2019 aufgenommen.

>> Der Antrag Nr. 15-2504/2019 wurde angenommen.
(Das Abstimmungsergebnis befindet sich unter TOP 5.1.1.1.)

Infolge dessen wurde die Drucksache 15-1888/2019 einstimmig einschließlich des Änderungsantrags 15-2504/2019 angenommen.

Antrag,

1. der Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg in Hannover-Mühlenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 605.000,- € zuzustimmen,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. die Ausstattung vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerin zur Umgestaltung einer privaten Teilfläche entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG
TOP 5.1.1.1.
Änderungsantrag II ergänzend zum Änderungsantrag der AfD Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-2504/2019)
Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache mit 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen angenommen.

Änderungsantrag zu DS 1888/2019 Grünverbindung

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten eines getrennten Fuß- und Radweges unter der Voraussetzung, dass der geplante Baumbestand nicht beeinträchtigt wird bzw. keine zusätzlichen Baumfällungen erforderlich sind.


TOP 7.4.2.
Änderungsantrag zu der Drucksache 1888/2019 (Sanierungsgebiet Mühlenberg)
(Drucks. Nr. 15-2261/2019)

siehe unter TOP 5.1.1.

Antrag

die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg dergestalt zu ändern, dass der geplante Weg nicht zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgebaut wird, sondern, dass Fuß- und Radweg - wie bereits im ersten Bauabschnitt - getrennt voneinander verlaufen.

Der Änderungsantrag wurde mit 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.4.2.1.
Änderungsantrag zum Änderungsantrag der AfD
(Drucks. Nr. 15-2505/2019)

siehe unter TOP 5.1.1.

Änderungsantrag

Die Verwaltung stellt sicher, dass bei der Umsetzung eines getrennten Fuß- und Radweges der geplante Baumbestand nicht beeinträchtigt wird bzw. keine zusätzlichen Bäume gefällt werden.

Der Änderungsantrag wurde mit 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und
0 Enthaltungen angenommen. Da der Änderungsantrag 15-2261/2019, auf den sich dieser Antrag bezog, abgelehnt wurde, gilt auch dieser damit als abgelehnt.


TOP 5.1.2.
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 2385/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Bergmann zog die Drucksache in die Fraktionen.
Eine Beratung sei aus ihrer Sicht nicht angemessen möglich, weil die Fachverwaltung in der Sitzung für Fragen nicht zur Verfügung stehe.

Dieser Sicht schloss sich der überwiegende Teil der anderen Bezirksratsmitglieder an.

Antrag,

1. dem Baubeginn und der Mittelfreigabe für den zweiten Bauabschnitt der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Margot-Büttner-Weg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 800.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.038

Bezeichnung Gemeindestraßen / In der Rehre - Grunderneuerung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.



TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Wegebeleuchtung und -befestigung Manele-Süß-Weg
(Drucks. Nr. 15-2049/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Bergmann bedankte sich für die Umsetzung, die schon 2012 erstmalig beantrag worden sei.

Antrag,

der Wegebeleuchtung und -befestigung des Manele-Süß-Weges zwischen Ossietzkyring und Aufhäuser Straße in Höhe von ca. 120.000,- € entsprechend der Anlage 1 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 (1) Nr. 2.d Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 5.2.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2374/2019)

Antrag

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:

IB 04-19 Das FZ A.d.Papenburg erhält für das Projekt "Alte Handwerke" bis zu 1.000,00 €
IB 05-19 Das Theaterinitiative Bühnensturm erhält für das Projekt "Grenzenlos statt abgehängt" bis zu 500,00 €
IB 06-19 Die Kontakt- und Beratungsstelle Mühlenberg erhält für einen Schwimmkurs für Frauen bis zu 1.098,00 €
IB 07-19 Der Integrationsbeirat erhält für Öffentlichkeitsarbeit bis zu 2.000,00 €

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Einwohner*innen-Fragestunde um 20:05 Uhr.

Einige Einwohner*innen beschwerten sich wiederholt über die Verkehrssituation In der Rehre/ Grüner Hagen/ Sauerwinkel, insbesondere fehlten Ausschilderungen und die Ampel an der Göttinger Chaussee sei noch aktiv.

Der Geschäftsführer des Rewe-Marktes in Wettbergen beklagte den starken Rückgang an Einnahmen in dem Markt aufgrund der Sperrung In der Rehre. Das gefährde auch Arbeitsplätze.

Bezirksbürgermeister Markurth und der überwiegende Teil der Bezirksratsmitglieder schlossen sich mit Verständnis für den Unmut der Einwohner*innen der Kritik an, dass der Fachbereich Tiefbau in der Sitzung nicht zur Verfügung stehe.


Bezirksbürgermeister Markurth beendete die Einwohner*innen-Fragestunde um 20:45 Uhr.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen
(Drucks. Nr. 15-2266/2019)

Bezirksratsfrau Bergmann trug die Anfrage vor.

Der Bezirksrats Ricklingen hat den dritten Abschnitt der Grunderneuerung im Bestand (BIG III) aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Die Verwaltung hatte die infrage kommenden Straßen als grunderneuerungsbedürftig eingestuft.

Da das GiB-Programm ausgelaufen ist, fragen wir die Verwaltung:

Nach welchen Kriterien werden die Straßen saniert, die ursprünglich für das GiB-Programm ausgewählt wurden?


Antwort der Verwaltung:

Die im Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand für eine Erneuerung beschlossenen Straßen werden kontinuierlich abgearbeitet.
Straßen, die der Stadtbezirksrat Ricklingen nicht zur Erneuerung beschlossen hat, werden mittelfristig nicht erneuert. Der zuständige Erhaltungsbezirk wird die Straßen regelmäßig kontrollieren und für den verkehrssicheren Zustand sorgen.



TOP 6.2.
der AfD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2338/2019)

Bezirksratsherr Karger trug die Anfrage vor.

In der Grundschule Stammestraße enden die regulären Unterrichtszeiten um 13:00 Uhr, für Dritt- und Viertklässler an zwei Tagen in der Woche um 15:00 Uhr. Die Schule bietet darüber hinaus eine tägliche Ganztagsbetreuung bis 16:00 Uhr, bzw. auch 17:00 Uhr an.

Ein Elternteil kam auf mich zu, da die Schule die Abholung ihres Kindes um 14:30 Uhr verweigert hat, da die Abholung nur um 13:00 Uhr, oder für Ganztagskinder um 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr zulässig ist. Aufgrund von Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sind diese Zeiten für die Familie allerdings sehr schwer in den Alltag einzubinden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist es verpflichtend, sein angemeldetes Kind im Rahmen des Ganztagsangebotes erst um 16:00 Uhr abholen zu können? – Bitte mit Begründung

2. Falls dies der Fall ist, ist es möglich hier in Einzelfällen auch Ausnahmeregelungen mit den betroffenen Eltern zu vereinbaren?


Antwort der Verwaltung:

Die Dauer des Ganztagsangebotes richtet sich nach dem Ganztagsgrundschulkonzept und den jeweiligen Gremienbeschlüssen der Schule.

Die Landeshauptstadt Hannover präferiert mit den Eltern und der Schule abgestimmte und an den Bedürfnissen der Schüler*innen orientierte Endzeiten. Innerhalb dieser Zeiten ist ein Abholen nicht möglich, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt und somit Schulpflicht besteht.

Zur Fragestellung flexibler Abholzeiten äußert sich das Niedersächsische Kultusministerium ausführlich auf Seite 16 der Broschüre „Hintergrundinformation zum Ganztagsschulerlass - FAQ -, Stand: Dezember 2018“ wie folgt: „Die Teilnahme umfasst Mittagessen, Erledigung der Hausaufgaben und die ausgewählten außerunterrichtlichen Angebote. Eine Abwahl einzelner Module ist nicht zulässig. …. Die Ganztagsschule verbindet auf der Grundlage des Ganztagsschulkonzeptes bzw. des Schulprogrammes Unterricht und außerunterrichtliche Angebote

Protokollergänzung:
Somit ist die Teilnahme eines zum Ganztag angemeldeten Kindes am gesamten Ganztagsschultag verpflichtend. Über eine Befreiung im Einzelfall (z. B. bei Arztbesuchen) entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule unter Zugrundelegung der auch am Vormittag geltenden Regelungen.


TOP 6.2.2.
Ehemalige Zivilschutzanlage in der Nordfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2350/2019)

Bezirksratsherr Karger trug die Anfrage vor

Während beispielsweise der Hochbunker in der Wallensteinstraße als ein privates Museum genutzt wird, wo unter anderem Führungen angeboten werden, ist die Bunkeranlage in der Nordfeldstraße offenbar in keinem nutzbringenden Projekt eingebunden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Befindet sich dieser Luftschutzbunker noch im Besitz der LHH? - Falls ja, wie wird der Bunker derzeit genutzt?

2. Wie ist der aktuelle Zustand der Anlage?

3. Gibt es konkrete Pläne für die weitere Verwendung dieses Bunkers? Besteht die Möglichkeit, das Gebäude als soziale oder kulturelle Begegnungsstätte zu nutzen?


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Der Bunker in der Nordfeldstraße 6 befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover und wird vom Fachbereich Wirtschaft (OE 23.03) verwaltet. Im März 2012 wurde die Zivilschutzbindung für die Schutzbauten der Landeshauptstadt Hannover aufgehoben. Durch den Wegfall der Zivilschutzbindung greift die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), somit ist auch bei den ehemaligen Zivilschutzanlagen das Bauordnungsrecht anzuwenden. Deshalb sind bei einer anderweitig geplanten Nutzung die Bunkerkonstruktionen für die Weiterverwendung komplex und unter Umständen kostenintensiv umzugestalten.
Die NBauO regelt u.a.:
- (insb.) Gefahrenabwehr
- Standsicherheit
- Beschaffenheit von Baumaterialien
- Brandschutz, Rettungswege
- Abstände usw.
- bautechnische Anforderungen an Gebäude
- Errichtung, Änderung & Abbruch
Durch diese komplexen Nutzungsvoraussetzungen ist eine Umnutzung von Bunkern oftmals nicht wirtschaftlich umzusetzen. Der Bunker in der Nordfeldstraße in Ricklingen ist einer der Bunker in Hannover, in denen eine Nachnutzung möglich und erfolgt ist. Die Räume können aufgrund der eingeschränkten Rettungswege nur zu Lagerzwecken genutzt werden und sind an verschiedene Vereine in Ricklingen vermietet.

Frage 2:
Der Bunker befindet sich in einem eingeschränkt guten Zustand. Das Dach des Bunkers wurde im Jahr 2018 nach einem Sturmschaden saniert, da hier eine Gefahr für die Schüler*innen der angrenzenden Peter-Ustinov-Schule bestand. Des Weiteren wurde in 2017 die Elektrik erneuert.


Frage 3:
Die Landeshauptstadt Hannover versucht fortwährend, Bunker zu veräußern und dem freien Markt zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit haben sich verschiedene Käufer*innen gefunden, die den Bunkern neue Nutzungen zugeführt haben. Auch soziale und kulturelle Nutzungen werden dabei umgesetzt, bspw. von der Rockmusikstiftung am Weidendamm. Andere Bunker werden umgenutzt oder abgerissen, wie am Herrenhäuser Markt und am Klagesmarkt. An beiden Standorten wurde Wohnbebauung mit geringem Gewerbeanteil umgesetzt.

Weitere Planungen für konkrete Nutzungen oder Verkaufsverhandlungen finden beim Bunker in der Nordfeldstraße nicht statt. Der Bunker ist in der Kapazität durch kulturelle und soziale Einrichtungen vollständig ausgelastet, sodass in dieser Hinsicht seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf besteht. Kaufinteressenten gibt es derzeit nicht, der Bunker wird aktuell nicht aktiv am Markt angeboten.


TOP 6.2.3.
Uhren am Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2351/2019)

Bezirksratsherr Karger trug die Anfrage vor.

Am Ricklinger Stadtweg /Ecke Pfarrstraße befinden sich, in kurzem Abstand zueinander, zwei öffentliche Uhren. Eine dieser Uhren wurde erst vor wenigen Tagen aufgestellt, während die Zweite wesentlich älteren Baujahrs ist.

Da die Uhren in einem Abstand von nur ca. 8 Meter voneinander stehen, ist das ältere Exemplar mittlerweile obsolet.

Wir fragen die Verwaltung

1. Ist es geplant, die Uhr älteren Baujahrs zurückzubauen?

2. Falls ja – wann wird diese Maßnahme durchgeführt?


Antwort der Verwaltung:

Es ist geplant, die ältere Uhr zurückzubauen. Dies wird erfolgen, sobald enercity den Stromanschluss von der alten auf die neue Uhr umgeschaltet hat. Anschließend wird die alte Uhr entfernt. Der genaue Termin der Arbeiten wird von enercity festgelegt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Arbeiten im September abgeschlossen werden können.



TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Straßensperrungen in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2340/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

In Rahmen der Bauarbeiten der Straße "In der Rehre" sind Straßensperrungen durchgeführt worden. Die einzelnen Maßnahmen sollen überwacht werden und ggf. aufgehoben bzw. verändert oder angepasst werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer gehört zu dem Kontrollgremium und wer entscheidet über Maßnahmen?
2. Wann werden dem Stadtbezirksrat erste Ergebnisse vorgestellt?
3. Gibt es bisher Erkenntnisse zum derzeitigen Konzept der Straßensperrungen?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.:
Der Fachbereich Tiefbau beobachtet die Wirkungen der umgesetzten Maßnahmen und berät unter Einbeziehung der Polizei, inwieweit Anpassungen sinnvoll sein können.

Zu 2.:
Die Maßnahmen müssen zunächst von den Verkehrsteilnehmern*innen verinnerlicht werden. Sobald der Verkehr sich an die neue Verkehrsführung gewöhnt hat, können echte Schlüsse aus der Situation gezogen werden. Dieser Prozess nimmt erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch. Sofern wesentliche Veränderungen der Verkehrsführung erforderlich sein sollten, wird der Bezirksrat informiert.

Zu 3.:
Wie unter Frage 2 bereits ausgeführt, befinden sich die Verkehrsteilnehmer im Eingewöhnungszeitraum für die neue Verkehrsführung. Daher liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus der Bevölkerung gab es zum Teil ablehnende Reaktionen, allerdings auch ebenso viel Lob für das derzeitige Konzept.


TOP 6.3.2.
Versetzen der Wertstoffcontainer An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-2341/2019)

Bezirksratsherr Deppe trug die Anfrage vor.

Im Vorfeld der geplanten Errichtung eines Flüchtlingsheimes auf dem Parkplatz Kneippweg in Hannover-Ricklingen wurden die dort befindlichen Wertstoffbehälter mit Glas-, Altpapier- und Altkleidercontainer in die Straße An der Bauerwiese in Höhe der Einmündung Eickenriede umgesetzt. Auf dem Parkplatz Kneippweg wird laut Beschluss der Stadt Hannover, auf die Errichtung eines Flüchtlingsheimes verzichtet.

Der jetzige Standort der Wertstoffbehälter befindet sich gegenüber der Einmündung Eickenriede/ An der Bauerwiese sowie eines Kinderspielplatzes. Bedingt durch haltende Fahrzeuge kommt es häufig zu gefährlichen Situationen, wenn die Fahrzeugführer ihr Leergut dort entsorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Wertstoffbehälter an den ursprünglichen Ort wieder umzusetzen?
2. Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?

Antwort der Verwaltung:

Der Bereich des ehemaligen Standorts ist Ausgleichsfläche für den Hochwasserschutz nach Planfeststellungsverfahren und steht somit nicht mehr zur Verfügung.
Der interimsweise eingerichtete Platz An der Bauernwiese/ Eickenriede wird von den Beteiligten zeitnah im Hinblick auf die Gefährdungssituation beurteilt und ggf. verändert.

Bezirksbürgermeister Markurth fragte die Verwaltung, seit wann der alte Standort im Planfeststellung als Ausgleichsfläche ausgewiesen sei.

Protokollergänzung der Verwaltung:
Die Planfeststellung ist vom 02.02.2012. Die bisher genutzte Fläche wird zurzeit überplant und steht daher nicht zur Verfügung.

TOP 6.3.3.
Betrieb der Gastronomie im Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2342/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

Nachdem der bisherige Pächter den Sportpark verlassen hat, ist die Bewirtung zum Erliegen gekommen. Dieser Zustand zieht sich über viele Monate hin. Die TUS als Hauptnutzer der Einrichtung ist sehr bemüht einen neuen Pächter zu finden. Bei Veranstaltungen muss immer Improvisiert werden, was zunehmend Kraft kostet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der derzeitige Sachstand der Wiedereröffnung der Gastronomie?
2. Wann liegt ein neuer Pachtvertrag vor?
3. Gibt es besondere Gründe, die eine Wiedereröffnung verhindern?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.
Die Verwaltung ist mit dem TuS Wettbergen im Gespräch über den Abschluss eines Pachtvertrages für die Gastronomie. Es ist das Bestreben der Verwaltung, dem Verein die Gastronomie in einem baulich und technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Dafür sind noch Sanierungsarbeiten erforderlich. Sobald diese Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, kann aus Sicht der Verwaltung die Gastronomie wiedereröffnet werden.

Zu 2.
Es ist Ziel der Verwaltung, so schnell wie möglich den neuen Pachtvertrag abzuschließen. Der TuS Wettbergen wünscht in dem Zusammenhang eine vertragliche Regelung zu baulichen Veränderungen in den Räumlichkeiten, die derzeit geprüft und bewertet werden.

Zu 3.
Die bisherige Betreiberin der Gastronomie hat diese bislang noch nicht endgültig geräumt. Dies behindert die weiteren Schritte. Die Verwaltung hat zur Räumung jetzt eine letzte Frist gesetzt und die Ersatzvornahme angedroht.



TOP 6.3.4.
Behinderungen durch die Straßensperrungen
(Drucks. Nr. 15-2343/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

Nach Rücksprache mit mehreren ambulanten Pflegediensten sind erhebliche Probleme bei der Durchführung ihrer Arbeit in Ricklingen aufgetreten. Durch die vielen Sperrungen sind oft Umwege zu fahren. Dies erschwert die einzuhaltenden Pflegezeiten sehr stark. Gerade weil viele Patienten, die auf die Pflege angewiesen sind, oft längere Wartzeiten hinnehmen müssen. Die Fahrzeiten der Mitarbeiter der Dienste erhöhen sich durch zu fahrende Umwege, um 60 bis über teilweise 90 Minuten pro Tag.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt?
2. Welche Lösungen kann sich die Verwaltung zur Verbesserung der Situation vorstellen?
3. Können, in Rücksprache mit den Pflegediensten, Sperrungen zurückgebaut werden?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.:
Dass die Sperrungen Einfluss auf die Fahrzeiten der Verkehrsteilnehmer*innen haben, ist der Verwaltung bewusst. Die individuellen Auswirkungen für Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflegedienste wurden der Verwaltung gegenüber bislang nicht kommuniziert.

Zu 2.:
Die Verwaltung überprüft, ob die derzeitige Verkehrsführung im Bereich „Am Grünen Hagen“ optimiert werden kann. Über das Ergebnis dieser Überprüfung wird die Verwaltung den Bezirksrat unterrichten. Eine Aufhebung der Sperrung der Straße „In der Rehre“ ist nicht möglich.

Zu 3.:
Für die Bewertung der Verkehrsverhältnisse ist nicht nur eine Berufsgruppe, sondern die Allgemeinheit ausschlaggebend. Es ist nicht möglich den Pflegediensten hier eine Sonderstellung einzuräumen.


TOP 6.3.5.
Brandunfälle
(Drucks. Nr. 15-2344/2019)

Bezirksratsmitglied Dr. Wilhelms trug die Anfrage vor.

Unglücklicherweise kommen Menschen durch Brände zu Schaden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Menschen wurden im Stadtbezirk Ricklingen in den letzten 10 Jahren durch Brände verletzt?
  2. Wie viele davon getötet?

Antwort der Verwaltung:

Vom Fachbereich Feuerwehr werden regelmäßig diverse Kennzahlen für unterschiedliche Zwecke (z.B. interkommunales Benchmarking der Feuerwehren im Rahmen eines Vergleichsrings oder Tätigkeitsbericht für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport) erhoben und bewertet. Eine statistische Erfassung von Brandverletzten und -toten erfolgt durch die Feuerwehr Hannover, wie auch bei den anderen Feuerwehren im Rahmen des Vergleichsrings oder dem Innenministerium, nicht.

Eine valide Erfassung aller Brandtoten und -verletzten ist nach Auffassung der Fachkreise nahezu unmöglich. Zwar wäre es grundsätzlich denkbar, zu erfassen, wie viele Menschen leider nur noch tot aus einem Brandobjekt geborgen werden konnten. Aber Brandtote sind alle in Folge eines Brandes ums Leben gekommene Menschen. Das heißt, es wären auch die Menschen statistisch zu erfassen, die wegen eines Brandes jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Krankenhaus, verstorben sind. Auf diese Daten haben die Feuerwehren jedoch keinen Zugriff.
Unter Steuerungsgesichtspunkten könnten zudem aus den Kennzahlen über Brandverletzte und –tote aufgrund der verschiedensten nicht steuerbaren Einflussfaktoren (z.B. Gesundheitszustand der Betroffenen im Vorfeld, Verhalten der Betroffenen im Brandfall) keine belastbaren Aussagen über die Prozessqualität der Feuerwehr oder die Risiken einzelner Bereiche abgeleitet werden.

Dies vorangestellt beantworten wir die Fragen wie folgt:

zu Frage 1.: Der Feuerwehr Hannover liegen keine Daten zu Brandverletzten im Stadtbezirk Ricklingen vor.

zu Frage 2.: Der Feuerwehr Hannover liegen keine Daten zur Brandtoten im Stadtbezirk Ricklingen vor.


TOP 6.3.6.
LED Straßenbeleuchtung Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2345/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug die Anfrage vor.

Im Stadtteil Mühlenberg wurden in letzter Zeit Straßenlaternen auf LED-Technik umgestellt. Diese zeichnen sich durch Energiesparsamkeit aus, streuen das Licht aber weniger. Die Anwohnerschaft wünscht sich jedoch seit Jahren eine bessere Beleuchtung für mehr Sicherheit. Bisher ist nicht zu erkennen, was die Stadt tun will, um das Sicherheitsziel zu erreichen. Zudem liegt die Befürchtung nahe, dass die Verwaltung mit ihrem Handeln das genau Gegenteil bewirkt haben könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist sichergestellt, dass die neuen LED-Straßenlaternen die DIN EN 13201 unter Annahme der jeweils bisher vorgesehenen Beleuchtungssituation und -klasse erfüllen?
  2. Was plant die Verwaltung, um ihrem Anspruch „Mühlenberg hell und sicher“ kurz-, mittel- und langfristig gerecht zu werden?


Antwort der Verwaltung:

Zu 1.:
Es wird die DIN EN 13201 (Stand 2016) bei der Neuplanung beachtet.
Es wurden in größerer Anzahl neue LED-Leuchtenköpfe, als Ersatz für konventionelle Technik montiert. Diese besitzen eine verbesserte Linsentechnik/Lichttechnik als die konventionellen Leuchten und sind auch aus diesem Grunde energieeffizienter. Die Ausleuchtung der öffentlichen Flächen, die im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau) sind, hat sich dadurch verbessert.

Zu 2.:
Gemäß des Erneuerungsplanes der Landeshauptstadt Hannover, der Teil des EU-weit ausgeschriebenen Betriebsführungsvertrages ist, werden kontinuierlich konventionelle Leuchtenköpfe durch LED-Leuchten ersetzt. Gegebenenfalls werden dort, und wurden im Stadtteil bereits, wo es aufgrund der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist, Beleuchtungsanlagen erweitert.
Es ist geplant im Anne-Frank-Weg kurzfristig einen Leuchtenstandort zu ergänzen. Zudem wird mittelfristig die Beleuchtung in den Stichwegen im Quartier Anne-Frank-Weg überprüft und bei Bedarf ergänzt.
Langfristig wird auch hier, wie in anderen Stadtteilen, der Erneuerungsplan mit Überprüfungen und Veränderungen der Straßenbeleuchtung umgesetzt.


TOP 6.3.7.
Fluglärm
(Drucks. Nr. 15-2380/2019)

Bezirksratsfrau Nolte trug die Anfrage vor.

In letzter Zeit klagen Anwohner_innen in Wettbergen und Ricklingen, aber auch in Ronnenberg und Hemmingen, vermehrt über nächtlichen Fluglärm. Ursache ist offensichtlich die verstärkte Nutzung der sogenannten südlichen "Povel-Route" auf der den Flughafen Langenhagen an- bzw. von dort aus abfliegende Flugzeuge das Calenberger Land überfliegen. Über die Nutzung dieser Route hatte es in den Jahren zwischen 2013 bis 2016 bereits mehrfach Beschwerden aus dem Bereich Gehrden gegeben, welches ausweislich der vom Flughafen veröffentlichten Karten direkt von den, die "Povel-Route" nutzenden Maschinen, überflogen wird.

Zwischenzeitlich wird diese südliche Route so stark genutzt, dass es beispielsweise an einzelnen Tagen in der Nachtzeit (zwischen 0 und 6 Uhr) zu bis zu 16 Überflügen in nur 4 Stunden gekommen ist. Dabei ist zu beobachten, dass die Maschinen offensichtlich bis zu 2,5 km nördlich der vom Flughafen angegebenen Routenführung fliegen und so - möglicherweise - vermeiden, die Stadt Gehrden direkt zu überfliegen. Auch die Flughöhe der fraglichen Maschinen hat teilweise stark abgenommen, so dass Typ und Herkunft einzelner Maschinen mit dem bloßen Auge zu erkennen sind, während andere Maschinen offensichtlich weitaus höher fliegen.


Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Weise bemüht sich die Landeshauptstadt Hannover, ihre Bürger vor Fluglärm zu schützen und wie hoch war die Zahl der Überflüge auf der sogenannten "Povel-Route" in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 (bis einschließlich 8/19)?

2. Wie weit nördlich ist es den die "Povel-Route" nutzenden Maschinen gestattet, von der auf den Karten des Flughafens eingezeichneten Route in nördlicher Richtung abzuweichen und in welcher Höhe bewegen sich die Maschinen auf der die Gemeinden Stemmen und Gleidingen verbindenden Linie, welche einen Teil der südlichen "Povel-Route" bildet?

3. In welcher Weise werden Fluggesellschaften sanktioniert, deren Maschinen von den vorgegebenen Flugrouten seitlich oder der Höhe nach abweichen?


Antwort des Lärmschutzbeauftragten:

"Der Schutz der Gesundheit der Bürger vor Fluglärm wird von den zuständigen Ministerien gewährleistet: Beim Wirtschaftsministerium ist als Genehmigungsbehörde die Luftaufsicht verankert; das Umweltministerium ist zuständig für die Berechnung der Fluglärmschutzzonen und die Fluglärmüberwachung.

Die Flughöhen der Abflüge auf der POVEL-Route betragen über Grund ca. 1.500 m im Bereich Schloss Ricklingens und ca. 3.500 m im südlichen Bereich Hemmingens. Sie sind abhängig vom Flugzeugtyp, dem Startgewicht, dem Startverfahren, den meteorologischen Bedingungen und den Anweisungen der Deutschen Flugsicherung DFS, bei der die Hoheitsfunktion in Bezug auf Flugführung und -kontrolle liegt. Abweichungen von der mathematischen Route sind aufgrund aktueller meteorologischer bzw. luftverkehrstechnischer Gegebenheiten möglich.
Eine besondere oder gar eine die Gesundheit gefährdende Fluglärmbelastung ist in diesen Räumen unterhalb der langjährigen Standardabflugstrecke POVEL nicht gegeben.

Beschwerden werden vom Lärmschutzbeauftragten geprüft und statistisch erfasst. Im Falle von Rechtsverstößen werde der Lärmschutzbeauftragte hinsichtlich ihrer Verfolgung aktiv. Sanktionen gegen Piloten bzw. Fluggesellschaften können vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF dann erfolgen, wenn eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Rechtsverstoß festgestellt worden ist."


Aufgrund des Einwandes von Bezirksratsherr Weber, dass die Povel-Route seiner Meinung nach eine Ausweichroute sei, ergänzte der Lärmschutzbeauftragte seine Antwort wie folgt:
"Die Route POVEL war nie eine „Ausweichroute“, solche gibt es nicht, sondern bedient seit Jahrzehnten Flugziele im Osten bei Westwindlagen.
Seit der Grenzöffnung im Jahre 1989 hat sich der West-Ost-Verkehr auf allen Verkehrsträgern stark intensiviert, so auch im Luftverkehr."

Ergänzend wird dem Protokoll der Jahresbericht 2018 des Lärmschutzbeauftragten beigefügt.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Grunderneuerung ausstehender Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-1946/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug den Antrag vor.

Antrag

Die im Programm GiB III vorgesehenen Straßen Lauenauer Straße, Levester Straße, Rodenberger Straße, Bettenser Straße, Wettberger Straße, Steinhuder Straße, Eimbeckhäuser Straße werden gemäß den seinerzeit vorgelegten Plänen kostenneutral für die Anwohnerinnen und Anwohner grunderneuert.

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.

TOP 7.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.2.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2352/2019)


Bezirksbürgermeister Markurth trug den Antrag vor.

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge und lehnt den unter Ablehnung aufgeführten Antrag ab.

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 7.2.2.
Zuwendung aus eigenen Mittel des Bezirksrates Ricklingen für Empfang der Schüler*innen der LGS/IGS Mühlenberg und der PUS Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2358/2019)

Bezirksbürgermeister Markurth trug den Antrag vor.

Antrag

Der Bezirksrat Ricklingen richtet für die Schüler*innen Der IGS-Mühlenberg, Leonore-Goldschmidt-Schule und der Oberschule Peter-Ustinov-Schule als Anerkennung für ihre Leistungen im Projekt „App-Oper“ einen Empfang aus. Dafür stellt der Bezirksrat bis zu 2000 € zur Verfügung.

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 7.3.
Interfraktionell

TOP 7.3.1.
Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2019
(Drucks. Nr. 15-2354/2019)

Bezirksbürgermeister Markurth trug den Antrag vor.

Antrag

Die dem Stadtbezirk Ricklingen für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen erhält die Grundschule Wettbergen für das Anlegen eines grünen Klassenzimmers.

Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 7.4.
der AfD-Fraktion

TOP 7.4.1.
Einrichtung eines Sanierungsfonds für Graffiti-Schmierereien mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund im Bereich des Sanierungsgebietes Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2216/2019)

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.

Antrag
1. Einen Sanierungshilfefonds mit einem Betrag von 5000,00 € für die schnelle Hilfe von Hausbesitzern einzurichten, die auf privatem Grund durch Graffitis mit rechtsradikal-verfassungsfeindlichem Hintergrund geschädigt wurden.
2. Zusätzlich sollte eine Beratung über die Wahl einer Fachfirma stattfinden.
3. Sinnvoll wäre es, wenn die Verwaltung eine Frist einführen würde, bis wann das Geld aus dem Fonds ausgezahlt wird.
Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.
TOP 7.5.
der CDU-Fraktion

TOP 7.5.1.
Baustellen
(Drucks. Nr. 15-2339/2019)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Bergmann wandte ein, dass ein so umfassender Antrag praxisfern sei.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette ergänzte, dass z.B. Baumaßnahmen am Ricklinger Kreisel und Leitungsbauarbeiten nicht in die Zuständigkeit der Stadt fielen.

Auf Vorschlag von Bezirksratsherr Schrader wurde die DS 15-2339/2019 um den Zusatz "... die nicht zwingend notwendig sind, ..." ergänzt und unter TOP 7.5.1.1. unter der Nr. 15-2506/2019 beraten und beschlossen.


Antrag

Im Stadtbezirk werden keine weiteren Straßenbaumaßnahmen (z.B. Kreisel, Bornumerstr.) begonnen, bevor nicht die aktuellen Bauarbeiten z.B. Rehre, Göttinger Chaussee / Straßenbahn, GiB II-Straßen Oberricklingen usw. abgeschlossen sind.

Der Antrag wurde zugunsten des Änderungsantrags Nr. 15-2506/2019 zurückgezogen

TOP 7.5.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-2339/2019 Baustellen
(Drucks. Nr. 15-2506/2019)

Änderungsantrag zu DS 15-2339/2019

Im Stadtbezirk werden keine weiteren Straßenbaumaßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht notwendig sind, (wie z.B. Kreisel, Bornumerstr.) begonnen, bevor nicht die aktuellen Bauarbeiten z.B. Rehre, Göttinger Chaussee / Stadtbahn, GiB II-Straßen Oberricklingen usw. abgeschlossen sind.




Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 21:40 Uhr.


Ulrike Spreen
Protokollführung