Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.09.2019)
Protokoll (erschienen am 12.12.2019)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
_____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 19.11.2019

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 19. September 2019,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.05 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Hofmann) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
(Bezirksratsherr Borstelmann) (CDU)
Bezirksratsherr Busse (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
(Bezirksratsherr Jäger) (SPD)
(Bezirksratsherr Janke) (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Oppelt (CDU)
(Bezirksratsherr Oppelt) (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Michaelis FB Umwelt und Stadtgrün
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin

Gäste
Herr Klaus hanova
Frau Koeneke Nord/FM

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 27. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 22.08.2019
- Öffentlicher Teil -

3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das
Tolstoi Hilfs- und Kulturwerk Hannover e. V. - 12/2019
(Drucks. Nr. 15-2499/2019)

4.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an
Die Johanniter Am Annateich - 14/2019
(Drucks. Nr. 15-2500/2019)

4.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
Ev. – luth. Kindergarten Groß-Buchholz - 15/2019
(Drucks. Nr. 15-2501/2019)

4.4. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld - 16/2019
(Drucks. Nr. 15-2502/2019)

5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

5.1. IB-05-2019: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Zirkusprojekt Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-2483/2019)

5.2. IB-06-2019: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Max und Moritz"
(Drucks. Nr. 15-2484/2019)

6. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. E N T S C H E I D U N G

6.1.1. Wegebeleuchtung Neue-Land-Straße/Tripweg
(Drucks. Nr. 15-2018/2019 mit 1 Anlage)

6.2. A N H Ö R U N G E N

6.2.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung - In den Sieben Stücken
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2286/2019 mit 3 Anlagen)


3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -

6.2.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 299, 3. Änd., - In den Sieben Stücken -
(Drucks. Nr. 2376/2019 mit 1 Anlage)

6.2.3. Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover
(Drucks. Nr. 2287/2019 mit 1 Anlage)

6.2.4. Einziehung einer Teilfläche des Weges "Virchowweg"
(Drucks. Nr. 2303/2019 mit 1 Anlage)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.1.1. Einrichtung eines Park- und Halteverbotes in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-2348/2019)

7.1.2. Radwegmarkierung Groß Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-2370/2019)

7.1.3. Radweg Groß Buchholzer Straße: Neuaufteilung des Verkehrsraumes auf dem Bürgersteig
(Drucks. Nr. 15-2371/2019)

7.1.4. Fahrradfurt - Markierung auf der Karl-Wiechert-Allee
(Drucks. Nr. 15-2372/2019)

7.2. der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen
(Drucks. Nr. 15-2391/2019)

7.2.1.1. Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen
- interfraktioneller Antrag
(Drucks. Nr. 15-2391/2019 N1)

7.3. der Fraktion DIE LINKE.

7.3.1. Bedarfsampel am Osterfelddamm aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2387/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Friedrich Wilhelm Busse (Parteilos)

7.4.1. Aufwandsentschädigungen
(Drucks. Nr. 15-2298/2019)





8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Spurkranzschmieranlage
(Drucks. Nr. 15-2302/2019)

8.1.2. Bedarfsampel Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-2304/2019)

8.1.3. Parkplatznachweis an den Orten aus Drucksache 15-1928/2019
(Drucks. Nr. 15-2346/2019)

8.2. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

8.2.1. Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"
(Drucks. Nr. 15-2299/2019)

8.2.2. Stand des WLAN-Ausbaus in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2378/2019)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 27. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider eröffnete die 27. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest, nachdem er den Hinweis zur Medienöffentlichkeit gegeben hatte.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider machte den Vorschlag die Einwohner*innenfragestunde zu teilen und den 2. Teil nach TOP 6.2.1. durchzuführen.
Bezirksratsfrau Oppelt zog für die CDU die Drucksachen unter TOP 6.2.1. und TOP 6.2.2. nach Vorstellung und Aussprache in die Fraktionen.
Auf Wunsch der SPD zog Bezirksratsherr Fulst die Drucksache unter TOP 7.3.1. ohne Vorstellung in die Fraktionen.
Bezirksratsfrau Oppelt begründete die Dringlichkeit des Antrages „Parkregelung Kirchröder Straße im Bereich der Haltestelle Uhlhornstraße (Nordseite)“, auch im Hinblick auf die Dauer bis zur nächsten Sitzung am 14.11.2019.
Die Dringlichkeit wurde mit 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die interfraktionelle Neufassung zu Drucksache Nr. 15-2391/2019 wird unter TOP 7.2.1.1. behandelt.

Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 22.08.2019 - Öffentlicher Teil -
Nach Prüfung des Hinweises von Bezirksratsfrau Wyborny wird auf Seite 8 ein Halbsatz gestrichen.
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 18.41 Uhr bis 18.51 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner regte an, im Bereich des Heideviertels bzw. der Vogelsiedlung eine Luftmessstation aufzustellen. Es gebe in beiden Bereichen noch alte Kohleöfen. Diese würden neben PKWs Immissionen in nicht unerheblichem Maße abgeben. Er führte dies näher aus. Das Ergebnis der im letzten Winter selbst durchgeführten Messungen hätte ergeben , dass die Messwerte deutlich über den Grenzwerten liegen würden.
Der Einwohner ging des Weiteren auf den geplanten Fernradweg ein, der südlich an der Bahnlinie am Heideviertel vorbeiführen würde. Er fragte nach, wie der Anschluss Kleefelds und des Heideviertels an den Fernradweg erfolgen solle. Er machte den Vorschlag, den Weg nördlich der Bahnlinie zum Bahnhof Karl-Wiechert-Allee zu asphaltieren und zu beleuchten. Des Weiteren wies er auf Nutzungskonflikte zwischen Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und freilaufenden Hunden auf der Hundeauslauffläche im weiteren Verlauf der Verbindung hin. Hier bestehe seines Erachtens Handlungsbedarf.




Bezirksratsherr Dr. Carlson merkte an, dass die Entscheidung der Verwaltung zu den Messstationen aufgrund seines Antrages gelautet habe, dass die vorhandenen Stationen ausreichend seien. Da dies für ihn nicht ganz nachvollziehbar gewesen sei, habe er mit Hilfe der Deutschen Umwelthilfe drei private Messungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld durchgeführt. Die Messungen hätten erhöhte Werte angezeigt. Diese seien jedoch nicht so bedenklich gewesen, um die von der Verwaltung getroffene Entscheidung zu reklamieren. Die von dem Einwohner gemachten Ausführungen seien für ihn neu.

Bezirksratsherr Plotzki erinnerte daran, dass der Bezirksrat über den Ausbau des Fernradweges bereits einen Beschluss gefasst habe, und dass der Radweg südlich der Bahnlinie lang geführt werde. Die nördliche Strecke sei nicht vorgesehen.

Ein weiterer Einwohner wies darauf hin, dass in den Abendstunden über die Bordsteinabsenkung am Nobelring Anwohner*innen auf dem Roderbruchmarkt fahren und parken würden. Er regte an, dort entfernbare Poller zu installieren.

Bezirksratsherr Fulst merkte an, dass die entsprechende Problematik bereits im Bezirksrat diskutiert worden sei und aufgrund des beschlossenen Antrages die Verwaltung dort abschließbare Poller einbauen wolle.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Tolstoi Hilfs- und Kulturwerk Hannover e. V. - 12/2019
(Drucks. Nr. 15-2499/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Tolstoi Hilfs- und Kulturwerk Hannover e. V.
Betrag: bis zu 900,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Klangmalerei: Interaktive Musik-Workshop für Kinder und Jugendliche in der Käthe-Kollwitz-Schule“
(Zuwendung 12/2019)

Einstimmig














TOP 4.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an Die Johanniter Am Annateich - 14/2019
(Drucks. Nr. 15-2500/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Die Johanniter Am Annateich
Betrag: bis zu 980,00 €
Verwendungszweck: Zirkusprojekt in der Unterkunft Am Annateich, hier: Anschaffung von zwei Faltmatten und einer Laufkugel
(Zuwendung 14/2019)

Einstimmig


TOP 4.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Ev. – luth. Kindergarten Groß-Buchholz - 15/2019
(Drucks. Nr. 15-2501/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Ev. – luth. Kindergarten Groß-Buchholz
Betrag: bis zu 4.000,00 €
Verwendungszweck: Teilprojekt Außenbereich: Fallschutzmatten und Rollrasen
(Zuwendung 15/2019)

Einstimmig


TOP 4.4.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld - 16/2019
(Drucks. Nr. 15-2502/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Betrag: bis zu 75,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Reinigung des Schaukastens Heidering“ – Schaukasten des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Zuwendung 16/2019)

Einstimmig








TOP 5.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 5.1.
IB-05-2019: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Zirkusprojekt Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-2483/2019)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Die Johanniter Am Annateich
Projekt: "Zirkusprojekt in der Unterkunft Am Annateich"
Zuwendungssumme: bis zu 358,00 €
Zuwendungsnummer: IB-05-2019

Einstimmig


TOP 5.2.
IB-06-2019: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Max und Moritz"
(Drucks. Nr. 15-2484/2019)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Polnische Katholische Mission Projekt: Projekt: "Max und Moritz"
Zuwendungssumme: bis zu 260,00 €
Zuwendungsnummer: IB-06-2019

Einstimmig


TOP 6.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 6.1.1.
Wegebeleuchtung Neue-Land-Straße/Tripweg
(Drucks. Nr. 15-2018/2019 mit 1 Anlage)

Herr Michaelis berichtete, dass die vorliegende Drucksache die erste Beleuchtung für eine - im Rahmen der im letzten Jahr durchgeführten Sondersitzungen zum Thema „Sicherheit


und Ordnung im öffentlichen Raum“ - gewünschte Wegeverbindung beinhalte. Die Wegeverbindung zwischen dem Tripweg und der Neuen Landstraße solle mit zehn Mastleuchten, die mit einer LED-Technik ausgestattet seien, beleuchtet werden. Der Lichtkegel der LED-Leuchten sei so ausgerichtet, dass der Weg selber und seine Randbereiche beleuchtet werden. Der Lichtkegel streue nicht seitlich in alle Richtungen. Es werde eine Technik mit „Nachtabdimmung“ verwendet. Dadurch werden die Lichtintensität und der Energieverbrauch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 4.00 Uhr morgens um 50 % reduziert. Grundlage dafür sei ein Beschluss des Rates im Rahmen der Haushaltskonsolidierung. LED-Leuchten seien im Vergleich zu den alten konventionellen Leuchtmitteln am unschädlichsten für Insekten. Es handele sich um ein warmes, weißes Licht. Herr Michaelis informierte, dass der Bau in Kooperation mit enercity erfolge und eine zeitnahe Umsetzung geplant sei.

Bezirksratsherr Hunze erkundigte sich, ob der Weg von der Karl-Wiechert-Allee entlang der Straßenbahnlinie bis zur Endhaltestelle Roderbruch /Osterfelddamm im Parkbereich beleuchtet werde. Dieser Weg sei stark frequentiert.

Herr Michaelis entgegnete, dass im Rahmen der Sondersitzungen vier Wegeverbindungen genannt worden seien mit dem Wunsch, dass diese zusätzlich beleuchtet werden. Ob der angesprochene Weg dabei sei, werde nachgereicht.
Antwort zu Protokoll: Die Beleuchtung der Wegeverbindung südlich der Bahnlinie zwischen den Stadtbahnhaltestellen Roderbruchmarkt und Endhaltestelle Roderbruch ist nicht Bestandteil der aktuellen Beleuchtungsprojekte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Bei den in der Sitzung erwähnten Wegeverbindungen handelt es sich um die:
· Grünverbindung westl. Heidjerhof
· Grünverbindung Nackenberger Straße/Bhf. Karl-Wiechert-Allee
· Grünverbindung Sievertstraße/Karl-Wiechert-Allee und
· Grünverbindung Hermannsburger Damm

Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass in der Vergangenheit nur gewidmete Wege beleuchtet werden konnten. Er fragte nach, ob hier eine Ausnahme aufgrund des besonderen Sicherheitsbedürfnisses vorliege oder ob der Weg noch gewidmet werden müsse. Des Weiteren interessierte ihn, inwieweit die Anwohner*innen eingebunden worden seien, da eine Beleuchtung auch eine Belastung darstellen könne. Er erkundigte sich, ob die vorgenommene „Abregelung“ sicherstelle, dass die Beleuchtung nicht in die Grundstücke strahle.

Herr Michaelis erklärte, dass es nicht erforderlich sei, die Wege zu widmen. Die zweite Frage beantwortete er dahingehend, dass durch die nächtliche Abdimmung und die Konzentrierung der Streuung des Lichtes auf den Weg vermieden werde, diffuses Licht in die Seitenräume und angrenzende Grundstücke abzustrahlen.

Der Bezirksrat beschloss,

der Beleuchtung der Wegeverbindung zwischen Neue-Land-Straße und Tripweg im Grünzug Roderbruch in Höhe von ca. 45.000,- € entsprechend Anlage 1 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 (1) Nr. 2.d Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Einstimmig




TOP 6.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.2.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung - In den Sieben Stücken
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2286/2019 mit 3 Anlagen)

Herr Klaus von hanova stellte anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation (Anlage 1) das Projekt vor. Für die Neubauten auf den drei Cluster (Baufelder) sei jeweils ein Wettbewerb ausgeschrieben worden. Mit den drei Siegern sei hanova in die Planung gegangen. Die Neubauten würden sich in frei finanzierten und geförderten Wohnraum aufteilen. Herr Klaus berichtete, dass hanova fast 40 % geförderten Wohnraum auf dem Gelände errichte und stellte die Lage der Häuserzeilen anhand der Power-Point-Präsentation vor. Der Parkraum für das Gesamtprojekt solle überwiegend über eine Tiefgarage geschaffen werden. Die Einfahrt in die Tiefgarage erfolge über die Straße In den Sieben Stücken. Er stellte anhand der Präsentation die mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmte Planung hinsichtlich der Bäume – Erhaltung, Fällung, Ersatzpflanzung - vor. Herr Klaus führte aus, dass auf dem Gelände 160 Wohnungen entstehen sollen. Es werde an der Straße ein Unterflursystem für die Müllentsorgung geben. Geplant seien 78 Tiefgaragenstellplätze und 490 Stellplätze für Fahrräder. Von den 490 Stellplätzen würden 15 % mit Ladestationen für E-Bikes versehen. In der Tiefgarage seien ein bzw. mehrere Plätze für Carsharing geplant. Es sei versucht worden, möglichst viele Bäume zu erhalten, ggfs. würden erhaltenswerte Bäume umgepflanzt werden. Herr Klaus wies auf die durchgeführten Anwohner*innenveranstaltungen hin. So habe eine Veranstaltung bei hanova und eine Veranstaltung vor Ort stattgefunden. Es sei eine Kommunikationsagentur eingeschaltet worden, die für Fragen der Anwohner*innen zur Verfügung stehe und die gesamte Maßnahme begleite. Herr Klaus informierte darüber, dass nachhaltig mit hochwertigen Materialien (Klinker) gebaut werde. Es gebe durch die drei Cluster eine aufgelockerte und interessante Architektur von sehr hoher Qualität. Er ging auf die Zeitschiene ein. Der Abriss der vorhandenen Gebäude sei bis Ende des Jahres geplant. In 2020 solle der Bauantrag gestellt werden.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bedankte sich bei Herrn Klaus für seine Ausführungen.

Bezirksratsherr Plotzki interessierte sich für die Höhe der zu erwartenden Mieten im geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau. Er fragte nach der Bindungsdauer der Mieten für die geförderten Wohnungen.
Des Weiteren erkundigte er sich, ob bei einer Versiegelung des Geländes das Regenwasser abgeführt oder ob es direkt auf dem Gelände gebunden werde z. B. durch begrünte Dachflächen. Er bat um weitergehende Erläuterungen zu den ökologischen Aspekten und fragte nach, ob eine Photovoltaikanlage geplant sei.

Frau Koeneke berichtete, dass das gesamte Gebiet für eine Versickerung des Regenwassers auf dem Gelände vorgesehen sei. Es entstehe eine Kombination aus Rigolen und Mulden, sodass das Oberflächenwasser auf dem Gelände verbleibe. Der Boden sei für dieses Verfahren geeignet. Es sei ein Minimum an Versiegelung auf dem Gelände vorgesehen. Notwendig seien u. a. die Feuerwehrzufahrten und





Rettungswege. Es gebe innerhalb des Angers und zwischen dem Cluster B und C große Grünflächen. Die Wege zwischen den Gebäuden seien für jeden durchgängig und für die Kleinkinder gebe es Spielplätze. Sie wies auf die Unterbauung durch die Tiefgarage hin. Diese stelle eine Art der Versiegelung dar, die sich jedoch nicht nachteilig auswirke und nach außen hin auch nicht sichtbar sei. Hinsichtlich der Baumstandorte führte sie aus, dass diese teilweise erhalten blieben und für gefällte Bäume Ersatzpflanzungen in dem Gebiet vorgesehen seien. Die Dachflächen seien komplett begrünt. Das Thema „Photovoltaik“ regele der städtebauliche Vertrag. Die Photovoltaikanlage müsse vorgerüstet werden. Vorgerüstet heiße, dass die Dachflächen zugänglich, dafür geeignet und die technischen Vorrichtungen im Haus vorgesehen sein müssen. Eine Prüfung erfolge in der weiteren Projektentwicklung.

Herr Klaus informierte darüber, dass der Mietpreis für geförderten Wohnraum nach dem neuen Landesprogramm bis zu 6,10 €/qm betragen könne. Da ergänzende Fördermittel der Landeshauptstadt Hannover in Anspruch genommen werden, würden die Mieten bei diesem Bauprojekt bei 5,80 €/qm liegen. Bei den frei finanzierten Wohnungen sei eine konkrete Aussage zur Miethöhe noch nicht möglich, höchstwahrscheinlich liege der qm-Preis jedoch im zweistelligen Bereich. Die Miethöhe orientiere sich u. a. an den Baukosten. Die Miete werde so veranschlagt, dass sie wirtschaftlich sei und eine „schmale“ Rendite erzielt werden könne. Die Förderdauer nach dem neuen Landesprogramm liege bei 30 Jahren. Er wies darauf hin, dass eine auslaufende Förderung nicht bedeute, dass sich die Mieten dann an den freifinanzierten Wohnungen orientieren. Momentan betrage die durchschnittliche Miete bei den 14.000 Wohnungen von hanova bei 5,66 €/qm.

Bezirksratsherr Hunze verwies auf die Stellungnahme der Anwohner*innen. Seine Frage, ob diese zu einer anderen Entscheidung von hanova führe, verneinte Herr Klaus. Er hob die Vorzüge der Baumaßnahmen hervor. So werde u.a. qualitativ hochwertig gebaut und auch so, dass dies keine Belastung für die Anwohner*innen darstelle. Er ging auf den entsprechenden Bereich ein. Dort seien die geplanten Gebäude von der Straße abgerückt worden und der vorhandene Baumbestand bliebe erhalten. Die Gebäude sollen viergeschossig, barrierefrei und mit Aufzug gebaut werden. Er stellte fest, dass mindestens eine viergeschossige Bauweise erforderlich sei, um wirtschaftlich zu bauen. Er ging auf die Aufweitung der Straße und damit auf den Abstand zwischen den Häusern ein. Aufgrund des Abstandes werde keine Verschattung in diesem Bereich stattfinden. Herr Klaus erinnerte daran, dass der bisherige B-Plan eine achtgeschossige Gewerbebebauung für diesen Bereich vorsehe. Er gehe davon aus, dass mit der geplanten Bebauung eine Aufwertung der dort vorhandenen Liegenschaften einhergehe.

Bezirksratsherr Hunze zitierte aus dem Anwohner*innenschreiben, danach gebe es in Hannover keine vergleichbare Situation, wo auf der einen Straßenseite Einfamilienhäuser und auf der anderen Seite viergeschossige Gebäude zu finden seien.

Herr Klaus wies darauf hin, dass alle Abstandsregelungen eingehalten werden. Er merkte an, dass eine derartige Planung nicht ungewöhnlich sei.

Bezirksratsfrau Wyborny lobte die positive Veränderung des städtebaulichen Vertrages In den Sieben Stücken zu dem städtebaulichen Vertrag zur Karl-Wiechert-Allee in Bezug auf Berücksichtigung der Stellplätze, der E-Mobilität, der Fahrradabstellplätze und der Müllentsorgung. Sie fragte nach, ob dies in Zukunft Standard für alle Bauprojekte sein werde.




Herr Klaus antwortete, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ bei hanova ein wichtiger Schwerpunkt sei. Er verwies u. a. auf die vor Kurzem gestartete ökologische Offensive mit der Förderung der Artenvielfalt und die E-Offensive. Das Vorhalten der entsprechenden Einrichtungen für E-Mobilität sei bei neuen Planungen Standard und werde als Vorteil für die Vermarktung der entsprechenden Wohnungen gesehen. Dies sei auch der Grund, warum nachhaltige Bauten errichtet werden.

Bezirksratsfrau Oppelt ging nochmals auf die Bedenken der Anwohner*innen ein und wies darauf hin, dass es nicht nur eine Frage des Abstandes sei, sondern des Bruchs zwischen den Einfamilienhäusern auf der einen und der viergeschossigen Bauweise auf der anderen Straßenseite. Sie wies auf den Kompromiss hin, der an Karl-Wiechert-Allee hinsichtlich des Übergangs gefunden worden sei.

Herr Klaus machte deutlich, dass die Anzahl der Wohnungen notwendig und eine viergeschossige Bebauung in einem urbanen Raum eine akzeptable Höhe sei. Es wäre eine Verschwendung in diesem Bereich weniger Wohnungen zu bauen.

Frau Koeneke ergänzte, dass die Bestandsgebäude auf dem Gelände viergeschossig seien. Diese hätten ebenfalls ein flachgeneigtes Dach. Bei den Gebäuden würde die Geschosshöhe weitergeführt, um den inneren Bereich mit der niedrigen ein- und zweigeschossigen Bebauung in Form von Reihenhäusern und Doppelhäusern gegen die Lärmentwicklung der Podbielskistraße abzuschirmen. In Richtung Paracelsusweg gebe es ebenfalls das Gegenüber von einer viergeschossigen Bebauung zu Reihenhäusern. Auch hier würden die Gebäude durch eine Aufweitung der Straße und große Bäume nicht zu dicht stehen.

Bezirksratsherr Plotzki betonte, dass die Fraktion DIE LINKE. die hier vorgesehene Bebauung befürworte. Er erinnerte nochmals daran, dass laut B-Plan eine viel höhere Bebauung vorgesehen gewesen sei. Die jetzige geplante Bebauung könne daher als guter Kompromiss gewertet werden. Er wies darauf hin, dass auf dem Kronsberg die gleiche Situation mit viergeschossiger Bebauung auf der einen Seite und Reihenhäusern auf der anderen Straßenseite zu finden sei.

Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass im Bereich eines Parkplatzes am Virchowweg nutzungsbezogene Untersuchungen eine deutliche Überschreitung u. a der Bodenwerte für die Bauleitplanung ergeben habe. Er fragte nach dem Ergebnis der Untersuchung und ob im weiteren Bereich ebenfalls Schadstoffe liegen würden.

Frau Koeneke berichtete, dass der gesamte Bereich im Zuge der Abbruchmaßnahmen untersucht worden sei. Die Ergebnisse wurden bzw. werden der Stadt noch zugeleitet. Es seien weniger Belastungen gefunden worden, als zunächst angenommen wurde.

Bezirksratsherr Hunze ging auf den Bedarf an Spielfläche für Kinder über 6 Jahren ein und die Kompensierung durch die Aufwertung des Spiel- und Bolzplatzes an der Podbielskistraße.

Frau Koenecke erläuterte, dass eine Zahlung hinsichtlich des Bedarfes geleistet werde und die Verwendung der Mittel zweckentsprechend für einen Spielplatz innerhalb des Quartiers erfolge.






Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, ob die Spielfläche tatsächlich nicht in dem Baugebiet geplant werde, erklärte Frau Koeneke, dass diese nicht zusätzlich geschaffen werde. Im Quartier gebe es nur die Spielflächen für Kleinkinder.

Frau Baron ergänzte, dass bei vielen Bebauungsplänen dies ähnlich gehandhabt worden sei. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün entscheide, ob es viele kleine oder wenige große Spielplätze gebe. Bei der von Bezirksratsherrn Hunze angesprochenen Flächenberechnung hinsichtlich des Bedarfes handele es sich um eine theoretische Berechnung. Es gebe vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Einschätzung, dass die Einrichtung eines Spielplatzes unter 1.000 qm grds. nicht wirtschaftlich sei. Mit größeren, besser gestalteten und aufgewerteten Spielplätzen könnten den Kindern bessere Angebote gemacht werden. Die Entscheidung hinsichtlich der Spielplätze liege bei der Landeshauptstadt Hannover und nicht beim Bauherrn. Die beschriebene Vorgehensweise sei üblich. Der Spielplatzbedarf werde monetarisiert, d. h. im städtebaulichen Vertrag mit einer bestimmten Summe berechnet und diese Summe werde für einen bestimmten festgeschriebenen Spielplatz zur qualitativen Verbesserung investiert.

Herr Klaus hob nochmals hervor, dass die Angebote für die kleinen Kinder im Anger zwischen den Häusern geschaffen werden.

Frau Baron wies daraufhin, dass die Schaffung der Spielplätze für Kleinkinder in den Baugebieten nach der Niedersächsischen Bauordnung erforderlich sei. Es handele sich dabei um private Spielplätze. Der angesprochene Bedarf für ältere Kinder sei auf eine Anforderung der Stadt für öffentliche Spielplätze herzuleiten. Hier sei zu unterscheiden.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -
Der zweite Teil der Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.40 Uhr bis 20.15 Uhr durchgeführt.

Ein Vertreter vom Seniorenbeirat fragte nach, wie viele behindertengerechte Wohnungen in dem neuen Wohngebiet vorgesehen seien. Des Weiteren interessierte ihn, ob die Eingänge zu den Häusern und Wohnungen so geplant seien, dass mobilitätseingeschränkte Personen diese ohne Stufen gut erreichen können.

Herr Klaus informierte darüber, dass alle Wohnungen barrierefrei seien. Jede Wohnung sei über einen Aufzug erreichbar. Behindertengerechte Wohnungen seien ebenfalls geplant.

Ein Einwohner gab zu Bedenken, dass zu viele Gebäude auf dem Gelände geplant seien. Die dichte Bebauung sei aus klimatechnischer Sicht z. B. Hitzestaus nicht sehr günstig. Er merkte an, dass die Bebauung nicht „nachbarschaftsfeindlich“ sein dürfe und die bereits vorhandene Bebauung berücksichtigt werden müsse. Er verwies auf die Eingabe. Der Baukörper, der von der Straße In den Sieben Stücken auf den Meyerhofweg hinführe, sei sehr klotzig, da die Breitseite der Gebäude und nicht die Kopfseite zu den Siedlungen hin ausgerichtet seien. Gegen eine Höhe von 14 Metern hätten sie – auch im Hinblick auf die schmale Straße - Bedenken.




Herr Klaus berichtete, dass Herr Bodemann an den Planungen beteiligt gewesen sei. Die geplante Bebauung – auch in Zusammenhang mit den Planungen für das ehemalige Oststadtgelände - seien sehr „nachbarschaftsfreundlich“. Die städtebaulichen Figuren (Breitseite/Kopfseite) seien im Rahmen ihrer städtebaulichen Funktionen an die Bauweise des Buchholzer Grüns angeschlossen. Er wies darauf hin, dass die schmale Straße städtebaulich berücksichtigt worden sei. So werde bereits im Vorfeld der Verkehr abgefangen u. a. durch die Einfahrten in die Tiefgarage. Die Wegeverbindungen für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vom ehemaligen Oststadtgelände kommend, werden bei dem geplanten Bauvorhaben fortgesetzt. Dies sei nur aufgrund der Anordnung der Gebäude möglich.
Die Abstände zwischen den Gebäuden seien großzügiger als gesetzlich vorgesehen. Es gebe viel Platz für Grün. Die Tiefgarage sei so geplant, dass große Bäume zwischen den Höfen gepflanzt werden können. Er erinnerte daran, dass auch die Dächer begrünt werden.

Eine Einwohnerin fragte nach, warum es keine Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene Bebauung gebe. Im Hinblick auf die vorhandenen Bäume bemängelte sie, dass nichts unternommen werde, um diese zu erhalten. Es sei keinerlei Bewässerung der Bäume erfolgt. Sie regte an, hier tätig zu werden. Es interessierte sie darüber hinaus, ob an der Farbgestaltung noch etwas geändert werden könne, um ein helleres Erscheinungsbild zu erschaffen. Die geplanten Ziegel seien sehr dunkel.

Herr Klaus nahm den Hinweis hinsichtlich der Bäume mit und wies darauf hin, dass keine Grundwasserabsenkung erfolgt sei und entsprechend kein Handlungsbedarf gesehen wurde.

Hinsichtlich der Klinkerfarbe bemerkte Frau Koenecke, dass diese laut dem städtebaulichen Vertrag noch mit der Stadt abgestimmt werden müsse. Der Bebauungsplan beinhalte ein Farbspektrum und aus diesem werde ein Vorschlag der Stadt vorgelegt.

Herr Klaus ergänzte, dass bei den drei Gebäuden drei unterschiedliche Klinkerfarben verwendet werden würden. Er nehme mit, dass der möglichst hellste Farbton aus dem Spektrum gewünscht sei.

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob sich die Bürger*innen bei der Stadt Hannover die unterschiedlichen Farbspektren anschauen und Vorschläge direkt an hanova machen könnten.

Frau Baron antwortete, dass bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans die Farben in diesem Fall eingesehen werden können.

Bezirksratsfrau Oppelt fragte nach, ob es noch einen Austausch mit dem Anwohner*innen gebe – ähnlich wie im Heideviertel.

Herr Klaus entgegnete, dass der Austausch bereits erfolgt sei und die Positionen bekannt seien. Soweit ein Geschoss heruntergenommen werde, wäre das Projekt nicht mehr wirtschaftlich und könne nicht mehr durchgeführt werden. Es könne daher hinsichtlich der Gebäude nicht von den Planungen abgewichen werden. Die Klinkerfarbe sei in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verhandelbar.

Bezirksratsfrau Oppelt bemerkte, dass es lediglich um ein Geschoss weniger in der




letzten Reihe gehe. Die Frage, ob dies bereits unwirtschaftlich sei, bejahte Herr Klaus. Er ergänzte, dass es bereits so schwierig sei, in der vorgesehenen Qualität Wohnungen zu bauen. Eine viergeschossige Bauweise sei notwendig, um wirtschaftlich zu bauen.

Eine weitere Einwohnerin erklärte, dass in einem Bereich des Baugebietes von der Nordsüdausrichtung abgewichen werde und dadurch eine frontale viergeschossige Bebauung einer eingeschossigen Bebauung gegenüberstehe. Dies sei ihr nicht verständlich und sie fragte nach, warum darauf beharrt werde, die Gebäude in dieser Ausrichtung zu bauen.

Herr Klaus erläuterte nochmals den Zeilenaufbau. Es sei u. a. wichtig gewesen, den Zugangsverkehr zu den Gebäuden bereits im Vorfeld abzuleiten. Dies wäre bei einem anderen Aufbau nicht möglich gewesen. Er hob die durch die Anordnung fortgeführte gute Wegeverbindung für die Fußgänger*innen und den Radfahrverkehr hervor.

Ein weiterer Einwohner fragte nach der Ausrichtung der Wohnungen, die parallel zur Straße liegen würden und ob diese als gelungener Städtebau zu bezeichnen sei.

Frau Koenecke wies darauf hin, dass sämtliche Gebäude von Süden bis zu einem bestimmten Sonnenstand mit der Sonne beschienen werden.

Ein dritter Einwohner erkundigte sich, nach dem Stellplatzfaktor für die Tiefgarage. Des Weiteren interessierte ihn im Hinblick auf die Dachbegrünung, ob die Bewohner*innen die Möglichkeit hätten, die Dachfläche intensiv zu nutzen.

Frau Koenecke erklärte, dass das Thema „nutzbare Dachgärten“ nicht umgesetzt werde. Die Dächer seien jedoch begehbar und nutzbar für Photovoltaikanlagen. Die Dächer würden komplett extensiv begrünt. Es handele sich dabei auch um Vorgaben aus dem B-Plan.

Herr Klaus bemerkte, dass der Faktor für Garagenplätze bei 0,7 liege. Dieser sei bei einem vorhandenen Stadtbahnanschluss und gefördertem Wohnraum ausreichend.

Die erste Einwohnerin bezweifelte, dass die Stellplätze ausreichend seien. Sie fragte nach, wie das Verhältnis der Stellplätze in der Tiefgarage zu den nicht geförderten Wohnungen im Cluster A sei.

Frau Koenecke informierte, dass der Faktor 0,7 für den gesamten Bereich gelte. Es gebe keine Unterscheidung. Sie wies auf die Wohnungsgrößen und die dadurch angesprochene Zielgruppe hin. Ein Anteil von 50 % der Wohnungen seien Zwei-Raum-Wohnungen, die für Ein-Personen-Haushalte gut geeignet seien. Im Hinblick darauf, sowie auf die gut erschlossene Lage und auf die Barrierefreiheit der Wohnungen sei davon auszugehen, dass nicht jeder ein PKW habe. Ein Schwerpunkt sei auf die E-Mobilität im Hinblick auf die Fahrräder gelegt worden, da dieses Verkehrsmittel immer mehr genutzt werde.

Herr Klaus fügte hinzu, dass es darüber hinaus das Angebot zum Carsharing gebe. Die Erfahrung zeige, dass der Stellplatzfaktor ausreichend sei.

Ein vierter Einwohner fragte nach, mit welcher Energieform geheizt und warum eine Photovoltaikanlage nicht gleich mit vorgesehen werde.






Frau Koenecke antwortete, dass die Photovoltaikanlagen in der Planung mit vorgesehen seien und momentan die Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit geprüft werde. Durch das Gebiet werde gerade die neue Fernwärmetrasse gelegt und die Gebäude sollen entsprechend an die Fernwärme angeschlossen werden.


TOP 6.2.2.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 299, 3. Änd.,
- In den Sieben Stücken -
(Drucks. Nr. 2376/2019 mit 1 Anlage)

Frau Baron stellte die Drucksache zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan vor. Der Städtebauliche Vertrag müsse vor dem Bebauungsplan genehmigt werden, da bei einem Bebauungsplanverfahren ggfs. vorgezogenes Baurecht entstehe. Die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplans seien im Städtebaulichen Vertrag enthalten. Im Unterschied zum Bebauungsplan sei der Geltungsbereich des Städtebaulichen Vertrages kleiner, da sich dieser lediglich auf das vorgestellte Baugebiet beziehe. Frau Baron zitierte tlw. aus dem Vertrag.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.2.3.
Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover
(Drucks. Nr. 2287/2019 mit 1 Anlage)

Frau Rembecki stellte die Drucksache vor. Der Polizeisportverein wolle für das Kleefelder Bad ein Stromspargerät anschaffen. Durch dieses Gerät solle es eine Optimierung der Pumpensteuerung geben. Die Pumpensteuerung solle abhängig von der Anzahl der Besucher*innen den Energieverbrauch senken. Damit der Verein bessere Konditionen bei den Kreditinstituten erhalte, solle der Vertrag vorzeitig auf den 31.12.2025 und danach unbefristet verlängert werden. Es gebe die Möglichkeit der beiderseitigen Kündigung mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Jahres.
Im Hinblick auf die Frage zu Energieeinsparungen hat der Verein folgende Antwort gegeben: „Die Reduzierung der Kosten durch das Gerät betrage ca. 10 % und belaufe sich auf ca. 4.000,00 € im Jahr.“

Der Bezirksrat empfahl,

der in der Anlage 1 beigefügten 3. Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Kleefelder Bad zuzustimmen.

Einstimmig









TOP 6.2.4.
Einziehung einer Teilfläche des Weges "Virchowweg"
(Drucks. Nr. 2303/2019 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

den Weg Virchowweg in einem Abschnitt beginnend an der Straße In den Sieben Stücken auf einer Länge von ca. 30 m einzuziehen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.1.1.
Einrichtung eines Park- und Halteverbotes in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-2348/2019)

Bezirksratsfrau Starke trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne, da in der Milanstraße keine Probleme festgestellt worden seien. Der angeführte Zufahrtsweg zu dem dahinterliegenden Haus bestehe bereits seit vielen Jahren. Er sei nunmehr gepflastert worden. Es gebe einen abgesenkten Bordstein und es sei offensichtlich, dass es sich um eine Einfahrt handele und dort nicht geparkt werden dürfe. Darüber hinaus habe der Eigentümer ein Schild mit dem Hinweis, dass es sich um eine Einfahrt handele und diese freizuhalten sei, aufgestellt.
Er bemängelte die angestrebte Lösung unter Punkt 2 des Antrages, wonach eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 296) gefordert werde. Die Straße sei dafür zu eng. Zu Punkt 3 des Antrages merkte er an, dass die genannten Zeiten hinsichtlich der Gottesdienste des Klosters nicht korrekt seien, da auch werktäglich vormittags Gottesdienste stattfinden würden. Für diese Zeiten müssten auch Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, am nördlichen Ende der Milanstraße von und zur Schierholzstraße ein Park- und Halteverbot einzurichten.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen





TOP 7.1.2.
Radwegmarkierung Groß Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-2370/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Hunze merkte an, dass dieser Antrag mit dem nächsten unter TOP 7.1.3. hätte verbunden werden können, da es um denselben Sachverhalt gehe.

Bezirksratsfrau Wyborny erklärte, dass dieser Antrag zunächst aufgrund einer Anregung formuliert worden sei. Eine anschließende Ortsbesichtigung habe ergeben, dass es nicht ausreichend sei, eine Haltelinie einzuzeichnen, da der verbleibende Bereich auf dem Bürgersteig für die Radfahrer auch mit Haltelinie nicht ausreichend sei, um dort sicher an den parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Im Bereich Groß-Buchholzer-Straße/Ecke Silberstraße bis zum Rehmer Feld gebe es die unterschiedlichsten Einteilungen für den Radweg. Darüber hinaus lägen in diesem Bereich noch zwei Bushaltestellen und es sei nicht eindeutig, wo die Radfahrer langfahren sollen. Es handele sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg. Das Fahren auf der Straße sei in diesem Bereich jedoch durch Tempo 50 und die enge Straße sehr gefährlich. Sie wies darauf hin, dass die beiden Anträge zusammengehören. Zunächst müsse jedoch klar sein, wie weit die Fahrzeuge parken dürfen, um dann den Rest des Bürgersteiges neu einzuteilen und deutlich zu kennzeichnen. Im Prinzip gebe es nur eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fußgängern.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Radwegmarkierung an der Groß- Buchholzer- Straße zwischen Kapellenbrink und Roderbruchstraße erneuert.

Einstimmig


TOP 7.1.3.
Radweg Groß Buchholzer Straße: Neuaufteilung des Verkehrsraumes auf dem Bürgersteig
(Drucks. Nr. 15-2371/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny verlas den Antrag und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verkehrsraum auf dem Bürgersteig neben der Groß-Buchholzer-Straße im Bereich von Ecke Silberstraße bis Ecke Rehmer Feld eindeutig durch entsprechende Markierungen für parkende Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger deutlich zu kennzeichnen und neu auszuweisen.

Einstimmig





TOP 7.1.4.
Fahrradfurt - Markierung auf der Karl-Wiechert-Allee
(Drucks. Nr. 15-2372/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Zwischen dem Gelände des Abfallzweckverbandes der Region Hannover (Karl-Wiechert-Allee 60C) und dem Gelände der Cochlear-Deutschland GmbH (Karl-Wiechert-Allee 76A) wird die K-W-A- hier als Zufahrtstraße vom Weidetorkreisel aus kommend geführt.Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Stelle, wo der Radweg kreuzt eine Radwegmarkierung auf der Fahrbahn anzubringen.

Einstimmig


TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen
(Drucks. Nr. 15-2391/2019)
Neufassung


TOP 7.2.1.1.
Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen - interfraktioneller Antrag
(Drucks. Nr. 15-2391/2019 N1)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Wir fordern die Verwaltung auf, bei der weiteren Planung und Realisierung des Neubaus der MHH am Stadtfelddamm und der neuen Verkehrsflächen die Inanspruchnahme von Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk auszugleichen. Kleingärten sind zu ersetzen. Die Auswahl der Ersatzflächen muss ökologisch abgewogen erfolgen.

Einstimmig


TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.1.
Bedarfsampel am Osterfelddamm aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2387/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen



TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Friedrich Wilhelm Busse (Parteilos)

TOP 7.4.1.
Aufwandsentschädigungen
(Drucks. Nr. 15-2298/2019)

Bezirksratsherr Busse trug den Antrag vor und erläuterte den Prüfantrag an die Verwaltung ausführlich.

Bezirksratsherr Plotzki wies auf die Tragweite des Antrages hin und dass die gesetzlichen Reglungen eindeutig seien.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstütze. Es handele sich um eine Aufwandsentschädigung. Das angesprochene Bezirksratsmitglied habe im Rahmen der Bezirksratssitzungen keinen Aufwand, da es nicht erscheine und sich ansonsten auch nicht in die Bezirksratsarbeit einbringe. Die gesetzlichen Bestimmungen seien bekannt. In diesem Fall werde ein Prüfauftrag unterstützt.

Bezirksratsherr Busse merkte an, dass es die Möglichkeit gebe, dass die Stadt Hannover – wenn eine Gesetzesänderung nicht möglich sei - die Mandatsträger*innen anschreiben könne und auffordern, die Aufwandsentschädigung freiwillig an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Zahlung der "Aufwandsentschädigung" an in städtischen Gremien wie z. B. den Stadtbezirksräten gewählte Mandatsträger, die ihr Mandat dauerhaft nicht ausüben, weitestmöglichst einzuschränken.

Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Spurkranzschmieranlage
(Drucks. Nr. 15-2302/2019)

Bezirksratsfrau Starke trug die Anfrage vor.

Laut der Drucksache Nr. 15-1820/2018 und dem damit verbundenen Antrag hat die Verwaltung mitgeteilt, dass Gespräche mit der Üstra zur Installation einer





Spurkranzschmieranlage an der Kreuzung Noltemeyerbrücke/Sutelstr. abgeschlossen wurden und die Üstra bis Jahresende 2019 an der o.g. Stelle eine solche Anlage verbauen wird.

Uns erreichen vermehrt Beschwerden von Anwohnern die sich über die extreme Lärmbelästigung durch Stadtbahnen im Kurvenbereich der Kreuzung beklagen, vor allem zu Unzeiten (morgens 4:30 Uhr und abends nach 22 Uhr) wenn die Abstellanlage in der Sutelstr. (ehem. Betriebshof) sich im Zu- und Ablauf befindet.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist die Spurkranzschmieranlage mittlerweile errichtet worden?
  • Wenn "Nein": Warum gibt es so ein massive Verzögerung?
  • Wenn "Ja": Wie erklärt man sich die Verwaltung und Üstra die trotz Schmieranlage sehr hohe Lärmbelästigung?
2. Wurden an der Kreuzung Lärmmessungen vorgenommen? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse dieser?
3. Welche Sofortmaßnahmen kann die Verwaltung in Absprache mit der Üstra treffen, um die Lärmbelästigung einzudämmen?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt.
Zu 1.:
Die Schmieranlage war bereits in Betrieb, musste aber aufgrund eines Mangels wieder abgeschaltet werden. In der 38 .KW soll die Mangelbeseitigung beginnen.
Zu 2.:
Es wurden keine Lärmmessungen vorgenommen, da die Entscheidung eine Schmieranlage einzubauen bereits getroffen war.
Zu 3.:
Es müssen keine weiteren Sofortmaßnahmen getroffen werden, da die Reparatur der Anlage bereits eingeplant ist. Ein Quietschen ist physikalisch leider nicht ganz vermeidbar. Witterungsbedingt ist das Quietschen mal lauter und mal leiser. Mittels Spurkranzschmieranlagen auf den Stadtbahnfahrzeugen wird kontinuierlich die Schiene gefettet.“


TOP 8.1.2.
Bedarfsampel Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-2304/2019)

Bezirksratsfrau Starke verlas die Anfrage.

In der Bezirksratssitzung vom 08.02.2018 ist auf Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP beschlossen worden, eine Ampel auf dem Osterfelddamm/Neue-Land-Str. zu errichten. In der 2. Entscheidung (Drucksache 15-0191/2018 S2) ist eine Realisierung für die erste Jahreshälfte 2019 bekannt gegeben worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wird die angekündigte Errichtung der Ampelanlage Osterfelddamm/Neue-Land-Str. noch in diesem Jahr 2019 umgesetzt?
2. Wenn "Ja", kann ein konkreterer Zeitraum benannt werden und wenn "Nein", warum kommt es zu dieser Verzögerung? Bitte ausführlich schriftlich begründen.




3. Wie wird die Verwaltung diese Verzögerung den Bürgern kommunizieren?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Die Realisierung der Lichtsignalanlage ist für den Beginn des Jahres 2020 vorgesehen.
Zu 2.) Aufgrund von Kapazitätsengpässen in der Verwaltung und bei den ausführenden Firmen ist eine frühere Realisierung leider nicht möglich.
Zu 3.) Eine gesonderte Kommunikation dieser Verzögerung ist nicht vorgesehen.


TOP 8.1.3.
Parkplatznachweis an den Orten aus Drucksache 15-1928/2019
(Drucks. Nr. 15-2346/2019)

Bezirksratsherr Fulst stellte die Anfrage vor.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie viele Parkplätze mussten die in Drucksache 15-1928/2019 genannten Unternehmen /Pflegedienste an den genannten Orten in ihrem Bauantrag nachweisen.


Sollte die Anwort vertraulich sein, so soll die Antwort im nichtöffentlichen Teil erfolgen.


Frau Baron beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:
.
Da die in Drucks. Nr. 15-1928/2019 genannten Bauvorhaben nicht mit Namen und Adresse benannt werden, kann die Verwaltung nicht prüfen, welcher Stellplatzschlüssel den Baugenehmigungen zu Grunde gelegt wurde.
Grundsätzlich müssen nach § 47 Abs.1 Nds. Bauordnung (NBauO) Einstellplätze in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehen, dass der für die bauliche Anlage zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr aufgenommen werden kann.
Allerdings sehen die hierzu ergangenen Richtzahlen keine konkrete Regelung für ambulante Pflegedienste vor. Es sind lediglich Tagespflegeeinrichtungen und Tageskliniken in den Richtzahlen erwähnt (1 Einstellplatz je 4-6 bzw. 3-5 Betten/ Plätze).
Am Ende ist es somit eine Wertungsfrage der Bauaufsichtsbehörde, wie viele Stellplätze verlangt werden.

Bezirksratsherr Plotzki ging auf das Ärztehaus Kirchröder Straße ein und verglich die Situation hinsichtlich des Nachweises von Parkplätzen mit der vorgetragenen Anfrage und bat um Erläuterung.

Frau Baron entgegnete, dass die Gegebenheiten nicht vergleichbar seien. Es handele sich in der Kirchröder Straße um ein älteres Gebäude. Die damals gültigen rechtlichen Vorgaben können von den heutigen abweichen. Der Stellplatznachweis erfolge pro Arztpraxis und pro Betrieb und könne bei Nutzungsänderung variieren. Um dies zu klären, sei ein erheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich. Es müssten alle alten, archivierten Baugenehmigungen eingesehen, ausgewertet und die Anzahl der notwendigen geforderten Stellplätze aus den Baugenehmigungen aufgelistet werden. Frau Baron wies darauf hin, dass die Baugenehmigungen nach Straße und Hausnummer archiviert seien und bei einer Anfrage diese Angaben notwendig seien.



TOP 8.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 8.2.1.
Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"

(Drucks. Nr. 15-2299/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

"Die Integrationsbeiräte sind zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen, die andere Hälfte bilden zu gleichen Anteilen Mitglieder des Stadtbezirksrates und Multiplikatoren / Multiplikatorinnen aus der Stadtgesellschaft.
In den Integrationsbeirat sind Menschen mit Migrationshintergrund zu berufen, die entweder ihren Wohnsitz im betreffenden Stadtbezirk haben oder deren Arbeitsstätte im Stadtbezirk liegt. Die Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich." (aus Info-Drucksache Nr. 2545/2008 der LHH)
Die folgende Definition befindet sich im „Integrationskonzept der Stadt Hannover“:
"Menschen mit Migrationshintergrund
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland geborene Deutsche mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Damit werden sowohl ausländische als auch deutsche Personen der sogenannten ersten und zweiten Einwanderergeneration erfasst." (aus "Vielfalt und Zusammenhalt. Integrationskonzept der Stadt Hannover", S. 16. Stand: 27.09.2016)
Dem gegenüber steht folgende Definition:
"Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover gezählt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit oder neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen." (aus LHH / Sachgebiet Wahlen und Statistik / Statistische Profile 2018, S. 159)
Der Unterschied ist erheblich, denn nach der Definition des Sachgebiets Wahlen und Statistik werden Menschen, die früher selbst Ausländer*innen waren, und die heute nur die deutsche Staatsbürgerschaft und keine andere haben, nicht als Menschen mit Migrationshintergrund eingestuft.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche der beiden v. g. Definitionen wird bei der Besetzung des Integrationsbeirats des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld zu Grunde gelegt? (Falls hier noch eine weitere (dritte) Definition zur Anwendung kommt, kann dies gern an dieser Stelle in die Antwort einfließen.)
2. Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass es hilfreich ist, in offiziellen Dokumenten der LHH unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Menschen mit Migrationshintergrund“ stehen zu haben?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die in der Anfrage 15-2299/2019 zitierte Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund" des Bundesamts für Statistik stammt nicht aus dem Lokalen





Integrationsplan der Landeshauptstadt Hannover, sondern aus dem Integrationskonzept der Region Hannover. Die Region Hannover arbeitet mit der Definition des Bundesamts für Statistik. Die Landeshauptstadt Hannover tut dies nicht. Auf Seite 120 des Lokalen Integrationsplans (LIP) ist folgendes formuliert:

„Bei Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um Personen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind.“

„Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person im Ausland oder in Deutschland geboren wurde und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für die Eigenschaft „mit Migrationshintergrund“ genügt, dass ein Elternteil Migrantin oder Migrant ist. Es handelt sich also um die Gruppe der Eingewanderten und ihrer Kinder. Um diese Gruppe statistisch korrekt zu erfassen, müssten zu jeder fraglichen Person zusätzlich zum eigenen Geburtsort auch die Geburtsorte beider Eltern bekannt sein. Da diese Daten in der Einwohnerstatistik nicht erfasst sind, wird für die Angaben zur Einwohnerschaft mit Migrationshintergrund in Hannover eine Behelfskalkulation durchgeführt: Als Personen mit Migrationshintergrund gelten hierfür alle ausländischen Staatsgehörigen plus alle Einwohner/innen, die zusätzlich zur deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Diese letztere Eigenschaft trifft insbesondere auf viele Eingebürgerte, Ausssiedler/innen und Abkömmlinge von eingebürgerten Eingewanderten zu. Dies ist ausdrücklich als Behelf zu verstehen, liefert aber die gegenwärtig bestmögliche Annäherung an die eigentliche Zielgröße.“

Die zitierte Behelfsdefinition der städtischen Statistik dient somit nicht als Arbeitsgrundlage für die Besetzung der Integrationsbeiräte auf Stadtbezirksebene.

Dies vorausgeschickt, lauten die Antworten auf die konkreten Fragen:

zu 1:
Keine der beiden zitierten Definitionen wird bei der Besetzung des Integrationsbeirates des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld zugrunde gelegt. Es gilt vielmehr die Definition des Lokalen Integrationsplans der Landeshauptstadt Hannover von 2008.

zu 2:
Das Integrationskonzept der Region Hannover wird von der Region Hannover verantwortet. Die Landeshauptstadt Hannover hat keinen Einfluss darauf, welche Definition des Begriffs Migrationshintergrund die Region Hannover verwendet. Die Verwendung des Begriffs bei der Landeshauptstadt Hannover selbst ist konsistent, auch wenn es zutrifft, dass die städtische Statistikstelle aus Gründen der Datenverfügbarkeit gezwungen ist mit einer Behelfsdefinition (siehe oben) zu arbeiten.

Bezirksratsherr Dr. Carlson formulierte die Anregung, die Definition auf Seite 159 als Behelfsdefinition zu kennzeichnen, da sie lexikalisch nicht belegbar sei.


TOP 8.2.2.
Stand des WLAN-Ausbaus in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2378/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Im Dezember 2017 fasste der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld einen Beschluss zum



beschleunigten Ausbau eines freien WLAN im Stadtbezirk. Die Verwaltung führte in ihrer Entscheidung zu diesem Beschluss u.a. Folgendes aus:

"2. WLAN-Ausbau für die Öffentlichkeit
Die Stadtverwaltung wird den Ausbau der öffentlichen WLAN-Infrastruktur unter Berücksichtigung organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen intensivieren. In Zusammenarbeit mit städtischen Beteiligungen und regional ansässigen Unternehmen wie z.B. htp, enercity und der ÜSTRA sollen innovative Ansätze konzipiert und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird geprüft inwieweit die Landeshauptstadt Hannover Freifunk-Initiativen unterstützen kann." (aus: 1. Entscheidung zu Nr. 15-2877/2017 N1 S1, Beschleunigter Ausbau von freiem WLAN in Buchholz-Kleefeld / Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.12.2017, TOP 9.3.1.1.; Komplettantwort vgl. dauerhaften Link zur Drucksache:
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2877-2017N1S1)

Nach fast zwei Jahren wäre hilfreich zu erfahren, welche einschlägigen Fortschritte erzielt wurden.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Wie hat sich die Intensivierung des Ausbaus der öffentlichen WLAN-Infrastruktur
– besonders, aber nicht nur in Bezug auf die (wie obenstehend) angekündigten innovativen Ansätze – auf die freie WLAN-Verfügbarkeit im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ausgewirkt?
2. Zu welchem Ergebnis kam die LHH hinsichtlich der Unterstützungswürdigkeit von Freifunk-Initiativen auf Grund der vorgenannten Prüfung?
3. Ist die LHH mit dem Stand der Fortschritte – soweit vorhanden – hinsichtlich des Ausbaus von freiem WLAN im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zufrieden?


Frau Baron beantwortete die Anfrage für die Verwaltung

zu 1:
Der WLAN-Ausbau der LHH in städtischen Dienstgebäuden schreitet weiter voran. Unter www.hannover-gis.de können die umgesetzten WLAN-Standorte abgerufen werden.
Darüber hinaus hat die ÜSTRA zugesagt bis 2023 während der gesamten Reisekette WLAN zur Verfügung zu stellen. Hiervon wird ganz Hannover, inklusive des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld erheblich profitieren.

zu 2:
Die LHH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zusammenarbeit mit der Freifunk-Initiative im städtischen Verwaltungsnetz aufgrund von Sicherheitsaspekten und notwendigen Serviceversprechen nicht erfolgen kann.
Die LHH befindet sich jedoch in Gesprächen mit der Freifunk-Initiative um mögliche Unterstützungsmaßnahmen (z.B. die offizielle Nutzung des Hannover-Logos auf Flyern) zu erörtern.

zu 3:
Die LHH hat sich das Ziel gesetzt bis Ende 2020 vor dem Hintergrund organisatorischer, finanzieller und personeller Rahmenbedingungen in allen städtischen Dienstgebäuden WLAN zur Verfügung zu stellen. Aktuell geht die LHH davon aus, dass dieses Ziel erreicht wird.



Bezirksratsherr Dr. Carlson fragte zur Antwort auf Frage 3 nach, zu welchem Zeitpunkt die Landeshauptstadt Hannover ihr Ziel erreichen werde. In Bezug auf Frage 2 interessierte ihn, welche Sicherheitsaspekte von Seiten der Stadt als problematisch angesehen wurden.
Frau Baron verwies auf die Antwort, dass bis Ende 2020 das Ziel erreicht sein solle. Die zweite Frage müsse zu Protokoll vom zuständigen Fachbereich beantwortet werden.
Antwort des Fachbereichs Personal und Organisation zu Protokoll: Die LHH muss sicherstellen, dass bei möglichen WLAN Ausfällen/Störungen diese umgehend behoben werden. Hierfür werden u.a. Servicezeiten zwischen der LHH und Telekommunikationsunternehmen vereinbart, die im entsprechende Falle greifen. Diese notwendigen Vereinbarungen können jedoch nicht mit der Freifunk Initiative vertraglich vereinbart werden.


TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters
Vertagt


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki ging auf einen Hinweis aus der Einwohner*innenfragestunde im Juni ein, wonach durch fehlerhaftes Parken in der Eckermannstraße der Gehweg an einer Stelle so verengt werde, dass Fußgänger*innen mit Rollatoren oder Kinderwagen nicht an den Fahrzeugen vorbeikommen. Dieser Hinweis wurde an den Fachbereich Öffentliche Ordnung weitergeleitet. Dieser habe die Rückmeldung gegeben, dass aufgrund der sehr angespannten personellen Situation der Verkehrsaußendienst nicht alle Überwachungsaufträge in der nötigen Intensität wahrnehmen könne. Es habe im August und September vor Ort eine Bestreifung stattgefunden und es wurde jeweils ein Fahrzeug zur Anzeige gebracht. Die dortige Parksituation werde vom Fachbereich künftig häufiger überwacht.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schloss die Sitzung um 21.05 Uhr.



Dierk Schneider Susanne Schulz
(Stellvertretender Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)