Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 18.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.09.2019)
Protokoll (erschienen am 07.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 20.09.2019

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 18. September 2019,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.35 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren) Fraktionszugehörigkeit:

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Bulut) (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksratsfrau Grobleben) (DIE PARTEI)
(Bezirksratsherr Klenke) (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Zielke) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Beigeordneter Machentanz (DIE LINKE.) 20.00 - 21.35 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (PIRATEN)

Verwaltung:
Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Pfingsten FB Personal und Organisation



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolls über die Sitzungen am 21.03.2019 und 19.06.2019

3. Integrationsbeirat Linden - Limmer

3.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden - Limmer

3.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2294/2019)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2481/2019 mit 6 Anlagen)

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Wegebeleuchtung Almstadtweg
(Drucks. Nr. 15-2369/2019 mit 1 Anlage)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsam / Interfraktionell

6.1.1. Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2213/2019)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Begrünung Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-2334/2019)

6.3.1.1. Begrünung Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-2334/2019 N1)

6.3.2. Lärmschutz Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2335/2019)



6.3.2.1. Lärmschutz Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2335/2019 N1)

6.3.3. Errichtung eines Fahrradweges mit Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2336/2019)

6.3.4. Aufstellung weiterer Fahrradbügel in der Egestorffstraße
(Drucks. Nr. 15-2355/2019)

6.3.5. Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße
(Drucks. Nr. 15-2356/2019)

6.3.6. Beibehaltung Zweirichtungsradweg in der Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-2357/2019)

6.3.7. Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
(Drucks. Nr. 15-2360/2019)

6.3.8. Aufstellung spezieller Spraydosenmülleimer sowie Mülleimer für Farbeimer unter Spinnereibrücke bzw. an der Treppe zum Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2361/2019)

6.3.9. Neuaufstellung und Ausschilderung öffentlicher Toiletten in Linden sowie Verlängerung der Öffnungszeiten der bereits vorhandenen Toiletten
(Drucks. Nr. 15-2362/2019)

6.4. der SPD-Fraktion

6.4.1. Bedarfsgerechte Leerung von Abfallbehältnissen und die Reinigung im Umfeld in Grünanlagen
(Drucks. Nr. 15-2337/2019)

6.5. der Fraktion DIE LINKE.

6.5.1. Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019)

6.5.2. Öffnungszeiten der Toilettenhäuschen am Pfarrlandplatz und am Küchengarten ausweiten
(Drucks. Nr. 15-2364/2019)

6.6. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.6.1. Erstellung einer Dokumentation und Ausstellung zu Halim Dener
(Drucks. Nr. 15-2296/2019)

6.6.2. Trinkbrunnnen für den Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-2359/2019)

6.6.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2359/2019 - Trinkbrunnen auf dem Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-2496/2019)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Wild abgestellte Leihfahrräder
(Drucks. Nr. 15-2212/2019)

7.1.2. Drogenkonsumenten im Nahbereich der Skateanlage zwischen Auestraße und Ihme-Ufer
(Drucks. Nr. 15-2349/2019)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Spielgeräte in Kitas, auf Schulhöfen und auf Spielplätzen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2326/2019)

7.2.2. Bedarfsgerechte Leerung von Abfallbehältnissen und die Reinigung im Umfeld in Grünanlagen
(Drucks. Nr. 15-2328/2019)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Wann werden die beantragten Fahrradbügel aufgestellt?
(Drucks. Nr. 15-2353/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.4.1. Jugendgerechtes Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2365/2019)

7.4.2. Toilette Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-2366/2019)

7.4.3. Rahmenabsprachen zur "Vereinsmarke"
(Drucks. Nr. 15-2367/2019)

7.4.4. Verkehrssicherheit durch Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-2368/2019)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 28. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates beschließen einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt 5 ff. (Verwaltungsvorlagen) und Tagesordnungspunkt 6. ff. (eigene Anträge des Stadtbezirksrates) für das Beteiligungsverfahren zu öffnen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolls über die Sitzungen am 21.03.2019 und 19.06.2019

Protokoll vom 21.03.2019: genehmigt
Protokoll vom 19.06.2019: genehmigt



TOP 3.
Integrationsbeirat Linden - Limmer

TOP 3.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden - Limmer

Bezirksratsherr Mallast berichtet aus der vergangenen Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 02.09.2019.

Zunächst wurden die eingegangenen Zuwendungsanträge diskutiert. Die Summe der Anträge überstieg das noch vorhandene Budget. Da alle Anträge förderungsfähig waren, haben auch alle eine Förderung erhalten, das Budget ist nun vollständig ausgeschöpft. Man vertritt die Meinung, dass die Mittel für die Integrationsbeiräte zu niedrig sind.

Bezirksratsherr Mallast informiert, dass Bezirksratsherr Ganskow seinen Antrag –eine Dokumentation Halim Dener betreffend- im Integrationsbeirat vorgestellt und grundsätzlich Zustimmung erfahren hat.

Weitere Themen waren ein Bericht aus dem Treffen der Netzwerke der Integrationsbeiräte, sowie die Veranstaltung zum 10-jährigen Bestehen der Integrationsbeiräte in Hannover.

Es wurde berichtet



TOP 3.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2294/2019)

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:

1. Herr Ragulan Rabi
Zuwendungsbetrag: 1.300,00 €
Verwendungszweck: "CHAI- Time“
2. Theaterinitiative Bühnensturm e.V.
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
Verwendungszweck: "Grenzenlos statt abgehängt – eine Szenencollage“
3. Fels e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: „Lust auf Linden-Süd“
4. kargah e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.300,00 €
Verwendungszweck: „Großes Spielplatzfest: 10 Jahre Kinderspielwelten“
5. Hometown e.V.
Zuwendungsbetrag: 735,00 €
Verwendungszweck: „Lesung und Gespräch: Todesursache Flucht“
6. Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: „Unterstützung der Vereinsgründung – Hilfe für Gambia/ Westafrika e.V.
Einstimmig


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2481/2019)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Bezirksratsherr List teilt seinen Eindruck mit, dass 2.000,00 Euro für eine neue Garderobe an einen Verein mit 8 Kindern die zu betreuen sind, erhebliche Geldmittel sind und hier bestimmt auch eine etwas günstigere Alternative hätte gefunden werden können.



Bezirksratsherr Mallast entgegnet, dass es sich hierbei um eine individuelle Tischlerarbeit handelt und nicht nur um eine einfache Garderobe mit ein paar Haken. Das Gesamtkonzept ist stimmig und daher habe man sich für diesen Betrag entschieden.

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: Koordination „Wir in Limmer“ – Uwe Staade
- Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
- Verwendungszweck: Förderung des Stadtteilfestes „Wir in Limmer“
(Anlage 1)
- Empfänger: Die Rotzfrechen e.V:
- Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss zur Einrichtung einer Garderobe
(Anlage 2)
- Empfänger: SG von 1874 Hannover e.V.
- Zuwendungsbetrag: 800,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss zur Errichtung einer Informationstafel
(Anlage 3)
- Empfänger: Die Rotznasen e.V.
- Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss zur Sanierung und Anschaffungen
(Anlage 4)
- Empfänger: DRC Hannover von 1884 e.V.
- Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss zum Ruderbecken
(Anlage 5)
- Empfänger: LimmernLabor
- Zuwendungsbetrag: 6.000,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Konzept Limmerstraße
(Anlage 6)
Einstimmig


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Wegebeleuchtung Almstadtweg
(Drucks. Nr. 15-2369/2019 mit 1 Anlage)
Herr Michaelis (FB Umwelt und Stadtgrün) stellt die Maßnahme der Wegebeleuchtung Almstadtweg vor.

Stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz möchte wissen, ob die einzusetzenden Leuchtmittel auch insektenfreundlich sind.

Bezirksratsherr Ganskow stellt fest, dass ähnlich lautende Anträge in der Vergangenheit immer abgelehnt wurden. Er möchte wissen, ob es nach der Umsetzung noch unbeleuchtete Flächen gibt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin lobt die Entwicklung, da hier ein alter Wunsch des Stadtbezirksrates Linden – Limmer umgesetzt wird. In Bezug auf die in der Drucksache ebenfalls angesprochene Sanierung des August-Baumgarte-Gangs möchte er wissen, ob die zukünftige Wegbreite bereits feststeht.

Herr Michaelis antwortet, dass die Anträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, da der Aufwand für die Errichtung und die Unterhaltung sehr hoch ist. Er versichert, dass eine durchgängige Beleuchtung gegeben sein wird. In der Nacht wird die Beleuchtung um 50% gedimmt - außer an den Fußgängerüberwegen – was jedoch kaum wahrnehmbar ist. Der Lichtkegel konzentriert sich ausschließlich auf die zu beleuchtenden Flächen, weshalb die Insektenfreundlichkeit gegeben ist. Insgesamt entsprechen die Anlagen dem neusten Stand der Technik. Einzelheiten zur Sanierung des August-Baumgarte-Gangs kann er nicht nennen, da hierüber in einer separaten Drucksache informiert wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin dringt in diesem Zusammenhang auf die Beibehaltung der aktuellen Wegbreite von mindestens 5 Metern.

Bezirksratsherr Geffers möchte wissen, ob es auch Überlegungen zur Beleuchtung der anderen Flussseite gibt.

Herr Michaelis antwortet, dass ihm hierzu keine Planungen bekannt sind.

Bezirksratsherr Ganskow geht davon aus, dass die Beleuchtung den Farbton warm-weiß haben wird und nicht kalt-weiß. Der Zeitkorridor der Dimmung (22.00 Uhr – 4.00 Uhr) erschließt sich ihm nicht, da jetzt die Zeit beginnt in der es früher dunkel wird und später hell.

Herr Michaelis wiederholt, dass die Dimmung kaum wahrnehmbar ist. Zum Zwecke des Energiesparens wurde dieser Korridor gewählt. Den genauen Farbton kann er aktuell nicht benennen, er wird die entsprechende Information aber nachreichen.

Antrag,

der Beleuchtung des Almstadtweges mit Kosten in Höhe von ca. 95.000,- € entsprechend Anlage 1 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 (1) Nr. 2.d Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsam / Interfraktionell




TOP 6.1.1.
Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

Bezirksratsherr List bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Einwohner 1 kritisiert die Verwaltung für ihr Handeln rund um die Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer. Besonders missfällt ihm, dass die Verwaltung die angekündigte Einwohnerversammlung kurzerhand abgesagt hat. Die vorgetragenen Gründe sind für ihn nicht plausibel. Er kritisiert, dass dem früheren Antrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zunächst entsprochen wurde und behauptet, dass mit der Absage ein rechtmäßiger Anspruch missachtet wurde. Er fordert, dass der Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Kommunalaufsicht einschaltet und den Fall rechtlich prüfen lässt.

Bezirksratsfrau Steingrube teilt mit, dass sie den Antrag zur weiteren Beratung in die CDU-Fraktion zieht.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aufgrund aktueller Entwicklungen zum nächstmöglichen Termin eine Einwohner*innenversammlung nach § 94 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zum Thema "aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer" unter Beteiligung der Einwohner*innenschaft durchzuführen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Fahrradständer
(Drucks. Nr. 15-2213/2019)

Bezirksratsfrau Steingrube bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Mallast sagt, dass der Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung geht, da beispielsweise auch Lastenräder aufgegriffen werden, hinsichtlich der Ortsangaben von Abstellflächen sei dieser aber zu generell.

Auch stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz plädiert dafür, konkrete Orte zu benennen.

Bezirksratsfrau Steingrube erläutert, dass die im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Fahrradständern bedacht werden sollen. Die Einrichtungen seien über den Stadtbezirk verteilt und eine Priorisierung oder weitere Konkretisierung ist daher aus ihrer Sicht nicht erforderlich.




Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die Anzahl von Fahrradständern an öffentlichen Gebäuden zu erhöhen. Ebenso müssen Stellflächen für Lastenräder und Fahrradanhänger mitbedacht werden.

Einstimmig


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Begrünung Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-2334/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Voß erklärt, dass der Antrag an die Region Hannover zu adressieren sei und nicht an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin greift diesen Hinweis auf und fertigt eine Neufassung des Antrages an, welcher sich an die Region Hannover richtet.

Die Frage des Bezirksratsherrn Ganskow, ob überhaupt alle Haltestellen für eine Begrünung geeignet sind, müsse sich im Rahmen der Antragsprüfung klären.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Bushaltestellen im Stadtbezirk zu begrünen und für alle geplanten Bushaltestellen eine Begrünung ähnlich dem Vorbild an der Haltestelle Leinaustraße einzuplanen.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2334/2019 N1


TOP 6.3.1.1.
Begrünung Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-2334/2019 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Bushaltestellen im Stadtbezirk zu begrünen und für alle geplanten Bushaltestellen eine Begrünung ähnlich dem Vorbild an der Haltestelle Leinaustraße einzuplanen.



Die Verwaltung wird aufgefordert, sich mit der Regionsverwaltung ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass alle Bushaltestellen im Stadtbezirk Linden-Limmer begrünt werden.

Einstimmig


TOP 6.3.2.
Lärmschutz Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2335/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsfrau Steingrube begrüßt diesen Vorstoß, da auch sie erheblichen Verbesserungsbedarf bei dem Thema Lärmschutz ausgemacht hat.

Bezirksratsherr Ganskow stellt einen Änderungsantrag in Aussicht. Inhaltlich sollte ergänzt werden, dass der Lärmschutz beidseitig errichtet und begrünt wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sagt zu, diese Ergänzungen zu übernehmen und bringt eine Neufassung des Antrages ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorbereitung der Brücken- und Fahrbahnsanierung des Westschnellweges, das Land Niedersachsen und den Bund aufzufordern, zur sog. „Lärmvorsorge“ eine durchgehende Lärmschutzwand vom Deisterplatz bis zur Leine in die Planungen mit einzubeziehen. Dort, wo eine „Lärmvorsorge“ wider Erwarten für nicht erforderlich gehalten wird, ist zusätzlich auf die Notwendigkeit eines durchgehenden Lärmschutzes als Gesamtmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung unseres Stadtbezirks vorzutragen.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-2335/2019 N1


TOP 6.3.2.1.
Lärmschutz Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2335/2019 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorbereitung der Brücken- und Fahrbahnsanierung des Westschnellweges, das Land Niedersachsen und den Bund aufzufordern, zur sog. „Lärmvorsorge“ eine durchgehende Lärmschutzwand vom Deisterplatz bis zur Leine in die Planungen mit einzubeziehen. Dort, wo eine „Lärmvorsorge“ wider Erwarten für nicht erforderlich gehalten wird, ist zusätzlich auf die Notwendigkeit eines durchgehenden Lärmschutzes als Gesamtmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung unseres Stadtbezirks vorzutragen.


Die Lärmschutzwand soll beidseitig des Schnellweges errichtet und begrünt werden. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist zu prüfen.

Einstimmig


TOP 6.3.3.
Errichtung eines Fahrradweges mit Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2336/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Radverbindung samt Fußweg entlang der Bahntrasse zwischen Bartweg und Davenstedter Straße (Höhe Orpil-Werke) aufzunehmen und ein Umsetzungskonzept vorzustellen.
Mit den städtischen Häfen und der Region Hannover sind Gespräche über die Nutzung der Flächen aufzunehmen, da die bestehende Hafenbahntrasse in ihrer Nutzung und als Stadtbahnvariante A-West/Hafenbahn tangiert sind.



Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.4.
Aufstellung weiterer Fahrradbügel in der Egestorffstraße
(Drucks. Nr. 15-2355/2019)

Bezirksratsherr Mallast bringt den Antrag ein und begründet diesen.



Bezirksratsherr Ganskow sagt aus, dass auf den anliegenden Fotos gut zu erkennen ist, dass es nicht nur zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sondern auch die Parkplätze für PKW alle besetzt sind. Da der Antrag einen Wegfall weiterer Parkplätze billigt, kann er diesem nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Müller drückt seine volle Zustimmung zum Antrag aus. Der Wegfall weiterer Parkplätze sei zu verschmerzen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten an geeigneten Stellen weitere Fahrradabstellmöglichkeiten im verkehrsberuhigten Bereich der Egestorffstraße zu schaffen. Sollten keine freien Plätze für Fahrradbügel gefunden werden, sind notfalls ein oder zwei PKW-Stellplätze umzuwidmen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.5.
Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße
(Drucks. Nr. 15-2356/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Bei der Grunderneuerung im Bestand der Rampenstraße wird auf eine komplette Erneuerung der Fahrbahn verzichtet und nur die Nebenanlagen, wie in Drs. 0903/2015 beschrieben, baulich umgesetzt. Die Fahrbahn soll im Wesentlichen im jetzigen Zustand erhalten bleiben. Arbeiten die der Verkehrssicherheit dienen sind jedoch ebenso durchzuführen, wie die Wiederherstellung geschlossener Kopfsteinpflasterbereiche, an Stellen, die derzeit provisorisch mit Asphalt verfüllt sind.

Einstimmig


TOP 6.3.6.
Beibehaltung Zweirichtungsradweg in der Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-2357/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert den bisher bestehenden Zweirichtungsradweg zwischen Küchengarten und Schwarzer Bär, entlang der Blumenauer Straße, beizubehalten.

Auf der entgegengesetzten Richtung sind durchgehend Gehweg-Schilder (Verkehrszeichen Nr. 239) mit dem Zusatz „Fahrräder frei“ (Zusatzzeichen Nr. 1022-10) aufzustellen.
Außerdem ist am Beginn des Ihme-Zentrums, aus Richtung Schwarzer Bär kommend, ein

Hinweisschild für Autofahrende aufzustellen, dass auf die Zulässigkeit des Radverkehrs auf der Straße hinweist.
Alle Verkehrsschilder in diesem Bereich sind von Aufklebern zu säubern und ggf. zu erneuern.

Einstimmig


TOP 6.3.7.
Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
(Drucks. Nr. 15-2360/2019)

Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsfrau Steingrube erklärt, dass sie den Antrag zur weiteren Beratung in die CDU-Fraktion zieht.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens zwischen der Charlottenstraße und der Von-Alten-Allee nach Vorbild der Nieschlagstraße/Ecke Davenstedter Straße aufzupflastern.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.8.
Aufstellung spezieller Spraydosenmülleimer sowie Mülleimer für Farbeimer unter Spinnereibrücke bzw. an der Treppe zum Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2361/2019)

Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Knoke weist daraufhin, dass eine Erhöhung der Reinigungsintervalle Aufgabe der Landeshauptstadt Hannover sei und nicht, wie im Antrag formuliert, von AHA durchzuführen sei.

Die Verwaltung sagt zu, den Antrag adressatengerecht zu behandeln.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschießen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich in Linden-Nord spezielle Spraydosen- und Mülleimer für Farbeimer an der Spinnereibrücke an der Treppe zum Ihmeufer anzubringen. Auch soll ein Haken an den Mülleimern angebracht werden, sodass das in den Spraydosen befindliches Treibmittel entweichen kann. Es ist darauf zu achten, dass die Mülleimer so anzubringen, dass sie bei Hochwasser nicht überflutet werden. Außerdem wird AHA damit beauftragt die Fläche unter der Brücke in regelmäßigen Abständen von mindestens zwei Wochen zu reinigen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.9.
Neuaufstellung und Ausschilderung öffentlicher Toiletten in Linden sowie Verlängerung der Öffnungszeiten der bereits vorhandenen Toiletten
(Drucks. Nr. 15-2362/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, an belebten Plätzen neue öffentliche Toiletten, wir z.B. am grünen Hügel am Küchengarten oder im Bereich Wilhelm-Straße/Salzmannstraße/Brackebuschstraße, aufzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung der LHH aufgefordert, selbstständig nach passenden Orten für öffentliche Toiletten zu suchen und welche zu errichten. Darüber hinaus wird die Landesverwaltung aufgefordert, bereits vorhandene öffentliche Toiletten mittels Infotafeln und Schildern besser auszuschildern sowie die Öffnungszeiten dieser Toiletten, insbesondere am Wochenende, auszuweiten.

Einstimmig


TOP 6.4.
der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Bedarfsgerechte Leerung von Abfallbehältnissen und die Reinigung im Umfeld in Grünanlagen
(Drucks. Nr. 15-2337/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird gebeten, geeignete Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Leerung von Abfallbehältnissen und die Reinigung im Umfeld in Grünanlagen zu treffen.

Einstimmig


TOP 6.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.5.1.
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2363/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen,

dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen Mathildenstraße – Kochstraße, Fortunastraße – Stärkestraße, Viktoriastraße – Albertstraße, Grotestraße – Nedderfeldstraße und Velberstraße – Leinaustraße mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.

Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.


Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.5.2.
Öffnungszeiten der Toilettenhäuschen am Pfarrlandplatz und am Küchengarten ausweiten
(Drucks. Nr. 15-2364/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Öffnungszeiten der Toilettenhäuschen am Pfarrlandplatz und am Küchengarten werden ausgeweitet. Im Sommerhalbjahr (April-September) bleiben beide Häuschen zukünftig bis 24 Uhr geöffnet. Im Winterhalbjahr werden die Öffnungszeiten der Toilettenanlage am Pfarrlandplatz der am Küchengarten angepasst, das heißt, dass auch die Anlage am Pfarrlandplatz zu dieser Zeit künftig von 8-22 Uhr geöffnet ist.
Zudem sollen die Toiletten häufiger gereinigt, der Reinigungsrhythmus also verdichtet werden.

Einstimmig


TOP 6.6.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.6.1.
Erstellung einer Dokumentation und Ausstellung zu Halim Dener
(Drucks. Nr. 15-2296/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Müller möchte wissen, ob die Initiator*innen der Kampagne Halim Dener beteiligt wurden. Seinem Kenntnisstand nach, beabsichtigt diese Gruppe eine eigene Aktion mit ähnlichem Inhalt.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass sich die Kampagne Halim Dener -seinem Kenntnisstand nach- zum 25-jährigen Bestehen kürzlich aufgelöst hat.

Bezirksratsherr Voß kann im vorliegenden Antrag keinen Bezug zum Stadtbezirk Linden – Limmer feststellen und bewertet diesen daher als taktisches Manöver des Bezirksratsherrn Ganskow.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass der ehemalige Oberbürgermeister Schostok, entsprechende Maßnahmen während der Diskussion um die Platzbenennung vorgedacht hat.

Auch Beigeordneter Machentanz sieht den Bezug zum Stadtbezirk durch die gescheiterte Platzbenennung als gegeben.

Bezirksratsherr Ganskow sagt aus, dass er den Antrag wie bereits dargestellt, im Integrationsbeirat Linden – Limmer vorgestellt hat. Dort wurden keine Bedenken geäußert. Er verbittet sich zudem die Unterstellung, bloß provozierend zu handeln und fordert seitens der SPD-Fraktion eine Entschuldigung.

Antrag

der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung erstellt oder beauftragt eine Dokumentation und Ausstellung zu Halim Dener (geboren am 23. Dezember 1977 in Bingöl/Genç, erschossen am
30. Juni 1994 in Hannover), mit welcher der Tod des 16-Jährigen als Teil der hannoverschen Stadtgeschichte anerkannt wird. Die Ausarbeitung wird in angemessener Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Denkbar ist eine Ausstellung in den hannoverschen Freizeitheimen, angefangen im FZH Linden mit Abschluss im Pavillon am Raschplatz. Die Ausstellung sollte dauerhaft erlebbar sein, z.B. im Historischen Museum. Eine Digitalisierung des Inhalts und eine Bereitstellung an geeigneter Stelle unter www.hannover.de ist gewünscht.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.6.2.
Trinkbrunnnen für den Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-2359/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf dem Pfarrlandplatz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an zentraler Stelle ein reiner Trinkwasserbrunnen errichtet. Der weitere Betrieb des Wochenmarktes ist sicherzustellen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2496/2019 einstimmig beschlossen


TOP 6.6.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2359/2019 - Trinkbrunnen auf dem Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-2496/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge den Ursprungsantrag mit folgenden Änderungen zu beschließen:



Auf dem Pfarrlandplatz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an zentraler Stelle ein reiner Trinkwasserbrunnen errichtet. Der weitere Betrieb des Wochenmarktes ist sicherzustellen.

Der bestehende Trinkwasserspender auf dem Spielplatz am Pfarrlandplatz wird regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft und ggf. instandgesetzt.

Zudem ist die Allgemeinheit an geeigneten Stellen auf die Möglichkeit der Trinkwasserentnahme, mit Schildern o.ä. hinzuweisen.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Wild abgestellte Leihfahrräder
(Drucks. Nr. 15-2212/2019)

Die Fahrräder mehrerer Großanbieter (etwa Mobike / Nextbike) sind im Stadtbezirk an unterschiedlichen Orten abgestellt. Teilweise stehen oder liegen die Fahrräder wochenlang an den Orten, sodass sie die Gehwege zustellen oder sie liegen bzw. stehen in öffentlichen Parks und Grünanlagen im Stadtbezirk.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Abstellung sind die Anbieter von Leihfahrrädern gebunden und an welchen Orten im Stadtbezirk dürfen solche Leihfahrräder nicht abgestellt werden?

2. Was unternimmt die Stadtverwaltung bei "wild" abgestellten bzw. verkehrsbehindernden Häufungen von abgestellten Fahrrädern?

In der Sitzung beantwortet


zu 1.)
Bundesweit einheitliche Grundlage und wesentliche Rahmenbedingung für den Betrieb von Verleihsystemen nach dem freefloating-Prinzip (Fahrrad, Pedelec, e-Scooter) im öffentlichen Raum sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV). Diese legen auch den kommunalen Zuständigkeits- und Handlungsrahmen fest. Für das Stadtgebiet macht die Landeshauptstadt Hannover den Anbieter*innen zudem einheitliche Vorgaben zum Betrieb und gibt Hinweise für eine regelkonforme und stadtverträgliche Nutzung, welche sich aus dem o.g. Rechtsrahmen und den kommunalen Erfahrungen und Beobachtungen ableiten.


Die Vorgaben sind nicht stadtteilspezifisch, stellen aber verbindliche Regeln auf, u.a.

- zum Freihalten von Gehwegen (2 m-Regeln) und stark frequentierte Plätze / Verkehrsknoten, Marktflächen,
- zu Anforderung der Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende und auch Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen,
- zum Verbot des Fahrens und Abstellens in Grünanlagen (Gärten, Wald, Parkanlagen, Uferbereiche usw.; ausgenommen für den Radverkehr freigegebener Wege),
- zur gebündelte Aufstellungen einer größeren Anzahl von Fahrzeugen, zum Bereitstellen an öffentlichen Fahrradabstellanlagen, in öffentlichen Grünflächen und festen Werbeanlagen im Straßenraum sowie auch Anlagen des ÖPNV oder Rettungswegen,
- zur Beeinträchtigung von städtebaulichen, historisch sensiblen und/oder denkmalgeschützten Bereichen sowie Kunstwerken und
- zum ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Gebrauch (§1 StVO) sowie der Einhaltung der Regelungen von StVO, StVG, eKFV.

zu 2.)
Bei Kenntnis verkehrsgefährdender oder behindernder Aufstellung wendet sich die Landeshauptstadt Hannover an die zutreffende Betreiber*in und fordert Abhilfe ein. Bei dauerhaften Missständen oder Zuwiderhandlungen behält sich die Landeshauptstadt Hannover eine kostenpflichtige Ersatzvornahme vor.


TOP 7.1.2.
Drogenkonsumenten im Nahbereich der Skateanlage zwischen Auestraße und Ihme-Ufer
(Drucks. Nr. 15-2349/2019)

Aufgrund eines Berichtes der Neuen Presse vom 29.08.2019 wurde erneut publik, dass in dem genannten Bereich eine Häufung von drogenabhängigen Personen zu beobachten ist. Drogentypische Ausfallerscheinungen, vereinzelt auch Gewaltdelikte, prägen dort das Bild. Dieses ist besonders erwähnenswert, da die Skateanlage insbesondere für Kinder und Jugendliche installiert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Kontrollen seitens der Polizei und des Städtischen Ordnungsdienstes im genannten Bereich seit Oktober 2018?
2. Wie viele BTM-Delikte und Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzungen) wurden seit Oktober 2019 im genannten Bereich registriert?
3. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover in dem genannten Bereich zu unternehmen, um zukünftig die Kinder und Jugendlichen der Skateanlage vor möglichen Gefahren zu bewahren?



In der Sitzung beantwortet

Allgemein lässt sich voranstellen, dass es sich um einen Bereich handelt, der durch die PD Hannover gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover durch deren Suchtbeauftragten sowie dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unter intensiver Betrachtung steht.

zu 1.)
Der städtische Ordnungsdienst hatte vor der Presseanfrage vom 23.08.19 keine entsprechenden Hinweise zu ordnungswidrigem Verhalten im Bereich Auestraße und Ihme-Ufer, insofern fanden Kontrollen des Bereichs ab März 2019 zunächst im Rahmen der ohne Anlass routinemäßig durchgeführten Kontrollen aller Stadtbezirke statt. Diese Kontrollen der Stadtbezirke finden 2-3 mal pro Woche statt. Seit der Presseanfrage wird nicht nur der Stadtbezirk 2-3 mal pro Woche aufgesucht, sondern auch speziell der Bereich Auestraße und Ihme-Ufer. Bisher gab es bei den durchgeführten Kontrollen noch keinen Anlass, einzuschreiten. Auf den Bänken halten sich gelegentlich Personen auf; es ist aber kein Verhalten zu beobachten, dass gegen geltende Gesetze oder Regeln verstößt. Der

städtische Ordnungsdienst ist aber dafür sensibilisiert, für die Einhaltung bestehender Regelungen zur Nutzung der Skateranlage Sorge zu tragen.

Die Polizeidirektion (PD) Hannover nimmt zu der Frage 1 wie folgt Stellung:
Bei der Örtlichkeit des Nahbereich Skateparks handelt es sich um einen Bereich, der im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem nicht exakt mit einer Hausnummer bestimmt werden kann. Entsprechend erfolgte eine Analyse aller registrierten Vorgänge, die in der Auestraße polizeilich erfasst wurden.

Der Bereich des hannoverschen Stadtteilparks Linden-Süd, in dem die Skateanlage zu einem späteren Zeitpunkt eingebettet wurde, ist polizeilich als Aufenthalts- und Konsumort von Betäubungsmittelabhängigen, auch im Hinblick auf die naheliegenden Substitutionsstellen, bekannt. Entsprechend legt die PD Hannover einen Fokus auf diesen Bereich und es finden dort regelmäßig polizeiliche Kontrollen statt. Diese Kontrollen erfolgen zum einen durch geplante, intensive Schwerpunktkontrollen. Seit Oktober 2018 sind 12 solcher Kontrollen mit der Anschrift „Auestraße" dokumentiert.
Es ist jedoch von einer insgesamt höheren Anzahl auszugehen, da die polizeiliche Präsenz und/oder durchgeführte Kontrollen mit unterschiedlichen Straßenparametern erfasst werden. Auch werden neben Schwerpunktkontrollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anlassbezogene Überprüfungen durch unterschiedliche Organisationseinheiten der PD Hannover durchgeführt. Aus einigen dieser Einsätze resultierend werden bei entsprechenden Feststellungen Strafanzeigen, beispielsweise als Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz), gefertigt.

zu 2.)
Hinweis: Die PD Hannover ist bei der Beantwortung der Anfrage davon ausgegangen, dass es sich um das Datum Oktober 2018 handelt.

Die Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem aller registrierten Taten seit Oktober 2018 wurde auf die angefragten Delikte der Verstöße gegen das BtMG sowie der Rohheitsdelikte, darunter fallen die Delikte Raub, räuberische Erpressung, alle Körperverletzungen, Nötigung und Bedrohung, begrenzt.
Insgesamt wurden durch die PD Hannover in diesem Bereich 22 solcher Delikte registriert. Hierbei handelt es sich um 14 Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das BtMG, drei einfache Körperverletzungen sowie fünf gefährliche Körperverletzungen

zu 3.)
Die suchtkranken Menschen halten sich schon seit mehreren Jahren im Bereich der Auestraße auf. Als 2014 die anliegende Grünfläche neu geplant und gestaltet wurde, ist seitens der Stadtverwaltung entschieden worden, diese Gruppe nicht zu vertreiben.
Der Kontakt zu den Suchtkranken wird regelmäßig durch Sozialarbeiter*innen der Sucht- und Drogenhilfe (Step und La Strada) wahrgenommen. Dafür stellt die Stadt pro Jahr 8.000€ zur Verfügung. Inhalte dieser Kontakte sind die Schadensminimierung (harm reduction) beim Konsum. Deshalb werden zum Beispiel gebrauchte Spritzen eingesammelt und kostenlos gegen neue getauscht. Außerdem wird dazu motiviert, Hilfsangebote der Sucht- und Drogenhilfe wahrzunehmen. Die Eindrücke vor Ort sind die, dass die Menschen, die sich dort aufhalten, gesprächsbereit sind.

Bei der Neugestaltung des Skateparks ist ein klar definierter Bereich für die suchtkranken Menschen berücksichtigt worden. Diese Duldung gilt nur für einen bestimmten Bereich des Parks und setzt die Einhaltung von Regeln voraus Die Erwartung ist, dass dieser geduldete Bereich nicht verlassen wird. Die Sportbereiche (Skateranlage, Basketballfeld etc.) sind ausschließlich den jeweiligen Nutzer*innen vorbehalten. Ferner besteht die Erwartung, dass

die Zuwege zum Park nicht blockiert werden. Außerdem wird ihnen deutlich gemacht, dass der Müll zu entsorgen ist.

Diese Ziele werden den suchtkranken Menschen im Rahmen der Straßensozialarbeit immer wieder mitgeteilt. Ihnen wird verdeutlicht, dass sie einen aktiven Beitrag in diesem Sinne leisten müssen, um diese Nutzung nicht zu gefährden.
Nach den uns bislang vorliegenden Erkenntnissen wurden diese Vorgaben von den Suchtkranken auch eingehalten, anderslautende Hinweise oder Beschwerden sind in der Vergangenheit hier nicht bekannt geworden.

In dem besagten Bereich ist auch eine mobile Toilette aufgestellt worden, die mit finanziellen Mitteln des Fachbereiches 50 (Soziales) regelmäßig gereinigt wird.
Seitens der Stadt gibt es bei konkreten Beschwerden das Angebot eines persönlichen Gespräches mit dem Beauftragten Sucht und Suchtprävention des Sozial- und Sportdezernates.

Gleichzeitig bittet der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention aber um Verständnis dafür, dass auch suchtkranke Menschen zum Stadtteil Linden gehören und in einem begrenzten Rahmen und klar definierten Regeln die Möglichkeit behalten sollen, einen kleinen Teil dieses Stadtparks zu nutzen.

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Spielgeräte in Kitas, auf Schulhöfen und auf Spielplätzen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2326/2019)
Immer wieder Mitglieder des Bezirksrates von Eltern darauf angesprochen, dass Spielgeräte marode bzw. ohne Ersatz entfernt worden seien. Die Eltern erkennen daraus eine nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit dieser Anlagen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Auf welchen Anlagen der LHH ist durch marode bzw. entfernte Spielgeräte eine Nutzung nur eingeschränkt möglich?
2. Wie lange dauert es im Regelfall bis marode bzw. entfernte Spielgeräte erneuert werden?
3. Kann die Verwaltung dem Bezirksrat eine geeignete Übersicht dieser Anlagen zur Verfügung stellen, damit die Mitglieder sprechfähig gegenüber den Eltern sind und nicht zu jeder Anlage eine Anfrage stellen müssen?
In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Eine derartig komplexe Aufstellung ist derzeit nicht möglich. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme eines neuen Grünflächenmanagementsystems gehen wir davon aus, in Zukunft aussagefähige Daten zur Verfügung stellen zu können.
Im Stadtbezirk 10 Linden/Limmer sind zur Zeit drei Spielgeräte abgesperrt: GS Egestorff, Spielplatz Mimi-Fuhlrott-Gang und Spielplatz Charlottenstraße.

zu 2.)
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Bei Unterhaltungsmaßnahmen (Reparaturen) versucht der Bereich

Grünflächen, den Mangel sofort bzw. zeitnah zu beheben. Hier kann kein genauer Zeitraum angegeben werden, da dies davon abhängig ist, ob Ersatzteile vorhanden sind oder

beschafft werden müssen. Dann wiederum sind je nach beauftragter Firma unterschiedliche Lieferzeiten zu beachten.
Müssen Geräte komplett ersetzt werden, können Lieferzeiten mitunter Monate dauern.
Bei Umgestaltungen, bei denen ein größerer Planungsaufwand angedacht ist, sind noch größere Zeiträume aufgrund von Abstimmungsverfahren sowie Beteiligungsverfahren einzukalkulieren.

zu 3.)
Nein, dies ist zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht möglich.

TOP 7.2.2.
Bedarfsgerechte Leerung von Abfallbehältnissen und die Reinigung im Umfeld in Grünanlagen
(Drucks. Nr. 15-2328/2019)
Besonders in den Sommermonaten halten sich viele Menschen in und an den öffentlichen Grünanlagen auf. Dabei wird eine Menge Müll produziert, der in den dafür bereitstehenden Abfallbehältnissen entsorgt werden soll. In den letzten Wochen ist es verstärkt aufgefallen, dass diese Behältnisse überquellen und der Unrat daneben geworfen wird. Diese Müllansammlung lag dann bis zu 14 Tage in der Gegend rum. Auch der Einsatz der AHAMüll brachte keine Reinigung, sondern nur die Mitteilung, dass das zuständige Grünflächenamt informiert wurde. Diese überquellenden Abfallbehältnisse bzw. der daneben geworfene Müll zieht allerhand Ungeziefer und Rabenvögel an, die den Müll großflächig verteilen (siehe beigefügte Fotos am Beispiel Humboldtschule/ Egestorffschule).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer und in welchen zeitlichen Intervallen reinigt hier die Grünflächen und die Abfallbehältnisse?
2. Gibt es zwischen den festgelegten Reinigungsintervallen auch Sichtprüfungen, um auf ein ungewöhnliches Müllaufkommen zu reagieren?
3. Wie ist der Ablauf zwischen einer Meldung über die Müll-App von AHA und der Reinigung und wie lange dauert dieser Ablauf?




In der Sitzung beantwortet


zu 1.)
Die Reinigung der Grünflächen und Spielplätze erfolgt individuell durch eigenes Personal wie auch durch beauftragte Fremdfirmen. Neben einem Sommerintervall (01.04.-30.10.) mit höherer Reinigungsfrequenz und einem Winterintervall (01.11.-31.03.) mit niedriger Reinigungsfrequenz wird versucht, die Reinigungsintervalle dem tatsächlichen mittleren

Müllaufkommen der Fläche anzupassen. Somit können Reinigungsintervalle zwischen monatlich und mehrmals wöchentlich liegen.

zu 2.)
Eine ggf. tägliche zusätzliche Sichtprüfung aller Reinigungsflächen ist personell nicht leistbar. Die Durchführung der Reinigung durch Firmen wird zur Feststellung der ordnungsgemäßen Ausführung stichpunktartig nachkontrolliert.

Sobald jedoch die Mitarbeiter im Rahmen anderer Tätigkeiten (Spielgerätekontrollen, Baumarbeiten etc.) im Objekt sind und Müll festgestellt wird, erfolgt eine kurzfristige Nachreinigung.

zu 3.)
Meldungen aus der Müll-App werden von AHA an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weitergeleitet, sobald fachbereichseigene Flächen betroffen sind.

Diese Meldungen werden inhaltlich geprüft (Feststellung der genauen Örtlichkeit, Feststellung der Zuständigkeiten), an unsere Betriebe weitergeleitet und meist im Rahmen der nächsten turnusgemäßen Reinigung abgearbeitet.

Bei Meldungen von Gefahrenstellen, z.B. Glas oder Müll in Geh- oder Radwegebereichen, wird kurzfristig und außerplanmäßig gereinigt.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Wann werden die beantragten Fahrradbügel aufgestellt?
(Drucks. Nr. 15-2353/2019)

Im Juni 2017 hatte der Bezirksrat ohne Gegenstimmen auf Grünen Antrag hin beschlossen, dass im Kreuzungsbereich Leinaustraße/ Elisenstraße, "auf den Nebenanlagen eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln angebracht" werden. Im Oktober 2017 entscheid die Verwaltung (15-1525/2017 S1), dass dem Antrag gefolgt werde und "die Umsetzung [...] noch in 2017" erfolgen werde.
Bis heute wurden keine Bügel aufgestellt oder dies zumindest angekündigt.

Schon Ende 2015 war zudem beschlossen worden, auch im Kreuzungsbereich Ottenstraße/ Nedderfeldstraße Bügel anzubringen (15-2517/2015 S1). Auch in diesem Fall hatte die Verwaltung erklärt dem Antrag folgen zu wollen. Wörtlich hieß es damals: "Die Verwaltung wird die im Kreuzungsbereich stehenden nicht mehr zeit gemäßen (sic!) bepflanzten Betonringe entfernen lassen und baut statt dessen dort Fahrradbügel ein". Die Betonkübel stehen dort immer noch.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was ist in den vergangenen zwei bzw. vier Jahren in bezug auf Planung und Umsetzung der angekündigten Maßnahmen passiert?

2. Wann ist mit der Aufstellung der Bügel an den beiden Standorten zu rechnen?

In der Sitzung beantwortet


Zu 1.)
Die Verwaltung hat beide Bereiche begutachtet und vorgesehen, im Bereich Leinaustraße/Elisenstraße ca. 25 und im Bereich Ottenstraße/Neddelfeldstraße ca. 15 Fahrradbügel einzubauen und somit insgesamt 80 Fahrradabstellplätze zu schaffen.

Zu 2.)
Die Maßnahmen aus den DS 15-1525/2017 S1 und DS 15-2517/2015 S1 sollen im 4. Quartal 2019 umgesetzt werden.

TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.4.1.
Jugendgerechtes Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2365/2019)

Die Stadt Hannover ist Partner im Bundesprozess „Jugendgerechte Kommunen“1. Laut Webseiteneintrag sollte im 1. Halbjahr 2019 eine Befragung von Lernenden an weiterführenden Schulen durchgeführt werden, um die aktuellen Bedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu ermitteln. Die Ergebnisse der Befragung sollen in bedarfsgerechte Stadtteilkonzepte überführt werden und im folgenden Jahr 2020 zur
Umsetzung gebracht werden.
Bei der Vorstellung des Konzeptes in Döhren-Wülfel2 wurde ausdrücklich vorgeschlagen, dies auch in den anderen Bezirksräten zu tun3.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurde der Bezirksrat Linden-Limmer anders als beispielsweise der
Bezirksrat Döhren-Wülfel bislang nicht über die allgemeinen und bezirksspezifischen Auswirkungen des Bundesprozesses informiert?

2. Ist sowohl eine allgemeine wie auch eine hinsichtlich der bedarfsgerechten Stadteilkonzepte aussagekräftige Vorstellung gegenüber dem Bezirksrat vorgesehen? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

3. Wurde im ersten Halbjahr 2019 eine entsprechende Befragung durchgeführt, wenn ja, mit welcher Beteiligung und welchen Ergebnissen, wenn nein, wann wird das geschehen und wann ist mit der Vorstellung der Ergebnisse zu rechnen?

1 https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/B%C3%BCrgerbeteiligung-Engagement/Mein-Hannover-2030/Das-Arbeitsprogramm/%E2%80%9EJugend-lebt-Stadt-%E2%80%93-jugendgerechtes-Hannover%E2%80%9C

2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/TOPS/20190214_STBR08_3

3 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/TO/20190214_STBR08_P

In der Sitzung beantwortet




zu 1.)
Die Verwaltung hat auf Grundlage eines beschlossenen Antrages (DS 15-2494/2018 N1 S1) dem Bezirksrat Döhren-Wülfel über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ am 14.2.2019 berichtet und über den Auftrag an die Verwaltung, der sich aus einem entsprechenden Haushaltsbegleitantrag (DS H-0363/2019) ergibt, informiert.

Grundlage dafür war der Änderungsantrag (DS 15-2571/2017) des Bezirksrats Döhren-Wülfel, mit dem Inhalt, ein Jugendparlament im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einzurichten zu lassen.
Die Verwaltung hat auf den Beschluss des Bezirksrates geantwortet (Drucksache Nummer 15-2749/2017 S1), dass das Projekt „Jugend lebt Stadt“ ein gesamtstädtisches ist und Jugendlichen über Bezirksgrenzen hinweg, Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen.
Es gab in der Bezirksratssitzung die Anregung eines Mitgliedes, das Konzept auch in anderen Stadtbezirken vorzustellen. Es handelte sich bei dem Bericht jedoch nicht um ein fertiges Konzept zu einem Jugendbeteiligungsbüro, sondern um die Vorstellung der Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ und die Vorstellung des Ratsauftrages mit den damit zusammenhängenden Aufgaben.

Einen Bericht über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ in allen Stadtbezirken zu geben, war und ist nicht vorgesehen. Das Konzept für das Jugendbeteiligungsbüro wird zur Zeit erarbeitet.

zu 2.)
Derzeit gibt es keine neuen Stadtteilkonzepte. Die Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit wird bis zum Ende des Jahres 2019 personell neu aufgestellt. Danach beginnt eine Auseinandersetzung über Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit zur Erstellung einer Roadmap (s. H-0363/2019) und die Festlegung von Qualitätsstandard sowie eine Bestandsaufnahme der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in der gesamten Stadt. Ergebnisse dieser Prozesse, Aussagen zum Bestand und von Bedarfen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie daraus entwickelte Handlungsempfehlungen werden im Frühjahr 2021 vorgestellt werden können.

zu 3.)
Eine entsprechende Befragung wurde im ersten Halbjahr 2019 nicht durchgeführt. Eine Ausschreibung wird gegenwärtig vorbereitet, um ein entsprechendes Forschungsinstitut mit der Befragung beauftragen zu können. Auch nach der Ausschreibung sind umfangreiche weitere vorbereitende Arbeiten zu erledigen. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Befragung am Ende des ersten Halbjahres 2020 durchgeführt werden kann. Ergebnisse der Schüler*innenbefragung werden zum Ende des Jahres 2020 vorliegen und dann kommuniziert.

TOP 7.4.2.
Toilette Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-2366/2019)

Seit Mai 2015 wird auf dem Küchengartenplatz eine öffentliche Toilette betrieben. In letzter Zeit melden sich potentielle Nutzer bei mir und beklagen den mangelhaften Reinigungszustand. Nicht nachvollziehbar ist es, wie diese Toilette überhaupt auf diesen Platz gekommen ist. Ebenfalls ist nicht nachzuvollziehen, warum die Edelstahlklinke nach der letzten Instandsetzung gegen eine aus Kunststoff ausgetauscht wurde, obwohl Edelstahl mit 99 % eine wesentlich höhere Keimabsorbation aufweist als Kunststoff mit 50%1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung gab es bei der
Entscheidungsfindung hinsichtlich des Standortes der öffentlichen
WC-Anlage auf dem Küchengartenplatz?

2. Warum wurde
a) nach der letzten Instandsetzung die Türklinke aus Edelstahl gegen
eine aus Kunststoff ausgetauscht und
b) in welchen Abständen erfolgt eine Reinigung der Anlage und ist eine
Verkürzung dieser Abstände möglich, wenn nein, warum nicht?

3. Ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Toilette am Küchengarten wie z.B. am Aegidientorplatz2 möglich? Wenn Ja, auf welchen Zeitraum? Wenn Nein, warum nicht?

1 https://www.frelu.de/fileadmin/user_upload/FAQ/Das_Verhalten_von_Bakterien_auf_Edelstahloberflaechen.pdf

2 Die Anlagen am Aegidientorplatz und am Großen Kolonnenweg sind rund um die Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit am Küchengartenplatz ist auf den Zeitraum von 8 bis 22 Uhr beschränkt.

In der Sitzung beantwortet


Zu 1.)
Die Entscheidung, eine öffentliche Toilette auf dem Küchengartenplatz zu errichten, ist Ausfluss der Entscheidung Nr. 15-1691/2013 des Stadtbezirksrates.
Der genaue Standort der Toilettenanlage auf dem Küchengartenplatz hing von der technischen Realisierbarkeit, insbesondere von der dortigen Leitungssituation ab. Bei der technischen Prüfung ist eine Beteiligung der Bevölkerung nicht erfolgt.

Zu 2.)
a) Ein entsprechender Edelstahl-Türdrücker wurde bereits kurz nach einem Tausch erneut beschädigt. Aus diesem Grunde wurde vor cirka zwei Jahren eine stabilere Variante verbaut: Diese besteht aus Stahl, hat lediglich eine Plastikummantelung und musste seither noch nicht ersetzt werden.
b) Die Anlage wird vertragsgemäß zweifach täglich, nämlich am Morgen und am Nachmittag gereinigt. Da eine normale Reinigung der extremen Verschmutzung durch Graffiti nicht entgegenwirken konnte, wird die Anlage zusätzlich 14tägig einer Grundreinigung unterzogen, bei der die Wände und auch der Boden speziell bearbeitet werden.

Ob eine Verkürzung der Reinigungsintervalle möglich ist und zu welchen Konditionen, muss mit dem Konzessionsnehmer besprochen werden, der seinerseits einen Dienstleister mit der Reinigung der Toilettenanlagen beauftragt hat.

Zu 3.)
Ob eine Veränderung der Öffnungszeiten möglich ist und zu welchen Konditionen, muss mit dem Konzessionsnehmer besprochen werden, der seinerseits einen Dienstleister mit dem Öffnen und dem Schließen der Toilettenanlagen beauftragt hat.


Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Gesprächs mit dem Konzessionsnehmer berichten.

TOP 7.4.3.
Rahmenabsprachen zur "Vereinsmarke"
(Drucks. Nr. 15-2367/2019)

In der Ausgabe der Neuen Presse vom 6. August 2019 wird über das Projekt
„Vereinsmarke“ berichtet. Deren Internetpräsenz1 lassen sich leider keine Kriterien entnehmen, nach denen Partnerunternehmen ausgewählt werden. Auch sonstige dem Auswahlprozess zugrunde liegende Informationen sind nicht auffindbar.

Da auch im Gebiet des Stadtbezirks Linden-Limmer verschiedenste Sportvereine vorhanden sind, für die es interessant sein kann, für wen sie potentiell werben sollen, stelle ich folgende Fragen:

1. Könnten beispielsweise Partner werden
a) eine Burger-Kette, deren Produkte nicht als besonders gesundheitsförderlich bekannt sind oder
b) ein Waffenproduzent oder -händler, weil es ja auch den Schießsport gibt,
c) oder eine Brauerei mit seinem - angeblich alkoholfreien - Bier, das wegen des Mineraliengehaltes vor, während oder nach dem Sport kalt getrunken werden könne, während die Gesamtpalette der deklariert alkoholischen Getränke evtl. außen vor bliebe?

2. Ist ein Jugendschutz vorgesehen, der verhindert, dass sich insbesondere Kinder
und Jugendliche dazu animiert sehen, Produkte von Partnerunternehmen zu
erwerben, die sie sich finanziell eigentlich gar nicht leisten können oder die
möglicherweise gesundheitsgefährdend sind?

3. Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob ein Unternehmen Partner
werden darf oder nicht?

1 https://vereinsmarke.de/

In der Sitzung beantwortet

Nach Abstimmung seitens der Verantwortlichen des Projektes „Vereinsmarke“ mit dem Stadtsportbund wurden der Verwaltung folgende Informationen zu den Fragen übermittelt. Sollten weitere Detailfragen zum Projekt und dessen Handhabung bestehen, steht die Projektleitung der Politik gerne im direkten Austausch zur Verfügung.

Zu 1a.)
Bei möglichen Partnerschaften mit Burger-Ketten o.ä. Unternehmen muss das jeweilige Projekt genau betrachtet werden.

Zu 1b.)
Ein Waffenproduzent oder -händler wird kein Partner werden.

Zu 1c.)
Bei möglichen Partnerschaften mit Brauereien muss analog zu a) das jeweilige Projekt genau betrachtet werden. Es gab bereits Anfragen von Alkoholproduzenten, die allerdings abgelehnt wurden.

Zu 2.)
Durch das Jugendschutzgesetz ist geregelt welche Produkte an Jugendliche verkauft werden dürfen. Zudem gilt für Einkäufe der sog. Taschengeldparagraph, der u.a. Zustimmungsrechte der Eltern sowie Pflichten der Händler bzgl. Umfang und Summe eines Verkaufs an Minderjährige regelt. Daran müssen sich alle Händler halten.

Zu 3.)
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen Partner werden kann wird in erster Linie von der gegenwärtigen Projektleitung der Vereinsmarke getroffen. In strittigen Fällen erfolgt eine Rücksprache mit dem Stadtsportbund.

TOP 7.4.4.
Verkehrssicherheit durch Verkehrszeichen
(Drucks. Nr. 15-2368/2019)

Verkehrszeichen gelten laut allgemeiner Rechtsprechung1 nur, wenn sie klar erkennbar sind. Gemäß Aussage der anwesenden Verwaltung in der Sitzung des Bezirksrates Linden-Limmer am 19. Juni 2019 gehört die Überprüfung der freien Erkennbarkeit von Verkehrszeichen zu deren laufendem Geschäft. Anlass war ein Antrag, die Verkehrssicherheit eines Verkehrszeichens wiederherzustellen2.

Derartige Anträge tauchen in schöner Regelmäßigkeit als Tagesordnungspunkte auf Sitzungen aller Bezirksräte auf, sodass Zweifel daran bestehen können, dass die Verwaltung ihren diesbezüglichen Verpflichtungen voll umfänglich nachkommt. Und das, obwohl sich die Verwaltung doch der Wichtigkeit der freien Erkennbarkeit von Verkehrszeichen bewusst ist, was man u.a. an städtischen Plakatiergenehmigungen ablesen kann, die es ausdrücklich untersagen, an Befestigungsmasten mit Verkehrsschildern zu werben, die schlimmstenfalls wohl von den Schildern ablenken, sie jedoch nicht verdecken würden.

Aus diesem Anlass frage ich die Verwaltung:

1. In welchen periodischen Abständen oder nach welchem Schema wird die freie Erkennbarkeit von Verkehrszeichen im Stadtbezirk Linden-Limmer gepfrüft und in welcher Zeit nach Feststellung eines Mangels wird durchschnittlich (Erfahrungswert ist ausreichend) für dessen Abhilfe gesorgt?

2. Sind der Verwaltung Un- bzw. Vorfälle im Stadtbezirk bekannt, die auf die Nichterkennbarkeit von Verkehrszeichen zurückzuführen waren?

3. Ist die Stadt Hannover gegen solche Fälle versichert und wie hoch ist die Jahresprämie? Wenn nicht, welche finanziellen Folgen hatte dies für die Stadtkasse?

1https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1538-zugewachsenes-oder-zugeschneites-verkehrsschild

2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1611-2019


In der Sitzung beantwortet



Zu 1.)
Abhängig davon, ob es sich um eine Wohnstraße, Hauptstraße oder Fußgängerzone handelt, werden die Verkehrsflächen regelmäßig in Abständen von 3-monatlich, monatlich oder wöchentlich von Mitarbeitern*innen des FB Tiefbau begangen.

Mängel, die darauf hindeuten, dass die Verkehrszeichen eine unmittelbare Gefahr darstellen, werden sofort beseitigt. Die Beseitigung von Mängeln, die für die Verkehrssicherheit weniger relevant sind, können bis zu 6 Wochen dauern, wenn die hierfür erforderlichen Schilder nicht vorrätig sind und zunächst bestellt werden müssen.

Zu 2.)
Nein, der Verwaltung sind keine der genannten Vorfälle bekannt.

Zu 3.)
Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherungspflicht stellen eine Amtspflichtverletzung dar. Für derartige Haftpflichtfälle besteht Deckungsschutz bei dem HADG (Haftpflichtschadenausgleich Deutscher Großstädte).

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters berichtet, dass der Eigentümer Klage gegen die Ablehnung der Verwaltung zur versagten Genehmigung des Abrisses der denkmalgeschützten Altgebäude erhoben hat. Aufgrund des laufenden Verfahren kann sie daher zunächst keine weiteren Auskünfte zum Thema erteilen.

Sie weist zudem daraufhin, dass die Lärmschutzwand –entgegen anderer Aussagen in der lokalen Presse- auch bei Erhalt der Altgebäude hätte errichtet werden müssen.

Es wurde berichtet


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keine Berichtspunkte


TOP 10.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Es waren keine Einwohner*innen anwesend, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen.


Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 21:35 Uhr.

Für das Protokoll:


Grube Pfingsten
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer