Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 12.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.09.2019)
Protokoll (erschienen am 11.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 04.11.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 12. September 2019,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.56 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD) 18.00 - 20.50 Uhr
Bezirksratsherr Seela (FDP)
(Bezirksratsherr Sommerkamp) (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Weinmann) (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Holthaus-Voßgröne (zu TOP 3 ) Fachbereich Tiefbau
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wescher (zu TOP 3 ) Fachbereich Personal und Organisation

Presse
Frau Döhner Stadtanzeiger
Herr Lippelt Maschseebote (ab 18:50 Uhr)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Information der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksrates zur Sanierung der Helmstedter Straße

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2044/2019 mit 2 Anlagen)

4.2. Aufhebung eines Straßennamens in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2045/2019 mit 1 Anlage)

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon -
Modifizierter Einleitungsbeschluss sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2267/2019 mit 6 Anlagen)

6. Informationen über Bauvorhaben

7. Entwicklungen im Stadtbezirk
Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Beleuchtung Stichweg Am Mittelfelde/ Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-2164/2019)

8.1.2. Entwicklung des Angebots von Kitaplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2169/2019)

8.1.3. Was geschieht mit der Gastwirtschaft Wichmann?
(Drucks. Nr. 15-2170/2019)

8.1.4. Radweg Friedhofsallee Richtung Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2172/2019)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Baumfällarbeiten in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2217/2019 mit 2 Anlagen)

8.2.2. Masterplan Mobilität 2225: Steigerung des Radverkehrs auf 25 % erst in 200 Jahren geplant?
Hat die Stadt Hannover wirklich Interesse am Ausbau des Radverkehrs?
(Drucks. Nr. 15-2219/2019)

8.2.3. Expressbus ab Hemmingen: Sperrung der Haltestelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2220/2019 mit 2 Anlagen)

9.5.3. Bushaltestelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2231/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Temporäre Halteverbotsschilder Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-2223/2019)

8.3.2. Sanierungsbedarf der Außenanlagen der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2224/2019)

8.3.3. Weiternutzung der Radrennbahn
(Drucks. Nr. 15-2226/2019)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung:

9.1.1. Gemeinsamer Antrag von den Bezirksratsherren Milkereit (DIE LINKE.), Seela (FDP) und Weinmann (Die PARTEI)

9.1.1.1. Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-1893/2019)

9.1.1.1.1. Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2084/2019)

9.1.1.1.2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2173/2019)

9.1.2. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

9.1.2.1. Überquerung der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1895/2019)

9.2. Gemeinsam von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und auch der SPD und Die LINKE

9.2.1. Alles auf Grün:Einrichtung von Rundum-Grün-Ampelanlagen im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-2215/2019)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Übersicht Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2165/2019)

9.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Mit dem Fahrrad aus Hemmingen nach Döhren: Auf der Straße fahren oder schieben?
(Drucks. Nr. 15-2218/2019 mit 2 Anlagen)

9.4.2. Schutz von Bäumen und Bepflanzungen in der Paderborner Straße
(Drucks. Nr. 15-2467/2019)

9.5. der CDU-Fraktion

9.5.1. Sanierung von Kita-Außenanlagen
(Drucks. Nr. 15-2229/2019)

9.5.2. Einführung der Gelben und Blauen Tonne
(Drucks. Nr. 15-2230/2019)

9.5.4. Dringlichkeitsantrag zur Verkehrssituation am "Waldheimer "Tor"
- Wolfstraße - Liebrechtstraße
(Drucks. Nr. 15-2473/2019)

10. INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

10.1. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirats am 28. August 2019

10.2. Umsetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2233/2019)

10.3. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für ein Integrationsprojekt im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2234/2019)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung an die Theaterinitiative Bühnensturm
(Drucks. Nr. 15-2191/2019)

11.2. Zuwendung an die Freiwillige Feuerwehr Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2193/2019)

11.3. Zuwendung an die Franz-Kühnemann-Stiftung
(Drucks. Nr. 15-2194/2019)

11.4. Zuwendung an den Verein für Freihandschießen
(Drucks. Nr. 15-2195/2019)

11.5. Zuwendung für das Projekt Schülerbezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2196/2019)

11.6. Zuwendung für den Bezirksratsempfang 2020
(Drucks. Nr. 15-2197/2019)

11.7. Zuwendung für Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-2198/2019)

11.8. Zuwendung Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-2232/2019)

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. August 2019 (öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: TOP 13 wurde abgesetzt und TOP 9.1.1. von der SPD in die Fraktion gezogen. Die beiden Dringlichkeitsanträge wurden begründet, die Dringlichkeit jeweils einstimmig festgestellt und die Tagesordnung entsprechend ergänzt.
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt.

Nach TOP 8.2.3. wurde TOP 9.5.3. behandelt.
TOP 9.1.1. mit den Änderungsanträgen wurde von der SPD in die Fraktion gezogen .
TOP 13 wurde abgesetzt.
Es lagen zwei Dringlichkeitsanträge vor, die die erforderlichen 13 Stimmen erhielten.
Siehe TOP 9.4.2. und TOP 9.5.4.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Abgebauter Briefkasten an der Liebrechtstraße / Bauvorhaben Waldheimer Tor
Ein Anlieger fragte, weshalb der Briefkasten entfernt wurde und wann mit Ersatz zu rechnen sei und ob der Einkaufmarkt im bisherigen Fahrradladen erhalten bleibe.

Herr Dr. Schlesier sagte eine Klärung wegen des Briefkastens mit der Post zu und informierte, dass es am 18.09. um 15:00 Uhr .eine Veranstaltung zu dem Bauvorhaben geben werde.

Antwort zum Protokoll:
Ein Postbriefkasten wird im Mündungsbereich Wolfstraße/Liebrechtstraße auf Wunsch der Deutsche Post AG auf der nördlichen Seite der Wolfstraße im Bereich der Bushaltestelle aufgestellt. Nach Beendigung der Neubaumaßnahme wird der Postbriefkasten auf der privaten Fläche vor der künftigen Postagentur aufgestellt.

Frau Jakob war überrascht, dass es statt der zugesagten Informationsveranstaltung ein Nachbarschaftsfest mit Kinderschminken, Bratwurst und Musik gebe

Eingezäuntes Klettergerüst an der GS Beuthener Straße
Es wurde nachgefragt, warum das Gerüst immer noch dort stehe und wann die Maßnahme beendet werde, da die Kinder den Platz zum Toben brauchen.

Herr Berger sagte, dass die Freigabe bis Ende der Woche erfolgte sollte, er frage aber nach und informiere dann den Bezirksrat und die Schule.

Antwort zum Protokoll:
Das Spielgerät auf dem Schulhof der GS Beuthener Straße wurde am 17.09. fertiggestellt und freigegeben wurde. Der Bauzaun wurde entfernt, so dass die Kinder den Schulhof wieder komplett nutzen können.


Umbau der Kreuzung Waldheim / Ausbau der Salzburger Straße
Ein Anlieger sagte, dass seit 5 Jahren Umbaumaßnahmen geplant würden und nun kurzfristig keine Verbesserung erfolge, da zunächst der Ausbau der Salzburger Straße vorgenommen werde.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass er mit dem Fachbereich Tiefbau gesprochen habe und die Salzburger Straße mit Beginn der Herbstferien bis Juli 2020 ausgebaut werde. Für die Kreuzung Waldheim sei keine schnelle aber eine absehbare Lösung geplant.

Baumaßnahme Wilkening
Ein Anlieger fragte nach der Baugenehmigung, die Anfang Mai erteilt wurde. Er bezog sich auf ein Schreiben vom Ende Juni und diverse Fragen vom 16. August 2018 und eine Unterschriftensammlung. Nun sei offensichtlich die Baugenehmigung mit vielen Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden.
Es blieben Fragen zur Parkplatzsituation. Angeblich gebe es einen Stellplatznachweis für 37 Parkplätze. Dies sei nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus komme der Lieferverkehr.
Er fragte, wie eine solche Baugenehmigung erteilt werden könne und wie es mit dem Lieferverkehr im absoluten Halteverbot aussehe. Die fahrer sagten, dass sie dort anliefern dürften.

Frau Kellner sagte, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handele.
Herr Dr. Schlesier ergänzte, dass der Bauantrag lange Zeit intensiv geprüft wurde. Nach dem Baugesetzbuch gebe es die Möglichkeit von Befreiungen bei eher kleinen Abweichungen, deshalb sei das Vorhaben genehmigt worden.

Frau Jakob bat zur nächsten Sitzung um Informationen zum Bebauungsplan und den Ausnahmen zu den Parkplätzen.
Herr Dr. Schlesier verwies auf die im Internet einsehbaren Bebauungspläne und nahm die Frage mit, die Genehmigung zu erläutern.

Der Anlieger fragte nochmals nach dem Lieferverkehr und der Beantwortung der Fragenliste.
Frau Jakob bat, die Fragen, die nicht beantwortet wurden, an die CDU-Fraktion zu senden.

Bauarbeiten an der Haltestelle Brückstraße
Ein Anlieger bestätigte, dass der Fußweg ausgebessert wurde, dennoch sei die Bushaltestelle noch nicht wieder in Betrieb.
Frau Kellner verwies auf die diesbezügliche Anfrage und den Antrag und sagte, dass es dort vorangehe.

Verkehrsberuhigung Fiedeler Platz
Ein Anlieger sagte, dass statt einer Spielstraße dort eine Rennstrecke sei. Spielstraße bedeute nicht Tempo 30, sondern lediglich Schrittgeschwindigkeit von 5 km/h. An den Markttagen sei es sehr schwierig, aber die Polizei könne nichts unternehmen. Es solle dort niemand überfahren werden. Er fragte, was der Bezirksrat unternehme.

Frau Kellner wies darauf hin, dass der Bezirksrat seit etlichen Jahren immer wieder tätig gewesen sei. Poller seien wegen der Marktbeschicker nicht möglich.

Auch Frau Jakob und Frau Meier bestätigten, dass man sich lange mit dem Thema beschäftigt habe und viel ausprobiert wurde.
Die Situation sei gut bekannt und evtl. seien herausnehmbare Poller eine neue Idee.

Frau Kellner bedankte sich für die Beteiligung an der Einwohner*innenfragestunde.

durchgeführt von 18:13-18:53 Uhr


TOP 3.
Information der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksrates zur Sanierung der Helmstedter Straße
Herr Wescher sagte, dass er zunächst etwas zur rechtlichen Würdigung der Umbaumaßnahme sagen werde und Frau Holthaus-Voßgröne vom Fachbereich Tiefbau zur fachlichen Einschätzung.

Herr Wescher führte aus, dass die in der Sitzung am 20.06.2019 zugesagte Prüfung der Frage eines Entscheidungsrechts des Stadtbezirksrates im Hinblick auf die geforderte Sanierung der Helmstedter Straße unter Einbeziehung des Fachbereichs Recht erfolgt sei.

Die Stadtbezirksräte entscheiden unter anderem über den Um- und Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Ausgenommen seien die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und Maßnahmen, die durch Satzung oder Planfeststellungsbeschluss festgelegt sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d) der Hauptsatzung). Diese durch die Hauptsatzung gemäß § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG auf die Bezirksräte übertragene Zuständigkeit gehe über die gesetzliche Aufgabenzuständigkeit des Bezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG hinaus. Nach der gesetzlichen Regelung dürften die Bezirksräte nur über die Festlegung der Reihenfolge dieser Arbeiten entscheiden. Diese Entscheidungszuständigkeit des Bezirksrates Döhren-Wülfel sei grundsätzlich auch für Sanierungsmaßnahmen an der Helmstedter Straße einschlägig.

Diese Entscheidungsbefugnis des Bezirksrates gelte jedoch nicht unbeschränkt. Eine erste Einschränkung erfolge schon durch Satz 2 der Vorschrift. Hiernach sei die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Zum zweiten entscheide der Bezirksrat im Rahmen seiner Kompetenzen stets „unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt“ (§ 9 Abs. 1 Hauptsatzung, § 93 Abs. 1 S. 2 NKomVG). Zu diesen Belangen gehöre auch die Berücksichtigung der gesetzlichen Bindungen, die die Landeshauptstadt Hannover bei der Verwendung von Haushaltsmitteln betreffen. Dazu gehöre unter anderem auch der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 110 Abs. 2 NKomVG, § 7 Abs. 1 NdsLHO). Die Verwaltung habe daher bei der Umsetzung von Bezirksratsbeschlüssen stets eine Variante zu wählen, bei der die benötigten Haushaltsmittel möglichst sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden können. Die Umsetzung offensichtlich unwirtschaftlicher Bezirksratsbeschlüsse durch die Verwaltung wäre dagegen rechtswidrig. Daher könne ein vollständiger Austausch einer aus fachlicher Sicht noch voll funktionsfähigen Deckschicht aufgrund einer offenkundigen Unwirtschaftlichkeit dieser Maßnahme vom Bezirksrat grundsätzlich nicht verlangt werden.

Die Verwaltung führe die Beschlüsse der Bezirksräte unter Beachtung der – u. a. vorstehend beschriebenen – gesetzlichen Bestimmungen aus. Dabei stehe die Entscheidung über die konkrete Art und den konkreten Zeitpunkt der Umsetzung eines Bezirksratsbeschlusses als Geschäft der laufenden Verwaltung regelmäßig im Ermessen der Verwaltung. Diese habe dabei alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel zum Vergaberecht oder zum Baurecht, zu beachten. Daher könnten die Bezirksräte in der Regel auch keine von der Verwaltung zu beachtenden zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung einer beschlossenen Maßnahme vorsehen.


Herr Schade sagte, dass ihn die Antwort der Verwaltung entsetze.
Zum einen soll es ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein. Er erinnere sich , dass der Bezirksrat die Entscheidung an sich gezogen habe. Zum anderen werde jetzt die Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme genannt. Dies könne sein, es sei aber so beschlossen worden. Er fragte,was die Verwaltung tun müsse, wenn ein Beschluss nicht rechtmäßig sei. Es gebe eine Verfahrensweise im Gesetz. Man hätte vorher sagen müssen, dass man davon abrate. Die Verwaltung habe die Beschlüsse auszuführen. Der Oberbürgermeister hätte Einspruch einlegen müssen, dies sei nicht passiert. Man hätte den korrekten formalen Weg gehen müssen und die Entscheidung beanstanden. Der Beschluss sei wirksam und wenn der Fachbereich Tiefbau eine Änderung vorschlage, müsse man darüber sprechen. Mit der rechtlichen Einschätzung sei er nicht einverstanden.

Frau Jakob sagte, dass es vor 7-8 Jahren den ersten Antrag zur Sanierung der Helmstedter Straße gab. Jetzt wurde zugestimmt, dass dem Antrag gefolgt werde. Man könne nicht hinterher nur einen Teil sanieren. Die Verwaltung habe nicht damit gerechnet, dass der Bezirksrat dies nicht akzeptiere. Sie erwarte von der Verwaltung, dass Beschlüsse umgesetzt werden oder rechtzeitig Bedenken geäußert werden.
Sie wünsche die Ausführungen schriftlich. Der Bezirksrat habe ein Entscheidungsrecht bei Straßensanierungen. Man könne das Recht nicht heute so und morgen anders auslegen.

Herr Wescher sagte, dass die Ausführungen in das Protokoll übernommen werden, der Text sei mit dem Fachbereich Recht abgestimmt. Er ergänzte, dass dem Bezirksrat nicht das Recht zustehe, die Entscheidung über ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG) durch Beschluss an sich heranziehen zu können. Eine solche Heranziehungskompetenz steht nur dem Rat (§ 58 Abs. 3 S. 1 NKomVG) und dem Verwaltungsausschuss (§ 76 Abs. 2 S. 2 NKomVG) zu. Eine vergleichbare Regelung zu Gunsten der Stadtbezirksräte sehe das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht nicht vor.

Die Kompetenz des Stadtbezirksrates aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 d) der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover betreffe in erster Linie das „Ob“ einer Sanierung der Straßendecke. Wie und wann diese Sanierung im Einzelnen durchzuführen ist, obliege dagegen der Entscheidung der Fachverwaltung, schon weil für diese Maßnahme auch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen. Wenn die Verwaltung nach fachlicher Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort zu der Auffassung gelangt, dass punktuelle Sanierungsmaßnahmen für die vollständige Wiederherstellung einer funktionsfähigen Straßendecke im nordwestlichen Abschnitt der Helmstedter Straße ausreichend sind, dann liege darin keine „Missachtung des Entscheidungsrechtes des Stadtbezirksrates“, sondern lediglich eine der fachlich kompetenten Verwaltung obliegende Entscheidung über die konkrete Umsetzung des Bezirksratsbeschlusses.

Im übrigen nehme die Verwaltung zu politischen Anträgen grundsätzlich nicht vor der Beschlussfassung Stellung. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, die Meinungsbildung eines Stadtbezirksrates im Vorfeld einer Beschlussfassung zu beeinflussen. Die Verwaltung prüfe beschlossene Anträge der Stadtbezirksräte in fachlicher Hinsicht und die Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung bautechnischer Erfordernisse sowie haushalterischer und wirtschaftlicher Aspekte.

Frau Kellner sagte, dass der Antrag beschlossen sei und die Verwaltung bestätigt habe, dass dem Antrag für die gesamte Straße gefolgt werde . Sie verstehe nicht, dass jetzt nur ein Teil der Straße saniert werde.

Herr Schade sagte, dass er keinen persönlichen Vorwurf mache. Bei Geschäften der laufenden Verwaltung habe der Bezirksrat die Kompetenz, diese über dei Generalklausel an sich zu ziehen. Unabhängig davon sei es sei so beschlossen worden und es hätte ggfs. ein Einspruch des Oberbürgermeisters erfolgen müssen. Ggfs. hätte es ein Kommunalverfassungsstreitverfahren geben müssen, aber so gehe es nicht. Die Verwaltung habe auch beratende Funktion. Der Beschluss existiere und die Verwaltung habe ihn auszuführen.

Herr Rinker sagte, dass er zwei Jahre als Mitglied in der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik mitgearbeitet habe und beschlossene Anträge nicht umzusetzen sei erstaunlich und enttäuschend, wenn es keine Vorschläge zur Umsetzung oder Alternativen gebe..

Frau Jakob sagte, dass die Straße spätestens 2018 durchgehend saniert werden sollte. Es könne nicht angehen, dass jetzt nur ein Teil gemacht werde, dies hätte man vorher prüfen müssen.

Herr Wescher sagte, dass Frau Holthaus-Voßgröne gleich auf die technischen Belange eingehen werde.
Sofern die Politik eine fachliche Beratung vor Antragstellung wünsche, werden die Fachstellen dies leisten. Eine Beratung in den Sitzungen vor einer Abstimmung könne als Parteinahme ausgelegt werden.
Nicht die Frage, ob eine Straße erneuerungsbedürftig sei, sondern die fachliche und wirtschaftliche Betrachtung im Vergleich anderer Straßen in der Stadt sei maßgeblich.
Deshalb sei hier kein Fall des Einspruchs gegeben.
Zu Herrn Rinker und der Kommission bestätigte er, dass Alternativen aufgezeigt werden sollen. Genau dies habe der Fachbereich Tiefbau im vorliegenden Fall getan.
Der Abschlussbericht als Informationsdrucksache sei in Arbeit.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass der Drucksache 15-1344/2017 N1 zugestimmt wurde. Mit Drucksache 15-1625/2019 F1 sei die Antwort konkretisiert worden. Bereits 2017 sei das Deckenprogramm nur für den Abschnitt Peiner Straße bis Klinkerfuesstraße geplant gewesen. Dies sei nicht explizit genannt worden, aber mit der Antwort korrigiert worden.

Frau Kellner sagte, dass die Sanierung der gesamten Straße beschlossen wurde. Wenn die Verwaltung die Sanierung erst zusage und nach zwei Jahren nur die Hälfte saniere, fühle sie sich nicht ernst genommen

Herr Schade fragte, bis wann die Straße saniert werde. Es hätte ein Einspruch erfolgen müssen. Dies wurde versäumt.

Herr Wescher äußerte sein Verständnis für den Unmut im Hinblick auf die erfolgte Kommunikation. Diese hätte besser gestaltet werden können.

Frau Jakob sagte, dass die eindeutige Antwort gegeben wurde, dass die gesamte Straße saniert werde. Man dürfe Fehler machen, müsse diese aber auch eingestehen.

Herr Wescher sagte, dass dieser Fehler eingeräumt wurde.

Frau Kellner fragte, wann die Sanierung erfolge.

Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte anhand der Präsentation (siehe Anlage) dass im Oktober 2019 eine Rissabdeckung auf 200 m2 erfolgen soll. Dies entspreche etwa 1/10 der Gesamtfläche. Mehr wäre unwirtschaftlich. Die Kosten betragen ca. 4.000,- € und die Arbeiten könnten an einem Tag erledigt werden. In der Marienstraße wurde so verfahren.

Herr Milkereit fragte nach, ob sich diese Arbeitsweise auch bei größeren Flächen und Frostschäden eigne.

Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte, dass dies vom Schadensbild abhänge, es sei eine günstige Sanierungsmaßnahme.

Frau Kellner dankte für die Ausführungen und bat um die rechtlichen Ausführungen auch schriftlich.


TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2044/2019 mit 2 Anlagen)


Antrag,
folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die neue Haupterschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1553, Kronsberg-Süd, wird als Verlängerung der bestehenden Straße Kattenbrookstrift bis zur Lissabonner Allee ebenfalls benannt in Kattenbrookstrift.

Übersichtskarte siehe Anlage 1


Einstimmig


TOP 4.2.
Aufhebung eines Straßennamens in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2045/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
folgende Aufhebung eines Straßennamens zu beschließen:

Die Bezeichnung Cousteaustraße wird aufgehoben.

Übersichtskarte siehe Anlage 1

Einstimmig


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon -
Modifizierter Einleitungsbeschluss sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2267/2019 mit 6 Anlagen)

Herr Dr. Schlesier stellte die Pläne vor.

Antrag,
  1. der Modifizierung des Einleitungsbeschlusses entsprechend dem Antrag vom 29.07.2019 (Anlagen 4 und 5) zuzustimmen,
  2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1863 erneut zu beschließen,
  3. den geänderten allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 1863 - Nachnutzung des Holländischen Pavillons mit einem besonderen Nutzungskonzept sowie Errichtung von zwei neuen Gebäudekomplexen zur Unterbringung von Apartments für studentisches Wohnen, Büronutzung und Stellplätzen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  4. die erneute Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


Einstimmig

Frau Dr. Matz dankte für das ambitionierte Projekt und fragte nach, ob "Kronsrode" ein Projekttitel sei, da es keinen Stadtteil Kronsrode gebe.



Herr Dr. Schlesier antwortete, dass der Name in den Wettbewerben verwendet wurde. Der Begriff "Kronsrode" sei näher als "Kronsberg-Süd", es könne aber entsprechend ergänzt werden.

Herr Schade begrüßte die Planungen und fragte, was mit dem Litauischen Pavillon vorgesehen sei, da es hierzu Informationen im Stadt-Anzeiger gab.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass der Verkauf des Grundstücks angezeigt worden sei. Der neue Eigentümer habe noch nicht über seine Pläne berichtet.
Er ging erneut auf den Begriff "Kronsrode" ein. Es sei die Ostseite des Ensembles Richtung EXPO-Ost, deshalb werde es Kronsrode genannt, gehöre aber zu Mittelfeld.

Auch Herr Rinker sagte, dass der neue Entwurf große Zustimmung finde und erkundigte sich nach der Nutzung und dem zeitlichen Ablauf.

Herr Dr. Schlesier informierte, dass zur Nutzung einiges der Anlage 3 der Drucksache zu entnehmen sei, z.B. Co-Working, studentische Arbeitsplätze, Fitness-Center, Gastronomieangebot. Jetzt sei die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen, dann die öffentliche Auslegung, Städtebaulicher Vertrag und die Umbaupläne in 2020.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Vorhaben Thaerstraße mit Fällarbeiten

Herr Dr. Schlesier informierte, dass eine Nutzung als Wohngebiet geplant sei, der Sportplatz sei entbehrlich. Die Fläche war im Eigentum der Messe.
Ein hannoverscher Investor plane dort 16 Reihenhäuser mit Klinkeranmutung mit Holzfassaden.
Gleichzeitig beantwortete er die Anfrage TOP 8.2.1.
In den Hecken lag relativ viel wilder Müll. Der Investor habe dort "aufgeräumt", hatte dies aber nicht beantragt.

Herr Rinker fragte, ob die Verwaltung ein Bußgeldverfahren prüfe oder nachsichtig sei.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass es Gespräche mit dem Investor geben werde.

Herr Rinker sagte, dass nachgefragt wurde, weil ein Präzedenzfall befürchtet wurde. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn die Verwaltung einen Kahlschlag dulde.

Frau Dr. Matz fragte, wie es mit einer Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen aussehe und ob dafür genug Platz sei.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass es dazu Vorgaben in der Baumschutzsatzung gebe und es ggfs. Pflanzungen an anderer Stelle gebe.


Vorhaben Waldheimer Tor (Glascontainer, Taxistand, Bedarfsampel Sicherheit etc.)

Herr Dr. Schlesier berichtete, dass er mit der Bereichsleitung des Fachbereichs Tiefbau gesprochen habe und die Altglascontainer und der Autoverkehr eine Gefahr darstellen. Die Container sollen heute an den Graefenhainweg versetzt werden.
Der Taxistand solle während der Bauphase entfernt werden und stattdessen Kurzzeitparkplätze errichtet werden.
Eine evtl. Behelfsampel solle nicht auf dem Radweg aufgestellt werden.
Das Befahren vor den Interimsläden sei schwierig, denkbar seien Poller. Man brauche dort mehr Sicherheit und bis zur nächsten Sitzung soll eine Lösung gefunden werden.

Frau Kellner fragte wegen des Lieferverkehrs nach. Der Taxistand sei für die Wolfstraße angedacht gewesen. Sie sei sehr zufrieden, wenn der Schulweg für die Kinder sicherer gestaltet werde.

Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass das Problem erkannt sei, es soll ein angemessenes Sicherheitsgefühl geben.

Frau Kellner gab zu bedenken, dass Viele direkt vor die Geschäfte fahren wollen .

Frau Dr. Matz verwies auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag. Es befänden sich permanent Autos in dem Dreieck und wichtig sei eine neue Markierung des Fahrradweges.


TOP 7.
Entwicklungen im Stadtbezirk
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger kündigte die Veranstaltung Kulturlustwandeln (14. und 15.09.) an sowie die Einweihung des Wünschesteins am 20.09.

Frau Kellner wies auf das Kürbisfest am 28.09. hin.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Beleuchtung Stichweg Am Mittelfelde/ Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-2164/2019)

Frau Bunduls verlas die Anfrage.

Der Stichweg Am Mittelfelde/ Am Eisenwerk ist ein von Fußgängern häufig benutzter Weg, um zum Lebensmitteldiscounter Aldi zu gelangen. Seit Mai 2015 ist die an diesem Weg befindliche Filiale des Autohauses Peugeot geschlossen. Unserer Kenntnis nach hatte das Autohaus auch die Straßenbeleuchtung, mit den sich dort befindenden Laternen betrieben. Seit Schließung des Autohauses ist dieser Stichweg nun bei Dunkelheit nicht mehr beleuchtet. Da der Weg speziell im Berufsverkehr als Umgehung diverser Ampeln auf der Hildesheimer Str. sehr stark von PKWs frequentiert wird, kommt es gerade in der dunklen Jahreszeit häufig zu gefährlichen Situationen, weil Fußgänger oft erst sehr spät gesehen werden. Der Bürgersteig ist auch nicht sehr breit, sodass häufig Personen auf der Fahrbahn laufen.
Auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2016 (Drs. 15-2453/2016 F1) teilte die Verwaltung mit, dass sie uns kurzfristig keine Antwort geben kann. Nun steht der dritte Winter ohne Beleuchtung bevor und wir erwarten nun zeitnah eine Antwort und vor allem eine Lösung für die Sicherheit der Fußgänger im oben genannten Bereich.

Wir fragen deshalb noch einmal die Verwaltung, welche Möglichkeiten werden seitens der Stadtverwaltung gesehen, hier kurzfristig die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern?
Herr Berger antwortete wie folgt:

Nach Mitteilung vom Fachbereich Tiefbau handelt es sich um eine reine Privatfläche, welche weder im B-Plan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen wurde, noch gewidmet ist. Folglich ist der Eigentümer verantwortlich für die Beleuchtung des Geländes und nicht die Landeshauptstadt Hannover.
Bei der letzten Anfrage des Bezirksrates Döhren-Wülfel hat die Verwaltung Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen. Dieser hat damals mitgeteilt, dass er sich derzeit in der Planung befinde, nach dem Auszug von Peugeot auf dem Grundstück eine ordentliche Nachnutzung zu realisieren. Offensichtlich ist in den vergangenen Jahren diesbezüglich nichts passiert.

Die Verwaltung hat nun erneut Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und ein Gesprächsangebot für die zweite Septemberhälfte erhalten. Dort soll bei einem Ortstermin die Sachlage zusammen mit dem Verwalter der Immobilie geklärt werden. An diesem Gesprächstermin soll auch ein Mitarbeiter des Fachbereiches Tiefbau teilnehmen.
Nach erfolgtem Ortstermin wird das Ergebnis der zuständigen Stadtbezirksratsbetreuerin mitgeteilt.
Herr Schade sagte, dass es sich um eine private Fläche handele. Er fragte, was geschehe, wenn der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkomme.

Hinweis zum Protokoll:
Der Gesprächstermin wurde auf Mitte Oktober verschoben.

TOP 8.1.2.
Entwicklung des Angebots von Kitaplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2169/2019)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Am 20.06.2019 fragte die SPD Fraktion in der Bezirksratssitzung u.a.: Wie hoch wird der aktuelle Betreuungsbedarf für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel angesehen? Konnten im aktuellen Kindergartenjahr allen Familien wohnortnahe Plätze angeboten werden? (Bitte getrennt für die drei genannten Altersgruppen ausweisen)

Aus der Antwort der Verwaltung ging hervor, dass zu diesem Zeitpunkt von 82 in Frage kommenden Kindern 65 Kinder noch nicht in Kindertagesstätten und in die Kindertagespflege vermittelt werden konnten. Diese Kinder waren folgenden Stadtteilen und Altersstufen zuzuordnen:

Stadtbezirk Döhren-Wülfel



Stadtteil
Krippenkinder
Kindergartenkinder



Döhren
17
8
Mittelfeld
7
12
Seelhorst
1
0
Waldhausen
1
4
Waldheim
2
0
Wülfel
8
5



Gesamt
36
29


Stand: 27.05.2019
Es konnte damals seitens des Familienservicebüros noch nicht prognostiziert werden, ob bis zum 01.08.2019 alle oben genannten Kinder mit Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit einem Platz in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle versorgt werden können.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Konnten diese 65 Krippen- und Kindergartenkinder mittlerweile alle zu Beginn des Kindergartenjahres auf wohnortnahe Plätze in Kindertagesstätten und in die Kindertagespflege vermittelt werden?

2. Falls nein, wie vielen dieser 65 Krippen- und Kindergartenkinder konnten im aktuellen Kindergartenjahr wohnortnahe Plätze angeboten werden? (Bitte getrennt für die drei genannten Altersgruppen ausweisen)

3. Welche weiteren Optionen gibt es für die bisher nicht vermittelten Kinder?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet:
Von den 65 Krippen- bzw. Kindergartenkinder wurden 45 Kinder in eine Betreuung vermittelt. Bei fünf Kindern kann aufgrund ihres Alters der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erst im Jahr 2020 umgesetzt werden. Insgesamt vier Eltern haben sich trotz mehrfacher Bitte nicht mehr mit dem FamilienServiceBüro in Verbindung gesetzt. Insgesamt befinden sich noch 11 Kinder in der Vermittlung. Bei den 11 Kindern handelt es sich um jeweils ein Krippenkind aus Mittelfeld, ein Krippenkind aus Wülfel, drei Kindergartenkinder aus Döhren und sechs Kindergartenkinder aus Mittelfeld.

Zu 3)
Das FamilienServiceBüro wird den Eltern einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bzw. bei einer Tagespflegeperson vermitteln.

Bei den Kindern unter 3 Jahren nehmen Eltern auch einen Betreuungsplatz in einem anderen Stadtbezirk in Anspruch, wenn dieser z. B. auf dem Weg zur Arbeitsstätte liegt. Diese Optionen werden überprüft.

TOP 8.1.3.
Was geschieht mit der Gastwirtschaft Wichmann?
(Drucks. Nr. 15-2170/2019)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Das unter Instandhaltungssatzung stehende Gebäude der früheren Gastwirtschaft Wichmann wurde weitgehend niedergerissen. Nur ein Teil der Ost- und der Nordfassade stehen noch und sind schutzlos der Witterung preisgegeben.
Seit dem Vollzug der Abrissarbeiten ist jedoch kein Baufortschritt zu verzeichnen. Eine Baugenehmigung soll jedoch bereits erteilt worden sein.
Wir fragen deshalb die Verwaltung,
1.) Ist der Verwaltung der Grund für den Stillstand der Bauarbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Wichmann bekannt?
2.) ggf. wenn nicht, kann die Verwaltung beim Investor entsprechend nachfragen und dem Bezirksrat die Antwort mitteilen?
3.) wie stellt das Bauordnungsamt sicher, dass die noch stehenden historisch wertvollen Fassadenteile gesichert und erhalten werden?

Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

Zu 1 und 2. Nein, eine Baugenehmigung wurde im Februar 2019 erteilt. Mit Erteilung einer Baugenehmigung ist nicht zwingend ein Baubeginn verbunden. Die Genehmigung hat drei Jahre Gültigkeit, in der Zeit kann der Bauherr mit dem Bau beginnen. Verlängerungen nach drei Jahren sind auf Antrag möglich.
Eine Rückfrage zum Stand der Bauarbeiten beim Investor hat ergeben, dass inzwischen die zum Umsetzen der Baugenehmigung erforderlichen Rohbauarbeiten beauftragt wurden. Das beauftragte Unternehmen ist z. Zt. noch auf einer anderen Baustelle tätig. Der Investor geht von einem Beginn der Rohbauarbeiten in diesem Jahr aus.

Zu 3. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Für das Baugrundstück Hildesheimer Straße 230 besteht jedoch eine Erhaltungssatzung gem. §172 BauGB .
Ziele der Erhaltungssatzung für das Gesamtensemble ist der Erhalt
- der Kubatur (nicht unbedingt im Original)
- der äußeren Anmutung, die durch Fachwerk und ein dominantes ziegelgedecktes Satteldach mit Krüppelwalm ohne Einschnitte mit zurückhaltend dimensionierten
Gauben geprägt ist
- des Remisengebäudes an der südlichen Grundstücksgrenze
- des Giebels des Krüppelwalmdaches zur Straßenseite
- des tiefen Vorgartens einschließlich des an der südlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Kastanienbaums

Der Umfang des Rückbaus der ehemaligen Gastwirtschaft wurde sorgfältig in Abstimmung mit einem erfahrenen Architekturbüro festgelegt.
Die erhaltenen Fassadenteile sind so gesichert, dass sie wie beabsichtigt in das wieder zu errichtende Gebäude integriert werden können.

Frau Kellner bestätigte, dass zur Zeit nur noch die vordere Fassade erhalten geblieben sei.

TOP 8.1.4.
Radweg Friedhofsallee Richtung Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2172/2019)

Herr Rühmeier stellte die Anfrage.

Mit mehrheitlichem (12 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung) Bezirksratsbeschluss wurde die Verwaltung in DS 15-0204/2017 am 06.04.2017 in einem SPD Antrag gebeten, den bislang unbefestigten Weg entlang des Bahndammes von der Friedhofsallee in Richtung hoher Weg zu einem beidseitig befahrbaren Fahrradweg auszubauen.
Auf eine erste Nachfrage am 16.08.2018 in DS 15-1664/2018 wurde dem Bezirksrat mitgeteilt: „Es gibt eine Vermessung und derzeit laufen die Planungen. Der Stadtbezirksrat kann im 4. Quartal über die Planungen informiert werden. Auf eine weitere Anfrage der SPD Fraktion in der Bezirksratssitzung vom 14.03.2019 lautete die Antwort: Derzeit ist beabsichtigt, die Planung im Mai 2019 abzuschließen. Eine Information des Stadtbezirksrats zur Sitzung am 20.06.2019 erscheint realistisch. In dieser Sitzung des Stadtbezirksrates gab es aber keine neuen Informationen zu diesem Thema.

Wir fragen daher nochmals die Verwaltung:
1) Sind die Planungen zum Ausbau des unbefestigten Weges in einen beidseitig befahrbaren Fahrradweg mittlerweile abgeschlossen?
2) Wann werden die Planungen im Bezirksrat Döhren-Wülfel vorgestellt? Antwort bitte möglichst mit Angabe eines konkreten, zeitnahen Sitzungstermins.
3) Gibt es mittlerweile einen Termin für den Beginn der Arbeiten?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1: Nein, die Planungen haben sich leider aufgrund von personellen Engpässen verzögert, sollen nun aber bis zum Jahresende 2019 abgeschlossen werden.

Zu 2. und 3.: Die bauliche Umsetzung ist ab dem 2. Quartal 2020 vorgesehen.

Frau Jakob bestätigte, dass der Ausbau seit vielen Jahren von allen gewünscht werde.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Baumfällarbeiten in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2217/2019 mit 2 Anlagen)

Herr Rinker stellte die Anfrage.

Die Grünen im Bezirk Döhren-Wülfel wurden von Anwohner*innen auf massive Rückschnitte an Bäumen und Gehölzen auf einem Baugrundstück in der Mittelfelder Thaerstraße (eingezäuntes Grundstück Ende Thaerstr/Hermesallee) hingewiesen. Da ja grundsätzlich Fällarbeiten nach Bundesnaturschutzgesetz bis 1. Oktober verboten sind und in Hannover zusätzlich eine Baumschutzordnung gilt, ist zu befürchten, dass hier (illegal) Fakten geschaffen wurden, um das Grundstück großflächiger bebauen zu können

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Verwaltung der oben geschilderte Sachverhalt bekannt und wurde eine Genehmigung für den starken Rückschnitt/das Fällen von Bäumen zum jetzigen Zeitpunkt erteilt?
2. Liegt ein Bauantrag für dieses Grundstück vor, und stören die (noch) vorhandenen bzw. bereits nicht mehr vorhandenen Bäume die geplante Bebauung?
3. Falls ja, warum wurde diese Genehmigung erteilt, falls nein, welche Konsequenzen hat der nicht genehmigte Rückschnitt/ das nicht genehmigte Baumfällen für den/die Grundstückseigentümer*in und die geplante Bebauung?
Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

1. Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Es lagen keine Genehmigungen vor.

2. Ein Bauantrag wurde gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 934, 1. Änderung, der dort ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Der Eigentümer möchte dort 16 Reihenhäuser errichten, die den Festsetzungen des B – Planes entsprechen und hat dies der Stadt angezeigt. Diese Anzeige ersetzt eine Baugenehmigung. Eine Fällung von einigen Bäumen und Sträuchern wird zu den bereits vorgenommenen Fällungen als rechtmäßig angesehen. In den zurückliegenden Jahrzehnten hat sich unter den Hecken wild abgelagerter Müll angesammelt. Ziel der begonnenen Aufräumaktion war es, einen wohnkonformen Zustand der Flächen zu schaffen. Der Abschluss dieser Aktion und die anschließende Neubepflanzung sind Gegenstand von Gesprächen des Investors mit der Verwaltung.
3. Auf die geplante Bebauung haben die bereits vorgenommenen Fällungen keine Auswirkung.
Die Verwaltung prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung.
TOP 8.2.2.
Masterplan Mobilität 2225: Steigerung des Radverkehrs auf 25 % erst in 200 Jahren geplant?
Hat die Stadt Hannover wirklich Interesse am Ausbau des Radverkehrs?

(Drucks. Nr. 15-2219/2019)

Frau Röttger verlas die Anfrage.

Anfang 2015 hat der Bezirksrat Döhren/Wülfel einen Antrag zum Ausbau der Fahrradwege im Stadtbezirk (DS Nr. 15-2821/2014 N1 in Verbindung mit DS Nr. 15-0233/2015) einstimmig beschlossen. Nach intensiver Arbeit der Bezirksratsmitglieder wurde ein Konzept erstellt, das fast 50 Stellen im Bezirk auflistet, an denen das Radwegenetz verbessert oder ausgebaut werden soll. Seitdem haben wir immer wieder nach dem Stand der Umsetzung gefragt, einzelne Punkte wie z.B. die Sanierung der Nebenanlagen der Schützenallee wurden nochmals einzeln beantragt. Auf unsere letzte Anfrage im April 2019 erhielten wir die ernüchternde Antwort, dass bisher lediglich ein Punkt von der Liste umgesetzt wurde. Die LHH hat mit dem Masterplan Mobilität 2025 das Ziel ausgegeben, über eine Attraktivitätssteigerung den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen bis zum Jahr 2025 um 25% zu steigern. Wenn die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in diesem Tempo weitergeht, ist die Steigerung bestenfalls 2225 erreicht.
Die oft geforderte Verkehrswende, schlechte Luftqualität durch den Autoverkehr, praktische Leihräder und trendige E-Scooter, es gibt viele Gründe, warum Bürger und Bürgerinnen in Hannover die Radwege benutzen. Die Stadt vermittelt gerne den Eindruck, dass sie genau das will, aber dafür braucht es ein funktionierendes Radwegenetz.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, wenigstens die dringendsten Arbeiten an kaputten oder gefährlichen Radwegen im Bezirk (Sanierung Nebenanlagen Schützenallee, Erneuern von Markierungen u.a. Hoher Weg, Karlsruher Straße) noch in 2019 zu erledigen?
2. Von einem Ausbau des Radwegenetzes ist im Bezirk nichts zu sehen. Hält die Stadt Hannover trotzdem an ihrem Masterplan Mobilität 2025 fest?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1:
Die Radwege im Bezirk werden regelmäßig auf die Verkehrssicherheit hin durch den Erhaltungsbezirk kontrolliert. Gefährliche Situationen werden zeitnah unterbunden.
Die Erneuerung der Nebenanlage Schützenallee zwischen Brückstraße und Riepestraße wurde im Jahr 2015 im Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand beschlossen. Er ist derzeit verkehrssicher und wird regelmäßig durch den Erhaltungsbezirk kontrolliert. Die Erneuerung wird voraussichtlich 2020 erfolgen.
Markierungen werden turnusgemäß erneuert. Die zuständige Fachabteilung wird an den benannten Punkten tätig werden, sofern die Sichtbarkeit dies erfordert.

Zu 2:
Die übrigen Maßnahmen aus dem Netzkonzept Radverkehr sollen bis Ende 2020 umgesetzt werden. Die Ziele aus dem Masterplan Mobilität 2025 und dem Leitbild Radverkehr werden durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen und haben nach wie vor ihre Gültigkeit. Seit dem Beschluss wurde stadtweit eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zur Umsetzung gebracht. Der Radverkehrsanteil ist zwischenzeitlich von 13 % auf 19 % gestiegen.


TOP 8.2.3.
Expressbus ab Hemmingen: Sperrung der Haltestelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2220/2019 mit 2 Anlagen)

Herr Rinker stellte die Anfrage.

Seit dem 9. Juli 2019 hält die Regiobuslinie 366 in Fahrtrichtung Peiner Straße nicht mehr an der Haltestelle „Brückstraße“, da es hier zu einer Notsperrung des Gehweges aufgrund fehlender Verkehrssicherheit kam. Der Bezirksrat Döhren/Wülfel erfuhr von diesem Umstand erst in der Sitzung am 22. August von einem Anwohner. Die Haltestelle ist wichtig für die Besucher*innen der Bernwardswiese, vor allem ältere und mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen nutzen den Bus, da der Weg nach Döhren, bzw. zur nächsten Haltestelle zu weit ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Warum kam es zu einer Sperrung des Fußweges an der Brückstraße?

2. Warum wurden die Mitglieder des Bezirksrates nicht über diese Maßnahme informiert?

3. Wann kann die Regiobus die Haltestelle wieder anfahren?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der routinemäßigen Begehung wurden immer wieder umfangreiche Schäden in der Nebenanlage festgestellt. Sie wurden mehrfach bearbeitet, konnten aber nicht dauerhaft wirksam beseitigt werden. Aufgrund von Schäden, die die Verkehrssicherheit stark einschränken, wurde die Nebenanlage in Sofortentscheidung gesperrt. Auf den Zuwegungen aus der Grünfläche auf diesen Gehwegabschnitt wurden ebenfalls Sperren aufgestellt, um ein Betreten der schadhaften Flächen an der Brückstraße zu unterbinden.
Derzeit wird geprüft, mit welcher Maßnahme die aufgetretenen Schäden langfristig wirksam behoben werden.

Zu 2: Der Fachbereich Tiefbau als Straßenbaulastträger und somit als Verkehrssicherungspflichtiger hat die Sperrung im Rahmen der Gefahrenabwehr veranlasst.

Zu 3: Um den Weg wieder nutzbar zu machen und somit auch die Bushaltestelle wieder in Betrieb zu nehmen, wird die Nebenanlage der Brückstraße im September 2019 zunächst erneut provisorisch im Rahmen der betrieblichen Straßenerhaltung hergerichtet. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Bushaltestelle wieder in Betrieb genommen.


Frau Röttger und Herr Schade kritisierten, dass die Frage 2 nicht beantwortet wurde bzw. der Bezirksrat nicht informiert wurde.

Herr Berger sagte eine Nachfrage bei der Fachverwaltung zu, ebenso zur Art der Schäden, zur Verkehrssicherheit und der Beschilderung.

Frau Miskovic bestätigte die Beschilderung des Gehwegs, da sie jeden Tag dort langfahre. Es sei alles zurückgeschnitten worden. der Weg sehe jetzt gut aus. Der Sinn und Zweck der Bauarbeiten sei ihr nicht klar.

Frau Kellner bat dringend, dass die Bushaltestelle in diesem Monat wieder betrieben werden soll.

Antwort zum Protokoll:
zu Ihren Fragen gibt der Fachbereich Tiefbau folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Die Sanierungsarbeiten am Radweg der Brückstraße sind mit dem 11.10.19 abgeschlossen. Wir haben veranlasst, dass der Rückbau der Notsperre Brückstraße zum 11.10.19 erfolgen wird. Uestra und Regiobus werden davon in Kenntnis gesetzt, so dass nach dem 11.10.19 die Bushaltestelle Bernwardwiesen wieder in Betrieb genommen werden kann.
1. Es wird eine konkrete Beantwortung der Frage 2 gewünscht.
Antwort: Der Fachbereich Tiefbau ist Träger der Straßenbaulast auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie die Straßenbaubehörden auf den nicht verkehrssicheren Zustand, vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden durch Verkehrszeichen hinzuweisen. Der Straßenverkehrssicherungspflichtige Träger der Straßenbaulast hat diejenigen Maßnahmen zu treffen, die objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind, um Gefahren abzuwenden. Der Fachbereich Tiefbau als Straßenbaulastträger und somit als Verkehrssicherungspflichtiger hat die Sperrung im Rahmen der Gefahrenabwehr veranlasst. Über diese Maßnahme wurde der Stadtbezirksrat Döhren/ Wülfel zu spät informiert.
2. Welche Schäden liegen vor bzw. was führt dazu, dass der Bereich nicht verkehrssicher ist?
Antwort: Die durch Nager verursachten Unterhöhlungen führten zu Absackungen im Pflaster. Diese Absackungen sind tief und könnten zu Unfällen führen. Besonders bei Dunkelheit stellen die Absackungen Gefahrenstellen dar. Flächen mit Gefahrenstellen sind nicht verkehrssicher.
3. Wird die provisorische Straßenerhaltung in diesem Abschnitt nur auf Initiative des Bezirksrats durchgeführt, da die aufgestellten Schilder auf eine dauerhafte Sperrung hindeuten.
Antwort: Die Erhaltungsbezirke versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die öffentlichen Flächen verkehrssicher zu halten, so dass eine Nutzung möglich ist. Sind die Schäden sehr großflächig oder substanziell, sind Unterhaltungsmaßnahmen oftmals nicht mehr wirtschaftlich oder technisch geboten. Daher wird vor einer Absperrung sehr genau geschaut, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Durch die nun durchgeführte punktuelle Reparatur, kann der Weg wieder freigegeben werden. In Anbetracht des öffentlichen Interesses (Bushaltestelle etc.) war die Reparatur angemessen und sinnvoll. Bis zum Ergebnis der Prüfung mit welcher Maßnahme die immer wieder auftretenden Schäden langfristig behoben werden können, werden die Flächen weiterhin routinemäßig begangen und in verkehrssicherem Zustand gehalten.
TOP 9.5.3.
Bushaltestelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2231/2019)
Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kontakt zu den zuständigen Akteuren zu treten, mit dem Ziel die Bushaltestelle Brückstraße der Buslinien 363 und 366 (aus Hemmingen kommend Richtung Peiner Straße) umgehend wieder einzurichten.

Einstimmig


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Temporäre Halteverbotsschilder Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-2223/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage.

Der Bezirksrat hat vor längerer Zeit einstimmig die Verwaltung gebeten, dafür zu sorgen, dass Halteverbotsschilder, die während der Messen das Halten an der Karlsruher Str. verbieten, nach den Veranstaltungen zeitnah abgebaut werden. Die Verwaltung wollte dem Antrag nachkommen.

Aktuell (Juli 2019) sind immer noch Schilder vorhanden, die für den Zeitraum März/April 2019 ihre Gültigkeit hatten.



Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Weshalb sind die Schilder bisher noch nicht entfernt worden?

2. Wird die Verwaltung künftig dem Wunsch des Bezirksrates nachkommen und die besagten Schilder zeitnah abbauen?



Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der Vielzahl der Veranstaltungen auf dem Messegelände findet diese Beschilderung mehrmals im Jahr Verwendung. Aktuell sind bereits die Halteverbote für die in Kürze stattfindende EMO aufgestellt.
Um einen unwirtschaftlichen Auf- und Abbau dieser Halteverbotsschilder zu vermeiden, werden für die jeweiligen Veranstaltungen nur die Zusatzbeschilderungen (Datum/Uhrzeit) aktualisiert. Außerhalb dieser dort dargestellten Zeiten sind die Verkehrszeichen nicht gültig.

Zu 2: Die Halteverbotsschilder werden auch in Zukunft mehrmals jährlich erforderlich sein. Die zusätzlich von der Polizei geforderten mobilen Haltverbote im verlängerten Bereich der Karlsruher Straße (zwischen Eichelkampstraße und Am Mittelfelde) werden durch stationäre und mit Datensteckschildern versehene Schilder ausgetauscht.

TOP 8.3.2.
Sanierungsbedarf der Außenanlagen der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2224/2019)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Die Verwaltung hat bei der Begehung der Außenanlage der Kita Ratz und Rübe mitgeteilt, dass regelmäßige Kontrollen der Außenanlagen stattfinden, um den Sanierungsbedarf festzustellen und zu dokumentieren. Die Mitglieder des Bezirksrates waren darüber sehr überrascht, da sich die Außenanlage Ratz und Rübe seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befindet und die Verwaltung hier nicht tätig geworden ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Abständen werden die Außenanlagen der Kindertagesstätten in unserem Stadtbezirk begutachtet?
2. Welche Bewertungsgrundlagen entscheiden, wann eine Außenanlage saniert und erneuert wird?
3. Warum wird der Bezirksrat nicht über die Begehung und den Ergebnissen informiert?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1) In den Kindertagesstätten führt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün folgende Kontrollen nach Dienstanweisung durch:
· Monatliche visuelle Kontrolle durch geschulte Mitarbeiter*innen
· Vierteljährliche operative Kontrolle durch Meister*in bzw. Vertreter
· Jahreshauptkontrolle unter Teilnahme Fachpersonal Schlosser und Tischler
· Die wöchentlichen visuellen Kontrollen erfolgen durch Personal der Kindertagesstätten
Zu 2) Aktuell erfolgt für jede Kindertagesstätte eine Einzelfallentscheidung, ob eine Sanierung oder Erneuerung stattfinden muss. Ferner muss für eine Komplettsanierung im Vorfeld die Finanzierung geklärt sein.

Zu 3) Begehungen von Nutzerflächen werden generell im Rahmen der Durchführung der Geschäfte der laufenden Verwaltung ohne die Beteiligung von Stadtbezirksräten wahrgenommen. Bei speziellen Themen oder Fragestellungen wird der Bezirksrat über das Stadtbezirksmanagement selbstverständlich mit eingebunden.
Den jeweiligen Bezirksrat über jede Begehung einer Nutzerfläche zu informieren und die Ergebnisse im Detail weiterzuleiten, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu leisten.

Frau Jakob sagte, dass es eine jährliche Begehung der Sportplätze gebe. Sie könne die Antwort nicht nachvollziehen. Am Beispiel der Kita Ratz und Rübe zeige sich, dass es so nicht gehe. Es seien mehr Informationen erforderlich. Sie bat, die Frage mitzunehmen, ob eine Begehung möglich sei.

Herr Berger sagte eine Information des Bezirksrates zu.

Frau Dr. Matz fragte, wie die Begehungen dokumentiert werden. Sie war erstaunt, dass die Straßenbegehungen noch manuell in Aktenordnern abgelegt werden und fragte, ob es hier elektronisch erfolge und ob die Kitas ein Feedback erhalten. Ein Duplikat sei auch ein Qualitätsnachweis für die Kitas.

Herr Berger sagte, dass das gesamte Gremium über eine Antwort informiert werde.

Antwort zum Protokoll:
1. Wie erfolgt die Dokumentation der Kontrollen (manuell oder elektronisch)?
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün untersucht die Spielanlagen an den Kitas im Rahmen einer vierteljährlichen operativen Kontrolle und einer jährlichen Hauptuntersuchung. Die Kontrollunterlagen werden zur Zeit noch manuell in den jeweiligen Werkhöfen gelagert. Im Zuge der Umstellung der Bearbeitung im neuen Grünflächenmanagementsystems des Fachbereiches werden diese jedoch zukünftig ausnahmslos digital abgelegt. Dies wird sukzessiv in den nächsten 2 Jahren erfolgen.

2. Bekommen die Kitas bzw. die Träger der Einrichtungen im Anschluss die Ergebnisse der Begehungen zur Kenntnis?
Die örtlichen Kindertagesstätten sind über den Vororttermin informiert. Sollten sich relevante Tatsachen aus einer Begehung ergeben, wird diese Information direkt weitergegeben. Entscheidungen, die sich im Nachhinein aus der Begehung ergeben, werden der örtlichen Kindertagesstätte mitgeteilt. Die Weitergabe der Information an den Träger der Kindertagesstätte obliegt der örtlichen Kindertagesstätte.

TOP 8.3.3.
Weiternutzung der Radrennbahn
(Drucks. Nr. 15-2226/2019)

Frau Waase stellte die Anfrage.

Der Betrieb der hölzernen Radrennbahn in Wülfel wurde 2017 eingestellt. Zwischenzeitlich zeigte sich der Inline Club Hannover interessiert an einer Nachnutzung des Grundstücks, wobei die Stadt diesem eine Absage erteilte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche nächsten Schritte plant die Verwaltung?
2. Welche Weiternutzung kommt für die Verwaltung grundsätzlich in Betracht?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1) Wir werden ein neues Interessenbekundungsverfahren mit geänderten Bedingungen durchführen.

Zu 2) Die Verwaltung strebt weiterhin eine sportliche Nachnutzung des Grundstückes an.

Frau Dr. Matz erkundigte sich nach den geänderten Bedingungen.

Frau Waase fragte, welche Sportarten dort möglich seien.

Frau Jakob sagte, dass die Anlage recht abgelegen sei und fragte, welche Vorstellungen die Verwaltung zur Nachnutzung habe.

Frau Ohlhorst sagte eine Klärung zu.

Antwort zum Protokoll:
Der Fachbereich Sport und Bäder erarbeitet die Rahmenbedingungen. Es gibt keine Festlegung auf bestimmte Sportarten. Nach Vorlage der Interessenbekundungen werden diese geprüft und ausgewertet.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung:

TOP 9.1.1.
Gemeinsamer Antrag von den Bezirksratsherren Milkereit (DIE LINKE.), Seela (FDP) und Weinmann (Die PARTEI)

TOP 9.1.1.1.
Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-1893/2019)

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen mit geräuscharmem Asphalt barrierefrei überquerbar wiederherzustellen. Das gilt auch für schon beschlossene aber noch nicht realisierte Straßensanierungen – vorhandenes Kopfsteinpflaster ist zu ersetzen. Parkplätze können gepflastert ausgeführt werden, ggf. unter Benutzung des abgetragenen Alt-Pflasters. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.1.1.1.1.
Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit

(Drucks. Nr. 15-2084/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt die DS15-1893/2019 mit folgenden Änderungen:

Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen in der Regel mit dem gleichen Fahrbahnbelag wiederherzustellen. Nach individueller Prüfung können auch andere Beläge zum Einsatz kommen (z.B. geräuscharmer Asphalt statt Kopfsteinpflaster bzw. Kopfsteinpflaster statt Asphalt). Voraussetzung für die Nutzung von Kopfsteinpflaster ist eine homogene historische Bebauung in der betreffenden Straße. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.



Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.1.1.1.2.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2173/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Bevor sich der Bezirksrat grundsätzlich für oder gegen Kopfsteinpflaster in den Bereichen von Alt-Döhren ausspricht, werden gemäß §35 der Geschäftsordnung des Rates
  • der Seniorenbeirat
  • der SoVD
  • der ADFC
  • und ein Verband, der sich für die Belange der Fußgänger einsetzt zu dem Thema angehört
Um Anwohnern von Straßen mit Kopfsteinpflaster die Gelegenheit zu geben, sich an der Diskussion etwa im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu beteiligen, ist die entsprechende Sitzung des Stadtbezirksrates in allen für den Stadtbezirk relevanten Medien anzukündigen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.1.2.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 9.1.2.1.
Überquerung der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1895/2019)
Herr Milkereit brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung prüft, wie es möglich ist an der Kreuzung Thurnithistraße/Garkenburgstraße die Ampel zu versetzen, um eine Querung der Thurnithistraße durch die Ampelanlage zu ermöglichen. Des weiteren wird geprüft, wie eine Querung der Garkenburgstraße (mit Straßenbahngleisen) im östlichen Teil für Fußgänger und Radfahrer (beidseitig) möglich ist.

Einstimmig


TOP 9.2.
Gemeinsam von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und auch der SPD und Die LINKE

TOP 9.2.1.
Alles auf Grün:Einrichtung von Rundum-Grün-Ampelanlagen im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-2215/2019)

Frau Waase brachte den Antrag ein

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, an den Kreuzungen Am Mittelfeld/Karlsruher Straße/Beuthener Straße (Mittelfeld) sowie Salzburger Straße/Wolfstraße/ Mainzer Straße/ Adolf -Ey- Straße/ in Waldheim eine Ampelsteuerung mit einer Rundum-Grün-Phase für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten. Nach einer definierten Testphase erhält der Bezirksrat einen Bericht über die Auswirkungen der Schaltung auf die Sicherheit und die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer.

Einstimmig

Herr Schade und Herr Milkereit teilten mit, dass sie den Antrag ebenfalls unterstützen und diesem beigetreten seien.

Frau Miskovic regte an, dass der Antrag eine Kreuzung mit ÖPNV-Busverkehr betreffe und evtl. um eine weitere Kreuzung ergänzt werden ergänzt werden sollte.

Herr Rinker sagte, dass sich die Einschränkung auf breitere Kreuzungen mit Straßenbahnverkehr bezog, deshalb seien kleinere Kreuzungen vorgeschlagen worden, wo unterschiedliche Gruppen unterwegs seien.

Frau Waase wies darauf hin, dass in der Wolfstraße und Mainzer Straße alle Rot hätten, nur der Bus hätte grün.

Frau Jakob ergänzte, dass der Umbau der Waldheim-Kreuzung noch Jahre dauern werde. Mit einer solchen Lösung trage man zur Sicherheit bei.

Frau Kellner bestätigte, dass der Bus alle 10 Minuten fahre und eine Vorrangschaltung habe.

Herr Schade sagte, dass dem Antrag zugestimmt werden solle, die anderen Kreuzungen seien unkritisch.

Frau Jakob bezog sich auf andere Städte, wo es funktioniere. Die Stadt Hannover wolle es nicht, deshalb sei die schwierigste Kreuzung vorgestellt worden. Es sei jetzt eine Testphase und die Ampeln könnten problemlos umgestellt werden.

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Übersicht Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2165/2019)

Frau Bunduls brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ihrer Zusage aus der Drs. 15-15-2224/2015 S1 nachzukommen und den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel über die 2018 und 2019 im Stadtbezirk befindlichen Belegrechtswohnungen zu informieren

Einstimmig

TOP 9.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Mit dem Fahrrad aus Hemmingen nach Döhren: Auf der Straße fahren oder schieben?
(Drucks. Nr. 15-2218/2019 mit 2 Anlagen)

Frau Meier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Radweg an der Brückstraße in Richtung Döhren wieder verkehrssicher herzustellen. Bis dahin ist das Verbot, den Radweg in Richtung Hemmingen in beide Richtungen zu benutzen, auszusetzen und dies durch ein Schild zu kennzeichnen.

Einstimmig


TOP 9.4.2.
Schutz von Bäumen und Bepflanzungen in der Paderborner Straße
(Drucks. Nr. 15-2467/2019)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirksrat umgehend zu informieren, falls die Planungen für den Bau des Vitalquartiers Seelhorst die Paderborner Straße in einem Maße einbeziehen, dass die daran stehenden Bäume und Hecken in ihrem Bestand bedroht sind.

Einstimmig


TOP 9.5.
der CDU-Fraktion

TOP 9.5.1.
Sanierung von Kita-Außenanlagen
(Drucks. Nr. 15-2229/2019)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat eine Aufstellung zum Sanierungsbedarf der Außenanlagen in den Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel vorzulegen.

Einstimmig


TOP 9.5.2.
Einführung der Gelben und Blauen Tonne
(Drucks. Nr. 15-2230/2019)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein und bestätigte, dass dieser über den Stadtbezirk hinausgehe. Die Stadt Hannover solle aktiv werden und zu einer Vermeidung von Plastikmüll beitragen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kontakt zu Region, zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und zum Dualen System zu treten:

1. mit dem Ziel, die gelben und blauen Säcke in der Stadt Hannover, durch die gelben und blauen Tonnen zu ersetzen;
2. in den Stadtteilen, wo die Umsetzung aus Platzgründen schwierig ist, für eine Übergangszeit den gelben Sack parallel anzubieten.
3. Ein Konzept zu entwickeln, wie in Stadtteilen mit wenig Platz, welches die komplette Abschaffung der gelben Säcke ermöglicht.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
Frau Jakob ergänzte, dass Papiermüll nicht zusätzlich in Plastik verpackt werden sollte. Hier müsse man ein Zeichen setzen.

Frau Meier unterstützte den Antrag, da die Tonnen jederzeit genutzt werden können und die Säcke dann nicht mehr jeden Tag an der Straße liegen.

Herr Schade sagte, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde.

TOP 9.5.4.
Dringlichkeitsantrag zur Verkehrssituation am "Waldheimer "Tor"
- Wolfstraße - Liebrechtstraße

(Drucks. Nr. 15-2473/2019)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Eine deutlich rote Straßen-Markierung für den Fahrradweg aus der
Eilenriede kommend auf die Wolfstraße mündend, unverzüglich vorzunehmen. .
2. Auf dem gesamten Platz vor den neuen Verkaufscontainern eine Beschilderung
"Absolutes Halteverbot" vorzunehmen, gemeinsam mit einem Hinweisschild, dass der Lieferverkehr für die Fa. Göing und für den Post/Schreibwarenladen außerhalb der Zeit
zwischen 07.00 und 08.00 Uhr morgens gestattet ist.
3. Den Taxenstand auf der Liebrechtstraße aufzulösen und dort Kurzzeitparkplätze einzurichten.
4. Sorge dafür zu tragen, dass unverzüglich wieder ein Post-Briefkasten an geeigneter Stelle in der Liebrechtstraße aufgestellt wird.

Einstimmig

Herr Milkereit fragte wegen des Lieferverkehrs nach.

Frau Meier bat, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass statt der Taxenplätze Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden sollten.

Herr Schade regte an, dass statt Pollern evtl. eine Schranke vor den Ladencontainern errichtet werden könnte, die sich von den Betreibern öffnen ließe.

Frau Dr. Matz gab zu bedenken, dass es eine große Fläche sei, die mit Pollern und Schranke versehen werden müsste. Besser sei eine häufigere Kontrolle des Halteverbotes durch den Ordnungsdienst.

TOP 10.
INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

TOP 10.1.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirats am 28. August 2019
Herr Milkereit berichtete, dass Frau Mohagheghi als neues Mitglied verpflichtet wurde und es ein weiteres interessiertes Mitglied gebe. Sie habe in der Sitzung ein neues Projekt vorgestellt. Er verwies auf die vorliegenden Drucksachen TOP 10.2 und 10.3.
Zum anderen berichtete er über die Veranstaltung 10 Jahre Integrationsbeiräte am 07.09., wo sich das Projekt Café Erdball vorgestellt habe.

Frau Meier ergänzte, dass dies eine schöne Veranstaltung gewesen sei.

Herr Milkereit sagte, dass sich Café Erdball auch am Kulturlustwandeln beteilige. Für den Integrationspreis gebe es eine neue Auslobung.
Das für September vorgesehene Integrationsfest finde evtl. im November statt. Der nächste Termin für den Integrationsbeirat sei der 14.11.2019, der Ort stehe noch nicht fest.


TOP 10.2.
Umsetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2233/2019)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel festzustellen:

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund

Bisher: Neu:
Frau Bozena Prieba Frau Camila Caldeira Horsten

Einstimmig


TOP 10.3.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für ein Integrationsprojekt im Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-2234/2019)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel wird folgendes Vorhaben gefördert:
das Kochprojekt "Küche Integrale", initiiert vom Netzwerk Elternbegleitung für geflüchtete Familien, in Kooperation mit SchMitt e.V., Café Erdball und einer Stadtteilmutter erhält eine Zuwendung in Höhe von maximal 500,- €
für die Anschaffung von Küchenutensilien (Töpfen, Pfannen, Schalen, Schneidbrettern etc.), Werbungskosten und einen Beitrag für die Lebensmittel, falls die Unkostenpauschale der Mütter und Kinder im Einzelfall nicht ausreicht.
Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung an die Theaterinitiative Bühnensturm
(Drucks. Nr. 15-2191/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Theaterinitiative Bühnensturm e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 250,00 Euro als Zuschuss zur Durchführung eines Auftrittes des Theaterprojektes „Grenzenlos statt abgehängt“ im Freizeitheim Döhren.

Einstimmig


TOP 11.2.
Zuwendung an die Freiwillige Feuerwehr Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2193/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Ortsfeuerwehr Wülfel erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 Euro als Zuschuss zur Durchführung Ihres Tags der Offenen Tür und ihrer Jubiläumsfeiern. Mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Jakob hielt die 2.500,- € für ein Fest, das lange geplant sei, für nicht gerechtfertigt.

Frau Kellner betonte, dass 2.000,- € für den Tag der offenen Tür und 500,- € für das Jubiläum bewilligt würden.

Herr Schade unterstrich, dass die Feuerwehr kein beliebiger Verein sei, sondern für die Stadt Hannover und den Stadtbezirk herausragende Aufgaben habe, die gewürdigt werden sollten.

TOP 11.3.
Zuwendung an die Franz-Kühnemann-Stiftung
(Drucks. Nr. 15-2194/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Franz Kühnemann Stiftung erhält eine Zuwendung in Höhe von 300,00 Euro als Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten für ihre Sportgruppe für Menschen ab 60. Mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.4.
Zuwendung an den Verein für Freihandschießen
(Drucks. Nr. 15-2195/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Verein für Freihandschießen Hannover von 1862 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro als Zuschuss für Material zur Durchführung von Sanierungsarbeiten in seinem Vereinsheim.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.5.
Zuwendung für das Projekt Schülerbezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2196/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 4.000,00€ zur Deckung der Kosten der Durchführung eines Schülerbezirksrates in Zusammenarbeit mit dem Verein “ Politik zum Anfassen e.V“. und der Döhrener Suthwiesenschule im ersten Quartal 2020.

Einstimmig

Frau Kellner informierte, dass zur Durchführung des Schüler*innenbezirksrates sechs Mentor*innen erforderlich seien. Zur zeitlichen Planung sagte sie, dass zwei Tage mit der Gruppe gearbeitet werde, die anderen seien eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

TOP 11.6.
Zuwendung für den Bezirksratsempfang 2020
(Drucks. Nr. 15-2197/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 4.000,00 € zur Deckung der Kosten des Bezirksratsempfanges 2020.

Einstimmig


TOP 11.7.
Zuwendung für Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-2198/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 1.500,00 € zur Deckung der Kosten des Jahresbedarfes an Hundetüten für das Jahr 2020.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.8.
Zuwendung Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-2232/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat unterstützt aus eigenen Mitteln eine Veranstaltung zum Volkstrauertag 2019 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit bis zu 200,00 €.

Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung vorgelegt werden.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 12.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. August 2019 (öffentlicher Teil)
Herr Milkereit bat, seinen Beitrag zum Südschnellweg zu korrigieren.
Es gebe die Bestätigung aus Bonn, dass es eine Tunnelvariante gebe. Über die Kiesteiche fordere der Bund einen schmaleren Querschnitt mit 25 m, dies sei breiter als jetzt, aber keine 29 m. Im Tunnel werde es keine Seitenstreifen geben.

Herr Rinker bat um eine Ergänzung zu Seite 8 oben zum Kopfsteinpflaster, da es missverständlich sei:
Es müsse heißen: Asphalt sei zwar besser zum Radfahren, beschleunige aber die Verkehre.

genehmigt mit zwei Änderungen bei 2 Enthaltungen



Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr





Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin