Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 04.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.08.2019)
Protokoll (erschienen am 22.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 05.09.2019

PROTOKOLL

48. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 4. September 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Dipl.-Ing. Fahr)
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Herr Sprenz
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
Frau Wohlfarth

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Herr Rembecki Fachbereich Wirtschaft
Frau Stähle Fachbereich Wirtschaft
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.06.2019

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Anhörung "Bedarfsgerechte barrierefreie Stadtplanung" vom 05.06.2019

3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Thema "Verlängerung Bündnis für Wohen" - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2117/2019)

3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2117/2019 (Verlängerung „Bündnis für Wohnen“ - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt)
(Drucks. Nr. 2332/2019)

3.2. Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2117/2019: "Verlängerung Bündnis für Wohnen" - mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2333/2019)

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2085/2019 mit 5 Anlagen)

4.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 1091/2018 N2 mit 1 Anlage)

4.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879
- Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114 -
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1567/2019 N1 mit 3 Anlagen)

4.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B65
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen)

4.5. Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwehr Misburg -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2140/2019 mit 3 Anlagen)

5. Bericht der Verwaltung

6. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

7. Grundstücksangelegenheit
(Informationsdrucks. Nr. 2161/2019 mit 1 Anlage)

8. Bericht der Verwaltung

9. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Albrecht stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Er verlas die Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen
(§ 64 Abs. 2 NKomVG iVm § 3a Hauptsatzung der LHH).

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

Zu TOP 3 gab es als TOP 3.1. einen Änderungsantrag und als TOP 3.2. einen Zusatzantrag als Tischvorlagen.


1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Ein Anwohner der Wiesenstraße fragte zur Drucksache Nr. 2085/2019, worin die Schaffung von preiswerten Wohnraum im Plangebiet bestehe, wenn lediglich 4 von 34 Wohnungen für sozial Schwache geschaffen werden. Dabei handele es sich auch noch um die 4 kleinsten Wohnungen. Das sei Augenwischerei. Des Weiteren wollte er wissen, worin der Nutzen für die Allgemeinheit bestehe, wenn die Mieten bis zu 15 € pro qm betragen werden. Durch die Auslagerung der Sozialwohnungen habe der Investor pro Wohnung ca. 6.500 € pro Jahr an Mehreinnahmen. Er frage sich, wo die soziale Durchmischung bleibe, die gerade in Stadtbezirksratssitzungen immer wieder als Argument angeführt werde. Weiter machte er auf die rechtswidrige Teilung der Grundstücke Moocksgang 5 und Wiesenstraße 40 aufmerksam und fragte, warum die Teilung nicht Gegenstand dieses Verfahrens sei, wenn sie doch gravierende Auswirkungen auf die Größe des Plangebietes habe. In der Drucksache habe er insgesamt 255-mal gelesen, dass den Hinweisen und Bedenken bei der Planung nicht gefolgt werden. Er fragte, ob dies eine gerechte Bürger*innenbeteiligung sei. Positiv sei, dass Ersatzpflanzungen auf den vorhandenen Grundstücken vorgenommen worden seien. Er bitte um Auskunft, wofür 10 Nistkästen für Fledermäuse aufgehängt werden, wenn dort, wie beschrieben, keine Fledermäuse nisten würden.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass der Anteil der geförderten Wohnungen in diesem Bereich 25 % betrage und gerade Wohnungen für kleine Haushalte oder aber auch große Wohnungen für Familien fehlen. Bezogen auf die Bürger*innenbeteiligung machte er darauf aufmerksam, dass eine Reihe von Diskussionen mit den Anwohner*innen und kommunalpolitischen Gremien geführt worden seien und auch die Pläne des Investors und der Verwaltung geändert worden seien. Die Verwaltung und die Politik sehe hier deshalb eine ausgewogene Planung.

Herr Dr. Schlesier verwies bezüglich der Grenzfeststellung auf die Abwägungstabelle, die eine Stellungnahme der Anwohner*innen sei. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde das alte Teilungsproblem aufgehoben und planungsrechtlich neu definiert. Die Abwägungstabelle sei im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt und tatsächlich etwas starr formuliert worden. Zu den geförderten Wohnungen und insbesondere der mittelbaren Belegung meinte er, dass ein Teil der Wohnungen nicht an der Wiesenstraße nachgewiesen werde, sondern im Bestand der Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) in der Südstadt. Der Vorteil seien mehr geförderte Wohnungen. Die mittelbare Belegung bedeute, dass für eine am Originalstandort wegfallende Wohnung, ersatzweise1,5 geförderte Wohnungen dazu kommen und sofort zur Verfügung stehen. Er halte es für ein sinnvolles Vorgehen, um eine Mischung insgesamt und nicht nur in der Wiesenstraße, sondern in der Südstadt zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit den Nistkästen erläuterte er, dass es sich nicht um eine Vorgabe der Verwaltung handele. Vielmehr habe sich die WGH diesen Standard bei all ihren Neubauten gesetzt.

Der Anwohner fragte nach der genauen Anzahl der geförderten Wohnungen. Er führte aus, dass die Anwohner*innen über 800 Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt und sich eine Mitgestaltung gewünscht haben. Sie fühlen sich aber nicht repräsentiert, wenn sie so oft auf Ablehnung stoßen.

Frau Klinke erläuterte, dass es sich um 4 geförderte Wohnungen im Vertragsgebiet und weitere 6 Wohnungen in der Südstadt handele.

Eine Anwohnerin verwies auf einen Zeitungsbericht, in dem stand, dass ein Kompromiss gefunden worden sei, insgesamt ¾ des Baumbestandes auf dem Grundstück Wiesenstraße 40 zu erhalten. Aus der Drucksache gehe jedoch hervor, dass der Verwaltung verbindliche Aussagen zum Erhalt des Baumverstandes nicht bekannt seien. Hierzu bitte sie um eine Antwort.

Herr Dr. Schlesier erklärte, mit dem Begriff verbindlich sei gemeint, dass im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ein Beschluss aus dem Stadtbezirksrat, des Bauausschusses oder des Rates herbeigeführt werde. Solche Beschlüsse seien nicht gefasst worden, weshalb es keine so genannten verbindlichen Aussagen zum Erhalt einer bestimmten Anzahl von Bäumen gebe. Zurzeit stehen 37 Bäume auf dem Grundstück, von denen 7 nicht der Baumschutzsatzung unterliegen. Von den 30 geschützten Bäumen müssen für das Bauvorhaben 13 Bäume gefällt werden. Für 3 dieser 13 Bäume gebe es eine Fällempfehlung auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes. Somit verbleibe ein Ersatzbedarf für 10 unter Schutz stehende Bäume. Davon werden 3 Bäume neu auf dem Grundstück gepflanzt. Die weiteren 7 Bäume sowie zusätzliche 6 Bäume werden als Ausgleich auf Grundstücken der WGH in der Südstadt gepflanzt. Weitere 34 Bäume werden auf Kosten des Vorhabenträgers auf öffentlichen Flächen in der Südstadt gepflanzt. Das bedeute, dass tatsächlich 47 Neupflanzungen erfolgen werden.

Eine weitere Anwohnerin monierte, dass keine öffentlichen Parkplätze für die Anwohner*innen der Wiesenstraße gegenüber der künftigen Baustelle berücksichtigt worden seien.

Herr Dr. Schlesier führte aus, dass für jede neue Wohnung ein Stellplatz in der Garage gebaut werde. Aus dem Vorhaben heraus, entstehe kein neuer Anspruch auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Mit dem Vorhabenträger sei vereinbart, dass eine kleine Grundstücksfläche auf der Westseite an die Stadt gehe, um auf der Ostseite der Wiesenstraße Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erhalten zu können. Denn die Häuser auf der Ostseite der Wiesenstraße seien errichtet worden, als es noch keinen Stellplatznachweis gegeben habe. Es werde aber von Seiten der Stadt untersucht, ob es Anwohner*innenparken geben könne. Dies geschehe jedoch nicht in Verbindung mit dem Bebauungsplan.

Die Anwohnerin fragte nach einem weiteren Wegfall von Parkplätzen auf Grund der Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge, da eine bestimmte Länge zum Wenden freigehalten werden müsse.

Herr Dr. Schlesier teilte mit, dass alle Vorgaben ausführlich und detailliert mit der Feuerwehr abgestimmt seien. Es werde keine weiteren Eingriffe und keinen Wegfall von Stellplätzen geben.

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.06.2019

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte dem Protokoll mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Anhörung „Bedarfsgerechte barrierefreie Stadtplanung“ vom 05.06.2019

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte dem Protokoll mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

3. Antrag der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Thema „Verlängerung Bündnis für Wohnen“ – Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 2117/2019)

3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2117/2019 (Verlängerung „Bündnis für Wohnen“ - Mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt)


(Beschlussdrucks. Nr. 2332/2019)

3.2. Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2117/2019: "Verlängerung Bündnis für Wohnen" - mehr Wohnungen für die Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 2333/2019)

Beigeordneter Kelich stellte den Antrag vor.

Ratsherr Semper erläuterte, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Im Gegenzug müsse man jedoch der Wohnungswirtschaft durch Reduzierung städtischer Auflagen entgegenkommen. Ein weiterer Wunsch sei, die Ergebnisse des Bündnisses transparenter zu machen. Da das Bündnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit tage, kenne man weder Ziele noch Fortschritte.


Ratsherr Engelke machte darauf aufmerksam, dass die Nebenkosten weiter gewaltig nach oben gehen werden und es speziell auf Grund der geringeren Wärmedämmung zu höheren Kosten komme. Zu bezahlbaren Wohnungen gehören jedoch auch niedrige Betriebskosten. Die Standards seien von der Bundesregierung vorgegeben.
Die Zahl von jährlich 1.300 Wohnungen sei mit der Wohnungswirtschaft vereinbart worden.
Sollte der Antrag der Gruppe Linke und Piraten umgesetzt werden, halte er es für die Wohnungswirtschaft für schwierig, bei 50% Belegrechtswohnungen überhaupt noch Wohnungen anbieten zu können.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, der Wohnungsbau müsse weiter gesteigert und beschleunigt werden. Von Seiten der Wohnungswirtschaft werde immer wieder die Frage gestellt, ob nicht teilweise oder ganz auf Tiefgaragenstellplätze verzichtet werden könne. Diese seien in der Regel nicht ausgelastet und machen das Bauen richtig teuer. Ihrer Meinung nach seien die 1.300 Wohnungen im Jahr realistisch, aber eine Mindestforderung. Im Lagebericht der Stadtentwicklung 2018 sei festgehalten, dass im Großstädtebereich 2017 4 Wohnungen je 1.000 Einwohner*innen fertiggestellt worden sind, in Hannover allerdings nur 2,1 Wohnungen. Die Stadt habe Baurechte geschaffen, die darauf warten, umgesetzt zu werden.


Sie halte Erbpacht für ein gutes und probates Mittel, günstigen bezahlbaren Wohnungsbau zu fördern und zu realisieren. Dazu brauche man ein gutes Konzept und grundsätzlich eine Beschlussfassung. Nicht überall lassen sich Erbbaurechte realisieren und auch nicht überall finde man Investoren, die Grundstücke in Erbpacht nehmen.

Beigeordneter Kelich ergänzte, dass eine Stellplatzsatzung in Auftrag gegeben worden sei, um die Kosten für eine Tiefgarage abzufedern oder zu mildern.

Beigeordneter Machentanz stellte den Antrag der Gruppe Linken und Piraten vor.

Ratsherr Wruck äußerte, er sei der Meinung, dass die Bauwirtschaft bei der momentanen Zuwanderung nicht alle Bedürfnisse befriedigen könne. Die Teuerung im Baugewerbe, um den Wünschen der Stadt nachzukommen, liege bei ca. 30-40 % und sei sehr hoch. Je mehr gebaut werde, desto teurer werden die Baupreise und die Wohnungen. Man müsse das Wohnen auf dem Land und in der Fläche wieder attraktiver machen. Er halte eine sorgfältige Überprüfung der Bauauflagen seitens der Stadt für notwendig. Allerdings erfordere die gegenwärtige Situation einen massiven Einsatz von Neubauten. Man müsse dafür sorgen, dass sich die Anzahl der nach Hannover ziehenden Menschen verringere und gemeinsam mit anderen Städten versuchen, etwas an der Situation zu ändern.

Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass seiner Meinung nach Enteignung ein letztes Mittel sei, das zwar keine neuen Wohnungen entstehen lasse, aber gegen spekulativen Wohnungsleerstand helfe.

Ratsherr Semper stellte klar, es liege nicht ausschließlich an der Stadt, dass die Baupreise explodieren, sondern auch an der brummenden Konjunktur. Er halte aber einige Auflagen für nicht gerechtfertigt, wie z.B. eine Infrastrukturabgabe für Kindergartenplätze, versenkbare Mülleimer oder 15 % Energieeinsparung, die bereits über den ohnehin schon hohen Bundesstandard hinausgehe. Der Antrag sei dahingehend zu verstehen, ob die Anforderungen an Neubaugebiete immer höher werden müssen oder es einige Punkte gebe, an denen gespart werden könne.

Ratsherr Hirche bemängelte, dass große Flächen am Kronsberg zugebaut werden. Man müsse höher oder anders bauen. Solange so viele Menschen kommen, könne man das Wohnproblem nicht lösen.

Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass bei höheren Gebäuden andere Anforderungen entstünden und somit noch höhere Baukosten. Die Klimaschutzpolitik sei in aller Munde. Er habe Zahlen gelesen, wonach der CO2-Ausstoß von Industrie und Wirtschaft 60%, von alten Gebäuden mit niedrigem Standard 24% und vom Verkehr 16 % betragen. Wenn man die energetischen Standards noch weiter zurückschraube, könne man die Klimaschutzziele nicht erreichen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 2332/2019 mit


5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 2333/2019 mit


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2117/2019 mit


8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen zu.


4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 2085/2019)

Ratsherr Semper hielt fest, dass eine deutlich dichtere Bebauung geplant sei und man die Wohnungen und Flächen reduziert habe. Teilweise sei den kritischen Einwänden auch gefolgt worden. Die jetzige Planung stelle einen Kompromiss dar. Er meinte, dass dieses Vorhaben die Wohnverhältnisse aber nicht beeinträchtige und das Quartier aufgewertet werde. Man müsse bedenken, dass Wohnraum, auch an zentraler Stelle, gebraucht werde. Allerdings müsse dabei auch das Verkehrs- und Parkkonzept bedacht werden.

Beigeordneter Kelich äußerte, er sehe auch in einem hoch verdichteten Stadtteil wie der Südstadt eine Entlastung des Wohnungsmarktes. Es sei eine gute Leistung, die Ausgleichspflanzungen in einem hochverdichteten Stadtteil nachweisen zu können. Die WGH sei eine verlässliche Partnerin und die Wohnungen werden ihre Abnehmer*innen finden. Ein Teil der Sozialwohnungen werde auf dem Grundstück selber und ein anderer Teil in der Südstadt verteilt, wodurch man mehr Sozialwohnungen gewinne.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass immer versucht werde, einen Interessenausgleich zu erreichen. In dem Ergebnis können ihrer Meinung nach alle gut leben. Es entlaste den Wohnungsbedarf und die Wohnqualität werde erhöht. Zum Trost der Anwohner*innen sei ein Antrag beschlossen worden, in hochverdichteten Stadtteilen bewirtschaftete Parkzonen einzurichten. Sie wünsche sich deshalb von der Verwaltung eine zügige Umsetzung.

Ratsherr Engelke dankte den Bürger*innen für ihr Engagement. Auf Druck der Menschen seien die Pläne überarbeitet und damit viel erreicht worden. Besonders stolz sei er, dass die Bäume auf der Hoppenstedtwiese noch einen Platz gefunden haben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2085/2019 mit


10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

4.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße


(Beschlussdrucks. Nr. 1091/2018 N2)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1091/2018 N2 mit


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltungen zu.

4.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114


Einleitungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 1567/2019 N1)

Beigeordneter Kelich begrüßte das starke Engagement der KSG in den letzten Jahren, die als zweite kommunale Wohnungsbaugesellschaft mit ihrer Zentrale nach Hannover ziehe.

Ratsherren Engelke, Wruck und Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian betonten, sie sehen eine deutliche Aufwertung, dass ein altes Tankstellengrundstück einer guten Mischnutzung zugeführt werde. Das Vorhaben sei sowohl auf Grund des Angebotes auf der Hildesheimer Straße als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten begrüßenswert.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1567/2019 N1 einstimmig zu.

4.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung – nördlich Bückeburger Allee / B65


Erneuter Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 1876/2019)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1876/2019 einstimmig zu.

4.5. Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwehr Misburg – Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 2140/2019)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2140/2019 einstimmig zu.

5. Bericht der Verwaltung

- Info Abend am 19.09.2019, 18 Uhr im alten Postscheckamt, Celler Straße

Stadtbaurat Bodemann erinnerte an den Informationsabend zum alten Postcheckamt in der Celler Straße, bei dem es um die Planungen zum Umbau des Grundstücks gehe. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden gemeinsam mit den Eigentümern erste Konzepte öffentlich vorgestellt.

- Vorzeitiger Ruhestand Stadtbaurat Bodemann

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass er im Juni 2020, ein halbes Jahr vor Erreichen des Pensionsalters in den Ruhestand treten werde.

- Verleihung BDA Preis Niedersachsen

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass alle 4 Jahre der BDA Preis Niedersachsen ausgeschrieben werde und insgesamt 80 Projekte durch Bauherren oder Architekt*innen angemeldet worden seien. Eine Jury entscheide darüber, welches Projekt preiswürdig sei. Insgesamt seien 20 Projekte gesichtet worden. Am 05.09.2019 um 18 Uhr werde im Sprengel Museum eröffnet, welches Projekt den Preis 2019 bekomme. Es sei bemerkenswert, dass unter den 20 Projekten allein 7 Projekte aus Hannover für prämierungswürdig gehalten werden.

6. Anfragen und Mitteilungen

Es gab keine Anfragen und Mitteilungen.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht schloss die Sitzung um 16.55 Uhr.



Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin