Sitzung Ratsversammlung am 29.08.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.08.2019)
Protokoll (erschienen am 29.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 25.10.2019

PROTOKOLL

34. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. August 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 25. April 2019 und am 23. Mai 2019

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3.1.1. zur Umsetzung des Paragraphen 25a und b, AufenthaltG
(Drucks. Nr. 1787/2019)

3.1.2. Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1789/2019)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. zur niedrigschwelligen Integrationsbegleitung durch das Integrationsmanagement
(Drucks. Nr. 1790/2019)

3.2.2. zur Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Umsetzung des Teilhabechancengesetztes
(Drucks. Nr. 1791/2019)

3.3. der Fraktion Die Hannoveraner

3.3.1. zu Renovierungskosten der Skulptur Hellebardier
(Drucks. Nr. 1852/2019)

3.3.2. zur Reaktion der Verwaltung auf das geplante EU-Verbot für Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen
(Drucks. Nr. 1905/2019)

3.4. Anfrage der FDP-Fraktion zum Bau eines Tunnels für den Südschnellweg
(Drucks. Nr. 1985/2019)

3.5. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 1986/2019)

3.6. von Ratsherrn Tobias Braune

3.6.1. zur Straßenverkehrsordnung - Fahrräder
(Drucks. Nr. 1844/2019)

3.6.2. zum Geschlecht "divers"
(Drucks. Nr. 1860/2019)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1857/2019)

4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2184/2019)

5. Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 2053/2019)

6. Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen)

6.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1372/2019)

6.2. und Zusatzantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1373/2019)

6.3. sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2151/2019)

7. Annahme einer Spende des Vereins Allianz für die Jugend e. V. für die Sport-Jugendfreizeit in Otterndorf vom 05.- 10.08.2019
(Drucks. Nr. 2042/2019 mit 2 Anlagen)

8. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

9. Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung, Schmiedestraße Nord, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0779/2019 mit 3 Anlagen)

9.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1839/2019 mit 3 Anlagen)

9.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1866/2019 mit 3 Anlagen)

9.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833, Böhmerstraße 8, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2064/2019 mit 3 Anlagen)


10. A N T R Ä G E

10.1. der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP

10.1.1. zum Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 0510/2019: Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie nördliche nebenanlage zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-La-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 1816/2019)

10.1.2. zum Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 2688/2018 N1 sowie zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dieser Drucksache (1620/2019).
(Drucks. Nr. 1817/2019)

10.1.3. zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss- zur Drucksache Nr. 1091/2018: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße und ggfs. Neufassung
(Drucks. Nr. 2021/2019)

10.1.4. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019
(Drucks. Nr. 2258/2019)

10.2. von Ratsherrn Tobias Braune

10.2.1. zum sofortigen Stop des Kunstrasenausbaus
(Drucks. Nr. 1847/2019)

10.2.2. zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)

10.2.3. zur Stadtpolizei
(Drucks. Nr. 1858/2019)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


TOP
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur sofortigen Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße
(Drucks. Nr. 2185/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung darüber informieren könnte, ob an dem Standort tatsächlich zu wenige Fluchtwege vorhanden wären.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass es Aufgabe des Ratsherrn Braune wäre seinen Dringlichkeitsantrag zu begründen. Darüber hinaus wäre die Region Hannover für die U-Bahnstationen zuständig.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP die Dringlichkeit ablehnen würde.
Bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat die Dringlichkeit (mind. 44 Stimmen) des Antrages von Ratsherrn Braune zur sofortigen Schließung der U-Bahnstation Sedanstraße mit der Drucks. Nr. 2185/2019 ab.
Der Antrag wird in der Sitzung des Rates am 26. September 2019 behandelt.


TOP
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019
(Drucks. Nr. 2258/2019)


Beigeordneter Seidel (CDU) erläuterte, dass das Stadtarchiv an seinem jetzigen Standort nicht mehr fortzuführen sei, sodass sich die politischen Gremien in der näheren Vergangenheit sehr viele Gedanken um diese Frage gemacht hätten. Die Ratspolitik habe eine Anhörung dazu im Fachausschuss beschlossen, die am 20. September 2019 stattfinden sollte. Dazu lade man Expert*innen aus ganz Deutschland ein, um sich erklären zu lassen, wie man ein Stadtarchiv zukünftig planen müsste und welche Möglichkeiten gegeben sein sollten. Gleichzeitig habe die Verwaltung vor dem Kenntnisstand der Anhörung eine Ausschreibung hinsichtlich des zukünftigen Standortes in das Verfahren gegeben. Dazu würden in der Verwaltung bereits erste Standorte diskutiert. Beigeordneter Seidel betonte, dass diese Standorte nicht mit der Politik abgestimmt worden wären. Deshalb fordere man, dass die Ausschreibung von den politischen Gremien behandelt und beschlossen werde. Die Fraktion der CDU beantrage mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag die Heranziehung der Ausschreibung an den Rat.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Dringlichkeit unbedingt zustimmen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit zustimmen würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mind. 44 Stimmen) des Antrages der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019 mit der Drucks. Nr. 2258/2019.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 10.1.4. behandelt.

Der Rat beschloss alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 25. April 2019 und am 23. Mai 2019
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 25. April und 23. Mai 2019 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 3.1.1.
zur Umsetzung des Paragraphen 25a und b, AufenthaltG
(Drucks. Nr. 1787/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1787/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Menschen in Hannover verfügen aktuell (bitte mit Angabe des Stichtags) über einen Aufenthaltstitel nach §25a und/oder b?

Zum Stichtag 10.06.2019 sind in der Landeshauptstadt Hannover 66 Personen gemeldet, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG besitzen sowie 22 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG besitzen.

Frage 2:
Wird bei der Erteilung bzw. Verlängerung einer Duldung standardmäßig die Möglichkeit der Anwendung der §§25a und b AufenthG überprüft und hierzu beraten? Gibt es ein standardisiertes Verfahren und wie sieht dieses aus?

Ja. Es wird dabei grundsätzlich geprüft, ob die zeitlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen und die Person über einen für die Erteilung erforderlichen Pass verfügt. Sofern dies zutrifft, erfolgt anhand eines Prüfbogens die weitere Einzelfallprüfung.

Frage 3:
Wie lange dauern die Prüfverfahren (durchschnittlich und maximal) zur Erteilung/Nichterteilung des Aufenthaltstitels nach den §§25a und 25b AufenthG und was sind die häufigsten Ablehnungsgründe eines Antrags auf diese Aufenthaltstitel?

Bei der Vielzahl der Personen mit Duldung scheitert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bereits an nicht erfüllten zeitlichen Voraussetzungen, dem Nichtbesitz eines Passes oder im Falle des § 25b AufenthG an einem nicht ausreichend gesicherten Lebensunterhalt.
Die Dauer des Prüfverfahrens hängt davon ab, wie schnell angeforderte Unterlagen vorgelegt werden können, die Prüfung selbst erfolgt in aller Regel sofort bei der Vorsprache des Ausländers, bei der diese Unterlagen schließlich eingereicht werden.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, wie viele Geduldete in der Landeshauptstadt Hannover leben würden und weiter, ob der häufigste Ablehnungsgrund derjenige sein könnte, dass die Herkunft verschleiert würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Frage ein wenig am Thema vorbeigehe, da sowohl der § 25a als auch der § 25b die Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung ausdrücklich als Ausschlussgrund definieren würde. Es sei ausgeschlossen, ohne Pass einen Aufenthaltstitel über die §§ 25a und 25b erhalten zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe ergänzte zur Frage 1, dass sich etwa 1.250 geduldete Menschen in Hannover befinden würden.
Ratsherr Karger (AfD) fragte vor dem Hintergrund, dass das Aufenthaltsgesetz, als Bundesgesetz die Ausführung und Auslegung vornehmlich den Ländern übertrage, welche das Gesetz über ihre Ausländerbehörden als eigene Angelegenheiten ausführten und dass viele Länder die Ausführung an ihre Kommunen übertragen hätten, ob dies auch für die Landeshauptstadt Hannover gelten würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover, wie alle anderen Ausländerbehörden in diesem Land, für die Ausweisung von Personen, die hier kein Bleiberecht genießen und keine Bleibeperspektive haben würden, zuständig wäre. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass es in diesem Sachverhalt darum gehe, dass man langjährig in Deutschland lebenden Menschen eine stabile Bleibeperspektive ermöglichen könne. Dazu habe man zur Kenntnis genommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, die das ermöglichen sollten, nur bedingt Wirkung zeigen würden. Die Landeshauptstadt Hannover nähme deshalb an einem Projekt des Flüchtlingsrates Niedersachsen teil, um denjenigen, die lange hier wären, eine vernünftige Integration und Bleibeperspektive zu eröffnen.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob dadurch diejenigen, die sich schon länger ungesetzlich in Hannover aufhielten, nun hierbleiben dürften.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat sei und dass jeder gegen einen belastenden Verwaltungsakt, wie etwa einer Ausreiseaufforderung, natürlich die Möglichkeit habe sich dagegen rechtlich zur Wehr zu setzen. Deshalb wären diese Menschen nicht ungesetzlich in Hannover, sondern würden von Rechtsmitteln Gebrauch machen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass es die schlechteste aller Möglichkeiten wäre, wenn man die Zugewanderten und länger in Hannover Lebenden jahrelang in ungeklärten Rechtsverhältnissen belasse und sich nicht hinreichend um deren Integration kümmere. Demzufolge sei es richtig bei in Hannover lebenden Menschen mit einem ungeklärten Aufenthaltsstatus, integrative Maßnahmen anzusetzen.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass die Duldung eine vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stimmte zu, dass die Duldung die Aussetzung der Abschiebung darstelle und damit rechtens sei.


TOP 3.1.2.
Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1789/2019)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1789/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Schulen in Hannover sind aktuell Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage (bitte auflisten nach Schultyp)?

Insgesamt sind im Stadtgebiet derzeit 25 Schulen im Programm. Davon sind 8 Gymnasien, 6 Integrierte Gesamtschulen, 1 Gymnasium für Erwachsene, 3 Berufsbildende Schulen,
1 Haupt- und Realschule, 1 Grund- und Hauptschule, 2 Realschulen, 2 Grundschulen und
1 Förderschule.
Frage 2:
Wie ist die Vernetzung innerhalb von Hannover aktuell organisiert und welche Unterstützung bietet dabei die Landeshauptstadt Hannover?

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt seit mehr als zwanzig Jahren die Kampagne „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-SMC). Dazu hat die Stadt eine konkrete Ansprechpartner*in im Sachgebiet 50.62 Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus benannt. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-SMC) ist eine Art Basis-Bewegung, eine Kampagne, die von Schüler*innen für Schüler*innen entwickelt wurde und die von diesem Graswurzel-Prinzip – Schüler*innen informieren Schüler*innen – ganz wesentlich lebt. SOR-SMC ist folglich keine Sammlung fertiger Unterrichtseinheiten, die von den Lehrkräften an die Schülerschaft herangetragen werden, sondern beruht auf der Eigeninitiative und dem Interesse der Schüler*innen, durch ihr eigenes Engagement etwas an ihrer Schule zu ändern. Hierbei unterstützt die Landeshauptstadt Hannover die Schüler*innen in vielfältiger Hinsicht. Neben der Beratung und Begleitung der Schulen, unterstützt die Landeshauptstadt auch bei der Auswahl von Dozent*innen und stellt pro Schule – je nach Bedarf - maximal 500 Euro jährlich an finanziellen Mitteln zur Verfügung (Hinweis: Gesamtansatz 3.000 Euro).
„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist ein Projekt des Trägervereins Aktion Courage e.V. und wurde in Deutschland im Juni 1995 unter dem Namen „Schule ohne Rassismus“ ins Leben gerufen. Die Berliner Geschäftsstelle der Bundeskoordination ist die zentrale Koordinierungsstelle des Netzwerkes. Sie gewährleistet, dass die Aktivität von „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ nicht als lokale Initiative einzelner Schulen wahrgenommen wird, sondern als eine nachhaltige europäische Idee, die deutschlandweit Kinder und Jugendliche vernetzt, qualifiziert und motiviert, sich aktiv gegen jede Form der Diskriminierung zu stellen. Die Landeskoordination in Niedersachsen hat das Niedersächsische Kultusministerium übernommen.
Die Rolle der Landeshauptstadt Hannover ist im Sinne einer Regionalkoordination und als Servicestelle zu verstehen. Die Landeshauptstadt Hannover bildet die Schnittstelle zwischen den Courage-Schulen und den außerschulischen Kooperationspartner*innen (z.B. jüdische Gemeinden, Präventionsrat, Vereine etc.). Aufgaben der Regionalkoordination sind die fachliche und organisatorische Unterstützung, die Motivation, Vernetzung, Qualifizierung, Koordination und das regelmäßige Aktivieren der Akteur*innen (primär Schüler*innen, aber Lehrer*innen und Eltern) an den Schulen. Die Regionalkoordination sorgt für einen laufenden Kommunikationsfluss zwischen den Akteur*innen und begleitet die laufenden Projekte mit Öffentlichkeitsarbeit.

Frage 3:
Welche Angebote/Projekte seitens der Landeshauptstadt Hannover sind für das Jahr 2019 geplant? Sind die Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage beispielsweise in der Offensive gegen Antisemitismus beteiligt?

Alle Courage Schulen werden regelmäßig über Angebote der Stadt informiert (z.B. Pimp Your Town, Besuch des Rathauses etc.). Des Weiteren werden die Schulen auf Anfrage bei Ihren eigenen Projekten beraten und unterstützt. Die Auflistung der Aktivitäten finden Sie bei Hannover.de.
Bezüglich der Offensive gegen Antisemitismus wurde vom Expert*innenkreis der Offensive gegen Antisemitismus und der Stelle für Demokratiestärkung der Landeshauptstadt Hannover eine Tagung für Fachkräfte und Multiplikator*innen im Januar 2019 durchgeführt. Auf diese Tagung wurden alle Schulen in Hannover aufmerksam gemacht, gleichermaßen auch die Schulen ohne Rassismus. Im Rahmen der Offensive gegen Antisemitismus wird derzeit eine Dokumentations- und Beratungsstelle für antisemitische Vorfälle in Hannover eingerichtet, welche nach Arbeitsaufnahme flächendeckend, insbesondere auch an Schulen bekannt gemacht wird.

Ratsfrau Gamoori (SPD) fragte, ob den Schulen die Möglichkeit offen stünde noch in das laufende Projekt einzusteigen und weiter, wie das Verfahren dazu ablaufen würde.

Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage und ergänzte, dass der direkte Weg über die entsprechenden Mitarbeiter*innen aus dem Fachbereich Soziales führen würde. Zudem würde die Verwaltung an den Schulen Öffentlichkeitsarbeit für die eigene Arbeit und Projekte leisten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es Vernetzungen mit Schulen anderer Bundesländer zu ähnlichen Projekten gäbe und weiter, ob daraus inhaltliche Austausche hervorgehen würden.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Mitarbeiter*innen der Verwaltung mit anderen Kommunen zu dem Projekt oder Ähnlichem in Kontakt stünden. Allerdings sei nicht bekannt, ob die Schulen ein gemeinsames Netzwerk zu diesen Themen unterhalten würden. Ratsfrau Beckedorf bot an zu der Frage zu recherchieren, um diese dann eventuell über das Protokoll beantworten zu können.

Antwort der Verwaltung:
Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung stehen in Kontakt mit anderen Kommunen zu diesem und ähnlichen Projekten. Ein Bundesfachtag findet jährlich in Berlin statt. An diesem Fachtag nehmen Multiplikator*innen teil, vereinzelt auch Lehrkräfte. Des Weiteren haben die Bundesländer unterschiedliche Formate des Netzwerkens und handeln somit individuell.
Ein gemeinsames Netzwerktreffen aller Schüler*innen auf Bundesebene gibt es zurzeit nicht. Gleichwohl finden im Rahmen der verschiedenen Fachtage auf Bundes- oder Landesebene mittelbar Austausch und Vernetzungen statt. Die Informationen und Impulse werden somit in die Bundesländer, Städte und Schulen getragen.
Die SOR-SMC Schulen können und dürfen individuell mit anderen Projekten kooperieren. Solche Kooperationen sind sogar erwünscht, werden aber nicht zentral erfasst.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, ob es Studien darüber geben würde, dass sich der Umstand, dass Schüler*innen, die an diesen Schulen unterrichtet worden wären, auf ihre Berufswahl, das Studium oder den Lebensweg im Allgemeinen auswirken würde.

Stadträtin Beckedorf konstatierte unabhängig von ihr bekannten Studien, dass Schüler*innen, die diese Schulen besucht hätten, die sich in diesen Themen aktiv engagiert hätten, davon immer profitieren würden. Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die Frage zu den Studien, die, wenn überhaupt, wahrscheinlich von der Bundeskoordinationsstelle durchgeführt würden, gegebenenfalls zu Protokoll nachgereicht werden könnte.

Antwort der Verwaltung:
Es gibt keine Studien diesbezüglich. Um diese Fragen zu beantworten benötigt es sehr umfangreiche Langzeitstudien mit Schule ohne Rassismus- / Schule mit Courage- (SOR SMC) Schulen und andere Vergleichsgruppen. Zudem sei die SOR SMC kein Berufsförderprogramm, so die Rückmeldung aus der Bundeskoordination. Die Auseinandersetzung mit relevanten Themen und Beschäftigung mit wichtigen sozialen Themen durch die angebotenen Formate (wie Mädchen Empowerment oder Stärkung der Kinder mit Migrationshintergrund) kann einen mittelbaren Einfluss auf die Berufsentscheidung der Schüler*innen haben. Dies sei aber nicht durch Studien belegt. Die Bundeskoordination hat großes Interesse solche Studien inhaltlich und fachlich zu begleiten, wenn eine Finanzierung sichergestellt ist.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung der Vorwurf bekannt sei, dass an diesen Schulen der Gegenstand der Diskriminierung (rechtsradikal, linksradikal, islamistisch, antisemitistisch usw.) eine übergeordnete Rolle spielen würde. Ratsherr Böning fragte ferner, mit welchen Maßnahmen man beabsichtige, diesen Missstand beseitigen zu wollen.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Verwaltung in vielerlei Hinsicht, z.B. mit der Antidiskriminierungsstelle gegen jegliche Form von Diskriminierung arbeiten würde und dass speziell Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Soziales mit den Schulen und ihren Partnern in ständigem Kontakt wären und beratend zur Verfügung stünden.


TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
zur niedrigschwelligen Integrationsbegleitung durch das Integrationsmanagement
(Drucks. Nr. 1790/2019)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 1790/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Zielgruppen werden durch das vom BAMF geförderte Projekt angesprochen und ab welchem Alter können geflüchtete Menschen an dem Projekt teilnehmen?

Durch das Projekt werden drei Zielgruppen angesprochen:

Geflüchtete Frauen
Zielgruppe der Erzähl-Cafés sind geflüchtete Frauen, die in Gemeinschaftsunterkünften der LHH oder in eigenem Wohnraum in den Stadtteilen leben. Eine Gruppe setzt sich zusammen aus besonders schutzbedürftigen Frauen aus dem Nordirak. Die Frauen wurden im Rahmen eines Sonderkontingents durch die Stadt Hannover aufgenommen und werden durch zwei Mitarbeiterinnen des Integrationsmanagements betreut.
Im Vorlauf der Projektbeantragung wurde zwischen November 2016 bis Juni 2017 eine Bedarfsermittlung in einigen Gemeinschaftsunterkünften gemacht: Die Frauen kamen zu dem Zeitpunkt aus dem Irak (40%), Afghanistan (40 %), Ghana (13%) und Marokko (7%). 80% der Frauen waren zwischen 26 -35 Jahre alt. Die Mehrzahl der Frauen (61%) wurden im Alter von 16- 18 Jahren verheiratet. 2/3 der Frauen hatten fünf und mehr Kinder und 60% hatten keine Schule besucht. Alle teilnehmenden Frauen sind in den letzten 3-5 Jahren nach Hannover zugewandert.

Mädchengruppen:
Zielgruppe der Mädchengruppen sind Mädchen zwischen 10 und 18 Jahren aus den Flüchtlingsunterkünften. Sie sind mit ihren Familien in den letzten 3-5 Jahren nach Hannover gekommen. Sie sind schulpflichtig und besuchen Regelschulen.

Männliche Bewohner:
Zielgruppen der Schulungen „Interkulturelle Kompetenzen für Geflüchtete“ sind meist männliche Bewohner aus den Unterkünften unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Alter und Geschlecht. Es wird darauf geachtet, dass die Herkunft der Teilnehmenden divers ist. Die Teilnehmer sind ebenfalls in den letzten 3-5 Jahren nach Hannover gekommen und sollen möglichst schnell nach ihrer Ankunft an den Schulungen teilnehmen.

Frage 2:
Welcher sozialpädagogische Ansatz wird verfolgt und welche Methoden und Projekte werden als geeignet identifiziert, um das Ziel der Teilhabe an der Gesellschaft zu erreichen?

Das gute Zusammenspiel verschiedener Ansätze und Methoden ermöglicht zum einen zielgruppenorientiert wie auch situativ agieren zu können. Gerade für bildungsferne und/oder traumatisierte Teilnehmer*innen haben sich diese die Selbstwirksamkeit fördernden und partizipativen Methoden als erfolgreich herausgestellt. Die Hochschule Hannover, Fakultät V mit Herrn Professor Romppel, unterstützt und begleitet das Projekt in der Weiterentwicklung der Ansätze und Methoden.

Sozialpädagogische Ansätze
Die Einzelmaßnahmen des geförderten Projektes verfolgen ressourcenorientierte und kultursensible Ansätze. Die Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe, die unterschiedlichen kulturellen und biographischen Hintergründe der Teilnehmer*innen, Teamer*innen und Ko-Dozent*innen stellen wichtige Ressourcen dar, die respektiert und Wert geschätzt werden. Die mitgebrachten sozialen und professionellen Ressourcen werden nicht in ihren Defiziten gesehen, sondern stellen die Basis für die Gruppenarbeit dar und werden gestärkt.
Die Gruppenarbeit ermöglicht den Teilnehmer*innen, ihre sozialen Rollen zu reflektieren und neue Lebensformen kennen zu lernen und - je nach Intensität des Angebotes - zu erproben. Konfliktfähigkeit wird eingeübt, denn das neue Rollenverhalten stößt häufig auf Widerstand im direkten Umfeld. Selbstwirksamkeit und erweiterte Spielräume zu erleben und zu nutzen, ist ein wesentliches Ziel der Bestärkungsarbeit.
Das sensible Ausbalancieren zwischen professioneller Sozialarbeit und Empowerment ist ein weiterer pädagogischer Ansatz, um Teilhabe zu ermöglichen. Die Gruppen leben durch Selbstorganisation, Selbstmanagement und Eigeninitiative der Teilnehmer*innen. Die Sozialpädagog*innen stellen die organisatorische Infrastruktur, die professionellen Methoden und einen möglichen Themenspeicher.

Methoden
Methodisch lebt das Gruppengeschehen durch gemeinsame Aktivitäten, durch thematisch vorbereitete Reflexionsräume und Beziehungsarbeit.

Die Erzählcafes stellen Frauenräume dar, in denen die Teilnehmerinnen lernen eigene Bedürfnisse und Eigenschaften gelten zu lassen - ohne die sonst allgegenwärtige Bewertung durch männliche Blicke. Frauenräume können geschlechterstereotype Rollenzuschreibungen auflösen und damit die Selbstwahrnehmung der Frau als Handelnde fördern. Das Erzählen ist die einfachste Form das eigene Fühlen und Denken auszudrücken und anderen Mitzuteilen.

In den Mädchengruppen werden individuelle Entwicklung und Teilhabe unterstützt, die Teilnehmenden werden in der Wahrnehmung ihrer Rechte bestärkt und das Sozialverhalten in der Gruppe gefördert. Der geschlechtshomogene Raum bietet auch hier einen geschützten Rahmen. In der Gruppengestaltung wird der Fokus auf die Beteiligung aller Mädchen sowie der Orientierung an deren jeweiligen Ressourcen und Interessen gelegt. In den Treffen kommen verschiedene Methoden aus den Bereichen Erlebnis- und Musikpädagogik, kreative Gestaltung, Bewegung und Kommunikation zum Einsatz.

Die modulare Schulung „Interkulturelle Kompetenzen für Geflüchtete“ umfasst vorgegebenen Themenfeldern (Herkunft und Ankommen, Demokratie, Grundrechte, Geschlechterrollen, Sozialsystem) und professionelle Begleitung durch Sozialpädagog*innen des Integrationsmanagements gemeinsam mit muttersprachlichen Kodozent*innen. Jede Schulung umfasst 10-12 Module.

Frage 3: Über welchen Förderzeitraum und mit welchem Mitteleinsatz wird das Maßnahmenpaket umgesetzt und wie wird das Förderziel auch im Hinblick auf dessen Nachhaltigkeit überprüft.

Der Förderzeitraum ist von Oktober 2018 bis Ende September 2021. Die geplanten Kosten belaufen sich auf insgesamt 135.711,00 Euro, wovon 122.139,00 Euro durch das BMI/BAMF gefördert werden. Die Eigenmittel betragen 13.572,00 Euro, die durch den personellen Einsatz gedeckt werden. Teamerinnen in den Erzählcafes und Mädchengruppen sowie Ko-Dozent*innen in den Schulungen werden regelmäßig fortgebildet, sie werden fachlich begleitet und gecoacht. Teamerinnen und Ko-Dozent*innen erfahren in ihrer neuen Rolle Wertschätzung in der Familie und im weiteren sozialen Umfeld. Sie werden nach der dreijährigen Projektphase in der Lage sein, Aktivitäten zu steuern und Gruppenangebote fortzusetzen.
Die Teilnehmerinnen der Erzählcafes entwickeln im letzten Drittel der Maßnahme in Zukunftswerkstätten eigene Perspektiven, die durch das Integrationsmanagement und die Teamerinnen in der Startphase noch begleitet werden können.

Abschließend verweise ich gerne auf die Informationsdrucksache 1304/2019 des Fachbereichs Soziales „Niedrigschwellige Integrationsbegleitung durchgeführt vom Integrationsmanagement und gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“.


TOP 3.2.2.
zur Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Umsetzung des Teilhabechancengesetztes
(Drucks. Nr. 1791/2019)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Nicholls (SPD) aus Drucks. Nr. 1791/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Änderungen zur bestehenden Gesetzgebung des § 16e SGB II ergeben sich aus der Novelle und wie und mit welchem finanziellen Ansatz wird sich die Stadt Hannover bei der operativen Umsetzung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen einbringen?
Das Teilhabechancengesetz setzt zum einen mit einer Änderung beim bestehenden § 16e SGB II und zum anderen mit der Einführung des neuen Paragrafen § 16i SGB II an.
Arbeitgeber können im Rahmen des § 16e SGB II für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit diesem ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründen. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts, das den allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht unterschreiten darf. Anders als nach der bis zum 01.01.2019 geltenden Fassung des § 16e SGB II knüpft der neue Lohnkostenzuschuss weder bei der Auswahl der förderfähigen Personen, noch bei der Dauer der Höhe der Förderung an Merkmale wie Minderleistung oder das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen an.
Mit dem Paragrafen 16i SGB II wurde ein neues Instrument zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sehr arbeitsmarktferner Personen eingeführt (zunächst befristet bis Ende 2024). Es beinhaltet einen hohen Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber für eine Dauer von bis zu fünf Jahren, der degressiv von 100 % in den ersten beiden Jahren bis hin zu 70 % im fünften Jahr gestaffelt ist, wenn der Arbeitgeber mit zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Inhaltlich unterliegt das Beschäftigungsverhältnis keinen Vorgaben. Nach der Gesetzesbegründung richtet sich die Fördermöglichkeit an alle Arbeitgeber, unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region. Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitgeber erwerbswirtschaftlich tätig, gemeinnützig oder öffentliche Arbeitgeber sind.
Beschäftigt werden können Personen, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre im Bezug von Leistungen des SGB II waren und in dieser Zeit nicht oder nur sehr kurz oder geringfügig beschäftigt waren. In den folgenden Fällen reicht gem. § 16i Abs. 3 Satz 3 SGB II ein Leistungsbezug in den letzten fünf Jahren:
- Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft; Grund hierfür ist, dass diese Personengruppe Vorbildfunktion für die Kinder hat, die dadurch zum Ausdruck kommen soll, dass sie einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
- Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ist schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2, 3 SGB IX; dies Erleichterung dient der Förderung von Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz.
Der besondere Förderbedarf, der Zielgruppe gemäß § 16i SGB II beim Übergang in Erwerbsarbeit wird auch darin deutlich, dass der Gesetzgeber ein beschäftigungsbegleitendes Coaching im ersten Förderjahr zwingend vorgeschrieben hat. Die erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt nur im Kontext der Beschäftigung und nur mit Einverständnis der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Darüber hinaus können pro Förderfall Qualifizierungskosten von bis zu 3.000,- € von den Jobcentern übernommen werden.
Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen des vorliegenden Gesetzes bezüglich Finanzierung und Einsatzmöglichkeiten sowie den langjährigen Erfahrungen der städtischen Beschäftigungsförderung mit der operativen Umsetzung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, bis zu 100 langzeitarbeitslose Menschen auf der Grundlage des § 16i SGB II zu beschäftigen. Die in der Regel fünfjährige Beschäftigung soll im Rahmen der Arbeitsgebiete der Beschäftigungsförderung OE 50.4 und in den verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung erfolgen. Darüber hinaus wird ein Einsatz auch bei den Beteiligungen der Stadt geprüft. Im August sind 36 Personen (darunter sind 34 Männer und zwei Frauen) mit einem Vertrag nach § 16i SGB II im Bereich 50.4 beschäftigt. Die Anbahnung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den übrigen Fachbereichen gestaltet sich bislang schwierig. Der Hauptgrund liegt, neben der Schwierigkeit passende Arbeitsinhalte zu generieren, in fehlenden Möglichkeiten den Eigenfinanzierungsanteil zu erwirtschaften. Während der Eigenfinanzierungsanteil, der über 5 Jahre gerechnet bei ca. 30 % liegt, in der Beschäftigungsförderung über Aufträge für die Fachbereiche erwirtschaftet werden muss, sind in den Fachbereichen diese Kosten aus den laufenden Budget zu erbringen.
25 von den 36 beschäftigten Personen sind über 50 Jahre und sechs Personen sind über 60 Jahre alt. In diesen Zahlen spiegelt sich wider, dass Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor ein großes Problem älterer Menschen ist.

Frage 2:
Welche Perspektiven bietet das Teilhabechancengesetz über den Förderzeitraum hinaus und mit welchen Mitteln will die Stadtverwaltung eine nachhaltige Verbesserung für die Lebenssituation der Zielgruppe erreichen?

In einem idealtypischen Verlauf eines geförderten Arbeitsverhältnisses geht die öffentlich geförderte Beschäftigungsphase von maximal fünf Jahren in eine dauerhafte Weiterbeschäftigung über. Allerdings enthält der § 16i SGB II im Unterschied zu Eingliederungszuschüssen nach dem SGB III keine Nachbeschäftigungspflicht. Es gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses nach Ende der Förderung. Dies bedeutet, dass ohne die Möglichkeit der Einmündung auf eine Planstelle bei der LHH keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach fünf Jahren möglich ist.
Die Prozessverantwortung für die im Rahmen des § 16i SGB II beschäftigten Personen obliegt während des gesamten Förderzeitraums dem zuständigen Jobcenter als Leistungsträger. So soll der Leistungsträger die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer auch umgehend aus dem geförderten Beschäftigungsverhältnis abberufen, wenn er diese Person in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann. Ebenso kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung möglich ist. Während der Beschäftigungszeit sind somit neben dem Arbeitgeber auch weiterhin die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters und die Coaches in der Unterstützung und Begleitung der bei der LHH beschäftigten Personen nach § 16i SGB II einbezogen.
Die Frage der Perspektiven nach dem Förderzeitraum setzt nach Einschätzung der Verwaltung so auch bereits am ersten Beschäftigungstag einer beschäftigten Person an. Denn die Förderung im Rahmen des § 16i SGB II ist für Menschen gedacht, die bereits sehr lange vom Arbeitsmarkt entfernt sind und in der Regel bildet die lange Dauer des Leistungsbezuges ein signifikantes Vermittlungshemmnis und ist in vielen Fällen mit weiteren Vermittlungshemmnissen wie gesundheitlichen Einschränkungen, Qualifikationsdefiziten oder Alter (siehe oben) verbunden. Die Beschäftigungszeit an sich, muss so auch als Chance und Perspektive auf dem Weg zurück in ein ungefördertes Arbeitsleben oder in einigen Fällen auch als würdiger Übergang in den Lebensabschnitt Rente gesehen werden. Der Gesetzgeber hat es in der Begründung zum Teilhabechancengesetz so formuliert: „Durch diese Förderung und eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wird diesem Personenkreis, der in absehbarer Zeit keine realistische Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung hätte, eine längerfristige Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel“.
Die Verwaltung wird alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um den beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von § 16i SGB II die Chancen auf ein ungefördertes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.

Frage 3:
Was plant die Landeshauptstadt Hannover, um durch interdisziplinäre Aktivitäten des Sozial- und des Wirtschaftsdezernats Unternehmen zu gewinnen, um auf der Grundlage des §16i des SGB II Mitarbeitende einzustellen, um diese somit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

Die Zuständigkeit für operative Umsetzung des Teilhabechancengesetzes obliegt den hiesigen Jobcentern. Entsprechend der Zuständigkeiten für die Prozessverantwortlichkeit in den geförderten Einzelfällen obliegt es den Jobcentern vor Ort die operative Gesamtumsetzung zu organisieren. Hierzu gehört insbesondere die Akquise von Arbeitgebern und potentiellen Beschäftigten.
Im Jobcenter Region Hannover sind seit Jahresbeginn so auch zusätzliche Jobakquisiteure tätig. Aufgabe dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es u.a. die persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter bei der Akquise und Umsetzung von geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten gemäß § 16i SGB II zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt dieses Teams liegt in der Betreuung von Arbeitgebern, die § 16i Stellen anbieten. Hierzu gehört auch die Betreuung von sog. Fokus-Arbeitgebern des Jobcenters (z.B. Continental oder Rewe).
Entsprechend der Intention des Gesetzgebers (Absatz 9 des § 16i SGB II) sollen die Vertreter der Sozialpartner in den örtlichen Beiräten der Jobcenter nach § 18d SGB II einmal jährlich eine Stellungnahme zu den Einsatzfeldern der unter § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse abgeben. Damit soll die Expertise der Sozialpartner für die Verhältnisse am örtlichen Arbeitsmarkt und für Risiken, die sich aus dem Einsatz des Förderinstruments für das Gleichgewicht am Arbeitsmarkt und im örtlichen Wettbewerb ergeben könnten, genutzt werden. Das Jobcenter ist an diese Stellungnahmen nicht gebunden, muss aber substantiiert darlegen, warum es davon ggf. abweicht.
Die LHH ist sowohl Mitglied in der Trägerversammlung als auch im Beirat des Jobcenters und unterstützt in diesem Rahmen das Jobcenter konstruktiv bei Planung und Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Darüber hinaus ist die LHH, wie ausgeführt, einer der größten operativen Partner als Arbeitgeber bei der Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen, der 100 von ungefähr 1.400 möglichen Arbeitsverhältnissen in der Region Hannover schaffen möchte.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob absehbar sei, wie viele Hannoveraner*innen insgesamt von dem Teilhabechancengesetz, unabhängig vom Engagement der Landeshauptstadt Hannover, profitieren könnten. Ratsherr Nicholls fragte zudem, ob es denkbar wäre, dass vor dem Hintergrund einer negativen Wirtschaftsentwicklung die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, im Rahmen des § 16i SGB II, perspektivisch bei der Landeshauptstadt Hannover ausgeweitet würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass es schwierig sei Wirtschaftsunternehmen dazu zu motivieren auf diesem Weg Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Darüber hinaus sei die Personalfindung aus den unterschiedlichsten Gründen ungemein zeitaufwendig, wenn sich dann doch einmal Interessenten finden würden. Stadträtin Beckedorf führte weiter aus, dass die Verwaltung zunächst einmal versuche die 100 Stellen zu besetzen. Eine perspektivische Ausweitung sei sicherlich nicht ausgeschlossen, würde jedoch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten voraussetzen.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, wie sich die Landeshauptstadt Hannover im Städtevergleich beim Thema Langzeitarbeitslose aufgestellt sähe.

Stadträtin Beckedorf erörterte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover insgesamt beim Thema Beschäftigungsförderung bereits seit vielen Jahren, mit Hilfe der Organisationseinheit „Beschäftigungsförderung“, anhand verschiedenster Projekte und Maßnahmen, in hervorragender Manier engagieren würde.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob die städtischen Beteiligungsgesellschaften bereits Interesse an einer Personalakquise im Rahmen des § 16i SGB II zeigen würden. Ratsfrau Dr. Carl fragte weiterhin, ob es Schwierigkeiten gäbe im Besonderen Frauen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zu vermitteln.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass eine Interessensbekundung seitens der städtischen Beteiligungsgesellschaften bereits erfolgt sei und dass man sich momentan dazu in Gesprächen befände. Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover die Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung stelle, diese dem Job Center melden würden und dass das Job Center wiederum im direkten Kontakt mit den Langzeitarbeitslosen die Bewerbersituation erörtern würde. Die Landeshauptstadt Hannover habe demnach keinen Einfluss auf die Zusammensetzung.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, welche Arten von Beschäftigungen angeboten würden und ob diese für alle drei Geschlechter gleichermaßen erreichbar wären.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Langzeitarbeitslosen zurzeit im Bereich Beschäftigungsförderung eingesetzt würden und dass natürlich darauf geachtet würde, dass die Arbeiten von Frauen, Diversen und Männern ausgeführt werden könnten.


TOP 3.3.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.3.1.
zu Renovierungskosten der Skulptur Hellebardier
(Drucks. Nr. 1852/2019)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1852/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
War der Verwaltung die Tatsache, dass sie vor der Renovierung der Skulptur die New Yorker Stiftung hätte vorher fragen müssen, nicht bekannt?

Der Verwaltung war die Tatsache, dass vor einer Restaurierung der Skulptur „Hellebardier“ die Calder-Foundation anzufragen ist, bekannt.

Frage 2:
Wodurch hat die New Yorker Stiftung eigentlich Kenntnis davon erlangt, dass die Verwaltung die Skulptur, auch mit Hilfe eines Speziallacks, renovieren wollte?

Unter Beteiligung der Restauratorin des Sprengel Museums, des Restaurators der Restaurierungswerkstatt und des Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Hannover wurde fachlich erörtert, zusätzlich zum Originalfarbton eine Lackversiegelung aufbringen zu lassen. Hierbei wurde der Vorschlag des Restaurators, ein Lacksystem als Zweikomponenten- Polyurethan- Acrylat (2K-PU-Acrylat) anzuwenden, abgestimmt. Der geplante Neuanstrich ist ein gegenüber dem Anstrich von 2006 abgeändertes Lacksystem als dreischichtiges 2K-PU-Acrylat, welches sich an das von der Calder Foundation vorgeschlagene System anlehnt.
Am 19.03.2019 nahm das Sprengel Museum Kontakt mit der Calder-Foundation auf, um die Erlaubnis für den Neuanstrich einzuholen. In einem anschließenden Gespräch wies die Cal-der-Foundation darauf hin, dass sich zunächst eine von ihr benannte Restauratorin in New York mit dem in Hannover tätigen Restaurator abstimmen müsse. Das wurde umgehend veranlasst. In den folgenden Wochen und Monaten gab es etliche Versuche der Kontaktaufnahme seitens des Sprengel Museums, um die notwendige Genehmigung zur Restaurierung einzuholen.

Frage 3:
Wie gedenkt die Verwaltung die unnötig entstandenen Kosten auszugleichen, eventuell in Form eines internen Schadensausgleiches?

Die Zuständigkeit für das Einholen der Genehmigung, die unerlässlich für die Beauftragung der Restaurierung ist, liegt beim Fachbereich Kultur. Die entstandenen Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs Kultur beglichen werden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stadtverwaltung im Vorfeld vertraglich festlegen würde, wie mit einem Kunstobjekt nach der Aufstellung verfahren werden dürfte.

Stadträtin Beckedorf konstatierte, dass es wahrscheinlich keine einheitliche Regelung dazu geben würde. Stadträtin Beckedorf ergänzte, dass sie dazu im Fachbereich Kultur recherchieren würde, um eventuell eine allgemein gültige Antwort zu Protokoll nachreichen zu können.

Antwort der Verwaltung:
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind in der Vergangenheit in der Regel nicht vorgenommen worden. Im Allgemeinen gilt das Urheberrecht, das vorsieht, dass Veränderungen am Kunstwerk grundsätzlich einer Einwilligung der/des Künstler*in erfordern. Ist die/der Künstler*in verstorben, so wird mit der/dem Nachlassverwalter*in gesprochen. In Einzelfällen sind z.B. die Farben und deren Zusammensetzung oder bestimmte Materialien zur Restaurierung der Kunstwerke vorgeschrieben. In den meisten Fällen ist es ausreichend, wenn über anstehende Restaurierungsarbeiten informiert wird.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Genehmigung nun vorliegen würde.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass ihr eine Veränderung des bekannten Sachverhaltes bislang nicht bekannt gemacht worden sei. Allerdings sei sicher, dass erst eingerüstet würde, wenn die Genehmigung vorhanden sei.


TOP 3.3.2.
zur Reaktion der Verwaltung auf das geplante EU-Verbot für Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen
(Drucks. Nr. 1905/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.4.
Anfrage der FDP-Fraktion zum Bau eines Tunnels für den Südschnellweg
(Drucks. Nr. 1985/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.5.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 1986/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 3.6.1.
zur Straßenverkehrsordnung - Fahrräder
(Drucks. Nr. 1844/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.2.
zum Geschlecht "divers"
(Drucks. Nr. 1860/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 1857/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung des Vorstands im Stift zum Heiligen Geist nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1857/2019.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2184/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2184/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 2053/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Erbschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2053/2019.


TOP 6.
Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen)

TOP 6.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1372/2019)

TOP 6.2.
und Zusatzantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1373/2019)

TOP 6.3.
sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 1396/2019)

TOP 6.4.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2865/2018 N1:Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2151/2019)

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erläuterte, dass laut Einschätzung der Schulverwaltung im Schulentwicklungsplan 2017 im Bebauungsgebiet Kronsberg Süd die Errichtung einer vierzügigen Grundschule erforderlich sei. Am 21. Dezember 2017 sei dazu ein Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Bau einer vierzügigen Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle mit großer Mehrheit des Rates angenommen worden. Am 13. April 2018 sei dann die Infodrucksache Nr. 0945/2018, ohne Behandlung durch die Ratsgremien, mit dem Hinweis versandt worden, dass der beschlossene Ratsauftrag an die Verwaltung, aufgrund des fehlenden Bedarfs, abgelehnt würde. Ratsfrau Dr. Matz betonte, dass die Fraktion der CDU weiterhin am Bau einer vierzügigen Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle festhalten würde. Darüber hinaus habe die Verwaltung die Chance vertan an dem Standort eine großzügige Kombination aus Schule, Kultur- und Sportstätte zu errichten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine getrennte Abstimmung der Ursprungsdrucksache beantrage. Zudem beantrage man für den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine getrennte Abstimmung aller drei Änderungspunkte. Im Weiteren verlas Ratsherr Wolf den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN inklusive Begründung.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass anhand der Schulentwicklungsplanung deutlich gemacht worden wäre, dass für den Bereich Kronsberg Süd / Kronsberg Nord sieben Grundschulzüge benötigt würden und dass insgesamt acht Züge an drei verschiedenen Standorten entstehen sollten. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass Fehler immer einmal passieren könnten, aber danach sollten die Sinne besonders konzentriert fokussiert werden. Beigeordnete Dr. Markowis hob hervor, dass sich die Bündnis 90/Die Grünen für die neu zu errichtende, vierzügige Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle eine Mehrfachnutzung der Gebäude, eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Stadtteilzentrum sowie Synergieeffekte mit der Musikhochschule wünsche. Zudem sollte, vor dem Hintergrund „kurze Beine, kurze Wege“, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft werden, ob im Stadtteil Kirchrode eine zusätzliche Grundschule entstehen müsste.

Ratsherr Karger (AfD) verwies auf den Zusatzantrag der Fraktion der AfD, wonach auf einem entsprechend großen Gelände gebaut werden sollte, um in der Zukunft, optional Vergrößerungen vornehmen zu können.

Ratsherr Bingemer (FDP) sagte, dass im Bereich Kronsberg Süd im Jahr 2021 eine dreizügige Grundschule in Betrieb genommen werden könnte und dass zudem in der Wilhelm-Göhrs-Straße eine vierzügige Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle entstünde. Ratsherr Bingemer wies darauf hin, dass im Stadtteil Bemerode noch Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen würden. Darüber hinaus würde mit dem achtzehnten Gymnasium eine weitere große Sporthalle in Kirchrode dazukommen. Ferner sei in einem Gebäude mit einer Fläche von etwa 500 m² ausreichend Platz für Stadtteilkulturarbeit mit Gruppenräumen, Buch- und Medienverleih sowie offenem Begegnungsbereich, vorhanden. Ratsherr Bingemer erklärte, dass die Fraktion der FDP der Verwaltungsvorlage zustimmen würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) merkte an, dass der Standort Wilhelm-Göhrs-Straße, auch aufgrund der verkehrlichen Lage, überaus kontrovers diskutiert würde und dass deshalb dort zumindest mit großen Verzögerungen gerechnet werden müsste. Zudem habe die Bauverwaltung ausgeführt, dass am Standort Kronsberg Süd ausreichend Platz für eine vierzügige Grundschule und eine Zweifeld-Sporthalle vorhanden sei.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass dem Schulträger und den zuständigen Stellen immer freistünde eine kleinere Schule zu bauen, wenn der Bebauungsplan die Möglichkeit zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit zweigeschossiger Sporthalle festläge.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER alle vorliegenden Anträge, bis auf die der Fraktionen der CDU und der AfD, ablehnen würde. Ratsherr Wruck stellte klar, dass beim Bauen zukunftsorientiert und somit im Großen zu handeln sei. Das bedeute für den Bereich Kronsberg Süd, dass dort eine vierzügige Grundschule und eine Dreifeld-Sporthalle entstehen sollten. Ratsherr Wruck konstatierte, dass die freien Kapazitäten in den Sporthallen temporärer Natur wären und dass sich dieser Zustand in der kalten Jahreszeit relativieren würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte deutlich, dass dieses im kleinen Denken und Bauen völlig falsch sei. Das Schlimmste was passieren könnte, wenn man größer baue sei, dass die Klassen verkleinert werden könnten oder mehr Platz für Ruhe- und Kreativräume sowie kulturelle Begegnungsstätten vorhanden sein könnte. Ratsherr Klippert kritisierte zudem, dass die Verwaltung mit der Nichtumsetzung eines Ratsbeschlusses zu massiv in die Rechte des Rates eingegriffen habe.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass anhand der Sportentwicklungsplanung erkennbar sei, dass der Stadtteil Bemerode zukünftig ein Belegungsdelta von 25 % erreichen würde und dass mit der Entstehung von Kronsrode dringend zusätzliche Hallenkapazitäten geschaffen werden müssten.

Ratsfrau Gamoori (SPD) stellte fest, dass die Schulentwicklungsplanung in den vergangenen Jahren optimiert worden sei. Der jährliche Schulentwicklungsplan zeige unter Verwendung aktueller Zahlen auf, welche Bedarfe vorhanden wären. Daraus sei zu erlesen, dass man am Standort Kronsberg Süd mit einer Dreizügigkeit gut auskommen würde. Darüber hinaus könnte man die Schulentwicklungsplanung dahin gehend fortschreiben, dass sich die Grundschule zu einer Stadtteilschule entwickele und die Stadtteilkulturarbeit in die Bildung integrieren könnte.

Ratsherr Bingemer (FDP) wies darauf hin, dass die Planung zur Vergabe von Hallenflächen immer für den Zeitraum von nach den Sommerferien bis zum Beginn der Sommerferien des Folgejahres gelten würden. Ratsherr Bingemer bekräftigte, dass Bemerode einer derjenigen Stadtteile wäre, dem ausreichend Hallenkapazitäten zur Verfügung stünden.

Ratsherr Alter (SPD) machte deutlich, dass der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Bedarfsdeckungsgrad von 120 % an normgebundenen Sportrauminnenflächen vorweisen könnte. Ratsherr Alter empfahl, dass man vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion einen gesamtstädtischen Maßstab zum Sachverhalt anlegen sollte, da mehrere Stadtbezirke in Hannover mit einem Bedarfsdeckungsgrad zwischen 60 % und 80 % arbeiten müssten.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) bat die schulpolitische Sprecherin der Fraktion der SPD um eine Stellungnahme zu ihren Ausführungen in Bezug auf die erwähnte Stadtteilschule. Im Weiteren forderte Ratsfrau Dr. Matz die kreativen Architekten der Bauverwaltung dazu auf, dass sich diese um eine Umsetzung des im Dezember 2017 beschlossenen Antrages bemühen mögen.

Ratsherr Jeng (CDU) entgegnete zum Wortbeitrag des sportpolitischen Sprechers der Fraktion der SPD, dass dieser, mit dem Hinweis zum Bedarfsdeckungsgrad von beispielsweise 60 % im Stadtbezirk Ricklingen, auf dessen eigene sportpolitischen Leistungen der vergangenen Jahre Bezug nehmen würde.
Mit 56 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer II des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2151/2019 ab.

Mit 55 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1373/2019 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1372/2019 ab.

Getrennte Abstimmung:
Mit 32 Stimmen gegen 29 Stimmen beschloss der Rat den Punkt 1 des Antrages zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen.

Mit 32 Stimmen gegen 30 Stimmen beschloss der Rat den Punkt 2a des Antrages zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen.

Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Punkte 2b bis 2d des Antrages zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen.

Mit 38 Stimmen gegen 24 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Punkt 2e des Antrages zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen.

Mit 38 Stimmen gegen 23 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Punkt 2f des Antrages zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2865/2018 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 7.
Annahme einer Spende des Vereins Allianz für die Jugend e. V. für die Sport-Jugendfreizeit in Otterndorf vom 05.- 10.08.2019
(Drucks. Nr. 2042/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Spende des Vereins Allianz für die Jugend e.V. für die Sport-Jugendfreizeit in Otterndorf vom 5. bis 10. August 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2042/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) beschrieb die ökologische Widersinnigkeit einer Auflösung der Kleingartenkolonie Friedenau und die damit verbundene sowie zu erwartende Versiegelung der zukünftigen Gewerbe- und Wohnbebauungsfläche. Ratsherr Wolf wies zudem darauf hin, dass mit der Kündigung der Kleingartenflächen nicht nur ein weiteres Frischluftreservoir aufgegeben würde, sondern dass sich auf dem kleinen Areal unter anderen die seltene, große Bartfledermaus angesiedelt habe. Nachfolgend ging Ratsherr Wolf auf die Einwände der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen zur durch unkontrollierte Abwässer verunreinigtes Grundwasser ein und konstatierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Ansiedlung von Gewerbeflächen einer kontrollierten Regulierung der Abwässer vorziehen und somit gegen die in der Öffentlichkeit propagierten Maßnahmen zur Abschwächung des vom Menschen gemachten Klimawandels handeln würde.

Ratsherr Klapproth (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die Kleingärten vielfältige Bedeutungen für die Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover hätten. Ferner wären die Kleingärten aus städteplanerischer Sicht wichtig für eine Großstadt, denn die Eilenriede allein wäre als grüne Lunge für Hannover sicherlich überfordert. Ratsherr Klapproth stellte in Frage, dass die Aufgabe von lediglich 18 Kleingartenparzellen entscheidend für das gewerbesteuerliche Wohl einer Landeshauptstadt seien könnten. Zudem könnte es wenig sinnvoll sein, wenn in direkter Nachbarschaft zu einer reinen Wohnbebauung Gewerbeflächen entstünden. Ratsherr Klapproth wies abschließend darauf hin, dass der Stadtbezirksrat Nord die vorliegende Beschlussdrucksache einstimmig, demnach fraktionsübergreifend, abgelehnt habe.

Ratsherr Hirche (AfD) erläuterte, dass bei der Nutzung der Flächen ein Umdenken stattfinden müsste, wonach im Wesentlichen ein Bauen in die Höhe angegangen werden sollte. Ratsherr Hirche betonte, dass Hannover seit 2012 etwa 40.000 Einwohner*innen dazu bekommen habe. Die Stadt wachse weiter und die sogenannten Altparteien würden fortwährend die Natur vernichten. Trotz Greta Thunberg und der Friday For Future Bewegung würden in Europa weiter Flächen im großen Maße versiegelt und in Brasilien der Regenwald abgebrannt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die jüngst veröffentlichte Klimaanalysekarte auf die Wichtigkeit der sogenannten Kaltluftliefergebiete für das Stadtklima hingewiesen habe. Im Besonderen in den heißen Sommermonaten würde auch die Kleingartenkolonie Friedenau kühle Luft in die engbebauten Stadtgebiete abgeben. Dieses Kaltluftliefergebiet würde, mit der Kündigung der Kleingartenkolonie Friedenau und der damit verbundenen Versiegelung zur Nutzung des Areals als Gewerbefläche, verloren gehen. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass ein Ehepaar mit der Kündigung der Gartenkolonie, ihren Altersruhesitz verlieren würde. Das Ehepaar habe seit Jahren mit Meldeadresse und Telefonanschluss in der Gartenkolonie gelebt. Die Verwaltung habe bislang lediglich darüber informiert, dass das Wohnen in Gartenkolonien illegal sei und es darüber hinaus nicht einmal für notwendig befunden dem Ehepaar adäquaten Wohnraumersatz anzubieten. Fraglich sei ferner, wie sich das Vorhaben der Partner aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit der Kandidatur des Grünen Politikers für die Oberbürgermeisterwahl in Einklang zu bringen sei. Beigeordneter Machentanz bat abschließend um eine namentliche Abstimmung.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den Antrag zur Kündigung der Kleingartenflächen ablehnen würde. Denn es sei nicht vertretbar, dass 18 Kleingartenparzellen, für ein noch nicht einmal mit Interessenten unterfüttertes Gewerbebaugebiet und einem wohl „dringend“ an der Stalle benötigten Radweg, weichen müssten.

Ratsherr Kreisz (SPD) wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU in der Ratsversammlung am 16. Juni 2016 dem Kleingartenkonzept zugestimmt habe und dass im Kleingartenkonzept die Kleingartenfläche Friedenau als zukünftige Gewerbefläche aufgeführt worden wäre. Zudem sei das Wohnen auf Kleingartenparzellen ungesetzlich, sodass die Verwaltung verpflichtet sei derartigen Sachverhalten nachzugehen. Ratsherr Kreisz betonte, dass die Verwaltung den Menschen mit Wohnsitz Kleingartenkolonie Friedenau sehr wohl Wohnraum angeboten habe und dass dies aus der Akteneinsicht auch explizit hervorgegangen sei. Ratsherr Kreisz machte deutlich, dass, entgegen dem Kleingartenkonzept, Gartenflächen erhalten und sogar zusätzliche, wie beispielsweise am Kronsberg, geschaffen würden. Ratsherr Kreisz unterstrich, dass Hannover eine grüne Stadt sei und dies auch weiterhin bleiben würde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass aus dem Kleingartenkonzept hervorgehen würde, dass zusätzliche Kleingartenflächen in Hannover entstünden. Ratsherr Bindert erläuterte, dass unter anderen aus der Akteneinsicht hervorgegangen sei, dass in der Kleingartenfläche Friedenau jährlich 30 m³ Abwasser illegal entsorgt würden. Zudem sei es in einer Großstadt nicht ungewöhnlich, wenn 18 Gartenparzellen nach vielen Jahrzehnten zur Gewerbefläche umgewidmet würden.

Ratsherr Klapproth (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen würde, weil zum einen die Fläche der 18 Gartenparzellen überhaupt nicht ausreichen würden ein Gewerbegebiet an dem Standort entwickeln zu können und dass zum anderen auch noch kein Investor gefunden worden sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) hob hervor, dass man eigentlich vor Ort gewesen sein müsste, um einordnen zu können, was man mit der Abstimmung letztendlich auslösen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) erörterte, dass die Verwaltung mit niemandem vor Ort, sondern ausschließlich mit dem Bezirksverband über Regelungen und Maßnahmen beraten habe.

Ratsherr Kreisz (SPD) entgegnete, dass Ratsherr Hofmann, damals Mitglied im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, vor Ort gewesen wäre und fraktionsintern dazu berichtet habe.

namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein,
Ratsherr Alter (SPD) Ja,
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Bingemer (FDP) Ja,
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Nein,
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Ja,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)Ja,
Ratsherr Döring (FDP) Ja,
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein,
Ratsherr Engelke (FDP) Ja,
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Finck (SPD) Ja,
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Nein,
Ratsfrau Gamoori (SPD) Ja,
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Gill (SPD) Ja,
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein,
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein,
Bürgermeister Hermann (SPD) Ja,
Ratsherr Hirche (AfD) Nein,
Ratsherr Hofmann (SPD) Ja,
Ratsfrau Iri (SPD) Ja,
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein,
Ratsherr Jeng (CDU) Nein,
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein,
Ratsherr Karger (AfD) Nein,
Beigeordnete Kastning (SPD) Ja,
Beigeordneter Kelich (SPD) Ja,
Ratsfrau Keller (SPD) Ja,
Ratsherr Klapproth (CDU) Nein,
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Ja,
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) Nein,
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Kreisz (SPD) Ja,
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) Nein,
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Markurth (SPD) Ja,
Ratsherr Marski (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Nein,
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Ja,
Ratsherr Nicholls (SPD) Ja,
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Oppelt (CDU) Nein,
Ratsfrau Pluskota (SPD) Ja,
Ratsherr Pohl (CDU) Nein,
Ratsherr Prieß (AfD) Nein,
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Ja,
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein,
Beigeordneter Seidel (CDU) Nein,
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein,
Ratsherr Semper (CDU Nein,
Ratsherr Spiegelhauer) (SPD) Ja,
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein,
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Nein,
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsfrau Zaman (SPD) Ja,
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Nein,
Mit 33 Stimmen gegen 30 Stimmen beschloss der Rat die Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 9.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0779/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0779/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1839/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1839/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 9.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1866/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1866/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 9.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833, Böhmerstraße 8
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2064/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833, Böhmerstraße 8, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2064/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP

TOP 10.1.1.
zum Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 0510/2019:
(Drucks. Nr. 1816/2019)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 0510/2019, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1816/2019.


TOP 10.1.2.
zum Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 2688/2018 N1 sowie zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dieser Drucksache (1620/2019).
(Drucks. Nr. 1817/2019)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss – zur Drucksache 2688/2018 N1 sowie zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dieser Drucksache (1620/2019), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1817/2019.


TOP 10.1.3.
zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss- zur Drucksache Nr. 1091/2018: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße und ggfs. Neufassu
(Drucks. Nr. 2021/2019)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss- zur Drucksache Nr. 1091/2018: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße und gegebenenfalls Neufassu, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2021/2019.

TOP 10.1.4.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019
(Drucks. Nr. 2258/2019)

Ratsherr Emmelmann (CDU) erläuterte, dass der vorliegende Antrag darauf abziele, dass der Rat der Stadt bei derart relevanten Themen, wie dem Stadtarchiv, mitsprechen möchte. Der Rat und seine Gremien seien in der Vergangenheit an den Modalitäten der Ausschreibung beispielsweise zu Flüchtlingsunterkünften, der thermischen Verbrennungsanlage oder diversen Förderwettbewerben beteiligt gewesen. Anstatt eine fertige Mietdrucksache mit allen Fakten nur abstimmen zu können, bitte man darum, in einen Diskurs dazu gehen zu dürfen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD, vor dem Hintergrund der Erläuterungen aus der CDU-Fraktion, der Dringlichkeit zustimmen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass diese Verfahrensweise zukünftig nicht ständig angewandt werden möge und dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in jedem Fall stattfände. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Drucksache zustimme.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Antrag zustimmen würde.
Einstimmig beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung – Heranziehungsbeschluss, zur Anmietung eines Archiv-Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2258/2019.

TOP 10.2.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 10.2.1.
zum sofortigen Stop des Kunstrasenausbaus
(Drucks. Nr. 1847/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Stadtgrün!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 10.2.2.
zu EU Flügen
(Drucks. Nr. 1848/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Stadtgrün!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 10.2.3.
zur Stadtpolizei
(Drucks. Nr. 1858/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift:



H e r m a n n T e g t m e y e r – D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter