Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.08.2019)
Protokoll (erschienen am 08.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 18.11.2019

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 28. August 2019,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal), Elmstr. 15, 30657 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.51 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Lukac 18.45 - 22.10 Uhr (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Verwaltung:
Frau Büchle, OE 19.2
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
(Frau Raab)
Frau Göttler, OE 18.62.01 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Ordnungsdienst im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2006/2019)

4.1.2. Turn- und Sporthallen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2019)

4.1.3. Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-2009/2019)

4.2. der SPD-Fraktion

4.2.1. GS Tegelweg: Gebäude und Sportflächen
(Drucks. Nr. 15-2032/2019)

4.2.2. Baulicher Zustand der Sporthalle der IGS Bothfeld am Hintzehof
(Drucks. Nr. 15-2033/2019)

4.2.3. Asphaltierung des Radwegs Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-2034/2019)

4.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.3.1. Verfahrensstand Verlängerte Weidenallee
(Drucks. Nr. 15-2012/2019)

4.3.2. Nachfrage zur Einrichtung von Krippengruppen in der Kinderbetreuungseinrichtung Sahlkamp 143
(Drucks. Nr. 15-2013/2019)

4.3.3. Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung und Entwicklung der Hortplätze im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2014/2019)

4.3.4. Investitions- und Mietkosten für mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2015/2019)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. IGS Bothfeld, Einrichtung Sek II, Modulanlage für zwölf Allgemeine Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 2020/2019 mit 3 Anlagen)

5.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering
Auslagebeschluss
(Drucks. Nr. 1934/2019 mit 4 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019)

6.1.1.1. Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019 N1)

6.1.1.2. Änderungsantrag zu DS 15-1722/2019 N1, Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2271/2019)

6.1.2. Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1736/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Notunterkunft Alter Flughafen
(Drucks. Nr. 15-2007/2019)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-2035/2019)

6.4.2. Umbenennung der General-Wever-Straße und weitere öffentliche Beteiligung
(Drucks. Nr. 15-2017/2019)


6.3.1.1. Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-2035/2019 N1)

6.3.2. Lärmschutz in der Knabenumkleide der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-2037/2019)

6.3.2.1. Lärmschutz in den Umkleideräumen der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-2037/2019 N1)

6.3.3. Prüfung der Klimarelevanz aller Maßnahmen für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2038/2019)

6.3.4. Erweiterung der Kindertagesstätte Robinienweg
(Drucks. Nr. 15-2039/2019)

6.3.5. Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
(Drucks. Nr. 15-2040/2019)

6.3.6. Aufstellen von Fahrradbügeln vor dem Einkaufszentrum Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-2041/2019)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Verkehrssicherheit an der Ausfahrt Heidkampsee
(Drucks. Nr. 15-2016/2019)

6.5. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

6.5.1. Verdreckte Altglascontainer
(Drucks. Nr. 15-2029/2019)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Förderverein der Kita Einsteinstraße, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Bauwagens / Zirkuswagens
(Drucks. Nr. 15-2259/2019)

7.2. Bühnensturm, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Theaterstück "Grenzenlos statt abgehängt"
(Drucks. Nr. 15-2260/2019)

7.3. IGS Vahrenheide/Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Schulfest 2019
(Drucks. Nr. 15-2262/2019)

7.4. ERC e.V. Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung des Bodenbelags der Rollkunstlaufbahn
(Drucks. Nr. 15-2263/2019)

7.5. KGV Flora, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Küchensanierung im Vereinsheim
(Drucks. Nr. 15-2264/2019)

7.6. Ersatzbefüllung für Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-2265/2019)

8. Genehmigung von Protokollen

8.1. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung (öffentlicher Teil) am 27.03.2019

8.2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung (öffentlicher Teil) am 22.05.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung (nichtöffentlicher Teil) am 27.03.2019

10.2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung (nichtöffentlicher Teil) am 22.05.2019


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Sodann gratulierte er Bezirksratsfrau Armagan, Bezirksratsherrn Steiner und Bezirksratsherrn Ahmetovic nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurde festgelegt, dass TOP 6.4.2. direkt nach TOP 6.3.1. behandelt wird.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 4. - 6.ff beteiligen können.

Einstimmig



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Beiträge


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Krebs trug die noch fehlende Antwort der Bundeswehrverwaltung zu TOP 5.3.2. aus der Sitzung am 26.06.19 vor:

„Die Stadtverwaltung hatte das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) um Informationen zum Sachverhalt PFC auf dem Standort „Alter Flughafen 2“ in Hannover gebeten.
Folgende Auskünfte haben wir daraufhin am 9. Juli 2019 seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw GS II 6, Boden-/ Gewässerschutz, Kontaminationen) erhalten:

„Im Jahr 2012 kam es zu einem Brandereignis im Bereich des BwDLZ Hannover. Ursache dieses Brandereignisses war ein externer Brandanschlag auf Bw-Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz abgestellt waren.
Im Rahmen der Löscharbeiten wurde ein Löschschaummittel eingesetzt. Demzufolge ist für die Brandfläche mit Löschschaumeinsatz ein Verdacht auf eine PFC-Verunreinigung formuliert worden. Der Verdacht besteht bereits, sobald man nicht absolut ausschließen kann, dass ein Schaummitteleinsatz eine PFC-Kontamination ausgelöst haben könnte.
Nach dem Brandereignis wurden Bodenuntersuchungen mit einem entsprechenden Schadstoffspektrum durchgeführt. Die Proben wurden dabei auch auf PFC untersucht. (Probenahmedatum: 12. Juni 2012)
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Parameter PFC keinerlei Auffälligkeiten zeigte und somit der Verdacht auf eine Kontamination mit PFC nicht bestätigt wurde.“

Die der Stadtverwaltung auf Nachfrage am 11. Juli 2019 zur Verfügung gestellten Untersuchungsergebnisse wurden an die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover mit der Bitte um fachliche Einschätzung übermittelt. Am 19. Juli 2019 schrieb die Region dazu wie folgt:

„Für den Standort ergab sich aufgrund eines Brandschadens in 2012 der Verdacht einer PFC-Kontamination. Bei der direkt im selben Jahr durchgeführten Untersuchung zeigt die Analyse der Bodenmischprobe keinen Befund für den Summenparameter PFC, bzw. die Ergebnisse der Einzelparameter liegen alle unterhalb der Bestimmungsgrenze.
Wir teilen die Einschätzung der Bundeswehr. Der Verdacht einer PFC-Kontamination wurde nicht bestätigt, weiterer Handlungsbedarf ist diesbezüglich nicht erforderlich.“


TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Abgesetzt


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Ordnungsdienst im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2006/2019)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Die CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide begrüßt die bisherigen Anstrengungen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Jahr 2019 endlich einen Ordnungsdienst für das gesamte Stadtgebiet einzurichten. Besondere Anerkennung findet die Arbeit der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen gilt es die ausreichende personelle und materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe angemessen erfüllen können.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.01.2018 äußerte Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe die vorgesehenen Anstrengungen bedeuten „eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo“ und dass das Personal „nicht nach einem mathematischen Schlüssel auf die Stadtteile verteilt“, sondern ein „bedarfs- und lagegerechte(r) Einsatz mit Schwerpunktbildung“ erfolgen soll. Insgesamt ging Herr von der Ohe davon aus, dass die „vorgesehenen Personalausstattung einen kraftvollen Antritt für das Ordnungskonzept“ darstelle, man aber auch „die Kosten im Auge behalten“ müsse.

Mit der Beantwortung (DS 15-1718/2019 F1) auf die Anfrage „Ordnungsdienst im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide“ wurde dieser „kraftvolle Antritt“ transparent gemacht. Mit Stichtag 26.06.2019 (Tag der letzten Sitzung des SBR) war der städtische Ordnungsdienst an 16 von 177 Tagen im Jahr 2019 im Stadtbezirk präsent. Relevant ist hier die Größe unseres Stadtbezirkes (ca. 30 km2) und dass auch kurze Präsenzzeiten mitgezählt wurde. Ferner beschränkte sich die Präsenz des Ordnungsdienstes schwerpunktmäßig auf die Stadtbahnstation Papenwinkel.

Wünschenswert ist natürlich, dass allein die Präsenz (an 16 Tagen) dahingehend präventiv wirkt, dass keine Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Es stellt sich aber die Frage, welche konkreten Maßnahmen verhängt wurden und falls keine konkreten Maßnahmen verhängt wurden, ob dies daran liegt, dass die Ordnungswidrigkeiten schlicht mangels Präsenz nicht festgestellt wurden.

Das Ordnungskonzept der LHH muss vor allem die geltenden Gesetze beachten. Dies umfasst eine Dokumentationspflicht von Maßnahmen, damit die Betroffenen sich ggf. im Nachgang (außer-)gerichtlich gegen diese Maßnahmen richten können. Dem Nds. SOG bzw. NPOG kommt hier große Bedeutung zu. Nach §99 NPOG haben die Verwaltungsbehörden sicherzustellen, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden können. Gefahrenabwehr ist eine gemeinsame Aufgabe von Stadt (Ordnungsdienst) und Land (PD Hannover), welche mangels Personal nicht auf die Polizei abgeschoben werden darf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Hält die Landeshauptstadt Hannover an Ihrer Bewertung „kraftvoller Ansatz im Ordnungskonzept“ vor dem Hintergrund von 16 von 177 Tagen (keine Bewertung der Dauer und Qualität der Präsenz) vor Ort im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide fest?
0. Neben der wöchentlichen gemeinsamen Streife mit der PD Hannover wurde schwerpunktmäßig die Stadtbahnstation Papenwinkel mit Präsens bedacht.
Ist diese offensichtliche Vernachlässigung des übrigen Stadtbezirkes ein Ausdruck des „bedarfs- und lagegerechte(n) Einsatz(es) mit Schwerpunktbildung“?
0. An wie vielen Tagen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde im ersten Halbjahr 2019 zwischen 22:00 und 06:00 Uhr im Stadtbezirk aktiv?
Falls keine entsprechenden Präsenz vorliegt,
wie bewertet die LHH ihre Aufgabenwahrnehmung nach §99 Nds. SOG /NPOG?
Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
1) Bis Ende Juni war der Ordnungsdienst ohne besonderen Anlass (routinemäßig) 16x im Stadtbezirk unterwegs. Zusätzlich war er vom 05.12.18 bis zum 12.02.19 täglich morgens und nachmittags am Papenwinkel (also 108-mal vor Ort).
Vom 13.02.19 – 24.06.19 war der Ordnungsdienst mindestens 3x pro Woche im Bereich Papenwinkel unterwegs. (60-mal vor Ort)
Dazu finden grundsätzlich einmal pro Woche zusammen mit der Polizei gemeinsame Streifen im Stadtbezirk statt. (vom 05.12.18 – 24.06.19 also 31-mal vor Ort)
Seit dem 25.06.19 kontrollierte der Ordnungsdienst wieder täglich am Papenwinkel zwischen 20.00 Uhr – 21.30 Uhr. Seit neuestem aufgrund eines Hinweises vom Stadtbezirksbürgermeister täglich jeweils zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr.
Seit dem 26.06.19 fanden ohne Anlass 10 weitere routinemäßigen Streifengänge statt.

Zusätzlich wurden seit Beginn der wärmeren Jahreszeit viele Spielplätze nach 20.00 Uhr im Stadtbezirk kontrolliert, u. a. Bothfelder Anger, „neuer“ Spielplatz im Sahlkamp, Spielplatz am Kugelfangtritt und der Bolzplatz beim OSV Bothfeld.
Insgesamt war der Ordnungsdienst also weitaus mehr als 200-mal im Stadtbezirk tätig. Die Verwaltung hält deshalb an ihrer oben zitierten Bewertung fest.

2) Der Bereich des Papenwinkels und des Vahrenheider Marktes stellt momentan sicherlich einen Schwerpunkt dar. Der übrige Stadtbezirk wird anlassbezogen aufgrund entsprechender Hinweise von Bürger*innen (u. a. Spielplätze) und zusätzlich durch routinemäßige Streifen regelmäßig kontrolliert.

3) Der städtische Ordnungsdienst ist freitags und samstags bis 24.00 h im Dienst, hat seine Schwerpunkte zu diesen Zeiten aber in der Innenstadt und in Linden. Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerhalb der Dienstzeiten kann die Polizei um Hilfe gebeten werden (§ 1 Abs. 2 NPOG). Dieses Vorgehen wurde mit der Polizeidirektion Hannover im Rahmen der Erstellung des Ordnungskonzeptes abgestimmt.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob es die Fachverwaltung/der Ordnungsdienst für angemessen halte, wenn der Ordnungsdienst seit dem 26. Juni 2019 bis heute nur 10 mal routinemäßig vor Ort im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide gewesen sei.

Protokollantwort:
bereits in der damaligen Antwort zu Frage 1 war die hier nochmals beigefügte Aufstellung enthalten aus der die absolute Zahl der Tätigkeiten des OD im Stadtbezirk ersichtlich wird:
1) Bis Ende Juni war der Ordnungsdienst ohne besonderen Anlass (routinemäßig) 16x im Stadtbezirk unterwegs. Zusätzlich war er vom 05.12.18 bis zum 12.02.19 täglich morgens und nachmittags am Papenwinkel (also 108-mal vor Ort).
Vom 13.02.19 – 24.06.19 war der Ordnungsdienst mindestens 3x pro Woche im Bereich Papenwinkel unterwegs. (60-mal vor Ort)
Dazu finden grundsätzlich einmal pro Woche zusammen mit der Polizei gemeinsame Streifen im Stadtbezirk statt. (vom 05.12.18 – 24.06.19 also 31-mal vor Ort)
Seit dem 25.06.19 kontrollierte der Ordnungsdienst wieder täglich am Papenwinkel zwischen 20.00 Uhr – 21.30 Uhr. Seit neuestem aufgrund eines Hinweises vom Stadtbezirksbürgermeister täglich jeweils zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr.
Seit dem 26.06.19 fanden ohne Anlass 10 weitere routinemäßigen Streifengänge statt.
Zusätzlich wurden seit Beginn der wärmeren Jahreszeit viele Spielplätze nach 20.00 Uhr im Stadtbezirk kontrolliert, u. a. Bothfelder Anger, „neuer“ Spielplatz im Sahlkamp, Spielplatz am Kugelfangtritt und der Bolzplatz beim OSV Bothfeld.
Insgesamt war der Ordnungsdienst also weitaus mehr als 200-mal im Stadtbezirk tätig. Die Verwaltung hält deshalb an ihrer oben zitierten Bewertung fest.

Bereits in den beiden Terminen zur Vorstellung des Ordnungskonzeptes im Stadtbezirksrat hat die Verwaltung immer wieder betont, dass es eine bedarfsgerechte Steuerung der Tätigkeiten des Ordnungsdienstes in den Stadtbezirken geben wird, und keine Einsatzverteilung nach arithmetischen Maßstäben.
Jenseits der Begrifflichkeiten von routinemäßigen oder anlassbezogenen Einsätzen des OD zeigt die absolute Zahl von mehr als 200 Einsätzen im Stadtbezirk, dass ein dort artikulierter Bedarf von der Verwaltung erkannt und darauf reagiert wurde. Eine Vielzahl der Einsätze die unter der Begrifflichkeit anlassbezogen subsummiert werden (exemplarisch sei auf den Einsatz „Am Papenwinkel“ verwiesen), entfalten nach unserer Einschätzung auch einen präventiven Charakter.


TOP 4.1.2.
Turn- und Sporthallen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2019)

Bezirksratsherr Mader trug die Anfrage vor.

Der Bezirk Bothfeld-Vahrenheide bekommt diverse Neubaugebiete. Nach Auskunft der Verwaltung gibt es im Bereich Turn- und Sporthallen aktuell eine Überversorgung von ca. 120%.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Wie viele Turn- und Sporthallen gibt es Stadtbezirk? Bitte einzeln auflisten.
  2. Wie viele Turn- und Sporthallen haben eine unmittelbare Anbindung an Schulen und wie viele an Sportvereine?
  3. In welchen Jahren wurden diese fertiggestellt und haben zwischenzeitlich Sanierungen und/oder Modernisierungen stattgefunden? Bitte einzeln auflisten.


Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Städtische Schulsporthallen

OSB Sporthalle Sahlkamp 1.215 m2
GS Fridtjof-Nansen-Schule I 405 m2
GS Fridtjof-Nansen-Schule II 288 m2
GS Gartenheimstraße I 392 m2
GS Gartenheimstraße II 216 m2
GS Grimsehlweg 288 m2
GS Hägewiesen 288 m2
GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule 150 m2
GS Tegelweg 288 m2
GY Herschelschule I 594 m2
GY Herschelschule II 216 m2
IGS Vahrenheide-Sahlkamp I 378 m2
IGS Vahrenheide-Sahlkamp II 216 m2
IGS Bothfeld 1.215 m2
FÖS Albrecht-Dürer-Schule 378 m2
Sonstige Sporthallen (Vereinssport, sonstige Träger*innen)

Freie Evangelischen Schule (Fesh) 900 m²
Förderverein Sporthalle Prinz-Albrecht-Ring 900 m²
Tennis- und Sportverein Schwarz-Weiß Hannover 750 m²
Freie Waldorfschule Hannover-Bothfeld 375 m²
2. s. Frage 1

3.
Städtische Schulsporthallen
Baujahr
Denkmal-schutz
durchgeführte Maßnahmen
GS Fridtjof-Nansen-Schule I
1960
X
Teilsanierung der Halle im Rahmen des Sanierungsprogramms 2008ff ohne Umkleide- und Nassbereiche
GS Fridtjof-Nansen-Schule II
1960
X
Teilsanierung der Halle im Rahmen des Sanierungsprogramms 2008ff ohne Umkleide- und Nassbereiche
FöS Albrecht-Dürer-Schule
1913
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
Derzeit in Planung ist die Erneuerung des Sporthallenbodens.
GS Grimsehlweg
1953
Sanierung der Umkleide/ Duschbereiche;
IGS Vahrenheide-Sahlkamp I
1968
Derzeit in Planung ist die Sanierung der abgehängten Decken, sowie des Dachs.
IGS Vahrenheide-Sahlkamp II (Gymnastikhalle)
1968
Derzeit in Planung ist die Sanierung der abgehängten Decken, sowie des Dachs.
GS Hägewiesen
1965
Geräteraumtore für die Sporthalle in 2013.
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
GY Herschelschule I
1966
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
GY Herschelschule II
1966
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
GS Gartenheimstraße I
1967
Teilsanierung im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms.
GS Gartenheimstraße II
1967
Teilsanierung im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms.
GS Tegelweg
1970
Sanierung der Duschen in 2011.
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
IGS Bothfeld
1979
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
1952
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden einzelne Maßnahmen durchgeführt.
OSB Sporthalle Sahlkamp
1972
Derzeit in Planung ist die Dachsanierung.

Zu den nicht städtischen Sporthallen liegen der Verwaltung keine Informationen vor.


TOP 4.1.3.
Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-2009/2019)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

In der mehrheitlich angenommenen DS 15-1750/2019 wird die Prüfung von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten für den Bau einer Sporthalle gefordert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Muss hierzu ein bereits aufgestellter Bebauungsplan geändert werden und welche Zeitverschiebung bis zur Vorlage in den Gremien würde sich ergeben, wann könnte dann frühester Baubeginn sein?
  2. Gibt es Verträge der LHH mit Vertragspartnern, bei denen durch eine Änderung des Bebauungsplans eine Projektgefährdung eintreten könnte, bzw. Rechtsstreitigkeiten auslösen würden, bzw. gibt es Zielvereinbarungen, die eingehalten werden müssen und einem Sporthallenbau entgegenstehen?
  3. Wieviel Wohnungen/ Häuser würden bei einer Bebauung mit einer Sporthalle (einschl. Parkplätzen) entgegen der jetzigen Planung ungefähr entfallen?


Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
In seiner Sitzung am 26.06.2019 hat der Stadtbezirksrat 3 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, im zukünftigen Baugebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne den Bau einer Sporthalle planerisch vorzusehen und den Bezirksrat zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten bestehen. Da die Entscheidung der zuständigen Fachverwaltung zu diesem Beschluss noch aussteht, darf und soll mit der nachfolgenden Antwort dieser Entscheidung hier allerdings nicht vorgegriffen werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Für das zukünftige Baugebiet auf dem Gelände der ehemaligen Bundeswehrkaserne befindet sich zurzeit der Bebauungsplan Nr. 1673 – Freiherr-von-Fritsch-Kaserne – im Verfahren. Nachdem bereits im Jahr 2010 der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan gefasst wurde, ruhte das Verfahren aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Insolvenz des damaligen Projektentwicklers und Projektträgers, der IGP Projekt GmbH & Co. Berlin 2.
Inzwischen hat die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nach langwierigen Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)m - an die das Objekt aufgrund der Insolvenz der IGP zurückgefallen war - das Projekt übernommen und führt es unter leicht veränderter Ausrichtung nunmehr weiter. Die NLG hat in der Sitzung des Stadtbezirksrates 3 Bothfeld-Vahrenheide am 28.02.2018 über den aktuellen Planungsstand, der Grundlage des zukünftigen Bebauungsplanes ist, informiert. Erste Fachgutachten, die für den Bebauungsplan erforderlich sind, liegen inzwischen vor, weitere sind in Arbeit. Die konzeptionelle Planung der NLG wurde kürzlich durch eine sog. Funktionsplanung auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines Bebauungsplanes überprüft und wird jetzt in die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes gewissermaßen „übersetzt“. Wie sich aus dem Vorgenannten ergibt, ist der Bebauungsplan noch in der Bearbeitungsphase; sodass jetzt bei einer etwaigen Veränderung der geplanten Nutzung in einem Teilbereich des Gebietes kein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan durchgeführt werden müsste. Dementsprechend lässt sich ein zeitlicher Mehraufwand momentan nicht exakt beziffern. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass einzelne Bearbeitungsschritte wiederholt werden müssten, was einen Zeitmehrbedarf bedeutet.

Zu Frage 2:

Vertragliche Bindungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Projektträger existieren z. Z. noch nicht. Gleichwohl ist im weiteren Verfahren der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der LHH und der NLG geplant, der u. a. auch die Kostenübernahme durch den Projektträger für die durch seine Planung erforderlich werdende Infrastruktur regeln soll. Hierbei ist jedoch gemäß § 11 Abs. 2 BauGB stets die Frage der Angemessenheit zu berücksichtigen. Da die Errichtung einer Sporthalle oder auch die Bereitstellung eines Grundstückes für deren Errichtung nicht zu diesen Aufwendungen gerechnet werden kann, müssen Grundstücksankauf und Bau der Sporthalle durch die Stadt finanziell gesichert sein, bevor eine entsprechende Fläche in den Bebauungsplan aufgenommen wird, weil die Stadt durch die Ausweisung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan gegenüber dem Grundstückseigentümer eine Verpflichtung zum Ankauf eingeht.

Zu Frage 3:

Wieviele Wohnungen bzw. Einzelhäuser durch die Inanspruchnahme von Baufläche durch eine Sporthalle entfallen würden, lässt sich nur schwer bestimmen. Es ist davon abhängig, wie groß die Sporthalle sein soll (Ein- oder Mehrfeldhalle) und ob sie Zuschauerplätze bieten soll oder nicht. Letzten Endes hängt es auch davon ab, ob an ihrer Stelle Geschosswohnungsbau oder Einfamilienhäuser geplant waren. Bei einer kleinen Einfeldhalle ohne Zuschauerplätze müsste mit ca. 8 Einfamilienhäusern oder ca. 30 Wohnungen (bei mittlerer Wohnungsgröße und dreigeschossiger Bebauung) gerechnet werden.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, ob es sein könne, dass diese Antwort sich schon ganz anders anhören würde, als die von Herrn Holland in der vergangenen Sitzung gemachte Aussage hinsichtlich einer möglichen Verzögerung.
Außerdem würde sie gerne wissen, ob es Stimme, dass es Nachfragen von potentiellen Käufern für die Sporthalle am Sahlkamp gebe.

Herr Holland meinte, dass ihm zum Ankauf der Sporthalle Sahlkamp nichts bekannt sei. Hinsichtlich der Fortführung des B-Planverfahrens müsste im Falle einer Entscheidung für den Neubau einer Sporthalle auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne die Klärung der Finanzierung für dieses Vorhaben abgewartet werden. Daraus ergebe sich aus seiner Sicht schon ein gewisser Zeitmehrbedarf, der aber nicht genau beziffert werden könne.

Protokollantwort:
Ein Sportverein ist Anfang des Jahres an die Verwaltung herangetreten mit dem Wunsch, die Halle zu übernehmen. Dieses wurde von der Verwaltung abgelehnt. Weitere Interessenten sind der Verwaltung nicht bekannt.

Bezirksratsherr Hedrich wollte im Hinblick auf den in der Antwort zu Frage 3 suggerierten Wegfall von Wohnbebauung wissen, ob es nicht so sei, dass eine Sporthalle auch an Stellen gebaut werden könne, die sich nicht zur Wohnbebauung eigneten.

Herr Holland antwortete, dass das städtebauliche Konzept des Projektträgers hinsichtlich einer Wohnbebauung schon an die Grenze gehe und beispielsweise auch Baukörper zur Abschirmung des Verkehrslärms von der Autobahn vorgesehen seien. Insofern gebe es keine ungenutzten potentiellen Bauflächen.

Bezirksratsherr Bredow fragte, ob es trotz des hohen, bereits vom Projektträger getätigten Aufwands, noch keine vertragliche Bindung gebe.

Herr Holland antwortete, dass die Verwaltung dem Erlass eines B-Plans durch den Rat gem. Baugesetzbuch (BauGB) nicht durch vertragliche Bindungen vorgreifen darf. Es dürfe demnach keine Vereinbarung mit einem Investor getroffen werden, bevor der B-Plan beschlossen wird.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass eine Finanzierung ja im Haushaltsplan abgebildet werden müsse und wollte wissen, ob das dann erst im Haushalt 2021/22 geschehen könne.

Herr Krebs antwortete, dass der Rat hierzu theoretisch auch einen Nachtragshaushalt beschließen könne.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, ob eine Sporthalle hinsichtlich des auf sie einwirkenden Lärms beispielsweise einer Autobahn anders anzusehen sei, als eine Wohnbebauung.

Herr Holland meinte, dass eine Sporthalle als lärmunempfindlich anzusehen sei.


TOP 4.2.
der SPD-Fraktion

TOP 4.2.1.
GS Tegelweg: Gebäude und Sportflächen
(Drucks. Nr. 15-2032/2019)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Die GS Tegelweg ist in den letzten Jahren erheblich umgebaut und ausgebaut worden. Anlass waren wachsende Schüler*innenschaft, Berücksichtigung der Inklusion und Einführung der offenen Ganztagsschule:
So wurden eine Mensa errichtet, Barrieren durch den Einbau von Rampen beseitigt und ergänzende Module für Unterrichtszwecke aufgestellt.

Trotz erheblicher Fortschritte gibt es einige Mängel:
- Für die Neubauten mussten die Sport- und Spielflächen reduziert werden.
- Allgemeine Unterrichtsräume dienen auch dem nachmittäglichen Angebot.
- U.a. für den offenen Ganztagsbetrieb fehlen eigene Lagerräume.
- Die Zahl der Toilettenkabinen für die Kolleginnen ist zu gering.
- Von den alten Toilettenräumen geht (besonders nach Regenfällen) eine erhebliche Geruchsbelästigung aus. Die Ursache wurde bisher nicht geklärt und auch keine Abhilfe getroffen.

Die Schule wünscht sich zukünftig eine frühzeitige und kontinuierliche Information durch die Verwaltung, sowie eine echte verlässliche Beteiligung an den weiteren anstehenden Umbaumaßnahmen des Verwaltungsbereichs der GS und der ehemaligen Hausmeisterwohnung. Dabei geht es auch um Planungssicherheit für das Kollegium.
Die GS soll unter Mitwirkung der Betroffenen alltags- und schulgerecht gestaltet und ausgestattet werden.

Mit der Erstellung des neuen Wohngebietes auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr von Fritsch Kaserne werden viele Familien in den Schulbezirk der Grundschule ziehen. Mit einem weiteren Anwachsen der Schülerschaft ist deshalb zu rechnen. Sicherlich wird damit auch der Bedarf u.a. an Unterrichtsräumen wachsen.


Die SPD-Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:
1. Wann wird die Ursache für die von den Toilettenräumen ausgehende erhebliche Geruchsbelästigung beseitigt?
2. Wann werden die zur Lärmminderung in der Mensa vorgesehenen Deckensegel eingebaut?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für
a. die Erweiterung des Schulgeländes bzw. der Sport- und Spielmöglichkeiten,
b. die Befriedigung des Raumbedarfs?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1)
In den Schüler-WC´s erfolgte in den Sommerferien eine Grundreinigung der gefliesten Flächen sowie eine Spezialbeschichtung der Wand- und Deckenflächen.

Zu 2)
Für eine zusätzliche raumakustische Verbesserung in der Mensa wurde ein Stufenkonzept entwickelt. Zunächst wurden in der 01. KW. 2019 an den Stirnseiten des Speisesaals Akustikpaneele eingebaut, die die Schallabsorption erhöhen und somit die Raumakustik verbessern. In einem zweiten Schritt können zusätzlich Akustikplatten im niedrigen Deckenbereich der Essensausgabe zur weiteren Schallminimierung eingebaut werden.
Da bisher seitens des Nutzers keine Rückmeldung bezüglich eines weitergehenden Verbesserungsbedarfs vorliegt, wurde zunächst auf die Installation der Deckensegel verzichtet. Eine Nachrüstung kann jederzeit kurzfristig erfolgen.

Zu 3a)
Grundsätzlich würde eine Verlagerung der Zaunanlage an die tatsächliche Grundstücksgrenze zum Wilmersdorferweg das nutzbare Schulgrundstück vergrößern. Eine solche Maßnahme kann im Zuge der geplanten Erweiterung geprüft werden. Zurzeit stehen für eine solche Einzelmaßnahme keine finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung

Zu 3.b)
Die Verwaltung prüft derzeit die Erweiterung der Schule von 3 auf 4,5 Züge. Der Vorentwurf wird in Kürze abschließend verwaltungsintern und mit den Nutzern abgestimmt.

Bezirksratsfrau Barth fragte, ob die GS Tegelweg im derzeit laufenden Toilettensanierungsprogramm berücksichtigt werde.

Frau Büchle antwortete, dass die GS Tegelweg nicht Teil des Programms sei.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass in diesem Fall ja nun eine Spezialbeschichtung aufgetragen worden sei und wollte wissen, ob die anderen Schulen jetzt warten müssten, bis sie in das Sanierungsprogramm aufgenommen würden.

Frau Büchle antwortete, dass diese Beschichtung als Zwischenlösung auch in anderen Schulen angewandt worden sei und auch weiterhin zur Anwendung komme. Die Beschichtung wirke immer ca. 2 Jahre.

Protokollhinweis:
Die im WC Bereich verwendete Wandfarbe verbessert aufgrund der katalytischen Fähigkeiten von Titandioxid die Geruchskulisse. Diese Methode kommt seitens der Stadtverwaltung mehrfach zum Einsatz.


TOP 4.2.2.
Baulicher Zustand der Sporthalle der IGS Bothfeld am Hintzehof
(Drucks. Nr. 15-2033/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Im Rahmen der Planung der Sanierung bzw. des Neubaus des Schulgebäudes der IGS Bothfeld bestehen aktuell Überlegungen, die Sporthalle Hintzehof abzureißen und nach Abschluss der Bauarbeiten am Schulgebäude eine neue Halle zu errichten.
Die vorhandene Halle wird tagsüber von der IGS Bothfeld, danach vom TUS Bothfeld intensiv genutzt. Beide Nutzer befürchten, dass bei o.g. Vorgehen über die lange Bauphase hinweg keine adäquaten Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen. Die bestehende Sporthalle ist die einzige normgebundene Dreifeldhalle im Stadtbezirk, damit wird diese Halle regelmäßig zum Beispiel für Handballturniere genutzt.
Derzeit sind keine augenfälligen Baumängel erkennbar.


Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Bestehen Planungen seitens der Verwaltung, die Sporthalle im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme abzureißen und was sind die Gründe?
2. Hat eine genauere Prüfung der Bausubstanz der Sporthalle stattgefunden und welche Mängel wurden hierbei erkannt?
3. Ist aus Sicht der Verwaltung die Größe der Sporthalle Hintzehof ausreichend, um den schulischen Hallenbedarf abzudecken?
Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1) Im Rahmen der Flächenprüfung und Machbarkeitsuntersuchung des Schulstandortes der IGS Bothfeld werden unterschiedliche städtebauliche und organisatorische Optionen geprüft. Eine Variante betrachtet auch einen möglichen Abriss und Neubau der Sporthalle an anderer Stelle.

Zu 2)
Ein abschließendes Ergebnis der Überprüfung der Bausubstanz liegt noch nicht vor. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sowohl im Bereich der technischen Gebäudeinstallationen als auch im Hochbau erforderlich werden. Es gilt zu prüfen, in wie weit eine Sanierung gegenüber einem Abriss und Neubau noch wirtschaftlich darzustellen ist.

Zu 3) Die Planungen für die Sanierung mit Erweiterung oder für einen Neubau der IGS Bothfeld erfolgen für eine Schulgröße mit 5 Zügen im Sekundarbereich I und 4 Zügen im Sekundarbereich II. Hierfür werden entsprechend des Standardraumprogramms 4 Hallenflächen mit je 405 m² benötigt, so dass die bestehende Dreifeldhalle nicht ausreichend ist.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, ob der Bedarf auch mit einer weiteren kleinen, der bestehenden Halle hinzuzufügenden Halle gedeckt werden könnte.
Außerdem liege ihr vom FB 19 eine Aufstellung über Sporthallen im Betrieb der Landeshauptstadt Hannover vor, in der die Halle der IGS Bothfeld mit einer 3 bewertet sei. Im Stadtbezirk habe keine Halle die Note 1 erhalten, aber 7 Hallen die Note 4 und 2 die Note 5. Hierzu würde sie gerne wissen, wie diese Noten zustande gekommen seien.

Frau Büchle antwortete, dass man die Frage nach einer weiteren Halle im Zusammenhang mit der gesamten baulichen Maßnahme sehen müsse. Mit der Einführung der Sek.II könne der Bedarf mit der bestehenden Halle nicht abgedeckt werden. Der Gesamtbedarf an Schulraum müsse festgestellt werden und danach sei zu prüfen, wie dieser Bedarf auf der vorhandenen Fläche verwirklicht werden könne. Es würden alle Varianten dabei betrachtet. Man sei hier in der Machbarkeitsstudie und daher könne die Frage nicht mit ja oder nein beantwortet werden.
Die 2 Frage werde zu Protokoll beantwortet.

Protokollantwort:
Die Verwaltung hat zur Bewertung des Zustands der Schulsporthallen ein System zur stadtweiten Kategorisierung aller Hallen in 5 Stufen entwickelt, von 1 = sehr guter Zustand bis 5 = mangelhafter Zustand.
In dem sich daraus ergebenden Gesamtkontext wurden o. g. Hallen in die Kategorie 3 = befriedigender Zustand – vermehrte Abnutzung, optische Mängel eingestuft.
Die Einstufung erfolgte aufgrund vorliegender Kenntnisse der die Hallen betreuenden Personen sowie, falls erforderlich, separaten Begehungen.

Bezirksratsherr Bredow fragte, ob nicht zunächst eine neue Halle gebaut werde müsse, bevor die bestehende Halle abgerissen werden könne.

Frau Büchle antwortete, dass das selbstverständlich denkbar sei.








TOP 4.2.3.
Asphaltierung des Radwegs Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-2034/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Mit dem Haushalt 2019/2020 wurde im Stadtrat ein gemeinsamer Begleitantrag (H-0812/2019) der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP verabschiedet. In diesem Änderungsantrag wurde die Stadtverwaltung beauftragt, mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Verhandlungen zur Asphaltierung des südlichen Radwegs auf dem Betriebsweg des Mittellandkanals zu treten und die Planung vorzubereiten. Auch eine Kostenschätzung sowie die Prüfung auf Förderungsmöglichkeiten durch EU, Bund, Land und Region sind beauftragt worden. Der Beschluss des Antrags erfolgte am 07.11.2018 durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
Nach Berichterstattung über das Vorhaben in der örtlichen Presse gab es ein großes Interesse der Bevölkerung an diesem Thema. Viele Radfahrer wünschen den beabsichtigten Ausbau der Strecke für Radfahrer. Dieses Projekt geht auf eine Initiative der SPD-Fraktion des Bezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zurück und wird inzwischen von fast allen Stadtbezirken mit Bezug zum Mittellandkanal parteiübergreifend unterstützt. Daher besteht im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide ein hohes Informationsbedürfnis zum Sachstand.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Wann wurden die Gespräche/Verhandlungen im Sinne des o.g. Begleitantrags seitens der Stadtverwaltung aufgenommen und sind diese inzwischen abgeschlossen?
2. Wann erfolgt die Information des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses?
3. Welche weiteren Schritte wird die Stadtverwaltung als nächstes ergreifen, um das Projekt voranzutreiben?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Ab Februar 2019 wurden Gespräche mit den Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig aufgenommen. Es wurden die Vorgehensweisen und Fördermodalitäten abgestimmt. Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung eine Prüfung auf radverkehrstauglichen Ausbau von Betriebswegen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Mittellandkanal auf dem Stadtgebiet der LHH beantragt. Im August ist eine generelle Vorprüfung vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt positiv beantwortet worden.

Zu 2. Nach Erstellung einer generellen Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzungen und Finanzierungsmöglichkeiten ist geplant, den Sachstand im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorzustellen.

Zu 3. Es ist geplant, nach einer umfänglichen Bestandsaufnahme, Grundlagenermittlung und Baugrunduntersuchung genehmigungsfähige Planunterlagen zu erstellen. Nach Ermittlung einer Kostenschätzung sind Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten und ein langfristiger Zeitplan aufzustellen.






TOP 4.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.3.1.
Verfahrensstand Verlängerte Weidenallee
(Drucks. Nr. 15-2012/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Bereits im Jahr 2014 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide - bei Enthaltung der Grünen Bezirksratsfraktion - dem Bebauungsplan Nr. 1797 – Verlängerte Weidenallee – (Ds 1141/2014) zugestimmt. Insbesondere für Bewohner*innen aus dem Stadtteil Lahe würde sich dadurch eine attraktive und in vielen Fällen kürzere Anbindung ergeben. Gleichzeitig ist das Vorhaben nicht nur positiv zu betrachten, da im Plangebiet einerseits ein zusätzlicher Wendehammer eingerichtet werden soll, der recht nah an das örtliche Landschaftsschutzgebiet (LSG) heranreichen würde. Andererseits würde eine verlängerte Weidenallee das ohnehin relativ kleine LSG nicht nur weiter durchschneiden, sondern durch die zu erwartende höhere Frequentierung auch weiter beunruhigen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann stand die Verwaltung zuletzt mit der betreffenden Eigentümerin in Kontakt und gab es bei diesem Austausch gegenüber dem Sachstand aus Drucksache 15-0725/2018 F1 substanzielle Fortschritte?
2. Sofern es seither keinen weiteren Kontakt bzw. keine substanziellen Fortschritte gab: Wann wurde/wird der Eigentümerin dbzgl. eine letzte Frist gesetzt und wann wird die Verwaltung die Planungen endgültig aufgeben?
3. Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung, um im Falle einer Umsetzung einer zu starken Beunruhigung des LSG entgegenzuwirken?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:

Es besteht aktuell nicht nur Kontakt zu der im Wesentlichen betroffenen Eigentümerin, der ein Ankaufangebot der Stadt für die benötigten zukünftigen Verkehrs- und Wegeflächen vorgelegt wurde, sondern auch zu unmittelbaren Anliegern, die Interesse an einer Mitwirkung bekundet hatten.

Zu Frage 2:

Eine Fristsetzung ist momentan nicht erforderlich.

Zu Frage 3:

In der Verordnung zum Schutz des Gebietes "Laher Wiesen" als Landschaftsschutzgebiet heißt es unter
§ 3 - Charakter und Schutzzweck
…Durch seine wohnungsnahe Lage ist das Gebiet für die ruhige Erholung von großer Bedeutung.
(2) Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Nass- und Feuchtwiesen, der feuchten Hochstaudenfluren, der Seggenriede, der Feuchtgebüsche und Baumgruppen sowie naturnaher Still- und Fließgewässer. Das Gebiet soll auch der Naherholung dienen. Das Landschaftsbild soll vor Verunstaltungen bewahrt und der Naturgenuss von Erholungssuchenden nicht beeinträchtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:

Bei der geplanten Erschließungsstraße mit dem genannten Wendehammer handelt es sich um eine 5,5 m breite Mischverkehrsfläche (sog. Spielstraße), die mit ca. 5-6 öffentlichen Stellplätzen sowie Versickerungsmulden und 2 bis 3 Straßenbäumen ausgestattet werden soll. Die Straße erschließt nur sehr wenige Grundstücke, so dass hier pro Tag kaum mit nennenswerten Fahrzeugbewegungen gerechnet werden dürfte. Fußgänger- und Radfahrverkehr, der die geplante Wegeverbindung nutzt, dürfte hier eine gleich hohe oder sogar größere Bedeutung entfalten. Diese Nutzung entspricht jedoch der Intention des Landschaftsschutzgebietes, dessen Hauptaufgabe – anders als die eines Naturschutzgebietes – die Bewahrung des Landschaftscharakters und die Förderung der Naherholung ist.

TOP 4.3.2.
Nachfrage zur Einrichtung von Krippengruppen in der Kinderbetreuungseinrichtung Sahlkamp 143
(Drucks. Nr. 15-2013/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion zur „Einrichtung von Krippengruppen in der Kinderbetreuungseinrichtung Sahlkamp 143“ teilte die Verwaltung am 27.03.2019 mit, dass es laut Auskunft des Trägers für 2 von 4 Krippengruppen weiterhin nicht genügend Anmeldungen von interessierten Eltern gebe (siehe Ds 15-0805/2019 F1). „In Abstimmung mit dem Träger und der Einrichtung wird nun eine vollständige Inbetriebnahme zum neuen Kindergartenjahr, ab 01.08.2019, angestrebt.“

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Konnten die zwei ausstehenden Krippengruppen inzwischen eingerichtet bzw. vollständig belegt werden?
2. Wenn nein, wann rechnet die Verwaltung mit der vollständigen Inbetriebnahme bzw. Belegung?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dies möglichst zeitnah zu erreichen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1.) In den letzten Monaten wurden die freien Krippen-Räumlichkeiten in der Kindertagesstätte Sahlkamp 143 für die Auslagerung von Kindern aus der städtischen Kindertagesstätte Ricklinger Straße wegen eines dortigen Brandschadens genutzt. Die Aktivitäten zur Aufnahme von weiteren Krippenkindern wurden daher nicht weiter intensiviert. Sie werden nun nach Beendigung der Auslagerung in Abstimmung mit dem Träger (DRK Region Hannover) und der Einrichtung wieder aufgenommen.
Derzeit gibt es immer noch nicht genügend Anmeldungen von interessierten Eltern. Ebenso bereite es laut Auskunft des Trägers Probleme, geeignetes pädagogisches Personal für diese Einrichtung zu finden.

2.und 3.) Die Verwaltung ist nach wie vor in Bezug auf das weitere Vorgehen und eine zeitnahe Inbetriebnahme in enger Abstimmung mit dem Träger und der Einrichtung.
Die Inbetriebnahme der beiden Krippengruppen wird nun für das dritte Quartal 2019 angestrebt.
Die Verwaltung wird den Bezirksrat informieren, sobald mit dem Träger Einvernehmen über das genaue Datum der Betriebsaufnahme für die beiden Krippengruppen erzielt wurde.




TOP 4.3.3.
Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung und Entwicklung der Hortplätze im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2014/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Am 06.12.18 hat der Verwaltungsausschuss die Drucksache 1714/2018 „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan“ beschlossen. Mit der Drucksache 0723/2019 hat die Verwaltung weitergehend über die „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung – Ganztagsgrundschulen der LHH – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln und ausbauen“ informiert.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie hat sich die Zahl der Grundschulkinder, die ganztags betreut werden, im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie sehen die Prognosen für die kommenden Jahre aus? (bitte nach den betreffenden Ganztagsgrundschulen getrennt auflisten)
2. Wie hat sich die Zahl der Kinder, die einen Hort besuchen, im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie sehen die Prognosen für die kommenden Jahre aus? (bitte nach Einrichtungen getrennt auflisten)?
3. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die beiden genannten Drucksachen in personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht für (Ganztags-)Grundschulen und Horte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und an welchen Standorten finden aktuell Gespräche statt oder sind selbige geplant, um Hortstrukturen in die hiesigen Ganztagsgrundschulen zu überführen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Die Tabelle stellt die Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Schüler*innen der einzelnen Ganztagsgrundschulen aus dem Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und den prozentualen Anteil der Ganztagskinder an der Gesamtschülerschaft dar. Den Prognosezahlen liegt die Annahme einer fünfprozentigen Steigerung der am Ganztag teilnehmenden Kinder je Schuljahr zu Grunde.
GS Fridtjof-Nansen
GS Grimsehlweg
GS Hägewiesen
GS Tegelweg
SJ 2014/2015
141 (35,25%)
223 (62,29%)
85 (26,15%)
-
SJ 2015/2016
110 (33,25%)
247 (67,3%)
115 (33,92%)
-
SJ 2016/2017
149 (36,34%)
255 (69,67%)
135 (35,34%)
-
SJ 2017/2018
166 (40,59%)
228 (70,45%)
146 (44,67 %)
145 (46,77%)
SJ 2018/2019
152 (38,87%)
224 (59,73%)
157 (40,99%)
158 (52,23%)
Prognose




SJ 2019/2020
160
235
165
166
SJ 2020/2021
168
247
173
174

Tabelle: Entwicklung der am Ganztag teilnehmenden Kinder der letzten 5 Jahre und Prognose für die kommenden Schuljahre. Die in Anlage 2 der Drucksache 1714/2018 genannte Grundschule Gartenheimstraße befindet sich noch nicht im Ganztag und bleibt daher in dieser Darstellung unberücksichtigt.

Zu 2.
Gemäß Kindertagesstättenbericht 2018 (DS 1247/2018) wurden am 01.10.2017 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide insgesamt 446 Hortkinder betreut.
In den Vorjahren gab es folgende Veränderungen:
• 2013: Kita Wietzegraben: Umstrukturierung 20 Hortplätze zu einer Kindergarten-Fördergruppe mit 8 Kindern
• 2018: Kita Wigwam, Rumpelstilzchenweg: Umstrukturierung 18 Hortplätze zu einer Krippengruppe (15 Kinder)
• 2018: Kita Carl-Sonnenschein-Haus, Chemnitzer Straße: Umstrukturierung 15 Hortplätze zu einer Krippengruppe (15 Kinder)
Aktuell sind keine konkreten Projekte zur weiteren Umwandlung von Hortplätzen geplant.
Das weitere Vorgehen ergibt sich aus den DS 1714/2019 und DS 723/2019 und steht im engen Zusammenhang mit den weiteren Planungen zum Ausbau des Ganztagsschulangebotes.

Zu 3.
Die Zusammenführung der Parallelsysteme in der Grundschulkinderbetreuung soll mit einer Steigerung der Qualität an den Ganztagsgrundschulen einhergehen. Somit wird eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung der Grundschulkinder sichergestellt und die Akzeptanz der Ganztagsgrundschulen kontinuierlich erhöht. Kompetenzen können gebündelt und qualitative, pädagogische und organisatorische Aspekte des Hortes in den Ganztag mit einfließen.

Die Überführung der Horte in die Strukturen der Ganztagsgrundschulen kann das Erfordernis, neue Räume zu schaffen, reduzieren und die Nutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen optimieren. Die Umnutzung der Räumlichkeiten hat außerdem den Vorteil, dass zusätzliche Bewegungs- und Spielflächen für den Ganztag zur Verfügung stehen, welche zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsgrundschulen beitragen. So entstehen zudem auch finanzielle Synergieeffekte.
Bei der Umsetzung werden mit den Akteuren in den Schulen Planungsgespräche zur Überführung der Horte geführt. Dabei werden die räumlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die zurzeit bestehenden Angebote in Ganztagsgrundschulen geprüft und in enger Abstimmung mit Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Kooperationspartnern, Eltern- und Schüler*innenvertretungen ein Konzept zur Zusammenführung von bestehenden Angeboten am Standort Grundschule erarbeitet. Der Beginn der Planungsgespräche wird mit den Schulen und Horten rechtzeitig bekannt gegeben und gemeinsam vorbereitet.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, wie die Vorlaufzeiten seien.

Protokollantwort:
Die Anmeldefrist für die Ganztagsbetreuung endet in der Regel am 30.04. für das am 01.08. neu beginnende Schuljahr, somit 3 Monate.







TOP 4.3.4.
Investitions- und Mietkosten für mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2015/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schülern im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide deutlich gestiegen. Die betreffende Prognose der Verwaltung zur weiteren Entwicklung der Zahl an Schülerinnen und Schülern hat sich dabei wiederholt als zu konservativ erwiesen. In der Folge musste die Verwaltung vermehrt auf mobile Raumeinheiten zurückgreifen, um ausreichende Kapazitäten vorzuhalten. Laut dem kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 verfügt die Mehrzahl der im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide befindlichen Schulen über mobile Raumeinheiten.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche Schulen im Stadtbezirk verfügen aktuell über wie viele mobile Raumeinheiten und an welchen Standorten sind wie viele weitere mobile Raumeinheiten geplant oder in Umsetzung befindlich?
2. Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Investitions- und/oder (jährlichen) Mietkosten für die mobilen Raumeinheiten und über welche Zeiträume wurden die entsprechenden Verträge jeweils abgeschlossen?
3. Wie viele zusätzliche Plätze/Kapazitäten für Schülerinnen und Schüler wurden/werden durch die mobilen Raumeinheiten geschaffen und wie viele Plätze wurden/werden demgegenüber durch Neubauten in Massivbauweise geschaffen?


Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1-3)

Zu 2.) Die Mietverträge werden für 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen.
Das ermöglicht ein kurzfristiges Reagieren auf eventuell sinkende
Schülerzahlen. Ausnahmen sind Container in den G9-Baumaßnahmen und Vorlaufcontainer, da hier die erforderliche Standzeit im Zuge der Baumaßnahme bekannt ist.
Zu 3.) Im Rahmen von G9 wird es an dem Gymnasium Herschelschule einen Anbau in Massivbauweise geben, um den zusätzlichen Bedarf des 13. Jahrgangs abzudecken.
Des Weiteren wird an der IGS Vahrenheide-Sahlkamp ein Gebäude in Modulbauweise errichtet, das Platz für 4 Klassenräume, einen Mehrzweckraum, einer Lehrerstation und WC-Anlagen bietet.


TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
IGS Bothfeld, Einrichtung Sek II, Modulanlage für zwölf Allgemeine Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 2020/2019 mit 3 Anlagen)

Frau Büchle stellte die Drucksache vor.

Nach Beantwortung aller Fragen durch Frau Büchle brachte Bezirksbürgermeister Grunenberg die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung von Raummodulen zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 1.590.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 279.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 5.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1369, 3. Änderung, Varrelheidering
Auslagebeschluss

(Drucks. Nr. 1934/2019 mit 4 Anlagen)

Herr Holland stellte die Drucksache vor.

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss zu Pkt 2 und empfahl,
1. den Aufstellungsbeschluss dahingehend zu modifizieren, dass das Grundstück Varrelheide 208/210 zum Geltungsbereich hinzugefügt wird,
2. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m § 13 Abs. 2 BauGB für das durch den modifizierten Aufstellungsbeschluss hinzugefügte Grundstück zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1369, 3. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig




TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019)

siehe Neufassung


TOP 6.1.1.1.
Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019 N1)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn

Nach längerer intensiver Diskussion wurde die Sitzung auf Wunsch der SPD-Fraktion von 20:30 – 20:35 Uhr unterbrochen.

Bezirksratsfrau Heinrich schlug einen Zusatz zum Antrag der CDU-Fraktion vor. Mit diesem Zusatz könne man den Antrag unterstützen.

Bezirksratsfrau Barth lehnte diesen Zusatz ab und wollte über den ursprünglichen Antrag abstimmen lassen, da man diesen Zusatz erst einbringen wolle, wenn die Verwaltung die Gesamtplanung vorgestellt haben werde und man in Absprache mit den Sportvereinen geklärt habe, was gewünscht werde.

Herr Krebs wies darauf hin, dass in diesem Fall der Zusatz der SPD-Fraktion als Änderungsantrag anzusehen sei, über den zunächst nach der Einbringung abzustimmen sei.

Anschließend wurde von der SPD-Fraktion der Änderungsantrag eingebracht.

Siehe Änderungsantrag 15-2271/2019


TOP 6.1.1.2.
Änderungsantrag zu DS 15-1722/2019 N1, Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2271/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide fordert eine Erhöhung der Sporthallenkapazität an der IGS Bothfeld. Hierzu ist die vorhandene
Sporthalle entweder




a) zu sanieren und baulich um mindestens ein weiteres Spielfeld zu erweitern oder
b) durch einen Neubau als sog. Vierfeldhalle zu ersetzen
Dabei ist zwingend erst ein Neubau der Sporthalle in den Sportbetrieb zu bringen, bevor die bestehende Halle außer Betrieb genommen werden darf.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 6.1.2.
Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1736/2019)

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass die Verwaltung ja mitgeteilt habe, dass es zurzeit keine substantiellen neuen Informationen gebe und dass man daher auch heute über den Antrag entscheiden könne. Anschließend brachte er den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten,

1. sich bei der Planung und Umsetzung der Veloroute 03 grds. nach den im Konzeptpapier „Velorouten-Netz Hannover. Beitrag für eine zukunftsfähige Mobilität“ des ADFC entwickelten Standards 1. bis 9. zu richten (Stand 17.01.2018),

2. die Veloroute 03 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide von der Spannhagenstraße aus kommend Richtung Norden unter weitgehender Vermeidung von Fahrbahnquerungen entlang der General-Wever-Straße bis zur Kreuzung am Sahlkamp und anschließend weiter nach Osten zu führen. Dabei sind die Beschlüsse des Bezirksrates bzw. die betreffende Entscheidung zur „Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp“ (Ds 15-1501/2018 S1) sowie zum „Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand – Nebenanlage Sahlkamp (Nord) von Uhlenflucht bis General-Wever-Straße“ zu berücksichtigen (Ds 0414/2018, Anlage 1, Lfd. Nr. 6),

3. die Veloroute 03 vom Sahlkamp weiter über die Sündernstraße und Langenforther Straße bis kurz vor die Südspitze der Bezirkssportanlage Bothfeld zu führen,

4. den Beschluss des Bezirksrates „Abgestimmter (Rad-)Wegeausbau zwischen Burgwedeler Straße, Bischof-von-Ketteler-Straße und Langenforther Straße“ (Ds 15-1540/2017 S1) wie angekündigt und mit einem baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg umzusetzen sowie den bereits vorhandenen Überweg auf der Langenforther Straße für die Fahrt stadteinwärts im Sinne der Veloroute zu ertüchtigen,
5. die Veloroute bevorzugt nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße und westlich der Bahntrasse bis zum Eichhörnchensteg fortzuführen und nach einem geeigneten Übergang auf der Burgwedeler Straße im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zum Fasanenkrug zu führen. Sofern die beschriebene Streckenführung aus formalen oder praktischen Gründen nicht umsetzbar ist, ist die Veloroute alternativ über die Kreuzung Bischof-von-Ketteler-Straße / Burgwedeler Straße nach Norden fortzuführen,
6. die Veloroute 03 vom Fasanenkrug aus im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zur Straße Am Rotdorn fortzuführen,

7. gemäß der Einigung der Partnerschaft auf Ratsebene zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zeitnah einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadteinwärts führenden Seite (Westseite) der Landesstraße Prüßentrift (L381) von der Straße Am Rotdorn bis zur Stadtgrenze zu erstellen und zusätzlich einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadtauswärts führenden Seite (Ostseite) zu erstellen (siehe Ds H-0179/2019, 15-0728/2018, 15-1992/2015 N2),

8. mit der Gemeinde Isernhagen Gespräche aufzunehmen, um an der Stadtgrenze mit abgestimmten Verbindungsstücken (Prüßentrift, Fuhrbleek, Im Heidkampe) möglichst optimale Radwegeanbindungen in die Region zu schaffen.

Einstimmig


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Notunterkunft Alter Flughafen
(Drucks. Nr. 15-2007/2019)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Fachbereich Unterkunft wird aufgefordert für die Notunterkunft ein Konzept vorzulegen, wie die künftige Unterbringung erfolgen soll und für welche Dauer dieses vorgesehen ist, sowie Ideen zur sozialen Betreuung der Obdachlosen vorlegen.

Einstimmig


TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-2035/2019)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Anschließend wurde der ähnlich lautende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

Siehe Neufassung


TOP 6.4.2.
Umbenennung der General-Wever-Straße und weitere öffentliche Beteiligung
(Drucks. Nr. 15-2017/2019)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Butz meinte, dass das Thema „Straßenumbenennung“ sehr emotional sei und dass er es gerne gesehen hätte, wenn darüber geheim abgestimmt werden könnte. Das sei aber nach dem NKomVG nicht möglich. Er halte die in beiden Anträgen vorgesehene Bürgerbeteiligung für eine Farce. Wenn man es damit ernst meine, hätte man schon bei der Frage, ob man umbenennen wolle, die Bürger*innen beteiligen müssen. Er persönlich sei gegen eine Umbenennung. Das stimme mit seiner Sicht auf Erinnerungskultur nicht überein. Man sollte sich lieber kritisch mit der Benennung auseinandersetzen.

Bezirksratsherr Steiner entgegnete, dass dieses Thema in dem letzten halben Jahr 5x auf der Tagesordnung gestanden habe. Es sei allen Interessierten möglich gewesen, dieses Thema bei jeder dieser Sitzungen des Bezirksrates mitzudiskutieren. Es sei also Unsinn, jetzt zu behaupten Bürgerinnen und Bürger hätten sich nicht beteiligen können. Um sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen sei es nicht nötig, dass ein Nazi dadurch geehrt werde, dass eine Straße weiterhin seinen Namen trage. Ihm seien die Opfer des Nationalsozialismus wichtiger. Sie sollten geehrt werden.

Bezirksratsherr Jacobs hielt die Frage für sehr ideologiebeladen. Er hätte es besser gefunden, wenn man die Menschen, die in der General-Wever-Straße wohnen, entscheiden ließe, ob sie den Namen weiterhin behalten wollen. Das jetzige Verfahren halte er für undemokratisch.

Eine Bürgerin legte dar, dass sie zunächst eine Umbenennung der General-Wever-Straße kritisch gesehen habe. Dann habe sie sich aber mit der Person Wever beschäftigt und es sei ihr klargeworden, dass die Straße umbenannt werden müsse. Anhand der nicht besonders starken Resonanz in der Öffentlichkeit, die sich auch in der geringen Beteiligung an der aktuellen Sitzung ablesen lasse, könne man sehen, dass das Thema gar nicht so kontrovers von den Anwohnern gesehen werde.

Ein Bürger aus Lahe fragte sich, warum man sich mit der Umbenennung so schwertue. Die Fakten lägen auf der Hand und daher gebe es keinen Grund, die Straße nicht umzubenennen.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass niemand laut Hurra rufe, wenn die Straße, in der er lebe, umbenannt werde. Das sei dem Bezirksrat bewusst und daher habe sich auch ihre Fraktion die Entscheidung nicht einfach gemacht. Auf Grund der intensiven Beschäftigung mit der Person Wevers sei klargeworden, dass der Name für die Straße nicht mehr tragbar sei.
Im Hinblick auf den Beitrag von Bezirksratsherrn Jacobs erwiderte sie, dass der Bezirksrat auf Grund einer freien demokratischen Wahl besetzt sei und nach dem Gesetz für die Benennung von Straßen zuständig sei. Wenn der Bezirksrat dieses Recht nicht ausübe, drücke er sich vor seiner Verantwortung.
Es sei nicht mehr zeitgemäß, eine NS-Persönlichkeit zu ehren.

Ein weiterer Bürger bedankte sich für die Einbringung der Anträge auf Umbenennung und meinte, dass er sich schon beteiligt fühle. Wenn es große Widerstände gegen eine Umbenennung gäbe, müssten doch eigentlich ganz viele Gegner einer Umbenennung jetzt hier in der Sitzung sein. Es seien aber nur Bürger*innen anwesend, die die Umbenennung für ein richtiges Zeichen hielten.

Herr Depenbrock regte an, die Straße nach einem verdienten Bundeswehrsoldaten zu benennen, da ja viele Bundeswehreinrichtungen an der Straße gelegen haben und noch liegen. General Ulrich de Maizière sei beispielsweise so eine Person. Er sei in Hannover aufgewachsen und habe hier unter anderem auch gedient

Bezirksratsherr Steiner betonte, dass die General-Wever-Straße eines der letzten Objekte in der Bundesrepublik sei, das nach Wever benannt sei. Wever sei auch der einzige Militär auf der Liste der umzubenennenden Straßen. Er sei 1938 mit dem Straßennamen geehrt worden, da er für die Nazis wertvolle Arbeit geleistet habe.
Es gebe keine fachlichen Gründe gegen eine Umbenennung und daher könnten jetzt auch 300 Menschen da sein, die gegen eine Umbenennung seien. Das würde ihn nicht von seiner Auffassung, dass eine Umbenennung richtig ist, abbringen. Wever sei im Sinne des nationalsozialistischen Unrechtsregimes tätig gewesen.

Bezirksratsherr Ahmetovic wies darauf hin, dass man in einer repräsentativen Demokratie lebe und daher als Repräsentant dieser Demokratie einen Wählerauftrag habe. Seine Wähler seien sicherlich mit der Umbenennung einverstanden.

Ein Bürger meinte, dass die Benennung einer Straße nach einer Persönlichkeit eine Ehrung darstelle. Die Benennung der Straße nach Wever sei ja nun eindeutig in einem Geschichtsverständnis erfolgt, welches nicht das Geschichtsverständnis von Demokraten sein könne. Die führende Rolle Wevers bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges darzustellen, könne auch nicht nur in der Schule erfolgen. Das würde nicht reichen. Hier müsse eine Umbenennung stattfinden, auch wenn es Geld koste und lästig sein. Eigentlich stelle sich nur die Frage, warum es nicht schon längst geschehen sei. Er sei von 1986-90 Bezirksbürgermeister gewesen und werfe sich vor, dieses Thema nicht schon damals angegangen zu sein. Er halte die beiden Anträge für richtig und wichtig.

Bezirksratsherr Bredow fand es bedauerlich, dass anscheinend keine betroffenen Anwohner*innen aus der General-Wever-Straße anwesend seien.
Seine Fraktion könne den Antrag aus zwei Gründen nicht mittragen. Zum einen sei die General-Wever-Straße im Zwischenbericht des Beirats von 2015 nicht zur Umbenennung vorgeschlagen worden, obwohl auch damals schon alle Fakten vorgelegen hätten. Zum anderen könne man nicht alle Begriffe, die einem nicht mehr passten, tilgen. So tage der Bundestag im Reichstag. Und Hindenburg sei weiterhin, wenn auch nach intensiver Diskussion, Ehrenbürger in Hamburg.

Frau Göttler widersprach dahingehend, dass die Ehrenbürgerschaft mit dem Tode ende.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass die Anwohner*innen der General-Wever-Straße, die gegen eine Umbenennung seien nicht in die Sitzung gekommen sind, weil sie bei einer so großen Menge von Befürworten der Umbenennung zu befürchten hätten, sofort als Nazi hingestellt zu werden.
Man könne Wever nicht nur auf die paar Jahre unter der Naziherrschaft reduzieren, sondern müsse sein ganzes Leben sehen. Er sei ein Militarist durch und durch gewesen und habe auch Pläne für einen Angriffskrieg erdacht. Das habe es aber auch in anderen Nationen gegeben und es sei in der damaligen Zeit so gewesen. Er werde gegen eine Umbenennung stimmen.

Frau Göttler bat die Antragsteller, die Anträge so umzuformulieren, dass die Verwaltung damit arbeiten könne. In ihrem Stadtbezirk habe es insgesamt 18 Anträge zum Verfahren der Umbenennung gegeben. Es gebe das gesetzlich in § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgelegte Beteiligungsverfahren bei Umbenennungen. Danach werde die Fachverwaltung alle Anwohner*innen anschreiben und fragen, wie die Straße neu benannt werden solle. Nach Prüfung aller Vorschläge werde diese Liste dann dem Bezirksrat vorgestellt, der sich dann für einen Namen entscheiden könne.
In dem im Antrag der SPD-Fraktion geforderten Beteiligungsverfahren werde auch eine Beteiligung der Nachbarschaft gefordert. Das müsse konkretisiert werden, da die zu beteiligenden Menschen angeschrieben werden müssten.
Gleiches gelte im Hinblick auf den Begriff „Einwohner*innen“ im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gut wäre es auch noch, wenn die Verwaltung aufgefordert werde, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und nicht nur ein Konzept vorzustellen. Sonst werde nur das Verfahren nach § 28 VwVfG durchgeführt.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass er für eine Umbenennung stimmen würde, wenn sich eine Mehrheit der Anwohner*innen der General-Wever-Straße dafür entscheiden würden.

Eine Bürgerin gab zu bedenken, dass Bürger*innen in großen Mengen in die Sitzungen des Bezirksrates kämen, wenn sie ein Thema wirklich interessiere. Das habe sie während ihrer Mitgliedschaft in diesem Gremium erfahren. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen, obwohl das Thema mehrfach auf der Tagesordnung gestanden habe. Auch habe es in der HAZ einen großen Artikel zur Umbenennung gegeben. Öffentlichkeit sei also sehr wohl hergestellt worden und trotzdem sei jetzt niemand in der Sitzung, der gegen eine Umbenennung spreche. Man könne sich also nicht hinter dem mutmaßlichen Bürgerwillen, den man ja nicht kenne, verschanzen.

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte daraufhin die Neufassung ein.

Zurückgezogen


TOP 6.3.1.1.
Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-2035/2019 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
1.) Die General-Wever-Straße wird umbenannt.
2.) Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide eine stadtbezirksweite Informationsveranstaltung zur Entscheidung der Umbenennung der General-Wever-Straße zu veranstalten. Vorab stellt die Verwaltung in der nächsten Bezirksratssitzung im September ein Konzept für eine Informationsveranstaltung vor, über das die Fraktionen und Einzelvertreter beraten und abstimmen sollen. Besonders wichtig ist dabei die Beteiligung der Einwohner*innen der General-Wever-Straße und der umliegenden Nachbarschaft Einwohner*innen des Stadtbezirks.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für eine stadtbezirksweite Einwohner*innen-Beteiligung zur Namensfindung und -gebung auszuarbeiten und den Fraktionen und Einzelvertretern in der nächsten Bezirksratssitzung im September zur Beratung und Abstimmung vorzulegen durchzuführen.
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Bezirksratsherr Steiner zog den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.


TOP 6.3.2.
Lärmschutz in der Knabenumkleide der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-2037/2019)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.



Frau Fechenkötter von der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule stellte dar, dass die Umkleidekabinen sowohl für die Mädchen, als auch für die Jungen sehr alt und schmal seien und es daher dort durch die unvermeidliche Lautstärke sehr stressig sowohl für die Kinder als auch für die Erwachsenen sei. Es sei daher manchmal schwierig, die Kinder zu Beginn des Sportunterrichts wieder zu beruhigen.

Bezirksratsherr Hedrich schlug vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass er für beide Umkleiden gelten solle.

siehe Neufassung


TOP 6.3.2.1.
Lärmschutz in den Umkleideräumen der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-2037/2019 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, im in den Knaben uUmkleideräumenraum der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben Lärmschutz baulich vorzunehmen.

Einstimmig


TOP 6.3.3.
Prüfung der Klimarelevanz aller Maßnahmen für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2038/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth hielt den Antrag für zu wenig konkret, um der Verwaltung hiermit einen Auftrag erteilen zu können. Daher werde man nicht zustimmen können.

Bezirksratsherr Butz meinte, dass ein weiterer Standardpassus unter Drucksachen nicht zielführend sei. Die Arbeit der Prüfung der Klimarelevanz von Maßnahmen müssten sich die Mitglieder des Bezirksrates schon selber machen.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, in den Drucksachen, die dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide zur Entscheidung vorgelegt werden, künftig für alle Maßnahmen bzw. Projekte die Klimarelevanz zu prüfen und darzulegen.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.4.
Erweiterung der Kindertagesstätte Robinienweg
(Drucks. Nr. 15-2039/2019)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.




Der Bezirksrat beschloss:
Die Kindertagesstätte Robinienweg ist um mindestens eine Kindergartengruppe zu erweitern Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah Gespräche mit dem Fachbereich 51, Kindertagesstättenfachplanung sowie dem Träger CJD (Christliches Jugendwerk Deutschland) aufzunehmen.

Einstimmig


TOP 6.3.5.
Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
(Drucks. Nr. 15-2040/2019)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, mit den EigentümerInnen des o.g. Grundstücks Gespräche zu führen, Eigentumsverhältnisse zu klären und einen Planungsauftrag über die Fortführung der vorhandenen Pflasterung der Zuwegung, inklusive Parkmöglichkeiten auf der rechten Straßenseite, zum Stadtteilbauernhof zeitnah vorzulegen.

Einstimmig


TOP 6.3.6.
Aufstellen von Fahrradbügeln vor dem Einkaufszentrum Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-2041/2019)

Bezirksratsherr Depenbrock brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Vor dem Hauptzugang des Einkaufszentrums Sahlkamp an der Straße Elmstraße sind Fahrradbügel aufzustellen.

Einstimmig


TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Verkehrssicherheit an der Ausfahrt Heidkampsee
(Drucks. Nr. 15-2016/2019)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der Straße Heidkampsee zu erhöhen. Hierbei sind insbesondere die Sichtbeziehungen zu Verkehrsteilnehmer*innen auf der Straße Im Heidkampe zu verbessern.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 6.5.1.
Verdreckte Altglascontainer
(Drucks. Nr. 15-2029/2019)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Rat und Verwaltung der Stadt Hannover werden aufgefordert, den Entsorger in die Pflicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Altglascontainer im Bereich des Stadtbezirks Bothfeld - Vahrenheide regelmäßig gereinigt werden.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über die Anträge 7.1. - 7.4. und 7.6. en bloc abstimmen.

TOP 7.1.
Förderverein der Kita Einsteinstraße, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Bauwagens / Zirkuswagens
(Drucks. Nr. 15-2259/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kita Einsteinstr., Förderverein
Betrag : bis zu 300,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung eines Bauwagens / Zirkuswagens
(Beihilfeantrag Nr. 24/2019)

Einstimmig


TOP 7.2.
Bühnensturm, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Theaterstück "Grenzenlos statt abgehängt"
(Drucks. Nr. 15-2260/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Bühnensturm
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Theaterstück "Grenzenlos statt abgehängt"
(Beihilfeantrag Nr. 25/2019)

Einstimmig
TOP 7.3.
IGS Vahrenheide/Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Schulfest 2019
(Drucks. Nr. 15-2262/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : IGS Vahrenheide/Sahlkamp
Betrag : bis zu 300,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Schulfest 2019
(Beihilfeantrag Nr. 26/2019)

Einstimmig


TOP 7.4.
ERC e.V. Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung des Bodenbelags der Rollkunstlaufbahn
(Drucks. Nr. 15-2263/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : ERC e.V. Hannover
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Sanierung des Bodenbelags der Rollkunstlaufbahn
(Beihilfeantrag Nr. 27/2019)

Einstimmig


TOP 7.5.
KGV Flora, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Küchensanierung im Vereinsheim
(Drucks. Nr. 15-2264/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : KGV Flora
Betrag : bis zu 4.000 €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Küchensanierung im Vereinsheim
(Beihilfeantrag Nr. 28/2019)

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen







TOP 7.6.
Ersatzbefüllung für Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-2265/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Ersatzbefüllung für Hundetütenspender
(Beihilfeantrag Nr. 30/2019)

Einstimmig


TOP 8.
Genehmigung von Protokollen

TOP 8.1.
Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung (öffentlicher Teil) am 27.03.2019

Einstimmig


TOP 8.2.
Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung (öffentlicher Teil) am 22.05.2019

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 22:51 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer