Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 28.08.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.08.2019)
Protokoll (erschienen am 26.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 03.09.2019

PROTOKOLL

30. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 28. August 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 19.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 18.25 Uhr
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) für Ratsfrau Steinhoff
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU) 14.00 - 16.15 Uhr
Ratsherr Dr. Menge (SPD) für Ratsherrn Gill
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) 16.15 - 17.15 Uhr für Ratsherrn Marski
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 18.45 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbeauftragte
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Frau Schulte-Vieting Fachbereich Personal und Organisation
Herr Feichtenschlager Fachbereich Feuerwehr
Herr Flasbart Fachbereich Personal und Organisation
Frau Leinenweber Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Lessing Rechnungsprüfungsamt
Herr Patzke Fachbereich Personal und Organisation
Frau Dr. Wehmann Rechnungsprüfungsamt

Für die Niederschrift
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 26.06.2019

2. Anhörung gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates
Thema: Live-Stream von Ratssitzungen

3. Zulagen

3.1. Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucks. Nr. 1503/2019)

3.2. Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucks. Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

3.3. Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucks. Nr. 2200/2019)

3.4. Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

4. Finanzbericht 2019 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucks. Nr. 1966/2019 mit 2 Anlagen)

5. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.07.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 1988/2019 mit 1 Anlage)

6. Neues Rathaus, Sanierung der Räume Wahlen & Statistik
(Drucks. Nr. 2026/2019 mit 3 Anlagen)

7. Bericht der Dezernentin



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 30. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Beigeordnete Kastning begrüßte alle anwesenden Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung einschließlich der Dezernentin Rzyski, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesamtpersonalrat sowie die Gäste zur heutigen Anhörung. Weiter bedankte sie sich bei den Gästen, dass sie mit ihrer Expertise zum heutigen Ausschuss beitragen würden. Im Anschluss fragte sie, ob es Ergänzungen oder Anmerkungen zur Tagesordnung gebe.

Beigeordneter Machentanz gab an, dass er beantrage, den Tagesordnungspunkt 3 zuerst behandeln zu wollen.

Beigeordnete Kastning erwiderte, dass sie dies nicht unterstütze, da die Gäste zur Anhörung auf 14:00 Uhr eingeladen worden seien und damit auf dieses Zeitfenster vertraut hätten. Im Falle der Änderung müsse dieser Tagesordnungspunkt in Gänze verschoben werden. Daher rate sie davon ab und stellte den Antrag zur Abstimmung.

1 Stimmen dafür, 10 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 26.06.2019

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 2.
Anhörung gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates
Thema: Live-Stream von Ratssitzungen


Beigeordnete Kastning bedankte sich bei den Anwesenden für ihre Bereitschaft zum Thema „Live-Stream von Ratssitzungen“ angehört zu werden. Anlass sei ein Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2019 gemäß § 35 der Geschäftsordnung gewesen. Sie gab an, dass sie die Fachvertreterinnen und -vertreter nacheinander vorstellen und den Ablauf verdeutlichen würde. Die Stadt Essen, vertreten durch Herrn Ruege, Leiter des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, könne heute leider nicht anwesend sein, habe aber im Vorfeld eine Stellungnahme geliefert, die bereits an die Mitglieder des Ausschusses verschickt worden sei.

Anmerkung: Die Stellungnahme befindet sich in der Datei „Anlage zu TOP 2 Stellungnahme der Stadt Essen“

Vertreten sei weiter das Hasso-Plattner-Institut, in Person von Herrn Dipl.-Ing. Matthias Bauer, er sei Projektleiter „tele-TASK“ und werde per Videokonferenz zugeschaltet sein. Im Raum anwesend sei weiter Frau Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Begleitung durch Herrn Stefan Mörschel als Fachreferent. Anwesend seien weiterhin Herr Ralf Krüger, er sei Ratsvorsitzenden des Rates der Stadt Wolfsburg sowie Herr Frank Graffstedt, Ratsvorsitzender des Rates der Stadt Braunschweig und Herr Werner, Rechtsreferent der Stadt Braunschweig. Weiter zu begrüßen seien Herr Maurer-Ebeling, Geschäftsführer von h1 und Herr Marc Y. Wandersleben, Präsident des Niedersächsischen Anwalts- und Notarverbands im Deutschen Anwaltsverein. Der Ablauf sei so gestaltet, dass alle Beteiligten nacheinander in 5 Minuten ihre Einschätzung zum Thema abgeben würden und im Anschluss eine Diskussion mit den Ausschussmitgliedern stattfinden könne. Letztlich bedankte sie sich bei Herrn Patzke, der die heutige Sitzung technisch unterstütze.
Damit übergab sie das Wort an Herrn Bauer.

Anmerkung: Der Wortbeitrag von Herrn Bauer orientiert sich an der gezeigten Präsentation. Er ist dabei wörtlich nicht auf jedes Detail eingegangen. Die Datei sei angefragt durch Frau Hägermann (Stand 04.09.2019).

Im Anschluss an die gezeigte Präsentation, gab Herr Dipl.-Ing. Matthias Bauer im Kern an, dass ein gutes Kommunikationsverhältnis zwischen allen beteiligten Gewerken bestehen müsse. Es biete sich an, für jede Fachlichkeit die entsprechende Expertise vor Ort zu haben, um am Ende einen guten und gesicherten Livestream anzubieten. Der Stream werde als mp4 in einem sogenannten HLS Format angeboten, sodass eine automatische Anpassung an die zur Verfügung stehende Bandbreite erfolge. Dies bedeute, dass der Stream sowohl bei guter als auch schlechter Internetverbindung in dann unterschiedlicher Qualität abrufbar sei.

Frau Barbara Thiel bedankte sich für die Möglichkeit, aus Sicht des Datenschutzes zu diesem aktuellen Thema Stellung zu nehmen. Sie werde sich dabei auf zwei Inhalte beschränken, die Fälle der Einwilligung sowie das Verfahren um die Aufzeichnung nach Ende der Sitzung.
Grundsätzlich sei der Livestream ein Mittel der Berichterstattung und diene dazu, demokratische Abstimmungsprozesse auf kommunaler Ebene transparenter zu gestalten. Ebenso würden die Inhalte der Sitzung einer breiteren Masse an Zuschauerinnen und Zuschauern nähergebracht werden können. Daher könne der Livestream in Zeiten aufkeimender Politikverdrossenheit entgegenwirken. Jedoch seien im Gegenzug die Grundrechte derer einzuhalten, die als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Rede und Antwort stehen oder als interessierte Bürgerinnen und Bürger im Publikum die Sitzung verfolgen würden. Es finde dabei zweifellos eine Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Die Geltung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung habe daran nichts geändert. Mit § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz habe der Landesgesetzgeber die Öffnungsklausel des Art. 6 I a) Datenschutzgrundverordnung genutzt und damit spezifisches Landesrecht geschaffen. Damit sei eine Rechtsgrundlage für das Livestreaming geschaffen worden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei zu beachten, dass keine Aufnahmen von Personen erfolgen dürfen, die nicht Mitglieder des Ausschusses seien. Die Aufnahme personenbezogener Daten bedürfe der Einwilligung der Person. Grundbedingung sei also, dass zu jeder Sitzung, die entsprechende Einwilligung der Zuschauerinnen und Zuschauer eingeholt werde. Auch die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hätten die Möglichkeit, zu verlangen, dass eine Aufnahme ihres Beitrags unterbleibe. Es bedürfe organisatorischer Vorkehrungen, um diese praktische Umsetzung zu ermöglichen. Vorstellbar sei ein optisches oder akustisches Signal, wodurch die Mandatsträgerin oder der Mandatsträger anzeigen könne, dass ihr oder sein Beitrag nicht aufgenommen werden solle.
Darüber hinaus müsse, bei Entscheidung für den Livestream, überlegt werden, ob die Übertragung mit Ende der Sitzung gestoppt werde, die Aufnahme ein Ende habe und es damit zu einer wortwörtlichen Übertragung komme oder ob die Aufzeichnung der Sitzung weiterhin in einer Mediathek zur Verfügung stehen solle. Stünde sie weiterhin bereit, müsse ein Löschungskonzept erstellt werden. Dieses müsse sicherstellen, für welchen Zeitraum die Aufnahme abrufbar sei. In diesem Zusammenhang sei die Frage zu stellen, was erforderlich sei. Entscheidungskriterium könnte sein, die Aufnahme zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen, um etwaige Wortbeiträge nochmals abzurufen. Eine darüberhinaus gehende Speicherung müsse in der Hauptsatzung geregelt werden. Grundsätzlich wolle sie dafür sensibilisieren, dass Daten im Internet nie ohne Weiteres gelöscht werden würden. Es könne nie gänzlich ausgeschlossen werden, dass Daten kopiert und entsprechend weiterverbreitet werden würden. Das Recht auf „Vergessen-werden“ sei wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes.

Ratsvorsitzender Herr Ralf Krüger bedankte sich für die Möglichkeit der Darstellung des Live-Sreams im Rat der Stadt Wolfsburg. Dabei habe er in einer dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Präsentation alle wesentlichen Inhalte und aufgeworfenen Fragen versucht darzustellen. In seiner Schlussbemerkung gab er an, dass der Rat zufrieden sei, da durch den Stream deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger erreicht würden. Die einzelnen Fraktionen und Mitglieder des Rates seien davon überzeugt, dass dies eine richtige Entscheidung gewesen sei und der Stream auch weiterhin angeboten werde.

Anmerkung: Der Wortbeitrag von Herrn Krüger orientiert sich vollends an der gezeigten Präsentation. Diese ist zur Verfügung gestellt unter der Datei „Anlage zu TOP 2_Hrn. Krüger RAT WOB.pdf“

Ratsvorsitzender Frank Graffstedt gab an, dass die Sitzungen des Rates der Stadt Braunschweig seit 2012 übertragen würden. Zunächst sei dabei die Bildübertragung des Redners bzw. der Rednerin oder des Ratsvorsitzenden erfolgt, seit diesem Jahr erfolge auch eine Totalaufnahme des Ratssaals. Die Kamera sei dabei im Zuschauerraum angebracht, sodass man keine Problematik darin sehe, Zuschauer*innen zu filmen. Der Livestream erfolge mittels HTML 5 und der Stream werde über verschiedene bit-Raten angeboten. Die Sitzungen würden von ca. 300 Zuschauer*innen verfolgt werden, mit bis zu 95 Zuschauerinnen und Zuschauern gleichzeitig. 20 % der Zugriffe würden direkt aus dem Rathaus durch die Fraktionen erfolgen. Die Zahlen seien abhängig von den Themen und der Uhrzeit. Das Archiv werde ca. 135 Mal im Monat aufgerufen. Eine Dokumentation darüber könne jedoch nur erfolgen, wenn entsprechende Trackingblocker ausgeschaltet seien. Rückmeldungen seitens der Zuschauer*innen habe es bisher nicht gegeben. Die technische Unterstützung erfolge über einen externen Dienstleister mit einem durchschnittlichen finanziellen Aufwand von 1.600 € pro Sitzung. Unterstützt werde dieser eine Dienstleister durch die Technikabteilung vor Ort. Das Thema sei in der Hauptsatzung geregelt worden und alle Ratsmitglieder würden zu Beginn jeder Sitzung hingewiesen werden, dass sie jederzeit das Recht hätten, dass die Aufzeichnung für ihren Beitrag unterbrochen werde. Selbiger Hinweis werde zu Beginn der Einwohnerfragestunde wiederholt. In der Hauptsatzung habe man geregelt, dass die Aufzeichnungen während der gesamten und einer darüber hinaus gehenden Wahlperiode über die Internetseite abrufbar seien.
Herr Werner ergänzte, dass die Aufnahmen im Interesse der Bürger*innen für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden würden. Dahingehend vertrete das Innenministerium die Auffassung, dass dies nicht mehr eine zeitnahe Berichterstattung sei. Die Stadt Braunschweig vertrete wiederum die Ansicht, dass Berichterstattung auch in einem historischen Kontext zu sehen sei. Bestimmte Themen der Stadtgeschichte würden auch über einen längeren Zeitraum hinaus relevant sein. Ein zweiter, zu berücksichtigender Aspekt, sei das Archivgesetz, wonach die Stadt Braunschweig, so wie alle Kommunen, verpflichtet sei, Schriftgut dem Archiv anzubieten. Dort entscheide man über die Notwendigkeit der zukünftigen Sicherung.

Herr Maurer-Ebeling sagte, dass er kein Datenschutzexperte sei, sondern aus einer praktischen Perspektive berichten werde. Er erklärte, dass h1 ein Bürgerfernsehsender sei und seit gut 20 Jahren über die Ratssitzungen berichte. Die Aufnahme erfolge über drei Kameras, es werde jedoch nicht live gesendet. Es erfolge vielmehr ein Live-Mitschnitt vor Ort, der dann noch kommentiert und mit Interviews sowie Hintergrundinformationen ergänzt werde. Der Beitrag werde zeitversetzt, in der Regel einen Tag später, ausgestrahlt. Die Aufnahme über die Ratssitzung stehe dann, nach seiner Kenntnis, dauerhaft zur Verfügung. Da kein direkter Livestream erfolge, könne keine Aussage über tatsächliche Zugriffszahlen erfolgen. h1 sei sofort in der Lage, den Livestream anzubieten, da dies bei anderen Kooperationspartnern bereits umgesetzt werde. Die räumliche Situation sei so, dass die Gäste der Sitzung im oberen Bereich Platz fänden, sodass diese niemals durch die Kamera erfasst würden. Im Übrigen sei die Regel, keine Personen in einem unangemessenen Moment zu filmen. Die Aufnahme einer einzelnen Person erfolgen nur, wenn diese einen Wortbeitrag halte. h1 habe Interesse, den Livestream der Ratssitzungen anzubieten, um die Lokalpolitik den Bürgerinnen und Bürgern von Hannover näher zu bringen und damit öffentlicher und transparenter zu machen. Als technische Voraussetzung brauche man mindestens eine Uploadleistung von 2 MBit, besser 4 bis 8 MBit. Eine Begrenzung der Zuschauer*innenzahlen erfolge derzeit bei 100, es sei jedoch unproblematisch, diese auf 499 zu erhöhen. Man streame über eine deutsche Firma, mit der man sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Es werde zudem in HD Qualität gestreamt, wobei auch nach unten skaliert werden könne. Bei einer tatsächlichen Umsetzung würde man sich wünschen, die Kameras mehr in den Raum zu integrieren, statt, wie derzeit, eine Sicht auf die Personen von oben zu haben. Ebenso seien per Fernbedienung bedienbare Kameras vorteilhaft. Bei der Übernahme des Livestream durch h1 müsse man sich letztlich noch über entstehende Kosten unterhalten und wer insgesamt die Verantwortung dafür übernehme.
Herr Marc Y. Wandersleben gab zunächst den Hinweis, dass eine schriftliche Stellungnahme abgegeben worden sei, auf die er verweisen wolle. Diese sei durch seinen Kollegen verfasst worden. Er selbst werde diese hier im Ausschuss vorstellen und vertreten. Im Falle nicht beantwortbarer Fragen, werde man diese Antworten nachreichen. Die Stellungnahme beziehe sich auf die rechtlichen Fragestellungen und somit auf Frage Nummer 1 und 2 des Antrags. Rechtlicher Ausgangspunkt für die Liveübertragung sei das Öffentlichkeitsgebot, welches sich aus den Demokratiegrundsätzen ergebe. Es bestehe dabei jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Ratsmitglieder und den übrigen anwesenden Interessierten. Die Ausgangsnorm sei § 64 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz und in Abs. 2 erfolge die Einschränkung von Bild- und Tonaufnahmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Liveübertragung bestünden daher durch den § 64 dieses Gesetztes. Im Weiteren müsse dazu eine Regelung in der Hauptsatzung getroffen werden. Wie bereits gehört, werde es auch so in der Stadt Wolfsburg und der Stadt Braunschweig umgesetzt. Daher sei auch eine Änderung in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Übertragung im Livestream erforderlich. Eine Geschäftsordnungsänderung oder ein Beschluss seien nicht ausreichend. Bei der Änderung der Hauptsatzung seien drei Aspekte zu berücksichtigen. Zum Einen spiele der Öffentlichkeitsgrundsatz eine Rolle, welcher keinen Anspruch auf Bild-oder Tonaufnahmen einräume. Historisch beziehe sich der Begriff der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang auf die Saalöffentlichkeit oder Gemeindeöffentlichkeit, was bedeutete, dass Bürger*innen der Gemeinde an Themen und Diskussionen des Rates teilhaben können und sollen. Es stelle sich die Frage, wie es sich dann mit einer potentiellen Übertragung im Internet und damit weltweit verhalte. Es müsse diskutiert werden, ob eine Begrenzung für beispielsweise Deutschland oder das Gebiet Hannover stattfinden müsse. Auch diese Begrenzung müsse in der Hauptsatzung geregelt werden. Rechtssicherheit bestünde, wenn der § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz im Hinblick auf den Begriff der Öffentlichkeit näher bestimmt würde.
Bei den Rechten der Ratsmitglieder sehe er das Spannungsverhältnis, dass im Gegensatz zu Politikerinnen und Politikern auf Landesebene oder Bundesebene diese in der Regel keine Berufspolitikerinnen und -politiker seien. Dazu habe das Bundesverwaltungsgericht 1990 ausgeführt, dass dadurch eine faktische Begrenzung der Redemöglichkeit gegeben werde, da der Druck durch die Öffentlichkeit groß sei. Insofern müsste auch hier geschaut werden, wie dies in der Hauptsatzung zu regeln sei.
Zur Teilnahme von Anwesenden, die nicht Mitglieder des Rates seien, sei zu bemerken, dass es auch hier einer konkreten Regelung bedarf. Eine Einwilligung müsse gegeben sein.
Bezüglich des Datenschustz verweise er sowohl auf die Ausführungen von Frau Thiel, als auch auf die entsprechenden Inhalte dazu in der Stellungnahme. Natürlich sei eine Einwilligung erforderlich, bei Ratsmitgliedern könne, nach entsprechender Regelung in der Hauptsatzung, von einem konkludenten Einverständnis ausgegangen werden. Wichtig seien die genaue Einstellung und Position von Kameras, um Teilnehmende, die nicht Ratsmitglieder sind, nicht im Bild zu erfassen.

Beigeordnete Kastning bedankte sich bei den Vortragenden und eröffnete die Diskussion. Sie gab den Hinweis, dass Herr Bauer lediglich einen begrenzten Teil des Raumes sehen, aber die Wortbeiträge hören könne.

Ratsherr Engelke bedankte sich bei den Vortragenden und stellte die Rückfrage an Herrn Krüger und Herrn Graffstedt, ob sich die Ratsmitglieder durch die Aufnahme, ihrer Erfahrung nach, eher zurückhalten oder positionieren und ob Diskussionen dadurch in die Länge gezogen würden. Dies stelle er sich besonders im Hinblick auf bevorstehende Wahlen äußerst problematisch vor. Ebenso interessiere er sich dafür, ob den Zuschauenden, im Fall der Unterbrechung der Aufnahme, ein Hinweis gegeben werde und wie dieser oder diese die Unterbrechung empfinde. Er könne sich vorstellen, dass dahingehend Kommentare geäußert würden, dass sich bestimmte Personen nicht trauen würden, ihren Wortbeitrag öffentlich zu halten.

Herr Graffstedt erklärte für die Stadt Braunschweig, dass dieser Fall noch nicht eingetreten sei. Es sei sicher spekulativ anzunehmen, dass sich jemand nicht traue, etwas zu äußern. Die praktische Umsetzung sähe so aus, dass für diesen Zeitraum die Aufnahme unterbrochen werde, so wie es auch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung geschehen würde. Ob sich die Redezeit verändern würde, könne er nicht beurteilen, da es in Braunschweig grundsätzlich eine Redezeitbegrenzung gebe.

Herr Krüger gab an, dass in der Vergangenheit Fälle vorgekommen seien, in denen Ratsmitglieder der Übertragung nicht zugestimmt hätten. In diesen Fällen sei der Hinweis eingeblendet worden, dass die Übertragung in kurzer Zeit fortgesetzt werde. Es habe sich dabei um ein Standbild gehalten, was für die Zuschauer*innen wenig erfreulich war, da die Übertragung für eine nicht genauer bestimmbare Zeit unterbrochen worden sei. Mittlerweile sei es seit zwei Jahren nicht mehr vorgekommen, dass der Wunsch der Unterbrechung geäußert worden sei. Das bedeute, man sei in der Situation einer dauerhaften Übertragung. In Einzelfällen komme es mal zu einer Unterbrechung während der Einwohnerfragestunde. Dass sich einzelne Politiker*innen zurückhalten bzw. ausschweifen würden, könne er nicht bestätigen. Er habe den Eindruck, dass die Frage der Übertragung dabei keine Rolle spiele. Eine Steuerung finde auch in Wolfsburg über die Begrenzung der Redezeit statt.

Ratsherr Markurth bedankte sich von Seiten der SPD Fraktion für die vorgebrachten Informationen. Er gab an, dass erfreulich sei, dass es rechtliche Möglichkeiten zur Übertragung gebe und damit die Politik des Rates transparenter gemacht werden könne. Ihn interessiere, ob es durch die Liveübertragung mehr Rückmeldungen bzw. Beteiligung aus der Öffentlichkeit gebe.

Herr Krüger berichtete aus den Erfahrungen in Wolfsburg, dass er dies eindeutig bejahen könne. Er werde vermehrt sogar persönlich von Menschen angesprochen, die die Ratssitzung verfolgt hätten und an den Themen weiterhin interessiert seien. So ergehe es auch den übrigen Ratskolleg*innen.

Ratsherr Wruck sprach ebenfalls seinen Dank aus und gab den Hinweis, aus der Stellungnahme der Stadt Essen, welche heute leider persönlich nicht abgegeben werden konnte, dass die dortige Aufnahme über zwei Kameras an der Decke erfolge. Eine Kamera sei dabei auf das Rednerpult gerichtet, die andere auf den Bereich des Verwaltungsvorstands. In Hannover sitze man im Oval und spreche direkt vom Platz aus. Eine Aufnahme wie in Essen sei daher in Hannover nicht möglich. Daher stelle er sich die Frage, ob man die Kameras auch auf den/die jeweilige Redner*in schwenken könne. Im Übrigen sehe er auch die Gefahr der „Fensterrede“, gehe aber davon aus, dass sich diese insbesondere in Wahlkampfzeiten nicht verändern werden. Letztlich spreche er sich für seine Ratsfraktion dafür aus, dass die Ratssitzungen nicht durch Dritte kommentiert, bewertet oder anderweitig durch Inhalte manipuliert werden sollten und verwies dabei auf den Wortbeitrag von Herrn Maurer-Ebeling. Eine Kommentierung, Bewertung und Einschätzung solle schließlich lediglich und individuell durch die Zuschauenden erfolgen. Daher spreche er sich für eine unkommentierte, direkte Liveübertragung aus.

Herr Krüger gab an, dass bei den Sitzungen des Rates der Stadt Wolfsburg jeweils der/die einzelne Redner*in eingeblendet werde. Dies empfehle er auch weiter, da eine Totalaufnahme des Raumes über den gesamten Zeitraum der Sitzung für die Zuschauenden zunehmends monoton wirken würde. Dieses Format der individuellen Aufnahme komme bei den Zuschauerinnen und Zuschauern gut an.

Herr Graffstedt sagte, im Hinblick auf die Frage von Ratsherr Markurth, dass die Möglichkeit der Aufnahme der Ratssitzung auch sehr gut genutzt werden könne, wenn man selbst nicht die Möglichkeit gehabt habe, zur Ratssitzung zu gehen. Dadurch sei es unproblematisch, auch im Anschluss über die Themen zu sprechen. Zur Position der Kamera gab er an, dass die Aufnahmen variieren würden zwischen der Aufnahme des Vorsitzenden, des Redners oder der Rednerin oder einer Aufnahme in den Raum. Dadurch wolle man mehr Abwechslung schaffen.

Ratsherr Menge bemerkte, dass die Angaben der Kosten unterschiedlich seien, nämlich in Wolfsburg 2.600 € und in Braunschweig 1.600 € pro Sitzung. Er stelle sich die Frage, ob es durch die Liveübertragung zu einem disziplinierteren Umgang miteinander käme und diese damit zu einer angenehmeren Sitzung beitragen würde.

Herr Krüger erklärte, dass eine andere Disziplinierung dadurch nicht einsetzten würde. Er empfinde es so, dass sich die Kolleg*innen wie immer und ganz natürlich verhalten würden. Für den Ratsvorsitzenden sei es anfänglich ungewohnt gewesen, da er sich selbst auf einem Kontrollbildschirm gesehen habe, aber auch diesen nehme man irgendwann nicht mehr wahr. Die Übertragung habe sich etabliert und es finde kein Spielen vor oder mit der Kamera statt. Auch ein Unterschied vom öffentlichen zum nicht-öffentlichen Teil sei nicht erkennbar.

Herr Graffstedt bestätigte dies und ergänzte, dass sich die Ratsmitglieder ganz natürlich verhalten würden. Ansonsten erfolge ein Einschreiten durch den Vorsitzenden, was aber auch ohne Übertragung passieren würde. Die Ratsmitglieder würden die Aufnahme kaum noch wahrnehmen, es sei denn, sie rufen den Stream direkt in der Sitzung ab.

Ratsherr Engelke fragte, in Anbetracht interessanter als auch nicht interessanter Teile einer Ratssitzung, ob Herr Bauer eher dazu tendieren würde, die Ratssitzungen unkommentiert zu belassen oder in die einzelnen Themen einzuführen. Im Übrigen stellte er die Nachfrage an Herrn Wandersleben und Frau Thiel, ob ein Mitschnitt einer Übertragung im Internet rechtlich möglich und erlaubt sei. Er habe dazu gelesen, dass es in Schwerin dazu bis zu 250.000 € Strafe geben könne.

Herr Bauer antwortete, dass in Potsdam eine Übertragung von Anfang bis Ende ohne Kommentierung oder weitere Inhalte erfolge. Auch dies werde im Anschluss im Archiv aufbewahrt. Bearbeitet würden gegebenenfalls der Beginn, das Ende und der Zuschnitt der Kamera, inhaltlich finde kein Eingriff statt. In Potsdam sei die Reihenfolge der Teile so, dass mit dem öffentlichen Teil gestartet würde und die Vorsitzende dann am Ende mitteile, dass alle Kameras und sonstigen Aufnahmegeräte ausgeschaltet würden, da nun der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beginne.

Frau Thiel erklärte, dass die Frage von Ratsherrn Engelke keine datenschutzrechtliche, sondern eine urheberrechtliche Frage sei. Dabei müsse man differenzieren, ob man seinen eigenen oder einen fremden Beitrag mitschneide oder kopiere. Ihrer Meinung nach dürfe man eigene Beiträge jederzeit aufnehmen und veröffentlichen. Bei Beiträgen anderer sehe dies anders aus, dazu müsse jedoch eine andere Rechtsexpertise eingeholt werden.

Herr Wandersleben ergänzte, dass es technisch möglich sei, die Beiträge abzufilmen, mit entsprechender Quellenangabe sei unter Umständen auch die Veröffentlichung in Ordnung. Weitere urheberrechtliche Fragen müssten dafür jedoch geklärt werden, dies sei jedoch nicht Tatbestand der heutigen Anhörung.

Beigeordneten Kastning entgegnete, dass es einer Diskussion bedürfe, ob man Ratssitzungen unkommentiert per Livestream übertragen oder inhaltlich aufbereiten wolle. Diese Diskussion müsse erst nach abschließender Entscheidung für die Liveübertragung geführt werden.

Herr Maurer-Ebeling gab an, dass man zunächst auch nur die Sitzungen unkommentiert übertragen habe, dann aber den Vorwurf erhielt, dass in den Sitzungen auf Paragrafen und Schriftstücke Bezug genommen werde, über die die Zuschauerinnen und Zuschauer keine Kenntnis hätten. Daher habe man sich entschieden, die Übertragung zeitversetzt zu senden, um sie entsprechend der nötigen Informationen aufzubereiten. Dabei versuche man explizit, keine politische Farbe widerzuspiegeln oder sonstige Meinungsbildung zu beeinflussen. Eine Überlegung wäre, wenn man zur Liveübertragung tendiere, im Anschluss brisante Themen der Sitzung nochmals aufzugreifen und an dieser Stelle tiefer zu beleuchten.

Herr Krüger erklärte, dass die Sitzungen des Rates der Stadt Wolfsburg in Gänze unkommentiert übertragen würden und sich Interessierte sequenziell diejenigen Themen aufrufen würden, die sie interessieren. Man erlebe selbiges ja auch in den Ratssitzungen, wenn die Anzahl der Zuschauer*innen je nach Brisanz des Themas variiere. Er halte jegliche Kommentierung der Themen durch Dritte für eine Beeinflussung, ebenso sehe er ein Problem in einem möglichen Zusammenschnitt von Themen, falls dabei Wortbeiträge besonders hervorgehoben oder gänzlich weggelassen würden. Insofern habe man sich damals für die komplette, unkommentierte Liveübertragung entschieden.

Herr Graffstedt ergänzte, dass es um eine öffentliche und transparente Berichterstattung gehe. Das könne man nur erreichen durch eine Komplettübertragung ohne zusätzliche Kommentare und ohne Löschung von möglichen Beiträgen. Eine Wertung solle lediglich durch die Zuschauer*innen erfolgen, gleichermaßen habe man auch keine Einwirkung auf die Meinungsbildung der Presse.

Ratsfrau David bedankte sich für die interessante Einführung und zeigte sich erfreut und erstaunt über die Anzahl der Interessierten an dieser Liveübertragung. Dazu stellte sie die Nachfrage, ob bestimmte Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung für diese Liveübertragung angeboten würde und ob sich dahingehend in den letzten Jahren die Zahlen verändert hätten.

Herr Krüger erklärte, dass im Vorfeld jeder Ratssitzungen durch die Pressestelle entsprechende Informationen an die Tageszeitungen gegeben würden, die in einem kurzen Artikel auf die Sitzung sowie die Liveübertragung hinwiesen. Ebenso erfolge ein Hinweis über Social Media Dienste und die Internetseite der Stadt Wolfsburg.

Auch Herr Graffstedt bestätigte, dass mit der Einladung zur Sitzung auch die Informationen über die Übertragung gegeben würde. Ein Hinweis auf der Internetseite der Stadt Braunschweig verdeutliche ebenfalls, dass und wann übertragen werde und dass der Mitschnitt auch später im Archiv zu finden sei.

Beigeordnete Kastning stellte die Nachfrage, ob durch die Ergänzung eines entsprechenden Passus in der Hauptsatzung, vorausgesetzt werden könne, dass die Ratsmitglieder nicht mehr im Einzelnen der Aufnahme zustimmen müssten. Geregelt werden müsse, was in dem Falle passiere, wenn einzelne Ratsmitglieder bei der Abstimmung über die Hauptsatzung dieser Regelung nicht zustimmen würden. Auch bei Neuwahl in den Rat, müsse eine entsprechende Zustimmung der einzelnen Ratsfrau bzw. des Ratsherrn erfolgen. Fraglich sei, ob nicht von jeder einzelnen Person eine entsprechende Zustimmung erfolgen müsse.

Herr Wandersleben antwortete, dass er empfehle, die Normierung in die Hauptsatzung aufzunehmen, es aber jederzeit jedem Ratsmitglied möglich sein müsse, zu verlangen, dass er oder sie nicht aufgenommen werde. Selbst wenn dies im Rat der Stadt Wolfsburg und im Rat der Stadt Braunschweig nicht der Fall sei, müsse die Möglichkeit der Ablehnung zur Aufnahme geregelt werden. Wenn eine solche Regelung vereinbart sei, sehe er keine rechtlichen Schwierigkeiten.

Dazu entgegnete Beigeordnete Kastning, ob es auch denkbar sei, eine schriftliche Aussage zu treffen, dass man nicht in Ratssitzungen per Bild- oder Tonaufnahme aufgenommen werden möge und damit einen Widerspruch für einen längeren Zeitraum einlege.

Herr Wandersleben bejahte die vorgenannte Möglichkeit.

Frau Thiel gab an, dass das NKomVG die Möglichkeit biete, dass eine Übertragung grundsätzlich stattfinden dürfe. Für den Fall, dass einzelne Mitglieder dies nicht wollten, gebe es die Möglichkeit in jeder Sitzung bzw. zu jedem Tagesordnungspunkt oder Wortbeitrag darauf hinzuweisen und zu erklären, dass man nicht aufgenommen werden möge.

Herr Graffstedt ergänzte, dass in der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig geregelt sei, dass es jedem Ratsmitglied freistehe, nachdem der Ratsvorsitzende das Wort erteilt habe, ohne Angabe von Gründen, zu verlangen, dass die Aufnahme unterbrochen werde.

Frau Thiel erklärte, dass sie für wichtig erachte, dass selbst der Wunsch, nicht aufgezeichnet zu werden, bereits nicht mehr aufgenommen und übertragen werde, um jegliche Stigmatisierung zu verhindern.

Beigeordnete Kastning bedankte sich für die informativen Vorträge, die anschließende Möglichkeit des Austauschs und der Diskussion und schloss damit diesen Tagesordnungspunkt.

angehört


TOP 3.
Zulagen

Beigeordnete Kastning erklärte, dass im Folgenden für die Tagesordnungspunkte 3.1. bis 3.4. eine Präsentation durch die Verwaltung vorbereitet sei, welche bereits in der heutigen Pressekonferenz gezeigt worden sei. Stadträtin Rzyski habe auf der Klausur des Ausschlusses am 23.08.2019 darauf hingewiesen, dass sämtliche Drucksachen zu diesem Thema in der heutigen Ausschusssitzung ausführlich vorgestellt und diskutiert würden. In der nächsten Ausschusssitzung werde die Verwaltung diese Tagesordnungspunkte erneut auf die Tagesordnung setzen, sodass es nicht notwendig sei, dass die Fraktionen die Punkte in die Beratung zögen. Dieses Prozedere sei so auf der Klausur gemeinsam besprochen worden.

Anmerkung: Stadträtin Rzyski erläuterte ausführlich die Inhalte der vorliegenden und zur Verfügung gestellten Präsentation zur Datei „Anlage zu TOP 3.pdf“.


Beigeordnete Kastning bedankte sich für die ausführlichen Informationen zu den Ergebnissen und gab den Hinweis, dass die Stadtverwaltung weiterhin für Fragen auch in den einzelnen Fraktionen zur Verfügung stehe.

Ratsherr Engelke bedankte sich für die Präsentation durch Stadträtin Rzyski und äußerte sein Bedauern darüber aus, dass die Mitarbeiter*innen durch die Überprüfung in der Öffentlichkeit unter einen Generalverdacht gestellt würden. Es tue ihm für die Mitarbeiter*innen leid, da er die Schuld woanders sehe. Er erwarte, wie vom GPR gefordert, Vertragstreue, sehe aber einen Dissens, wenn ein Vertrag nicht rechtens sei. Er habe verstanden, dass es Dienstvereinbarungen gebe, stelle sich aber die Frage, wer diese ausgehandelt habe. Er verstehe nicht, was genau im Jahr 2005 und im Jahr 2015 ausgehandelt worden sei und wer die Verträge letztlich unterzeichnet habe. Zudem stelle er sich die Frage, seit wann der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes bekannt sei, da in der Presse zu lesen gewesen sei, dass in einer ersten Version die Prüfer*innen der Stadt rieten, zu prüfen, ob eine Dienstpflichtverletzung begangen worden sei und ob disziplinar- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gezogen werden müssen. In einer aktuellen Fassung des Berichtes sei dieser Passus nicht mehr enthalten. Der Bericht sei daher offensichtlich verändert worden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass es stets ungeeignet sei, wenn Drucksachen in vorläufiger Fassung in der Presse erscheinen würden. Das Vorgehen zur Erstellung und Einbringung in die zuständigen Ausschüsse könne Frau Dr. Wehmann vom Rechnungsprüfungsamt am besten beschreiben. Bei der vorliegenden Drucksache handele es sich nun um die gültige Fassung.
Das Thema Leistungsanreizsystem könne man aus unterschiedlicher Perspektive betrachten. Der GPR und Verdi sähen die Legitimierung in einem eigenständigen Tarifvertrag und zugehöriger Dienstvereinbarung, die Verwaltung folge der Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes, dass die Dienstvereinbarung nicht Teil des Tarifvertrags sei. Eine endgültige Entscheidung durch ein Gericht habe noch nicht stattgefunden. Man wolle nun eine Dienstvereinbarung abschließen, die keine unterschiedliche Rechtsauffassung zulasse. Der GPR sei einverstanden neue Verhandlungen dazu zu führen.
Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst sei 2015 verhandelt und 2016 durch Vertreterinnen und Vertreter des GPR, Verdi und des damaligen Personaldezernenten unterschrieben worden.

Frau Dr. Wehmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass in einer solchen Sitzung der Verwaltung eine derartige Bühne geboten werde und sie anfänglich nicht die Möglichkeit gehabt habe, sich zu äußern. Falls Sie das Vorgehen missverstanden habe und erst über die Einschätzung der Verwaltung und dann den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes gesprochen werde, zöge sie ihren Wortbeitrag vorerst zurück.

Beigeordnete Kastning erklärte das man jegliche Einschätzungen zur Kenntnis nehmen wolle und daher nun gerne an dieser Stelle die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes hören wolle.

Frau Dr. Wehmann erläuterte, dass es glücklicherweise bei der Stadt Hannover so sei, dass das Rechnungsprüfungsamt, außerhalb der Aufgabe des Jahresabschlusses, bereits im Vorgriff Informationsdrucksachen an den Rat und die Verwaltung richten könne. Nach Abschluss der Prüfung dieser Zulagen am 28.05.2019 habe sie eine entsprechende vertrauliche Informationsdrucksache erstellt, welche an den Haushalts-und Finanzausschuss gerichtet gewesen sei. Im unmittelbaren Anschluss daran sei sie durch die Verwaltungschefin Stadträtin Tegtmeyer-Dette in einem Anruf darum gebeten worden, über diese Drucksachen ins Gespräch zu kommen. Dieser Bitte sei sie nachgekommen, mit dem Hinweis, dass sie die Drucksache nicht zurückziehen werde. Eine Woche später habe sie erfahren, dass die Drucksache den Ausschussmitgliedern nicht mehr öffentlich zugänglich gewesen sei, wodurch sie wieder in den Bearbeitungsmodus versetzt wurden sei. Am 26.06.2019 sei in diesem Ausschuss vorgeschlagen worden, die Angelegenheit hier zu behandeln. Am 03.07.2019 habe es ein Gespräch zwischen Stadträtin Tegtmeyer-Dette, Stadträtin Rzyski, Frau Diers, Herrn Kallenberg, Herrn Lessing und ihr gegeben, wobei besprochen worden sei, dass die Drucksache nicht in den Haushalt und Finanzausschuss eingebracht worden sei, sondern vielmehr eine Stellungnahme im Organisations- und Personalausschuss erfolgen solle. Sie sei damit einverstanden gewesen, da der Oberbürgermeister a. D. diesen Gremienverlauf beauftragt hatte. In selbigem Gespräch sei darüber gesprochen wurden, ob sie einverstanden wäre, den Passus zur Zulage Leistungsprämie und zur Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst zu entfernen. Der Text zur Zulage Leistungsprämien habe gelautet, dass das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung zu prüfen wäre, mit gegebenenfalls disziplinarrechtlicher Ahndung oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Zur Zulage Sozial- und Erziehungsdienst habe es geheißen, dass zu entscheiden sei, ob der Tarifvertrag fortgeführt oder gekündigt werden solle. Ferner sei auch hier das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung zu prüfen, mit gegebenenfalls disziplinarrechtlicher Ahndung oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen. In dem Gespräch habe die Verwaltung zugesagt, den Gremienbeschluss im Rat für den Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst nachzuholen. Diese Tatsache sei für sie ausreichend gewesen, um den Passus in dieser Angelegenheit herauszunehmen, im Bericht finde sich der entsprechende Wortlaut selbstverständlich wieder. Der Bericht sei insgesamt wesentlich umfangreicher und inhaltlich gehaltvoller als die kurze Informationsdrucksache.
Man müsse nun den entsprechenden Beschluss nachholen, da es ständige Rechtsprechung sei, dass Räte über den Haushaltsplan beschließen und damit auch über Tarifnormen entschieden, die tarifrechtlich korrekt angewendet würden. Wenn es zu nicht geplanten Mehrauszahlungen komme, sei dies nicht in Sinne der Ratsmitglieder. Wenn Mehrauszahlungen oder nicht beschlossene Zahlungen geleistet würden, sei dies zudem kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Durch ein Nachholen des Beschlusses sei die Rechtsgrundlage wiederhergestellt. Dieser eigenmächtige Tarifvertrag als solcher sei ein wirksamer Tarifvertrag, jedoch habe die Zuständigkeit der Verwaltung nicht bestanden, da sie nicht über diese Beträge beschließen dürfe. Die Zulage sei nicht rechtsgrundlos gezahlt worden und nun müsse das kommunalverfassungsrechtlich zuständige Organ über den Bestand des Tarifvertrages entscheiden. Werde kein Beschluss erfolgen, werde der Tarifvertrag weiterhin bestehen, soweit er nicht gekündigt werde. Dies sei kein Problem der Beschäftigten, da sie die Zahlung in der Erwartung erhalten hätten, dass sie dieses Geld behalten dürften. Auch vor Gericht blicke man in solchen Fällen lediglich in die Zukunft. Es bestehe Einigkeit zur Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst. Bei der Zulage Leistungsprämien sähe dies anders aus.

Frau Gödecke gab an, dass sie die Meinung teile, dass Verträge rechtskräftig sein müssten. Davon gehe der GPR auch aus. Im Tarifvertrag Beschäftigungssicherung sei der § 9 verhandelt wurden, in dem es um eine Absenkung des Budgets für Leistungsanreize in Höhe von 250.000 € gehe. Dieser Paragraf habe einen direkten Zusammenhang zum Punkt 3 der Ergänzenden Vereinbarung. Dieser regele, dass das Leistungsentgelt in Höhe einer gleichen Pauschale an alle Beschäftigten ausgezahlt werde. Darauf gründe sich die Dienstvereinbarung. Wenn der GPR von der Verwaltung eine schriftliche Vertragszusage bekäme, gehe man davon aus, dass hierbei insgesamt Rechtskraft bestehe. Solle dies für die Zukunft nicht mehr bestehen, werde sich die Zusammenarbeit zukünftig verändern. Im Übrigen sei man nun in Verhandlungen für eine neue Dienstvereinbarung, aber aus Sicht des GPR nicht, weil die alte Dienstvereinbarung unwirksam sei. Man wolle vielmehr eine Regelung für die Beamtinnen und Beamten treffen, um ihnen im Rahmen beamtenrechtlicher Möglichkeiten auch ein entsprechendes Leistungsentgelt zu zahlen. Insgesamt sei der Tarifvertrag und die Dienstvereinbarung für den GPR weiterhin gültig und wirksam. Sie hoffe auf eine Klärung mit der Verwaltung mit gebotener Achtung voreinander.

Ratsherr Pohl zeigte sich bestürzt, dass die gesamte Rathausaffäre dazu führe, dass einzelne Beschäftigte nun weniger Geld bekämen. Dies sei von niemandem aus dieser Runde beabsichtigt worden. Man setze auf eine schnelle rechtskonforme Einigung. Er stellte die Nachfrage, ob bei der Aushandlung des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung ein Mitwirken des kommunalen Arbeitgeberverbandes erforderlich gewesen wäre und ob sie stattgefunden habe. Weiter fragte er, welchen Unterschiedsbetrag die 6 % des Septembergehalts zur sonst ausgezahlten Leistungsprämie ausmachen würde. Zudem sei ausgeführt worden, dass durch die Nichtbeteiligung des kommunalen Arbeitgeberverbandes eine Strafe zu zahlen gewesen sei, wozu er die Nachfrage stellte, wann die Zahlung geleistet worden sei und ob die Gremien darüber in Kenntnis gesetzt worden seien. Letztlich sehe er nahezu einen Skandal darin, dass durch die Verwaltung darum gebeten worden sei, den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu verändern bzw. Inhalte zu entfernen. Das Rechnungsprüfungsamt sei nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz unmittelbar dem Rat unterstellt und nicht der Verwaltung. Eine Sperrung der Drucksache, die Veränderung sowie erneutem zur Verfügung stellen, ohne erkennbaren Hinweis auf eine Veränderung oder zweite Version, sei nicht akzeptabel und werde aufgeklärt, gegebenenfalls durch Akteneinsicht. Dies stelle aus seiner Sicht einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes dar.

Frau Dr. Wehmann erläuterte, dass die Drucksache am 29.05.2019 fertig gewesen und für den 12.6.2019 angemeldet worden sei. Trotz des angesprochenen Anrufs sei sie davon ausgegangen, dass die Drucksache auch tatsächlich an diesem Tag in den Ausschuss käme. Durch eine Mail von Frau Allner sei ihr bewusst geworden, dass der Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten die Drucksache in den Bearbeitungsmodus versetzt habe. Damit sei sie für andere, ohne Berechtigung, nicht mehr sichtbar. Sie habe in der Drucksache den Passus verändert und explizit keine zweite Drucksache erstellt, wobei sie im Ausschuss geschildert hätte, dass eine Veränderung stattgefunden habe. Trotz dieses Falls sei zu würdigen, dass das RPA bei der Stadt Hannover überhaupt die Möglichkeit habe, Informationen mitzuteilen. Nach Rechtslage sei dafür lediglich der Jahresabschluss vorgesehen. Sie nehme diese Wertschätzung wahr. Es sei das erste Mal, dass über die Inhalte einer Drucksache Uneinigkeit bestanden habe.
Ein Entwurfsbericht habe der Verwaltung bereits am 18.03.2019 vorgelegen, sodass sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Möglichkeit gehabt habe, Stellung zu beziehen. Daher habe sie die Brisanz um die Streichung des Passus nicht verstanden. Sie habe den Passus daraufhin aus bestem Wissen und Gewissen aus der Drucksache, jedoch nicht aus ihrem Bericht gestrichen, stehe auch weiterhin dazu und betone, dass sie sich zu keiner Zeit durch die Verwaltung unter Druck gesetzt gefühlt habe. Durch die darauffolgende Anklage des Oberbürgermeisters habe sich im Übrigen das weitere Verfahren um den Bericht und die Stellungnahme in den Mai verschoben.

Beigeordnete Kastning fügte hinzu, dass sie die regelmäßigen und themenbezogenen Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes in den Ausschusssitzungen sehr begrüße und sehe es als Vorteil, über den Jahresabschluss hinaus informiert zu werden. Dafür bedankte sie sich ausdrücklich.

Frau Diers erklärte, dass zu Berichten des Rechnungsprüfungsamtes eine Stellungnahme der Verwaltung erfolge. Sie erklärte, dass der Vorbericht von Frau Dr. Wehmann im Mai endgültig vorgelegen habe, sich jedoch die Zusammenarbeit mit dem externen Prüfunternehmen PricewaterhouseCoopers als zeitlich schwieriger herausstellte. Das Unternehmen habe erst Ende Juli einen Bericht vorgelegt. Im Ausschuss sei kommuniziert worden, dass man das Ziel habe, beide Berichte samt Stellungnahmen der Verwaltung, zusammen zu behandeln.

Stadträtin Rzyski bedankte sich bei Frau Dr. Wehmann für die Richtigstellung und den Hinweis, dass seitens der Verwaltung kein Einfluss genommen worden sei. Dies könne und wolle die Verwaltung zu keiner Zeit.
Sie erklärte, dass mit dem Auftrag der Prüfung ein Beratungsvorgang, zunächst in den Organisations- und Personalausschuss, vorgegeben worden sei und auch, dass die Beratung öffentlich erfolgen solle. Durch das Warten auf den Bericht des externen Unternehmens und die dann anzufertigende Stellungnahme seitens der Verwaltung, habe es unterschiedliche Verzögerungen im Ablauf gegeben. Nochmals hinweisen wolle sie darauf, dass die Verwaltung dem Rechnungsprüfungsamt, in Person Frau Dr. Wehmann, nicht vorschreiben könne und auch nicht vorschreiben werde, wie die Berichte auszusehen hätten oder inhaltlich aufbereitet werden sollten. Man teile zudem die fachliche Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes.
Zur Frage des zukünftigen Vorgehens sagte sie, dass die Prämie üblicherweise zum Ende des Jahres ausgezahlt werde. Wenn bis Ende des Jahres eine neue Dienstvereinbarung geschlossen werde, werde entsprechend ausgezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, würde 6 % des individuellen Septembergehaltes gezahlt werden. Der Unterschiedsbetrag sei dabei abhängig vom regulären Entgelt, bei der Prämie handele es sich dagegen um einen Pauschalbetrag in Höhe von rund 700 €. 6 % des Septembergehalts könnten dahingehend mehr oder weniger sein. Aufgrund dieser Differenz habe man ein hohes Interesse, Ende des Jahres eine Regelung zu treffen, um insbesondere auch die unteren Entgeltgruppen zu berücksichtigen. Bei beiden Beträgen handele es sich im Übrigen um Bruttobeträge.

Frau Markowis sagte, dass sie es vollkommen unangebracht finde, dass 8.500 Mitarbeiter*innen unter Generalverdacht gestellt würden. Es sei völlig falsch zu behaupten, diese hätten sich bewusst an der Zulage bereichert. Sie stellte fest, dass die Verteilung nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht korrekt gewesen sei und es daher eine schnelle Anpassung brauche. Sie gehe davon aus, dass eine schnelle Einigung erfolge, da der GPR, trotz anderer Rechtsauffassung, offen für neue Verhandlungen sei. Sie erachte es als schwierig, dass dieser Ausschuss offensichtlich Informationen nicht bekommen habe, das müsse sich ändern und werde, wie angekündigt, auch in dieser Sache überprüft. Weiter stellte sie die Nachfrage, ob ein Fachbereichsleiter für den Fachbereich Personal endgültig darüber entscheiden könne, wie ein Tarifvertrag auszusehen habe oder ob das Verfahren auf Dezernatsebene begleitet worden sei. Im Übrigen fragte sie, ob mit dem Tarifvertrag und den Verhandlungen noch andere Personen betraut worden seien, insbesondere andere Dezernate oder der Oberbürgermeister. Sie bat weiter um einen kurzen Abriss der Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes und fragte, ob es dem Rechnungsprüfungsamt gestattet sei, unabhängig von Sitzungen, in den Austausch mit den Ratsmitgliedern zu kommen.

Frau Diers erklärte, dass der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst 2016 durch den damaligen Personaldezernenten, Verdi und den GPR geschlossen worden sei. Zu der Zeit sei Herr Härke Personaldezernent gewesen. Der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung von 2015 sei von gleichen unterzeichnet worden, sowie durch den Kommunalen Arbeitgeberverband. Dieser Tarifvertrag habe dem Rat vorgelegen und er erkläre in einem Paragrafen die Reduzierung der Leistungszahlung um 250.000 €. Dieser Inhalt sei so geregelt und unterzeichnet worden. Eine ergänzende Vereinbarung dazu sieht die Auszahlung einheitlicher Prämien vor. Gestattet sei dabei eine Auszahlung in Höhe von 90 % des Betrages als Pauschale sowie 10 % des Betrages als Leistungsprämien. Durch die Reduzierung um 250.000 € habe man sich auf eine 100 % Auszahlung als Pauschale für alle Beschäftigten verständigt. Daraufhin sei die Dienstvereinbarung geschlossen worden. Diese Dienstvereinbarung sei ebenso von dem damaligen Personaldezernenten, Verdi und den GPR unterzeichnet worden.

Herr Kallenberg ergänzte, dass die Entscheidung zur Zahlung der einzeln aufgelisteten und jetzt beanstandeten Zulagen vom damaligen Fachbereichsleiter im Rahmen der Überführung der Beschäftigten vom BAT bzw. BMTG in den TVöD getroffen worden sei. Bei der Überführung lag es bei den hier aufgeführten monatlichen Zulagenzahlungen in seiner Vollmacht, entsprechende Entscheidungen für die Beschäftigten, insbesondere bei den hier fraglichen monatlichen Zulagenzahlungen, zu treffen.

Frau Dr. Wehmann erklärte, dass die Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt sei. Es sei weisungsunabhängig und nur der Verwaltungsausschuss könne Aufträge erteilen. Trotzdem sei das Rechnungsprüfungsamt Teil der Verwaltungsorganisation und unterstehen damit dienstrechtlich dem Oberbürgermeister. Das bedeute, dass die Stellung des Oberbürgermeisters vom Rechnungsprüfungsamt nicht tangiert werden dürfe. Dies betreffe dann auch die Ratsfraktionen, sodass sie das Einverständnis einholen müsse, ob sie Gespräche führen dürfe. Es sei zu verhindern, dass das Rechnungsprüfungsamt Aussagen der Verwaltungsleitung ad hoc kommentiere oder im Zweifel eine andere Meinung äußere. Daher habe das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Jahresberichterstattung die Möglichkeit, alle Feststellungen schriftlich zu äußern. Das Rechnungsprüfungsamt gehe dahingehend so vor, dass eine Jahresplanung unternommen werde, in der festgehalten werde, welche Bereiche der Prüfung unterstehen würden. Im Zuge der Doppik sei das Rechnungsprüfungsamt einer erheblichen Belastung ausgesetzt worden, sodass daher turnusmäßige Überprüfungen zurückgestellt werden mussten. In das Tagesgeschäft der Dezernentinnen und Dezernenten sowie Fachbereichsleitungen mische sich das Rechnungsprüfungsamt nicht ein.

Stadträtin Rzyski gab im Hinblick auf die Strafzahlung an den kommunalen Arbeitgeberverband an, dass diese 2016 verhängt worden sei. Der Rat hätte ihrer Meinung nach darüber informiert werden müssen, was nicht geschehen sei.

Ratsherr Markurth bedankte sich bei der Verwaltung für den ausführlichen Vortrag. Deutlich sei geworden, dass die Ausschussmitglieder die Beschäftigten der Stadtverwaltung nicht unter Verdacht stellen wollen und ihnen selbstverständlich jede rechtmäßige Zulage zustünde. Er erklärte, dass Zulagen zu dem grundsätzlichen Entgelt zählen würden und er in diesem Ausschuss keine juristische Überprüfung anstellen, sondern vielmehr in der nächsten Sitzung eine politische Bewertung vornehmen wolle. Es sei auch deutlich geworden, dass in erster Linie rechtliche Probleme vorherrschen würden. Unterschiedliche Rechtsauffassungen seien nicht tragisch, solange eine zeitnahe Klärung erfolge. Es sei aufgeklärt worden, dass auch keine Diskrepanz in der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt bestehe. Formale Aspekte seien nicht eingehalten worden, diese Fehler würden jedoch nachträglich geheilt werden können. Auch aus seiner Sicht, sei an manchen Stellen das Verfahren kritisiert worden und nicht die Sache an sich. Die Berichterstattung habe ein anderes Bild geliefert, welches aber durch diese Diskussion glücklicherweise anders dargestellt werden konnte.

Stadträtin Rzyski ergänzte zum Punkt der Beteiligung an den Verhandlungen zum TVBS, dass Herr Hansmann zu keinem Zeitpunkt beteiligt gewesen sei.

Beigeordneter Machentanz äußerte sein Bedauern darüber, dass Mitarbeiter*innen der unteren Entgeltgruppen nun auf eine fest eingeplante Prämie verzichten müssen. Dadurch sei nun insgesamt eine rechtliche Unsicherheit entstanden. Durch die Vertragsstrafe sei zudem ein materieller Schaden für die Verwaltung entstanden, den immateriellen Schaden durch die Nichtbeteiligung des Rates könne man nicht beziffern. Er sprach sich dafür aus, dass dieses Verhalten Konsequenzen haben müsse, und begrüßte das Vorgehen der Akteneinsicht. Er erachte es für wichtig, dass die Angelegenheit nun aufgearbeitet werde.

Ratsherr Wruck stellte die Nachfrage, ob die Verwaltung aus rechtlicher Sicht eine Drucksache des Rechnungsprüfungsamtes zurückrufen und in einen vertraulichen Bearbeitungsmodus versetzen dürfe. Zudem stimmte er den Wortbeiträgen zu, die den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage zusprachen, weil sie auf Rechtsgrundlage der Zahlung vertrauten. Er empfinde es als schade und könne nicht verstehen, dass beispielsweise eine Siechenzulage nicht mehr gezahlt werde, obwohl die Arbeit an dieser Stelle besonders schwierig sei.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass die Siechenzulage im Bereich der Krankenhäuser gezahlt worden sei. Die Stadt sei jedoch nicht mehr Träger der Krankenhäuser, sondern lediglich der Alten-und Pflegezentren, sodass der Begriff der Siechenzulage in den korrekten Begriff der Geriatriezulage geändert worden müsse. Das bedeute, dass der Begriff und die Zuordnung nicht mehr gepasst hätten.

Frau Dr. Wehrmann gab an, dass alle Drucksachen der Verwaltung durch die Verwaltungschefin bzw. den Verwaltungschef freigegeben würden, dies sei originäre Verwaltungshoheit. Das bedeute, dass Stadträtin Tegtmeyer-Dette auch die Drucksache an den Haushalt-und Finanzausschuss habe zurückziehen können.

Ratsherr Engelke zeigte sich erstaunt darüber, dass versucht werde, die Situation als politisch korrekt anzusehen. Er wiederholte, dass es eine Drucksache gebe, in der gewisse Inhalte fehlen würden und er sich nun nicht mehr sicher sei, ob im vorliegenden Bericht von PricewaterhouseCoopers ebenso Passagen fehlen würden. Daher fragte er, ob der Ausschuss jegliche Berichte und angefertigten Stellungnahmen sowie sonstiger Dokumente erhalte.

Stadträtin Rzyski sagte zu, dass im Rahmen der Akteneinsicht alle geforderten Informationen geliefert würden.

Frau Dr. Wehmann erklärte, dass die erste Version im Bericht stünde und dort auch weiterhin bliebe. Die aus der Drucksache entfernten Sätze würden sich weiterhin im ausführlicheren Bericht zu der Drucksache finden. Die Zulage im Sozial-und Erziehungsdienst sei rechtswirksam geflossen, weil der Tarifvertrag rechtswirksam sei, jedoch sei die Kompetenz der Verwaltung überschritten worden. Die Dezernentinnen sicherten im Gespräch mit ihr zu, dass die Angelegenheit nun rechtssicher verhandelt werden solle, mit entsprechender Beachtung der Zuständigkeit des Rates. Dies sei für sie Grund genug gewesen, den Passus aus der Drucksache zu entfernen. Bei Vorstellung der Drucksache hätte sie auf die entfernten Passagen hingewiesen. Von der Aussage der Prüfung dieser Zahlungen werde sie nicht abrücken. Gleiche Aussage habe sie auch zur Zulage Leistungsprämien getroffen, denn auch hier habe die Verwaltung eine rechtliche Aufarbeitung zugesagt. Sie spreche sich die Legitimation zu, den Passus dadurch aus der Drucksache, aber nicht aus dem Bericht, zu entfernen. Eine Überprüfung seitens der Verwaltung sei zwingend notwendig, da selbst der Höhe nach geringe Beträge ohne entsprechende Grundlage im Zweifel durch die Verwaltungsleitung begründet werden müssten. Im Übrigen können in dem ausführlichen Bericht jegliche Begründungen für die in der Drucksache dargestellten Entscheidungen entnommen werden.
Sie verstehe, dass die Verwaltung ein Interesse daran habe, ihre eigene Sicht der Dinge darzustellen. Als Rechnungsprüfungsamt werde sie entsprechend der Prüfung bei ihrer Einschätzung bleiben und durch Akteneinsicht werde verfolgt werden können, dass ist zu gegenteiligen Meinungen gekommen sei. Das Rechnungsprüfungsamt müsse nicht die Entscheidungen der Verwaltungsleitung unterstützen oder damit einverstanden sein. Sie sei im Ergebnis stolz darauf, im Rechnungsprüfungsamt einer Stadtverwaltung zu arbeiten, die einen besonderen Wert auf die Einschätzung zu bestimmten Themen lege. Dazu zähle sie auch die Möglichkeit der persönlichen Stellungnahme in der heutigen Ausschusssitzung. Sie zeigte sich lediglich betroffen darüber, dass man der Ratspolitik nicht zutrauen würde, die differenzierten Meinungen nachzuvollziehen und entsprechend zu würdigen.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass es sich bei dem Vorgehen weder um taktische Gründe handelte, noch darum, dass man den Ratsmitgliedern die Fähigkeit der Selbsteinschätzung zur Sache absprach. Man halte die Ratsmitglieder für hochkompetente Personen. Der damalige Oberbürgermeister habe einen Gesamtauftrag erteilt, welche einzelne Berichte und Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltete. Nur habe man warten müssen, bis der Bericht von PricewaterhouseCoopers vorlag und habe dann den Anspruch gehabt, die Beratungsreihenfolge, so wie sie vom damaligen Oberbürgermeister vorgegeben war, einzuhalten. Man habe ein Gesamtpaket aller Berichte und Stellungnahmen zur Verfügung stellen und zur Beratung einbringen wollen. Durch die hohe Komplexität der Inhalte, habe man keine Einzelberichte geben wollen.

Beigeordnete Kastning bedankte sich für alle Ausführungen und stellte klar, dass auch sie nicht der Meinung sei, dass die Verwaltung den Ratsmitgliedern nicht alle Informationen gegeben habe. Sie stellte den Rat und seine Ausschüsse als leistungsfähige Gremien dar und sehe sich zu jeder Zeit in der Lage, sich mit komplexen Themen auseinanderzusetzen. Hier habe es ihrer Meinung nach zum Thema Zulagen eine durchgängige Information zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern gegeben. Der Auftrag des Oberbürgermeisters, Zwischenstände und die Schwierigkeit mit dem externen Prüfunternehmen, seien regelmäßig durch die Stadträtin im Verwaltungsausschuss und im Organisations- und Personalausschuss kommuniziert worden. Eine Information über die Einbringung der Ergebnisse in die heutige Sitzung, habe es vor der Sommerpause gegeben, dies sei von den Ausschussmitgliedern so zur Kenntnis genommen worden. Es sei gut, nun alle Informationen vorliegen zu haben, um in der kommenden Sitzung darüber zu beschließen. Sie finde es schade, dass die Stringenz in der Kommunikation auch mit dem Verwaltungsausschuss nicht wahrgenommen werde, obwohl dies von allen Beteiligten ausführlich dargestellt worden sei. Es sei an der Stelle nochmals zu betonen, dass Frau Dr. Wehmann selbst unterstreiche, dass sie sich zu keiner Zeit durch die Verwaltung unter Druck gesetzt gefühlt habe. Betont worden sei auch, dass Inhalte verändert worden sind, aber darauf hingewiesen werden sollte. Dahingehend spreche sie sich dafür aus, dass Frau Dr. Wehmann sich durchgängig richtig verhalten habe.

Ratsherr Pohl gab an, dass es unstrittig sei, dass die Verwaltung alle Inhalte als Gesamtpaket präsentieren wolle und dies auch erst nach der Sommerpause getan habe. Kritisch sehe er, dass die Drucksache bereits im System gewesen, wieder gesperrt und verändert worden sei. Wenn Frau Dr. Wehmann aus ihrer Sicht betone, dass dies in Ordnung sei, bedeute das nicht, dass dies so auch für den Ausschluss gelte. Daher wolle man die Angelegenheit untersuchen und prüfen, welche Einflussnahme tatsächlich stattgefunden habe.

Beigeordnete Kastning entgegnete, dass sie diesen Aspekt nachvollziehen könne, es aber aus ihrer Erfahrung nach im Haushalts-und Finanzausschuss vollkommen üblich sei, vorab Gespräche zu führen. Die Tatsache, dass es im Vorfeld dazu einen Austausch gegeben habe, sehe sie als vollkommen legitim und nicht verwerflich an. Weiter erklärte sie, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gebe, die Verwaltung für Gespräche in den Fraktionen bereitstünde und dieser Tagesordnungspunkt damit in die nächste Sitzung im September behandelt würde.

Frau Dr. Wehmann äußerte, dass sie es so verstanden habe, dass sie nun, nach der Stellungnahme der Verwaltung, ihren Bericht vorstellen könne.
Zum Verfahren wiederholte sie, dass keine Manipulation stattgefunden habe. Sie gab an, dass die Information an die Presse nicht durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt sei, da Vertraulichkeit ein hohes Gut sei. Die Drucksache stelle die wesentlichen Punkte zusammen, mehr solle sie nicht leisten. Die Hinweise zur disziplinarrechtlichen Untersuchung fänden sich weiterhin im Bericht. Ein wesentliches Ergebnis sei, dass deutlich gemacht werde, dass keine Auszahlungen geprüft worden seien. Gegenstand der Prüfung sei eine Untersuchung der Rechtsgrundlagen gewesen. Dazu gebe es eine Excel-Tabelle, welche 33 Zulagen, samt zugehöriger Rechtsgrundlagen aufliste. Die Prüfung dieser Rechtsgrundlagen sei der Auftrag gewesen. Die Anwendung der Rechtsgrundlagen im Einzelfall sei nicht Gegenstand gewesen. Der Bericht und alle zugehörigen Informationen seitens des Rechnungsprüfungsamt bezögen sich somit auf die Rechtsgrundlagen.
Zur Zulage der Leistungsprämien sei herausgestellt worden, dass der § 18 des TVöD nach Volumen und Rechtsgrundlage diese Zahlung nicht möglich gemacht habe. Das bedeute, dass von der Gesamtauszahlung nur ein Teil der Summe, ungefähr 1/ 4 des Betrags, hätte tatsächlich als Leistungsprämie ausgezahlt werden dürften. Der Rest habe nicht ausgezahlt werden dürfen. Der GPR hingegen sei der Meinung, dass der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung diese Auszahlung möglich mache. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes weise dieser Tarifvertrag lediglich darauf hin, dass der Betrag um 250.000 € gekürzt werde. Dies sei der entscheidende Unterschied der Rechtsauffassungen. Für die Zukunft sei eine rechtskonforme Auszahlungsgrundlage herzustellen, so wie Stadträtin Rzyski dies auch zugesagt habe. Für die Vergangenheit sehe sie eine rechtskonforme Grundlage nicht. Für die rechtliche Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes gebe es, im Übrigen, ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2012, veröffentlicht im Februar 2013. Sie sei mit dem Thema befasst worden, da ihr aufgefallen sei, dass in der Auflistung der Zulagen, die Zulage Leistungsprämien nicht enthalten gewesen sei, obwohl diese 5,6 Millionen € des Volumens ausmache. Es sei die Erwartung des Oberbürgermeisters sowie der Öffentlichkeit gewesen, dass Transparenz darüber erfolgen solle, welche Prämien oder Zulagen neben dem regulären Entgelt fließen würden.
Die weitere Zulage, die im Bericht erwähnt werde, sei die Besoldungsergänzung aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters. Dort sei gesagt worden, dass es keine Besoldungszulagen mehr gebe. Das Rechnungsprüfungsamt konnte dies nicht prüfen, da sie nicht, wie angenommen, als Überstundenpauschale angegeben worden sei. Daher lege s das Rechnungsprüfungsamt teile die Einschätzung der Verwaltung, dass nun ein Ratsbeschluss erfolgen müsse. Sie selbst habe alle Informationen zur Verfügung gestellt und stehe auch weiterhin dafür ein. Über ein weiteres Vorgehen werde die Verwaltungsleitung entscheiden. Zur Überstundenpauschale gab sie den Hinweis, dass im Bericht und in der Drucksache eine Aussage getroffen worden sei, dass gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung getroffen werden könne. In der Stellungnahme der Verwaltung sei dies so interpretiert worden, als sei ein Rechtsfehler begangen worden, da die Auskunft der Kommunalaufsicht laute, dass es eine vergleichbare Regelung des Landes gebe. Sie meinte jedoch vielmehr, dass, wenn man die Regelung anwende, also übertariflich zahle, dann unterliege das dem Anwendungsbereich des § 107 niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, in dem es laute, dass, zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Bezahlung des öffentlichen Dienstes, Kommunen das Land fragen müssen ob es so erlaubt sei, da andernfalls Kommunen ihren Beschäftigten mehr bezahlen würden, als Landesbedienstete bekämen. Daher sei von ihrer Seite empfohlen wurden, gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, von einem zwingenden Erfordernis habe sie nicht gesprochen. Sie habe empfohlen, ein Schreiben an die Kommunalaufsicht zu verfassen, was so auch geschehen sei. Man wisse nun, dass das Land eine derartige Regelung habe und die Landeshauptstadt Hannover daher auch so vorgehen dürfe. In der Kurzzusammenfassung der Stadträtin Rzyski sei dies so erläutert worden, in der schriftlichen Ausarbeitung stehe es anders.

Frau Diers erläuterte, dass der Auftrag des damaligen Oberbürgermeisters lautete, Überstunden, Überstundenpauschalen und unechte Zulagen zu prüfen. Im Auftrag sei ergänzt, dass es nicht darum gehe, Einzelfälle zu prüfen. Es solle vielmehr eine Systemüberprüfung erfolgen. Es sei dann vom Personaldezernat entschieden worden, nicht nur die Überstunden, Überstundenpauschalen und unechte Zulagen zu prüfen, sondern, aufgrund des Sachzusammenhang, das Zulagensystem gesamt zu beleuchten. Man habe also den, an das Personaldezernat gerichteten, Auftrag erweitert. Durch ein Gutachten eines externen Unternehmens habe ein weiterer unabhängiger Blick auf das System erfolgen sollen. Das Thema Leistungsanreiz sei in dem Auftrag nicht berücksichtigt worden, da dieses, für die Verwaltung, nicht unter Zulagen fiele. Eine Zulage sei eine monatlich wiederkehrende Zahlung zu dem Leistungsentgelt, wegen besonderer Umstände am Arbeitsplatz. Man habe den Auftrag erweitert und habe mitnichten verhindern wollen, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht alles vorlegen zu wollen.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass die Zulage ein Entgeltbestandteil sei und dies auch so dargelegt worden sei. Das Rechnungsprüfungsamt sei zu einer anderen Entscheidung gekommen. Unabhängig dieser unterschiedlichen Auffassung, sei man sich in der Sache selbst jedoch einig.

Ratsherr Engelke sagte, dass es, in seinem Empfinden, weiterhin eine unterschiedliche Meinung darüber gebe, wer über die Zulagen zu entscheiden habe. Ihm sei dazu nicht klar, wie man weiter verfahren wolle. Zudem sei er irritiert darüber, wie das Rechnungsprüfungsamt zu der Prüfung gekommen sei, da es im Vorfeld hieß, dass ihm keine Aufträge von Seiten der Verwaltung aufgetragen werden dürften.

Frau Dr. Wehmann gab dazu an, dass sie den damaligen Oberbürgermeister angerufen habe, als in der Presse stand, dass die Stadt ein externes Prüfunternehmen beauftragt habe. Sie erläuterte ihm, dass es ureigene Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes sei, solche Prüfungen vorzunehmen. Unabhängig einer Entscheidung des Oberbürgermeisters habe sie die Prüfung unternommen. Der damalige Oberbürgermeister entgegnete zu der Zeit, dass er das RPA bitte, die Zulagen zu überprüfen.

Herr Kallenberg gab an, dass die Verwaltung die Auffassung vertrete, dass es sich bei dem Leistungsanreizsystem um einen Normenvollzug handele und damit Geschäfte der laufenden Verwaltung sei. Sowohl das Gesamtbudget in Höhe von 2 % aller laufenden Personalkosten des Vorjahres, als auch die Regelungen der Leistung und Zahlung ohne Dienstvereinbarung seien durch den Tarifvertrag vorgesehen. Ein Spielraum gebe es hier nicht. Der Tarifvertrag selbst bietet den Betriebsparteien vor Ort die Möglichkeit, die Zahlung durch eine Dienstvereinbarung zu regeln. Davon habe man im Rahmen des tarifvertraglichen Gesamtbudgets Gebrauch gemacht. Deshalb sei hier der Rat nicht zu beteiligen.
Die andere Auffassung würde hingegen dazu führen, dass bei einer möglichen Ablehnung durch den Rat die Verwaltung trotzdem vor dem Zwang des Normenvollzugs stünde. In dem konkreten Fall hieße das, dass die Verwaltung den Differenzbetrag der 6 % und 2 % auf einem separaten Sperrkonto vorhalten müsse, um diesen dann, nach Einigung und Beschlussfassung durch den Rat über eine Dienstvereinbarung, als Gesamtsumme auszuzahlen. Nach Auffassung der Verwaltung, könne dies von den Tarifvertragsparteien so nicht gewollt sein.

Frau Dr. Wehmann erklärte, dass Stadträtin Rzyski in der heutigen Sitzung, sowie der Pressekonferenz, ihre Sichtweise dargestellt habe, selbiges habe sie selbst in sehr kurzer Form ebenfalls getan. Zu ihrer Entscheidung wolle sie ergänzend sagen, dass der §18 TVöD ein fast zweiseitiger Tariftext sei. Das Leistungsentgelt betrage aktuell für alle 2 % der Jahressumme der Personalkosten, vorausgesetzt, es gebe eine rechtskonforme Dienstvereinbarung, die die näheren Einzelheiten der Auszahlung bestimme. Der Tarifvertrag habe ausführliche Hinweise darüber gegeben, was eine solche Dienstvereinbarung beinhalten müsse. Wenn bei der Landeshauptstadt Hannover in der Dienstvereinbarung lediglich stünde, dass alle Beschäftigten in der Höhe nach einheitliche Prämien bekämen, sei dies die leistungsunabhängige Komponente, die sie kritisiere. Sie freue sich, dass die Stadtverwaltung und der GPR nun auf einem guten Weg seien, diese Situation aufzuklären und zu heilen.
In den vergangenen Jahren seien 100 % der Prämien unabhängig geflossen, so stünde es nicht im Tarifvertrag. Damit handele die Verwaltung tarifwidrig. Eine tarifwidrige Handlung sei kein Normenvollzug. Das Bundesarbeitsgericht habe dazu die Entscheidung getroffen, dass, solange keine rechtskonforme Dienstvereinbarung abgeschlossen sei, die Beschäftigten aufgrund der Uneinigkeit nur eingeschränkt leiden sollten. Daher dürfe in diesem Fall ¼ des Betrags leistungsunabhängig ausgezahlt werden, jedoch nicht als Einheitsprämien, sondern lediglich 6 % vom jeweiligen Brutto-Tabellenentgelt aus September des oder der Beschäftigten. Das Bundesarbeitsgericht habe die Regelung so getroffen, damit der Druck auf die Tarifvertragsparteien steige. Für die Beschäftigten bedeutet dies aber auch, dass sie nichts zurückzahlen müssten. Insgesamt habe man, außerhalb dieser aktuellen Thematik, vorher keinen Anlass gesehen, hier in eine genauere Prüfung einzusteigen. Dies sei mit der Drucksache und dem Bericht nun geschehen. Rückwirkend dürfe man den Beschäftigten kein Fehlverhalten unterstellen. Im Geltungszeitraum des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung aus dem Jahr 2005 habe eine rechtliche Legitimation bestanden, dieser Tarifvertrag sei jedoch durch neue Verhandlungen abgelöst worden. Insgesamt wolle sie an dieser Stelle durch die Drucksache und den Bericht die aus ihrer Sicht rechtliche Situation beschreiben. Welcher Ansicht letztlich gefolgt werde, obliege nicht ihrer Entscheidung.

Beigeordnete Kastning bemerkte, dass es insgesamt nicht darum gehe, die unterschiedlichen Meinungen zu bewerten, sondern vielmehr, mit Blick auf die Zukunft gerichtet, rechtswirksam und zum Wohle der Beschäftigten zu handeln.

Herr Janßen erklärte, dass das Rechnungsprüfungsamt selbstverständlich das Recht habe Inhalte unabhängig zu prüfen. Jegliche Rechtsauffassungen, wie auch durch die Beteiligten dargestellt, würden korrekt sein können, müssten sie aber nicht. Er gehe davon aus, dass man in der Lage sein werde, die Angelegenheit nochmals neutral prüfen zu lassen. Daraus müsse dann die entsprechende Konsequenz gezogen werden. Gleichwohl werde man auch weiterhin mit der Verwaltung verhandeln, um eine rechtskonforme Dienstvereinbarung abzuschließen, die auch die Beamtinnen und Beamten einbeziehe.

Zur Kenntnis genommen


TOP 3.1.
Zulagensystem und System der Überstundenauszahlungen
(Informationsdrucksache Nr. 1503/2019)

Eingebracht


TOP 3.2.
Stellungnahme der Verwaltung zur Informationsds. 1503/2019 des Rechnungsprüfungsamtes
(Informationsdrucksache Nr. 2188/2019 mit 1 Anlage)

Eingebracht


TOP 3.3.
Ergebnisse des Berichts PricewaterhouseCoopers (pwc) zu dem Zulagensystem und dem System der Überstundenzahlung sowie der Stellungnahme der Verwaltung
(Informationsdrucksache Nr. 2200/2019)

Eingebracht


TOP 3.4.
Örtlicher Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst
(Drucks. Nr. 2189/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,

zu beschließen,
1. den Abschluss eines Tarifvertrages zur Zahlung einer Zulage zum 6.04.2016 zur Kenntnis zu nehmen,

2. den genannten Tarifvertrag bestehen zu lassen.
Begründung:

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover hat mit der Drucksache 1503/2019 die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung der Behandlung von Mehrarbeitszeit/Überstunden und Zulagen vorgelegt. Dabei hat das Rechnungsprüfungsamt auch die Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst untersucht und in diesem Zusammenhang insbesondere das Zustandekommen des dieser Zulagenzahlung zugrundeliegenden Tarifvertrages gerügt. Mit dieser Drucksache beabsichtigt die Verwaltung, die vom Rechnungsprüfungsamt dargestellten Mängel abzustellen.

I.

Im Zusammenhang mit den bundesweiten Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst im Jahr 2015 mussten die seinerzeit 41 Kindertagesstätten mit zusammen gut 530 Beschäftigten und ca. 3.800 zu betreuenden Kindern mehrfach und über Wochen geschlossen werden. Das hat zu erheblichen Belastungen bei den Kindern und deren Eltern sowie entsprechendem öffentlichen Unmut geführt.

In vielen hunderten Schreiben haben die betroffenen Eltern ihr Unverständnis über die Tarifverhandlungen geäußert und auch von der Landeshauptstadt Hannover eine aktive Rolle zur Lösung des Tarifkonfliktes erwartet. Deshalb sah sich die Landeshauptstadt Hannover seinerzeit veranlasst, Gespräche zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten mit dem Gesamtpersonalrat und der Gewerkschaft Verdi aufzunehmen.

Ziel dieser Gespräche war es, bereits bestehende tarifliche Spielräume auszunutzen, um die bei der Landeshauptstadt Hannover im Sozial- und Erziehungsdienst bestehenden Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten und hierdurch Personal auf dem umkämpften Arbeitsmarkt der Erzieherinnen und Erzieher und Sozialarbeiterinnen und -arbeiter zu gewinnen bzw. von der Abwanderung zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. In diesem Zusammenhang war ebenfalls zu berücksichtigen, dass mit der Landeshauptstadt Hannover vergleichbare Arbeitgeber für Beschäftigte in diesen Arbeitsbereichen ähnliche Bemühungen unternahmen bzw. unternehmen, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit werben und Personal aus diesen Gründen abzuwandern droht. Aus diesen Gründen befand sich seinerzeit und befindet sich aktuell die Verwaltung in diesen Arbeitsbereichen in ständigen Auswahlverfahren und betreibt eine sehr aufwendige Personalakquise.

Die Aufnahme dieser Gespräche hat bei der Landeshauptstadt Hannover dazu geführt, dass die Landeshauptstadt Hannover nach den ersten mehrwöchigen Streiks nicht von weiteren Arbeitskampfmaßnahmen betroffen war, die Kindertagesstätten öffnen und erheblichen Druck von den Kindern und Eltern genommen werden konnte. In den Verhandlungen wurde angeknüpft an einen Beschluss des Präsidiums des Niedersächsischen Kommunalen Arbeitgeberverbandes, der aus Gründen der Personalgewinnung und -bindung die Zahlung einer Zulage in der Höhe der Differenz von bis zu 2 Stufen in einer Entgeltgruppe bzw. bis zu 20% in der Stufe 6 einer Entgeltgruppe zulassen. Aufgrund einer internen Auswertung hat die Verwaltung den Durchschnitt der Stufendifferenzen aller Entgeltgruppen sowie den Durchschnitt möglicher Zulagen in der Stufe 6 jeder Entgeltgruppe ermittelt und im Ergebnis einen Durchschnittswert berechnet. Dieser war dann die Grundlage für die Gespräche über die Gewährung einer Zulage an die im Sozial- und Erziehungsdienst tätigen Mitarbeitenden. Darüber hinaus war zwischen den Beteiligten der Gespräche unstrittig, dass die Zahlung einer Zulage die individuellen Gewinne der Beschäftigten aus den Verhandlungen und dem Tarifabschluss der Tarifpartner im Sozial- und Erziehungsdienst berücksichtigten sollte.

II.

Vor diesem Hintergrund ist anschließend nach längeren Verhandlungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den damaligen Personal- und Organisationsdezernenten, dem bei der Landeshauptstadt Hannover gebildeten Gesamtpersonalrat, vertreten durch deren Vorsitzende und der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) –Bezirk Hannover/Leine –Weser- vertreten durch deren Vorsitzenden eine Vereinbarung über die Zahlung einer Zulage getroffen worden.

Im Einzelnen sehen die Regelungen folgendes vor:
1. Alle unter den Geltungsbereich des Sozial- und Erziehungsdienst fallenden Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover erhalten rückwirkend zum 1. Juli 2015 eine pauschale Zulage in Höhe von 145 € erhalten. Das Tarifergebnis der Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 wird auf die Zulage aus Tz. 1) für die individuellen Entgeltgruppen und Stufen angerechnet. Die Zulage zählt nicht zum Tabellenentgelt. Sie unterliegt der Dynamisierung künftiger Entgelterhöhungen.

Zur inhaltlichen und technischen Umsetzung dieser Zulage werden die Parteien dieser Vereinbarung sich auf einen in einer Tabelle zu hinterlegenden Betrag pro Entgeltgruppe und –stufe verständigen, (Anlage 1) der dann bei zukünftigen Höhergruppierungen und Stufenaufstiegen zur Anwendung kommt
2. Führungskräfte im Geltungsbereich des Sozial- und Erziehungsdienst, die mehr als 50% Verwaltungstätigkeit wahrnehmen, fallen künftig unter die Entgeltordnung des TVöD-Verwaltung, sofern diese Entgeltregelungen günstiger sind.
3. Die Beschäftigten, die derzeit in der EG 09 S eingruppiert sind und Tätigkeiten des Sozial- und Erziehungsdienstes wahrnehmen, können ein Wahlrecht ausüben, ob sie in die Entgeltgruppe S 08 eingruppiert werden wollen. Sie erhalten in diesem Fall mindestens die Stufe in der Entgeltgruppe S 08, die ihrem aktuellen Entgelt entspricht und dann die Zulage nach Tz. 1).

4. Arbeitsplätze im Sozialdienst nach Entgeltgruppe 11 werden im Rahmen der Tarifmerkmale nach der Entgeltgruppe S 12 bewertet.

5. Die Wartezeit zur Höhergruppierung der Sozialassistenten/Innen als „Sonstige Angestellte“ der Erzieher/Innen wird von gegenwärtig 9 auf dann 6 Jahre verkürzt.
6. Im Zusammenhang mit einer Qualitätsoffensive für den Sozial- und Erziehungsdienst im Jahr 2016 soll weiter geprüft werden:
a) Anerkennung von vorhergehenden Beschäftigungszeiten bei anderen Trägern auch bei der Eingruppierung und Stufenzuweisung. Für alle Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.
b) In der Entgeltgruppe S 08 sollen die derzeitigen besonderen tariflichen Stufenlaufzeiten an die sonst geltenden allgemeinen Stufenlaufzeiten angepasst werden.

Die Vereinbarung tritt mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der redaktionellen Verhandlungen zum Tarifergebnis der Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 in Kraft. Die Regelungen nach Ziff. 1 - 4 wirken ab 01.07.2015, die Regelung nach Ziff. 5 ab 01.01.2016.

Diese Vereinbarung ist zeitlich befristet bis zu einer Kündigung der tariflichen Eingruppierungsregelungen, die im Rahmen der Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 vereinbart wurden.

III.

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich rechtlich um einen Tarifvertrag. Dieser ist von der Landeshauptstadt Hannover ohne Mitwirkung des KAV verhandelt und vereinbart worden. Aus diesem Grunde hat der KAV unter dem 29. 12.2016 in dieser Vereinbarung einen Satzungsverstoß festgestellt und der Landeshauptstadt Hannover einer Vertragsstrafe in Höhe eines Mitgliedsbetrages in Höhe von 16.000 €, zu zahlen in 4 jährlichen Raten auferlegt, hat jedoch nicht die Kündigung gefordert.

IV.

Der Abschluss eines Tarifvertrages unterliegt nicht dem Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 NKomVG und bedarf der Zustimmung durch den Rat der Landeshauptstadt. Diese Zustimmung ist seinerzeit nicht eingeholt worden und soll mit dieser Drucksache nachgeholt werden.

V.

Aus den unter Tz. I genannten Gründen wird darum gebeten, dem hier vorgelegten Antrag zuzustimmen. Mit Hilfe der hier dargestellten Regelungen ist es nachhaltig gelungen, die Arbeitsbedingungen im Tarifbereich des Sozial- und Erziehungsdienstes attraktiver zu gestalten und damit auch dringend benötigtes Personal z.B. im Kindertagesstätten zu gewinnen und langfristig an die Landeshauptstadt Hannover zu binden.

Eingebracht


TOP 4.
Finanzbericht 2019 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucksache Nr. 1966/2019 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 31.07.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 1988/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl stellte die Nachfrage, warum es sich um eine Überschreitung und nicht um eine Unterschreitung, wie bisher, handele.


Frau Diers erklärte, dass mehr Stellen besetzt worden seien, zudem ein Anstieg bei den Beihilfen zu verzeichnen wäre und das Thema Altersteilzeit neu aufgesetzt worden sei, sodass dies attraktiver für die Beschäftigten sei. Man habe sich gestern mit dem Fachbereich Finanzen abgestimmt, dass man noch Einnahmen vom Land und weitere Fördergelder erwarte. Sie rechne daher damit, dass sich Ergebnis am Ende als positiv darstellen werde.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Neues Rathaus, Sanierung der Räume Wahlen & Statistik
(Drucks. Nr. 2026/2019 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke gab den Hinweis, dass, wenn man wirklich alte Büroräume sehen möchte, die Kolleginnen und Kollegen dort vor Ort besuchen solle. Diese hätten eine Sanierung der Räume mehr als verdient.

Frau Leinenweber bestätigte die Aussage von Ratsherrn Engelke. Bei einem Besuch der Räume fühle man sich sehr weit in der Zeit zurückversetzt. Arbeitsstättenrechtlich entspräche die Ausstattung der Räume nicht mehr dem aktuellen Stand.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung der Räume Wahlen & Statistik im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt 660.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 7.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski erklärte, dass vor der Sommerpause besprochen worden sei, ob die Ausschreibung der Nachfolge der Bereichsleitung von Herrn Rohrberg intern oder extern oder auf beiden Wegen ausgeschrieben werden solle. Man habe dazu nun ein Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten geführt und rechtliche Vorgaben geprüft und sei zu der Auffassung gekommen, die Stelle intern und extern auszuschreiben. Grund dafür sei, dass in dieser Besoldungsgruppe gesamtstädtisch 58 % männlichen und 42 % weiblichen Beschäftigte arbeiten würden und man sich durch die interne, als auch externe Ausschreibung erhoffe, den Anteil der weiblichen Beschäftigten, insbesondere im Fachbereich Feuerwehr, zu erhöhen. Dies sei nach eingehender Prüfung die Entscheidung der Verwaltung.
Im Übrigen verzichte sie heute darauf, einen Stand über Versetzungen zu anderen Dienstherrinnen und Dienstherren zu geben. Dies würde sie, vorausgesetzt der Zustimmung des Ausschusses, in der nächsten Sitzung nachholen.
Weiter wies sie darauf hin, dass, wenn Personen oder Fraktionen im Zuge des Oberbürgermeisterwahlkampfs kommunale Einrichtungen besuchen wollten, dies zum einen vorher angezeigt werden und weiterhin allen Fraktionen mitgeteilt werden müsse. An dieser Stelle teile sie mit, dass die SPD-Fraktion einen Besuch bei der kommunalen Gebäudereinigung geplant habe. Stadträtin Tegtmeyer-Dette habe am 09.08.2019 entschieden, dass der Besuch stattfinden könne. Man wolle an dieser Stelle die Möglichkeit einräumen, an dem Besuch teilzunehmen. Daher teile sie hier die Information mit. Für den Fall weiterer Teilnahmen, sollen sich die Interessierten bei Frau Hägermann melden, man gebe die Information aber auch noch an alle Fraktionen weiter.




Für die Niederschrift





Rzyski Lüders

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