Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 22.08.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.08.2019)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
Protokoll (erschienen am 03.04.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 23.08.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 22. August 2019,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsherr Fauteck) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsherr Steuer (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Höppner Stadtplanung
Frau Schindler Fachbereich Umwelt und Stadtgrün


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Anhörung am 13.06.2019 und
die 22. Sitzung am 20.06.2019

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

3.2. Bericht aus der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost

3.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.4. Informationen über Bauvorhaben

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B65
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen)

5.1.2. Sanierungsgebiet Mühlenberg

Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg
(Drucks. Nr. 1888/2019 mit 2 Anlagen)

5.2. E N T S C H E I D U N G

5.2.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Mühlenberger Sportverein von 1973 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2043/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Toiletten Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1900/2019)

6.1.2. Einhaltung des Durchfahrtverbots Ossietzkyring / Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1901/2019)


6.1.3. Anmietung der Aula Grundschule Wettbergen für Seniorenweihnachtsfeier
(Drucks. Nr. 15-1902/2019)

6.1.4. Entsorgung von Einkaufswagen
(Drucks. Nr. 15-1935/2019)

6.1.5. Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-1936/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung Zweiter Abschnitt
(Drucks. Nr. 15-1942/2019)

6.2.2. Fortgesetzte Lärmbelästigung durch quietschende Stadtbahn zwischen Wallensteinstraße und Barthold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-1943/2019)

6.2.3. Unfälle Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1944/2019)

6.2.4. Straßenbereich Hauptstraße – In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1945/2019)


7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Verzicht Verkehrskonzept „Am grünen Hagen“
(Drucks. Nr. 15-1607/2019)

7.1.2. Vermeidung unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen bei der Einschränkung des Schleichverkehrs im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1671/2019)

7.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.2.1. Regelung zur Nutzung von Hallen für Sportvereine im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1938/2019)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Grunderneuerung ausstehender Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-1946/2019)

7.3.2. Baum und Baumscheibe - An der Kirche vor Hausnummer 10/12
(Drucks. Nr. 15-1947/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

> Die Abstimmung zum nichtöffentlichen Teil des Protokolls der 22. Sitzung am 20.06.19
(TOP 8) wurde unter TOP 2 durchgeführt, da kein weiterer Beratungsbedarf bestand.

> TOP 9 wurde abgesetzt.

> Da es im nichtöffentlichen Teil keine weiteren Punkte gab, wurde er insgesamt abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderung einstimmig angenommen.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Anhörung am 13.06.2019 und die 22. Sitzung am 20.06.2019

Die Bezirksratsherren Kumm und Winnicki merkten an, dass die Protokolle aus ihrer Sicht ausführlicher hätten sein können und regten an, diesen Wunsch zukünftig zu berücksichtigen.

Die Bezirksratsbetreuung nahm den Wunsch zur Kenntnis.

Das Protokoll zur Anhörung am 13.09.2019 wurde mit 14 Stimmen dafür, 0 dagegen und 2 Enthaltungen bestätigt.

Das Protokoll zur 22. Sitzung am 20.09.2019 wurde einschließlich des nichtöffentlichen Teils mit 15 Stimmen dafür, 0 dagegen und 1 Enthaltung bestätigt.



TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

Bezirksratsherr Karger berichtete aus der Sanierungskommission.


TOP 3.2.
Bericht aus der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost

Bezirksratsfrau Walther berichtete aus der Sanierungskommission.
TOP 3.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtete, dass die "Müllmelde-App" von aha jetzt freigeschaltet sei.

Ergänzung der Verwaltung:
Die Möglichkeit, die App herunterzuladen, besteht u. a. auf folgender Internetseite:
https://www.hannover-sauber.de/mitmachen/muellmelde-app/
Weitere Informationen zum Thema:
https://www.hannover-sauber.de/


TOP 3.4.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichte.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Es wurden von Bürgerinnen und Bürgern weitere Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zur Vermeidung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen vorgetragen.

Eine Bürgerin aus dem zero:e park fühlte sich in dem Zusammenhang mit der Baumaßnahme In der Rehre nicht ausreichend über die Einschränkungen informiert.

Bezirksbürgermeister Markurth erläuterte, dass sämtliche Maßnahmen frühzeitig in den einschlägigen Medien, wie u.a. Internet und Tageszeitung, veröffentlicht und die Anwohnerinnen und Anwohner per Post informiert würden. Auch in den Bezirksratssitzungen sei das Konzept einschließlich der geplanten Zeitschiene vorgestellt worden.

Ein Bürger beschwerte sich über die Straßenverengung im Mühlenholzweg auf Höhe des Waldschlösschens aufgrund von Baken.

Frau Schwarze bestätigte das und berichtete, dass die Problematik bekannt sei und der Fachbereich Tiefbau bereits an einer Lösung arbeite.

wurde von 19:25 Uhr bis 19:50 Uhr durchgeführt



TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B65
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1876/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,
  1. der mit der Stellungnahme der Telefonica GmbH & Co. OHG während der öffentlichen Auslage des Entwurfes vorgebrachten Anregung nicht zu folgen,
  2. dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 580, 2. textliche Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  3. die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beschließen.


Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.1.2.
Sanierungsgebiet Mühlenberg

Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg

(Drucks. Nr. 1888/2019 mit 2 Anlagen)

Frau Schindler stellte die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Bezirksratsherr Karger bat um Erläuterung der vergleichsweise hohen Kosten für den Auftaktplatz und Nennung des Materials und der Anzahl der zu fällenden Bäume. Aus seiner Sicht sei ein gemischter Fuß-/Radweg gefährlich und konfliktgefährdet, da zukünftig zusätzlich noch mit den Elektroscootern als einem dritten Verkehrselement zu rechnen sei.

Frau Schindler erläuterte, dass die Kosten so hoch kalkuliert seien, weil es zum Einen der Zugang zur Grünverbindung und zum Anderen der wohl am intensivsten genutzte Bereich sei. Deshalb müssten die Materialien besonders robust gewählt und sollen besonders ansprechend gestaltet werden. Die genauen Materialen seien noch nicht endgültig ausgewählt.
Für alle zu fällenden Bäume würden Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Eine Trennung nach Fuß- und Radweg sei vor allem im Bereich der Kita nicht möglich, da die notwendige Breite nicht zur Verfügung stehe. Darüber hinaus werde davon ausgegangen, dass die Fußgänger*innen vorwiegend die rechts abbiegende, kürzeste Verbindung zur Wohnbebauung nutzen werden.

Bezirksratsherr Karger zog aufgrund der aus seiner Sicht nicht zufriedenstellenden Beantwortung seiner Fragen die Drucksache daraufhin in die AfD-Fraktion.

Antrag

1. der Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg in Hannover-Mühlenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 605.000,- € zuzustimmen,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. die Ausstattung vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerin zur Umgestaltung einer privaten Teilfläche entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G

TOP 5.2.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Mühlenberger Sportverein von 1973 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2043/2019)

Antrag

zu beschließen, dem Mühlenberger Sportverein von 1973 e.V. für die Sanierung des Daches des Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Mühlenberg im Ossietzkyring 52 eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

14.250,00 €

zu bewilligen.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Toiletten Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1900/2019)

Bezirksratsherr Dr. Menge trug die Anfrage vor.

Die Toiletten im Sportpark Wettbergen werden nach unserer Kenntnis durch die Landeshauptstadt Hannover gereinigt. Anlässlich des diesjährigen Neujahrsempfanges des VWV zeigte sich jedoch, dass die Ausstattung mit Toilettenpapier, Seife und Papierhandtüchern nicht ausreichte und Ersatzmaterialien nicht vorhanden waren. Auf Grund der besonderen Halterungen war es dem Veranstalter auch nicht möglich, mit handelsüblichen Materialien auszuhelfen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Ist die Landeshauptstadt Hannover für die Reinigung der Toiletten im Sportpark Wettbergen verantwortlich?

2.) In welchen Intervallen erfolgt eine Reinigung bzw. Überprüfung der Toiletten?

3.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, im Bereich des Sportparks ein kleines Depot von Toilettenverbrauchsartikeln, beispielsweise in Form eines verschließbaren Schrankes mit beim Sportverein hinterlegten Schlüssel, anzulegen, um im Wiederholungsfall kurzfristig Abhilfe schaffen zu können?


Antwort der Verwaltung:

1.) Der Neujahrsempfang des Verbandes Wettberger Vereine, der ja Anlass für die Anfrage war, fand nach Recherche im Schützenhaus statt. Vom Schützenhaus werden grundsätzlich die Toiletten der Gastronomie im Sportpark Wettbergen genutzt. Die Reinigung der Toiletten sowie die Ausstattung mit Verbrauchsmaterialien ist vertragsgemäß Aufgabe des Gastronomiebetriebes.
Für die Reinigung der übrigen Toiletten im Sportpark Wettbergen ist die Verwaltung verantwortlich. Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtung besteht ein Vertrag mit einem Reinigungsunternehmen.
2.) a. Gastronomie
Die Reinigung und Überprüfung der Toiletten erfolgt täglich.

b.
Sportpark
Die Reinigung und Überprüfung der Toiletten erfolgt wochentags jeweils morgens durch das Reinigungsunternehmen. Innerhalb ihrer Dienstzeit überprüfen die Beschäftigen der Landeshauptstadt regelmäßig den Bestand der Verbrauchsmaterialien und füllen diese im Bedarfsfall auf. Außerhalb der Dienstzeiten wird diese Aufgabe vom TuS Wettbergen wahrgenommen.

3.) a. Gastronomie
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Verpflichtung für den Gastronomiebetrieb sieht die Verwaltung keine Veranlassung für die Toiletten der Gastronomie Verbrauchsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

b. Sportpark
Außerhalb der Dienstzeiten der Beschäftigten (abends, am Wochenende und an Feiertagen) stellt die Verwaltung dem TuS Wettbergen die notwendigen Verbrauchsmaterialien für die Toiletten bereits zur Verfügung. Der Verein verfügt über einen Zugang zu dem Raum, in dem die benötigten Materialien gelagert werden.



TOP 6.1.2.
Einhaltung des Durchfahrtverbots Ossietzkyring / Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1901/2019)

Bezirksratsherr Dr. Menge trug die Anfrage vor.

Der Einmündungsbereich des Ossietzkyrings auf den Mühlenberger Markt ist bedingt durch die Straßenführung und die gut angenommene Außengastronomie relativ eng, aber stark frequentiert. Zum Schutz der Fußgänger*innen wurde daher für diesen Bereich die Durchfahrt verboten. Leider wird dieses Verbot von Radfahrenden – zum Teil mit hoher Geschwindigkeit - regelmäßig missachtet, was besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen gefährdet. Zwar weisen entsprechende Verkehrszeichen auf das Durchfahrtsverbot hin, doch werden diese häufig ignoriert.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Beschilderung in diesem Bereich sichtbarer zu positionieren?

2.) Gibt es aus Sicht der Verwaltung andere Möglichkeiten, den oben beschriebenen Gefahrenbereich zu entschärfen?


Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1.)
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die gut sichtbare Beschilderung in diesem Bereich noch sichtbarer zu positionieren.
Zu Frage 2.)
Die Verwaltung sieht keine anderen verhältnismäßigen Maßnahmen, das mutwillige Radfah-ren auf dem Gehweg zu verhindern. Die Überwachung des fließenden Radverkehrs obliegt ausschließlich der Polizeidirektion Hannover. Die zuständige Polizeiinspektion wurde um Überwachung des Bereiches gebeten.

TOP 6.1.3.
Anmietung der Aula Grundschule Wettbergen für Seniorenweihnachtsfeier
(Drucks. Nr. 15-1902/2019)

Bezirksratsherr Kratzke trug die Anfrage vor.

Der Verband Wettberger Vereine (VWV) mietet schon seit vielen Jahren die Aula der Grundschule Wettbergen einmal im Jahr an, um seine gut besuchte Seniorenweihnachtsfeier für Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils durchzuführen. Die dafür anfallenden Mietkosten sind in den letzten Jahren stark angestiegen und betrugen Ende 2018 rund € 180,-. Da die Preise für die Seniorinnen und Senioren erschwinglich bleiben sollen, ist es nicht geboten, diese Kostensteigerung über eine Erhöhung der Eintrittsgelder weiterzugeben.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Wird der VWV als Mieter von der Verwaltung gemäß der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover in die Nutzergruppe 2 (Gruppen mit Vergünstigungen) oder in die Nutzergruppe 3 (Freie Gruppen, kommerzielle Nutzung) eingestuft?

2.) Falls die Einstufung in Nutzergruppe 3 erfolgt: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den VWV als Dachverband der Wettberger Vereine in die – günstigere – Kategorie 2 einzustufen?

3.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, ggf. selbst über den Fachbereich Senioren die Anmietung vorzunehmen, um die weitere Durchführung dieser für die örtlichen Seniorinnen und Senioren wichtigen Veranstaltung zu sichern?

Antwort der Verwaltung:

zu Frage 1 und 2:
Die Anmietung der Aula erfolgt auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover. Bei der Anmietung einer Aula werden die festgelegten Mietsätze für Schulräume (s. Anlage) angewendet, Der Verband Wettberger Vereine (VWV) wird hierbei schon seit Jahren in die kostengünstigste Mietgruppe C als begünstigter Nutzer eingestuft. Für die Weihnachtsfeier sind in den vergangenen Jahren durch den VWV sowohl die Aula als auch die Mensa der Schule angemietet worden. Hiernach erfolgte für beide Räume eine Einstufung in Mietgruppe b/C, was für die Nutzung am Wochenende ein Stundensatz von 9,60 € bedeutet. Im Jahr 2016 sind für die Weihnachtsfeier Mietkosten in Höhe von 153,60 € (76,80 € pro Raum) entstanden. Im Jahr 2018 wurde die Aula eine Stunde länger genutzt als in den Vorjahren, der Mietbetrag betrug daher 172,80 € (86,40 € pro Raum). Im Jahr 2017 wurde aufgrund eines Softwarefehlers die Nutzung der Mensa nicht in Rechnung gestellt, so erklärt sich der im Vergleich niedrigere Mietbetrag von 76,80 € in diesem Jahr. Die Verwaltung hat seinerzeit darauf verzichtet, die Mietforderung für die Mensa nachträglich einzuziehen.

zu Frage 3:
Grundsätzlich wäre eine Anmietung über den Fachbereich Senioren aus Sicht der Schulraumvermietung möglich. Dieses würde allerdings keinen Einfluss auf die Höhe des Mietbetrages haben, da städtische Fachbereiche für die Nutzung von Schulräumen ebenfalls in die genannte Mietgruppe C eingestuft werden. Eine entsprechende Finanzierung solcher Weihnachtsfeiern ist seitens des Fachbereiches Senioren allerdings nicht vorgesehen.


TOP 6.1.4.
Entsorgung von Einkaufswagen
(Drucks. Nr. 15-1935/2019)

Bezirksratsfrau Walther trug die Anfrage vor.

Das Abstellen von ordnungswidrig mitgenommenen Einkaufswagen im öffentlichen Raum wie auf privaten Grundstücken (Einfahrten etc.) hat erheblich zugenommen. Die Entsorgung der Einkaufwagen gestaltet sich als außerordentlich schwierig.
  • Die Einkaufswagen sind Privatbesitz der jeweiligen Geschäfte. Diese aber weigern sich, ihr durch ihre Kunden widerrechtlich abgestelltes Eigentum von den diversen Grundstücken zu entfernen (zu aufwendig, zu teuer).
  • Aha erklärt sich für nicht zuständig.
  • Recyclinghöfe und Schrottplätze verweigern die Annahme mit der Begründung, die Einkaufswagen seien Diebesgut und darum sei es den Firmen untersagt, diese anzunehmen.
Wir fragen die Verwaltung:

Was können insbesondere Privatpersonen tun, um die widerrechtlich abgestellten Einkaufswagen gesetzeskonform entfernen zu lassen?


Antwort der Verwaltung:

Einkaufswagen werden den Kunden als Einkaufshilfe von den jeweiligen Märkten zur Verfügung gestellt. Wer den Einkaufswagen nach dem Einkauf nicht zurückbringt, begeht Diebstahl von Eigentum. Immer wieder sind die am Ende wild abgestellten Einkaufswagen ein Thema. Zu beachten bei dieser Diskussion ist, dass es sich in der Regel um noch nutzbare bzw. reparierbare Wagen handelt und die Abfalleigenschaft nicht gegeben ist. Der Einkaufswagen verbleibt im Eigentum des Nahversorgers, der auch für die Rückführung sorgen muss.
Einkaufswagen können sicherlich von Privatpersonen zum jeweiligen Markt zurückgebracht werden. Anderenfalls sollten die jeweiligen Nahversorger informiert werden, so dass diese die Wagen dann abholen können. Auch Privatpersonen sollten beachten, dass sie Einkaufswagen nicht einfach entsorgen dürfen, wenn diese die objektive Abfalleigenschaft nicht erfüllen, denn es handelt sich quasi um wieder aufgefundenes Diebesgut.

Ergänzend hierzu verweist aha auf einen Artikel auf der Homepage der LHH zum Thema der umherstehenden Einkaufswagen:
www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Stadtbezirksportale-Hannover/Stadtbezirk-Buchholz-Kleefeld/Meldungen/Umherstehende-Einkaufswagen

Für Bezirksratsfrau Walther war die Beantwortung der Anfrage dahingehend ungenügend, dass kein Vorschlag gemacht und das Handeln der Verwaltung nicht ausreichend dargestellt wurde. Sie bat daher um Nachbearbeitung.

Die Verwaltung sagte eine intensive Nachbearbeitung dieser Fragestellungen zu.

Ergänzung der Verwaltung zum Protokoll:
Aufgrund der Komplexität und bekannten Schwierigkeiten dieses Themas war eine fundierte Beantwortung bis zur Erstellung des Protokolls nicht möglich. Sie wird zu gegebener Zeit gesondert erfolgen.


TOP 6.1.5.
Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-1936/2019)

Bezirksratsfrau Bergmann trug die Anfrage vor.

Bezirksratsherr Winnicki merkte an, dass Bezirksbürgermeister Markurth eine vergleichbare Rechtsauffassung schon einige Tage zuvor in der Sitzung des Bauauschusses vertreten habe. Er schlussfolgerte daraus, dass Bezirksbürgermeister Markurth entweder von der Verwaltung die Beantwortung der Anfrage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden sei oder aber eine Anfrage der SPD-Fraktion gestellt wurde, deren Antwort schon im Vorfeld bekannt gewesen sei. Letzteres sei aus seiner Sicht Missbrauch des Auskunftsrechts des Bezirksrates.

Frau Spreen stellte in aller Deutlichkeit klar, dass es von Seiten der Bezirksratsbetreuung keine Vorabinformation an Bezirksbürgermeister Markurth gegeben habe.

Bezirksbürgermeister Markurth erklärte, dass er im Bauauschuss unabhängig von der Anfrage der SPD-Fraktion des Bezirksrates seine persönliche Rechtsauffassung geäußert habe.

Die Bezirksratsfrauen Bergmann und Walther erläuterten, dass sie mit dieser Anfrage sowohl für die Mitglieder des Bezirksrates als auch für die Einwohner*innen eine rechtliche Stellungnahme der Verwaltung erhalten wollten, die zur Klarheit und Versachlichung des Themas führen sollte.

Mit Beschluss vom 20.12.2018 (Drs.: 2983/2018) hat der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbau- beitragssatzung) vom 19.03.1992 zum 01.01.2019 beschlossen.
Für Baumaßnahmen, bei denen sämtliche Rechnungen bis zum 31.12.2018 vorgelegen haben und somit eine sachliche Beitragspflicht entstanden ist, gilt die Straßenausbau- beitragssatzung. Sie werden innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist (bis spätestens zum 31.12.2022) abgerechnet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Nach welcher Grundlage richtete sich die Festlegung des Stichtages?

2. Könnte der Stichtag auf ein Datum vor der Beschlussfassung des Rates verlegt oder einzelne straßenbauliche Maßnahmen wie z.B. das gesamte GiB-Programm rückwirkend von der Satzung ausgenommen werden?


Antwort der Verwaltung:

Zu 1)
Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben mit Änderungsantrag H-0155/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020 (DS-Nr. 1297/2018) beantragt, die Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Hannover (SABS) mit Wirkung ab 01.01.2019 aufzuheben. Mit Beschluss vom 13.12.2018 (DS-Nr. 1297/2018 E1 N1) hat der Rat den Haushaltsänderungsantrag H-0155/2019 mehrheitlich beschlossen.

Zu 2)
Mit Beschluss vom 20.12.2018 hat der Rat die Aufhebung der SABS zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Aufhebungssatzung wurde am 10.01.2019 in “Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover“ (Nr. 1/2019) mit Wirkung vom 01.01.2019 bekanntgegeben.
Aufgrund der bis zum 31.12.2018 bestehenden satzungsrechtlichen Beitragserhebungsverpflichtung kann der Stichtag für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten nicht - im Nachhinein willkürlich - auf ein Datum vor der Beschlussfassung des Rates verlegt werden.

Des Weiteren können einzelne straßenbauliche Maßnahmen oder z.B. das gesamte GiB-Programm nicht rückwirkend von der Anwendung der SABS ausgenommen werden, weil dieses gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG)) sowie gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) resultierende Gebot, Abgaben nur nach Maßgabe der Gesetze zu erheben, verstoßen würde. Die Beitragserhebungspflicht schließt es aus, Abgabenbefreiungen über den Rahmen der Gesetze (hier § 227 Abgabenordnung) hinaus zu gewähren.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung Zweiter Abschnitt
(Drucks. Nr. 15-1942/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

In der Hauptstraße ist auf einem Teilbereich die Straßendecke erneuert worden. Hierzu wurde die Straße komplett gesperrt und eine Umleitung eingerichtet. In diesem Fall informierte das Tiefbauamt mit Handzetteln alle betroffenen Anlieger. Die Halteverbote wurden aber wie in der ersten Sperrung umgesetzt. Das heißt, auch die Parkplätze vor der Ladenzeile wurde das Halteverbot eingerichtet. Bei der ersten Sperrung war das der Fall, weil der Discounter nicht anders zu beliefern war. Dies war bei der letzten Sperrung aber möglich. Insofern war diese Sperrung der Parkplätze überflüssig. Da die ansässigen Geschäftsleute auf den Parkraum angewiesen sind habe wir von der Verwaltung den Abbau der Hinweisschilder “Absolutes Parkverbot” in der Parkbucht vor der Geschäftszeile gefordert, jedoch ohne irgend eine Regung der Verwaltung.

Wir Fragen die Verwaltung:

1. Warum sind die Parkplätze in der Parkbucht mit abgesperrt worden und die Maßnahme nach Protest nicht wieder aufgehoben worden?
2. Wie beurteilt die Verwaltung, diesen für den Handel im Ortskern schädlichen Verwaltungsakt?

Antwort der Verwaltung:

Während der Vollsperrung der Hauptstraße hat die Stadtverwaltung die Fahrbahn der Straße „An der Kirche“ auf ganzer Länge und in beiden Fahrtrichtungen mit mobiler Halteverbotsbeschilderung versehen lassen, damit der Umleitungsverkehr einschließlich Schwerlastverkehr diese Straße verlässlich durchfahren kann. Die Gültigkeit des mobilen Haltverbots nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für die bauliche Vierer-Parkbucht vor der Ladenzeile, war von der Verwaltung nicht beabsichtigt. Eine diesbezügliche ergänzende Beschilderung ist offenbar irrtümlich durch die Verkehrssicherungsfirma vorgenommen worden.


TOP 6.2.2.
Fortgesetzte Lärmbelästigung durch quietschende Stadtbahn zwischen Wallensteinstraße und Barthold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-1943/2019)

Bezirksratsherr Deppe trug die Anfrage vor.

Schon in 2016 forderte der Bezirksrat Maßnahmen zur Behebung der Quietschgeräusche durch vorbeifahrende Stadtbahnen (15-1993/2016 N1 S1). Die Stadt sagte zu, sich dazu an die Infra zu wenden. Die Infra teilte mit, zu 2017 seien Finanzmittel für die Behebung eingeplant worden. Zwei Jahre später beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner über das besonders penetrante Quietschen vorbeifahrender Stadtbahnen auf Höhe Dormannstraße / Butjerbrunnenplatz.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen wurden wann konkret ergriffen?

2. Was plant die Verwaltung um endgültig Abhilfe zu schaffen?


Antwort der infra:

„Für die Fahrtrichtung stadteinwärts wurde 2018 eine neue Schmieranlage eingebaut. Bei einer Überprüfung der Anlage wurden keine Mängel festgestellt.
In Fahrtrichtung stadtauswärts gibt es keine Schmieranlage. Dort kommt es nach Erkenntnissen der infra hin und wieder in unregelmäßigen Abständen zu Quietschgeräuschen. Nach Erkenntnis der infra treten diese Quietschgeräusche jedoch sehr selten auf, so dass für den Einbau einer weiteren Schmieranlage keine Notwendigkeit gesehen wird.“


TOP 6.2.3.
Unfälle Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1944/2019)

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms trug die Anfrage vor.

In einer bedauerlichen Regelmäßigkeit kommt es zu Unfällen mit der Stadtbahn.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Unfälle mit Personenschaden gab es in den letzten 10 Jahren mit der Stadtbahn?

2. Wie viele davon mit Todesfolge?

3. Und wie ist das Verhältnis Tote bei oberirdischer zu unterirdischer Streckenführung?


Die Beantwortung der Anfrage wird von der infra nachgereicht.

TOP 6.2.4.
Straßenbereich Hauptstraße – In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1945/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

Nach unserer Anfrage vom 20.06.19 sind Sanierungsversuche unternommen worden. Diese beschränkten sich jedoch auf den Austausch einiger Pflastersteine und das erneute einsanden der Fugen. An den Rampen, die fast alle Beschädigungen aufweisen, wurden keine Reparaturen durchgeführt. Bei der Rampenabfahrt setzen gut besetzte Busse auf die Steinfläche auf. Dadurch werden laute Geräusche verursacht. Das trifft auch für Fahrzeuge mit Anhänger zu. Selbst normal fahrende Fahrzeuge verursachen mehr Lärm als auf einer Bitumen-Oberfläche.

Das eingesandete Material ist durch den Schwerlastverkehr wieder aus den Fugen gedrückt worden. Dadurch ist der Geräuschpegel wieder gestiegen. Die Lärmbelastung für die Anlieger ist wieder da. Wir können nochmals feststellen, dass bei der Planung der Aufpflasterung offensichtlich erhebliche bautechnische Fehler gemacht worden sind.

Die in der Drucksache DS 15-1648/2019 angesprochene Verkehrssicherheit ist nicht Gegenstand der Problematik. Bei einer geringeren Höhenentwicklung würde die Lärmbelästigung reduziert was auch im Interesse der Verwaltung liegen sollte. Es handelt sich auch nicht um normale Abrollgeräusche, sondern deutlich lautere Fahrgeräusche.

Wir Fragen die Verwaltung:

  1. Warum hat sich der zugesicherte leisere Zustand wieder in einen deutlich lauteren gewandelt und warum hält das Fugenmaterial nicht dauerhaft?
  2. Die in der Antwort DS 15-1648/2019 genannten Schleifspuren, sind sicherlich nicht ohne Lärmentwicklung entstanden. Müssen die Anwohner somit den Lärm ertragen?
  3. Welche Lösungen hat die Verwaltung um die Lärmentwicklung dauerhaft zu beseitigen?

Antwort der Verwaltung:

1. Die Fugenverfüllung wurde vor kurzem nachgearbeitet. Es handelt sich um einen natürlichen Prozess, dass Fugen nicht völlig bis zur Oberfläche geschlossen bleiben. Dieses hat aber keinen signifikanten Einfluss auf eine Geräuschentwicklung.

Die Straßenunterhaltung begeht den Bereich in regelmäßigen Abständen und wird, falls erforderlich, Nacharbeiten vornehmen.
2. Wie bereits in der Drucksache 15-1648/2019 ausgeführt wurden die Aufpflasterungen deshalb geplant und umgesetzt, um eine Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erzielen. Geschwindigkeitsreduzierungen führen in der Regel auch zu Geräuschminderung. Ein positiver Begleitaspekt ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Gesamtbereich. Um eine möglichst hohe Wirksamkeit von Aufpflasterungen zu erreichen, ist es erforderlich, diese mit deutlichen Anrampungen auszustatten.


Für den Bereich der nördlichen Aufpflasterung hatte die Verwaltung zugesagt diese weiter zu beobachten und ggf. im nächsten Jahr Arbeiten im Bereich der Schleifspuren ausführen zu lassen.
Die Verwaltung wird nun den Teilbereich der nördlichen Rampe (im Verlauf der Hauptstraße) im kommenden Jahr erneuern lassen.
Wir gehen davon aus, dass durch die dabei angestrebte weitergehende Vermeidung von angesprochenen Fahrzeugkontakten mit der Fahrbahnoberfläche auch die Geräuschentwicklungen weiter reduziert werden können.

3. Noch von der Baufirma nachzuholende Arbeiten im Bereich der Strecke zwischen den Einmündungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

Weitergehend verweisen wir auf die unter Punkt 2 aufgeführten geplanten Arbeiten.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherr Karger, ob eine feste Verfugung eine Alternative sei, ergänzt die Verwaltung wie folgt:

Bei der Straßenkonstruktion handelt es sich um eine ungebundene Bauweise. Eine gebundene feste Verfugung mit einer ungebundenen Oberbaukonstruktion ist nach der ZTV-Wegebau (die für den klassischen Straßenbau nicht angewendet wird) für eine Nutzungsklasse N1 (nur für Gehwege/Terrassen) eine Möglichkeit. Dies ist hier nicht gegeben und hätte hier auch keinen Nutzen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Verzicht Verkehrskonzept „Am grünen Hagen“
(Drucks. Nr. 15-1607/2019)
Bezirksratsherr Karger trug die Anfrage vor.

Antrag

die Planungen für ein Verkehrskonzept zur Verhinderung von Schleichverkehr im Rahmen der Ausbaumaßnahmen „In der Rehre“ nicht weiter zu verfolgen.

Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.1.2.
Vermeidung unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen bei der Einschränkung des Schleichverkehrs im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1671/2019)

Bezirksratsfrau Nolte trug die Anfrage vor.


Bezirksratsfrau Bergmann erinnerte daran, dass in den letzten Sitzungen deutlich geworden sei, dass die Vorschläge je nach Betroffenheit unterschiedlich beurteilt worden seien. Die Verwaltung sei bemüht gewesen, die Bedarfe soweit möglich zu berücksichtigen und die Betroffenen einzubinden.Sie appellierte dafür, wie vereinbart, vorerst abzuwarten, wie sich die aktuelle Lösung in der Praxis bewähre.

Bezirksratsherr Winnicki betonte nochmal, dass der Antrag eine gute Kompromisslösung sei.

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms verglich die Situation mit der auf der nördlichen Seite der Wallensteinstraße, in der ein ähnliches Konzept gut funktioniere.

Bezirksratsherr Winnicki beantragte daraufhin getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 des Antrages.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung baut die Straßensperrungen („Taschensystem“) im Quartier Grüner Hagen unverzüglich zurück bzw. richtet sie gar nicht erst ein. Stattdessen wird die Einfahrt über die Bergfeldstraße gesperrt. Alternativ werden zunächst bis zur Ermittlung einer optimalen Lösung statt Sperrungen zwei Einbahnstraßen eingerichtet oder Maßnahmen stufenweise umgesetzt.
2. Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass unverzüglich nach Beendigung der Baumaßnahmen In der Rehre alle diesbezüglich getroffenen Maßnahmen zur Umlenkung des Verkehrs wieder eingestellt bzw. zurückgebaut werden und der ursprüngliche Zustand soweit baulich möglich wieder hergestellt wird.

Der Antrag wurde zu 1) mit mit 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen,
0 Enthaltung abgelehnt.


Der Antrag wurde zu 2) mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen,
1 Enthaltungen angenommen.

TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.2.1.
Regelung zur Nutzung von Hallen für Sportvereine im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1938/2019)


Bezirksratsherr Kratzke trug die Anfrage vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die von den Vereinen im Stadtbezirk aktuell benötigten Hallenzeiten zu ermitteln und das Ergebnis mit den vorhandenen Kapazitäten abzugleichen.

Zudem soll die Verwaltung eine Berechnung für die Zukunft vornehmen, bei der Nutzungseinschränkungen, wie z.B. der Wegfall der Sporthalle wegen des Neubaus der Grundschule Mühlenberg berücksichtigt werden. Dafür sollen Lösungen aufgezeigt werden.

Um schnell mehr Hallenzeiten zu erreichen, wird die Verwaltung Vereinen einen angemessenen Ausgleich zahlen, wenn sie Mehrkosten durch die Nutzung nichtstädtischer Hallen haben.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Grunderneuerung ausstehender Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-1946/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die im Programm GiB III vorgesehenen Straßen Lauenauer Straße, Levester Straße, Rodenberger Straße, Bettenser Straße, Wettberger Straße, Steinhuder Straße, Eimbeckhäuser Straße werden gemäß den seinerzeit vorgelegten Plänen kostenneutral für die Anwohnerinnen und Anwohner grunderneuert.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.3.2.
Baum und Baumscheibe - An der Kirche vor Hausnummer 10/12
(Drucks. Nr. 15-1947/2019)



Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird Beauftragt den abgestorbenen Baum Nr. zu entfernen und den Fußwegbelag wieder herzustellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.




Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 21:20 Uhr.

Spreen, Ulrike (18.63.09)
Schriftführung