Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 22.08.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.08.2019)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 09.09.2019

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 22. August 2019,
VIP-Zelt im Eisstadion Hannover, Am Pferdeturm 7, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.51 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Oppelt) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)

Gast:
Frau Gäbler (Repräsentantin Präventionsrat Buchholz-Kleefeld)






Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 26. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 20.06.2019
- Öffentlicher Teil -

3. Vorstellung Tätigkeitsbericht des Präventionsrates

4. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Franzbetz Vision - TrafoLab - 13/2019
(Drucks. Nr. 15-2154/2019)

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

6.1. A N H Ö R U N G

6.1.1. Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 1883/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Anbindung MHH an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-1595/2019)

7.1.1.1. Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 15-1595/2019 (Anbindung MHH an den ÖPNV)
(Drucks. Nr. 15-2155/2019)

7.1.1.2. Anbindung MHH an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-1595/2019 N1)

7.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.2.1. Mülleimer erneut aufstellen
(Drucks. Nr. 15-1929/2019)





7.2.2. Haltemarkierung Nußriede Höhe P&R-Parkplatz Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1930/2019)

7.2.3. Helstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-1931/2019)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Erneuerung der Übersichtstafeln am Walter-Meyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-1933/2019)

7.4. der Fraktion DIE LINKE.

7.4.1. Vorstellung und Diskussion der Stadtklimaanalyse in ihrer Bedeutung für unseren Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1898/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Parken in der Pertzstr., der Schweriner Str. und der Käthe-Steinitz-Str.
(Drucks. Nr. 15-1928/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-1932/2019)

8.3. der Fraktion DIE LINKE.

8.3.1. Einsatz von Bewässerungsbeuteln für Straßenbäume und andere Anpflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1896/2019)

8.3.2. Nachnutzung des Industriegeländes der Firma KraussMaffei Berstorff
(Drucks. Nr. 15-1897/2019)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. Bericht des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements




















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 26. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 26. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Fulst informierte über eine gemeinsame Neufassung zur Drucksache Nr. 15-1595/2019 TOP 7.1.1. zusätzlich mit der CDU-Fraktion. Der Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-1595/2019 (Drucksachen Nr. 15-2155/2019) wurde zurückgezogen.

Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 20.06.2019 - Öffentlicher Teil -
Einstimmig


TOP 3.
Vorstellung Tätigkeitsbericht des Präventionsrates
Frau Gäbler, die Repräsentantin des Präventionsbeirates Buchholz-Kleefeld, stellte anhand der beigefügten Präsentation (Anlage 1) die Mitgliedschaften und Teilnahmen sowie die Tätigkeiten des Präventionsrates im letzten Jahr vor. Dabei ging sie u. a. auf die drei Arbeitsgruppen und deren Themenschwerpunkte ein. Frau Gäbler informierte über die Öffentlichkeitsarbeit des Präventionsrates und berichtete über die jeweiligen Termine, u. a. über „Sport im Park“. Für dieses Projekt könnten im Nachgang von Frau Gundlach-Schröter Zahlen genannt werden.

Bezirksbürgermeister Hofmann bedankte sich bei Frau Gäbler für den Vortrag und beim Präventionsrat für die geleistete Arbeit und bat darum, dieses Lob an die Mitglieder weiter zu geben.

Bezirksratsherr Hunze bat um Mitteilung, wie viele Menschen aktiv geworden seien und fragte, wie dies festgestellt werden konnte.





Frau Gundlach-Schröter führte aus, dass 48 Termine im Rahmen von „Sport im Park“ in Kooperation mit dem MTV Groß-Buchholz stattgefunden haben.
Im Schnitt hätten an jeder Veranstaltung 10 – 12 Personen teilgenommen, insgesamt ca. 500 Personen. Festgestellt wurde dies über einen von der Stadt zur Verfügung gestellten Statistikbogen. Dieser sei von den Anleitern ausgefüllt und an den MTV Groß-Buchholz weitergeleitet worden. Der MTV habe dann mit der Stadt die Aufwendungen für die Anleitung abgerechnet. An den Veranstaltungen in Groß-Buchholz hätten überwiegend Senioren teilgenommen.

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob es bei dem Angebot auf der Hundewiese am Osterfelddamm zu problematischen Situationen gekommen sei und falls ja, ob nicht ein anderer Standort sinnvoller sei.

Frau Gundlach-Schröter stellte richtig, dass die Veranstaltungen direkt neben der Hundewiese auf der Grünfläche zum GDA-Stift stattgefunden haben. Dieser Standort sei aufgrund der großen Bäume, die entweder Schatten gespendet oder den Nieselregen abgehalten haben, ideal gewesen. Mit den Hundebesitzern seien sie gut ausgekommen.


TOP 4.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 18.57 Uhr bis 18.58 Uhr durchgeführt.

Herr Kahmann vom Seniorenbeirat informierte darüber, dass die in Hannover aufgestellten Bänke größtenteils rechts und links keine Haltegriffe haben und dies führe bei Personen, die schwer aufstehen können, zu Schwierigkeiten. Er fragte nach, ob dies bei zukünftigen Anträgen des Bezirksrates berücksichtigt werden könne.

Bezirksbürgermeister Hofmann dankte Herrn Kahmann für die sinnvolle Anregung, die bei zukünftigen Anträgen Berücksichtigung finden werde.


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Franzbetz Vision -
TrafoLab - 13/2019

(Drucks. Nr. 15-2154/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Franzbetz Vision - TrafoLab
Betrag: bis zu 1.800,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Flug der Leuchtkäfer“
(Zuwendung 13/2019)

Einstimmig





TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G

TOP 6.1.1.
Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 1883/2019)

Der Bezirksrat empfahl, zu beschließen,
  • die Großtagespflegestelle der Feuerwehr am Standort Karl-Wiechert-Allee 60 b (10 Betreuungsplätze für Kinder von 1-3 Jahren) zu einer Krippengruppe als Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße umzuwandeln und

  • ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der 10 Krippenplätze in Ganztagsbetreuung in unverändertem zeitlichen Umfang zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Anbindung MHH an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-1595/2019)
Neufassung

TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 15-1595/2019 (Anbindung MHH an den ÖPNV)
(Drucks. Nr. 15-2155/2019)

Zurückgezogen

TOP 7.1.1.2.
Anbindung MHH an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-1595/2019 N1)

Bezirksratsherr Fulst stellte die Neufassung vor.





Bezirksratsherr Oppelt begrüßte – wie Bezirksratsherr Fulst vor ihm –, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Dies sende ein starkes Signal an alle Beteiligten - Stadt, Region, Land und MHH - aus. Im Vordergrund der Diskussion sollte stehen, dass über 2 Milliarden € investiert werden. Es sei eine gemeinsame Aufgabe die damit verbundenen Kosten für die Anbindung an den ÖPNV zu tragen. Er warb dafür, dass sich alle Beteiligten „an einen Tisch setzen“ und eine gemeinsame Lösung für die Finanzierung z. B. auch mit Bundesmitteln zu finden. Der CDU-Fraktion sei wichtig hervorzuheben, dass es mit der gefundenen Formulierung besser gelingen werde, tatsächlich eine Finanzierung für die Strecke zu erhalten, weil das Neubaugebiet Wasserstadt und die „neue“ MHH miteinander verbunden werden und somit mit anderen Fahrgastzahlen zu rechnen sei. Es sei für die Menschen aus den Stadtteilen Groß-Buchholz, Heideviertel und Kleefeld sehr wichtig diese Verbindung über die Hermann-Bahlsen zu erhalten, da damit auch Wohngebiete angesprochen werden. Immissionen könnten reduziert werden. Es sei darüber hinaus ein Angebot für die Arbeitnehmer*innen der Firmen an der Karl-Wiechert-Allee vom PKW auf den ÖPNV umzusteigen. Er hob hervor, dass es keine Zwischenlösung mit Bussen geben solle, da die Gefahr bestehe, dass diese zur Dauerlösung werde. Es sei sinnvoll, bereits jetzt mit der Planung für eine Stadtbahnlinie zu beginnen, damit diese zeitgleich mit der MHH ihren Betrieb aufnehmen könne.

Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass keine Verbesserung zum ursprünglichen Antrag erkennbar sei. Er wunderte sich über die Linienführung von der Wasserstadt Limmer bis zur MHH. Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld habe keine Entscheidungsbefugnis über die Wasserstadt Limmer, daher würde die Fraktion DIE LINKE. den Ursprungsantrag unterstützen, der sich mit der MHH befasse. Die neu gefundene Kompromisslösung könne nicht nachempfunden bzw. unterstützt werden. Die Fraktion DIE LINKE gehe davon aus, dass weitere Flächen am Stadtfelddamm für den Ausbau in Anspruch genommen werden müssen und daher würden sie den Ursprungsantrag um den Zusatz ergänzen wollen, dass die damit möglicherweise Inanspruchnahme von Grün- und Kleingartenflächen z. B. am Ausbau im Bereich Stadtfelddamm bei der Planung und Realisierung der Stadtbahntrasse im Stadtbezirk auszugleichen und Kleingärten zu ersetzen seien. Er begründete dies damit, dass die Verluste an Grün- und Kleingartenflächen aus sozialen und ökologischen Gründen zu minimieren seien, da es bereits im Bereich des Neubaus der MHH Verluste an Flächen gebe.

Bezirksratsherr Dr. Carlson ging auf den Ursprungsantrag ein, in welchem von einer Mitfinanzierung des Landes Niedersachsen die Rede gewesen sei. Diese Formulierung sei für ihn das Wesentliche des Antrags gewesen und eine Aussage dazu vermisse er im Antragstext der Neufassung. Er bat um Ergänzung.

Bezirksratsherr Fulst verwies im Hinblick auf die Finanzierung auf die letzte Bezirksratssitzung, wo berichtet wurde, dass es einen runden Tisch mit allen Beteiligten gebe, wo auch die Frage der Finanzierung besprochen werde. Er gehe davon aus, dass die Landeshauptstadt Hannover versuchen werde, ihren Anteil möglichst gering zu halten und die Finanzierung Richtung Bund bzw. Land zu verschieben. Aus diesem Grund sei die Forderung hinsichtlich der Finanzierung nicht in der Neufassung mit aufgenommen worden. Der SPD-Fraktion sei wichtig, dass es eine Verbindung von der Podbi bis zur Misburger Straße gebe, sodass grundsätzlich von beiden Seiten die Möglichkeit bestehe, mit der Stadtbahnlinie zur MHH zu fahren. Damit könne zukünftig Autoverkehr von beiden Seiten vermieden werde. Dies betreffe nicht nur die MHH, sondern auch alle anderen Firmen an





der Karl-Wiechert-Allee, deren Mitarbeiter*innen ansonsten aus dem Norden mit dem PKW kommen würden. Es wäre wenig sinnvoll, die Stadtbahnlinie an der MHH zu stoppen und nicht bis zur Misburger Straße weiter zu führen, da damit eine Anbindung aus der anderen Richtung bis zur MHH oder den größeren Konzernen nicht möglich sei. Die weitergehenden Verbindungen zur Kronsrode und Wasserstadt Limmer würden dafür sorgen, dass durch ein höheres Fahrgastaufkommen eine höhere Wirtschaftlichkeit gegeben sei. Er warb für die Neufassung und das entsprechende Signal aus dem Bezirksrat.

Bezirksratsfrau Wyborny erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dıe Neufassung begrüßen würde. Sie machte den Vorschlag, die Änderungsvorschläge von Bezirksratsherrn Plotzki hinsichtlich der Kleingärten und der Ersatzflächen in einem extra Antrag zu formulieren. Sie hob die Wichtigkeit der Flächen für Kleingärtner*innen hervor und erklärte, einen entsprechenden Einzelantrag jederzeit zu unterstützen.

Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass mit dem Hinweis auf eine Anbindung der Wasserstadt Limmer an das Stadtbahnnetz und dem Prüfauftrag für die Kronsrode sich die Realisierungschancen für den MHH Anschluss erhöhen würden. Durch die Anbindung wäre die Verbindung wirtschaftlicher. Mit diesem Hintergrund könne auch der Sachbezug zum Stadtbezirk hergestellt werden.

Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Vorschlag von Bezirksratsfrau Wyborny aufgreifen und für die nächste Sitzung einen Antrag vorbereiten werde, dass die in Anspruch genommenen Kleingartenflächen im Stadtbezirk auszugleichen seien. Er plädierte für einen interfraktionellen Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:

Wir Der Bezirksrat fordertn die Verwaltung auf (in Kooperation mit dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der MHH) dafür zu sorgen, dass der MHH-Neubau eine Stadtbahnanbindung an den ÖPNV erhält. welche auch die Interessen der Einwohner/Innen des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld berücksichtigt.

Dieser ÖPNV Anschluss soll von der Wasserstadt Limmer kommend über die Podbi und Hermann-Bahlsen-Allee Richtung Stadtfelddamm zur Misburger Straße geführt werden. Die anschließende Anbindung zum Kronsrode Süd soll geprüft werden.

Wir fordern die Beteiligten auf, Zwischenlösungen zu vermeiden und mit der Fertigstellung der MHH den Stadtbahnanschluss vollständig hergestellt zu haben.

Hierzu fordern wir, dass eine Straßenbahnverbindung zwischen der Pobielskistr. über den Weidetorkreisel kommend zum MHH-Neubau bis zur Misburger Straße geschaffen wird. Die anfallenden Kosten sollen dabei - wenn möglich - vom Land Niedersachsen mit bereit gestellt werden.Des Weiteren soll zügig mit einem Bauleitplanverfahren begonnen werden, um die Stadtbahntrasse auf/am Stadtfelddamm realisieren zu können.



18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung





TOP 7.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.2.1.
Mülleimer erneut aufstellen
(Drucks. Nr. 15-1929/2019)

Bezirksratsherr Jäger trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, dass wieder ein Mülleimer gegenüber dem "Penny Markt" Rotekreuzstraße 12 an den Bahngleisen aufgestellt wird.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Haltemarkierung Nußriede Höhe P&R-Parkplatz Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1930/2019)

Bezirksratsherr Jäger verlas den Antrag und begründeten diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Straße Nußriede in Fahrtrichtung Osterfelddamm kurz vor dem P&R-Parkplatz der Stadtbahnendhaltestelle Roderbruch eine Haltemarkierung/Haltelinie für alle Fahrzeuge dauerhaft aufzubringen und diese Markierung durch das Aufstellen eines Schildes „Bei Stau hier Halten“ zu untermalen.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Helstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-1931/2019)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki äußerte Bedenken, dass die angedachte Verbesserung für die Radfahrer mehr Sicherheit bedeute.Er führte aus, dass Fahrradwege, die in beiden Richtungen genutzt werden können, an Einmündungen eine erhöhte Gefahr darstellen würden. Dies sei insbesondere bei der Querung von der Helstorfer Straße in Richtung Klaterfeldweg zum TUS Kleefeld mit dem höheren LKW Aufkommen zu erwarten. Des Weiteren bemerkte er, dass die Verbreiterung des Radweges vermutlich zu Lasten der Straßenbäume und der grünen „Inseln“ oder des Fußweges erfolgen müsse. Dies stelle im Hinblick auf das erhaltenswerte Grün im Straßenbereich bzw. die geringere Fußwegbreite




keine Lösung dar. Bezirksratsherr Plotzki machte für die Fraktion DIE LINKE. den Vorschlag, den Antrag dahingehend abzuändern, dass im Bereich der Helstorfer Straße auf der gegenüber liegenden Seite ebenfalls ein eigenständiger Radweg angelegt werde. Dieser sei im Hinblick auf die beginnenden Baumaßnahmen auch zu nutzen. Wenn dem aufgrund der Höhe der Kosten nicht gefolgt werden könne, bestünde die Möglichkeit – wie am Maschsee - die eine Hälfte der Straße abzusperren und eine Einbahnstraße einzurichten.

Bezirksratsherr Fulst entgegnete, dass mit der Einrichtung einer Einbahnstraße ggfs. die Anwohner*innen nicht einverstanden seien. Soweit der Fahrradweg auf der anderen Seite eingerichtet werde, müssten zwei Straßen gekreuzt werden und nicht nur eine wie auf der anderen Seite. Ein weiteres Kreuzen erhöhe die Gefahrenlage.

Bezirksratsherr Behrendt berichtete, dass ihm häufig Radfahrer auf dem Radweg Helstorfer Straße entgegenkommen würden. Es handele sich dabei um die direkte Verbindung, vom Klaterfeldweg kommend in Richtung MHH. An der Kreuzung werde mit einem Warnschild „Fahrradfahrer kreuzen“ auf die Gefahrenlage hingewiesen. Bei einer Anlage eines Radweges auf der anderen Seite kämen noch zwei weitere Einmündungen hinzu. Er machte darauf aufmerksam, dass zwischen dem Radweg und den Parkbuchten ein ungenutzter Streifen zum Erweitern des Radweges bestehe und dass es günstiger sei, den Radweg in beide Richtungen freizugeben. Der Fußgängerweg werde dadurch nicht eingeengt. Er plädierte für den Antrag in der Ursprungsform.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, ob die Erweiterung zu Lasten eines Grünstreifens gehen würde, antwortete Bezirksratsherr Behrendt, dass dies geringfügig der Fall sei. Er führte aus, dass es die Möglichkeit gebe, einen Wasserabfluss auch auf befestigtem Untergrund zu gewährleisten und die Baumscheiben würden dadurch nicht in Mitleidenschaft geraten.

Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass er die Argumentationslinie nicht nachvollziehen könne. Zurzeit handele es sich noch um einen relativ verkehrsberuhigten Bereich. Durch den zunehmenden LKW-Verkehr entstehe dort ein neuralgischer Punkt. Das Argument, dass an den Querstraßen bei Anlegung eines Radweges ein höheres Gefährdungspotential vorliege, als an der abknickenden Ecke in den Stadtfelddamm, könne er nicht teilen. Bei den Querstraßen handele es sich um Anliegerstraßen, die nicht so frequentiert seien. Er wies darauf hin, dass hier ein Verkehrsgutachten einzufordern sei und fragte nach, ob im Vorfeld mit Verkehrsexperten gesprochen worden sei. Er machte darauf aufmerksam, dass zurzeit die Radwege, die in beide Richtungen befahrbar seien, teilweise abgeschafft werden würden. Er könne den Sicherheitsaspekt nicht nachvollziehen. Er erklärte, dass entweder der Antrag verändert werde oder die Fraktion DIE LINKE. diesen in die Fraktion ziehen werde, um in Ruhe einen anderen Antrag vorzubereiten.

Dem GO-Antrag von Bezirksratsfrau Starke auf Schluss der Debatte wurde mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Hofmann kam zur Abstimmung und fragte nach den Ja-Stimmen, als Bezirksratsherr Plotzki einwarf, er ziehe den Antrag in die Fraktion.
Der "GO-Antrag" wurde unterschiedlich ausgelegt und Bezirksbürgermeister Hofmann entschied nach einer kurzen Unterbrechung, dass die Abstimmung weiter durchgeführt werde.




Der Bezirksrat beschloss,

den Fahrradweg in der Helstorfer Str. zu verbreitern und für beide Richtungen freizugeben.

15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Erneuerung der Übersichtstafeln am Walter-Meyer-Weg
(Drucks. Nr. 15-1933/2019)

Bezirksratsherr Hunze brachte den Antrag ein und begründete diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Übersichtstafeln am Walter-Meyer-Weg in der südlichen Eilenriede inhaltlich zu erneuern.



Einstimmig


TOP 7.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.4.1.
Vorstellung und Diskussion der Stadtklimaanalyse in ihrer Bedeutung für unseren Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1898/2019)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Zur Begründung des Antrages ging er auf die öffentlich bekanntgemachte Klimaanalysekarte der Landeshauptstadt Hannover ein und wies darauf hin, dass diese erklärungsbedürftig sei. Es sei erforderlich, dass die Erkenntnisse der Wissenschaftler erläutert werden. Er bat darum, dass dabei - auch im Hinblick auf zukünftiger Bauleitplanung - explizit auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld eingegangen werde.

Der Bezirksrat beschloss:

In der kommenden Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld wird unter einem eigenen Tagesordnungspunkt die 2017 erstellte Klimaanalysekarte und Stadtklimaanalyse1 in ihrer Bedeutung für unseren Stadtbezirk durch die Stadtverwaltung vorgestellt und diskutiert.
1 Siehe: www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Klimawandel-und-anpassung/Klimaanalyse-für-die-Landeshauptstadt-Hannover

Einstimmig




TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Parken in der Pertzstr., der Schweriner Str. und der Käthe-Steinitz-Str.
(Drucks. Nr. 15-1928/2019)

Bezirksratsherr Fulst trug die Anfrage vor.

In den genannten Straßen sind Ambulante Pflegedienste verortet. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für die Pflege, auch in unserem Stadtbezirk. Dennoch sorgt das Parken von vielen Fahrzeugen durch den Pflegedienst für Frustration bei vielen Anwohnern. Gerade z.B. in der Pertzstr. ist kaum noch ein kurzzeitiges Parken möglich, um zum Beispiel den dort ansässigen Paketshop aufzusuchen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Müssen Unternehmen und Einrichtungen wie z.B. Ambulante Pflegedienste für ihre Dienstwagen Parkplätze vorweisen und wenn ja wieviele?
2. Haben die Pflegedienste in der Pertzstr., in der Schweriner Str. bzw. Starcar in der Käthe-Steinitz-Str. den Nachweis für solche Parkplätze erbracht?
3. Wie wird dabei auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen, da durch Firmenwagen zahlreiche öffentliche Parkplätze dauerhaft belegt sind.

Frau Baron beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.+2.
Auch Unternehmen und Einrichtungen wie z.B. Ambulante Pflegedienste müssen für Ihre Dienstwagen Stellplätze nach den Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nachweisen. Die Anzahl ist unter anderem abhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anforderungen gelten auch für die Pflegedienste in den genannten Straßen.
Zu 3.
Auch Firmenwagen dürfen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Der öffentliche Straßenraum darf von jedermann innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen genutzt werden (Gemeingebrauch § 13 StrG). Öffentliche Parkplätze sind nicht ausschließlich den Anwohnern vorbehalten.

Bezirksratsherr Jäger fragte nach, ob bei Umwandlung der Straße in eine Anwohnerstraße alle Anwohner incl. der ansässigen Firmen automatisch eine „Anwohnerscheibe“ erhalten würden.

Frau Baron wies darauf hin, dass in Anwohnerparkzonen nur Anwohner mit Parkausweis für diese Zone parken dürfen. Ob Gewerbetreibende unter diese Regelung bei Beantragung eines Parkausweises fallen, müsse zu Protokoll beantwortet werden.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll: Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone (eine solche Zone umfasst in der Regel 2-3 Straße und sollte nicht deutlich größer als




1.000 Quadratmeter sein) setzt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eine umfangreiche Vorabprüfung voraus.
Zu den Prüfpunkten gehört unter anderem:
a) Mangelt es an privaten Stellflächen? – Alle privaten Stellplätze müssen erfasst werden
b) Herrscht erheblicher Parkraummangel (z.B. Parkquote über 100%, also viele illegal Parkende)?
c) Herrscht ein erheblicher allgemeiner Parkdruck insbesondere durch nicht ortsansässige Pendler und Besucher?
d) Finden Bewohner regelmäßig keine Parkmöglichkeit, die in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung liegt?
e) Stünden im öffentlichen Straßenraum ausreichend Parkraum für die innerhalb der Zone gemeldeten Bewohner zur Verfügung? (d.h. auch alle öffentlichen Stellflächen müssen erfasst werden und unter Berücksichtigung der privaten Stellplätze in Relation zu den potentiell berechtigten Antragssteller*innen für Bewohnerparkausweise gesetzt werden)
f) Können ausreichend Flächen auch dem Gemeingebrauch (ggf. durch Ausweisung einzelner Bereiche für eine Mischnutzung als Bewohnerparkplätze und bewirtschaftete Flächen) zur Verfügung gestellt werden?
Anhand der derzeit vorliegenden Daten/Erkenntnissen ist nicht davon auszugehen, dass in dem benannten Quartier die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, so dass eine rechtmäßige Einrichtung einer Bewohnerparkzone – die vorab förmlich durch einen Ratsbeschluss
festzusetzen wäre – nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich wäre.
In förmlich festgesetzten Bewohnerparkzonen können alle diejenigen einer Bewohnerparkausweis beantragen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Zone gemeldet sind. Für Gewerbetreibende trifft das in der Regel nicht zu.
Grundsätzlich steht der öffentliche Straßenraum innerhalb der gesetzlichen Grenzen Allen mit gleichen Rechten und Pflichten zur Verfügung. Keiner (weder Private, noch Gewerbetreibende – auch unabhängig davon, ob und in welcher Anzahl Stellplatznachweise im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden mussten) kann z.B. von der Verwaltung verpflichtet werden, ein Fahrzeug auf einem freien Stellplatz auf Privatgrund abzustellen. Diese Regelung führt leider vermehrt dazu, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge insbesondere in den Abend- und Nachstunden im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden und somit der Parkraum für Anwohnende und Besucher minimiert wird.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Fulst wie viele Parkplätze der Ambulante Pflegedienst nachweisen musste, entgegnete Frau Baron, dass dies im Einzelfall nach der Betriebsbeschreibung und nach den Regeln der Nds. Bauordnung geprüft werde. Sie führte weiter aus, dass - vorausgesetzt der Pflegedienst habe eine Baugenehmigung beantragt und erhalten – die Anzahl der Parkplätze in der Baugenehmigung enthalten seien und im Bereich Bauordnung archiviert. Darüber könne in einer öffentlichen Sitzung nicht informiert werden, daher sei eine Antwort zu Protokoll ebenfalls nicht möglich. Es bliebe lediglich die Möglichkeit der Akteneinsicht, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden könne.

Bezirksratsherr Fulst zeigte sich verwundert darüber, dass es vertraulich sei, wenn der Bezirksrat wissen möchte, ob eine Firma Stellplätze nachweisen müsse und wenn ja, wie viele.




Frau Baron wies darauf hin, dass die Anfrage in konkreter Form an den Fachbereich Bauordnung weitergeleitet werden müsse.

Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass sich ein Großteil dieser Dienstleister über Mietverträge in Gebäude einmiete. Es interessierte ihn, ob es für diese Fälle besondere Regelungen gebe. In diesem Zusammenhang ging er auf Stadtteilautos etc. im öffentlichen Raum ein und fragte nach den Unterschieden. Laut Auskunft des Pflegedienstes seien die sieben Fahrzeuge n der Regel in der ambulanten Pflege unterwegs und nur in Ausnahmefällen würden die Fahrzeuge dort parken. Er fragte nach, ob bekannt sei, dass vor dem Haus bereits vier bis fünf Kurzzeitparkplätze ausgewiesen seien, die von Dauerparkern nicht belegt werden können.

Frau Baron informierte darüber, dass grundsätzlich nach notwendigen Stellplätzen im Sinne der Nds. Bauordnung, die bei einem Bauantrag gefordert werden und Abstellplätzen für Stadtteilautos unterschieden werden müsse. Bei einem Fuhrunternehmen müsse z. B. ein Nachweis über eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen erbracht werden. Die Anzahl werde anhand der Betriebsbeschreibung und der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge festgelegt – unabhängig davon wie oft diese bewegt werden. Bei den Kurzzeitparkplätzen in der Pertzstraße handele es sich um öffentliche Parkplätze. Diese seien unabhängig von den Nachweisen für private Stellplätze auf den Grundstücken zu sehen.

Bezirksratsherr Fulst ging darauf ein, das Stellplätze bei einem Bauantrag mit beantragt werden müssen. Es stelle sich nunmehr die Frage, ob bei einer Änderung der Nutzung; insbesondere mit Fahrzeugen, ein neuer Bauantrag zu stellen sei.

Frau Baron erläuterte, dass bei einer Umnutzung von bestehenden Gebäuden, in der Regel ein Bauantrag mit einem Antrag auf Umnutzung gestellt werden müsse. Das neue Vorhaben sei zu beschrieben incl. Nutzung, Betriebsbeschreibung und –zeiten. Dazu zähle auch ein Stellplatznachweis.


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-1932/2019)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor.

Dem Antrag des Bezirksrats aus der Sitzung vom 07.03.2019, noch zu benennende Straßen im Stadtbezirk in Kaltbauweise instand zu setzen, wurde nicht gefolgt (1. Entscheidung Nr. 15-0258/2019 S1). Die Begründung der Entscheidung ist nicht plausibel.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es im Stadtbezirk tatsächlich keine reparaturbedürftigen Straßen, die aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich durch Kaltbauweise instandgesetzt werden könnten?
2. Sind alle reparaturbedürftigen Straßen im Stadtbezirk bereits so stark geschädigt, dass eine Reparatur in Kaltbauweise nicht mehr möglich ist bzw. wann ist eine Reparatur in Kaltbauweise überhaupt möglich und sinnvoll?




3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Instandsetzung für 1000 Quadratmeter Straßenfläche durch Kaltbauweise, Deckenprogramm und Grundsanierung?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu Punkt 1:
Zurzeit sind keine Straßen für das Instandsetzungsverfahren Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK)) im Bezirk Buchholz-Kleefeld geplant bzw. geeignet.

Zu Punkt 2:
Das Instandsetzungsverfahren DSK kann nur bei bestimmten Schadensbildern nachhaltig umgesetzt werden.
Die Einbaubedingungen einer DSK unterliegen sehr strengen Kriterien, sodass hier nur ein begrenztes Zeitfenster im Jahr für die Ausführung zur Verfügung steht.
Das Instandsetzungsverfahren ist nur bei Vorliegen bestimmter Schadensmerkmale geeignet.
Dies ist der Fall wenn nur folgende Mängel bzw. Schäden vorliegen:
- Rauheit der Oberfläche durch Bindemittelanreicherung oder polierte Kornoberfläche ist eingeschränkt
- Ausmagerungen an der Oberfläche sind ersichtlich
- Kornausbrüche an der Oberfläche sind ersichtlich
- Nur wenn Netzrisse und Flickstellen in einem sehr begrenztem Umfang vorliegen, ist eine DSK noch sinnvoll.
Bei Vorliegen von Schäden, die sich durch Verformungen zeigen (z.B. Spurrinnen) oder auf mangelnde Tragfähigkeit hindeuten oder wenn einzelne Risse vorliegen, ist eine DSK nicht geeignet.
Des Weiteren sind Erfahrungswerte bezüglich dieser Bauweise und Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen bei der Auswahl des Instandsetzungsverfahrens nicht außer Acht zu lassen.
Das DSK-Verfahren kommt im Stadtgebiet eher selten zum Einsatz. Auch da die Nachhaltigkeit einer DSK in der Vergangenheit nicht immer gegeben war, wurde von dem Verfahren Abstand genommen. Durch die Weiterentwicklung von Asphaltmischgütern berücksichtigt der Fachbereich Tiefbau DSK-Beläge als Pilote bei geeigneten Voraussetzungen.

Zu Punkt 3:
Bei den Maßnahmen des Deckenprogramms handelt es sich um Instandsetzungsverfahren. Der DSK-Belag ist eine Variante von verschiedenen Instandsetzungsverfahren. In Abhängigkeit vom Schadensbild wird das geeignete Instandsetzungsverfahren ausgewählt. Es ist grundsätzlich nicht zu entscheiden, welches Verfahren ausgeführt werden soll, sondern welches für das spezifische Schadensbild geeignet ist, um nachhaltig zu sanieren. Des Weiteren ist der bauliche Aufwand bei jeder Maßnahme anders, hier sei beispielhaft auf Regulierungsarbeiten von Straßeneinbauten (Abläufe, Schächte) hingewiesen.
Ein Kostenvergleich der verschiedenen Instandsetzungsverfahren ist somit nicht sinnvoll.
Die Erneuerung einer Straße ist mit den Instandsetzungsverfahren nicht vergleichbar, da Arbeitsschritte, Material- und Arbeitsaufwand erheblich variieren.

Bezirksratsherr Hunze gab ein Statement zu der Anfrage ab.





TOP 8.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.3.1.
Einsatz von Bewässerungsbeuteln für Straßenbäume und andere Anpflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1896/2019)

Bezirksratsherr Teicher verlas die Anfrage.

Die große Trockenheit dieses und auch des letzten Sommers stellt die Gesundheit von Straßenbäumen und anderer Anpflanzungen auf eine harte Probe. Um für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen, werden in anderen Gemeinden und Städten auch (Baum-) Bewässerungsbeutel eingesetzt, die für eine ‚automatische‘ Bewässerung sorgen.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie stellt die Stadt Hannover die ausreichende Bewässerung von Straßenbäumen und anderen Anpflanzungen in ihrem Verantwortungsbereich derzeit sicher?
2. Können Bewässerungsbeutel ggf. auch in der Stadt Hannover helfen, den Aufwand für die Sicherstellung einer ausreichenden Bewässerung von Straßenbäumen und anderen Anpflanzungen zu reduzieren?
3. Werden in der Stadt Hannover bereits (Baum-)Bewässerungsbeutel eingesetzt?
Wenn ja, mit welchem Erfolg, bzw. wenn nein, warum nicht?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Im gesamten Stadtgebiet sind momentan 1.100 Jungbäume (1. - 3. Standjahr) in der Bewässerung, darüber hinaus werden aufgrund der anhaltenden Trockenheit weitere ca. 1.000 Bäume des 4. - 5. Standjahres bewässert.
Hiervon werden von einer Firma im Auftrag ca. 1.200 Baumstandorte und 1.000 neu gepflanzte Sträucher bewässert. Zusätzlich wird die Verwaltung von einer zweiten Firma unterstützt, um die Abstände zwischen den Bewässerungsgängen zu verkürzen.
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit muss häufiger bewässert werden als in normalen Jahren, was die Verwaltung durch erhöhten Einsatz mit eigenem Personal und Vergaben zu kompensieren versucht.
In weiterer Gießvergabe sind z.B. die Eiben-Hecken am Opernplatz oder die neu hergestellten Gräser-Inseln am Aegi.

Zu 2) Es wird versucht, den Bäumen je Gießgang eine Wassermenge von mindestens 200 Litern zukommen zu lassen, damit dem Wurzelballen ausreichend Wasser zugeführt wird. Diese Menge ist teilweise wegen zu kleiner bzw. verdichteter Baumscheibe oder eingeebneter Gießringe nicht erreichbar, sodass der Bewässerungsbeutel eine gute Möglichkeit darstellt, eine ausreichende Wassermenge sicherzustellen. Eine Reduzierung des Aufwandes erfolgt hier weniger, da insbesondere die Rüstzeiten der Bewässerung der Beutel sehr hoch sind.

Zu 3) Baumbewässerungsbeutel sind momentan verstärkt in der Erprobung und werden bei Jungbaumpflanzungen und schwierigen Standorten zunehmend eingebaut, z.B. in der Lützekenstraße.






Nach Übernahme der Sitzungsleitung durch Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider fragte Bezirksbürgermeister Hofmann nach, ob die Stadtverwaltung die Auffassung teile, dass das Gießen der im Frühjahr neu gepflanzten Bäume in der Hesemannstraße und am Meersmannufer durch Fremdfirmen effektiv war bzw. ob bei der Baumauswahl im Hinblick auf die hohen Temperaturen eine andere Auswahl getroffen hätte werden müssen. Des Weiteren interessierte es ihn, ob im nächsten Jahr dort neue Bäume gepflanzt werden und ob die Verwaltung sicherstellen könne, dass diese Bäume auch angehen.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll: In der Hesemannstraße wurden 12 Hainbuchen (Carpinus betulus) und am Meersmannufer 20 Erlen (Alnus spaethii) gepflanzt. Hier ist nicht ein einziger Ausfall zu verzeichnen, sodass die Baumbewässerung als erfolgreich anzusehen ist. Für 2020 sind im Bereich Meersmannufer Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die Verwaltung kann nicht in jedem Fall sicherstellen, dass gepflanzte Bäume angehen. Bei über 400 Neupflanzungen im Jahr durch Fremdfirmen und eigenes Personal kann es immer einmal vorkommen, dass ein durch verschiedene Faktoren verursachter Ausfall zu verzeichnen ist, z.B. ein Qualitätsmangel, Ballentrockenheit durch zu lange Standzeiten vor der Pflanzung oder vielleicht auch Vandalismus.
Problematisch erscheint insbesondere der Standort Meersmannufer, wo an gleicher Stelle in den letzten Jahren immer wieder Bäume abgestorben sind. Zuerst wurden Birnen gepflanzt, welche nach fünf Jahren eingingen. Danach gingen nach und nach dort gepflanzte Birken, Eichen und Hainbuchen ein.
Nun sind trotz Durchführung eines Bodenaustausches bis auf eine verbleibende Birke die neuen Nachpflanzungen wiederum eingegangen. Die Verwaltung kann nur vermuten, dass die Bäume vielleicht als störend empfunden werden, da die freie Sicht auf den Kanal verloren gehen könnte.
Die verwendeten Arten sind standortgeeignet. Der Bereich Grünflächen erprobt unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels zunehmend Baumarten, die klimafester sind. Dazu zählt auch Alnus spaethii.


TOP 8.3.2.
Nachnutzung des Industriegeländes der Firma KraussMaffei Berstorff
(Drucks. Nr. 15-1897/2019)

Bezirksratsherr Plotzki trug die Anfrage vor.

Laut Presseberichten wird die Firma KraussMaffei Berstorff das von ihr genutzte Industriegelände ‚An der Breiten Wiese 3‘ in unserem Stadtbezirk bis Ende 2022 verlassen und in einen Gewerbepark nach Laatzen umziehen. Das derzeitige Betriebsgelände liegt mitten im Wohngebiet Heideviertel und grenzt an den Stadtteil Misburg an.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es bereits Pläne für eine Nachnutzung des Industriegeländes und wenn ja, welche?
2. Ist eine Umnutzung des Industriegeländes als Wohn- oder Mischgebiet denkbar?
3. Wer trägt die Kosten für eine eventuell notwendige Altlastensanierung nach Aufgabe des Produktionsstandortes?




Frau Baron beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu 1:
Nein, derzeit gibt es keine Pläne oder Informationen bezgl. einer Nachnutzung oder bezgl. der Verwertungsabsichten des Eigentümers.
zu 2:
Zu einer möglichen Nachnutzung kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
zu 3:
Im Bundesbodenschutz-Gesetz § 4 Abs. 3 ist eindeutig geregelt, dass der/die Grundstückseigentümer*in für eine eventuell notwendige Altlastensanierung unbegrenzt haftet. Sollte das Grundstück im Zuge einer geplanten Umnutzung im unsanierten Zustand veräußert werden, können Regelungen zur Altlastensanierung in einem privatrechtlichen Vertrag getroffen werden.

Bezirksratsherr Plotzki erkundigte sich, ob das Grundstück in öffentlicher oder privater Hand sei und fragte nach, ob es Möglichkeiten gebe, Gewerbegebiet in Wohngebiet umzuwandeln.

Frau Baron antwortete, dass das Grundstück in Privateigentum sei. Inwieweit eine Änderung der Nutzung des Gebietes möglich sei, könne nicht ausgeführt werden. Grundsätzliche Informationen zum Baurecht und insbesondere zum Bebauungsplanverfahren können bei Bedarf gegeben werden.

Bezirksratsherr Hunze wunderte sich, dass die Firma umziehe und fragte nach, ob es Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und der Firma gegeben habe, mit dem Ziel diesen wichtigen Gewerbesteuerzahler am Standort in Hannover zu halten.

Frau Baron entgegnete, dass dem Fachbereich Stadtplanung keine Verhandlungen bekannt seien. Dem Vorschlag beim zuständigen Fachbereich Wirtschaft nachzufragen, wurde zugestimmt.
Antwort des Fachbereichs Wirtschaft zu Protokoll: Die Verwaltung hat seit Mitte 2017 in enger Abstimmung u.a. der Fachbereiche Wirtschaft und Planen und Stadtentwicklung und mit persönlichem Einsatz der Wirtschafts- und Umweltdezernentin sowie des Oberbürgermeisters versucht, das Unternehmen in Hannover zu halten. Die Mitglieder des Fachausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten wurden hierzu am 24.06.19 per Mail informiert:
„Das Unternehmen KraussMaffei Berstorff GmbH hat sich aus betrieblichen Gründen für einen Standortwechsel nach Laatzen entschieden. Von diesem Schritt sind rund 600 Arbeitsplätze betroffen, die trotz intensiver Bemühungen der Stadtspitze und der Wirtschaftsförderung nicht in der Landeshauptstadt gehalten werden können.
Seit September 2017 steht die Stadtverwaltung in direktem Kontakt mit dem Unternehmen und hat in fortlaufenden Gesprächen mögliche Standorte innerhalb Hannovers vorgestellt und Unterstützung in der weiteren Projektumsetzung angeboten.
„Die Standortentscheidung von KrausMaffei Berstorff zugunsten der Fläche in Laatzen ist für den Wirtschaftsstandort Hannover ein Verlust. Wir bedauern die Entscheidung, freuen uns aber gleichzeitig, dass das Unternehmen in der Region gehalten werden konnte“, äußert sich die Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette. „Oberbürgermeister Stefan Schostok und ich hatten uns beide für einen neuen Standort innerhalb der Stadtgrenzen stark gemacht. Leider ist die Entscheidung nun für eine Verlegung nach Laatzen gefallen.“




TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
Bericht des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass er in den Sitzungen im September und Dezember 2019 vom Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider vertreten werde.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Borstelmann, wann mit dem Bau der Lichtsignalanlage auf dem Osterfelddamm zu rechnen sei, antwortete Bezirksbürgermeister Hofmann, dass laut seinem letzten Kenntnisstand aus Juni 2019 eine Umsetzung in 2019 geplant sei.
Hinsichtlich der weiteren Nachfragen verwies Bezirksbürgermeister Hofmann Bezirksratsherrn Borstelmann auf das Instrument der Anfragen laut GO.
(Anmerkung der Verwaltung: Hinsichtlich des Bodenaushubs Paracelsusweg wird auf die Antwort zur Anfrage Drucksachen Nr. 15-1090/2019 und die ergänzende Antwort im Protokoll der Sitzung am 09.05.2019 TOP 11.1.1. hingewiesen.)


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki wies auf die Sitzung des Integrationsrates Buchholz-Kleefeld am 02.09.2019 in der neuen Seniorenwohnanlage Domicil Kleefeld hin. Die Tagesordnung umfasse einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.
Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an den Antrag des Bezirksrates, dass die Einladungen und Protokolle der Sitzungen des Integrationsbeirates öffentlich gemacht werden sollen. Entsprechend werden diese seit kurzem auf dem Stadtbezirksportal Buchholz-Kleefeld unter www.hannover.de hinterlegt.
Sie sprach die Einladung aus, die Sitzung des Integrationsbeirates am 02.09.2019 um 19.00 Uhr zu besuchen und berichtete, dass sich der Integrationsbeirat derzeit u. a. mit dem Thema „Altenpflege“ beschäftige; insbesondere wie Menschen mit Migrationshintergrund motiviert werden können, sich für den Pflegeberuf zu interessieren und in diesem zu arbeiten.
Frau Rembecki warb sowohl für den Besuch der Sitzung des Integrationsbeirates als auch für den Besuch der AG-Sitzungen des Präventionsrates. Entsprechende Flyer zu den Gremien seien ausgelegt. Sie wies auf die Möglichkeit hin, in beiden Gremien Mitglied zu werden und mit zu arbeiten. Menschen mit Migrationshintergrund können sich formlos für den Integrationsbeirat über das Stadtbezirksmanagement bewerben. Sie erläuterte das formelle Verfahren hinsichtlich der Besetzung durch den Bezirksrat.

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20.51 Uhr.




Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)