Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 21.08.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.08.2019)
Protokoll (erschienen am 13.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 22.08.2019

PROTOKOLL

47. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 21. August 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Braune (parteilos) 15.00 - 16.10 Uhr
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD) 15.00 - 17.00 Uhr
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD) 15.00 - 18.00 Uhr
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 15.00 - 18.10 Uhr
Ratsherr Markurth (SPD) 15.00 - 17.40 Uhr i.V. f. RF Pluskota
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 17.45 Uhr i.V. f. RF Dr. Clausen-Muradian
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Herr Sprenz
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach (AfD) 15.00 - 17.00 Uhr
Frau Wohlfarth 15.00 - 18.10 Uhr

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Räcke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Biederbeck Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Boateng Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Kaiser Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Walter Fachbereich Tiefbau
Herr Hübner Fachbereich Recht
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2019

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Anhörung "Brandschutz - Probleme und Herausforderungen" vom 15.05.2019

3. Anträge

3.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen beenden
(Drucks. Nr. 1097/2019 N1)

3.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

3.3. Antrag der AfD-Fraktion zur Installierung von Aschenbechern in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 1467/2019)

3.4. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu LED Ampelsignalen
(Drucks. Nr. 1477/2019)

3.5. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Wohnungsbau- Klotzen statt kleckern, bestehende Wohnungsbauinitiative kraftvoll unterstützen!"
(Drucks. Nr. 1524/2019)
3.6. Antrag der CDU-Fraktion "Strabs komplett abschaffen"
(Drucks. Nr. 1755/2019)

3.7. Antrag der CDU-Fraktion zur Echtzeit-Verkehrslage
(Drucks. Nr. 1757/2019)

3.8. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Mehrgeschossigkeit statt Eingeschossigkeit bei Gebäuden
(Drucks. Nr. 1843/2019)

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1876 – Laatzener Straße –
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1046/2019 mit 5 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1569/2019 mit 4 Anlagen)

4.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße/Hermann-Guthe-Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2019 mit 5 Anlagen)

4.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße-
(Drucks. Nr. 1602/2019 mit 1 Anlage)

4.4.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1602/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855,
Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
(Drucks. Nr. 2111/2019)

4.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1879/2019 mit 3 Anlagen)

5. Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren
(Drucks. Nr. 1882/2019 mit 1 Anlage)

6. Wohnraumförderprogramm
(Drucks. Nr. 1462/2019 mit 2 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 1462/2019 (Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 1800/2019)

6.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1800/2019: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 1462/2019: Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2110/2019)

7. Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße
(Drucks. Nr. 1058/2019 mit 1 Anlage)

8. Bericht der Verwaltung

9. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Albrecht eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die SPD-Fraktion beantragte, den Tagesordnungspunkt 3.2. erneut in die Fraktion zu ziehen, da eine Dringlichkeit nicht zu erkennen war. Diesem Antrag auf Grundlage der Geschäftsordnung des Rates wurde mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen entsprochen.


TOP 3.2. wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.
TOP 5. wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
TOP 7. wurde von der Verwaltung abgesetzt.

Die geänderte Tagesordnung wurde mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen genehmigt.


Ratsherr Albrecht verlas die Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG i. V. m § 3a Hauptsatzung der LHH).

Frau Wohlfarth bat um Auskunft, ob für beratende Mitglieder bei den Film- und Tonaufnahmen das gleiche gelte wie für Verwaltungsmitarbeiter*innen und Besucher*innen.

Ratsherr Albrecht meinte, dass es sich ebenso verhalte.

1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Herr Riedel äußerte zahlreiche Fragen. So bat er unter anderem um Auskunft bezüglich der Tempo-30-Zone auf der Marienstraße. Er meinte, dass jede Tempo-30-Zone auf einer Hauptverkehrsstraße zu mehr Verkehrsbelastung und mehr Immissionsbelastung führe.


Des Weiteren nahm er Bezug auf die ansteigende Versiegelung von Flächen. Die Landeshauptstadt habe die Goseriede mit Platten zugepflastert. Auch der Steintorplatz sowie der Bahnhofsvorplatz seien früher teilweise Grünflächen gewesen oder es habe, wie auf der Fläche vor der Oper, größere Rabatten gegeben. Aus der Fläche am Marstall, die gerade fertig gestellt worden ist, hätte man seiner Meinung nach mehr machen können. Er bat um Auskunft, ob es richtig sei, dass für Privatleute diesbezüglich Vorschriften erlassen werden sollen.
Außerdem fragte er in Bezug auf den heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag zu TOP 3.8, warum die Forderung nach Mehrgeschossigkeit nur bei Gewerbe und nicht bei Wohnbauten gelten solle.
Darüber hinaus äußerte er, dass seiner Ansicht nach der Wedekindplatz ganz schön sei. Der De-Haen-Platz sei hingegen dermaßen verwahrlost und hätte es viel nötiger, umgebaut zu werden.
Des Weiteren fragte er, ob es eine gesetzliche Grundlage gebe, dass an beiden Enden einer Stadtbahnstation eine Ampelanlage errichtet werden müsse. An der Schierholzstraße stehen auf einem Kilometer 4 Ampeln, die nicht synchron geschaltet seien. Davon gehören 2 zur Stadtbahnstation. Seiner Meinung nach gebe es so viel Ampelanlagen, und er bitte deshalb um Prüfung, ob vielleicht auch mal ein Zebrastreifen reiche.
Außerdem bat er um Informationen über die Verkehrsstaus an der Kreuzung Herschelstraße oder am Kreisel des Goetheplatzes. Er habe an diesen Stellen schon diverse Staus beobachtet.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass eine Tempo-30-Zone auf Hauptverkehrsstraßen nicht möglich sei. Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen könne es lediglich im Umfeld von Kitas, Schulen und Altersheimen geben. Dies habe die Verwaltung auch weitestgehend umgesetzt.


Bezüglich des Umbaus am Marstallplatz entgegnete er, dass die Fläche im Vergleich zu der Zeit vor dem Umbau schon deutlich entsiegelt worden sei. Durch die Beete um die Bäume könne jetzt das Oberflächenwasser im Erdreich versickern. Grundsätzlich sei die Verwaltung stark daran interessiert, Flächen im Stadtgebiet zu entsiegeln. Ein weiteres Beispiel sei der Friedrichswall, an dem die ehemalige Busspur in der Mitte entsiegelt worden sei, was positive Auswirkungen auf das Klima habe. Auch durch den Rückbau des Klagesmarktkreisels seien im umfassenden Maße Entsiegelungen vorgenommen worden, so zum Beispiel mit der Verbreiterung der Grünflächen.
Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Diskussion bezüglich der Schottergärten bundesweit geführt werde. Im Rahmen der Personalkapazitäten in der Bauaufsicht werde dem Thema nachgegangen. Außerdem werde dem Rat zukünftig mit der Vorlage von Bebauungsplänen vorgeschlagen, einen Passus einzupflegen, der Schottergärten auf privaten Flächen ausschließe.
Außerdem erläuterte er, dass Flächen, die für bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen, mit Gewerbe und Wohnungen optimal ausgenutzt werden sollen. Als Beispiele nannte er u.a. die Wasserstadt Limmer, das Expo-Ost-Gelände, Kronsrode und die Fläche an der Hildesheimer Straße an der ehemaligen Shell-Tankstelle, wo im Erdgeschoss Einzelhandel und obergeschossig Wohnen möglich sei. Nicht alle Eigentümer*innen seien bereit, bei bestehenden Gewerbegebäuden eine Aufstockung zu betreiben. Erdgeschossig genutzte Grundstücke seien die Haupteinnahmequelle aus Vermietung und Verpachtung.

Herr Riedel warf ein, dass es ihm um die Genehmigung von reinen Wohngebäuden gehe, die in direkter Nachbarschaft von Stadtbahnen stehen. Seiner Ansicht nach sei im Roderbruch jüngst nur 3-4 geschossig gebaut wurde.

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass eine achtgeschossige Bebauung in der Wasserstadt auf harten Widerstand der örtlichen Initiativen getroffen sei und nicht zuletzt der Entscheidung des Rates obliege.


Am ehemaligen Oststadtkrankenhaus, direkt an der Stadtbahnhaltestelle, gebe es eine sechsgeschossige gemischte Gewerbe- und Bürobebauung.
Bezüglich der Arbeiten am Wedekindplatz erläuterte er, dass nur die Wedekindstraße erneuert werde und am Platz nur Reparaturarbeiten des Pflasters durchgeführt werden.

Herr Bode antwortete auf die Bitte nach Informationen bezüglich der Stausituationen, dass die Verwaltung recht zufrieden mit dem Verkehrsfluss der Stadtbahnlinie 10/17 in der Herschelstraße sei. Er räumte ein, dass es zu Spitzenzeiten Rückstaus gebe, es aber dem Gutachten entsprechend gut laufe.


Im Hinblick auf die angesprochenen zahlreichen Ampelanlagen wies er darauf hin, dass es eine rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit an Hochbahnsteigen gebe, die auch beidseitige Lichtsignalanlagen beinhalte. Es sei blinden Menschen nicht möglich, bei der Überquerung von Straßen ohne Lichtsignalanlagen zu erkennen, ob Autos kommen. Die Anzahl werde jedes Mal genau abgewogen und man sei diesbezüglich an sehr strenge Richtlinien gebunden. Sollte man zu der Annahme gelangen, dass hier ein großer Querungsbedarf bestehe und aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fußgängerlichtsignalanlage erforderlich sei, werde diese installiert.

Herr Riedel fragte nach, ob es nicht für einen relativ kleinen Personenkreis zumutbar sei, an einem Bahnsteigende über die Straße zu gehen.


Bezüglich der Rückstaus widersprach er. Bei seinen Beobachtungen an einem Samstagmittag sei es in einer halben Stunde alle fünf bis acht Minuten zu Rückstaus gekommen.
Außerdem fragte er nach den Ergebnissen einer Befragung durch die ÜSTRA. Dabei gehe es um Fahrgastzahlen, Verkehrsaufkommen und der Zufriedenheit mit den Umbauten.
Darüber hinaus schlug er vor, bei der Bauverwaltung das Gerüst an der Fassade abzubauen, da der Umbau wohl noch zwei Jahre auf sich warten lasse.
Als nächstes bat er um Auskunft, inwieweit es Überlegungen und Planungen bezüglich eines Stadtbahntunnels an der Limmerstraße gebe.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass das Baugerüst an der Bauverwaltung zur Sicherung herabfallender Platten aufgestellt worden sei, und es sich nicht um eine bauvorbereitende Maßnahme, sondern um eine Schutzmaßnahme zur Verkehrssicherung handele. Diese resultiere daraus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover und die Verwaltung sich entschieden haben, die Priorität auf die Instandsetzung der Bildungsstruktur zu setzen.


Bezüglich der Frage zum Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße habe es immer unterschiedliche Überlegungen gegeben. Von Seiten der zuständigen Region Hannover sei jedoch Abstand von Tunnellösungen genommen worden. Aus diesem Grund werden Hochbahnsteige entwickelt.

Herr Bode ergänzte die Antwort bezüglich der Barrierefreiheit von Hochbahnsteigen. Ältere Hochbahnsteige haben einseitig eine Rampe und auf der anderen Seite eine Treppenanlage und seien somit nur eingeschränkt barrierefrei. Man sei aber gesetzlich verpflichtet, solche öffentlichen Einrichtungen vollständig barrierefrei auszubauen. Aus diesem Grund ergebe sich die Notwendigkeit, beidseitig eine Lichtsignalanlage anzubringen.

Ratsherr Albrecht bat darum, sich bezüglich der Umfrage direkt an die ÜSTRA zu wenden.

Herr Köhler erläuterte, dass bei den Außenanlagen des Moltkeplatzes am Rand zur Ferdinand-Wallbrecht-Straße vier vitale Linden gefällt werden sollen. Seiner Meinung nach seien die Bäume für das Stadtklima und die gestalterische Wirkung der Allee bedeutend.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es einen Zielkonflikt gebe. Zum einen gebe es den Anspruch, die vier Bäume sollen stehen bleiben und zum anderen gebe es einen teilweise gesetzlich unterlegten Anspruch, dass die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden müssen. Der momentane Diskussionsstand sei, die Bushaltestelle barrierefrei auszubauen und um der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen nahe der Ampel zu versetzen. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen quer über die Straße laufen und stattdessen die Ampelquerung nutzen. Dadurch können zwei Linden erhalten bleiben. Für die beiden aufzugebenden Bäume werden als Ersatz zwei große, zwölf Jahre alte Bäume neu gepflanzt. Darüber hinaus werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf den freien Flächen Stellplätze oder Fahrradbügel zu installieren. Dieses werde sicherlich Bestandteil der weiteren Beratungen sein.

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2019.

Das Protokoll wurde mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen genehmigt.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Anhörung „Brandschutz – Probleme und Herausforderungen“ vom 15.05.2019

Das Protokoll wurde mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen genehmigt.

3. Anträge

3.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen beenden.


(Beschlussdrucks. Nr. 1097/2019 N1)

Ratsherr Semper wies darauf hin, dass die Genehmigung für die Plakatwerbung der OB-Wahl vorliege und die Regelungen deutlich verbessert seien. Damit sei dieser Antrag seiner Meinung nach obsolet.

Ratsherr Dr. Gardemin betonte, er finde eine Veränderung der Regulierung im laufenden Verfahren nicht in Ordnung. Grundsätzlich sei es schon sinnvoll, sich an eine Regulierung zu halten, wenn die Plakate an den Radwegen über das geeignete Maß hinausgehen. Außerdem wies er darauf hin, dass seiner Ansicht nach nicht eindeutig sei, wer den Antrag gestellt habe: die Piraten-Partei oder die Gruppe Linke & Piraten.

Beigeordneter Machentanz erläuterte, es handele sich um einen Verwaltungsfehler und der Antrag sei von Herrn Wolf, von der Piraten-Partei gestellt worden. Auch er habe den Eindruck, dass die Regulierung bei der Verwaltung bereits auf fruchtbaren Boden gestoßen sei. Die Regulierungen zur OB-Wahl halte er für eine Verbesserung. Trotzdem sei der Antrag jedoch sehr positiv und es schade nicht, ihm zuzustimmen.

Ratsherr Dr. Gardemin stellte fest, dass Herr Wolf als stellvertretender Gruppenvorsitzender unterschrieben habe und nicht nur die Verwaltung verantwortlich sei. Außerdem wies er darauf hin, dass die Berücksichtigung der Größe der Plakate etwas mit der Organisation in den Parteien sowie der Einhaltung von Vorschriften zu tun habe.

Ratsherr Engelke plädierte dafür, dass sich die Fraktionen im Rat vor Wahlen zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie die Plakatflut begrenzt werden könne. Er schlage zur nächsten Kommunalwahl vor, dies vorher interfraktionell offen und ehrlich zu besprechen.

Ratsherr Hirche beunruhigte, dass in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt fast 100 Plakate heruntergerissen worden seien. Ordnungsdienst und Polizei seien machtlos und Verfahren werden eingestellt.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1097/2019 N1 mit


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität


(Beschlussdrucks. Nr. 1429/2019)

Die Drucksache Nr. 1429/2019 wurde nach Geschäftsordnungsantrag des Rates erneut in die SPD-Fraktion gezogen und mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen genehmigt, da keine Dinglichkeit zu erkennen war.

3.3. Antrag der AfD-Fraktion zur Installierung von Aschenbechern in der Innenstadt (Beschlussdrucks. Nr. 1467/2019)

Ratsherr Hirche stellte den Antrag vor.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass es bei den Standardabfalleimern zwei Löcher gebe, die genau für diesen Zweck bestimmt seien. Er stimme zu, es sei ärgerlich, dass sie nicht dem Zweck entsprechend genutzt werden. Wichtiger sei seiner Ansicht nach jedoch, dass den Kaugummis, die überall verteilt seien und deren Reinigung einen Haufen Geld koste, entgegen zu wirken. Mit mehr Aschenbechern oder Mülleimern bekomme man dieses Problem nicht in den Griff. Seiner Ansicht nach sei mehr Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.

Beigeordneter Kelich äußerte, es gebe ausreichend Mülltonnen, aber trotzdem liege noch Müll herum. Mit diesem Antrag werde man keine Müllvermeidung erreichen. Darüber hinaus sei es Aufgabe der Bezirksräte, sich in ihren Bezirken darum zu kümmern.

Ratsherr Hirche meinte, wenn man Verwahrlosung verhindern möchte, müsse man Gelegenheiten schaffen, den Müll zu entsorgen. Er möchte daran erinnern, dass die Zigarettenkippen 100 Jahre zum Verwittern brauchen und das Grundwasser belasten.

Ratsherr Wruck sagte, er halte das Entsorgen von Zigarettenkippen in einem Papierkorb wegen der Brandgefahr für fatal. Es sei sinnvoll, speziell als Aschenbecher deklarierte Behälter anzubringen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1467/2019 mit


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.4. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu LED Ampelsignalen


(Beschlussdrucks. Nr. 1477/2019)

Ratsherr Braune stellte seinen Antrag vor.

Beigeordneter Kelich wies daraufhin, dass es einen Feldversuch in Köln gegeben habe. Dort habe man sowohl Verkehrszählungen als auch Befragungen betroffener Menschen vorgenommen. Nach Auswertung der Angaben habe es in der Wahrnehmung der Verkehrszeichen keinerlei Erfolg gebracht. Verkehrsteilnehmer*innen sollen seiner Ansicht nach ein bisschen Eigenverantwortung behalten und auf den Verkehr achten.

Ratsherr Semper fragte nach Erfahrungswerten der Stadt Köln und bat um Auskunft, ob es nach der Straßenverkehrsordnung zulässig sei, Ampelanlagen in den Boden einzubauen.

Herr Bode erläuterte, dass der Versuch in Köln vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassen und gutachterlich umfänglich über einen längeren Zeitraum begleitet worden sei. Es sei jedoch keine Wirkung auf das Verhalten festgestellt worden.

Ratsherr Braune bat darum, das Ergebnis aus Köln mit dem Protokoll zu bekommen.


(Das Ergebnis ist als PDF im SIM hinterlegt.)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1477/2019 mit


0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen ab.


3.5. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu „Wohnungsbau – Klotzen statt kleckern, bestehende Wohnungsbauinitiative kraftvoll unterstützen!“
(Beschlussdrucks. Nr. 1524/2019)

Beigeordneter Machentanz stellte seinen Antrag vor.

Ratsherr Engelke betonte, er sei der Ansicht, dass sowohl die hanova WOHNEN GmbH als auch die Privatwirtschaft klotzen würden. Die Kapazität der Ausführenden sei jedoch irgendwann am Ende. Man könne keine Fachkräfte mit einem Beschluss herbeiführen. Seiner Meinung nach habe die Ratsmehrheit ein gutes Mittelmaß für den geförderten Wohnraum gefunden. Die Quote könne nicht beliebig immer weiter nach oben geschraubt werden.

Beigeordneter Kelich signalisierte, dass gerade vor dem Hintergrund einer Verlängerung des Bündnisses für Wohnen, die Stadt als verlässliche Partnerin auftrete. Verlässlich sei, wenn man die Ziele anpasse und nicht 6 Monate, nachdem man die 30%-Regelung eingeführte habe, wieder anderes und zusätzliches gefordert werde. Dieses Signal sei für die Wohnungswirtschaft unseriös und nicht verlässlich. Er wollte wissen, auf welchen Flächen die 2.000 Wohnungen entstehen sollen. Eine Reihe von Flächenideen seien eingebracht und vom Rat beschlossen worden. Einige dieser Flächenvorschläge seien von der Gruppe Linke & Piraten abgelehnt worden, da Zielkonflikte vorhanden seien. So komme man mit dem Ziel der Nachverdichtung nicht weiter.

Beigeordneter Machentanz äußerte, Berechnungen zeigen, dass mindestens 3.000 Wohnungen erforderlich seien, um den Mietmarkt auszugleichen. Die Bauaufträge gingen aber zurück. Vordergründig werde sich mit Hotel- und Gewerbebau beschäftigt.

Ratsherr Hirche war der Meinung, dass jahrelang zu wenig gebaut worden sei. Mit der Zuwanderung werden auch 3.000 Wohnungen nicht ausreichen, zumal die Flächen gar nicht vorhanden seien. Man müsse sich deshalb Gedanken machen, die Menschen zurück zu schicken.

Ratsherr Semper meinte, dass sozialer Wohnungsbau nur unter erschwerten Bedingungen zu realisieren sei. Hierzu gebe es inzwischen mehrere Fördertöpfe von Land, Region und der Kommune. Außerdem müsse man zur Kenntnis nehmen, dass Forderungen nach immer höheren Quoten in einer Einbahnstraße enden. Jährlich fallen hunderte Wohnungen aus der Sozialbindung. Seiner Ansicht nach könne man diese als Sozialwohnungen belassen und solle nicht zu horrenden Preisen neue bauen.

Beigeordneter Machentanz meinte, dass dieses Problem nichts mit Zuwanderung zu tun habe. Es seien einfach zu wenig Wohnungen gebaut worden und zu viele Sozialwohnungen, insbesondere in den Neunzigerjahren, weggefallen.

Ratsherr Wruck fragte daraufhin, welches Gesellschaftsbild er angesichts von 50% öffentlich geförderten Belegrechtswohnungen habe. Mit Belegrechtswohnenden habe er eine abhängige Gruppe von Bürger*innen, die nicht frei entscheiden können. Damit werden immer mehr Bedürftige nach Hannover gezogen.

Beigeordneter Machentanz merkte an, dass ein großer Anteil der Bevölkerung inzwischen Anspruch auf Belegrechtswohnungen habe. Seiner Meinung nach werden Menschen, die es sich nicht leisten können, nicht ins Stadtgebiet Hannovers gezogen, sondern ins Umland getrieben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1524/2019 mit


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


3.6. Antrag der CDU-Fraktion „Strabs komplett abschaffen“
(Beschlussdrucks. Nr. 1755/2019)

Ratsherr Semper kritisierte, dass Anlieger*innen von Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2019 durchgeführt worden seien, noch Abrechnungen erhalten werden. Dieses werde als ungerecht empfunden. Dieser Antrag diene dazu, dass die Verwaltung prüfe, ob es Mittel und Wege gebe, auf die Erhebung der Gebühren zu verzichten.

Ratsherr Engelke argumentierte, dass der Rechtsstaat das Vertrauen unter anderem in Gesetze und Verordnungen garantiere. Rechtlich sei es nicht möglich, dass der Staat nachträglich etwas ändere.

Ratsherr Dr. Gardemin und Beigeordneter Kelich hielten noch einmal fest, dass man das Ungerechtigkeitsempfinden der Betroffenen nachvollziehen könne. Trotzdem sei bereits während der damaligen Diskussion zur Abschaffung der Satzung allen klar gewesen sei, dass eine Stichtagsregelung gelten müsse.

Ratsherr Markurth betonte, seiner Meinung nach sei der Antrag populistisch. Es sei richterlich entschieden, dass solche Satzungen nicht rückwirkend außer Kraft gesetzt werden können. So etwas sei nur für die Zukunft möglich.

Ratsherr Wruck äußerte, falls es zu einer solchen geforderten Rückerstattung käme, werde hier ein Präzedenzfall geschaffen, und es werde Prozesse all derjenigen geben, die sich benachteiligt fühlen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1755/2019 mit


4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

3.7. Antrag der CDU-Fraktion zur Echtzeit-Verkehrslage


(Beschlussdrucks. Nr. 1757/2019)

Ratsherr Semper stellte den Antrag vor.

Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass es eine umfangreiche Präsentation der Verwaltung zu einem Haushaltsbegleitantrag der Ampelpartnerschaft im Bauausschuss gegeben habe. Eine App für die automatisierte Verkehrslageberechnung sei Teil des Konzeptes HannoVerKehr. Dieser nun vorgelegte Antrag fordere exakt das, was bereits Bestandteil des vorgestellten Konzeptes sei.

Ratsherr Dr. Gardemin stimmte seinem Vorredner zu und wies darauf hin, dass es bereits andere Anbieter*innen gebe, die auf google maps darstellen, wie die Verkehrslage ein Hannover sei.

Ratsherr Engelke erläuterte, dass geplante temporäre Sperrungen, z.B. von Veranstaltungen, von google maps im Vorfeld nicht angezeigt werden. Er hoffe aber, dass das Verkehrsampelrechnersystem mit den neuen Sensoren schnell umgesetzt werde. Er fragte, was die App NUNAV, die zum Maschseefest eingesetzt worden sei, könne und bat um Auskunft, ob die Stadt zum Beispiel eine Meldung an google maps geben könne, dass zu bestimmten Zeiten Sperrungen vorgesehen seien.

Herr Bode teilte mit, dass die Betreiber*innen aller Navigationssysteme, u.a. auch google maps, Informationen über die Baustellen oder geplante Sperrungen bekommen. NUNAV sei genauso ein Anbieter, mit dem die Hannover Marketing & Tourismus Gesellschaft (HMTG) zum Maschseefest zusammengearbeitet habe.

Ratsherr Semper äußerte, ihm gehe es nicht darum, auf Technologien von Drittanbieter*innen zuzugreifen. Es gehe darum, eine Mobilitäts-App von der Stadt entwickeln zu lassen, in der beispielsweise Tagesbaustellen, die nicht im Internet angezeigt werden, enthalten seien. Außerdem seien die Ampelschaltungen intelligent anzupassen. Er erlebe es häufig, dass PKWs regelmäßige Ampelschaltungen haben und Fußgänger*innen minutenlang an einer roten Ampel stehen.

Beigeordneter Kelich verwies auf die Drucksache Nr. 2688/2018 N1 und erläuterte, dass genau dieser Wunsch längst beschlossen sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1757/2019 mit


3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung ab.

3.8. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Mehrgeschossigkeit statt Eingeschossigkeit bei Gebäuden


(Beschlussdrucks. Nr. 1843/2019)

Ratsherr Engelke stellte den Antrag vor.

Beigeordneter Kelich betonte, aus Sicht der Partnerschaft solle es ein Grundsatz werden, dass Discounter bzw. Supermärkte, etc. nicht mehr eingeschossig gebaut werden. Dies bringe zusätzliche Kapazitäten für Wohnraum, Büros, etc. und sei eine gute Maßnahme städtebaulicher Natur.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, durch diesen Antrag sei eine gute Nachverdichtung zu erreichen. Beispiele aus anderen Städten, auch in Kombination mit Kita, Wohnen und Gewerbe, werden gut angenommen. Er hoffe auf die Unterstützung der Unternehmen.

Beigeordneter Machentanz äußerte, dass der Teilaspekt mit der Nachverdichtung in den Stadtteilen im Antrag noch ergänzt werden solle. Er wünsche sich, dass auch die Privatgrundstückseigentümer*innen zwecks Bebauung angesprochen werden sollen.

Ratsherr Semper meinte, er sehe in Städten auch bei eingeschossigen Gebäuden von Privateigentümer*innen Potenzial. Man habe allerdings keine Handhabe, etwas zu ändern. Es sei nur möglich, Gespräche zu führen und eine Umsetzung über einen intensiven Dialog herbei zu führen.

Ratsherr Hirche fand die Idee gut. Es werde Fläche eingespart und er hoffe, dass auch die Investor*innen mitmachen.

Ratsherr Wruck sprach sich gegen Teile des Antrages aus. Die Grundsätzlichkeit einer solchen Bebauung lehne er ab. Man könne die Idee dort verwirklichen, wo es passe. An Ausfallstraßen seien flache Häuser besser integriert. Die Idee mit den überbauten Parkplätzen könne er jedoch aus Sicht der Versiegelung nicht gutheißen.

Ratsherr Engelke äußerte, in Hannover gebe es keine Präriegelände mehr, auf dem nur ein Supermarkt stehe. Bei überbauten Parkplätzen werde keine Fläche verschwendet. Man könne der Entsiegelung entgegenwirken, wenn man bei der Stadtentwässerung einen Antrag stelle, das Regenwasser versickern zu lassen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1843/2019 einstimmig zu.

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1876 – Laatzener Straße –


Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 1046/2019)

Ratsherr Semper wies darauf hin, er werde sich an der Abstimmung nicht beteiligen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1046/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


4.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung – Osterstraße Nord
Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 1569/2019)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1569/2019 einstimmig zu.

4.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 – Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße


Beschuss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 1867/2019)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1867/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

4.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 – Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße –


(Beschlussdrucks. Nr. 1602/2019)

4.4.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1602/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855,
Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße


(Beschlussdrucks. Nr. 2111/2019)

Beigeordneter Machentanz bemängelte, dass die 30%-Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau selten eingehalten werde. Diese sei im ersten Halbjahr 2019 nur einmal umgesetzt worden. Bei dieser Drucksache seien es wieder nur 25%.

Beigeordneter Kelich betonte, dass der Beschluss zur 30%-Quote erst gefasst worden sei, als die Verhandlungen schon liefen. Die Stadt müsse Verlässlichkeit demonstrieren und rechtssicher arbeiten. Deshalb müsse man zu dem Ergebnis stehen.

Ratsherr Wruck sah hier einen Knebelungsvertrag. Es handele sich um einen Katalog von Auflagen, die für Investor*innen und Mieter*innen teuer seien. Es handele sich nicht um ein städtisches Grundstück. Er frage sich, welches Recht die Stadt habe, der*m Investor*in solche Vorgaben zu machen.

Beigeordneter Machentanz äußerte, ihm fehle die Forderung, dass kleine Wohnungen gebaut werden.

Beigeordneter Kelich meinte, bei 90 Wohneinheiten sei es gut und unterstützenswert, dass die Stadtverwaltung auf die qualitativen Standards dringe und die Einhaltung über einen Vertrag sicherstelle.

Ratsherr Semper äußerte, er teile die Einschätzung, dass es sich um zu viele Auflagen für Investor*innen handele, die das Bauen unnötig teuer machen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 2111/2019 mit


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1602/2019 mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

4.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung – Bodestraße Süd Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 1879/2019)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1879/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

5. Einführung einer Sonderregelung für stationsabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren


(Beschlussdrucks. Nr. 1882/2019)

Die Drucks. wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

6. Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der


Landeshauptstadt Hannover
(Beschlussdrucks. Nr. 1462/2019)

6.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 1462/2019 (Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover) (Beschlussdrucks. Nr. 1800/2019)

6.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1800/2019: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 1462/2019: Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 2110/2019)

Ratsherr Dr. Gardemin wies darauf hin, dass immenser Bedarf an sozialem Wohnraum in Hannover bestehe. Die Bevölkerung in Hannover sei um 17.300 auf 541.800 Menschen gewachsen. Es seien aber gleichzeitig von 2013 bis 2017 nur 3.855 Wohnungen fertig gestellt worden. Dazu kommt, dass 284 sozial geförderte Wohnungen in dem Zeitraum bezugsfertig geworden seien, und sich aktuell 274 geförderte Wohnungen im Bau befinden. Er machte darauf aufmerksam, dass vor allem preisgünstige kleinere Wohnungen sowie 4 und mehr Zimmer-Wohnungen dringend benötigt werden, unter anderem für Einzelpersonen, Familien mit mehreren Kindern, Obdachlose, Geflüchtete oder Wohnprojekte. Im preisgünstigen Bereich sei der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Zahl der Belegrechtswohnungen von über 32.000 im Jahr 1998 sei auf rund 19.000 Belegrechtswohnungen bis Ende 2017 dramatisch gesunken. Deshalb sei bis 2023 das Wohnraumförderprogramm der LHH um weitere 3 Mio. € aufgestockt worden. Mit dieser Fortschreibung können 2.400 Wohnungen gefördert werden. Der Anteil der geförderten Wohnungen mit Belegrecht sei gleichzeitig von 30% auf 50% angehoben worden. Das bedeute, mindestens die Hälfte der geförderten Wohnungen werden Belegrechtswohnungen. Derzeit fallen jedoch mehr Wohnungen aus der Sozialbindung als neu gebaut werden. Deshalb müsse hier mittelfristig noch einmal aufgestockt werden. Die Dauer der Sozialbindung im Wohnraumförderprogramm von 10 bzw. 15 Jahren müsse künftig auch verlängert werden. Angesichts der Klimakrise seien die in den Fördergrundsätzen vorgeschriebenen Mindestenergiestandard „Niedrigenergiebauweise plus“ nicht mehr zeitgemäß und er sehe künftig Nachbesserungsbedarf. Er sehe sowohl die hanova WOHNEN GmbH als auch die private Wohnungswirtschaft in der Verantwortung, auch um die soziale Mischung in der Stadt sicher zu stellen. Allerdings solle die hanova WOHNEN GmbH sich noch stärker im sozialen Wohnungsbau engagieren. Zum Haushalt 2019/2020 sei dafür beschlossen worden, die Gewinnrücklage i. H. v. 9,7 Mio. € als Kapitalerhöhung im städtischen Tochterunternehmen hanova WOHNEN GmbH zu belassen.

Beigeordneter Machentanz äußerte, er glaube nicht, dass die hanova WOHNEN GmbH alleine den erforderlichen Wohnungsbau stemmen könne. Aus diese Grund spreche er sich gemäß seinem Antrage für eine Kapitalerhöhung aus.


Ratsherr Semper hielt fest, der Grund für die Verlängerung und Aufstockung sei eine sehr starke Abnahme der Wirtschaftlichkeit im sozialen Wohnungsbau im Neubau. Das Wohnraumförderprogramm sei eine Entscheidung aus dem Jahre 2013. Inzwischen seien die Baupreise explodiert und deshalb Entscheidungen neu zu bewerten. In den aktuellen Entwicklungen werde im Neubau mit 30% sozial gefördert. Daneben entstehen ausschließlich Wohnungen im hochpreisigen Segment. Er fragte Ratsherrn Dr. Gardemin, wie er bezahlbaren, preiswerten Wohnraum definiere. Denn es gebe auch Menschen und Familien, in denen nur eine Person oder zwei Personen Teilzeit arbeiten. Diese Menschen haben keinen Anspruch auf Belegwohnungsrechte und müssen trotzdem auf dem freien Wohnungsmarkt etwas finden. Es sei ein offenes Geheimnis, dass beim Neubau anteilig die Fördertöpfe genommen werden, aber es auch anteilig auf den frei finanzierten Wohnungsbau umgelegt werde. Die Sozialquote führe auch dazu, dass der frei finanzierte Wohnungsbau teurer werde. Das politische Ziel könne seiner Meinung nach viel eher über die hanova WOHNEN GmbH erreicht werden. Daraus folge die mit dem Änderungsantrag formulierte Forderung einer Kapitalerhöhung.

Ratsherr Förste wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bundesweit über ¼ der Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen seien. Dieses sei auch in Hannover ähnlich. Die Stadt solle sich mit den Genossenschaften ins Benehmen setzen. Dieses könne dazu beitragen, die Mieten nicht so stark ansteigen zu lassen. Denn die Wohnungsgenossenschaften haben auch eine soziale Verantwortung, um kostengünstig Wohnungen anzubieten.

Beigeordneter Kelich betonte, dass Wohnraumförderung eine Aufgabe des Landes sei. Die Stadt habe selbst ein eigenes Wohnraumförderprogramm aufgelegt und mehrfach die Mittel erhöht, um mehr steuern zu können. Zudem sei der hanova WOHNEN GmbH bereits ein Teil der geplanten Gewinnausschüttung durch Haushaltsbeschluss erlassen worden. Bei einer Abschaffung des Wohnraumförderprogramms sehe er verheerende Auswirkungen und unter anderem die Gefahr der Ghettoisierung. Die gesamte Verantwortung sei dann von der städtischen Tochter zu übernehmen. Damit seien keine Privaten und auch keine Genossenschaften mehr in der Pflicht, für die 30% geförderten Wohnungen zu sorgen.

Ratsherr Dr. Gardemin antwortete Ratsherrn Semper, dass die einzige Alternative zu dieser Möglichkeit nur noch der freie Wohnungsbau wäre. Dann wären Wohnungen über den 1., 2. oder 3. Förderweg nicht mit dabei. Bei den Träger*innen, wie z. B. KSG, hanova WOHNEN GmbH, Privaten oder auch Genossenschaften, müsse die Bereitschaft bestehen, zu bauen und es müssen mit der Stadt Verträge mit einem gewissen Standard ausgehandelt werden. Mit nur einem Unternehmen würde Hannover in konzentrische Ringe geteilt und der soziale Wohnungsbau an den Stadtrand oder in nicht attraktive Stadtteile gedrängt.

Ratsherr Semper stellte klar, dass seine Fraktion das Wohnraumförderprogramm zugunsten einer Kapitalerhöhung modifizieren wolle, damit auch Menschen mit mittlerem Einkommen Wohnraum finden.

Beigeordneter Kelich meinte, bei der jetzigen Förderpolitik werde Ghettoisierung ausgeschlossen, da Quartiere durchmischt werden. Wenn aber nur noch hanova WOHNEN GmbH Sozialwohnungen baue, wohnen in diesen Wohnungen nur Menschen, die nicht genug Geld haben. Zum letzten Haushalt sei eine Stellplatzsatzung beschlossen worden. Damit werden die Vorhabenträger*innen aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie die Mobilität in Zukunft ökologischer gestaltet werden könne. Eine Stellplatzreduzierung senke also am Ende die Kosten. Ökologische Standards sorgen auch für geringere Nebenkosten und trotzdem werden qualitativ hochwertige Häuser gebaut.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 2110/2019 mit


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1800/2019 unter Punkt 1 mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen und die


Punkte 2 - 7 mit 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1462/2019 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

7. Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße


(Beschlussdrucks. Nr. 1058/2019)

Die Drucksache wurde von der Verwaltung abgesetzt.

8. Bericht der Verwaltung

- Zwischenbericht Steintorwettbewerb

Stadtbraurat Bodemann erinnerte daran, dass am 02.09.2019 um 18 Uhr in der Christuskirche die ersten Zwischenergebnisse zum Steintorwettbewerb präsentiert werden und bat um zahlreiches Erscheinen.

- Zwischenbericht Organisationuntersuchung Bauordnung

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass im Jahr 2018 in Hannover 1.500 Wohnungen gebaut und 2.000 genehmigt worden seien. Von Januar 2019 bis August 2019 seien bereits 1.925 Wohnungen genehmigt worden.


Weiter informierte er darüber, dass von 8 Baugesuchsprüfer*innenstellen 7 besetzt werden konnten. 3 Baugesuchsprüfer*innen haben ihren Dienst am 01. August angetreten, die anderen werden zum 01. Oktober beginnen. Weitere frei gewordene Stellen sowie die 8. Stelle seien derzeit in der Ausschreibung.
Darüber hinaus sei die Akteneinsicht personell und räumlich neu aufgestellt worden. Die Räumlichkeiten befinden sich im Eingangsbereich der Bauverwaltung. Die Zeit, binnen derer eine Akteneinsicht möglich sei, sei bereits deutlich reduziert worden.
Auch für die allgemeine Bauberatung seien gesonderte Räumlichkeiten im Foyer der Bauverwaltung eingerichtet worden.
Bereits seit November 2017 arbeite das neue Sachgebiet 61.3P (Bauaufsicht Wohnungsbau), welches aber nicht Gegenstand der Organisationsuntersuchung gewesen sei.
Die Einrichtung eines weiteren Sachgebietes werde vorbereitet. Dieses werde sich mit Querschnittsaufgaben, wie der Prüfung von Unibauten, Schulen, Heimen, Krankenhäusern, etc. sowie dem Archiv, der Akteneinsicht und der Digitalisierung befassen. Mit dem Dienstantritt der Leitungsstelle werde im Oktober gerechnet.
Des Weiteren erläuterte er, dass in der Organisationsverfügung Zeiten für Bauberatungen für Bauherren und Architekt*innen festgelegt worden seien. Außerhalb dieser Zeiten sollen Störungen für die Baugesuchsprüfer*innen ausgeschlossen werden, damit die eigentliche Prüfarbeit an den Baugesuchen durchgeführt werden könne. Dies gelte jedoch nicht für die Bauaufsicht Wohnungsbau mit ihren besonders großen und beratungsintensiven Geschosswohnungsbauvorhaben. In diesen Fällen seien Sprechzeiten möglich.
Außerdem sei die Aktualisierung des Programmes ProBauG angeschafft worden. Darüber hinaus sei geplant, das Baugenehmigungsverfahren mit einer Software zu digitalisieren. Im Laufe des Jahres 2020 sollen die Anträge von den Architekt*innen und Bauherren digital eingereicht werden können. Auch sämtliche Bestandsakten werden dann möglichst kurzfristig digitalisiert. Aufgrund der speziellen Anforderungen werde überlegt, diese Digitalisierung an eine externe Spezialfirma zu vergeben.
Seit Juli 2019 werde zudem eine zusätzliche Führungskraft, für die Umsetzung der neuen Strukturen und Arbeitsweisen eingesetzt.
Abschließend wies er daraufhin, dass es sich nur um einen Zwischenbericht handele und weitere Änderungen vorgenommen werden.

Ratsherr Engelke fragte nach dem Unterschied zwischen der begrenzten Sprechzeit und der Wohnbauberatung, wo Rückfragen jederzeit möglich seien.

Herr Biederbeck antwortete, dass Geschosswohnungsbauten größere Vorhaben seien, die intensiver vorbesprochen werden müssen. In diesen Fällen sei es einfacher, mit einzelnen Terminvereinbarungen zu arbeiten und diese Vorhaben ein bis zwei Stunden zu besprechen, als im Massengeschäft.

- Unterbringung Flüchtlinge und Obdachlose

Herr Lüdtke berichtete, dass 4.052 Flüchtlinge untergebracht seien. Diese Zahl sei seit einem Jahr relativ konstant. Dazu kommen pro Monat ca. 50-70 neue Zuweisungen. Alle Unterkünfte seien ausgelastet.


Des Weiteren informierte er darüber, dass seit Juni 2019 die Unterkunft in der Roesebeckstraße geschlossen sei und voraussichtlich im September mit den Abrissarbeiten begonnen werde. Ebenfalls im Juni sei ein Wohnprojekt für 45 Personen in der Oheriedetrift in Betrieb genommen worden. Im Juli sei außerdem eine kleine Wohngemeinschaft für lesbische Frauen eingerichtet worden. Darüber hinaus werde die Unterkunft Am Bahndamm zukünftig für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt.
Er führte weiter aus, dass 1.278 Obdachlose untergebracht seien. Alle dafür vorgesehenen festen Unterkünfte seien ebenfalls ausgelastet. Dazu kommen täglich 100 Übernachtungen in Notschlafstellen. Die neue Unterkunft in der Alte Peiner Heerstraße werde voraussichtlich im September in Betrieb genommen.

Ratsherr Engelke fragte bezüglich der 100 Notschlafplätze, ob diese Menschen nicht als untergebracht gelten.

Herr Lüdtke erklärte, Unterbringung bedeute, dass die Obdachlosigkeit geprüft und ein fester Platz zugeteilt werde, an dem sich die Menschen dauerhaft aufhalten können. Notschlafstellen seien Unterkünfte, die nur nachts geöffnet haben und in denen Obdachlose ohne Anmeldung für eine oder mehrere Nächte schlafen können.

9. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke äußerte, er habe in der Presse gelesen, dass die Radwegregelung, in beiden Richtungen einen Radweg zu befahren, gesetzlich nicht mehr möglich sei. Die Stadt müsse aus diesem Grund 23 Straßen zurückbauen. Er fragte hierzu nach Details. Weiter bat er um Auskunft bezüglich des zweiten Anbieters der e-Scooter und wollte wissen, ob es bereits Gespräche gegeben habe.

Herr Bode erläuterte, dass die gesetzliche Grundlage für die Aufhebung eines Zweirichtungsradweges eine Weisung des Landes sei. Zweirichtungsverkehr dürfe nicht auf beiden Seiten angeordnet werden, wenn es keine Mitteltrennung der Straße gebe. Es gelte die Benutzungspflicht. Und da man sich nicht teilen könne, könne niemand verpflichtet werden, auf beiden Seiten in eine Richtung zu fahren. Anders werde dies bei Straßen gesehen, die eine Mitteltrennung haben, wie z.B. eine Straßenbahnlinie, Mittelstreifen oder ähnliches. Diese könne wie zwei getrennte Straßen behandelt werden, so dass man auf beiden Seiten in beide Richtungen fahren könne. Der Auslöser dieser Überprüfung sei die Schulenburger Landstraße gewesen, in der sich jemand über die Regelung beschwert hatte. Aus diesem Grund seien alle betroffenen Straßen untersucht worden. Parallel dazu habe man geprüft, ob es eine Radwegebenutzungspflicht nach der StVO an bestimmten Straßen gebe. Dabei seien einige Straßen gefunden worden, in denen keine Radwegebenutzungspflicht bestehe, aber trotzdem ein Zweirichtungsradweg vorhanden sei. In diesen Fällen habe man die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und ein Zweirichtungsbenutzungsrecht eingeräumt. Für die Nutzer*innen ändere sich dadurch fast nichts. Insgesamt seien nur ca. 10 Straßen betroffen, in denen es keinen Zweirichtungsverkehr mehr gebe.


Auf Einbahnstraßen habe das Ganze keinen Einfluss, da dort andere Regularien gelten. Die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung sei in der StVO geregelt.

Stadtbaurat Bodemann antwortete auf die Frage bezüglich der e-Scooter, dass sich ein weiteres Unternehmen, die Firma Lime, angekündigt habe. Die Firma habe, wie alle anderen Verleihanbieter*innen, eine Übersicht über Verbote, Nutzbarkeiten, Freihalten von Wegen, etc. bekommen.

Ratsherr Dr. Gardemin fragte nach dem Stand der Dinge im Ihmezentrum und wollte wissen, wie die Stadt weiter damit umgehe. Nach dem Eigentumsübergang sei seiner Wahrnehmung nach im Ihmezentrum nichts passiert.

Stadtbaurat Bodemann stimmte zu, dass sich nach außen sichtbar nichts verändert habe. Dies habe sicherlich auch mit dem verspäteten Eigentumsübertrag zu tun. Es habe jedoch Gesprächsrunden gegeben, in denen der Eigentümer sehr deutlich gemacht habe, dass er sich verpflichtet fühle, die vertraglichen Vereinbarkeiten einzuhalten. Ein ständiger Ansprechpartner des Eigentümers stehe zur Verfügung. Aktuell werden noch weitere Fassadenuntersuchungen betrieben. Nach den entsprechenden Untersuchungen, gehe er davon aus, dass dann auch etwas passiere. Seiner Ansicht nach seien die Signale hinsichtlich der Intensität und Ernsthaftigkeit der bauplanerischen Vorbereitungen deutlich besser als in den vergangenen Jahren.

Ratsherr Dr. Gardemin merkte an, dass es für die dort wohnenden Menschen und für das Umfeld eine erhebliche Belastung sei. Außerdem wollte er wissen, wie die Stadt entscheide, wenn die Detailuntersuchungen ergeben, dass die Tragfähigkeit der Fassade nicht mehr gewährleistet und das Vertragsfeld damit hinfällig sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, er sehe keine Hinweise, dass das, was geplant sei, nicht umgesetzt werden könne. Er verstehe allerdings den Unmut und die Skepsis. Alle Beteiligten auf der Verwaltungsseite seien engagiert dabei. Dieses sei sicher ein Zeichen, dass es offensichtlich eine gute Kooperationsatmosphäre gebe.

Beigeordneter Machentanz fragte nach dem Little Home einer Bürgerin, welches auf einer Verkehrsfläche stehe und bat um Auskunft, ob die Verwaltung zu diesem sensiblen Thema einen unbürokratischen Umgang finde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass der ehemalige Eigentümer des Little Homes der Bürgerin mehrere Alternativstandorte angeboten habe, wo sie eine Zukunft oder vorübergehenden Platz finden könne. Diese habe sie sämtlich nicht angenommen. Die Verwaltung habe ihr mit einer langen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte sie die Angebote nicht wahrnehmen, müsse sie den Ort verlassen.

Ratsherr Engelke fragte zum Maritim Hotel nach dem Stand der Dinge.

Stadtbaurat Bodemann versicherte, dass die Baugenehmigung vor Wochen erteilt worden sei. Es gebe die Vereinbarung, dass unmittelbar nach der Baugenehmigung mit Bauaktivitäten begonnen werden müsse. Das Wirtschafts- und Umweltdezernat manage den Vertrag. Alle seien sehr daran interessiert, dass dort etwas passiere.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht schloss die Sitzung um 18.15 Uhr.




Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin