Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 26.06.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.06.2019)
Protokoll (erschienen am 08.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 09.09.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 26. Juni 2019, Schulzentrum Bothfeld

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Ahmetovic) (SPD)
(Bezirksratsfrau Armagan) (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
(Bezirksratsherr Bredow) (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
(Bezirksratsfrau Lukac) (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (Die Linke)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Gäste:
Herr Kunkel, Universität Tübingen
Herr Gel, Polizeidirektion Hannover
Frau Giebl, Kommunaler Präventionsrat der LHH
Frau Eryurt-Celik, Kommunaler Präventionsrat der LHH

Verwaltung:
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

4. Vorstellung des Projekts "migsst" (Migration und Sicherheit in der Stadt)

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Stadtbahnbetrieb Gleisanlage Sutelstraße
(Drucks. Nr. 15-1717/2019)

5.1.2. Ordnungsdienst im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1718/2019)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Holzterrasse an der Mensa Grundschule Fritjof Nansen
(Drucks. Nr. 15-1741/2019)

5.2.2. Verkehrssituation und aktueller Stand: Runder Tisch „Radweg Sutelstraße (Westseite) zwischen Döbbeckehof und Podbielskistraße“
(Drucks. Nr. 15-1744/2019)



5.2.3. Zweirichtungsradverkehr im Straßenzug Eulenkamp/Sündernstraße/Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 15-1745/2019)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Abholzung entlang eines Verbindungsweges zum Altwarmbüchener See
(Drucks. Nr. 15-1728/2019)

5.3.2. PFC-Kontaminationsverdachtsfall Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover (Alter Flughafen 2)
(Drucks. Nr. 15-1729/2019)

5.3.3. Übersicht zu Ausgleichsmaßnahmen in Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 15-1730/2019)

5.3.4. Weiterer Ausbau der Hochbahnsteige auf der Linie 9 Richtung Fasanenkrug
(Drucks. Nr. 15-1731/2019)

5.3.5. Baustopp auf dem Gelände der Gartenstadt Hannover-Nord
(Drucks. Nr. 15-1732/2019)

5.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

5.4.1. Bepflanzung Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-1714/2019)

5.4.2. Mein Hannover 2030
(Drucks. Nr. 15-1715/2019)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
(Drucks. Nr. 15-1673/2019)

6.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-1674/2019)

6.3. Grundschule Grimsehlweg, Erweiterung Containeranlage um einen Allgemeinen Unterrichtsraum
(Drucks. Nr. 15-1772/2019 mit 3 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen
(Drucks. Nr. 15-1263/2019)




7.1.1.1. Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zu TOP 7.1.1. Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen (Ds 15-1263/2019)
(Drucks. Nr. 15-1825/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Fahrbahnmarkierung: Haltelinie Garagenhof Eifelweg
(Drucks. Nr. 15-1719/2019)

7.2.2. Zusätzliche Müllbehälter im Sahlkamp-Park
(Drucks. Nr. 15-1720/2019)

7.2.3. Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019)

7.2.4. Digitalisierung im Stadtbezirksrat?
(Drucks. Nr. 15-1725/2019)

7.2.5. Verkehrssituation Heidkampe / Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-1726/2019)

7.2.5.1. Verkehrssituation Heidkampe / Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-1726/2019 N1)

7.2.6. Müllbehälter am Mittellandkanal im Bereich Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1727/2019)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Informationen zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-1748/2019)

7.3.2. Pflanzung von Straßenbäumen:
Ostseite Burgwedeler Straße (nördlich Sonnenhagen)
(Drucks. Nr. 15-1749/2019)

7.4. Gemeinsam von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsherrn Butz (FDP)

7.4.1. Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-1750/2019)

7.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.5.1. Aufstellen einer Sitzbank in der Kurze-Kamp-Straße
(Drucks. Nr. 15-1734/2019)

7.5.1.1. Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zu TOP 7.5.1. Aufstellen einer Sitzbank in der Kurze-Kamp-Straße (Ds 15-1734/2019)
(Drucks. Nr. 15-1826/2019)

7.5.2. Modellversuch auf dem P+R-Parkplatz in Lahe
(Drucks. Nr. 15-1735/2019)

7.5.3. Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1736/2019)

7.5.4. Bekämpfung von invasiven Neophyten südlich der Autobahn A2
(Drucks. Nr. 15-1737/2019)

7.6. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

7.6.1. Grünpflege
(Drucks. Nr. 15-1716/2019)

7.7. Interfraktionell

7.7.1. Dringlichkeitsantrag zu Anhörung/ Sachstandsbericht des ADFC/ Verwaltung zum Thema Velorouten in der LHH
(Drucks. Nr. 15-1828/2019)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. ProBeruf, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Flexible Beratung in den Beruf (FLIB)"
(Drucks. Nr. 15-1829/2019)

8.2. Senior*innen-Aktiv-Zentrum, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung und Installation eines Beamers
(Drucks. Nr. 15-1831/2019)

8.3. SV Borussia, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Neubau eines Brunnens
(Drucks. Nr. 15-1832/2019)

9. Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung (öffentlicher Teil) am 20.02.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Trägerschaft für die Kindertagesstätte Dresdener Straße
(Drucks. Nr. 1769/2019 mit 1 Anlage)

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung (nichtöffentlicher Teil) am 20.02.2019




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Sodann gratulierte er Herrn Krebs und Bezirksratsfrau Heinrich nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ein Änderungsantrag zu TOP 7.1.1. wurde unter TOP 7.1.1.1. und zu TOP 7.5.1. unter TOP 7.5.1.1. in die Tagesordnung aufgenommen.

Zu Top 7.2.5. wurde eine Neufassung unter TOP 7.2.5.1. aufgenommen.

Die Dringlichkeit des Antrags zu Anhörung/ Sachstandsbericht des ADFC/ Verwaltung zum Thema Velorouten in der LHH wurde einstimmig festgestellt. Er wurde unter TOP 7.7.1. in die TO aufgenommen.

Der Antrag zu TOP 7.6.1. wurde von Bezirksratsherrn Butz zurückgezogen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 3. - 7.ff beteiligen können.

Die Dringlichkeit zu TOP 7.7.1. wurde einstimmig festgestellt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Anwohner des Eulenkamps lobte die Ampelschaltung an der Kreuzung Eulenkamp/Sahlkamp, die deutlich besser geworden sei.
Er wollte aber wissen, ob die „Pollerorgie“ an der dortigen Einmündung wieder rückgängig gemacht werden könne.
Außerdem beklagte er, dass der Zweirichtungsradverkehr am Eulenkamp aufgehoben worden sei.

Bezirksratsfrau Heinrich erwiderte im Hinblick auf die Poller, dass diese auf Grund der Beschwerde eines Anwohners installiert worden seien und dass der Bezirksrat nicht involviert gewesen sei.

Ein Bürger monierte, dass durch die Abpollerung des Weges von der Burgwedeler Straße in das Bothfelder Wäldchen in Höhe der Haltestelle Bothfeld-Friedhof 10 Parkplätze weggefallen seien. Außerdem sei der dortige Bolzplatz schon seit einigen Wochen nicht benutzbar.

Frau Raab erklärte, dass der Bolzplatz kürzlich wieder abgesperrt worden sei, da neuer Rasen nachgesäht werden musste. Durch die Trockenheit sei der Rasen nicht wie gewünscht, angewachsen.
Die Parkplätze seien sicherlich nur inoffiziell gewesen. Es gebe ja den offiziellen P+R-Platz an der Kurze-Kamp-Straße.


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab berichtete zu folgenden Themen:

Kooperation der OBS Pestalozzischule mit der FöS Albrecht-Dürer-Schule
· Zum kommenden Schuljahr werde zwischen der Oberschule (OBS) Pestalozzischule und der Förderschule (FöS) Albrecht-Dürer-Schule eine organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 NSchG) erfolgen, wobei auch eine inhaltliche Zusammenarbeit möglich sein könne. Hierfür nutze die Oberschule räumliche Ressourcen gemeinsam mit der Förderschule Albrecht-Dürer-Schule am Standort der Förderschule in der
Ebelingstr. 3.
· Durch die Bildung zusätzlicher Klassen an der OBS Pestalozzischule könnten die durch erhöhtes Schüler*innenaufkommen dringend benötigten Oberschulplätze angeboten werden.
· Es werde ein Jahrgang der OBS Pestalozzischule in den Räumlichkeiten der Albrecht-Dürer-Schule durch Lehrkräfte der OBS beschult werden. Durch gemeinsame Nutzung der dortigen Fachunterrichtsräume könne ein Pendeln der Schüler*innen weitestgehend vermieden werden.
· Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag sei von den Schulen abgeschlossen worden.
· Die jetzige Nutzung der Räumlichkeiten der FöS Albrecht-Dürer-Schule für Klassen der Oberschule Pestalozzischule habe derzeit keine Auswirkungen auf die Nachnutzung des Schulstandortes Albrecht-Dürer-Schule. Es handele sich hier um eine Interimslösung für die Oberschule Pestalozzischule. Der dortige Schulstandort werde derzeit überplant. Aufgrund steigender Schülerzahlen sei eine weitere schulische Nutzung des ab Sommer 2022 freiwerdenden Schulstandortes der FöS Albrecht-Dürer-Schule weiterhin geplant. Konkrete Aussagen hierzu könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Am Klingekampe/Ecke Kirchhorster Straße
Es handele sich um eine Reparatur des SW- Vorflutkanal DN 250 und sei ein Notfall. Der Kanal sei eingebrochen, Grundwasser drücke nach. Es bestehe die Gefahr der Unterspülung der Fahrbahn, daher sei eine Vollsperrung erforderlich. Die Arbeit werde voraussichtlich 28 Tage dauern.



TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Abgesetzt




TOP 4.
Vorstellung des Projekts "migsst" (Migration und Sicherheit in der Stadt)

Bezirksbürgermeister Grunenberg begrüßte die Beteiligten und stellte das Projekt kurz vor.

Frau Giebl, Herr Kunkel und Herr Gel stellten das Projekt vor:
Das Projekt migsst untersucht mit einem umfassenden, interdisziplinären Forschungsansatz, ob Segregation in migrantisch geprägten städtischen Quartieren das Kriminalitätsrisiko vermindert oder erhöht.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, nach der Dauer des Projekts und ob die Ergebnisse dem Bezirksrat zugänglich gemacht werden könnten.

Herr Kunkel antwortete, dass das Projekt 3 Jahre laufe und dass es einen Forschungsbericht geben werde, der den beteiligten Städten zugänglich gemacht werde.

Bezirksratsherr Depenbrock fragte, warum Sahlkamp nicht einbezogen worden sei.

Herr Kunkel antwortete, dass es pro Stadt nur 2 Quartiere gebe und der Stadtteil Vahrenheide in Rücksprache mit der Polizei auf Grund der Strukturdaten ausgewählt worden sei.

Herr Gel ergänzte, dass es sich um vergleichbare Stadtteile hinsichtlich Größe und Migrationsanteil an der Bevölkerung handeln solle und man daher Mühlenberg und Vahrenheide vorgeschlagen habe.

Bezirksratsfrau Barth wollte wissen, an wen man sich wenden könne, wenn man sich beteiligen wolle.

Frau Celik antwortete, dass man an kpr@hannover-stadt.de schreiben könne.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Stadtbahnbetrieb Gleisanlage Sutelstraße
(Drucks. Nr. 15-1717/2019)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Mit Schreiben vom 29.04.2019 haben sich mehr als 60 Bürgerinnen und Bürger in einem Schreiben an die ÜSTRA über überproportionale Lärmbelästigung im Bereich der Gleisanlagen Sutelstrasse/ Betriebshof gewandt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die vorgebrachten Beschwerden auch der Verwaltung bekannt und wurde Kontakt mir Üstra aufgenommen, wenn nein, wird dies kurzfristig geschehen?
2. Besteht die Möglichkeit die Gleise- und Weichenanlagen häufiger zu schmieren, wenn nein, warum nicht.
3. Gibt es Arbeitsanweisungen seitens der ÜSTRA an die Fahrer ein Dauerklingeln bei Verkehrsstau in Höhe Sutelstrasse/ Noltemeyerbrücke zu unterlassen.
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet. Die ÜSTRA teilt mit:

„Die Stadtbahn fährt in der Sutelstraße nach der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sutelstraße beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 50 km/h. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit liegt auf Grund der Verkehrsdichte sogar häufig niedriger. Die ÜSTRA wird diesbezüglich auf die Fahrer zugehen und sie in internen Schulungen weiterhin sensibilisieren, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten und nicht zu klingeln, wenn es keinen Sinn macht. Ein Dauerklingeln in einem Stau ist natürlich nicht regelgerecht. Jedoch kann ein Klingeln in Höhe der Einmündung Döbbeckehof im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Dort weitet sich die Sutelstraße. Es gibt dann in Richtung Noltemeyerbrücke keine gemeinsame Fahrspur mehr, sondern zwei Fahrstreifen für den Pkw-Verkehr und ein davon abgetrenntes Gleis. Stehen die letzten Pkw zu weit links, behindern sie die ansonsten freie Strecke für die Stadtbahn. Da diese nicht wie ein Pkw mit einem kleinen Linksschwenk ausweichen und vorbeifahren kann, muss sie mit Klingeln auf sich aufmerksam machen, damit die Autofahrer ein wenig weiter nach rechts fahren. Auch hier gilt natürlich, dass ein Dauerklingeln nicht korrekt ist.

Eine geräuschlose Überfahrt über Weichenanlagen ist leider technisch nicht möglich, da Metallräder über Metallschienen fahren. Im Allgemeinen sind der Einsatz einer Schmieranlage sowie das Schmieren per Hand im öffentlichen Straßenraum wegen der Gefährdung der weiteren Verkehrsteilnehmer nicht erlaubt. Ob der Einbau einer Schmieranlage an dieser Stelle möglich ist, wird die ÜSTRA prüfen. Auch den Zustand der Gleisanlage wird die ÜSTRA kurzfristig prüfen und bei Bedarf in Stand setzen.“


TOP 5.1.2.
Ordnungsdienst im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1718/2019)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Bei Einführung des städtischen Ordnungsdienstes wurde versprochen, dass dieser unabhängig von anlassbezogenen Einsätzen auch dauerhaft sichtbare Präsenz in den Stadtbezirken zeigt und regelmäßig Streife gehen soll. Hiervon ist allerdings nichts zu spüren.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie oft und zu welchen Tageszeiten war der Ordnungsdienst im Stadtbezirk unterwegs und welchen Anlass gab es jeweils?
2. Welche Ordnungswidrigkeiten konnte der Ordnungsdienst jeweils feststellen?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

1. Vom 05.12.18 bis zum 12.02.19 war der Ordnungsdienst täglich morgens und nachmittags am Papenwinkel. Seit dem 13.02.19 und auch aktuell sind wir mindestens 3x pro Woche im Bereich Papenwinkel unterwegs (in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr), sporadisch auch morgens. Bei den Kontrollen ist inzwischen überwiegend wenig oder nichts zu beanstanden.

Zusätzlich kontrollierte der Ordnungsdienst seit Anfang Dezember 2018 schwerpunktmäßig an der Haltestelle Papenwinkel. Der Ordnungsdienst tauscht sich hierzu regelmäßig mit der Polizei und mit Protec aus. Teilweise finden gemeinsame Einsätze und zeitlich abgestimmte versetzte Kontrollen statt, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Witterungsbedingt wird der Ordnungsdienst ab sofort am Papenwinkel zunächst täglich von 20.00 bis 21.30 Uhr kontrollieren. Einmal wöchentlich findet planmäßig auch eine gemeinsame Streife mit der Polizei (PK Lahe) statt. Seit Beginn des Jahres 2019 waren unsere Mitarbeitenden an insgesamt sechzehn Tagen im Rahmen der routinemäßigen Streifengänge morgens, nachmittags und abends in diesem Stadtbezirk unterwegs.
2. Zu Beginn der Kontrollen wurde Platzverweise wegen unbegründeten Aufenthalts, keiner Fahrtabsicht, Wildpinkelns oder wegen Verunreinigungen erteilt. Diese Maßnahmen verliefen immer friedlich und es wurde keine Polizei hinzugerufen. Meist waren die angetroffenen Personen/-gruppen einsichtig und friedlich.
Erhebliche Vorkommnisse und Verstöße wurden selten festgestellt Meist wurden Hundehalter auf die Einhaltung der Anleinpflicht bzw. auf die Entfernung der durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen hingewiesen. Die Betroffenen sind dem auch umgehend nachgekommen.
Sie ergänzte, dass die Kontrollen aktuell um weitere Kontrollen in der Zeit zwischen 20 und 21:30 Uhr ergänzt würden.

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Holzterrasse an der Mensa Grundschule Fritjof Nansen
(Drucks. Nr. 15-1741/2019)
Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

Mit der Einrichtung der Mensa für die Grundschule Fritjof Nansen wurde bereits eine Erweiterung auf den Außenbereich geplant. Die Terrasse wurde mit einem Holzdielenbelag errichtet, jedoch bereits kurz nach der Errichtung 2009 für die Nutzung dauerhaft gesperrt. Eine Abnahme und Inbetriebnahme der Terrasse konnte noch immer nicht erfolgen, da instabile und gebrochene Holzbohlen eine erhebliche Unfallgefahr darstellen. Es handelt sich um einen Bauschaden; die nicht korrekt ausgeführte Baumaßnahme führt daher zu vertraglichen Gewährleistungs-ansprüchen der Landeshauptstadt Hannover als Auftraggeber gegenüber dem Bauausführenden Unternehmen.

Die Nutzung einer Terrasse ist besonders in Hinblick auf die Sommermonate eine nicht unerhebliche Bereicherung des Angebots für Schüler und Lehrkräfte, bzw. eine Nichtnutzung schränkt die Möglichkeiten des Schulbetriebs stark ein.
Eine Sanierung im Jahr 2019 wurde seitens der Verwaltung fest zugesagt. Eine genaue Terminierung steht jedoch noch immer aus.


Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Warum gibt es noch keine Absprachen/ Planungen für die Beseitigung des
Bauschadens mit der Schulleitung?
2. Was unternimmt die Verwaltung aktuell, um eine Mängelbeseitigung noch bis zum Ende der Sommerferien erreichen zu können?
3. Welche Hinderungsgründe gibt es konkret für einen sofortigen Baubeginn?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1)
Die Planungen für die Erneuerung des Terrassenbelags laufen derzeit. Unterhalb der Terrasse befindet sich ein Kriechkeller des ursprünglichen Bestandsbauwerks. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde dieser seinerzeit nicht abgerissen, sondern in die Planungen und Ausführungen des Neubaus integriert.
Da sich die gebaute Holzterrasse mit Thermoholz als leider nicht nachhaltig herausstellte, erfolgt derzeit die technische Prüfung alternativer Belage, welche einerseits den denkmalrechtlichen Belangen, sowie den örtlichen Begebenheiten entsprechen. Die alternative Ausführung wird im Anschluss mit der Schulleitung abgestimmt.

Zu 2)
Bis zu dem Zeitpunkt einer möglichen finalen Ausführung, welche alle Anforderungen aus örtlichen und denkmalrechtlichen Belangen vereint, wird die Verwaltung die schadhaften Stellen interimistisch bis möglichst Ende der Sommerferien beheben. Das Interim ist derzeit bereits in Abstimmung mit den entsprechenden Firmen.

Zu 3)
Siehe hierzu Antwort zu Punkt 2.


TOP 5.2.2.
Verkehrssituation und aktueller Stand: Runder Tisch „Radweg Sutelstraße (Westseite) zwischen Döbbeckehof und Podbielskistraße“
(Drucks. Nr. 15-1744/2019)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Die Verkehrssituation an der Sutelstraße (Westseite) zwischen dem Ende des stadteinwärts führenden Radwegs (Döbbeckehof) und der Podbielskistraße ist sehr unbefriedigend und oft gefährlich. Hier herrscht zu vielen Zeiten des Tages sehr reger Verkehr. Den schmalen Fußweg teilen sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die diesen (verbotenener Weise) benutzen, um dem starken zweispurigen Autoverkehr auszuweichen.

Störend ist auf dem Fußweg die sperrige „Möblierung“ des Fußweges mit Masten, Verkehrsschildern und technischen Kästen.
Auch aus städtbaulicher Sicht macht dieser Teil der Sutelstraße keinen guten Eindruck.

Um Abhilfe zu schaffen, hat der Bezirksrat im Januar 2017 beschlossen, einen Runden Tisch „Radweg Sutelstraße“ durchzuführen, zu dem Grundstückseigner*innen, direkte Anlieger*innen, Üstra, Infra, ADFC, beteiligte Verwaltung der LHH und der Bezirksrat Bothfeld- Vahrenheide von der Verwaltung eingeladen werden sollten.

Im Herbst 2017 wurde der Runde Tisch erstmalig einberufen. Zwischenzeitig hat er 3 Mal getagt.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Welche Positionen vertraten die Beteiligten und zu welchen Ergebnissen ist der Runde Tisch gekommen?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Verkehrssituation heute ein und welche Möglichkeiten sieht sie, diese bei wachsenden Verkehren (mehr Radfahrer*innen, Lastenfahrräder, E-Roller) zu entlasten und zu sichern?
3. Zu Möglichkeiten des Umbaus des Straßenraumes:
Wann wird die Sutelstraße neu gestaltet (Hochbahnsteig Sutelstraße), bzw. der
Gleiskörper der Stadtbahn turnusgemäß erneuert?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die in der Anfrage beschriebene Aussage, dass Radverkehr auf der Nebenanlage illegal stattfindet, ist nicht korrekt. Per Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Z. 1022-10 StVO) liegt eine Freigabe des Gehweges für das Befahren mit dem Fahrrad vor. Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Zu 1: Die Positionen waren durchaus kontrovers und uneinheitlich. Je nach Betroffenheit differierte die Sichtweise der Beteiligten. Die wesentlichen Positionen waren:

Die Bedingungen für die Geschäfte vor Ort müssen stärker berücksichtigt werden mit möglichst geringer Inanspruchnahme privater Flächen.

Der Parkdruck sei insgesamt seit dem Wegfall der Parkplätze für das Geha-Carree sehr hoch.

Die Nebenanlage ist unübersichtlich, nicht nur aufgrund von Masten und Kästen, sondern auch aufgrund der Gestaltung der privaten Flächen. Das Erscheinungsbild ist ungeordnet und wenig attraktiv.

Die wesentliche und mehrheitlich vertretene Position war, dass eine maßgebliche Verbesserung für den Fuß- und für Radverkehr zu erreichen wäre.

Zum Ergebnis:
Ein kompletter Straßenumbau mit Veränderungen des Gleiskörpers der Stadtbahn ist kurz- bis mittelfristig nicht möglich. Auch eine Verlegung des Radverkehrs in südlicher Richtung auf die Ostseite (als Zweirichtungsradweg) ist aufgrund der dort fehlenden Fläche nicht möglich und aufgrund der dann fehlenden Erreichbarkeit der Geschäfte auch für den Radverkehr als nicht sinnvoll bewertet und somit nicht weiter diskutiert worden.

Die Breiten der auf den Knotenpunkt zuführenden Fahrspuren bieten keine Möglichkeit zusätzlich Flächen für den Radverkehr zu schaffen.

Eine Verbesserung lässt sich somit nur unter der Bedingung erreichen, dass weitere Flächen auf der Westseite in die Nebenanlage einbezogen werden können. Hierzu würde eine Nutzung und Grunderwerb privater Flächen erforderlich. Die Eigentümer sind dazu allerdings leider aus verschiedenen Gründen nicht bereit. Der Runde Tisch ist damit nicht zu einem positiven Ergebnis gekommen, so dass eine Fortführung aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend ist.

Die Drucksache Nr. 15-0645/2014 und die Antwort der Verwaltung haben nach wie vor Bestand.

Zu 2: Die Verwaltung bewertet die Verkehrssituation auf diesen Abschnitt der Nebenanlage als unbefriedigend, hat aber keinen Ansatzpunkt zur Veränderung.

Zu 3: Es steht eine Neugestaltung der Sutelstraße im Bereich des perspektivisch geplanten Hochbahnsteiges in Höhe des Ludwig-Sievers-Ringes durch die infra an, die übrigen Bereiche sind nicht zur Umgestaltung vorgesehen. Das gerade verlaufende Stück der Gleisanlage Richtung Podbielskistraße könnte aus Sicht der Infra noch Jahrzehnte Bestand haben, es wurde zuletzt zur EXPO 2000 erneuert.


TOP 5.2.3.
Zweirichtungsradverkehr im Straßenzug Eulenkamp/Sündernstraße/Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 15-1745/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Seit Ausbau des o.g. Straßenzugs Ende der 1990er-Jahre wurde beidseitig auf den Radwegen die Nutzung in jeweils beide Richtungen zugelassen. Die Beschilderung, alle Markierungen sowie die Radfahrerampeln waren auf beiden Straßenseiten für beide Richtungen jeweils vorhanden.

Vor einigen Tagen wurden zunächst die Radfahrerampeln teilweise abgehängt, dann die Beschilderung geändert (s. Anlagen) und nun auch die Markierungen auf den Radwegen, die die zwei Fahrtrichtungen angezeigt haben zum Teil entfernt.

Aktuell ist es damit nur in einzelnen Abschnitten des Straßenzugs erlaubt, den Radweg in beide Fahrtrichtungen zu nutzen. Dies stößt in der Bevölkerung auf Unverständnis, zumal die Radwege beidseitig in dem Straßenzug in gleicher Breite in gleicher Bauart errichtet wurden. Weiterhin ist in anderen Straßen, z.B. der General-Wever-Straße, eine solche Teilsperrung nicht erfolgt.

Ein Bürger, der mit der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen hat, erhielt die Auskunft, dass mit dieser Maßnahme ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (7.Kammer) vom 17.11.2016 (7 A 2528/16) zur Umsetzung kommt. Warum ein Urteil aus dem Jahr 2016 erst Mitte 2019 zur Anwendung kommt, bleibt unklar. Auch der direkte, örtliche Bezug, den die Rechtsprechung zu dem o.g. Straßenzug haben könnte, ist nicht erkennbar.

Momentan besteht für den Radverkehr eine sehr unbefriedigende Situation, da mit der Durchsetzung des Einrichtungsverkehrs ausschließlich in einem Teilstück des Eulenkamps je nach gewünschter Fahrtroute die Verpflichtung zum mehrmaligen Wechsel der Fahrbahnseite verbunden sein kann. Dies ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da neben dem Zeitverlust (durch mehrerer Ampelphasen zur zusätzlichen Straßenüberquerung) auch ein höheres Verletzungsrisiko bestehen kann.


Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Wieso ist die o.g. Rechtsprechung im o.g. Straßenzug zur Anwendung gekommen, wird aber in anderen Straßen des Stadtgebietes nicht umgesetzt? Welche Faktoren wurden seitens der Veraltung zur Auswahl der relevanten Straßen herangezogen und wie verpflichtend ist die Umsetzung? (Bitte auch alle Straßen im Stadtbezirk angeben, in denen eine Umsetzung bereits erfolgt ist bzw. die Umsetzung bereits geplant ist)
2. Wie kann es sein, dass trotz gleicher Bechaffenheit der Radwege:
- in einzelnen Abschnitten des Straßenzugs der Zweirichtungsradverkehr auf Radwegen geduldet wird (z.B. in Höhe der Brücke über den Mittellandkanal bis Fußgängerampel Höhe Posener Straße),
- in anderen unterbunden wird (Eulenkamp zwischen Fußgängerampel Höhe Posener Straße und Kreuzung Ebelingstraße) und
- in anderen Abschnitten keine eindeutige Beschilderung/Radwegemarkierung vorhanden ist?
3. Wurde seitens der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, in allen betroffenen Straßen den Zweirichtungsverkehr durch das Verkehrsschild VZ 1022-10 (Radfahrer frei) weiterhin zu dulden? Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht für in derselben Fahrtrichtung verlaufende Radwege auf den Straßen Eulenkamp, Sündernstraße und Langenforther Straße erfolgte auf Grund eines Gerichtsurteils und einem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
In 2018 musste die Radwegbenutzungspflicht in rund 30 Straßen/-abschnitten aufgehoben bzw. angepasst werden, weil die für diese Straßen/-abschnitte erlassenen verkehrsbehördlichen Anordnungen gemäß Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 14.10.2016 für unzulässig erklärt wurden.
In dem Erlass heißt es, dass es nicht zulässig ist, für in derselben Fahrtrichtung verlaufende Radwege beidseitig eine Benutzungspflicht anzuordnen, weil Rad Fahrende zwangsläufig nur einer der beiden Anordnungen nachkommen können und somit stets eine Missachtung der Benutzungspflicht auf der Gegenseite vorliegt. Ebenfalls unzulässig ist die Kombination einer Benutzungspflicht mit einem Benutzungsrecht in derselben Fahrtrichtung. Durch die Anordnung der Benutzungspflicht verfügen Rad Fahrende über keine Wahlmöglichkeit, welcher Radweg zu benutzen ist.
Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zulässig, wenn die beiden Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind.
Zu 2:
Auf dem Straßenabschnitt Eulenkamp zwischen Podbielskistraße und Posener Straße wurde ausnahmsweise ein Benutzungsrecht in Gegenrichtung eingeräumt.
Aufgrund der baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten (Parkbuchten und Mittellandkanalbrücke) ist es Rad Fahrenden, die in die Edgar-Scheibe-Straße oder die Straße Kiebitzrain fahren wollen, nicht möglich, die Fahrbahn in diesen Bereichen zu überqueren.
In allen anderen Bereichen wurde die Radwegbenutzungspflicht in Gegenrichtung durch
Änderung der Beschilderung aufgehoben. Die Markierungen auf den Radwegen werden
noch angepasst.
Die Beschilderung entspricht der Straßenverkehrsordnung und ist somit eindeutig.
Zu 3:
Die Möglichkeit, die Benutzungspflicht komplett aufzuheben und für in derselben Fahrtrich-
tung verlaufende Radwege ein Benutzungsrecht einzuräumen, wurde geprüft.
Wegen der ungünstigen Fahrbahnbreiten für Mischverkehre wurde die Beibehaltung der
Radwegbenutzungspflicht aufgrund der Gefahrenlage in dem o.g. Straßenzug als erforder-
lich angesehen.


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Abholzung entlang eines Verbindungsweges zum Altwarmbüchener See
(Drucks. Nr. 15-1728/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Bereits vor einigen Monaten wurden entlang des südlich-westlichen Verbindungsweges zum Altwarmbüchener See, abgehend vom Moorwaldweg 2, auf einem Teilstück östlich und westlich großflächig jeweils nahezu sämtliche Bäume und Sträucher entfernt, so dass dort nun eine auffällige Schneise klafft. Der betreffende Bereich sowie das nähere Umfeld standen bzw. stehen teils unter Wasser und bieten mit ihrer vielfältigen Struktur aus wechselfeuchtem Unterholz sicherlich vielen Arten einen in Hannover nur noch selten vorzufindenden Lebensraum.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann, von wem, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die betreffenden Gehölze entfernt?
2. Ist vorgesehen, in relativer Nähe oder an anderer Stelle für Ausgleich zu sorgen? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?
3. Liegt der betroffene Abschnitt im neuen Naturschutzgebiet Altwarmbüchener Moor und wenn ja, was folgt für die Verwaltung im Hinblick auf den weiteren Umgang daraus?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Es handelt sich sehr wahrscheinlich um die Flächen unterhalb der dort verlaufenden Stromtrasse; dort wurden die Abholzungen vom Netzbetreiber Avacon im Oktober vergangenen Jahres durchgeführt.
Aus § 4 Nr. 5 des BNatSchG geht hervor, dass auf Flächen, die der Versorgung dienen, einschließlich der als schutzbedürftig erklärten Gebiete, diese bestimmungsgemäße Nutzung Vorrang hat. Der Gehölzaufwuchs darf also nicht die Stromleitungen gefährden.
Die Berücksichtigung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen (§ 4 S. 2 BNatSchG). Das Benehmen wurde hier mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover hergestellt, die für die Flächen zuständig ist, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) handelt.

Zu 2.) Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen und auch nicht nötig, da es sich um wiederkehrende, freigestellte Maßnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit handelt.

Zu 3.) Nein, der betroffene Abschnitt liegt außerhalb des neuen Naturschutzgebietes.

TOP 5.3.2.
PFC-Kontaminationsverdachtsfall Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover (Alter Flughafen 2)
(Drucks. Nr. 15-1729/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks und report München hat die Bundeswehr in den vergangenen Jahrzehnten durch den Einsatz von gesundheitsschädlichem Löschschaum, der sogenannte per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) enthält, bundesweit zahlreiche Standorte verunreinigt. Für 18 Standorte wurde eine Kontamination seitens der Bundeswehr bereits bestätigt. 108 weitere Standorte gelten als Verdachtsfälle, darunter auch das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover (Alter Flughafen 2). PFC-Stoffe sind für Mensch und Umwelt bedenklich, zumal sie auf natürlichem Wege nicht abgebaut werden und ins Grundwasser gelangen können. Nähere Informationen siehe Tagesschau-Bericht „Schleichendes Gift: Das PFC-Problem der Bundeswehr“ vom 16.04.19: https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/bundeswehr-pfc-101.html
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Hat die Bundeswehr seit ihrer Kenntnis über eine mögliche PFC-Kontamination auf dem Gelände des Dienstleistungszentrums Hannover Untersuchungen durchgeführt bzw. sind Untersuchungen geplant? Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und was war das Ergebnis bzw. wann sind diese geplant?
2. Hat die Stadtverwaltung seit dem Bekanntwerden der Rechercheergebnisse eigene Untersuchungen im näheren Umfeld des Dienstleistungszentrums Hannover durchgeführt bzw. sind Untersuchungen geplant? Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und was war das Ergebnis bzw. wann sind diese geplant?
3. Inwieweit steht die Stadtverwaltung mit der Bundeswehr dbzgl. in Kontakt, um möglichst zeitnah insbesondere eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die Verwaltung hat das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum um Informationen zum Sachverhalt PFC gebeten. Die Antwort liegt noch nicht vor und wird – sofern sie dann vorliegt – mit dem Protokoll nachgereicht.

Zu 2.) Die Verwaltung hat keine eigenen Untersuchungen durchgeführt oder geplant. Sollten Belastungen außerhalb des Bundeswehrgeländes auftreten, wäre die Region Hannover als Untere Bodenschutzbehörde zuständig. Ihr sind bisher keine Grundwasserschäden durch PFC bekannt.

Zu 3.) Wenn die Informationen seitens der Bundeswehr vorliegen, wird die Verwaltung die erforderlichen weiteren Schritte mit der für die Gefahrenabwehr zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde abstimmen.

Die Antwort wurde wie folgt ergänzt:
„Die Stadtverwaltung hatte das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) um Informationen zum Sachverhalt PFC auf dem Standort „Alter Flughafen 2“ in Hannover gebeten.
Folgende Auskünfte haben wir daraufhin am 9. Juli 2019 seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw GS II 6, Boden-/ Gewässerschutz, Kontaminationen) erhalten:

„Im Jahr 2012 kam es zu einem Brandereignis im Bereich des BwDLZ Hannover. Ursache dieses Brandereignisses war ein externer Brandanschlag auf Bw-Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz abgestellt waren.
Im Rahmen der Löscharbeiten wurde ein Löschschaummittel eingesetzt. Demzufolge ist für die Brandfläche mit Löschschaumeinsatz ein Verdacht auf eine PFC-Verunreinigung formuliert worden. Der Verdacht besteht bereits, sobald man nicht absolut ausschließen kann, dass ein Schaummitteleinsatz eine PFC-Kontamination ausgelöst haben könnte.
Nach dem Brandereignis wurden Bodenuntersuchungen mit einem entsprechenden Schadstoffspektrum durchgeführt. Die Proben wurden dabei auch auf PFC untersucht. (Probenahmedatum: 12. Juni 2012)
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Parameter PFC keinerlei Auffälligkeiten zeigte und somit der Verdacht auf eine Kontamination mit PFC nicht bestätigt wurde.“

Die der Stadtverwaltung auf Nachfrage am 11. Juli 2019 zur Verfügung gestellten Untersuchungsergebnisse wurden an die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover mit der Bitte um fachliche Einschätzung übermittelt. Am 19. Juli 2019 schrieb die Region dazu wie folgt:

„Für den Standort ergab sich aufgrund eines Brandschadens in 2012 der Verdacht einer PFC-Kontamination. Bei der direkt im selben Jahr durchgeführten Untersuchung zeigt die Analyse der Bodenmischprobe keinen Befund für den Summenparameter PFC, bzw. die Ergebnisse der Einzelparameter liegen alle unterhalb der Bestimmungsgrenze.
Wir teilen die Einschätzung der Bundeswehr. Der Verdacht einer PFC-Kontamination wurde nicht bestätigt, weiterer Handlungsbedarf ist diesbezüglich nicht erforderlich.“


TOP 5.3.3.
Übersicht zu Ausgleichsmaßnahmen in Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 15-1730/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Bereits seit vielen Jahren werden immer wieder Flächen in Isernhagen-Süd als Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und teils darüber hinaus herangezogen. Im Rahmen einer Führung durch die betreffenden Landschaftsräume Ende September 2018 bat die Grüne Bezirksratsfraktion um eine tabellarische Gegenüberstellung von Bebauungsplänen und deren Ausgleichsmaßnahmen, aus der klar hervorgeht, welche Baumaßnahmen welchen Ausgleichsflächen in Isernhagen-Süd konkret zugeordnet werden können. Mit Mail vom 8. November 2018 teilte uns die Verwaltung jedoch mit, dass die Erstellung einer derartigen Übersicht aufwendig und zum damaligen Zeitpunkt aufgrund von personellen Engpässen nicht möglich sei. Diese Antwort ist aus Sicht der Grünen Bezirksratsfraktion keineswegs zufriedenstellend, da das Informationsrecht des Stadtbezirksrates sowie dessen politischer Kontrollauftrag hierdurch stark beeinträchtigt werden. Denn letztlich kommt es nicht darauf an, ob bestehende Kompensationsvorgaben „auf dem Papier“ erfüllt werden, sondern ob das, was auf den jeweiligen Ausgleichsflächen konkret vorzufinden ist, (perspektivisch) in etwa dem entspricht, was zuvor im Zuge von Baumaßnahmen an anderer Stelle zerstört wurde.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Konnten die personellen Engpässe inzwischen behoben werden, so dass nun eine entsprechende Übersicht erstellt werden kann? Falls nein, was sind die Gründe?
2. Welche zusätzlichen personellen Kapazitäten wären ggf. erforderlich?
3. Warum wird eine entsprechende Übersicht nicht schon lange geführt bzw. warum leistet das Kompensationsflächenkataster diese Aufgabe scheinbar nicht?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die für den Landschaftsraum Isernhagen-Süd zuständige Mitarbeiterstelle ist seit dem 1. Januar 2019 neu besetzt. Eine tabellarische Übersicht inkl. Kartendarstellung über die Kompensationsflächen befindet sich in der Anlage.

Zu 2.) nicht relevant; siehe 1.)

Zu 3.) Sämtliche Daten zu den Kompensationsmaßnahmen inkl. der dazugehörigen Eingriffsvorhaben werden im GeoAS vorgehalten (Geographisches Auskunftssystem im Intranet der LHH). Um eine tabellarische Übersicht für einen bestimmten Gebietsausschnitt zu erstellen, müssen die Daten der relevanten Flächen manuell aus dem GeoAS selektiert und zusammengeführt werden. Aufgrund der personellen Engpässe im Jahr 2018 war dies zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich.

Zukünftig soll das Kompensationsflächenkataster in das aktuell im Aufbau befindliche Grünflächenmanagementsystem der LHH integriert werden. Die Erstellung von Übersichten wird dann noch einfacher möglich sein.

TOP 5.3.4.
Weiterer Ausbau der Hochbahnsteige auf der Linie 9 Richtung Fasanenkrug
(Drucks. Nr. 15-1731/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Im Ausbauprogramm für Hochbahnsteige 2017-2021, welches am 19.01.2017 im Verkehrsausschuss der Region und später auch im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide vorgestellt wurde, ist der Ausbau der Haltestellen Fasanenkrug und Bothfelder Kirchweg jeweils für Mitte der 2020er Jahre vorgesehen. Das lässt offen, welcher der beiden Hochbahnsteige zuerst ausgebaut werden soll. So gibt es sicherlich für beide Hochbahnsteige gute Argumente (Fahrgastzahlen, Kosten, barrierefreie Anbindung in die Region, technische Machbarkeit etc.). Insbesondere zum Hochbahnsteig am Fasanenkrug ergibt sich dann noch die Frage, wo dieser künftig positioniert sein soll. Der Zeitpunkt des Ausbaus für den Hochbahnsteig Stadtfriedhof Bothfeld ist bisher nicht näher terminiert.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie lautet der aktuelle Stand bzgl. des Ausbaus der Hochbahnsteige Fasanenkrug, Bothfelder Kirchweg und Stadtfriedhof Bothfeld und werden sich dbzgl. im kommenden Nahverkehrsplan voraussichtlich Anpassungen/Änderungen ergeben? Wenn ja, welche?
2. Besteht seitens der Region bzw. infra eine Präferenz, welcher der beiden Hochbahnsteige – Fasanenkrug oder Bothfelder Kirchweg – zuerst ausgebaut werden sollte? Und wenn ja, warum?
3. Gibt es seitens der Region bzw. infra bereits Überlegungen zur künftigen Position des Hochbahnsteigs am Fasanenkrug und inwieweit wird dabei eine mögliche Verlängerung der Linie 9 in die Region berücksichtigt, so dass der Hochbahnsteig dann nicht noch einmal komplett neu gebaut werden müsste?




Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber von der Regionsverwaltung in Abstimmung mit der infra beantwortet.
1. Die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Umsteigeanlage Fasanenkrug sind vor kurzem mit einer Machbarkeitsuntersuchung begonnen worden. Ergebnisse werden zum Jahresende 2019 erwartet.
Erste Planungen für den Ausbau der Haltestellen Stadtfriedhof Bothfeld und Bothfelder Kirchweg einschließlich des Streckenabschnitts in der Sutelstraße sind für 2020 vorgesehen, entsprechende Planungsmittel sind bei der Region für den Haushalt 2020 angemeldet worden.

2. Die Region Hannover hat im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans 2020 eine Neubewertung aller noch barrierefrei auszubauenden Haltestellen vorgenommen. Es erfolgte eine Einstufung der zu Jahresbeginn noch nicht in Planung befindlichen Haltestellen in drei Prioritätsstufen. Sowohl die Haltestelle Fasanenkrug als auch die Haltestelle Bothfelder Kirchweg sind der ersten Priorität zugeordnet, wobei die Bedeutung der Haltestelle Fasanenkrug als Umsteigeanlage zur Buslinie 620 den Ausschlag für den etwas früheren Ausbau gegeben hat.
Die Planungen erfolgen als so genannte Vorratsplanung, bei der zusätzliche Vorhaben vorbereitend bis zur Planfeststellung vorangetrieben werden, um sie bei Verzögerung anderer Maßnahmen ersatzweise ohne längeren Vorlauf umsetzen zu können. Insofern kann sich im weiteren Verlauf bis zur Inbetriebnahme eine Veränderung der Reihenfolge ergeben.

3. Für die zukünftige Position des Hochbahnsteigs am Fasanenkrug werden derzeit mehrere Varianten geprüft, die sich sowohl auf den Bereich der derzeitigen Wendeschleife als auch auf östlich der Burgwedeler Straße gelegene städtische Flächen beziehen. Aussagen über Vorzugsvarianten werden erst nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung getroffen werden können.
Eine mögliche zukünftige Verlängerung der Linie 9 nach Norden wird dabei nach erfolgter Abstimmung zwischen Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Üstra und infra nicht berücksichtigt. Gründe dafür sind, dass die bestehende Besiedlungsdichte in Isernhagen Süd und Isernhagen NB für die Wirtschaftlichkeit einer Stadtbahnlinie bei weitem nicht ausreicht und die zu einem früheren Zeitpunkt angedachte Bebauung des Bereiches östlich der Prüßentrift in der Flächenvorschau der Landeshauptstadt nicht mehr enthalten ist.



TOP 5.3.5.
Baustopp auf dem Gelände der Gartenstadt Hannover-Nord
(Drucks. Nr. 15-1732/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Mit dem Projekt „Gartenstadt Hannover-Nord“ der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH wird auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne voraussichtlich eines der größten Neubaugebiete in Hannover entstehen. In der Sitzung am 22.05.19 wurde dem Stadtbezirksrat von Einwohner*innen überraschend mitgeteilt, dass bereits Mitte Februar ein sofortiger Baustopp durch die Untere Naturschutzbehörde für das Gelände verhängt wurde. Grund hierfür war die mangelnde Beachtung artenschutzrechtlicher Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen von Fäll-/Rodungsarbeiten. Dies betraf insbesondere das (mögliche) Vorkommen von Igeln. Mit Zustimmung der NLG konnten einige ehrenamtliche Igelhelfer*innen das bereits in weiten Teilen abgeholzte Gelände kurzfristig teilweise sichten. Dabei sollen zwar keine unmittelbaren Hinweise auf getötete Igel gefunden worden sein, allerdings soll die Population im näheren Umfeld stark zurückgegangen sein.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem genannten Vorgang und warum wurden scheinbar weder der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide noch die ihm zugeordneten Verwaltungsmitarbeiter*innen über einen solch bedeutenden Vorgang offiziell informiert?
2. Wann genau und mit welcher Begründung wurde der Baustopp beendet und wurde er nach Kenntnis der Verwaltung während des gesamten Zeitraums vollständig eingehalten? Falls nicht, welche Konsequenzen folgen für die Beteiligten daraus?
3. Welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung aus dem genannten Vorgang für künftige Bauvorhaben, etwa mit Blick auf die Erteilung von Auflagen an Bauherren?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die NLG hat zu den Fragen wie folgt Stellung genommen:
Die Baumfällungen auf dem Areal der ehemaligen Freiherr von Fritsch Kaserne sind aufgrund des flächendeckenden Kampfmittelverdachts durch die Landeshauptstadt Hannover angeordnet worden. Am 15.02.2019 erteilte die LHH die Fällgenehmigung. Am 16.02.2019 begannen die Fällarbeiten.
Die NLG hat mit der ökologischen Baubegleitung frühzeitig den Fachbereich Naturschutz der Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt. Im Vorfeld der Fällarbeiten ist das Gelände (inkl. der Baumhöhlen) auf sich in der Winterruhe befindliche Tiere untersucht worden. Igel sind nicht gefunden worden.
Am 18.02.2019 erreichte u.a. uns eine Mail der Igelfreunde Lüneburg an die UNB mit der Aufforderung, die Fällarbeiten einzustellen, da sie auf dem Gelände Igel vermuteten. Die UNB kam der Aufforderung der Igelfreunde nach und verhängte am 19.02.2019 den Baustopp. Bereits ab dem frühen Morgen des 20.02.2019 wurden alle Flächen auf das Vorkommen von Igeln untersucht. Ebenfalls am 20. Februar (16.37 Uhr) erfolgte durch die UNB die Freigabe erster - igelfreier - Bereiche, so dass die Fällarbeiten in diesen Bereichen fortgeführt werden durften. Die Suche nach Igeln in der Winterruhe wurde auf Wunsch der Igelfreunde Lüneburg am darauffolgenden Wochenende (23. und 24. Februar) unter deren Beteiligung fortgeführt. Es fanden sich jeweils ca. 8 Personen mit 3-4 ausgebildeten Igelsuchhunden auf dem Kasernengelände ein.

Die Untere Naturschutzbehörde hat diese Stellungnahme wie folgt ergänzt:
Auf dem Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in Bothfeld sollten mit der Begründung „Kampfmittelsondierung“ vor dem 1. März sämtliche Gehölze gerodet werden. Im Vorfeld der Fällungen wurden durch die von der Grundstückseigentümerin beauftragte Umweltbaubegleitung die Gehölze entsprechend den Auflagen in der städtischen Fällgenehmigung kontrolliert. Dabei wurde lediglich ein Siebenschläfer gefunden.

Wann die Fällarbeiten genau begannen, ist der Naturschutzbehörde nicht bekannt. Auf alle Fälle meldete sich am 18. Februar eine Anwohnerin, die auch im Igelschutz aktiv ist, mit dem Hinweis, dass auf dem Gelände eine größere Zahl von Igeln lebe.

Diese befanden sich zu der Zeit natürlich noch im Winterschlaf. Da sie dem besonderen Artenschutz unterliegen, hat die Untere Naturschutzbehörde die sofortige Einstellung der Fällarbeiten (nicht Bauarbeiten!) veranlasst.

Zum weiteren Vorgehen wurde verabredet, dass eine systematische Untersuchung aller als Winterquartier geeigneten Habitatstrukturen stattfindet. Das ist so auch geschehen, an einigen Tagen auch mit Unterstützung von fachkundigen Mitgliedern des Vereins für Igelhilfe Lüneburger Heide, zum Teil unter Zuhilfenahme von Hunden. Igel wurden nicht gefunden.

In den nach Untersuchung freigegebenen Geländeabschnitten konnten die Fällarbeiten fortgesetzt werden.


TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 5.4.1.
Bepflanzung Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-1714/2019)

Im Zuge des Stadtbahnausbaus Richtung Altwarmbüchen wurden sowohl am Gleiskörper als auch am Fahrbahnrand Bäume gepflanzt. Auffällig ist nun, dass die Bäume auf dem Gleisköper zu großem Teil besser gedeihen als die am Straßenrand. Dies ist nur schwer zu verstehen.

Da mir der Erhalt unseres „Stadtgrüns“ am Herzen liegt, frage ich die Verwaltung:
1. Gibt es Erklärungen für den unterschiedlichen Wuchs?
Bürger mutmaßen nicht fachgerechte Pflanzung oder schlechtes Pflanzmaterial.
2. Kann durch pflegende Maßnahmen ein Ausgleich erreicht werden?
3. Was kann getan werden, um den unterschiedlichen Wuchs bei zukünftigen Projekten zu vermeiden?

Schriftlich beantwortet
Zu 1.) Ursprünglich wurden alle Eichen in gleicher Qualität und Größe zum gleichen Zeitpunkt gepflanzt. Eichen haben üblicherweise Anwachsprobleme. Diesen wurde mit bodenverbessernden Maßnahmen begegnet. Hinzu kam der Befall mit Eichensplintkäfern, dem per Insektizideinsatz mit Genehmigung des Pflanzenschutzamtes versucht wurde, zu begegnen. Trotzdem kam es immer wieder zu Ausfällen einzelner Pflanzen, die über mehrere Jahre ersetzt wurden. Hierdurch entstand ein Alters- und Wachstumsunterschied, der sich aber nicht räumlich zwischen Gleiskörper und Straßenrand darstellt, sondern über die ganze Allee verteilt ist.

Zu 2.) Man kann die Differenzen in Alter und Größe nicht ausgleichen. Über die Dauer der Standzeit werden sich die Bäume aber langsam optisch angleichen. Dies bedarf aber eines langen Zeitraums.


Zu 3.) Abgesehen davon, dass selten eine so große Menge an Bäumen zusammenhängend als Allee gepflanzt wird, bei der sich die Unterschiede der einzelnen Pflanzen leichter ausmachen lassen, kann immer nur auf die Schaffung gleich guter Verhältnisse bei Verwendung von Pflanzen in gleicher Qualität und Größe geachtet werden. Da es sich bei Pflanzen aber um Lebewesen handelt, werden sich immer die genetischen Voraussetzungen und die äußeren Einflüsse unterschiedlich bei den Einzelpflanzen auswirken.

TOP 5.4.2.
Mein Hannover 2030
(Drucks. Nr. 15-1715/2019)

Bezirksratsherr Butz trug die Anfrage vor.

Mit großem finanziellen und personellen Aufwand wurde das Konzept „Mein Hannover 2030“ erstellt.
Mit der geplanten „Gartenstadt Nord“ entsteht nun bei uns ein vollkommen neues Quartier, mit der Chance, Hinweise und Anregungen aus diesem Konzept zu verwirklichen.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist das Konzept Grundlage der Planungen?
2. In welcher Weise sind folgende Unterpunkte berücksichtigt?
- Versorgung stadtweit stärken – in der Innenstadt und den Stadtteilen
- Sportstadt Hannover – Fit für 2030
- Einrichtungen für Kultur und Bildung im Quartier unterstützen
- Auf Alter(n)sgerechte Quartiersentwicklung setzen
- Mehr familiengerechte Infrastruktur in den Quartieren
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:

Planungen, die von der Bundeswehr in Folge der deutschen Wiedervereinigung aufgegebene Freiherr-von-Fritsch-Kaserne einer zivilen Nutzung zuzuführen, existieren bereits seit Ende der 1990er Jahre. Nach einer längeren Verhandlungsphase mit der den Bund als Eigentümerin vertretenden gebb (Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH) über die zukünftige Nutzung hat die Landeshauptstadt Hannover im Jahre 2004 eine sog. Zielvereinbarung über die zukünftige Nutzung des Areals geschlossen, sodass die Fläche 2009 vom Bund an die Firma IGP Projekt GmbH & Co aus Berlin veräußert wurde. Die Vorstellung der Planungen der Firma IGP erfolgte seinerzeit im Stadtbezirksrat durch den Investor selbst.
Am 21.04.2010 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide anschließend diese Planungsziele in einem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1673 einstimmig beschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Aufgrund des oben beschriebenen langen zeitlichen Vorlaufs konnte das in der Anfrage genannte und erst später entwickelte Konzept nicht explizit Grundlage der Planungen sein. Es ist jedoch so, dass ein Großteil der in dem Programm enthaltenen Ziele und Empfehlungen ohnehin zum Standard städtebaulicher Planungen gehören und von der Stadtplanung seit jeher in ihrer Arbeit angewendet werden.

Zu Frage 2:
- Dem Aspekt der Stärkung der wohnungsnahen Versorgung wird durch die geplante Ausweisung von Bauflächen für einen Verbrauchermarkt und arrondierender Einzelhandelsflächen Rechnung getragen.
- Sportflächen sind in dem Planentwurf nicht vorgesehen, da die zuständige Fachverwaltung zum einen an diesem Standort keinen dringenden Bedarf sieht und zum anderen von der Verwaltung als potentielle Standorte für zusätzliche Sportstätten und Sporteinrichtungen die Standorte bestehender Bezirkssportanlagen oder Schulen favorisiert werden.
- Der Bebauungsplanentwurf sieht im Plangebiet Standorte für Kindertagesstätten vor.
- Die Planung insbesondere des öffentlichen Raumes wird den gesetzlichen Vorschriften über Barrierefreiheit entsprechen.
- Die Infrastruktur in dem Neubaugebiet wird mit den vorgesehenen Standorten für Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Grünanlagen sowie verkehrsberuhigtem Ausbau der Erschließungsstraßen auch dem Aspekt der familiengerechten Infrastruktur entsprechen.

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
(Drucks. Nr. 15-1673/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Förderverein der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2019/2020 Mittel in Höhe von bis zu 18.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig


TOP 6.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-1674/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Förderverein der Grundschule Gartenheimstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2019/2020 Mittel in Höhe von bis zu 42.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig












TOP 6.3.
Grundschule Grimsehlweg, Erweiterung Containeranlage um einen Allgemeinen Unterrichtsraum
(Drucks. Nr. 15-1772/2019 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.


Der Bezirksrat beschloss,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 110.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 14.400 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen
(Drucks. Nr. 15-1263/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg teilte mit, dass es zu diesem Antrag einen interfraktionellen ergänzenden Änderungsantrag gebe. Er schlug vor, zunächst den Hauptantrag und dann den Änderungsantrag einzubringen.

Bezirksratsherr Fiege brachte daraufhin den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die städtischen Grundstücksflächen im nördlichen Bereich des Eichenweges in Bothfeld, östlich des Nahversorgers Lidl,
einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.

In Form des Änderungsantrages beschlossen


TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zu TOP 7.1.1. Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen (Ds 15-1263/2019)

(Drucks. Nr. 15-1825/2019)

Anschließend brachte Bezirksratsherr Fiege den neuen Antragstext ein.


Der Bezirksrat beschloss:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die städtischen Grundstücksflächen im nördlichen Bereich des Eichenweges in Bothfeld, östlich des Nahversorgers Lidl, einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide einen Vorschlag zur sinnvollen Neuausweisung der unmittelbar betroffenen und angrenzenden (ggf. auch privaten) Flächen im Bebauungsplan machen, welcher auch die Möglichkeit eines Flächentauschs und/oder Flächenankaufs/-verkaufs umfassen kann.

Einstimmig


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Fahrbahnmarkierung: Haltelinie Garagenhof Eifelweg
(Drucks. Nr. 15-1719/2019)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Eine Fahrbahnmarkierung (gestrichelte Haltelinie) vor dem Garagenhof Eifelweg aufzubringen.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Zusätzliche Müllbehälter im Sahlkamp-Park
(Drucks. Nr. 15-1720/2019)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
In den Sommermonaten Mai bis Oktober neben den vorhandenen Müllbehältern weitere oder Container aufzustellen, bzw. kürzere Leerungsintervalle einzuführen.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Neubau/Verlegung/Sanierung der Sporthalle IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1722/2019)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass sich ihre Fraktion immer für die Ausweitung von Sportflächen einsetze. Hier gebe es aber noch einige Fragen zu klären und daher werde der Antrag in die Fraktion gezogen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.4.
Digitalisierung im Stadtbezirksrat?
(Drucks. Nr. 15-1725/2019)

Bezirksratsherr Grandt brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine umfassende Prüfung hinsichtlich der Art und Weise, wie Drucksachen an die Mitglieder der Stadtbezirksräte übersendet werden, vorzunehmen. Diese Prüfung soll insbesondere die (abgestufte) Möglichkeit der Bereitstellung von Daten in digitaler Form auf einer geeigneten Plattform sowie die Bereitstellung entsprechender Endgeräte (Tablets) für die Mitglieder der Stadtbezirksräte zur Nutzung dieser Plattform umfassen.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.5.
Verkehrssituation Heidkampe / Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-1726/2019)

siehe Neufassung


TOP 7.2.5.1.

Verkehrssituation Heidkampe / Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-1726/2019 N1)


Bezirksratsherr Mader brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Stadtverwaltung wird gebeten den Verkehrsfluss vom Heidkampe und der Pasteurallee auf die Podbielskistraße zu messen, um die bestehende Verkehrssituation Heidkampe/Podbielskistraße zu bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstau auf dem Heidkampe zu treffen prüfen und dem Bezirksrat vorzustellen.

Neben der vorrangig zu prüfenden Optimierung der bestehenden Ampelschaltung, soll auch geprüft werden, ob die bestehende Verkehrsführung (ggf. unter Um-/Rückbau der bestehenden Verkehrsinsel) die Einrichtung einer eigenen „Rechtsabbieger-Spur“ mit „Rechtsabbieger-Ampel“ vom Heidkampe auf die Podbielskistraße zulässt.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 7.2.6.
Müllbehälter am Mittellandkanal im Bereich Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1727/2019)


Bezirksratsherr Grandt brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zeitnah Müllbehälter am Mittellandkanal im Bereich des Eulenkampes (Nord- und Südufer) aufzustellen bzw. anzubringen.

Einstimmig


TOP 7.3.

der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.

Informationen zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-1748/2019)


Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Fachbereich Dezernat IV Bildungs-, Jugend- & Familiendezernat wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Bothfeld- Vahrenheide in der Sitzung am 28.08.2019 den Schulentwicklungsplan bezogen auf den Stadtbezirk und die dort bestehenden Schulen vorzustellen.

Einstimmig


TOP 7.3.2.
Pflanzung von Straßenbäumen:
Ostseite Burgwedeler Straße (nördlich Sonnenhagen)

(Drucks. Nr. 15-1749/2019)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Ostseite der Burgwedeler Straße (nördlich Sonnenhagen) weitere Straßenbäume gepflanzt werden können.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sollten dort in der nächsten Pflanzsaison geeignete Bäume gepflanzt werden.

Einstimmig





TOP 7.4.
Gemeinsam von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 7.4.1.
Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-1750/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth lehnte den Antrag ab und begründete das unter anderem damit, dass es keine Anbindung an eine Schule gebe und dadurch keine ganztägige Nutzung möglich sei. Außerdem müsse das Grundstück für eine Sporthalle von der Stadt erworben werden, welches den Bau verteuere. Bei enger Bebauung könne es zu Lärmbelästigung am Abend und den Wochenenden kommen und zu Problemen durch die Fahrzeuge von Nutzern der Halle. Des Weiteren fehle die entsprechende Fläche dann für den Bau von dringend benötigtem Wohnraum. Außerdem fehle eine gute Anbindung an den ÖPNV. Die Verwaltung habe ja auch dargestellt, dass der Bedarf nicht gegeben sei, da es eine Überdeckung mit Sportflächen im Stadtbezirk gebe, die auch noch nach Fertigstellung der verschiedenen Neubaugebiete bleibe.

Bezirksratsherr Jacobs unterstützte diese Auffassung und meinte, dass ein Träger fehle. Wichtiger sei, die vorhandenen Schulen besser auszustatten.

Bezirksratsfrau Heinrich widersprach der Auffassung, dass es zu viele Sportflächen gebe. Wenn man mit den Schulen spreche, höre man immer wieder, dass es große Probleme gebe, bei wachsenden Schüler*innenzahlen einen Bedarf deckenden Sportunterricht anzubieten. Der Bezirksrat bemühe sich schon lange darum, im Sahlkamp eine weitere Sporthalle zu bekommen. Es müsse dort etwas passieren, um den Sport zu fördern. Die Bebauung des Geländes der ehemaligen Kaserne biete nun die Möglichkeit, in diesem Sinne tätig zu werden.

Bezirksratsfrau Barth hielt die Lage einer Sporthalle auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne weiterhin für nicht optimal. Außerdem müsse man bedenken, dass es auf Grund der erforderlichen Planungen sehr lange dauern würde, bis dort eine Sporthalle genutzt werden könne. Daher sei es besser, die Bestände zu ertüchtigen.

Bezirksratsherr Butz unterstützte den Antrag, da hier Flagge gezeigt werden müsse, gerade auch im Hinblick auf Mein Hannover 2030.

Herr Holland wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss Konsequenzen habe. Es gebe ein laufendes Bebauungsplanverfahren, bei dem der nächste Schritt sei, den Planentwurf in die öffentliche Auslage zugeben und die entsprechende Drucksache zu fertigen. Das sei bisher noch nicht geschehen, da die Abklärung der Altlasten und Kampfmittel noch nicht erfolgt sei. Sollten jetzt die Planungsziele geändert werden, indem Flächen, die bisher nur zur Wohnbebauung vorgesehen waren, zusätzlich Flächen für den Gemeinbedarf, also der Bebauung mit einer Sporthalle hinzugefügt werden, dann bedeute das, dass die Planung so nicht umgesetzt werden könne und er gehe davon aus, dass die öffentliche Auslage noch nicht stattfinden könne. Dieses habe Konsequenzen für den Zeitplan und bedeute, dass die vorgesehene Wohnbebauung nicht so zeitnah umgesetzt werden könne. Die Planung basiere auf eine Zielvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Hannover. Diese Zielvereinbarung sei sowohl für den früheren Investor IGP, als auch für den jetzigen NLG bindend.
Man habe zur Bauleitplanung auch den Fachbereich Sport einbezogen. Von dort sei kein Bedarf gemeldet worden. Er befürchte, dass es zu zeitlichen Verzögerungen im Ablauf des B-Planverfahrens komme, wenn jetzt solche Forderungen in die Planung eingebracht würden.

Bezirksratsfrau Heinrich erwiderte, dass er mit den planungsrechtlichen Befürchtungen Recht haben könnte. Aufgabe der Politik sei es, Signale zu senden, welches der tatsächliche Bedarf sei. Es liege an der Verwaltung selber, eine schnelle Entscheidung über den Antrag herbeizuführen. Der politische Wille zu einer weiteren Sporthalle im Sahlkamp sei schon durch viele, oft einstimmig beschlossene, Haushaltsanträge bekundet worden. Dieses solle nun weitergetrieben werden. Der Bedarf sei, im Gegensatz zu Sicht der Verwaltung, tatsächlich vorhanden.

Bezirksratsfrau Barth wies noch einmal auf die finanziellen und zeitlichen Probleme bei Annahme des Antrags hin und warb für den Antrag der CDU zu Ertüchtigung der vorhandenen Halle der IGS Bothfeld.

Bezirksratsfrau Heinrich entgegnete, dass es darum gehe, im Sahlkamp etwas zu tun, um die dortige Lage zu verbessern und nicht darum, eine der im Vergleich besseren Hallen abzureißen und neu zu bauen. Die Kapazitäten sollen erweitert werden.

Bezirksratsherr Steiner verwies auf die Anfrage zu den Sporthallenkapazitäten und meinte, dass man schon im Detail gucken müsse, wie die Auslastung, gerade auch in den Wintermonaten sei. In der Zeit sei es nämlich ziemlich eng. Insofern sei es nicht falsch, sowohl neue Sportflächen im Sahlkamp, als auch eine Ausweitung der Hallenflächen an der IGS Bothfeld zu fordern, unabhängig davon, wie dieses haushaltstechnisch abgebildet werden könne.
Eine mögliche Verzögerung der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände sei in der Tat bedauerlich. Er gehe aber allgemein im Hinblick auf das Planverfahren davon aus, dass es nicht so schnell gehen werde.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau einer Sporthalle in den Planungen für das Baugebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne vorzusehen und den Bezirksrat zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten hierfür bestehen.
Hierbei ist insbesondere darauf einzugehen, in welcher Vertragsart eine Grundstücksvergabe möglich (z.B. Veräußerung, Erbbaurechtsvertrag) ist und wie der Betrieb einer Sporthalle in Zukunft sichergestellt werden könnte.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.5.1.
Aufstellen einer Sitzbank in der Kurze-Kamp-Straße
(Drucks. Nr. 15-1734/2019)

In Form des Änderungsantrages beschlossen



TOP 7.5.1.1.
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zu TOP 7.5.1. Aufstellen einer Sitzbank in der Kurze-Kamp-Straße (Ds 15-1734/2019)

(Drucks. Nr. 15-1826/2019)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich vor der Sparkasse in der Kurze-Kamp-Straße (Nordseite) eine hochwertige Sitzbank mit entsprechender Aufenthaltsqualität zu installieren. Zur Finanzierung der entstehenden Mehrkosten sollen die örtlichen Geschäfte kontaktiert und um eine Spende gebeten werden. Spender*innen, die einen Betrag von 200 € oder mehr beisteuern, sind – sofern gewünscht – auf einer an der Sitzbank anzubringenden Plakette namentlich zu erwähnen. Nicht gedeckte Mehrkosten trägt der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide aus eigenen Mitteln. Für diesen Fall ist auch der Stadtbezirksrat namentlich zu erwähnen.

Einstimmig


TOP 7.5.2.
Modellversuch auf dem P+R-Parkplatz in Lahe
(Drucks. Nr. 15-1735/2019)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Jacobs verwies darauf, dass die Infra zuständig sei und dass diese vermutlich keinen Modellversuch starten werde, da sie eine Beschränkung der Zufahrt zu P+R-Anlagen ablehne. Der Antrag sei daher sinnlos und er werde ihn ablehnen.

Der Bezirksrat beschloss:
Die infra wird aufgefordert, ein Konzept zur sachgerechten Nutzung des P+R-Parkplatzes in Lahe zu erstellen, welches mittels technischer Lösungen (elektronische Schranken, Parkscheinautomaten o.ä.) eine missbräuchliche Nutzung wirksam ausschließt. Darauf aufbauend ist ein zweijähriger Modellversuch am Standort Lahe durchzuführen. Nach Ablauf des Versuchszeitraums sind die gewonnenen Erkenntnisse dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide vorzustellen.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.5.3.
Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1736/2019)

Bezirksratsherr Steiner verzichtete im Hinblick auf den Dringlichkeitsantrag zu TOP 7.7.1. auf die förmliche Einbringung.

Bezirksratsfrau Barth zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.5.4.
Bekämpfung von invasiven Neophyten südlich der Autobahn A2
(Drucks. Nr. 15-1737/2019)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Butz meinte, dass der Antrag nicht umsetzbar sei, da beispielsweise die Brombeere nicht völlig entfernt werden könne und man der Verwaltung gewissermaßen eine nicht zu erfüllende Aufgabe stelle.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, südlich der Autobahn A2 im Abschnitt zwischen ehemaligem Truppenübungsplatz nördlich der Kugelfangtrift, Nordende Peter-Strasser-Allee, Segelfluggelände und der Autobahnabfahrt Hannover-Bothfeld Maßnahmen gegen invasive Neophyten zu ergreifen. Dies betrifft verschiedene Brombeerarten (insb. Armenische Brombeere - Rubus armeniacus), die große Bereiche überwuchern und heimische Gehölze verdrängen.
Darüber hinaus sollte die Gewöhnliche Robinie (Robinia pseudoacacia), die in zwei Exemplaren nahe der Peter-Strasser-Allee vorkommt, zumindest im Auge behalten werden. Die Echte Walnuss (Juglans regia), die an mehreren Orten vorzufinden ist, gilt zwar nicht als Neophyt, verdrängt andere Pflanzen jedoch durch ihre Giftstoffe. Die Standorte sollten im Auge behalten und kleinere Bäume ggf. gefällt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, im 3. Quartal 2020 gegenüber dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide einen Sachstandbericht über die bis dahin durchgeführten Maßnahmen und die Entwicklung von invasiven Neophyten in dem oben genannten Bereich abzugeben.

9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.6.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 7.6.1.
Grünpflege
(Drucks. Nr. 15-1716/2019)

Zurückgezogen


TOP 7.7.
Interfraktionell

TOP 7.7.1.
Dringlichkeitsantrag zu Anhörung/ Sachstandsbericht des ADFC/ Verwaltung zum Thema Velorouten in der LHH
(Drucks. Nr. 15-1828/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert für die Bezirksratssitzung am 28.08.2019 folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und vorzubereiten:

Anhörung/ Sachstandsbericht des ADFC/ Verwaltung zum Thema Velorouten in der LHH. Bereits in 2017 war sich verständigt worden, die Route 3 als Pilotroute umzusetzen. Hierzu ist über den aktuellen Bearbeitungsstand zu berichten.

Weiterhin soll dem Bezirksrat das Konzeptpapier „Velorouten-Netz Hannover. Beitrag für eine zukunftsfähige Mobilität“ des ADFC, hier speziell die Route 3 mit Aktualisierungen vorgestellt werden.

Einzuladen sind der ADFC, sowie der Radverkehrsbeauftragte der LHH, sowie zuständige Mitarbeiter*in der Bauverwaltung.

Einstimmig


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über TOP 8.1. und 8.3. gemeinsam abstimmen.

TOP 8.1.
ProBeruf, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Flexible Beratung in den Beruf (FLIB)"
(Drucks. Nr. 15-1829/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Pro Beruf
Betrag : bis zu 4.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt "Flexible Beratung in den Beruf (FLIB)"
(Beihilfeantrag Nr. 19/2019)

Einstimmig


TOP 8.2.
Senior*innen-Aktiv-Zentrum, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung und Installation eines Beamers
(Drucks. Nr. 15-1831/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Senior*innen-Aktiv-Zentrum
Betrag : bis zu 2.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung und Installation eines Beamers
(Beihilfeantrag Nr. 20/2019)

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 8.3.
SV Borussia, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Neubau eines Brunnens
(Drucks. Nr. 15-1832/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : SV Borussia
Betrag : bis zu 5.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Neubau eines Brunnens
(Beihilfeantrag Nr. 21/2019)

Einstimmig


TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung (öffentlicher Teil) am 20.02.2019

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:40 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:40 Uhr.


Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer