Sitzung Jugendhilfeausschuss am 24.06.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.06.2019)
Protokoll (erschienen am 28.08.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 26.06.2019

PROTOKOLL

26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 24. Juni 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.34 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Herr Baumann)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Ratsherr Döring (FDP)
Herr Duckstein
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Herr Gohrbandt)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Frau Karch
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
(Herr Klingeberg-Behr)
Frau Pietsch
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
Herr Steimann
(Herr Teuber)
(Frau Wermke)
Frau Wilke
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
(Ratsherr Zingler) (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr M.A. Bergen)
(Frau Bloch)
(Frau Broßat-Warschun)
Herr Brünink
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
Frau Löbcke
(Frau Merkel)
(Frau Panafidina)
Frau Schnieder
Frau Venzke
(Frau Voigt)
Frau Wenzel
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Herr Belitz (51.3)
Herr Borg (Dez. IV)
Frau Brodrück (ÖPR 51)
Frau Frerking (51.50)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Kalmus (15.31)
Herr Kiklas (51.58)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Frau Kuhlmey (51F)
Herr Pietzko (51.0)
Herr Pohl (51.54)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Schmidt (41.52)
Frau Stärk (51.4)
Frau Teschner (51.P)
Herr Wintzer (40.13)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2019

4. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

5. Kita Petermannstraße, Auslagerung einer U3-Gruppe
(Drucks. Nr. 1471/2019 mit 3 Anlagen)

6. Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2019

(Drucks. Nr. 1276/2019)

7. Neuordnung der Förderprogramme im Sachgebiet „Pädagogische Programme“ zu einem Unterstützungsmanagement für Schulen
(Informationsdrucks. Nr. 1251/2019 N1 mit 1 Anlage)

8. Fortsetzung des "Elterntreffs" im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1528/2019 mit 1 Anlage)

9. Voraussetzungen für die anteilige Übernahme von Kita-Betreuungsentgelten für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
(Drucks. Nr. 1484/2019)

10. Modellprojekt "Medien in der frühen Bildung"
(Drucks. Nr. 1773/2019 mit 1 Anlage)

11. Innovative Modellprojekte

11.1. Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 1334/2019)

11.2. Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 1376/2019)

11.3. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
(Drucks. Nr. 1332/2019)

11.4. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 1333/2019)

11.5. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 1375/2019)

12. Aufstockung von Betreuungszeiten

12.1. Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem
(Drucks. Nr. 1470/2019)

12.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Neue Straße
(Drucks. Nr. 1669/2019)

13. Umstrukturierung der Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge
(Drucks. Nr. 1149/2019)

14. Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1374/2019)

15. Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe
(Drucks. Nr. 1404/2019)

16. Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 1405/2019)

17. Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)
(Drucks. Nr. 1415/2019 mit 1 Anlage)

18. Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers
(Drucks. Nr. 1460/2019)

19. Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Freboldstraße
(Drucks. Nr. 1667/2019)

20. Umstrukturierung der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1668/2019)

21. Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen
(Drucks. Nr. 1469/2019)

22. Einrichtung einer Krippengruppe des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" in der Kronenstraße 30
(Drucks. Nr. 1713/2019)

23. Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

23.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 1812/2019)

23.2. Änderungsantrag der Jugendverbände zu Drucks. Nr. 1106/2019: „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“
(Drucks. Nr. 1820/2019)

24. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin [§ 64 Abs.2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Ratsherr Wolf beantragte, den Tagesordnungspunkt 23. "Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen" (Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen) sowie den Änderungsantrag der Mehrheitsfraktion TOP 23.1. "Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019" (Antrag 1812/2019) in die Fraktionen zu ziehen. Der Jugendhilfeausschuss lehnte mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen den Antrag ab.

Ratsherr Gast zog den Tagesordnungspunkt 4. "Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität" (Drucks. Nr. 1429/2019) und Ratsherr Pohl den Tagesordnungspunkt 25. "Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2020-2023" (Drucks. Nr. 1529/2019 mit 2 Anlagen) in die Fraktionen.

Herr Steimann zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei dem Tagesordnungspunkt 26. und Frau Wilke zeigte selbiges für sich bei den Tagesordnungspunkten 15., 18. und 27. an.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Eine Person aus der Einwohnerschaft fragte, wer die Kommunalen Sozialdienste in Hannover kontrolliere. Weiterhin wurde gefragt, welche Maßnahmen und Vorkehrungen der Fachbereich Jugend und Familie zur Einhaltung der "Leitlinien der Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugend und Familie / Kommunalen Sozialdienst der Landeshauptstadt Hannover, dem Allgemeinen Sozialdienst der Region Hannover und dem Sozialpsychiatrischen Dienst der Region Hannover" treffe. Sodann wurde ein Fallbeispiel geschildert und es wurde gefragt, wie der Fachbereich Jugend und Familie mit einem solchen Fall umgehe. Letzte Frage war, welche Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten Eltern in einem solchen Fall hätten, bevor ein kostspieliger Rechtsweg eröffnet werden müsse.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass der Kommunale Sozialdienst durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft werde, im Falle von Beschwerden oder Fragen ergänzend durch das Niedersächsische Landesjugendamt. Es sei Aufgabe der Leitungskräfte, dass die Leitlinien eingehalten würden. Bezogen auf das Fallbeispiel bat Stadträtin Rzyski um eine schriftliche Anfrage mit genaueren Angaben zwecks Prüfung und Beantwortung. Eltern könnten sich bei unklaren Situation an das Jugend- und Familiendezernat, an das Niedersächsische Landesjugendamt, an den Deutscher Kinderschutzbund Hannover e.V. oder weitere Institutionen wenden.



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2019

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen



TOP 4.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

Antrag

zu beschließen:
1. Der Rat erklärt den Klimanotstand* und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
2. Der Rat begrüßt ausdrücklich das Engagement der „Friday-for-Future“-Bewegung und aller anderen Menschen und Initiativen, die sich in Hannover, Europa und der Welt für Klimaschutz einsetzen.
3. Der Rat fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, künftig bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und bevorzugt Lösungen zu suchen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird künftig für Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei allen Institutionen und Organisationen, in denen die Landeshauptstadt Hannover Mitglied ist, darauf hinzuwirken, dass diese sich ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren. Über die Ergebnisse ist dem Rat jährlich zu berichten.
5. Der Rat fordert die städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 5.
Kita Petermannstraße, Auslagerung einer U3-Gruppe
(Drucks. Nr. 1471/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Auslagerung einer U3 Gruppe in der Kita Petermannstraße von insgesamt. 660.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 126.000 € durch den Stadtbezirksrat

sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von einmalig 660.000 € und jährlich 126.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 6.
Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2019
(Drucks. Nr. 1276/2019)

Ratsherr Finck betonte die Wichtigkeit dieser Drucksache. So zeige u.a. das Projekt "Kultur erobert Raum (zurück)" eindrucksvoll, dass auch Kulturangebote es schafften, Probleme anders zu lösen. Auch das Projekt "Experimentierlabor "Fremd" - Ein soziokulturelles Kunstprojekt für Kinder" sei sehr gelungen. Sodann fragte Ratsherr Finck, wie die in der Drucksache genannte Jugendbeteiligung fokussiert bzw. umgesetzt werden solle und verwies unter dem Aspekt auf das Jugendbeteiligungsbüro als möglichen Partner.

Es sei geplant, so Herr Kiklas, dass bei den einzelnen Projekten der Jugendbeteiligung und kulturellen Bildung kooperativ zusammengearbeitet solle. Es werde einen Austausch der Projektbeauftragten unter Beteiligung der Träger geben.

Herr Duckstein bat um Erläuterung, ob durch den Beschluss dieser Drucksache die beim Projekt "up to eleven - Orientierung in den kreativen/künstlerischen Berufen, Ausbildungs- und Studiengängen" genannte Finanzierung für 2020 verbindlich werde.

Frau Schmidt antwortete, dass das Projekt für 2020 erst vorbereitet werde. Im kommenden Jahr werde es einen neuen Beschluss über die Förderung geben. Die Finanzierung finde nur in der Planung vorerst Berücksichtigung.

Herr Duckstein gab zu Protokoll, dass er somit mit Beschluss dieser Drucksache ausschließlich der Förderung für 2019 und nicht der ebenfalls genannten Förderung für 2020 zustimmen werde.

In der Drucksache gebe es viele gute Projekte, so Beigeordneter Hauptstein. Mit einigen Projekten würden allerdings undifferenzierte Gedanken vermittelt, nicht altersgerecht bzw. pädagogisch wertvoll.

Antrag,

der Förderung der in der Übersicht 3.1 aufgeführten Projekte und Vorhaben zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zuzustimmen.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 7.
Neuordnung der Förderprogramme im Sachgebiet „Pädagogische Programme“ zu einem Unterstützungsmanagement für Schulen
(Informationsdrucksache Nr. 1251/2019 N1 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen



TOP 8.
Fortsetzung des "Elterntreffs" im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1528/2019 mit 1 Anlage)

Auf die Fragen von Ratsherrn Wolf, wieso es keine Öffnungszeiten am Mittwoch gebe, ob die Öffnungszeiten ausreichend seien und ob ein höherer Bedarf bestehen könne, antwortete Frau Teschner, dass die Zeiten von den personellen Ressourcen abhingen. Der Elterntreff verfüge allerdings bereits über höhere Ressourcen als andere Elterntreffs. Der Träger verteile die Stunden sozialraumorientiert und in Abstimmung mit der dortigen Beratungsstelle. Sicherlich seien weitere Ressourcen nützlich, hingen jedoch von den zur Verfügung gestellten Mitteln ab. Dem Träger sei es überlassen, aufgrund von Eigenmitteln das Angebot zu erweitern.

Antrag,

die Maßnahme „Elterntreff Mühlenberg“ in der Kontakt- und Beratungsstelle Mühlenberg, am Standort Stauffenbergplatz 3, ab dem 01.09.2019, vorbehaltlich der bis zum 01.09.2019 zu erwartenden Genehmigung der Nutzungsänderung des Gebäudes, fortzuführen.
Dem Träger, Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V./ Familienbildung, Deisterstraße 84 A, 30449 Hannover, ist ab dem 01.09.2019 weiterhin eine Zuwendung in Höhe von derzeit jährlich 61.408 € zu gewähren.

Einstimmig




TOP 9.
Voraussetzungen für die anteilige Übernahme von Kita-Betreuungsentgelten für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
(Drucks. Nr. 1484/2019)

Ratsherr Pohl erkundigte sich, ob der Träger zum kommenden Kinderbetreuungsjahr seine Finanzierung umstellen werde, da sich die Drucksache auf die aktuelle Betreuung beziehe.

Stadträtin Rzyski informierte, dass eine Regelungslücke vorliege. Dem überwiegenden Teil der Eltern werde man so kurzfristig zum 01.08.2019 keine beitragsfreien Plätze in anderen Einrichtungen anbieten und vermitteln können. Zudem bestehe Wahlfreiheit der Eltern. Perspektivisch habe man verdeutlicht, dass es sich ausschließlich um ein Übergangsszenario handle. Es sei ungeklärt, ob Einrichtungen, die Leistungen über den im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder geregelten Standard anböten, auch weiterhin Elternbeiträge erheben könnten und die Eltern dennoch die Beitragsfreiheit gegenüber der Kommune einfordern könnten. Man habe bereits das Ministerium und den Niedersächsischen Städtetag auf diese Regelungslücke hingewiesen und warte eine Klarstellung ab.

Ratsherr Klapproth gab zu bedenken, dass es zwar derzeit nur eine Einrichtung betreffe, man jedoch mit dieser Drucksache ggf. einen Präzedenzfall schaffen werde. Die Regelungslücke müsse zeitnah geschlossen werden.

Ratsherr Gast fragte, wie die Reaktionen der betroffenen Eltern bislang ausgefallen seien.

Alle Eltern seien angeschrieben und über die Drucksache informiert worden, so Herr Pietzko. Es habe keine ablehnenden Rückmeldungen gegeben.

Antrag,

zu beschließen:

Beginnend ab dem 01.08.2018 erfolgt für Kinder
· ab Vollendung des dritten Lebensjahres,
· die sich nach Maßgabe des § 86 SGB VIII gewöhnlich im Stadtgebiet aufhalten und
· eine beitragspflichtige Tageseinrichtung mit Kräften, für die das Land Leistungen nach § 16, § 16 a Kindertagesstättengesetz (KitaG) erbringt, besuchen
· unter der Voraussetzung, dass von Seiten der Landeshauptstadt Hannover ein im Sinne des Nds. KitaG beitragsfreier Platz nicht zur Verfügung gestellt werden kann
eine Übernahme entrichteter Beiträge bis zur maximalen Höhe der jeweiligen Betreuungsform der Entgeltregelung der Landeshauptstadt Hannover für die Dauer des bestehenden Vertrages bis längstens zur Einschulung.

Einstimmig



TOP 10.
Modellprojekt "Medien in der frühen Bildung"
(Drucks. Nr. 1773/2019 mit 1 Anlage)

Frau Stärk stellte die Drucksache vor.

Ratsherr Finck fragte, ob das strategische Ziel u.a. eine breite Streuung des Projektes auf weitere Einrichtungen sei. Zudem sei es fraglich, ob die zur Fortführung des Projektes benötigte Evaluierung bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen abgeschlossen sein werde.

Bis Ende 2020 seien finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden, so Frau Stärk. Die Fortführung des Projektes und die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel sei abhängig von der kommenden Entwicklung. Man werde bei einer positiven Entwicklung rechtzeitig steuern und planen.

Antrag,

1. zu beschließen, dass für die Durchführung des Modellprojekts "Medien in der frühen Bildung" ein Eigenanteil in Höhe von 11.305,- Euro zur Verfügung gestellt wird. Das Modellprojekt wird durchgeführt mit den Einrichtungen Städt. Familienzentrum Rotekreuzstraße und CJD Familienzentrum für inklusive Bewegungsförderung in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD).

2. zu beschließen, dass der Kindertagesstätte „CJD Familienzentrum für inklusive Bewegungsförderung“ im Rahmen der Teilnahme am Modellprojekt „Medien in der frühen Bildung“ eine einmalige Zuwendung für eine technische Ausstattung, den so genannten „Medienkoffer“, in Höhe von 4.195,- Euro gewährt wird.

Einstimmig



TOP 11.
Innovative Modellprojekte

TOP 11.1.
Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 1334/2019)

Antrag,

zu beschließen,
dem Diakonischen Werk, Stadtverband Hannover e.V., - Die Leine-Lotsen - zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes in der Egestorffschule, Petristraße 4, 30449 Hannover

für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig

TOP 11.2.
Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 1376/2019)

Antrag,

zu beschließen,

dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover

für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig



TOP 11.3.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
(Drucks. Nr. 1332/2019)

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig



TOP 11.4.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 1333/2019)

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein der Grundschule Am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge, zu gewähren.

Einstimmig



TOP 11.5.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 1375/2019)

Antrag,

zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 im Stadtteil Döhren für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig



TOP 12.
Aufstockung von Betreuungszeiten

TOP 12.1.
Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem
(Drucks. Nr. 1470/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· im Familienzentrum Bethlehem, Bethlehemsplatz 1 B, 30451 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 12.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Neue Straße
(Drucks. Nr. 1669/2019)

Antrag,

zu beschließen,

in der Kindertagesstätte Neue Straße, Neue Straße 34, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2019 die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten.

Einstimmig



TOP 13.
Umstrukturierung der Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge
(Drucks. Nr. 1149/2019)

Antrag,

zu beschließen,

die bestehenden Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge, Brockfeld 65, 30539 Hannover, in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzustrukturieren und

dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 14.
Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1374/2019)

Antrag,

zu beschließen,

der Einrichtung der o.g. Kindertagesstätte Am Forstkamp 17, 30629 Hannover in Trägerschaft der Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GiB), mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, 1 -3 Jahren, Ganztagsbetreuung), einer integrativen Krippengruppe (12 Plätze, 1 - 3 Jahren, Ganztagsbetreuung) und zwei integrativen Kindergartengruppen (max. je 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) unter Berücksichtigung der Umstrukturierung der bestehenden integrativen altersübergeifenden Vorlaufgruppe in der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg (max. 18 Plätze, 1 Jahr - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung), in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und

dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Einstimmig



TOP 15.
Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe
(Drucks. Nr. 1404/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· eine Kindergartengruppe des Familienzentrums St. Maximilian Kolbe, Leuschnerstraße 20, 30457 Hannover mit 25 Plätzen (ab 3 Jahre bis Einschulung, ganztags) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und

· dem Caritasverband Hannover e.V. ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2019, laufende Zuwendungen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2-" zu gewähren.

Einstimmig

(Anm.: Frau Wilke nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 16.
Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 1405/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) um zwei Jahre zu verlängern

und

· dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2019 bis zum 31.07.2021, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 17.
Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)
(Drucks. Nr. 1415/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl fragte, weswegen man vorschlage, eine erhöhte Mietzahlung zu gewähren anstelle den Mietzins des städtischen Gebäudes gemäß der Förderrichtlinie anzupassen.

Laut Rückmeldung des Fachbereiches Gebäudemanagement sei erläutert worden, so Frau Klinschpahn-Beil, dass der Mietzins in seiner tatsächlichen Höhe gefordert werden müsse und nicht angepasst werden könne.

Herr Steimann bat um Darstellung der Fallbesonderheit, da es in Hannover eine Vielzahl anderer Träger in ähnlicher Situation gebe.

Es habe die Überlegung gegeben, so Frau Klinschpahn-Beil, die Einrichtung nach den Richtlinien für Betriebskostenersatz zu fördern. Allerdings sei dafür die zurzeit nicht absehbare, perspektivische Bedarfsentwicklung relevant. Daher solle die Finanzierung für zwei weitere Jahre verlängert werden, um in fünfzehn Monaten die dortige Versorgungsstruktur zu überprüfen. Der Standort der Einrichtung könne sich gegebenenfalls ändern, da eine Gebäudesanierung vorgesehen sei. Zurzeit benötige man die an diesem Standort zur Verfügung stehenden Plätze zur Deckung des Rechtsanspruchs und schlage daher diese Lösung vor.

Herr Steimann gab zu bedenken, dass es eine Vielzahl von freien Trägern in Hannover gebe, die nicht mit ihren Mietzuschüssen zurechtkämen. Man werde eventuell mit dieser Drucksache einen unabweisbaren Präzedenzfall für die übrigen Einrichtungen schaffen.

Frau Klinschpahn-Beil bot an, den Fachbereich Gebäudemanagement um Klärung zu bitten, ob auf die konkrete Mietzinshöhe verzichtet werden könne. Man werde den Jugendhilfeausschuss darüber informieren.

Auf die Frage von Ratsherrn Klapproth, ob es keine Ausweichmöglichkeiten an dem Standort gebe, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass zurzeit der grundsätzliche Bedarf - insbesondere der Bedarf an Integrationsplätzen - in dem Stadtteil sehr hoch sei.

Antrag,

zu beschließen,

· die zwei integrativen Kindergartengruppen (je 15 Plätze in Ganztagsbetreuung, 3 Jahre bis Schuleintritt), Waldstraße 9, 30629 Hannover, in Trägerschaft der GIB fortlaufend zu fördern und

· bis zum 31.07.2024, die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren und

· dem Träger ab dem 01.08.2019, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 18.
Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers
(Drucks. Nr. 1460/2019)

Antrag,

zu beschließen,

die Kindertagesstätte "St. Monika", Hahnensteg 55 A, 30459 Hannover, in bisheriger Trägerschaft des Vinzenz-Verbundes Hildesheim gGmbH, nach Übergang der Trägerschaft zum Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover, Platz der Basilika 2, 30169 Hannover, rückwirkend zum 01.01.2019 weiterhin zu fördern.

Einstimmig

(Anm.: Frau Wilke nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 19.
Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Freboldstraße
(Drucks. Nr. 1667/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Freboldstraße, Freboldstraße 25, 30455 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2019 eine Kindergartengruppe (25 Plätze, ganztags, für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt) in eine integrative Kindergartengruppe (16 Plätze) umzustrukturieren

und

· der Einrichtung laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" - zu gewähren.

Einstimmig



TOP 20.
Umstrukturierung der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1668/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Hauptstraße, Hauptstraße 51 A, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2019 die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (24 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten;

· eine altersübergreifende Gruppe (Hort- und Kindergartenkinder) in eine Kindergartengruppe mit 16 Plätzen zum 01.08.2019 umzuwandeln;

· sowie eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen umzustrukturieren.

Einstimmig



TOP 21.
Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen
(Drucks. Nr. 1469/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· der Umstrukturierung der sog. angehängten Kindergartengruppe (derzeit 10 Plätze) in der Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri, Brückstrasse 3A im Stadtteil Döhren in eine integrative Kindergartengruppe mit 12 Plätzen sowie
· der integrativen Krippengruppe (derzeit 12 Plätze) in eine Regelgruppe (15 Plätze) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
· dem ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2019 laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Einstimmig



TOP 22.
Einrichtung einer Krippengruppe des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" in der Kronenstraße 30
(Drucks. Nr. 1713/2019)

Antrag,

zu beschließen

· der Einrichtung einer weiteren Krippengruppe (max. 15 Kinder im Alter von 1- 3 Jahren, ganztags) in der Kronenstr.30, 30161 Hannover, in Trägerschaft des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" zuzustimmen,

und
· dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagsstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen sowie einen einmaligen Zuschuss für Ausstattungsgegenstände in Höhe von bis zu 5.000,00 €, zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Mitte:
Einstimmig



TOP 23.2.
Änderungsantrag der Jugendverbände zu Drucks. Nr. 1106/2019: „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“
(Drucks. Nr. 1820/2019)

Laut Herrn Duckstein sei die Formulierung des Punktes 2. Absatz 2 Satz 3 "(…) Förderobergrenze der jährlich vom Fachbereich Personal und Organisation der Landeshauptstadt Hannover festgelegte Durchschnittssatz eines Arbeitsplatzes bei der Landeshauptstadt Hannover für E 11 bzw. E 09c TVöD VKA auf Basis der Arbeitgeberkosten (…)" kritisch zu betrachten. Ein Durchschnittssatz könne bedeuten, dass im Einzelfall aufgrund der Obergrenze keine Finanzierung stattfinden werde, wenn die tatsächlichen Personalkosten höher als der Durchschnittssatz seien.

Die Formulierung der Drucksache resultiere aus der Ermittlung eines Finanzvolumens für die Haushaltsplanberatungen, so Frau Frerking. Dasselbe Verfahren gelte auch für die Planung städtischer Stellen.

Laut Herrn Döring sei eine Spitzabrechnung der Personalkosten nicht leistbar. Das beschriebene Verfahren sei auch bei anderen Zuwendungen und Beihilfen ein gängiges Rechnungs- und Anwendungsmodell.

Im Gegensatz zu den freien Trägern, so Herr Duckstein, würden die Stellen bei der Landeshauptstadt Hannover finanziert. Die freien Träger würden auf dem Defizit sitzen bleiben.

Frau Karch bat um weitere Erläuterung, ob bei der Landeshauptstadt Hannover bei einer nicht ausreichenden Finanzierung der Personalstellen, die Beschäftigten in der Folge untertariflich bezahlt würden.

Reichten die Mittelansätze nicht aus, so Frau Frerking, so müssten bei der Landeshauptstadt Hannover aus anderen Bereichen oder aus Sachkosten Mittel zur Deckung der Personalkosten abgezogen werden.

Frau Karch fragte, da laut Formulierung das Defizit nicht aus städtischen Mitteln refinanziert werden dürfe, sondern ein Eigenanteil erbracht werden müsse, ob somit die Refinanzierung überhaupt aus den Sachkosten erfolgen dürfe. Ebenfalls bat sie um Beantwortung, ob die Zuwendung sich reduziere, wenn der Stundenanteil der Stelle aufgrund der fehlenden Deckung verringert werde.

Die Sachkosten könnten zur Deckung einseitig genutzt werden, so Frau Frerking. Es werde immer die Stelle anteilig finanziert, die vorhanden ist. Bei einem geringeren Stellenanteil falle somit auch eine anteilig geringere Zuwendung an.

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, ob mit diesem Antrag das Besserstellungsverbot missachtet werde, antwortete Frau Frerking, dass durch diese Änderung eine Ungleichbehandlung entstehen werde.

Antrag

Zu Punkt 2 Abs.2, Satz 3 wird eingefügt:
Die real entstehenden kosten werden bis zu einer Höhe von E 09 bzw. E 11 TVÖD VKA übernommen.

Duckstein
Vertreter SJR
JV

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 23.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 1812/2019)

Ratsherr Pohl erkundigte sich, wie mit dem Antrag und dem TOP 23. umgegangen werde, sofern der Jugendhilfeausschuss dem Antrag zustimme.

Stadträtin Rzyski informierte, dass man bei Zustimmung des Antrags die Vorgaben umsetzen werde und die Ursprungsdrucksache dahingehend redaktionell überprüfen werde. Eine weitere Neufassung sei nicht beabsichtigt, da der Antrag bereits eine Neufassung darstelle.

Die CDU-Fraktion werde sich bei der Abstimmung zu beiden Tagesordnungspunkten enthalten, so Ratsherr Pohl, da nicht nachvollzogen werden könne, dass nur über Bestandteile und nicht über die vollständige Richtlinie abgestimmt werde.

Antrag
zu beschließen:

I.
Den Punkt 2 der Richtlinie herauszulösen und im Vorgriff auf die Verabschiedung der gesamten Richtlinie zu beschließen.

II.
Punkt 2 „Förderung des Stadtjugendrings Hannover e.V." wird wie folgt geändert (neue Formulierungen sind unterstrichen):

a) Die Höhe der Zuwendung für Sachkosten für den Stadtjugendring beträgt bis zu 40.000 Euro.

b) 2.1.1 Vor Doppelhaushalten bei der Landeshauptstadt Hannover kann die Frist vorgezogen werden, darüber wird der Stadtjugendring zeitnah informiert.

c) 2.2.2 Sachkosten


Hier werden die Abschnitte „Zuwendungsfähige Ausgaben für Zentrale Führungsaufgaben' bzw. Gruppenarbeit im Stadtgebiet- gestrichen bis auf den Satz „Ausgaben, die im Einzelfall 1.000 Euro netto übersteigen, können nicht berücksichtigt werden."

d) 2.3.1 Personalkosten


Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Endabrechnung für die Personalkosten erfolgt gemäß den
geltenden Maßgaben des Zuwendungscontrollings. Einzureichen sind: (weiter wie in der
Drucksache formuliert)

III:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung zu fertigen und exklusive des Punktes 2 im Oktober zum Beschluss vorzulegen.
Neben den o.g. Änderungen soll die Neufassung unter 1. Allgemeines eine Zielformulierung enthalten, die definiert, welches übergeordnete Ziel die Richtlinien verfolgen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen



TOP 23.
Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

Antrag,

den Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019 (Anlage 1) zuzustimmen.

Mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen in Verbindung mit dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 1812/2019 angenommen



TOP 24.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski informierte über die Stellenbesetzung des Stadtjugendpflegers zum 15.07.2019 mit Herrn Pohl, der sich anschließend kurz vorstellte.

Folgend berichtete Stadträtin Rzyski über den Zwischenstand zum Konzeptentwurf des Jugendbeteiligungsbüros und über den am Freitag, den 28.06.2019, stattfindenden Fachtag Sprachförderung.

Sodann informierte Stadträtin Rzyski über die Mandatsniederlegung von Herrn Klingeberg-Behr in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, wie der Sachstand zum Thema Lister Turm sei, antwortete Stadträtin Rzyski, dass es keine neueren Erkenntnisse gebe.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein den öffentlichen Teil der Sitzung.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll