Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 20.06.2019

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 21.06.2019

Protokoll

zur 22. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 20. Juni 2019,
Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr,
Sitzungsende: 23:20 Uhr
im Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1
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Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 16.05.2019

3. B E R I C H T E

3.1. Vorstellung des Quartiersmanagements für das Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost

3.2. Vostellung eines Projektes des Kommunalen Präventionsrates der Stadt Hannover


4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

3.3. Neubau Theaterwerkstätten Bornumer Straße

3.4. Bericht aus der Sanierungskommission

3.5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.6. Informationen über Bauvorhaben

6.3.5. Lärmaufkommen an der Straßenkreuzung In der Rehre / Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1642/2019)

6.4.4. Kreuzung Hauptstraße/In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1648/2019)



5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe
(Drucks. Nr. 1404/2019)

5.1.2. Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers
(Drucks. Nr. 1460/2019)

5.1.3. Fortsetzung des "Elterntreffs" im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1528/2019 mit 1 Anlage)

5.1.4. Umstrukturierung der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1668/2019)

5.1.5. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Neue Straße
(Drucks. Nr. 1669/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Kosten Trinkwasserbrunnen
(Drucks. Nr. 15-1603/2019)

6.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

6.2.1. Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1612/2019)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Weitere Planung für die AWO- Kita Levester Straße
(Drucks. Nr. 15-1613/2019)

6.3.2. Durchführung einer Begehung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rönnehof
(Drucks. Nr. 15-1614/2019)

6.3.3. Seitenanlage Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1615/2019)

6.3.4. Andauerndes Ablagern von Sperrmüll und anderem Unrat in den Straßen Gronostraße und Auf dem Rohe
(Drucks. Nr. 15-1616/2019)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Baumaßnahmen am Landwehrkreisel
(Drucks. Nr. 15-1645/2019)

6.4.2. Beleuchtung Weg Grünzug Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1646/2019)

6.4.3. Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1647/2019)

6.4.5. Machbarkeit Untertunnelung der Stadtbahntrasse Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1649/2019)

6.4.6. Neuer Eingang Südseite für Ricklinger Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1650/2019)

6.4.7. Pflasterung Gehweg An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-1651/2019)

6.4.8. Sanierung oder Umzug Polizeidienstelle Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1652/2019)

6.4.9. Geplante Vollsperrung – In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1655/2019)

6.4.10. Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1659/2019)

6.4.11. Versetzen der Glascontainer Wallensteinstraße / Torstenssonnstraße
(Drucks. Nr. 15-1670/2019)


7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Fußgängerüberweg Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-0941/2019)

7.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.2.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1581/2019)

7.2.2. Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates zur Traueranzeige für Annelore Stache

7.2.2.1. Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen für die Traueranzeige für Anne Stache
(Drucks. Nr. 15-1809/2019)

7.2.2.2. Überschreitung des Verfügungsrahmens und Verwendung öffentlicher Mittel
(Drucks. Nr. 15-1810/2019)
7.3. der AfD-Fraktion

7.3.3. Verzicht Verkehrskonzept „Am grünen Hagen“
(Drucks. Nr. 15-1607/2019)

7.5. der CDU-Fraktion

7.5.1. Vermeidung unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen bei der Einschränkung des Schleichverkehrs im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1671/2019)

7.3.1. Sanierung Dach: Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1604/2019)

7.3.2. Verschiebung: Sanierung „In der Rehre“
(Drucks. Nr. 15-1605/2019)

7.3.4. Sanierung Regenfallrohre: Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1606/2019)

7.4. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.4.1. Beschilderung und Markierung Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1621/2019)

7.4.2. Sicherheit und Ordnung im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1622/2019)






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Auf Antrag von Bezirksratsmitglied Prieß wurden die Tagesordnungspunkte 6.3.5. und 6.4.4. gemeinsam vor TOP 4 behandelt.

Bezirksratsmitglied Bergmann zog die Anfrage zur Begehung des Rönnehofs unter TOP 6.2.1. zurück, da die Begehung zwischenzeitlich stattgefunden hatte.

Auf Antrag von Bezirksratsmitglied Winnicki wurden die Tagesordnungspunkte 7.3.3. und 7.5.1. gemeinsam behandelt.


Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderung einstimmig angenommen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 16.05.2019

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Vorstellung des Quartiersmanagements für das Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost

Die Mitglieder der Sanierungskommission, Frau von Kegler vom Fachbereich Soziales, Herr Hillebrand und Herr Preuß vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, stellten sich mit ihrem persönlichen und fachlichen Hintergrund vor.


TOP 3.2.
Vostellung eines Projektes des Kommunalen Präventionsrates der Stadt Hannover

Herr Fynn Kunkel, Projektteam der Universität Tübingen, Frau Christiane Howe, Projektteam der Fachhochschule für öfftl. Verwaltung Münster, Herr Savaş Gel von der Polizeidirektion Hannover, Dezernatsleiter 11, Frau Thea Giebl und Frau Sinem Eryurt-Celik, Kommunaler Präventionsrat der LHH, Geschäftsstelle, stellten das Projekt vor.



Der Titel sei "Migration und Sicherheit in der Stadt" (migst). Es handle sich um ein rein wissenschaftliches Projekt, das keinen konkreten Thesen oder Aufgabenstellungen unterliege.
Schwerpunkt sei die Untersuchung von Änderungen der Kriminalitätsstrukturen, vorrangig niedrig-schwellig, wie z.B. Nachbarschaftskonflikte, Ruhestörungen, subjektive Wahrnehmung, Sicherheitsgefühl.

Methodisch wolle man sich Instrumenten wie Beobachtungen, Interviews mit Betroffenen und Experten im Stadtteil, Medienforschung, Auswertung der Polizeikriminalitätsstatistiken und Strukturdaten, einer Risikosicherheitsstudie, einer rechtswissenschaftlichen Studie und Täterperspektiven bedienen. Darüberhinaus gebe es eine ethische Begleitstudie, um Verstöße gegen ethische Grundsätze zu vermeiden.
Das Ziel sei eine Ist-Analyse, ein anonymisiertes, übertragbares Handlungskonzept bzw. Präventionsvorschläge, aber kein Ranking der Städte bzw. betrachteten Stadtteile.
Das Projekt sei für 3 Jahre, also bis 2021, geplant.

Es seien aus den Städten, die sich beworben hatten, 4 Städte ausgewählt worden. Als Kriterien dienten u.a. eine längere Migrationsgeschichte, vergleichbare Größe und hohe Anzahl an Bewohnern und Bewohnerinnen mit Migrationshintergrund. Auch diese Auswahl bleibe anonym. Die Anonymisierung sei Wunsch der beteiligten Städte gewesen.

Dass das Thema heikel ist, sei bekannt. Die Ergebnisse könnten aber auch positiv ausfallen und dem schlechten Ruf einiger Stadtteile entgegenwirken. Sie könnten sogar Beispiele bzw. Vorbilder für eine entsprechende Entwicklung werden.

Protokollergänzung:
Kontaktdaten:

http://www.kpr-hannover.de
kpr@hannover-stadt.de
Büro am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Raum E5.006

Ass. iur. Sinem Eryurt-Celik
Landeshauptstadt Hannover
Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates (Dez.II)
per Telefon 0511 168 36193
per e-mail sinem.eryurt-celik@hannover-stadt.de

Thea Giebl
Landeshauptstadt Hannover
Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates (Dez.II)
per Telefon 0511 168 42355
per e-mail thea.giebl@hannover-stadt.de

TOP 3.3.
Neubau Theaterwerkstätten Bornumer Straße

Herr Braasch und Herr Hojer, Nds. Staatstheater Hannover GmbH, Herr Wicke, Projektleiter Architekten BKSP, BIM Koordinator und Herr Ronczka,
GF Architekten BKSP, stellten das Projekt anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

TOP 3.4.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsmitglied Dr. Menge berichtete aus der Sanierungskommission.


TOP 3.5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtete wie folgt.

Die Baumaßnahme "In der Rehre" befände sich derzeit noch im Vergabeverfahren. Mit einem Beginn der Baumaßnahme sei nicht vor Mitte/Ende Juli zu rechnen.

Die vorbereitende Bautätigkeit zur Wiederherstellung des Parkplatzes im Kneippweg werde in den Herbst dieses Jahres verlegt, da der Parkplatz vor allem in den Sommermonaten außerordentlich gut genutzt würde. Die Pflanzung werde abschließend spätestens im Frühjahr 2020 durchgeführt.

Laut Information der infra sei die Wiederinbetriebnahme des stadteinwärtigen Bahnsteigs der sanierten Stadtbahnhaltestelle Am Sauerwinkel für Anfang Juli 2019 vorgesehen. Bei trockenem Wetter könne die Öffnung des Bahnsteigs ggf. auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

Zum Thema "Bauabläufe Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen" finde eine Informationsveranstaltung
am Mittwoch, den 26. Juni 2019, um 18.00 Uhr
im Don-Bosco-Haus der St. Augustinus-Gemeinde,
Ursula-Saal, Göttinger Chaussee 145 statt.


TOP 3.6.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Scharksy stellte den mit Antrag Nr. 15-1154/2019 gewünschten Plan zur Aufwertung des Wettberger Ortskerns vor.

Eine schriftliche Zusammenfassung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Winnicki teilte Frau Scharksy mit, dass es weder Mittel noch Pläne für weitere Maßnahmen gäbe.



TOP 6.3.5.
Lärmaufkommen an der Straßenkreuzung In der Rehre / Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1642/2019)

An der Straßenkreuzung In der Rehre / Hauptstraße in Wettbergen klagen die Anwohner*innen zunehmend über Lärm. Dafür gibt es drei Gründe:

• die nachträglich einbetonierten Querstege, die die roten Pflastersteine halten sollen, sind auf anderem Höhenniveau als die verlegten Steine,
• die Fugen zwischen den Steinen sind nicht mit Sand ausgefüllt und geben beim Überfahren Geräusche ab,
• die erhöhten Aufpflasterungen tragen ebenfalls zum Lärmaufkommen bei.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist diese Situation bereits bekannt?

2. Gibt es Planungen, wie angesprochenen Probleme gelöst werden können?

3. Wann werden entsprechende Baumaßnahmen erfolgen?


Antwort der Verwaltung:

1.) Die Verwaltung hat hierzu Hinweise erhalten. Dazu hat sich die Verwaltung mehrfach einen Eindruck vor Ort verschafft. Bei der Entwicklung von Geräuschen handelt es sich im Wesentlichen, um normale Abrollgeräusche, die aber nicht als außergewöhnlich zu bezeichnen sind.

2.) Es ist ohnehin vorgesehen, dass Nacharbeiten zu den zuletzt ausgeführten Leistungen erfolgen. Dabei wird das an die Querriegel angrenzende Klinkerpflaster zum Teil neu angeschnitten und verlegt. Das zu verlegende Pflaster wird höhenmäßig noch stärker an das Höhenniveau der Querriegel angepasst.

Beim Fugenmaterial ist davon auszugehen, dass sich dieses inzwischen in den Fugen weitgehend verdichtet und verfestigt hat. Es ist vorgesehen die Fugen mit Fugenmaterial aufzufüllen. Es wird sich damit ein besserer Oberflächenschluss ergeben.Beide Maßnahmen werden zu einer Verringerung der Geräusche beitragen.

3.) Die Bauarbeiten sind zur Ausführung in den Sommerferien vorgesehen.

TOP 6.4.4.
Kreuzung Hauptstraße/In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1648/2019)

Seit längerem ist der Zustand der Aufpflasterung bekannt. Lose Pflastersteine, verschobener Straßenquerschnitt, schlechte Bauausführung und stark beschädigte Auf-bzw. Abfahrrampen, die offensichtlich dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht werden. Selbst in der Fahrbahndecke sind eindeutige Lücken, die durch den Bus und LKW Verkehr verursacht worden sind, zu sehen. Die letzte Baumaßnahme in dem Bereich hat den Rampenbereich in der Straße "In der Rehre" nicht betroffen. Die Lärmbelastung für die Anlieger ist immens. Bei der Planung der Aufpflasterung sind offensichtlich erhebliche bautechnische Fehler gemacht worden. Das gesamte Bauwerk ist für den Stadtteil ein Desaster.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Warum werden in diesem Straßenabschnitt nicht kontinuierliche Kontrollen der Bausubstanz durchgeführt zumal die Mängel nicht erst vor kurzem entstanden, sondern seit langem bekannt sind?
2. Welche straßenbaulichen Maßnahmen können zur Minderung der Lärmbelastung durchgeführt werden?
3. Wann ist verbindlich mit dem Abstellen der Mängel zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:

1.) Die Verwaltung führt auch in diesen Straßenabschnitten regelmäßig Kontrollen durch. Durch die bauausführende Firma noch zu behebende Mängel sind bis auf die noch ausstehenden Nacharbeiten in der Vergangenheit durch diese abgearbeitet worden. Die Verkehrssicherheit ist zu jeder Zeit gewährleistet gewesen.
2.) Die Aufpflasterungen dienen der Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten und wirken somit durch das niedrigere Geschwindigkeitsniveau geräuschreduzierend. Ein weiterer Aspekt der Aufpflasterungen ist, dass die Aufpflasterungsbereiche maßgeblich dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch die geringere Geschwindigkeit und eine erhöhte und geforderte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erreicht wird.

Im Bereich der Rampen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit diese umzugestalten. Aufpflasterungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit eine Höhenentwicklung mit Rampensteinen. Bei Änderung der Höhenentwicklung würde sich der geschwindigkeitsreduzierende Effekt nicht mehr einstellen.

Bei der Geräuschentwicklung handelt es sich im Wesentlichen, um normale Abrollgeräusche, die nicht als außergewöhnlich zu beurteilen sind.

Es ist vorgesehen, dass Nacharbeiten zu den zuletzt ausführten Leistungen erfolgen. Dabei wird das an die Querriegel angrenzende Klinkerpflaster zum Teil neu angeschnitten und verlegt. Das zu verlegende Pflaster wird dabei noch stärker an das Höhenniveau der Querriegel angepasst.

Beim Fugenmaterial ist davon auszugehen, dass sich dieses inzwischen in den Fugen weitgehend verdichtet und verfestigt hat. Es ist vorgesehen die Fugen mit Fugenmaterial aufzufüllen. Es wird sich damit ein besserer Oberflächenschluss ergeben.
Beide Arbeiten werden zur Verringerung der Geräusche beitragen.

Des Weiteren ist vorgesehen die Verfugung der nördlichen Rampe im Zuge der Hauptstraße zum Teil neu herzustellen. Ansonsten sind Schleifspuren auf den Klinkerstreifen nahe der Rampensteine stellenweise vorhanden. Die Verwaltung wird deshalb den betreffenden Bereich weiterbeobachten, und ggf. im nächsten Jahr entsprechende Arbeiten ausführen lassen.
3.) Die zuvor erwähnten Baumaßarbeiten sind zur Ausführung in den Sommerferien vorgesehen.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde wie folgt durchgeführt:

> zu TOP 3.2. von 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr
> zu TOPs 6.3.5. und 6.4.4. von 20.40 Uhr bis 21.00 Uhr

Ein Bürger monierte, dass der Fahrradweg In der Rehre nicht durchgehend auf einer Straßenseite führe und die Straße gequert werden müsse.

Protokollergänzung:
Mit dem Ausbau der Straße In der Rehre werde ein 2-Richtungsradweg auf der Südseite der Straße gebaut.


Eine Bürgerin wünschte sich verbesserte Informationen über die Baufortschritte.

Protokollergänzung:
Über den Beginn des Straßenausbaus In der Rehre und die damit einhergehende geänderte Verkehrsführung werde in der Presse informiert. Berichte über den Baufortschritt werden in regelmäßigen Abständen im Stadtbezirksrat erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich auf der Internetseite https://www.hannover.de/Service/Mobil-in-Hannover/Aktuelle-Verkehrshinweise über die Baumaßnahme zu informieren.

Eine Bürgerin fragte, warum der Butjerbrunnen schon seit langem nicht funktioniere.

Protokollergänzung:
Beim Butjerbrunnen ist das Umlaufwasser nicht mehr abgelaufen, sodass er vorübergehend außer Betrieb genommen werden musste. Durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass die Rohrleitungen durch Verwurzelungen verstopft waren. Am 27.06.2019 wurde der Schaden behoben und der Brunnen läuft nun wieder.

Auf Anfrage einer Bürgerin zum Butjerbrunnenplatz, zur Kreuzungssituation Wallensteinstraße/ Dormannstraße versicherte Bezirksratsmitglied Dr. Menge, dass diese Themen in der Sanierungskommission Ricklingen Nord-Ost berücksichtigt würden.



TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe
(Drucks. Nr. 1404/2019)

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe des Familienzentrums St. Maximilian Kolbe, Leuschnerstraße 20, 30457 Hannover mit 25 Plätzen (ab 3 Jahre bis Einschulung, ganztags) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2019, laufende Zuwendungen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2-" zu gewähren.


Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.

TOP 5.1.2.
Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers
(Drucks. Nr. 1460/2019)

Antrag,



die Kindertagesstätte "St. Monika", Hahnensteg 55 A, 30459 Hannover, in bisheriger Trägerschaft des Vinzenz-Verbundes Hildesheim gGmbH, nach Übergang der Trägerschaft zum Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover, Platz der Basilika 2, 30169 Hannover, rückwirkend zum 01.01.2019 weiterhin zu fördern.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.

TOP 5.1.3.
Fortsetzung des "Elterntreffs" im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1528/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Maßnahme „Elterntreff Mühlenberg“ in der Kontakt- und Beratungsstelle Mühlenberg, am Standort Stauffenbergplatz 3, ab dem 01.09.2019, vorbehaltlich der bis zum 01.09.2019 zu erwartenden Genehmigung der Nutzungsänderung des Gebäudes, fortzuführen.
Dem Träger, Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V./ Familienbildung, Deisterstraße 84 A, 30449 Hannover, ist ab dem 01.09.2019 weiterhin eine Zuwendung in Höhe von derzeit jährlich 61.408 € zu gewähren.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.1.4.
Umstrukturierung der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1668/2019)

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Hauptstraße, Hauptstraße 51 A, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2019 die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (24 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten;

  • eine altersübergreifende Gruppe (Hort- und Kindergartenkinder) in eine Kindergartengruppe mit 16 Plätzen zum 01.08.2019 umzuwandeln;
  • sowie eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen umzustrukturieren.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.1.5.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Neue Straße
(Drucks. Nr. 1669/2019)

Antrag,

zu beschließen,

in der Kindertagesstätte Neue Straße, Neue Straße 34, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2019 die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Kosten Trinkwasserbrunnen
(Drucks. Nr. 15-1603/2019)

Bezirksratsmitglied Karger trug die Anfrage vor.


1. Mit welchen Kosten ist für einen Trinkwasserbrunnen zu rechnen? Zum einen für reines direktes Trinken und zum anderen auch mit Zapfmöglichkeit für Flaschen?

2. In welchen Interwallen muss eine Entkeimung durchgeführt werden, mit welchen regelmäßigen Folgekosten ist zu rechnen und mit welcher Standzeit wird gerechnet?

3. Unter Berücksichtigung aller Kosten, was kostet ein Liter Wasser aus einem Trinkbrunnen?


Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Die Kosten für Beschaffung und Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens betragen ca. 20.000,-€. Hinzu kommt je nach Standort ggfls. die Wiederherstellung besonderer Beläge nach dem Einbau der Zuleitungen. Besonders zu berücksichtigen dabei ist, dass der jeweilige Standort nicht weiter als 10 m von der nächstgelegenen vorhandenen Trinkwasserleitung sein darf, weil ansonsten die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes besteht.
Zu 2.) Die Brunnen sind elektronisch so gesteuert (Zwangsspülung in regelmäßigen Intervallen), dass keine Verkeimung stattfinden kann, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Die jährlichen Folgekosten betragen pro Brunnen
· Inbetriebnahme ca. 250,- € inkl. Batterie
· Trinkwasserkontrolle durch das Gesundheitsamt ca. 200,- €
· Wasserverbrauch pauschal ca. 150,- €
· Reparaturen ca. 150,- €
Zu 3.) Da die Kosten pro Liter abhängig von der Verbrauchsmenge am jeweiligen Standort bei gleichbleibenden jährlichen Pauschalkosten sind, ist eine Angabe hier nicht möglich.


TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 6.2.1.
Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1612/2019)

Bezirksratsmitglied Bergmann trug die Anfrage vor.

In den letzten Monaten hat sich eine größere Anzahl der Anwohner*innen der Straße Am Grünen Hagen über zunehmenden Schleichverkehr beschwert. Am 16. Mai hat die Verwaltung ein Konzept zur Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen und – um weiteren Problemen vorzubeugen – in den benachbarten Straßen vorgestellt.
In der Bürger*innenfragestunde und auch durch spätere Reaktionen aus dem gesamten Bereich wurde deutlich, dass diese sicher wirkungsvolle Lösung als zu kompliziert angesehen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:

Wäre zunächst eine einfachere Lösung des Problems, wie im Folgenden beschrieben, möglich?

a) Am Grünen Hagen / Einfahrt vom Sauerwinkel wird das Verkehrszeichen 267 „Verbot einer Einfahrt“ aufgestellt. An der Einfahrt von der Göttinger Chaussee wird auf das Schild „Einbahnstraße“ verzichtet, so dass die Anlieger*innen ihre Straße in beiden Richtungen (abgesehen von der Einfahrt von Am Sauerwinkel) befahren können.

b) Um den Verkehr zu verhindern, der vom Oberricklinger Tor aus über die Göttinger Chaussee die Wohnstraßen Richtung Westen als Schleichweg benutzen will, werden während der Bauphase vor den Straßen Am Grünen Hagen und Unter den Birken auf der Göttinger Chaussee Verkehrsschilder Nr. 214-20 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade-aus oder rechts“ aufgestellt.

c) Sollte sich der Schleichverkehr in West-Ost-Richtung auf die Straßen Am Wullwinkel und Am Wacholder verlagern, wird nachträglich die unter Punkt 1 beschriebene Maßnahme auch für diese Straßen umgesetzt.


Antwort der Verwaltung:
Eine wie unter den Punkten a) – c) der Anfrage beschriebene Beschilderung ist verkehrsrechtlich möglich. Ob sie als einfachere Methode das Problem des „Schleichverkehrs“ Am Grünen Hagen löst, wird seitens der Verwaltung bezweifelt.

Unserer Erfahrung nach wird eine im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zeitlich begrenzt angeordnete Beschilderung mit Vorgabe der Fahrtrichtung (VZ 214-20) sowohl vom durchgehenden „Schleichverkehr“ als auch vom Anliegerverkehr selbst zum Teil ignoriert, da die Kontrolle der Einhaltung verkehrsregelnder Maßnahmen und eine Ahndung von Verstößen im Ermessen der Polizei liegt.

Das unter a) und c) vorgeschlagene Einfahrtsverbot (VZ 267) führt für einen Teil der Anlieger zu schwer zumutbaren Mehrbelastungen, so dass auch hier mit einer Missachtung der Beschilderung durch Kraftfahrer zu rechnen ist.
Im Übrigen wird mit der vorgeschlagenen Beschilderung nur der Verkehr von West nach Ost unterbunden.


TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Weitere Planung für die AWO- Kita Levester Straße
(Drucks. Nr. 15-1613/2019)

Bezirksratsmitglied Bergmann trug die Anfrage vor.

Die Standzeit für die mobile Wohneinheit auf dem Gelände der Kita Levester Straße ist erneut verlängert worden, und zwar bis zum 21.06.2021. Lt. Aussage der Leitung wird der Platzbedarf nicht abnehmen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist eine Planung für die Zeit nach dem 21.06.2021 bereits in Arbeit?

2. Ist ein Anbau oder die Versetzung der mobilen Wohneinheit angedacht?

3. Wird aufgrund der Unterversorgung mit Krippenplätzen auch in diese Richtung geplant?


Antwort der Verwaltung:

Zu 1) Die mobile Raumeinheit auf dem Gelände der Kita Levester Straße wurde im Rahmen des Sofortprogramms 2011 für eine Kindergartengruppe umgebaut. Diese war bisher als Vorlaufgruppe für die Kita Bergfeldstraße vorgesehen, die im Juli 2018 fertiggestellt wurde. Aufgrund des hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Ricklingen wurde temporär die Verlängerung der Standzeit um weitere 3 Jahre beantragt und bis 01.06.2021 genehmigt.
Eine Planung für die Zeit nach dem 01.06.2021 ist zurzeit nicht vorgesehen.

Zu 2) Ein Anbau oder die Versetzung der mobilen Raumeinheit sind nicht angedacht.

Zu 3) Bei anstehenden Planungen im Stadtbezirk wird grundsätzlich die jeweils benötigte
Betreuungsform berücksichtigt.



TOP 6.3.2.
Durchführung einer Begehung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rönnehof
(Drucks. Nr. 15-1614/2019)

Dieser Antrag wurde am 1. November 2018 gestellt. Die Entscheidung der Verwaltung vom 18.März 2019 (nach Ablauf der Beantwortungsfrist) lautete: „Dem Antrag wird gefolgt. Ein Ortstermin soll im II.Quartal stattfinden“.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Vor dem Hintergrund, dass das zweite Quartal in Kürze vorüber ist: Ist noch eine Begehung für dieses Quartal geplant?

2. Falls nein, warum wurde die Zusage nicht eingehalten?

3. Falls nein, wann genau wird die Begehung stattfinden?

Die Anfrage wurde zurückgezogen.

Protokollergänzung

Die Begehung hat Donnerstag, den 20.06.2019, morgens stattgefunden.


TOP 6.3.3.
Seitenanlage Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1615/2019)

Bezirksratsmitglied Walther trug die Anfrage vor.

Die Seitenanlage des Rohrskamp wird zunehmend von parkenden Autos versperrt. Eine Nutzung als Fußweg und für Rollwagen ist dann nicht mehr möglich. Umso ärgerlicher ist das, weil der Weg auf der Südseite zu schmal ist und Straßenquerungen notwendig macht. Darüber hinaus wird der Fußweg auf der Nordseite durch die Böschung zu den angrenzenden Kleingärten mit wucherndem Buschwerk und Baumwildwuchs mit Astabfall eingeengt.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Wird der Ordnungsdienst auch in diesem relativ abgelegenen Bereich Streife gehen, damit Wildparker / Dauerparker belangt werden können?

2. Gehört die Böschung entlang der Kleingärten noch zum Gebiet des Kleingartenvereins? Wenn ja, wird der Kleingartenverein aufgefordert, dort Pflegemaßnahmen durchzuführen, falls nein, wird das Grünflächenamt dort für Ordnung sorgen?


Antwort der Verwaltung:

zu 1.) Hinweise auf Falschparker im Rohrskamp hat es zuletzt vor ca. 2 Jahren gegeben, insofern hat der Verkehrsaußendienst hier in letzter Zeit nur noch sehr selten kontrolliert. Wir werden die vorliegende Bezirksratsanfrage zum Anlass nehmen, in diesem Bereich wieder häufiger präsent zu sein. Konkrete Hinweise auf Falschparker können auch gerne telefonisch an den Einsatzplatz des Verkehrsaußendienstes, Tel. 16 83 12 40, gegeben werden. Sie werden dann im Rahmen der personellen Kapazitäten zeitnah abgearbeitet.

zu 2.) Die Böschung gehört weder zu den Kleingarten-Kolonien noch zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, sondern wird von der Straßenmeisterei Berenbostel gepflegt.

Nach Auskunft der Straßenmeisterei Berenbostel wird dort derzeit eine Baumschau von einem Streckenwart durchgeführt. Bei einer möglichen Gefährdung wird durch eigenes Personal sofort reagiert.
Im Übrigen werden die regulären Schnittmaßnahmen im Oktober durchgeführt.


TOP 6.3.4.
Andauerndes Ablagern von Sperrmüll und anderem Unrat in den Straßen Gronostraße und Auf dem Rohe
(Drucks. Nr. 15-1616/2019)

Bezirksratsmitglied Walther trug die Anfrage vor.

Trotz der mehrmaligen Anzeige der sich regelmäßig wiederholenden Situation in den bezeichneten Straßen über die Service Nummer 168 55555 hat sich die Situation nicht geändert. Der Sperrmüll und sonstige Unrat wird nach der Anzeige entfernt und nach kurzer Zeit sind die Straßen wieder vermüllt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was wurde bisher unternommen, um die wiederkehrende Vermüllung zu unterbinden?

2. In welcher Weise wurde mit den verantwortlichen Hauseigentümern und mit den Mietern über die Vermeidung der beschriebenen Situation in ihrem Verantwortungsbereich gesprochen?

3. Durch welche Maßnahmen wird die Verwaltung und/oder aha zukünftig die wiederkehrende Vermüllung unterbinden?


Antwort der Verwaltung:

1. Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. aha setzt derzeit insgesamt 9 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle Verursacher*innen zu ermitteln und Einwohner*innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren. aha ist die genannte Stelle bekannt. Die Abfallfahndung kontrolliert die Straßen regelmäßig. Verursacher konnten bisher nicht ermittelt werden.

2. Bisher wurde von aha-Seite kein Kontakt zu den Hauseigentümern aufgenommen.

3. Im nächsten Schritt werden die Hauseigentümer angeschrieben, damit diese ihren Mietern die korrekte Entsorgung von Müll näherbringen. Falls gewünscht, können wir Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen.


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Baumaßnahmen am Landwehrkreisel
(Drucks. Nr. 15-1645/2019)

Bezirksratsmitglied Dr. Menge trug die Anfrage vor.

Der HAZ war am 22.05.19 zu entnehmen, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr den Landwehrkreisel umbauen will. Wir möchten gerne frühzeitig über Baumaßnahmen und Verkehrslenkung informiert werden. Dies gilt besonders für die dann eingeführten verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die während des Umbaus der Straße "In der Rehre" eingerichtet wurden. Diese müssen bei der Planung des Landes eine besondere Berücksichtigung finden.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Wann ist konkret mit dem Umbau zu rechnen?

2. Wann werden die politischen Gremien, die Betroffen sind, informiert?

3. Ab wann und wo, können sich die Bürgerinnen und Bürger über die geplante Verkehrsführung informieren?

Antwort der Verwaltung:

Seitens der für den Umbau des Landwehrkreisels zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde bisher noch kein konkreter Termin für die Bauarbeiten genannt. Es wurde bisher nur die Absicht geäußert, die Bauarbeiten im Herbst 2019 durchzuführen. Die Verwaltung wird auf die Landesbehörde zugehen, um Termine, mögliche Umleitungsstrecken etc. abzustimmen und die Landesbehörde als Maßnahmenträger bitten, die betroffenen Bezirksräte sowie die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.


TOP 6.4.2.
Beleuchtung Weg Grünzug Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1646/2019)

Bezirksratsmitglied Tzinopoulou-Gilch trug die Anfrage vor.

Seit Fertigstellung des Zero-E-Parks bemängeln Bürgerinnen und Bürger, dass der Weg zwischen Rehre und Hirtenbach nicht beleuchtet ist. Das stellt nachts eine Sicherheits- und Unfallgefahr dar. Auch Kinder, die in der dunklen Jahreszeit von der Ganztagsschule oder aus Vereinen nach Hause kommen oder früh morgens aufbrechen müssen, sind betroffen. Durch eine gezielte Beleuchtung des Weges – idealerweise auf niedriger Höhe um Lichtemissionen auf die Umwelt zu minimieren – könnte Abhilfe geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch wären die Kosten?

2. Welches Haushaltsprodukt, Projekt oder Konzept könnte ggf. für die Umsetzung herangezogen werden?
Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Die Kosten könnten nur im Rahmen einer Vorplanung beziffert werden. Hierfür
reicht die Antwortfrist einer Anfrage nicht aus.

Hinweis:
Die angesprochenen Wegeverbindungen sind Bestandteil der öffentlichen Grünverbindungen im Neubaugebiet zero:e-park. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 1522 als öffentliche Grünflächen gewidmet. Grünverbindungen werden von uns in der Regel nicht beleuchtet, weil die Investitions- und Folgekosten das für Grünflächen zur Verfügung stehende Budget überschreiten würden. Dies war auch bei der Gestaltung des zero:e-parks der Fall.

Bei der Planung der Verkehrsbeleuchtung der Wohnstraßen im zero:e-park wurde jedoch die Querungsbeziehung zwischen den beiden Wohnbaufeldern berücksichtigt. Durch die bewusste Anordnung der Leuchten jeweils am Ende der Wohnstraßen beleuchtet der Lichtkegel der letzten Straßenleuchte jeweils auch die anschließenden Wegebereiche in der Grünfläche.

Der Abstand zwischen den beiden Wohnquartieren beträgt maximal ca. 65 m, so dass eine Sichtbeziehung zwischen den beleuchteten Quartiersstraßen gewährleistet ist. Durch die sehr offene und großzügige Gesamtgestaltung der Grünfläche als öffentliche Parkachse ist die verkehrssichere Benutzung auch in den dunkleren Jahreszeiten nicht beeinträchtigt.

Zu 2.) Das Budget des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün (I.555102.909.)
Hinweis:
Weil seit Ende 2018 und in den kommenden Jahren dieses Budget nicht nur für die originären Aufgaben zur Herstellung von Parks und Grünanlagen, sondern aufgrund von Sicherheitsbedenken an anderen Stellen im Stadtgebiet ebenfalls für die Beleuchtung von Grünverbindungen herangezogen wird (zurzeit 11 Projekte), könnte eventuell eine Beleuchtung im zero:e-park nach Fertigstellung der anderen Projekte im Rahmen der dann bestehenden stadtweiten Priorisierungen und finanziellen Möglichkeiten erfolgen.

Im Stadtbezirk Ricklingen wurde auf Wunsch des Stadtbezirksrats zunächst die Beleuchtung des Weges an der Bezirkssportanlage Mühlenberg (ebenfalls Schulweg zwischen verschiedenen Stadtteilen) mit in die Bearbeitung aufgenommen. Eine Drucksache hierzu wird dem Stadtbezirksrat Ende 2019 zum Beschluss vorgelegt. Die Realisierung wird voraussichtlich in 2020 erfolgen.


TOP 6.4.3.
Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1647/2019)

Bezirksratsmitglied Deppe trug die Anfrage vor.
Auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Karger ergänzte Herr Abel von der PI Ricklingen, dass der Ordnungsdienst wochentags bis 22 Uhr und an den Wochenenden bis 24 Uhr und bei Bedarf auch länger im Einsatz sei.

Seit geraumer Zeit ist der neu geschaffene städtische Ordnungsdienst installiert. Es gibt Bedenken, dass die Maßnahme sich auf die Innenstadt konzentriert und die Bedürfnisse der Stadtrandbezirke vernachlässigt werden. Grundsätzlich ist es geboten, frühzeitig zu messen und zu steuern um die Effektivität der Maßnahme zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Seit wann ist der städtische Ordnungsdienst im Stadtbezirk aktiv?
2. Werden Straßen und Plätze mit besonderen Sicherheits- und Ordnungsherausforderungen regel- und planmäßig bestreift? Wenn ja, welche?
3. Wie viele Einsätze haben in den einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirkes stattgefunden, wie lassen sie sich kategorisieren und in wie vielen Fällen war die Kontaktaufnahme der Bürgerinnen und Bürger Auslöser für den Einsatz?

Antwort der Verwaltung:

1. Im August 2018 fand das erste Treffen und die erste gemeinsame Streife mit dem Polizeikommissariat Ricklingen unter Beteiligung der Presse statt.

2. Die Bestreifung erfolgt seitdem regelmäßig und der Ordnungsdienst hatte neben aktuellen Hinweisen v.a. die in der Sondersitzung des Stadtbezirksrats genannten Themen und Örtlichkeiten im Blick (u. a. Spielpark Mühlenberg, IGS Mühlenberg und anliegender Spielplatz, Spielpark Ricklingen, Schünemannplatz, Butjerbrunnenplatz, Wallensteinstraße).


3. Inzwischen wird jeder Stadtbezirk vom Ordnungsdienst 2-3 x pro Woche aufgesucht, so dass auch eine regelmäßige Bestreifung der einzelnen Stadtteile erfolgt. Eine genaue Auflistung und Kategorisierung ist (noch) nicht möglich.
TOP 6.4.5.
Machbarkeit Untertunnelung der Stadtbahntrasse Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1649/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug die Anfrage vor und erläuterte, dass diese Anfrage aus einer Petition von ca. 200 Bürgern an die Landesregierung resultiert.


Schon heute stellt die Straßenbahntrasse Ricklinger Stadtweg eine erhebliche Lärmbelastung und Verkehrsgefahr dar. Mit der Inbetriebnahme der Streckenverlängerung nach Hemmingen und damit einhergehend möglicherweise einer vierten Linie ist mit einem signifikant höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Prinzipiell halten wir es für bedenklich, wenn die externen Effekte von Infrastrukturplanungen ohne jede Rücksicht privatisiert werden. Durch eine Untertunnelung könnte zudem städtebaulich ein signifikanter Beitrag zur Entwicklung des Stadtteils geleistet werden, indem der Ricklinger Stadtweg als Flaniermeile wiederhergestellt und aufgewertet wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung bzw. bitten wir, sich mit der
Region für die Beantwortung ins Benehmen zu setzen:

1. Mit welchen Kosten wäre bei einer Untertunnelung des Streckenabschnittes Schünemannplatz bis Beekestraße grob zu rechnen?
2. Welche Faktoren werden für die Ermittlung des Nutzens eines solchen Projektes üblicherweise berücksichtigt damit es sich für eine Förderung durch Bund und Land qualifiziert?
3. Wie beurteilt die Verwaltung alternative oder übergangsweise Linderungsmaßnahmen wie die Reduzierung der Geschwindigkeit der Bahn auf Tempo 30 i.V.m. einer Vorrangschaltung an den Ampeln?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Mit welchen Kosten wäre bei einer Untertunnelung des Streckenabschnittes Schünemannplatz bis Beekestraße grob zu rechnen?

„Mögliche Kosten für die Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges inklusive der Haltestellen Schünemannplatz und Beekestraße lassen sich nur sehr vage abschätzen. Betrachtet man diesen Abschnitt mit vergleichbaren Stadtbahntunnelabschnitten der Region können circa 100 Millionen Euro je Tunnelkilometer veranschlagt werden.
Ein Tunnel benötigt darüber hinaus an beiden Seiten Rampen über eine Länge von ungefähr 150m, die im nördlichen Teil zwischen den Haltestellen Bahnhof Linden/Fischerhof und Schünemannplatz möglicherweise im Verkehrsraum zu integrieren wäre.
Selbst unter Berücksichtigung der erforderlichen Rampenlänge in Abhängigkeit mit der benötigten Tiefenlage gestaltet sich die Integration einer Rampe im südlichen Teil mit Anschluss an das bestehende Brückenbauwerk als vermutlich nicht realisierbar. Die örtlichen Gegebenheiten würden voraussichtlich einen Brückenneubau in Verbindung mit der Absenkung des Südschnellweges fordern, was zusätzliche und derzeit nicht abzuschätzende Zusatzkosten mit sich bringt. Durch eine Neutrassierung müssten ggf. die Positionen der Haltestellen neu diskutiert werden. Über diese Baumaßnahme hinaus wären zudem die Rückzahlung von Fördermitteln für die Hochbahnsteige und den Gleisbau zu berücksichtigen (s.u.).“
Frage 2: Welche Faktoren werden für die Ermittlung des Nutzens eines solchen Projektes üblicherweise berücksichtigt damit es sich für eine Förderung durch Bund und Land qualifiziert?

„Um Anspruch auf eine Förderung geltend zu machen muss das Vorhaben Voraussetzungen u.a. wie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, die langfristige Sicherstellung des Verkehrsweges, die Verkehrsbeschleunigung und die Erhöhung des Gebrauchswerts mit sich bringen. Letzteres bezieht sich insb. auf die Steigerung der Attraktivität der Stadtbahn und des Ausbaus nach aktuellster Gesetzgebung (z.B. Barrierefreiheit). Im Rahmen einer "Standardisierten Bewertung" gilt es alle betrieblichen, wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Effekte zu betrachten. Förderfähig sind Maßnahmen mit einem resultierenden Nutzen-Kosten-Verhältnis gleich und größer 1,0.
Neben einer lokalen Lärmminderung durch die Verlegung der Stadtbahn ist im konkreten Fall mit keinen wesentlichen Vorteilen zu rechnen. Vielmehr wiegen negative Effekte wie der städtebauliche Eingriff durch eine nötige Neutrassierung und die lange Bauzeit von mindestens sechs Jahren, die lokal langfristig zu Straßensperrungen führen würde. Falls die Zahl der Haltestellen reduziert werden müsste, werden sich zudem die Zugangswege der Fahrgäste verlängern. Die im Tunnel maximale Fahrgeschwindigkeit von 70km/h kann bei den gegebenen Haltestellenabständen nur auf kurzen Abschnitten erreicht werden und ist deshalb nicht Fahrzeitwirksam. Einen Unfallschwerpunkt stellt diese Straße derzeit ebenfalls nicht dar. Eine Förderung durch das Land oder dem Bund kann man im konkreten Fall unter den gegebenen Voraussetzungen ausschließen. Darüber hinaus besteht für die errichteten Hochbahnsteige und für die Gleisaufweitungen eine Bindefrist für die Fördermittel des Landes, sodass bei einem Rückbau die in der Vergangenheit erhaltenden Fördermittel zurückzuzahlen wären.“


Frage 3: Wie beurteilt die Verwaltung alternative oder übergangsweise Linderungsmaßnahmen wie die Reduzierung der Geschwindigkeit der Bahn auf Tempo 30 i.V.m. einer Vorrangschaltung an den Ampeln?

„Bereits heute erfährt die Stadtbahn eine Vorrangschaltung an plangleichen Knotenpunkten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung der Stadtbahn auf 30km/h führt zu Fahrzeitverlängerung und Fahrzeugmehrbedarf. Außerdem führt eine Verlängerung der Reisezeit zur Verringerung der Attraktivität des ÖPNV, was einen Rückgang der Fahrgastnachfrage zur Folge hätte.


TOP 6.4.6.
Neuer Eingang Südseite für Ricklinger Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1650/2019)

Bezirksratsmitglied Nolte trug die Anfrage vor

Immer wieder war ein neuer Eingang für die Südseite des Stadtfriedhofs Ricklingen im Gespräch – so beispielsweise 2009 und 2016. Zuletzt gab die Verwaltung an, die Prüfung der baulichen Machbarkeit habe ergeben, dass durch den nötigen Höhenausgleich zur Straße In der Rehre entsprechende Kosten zu berücksichtigen seien. Durch den neuen Eingang könnten die Bewohner der Quartiere Zero-E-Park 2. Und 3. BA sowie Auf dem Grethel tagsüber den neu geplanten Stadtbahnanschluss auf der gegenüberliegenden Seite des Friedhofs zu Fuß besser erreichen. Dadurch könnte ein signifikanter Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV geleistet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Was für Maßnahmen müssten grob geplant werden und mit welchen Kosten wäre ungefähr zu rechnen?


Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung plant, mit dem Ausbau der Straße „In der Rehre“ ab Mitte 2019 zu beginnen. Wenn der Ausbau erfolgt ist (das Bauende ist für Mitte 2020 vorgesehen), wird die Friedhofsverwaltung prüfen, ob ein neuer Eingang zum Stadtfriedhof Ricklingen vorgenommen werden kann. Da die genauen Höhenlagen der Straße und auch die Lage eines eventuellen neuen Eingangs noch nicht feststehen, lassen sich noch keine Aussagen zu den weiteren Planungen und Kosten treffen.


TOP 6.4.7.
Pflasterung Gehweg An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-1651/2019)

Bezirksratsmitglied Deppe trug die Anfrage vor.

Mit der Drucksache 15-1851/2017 wurde der Antrag gestellt, dass der noch nicht befestigte Abschnitt des Gehwegs An der Bauerwiese entlang des Michaelisfriedhofes bis zum neuen Deichschart mit Gehwegplatten gepflastert wird.
Die Entscheidung lautete, dass die Verwaltung dem Antrag folgt. Planungen würden aufgenommen, sobald Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Stehen Haushaltsmittel in naher Zukunft zur Verfügung?
2. Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?


Antwort der Verwaltung:

1. Die für Planung und Bau erforderlichen Haushaltsmittel stehen in naher Zukunft zur Verfügung.
2. Die Planung der Gehwegbefestigung wird noch in diesem Jahr vollzogen, so dass mit einer baulichen Herstellung im Jahr 2020/21 gerechnet werden kann.


TOP 6.4.8.
Sanierung oder Umzug Polizeidienstelle Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1652/2019)

Bezirksratsmitglied Deppe trug die Anfrage vor.

Presseberichten in jüngster Zeit ist zu entnehmen, dass es einen Sanierungsstau bei Polizeidienststellen gibt. Wir halten die Dienststelle Ricklingen für in hohem Maße sanierungsbedürftig. Die nicht klimatisierten Räumlichkeiten sind offenkundig nicht für die gegebene Personalstärke ausgelegt und zudem nicht barrierefrei.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung bzw. bitten wir, sich für die Beantwortung mit dem Land ins Benehmen zu setzen:

Ist eine Sanierung oder Umzug der Diensstelle geplant? Wenn ja, wie ist der Stand der Dinge und der Zeitplan?


Die Antwort der Polizeidirektion wurde schriftlich nachgereicht:

Die Unterbringung des PK Ricklingen ist derzeit mietvertraglich im Bestandsgebäude gesichert. Der Vermieter hat eine Sanierung des Gebäudes in Aussicht gestellt. Angesichts des bestehenden Raummehrbedarfs (und einer insgesamt eher nicht zufriedenstellenden Gebäudekonstellation) bestehen allerdings Überlegungen, ob und inwieweit die Dienststelle möglicherweise künftig an einem besser geeigneten Standort untergebracht werden könnte. Diese internen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.


TOP 6.4.9.
Geplante Vollsperrung – In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1655/2019)

Bezirksratsmitglied Langrehr trug die Anfrage vor.

In Kürze soll der Ausbau der Rehre beginnen. Nachdem im November noch zugesichert und zu Protokoll gegeben wurde, dass es nicht zu Vollsperrungen kommen wird, wurden wir in der April Sitzung mit der Nachricht überrumpelt, dass aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Vollsperrung in den nächsten ca. 1,5 Jahren Bauzeit unvermeidbar seien. In Anbetracht der Tatsache, dass sich rund um das Quartier Großbaustellen befinden, befürchten wir ein Verkehrschaos.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie kann es sein, dass im November die Verwaltung ankündigt, dass es zu keiner Vollsperrung kommt und wir so kurzfristig von der Vollsperrung erfahren müssen und vor vollendeten Tatsachen stehen? Seit wann ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt?

2. Warum hat die Verwaltung den Ausbau der Rehre mit Blick auf die Doppelbelastung auf der Wallensteinstraße und Göttinger Chaussee nicht verschoben?

3. Wurde die Randbedingung (einspurige Befahrbarkeit Rehre) in der Ausschreibung berücksichtigt und hätte bei Bekanntwerden der Arbeitsschutzerfordernisse nicht neu ausgeschrieben werden müssen, um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Die Aussage, dass es nicht zur Vollsperrung käme, bezog sich darauf, dass nicht die gesamte Strecke für die ganze Dauer der Bauzeit gesperrt würde, sondern in Abschnitten bzw. abhängig von den konkreten Bauphasen. Es gab demnach keine Änderung der grundsätzlichen Planung.



Zu 2. Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand, der sich weiter verschlechtert.
Nach Erstellung des Erschließungsgebiets „zero:e park“ ist es erforderlich, für das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Anlieger und die sachgemäße Einbindung der Straße „Mühlenwinkel“ so schnell wie möglich die Straße den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wenn mit der Straßenbaumaßnahme gewartet wird, bis die Baumaßnahme für die Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen von der Wallensteinstraße bis einschließlich Einmündung „In der Rehre“ abgeschlossen ist, kann mit der Baumaßnahme „In der Rehre“ frühestens im Jahr 2022 begonnen werden.

Zu 3. Eine einspurige Befahrbarkeit wurde in der Ausschreibung nicht berücksichtigt, da bereits zu dem Zeitpunkt bekannt war, dass u.a. aus Arbeitsschutzerfordernissen in abschnittsweisen Vollsperrungen zu bauen ist. Die Wettbewerbsbedingungen waren also jederzeit fair.

Bezirksratsmitglied Winnicki fragte nach, ob aufgrund der weiträumigen Folgen auf z.B. die Göttinger Chausse und Landwehrkreisel mit Auswirkungen auf die Rettungszeiten zu rechnen sei.

Protokollantwort der Verwaltung:
aufgrund der vorhandenen verschieden Anfahrtsmöglichkeiten in den Bereich „In der Rehre“, ist bei einer geplanten Sperrung von geeigneten Teilabschnitten nicht von einer signifikanten Verlängerung der Eintreffzeiten der Einsatzmittel von Feuerwehr und Rettungsdienst auszugehen. Die Sperrmaßnahmen werden üblicherweise vorangekündigt und dann in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr hinterlegt und auf den Feuer- und Rettungswachen bekanntgegeben. Hierdurch kann eine alternative Anfahrtsroute gewählt werden.

TOP 6.4.10.
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1659/2019)

Die CDU-Fraktion verzichtete auf das Vortragen der Anfrage. Die Beantwortung erfolgt schriftlich.

Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2019 ist bei vielen betroffenen Anwohnern und Anwohnerinnen die Frage aufgekommen, ob sie für Straßenbaumaßnahmen noch beitragspflichtig sind. Aufgrund diverser Anfragen hat die Verwaltung Mitte November 2018 klargestellt: „Die Beitragspflicht für eine Straßenausbaumaßnahme entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt. Das bedeutet, dass für alle Maßnahmen bei denen dies bis zum 31.12.2018 der Fall ist, Beiträge erhoben werden müssen. Für alle Straßen, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden keine Beiträge erhoben (...).“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Für welche Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Ricklingen ist noch vorgesehen, Straßenausbaubeiträge zu erheben?
2. Wann lag bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahmen jeweils die Schlussrechnung vor?
3. In welcher Höhe sind für die einzelnen Straßen Beiträge zu erwarten?


Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Die Straßenbaumaßnahmen, die im Stadtbezirk Ricklingen innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsverjährungsfrist (spätestens bis zum 31.12.2022) abgerechnet werden müssen, mit den Eingangsdaten der jeweiligen Schlussrechnung bei der LHH und der voraussichtlichen Höhe der Straßenausbaubeiträge gliedern sich wie folgt:

Maßnahme
Schlussrechnung
Beitragssumme
Bebelstraße
05.12.2018
226.000,00 €
Göttinger Chaussee
18.11.2017
772.500,00 €
Gredelfeldstraße (Stichweg)
17.05.2017
113.370,00 €
Heinrich-Meister-Allee
08.11.2017
242.000,00 €
Konrad-Hänisch-Straße
28.12.2018
240.000,00 €
Ringstraße
19.06.2017
460.000,00 €




TOP 6.4.11.
Versetzen der Glascontainer Wallensteinstraße / Torstenssonnstraße
(Drucks. Nr. 15-1670/2019)
Die CDU-Fraktion verzichtete auf das Vortragen der Anfrage. Die Beantwortung erfolgt schriftlich.
Mit der Drucksache 15-2185/2016 wurde der Antrag gestellt, dass die Glascontainer an der Wallensteinstraße westlich der Einmündung Torstenssonnstraße an einen anderen Standort in der Nähe versetzt wird, wo keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer existieren, bzw. der Fuß- und Radweg nicht gestört wird.
Die Entscheidung lautete, dass die Verwaltung dem Antrag folgt. Die Wertstoffsammelbehälter sollen auf die andere Seite des Einmündungsbereiches Torstenssonstraße versetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum sind die Wertstoffsammelbehälter bis jetzt noch nicht umgesetzt worden?

2. Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?

Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Eine Umsetzung der Glascontainer auf die andere Seite des Einmündungsbereiches ist entgegen der Ersteinschätzung aus dem Jahr 2017 nicht möglich, da im Entleerungsvorgang eine erhebliche Sichteinschränkung durch die verschwenkende Straßenführung bestehen würde. Wie die Stellungnahme der Verkehrsbehörde darstellt, liegt bei einer Beibehaltung des derzeitigen Standortes eine Einschränkung der Sichtbeziehung bei der Ausfahrt aus der Torstenssonstraße nicht vor, sofern die Behälter außerhalb der Sperrflächen platziert werden. Da in diesem Bereich noch keine fußläufige Alternative gefunden wurde, müsste eine Aufgabe des Standortes erfolgen.

Die Verwaltung hat die Versorgung zur Möglichkeit der Wertstoffentsorgung in diesem Bereich jedoch als dringend notwendig erachtet und kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Aufstellflächen, um Sichteinschränkungen möglichst zu minimieren.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Fußgängerüberweg Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-0941/2019)

Antrag

dass die Verwaltung der LHH sich dafür einsetzt, die Herstellung eines Provisoriums für den geplanten Fußgängerüberweg am Oberricklinger Tor bis zur finalen Realisierung im Rahmen des Ausbaus der Göttinger Chaussee umgehend in die Planung mit aufnehmen zu lassen und umzusetzen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.2.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1581/2019)

Interfraktioneller Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge und lehnt den unter Ablehnung aufgeführten Antrag ab.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.2.
Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates zur Traueranzeige für Annelore Stache

TOP 7.2.2.1.
Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen für die Traueranzeige für Anne Stache
(Drucks. Nr. 15-1809/2019)

Bezirksratsmitglied Bergmann reichte den Antrag Nr. 15-1809/2019 (TOP 7.2.2.1.) nach.

Über den Antrag wurde kontrovers diskutiert.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette zog deshalb mit Rücksicht auf das Andenken von Anne Stache den Antrag der Kooperationspartner zurück und verkündete, seinen Anteil an der Rechnung aus privaten Mitteln beizutragen und legte symbolisch Bargeld auf den Tisch.

Dieser Geste schlossen sich Bezirksbürgermeister Markurth, die Bezirksratsmitglieder Bergmann, Kratzke, Weber, Dr. Menge, Masanke, Walther und Schrader an. Bezirksratsmitglied Bergmann sammelte das Geld ein und verwahrte es.

Der Antrag wurde zurückgezogen.


TOP 7.2.2.2.
Überschreitung des Verfügungsrahmens und Verwendung öffentlicher Mittel
(Drucks. Nr. 15-1810/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki reichte den Antrag Nr. 15-1810/2019 nach.

Bezirksratsbetreuerin Spreen gab den Hinweis, dass die Rüge des Bezirksbürgermeister rechtlich nicht vorgesehen sei und der Antrag somit auch bei Annahme ohne Rechtsfolge bliebe.

Bezirksratsmitglied Winnicki bat trotz kontroverser Diskussion zu dem Antrag und Zwischenrufen aus dem Publikum um Abstimmung.

Bezirksratsmitglied Dr. Menge beantragte daraufhin namentliche Abstimmung.

Bezirksratsmitglied Winnicki beantragte einzelne Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 des Antrages.


Bezirksbürgermeister Markurth unterbrach die Sitzung von 22.10 Uhr bis 22.17 Uhr für eine kleine Pause.



Die namentliche Abstimmung wurde von 22.18 bis 22.22 Uhr durchgeführt.

Die Punkte 1 und 2 des Antrages wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen (in alphabetischer Reihenfolge) waren im einzelnen:

zu 1:
8 Stimmen dafür von den Bezirksratsmitgliedern Deppe, Karger, Kumm, Nolte, Prieß, Langrehr, Tzinopoulou-Gilch, Winnicki
9 Stimmen dagegen von Bezirksbürgermeister Markurth, Stellvertretendem Bezirksbürgermeister Dette und den Bezirksratsmitgliedern Bergmann, Kratzke, Masanke, Dr. Menge, Schrader, Walther,Weber und
1 Enthaltung von Bezirksratsmitglied Steuer

zu 2:
8 Stimmen dafür von den Bezirksratsmitgliedern Deppe, Karger, Kumm, Nolte, Prieß, Langrehr, Tzinopoulou-Gilch, Winnicki
10 Stimmen dagegen von Bezirksbürgermeister Markurth, Stellvertretendem Bezirksbürgermeister Dette und
den Bezirksratsmitgliedern Bergmann, Kratzke, Masanke, Dr. Menge, Schrader, Walther, Weber, Steuer und
0 Enthaltungen


TOP 7.3.
der AfD-Fraktion

TOP 7.3.3.
Verzicht Verkehrskonzept „Am grünen Hagen“
(Drucks. Nr. 15-1607/2019)

Dieser TOP wurde gemeinsam mit TOP 7.5.1. beraten.

Bezirksbürgermeister Markurth übergab das Wort an die AnwohnerInnen Frau Haupt und Herrn Wagel als Sachverständige.

Frau Haupt hielt eine Verschiebung der Maßnahmen In der Rehre für die einzige sinnvolle Lösung. Darüber hinaus würde die vorgestellte Taschenvariante zu weit gehen. Deshalb wolle sie anhand eines Flipchart-Papiers eine weitere Alternative zur Eindämmung des Schleichverkehrs vorstellen.

Herr Wargel verwies dagegen nochmal auf die gefährdende Situation u.a. durch Wildparker im Grünen Hagen hin, die auch jetzt schon bestehe. Erfahrungsgemäß würden darüber hinaus Verbotsschilder häufig ignoriert. Er plädiere für die vorgeschlagene Taschenvariante.

Frau Scharksy nahm das Flipchartpapier für die Verwaltung entgegen und bot an, den Vorschlag und die Anregungen weiterzuleiten und ein gemeinsames Gespräch mit der Fachverwaltung zu initiieren.

Bezirksratsmitglied Winnicki wies aufgrund des nahen geplanten Baubeginns nochmal auf die zeitliche Dringlichkeit hin.

Bezirksratsmitglied Schrader gab zu bedenken, dass aufgrund einer Verschiebung der Maßnahmen finanzielle Beteiligungen an dem Projekt entfielen.

Bezirksratsmitglied Karger bat die Verwaltung um Klärung bzgl. der Finanzierung.

Bezirksratsmitglied Bergmann merkte zusammenfassend an, dass in mehreren Sitzungen Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema gehört worden seien und daraus erkennbar sei, dass es keine Lösung gäbe, die alle gleichermaßen zufrieden stellen könne. Die Interessen seien dafür zu unterschiedlich.


Protokollergänzung des Fachbereichs Tiefbau:

Im Förderantrag wurde ein bestimmter Bauzeitraum angegeben. Die Finanzierung ist an diesen Zeitraum gebunden; die Baumaßnahme kann aus diesem Grund nicht verschoben werden.

Das Taschenkonzept, welches dem Stadtbezirksrat durch Herrn Freimuth vorgestellt wurde, wird wie geplant umgesetzt. Nach einem Monat werden die Maßnahmen evaluiert und ggf. nachgebessert. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Anfrage von SPD, Linke und Piraten, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aus der letzten Sitzung zum Thema Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen verwiesen.

Herr Freimuth wird mit Frau Haupt, Herrn Wargel und Herrn Schnüll Kontakt bzgl. der alternativen Vorschläge zur Verkehrsführung/-beruhigung aufnehmen.


Antrag

die Planungen für ein Verkehrskonzept zur Verhinderung von Schleichverkehr im Rahmen der Ausbaumaßnahmen „In der Rehre“ nicht weiter zu verfolgen.

Der Antrag wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.5.
der CDU-Fraktion

TOP 7.5.1.
Vermeidung unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen bei der Einschränkung des Schleichverkehrs im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-1671/2019)

Dieser TOP wurde gemeinsam mit TOP 7.3.3. behandelt.

(Diskussionsbeiträge siehe unter TOP 7.3.3.)


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung baut die Straßensperrungen („Taschensystem“) im Quartier Grüner Hagen unverzüglich zurück bzw. richtet sie gar nicht erst ein. Stattdessen wird die Einfahrt über die Bergfeldstraße gesperrt.
Alternativ werden zunächst bis zur Ermittlung einer optimalen Lösung statt Sperrungen zwei Einbahnstraßen eingerichtet oder Maßnahmen stufenweise umgesetzt.
2. Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass unverzüglich nach Beendigung der Baumaßnahmen In der Rehre alle diesbezüglich getroffenen Maßnahmen zur Umlenkung des Verkehrs wieder eingestellt bzw. zurückgebaut werden und der ursprüngliche Zustand soweit baulich möglich wieder hergestellt wird.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.3.1.
Sanierung Dach: Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1604/2019)

Der Antrag wurde von Bezirksratsmitglied Karger vorgetragen.

Antrag

die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zu beauftragen, die Dächer der Wilhelm-Busch-Schule schnellst möglich langhaltig zu sanieren.

Der Antrag wurde mit 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.


TOP 7.3.2.
Verschiebung: Sanierung „In der Rehre“
(Drucks. Nr. 15-1605/2019)

Der Antrag wurde von Bezirksratsmitglied Karger vorgetragen.

Antrag

die Sanierung des östlichen Teils der Straße „In der Rehre“ bis zur Fertigstellung der Straßenbahnverlängerung Hemmingen-Westerfeld und des Anschlusses der Ortsumgehung Hemmingen zu verschieben.

Der Antrag wurde mt 7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.3.4.
Sanierung Regenfallrohre: Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1606/2019)

Der Antrag wurde von Bezirksratsmitglied Karger vorgetragen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette und Bezirksratsmitglied Winnicki erläuterten, dass innenliegende Rohre energetisch sinnvoller seien.

Bezirksratsmitglieder Bergmann und Schrader verwiesen auf das beschlossene Gesamtsanierungskonzept, aus dem keine Einzelmaßnahmen herausgenommen werden sollten.

Antrag

die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zu beauftragen, die innenliegenden Regenfallrohre nach außen zu verlegen.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.4.1.
Beschilderung und Markierung Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-1621/2019)

Der Antrag wurde vom Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette vorgetragen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung des Weges Rohrskamp im Anschnitt Pyrmonter Straße / Munzeler Straße als Rad- und Fußweg mit geduldetem Kraftfahrzeugverkehr durch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn zu ergänzen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.4.2.
Sicherheit und Ordnung im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1622/2019)

Der Antrag wurde von Bezirksratsmitglied Schrader vorgetragen.

Antrag

Der Stadtbezirksrat Ricklingen bittet die Verwaltung, ein gutes Jahr nach Einführung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes im Bezirksrat Ricklingen über die Erfahrungen zu berichten.
Dabei soll das Hauptaugenmerk auf den Stadtbezirk Ricklingen gerichtet sein. Zudem soll der Bericht u.a. Aussagen über den Stundenanteil des Sicherheits- und Ordnungsdienstes im Stadtbezirk selbst enthalten, über die Art der Aufgabenwahrnehmung (einschl. Parkranger) sowie über den Personalumfang.


Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 23:20 Uhr.




Spreen, Ulrike (18.63.09)
Schriftführung