Sitzung Sozialausschuss am 17.06.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.06.2019)
Protokoll (erschienen am 21.08.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 18.06.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 17. Juni 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.05 Uhr

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Anwesend:

Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 15.00 - 16.55 Uhr
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
(vertritt Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD) 15.25 - 17.05 Uhr
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Nicholls (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Fahlbusch
Frau Lenssen
Frau Merkel
Frau Stadtmüller
Herr Ulrichs

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Frau Vogt-Janssen, Fachbereich Senioren
Herr Busse, Fachbereich Soziales
Frau Kalmus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Körber, Sozial- und Sportdezernat
Herr Schalow, Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Herr Waldburg, Fachbereich Soziales
Frau Greve, Gesamtpersonalrat
Frau Hanebeck
für das Protokoll

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 20. Mai 2019

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Beteiligung der LHH an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes -
10. SGB II ÄndG.
(Informationsdrucks. Nr. 1338/2019)

5. Jahresbericht des Sozial- und Sportdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2018
(Informationsdrucks. Nr. 1539/2019 mit 1 Anlage)

6. Austausch zur Drucks. Nr. 1462/2019 "Fortschreibung des Kommunalen Wohnungsbauförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover"

7. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Alter eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 20. Mai 2019

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 4.
Beteiligung der LHH an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - 10. SGB II ÄndG.
(Informationsdrucksache Nr. 1338/2019)

Einführend erinnerte Frau Ruhrort daran, dass das Teilhabechancengesetz zum 01.01.2019 in Kraft getreten sei. Die Verwaltung habe sich frühzeitig mit der Umsetzung befasst. Mit Stand vom 13.06.2019 habe das JobCenter Hannover bisher 400 (von 1.360 geplanten) Anträge bewilligen können. Es sei nicht überraschend, dass es sich bei dem Personenkreis der Langzeitbezieher um Menschen handele, die sehr niedrigschwellig in Helferjobs und auf Anlernniveau werden Fuß fassen können. Dennoch gehe es um eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten sowie den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Bei den Arbeitgebern, die sich interessiert gezeigt hätten, sind rd. 50 % gemeinnützig, 10 % öffentlich-rechtlich sowie 40 % privatwirtschaftlich. Derzeit erhielten die Jobcenter wöchentlich 20 Neuanträge.

Herr Waldburg zeigte sich für die Verwaltung als sehr zufrieden mit dem Start der Umsetzung des Gesetzes. Zum 01.07.2019 werde die Verwaltung 30 Personen nach § 16 i SGB II beschäftigen.

Der Bund stelle im Rahmen dieses Gesetzes insgesamt 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 zur Verfügung, um als Ziel 150.000 Beschäftigungsverhältnisse zu fördern. Erstmalig werde es dabei den sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ geben, was von Fachleuten bereits seit längerem gefordert werde. Bei einer Einzel-Bedarfsgemeinschaft (BG) werden 500 € an Bundesmitteln in einen zentralen Pool eingestellt, bei einer Zweier-BG (Alleinerziehend mit einem Kind) 600 € und bei allen anderen Fallkonstellationen 700 €. Bei Teilzeit gebe es besondere Regelungen. Aus diesem Pool sollen weitere Beschäftigungsverhältnisse finanziert werden. Intention des Gesetzgebers sei es, die seit langem kontinuierlich hohen Zahlen der Langzeitarbeitslosen zu reduzieren. Deren Zahl habe sich trotz guter Konjunkturlage nur leicht abgeflacht. In Ergänzung zu den Zahlen der Langzeitarbeitslosen innerhalb des Stadtgebietes Hannover (Seite 1 der Drucksache) betrug die Anzahl im Mai 2019 10.753.

Der § 16 i des Gesetzes sei insbesondere für den Personenkreis der arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, der keine Chance auf Einbindung in den regulären Arbeitsmarkt habe, vorgesehen. Dabei gehe es zunächst um einen Einstieg in Arbeitsabläufe und die Festigung der Person, um danach Perspektiven für den Arbeitsmarkt zu entwickeln.

Durch die immer wieder vorgebrachten Empfehlungen von Experten der Arbeitsmarktpolitik sowie den Einsatz der Kommunalen Spitzenverbände sei der Bundesgesetzgeber schließlich davon überzeugt worden, ein solches Gesetz zu beschließen. Es handele sich um ein Regel- und nicht um ein Maßnahmeninstrument, das die Lücke schließe, die seit Bestehen des SGB II in 2005 bestand. Viele bisher angewandte Instrumente seien für langzeitarbeitslose Menschen nicht geeignet gewesen.

Eine 5-jährige Beschäftigung werde erwartet. Über diesen Zeitraum werde ein Zuschuss zu den entstehenden Personalkosten gegeben, was ein Novum gegenüber der bestehenden Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik darstelle. In den ersten beiden Jahren erfolge eine 100-%-ige Förderung; in den folgenden 3 Jahren jeweils um 10 Prozentpunkte abgesenkt auf 90, 80 und schließlich 70 %. Im Schnitt ergebe dies eine 70-%-ige Förderung, die je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausfalle, da einige Personalkostenanteile nicht förderfähig seien. Dies seien bei der Stadt Hannover ZVK-Beiträge, Jahressonderzahlungen sowie Leistungsprämien. Eine Ausnahme von der 5-jährigen Beschäftigung gebe es bei Personen, die bereits über den „alte“ § 16 e SGB II „vorbeschäftigt“ seien; dieser Zeitraum werde angerechnet und reduziere die 5 Jahre entsprechend.

Personen, deren Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II gefördert werden solle, müssen mindestens 25 Jahre alt sein, in den letzten 7 Jahren mindestens 6 im Leistungsbezug gestanden haben (Alleinerziehende mit 1 Kind oder auch Menschen mit einer Behinderung: 5 Jahre) und allenfalls einer sehr kurzzeitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in dem Zeitraum nachgegangen sein.

Innerhalb der Förderung nach § 16 i SGB II bestehe ein Anspruch auf ein begleitendes Coaching durch einen Dritten (also nicht den*die Arbeitgeber*in), das im ersten Jahr verpflichtend wahrgenommen werden müsse. Für jede*n Beschäftigte*n könne der*die Arbeitgeber*in einmalig 3.000 € pro Förderfall für eine Weiterbildung oder Qualifizierung in Anspruch nehmen.

Die Stadt Hannover plane die Beschäftigung von bis zu 100 Langzeitarbeitslosen im Rahmen von § 16 i SGB II. Zum 01.07.2019 werden Arbeitsverträge mit 30 Personen abgeschlossen worden sein. Auch in den Fachbereichen außerhalb des Bereiches Beschäftigungsförderung sollen Arbeitsplätze entstehen, die dann entsprechend gefördert werden könnten. Hierzu gebe es bereits einige interessierte Anfragen aus anderen Fachbereichen. Derzeit werde mit den Fachbereichen Personal und Organisation (FB 18) sowie Finanzen (FB 20) ein Umsetzungsverfahren abgestimmt. Schwierig könne es für die einzelnen Fachbereiche werden, da die nicht geförderten Personalkosten aus den jeweiligen Budgets getragen werden müssen. Der Bereich Beschäftigungsförderung beabsichtige diesen Anteil aus den für die anderen Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung erbrachten Leistungen zu erwirtschaften. Bspw. sollen Stadtparkbänke saniert werden. Davon gebe es stadtweit 5.000, die regelmäßig saniert und neu aufgestellt werden müssten. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (FB 67) verfüge derzeit nicht über eigene Personalressourcen für die Aufgabe und habe daher entsprechend angefragt. Bis zum Jahresende werde dies als Pilotprojekt durchgeführt um aufzuzeigen, dass hier gute Arbeit geleistet wird. Als zweites Beispiel könne die Kontrolle von Fettabscheideanlagen, die in städtischen Küchen installiert seien (Insgesamt ca. 80 Gebäude), genannt werden. Bisher wurde diese Aufgabe nicht wahrgenommen, inzwischen ist dies aber Pflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Diese Aufgabe solle für den Fachbereich Gebäudemanagement (FB 19) wahrgenommen werden, der bereits signalisiert habe, dass bei Erfolg eine Dauerbeschäftigung möglich sei.

Neben dem erwähnten § 16 i SGB II sei noch § 16 e SGB II von besonderer Bedeutung. Er beziehe sich auf Langzeitarbeitslose, die mindestens 2 Jahre arbeitslos und damit noch näher am Arbeitsmarkt seien. Unter der Voraussetzung, dass ein mindestens 2-jähriger Arbeitsvertrag abgeschlossen werde, sei ein Lohnkostenzuschuss über 2 Jahre (im ersten Jahr 75 %, im zweiten 50 %) möglich. Die Erwartung, dass die Person auch nach der Förderzeit im ersten Arbeitsmarkt verbleiben könne, sei entsprechend groß. Neu sei, dass nicht wie bisher an Vermittlungshemmnisse angeknüpft werde, die entsprechend nachgewiesen werden mussten.

Nach seiner Ansicht, sagte Herr Waldburg, habe der Gesetzgeber mit seinen Änderungen den Jobcentern ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, was sich auch aus den 400 bereits bewilligten Anträgen ablesen lasse. Es sei allerdings zu erwarten, dass dieses Tempo nicht werde beibehalten werden können, denn beim Start seien insbesondere die interessierten und hoch motivierten Personen dabei gewesen. Auch sei es mitunter diffizil, die Menschen mit den für sie passenden Arbeitsplätzen in Einklang zu bringen.


Ratsherr Nicholls erklärte, das Teilhabechancengesetz habe auf Bundesebene eine sehr positive Entwicklung genommen und ebenfalls zu begrüßen sei die Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Umsetzung. Die eingebrachten Potenziale der neuen Mitarbeiter*innen sollten auch über den Förderzeitraum hinaus genutzt werden.


Herr Waldburg antwortete auf Fragen aus dem Sozialausschuss.

Der geringe Frauenanteil zeige eine Schwierigkeit in der kommunalen Beschäftigungsförderung auf. Es handele sich zumeist um Arbeitsbereiche, die überwiegend von männlichen Arbeitslosen wahrgenommen würden. Die Verwaltung versuche seit Jahren, den Anteil von Frauen zu erhöhen; zurzeit noch mit geringem Erfolg. Dies setze sich auch bei den Arbeitsverhältnissen nach § 16 i SGB II fort. Durch die Akquise weiterer Arbeitsplätze in anderen Fachbereichen könnte sich der Frauenanteil erhöhen. Da die Zuweisungen über die Jobcenter erfolgten gebe es darüber hinaus nur nachrangige Einflussmöglichkeiten.

Die Coachings könnten in Einzelfällen über das 1 Jahr hinaus fortgesetzt werden. Die Jobcenter hätten ein großes Interesse daran, die Arbeitsmarktfähigkeit (wieder-) herzustellen. Alle Hemmnisse würden dabei berücksichtigt. Die Coaches verstünden sich als eine Art „Kümmerer“ und gäben Hilfestellung bei psychischen Problemen, bei Schulden und auch anderen Nöten des alltäglichen Lebens.

Die Stellen für das Coaching würden ausgeschrieben. Je nachdem welche Einrichtungen oder Institutionen das Coaching übernähmen, könnten diese auch die Unterstützung ihrer Coaches übernehmen. Die Jobcenter als Auftraggeber hätten für die Ausschreibung bestimmte Vorgaben gemacht.

Frau Ruhrort ergänzte, aus ersten Erfahrungsberichten des Jobcenters aus der vergangenen Woche, das Auswahl- und Vergabeverfahren zum Coaching sei noch nicht endgültig abgeschlossen. Für die ersten Coachings sei auf bereits bekannte Coaches zurückgegriffen worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass bei den Langzeitarbeitslosen die gesamte Bandbreite von „ich brauche keinen Coach“ bis hin zu Arbeitsverhältnissen mit ungeklärten Fehlzeiten alles vorhanden sei. Hierauf müsse individuell eingegangen werden.

Zum Männer- und Frauenanteil an den insgesamt in Hannover Langzeitarbeitslosen konnte das Jobcenter bisher keine Aussage treffen, beabsichtige aber, dies in seine Statistik aufnehmen zu wollen. Die Verwaltung werde hierzu berichten, sobald ihr diese Zahlen vorlägen.

Herr Waldburg erklärte, seines Wissens rangiere Hannover im Städtevergleich beim Anteil der Langzeitarbeitslosen im Mittelfeld. Insbesondere Bremen, einige Städte im Ruhrgebiet oder auch in Ostdeutschland stünden schlechter da.

Zwar sehe das Gesetz keine konkreten Zielzahlen vor, aber die Wirkungen der §§ 16 e und 16 i SGB II sollen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung evaluiert werden und erste Ergebnisse dazu Ende 2020 / Anfang 2021 vorgelegt werden.

Eine Beschäftigung sei auch bei städtischen und stadtnahe Unternehmen geplant. Die Einsatzmöglichkeiten setzten allerdings auch immer die Bereitschaft voraus, sich auf die Menschen einzulassen und sie eng zu begleiten. Die Gespräche mit AHA seien wieder zurückgestellt worden, da diese bereits über die Region Hannover mit dem Thema konfrontiert sei.

Es bestehe die Hoffnung, dass sich der Gesetzgeber entschließe, das Regelinstrument des § 16 i SGB II über 2024 fortzuführen. Die Evaluation werde sicher dazu einen Hinweis geben. Nichts desto trotz könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen nach Abschluss ihrer 5 Jahre wieder in die Arbeitslosigkeit zurückfielen.

Die Verwaltung sehe ihre Verantwortung für die Mitarbeitenden und werde versuchen, eine passende Stelle über die 5-jährige Maßnahme hinaus zu besetzen. Da das Jobcenter weiterhin für den Personenkreis zuständig sei, könnte auch auf diese Unterstützung gesetzt werden. Zeichne sich ein geeigneter Arbeitsplatz ab, könne die Maßnahme auch beendet werden, damit der Arbeitsplatz angenommen werden könne.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Jahresbericht des Sozial- und Sportdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2018
(Informationsdrucksache Nr. 1539/2019 mit 1 Anlage)

Frau Ruhrort wies darauf hin, dass der Fachbereich Soziales immer dann seinen Jahresbericht erstelle, sobald valide Daten durch den Fachbereich Finanzen zur Verfügung gestellt sind. Ihr Fachbereich bereite die Daten auf und stelle sie den Daten der beiden Vorjahre gegenüber, um die Entwicklung deutlich zu machen.

Darüber hinaus würden auch Perspektiven dazu aufgezeigt, wie sich die Arbeit des Fachbereiches Soziales entwickeln werde. In den Bereichen, die aufgrund gesetzlicher Grundlage Leistungen gewährten, gebe es keinen Gestaltungsspielraum oder Einfluss auf Fallzahlen bzw. Kostenhöhen. Dem gegenüber gebe es in den 3 Bereichen Beschäftigungsförderung, Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung sowie Migration und Integration durchaus Möglichkeiten. Für die Jahre ab 2019 beabsichtige die Verwaltung den Lokalen Integrationsplan weiterzuentwickeln. Die Themen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit beschäftige die Verwaltung auch weiterhin, wobei die soziale Komponente mit den Themen Sicherheit und Ordnung und dem neuen Konzept der Bahn „Bahnhof sicher“ in Einklang gebracht werden müsse. Wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt erwähnt stelle die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes eine Herausforderung dar. Letztlich solle das Bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden. Die Verwaltung werde sich dazu vernetzen, um gemeinsam konzeptionell daran zu arbeiten.

Die genannten Themen seien auch im Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ platziert worden. Wie bereits erwähnt beschäftige die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes den Fachbereich sehr intensiv. Für das nächste Jahr sei bereits eine Novelle des Wohngeldgesetzes angekündigt, der entsprechende Umsetzungen vor Ort nach sich ziehe. Darüber hinaus werde auch die Digitalisierung den Fachbereich Soziales sowie die Verwaltung insgesamt weiter befassen.


Frau Ruhrort antwortete auf Fragen aus dem Sozialausschuss.

Es gebe inzwischen eine Wohngemeinschaft für lesbische Frauen mit Migrationshintergrund, die eine Kombination aus Unterbringung und Betreuung beinhalte. Der Fachbereich Soziales arbeite mit dem Sachgebiet Unterbringung des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung zusammen. In dieser Einrichtung biete das Integrationsmanagement Sprechstunden vor Ort an.

Beim sog. „Testing an der Diskotür“ arbeite der Bereich Migration und Integration eng mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, hier: Gaststättenrecht / Ordnungswidrigkeiten, zusammen. Unbefriedigend sei das Testing wohl aufgrund der Auswahl der Testpersonen und des Settings gewesen. Die Türsteher haben offenbar erkennen können, dass eine Testsituation gegeben sei. Die Fachbereiche seien an einer weiteren Testrunde interessiert. Der Bereich Integration und Migration werde Vorschläge dazu unterbreiten, wie das Testing gestaltet und durchgeführt werden könne.


Die Ablehnung einer Teilnahme an BIWAQ IV habe weniger an der Qualität der Interessenbekundung gelegen, sondern sei den geringer zur Verfügung stehenden Mitteln in Verbindung mit einer größeren Anzahl an Interessenten geschuldet. Einige Monate später habe die Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit erhalten, als Nachrücker in das Programm aufgenommen zu werden. Der Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung (50.5) stehe dazu in Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt. Weiteres werde mit dem Protokoll nachgereicht.
(Ergänzung der Verwaltung:

Die beantragte Gesamtfördersumme für ein Projekt im Rahmen von BIWAQ IV lag, ähnlich wie bei BIWAQ III, bei fast 2 Mio. €, von denen 800.000 € (40 %) über Bundesmittel, 1 Mio. € (50 %) über ESF-Mittel und knapp 200.000 € (10%) durch Eigenmittel der LHH (50.5) und der Teilprojektträger erbracht werden sollten.

Die im Nachrückverfahren in Aussicht gestellte Gesamtfördersumme BIWAQ IV wurde mit 880.000 € beziffert, von denen dann ebenfalls 40 % über Bundesmittel, 50% über ESF-Mittel und 10% durch Eigenmittel der LHH (50.5) und der Teilprojektträger erbracht werden müssten. Möglicher Start des BIWAQ IV-Vorhabens in Hannover wäre der 1.1.2020 mit einer Laufzeit bis Ende 2022. Das von 50.5 geplante Vorhaben muss dem neuen finanziellen und zeitlichen Rahmen angepasst werden, dazu gilt es viele Detailfragen zu klären. Die LHH steht dazu im Kontakt mit dem zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA), dementsprechend steht die abschließenden Entscheidung noch aus, ob die in Aussicht gestellte Fördersumme an die LHH gehen wird.)
Frau Ruhrort wies darauf hin, dass die Verwaltung die Hannover-Aktiv-Pässe zwar zur Verfügung stelle, es aber den Nutzer*innen überlassen sei, wie sie diese einsetzen wollten.
(Ergänzung der Verwaltung:

muss auf den Eingangstext zum HAP (Seite 48, Pkt. 3.11.6, 2. Absatz) hingewiesen werden, mit dem erläutert wird, dass es sich in diesem Jahresbericht nur um vorläufige Zahlen handelt.
Die abschließenden Zahlen für das Jahr 2018 verzeichnen einen wesentlich geringeren Rückgang, der möglichweise im Zusammenhang mit der steigenden Inanspruchnahme der Bäder steht, ausgelöst durch den langen, heißen Sommer.
- Die abschließenden Zahlen für das Jahr 2018 sehen wie folgt aus:



Insgesamt werden die Angebote im kulturellen Bereich über den HAP überproportional stark gefördert. In der Regel können die Freien Theater und das kommunale Kino kostenlos von HAP-Inhaber*innen besucht werden. Kinder und Jugendliche mit HAP beziehen das Kultur-Abo kostenlos. Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche im Bereich Sozio- und Stadtteilkultur sind kostenlos, ebenso die Schulkonzerte „Musik hautnah“ usw.)


Ratsherr Döring merkte an, dass offenbar Kosten von 320 € je Schuldner-/ Insolvenzberatung entstünden. Es sei davon auszugehen, dass nicht alle Anfrager*innen komplett einkommens- oder vermögenslos seien, nur deckten die Einnahmen nicht die Verbindlichkeiten. Er rege daher an zu überlegen, ob nicht ab einer gewissen Einkommensgrenze ein finanzieller Beitrag zur Beratung geleistet werden sollte. Andere Städte hätten dies bejaht. Die Freie und Hansestadt Hamburg fordere bspw. einen Kostenbeitrag von 180 €.

Frau Ruhrort sagte zu, dies prüfen zu lassen.

Zur Nachfrage von Ratsherrn Hellmann, warum es eine so große Schwierigkeiten bereite, offenen Stellen im Fachbereich Soziales zu besetzen, erklärte Frau Ruhrort, sie gehe von verschiedenen Faktoren aus. Inzwischen gebe es auch im Bereich der Verwaltung einen Fachkräftemangel. Für die Stellen zur Gewährung von Grundsicherung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt gäbe es inzwischen externe Dauerstellenausschreibungen in den einschlägigen Medien. Regelmäßig gebe es Vorstellungsverfahren, bei denen teilweise Bewerber nicht erschienen, andere zeigten nicht die erhoffte Qualität. Sicher spiele dabei auch die Bezahlung eine Rolle. Seit dem letzten Tarifvertrag gebe es gerade in der Besoldungsgruppe A9 verschiedene Fallgruppen und mit 9b befinde man sich, auch verwaltungsintern, etwas im Nachteil gegenüber den Stellen, bei denen 9c bezahlt werde. Gemeinsam mit der Zentralverwaltung arbeite der Fachbereich in einer Arbeitsgruppe darauf hin, Personal zu gewinnen und zu halten.

Ratsherr Hellmann bat darum, laufend zur Einrichtung eines Hygienecenters zu berichten. Gelegentlich sei im Sozialausschuss über einen Duschbus gesprochen worden.


Zum Thema Housing First erläuterte Frau Ruhrort, dies habe sich seit Vorlage der Informationsdrucksache Nr. 2988/2018 (Niedrigschwellige Wohnangebote für Wohnungslose) im Dezember 2018 weiterentwickelt. Die Stiftung sei erfolgreich auf der Suche nach einem Grundstück gewesen. Gemeinsam mit der Stiftung sowie weiteren Netzwerkpartnern entwickele die Verwaltung ein Basisangebot für die Betreuung. Insgesamt gehe es um die Entwicklung eines Konzeptes für das Haus als auch um die Frage der Finanzierung. Grundsätzlich handele es sich zwar um Hilfen nach § 67 SGB XII, jedoch werde hiermit vermutlich nicht alles abgedeckt werden können. Daher seien dazu Gespräche mit anderen Partnern, wie dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und ggf. anderen Stiftungen zu führen.

An der ersten Arbeitsgruppe seien die bekannten Wohnungsunternehmen beteiligt und würden auch zukünftig eingeladen. Sollten sich parallele Projekte entwickeln, sei dies durchaus zu begrüßen. Ziel des zu schaffenden Netzwerkes sei es, das Basisangebot so zu gestalten, dass es für mehrere Objekte nutzbar sei.


Frau Lenssen bat darum, zum Punkt 3.4 „Eingliederungshilfe“ zum Ende des 3./Anfang des 4. Quartals 2019 zu berichten. Zum 01.01.2017 sei mit dem Bundesteilhabegesetz eine der größten Reformen der Sozialgesetzgebung in Kraft getreten. Niedersachsen habe erst jetzt und damit extrem spät, den Entwurf eines entsprechenden Umsetzungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dadurch sei absehbar, dass das Land selbst für Personen über 18 Jahre und die Kommunen für Personen unter 18 Jahren zuständiger Sozialhilfeträger sein werde. Die Kommunen sollen demnach wie bisher für die Aufgaben des überörtlichen Trägers herangezogen werden.

Ihre Bitte um Information beziehe sich auf den Bereich der Kinder und Jugendlichen, da hierzu noch keine Klarheit herrsche ob für die Zuständigkeit für Sprachheilkindergärten, heilpädagogische Gruppen und Sonderkindergärten als Kommune die Region oder auch die Stadt Hannover gemeint sei. Ebenfalls noch ungeklärt sei die Zuständigkeit für die Beschulung von Schülern mit besonderem Förderbedarf, geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung sowie komplexen Behinderungen. Zu dieser Beschulung habe es bisher mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung gegeben; es handelte sich um sog. anerkannte Schulformen nach § 116 Nieders. Schulgesetz. Künftiger Verhandlungspartner solle die Kommune sein. Auch hier stelle sich die Frage, ob die Stadt oder die Region gemeint sei.

Frau Ruhrort sagte, sie werde diese Bitte entgegennehmen um die Fragen zu klären. Zwar werde hier nach der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gefragt, aber das Land Niedersachsen sei dabei, sämtliche Hilfearten neu zu ordnen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Region Hannover Träger der Sozialhilfe sei. Die Region habe bereits signalisiert, dass sie beabsichtige, mit den Umlandkommunen Heranziehungsregelungen zu treffen und die Landeshauptstadt Hannover, nehme dabei, so die Formulierung „eine besondere Position“ ein, so dass es hier gesonderte Verhandlungen gebe. Kürzlich hätten Gespräche auf Dezernenten- sowie operativer Ebene stattgefunden. In Anbetracht der noch vielen ungeklärten Fragen handele es sich bisher nur um Eckpunktepapiere. Sobald weitere Informationen vorlägen, würde dies weiter konkretisiert. Bezogen auf Kinder und Jugendliche und deren Beschulung sei darüber hinaus noch ein weiteres Dezernat zu beteiligen.

Sie teile die Auffassung von Frau Lenssen, dass Niedersachsen sehr spät in die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einsteige. Der Fachbereich Soziales habe eine Sondergruppe gebildet, die sich mit den Fällen befasse. Bestehen sollte diese Gruppe aus 10 Personen, gefunden wurden 6 Personen: Freiwillige sowie Nachwuchskräfte, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen hätten. Die fehlenden 4 Kräfte seien derzeit nicht zu finden. Dies spiegele die aktuelle Situation im Fachbereich wider. Formal müssten alle Bescheide zum Jahresende befristet werden. Dann würden alle Empfänger von Grundsicherung ohne gültigen Bescheid und mglw. ohne Geld und auch ohne die individuellen Hilfebedarfe dastehen.


Abschließend wies Frau Lenssen darauf hin, dass das Land Niedersachsen für seine eigene Trägerschaft die Betroffenen angeschrieben und mitgeteilt habe, dass zwar unklar sei, wie es nach dem 31.12.2019 weitergehen werde. Man werde sich dann wieder melden. Dies sei rechtlich unverbindlich, aber diese klare Aussage, dass eine Meldung erfolgen werde, helfe doch weiter. Sie rege an, dass auch die Stadt Hannover ähnliche Schreiben versende.

Herr Ulrichs erklärte, er arbeite im Bereich der Wohnungslosenhilfe und habe den Bericht aus diesem Blickwinkel gelesen. Es seien stigmatisierende Formulierungen wie der Begriff „Nichtsesshafte“ enthalten. Seit der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes gebe es diesen nicht mehr.

Der Fokus werde sehr stark auf den Bahnhof, eindeutig mehr von Männern dominiert, gelegt, so dass Frauen nicht vorkämen. Wieso in der Drucksache formuliert werde, dass genderspezifische Aspekte nicht unmittelbar betroffen seien, erschließe sich ihm nicht. Würde allein der Geldfluss nach Geschlechtern getrennt aufgeführt, erhielten deutlich mehr Männer Unterstützung als Frauen. Dies werde nicht kritisch beleuchtet. Für den kommenden Bericht wünsche er sich, dies stärker in den Blickpunkt zu stellen.

Obwohl mehrfach von Prävention gesprochen werde, seien präventive Maßnahmen oder Aktionen nicht auffindbar. Die ambulanten Hilfen müssten stärker ausgebaut werden. Wenn Menschen befähigt würden, Leistungen nach § 67 SGB XII in Anspruch zu nehmen, belaste dies nicht den städtischen Haushalt.


Frau Ruhrort sagte, in dem genannten Bereich stehe die Leistungsgewährung nach § 67 SGB XII im Mittelpunkt. Es seien keine Strukturen für konzeptionelle Arbeit vorhanden. Sozialarbeit sei lediglich in Form von bisher 2, jetzt 3, Sozialarbeiter*innen-Stellen möglich. Mit dieser Personalausstattung habe der Fachbereich Soziales nicht die Ressourcen, die konzeptionelle Arbeit als Stadt allein zu bewältigen. Im vergangenen Jahr wurde der Fokus stark auf Vernetzung gelegt sowie diverse Runden initiiert um die verschiedenen Angebote zu verknüpfen. Damit wurde das Leistbare geschafft.

Daneben habe das Thema Sicherheit und Ordnung innerhalb der Verwaltung nicht zuletzt durch das Konzept des Fachbereiches Öffentliche Ordnung sowie die Einbindung in das Projekt Bahnhofssicherheit der Polizeidirektion Hannover einen hohen Stellenwert. Hier wurde versucht, den sozialen Aspekt einzubringen, um ein Gegengewicht zur reinen Gefahrenabwehr zu bilden.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Austausch zur Drucks. Nr. 1462/2019 "Fortschreibung des Kommunalen Wohnungsbauförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover"

Ratsherr Alter machte darauf aufmerksam, dass dem Sozialausschuss die Drucksache zur Kenntnis übersandt worden sei. Auf Wunsch des Sozialausschusses sei heute Herr Schalow vom Bereich Stadterneuerung und Wohnen anwesend, um nach einer Einführung zum Thema Fragen zu beantworten.

Herr Schalow sagte, der Rat habe 2013 im Rahmen des Wohnkonzeptes 2025 (Drucks. Nr. 0840/2013) beschlossen, u.a. den Wohnungsneubau durch Schaffung zusätzlicher Baurechte zu intensivieren, die Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen, ein Kommunales Förderprogramm aufzulegen sowie den Dialog mit der Wohnungswirtschaft zu initiieren, fortzusetzen und zu intensivieren.

Daher habe die Stadt Hannover, obwohl grundsätzlich die Länder für die Wohnungsbauförderung zuständig seien, ein Kommunales Wohnraumförderprogramm aufgelegt. Das Kommunale Wohnraumförderprogramm sei eine Kombinationsförderung aus einmaligen (verlorenen) Baukostenzuschüssen sowie über 15 Jahre laufenden Aufwendungszuschüssen. Sollten anfangs noch jährlich 130 Wohnungen gefördert werden, wurde dies im Rahmen von Haushaltsplanberatungen erweitert, in dem für eine größere Anzahl von Wohnungen, zuletzt 300 / Jahr) mehr Geld zur Verfügung gestellt wurde. Durch die unterschiedlichen Programmteile B (niedrige Einkommen), C (niedrige/mittlere Einkommen) und D (mittlere Einkommen) sowie einer gewissen Gemengelage sei es der Stadt durch die bisher zur Verfügung stehenden Mittel möglich, etwa 1.600 bis maximal 1.900 Wohnungen zu fördern.

Nach Rückmeldung aus der Wohnungswirtschaft, dass die Landesförderung alleine nicht auskömmlich sei sowie eigener Beobachtung habe sich die Verwaltung dazu entschlossen, dem Rat eine Fortschreibung des ursprünglich auf 5 Jahre befristeten Programms vorzuschlagen.

Bisher wurden in Programmteil B (ein „normaler“ Wohnberechtigungsschein muss vorliegen, d.h. die gesetzliche Einkommensgrenze und die Wohnflächenobergrenzen müssen eingehalten werden) unterschiedliche Wohnungsgrößen mit unterschiedlichen Beträgen (von 15.000 bis in der Summe 28.000 Euro) gefördert. Durchschnittlich seien 18.000 Euro gewährt worden.

Bei der neuen Förderung schlage die Verwaltung vor, die Grundförderung bei diesem Programmteil nicht mehr nach Wohnungsgröße zu staffeln, sondern pauschal 25.000 Euro / Wohneinheit (WE) zu gewähren.

Bisher wurden in Programmteil C (die gesetzliche Einkommensgrenzen können um bis zu 20 % überschritten werden) unabhängig von der Größe der Wohnung ein einmaliger Baukostenzuschuss von 15.000 Euro gewährt. Zukünftig solle dieser bei 20.000 Euro liegen.

Bisher wurde bei Programmteil D (Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein um bis zu 60%) keine Baukostenzuschüsse gewährt; nach dem neuen Programm sollen 10.000 Euro je geförderter Wohnung gewährt werden.

Da die Baukosten immer mehr anstiegen und um die Finanzierung – insbesondere in den ersten Jahren – wirtschaftlich abzubilden, wurde eine Verbesserung auch bei den Aufwendungszuschüssen notwendig, um Wohnungen zu einem Preis anbieten zu können, der auch für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen noch finanzierbar sei.

Diese Zusatzförderung habe bisher bei Programmteil B bei monatlich 1,70 Euro/m² linear über 15 Jahre sowie bei Programmteil C bei monatlich 1,00 Euro/m² linear über 15 Jahre gelegen.

Bei Programmteil D sei über 10 Jahre degressiv gefördert worden: In den ersten drei Jahren 2,00 Euro/m², in den Jahren 4-10 jährlich um je 0,25 Euro abgebaut, so dass im 11. Jahr keine Zuschüsse mehr gezahlt wurden.

In Anlehnung an die Landesförderung, die sich derzeit ebenfalls in Änderung befinde, sollen auch bei der Kommunalen Wohnraumförderung die Eingangsmieten angepasst werden.

Bei Programmteil B lag die Kaltmiete bisher bei 5,60 Euro/m² und solle auf 6,10 Euro steigen. Diesen Betrag halte die Verwaltung für zu hoch und wolle daher vorerst an den 5,60 Euro festhalten. Sollten vom Land tatsächlich 6,10 Euro beschlossen werden, sei die Stadt bereit, den Betrag auf 5,80 Euro anzuheben. Dieser Betrag erscheine nach den vorliegenden Informationen sowie der Tatsache, dass die Förderung von Land und Kommune erheblich verbessert werde, auskömmlich.

Bei Programmteil C, den das Land nicht kenne, solle die Kaltmiete weiterhin bei 6,50 Euro/m² liegen.

Bei Programmteil D plane das Land mit künftig 7,50 Euro/m², die Stadt beabsichtige von bisher 7,00 Euro auf 7,20 Euro zu erhöhen.

Bei der Zusatzförderung beabsichtige die Verwaltung die Aufwendungszuschüsse bei den Programmteilen B und C von linear auf degressiv zu verändern, da von Vertretern der Wohnungswirtschaft nachvollziehbar dargelegt wurde, dass die Belastung in den ersten Jahren am höchsten sei.

Bei Programmteil B solle diese für das 1.-3. Jahr 5,00 Euro/m² betragen bei einer jährlichen Reduzierung ab Jahr 4 um je 1,00 Euro. Durchschnittlich bedeute dies 3,00 Euro (gegenüber bisher 1,70 Euro linear).

Bei Programmteil C solle diese für das 1.-3. Jahr 4,00 Euro/m² betragen bei einer jährlichen Reduzierung ab Jahr 4 um je 0,80 Euro. Durchschnittlich bedeute dies 2,40 Euro (gegenüber bisher 1,00 Euro linear).

Bei Programmteil D solle diese für das 1.-3. Jahr 3,00 Euro/m² betragen bei einer jährlichen Reduzierung ab Jahr 4 um je 0,35 Euro, am Ende des 10. Jahres um 0,55 Euro. Durchschnittlich bedeute dies 2,02 Euro gegenüber bisher durchschnittlich 1,30 Euro.


Zu einer Nachfrage von Ratsherrn Nicholls erklärte Herr Schalow, entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung müssen in Gebäuden mit mindestens 4 Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei erreich- und nutzbar sein. Die Verwaltung halte daher eine zusätzliche Förderung für Wohnungen, die dieser Vorschrift entsprechen müssen, für nicht erforderlich.

Auf die Frage von Ratsherrn Döring, ob die ihm von dritter Seite genannte Zahl von 10.000 genehmigten Bauanträgen für den Neubau von Wohnungen in Hannover realistisch sei, antwortete Herr Schalow, ihm lägen Zahlen für die einzelnen Jahre vor. Demnach seien in 2013 1.260, in 2014 1.086, in 2015 1.098, in 2016 2.090, in 2017 1.725, in 2018 2.053 sowie in 2019 bis März 493 (in Summe 9.805) Genehmigungen für den Wohnungsbau erteilt worden.

Herr Fahlbusch verwies auf Seite 4, 2. Absatz der Drucksache, wonach je nach Verteilung auf die einzelnen Programmteile mit dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm bis zu 1.900 Wohnungen, davon die Hälfte, also ca. 950 mit Belegrechten, gefördert werden könnten. Es interessiere ihn zu erfahren, wie groß der Kreis derjenigen sei, die dringend eine Wohnung benötigten.

Herr Schalow sagte, ihm lägen nur die Zahlen für 2017 vor. In dem Jahr habe es für 3.000 Haushalte Neuanträge zur Wohnungsvermittlung gegeben, bei denen ein Wohnungsnotstand anerkannt worden sei. Dem hätten 1.800 frei gemeldete Wohnungen gegenübergestanden. Während die Zahl der anerkannten Vermittlungsanträge über die Jahre annähernd konstant geblieben sei, habe sich die Anzahl der frei gemeldeten Wohnungen deutlich reduziert. Die Stadt verfüge über etwa 19.000 Belegrechte, die sie ausüben könne. Die Frage, wie groß der Kreis der Personen sei, der perspektivisch eine solche Wohnung benötige, sei nicht zu beantworten. Der Rat habe mit der Wohnungswirtschaft über die Wohnungsbauoffensive 2016 eine Vereinbarung getroffen, wonach in 5 Jahren pro Jahr 1.000 Wohnungen gebaut werden sollen, von denen ¼ für die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen gedacht seien.

Die Verwaltung sei sehr an einer Durchmischung der Quartiere interessiert, sowohl was die Diversität der Wohnungsgrößen als auch die Programmteile B, C und D betreffe. Auch die Landesregularien gingen bei Eingangsmieten von 7,50 Euro/m² und einer Überschreitung der Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein um 60 % noch von sozialem Wohnungsbau aus. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Programm zielgenau die Versorgung sicherstelle.

Zu einer Nachfrage nach dem Auslaufen der Förderung nach 15 Jahren sagte Herr Schalow, ein solches Programm müsse immer auch finanzierbar sei. Wenn Aufwendungszuschüsse ausliefen, die Stadt aber weiter an der Wohnung interessiert sei, versuche sie mit den Eigentümer*innen weitergehende Vereinbarungen unter Fortzahlung von Aufwendungszuschüssen zu schließen, damit die Mieten günstig und der Stadt die Belegrechte erhalten blieben.

Zur Bitte um weitere Zahlen zu den bewilligten Zuschüssen erläuterte Herr Schalow, bewilligt seien Zuschüsse für 786 Wohnungen, dazu verbindlich reserviert für weitere 110 und sehr konkret zeichneten sich darüber hinaus 357 neue Wohneinheiten ab. Mithin handele es sich um insgesamt 1.253 Wohnungen, die mit Mitteln des Kommunalen Wohnraumförderprogramms neu errichtet würden. Mit weiteren Anträgen sei zu rechnen. Die Verwaltung stand daher, als sich abzeichnete, dass die Mittel aus dem Programm weitestgehend ausgeschöpft sein werden, vor der Entscheidung, ob sie dieses Programm fortschreiben wolle. Dies werde mit der vorgelegten Drucksache vorgeschlagen.

Richtigstellen wolle er noch, dass Belegrechte lediglich für den Programmteil B bestünden. Bei den Förderungen nach den Programmteilen C und D suchten sich die Vermieter*innen selber ihre künftigen Mieter*innen aus, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sein müssten. Dies sei der Stadt Hannover gegenüber anzuzeigen und nachzuweisen.

Beigeordneter Machentanz hob hervor, dass die Landeshauptstadt Hannover Mieten von 6,10 Euro/m² bei Bezieher*innen niedriger Einkommen ebenfalls für zu hoch halte. Bezieher*innen von AlG-II-Leistungen könnten sich dann nicht einmal eine 50 m² große Wohnung leisten.

Ratsherr Hellmann kündigte an, dass seine Fraktion am 19.06.2019 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Antrag einbringen werde, nach dem die für das Programm veranschlagten 23,5 Mio. Euro für eine Kapitalerhöhung bei der hanova WOHNEN GmbH genutzt werden sollten. Der Betrag bedeute einen Eigenanteil von 20 %, somit sei ein Investitionsvolumen von 117 Mio. Euro zusätzlich zur öffentlichen Förderung zu erreichen.

Ein Austausch zum Thema hat stattgefunden.


TOP 7.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf sagte, ihr lägen keine Themen zum Bericht vor.


Ratsherr Alter schloss die Sitzung.


Beckedorf Hanebeck
Stadträtin für das Protokoll