Gemeinsame Sitzung Kulturausschuss, Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 12.06.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2019)
Protokoll (erschienen am 07.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 13.06.2019

PROTOKOLL

Gemeinsame Sondersitzung des Kulturausschusses und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, 12. Juni 2019,
Stadtteilzentrum Lister Turm, Großer Saal, Walderseestraße 100, 30177 Hannover

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.51 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Kulturausschuss

Ratsherr Wiechert (CDU)
(Ratsfrau Neveling) (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreten durch Ratsherrn Bindert
(Ratsherr Engelke) (FDP) Vertreten durch Ratsherrn Bingemer
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU) Vertreten durch Ratsherrn Pohl
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN) Vertreten durch Ratsherrn Zingler
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Vertretung für Ratsherrn Yildrim

Beratende Mitglieder:
Frau Dr. Gafert
(Herr Kahl) (AfD)
Herr Kahmann (Seniorenbeirat) Vertretung für Frau Stolzenwald
(Herr Dr. Kiaman) (CDU)
Herr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Stolzenwald) (Seniorenbeirat) Vertreten durch Herrn Kahmann
(Herr Prof. Dr. Terbuyken) (SPD)

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 15.47 Uhr
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Im KultA Vertretung für Ratsfrau Neveling
Ratsherr Bingemer (FDP) Im KultA Vertretung für Ratsherrn Engelke
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU) Im KultA Vertretung für Bürgermeister Scholz
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:

Stadträtin Beckedorf
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Frau Botzki Dez. I - Kulturdezernat
Frau Samii Dez. I - Kulturdezernat

Frau Göbel Dez. III

Frau Dr. Schelle-Wolff 41 Fachbereich Kultur
Frau Weymann 41.0 Zentrale Angelegenheiten Kultur
Herr Reimers 41.02 Zentrale Angelegenheiten Kultur / Protokoll

















Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Kommunales Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025
(Drucks. Nr. 1387/2019)









































TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert eröffnet die gemeinsame Sondersitzung des Kulturausschusses und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 14:02 Uhr, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.


AKultur: Die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung: Einstimmig


AHaush: Die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung: Einstimmig



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Die Sprecherin des freien Theaters Hannovers möchte wissen, wie viel Geld für die Kulturentwicklung durch die 1,5% Erhöhung übrigbleibt, wenn die Personalkosten jährlich um beispielsweise 2% steigen.

Herr Dr. von der Ohe führt aus, dass eine derartige Progression der Ausgabensteigerung allein für den Kulturbereich zugesagt wurde und insgesamt ca. 25 Mio. € an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Die anderen Fachbereiche haben nicht mal die Zusage, dass ihre Budgets in den nächsten Jahren stabil bleiben.
Da die zukünftigen Tarifabschlüsse noch nicht bekannt sind, kann noch nicht abschließend gesagt werden, wieviel Geld letztendlich für die Kulturschaffenden durch die Steigerung übrigbleiben wird. Wenn die Tarifabschlüsse mit einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren ausgehandelt werden, so werden die Personalkostensteigerungen jedoch nicht die Progression aufzehren.

Eine Vertreterin der Agentur für Zwischenraumnutzung interessiert sich für die Steigerungsraten des gesamtstädtischen Haushaltes in den letzten Jahren im Verhältnis zum Kulturbudget.

Herr Dr. von der Ohe erläutert, dass im Kulturbudget in den nächsten Jahren ca. 25 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, und das in Zeiten wieder knapper werdender Steuereinnahmen. Seit 2015 ist das Kulturbudget um ungefähr 30% gestiegen, der gesamtstädtische Haushalt jedoch nur um ca. 20%.

Ein freier Künstler und Vertreter der Interessengemeinschaft für Projekträume berichtet, dass die bildende Kunst in den letzten Jahren in Hannover fast ausgestorben war und nun durch die Förderung von Atelier- und Projekträumen wieder neu belebt wird. Allerdings sind die Mittel hierfür nur für einen begrenzten Zeitraum in den Haushalt eingestellt worden. Wenn diese Mittel nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, dann wird sich die gerade erst angesiedelte neue Generation von Künstlern wieder nach anderen Orten umsehen und umziehen, da z.B. in Berlin oder Polen eine entsprechende Förderung für die Künstler gegeben ist.
Er möchte wissen, ob dies von der Verwaltung so gewünscht ist oder ob die Finanzierung der Projekträume dauerhaft sichergestellt wird.

Stadträtin Beckedorf antwortet, dass die Atelier- und Projektraumförderung der im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen verstetigt wurde um eine junge Kunstszene in Hannover zu etablieren.

Eine Vertreterin des Kulturzentrums Pavillon erkundigt sich danach, welche finanziellen Mittel für die konkrete Förderung der Projekte des Kulturentwicklungsplans zur Verfügung gestellt werden.

Stadträtin Beckedorf erklärt, dass hierfür Zahlen und Finanzmittel nicht benannt werden können, weil bisher noch keine konkreten Projekte und Maßnahmen entwickelt wurden.
Bis zum Frühjahr muss dem Rat der Entwurf des Kulturentwicklungsplanes als langfristige Kulturstrategie der Stadt Hannover vorgelegt werden. An diesem Konzept wird derzeit gearbeitet.

Eine selbständige Unternehmerin hat Probleme, geeignete Fachkräfte nach Hannover zu locken, da es hier an kultureller Diversität mangelt. Sie fragt danach, ob bedacht wurde, dass große Maßnahmen, wie ein mögliches House of Music, ebenfalls Personalkosten verursacht, die auch Folgekosten durch die Dynamisierung der Personalkosten nach sich ziehen und auch hierfür Mittel berücksichtigt werden müssen.

Herr Dr. von der Ohe stellt klar, dass Kosten für Gebäude nicht das Kulturbudget belasten, sondern größtenteils im entsprechendem Budget des Gebäudemanagements angesiedelt sind. Das gelte somit auch für Kostensteigerungen bei Gebäuden. Er ist sich sicher, dass die 25 Mio. € zu einer Steigerung der Kulturvielfalt beitragen werden und nicht durch die Dynamisierung der Personalkosten aufgezehrt werden.

Eine Vertreterin von der Agentur für Zwischenraumnutzung hält fest, dass die hannoversche Kulturszene das „80 Mio. € Budget“ für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt als sehr erfreulich ansieht. Allerdings greifen diese erst, wenn Hannover den Zuschlag erhält.
Sie ist der Meinung, dass die Entscheidung über die prozentuale Erhöhung des Gesamtbudgets erst beschlossen werden sollte, wenn konkreten Maßnahmen zur Umsetzung feststehen.

Herr Dr. von der Ohe erklärt, dass die Erhöhung des Kulturbudgets durch die Dynamisierung auch greifen wird, falls Hannover aus dem Bewerbungsverfahren zur Kulturhauptstadt ausscheiden wird. Er wiederholt, dass dieser Beschluss ein Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Stadtverwaltung ist und dass der Kulturbereich in den nächsten Jahren mehr zusätzliche Mittel bekommt als die restlichen Bereiche der Stadt.

Eine Vertreterin von Workshop befürchtet, dass die geplante Erhöhung um 1,5% im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kulturentwicklungsplanes nicht ausreichen wird, sondern letztendlich in Kürzungen enden wird. Sie stellt fest, dass dies – weil es so offensichtlich ist – zu einer maximal möglichen Demotivation der Kulturakteure beiträgt.

AKultur: Beantwortet
AHaush: Beantwortet






TOP 3.
Kommunales Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025
(Drucks. Nr. 1387/2019)

Ratsherr Wiechert bittet um Auskunft darüber, ob mit der vorliegenden Drucksache alle Anforderungen an die Beteiligungskriterien erfüllt sind.

Stadträtin Frau Beckedorf informiert über die Ausführungen der Bewerbungskriterien. Es wird ein Bid-Book benötigt, in dem u.a. dargelegt wird, wie sich die Finanzierung des Kulturhauptstadtjahres darstellt, wie sich das Kulturbudget in den letzten Jahren entwickelt hat und wie das Budget für die nächsten Jahre geplant ist. Außerdem muss eine langfristige Kulturentwicklungsstrategie vorgelegt werden. Aus diesen Ausführungen muss unter anderem hervorgehen, dass die Finanzierung der Kulturhauptstadtbewerbung nicht zulasten des normalen Kulturhaushalts geht. Dieses Kriterium wird nach Ansicht der Verwaltung durch die in der Drucksache festgelegte Progression ganz klar erfüllt.

Herr Westerhof ergänzt, dass im Bid-Book einige konkrete Fragestellungen beantwortet werden müssen.
So muss die Kulturstrategie, die zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Stadt besteht, beschrieben werden. Diese Frage wird Hannover erst in der zweiten Bewerbungsrunde beantworten können. Dieses Vorgehen ist aber mit der Jury abgestimmt worden, so dass Hannover durch die späte Beantwortung keine Nachteile entstehen.
Es muss das Kulturbudget der letzten fünf Jahre beschrieben werden. Hier kann man eine eindeutige Steigerung des hannoverschen Kulturbudgets feststellen. Herr Westerhof ist sich sicher, dass damit die Glaubwürdigkeit der hannoverschen Bewerbung unterstrichen wird.
Des Weiteren muss offengelegt werden, welche Summe dem Kulturbereich nach der Durchführung der Kulturhauptstadt im Jahr 2026 zur Verfügung stehen wird. Durch die geplante jährliche Erhöhung um 1,5% kann Hannover nachweisen, dass sich das Kulturbudget gegenüber dem heutigen Stand nicht verringern, sondern erhöhen wird. Auch in diesem Punkt ist er sich sicher die Jury davon überzeugen zu können, dass Hannovers Bewerbung glaubwürdig und ernst gemeint ist.
Kritisch schätzt er jedoch ein, dass Hannover zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darlegen kann, für welche Maßnahmen welche Summen eingeplant sind, da der Kulturentwicklungsplan noch nicht ausgearbeitet ist und somit noch nicht feststeht. Die Jury achtet bei diesem Punkt besonders darauf, dass keine Mittel aus dem eigentlichen Kulturbudget für Maßnahmen der Kulturhauptstadt abgezweigt und zweckentfremdet werden. Hier gilt es gut zu argumentieren und klar darzulegen, dass für die Maßnahmen nur zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel verwendet werden.

Ratsherr Karger fordert Einzelabstimmung zu den Punkten 1 und 2.

Ratsherr Klippert ist erfreut über die Erhöhung des Kulturbudgets, jedoch erinnert er daran, dass in der Zeit vor 2015 massiv an der Kulturszene gespart wurde. Er möchte konkrete Zahlen genannt bekommen, wie viel Geld für die Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans zur Verfügung stehen werden. Außerdem erkundigt er sich danach, ob die Jury es nicht negativ auslegen wird, dass das Kulturbudget in den Jahren vor der Bewerbung stärker erhöht wurde als nun während der Bewerbungsphase.

Herr Dr. von der Ohe führt aus, dass aufgrund der noch nicht feststehenden Maßnahmen auch noch kein Budget oder einzelne Projektsummen für den Kulturentwicklungsplan genannt werden können.



Er ist sich im Klaren darüber, dass die Jury eine höhere Steigerung des Kulturbudgets sicherlich positiver bewerten würde als die vorgelegten 1,5%, allerdings verdeutlicht er, dass die zur Verfügung stehenden städtischen Mittel begrenzt sind und man somit immer abwägen muss, was sich Hannover an zusätzlicher Kulturförderung leisten kann und will.
Er ist der Ansicht, dass hier ein guter Kompromiss gefunden wurde und die Jury dies auch so anerkennen wird.
Insgesamt stehen im Jahr 2026 78,5 Mio. € für die Kultur zur Verfügung.

Ratsherr Markurth vermisst Ideen und Vorstellungen, was innerhalb des Kulturentwicklungsplanes umgesetzt werden soll. Er möchte konkrete Maßnahmen für den Kulturentwicklungsplan genannt haben.

Stadträtin Beckedorf unterrichtet den Ausschuss darüber, dass der Kulturentwicklungsplan noch nicht so weit entwickelt wurde, dass bereits konkrete Projekte feststehen. Es gibt aber bereits Themen, die berücksichtigt werden sollen. So soll die bisherige Förderung der Kulturszene hinterfragt werden, um Verbesserungspotentiale festzustellen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Kulturentwicklungsplan wird die Kulturszene beleuchten um Synergien oder Mittelbedarfe festzustellen.
Sie verdeutlicht, dass das formale Verfahren zur Kulturhauptstadtbewerbung es zulässt, ohne konkrete Maßnahmen in die weitere Bewerbungsphase zu gehen.

Ratsherr Marski fragt danach, ob die Mittel für den Sprengelanbau i.H.v. 2 Mio. € nach Abschluss der Maßnahme im Budget bleiben und frei somit zur freien Verfügung stehen werden oder ob sie wegfallen.
Außerdem erkundigt er sich danach, ob sich die Erhöhung des Budgets um 1,5% als Stolperstein erweisen könnten, wenn die Jury sie so ausgelegt, dass durch Personalkostensteigerungen am Ende nicht mehr Geld für die Kulturszene zur Verfügung steht sondern eher ein „Stillstand“ des Budgets darstellen.

Herr Westerhof erklärt, dass die Jury klar erkennen muss, dass das Budget im Jahr 2026 höher sein muss als in den Vorjahren. Dies wird durch die Progression sichergestellt.

Stadträtin Beckedorf ergänzt, dass die Kulturhauptstadtbewerbung nicht zu Lasten des übrigen Kulturbudgets gehen darf.

Herr Dr. von der Ohe erklärt, dass die Mittel des Sprengelanbaus dauerhaft im Kulturbudget angesiedelt sind und für die Deckung der dort entstehenden laufenden Kosten verwendet werden. Hierbei handelt es sich nicht um investive Mittel zur Herstellung des Anbaus.

Ratsfrau Zaman stellt klar, dass der Kulturetat immer erhöht und nie gesenkt wurde, und Hannover sich somit ganz klar für die Stärkung der Kultur positioniert hat. Im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung wurde dieses Budget sogar nochmals erhöht. Selbst wenn Hannover nicht Kulturhauptstadt 2025 wird, so bleibt der Kulturentwicklungsplan bestehen, für den zusätzliche Mittel bewilligt sind, die ebenfalls zu einem höherem Budget führen.
Sie interessiert sich dafür, was passiert, wenn die Tarifsteigerung so hoch wären, dass die vorgesehene Progression von 1,5% aufgezehrt wird.

Herr Dr. von der Ohe rechnet vor, dass bei der derzeitigen Verteilung von Personal- und Sachaufwand Tarifabschlüsse von ca. 4% Steigerung nötig sind, um die Gesamterhöhung aufzuzehren. Ein derartiges Szenario ist nur vorstellbar, wenn die Konjunktur ein Hoch durchläuft, was wiederum zu steigenden Steuereinnahmen führen würde.



Ratsfrau Kastning fasst zusammen, dass die Erhöhung des Kulturbudgets, gerade in dieser Höhe und in der Zusicherung für mehrere Jahre bis 2026, ein Novum in ihrer langjährigen Ratsmitgliedschaft darstellt. In Kombination mit dem Dynamisierungskonzept der Zuwendungen sieht sie den Kulturhaushalt für die nächsten Jahre sehr gut aufgestellt.

Ratsherr Wruck schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Klippert an, dass die Steigerung von 1,5% von der Jury als nicht ausreichend angesehen werden könnte. Er persönlich sieht diesen Wert als sehr knapp bemessen an.

Herr Dr. von der Ohe erwidert, dass nicht nur die Jury die Steigerungen des Budgets als ausreichend akzeptieren muss, sondern auch der Rat und die Verwaltung. In diesem Spannungsfeld, sowohl die Jury als auch den Rat und die Verwaltung als für die Stadtfinanzen verantwortliche Organe zufrieden zu stellen, ist es schwierig eine Balance zu finden.

Ratsherr Dr. Gardemin erläutert am Beispiel der Kulturhauptstadt Essen, wie sich die öffentlichen Mittel auf generierte Einnahmen ausgewirkt haben. Durch Eintrittsgelder und Übernachtungsgäste wurde mehr Geld eingenommen als von der Stadt Essen in die Durchführung der Kulturhauptstadt investiert wurde. Er stellt die Budgets anderer Bewerberstädte vor. In Dresden wird die Stadt 26 Mio. € aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen, Nürnberg plant sogar mit 40 Mio. € aus städtischen Mitteln. Er sieht das hannoversche Budget im Verhältnis zu diesen beiden Städten als sehr bescheiden an.
Leipzig hat, obwohl sich die Stadt nicht um die Kulturhauptstadt 2025 bewirbt, ebenfalls einen Kulturentwicklungsplan erstellt. Dieser sieht sogar eine jährliche Erhöhung der Mittel um 2,5% vor.

Herr Dr. von der Ohe ist der Ansicht, dass Hannover nicht mit Dresden oder Nürnberg vergleichbar ist, da diese eine viel höhere Wirtschaftskraft und somit auch höhere städtische Haushalte vorweisen.

Ratsherr Förste bedauert, dass zurzeit keine konkreten Projekte für den Kulturentwicklungsplan genannt werden können.

Ratsherr Pohl ist der Meinung, dass die eingeplante Summe eine sehr gute Grundlage für die Bewerbungsphase bildet. Darüber hinaus kann man schlecht Vergleiche mit dem Leipziger Kulturentwicklungsplan und dessen jährlicher Steigerungsrate anstellen, da sich diese auf eine viel geringere Ausgangssumme beziehen und die hannoverschen 1,5% Steigerung in absoluten Zahlen ausgedrückt eine höhere Summe als in Leipzig ergeben.

Ratsherr Klippert schlägt vor, die für die Durchführung der Kulturhauptstadt eingeplanten 18 Mio. € der freien Kulturszene zur Verfügung stellen, sofern Hannover aus dem Verfahren ausscheidet.

Ratsfrau Zaman erkundigt sich danach, wie das Verfahren bei der ebenfalls von Herrn Westerhof durchgeführten Bewerbung der Stadt Leeuwarden lief.

Herr Westerhof berichtet, dass in Leeuwarden der Kulturentwicklungsplan bereits in der ersten Bewerberphase fertig war und vorgelegt werden konnte.

Ratsherr Bingemer verdeutlicht, dass es innerhalb der Stadt zwar verschiedene Entwicklungspläne gibt, aber eine Dynamisierung nur im Kulturentwicklungsplan vorgesehen ist. Die Budgets des Schul- oder des Sportentwicklungsplans hingegen unterliegen keiner automatischen Steigerung.

Ratsherr Karger möchte wissen, wie sich die Sponsoringeinnahmen darstellen sollen und welche Firmen sich bisher bereit erklärt haben, die Kulturhauptstadt zu unterstützen. Auch interessiert er sich dafür, ob es sich hierbei um Firmen mit kommunaler Beteiligung handelt, wodurch weitere Steuergelder in die Kulturhauptstadt fließen würden.
Er bemängelt die hohen Ansprüche der Kulturszene, die trotz der deutlichen Erhöhung des Kulturbudgets nach weiteren Mitteln verlangt. Dies ist seiner Meinung nach in Zeiten maroder Infrastruktur, wie z.B. stinkenden Schultoiletten, nicht angebracht.

Stadträtin Beckedorf erläutert, dass die Einnahmen und Ausgaben sehr seriös und realistisch kalkuliert wurden. Es wurde ein Netzwerk mit vielen Wirtschaftsunternehmen aufgebaut, die bereit sind, die Kulturhauptstadt zu unterstützen. Diesem gehören auch Firmen mit kommunaler Beteiligung an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sogar mehr als die eingeplanten 10 Mio. € an Sponsoringmitteln eingeworben werden können. Von der Europäischen Union werden 3 Mio. € an Fördermitteln erwartet.


Antrag,

die nachstehenden finanziellen Rahmenbedingungen für die Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover als Kulturhauptstadt 2025 zu beschließen:

1. Operatives Budget
Das operative Gesamtbudget wird in Höhe von 80 Mio. € geplant. Der städtische Anteil daran beträgt 18 Mio. €. Zusätzliche Drittmittel durch erhöhte Sponsoringleistungen, Spenden oder Zuwendungen erhöhen das Budget im gleichen Umfang. Reduzierungen bei anderen Ertragsquellen führen nicht zu einer Erhöhung des städtischen Anteils.

Das operative Gesamtbudget für die Jahre 2021 bis 2026, d.h. die Vorbereitungsphase, das Veranstaltungsjahr 2025 und die Abwicklung in 2026 beträgt insgesamt 80 Mio. €, der städtische Anteil daran 18 Mio. €. Für die Bewerbungsphase von 2018 - 2020 wurden bereits weitere 2 Mio. € städtische Mittel zur Verfügung gestellt.

Wie sich die städtischen Mittel auf die einzelnen Jahre verteilen, wird erst im Rahmen der Erarbeitung des Programms konkretisiert. In den jeweiligen Haushaltsplänen werden die dann bekannten Zuordnungen vorgenommen.

2. Kommunales Kulturbudget
Über den genannten städtischen Anteil für die Kulturhauptstadt hinaus, wird für das kommunale Kulturbudget von OE 41 ab 2021 bis ins Jahr 2026 eine jährliche Steigerung um 1,5 % vorgesehen. Die Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans (KEP) werden innerhalb dieses Budgetrahmens abgebildet.

AKultur Einzelabstimmung zu den einzelnen Ziffern der Drucksache:
Ergebnis zu :
Ziffer 1: 10 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Ziffer 2: einstimmig
AHaush Einzelabstimmung zu den einzelnen Ziffern der Drucksache:
Ergebnis zu :
Ziffer 1: 9 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Ziffer 2: einstimmig

Ratsherr Wiechert beendet die Sitzung um 15:51 Uhr.

Für die Niederschrift



Beckedorf Reimers
Stadträtin Protokollführende Person