Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 05.06.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.05.2019)
Protokoll (erschienen am 06.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 29.08.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 5. Juni 2019,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.43 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
(Bezirksratsfrau Bockentin-Müller) (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
(Bezirksratsherr Mansmann) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe (CDU)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien 18.45 - 20.43 Uhr (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Peters
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.03.2019 (öffentlicher Teil)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Information zur „Klärschlammverbrennung Hannover-Lahe“ durch enercity-contracting

5. Einwohner*innenfragestunde

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Neuer Park im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1414/2019)

6.1.2. Integriertes Entwicklungskonzept
(Drucks. Nr. 15-1417/2019)

6.1.3. Ordnungsdienst in den Stadtbezirken
(Drucks. Nr. 15-1419/2019)

6.1.4. Umsetzung des Netzkonzepts Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1420/2019)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Räumliche Versorgung des Schulzentrums in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1422/2019)

6.2.2. Toilettenanlage Endpunkt Linie 7
(Drucks. Nr. 15-1423/2019)

6.2.3. Ampelsteuerung Kreuzung Hannoversche Straße / Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1424/2019)

6.2.4. Ganztagsbetreuung bis zur Umgestaltung der GS Mühlenweg in eine Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-1425/2019)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Umbesetzung im Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1435/2019)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1374/2019)

8.2. Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)
(Drucks. Nr. 1415/2019 mit 1 Anlage)

8.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1434/2019 mit 3 Anlagen)

8.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1433/2019 mit 3 Anlagen)

8.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 - Lehrter Straße / Gollstraße -
(Drucks. Nr. 1448/2019 mit 1 Anlage)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

10. Informationen über Bauvorhaben

11. A N T R Ä G E

11.1. aus vorangegangener Sitzung

11.1.1. Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0899/2019)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Stadtteil-PKS
(Drucks. Nr. 15-1421/2019)

11.3. der SPD-Fraktion

11.3.1. Wegsanierung am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-1426/2019)

11.3.2. Haltestreifen für Linksabbieger Kreuzung Hannoversche Straße/Louise-Schroeder-Straße/Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1427/2019)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. aus vorangegangener Sitzung

12.1.1. Zuwendung 09-2019, Sabinehappykids, Lastenfahrrad
(Drucks. Nr. 15-0910/2019)

12.2. Interfraktionelle Zuwendungsanträge

12.2.1. Zuwendung 10-2019, BffL, Stelzenhaus
(Drucks. Nr. 15-1439/2019)

12.2.2. Zuwendung 12-2019, Volkschor Anderten, Notensätze
(Drucks. Nr. 15-1440/2019)

12.2.3. Zuwendung 14-2019, NaturFreunde Misburg, Mittelalterliches Markttreiben
(Drucks. Nr. 15-1441/2019)

12.2.4. Zuwendung 15-2019, MENTOR e.V., Werbemittel
(Drucks. Nr. 15-1442/2019)

12.2.5. Zuwendung 16-2019, SGM, Spielkleidung Tischtennis
(Drucks. Nr. 15-1443/2019)

12.2.6. Zuwendung 17-2019, SV Sportfreunde Anderten, Anderter Schleusencup
(Drucks. Nr. 15-1444/2019)

12.2.7. Zuwendung 18-2019, TSV Anderten, Mermaid-Kostüme
(Drucks. Nr. 15-1445/2019)

12.3. Mittel für die Patenschaftsarbeit

12.3.1. Pflege partnerschaftlicher Beziehungen 2019 - Änderung in der Aufteilung der Mittel
(Drucks. Nr. 15-1438/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnet die Sitzung und stellt die fristgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 12.1.1. wird zurückgezogen
Die Tagesordnung wird dann so einstimmig bestätigt


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.03.2019 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Becker machte darauf aufmerksam, dass Herr Lückert zu dieser Sitzung noch Bezirksratsmitglied gewesen sei, aber in der Übersicht der Anwesenheiten nicht auftaucht.
Herr Selig führte aus, dass Herr Lückert zum Zeitpunkt der Erstellung des Protokolls nicht mehr Mitglied war und deshalb bei der automatischen Generierung der Liste nicht auftauchte. Er werde versuchen den Fehler manuell zu beheben.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Thomas Riechel-Rabe wurde als neues Mitglied des Stadtbezirksrates verpflichtet.

Die Verpflichtung wurde vorgenommen.


TOP 4.
Information zur „Klärschlammverbrennung Hannover-Lahe“ durch enercity-contracting
Herr Kollenda von enercity contracting informierte mit beigefügter Präsentation
(Anlage 1) über die Klärschlammverbrennung in der Anlage Hannover-Lahe.

Nachfragen aus dem Bezirksrat beantwortete Herr Kollenda anschließend wie folgt:
  • Im Jahr 2023 soll die Anbindung regenerativer Fernwärme an den Nordosten Hannovers erfolgt sein.
  • Der im Material vorhandene Phosphor beträgt 10-12%, das sind 1.000 bis 1.500 Tonnen im Jahr, dieser wird dann wahrscheinlich nicht selbst recycelt, sondern an einen Weiterverwerter übergeben. Zur Zeit wandert er mit der Asche auf die Deponie.
  • Klärschlamm ist eine regenerative Brennstoffquelle mit einem Brennwert wie Braunkohle.
  • Klärschlamm wird auch in der Zementindustrie mitverbrannt. Dieses ist aber zeitlich begrenzt bis 2029.
  • Bei Volllast der Anlage wird mit täglich etwa 32 zusätzlichen LKWs gerechnet.
  • Bisher wurde der Klärschlamm auf den Feldern entsorgt, dieses sei aber nun verboten.
  • Die Asche aus dem Filter (etwa 2.000 Tonnen im Jahr) werde als Sondermüll entsorgt.
  • Vorrangig soll der Klärschlamm aus der Region Hannover gewonnen und verarbeitet werden, das würde die Anlage zu 40% auslasten.
  • Es gebe Konkurrenzprojekte unter anderem in Hildesheim, Bielefeld und Helmstedt.
  • Der Kraftwerksbetreiber bekommt Geld für die Annahme des Klärschlamms, die Wärmegewinnung ist nicht so sehr hoch, so dass durch die Annahmegebühr die Verarbeitung im wesentlichen gedeckt sein muss. Es wird ein Geschäftsfeld werden, wo man auf Grund der Konkurrenz einen langen Atem braucht.



TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Vertreter des BffL bat um Freischneidung von Büschen und Bäumen auf dem Waldweg, der am Friedhof von der Waldstraße abgeht zum Gelände des BffL. Gerade für Wohnmobile sei die Benutzung derzeit ein Problem.

Ein Vertreter des Umweltschutzvereins wies darauf hin, dass die Klärschlammverbrennungsanlage nach den modernsten Standards gebaut werden sollte, um die Feinstaubbelastung in Grenzen zu halten.
Bezirksbürgermeister Dickneite wies darauf hin, dass es sich um eine Fragestunde handele und bat den Vortragenden sein Begehren schriftlich einzureichen, damit die Politik sich damit beschäftigen könne.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Neuer Park im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1414/2019)

Die Neuanlage des Parks im Steinbruchsfeld ist weit vorangeschritten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird eine Beleuchtung für den Park installiert?
2. Wie viele Papierkörbe wurden aufgestellt, sind noch weitere geplant und wie oft werden sie geleert?
3. Welche weiteren Maßnahmen stehen noch aus?

Zu 1.) Die Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Else-Ury-Weg und Kafkastraße wird voraussichtlich bis Ende August 2019 installiert. Die Beleuchtung des Weges östlich der Kita Kampstraße kann erst im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Beleuchtung der Werner-Kraft-Straße realisiert werden. Dies wird voraussichtlich nicht vor 2022 erfolgen.

Zu 2.) Im Park wurden 10 Papierkörbe eingebaut, die derzeit einmal wöchentlich geleert werden. Weitere Papierkörbe sind nicht vorgesehen. Bei Bedarf wird der Reinigungsturnus erhöht.

Zu 3.) In den letzten Wochen sind die restlichen Pflanz- und Saatarbeiten durchgeführt worden. Abgesehen von der noch zu installierenden Beleuchtung sind damit die Bauarbeiten im Stadtteilpark Steinbruchsfeld abgeschlossen.

Protokollantwort zu Nachfragen:
Das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz musste nachgebessert
werden und wurde zwischenzeitlich freigegeben.
Zur Barrierefreiheit auf dem Kleinkinderspielplatz im Neubaugebiet
Steinbruchsfeld Ost:
Die Verwaltung legt bei der Planung öffentlicher Spielplätze besonderen Wert darauf, Kindern unterschiedlicher Altersstufen mit variierenden körperlichen und kognitiven Fähigkeiten eine möglichst große Bandbreite unterschiedlicher Spielerfahrungen zu ermöglichen. Es sollen Orte entstehen, an denen Kinder unabhängig von Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen gemeinsam spielen und miteinander in Kontakt treten können. Ein besonderes Anliegen ist es uns, Barrierefreiheit dabei nicht auf Rollstuhlgerechtigkeit zu reduzieren, sondern inklusives Spielen für alle in den Fokus zu rücken. Auch Kinder mit weniger „sichtbaren“ Einschränkungen wie beispielsweise Wahrnehmungsstörungen, Autismus oder kognitiven Einschränkungen sollen ihren Bedürfnissen entsprechende Angebote auf unseren Spielplätzen finden.

Wichtig ist dafür, dass Spielplätze zunächst von allen gut erreicht werden können. Daher wird bei Neuanlagen und Umplanungen darauf geachtet, dass die Zugänge breit genug sind, keine Stufen aufweisen und mit glatten, kontrastreichen Belägen befestigt sind. So können sehbehinderte Menschen, Begleitpersonen mit Kinderwagen oder Rollatoren, Kinder im Rollstuhl oder mit Krücken die Spielplätze gut erreichen.

Bei der Ausstattung der Spielplätze spielen die Spielgeräte eine zentrale Rolle. Diese werden so ausgewählt und positioniert, dass – eingebunden in sinnvolle Spielabläufe - vielfältige Bewegungsanreize (Klettern, Hangeln, Balancieren, Schaukeln, Rutschen, Drehen) und motorische Herausforderungen sowohl für mobilitätseingeschränkte Kinder als auch für Kinder mit breit gefächerten motorischen und sensorischen Fähigkeiten entstehen. Je nach Lage und Größe des Spielplatzes werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Selbstverständlich spielen die Ergebnisse der Kinderbeteiligung bei der Auswahl der Spielgeräte ebenfalls eine zentrale Rolle. Neben den mit Geräten ausgestatteten Arealen sind aber auch ruhigere Rückzugsbereiche und Streifräume wichtig, in denen die Kinder aus dem Blick der Begleitpersonen verschwinden und eigene Spielideen entwickeln können.

Aufenthaltsbereiche befinden sich in der Regel in der Nähe des Sandspielbereiches und werden mit Sitzgelegenheiten ausgestattet, die zum Teil über Arm- und Rückenlehnen verfügen. So können mobilitätseingeschränkte Personen bequemer sitzen und leichter wieder aufstehen. Sofern es Tische gibt sind diese mindestens von einer Seite mit Rollstühlen unterfahrbar. Befestigte Flächen neben Bänken ermöglichen das Nebeneinandersitzen von Spielplatzbesucher*innen mit Rollstuhl und ohne.

Diese Grundsätze fanden auch bei der Planung für den Spielplatz Kampstraße-Mitte Anwendung, der vorrangig für Kinder von 0-12 Jahren konzipiert wurde. Angrenzend an den Sandspielbereich befindet sich ein Spielturm mit Rutsche, der mithilfe einer Treppe leicht von jüngeren oder mobilitätseingeschränkten Kinder erklommen werden kann. Dieser Bereich ist mit einem fugenlosen Fallschutzbelag ausgestattet, so dass der Raum unter dem Turm mit „Verkaufstresen“ und drehbaren Motorikelementen auch für Kinder im Rollstuhl für Rollenspiele genutzt werden kann. Der sich an den Spielturm anschließende Kletterparcours bietet unterschiedliche Kletter-, Hangel- und Balanciermöglichkeiten. Nördlich des Spielturmes befindet sich ein Drehspielgerät, das Kindern (und insbesondere in ihrer Körperwahrnehmung eingeschränkten Kindern) durch die Drehbewegung und die Erfahrung von Fliehkräften ein besonderes Spielerlebnis bietet. Auch Seilbahnen erfreuen sich bei Kindern aller Altersgruppen großer Beliebtheit und bieten ein besonderes Spielerlebnis. Eine Nestschaukel und eine Doppelschaukel bilden den Abschluss des Spielplatzes im Süden. In der Nestschaukel können Kinder schaukeln oder geschaukelt werden, die sich (noch) nicht selbst auf einer Brettschaukel festhalten können oder die gemeinsam schaukeln möchten.

TOP 6.1.2.
Integriertes Entwicklungskonzept
(Drucks. Nr. 15-1417/2019)

Kürzlich wurde den Bezirksratsmitgliedern das „Integrierte Entwicklungskonzept“ für Misburg-Anderten vorgelegt. Auf 128 Seiten findet eine mit bunten Bildern aufgehübschte Bestandsaufnahme statt; die Aufmachung ähnelt einem Hochglanz-Reiseführer. Das Konzept umfasse „erarbeitete Handlungsfelder, Entwicklungsziele und Handlungsansätze“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche dieser Handlungsfelder, Entwicklungsziele und Handlungsansätze für Misburg-Anderten wird die Verwaltung in den Jahren 2019 und 2020 umsetzen bzw. beginnen?
2. Welche Maßnahmen sollen mittel- und langfristig umgesetzt werden?
3. Welche Ideen hat die Verwaltung verworfen?
Zu 1. und 2.
Mit dem Integrierten Entwicklungskonzept „Mein Quartier 2030 Misburg-Anderten“ liegt ein perspektivisches Rahmenkonzept für den Stadtbezirk für die nächsten 10 Jahre vor und richtet sich gleichermaßen an Politik, Verwaltung und weitere öffentliche und private Institutionen und Agierende. Es fungiert als Leitlinie für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirks mit Schwerpunkt auf der Darstellung von Handlungsfeldern, unterlegt mit Beispielprojekten auch aus anderen Kommunen, die für den Stadtbezirk Misburg-Anderten impulsgebend sein können. Es ist ein informelles Planungsinstrument, aus dem keine verbindlichen Umsetzungen von Projekten und Maßnahmen abgeleitet werden können. Das bedeutet, dass die im Abschlussbericht benannten Handlungsfelder und -ansätze durch jeweils eigene Planungen konkretisiert und abgesichert, mit eigenen Haushaltsmitteln hinterlegt und durch die politischen Gremien beschlossen werden müssen.
Ein konkreter Zeitrahmen zur Umsetzung der einzelnen Handlungsansätze kann deshalb nicht angegeben werden.

Zu 3.
Ziel des Planungsprozesses war die gemeinsame Erarbeitung von Strategien und Leitbildern, die anhand von möglichen Impulsprojekten illustriert wurden. In diesem Sinne war das Befinden über einzelne konkrete Projektideen nicht Bestandteil des Planungs- und Beteiligungsprozesses. Das Konzept bietet vielmehr eine perspektivische Zusammenschau relevanter Entwicklungsbereiche für den Stadtbezirk und versteht sich als Arbeitshilfe und programmatischer Fahrplan für die zukünftige politische Themensetzung und Schwerpunktbildung.

Bezirksratsherr Hoare bemängelte, dass die Antwort, wie auch die Broschüre, nur aus bunten Wörtern bestehe, dass als Ergebnis aber nichts richtig greifbar sei.
Herr Bernhardt betonte nochmals, dass dies ein Konzept sei, welches erst mit Leben gefüllt werden müsse. Es sei auch nicht durch einen Ratsbeschluss gedeckt, sondern soll ein Hilfsmittel für die Entscheidungsträger sein.

TOP 6.1.3.
Ordnungsdienst in den Stadtbezirken
(Drucks. Nr. 15-1419/2019)

Bei Einführung des städtischen Ordnungsdienstes wurde versprochen, dass dieser unabhängig von anlassbezogenen Einsätzen auch dauerhaft sichtbare Präsenz in den Stadtbezirken zeigt und regelmäßig Streife gehen soll. Hiervon ist allerdings nichts zu spüren.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wie oft und zu welchen Tageszeiten war der Ordnungsdienst im Stadtbezirk unterwegs und welchen Anlass gab es jeweils?
2. Welche Ordnungswidrigkeiten konnte der Ordnungsdienst jeweils feststellen?
Die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes waren im letzten Vierteljahr an zwölf Tagen in dem Bezirk unterwegs. Die Bestreifung des Gebietes erfolgte dabei an fünf Tagen in der Vormittagszeit (zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr), an drei Tagen am Nachmittag (14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) und an vier Tagen am Abend (zwischen 18:00 Uhr und 21:45 Uhr).
Bei den Kontrollen hat man sich vor allem auf die Einhaltung der Spielplatzsatzung auf den Spielplätzen, Ruhestörung/Lärmbelästigung, Verhalten der Hundebesitzer*innen und mögliche Vermüllungen konzentriert. Teilweise wurden auch falsch abgestellte Kraftfahrzeuge festgestellt und verwarnt.

Bei den Streifengängen handelte es sich um normale Routinekontrollen und um Beschwerden aus der Bevölkerung, denen schnellstmöglich nachgegangen wurde. Zuletzt waren die Außendienstmitarbeiter*innen aufgrund einer Beschwerde in einem Neubaugebiet im Bereich Misburg-Nord / Heinrich-Böll-Weg wegen Ruhestörungen und dem Fehlverhalten einiger Hundebesitzer*innen auf einer Grünanlage aktiv.

TOP 6.1.4.
Umsetzung des Netzkonzepts Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1420/2019)

Im Jahr 2015 wurden den Stadtbezirksräten Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Netzkonzepts Radverkehr vorgestellt. Hierbei kam es zu zahlreichen weiteren Vorschlägen.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich im Stadtbezirk umgesetzt?
2. Welche Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase bzw. sollen in den kommenden zwei Jahren verwirklicht werden?
3. Welche Maßnahme wurden verworfen (bitte mit Begründung)?
Zu 1: Nachfolgend werden die abgeschlossenen Maßnahmen aufgeführt:

Maßnahme Nr. Straßenname Beschreibung
01-001 Gollstraße Einleitung Radfahrer auf die Fahrbahn
01-011 Waldstraße Einleitung Radfahrer auf die Fahrbahn
02a-001 Ohne für Radverkehr freigeben
02a-036 Buchholzer Straße Benutzungspflicht prüfen
02a-038 Seckbruchstraße Radfahrer per Markierung leiten
03-002 Lehrter Straße Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
03-027 Buchholzer Straße Grundstückszufahrtkennzeichen, Piktogramm
03-028 Waldstraße Furtmarkierung Radweg
03-029 Anderter Straße Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
05-012 Anderter Straße Verbreiterung prüfen
06a-025 Hannoversche Straße Erkennbarkeit erhöhen
06d-016 Anderter Straße eindeutige Führung hergestellt
09a-007 Polziner Weg Absenkung herstellen

Weitere Maßnahmen:
- Hannoversche Straße, Änderung der Markierung
- Kronsberg Nord bis Mittellandkanal, diverse Wegeüberarbeitungen (Landschaftsräume)
- Buchholzer Straße, Änderung der Beschilderung für die Nebenanlage
- Meyers Garten, Rotmarkierung im Knoten
- Buchholzer Straße/Wilhelm-Tell-Straße Rotmarkierung Furt
- Am Friedenstal / Hannoversche Straße Rotmarkierung Furt
- Furtmarkierungen (weiß): Wilhelm-Tell-Straße
Anderter Straße
Zu den Schwedenhäusern
Hartmannstraße

Zu 2:
Die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm zum Netzkonzept Radverkehr sollen bis Ende 2020 umgesetzt werden.

Zu 3:
Keine.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Räumliche Versorgung des Schulzentrums in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1422/2019)

Die Verwaltung informierte darüber, dass beabsichtigt sei, bis zum Beginn des neuen Schuljahrs 2019 im Bereich des Schulzentrums Anderten mobile Raumcontainer aufzustellen, um vorübergehend dem aktuellen Raummangel in Anderten abzuhelfen. Nun haben wir von den Mitarbeitern des Schulzentrums und nicht von der Verwaltung erfahren, dass diese Planung zurückgenommen worden sei und beabsichtigt ist, einzelne Klassen in einer anderen Schule in der Stadt unterzubringen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum wurde die ursprüngliche erteilt Zusage, beim Schulzentrum zum Schuljahrsbeginn zusätzlich Container aufzustellen, zurück genommen?

2. Warum wurde der Bezirksrat von diesem Wechsel der Entscheidung nicht informiert?
3. Welches Gesamtkonzept hat die Verwaltung bezüglich der zukünftigen Raumversorgung des Schulzentrum Anderten und welche auch seitens der Schule praktikabel zeitnahe Übergangslösung plant die Verwaltung zur Versorgung der Schulkinder?

Zu 1 und 2)
Eine solche Zusage hat es nicht gegeben. Die letzte Information zum Schulzentrum Anderten (SZ Anderten) erfolgte mit der Drucksache 15-0907/2019 F1. Durch den Auszug der Kindertagesstätte der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) zum Sommer 2019 können Räume im Bestand umgenutzt werden und so zwei Räume für die Oberschule geschaffen werden.

Die Seitens der Verwaltung geführten Gespräche zur Unterbringung einzelner Klassen in anderen Schulen finden nicht auf Grund einer möglichen Entlastung der OBS Pestalozzischule (anstelle von mobilen Raumeinheiten) statt, sondern dienen zur Schaffung von dringend benötigten zusätzlichen Schulplätzen im Oberschulbereich, welche auf Grund der auch zum kommenden Schuljahr wieder zu erwartenden „Schulformwechsler“ benötigt werden.


Zu 3) Die Verwaltung plant in Bezug auf die Schulraumversorgung auf mehreren Ebenen, um die Situation im SZ Anderten zu verbessern:
a) Durch die Auflösung der GIB- Kita am Standort SZ Anderten und dem daraus resultierenden Zugewinn an Schulflächen, werden der OBS zum Schuljahresbeginn 2019/2020 zwei zusätzliche Räume zur Verfügung stehen.
b) Darüber hinaus soll in einem weiteren Schritt eine Containeranlage mit Unterrichts- und Differenzierungsräumen aufgestellt werden. Nach Abschluss der Klärungen zu Größe und Umfang der Anlage werden die Planungen im Juli dieses Jahres beginnen. Eine Inbetriebnahme dieser neuen Containeranlage kann zum Schuljahresbeginn 2020/2021 nicht zugesichert werden.
c) Aufgrund des baulichen Zustandes und dem zukünftigen Raumbedarf der Schulen am Standort Anderten wird das gesamte Schulgrundstück im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Beginn 2. Jahreshälfte 2019) geprüft. Diese Prüfung beinhaltet auch die Entwicklung eines Zeitplanes zur Umsetzung.

Hinsichtlich weiterer Übergangsmaßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Situation in den nächsten Jahren wird die Verwaltung weiterhin den regelmäßigen Austausch mit den Schulen fortsetzen.

Protokollantwort:
„Kooperation der OBS Pestalozzischule mit der FöS Albrecht-Dürer-Schule und Maßnahmen an der OBS Pestalozzischule im SZ Anderten
· Ab dem Schuljahr 2019/20 wird zwischen der Oberschule (OBS) Pestalozzischule und der Förderschule (FöS) Albrecht-Dürer-Schule eine organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 NSchG) erfolgen, wobei auch eine inhaltliche Zusammenarbeit möglich sein kann. Hierfür nutzt die Oberschule räumliche Ressourcen gemeinsam mit der Förderschule Albrecht-Dürer-Schule am Standort der Förderschule in der Ebelingstr. 3 in Bothfeld.
· Durch die Bildung zusätzlicher Klassen an der OBS Pestalozzischule werden die durch erhöhtes Schüler*innenaufkommen dringend benötigten Oberschulplätze angeboten.
· Ein Jahrgang der OBS Pestalozzischule wird in den Räumlichkeiten der Albrecht-Dürer-Schule durch Lehrkräfte der OBS beschult. Durch die gemeinsame Nutzung der dortigen Fachunterrichtsräume kann ein Pendeln der Schüler*innen weitestgehend vermieden werden.
· Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag wurde von den Schulen abgeschlossen.

· Am Standort des Schulzentrums Anderten stehen der OBS ab dem Schuljahr 2019/20 durch den Auszug der Kita der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) zur räumlichen Entlastung zwei bis drei zusätzliche Räume zur schulischen Nutzung zur Verfügung.

· Darüber hinaus soll die bisher zweizügige Oberschule perspektivisch zur Deckung des zwingend notwendigen Bedarfes an zusätzlichen Schulplätzen auf drei Züge erhöht werden.

· Bis zur kompletten Überplanung des Standortes soll als Interimslösung eine Containeranlage mit Unterrichts- und Differenzierungsräumen aufgestellt werden. Die Planungen hierzu sollen in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen. Eine Inbetriebnahme der Containeranlage ist zum Schuljahresbeginn 2021/2022 angestrebt. „


TOP 6.2.2.
Toilettenanlage Endpunkt Linie 7
(Drucks. Nr. 15-1423/2019)
Misburg verfügt weiterhin über keine öffentliche und auch behindertengerechte Toilette. Der Bezirksrat Misburg-Anderten hat bereits vor vielen Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt, dem die Verwaltung gefolgt ist, aber ihn bisher nicht umgesetzt hat. Grund für die Verzögerung sei die noch nicht erfolgte Eigentumsumschreibung für das Grundstück am Endpunkt der Stadtbahnlinie, die aber in der Zwischenzeit erfolgte.
Die Bauverzögerung kann nicht länger hingenommen werden.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wie ist der Stand der Planung und wann ist mit der Umsetzung der geplanten und angekündigten Maßnahme zu rechnen?

2. Wo soll die Toilettenanlage hin?

3. Wann wird sie auf dem Platz der Endhaltestelle eröffnet?


Zu 1.: Die Baugenehmigung, ferner der Auftrag zum Bau der Bedürfnisanstalt sind erteilt worden. Ebenfalls durchgeführt wurden Planungen zum Elektrizitäts- und Frischwasseranschluss. Bereits baulich umgesetzt ist die Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle.

Zu 2.: Die Toilettenanlage wird sich auf dem noch zu benennenden Platz zwischen dem Knauerweg und der Endstation-Haltestelle der Linie 7 befinden. Hierbei wird ein baulicher Abstand von ca. 1,5 Metern zu den Gleisen aus Sicherheitsgründen eingehalten. Nachstehend finden Sie den Lageplan zu Ihrer Information:



Zu 3.: Die Aufstellung des Gebäudes ist derzeit anvisiert für die Kalenderwoche 28 des laufenden Jahres. Erst nach Aufstellung des Gebäudes können die Hausanschlüsse für Elektrizität und Frischwasser realisiert werden. Ein taggenaues Öffnungsdatum lässt sich folglich noch nicht definieren.

TOP 6.2.3.
Ampelsteuerung Kreuzung Hannoversche Straße / Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1424/2019)

Mit dem Antrag der SPD Fraktion vom 2.5.2018 (TOP 9.3.2 der BZR Sitzung) forderten wir Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Kreuzung Hannoversche Straße / Grenzstraße. Die Verwaltung folgte dem Antrag mit der Entscheidung 15-0891/2018 S1.
Als „relativ einfach“ zu realisierende Maßnahme wurden „Anforderungsinduktionsschleifen“ in den Nebenstraßen aufgezeigt. Auch ein Jahr nach dieser Entscheidung ist nichts geschehen. Gleichwohl verschärft sich die Verkehrssituation laufend.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wann ist mit der Umsetzung der geplanten und angekündigten Maßnahme zu rechnen?

2. Oder gibt es neue Erkenntnisse, dass Induktionsschleifen nicht ausreichen und die Kreuzung doch, wie von der SPD-Fraktion gefordert, mit einer vollständigen Ampelanlage ausgestattet werden soll?

Zu 1.)
Die Maßnahme ist im Februar 2019 umgesetzt worden. Nach einer Wartezeit von 30 s in den untergeordneten Zufahrten wird die Fußgängerschutzanlage auf Rot geschaltet, so dass die Kraftfahrzeuge in derem Schutz in die Hannoversche Straße einfahren können.

Zu 2.)
Der Anschluss der Lichtsignalanlage an den Verkehrsrechner muss noch aktualisiert werden. Momentan liegen noch keine Erkenntnisse zu der Häufigkeit der Aktivierung dieser Schaltung oder zu den resultierenden Wartezeiten vor.


TOP 6.2.4.
Ganztagsbetreuung bis zur Umgestaltung der GS Mühlenweg in eine Ganztagsschule
(Drucks. Nr. 15-1425/2019)

In der letzten Bezirksratssitzung gab die Verwaltung die Information, dass es noch einige Jahre dauern würde, bis die Grundschule Mühlenweg zu einer Ganztagsschule ausgebaut und damit die räumlichen Voraussetzungen geschaffen sein werden. Bis dahin, so empfahl die Verwaltung weiter, könnten die Eltern zur Ganztagsversorgung ihrer Kinder auf die bereits bestehenden Ganztagsschulen der Nachbarschaft zurück greifen.
Nach Auskunft der Eltern erhielten diese bei dem Versuch der Umsetzung dieses Vorschlags aus den vorgeschlagenen Schulen Absagen für weitere Aufnahmen, da die räumlichen Kapazitäten das nicht mehr möglich machten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Alternativen kann die Verwaltung anbieten, um den Eltern eine Ganztagsversorgung ihrer Kinder zu ermöglichen, damit sie z. B. ihrer Berufstätigkeit nachgehen können, wenn der von der Verwaltung gemachte Vorschlag nicht umsetzbar ist?

2. Welches Angebot kann die Verwaltung den Eltern für ihre Kinder machen, denen in den von der Verwaltung genannten Ganztagsschulen auch keine Ferienbetreuung angeboten werden kann?

3. An wen können sich die betroffenen Eltern bei der Verwaltung wenden, um Unterstützung für eine Ferienbetreuung für ihre Kinder zu bekommen?

Zu 1.
Die GS Mühlenweg hat am 25.06.2012 eine Interessenbekundung für die Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule beim Schulträger abgegeben, die Umsetzung wird jedoch frühestens zum Schuljahr 2022/23 erfolgen können.
Grundsätzlich besteht über den sog. „Feuerwehrtopf“ der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit, Schulen Übergangslösungen anzubieten bzw. zu finanzieren, um die Zeit bis zur Einrichtung der Ganztagsschule zu überbrücken.
Mit politischem Beschluss im Januar 2013 und letzter Anpassung zum Haushalt 2016 wurde dieser „Feuerwehrtopf“ mit einem Ansatz von 230.000,00 € für die Finanzierung von Betreuungsangeboten verstetigt. Die Mittel werden befristet bis zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs an einer Schule eingesetzt.
Im kommenden Schuljahr werden an vier Grundschulstandorten Betreuungsangebote aus dem „Feuerwehrtopf“ finanziert, die bereits seit längerer Zeit eine Interessenbekundung abgegeben haben und seit einigen Jahren aus dem Feuerwehrtopf Ihr Betreuungsangebot finanzieren. Diese laufen erst mit dem Ganztagstart aus. Aus diesem Grund sie die Mittel des „Feuerwehrtopfes“ leider bereits ausgeschöpft.

Zu 2.
Die Möglichkeit einer Ferienbetreuung an Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb ist zum jetzigen Stand nur in den Einrichtungen der freien Jugendhilfe möglich.

Zu 3.
Die Eltern haben die Möglichkeit sich direkt an die Träger der freien Jugendhilfe oder an den Bereich OE 51.5 im Fachbereich Jugend und Familie zu wenden.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Umbesetzung im Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1435/2019)

Antrag,

im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzung zu beschliessen:
  1. Mitglied des Patenschaftskomitees:
  2. Bisher :
    Bezirksratsherr Malte Lückert

    Neu:
    Bezirksratsherr Thomas Riechel-Rabe

    12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fragte nach dem Frauenanteil in diesem Gremium, sowie nach Maßnahmen um diesen zu erhöhen.
Bezirksratsherr Hoare als Patenschaftskomiteevorsitzender und Herr Selig antworteten, dass von den 21 Mitgliedern (inkl. den stellvertretenden Mitgliedern) 7 weiblich sind.
Die Mitglieder werden durch den Bezirksrat, die AMK und die Verwaltung benannt und durch den Bezirksrat bestätigt. Insofern kann das Patenschaftskomitee nicht mehr Frauen generieren. Bei Fahrten im Rahmen von Patenschaftsaustauschen und Treffen bemühe man sich seit langem auch Frauen als Teilnehmerinnen zu begeistern. Dies klappe leider nicht immer.
Bezirksratsfrau Scholvin ergänzte, dass man sich bemühe neue Vereine in die AMK zu integrieren. Ein Männergesangsverein habe aber nun mal naturgemäß keine Frauen.

TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1374/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bat um Aufklärung, um was für Abschreibungen es sich handele und warum diese noch in der Drucksache stehen, was laut ihrer Information nicht mehr sein dürfe.
Protokollantwort:
Bestandteil der Drucksache ist eine investive Zuwendung. Eine investive Zuwendung führt zwangsläufig zu einer Veränderung des bei der LHH ausgewiesenen immateriellen Vermögens, welches nach § 44 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) planmäßig über die Dauer der Zweckbindung bzw. über den Zeitraum, in dem die Gegenleistungsverpflichtung besteht, abzuschreiben ist. Ein Ausweis der aus der Investition korrespondierenden Abschreibung erscheint deswegen durchaus geboten.

Die Abschreibung wird voraussichtlich auf dem Konto 47110100 – AfA für immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Investitionszuwendungen gebucht werden. Dabei handelt es sich um ein in den Verbindlichen Zuordnungsvorschriften und Hinweisen zum niedersächsischen Kontenrahmen für 2017 vorgeschlagenes Konto zur weiteren Unterteilung der bilanziellen Abschreibungen.

Das Verhältnis der Abschreibung zur Investition lässt darauf schließen, dass die Drucksache eine Dauer der Zweckbindung bzw. einen Zeitraum, in dem die Gegenleistungsverpflichtung besteht, von 10 Jahren annimmt. Die gebuchte Abschreibung orientiert sich an der tatsächlichen Zweckbindung bzw. Gegenleistungsverpflichtung, die wir der zahlungsbegründenden Unterlage entnehmen.



Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung der o.g. Kindertagesstätte Am Forstkamp 17, 30629 Hannover in Trägerschaft der Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GiB), mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, 1 -3 Jahren, Ganztagsbetreuung), einer integrativen Krippengruppe (12 Plätze, 1 - 3 Jahren, Ganztagsbetreuung) und zwei integrativen Kindergartengruppen (max. je 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) unter Berücksichtigung der Umstrukturierung der bestehenden integrativen altersübergeifenden Vorlaufgruppe in der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg (max. 18 Plätze, 1 Jahr - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung), in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.


13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.2.
Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)
(Drucks. Nr. 1415/2019 mit 1 Anlage)

Nachfragen umfassten unter anderem:
  • Warum und wofür Mietsteigerung von 30%?
    - Protokollantwort:
    Die gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) betreibt in den Räumlichkeiten des ehemaligen Misburger Rathauses eine zweigruppige Kindertagesstätte.


  • Die Miete für die Einrichtung beträgt seit jeher monatlich 2.944,38 €.
    Mit der DS 0095/2017 wurde erstmalig ein erhöhter Mietzuschuss gewährt. Damals lag die monatliche Mietzuwendung von der Landeshauptstadt Hannover gem. der entsprechenden Förderrichtlinie für kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von eingetragenen gemeinnützig anerkannten Vereinen bei 950 € pro Gruppe.

    Dieser Betrag wurde mit Beschluss der DS 2667/2018 N1 zum 01.01.2019 auf 1.100 € pro Gruppe angehoben, so dass sich dadurch der Betrag des monatlichen zusätzlichen Mietzuschusses für die Einrichtung verringert hat. Es handelt sich somit nicht um eine Mietsteigerung, sondern um die Erhöhung der monatlichen Mietzuwendung und die damit einhergehende Reduzierung des zusätzlichen Mietzuschusses.

    Mit der aktuellen Drucksache wurde beschlossen, die entstehenden monatlichen Mietkosten bis zum 31.07.2024 nun in voller Höhe zu gewähren. Die GIB hat signalisiert, in einem anderen Fall aufgrund der hohen Miete den Standort nicht halten zu können. Aufgrund der hohen Nachfrage an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Misburg-Anderten, gerade auch im integrativen Bereich, hat die Verwaltung entschieden, den Betrieb der zweigruppigen Einrichtung trotz des Neubaus „Am Forstkamp“ weiterhin aufrecht zu erhalten.
  • Warum bleibt die Kita im Haus?
    - weil der Bedarf so hoch ist, dass 2 zusätzliche Gruppen geschaffen wurden


Antrag,

zu beschließen,

die zwei integrativen Kindergartengruppen (je 15 Plätze in Ganztagsbetreuung, 3 Jahre bis Schuleintritt), Waldstraße 9, 30629 Hannover, in Trägerschaft der GIB fortlaufend zu fördern und

bis zum 31.07.2024, die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren und

dem Träger ab dem 01.08.2019, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1434/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1850 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1850 mit Begründung zuzustimmen,
3 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 8.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1433/2019 mit 3 Anlagen)

Auf Nachfragen aus dem Bezirksrat antwortete Herr Bernhardt wie folgt:
  • bauwo reicht das Projekt aus Kapazitätsgründen weiter,
  • es hat sich planungstechnisch nicht viel geändert,
  • über den Vorhabenträger ist ebenfalls abzustimmen,
  • es stimmt, dass bei 14 Wohneinheiten 25% für sozial geförderten Wohnraum beantragt werden sollen,
  • es war auch bereits vorher geplant, den geförderten Wohnraum auf 1 Haus zu beschränken, man habe nicht vor, dadurch eine Stigmatisierung vorzunehmen,
  • barierefreie Wohnungen werden entsprechend der Vorgaben der NBauO eingerichtet,
  • Die barrierefreien Wohnungen sollen im wesentlichen auch aus der Tiefgarage direkt erreichbar sein, so sich denn eine solche unter dem Haus befindet,
  • bei einem in die Fraktion ziehen, würde sich der Prozess um etwa 4 Monate verzögern.

Aus dem Bezirksrat kamen Bedenken, dass es diskriminierend sei, alle Menschen, die in sozial schwierigen Verhältnissen leben in einem Haus unterbringen zu wollen. Dies widerspreche jedem politischen Willen im Umgang mit diesen Menschen.

Von 19:47 - 19:57 Uhr fand auf Antrag der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung statt.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde über den Antrag der SPD-Fraktion, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen abgestimmt.
Die Drucksache wurde mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen in die Fraktionen gezogen.

Antrag,

1. dem Vorhabenträgerwechsel - bauwo Wohnen GmbH verkauft das Plangebiet an Frau Hanan Rajabo - zuzustimmen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1865 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.5.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 - Lehrter Straße / Gollstraße -
(Drucks. Nr. 1448/2019 mit 1 Anlage)

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde über den Antrag der SPD-Fraktion, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen abgestimmt.
Die Drucksache wurde mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen in die Fraktionen gezogen.

Antrag,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1865 Lehrter Straße / Gollstraße, mit Frau Hanan Rajabo, Neue Wiese 1, 30900 Wedemark, als Trägerin des Vorhabens zu den in der Begründung näher aufgeführten Konditionen zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Es gab keine Berichte


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Es gab keine Informationen


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 11.1.1.
Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0899/2019)

Die CDU-Fraktion machte noch einmal ihre Sicht deutlich, dass mit diesem Antrag die Fahrradfahrer nicht besser geschützt, sondern mehr und plötzlich Gefahren ausgesetzt werden. Außerdem verlangsame man den Verkehr in diesem Gebiet weiter, auf unter 30 km/h.
Dem widersprach der Antragsteller.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, den Fahrrad-Schutzstreifen auf der Hannoverschen Straße zwischen den Einmündungen am Forstkamp und Heinrichstr in beiden Fahrtrichtungen auf das vorgeschriebene Regelmaß von 1,5 Meter verbreitern, in die Mitte der Richtungsfahrstreifen verlegen zu lassen und auf diesem Teilstück zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.

Bei der Verschwenkung des Schutzstreifens in Richtung Fahrstreifenmitte soll dem übrigen Verkehr dabei unmissverständlich signalisiert werden, dass der Radverkehr an dieser Stelle Vorfahrt bzw. Vorrang hat.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Stadtteil-PKS
(Drucks. Nr. 15-1421/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stadtteilbezogen für den Stadtbezirk Misburg-Anderten zu veröffentlichen.

Auf Wunsch der Die LINKE und PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 11.3.
der SPD-Fraktion

TOP 11.3.1.
Wegsanierung am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-1426/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, das Wasser- und Schifffahrtsamt zu veranlassen, dass der Weg entlang des Mittelkanals einschließlich der jeweiligen Zufahrtswege so saniert wird, dass die derzeitigen Gefahren bei der Benutzung mit Fahrrädern, Rollstühlen oder Rollatoren beseitigt werden.

Einstimmig


TOP 11.3.2.
Haltestreifen für Linksabbieger Kreuzung Hannoversche Straße/Louise-Schroeder-Straße/Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1427/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die gestrichelte Haltelinie vor der Fußgängerampel auf der Hannoverschen Straße (Richtung Meyers Garten) vor Höhe Grenzstraße/Louise-Schroeder-Straße zu einer durchgezogenen Haltelinie zu verändern plus ein Schild zu errichten, das besagt: „Bei Rot hier halten“, um auch den Linksabbiegern auf der Hannoverschen Straße bei Rot das Fahren Richtung Louise-Schroeder-Straße zu verbieten.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 12.1.1.
Zuwendung 09-2019, Sabinehappykids, Lastenfahrrad
(Drucks. Nr. 15-0910/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird „Sabinehappykids“ eine Summe von bis zu
300,00 €
einmalig aus dem Finanzhaushalt für die Anschaffung eines neuen elektrischen Lastenfahrrades zur Verfügung gestellt.

Zurückgezogen


TOP 12.2.
Interfraktionelle Zuwendungsanträge

TOP 12.2.1.
Zuwendung 10-2019, BffL, Stelzenhaus
(Drucks. Nr. 15-1439/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem BffL Hannover e.V. eine Summe von bis zu

1.200,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Beschaffung eines Stelzenhauses zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.2.2.
Zuwendung 12-2019, Volkschor Anderten, Notensätze
(Drucks. Nr. 15-1440/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Volkschor Anderten e.V. eine Summe von bis zu

300,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Beschaffung von Notensätzen zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.2.3.
Zuwendung 14-2019, NaturFreunde Misburg, Mittelalterliches Markttreiben
(Drucks. Nr. 15-1441/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird den NaturFreunden Misburg eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für das Mittelalterliche Markttreiben 2019 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.2.4.
Zuwendung 15-2019, MENTOR e.V., Werbemittel
(Drucks. Nr. 15-1442/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird MENTOR e.V. eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Werbemittel zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.2.5.
Zuwendung 16-2019, SGM, Spielkleidung Tischtennis
(Drucks. Nr. 15-1443/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der SG Misburg (Tischtennis) eine Summe von bis zu

1.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Spielkleidung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.2.6.
Zuwendung 17-2019, SV Sportfreunde Anderten, Anderter Schleusencup
(Drucks. Nr. 15-1444/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird den SV Sportfreunde Anderten eine Summe von bis zu

1.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Sachkosten zur Durchführung des Anderter Schleusencup zur Verfügung gestellt.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.2.7.
Zuwendung 18-2019, TSV Anderten, Mermaid-Kostüme
(Drucks. Nr. 15-1445/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird den TSV Anderten (Tauchen) eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Stoffe für Mermaid-Kostüme zur Verfügung gestellt.
Einstimmig


TOP 12.3.
Mittel für die Patenschaftsarbeit

TOP 12.3.1.
Pflege partnerschaftlicher Beziehungen 2019 - Änderung in der Aufteilung der Mittel
(Drucks. Nr. 15-1438/2019)

Antrag,

zu beschließen, die bei der Kostenstelle 18620005, Sachkonto 42712000 -Pflege partnerschaftlicher Beziehungen, zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 8.600,00 € als Zuwendungen an die Vereine im Stadtbezirk Misburg-Anderten auszuzahlen, die 2019 städtepartnerschaftliche Begegnungen durchführen werden, und zwar nach dem in der Begründung dargestellten geänderten Verteilungsmaßstab.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Für das Protokoll:



K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer