Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 03.06.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.05.2019)
Protokoll (erschienen am 31.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 11.07.2019

PROTOKOLL

30. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 3. Juni 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.50 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dirscherl)
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Merkle (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bergerstock (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Lippert (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Rakow (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kamieth (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Pfeiffer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
„Landwirtschaftliche Pachtflächen - Fallbeispiel Kronsberg“

Als Sachverständige wurden eingeladen:

1. Herr Friedrich-Wilhelm Brandes (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
2. Herr Dirk Gericke (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
3. Frau Franziska Reinecke (Landwirtin + Pächterin am Kronsberg)
4. Herr Werner Reuter (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
5. Herr Cord Scheverling (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
6. Herr Ralf Wellhausen (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
7. Herr Hans-Heinrich Grefe (Landwirt & Geschäftsführer BioBördeland
GbR)
8. Herr Wilhelm Rathing (Landwirt bei Hameln)
9. Herr Jan Wittenberg (Bioland-Landwirt in Nordstemmen-Mahlerten &
Mitglied im Bundesvorstand der AbL)
10. Dr. Ulrich Klischat (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Hannover)
11. Frau Karola Herrmann (1. Vors. NABU Hannoverscher Vogelschutzverein
von 1881 e.V.)
12. Herr Georg Wilhelm (stellv. Vorsitzender BUND Kreisgruppe Region
Hannover)
13. (Vertreter*in für) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
14. (Vertreter*in für) Landvolk Hannover e.V.
15. (Vertreter*in für) Bioland Niedersachsen Bremen e.V.

(Die Liste der Zu- und Absagen der Sachverständigen ist als Nachreiche erfolgt.)

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 01.04.2019
- öffentlicher Teil -

3.2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 06.05.2019
- öffentlicher Teil -

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online)
4.2. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

4.3. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2017/2018
(Informationsdrucks. Nr. 1428/2019 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 1078/2019)

5.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 N1 mit 5 Anlagen)

6.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2688/2018 N1 (Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 1526/2019)

6.2. Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1402/2019 mit 4 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Lieferung Erdgas für die Jahre 2020 -2023
(Drucks. Nr. 1072/2019)

11. Rechnungsprüfungsamt: Bericht über die bautechnische Visaprüfung in 2018
(Informationsdrucks. Nr. 1107/2019)

12. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 01.04.2019
- nichtöffentlicher Teil -

13. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 06.05.2019
- nichtöffentlicher Teil -

14. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

15. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -


Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Für TOP 2. wurde beantragt, die Einwohner*innenfragestunde hinter den TOP 4.1. zu verschieben.

· Der TOP 3.2. wurde vertagt.

· TOP 4.1. (DS Nr. 1416/2019 N1) wurde auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.

· TOP 4.2. (DS Nr. 2431/2018 N1) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

· TOP 4.3. (DS Nr. 1428/2019) wurde auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

· TOP 5.2. (DS Nr. 1429/2019) wurde auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.

· Für die TOPs 6.1. und 6.1.1. (DS Nr. 2688/2018 N1 und Nr. 1526/2019) wurde eine formale Behandlung beantragt.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: „Landwirtschaftliche Pachtflächen - Fallbeispiel Kronsberg“

Als Sachverständige haben teilgenommen:

1. Herr Friedrich-Wilhelm Brandes (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
2. Herr Dirk Gericke (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
3. Herr Werner Reuter (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
4. Herr Cord Scheverling (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
5. Herr Ralf Wellhausen (Landwirt + Pächter am Kronsberg)
6. Herr Dr. Ulrich Klischat (Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Bezirksstelle Hannover)
7. Herr Georg Wilhelm (stellv. Vorsitzender BUND Kreisgruppe Region
Hannover)
8. Dr. Holger Hennies, Landvolk Hannover e.V.
9. Herr Harald Gabriel, Bioland Niedersachsen Bremen e.V.

Herr Brandes stellte sich als 64-jähriger Landwirt und Pächter von Flächen am Kronsberg vor. Seine Hofstelle befände sich in Anderten, die von ihm bewirtschafteten Flächen in Anderten und Wülferode. Wie einige andere Landwirte auch, habe er im letzten Jahr eine ausführliche Stellungnahme zum "Stufenkonzept Ökolandbau" abgegeben. Ihm sei jedoch nicht bekannt, ob diese den Ratsfraktionen bereits vorliege.
Aufgrund ihrer innerörtlichen Hoflagen und möglicher Emissionen aus der Tierhaltung würden die Betriebe am Kronsberg generell viehlos arbeiten. Die Bodenverhältnisse vor Ort seien überwiegend durch nicht siebfähige, steinige und tonige Böden geprägt. Dies schränke leider die Anbaumöglichkeiten sehr ein, der Anbau von Kartoffeln, Gemüse und Feinsämereien scheide so fast komplett aus. Zudem werde der Ackerbau durch eine Vielzahl an Unkräutern erschwert. Damit sei der Kronsberg kein typischer Standort für den Ökolandbau.
Sein Sohn solle - geplant im Jahr 2020 - die Nachfolge für seinen Hof übernehmen. Bei der momentanen Flächenausstattung könne man die Perspektive für die nächste Generation noch als auskömmlich einschätzen. Die Viehhaltung sei bereits 1970 aufgrund der innerörtlichen Lage des Hofs aufgegeben worden und damit auch zukünftig ausgeschlossen.

Sein Hof habe, bedingt durch Flächenkündigungen für Baugebiete, im Jahr 2019 ca. 25 ha am Kronsberg-Süd verloren. Weitere 65 ha würden bei einer Nicht-Teilnahme an der Umwandlung der konventionell bewirtschafteten Flächen zum ökologischen Landbau hinzukommen. Ein solcher Flächenverlust könne die Existenzgrundlage seines Betriebs massiv in Frage stellen und stelle keine Perspektive für die nächste Generation dar.
Jedoch wären sein Sohn und er dazu bereit, gemeinsam mit der Stadt Hannover ein Projekt für einen "ökologischen Vorzeigebetrieb" zu erarbeiten. Dies müsse jedoch ganzheitlich und vielfältig sein und u. a. verschiedene Viehhaltungen, einen Hofladen sowie die Einbindung von Schulen, städtischen Kantinen und anderen enthalten. Wenn sich die Stadt Hannover im Sinne seines Konzeptes mit einbringe und der Betrieb im Sinne des Ganzen unterstützt werde, wäre der Gedanke an eine Umstellung auf Ökolandbau möglich. Es bestehe seinerseits die Bereitschaft, frei und zwanglos mit Verwaltung und Politik über eine solche, mögliche Umstellung zu sprechen.
Ein Ackerbau auf den Flächen am Kronsberg sei allgemein nur unter der Einbindung von Klee-Gras in die Fruchtfolge möglich. Um dieses als Futter verwenden zu können, brauche es zwingend einen Viehhaltungszweig, z. B. mit Mutterkühen. Jedoch seien keine Weiden und keine Hofstelle für die Viehhaltung vorhanden. Er habe 2018 einige Vorschläge dazu in seiner Stellungnahme an die Verwaltung skizziert, jedoch bislang keine Antwort von dieser erhalten.
Sein Betrieb nehme dieses Jahr durch die Anlage von 5 Blühstreifen/ -flächen an Agrar- und Umweltmaßnahmen teil.
Eine Umstellung auf Ökolandbau bedeute Investitionen in neue Technik und Maschinen. Für eine rentable Auslastung der Neuanschaffungen würden jedoch 65 ha nicht ausreichen. Hier bestehe die Problematik, dass unklar sei, woher man neue Flächen bekommen könne. Alle Flächen am Kronsberg seien bereits an die dort einvernehmlich zusammenarbeitenden Haupterwerbsbetriebe verpachtet.
Im Rahmen des Agrikulturprogramms stehe die Stadt vor der Fragestellung, ob die bisherigen, bäuerlichen Betriebe erhalten bleiben oder auf Ökolandbau umgestellt werden sollten. Ein Erhalt der Betriebe wäre seiner Auffassung nach mit bestimmten Auflagen in der bisherigen Form möglich, bspw. mit der Vermeidung von Silomais-Anbau und Klärschlamm, mit Ausweitungen der Fruchtfolge u. a.

Herr Gericke stellte sich als 55-jährigen Landwirt vor, der seit 1989 landwirtschaftliche Flächen in Wülferode bearbeite. Er habe den Ackerbau dort von seinem Schwiegervater übernommen. In seinem ehemaligen Heimatbetrieb habe er andere Böden als die am Kronsberg kennengelernt. Letztere seien in der Aufwendung der Bearbeitung sehr anspruchsvoll, auch im Bereich des Verschleißes von Maschinen und Energiekosten. Sein derzeitiger Betrieb habe 25% seiner Flächen von der Stadt Hannover gepachtet, die, teilweise auch zerstückelt, innerhalb der bewirtschafteten Flurstücke lägen.
Für eine gewünschte Umstellung auf Ökolandbau müsse zunächst geprüft werden, woher man genügend Flächen dafür bekomme. Bislang habe sein Hof drei Generationen ernährt. Sein Sohn, ein inzwischen ebenfalls fertig ausgebildeter Landwirt, habe Betriebsanteile am Hof bekommen und wolle diesen später weiterführen. Mit ihm habe er überlegt, ob eine Umstellung des Hofes auf Ökolandbau in Frage käme. Die Flächen des Landwirtes Reuter könne man als Beispiel für einen Biobetrieb am Kronsberg betrachten. Wie in jedem Betrieb, ob ökologisch oder konventionell, gebe es auch dort gute und schlechte Jahre.
Ein Verlust von 25% der städtischen Flächen wäre, ähnlich wie bei Herrn Brandes, für seinen Betrieb schmerzhaft. Theoretisch könne der Hof aber damit noch weiterhin wirtschaften. Allerdings wäre zur Senkung der Stückkosten seiner Maschinen jeder m² wertvoll. Eine Umstellung auf Ökolandbau käme für seinen Sohn und ihn daher nicht in Frage. Auch die innere Einstellung dazu sei bei ihnen nicht vorhanden.
Allerdings würde er bereits seit 25 Jahren in erweiterter Fruchtfolge u. a. Gerste, Raps Weizen, Zuckerrüben, Hafer und Zwischenfrüchte wie bspw. Sonnenblumen, Klee, Ölsaaten, Senf etc. anbauen. Zudem habe er mit seinem Sohn für den Bienenschutz und für die Biodiversität einige Blühstreifen angelegt.

Herr Reuter gab an, er wäre seit 14 Jahren als Landwirt am Kronsberg tätig, er habe die dortige Hofstelle damals gekauft. Er sei leider seit 3 Jahren erkrankt und suche seitdem nach Nachfolger*innen für den Hof. Bisher habe sich jedoch, wohl aus wirtschaftlichen Gründen, keine*r der 20 - 30 Bewerber*innen dazu bereit erklärt, den Betrieb als eigenständiges Unternehmen weiterzuführen. Dies werde zur Konsequenz haben, dass er in spätestens zwei Jahren die Landwirtschaft am Kronsberg einstellen und in den Ruhestand gehen werde. Der Standort sei für den ökologischen Landbau eigentlich ganz und gar nicht geeignet, er sei zu schwer zu bearbeiten und man könne dort keine lukrativen Feldkulturen wie Kartoffeln oder Gemüse anbauen. Dies und die derzeit stattfindende "Flächenverklappung" schrecke alle Jung- Unternehmer*innen ab, die ja immerhin für sich von einer beruflichen Bewirtschaftungszeit von ca. 30 Jahren ausgehen müssten. Den Bewerber*innen, die eine gewisse "Öko-Ideologie" verkörpern wollten, habe er bislang konsequent abgesagt. Dieser Personenkreis verfüge in der Regel kaum über Geldmittel, daher betrachte er hier das Risiko für den Hof als zu groß. Er werde sein Hof-Inventar verkaufen müssen, weil dieses einen Großteil seiner zukünftigen Rente darstelle.

Herr Scheverling erläuterte, dass er sich seit bereits 20 Jahren am Ackerwildkraut- Schutzprogramm am Kronsberg beteilige. Da seine beiden Kinder erst 13 und 16 Jahre alt seien, sei noch nicht absehbar, ob sie später in den Betrieb mit einsteigen würden. Zurzeit könne er sich eine ökologische Bewirtschaftung seiner Flächen nicht vorstellen, da die Böden dies nicht hergeben würden. Zudem sei auch seine Hofstelle nicht für die Viehzucht geeignet. Ein anderer Betrieb, der am Kronsberg den Gemüseanbau versucht hatte, habe nach 2 Jahren aufgeben müssen. Beim Gemüseanbau befürchte er zudem, dass die Flächen von den Anwohner*innen oft als "Hundeklo" missbraucht würden. Alles Weitere hätten seine Vorredner bereits angesprochen.

Herr Wellhausen stellte sich als einen 47-jährigen, gebürtigen Anderter vor. Sein Hauptbetrieb befinde sich jedoch südlich von Hannover, in der Nähe der Marienburg. Er bewirtschafte derzeit ca. 130 ha, dazu habe er um die 40 ha von der Stadt Hannover gepachtet. Ob er diese Flächen behalte oder nicht, sei demnach für ihn eine Existenzfrage. Nachdem das Stufenkonzept vorgestellt worden sei, habe er sich damit beschäftigt, ob er umstellen solle oder nicht. Die Stadt Hannover sei jedoch nicht sein einziger Verpächter. Seine anderen Verpächter hätten zu einer Umstellung ihrer Flächen auf Ökolandbau ein klares Nein gegeben, teilweise würde ihm auch bei einer Umstellung ein Verlust der Flächen drohen.
Solche Begebenheiten seien ihm schon oft widerfahren. Er habe mit einem anderen Betrieb, den er mitbewirtschafte, eine Maschinengemeinschaft. Mit dem Betriebsinhaber habe er ebenfalls über eine Umstellung gesprochen. Auch hier sei ein klares Nein als Antwort erfolgt.
Derzeit verdiene er am meisten Geld mit Mais für eine Biogasanlage. Diese würde für die Verwertung von Bio-Mais einen Cent mehr an Kosten berechnen. Auch eine Teilumstellung seiner Flächen scheide für ihn aus. Aufgrund seiner gesamten Situation sei er zu dem Schluss gekommen, dass eine Umstellung auf Ökolandbau für ihn nicht möglich sei.
In Anderten wirtschafte man meist schon extensiv, soweit möglich. So habe er bspw. Ackerbohnen im Programm, eine Honigwiese im Anbau, auf dem Kronsberg gebe es Hafer, Weizen, Gerste, Rüben, Mais, weshalb er sich frage, warum überhaupt umgestellt werden solle.
Die Stadt Hannover habe bereits recht viel getan, es gebe Büsche, saubere Waldränder und breite Saumränder an den Wegen. Es werde in den Gebieten zudem kaum organisch gedüngt.

Herr Dr. Klischat stellte sich als Fachbereichsleiter für ökologischen Landbau bei der Landwirtschaftskammer Hannover vor. Der Ökolandbau habe in Niedersachsen seit 2016 um ca. 40% zugenommen. Mittlerweile habe man um die 100.000 ha und rund 1.800 Betriebe. Dies trage dem, was der Markt hergebe und den gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung.
Die Ausdehnung des Ökolandbaus sein ein politisch erklärtes Ziel für die Stadt Hannover. Beim Thünen- Institut Braunschweig laufe seit 20 Jahren eine Vergleichsstudie zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben. In den letzten Jahren hätten die Ökobetriebe sehr gut abgeschnitten. Deren Arbeitseinkommen - plus Gewinn - sei um 40% höher als bei den konventionellen Betrieben ausgefallen, auch weil die Erträge im Ackerbau und dementsprechend die Getreidepreise relativ schlecht gewesen seien. Bei einem Umstieg auf eine rein ökologische Getreidefruchtfolge müsse hier demnach mit einer Gewinnverschlechterung gerechnet werden. Aus diesem Grund würden viele Biobetriebe in den Gemüse- und Kartoffelanbau einsteigen.
Am Standort Kronsberg sei kein Kartoffelanbau möglich. Man müsse hier letztendlich das Potential des Standortes ermitteln. Dieses erkenne er eindeutig in der Nähe zur Stadt. Man müsse sich ein Programm für direkt vermarktbare Kulturen überlegen, um dem gesellschaftlichen Wunsch nach Ökolandbau Rechnung tragen zu können. In der Stadt könne man dementsprechend Waren und Dienstleistungen anbieten, die der Standort hergebe.
Zur Entwicklung der Betriebe am Standort müsse ein Konzept bzw. ein Plan zur Situation in 10 Jahren entworfen werden. Bis dahin könnten bereits größere Biobetriebe im Raum Hannover vorhanden sein und die stadteigenen Pachtflächen bewirtschaften.
Die Landwirtschaftskammer erhielte immer wieder Anfragen von Verpächter*innen, die gerne eine ökologische Bewirtschaftung ihrer Flächen trotz der Aussicht auf geringere Umsätze hätten. Somit seien Verpächter*innen dem Ökolandbau also nicht grundsätzlich abgeneigt, sondern ein Spiegel der Gesellschaft.
Ihm sei bewusst, dass die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft auch Härten bedeute. Wenn die Stadt ihre Flächen dementsprechend umstellen wolle, müsse allen klar sein, dass einige der dort jetzt wirtschaftenden Betriebe dann nicht mehr existenzfähig sein würden. Auch die Ausweitung der Fruchtfolge bedeute letztendlich eine Steigerung der Kostenstruktur, da sich durch die weiteren Produktionsverfahren die Produktionskosten erhöhen würden.

Herr Wilhelm stellte seinen Redebeitrag anhand eines Vortrags vor, siehe Anlage Nr. 1).
Zur Entwicklung der biologischen Vielfalt gebe es ein langjähriges Monitoring für den Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung. Hier zeige sich, dass die Artenvielfalt im Bereich des Agrarlands bundesweit schlecht sei. Seit den 70er Jahren könne man sowohl beim Trend als auch bei den Verlusten von einer Halbierung bei den Indikatorenarten sprechen. In Wäldern, Siedlungen, Binnengewässern etc. sehe der Trend hingegen noch nicht so schlecht aus.
In Niedersachsen seien die Verhältnisse durch die vorhandene Agrarstruktur schwieriger. Bei der Feldlerche habe man seit den 70er Jahren einen Rückgang der Reviere um ca. 90%. Bei anderen Vogelarten sehe es noch katastrophaler aus. In Bereichen mit Ökolandbau gehe es der Feldlerche hingegen viel besser. Auf solchen Flächen würden laut einer Studie fünfmal so viele Lerchen brüten wie auf konventionell bewirtschafteten.
Das Thünen- Institut habe dieses Jahr eine umfangreiche Metastudie zu den Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft veröffentlicht. Auch hier werde bestätigt, dass die biologische Vielfalt im ökologischen Landbau viel besser sei als im konventionellen, u. a. auch durch den Verzicht auf Spritzmittel. Die Vorteile zeigten sich sowohl im Insektenbestand als auch in den Bereichen Wasser-, Klima-, Boden-, und Hochwasserschutz, ebenso im Bereich Klimaanpassung. Der Boden binde viel mehr Kohlenstoff, emittiere weniger Lachgas und Methan. Das Thünen- Institut habe ermittelt, dass eine Umstellung auf Ökolandbau einer CO2- Einsparung von 1 Tonne äquivalent pro Hektar und Jahr entspreche. Die humusreichen Böden könnten zudem wesentlich besser Wasser aufnehmen und binden, was eine geringere Erosion und damit einen Hochwasserschutz nach sich ziehe.
Der Ökolandbau bringe auch für den Bereich der Naherholung Vorteile, bspw. für ein breiteres Naturerlebnis.
Die Wirtschaftsweise des Ökolandbaus habe somit insgesamt einen höheren Nutzen für die Allgemeinheit, vor allem im Umweltbereich.
Die Bundesregierung habe daher das Ziel einer Ausweitung des Ökolandbaus auf 20% der Flächen gesetzt. Bislang betrage die Ausweitung nur etwa 8,2%, in der Region und Stadt Hannover lediglich 3,6%.
Flächen für den Ökolandbau seien heiß begehrt, doch leider noch viel zu wenig vorhanden. Am Kronsberg gebe es zahlreiche, landwirtschaftliche Flächen in kommunaler Hand, überwiegend jedoch konventionell bewirtschaftet. Das vorhandene, kommunale Vermögen müsse jedoch zum höchsten Nutzen aller Einwohner*innen verwaltet werden. Seines Erachtens bedeute das auch die Umstellung auf Ökolandbau.
Er sehe daher bei öffentlichen Grundbesitzer*innen die Aufgabe, geeignete Flächen für den Ökolandbau bereitzustellen. Dies benötige jedoch ausreichend große Betriebsflächen.
Von den zur Anhörung eingeladenen Landwirten habe er die Flächen, die letztes Jahr für eine Agrarförderung angemeldet worden seien, in einer Grafik dargestellt (s. S. 15 + 16 der Anlage Nr. 1). Im Vergleich der Höfe stünden dem Kronsberghof - als einzigem Ökobetrieb - viel weniger Pachtflächen zur Verfügung als den drei örtlich ansässigen und konventionell geführten Betrieben. Ökolandbau benötige jedoch eher größere Flächen als konventioneller Landbau.
Aus dem Antrag zur Anhörung lese er heraus, dass man Verluste auf allen Seiten vermeiden wolle. Genau dies jedoch sei nicht möglich, wenn man weiterhin untätig bleibe. Der Kronsberghof könne ohne zusätzliche Flächen nicht ausreichend wirtschaftlich arbeiten, hier drohe die Aufgabe des ganzen Betriebes. Ökolandbau funktioniere nur mit einem Wachstum der Flächen.
Die im Rat entschiedene Umstellung auf Ökolandbau sei seiner Auffassung nach nicht umzusetzen mit einem Mix aus einfachen und eher "kosmetischen" Maßnahmen wie Blühstreifen, Lerchenfenstern, Fruchtwechseln etc. Auch mit diesen Maßnahmen wäre vor Ort noch weiterhin konventioneller Landbau vorhanden.
Wie Dr. Klischat bereits dargelegt habe, funktioniere es nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nur mit einer klaren Entscheidung. Aus Sicht des BUND Region Hannover bedeute dies die gesamte Umstellung der städtischen Landwirtschaftsflächen auf Ökolandbau, denn nur so könnten lebensfähige Ökobetriebe existieren, im Idealfall auch mit den derzeitigen Pächter*innen. Dafür brauche es einen klaren Fahrplan mit Fristen, auf die die Betriebe bauen könnten.

Herr Dr. Hennies vom Landvolk Hannover e. V. gab an, dass derzeit etwa 3.500 Mitglieder aus Hannover dem Verein angehörten. 90% der Landwirte seien im Landvolk organisiert, davon auch ein Großteil der innerhalb der Region Hannover wirtschaftenden Ökobetriebe. Im Nordwesten der Region könne man zurzeit eine "Öko-Umstellungswelle" beobachten, die teilweise sehr erfolgreich zu sein scheine. Das Ziel des Landvolk e. V. sei eine möglichst große Vielfalt der vertretenden Betriebe, zudem auch ein Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort.
Daher betrachte man das aktuelle Programm für Hannover mit Sorge, weil auf die vorhandenen Landwirte zu wenig Rücksicht genommen werde. Gerade der Kronsberg sei, wie schon mehrfach erläutert, ein sehr spezielles Gebiet. Ökolandbau könne man nicht mit der Brechstange durchsetzen und gerade am Kronsberg mache das, ökonomisch gesehen, am wenigsten Sinn. Auch die Fruchtfolgen seien für dieses Gebiet im Ökolandbau eher einseitiger als im konventionellen Anbau. Daher sei der Landvolk e. V. dafür, die bestehenden Betriebe vor Ort "mitzunehmen". Ohne entsprechende Wertschöpfung dahinter lohne sich eine Umstellung nicht.
Ein ausschließlicher Futtermittelanbau sei nicht die Art von Landwirtschaft, die man sich vorstelle.
Wenn die Stadt Hannover ihre Macht voll ausübe, sei das seines Erachtens mit Landgrabbing gleichzusetzen. Hier würden große Flächen der Landwirtschaft entzogen, zudem werde bestimmt, was die Landwirte vor Ort zu tun hätten. Dies bedeute einen massiven Eingriff. Die Betriebe, die sich eine Umstellung nicht leisten könnten, gerieten damit sehr unter Druck.
Was die Biodiversität angehe, könne er Herrn Wilhelm zustimmen. Bei Blühpflanzen sei der Ökolandbau im Vorteil. Im Wasserschutz bzw. dem Schutz von Wirbeltieren würden die ihm vorliegenden Zahlen für die Region Hannover jedoch belegen, dass es keinen Unterschied zwischen ökologischem und konventionellem Landbau gebe. Hier könne er den von Herrn Wilhelm vorgestellten Zahlen nicht zustimmen. Im Bereich des Stickstoffeintrags in die Böden seien die Zahlen im Ökolandbau sogar schlechter. Auch beim Klimaschutz schneide der Ökolandbau laut Thünen- Institut schlechter ab, weil die Erträge nur die Hälfte wie beim konventionellen Landbau betragen würden.
Er sehe einen größeren Vorteil in der Einbindung der Landwirtschaft in Kompensationsmaßnahmen. Eine produktionsintegrierte Kompensation (PIK) könne eine zusätzliche Einnahmequelle für die Landwirtschaft sein, ermögliche eine naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen und stelle eine geeignete Maßnahme auch für den Bereich Kronsberg und die dortigen Landwirte dar.

Herr Gabriel gab an, dass Bioland Niedersachsen Bremen e.V. das Stufenkonzept für eine Umstellung auf Ökolandbau und den dorthin gesetzten Schwerpunkt sehr begrüße. Er sehe die öffentliche Hand sehr wohl in der Pflicht dahingehend, beispielhaft mit ihren eigenen Flächen umzugehen. Die Debatte innerhalb der Landwirtschaft dazu, wohin die Reise gehe, sei derzeit sehr verunsichert. Bei Bund und Land gebe es jedoch die klare Zielsetzung, dass Ökolandbau zukünftig eine wichtige Rolle in der Zukunft der Landwirtschaft spielen solle.
Für den Wasserschutz spiele übrigens nicht nur die Vermeidung von Nitraten, sondern auch die von Pestiziden eine große Rolle. Der Thünen- Report empfehle daher zu 100 % einen ökologischen Landbau in Wasserschutzgebieten.
Seines Erachtens gehe es nicht darum, Ökobetriebe gegen konventionelle Betriebe auszuspielen, sondern um das Schaffen langfristiger Perspektiven für die Landwirte und um das Schaffen einer höheren Wertschöpfung. Letztere müsse auch durch die Akzeptanz der Verbraucher*innen erreicht werden, wozu gerade in den städtischen Großräumen eine gute Chance bestünde. Andere Großräume als Hannover hätten inzwischen einen viel höheren Anteil an Ökolandbau, weil man dort sehr viel mehr im Interesse der Bauern umsetzen könne.
Einen "Master-Mix" aus Öko und Konventionell halte er nicht für funktionell, stattdessen wäre eine klare Orientierung mit einem Entwicklungskonzept im Interesse der Betriebe besser.
Der Kronsberghof habe tatsächlich schwierige Voraussetzungen, jedoch gebe es Kooperationsprojekte bzw. -möglichkeiten mit anderen Betrieben. Wenn man hier ein solches Projekt in Kooperation mit mehreren Betrieben und mit der Zielorientierung Richtung Ökolandbau starten würde, hielte er dies für einen sehr großen und positiven Schritt vorwärts, auch im Interesse der Öffentlichkeit. Dass hierin noch ein großes Potential liege, wenn klare Vorgaben erfolgen würden, sei klar und zu begrüßen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian dankte den Experten für die Redebeiträge und rief zur Diskussion auf.

Ratsherr Hellmann fragte, wie ein Umstellungsprozess auf Ökolandbau technisch zu bewerkstelligen sei, ob Entschädigungen für Ausfälle gezahlt würden und was allgemein zu beachten sei.

Herr Dr. Klischat erläuterte dazu, dass die Umstellungszeit 2 Jahre erfordere, danach könne die Ackerfrucht als Ökoware verkauft werden. Die Umstellungsprämie in Niedersachsen für die ersten 2 Jahre betrage 403,00 Euro/ha. Zusätzlich gebe es eine Ökoförderung in Höhe von 273,00 Euro/ha.

Ratsherr Bindert fragte Herrn Dr. Klischat, ob er es für zielführend hielte, für Hannover die bereits angesprochenen Kompensationsmaßnahmen (PIK) einzuführen, wenn die Stadt ihre Pachtflächen zukünftig nur noch an Ökolandwirte verpachten würde. In diesem Zuge könne man bspw. Naherholungsraum, Hundeauslaufflächen und anderes bieten, jedoch müsse dies seines Erachtens durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Er fragte, wie diese gestaltet werden könnten.

Herr Dr. Klischat antwortete, er sehe vorhandenes Potential beim Standort Kronsberghof, welches jedoch nicht in den Böden liege, wie man bereits ausführlich dargelegt habe, sondern eher im Dienstleistungssektor. So könne ein Landwirt dort neue Möglichkeiten erschließen, wie bspw. die Eröffnung eines Hundefriedhofs.
Was man regional und ökologisch produzieren könne, werde gesellschaftlich sehr stark nachgefragt. Dies erfordere natürlich eine gewisse Anpassungsfähigkeit, man müsse abschätzen, was man aus dem Standort und den persönlichen Begabungen machen könne. Ein "weiter so bis bisher" für die nächsten 20 Jahre werde sicherlich nicht funktionieren. Für alle Interessenten am Kronsberghof müsste also vorab geprüft werden, um was für Leute es sich handele und was diese jeweils vorhätten.

Ratsherr Bindert bestätigte, dass im Ökolandbau nach örtlich produzierbaren Nischenprodukten geschaut werden könne, die entsprechende Absatzmärkte in den räumlich nahen Städten fänden. Er habe sich auf der Messe "Agritechnica Hannover" mit einem Landwirt unterhalten, der in der Nähe von Hildesheim 10 ha seiner Flächen auf den Trüffel- und Ginsenganbau umgestellt habe, weil er darin Nischenprodukte sehe, für die es vor Ort einen Markt mit guten Gewinnchancen gebe. Er fragte, ob ein ähnliches Vorgehen auch für den Kronsberg sinnvoll wäre.

Herr Dr. Klischat warnte davor, der Landwirtschaft von extern solche Strategien aufzuoktroyieren. Landwirt*innen seien auch Unternehmer*innen, solche Umstellungsmaßnahmen müssten auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Eigenschaften der jeweiligen Betriebsleiter*innen seien beinahe noch höher einzuschätzen als der vorhandene Standort. So sei ihm z. B. ein Betrieb bekannt, der nur 10 ha Fläche bewirtschafte, jedoch 24 Angestellte beschäftige und mit einem Gewächshaus und einer guten Direktvermarktung einen Umsatz von über 10.000 Euro einfahre.

Ratsherr Bingemer legte dar, dass er aus den bis jetzt erfolgten Redebeiträgen heraushöre, dass der Kronsberg als Standort für den ökologischen Landbau ungeeignet sei, u. a. auch, weil er zu den 10 dafür am wenigsten geeigneten Flächen in Niedersachsen zähle.
Er sei der Meinung, dass derjenige, der sein Kapital, seine Arbeitskraft und seinen Maschinenpark einsetze, auch derjenige sein sollte, der über die Art der Bewirtschaftung seines Hofes entscheide. Es sei eine politische Frage, ob für kommunale Flächen eine bestimmte Produktionsart vorgeschrieben werden solle oder könne. Im vorliegenden Fall meine er damit auch das Vorschreiben einer gewissen Ideologie. Dies müsse intern etwas differenzierter betrachtet und diskutiert werden. Es bringe nichts, wenn eine bestimmte Art von Landbau durchgesetzt würde und man hinterher keine Pächter*innen dafür finde, die einen solchen Betrieb ökonomisch bewirtschaften könnten und evtl. sogar in Insolvenz gehen müssten, wenn sich diese Bewirtschaftungsart nicht lohne.

Herr Dr. Klischat erwiderte, dass die ökonomische Marktsituation derzeit bei den ökologischen Betrieben bessergestellt sei als bei den konventionellen. Die Ökobetriebe finde man in Deutschland und Niedersachsen tatsächlich auf den eher ertragsschwachen Standorten. Er erinnere daran, dass die Bewohner*innen der Stadt Hannover einen Auftrag zur Art der gewünschten Bewirtschaftung der Flächen erteilt hätten. Um dem Rechnung zu tragen, sei seines Erachtens der Stufenplan aufgestellt worden.

Ratsherr Bingemer erinnerte daran, dass man zur Expo im Jahr 2000 den Kronsberghof als ökologisches Projekt ins Leben gerufen habe. Dieser sei seiner Auffassung nach keine Erfolgsstory gewesen. Nach 18 Jahren glaube er nicht an eine Veränderung der bisher vorhandenen Bodenstruktur, mit der man wirtschaftlich arbeiten könne.

Herr Gabriel gab zur Kenntnis, dass sich innerhalb der letzten 15 Jahre die Rahmenbedingungen und Zustände in der ökologischen Bewirtschaftung, das Klima und die Sensibilität der Verbraucher*innen deutlich verändert hätten. Was er für die Landwirte jedoch für noch wichtiger halte, sei die Positionierung fast aller Lebensmittelketten zum Ökolandbau. Diese würden ein Sortiment an Bioprodukten deutlich befürworten, weil die Nachfrage danach deutlich gestiegen sei.

Herr Dr. Klischat berichtete vom Thünen- Inistitut, dass dieses eine Eigenkapitalrentabilität bei den Bio- Ackerbaubetrieben von 7% habe. Dies könne man bei den konventionellen Betrieben zurzeit nicht schaffen.

Herr Gericke bestätigte, dass ein Biolandbau auf Böden funktioniere, die leicht zu bearbeiten seien. Dies sei im Raum Hildesheim der Fall, wo einige große Betriebe Kartoffeln und Gemüse anbauen würden. Deren Äcker seien entgegen denen am Kronsberg leicht zu bearbeiten. Die Kronsberg- Böden seien nicht so leicht zu striegeln oder Wurzeln zu entfernen, zudem müsse man dafür den richtigen Zeitpunkt erwischen, der zeitlich sehr begrenzt sei.

Herr Dr. Hennies bestätigte, dass die Flächen am Kronsberg extrem schwierig zu bewirtschaften seien, da man gerade für die Striegelmaßnahmen im Frühjahr jeweils einen Zeitraum nutzen müsse, der eng gefasst sei. Die Böden dürften dann weder zu nass noch zu trocken sein, doch leider sei das oft nicht der Fall.
Auf dem Kronsberg von Öko-Ackerbau zu leben, sei also eher nicht möglich. Landwirte müssten sich dort dann eher Tierhaltung anschaffen, was aufgrund der Ortslage wiederum ebenfalls schwierig sei. So müssten sich also Landwirt*innen finden, die Lust dazu hätten, sich mit den Tieren und den Nachbar*innen rundherum auseinanderzusetzen. Optimal wären ortsansässige Landwirt*innen. Hierin sehe er bei dem jetzigen Programm die größten Schwierigkeiten.

Ratsherr Hirche gab zu bedenken, dass es viele Menschen in Hannover gebe, die sich ihre Nahrung an Tafeln holen müssten. Er wolle daher fragen, wieviel Prozent der Stadtbevölkerung von Hannover in der Lage seien, sich Ökoprodukte leisten zu können.

Herr Gericke kam auf das Thema Ackerbau und Viehzucht zurück. Bei einer Wiedereinführung von Viehhaltung müsse sich die Stadtverwaltung dann mit den dadurch entstehenden Emissionen auseinandersetzen, allein durch die Nähe der Flächen zur Stadt. Schon jetzt bekämen die Landwirte vom Kronsberg immer wieder Anrufe der Anwohner*innen wegen festgestellter Gerüche vor Ort. Es würde dann nach Düngungen mit Tiermist gefragt. Wenn die Akzeptanz der natürlichen Kreisläufe bereits so weit gesunken sei, stelle dies eine zusätzliche Viehhaltung in Stadtnähe in Frage.

Herr Dr. Klischat erklärte, dass es für Landwirt*innen ohne eigene Tierhaltung dennoch möglich sei, die Felder mit Tiermist zu düngen, um die Nährstoffversorgung der Pflanzen zu gewährleisten. Hierfür gebe es sogenannte "Futter-Mist-Kooperationen", bei denen die Landwirt*innen den Mist von Landwirt*innen mit Viehhaltung bezögen. Dies würde zwar aufgrund der Ausdehnung des Ökolandbaus nicht einfacher zu handhaben sein, jedoch stelle es eine Alternative zu eigener Viehhaltung dar.

Herr Reuter wies darauf hin, dass die Produktionstechnik Ökolandbau am Kronsberg durchaus machbar wäre. Mit seinem Hof habe er das beweisen können, während drei seiner Vorgänger daran gescheitert wären. Man müsse eben als Ökolandwirt mehr Handarbeit machen. Die Problem-Unkräuter könne man nicht wegspritzen oder wegstriegeln, sondern müsse sie mit der Hand ausziehen. Doch dies sei machbar.

Ratsherr Kreisz fasste zusammen, dass der Grundtenor der Landwirte vom Kronsberg bisher sei, dass die Böden dort sehr schwierig zu bestellen seien. Daher müsse man sich fragen, ob man an dieser Stelle überhaupt noch Landwirtschaft betreiben solle bzw. ob sich dies lohne.

Herr Dr. Hennies erklärte dazu, dass die Landwirtschaft am Kronsberg nicht nur als Anschauungsbeispiel für die städtischen Einwohner*innen diene, es brauche diese Freiflächen auch als Frischluftschneise für die innerstädtischen Bereiche und als sinnvoll genutzte Agrarflächen, wenn man die Biodiversität bzw. die Artenvielfalt hochhalten wolle. Natürlich sei der Ökolandbau ein wichtiger Baustein dafür. Es gebe auch noch zusätzliche Maßnahmen für die Lebensraumvernetzung. Eine Bevölkerung, die keine lebendige Landwirtschaft und Freiraumlandschaft mehr im Auge und keinen Bezug mehr dazu habe wie bspw. in Berlin, treffe seines Erachtens oft recht seltsame Entscheidungen. Dies sei in Hannover noch nicht ganz der Fall.

Herr Brandes erläuterte zur Frage von Ratsherrn Kreisz, dass die Landwirtschaft insgesamt eine Weltbevölkerung von immerhin 7,5 Milliarden Menschen ernähren müsse. Zwei Drittel dieser Bevölkerung müsse inzwischen schon hungern. Damit beantworte sich die Frage, warum man auch am Kronsberg weiterhin landwirtschaftliche Flächen erhalten solle, statt dort bspw. Hundeauslaufflächen zu etablieren. Ein weiteres Beispiel dafür, warum man landwirtschaftliche Flächen halten solle, sei eine ca. 20 ha große Brachfläche von einem ehemaligen Parkplatz, die der Fachbereich Wirtschaft der Stadt ihm vor Jahren aufgeschwatzt habe. Der Zustand der Fläche sei - auch in ökologischer Hinsicht - sehr schlecht gewesen.

Herr Gabriel bestätigte, dass die Landwirtschaft eine große Vermittlungsaufgabe habe. Eine Nahversorgung mit Lebensmitteln sei auch im Rahmen der Klimadiskussion ein Thema, was zudem viele Verbraucher*innen interessiere. Sie bekämen durch Landwirtschaft einen ökologischen Bezug. Daher sei es sehr wichtig, dass man die Landwirtschaft in Großräumen nicht irgendwo verstecke, sondern offen dazu stehe, wie die Produktion laufe und dass man das Beste in ökologischer Hinsicht tue. Dazu benötige es Betriebe vor Ort.

Ratsherr Hirche wiederholte die Frage, wie viele Einwohner*innen Hannovers finanziell dazu in der Lage wären, Ökoprodukte einkaufen zu können.

Herr Gabriel gab dazu an, dass laut der Gesellschaft für Konsumforschung ca. 50% der Bevölkerung gelegentlich Ökoprodukte kaufe. Dadurch, dass Bioprodukte jetzt in vielen Supermarktketten präsent seien, habe sich auch der Preisabstand zu konventionellen Produkten verkleinert. Bio werde damit finanzierbarer für die Verbraucher*innen.

Herr Dr. Klischat bestätigte, dass man seit Jahren einen Anstieg des Warenkorbs ökologisch produzierter Waren in den Supermärkten habe. Dieser Markt wachse also deutlich schneller als das, was produziert werde, auch in Hannover. Offensichtlich laufe der Verkauf dieser Produkte in den Supermärkten auch, sonst würden diese sie nicht ins Warensortiment aufnehmen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian dankte allen Angehörten für ihre Teilnahme und die Redebeiträge und beendete die Anhörung.

Anhörung durchgeführt

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 01.04.2019
- öffentlicher Teil -

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

3.2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 06.05.2019
- öffentlicher Teil -

Vertagt

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N


4.1. „Stadtgrün 2030“ - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover
(Drucks. Nr. 1416/2019 N1 mit 2 Anlagen - nur online)

Frau Bergerstock stellte die Drucksache anhand eines Vortrags vor, siehe Anlage Nr. 2).

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

2. Einwohner*innenfragestunde

Keine Wortmeldungen

4.2. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4.3. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2017/2018
(Informationsdrucksache Nr. 1428/2019 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 1078/2019)
Ratsherr Hellmann stellte den Antrag kurz vor. Die CDU halte es für eine gute Maßnahme, die Einsätze des Ordnungsdienstes zu unterstützen.

Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass es wichtig sei, dass Verstöße gegen die SOG-VO geahndet würden. Dies sei im Rat bereits mehrfach thematisiert worden. Er fragte an die Verwaltung, ob es sich tatsächlich so verhalte, dass bislang kein Bußgeld-Katalog existiere, dass wirklich nur Bußgelder bis maximal 5.000 Euro möglich seien und dass der Verwaltung die Prüfung und Festlegung von Bußgeldern im Einzelfall überlassen sei.

Protokollantwort:

Das hinter dem eingebrachten Antrag zur Erstellung eines Regelfallkatalog für Verwarn- und Bußgelder in Ergänzung der SOG-VO in Satzungsform liegende Interesse an einer transparenten Darstellung des Zusammenhangs zwischen Verstoß und Sanktion, auch vor allem für die Bürger*innen, teilt die Stadtverwaltung ausdrücklich.



Um diese beabsichtigte Transparenz herzustellen, wird die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit aha und der Region Hannover eine Informationsdrucksache erstellen, in der beispielhafte Verstöße und ein eng umgrenzter Rahmen des daraus im Regelfall resultierenden Verwarn- oder Bußgeldes dargestellt werden.

Nicht zuletzt durch die Drucksache zum Konzept „Hannover Sauber!“ hat sich die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft zur eindeutigen und umgehenden Sanktionierung jedweder Littering-Verstöße bekannt. Zu diesem Zwecke sollen die bestehenden Bußgeldmöglichkeiten ausgenutzt werden. Um dies bestmöglich zu erreichen, wird eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit bei der Feststellung, Verfolgung und Sanktionierung angestrebt.

Dazu hat der Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) dem Niedersächsischen Ministerium des Inneren einen Vorschlag zur Änderung der Verbandsordnung vorgelegt, um zukünftig die Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich mit der Ablagerung von Abfällen, den Gegenständen des Sperrmülls und der Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien, z.B. Tierkot, beschäftigen, an Stelle der heute zuständigen Region Hannover zu bearbeiten.

Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat mit Runderlass vom 7.8.2008 zu diesen Verfahren Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes herausgegeben (siehe Nds. MBl. Nr. 32/2008, ab S. 864). Dort ist für das Fallenlassen von Zigarettenschachteln, Kaugummi, Obst- und Lebensmittelresten und anderen Kleinabfällen ein Regelbetrag zwischen 10 und 50 Euro ausgewiesen. Für nicht ordnungsgemäß beseitigten Tierkot ist ein Regelbetrag zwischen 50 und 100 Euro vorgesehen.

Für den beantragten Erlass eines Regelfallkatalogs für Verwarn- und Bußgelder nach der SOG-VO fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Anders als bei den Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Straßenverkehrsordnung mangelt es an einer Ermächtigungsgrundlage. In § 26 a StVG wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates, Vorschriften zu erlassen über die Erteilung einer Verwarnung, über Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem StVG und die Anordnung des Fahrverbots. Dieser Ermächtigung folgend, wurde die Bußgeldkatalog- Verordnung erlassen. Die Verfahren nach der SOG-VO dagegen werden nach den Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes geführt (siehe § 17 OWiG zur Höhe der Geldbuße). Da die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, darf in diesem Falle kein Regelfallkatalog durch städtische Gremien beschlossen werden. Ein solcher Beschluss wäre formell und materiell rechtswidrig.

Allen Verstößen wird konsequent begegnet und sie werden entsprechend sanktioniert. Allerdings hat die Verwaltung Ermessen auszuüben und insofern auch die Wahl, welches Mittel sie einsetzt, um den gewünschten Erfolg zu erreichen. So gibt es Verstöße, bei denen das Mittel des Platzverweises am geeignetsten erscheint, um die Störung zu beheben. Mit Platzverweisen wird z. B. vorrangig auf unzulässiges Liegen im öffentlichen Straßenraum reagiert. Darüber hinaus werden Verwarn- oder Bußgelder für solche Verstöße verwaltungsseitig grundsätzlich auch für inadäquat gehalten.

Ratsherr Hirche gab an, dass seine Fraktion sich dem Antrag anschließen werde, da in Hannover zwar viel Abfall gesammelt werde, aber dennoch überall bspw. Zigarettenkippen zu finden seien. Vielleicht sei dies mit Geldbußen zu handhaben.
Ratsherr Bindert bemerkte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht folgen werde. Im letzten Finanzausschuss habe eine Vorstellung des Ordnungsdienstes stattgefunden. Innerhalb von acht Monaten habe dieser 13.720 Verwarnungen ausgesprochen, davon etliche mit Bußgeld. Dies beweise seiner Auffassung nach, dass es einen Bußgeldkatalog zu geben scheine, der ausreichend sei.
Die vom Kämmerer angegebene Größenordnung an Bußgeldern hätte sich zwischen 5 und 5.000 Euro bewegt. Die Bußgelder hätten zwar in der Bevölkerung für Unmut gesorgt, jedoch sei er der Meinung, dass die Leute für begangene Verstöße auch damit rechnen und entsprechend zahlen müssten. So gebe es bspw. zahlreiche Falschparker*innen oder Hundebesitzer*innen, die ihre Tiere z. B. an einem Kindergartengelände ausführten und bereits mehrfach mündlich verwarnt worden wären. Wer sich nicht an die gemeinschaftlichen Regeln halte, könne eben dafür entsprechend ein Verwarngeld erhalten. Daher brauche es diesen Antrag in seinen Augen nicht.

Ratsherr Pohl erinnerte daran, dass die Ordnungskräfte in besagter Sitzung des Finanzausschusses selbst angegeben hätten, dass ein vorhandener Bußgeldkatalog wünschenswert wäre, da sie dann besser arbeiten könnten und zusätzlich eine Rechtssicherheit für die Einwohner*innen geschaffen würde. Wüsste jeder anhand eines solchen Kataloges, welche Bußgeldhöhe für einzelne Verstöße angerechnet werde, brauche man über die Höhe der Bußgelder nicht mehr diskutieren.
Man müsse auch die Parteifraktionen in den einzelnen Stadtbezirksräten beobachten. So habe die CDU im Stadtbezirksrat Mitte einen entsprechenden Antrag für einen Katalog eingebracht, der mit großer Mehrheit beschlossen worden sei. Im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hätten SPD und Grüne ebenfalls einen Bußgeldkatalog gefordert, auch dies sei fast einstimmig beschlossen worden. Er wundere sich daher, dass man sich mit dem jetzt vorliegenden Antrag so schwertue.
4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 N1 mit 5 Anlagen)

Formal behandelt

6.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2688/2018 N1 (Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 1526/2019)

Formal behandelt
6.2. Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1402/2019 mit 4 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete, dass der Antrag zur vermehrten Einrichtung von Notfallorientierungspunkten in der Eilenriede umgesetzt worden sei. Mit der Presse werde man einen Punkt exemplarisch vorstellen, damit der Antrag entsprechend abgearbeitet sei.

In der Sitzung des AUG am 06.05.2019 seien zwei Anträge für eine Anhörung zum Thema Klimaschutz beschlossen worden. Es lägen bereits ca. 22 Benennungen für Anzuhörende seitens der Fraktionen vor. Die Frist für die Benennungen sei am 31.05.19 abgelaufen, die Verwaltung werde die Benannten entsprechend einladen.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian beendete die Sitzung um 15:50 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll


Anlage Nr. 1) zu TOP 1. - G. Wilhelm - Anhörung Pachtflächen Kronsberg

Anlage Nr. 2) zu TOP 4.1. - Stadtgrün 2030