Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 27.05.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.05.2019)
Protokoll (erschienen am 31.07.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 06.06.2019

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 27. Mai 2019,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststr. 16, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dr. Abend) (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schnare) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
(Bezirksratsherr Schrank) (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement

Presse:
Frau Hilbig HAZ






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung am 17.12.2018 - lag bereits vor sowie über die Sitzung am 01.04.2019 - öffentlicher Teil

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-1367/2019)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. Informationen über Bauvorhaben

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Verkehrsgefährdende Situationen auf dem Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-1363/2019)

7.1.2. Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1364/2019)

7.2. der Fraktion DIE LINKE.

7.2.1. Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“
(Drucks. Nr. 15-1341/2019)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

8.1.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 1210/2019 mit 2 Anlagen)

8.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2.1. Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e. V." für das Projekt: "Teegarten Hainholz 2019 “ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt     
(Drucks. Nr. 15-1059/2019)

8.2.2. Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e.V." für das Projekt: "Gutes Leben – Frauen für Nachhaltigkeit “ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-1064/2019)

8.2.3. Zuwendung an den Verein „Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V." für das Projekt: "Stöber-Treff-Hainholz“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt     
(Drucks. Nr. 15-1065/2019)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

9.1.1. Umbenennung der Straße Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-0882/2019)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)

9.2.2. Änderung der Ampelschaltung der Linksabbiegespur an der Kreuzung Schulenburger Landstr./ Mecklenheidestraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0881/2019 N1)

9.2.3. Anbringung von Tempo 30 Markierungen und Erneuerung beschädigter Verkehrsschilder in verschiedenen Vinnhorster Straßen
(Drucks. Nr. 15-1368/2019)

9.2.4. Ausstattung der Spielplätze Horst-Fitjer-Weg (Nordstadt) und im Volkspark Vinnhorst mit Laternen zur Verbesserung der Sicherheit
(Drucks. Nr. 15-1369/2019)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1466/2019)

11. M I T T E I L U N G E N


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls der Sitzung am 17.12.2018 - lag bereits vor - und über die Sitzung am 01.04.2019 (nichtöffentl. Teil)

13. Informationen über City Logistik- und Gewerbepark, Hannover-Nord
(Brink Hafen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. TOP 6 wurde abgesetzt.
Zu TOP 10 gab es eine Tischvorlage.
Bezirksratsfrau Jagemann bat um Absetzung des TOPs 9.2.1. Der entsprechende Antrag Ihrer Fraktion solle erst in der Sitzung am 01.07.2019 beraten werden, da in dieser Sitzung seitens der Fachverwaltung Informationen zum Thema zugesagt seien. Nach Erhalt der Informationen werde entschieden, ob dieser Antrag weiterhin Bestand haben soll.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Ein Anwohner informierte über aufgetretene Geruchsbelästigungen durch die Firma Silgan.
Ja nach Windrichtung würde weiß blauer Qualm, der nach verbranntem Plastik rieche, in Richtung Vinnhorst oder Mecklenheider Forst ziehen.

Ein Vertreter von "Bumke selber machen" fragte, ob beabsichtigt sei, einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Hannover zu schließen.
Herr Kaczmarek bestätigte, dass die Absicht bestehe.

Ein Anwohner bezog sich auf den unter TOP 9.2.2. auf der TO stehenden Antrag zur Kreuzung Schulenburger Landstraße/ Mecklenheidestraße.
Durch den dort ständig vorhandenen Rückstau gebe es Hupkonzerte, die Anwohner würden übermäßig belastet, es sei eine untragbare Verkehrssituation.
Teilweise wichen die Autos über den Bürgersteig aus. Entlang der Wäscherei seien Autos über Fuß und Radweg zur Bäckerei gefahren. Linksabbiegen dauere ewig, auch gebe es dazu noch Busquerverkehr in Richtung Langenhagen. Die Situation sei unhaltbar.
Bezirksbürgermeisterin Geschke führte aus, das an dieser Stelle aufgrund des dortigen Unfalls die Ampelschaltung geändert wurde. Man müsse eruieren, ob es nicht noch Verbesserungen geben könne.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der Sitzung am 17.12.2018 - lag bereits vor
sowie über die Sitzung am 01.04.2019 - öffentlicher Teil
Das Protokoll der Sitzung vom 17.12.2018 (öffentlicher Teil) wurde einstimmig genehmigt.
Das Protokoll der Sitzung vom 01.04.2019 (öffentlicher Teil) bei 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Nord vom 08.05.2019. Es habe einen kurzen Abriss über die Tätigkeiten und das Aufgabenfeld der Koordinierungsstelle Osteuropa gegeben. Weiterhin hätten zwei an der Mitarbeit im Gremium Interessierte an der Sitzung teilgenommen. Die Nachbesetzungsdrucksachen stehen in dieser Sitzung auf der Tagesordnung.

Ratsfrau Neveling fragte, ob seitens des Bezirksrates Interesse bestehen würde, während des Strangriedefestes am Stand des Integrationsbeirates Präsenz zu zeigen. Das Fest finde am 30. und 31.08.2019 statt. Eine Standbeteiligung von Bezirksratsmitgliedern wäre am 30.08. in der Zeit von 17:00 bis 19:00 wünschenswert.

Das ausführliche Protokoll der I-Beiratssitzung ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen.

TOP 4.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-1367/2019)
Bezirksbürgermeisterin Geschke rief dir Drucks. Nr. 15-1367/2019 auf.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
folgende Umbesetzungen im Integrationsbeirat Nord festzustellen:

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund

Bisher: Neu:
N.N. Herr Dastan Jalinov

Frau Seher Aksu Frau Lidwin Carmala Anton Rajanathan

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Der Bezirksrat war damit einverstanden, dass Herr Narten als Mitglied der Sanierungskommission als Sachverständiger berichtet.

Herr Narten berichtete, dass der ursprüngliche Sitzungstermin verlegt worden sei.
Der Vorsitzende sei nicht anwesend gewesen, daher berichte er heute.
Die drei heute vorliegenden Zuwendungsanträge seien in der Sanierungskommission vorgestellt und erläutert worden.
Die Termine zu allen geplanten Aktionen sollen allen Bezirksratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.Für das Projekt Teegarten Hainholz sprachen sich 8 Stimmen dafür aus.
Für das Projekt "Gutes Leben - Frauen für Nachhaltigkeit" habe es 6 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen gegeben, für die Zuwendung für das Projekt "Stöberwelten" hätten sich 6 Ja Stimmen ergeben, 2 weitere Mitglieder haben aus persönlicher Betroffenheit nicht mitgewirkt. Herr Narten sagte, dies sei als Tendenz zu werten, da in der Sanierungskommission keine ausreichende Anzahl von Mitgliedern anwesend war, war keine Beschlussfähigkeit gegeben.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Verkehrsgefährdende Situationen auf dem Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-1363/2019)

Ratsherr Nicholls trug die Anfrage vor.

In der Antwort der Verwaltung 15-0855/2019 F1 auf eine Anfrage zum Gehwegparken hat die Verwaltung ausgeführt, dass eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m bleibt. Die unsererseits erfolgte Vermessung der Straße bei beiderseitigem Parken hat demgegenüber ergeben, dass die Restfahrbahnbreite lediglich 3,90 beträgt, unter Einrechnung von Sicherheitsabständen noch deutlich weniger. Damit wird die Fahrbahnbreite von 4,80 m ab der Kreuzung Schaufelder Str. um nahezu einen Meter verengt. Dieses hat bereits wiederholt zu gefährlichen Situationen insbesondere für Radfahrer geführt, die häufig ohne den gebotenen Sicherheitsabstand überholt werden. Weiterhin ist der Schneiderberg eine häufig befahrene Strecke für Rettungs- und Krankenwagen zum Nordstadtkrankenhaus. Wie unsererseits selbst erlebt werden konnte, werden Einsatzfahrzeuge auf dieser Strecke somit massiv ausgebremst, mit u.U. gravierenden Folgen für Patienten.
Gleichzeitig ist der Bürgersteig auf der nördlichen Seite zwischen der Schaufelder Str. und Höhe Schneiderberg 2,50 m breit, mit Bordsteinkante sogar 2,75 m. Selbst wenn das jahrzehntelang geduldete Parken mit einem Rad auf dem Bürgersteig legalisiert würde, verblieben noch deutlich über 2 m Bürgersteig, so dass die Nutzung durch Fußgänger etwa mit Kinderwagen in keiner Weise beeinträchtigt würde.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Wird seitens der Stadt angesichts des offenkundig geringen Straßenquerschnitts bei gleichzeitig hoher Breite des Bürgersteigs und der Bedeutung der Zufahrt zum Nordstadtkrankenhaus eine Legalisierung des jahrzehntelang geduldeten einseitigen Gehwegparkens auf dem Schneiderberg geprüft?

2. Welche alternativen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Schneiderberg außer einer weiteren Einschränkung des ohnehin schon begrenzten Raumes für das Abstellen von Fahrzeugen werden von der Verwaltung gesehen?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Nein.
Wie in der Antwort der Verwaltung zu Drucksache 15-0855/2019 beschrieben, ist es in Tempo 30-Zonen durchaus üblich, dass bei Begegnungsverkehr ggf. ausgewichen werden muss. Für Einsatzfahrzeuge wird eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,05 m, sowie eine Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge von mind. 3,5 m benötigt. Diese Mindestbreiten sind eingehalten. Hinweise/Beschwerden seitens der Rettungskräfte über Behinderungen von Einsatzfahrten liegen der Verwaltung bisher nicht vor. Einem Einsatzfahrzeug ist im Einsatzfall ohnehin gem. § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Verkehrsteilnehmende freie Fahrt zu gewährleisten. Gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.

Antwort zu Frage 2:
Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Insofern diente die Überwachung und Ahndung von Parkverstößen ausschließlich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Insbesondere bei schmalen Straßenprofilen wie in der Straße Schneiderberg, führt eine schmale Fahrgasse zur allgemeinen Verkehrsberuhigung und ist somit auch wirksames Mittel zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Insofern sind aus Sicht der Verwaltung keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich oder geplant.

Ratsherr Nicholls sagte, er beobachte dort häufig einen Rückstau von 5 - 6 Fahrzeugen. Wenn Gegenverkehr käme, bzw. Rettungswagen auf dem Weg zum Nordstadtkrankenhaus seien, müssten alle Fahrzeuge zurücksetzen, um ein Durchkommen zu ermöglichen. Er wundere sich, dass die Stadt einen solchen Rückstau in Kauf nehme und kündigte an, dies weiter verfolgen zu wollen. Bezirksratsherr Grote ergänzte, dass dazu verschärfend noch die Auslieferungsfahrzeuge kämen.

TOP 7.1.2.
Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1364/2019)

Ratsherr Nicholls trug die Anfrage vor.

Die SPD-Fraktion im Bezirksrat Nord hatte zur Umnutzung von Wohnraum bereits in der Sitzung vom 20.11.2017 eine Anfrage gestellt. Hierzu hatte die Verwaltung mit Drs. 15-2706/2017 F1 trotz der dargelegten Belege (!) behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse über eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Auch wenn es ein neues Zweckentfremdungsverbot geben sollte, bliebe die Problematik bestehen, ein lediglich zeitweises Wohnen vom Dauerwohnen rechtssicher abzugrenzen. Mit dem o.g. Gesetz vom 27.03.2019 hat das Land die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen. Gleichzeitig hat sich – wie den einschlägigen Websites zu entnehmen ist - die Situation in der Nordstadt noch einmal deutlich verschärft, obwohl erfreulicherweise neuer Wohnraum im Stadtteil nicht zuletzt auch durch Hanova-Wohnen geschaffen worden ist. Notwendig ist jetzt die schnelle Umsetzung des Gesetzes in Hannover durch eine entsprechende Satzung, um u.U. jahrelange Verzögerungen zu vermeiden.


Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Hält die Stadt an der Behauptung fest, ihr lägen trotz der für jedermann offensichtlichen Zweckentfremdung von Wohnraum keine Erkenntnisse hierüber vor?
2. Geht die Stadt bei mitunter jahrelanger Bewerbung von Ferienwohnungen im Internet davon aus, dass es ein Problem der rechtssicheren Abgrenzung vom Dauerwohnen gibt?

3. Bereitet die Stadt die Etablierung einer Satzung zur Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes vor und wann ist mit einer Vorlage in den entsprechenden Gremien des Rates zu rechnen?
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Vorbemerkung:
Das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) ist am 04.04.2019 in Kraft getreten. Es stellt allerdings keine unmittelbare Eingriffsgrundlage dar, sondern ermächtigt die Kommunen zum Erlass eigener kommunaler Satzungen für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Erst nach Rechtskraft einer solchen Satzung ist die Rechtsgrundlage für kommunales Handeln bzgl. möglicher Genehmigungspflicht bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum gegeben.

Eine solche Satzung besteht in Hannover derzeit nicht. Ob, wann, für welches Gebiet und in welchem Umfang eine Satzung erlassen wird, hat der Rat der Stadt zu entscheiden. Dabei muss die Notwendigkeit für den Erlass einer solchen Satzung im obengenannten Sinn nachgewiesen und begründet werden.

Neben den rechtlichen Grundlagen kann eine Genehmigungspflicht aber nur Wirkung erzielen, wenn zu ihrer Umsetzung die hierfür notwendigen personellen Kapazitäten wie auch notwendige Sachmittel zur Verfügung stehen. Diese fallen an durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren, für Auskünfte und Beratungen, zur Bearbeitung der Anzeigen durch Dritte sowie zur Überprüfung von Sachverhalten vor Ort und für die Verfahren der Gebührenerhebung sowie für Anordnungs- und Bußgeldverfahren. Außerdem ist zu erwarten, dass es zu einer relevanten Anzahl von Gerichtsverfahren kommen wird, die personelle Kapazitäten binden und Kosten verursachen werden.

Vor der Beschlussfassung über eine Zweckentfremdungssatzung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover ist daher abzuwägen, in welchem Umfang die Wohnungsüberwachung stattfinden und Haushaltsmittel für Personal- und Sachkosten bereitgestellt werden sollen. Nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen kann mit dem Instrument Zweckentfremdungssatzung für den hannoverschen Wohnungsmarkt eine Wirkung erzielt werden. Wie groß diese tatsächlich sein wird, kann zurzeit mangels verlässlicher Daten nicht abgeschätzt werden. Mietpreisbeschränkungen lassen sich mit einer Zweckentfremdungsatzung nicht erreichen.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen zur Zweckentfremdung von Wohnraum zurzeit keine verlässlichen Zahlen vor. Eine hierfür notwendige systematische Erhebung von Sachverhalten vor Ort ist nicht erfolgt, da die Verwaltung bisher ohne rechtliche Grundlagen keine Möglichkeit hat, gegen Verstöße vorzugehen.

Antwort zu Frage 2 :
Auch bei Bestehen eines grundsätzlichen Zweckentfremdungsverbots bleibt die Problematik bestehen, eine rechtssichere Abgrenzung des lediglich zeitweisen Wohnens (erlaubt sind bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr) vom Dauerwohnen vorzunehmen. Dies bedarf der Einzelfallprüfung vor Ort.
Generell dürfen zudem bis zu 50 Prozent einer Wohnung genehmigungsfrei untervermietet werden, sofern dazu eine Eigentümererlaubnis vorliegt. Außerdem gilt für rechtmäßige Nutzungen vor dem 01.01.2019 sowie bestehende Verträge ein Bestandsschutz.

Antwort zu Frage 3:
Siehe Ausführungen in der Vorbemerkung!

TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.2.1.
Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“
(Drucks. Nr. 15-1341/2019)

Bezirksratsherr Rahabi brachte die Anfrage ein.

Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umwandlung des „Bumke-Geländes“ in ein Wohngebiet führt die Firma Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG als Besitzer des Grundstückes und Investor derzeit mit Hilfe eines Planungsbüros eine Bürger*innenbeteiligung zu den Umwandlungsplänen durch.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:


1. Auf welcher Grundlage basiert die derzeit laufende Bürger*innenbeteiligung, d.h. in welcher Form ist sie und die Kostenübernahme für diese zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor vereinbart worden (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

2. Gibt es weitere mündliche oder schriftliche Vorvereinbarungen bzw. Absichtserklärungen (‚Letter of Intent‘) bezüglich der geplanten Umnutzung des „Bumke-Geländes“ zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor?
Wenn ja, welche (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

3. Welche Rechtsverbindlichkeit haben die ggf. vorhandenen Vereinbarungen und schränken sie, so vorhanden, in irgendeiner Weise den Handlungsspielraum der kommunalpolitischen Gremien bei der Veränderung des Bebauungsplanes und der Aufstellung des zusätzlich vorgesehen städtebaulichen Vertrages ein?
Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Bürger*innenbeteiligung wird von dem Wohnungsbauunternehmen Theo Gerlach im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt. Es gibt keine formelle Grundlage für Beteiligungsverfahren bei privaten Projektentwicklungen, die von den Investoren oder Eigentümern durchgeführt werden müssen. Es wurden keine Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor getroffen.

Antwort zu Frage 2:
Nein, es gibt keine Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Vorhabenträger. Siehe Antwort zu Frage 1.
Eine solche „Entwicklungsvereinbarung“ hätte der kommunalpolitischen Zustimmung bedurft.

Antwort zu Frage 3:
Wie bereits ausgeführt gibt es keinerlei Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Bumke-Areals“.

Hinweis:
Selbst wenn solche Vereinbarungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Planverfahren getroffen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt in seiner abschließenden Abwägungsentscheidung frei und ungebunden ist.

Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren stehen unter dem Vorbehalt der kommunalen Planungshoheit bzw. der Beschlüsse der städtischen Gremien im Bebauungsplanverfahren.

Aus dem Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung lassen sich grundsätzlich keine Ansprüche auf die Aufstellung oder den Inhalt eines Bebauungsplanes und auf den Abschluss oder den Inhalt eines städtebaulichen Vertrages herleiten.

Ebenso ist der Handlungsspielraum der kommunalpolitischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover bezüglich der Inhalte des Bebauungsplanes und eines zusätzlichen städtebaulichen Vertrages durch den laufenden Beteiligungsprozess und durch dessen Ergebnis nicht eingeschränkt.

Bezirksratsherr Rahabi äußerte, diese Antwort mache glücklicherweise deutlich, dass das Gremium nicht durch Vorfestlegungen gebunden sei.
Man habe ja bereits einen Grundsatzbeschluss zum Wohnen getroffen. Diese Anfrage diente auch der "Gerüchtezerstreuung".

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 2431/2018 N1 auf.
Vor dem Hintergrund der zum Thema anberaumten, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Akteneinsicht diskutierte das Gremium darüber, wie es sich zur Drucksache verhalten wolle - abstimmen oder nur formal behandeln.
Nach kurzer Diskussion befürwortete die Mehrheit der Gremiumsmitglieder eine Abstimmung.

Sodann lehnte der Bezirksrat mit 0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung die Drucks. Nr. 2431/2018 N1 ab.
TOP 8.1.2.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 1210/2019 mit 2 Anlagen)
Ohne Aussprache beschloss der Bezirksrat einstimmig
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

TOP 8.2.
E N T S C H E I D U N G E N

Ratsherr Klapproth sagte, es handele sich hier um einen Vorbehaltsbeschluss, da die Sanierungskommission noch nicht formal über die Drucksachen entschieden habe.
Frau Struiksma erläuterte, zur letzten Sitzung der Sanierungskommission sei ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen worden.
Formal seien alle Voraussetzungen erfüllt gewesen. Das die Kommission nicht beschlussfähig war, ändere nichts daran, dass der Bezirksrat im Rahmen der regulären Beratungsfolge in heutiger Sitzung über die Drucksachen abstimme.



TOP 8.2.1.
Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e. V." für das Projekt: "Teegarten Hainholz 2019 “ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt     
(Drucks. Nr. 15-1059/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-1059/2019 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
dem Verein Migranten für Agenda 21 e. V. für das Projekt „Teegarten Hainholz 2019“, aus dem Ergebnishaushalt 2019, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro zu bewilligen.

TOP 8.2.2.
Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e.V." für das Projekt: "Gutes Leben – Frauen für Nachhaltigkeit “ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-1064/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-1064/2019 auf.
Ratsherr Nicholls signalisierte seine Befürwortung unter der Bedingung, dass eine regelmäßige Durchführung erfolge und eine Teilnahme durch Bewohner*innen des Stadtbezirkes sichergestellt sei.

Sodann stimmte der Bezirksrat mit

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen dafür
dem Verein Migranten für Agenda 21 e. V. für das Projekt „Gutes Leben - Frauen für Nachhaltigkeit“, aus dem Ergebnishaushalt 2019, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 14.465,00 Euro zu bewilligen.

TOP 8.2.3.
Zuwendung an den Verein „Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V." für das Projekt: "Stöber-Treff-Hainholz“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt     
(Drucks. Nr. 15-1065/2019)

Mit 13 Stimmen dafür, ohne Mitwirkung von Bezirksbürgermeisterin Geschke und Bezirksratsfrau Jagemann wurde beschlossen
dem Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide für das Projekt „Stöber-Treff Hainholz“, aus dem Ergebnishaushalt 2019, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 27.000,00 Euro zu bewilligen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen



TOP 9.1.1.
Umbenennung der Straße Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-0882/2019)

Bezirksratsherr Winter brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Es handele sich um eine Wegeverbindung aus der Nordstadt nach Linden, es gebe keine direkten Anlieger. Bezirksratsherr Dr. Huneke sagte, er bevorzuge handliche Namen - evtl. nur die Nennung des Nachnamens, besonders wenn Anlieger betroffen seien, aber hier wäre das in Ordnung.
Ratsherr Nicholls sagte, er finde den Namen sehr geeignet, da durch den Namen und die Wegeverbindung der Bezug zur Uni hergestellt werde.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
Die Straße "Wickopweg" wird umbenannt in "Doris-Krammling-Jöhrens-Weg"

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)
- Vertagt

TOP 9.2.2.
Änderung der Ampelschaltung der Linksabbiegespur an der Kreuzung Schulenburger Landstr./ Mecklenheidestraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0881/2019 N1)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Ratsherr Nicholls gab zu bedenken, dass eine Veränderung der Ampelschaltung zu einer signifikanten Änderung des Verkehrsflusses führe.
Diese bedürfe einer längeren intensiveren Beurteilung.
Bezirksratsherr Winter erklärte, er trage nichts mit, wodurch sich Nachteile für Radfahrer und Fußgänger ergeben würden.
Es gebe im gesamten Stadtgebiet Stausituationen, die man in Kauf nehmen müsse.
Bezirksratsherr Jagemann sagte, es seien die Linksabbieger betroffen. Es stauten sich teilweise 20 Autos und mehr. Er sehe durch den Beschluss dieses Antrages keine Beeinträchtigung für Fußgänger und Radfahrer.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, auch für Fußgänger und Radfahrer wäre eine andere Ampelschaltung vorteilhaft, da sie auch jetzt schon sehr lange Wartezeiten hätten.
Bezirksratsherr Grote führte aus, der ganze Verkehrsfluss von der Strangriede kommend bis Vinnhorst sei suboptimal. Hierzu fände er eine Computersimulation gut. Es müssten Verkehrsflüsse wie auf der Podbielskistraße geschaffen werden.
Ratsherr Klapproth sagte, an der Linksabbiegerspur würden sich teilweise bis zu 100 Autos stauen. Eine Computersteuerung zu bestimmten Zeiten wäre wünschenswert.
Er plädiert dafür, den Antrag zu beschließen und die Verwaltung somit mit der Prüfung der Situation zu beauftragen.
Bezirksratsherr Spatzker sagte, man solle die Anregung des Bürgers aus der Einwohnerfragestunde aufgreifen, und diese Situation durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Es bestehe ein grundsätzliches Interesse der Anlieger, da diese stark betroffen seien. Die Linksabbieger behindern den Verkehr und kommen nicht weg und die Geradeausspur sei frei.

Ratsherr Nicholls beantragte eine Sitzungsunterbrechung.
Nach kurzer Beratung verständigte man sich auf einen geänderten Antragstext.

Dieser wurde als Neufassung eingebracht und sodann einstimmig wie folgt beschlossen:

Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, die Grünphase der Ampelschaltung der Linksabbiegerspur Schulenburger Landstr. in Richtung Mecklenheidestr. zu überprüfen, um zu Stoßzeiten unter Berücksichtigung des Fußgänger - und Radverkehrs unter unbedingter Sicherstellung der Verkehrssicherheit Rückstaus auf der Schulenburger Landstr. zu vermeiden, bzw. zu verkürzen.

TOP 9.2.3.
Anbringung von Tempo 30 Markierungen und Erneuerung beschädigter Verkehrsschilder in verschiedenen Vinnhorster Straßen
(Drucks. Nr. 15-1368/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Ratsherr Nicholls signalisierte Zustimmung und sagte, er könne sich dies auch noch an anderen Stellen vorstellen.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, die oben genannten Straßen mit einer großen gut sichtbaren „30“ auf dem Asphalt zu markieren und die Schilder, die auf die Zone“30“ hinweisen zu kontrollieren, ob diese gut lesbar sind und ggf. zu erneuern.

TOP 9.2.4.
Ausstattung der Spielplätze Horst-Fitjer-Weg (Nordstadt) und im Volkspark Vinnhorst mit Laternen zur Verbesserung der Sicherheit
(Drucks. Nr. 15-1369/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Ratsherr Nicholls erwähnte, dass der Bezirksrat sich schon häufiger mit Anträgen zu diesem Spielplatz eingelassen habe. Leider habe die Verwaltung die Auffassung des Bezirksrates nicht immer geteilt. Zum vorliegenden Antrag sagte er, dass Kinder regulär nicht im Dunklen auf einem Spielplatz spielen würden. Die Konsequenz einer Beleuchtung wäre, andere Nutzer zu anderen Zeiten einzuladen, den Spielplatz anders zu nutzen.
Bezirksratsfrau Jagemann meinte, dass Süchtige sich nicht im Hellen aufhalten würden. Im Volkspark Vinnhorst werde nachts gefeiert, überall würde Müll hinterlassen. Eine Beleuchtung würde davon abhalten, sich dort aufzuhalten.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, in der Runde nördlicher E-Damm sei Gegenteiliges berichtet worden, dass eine Beleuchtung eher andere Nutzer anziehe.
Bezirksratsherr Winter signalisierte Ablehnung. Am Horst-Fitjer-Platz gebe es eine besondere Problematik mit Drogen und Alkohol, dem wäre mit Licht nicht beizukommen. Seiner Meinung nach werde dadurch eher das verstärkt, was eigentlich verhindert werden soll.

Sodann stimmte der Bezirksrat mit 6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen gegen diesen Antrag.

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1466/2019)


Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas die einzelnen Zuwendungen:

Ruder AG der Lutherschule, Anschaffung eines Rennzweiers, 500 €
KGV Burgfrieden e.V., Anschaffung und Anschluss einer Dunstabzugshaube, 1.000 €
Verein Mentor e.V., Mentoren Leselernhilfe, 515 €
Kanu-Sport-Club e.V., Bedachung Bootsschuppen, 1.200 €
Werft 64 e.V., Werkzeug und Laptop für Mädchengruppe, 1425 €
Ezidische Akademie, Anschaffung PC und Drucker, 700 €

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig ohne Mitwirkung von Bezirksratsherrn Grote bei der Zuwendung für Werft 64 e.V.

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Herr Kaczmarek gab den Hinweis auf den geänderten Sitzungstermin des Integrationsbeirates Nord. Da am 28.08. ein Termin zum Thema Bumke anberaumt sei, finde die nächste Sitzung des Integrationsbeirat Nord am 04.09.2019 statt.
Er informierte über Aktivitäten des Umwelt- und Wirtschaftsdezernats zum Thema Klimaschutz. Gemeinsam mit der Region Hannover organisiert das Dezernat das Beratungs- und Förderprogramm e.co Sport. Ziel des Projektes ist das Angebot einer Umweltberatung und Bereitstellung von Fördermitteln zur energetischen Ertüchtigung und Solarenergie für die Vereinsgebäude der Sportvereine.
Weiterhin werden Initialberatungen für Hausbesitzer zum Thema Solar im Rahmen der Kampagne "Hannover auf Sonnenfang" angeboten.

Bezirksbürgermeisterin Geschke bezog sich auf die kürzlich übersandten Entscheidungen der Verwaltung, und kündigte zum Thema Beneckeallee ein politisches Nachhaken an.


Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr.




Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin