Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.05.2019)
Protokoll (erschienen am 10.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 22.08.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 22. Mai 2019, Kulturtreff Vahrenheide

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
(Bezirksratsfrau Barth) (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
(Bezirksratsherr Grandt) (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Lukac 18.00 - 22.15 Uhr (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Yilmaz) (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Gast:
Herr Vey, infra

Verwaltung:
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Rattenbefall im Entwässerungskanal Isernhagen Süd (Varrelheide/ Lindenallee)
(Drucks. Nr. 15-1257/2019)

4.1.2. Poststelle Kurze-Kamp-Str. durch Paketlieferungen überfordert?
(Drucks. Nr. 15-1258/2019)

4.1.3. Reinigung von Schulen, Überprüfung durch Gesundheitsamt
(Drucks. Nr. 15-1259/2019)

4.1.4. Bauernhäuser und Höfe in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1260/2019)

4.1.5. Wohneigentum im Stadtbezirk am Beispiel Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-1261/2019)

4.2. der SPD-Fraktion

4.2.1. Fehlende Straßenbäume am Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1307/2019)

4.2.2. Bedarfsentwicklung Kita-Plätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1314/2019)

4.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.3.1. Verfahrensstand zum Antrag Konzept zur Nutzung von park + ride (P+R) - Anlagen Nr. 0399 (IV)
(Drucks. Nr. 15-1275/2019)

4.3.2. Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1277/2019)

4.3.3. Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1278/2019)

4.3.4. Gartenstadt Hannover-Nord - Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1279/2019)

4.3.5. Gartenstadt Hannover-Nord - Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung
(Drucks. Nr. 15-1280/2019)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Verlegung der Haltestelle für die neue Fahrbibliothek im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1324/2019 mit 1 Anlage)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 1208/2019 mit 2 Anlagen)

6.2. Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019)

6.2.1. Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019 N1)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Umbenennung General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0818/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Verlegung und Verbreiterung des Radweges Große Heide
(Drucks. Nr. 15-1262/2019)

7.2.2. Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen
(Drucks. Nr. 15-1263/2019)


7.2.3. Überprüfung der Verkehrssituation Gernsstraße / Böckerstraße
(Drucks. Nr. 15-1264/2019)

7.2.4. Baumfällung Gerhart-Hauptmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1265/2019)

7.2.4.1. Zusätzlicher Parkraum Gerhart-Hauptmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1265/2019 N1)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Siebenschönweg
(Drucks. Nr. 15-1317/2019)

7.3.2. Radwegsanierung Langenforther Straße zwischen der Einmündung General-Wever-Straße und dem Ortseingang Langenhagen
(Drucks. Nr. 15-1318/2019)

7.3.3. Verkehrssicherheit:
Im Heidkampe – Einmündung Weidenallee
(Drucks. Nr. 15-1319/2019)

7.3.4. Elektronische Schließanlagen für Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld und weitere Schulsporthallen
(Drucks. Nr. 15-1320/2019)

7.3.5. Verkehrssicherheit Sutelstraße / Bahndepot ~ Haltestelle Buchholz
(Drucks. Nr. 15-1321/2019)

7.3.6. Anpassung des Straßenübergangs „An den Hilligenwöhren“
(Drucks. Nr. 15-1322/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

7.4.1. Barrierefreiheit Saaleweg
(Drucks. Nr. 15-1323/2019)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. IGS Vahrenheide/Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung von 15 Ipads
(Drucks. Nr. 15-0964/2019)

8.2. OSV Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Mähroboters
(Drucks. Nr. 15-1450/2019)

8.3. Kulturtreff Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Geschirrspülers
(Drucks. Nr. 15-1451/2019)




8.4. Kleines Musiktheater Niedersachsen e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt " Treffpunkt Musiktheater Hannover Bothfeld"
(Drucks. Nr. 15-1452/2019)

8.5. VCP Kinder- und Jugendtreff Kiefernpfad, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Einzigartig > Miteinander > Zuhause, Intern. Nachbarschafts- & Familiencafé im Kiefernpfad
(Drucks. Nr. 15-1453/2019)

8.6. Sommerempfang und Ehrenamtspreis 2019
(Drucks. Nr. 15-1454/2019)

9. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

9.1. AG Sport und Bewegung Sahlkamp-Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Spiel- & Sportfest für die ganze Familie
(Drucks. Nr. 15-1382/2019)

9.2. Jugendsportzentrum, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Hochgebirgswanderung auf dem Meraner Höhenweg
(Drucks. Nr. 15-1383/2019 mit 1 Anlage)

9.3. AG Stadtteilfest Sahlkamp Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Stadtteilfest am Märchensee am 31.08.19
(Drucks. Nr. 15-1384/2019)

9.4. Flüchtlingswohnheim Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Jugendfreizeit zur Tischfußball Weltmeisterschaft in Spanien
(Drucks. Nr. 15-1385/2019)

10. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 23.01.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. A N H Ö R U N G E N

11.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0939/2019 mit 1 Anlage)

11.2. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1237/2019 mit 1 Anlage)

11.2.1. Änderungsantrag zu DS 1237/2019
(Drucks. Nr. 15-1455/2019)

12. E N T S C H E I D U N G E N

12.1. PERSONALANGELEGENHEIT
(Drucks. Nr. 15-1456/2019)

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Sodann gratulierte er Bezirksratsherrn Bredow, Bezirksratsherrn Mader und Bezirksratsherrn Yilmaz nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 3. - 7.ff beteiligen können.

Einstimmig


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Frau Wulff-Bruhn verabschiedete sich vom Bezirksrat und dankte für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die ihr sehr viel Spaß gemacht habe. Sie werde zum 01.06.2019 eine neue Funktion in der Zentralen Polizeidirektion als Leiterin der Bereitschaftspolizei Niedersachsen übernehmen. Bis zur Neubesetzung der Stelle werde die Dienststelle von ihrem Stellvertreter, Herrn Puppe, geleitet.

Bezirksbürgermeister Grunenberg dankte Frau Wulff-Bruhn dafür, dass sie sich immer für die Belange des Stadtbezirks eingesetzt habe und wünschte ihr für die Zukunft im Namen des Bezirksrates alles Gute.

Eine Bürgerin informierte den Bezirksrat über eine Rattenplage im Bereich des Vahrenheider Marktes. Sie habe einen Plan über Sichtungen an den zuständigen Mitarbeiter beim FB Öffentliche Ordnung geschickt, bisher aber leider keine Rückmeldung erhalten.

Bezirksbürgermeister Grunenberg sagte zu, dass Frau Raab sich darum kümmern werde.

Ein Anwohner beklagte, dass es große Probleme bei der Ausfahrt aus der Straße Heidkampsee gebe und wollte wissen, ob dort nicht ein Spiegel installiert werden könne, um die Ausfahrt zu erleichtern.


Bezirksratsfrau Heinrich antwortete, dass das Problem bekannt sei, es aber schwierig sei, hier eine Lösung zu finden. Spiegel würden nicht mehr installiert, da es damit auch Probleme gebe und sie daher nach der Straßenverkehrsordnung nicht mehr aufgestellt werden dürften. Man müsse versuchen, in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde eine Lösung zu finden.

Eine Bürgerin äußerte ihr Unverständnis für die Vernichtung der gesamten Igelpopulation im Rahmen der Rodungen auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch Kaserne. Sie sei Mitglied der Igelfreunde und auf ihr Einschreiten hin, seien die Rodungsarbeiten kurz gestoppt worden und ihr und acht weiteren Vereinsmitgliedern Gelegenheit gegeben worden, in bestimmten Bereichen nach Igeln zu suchen. Da sei es aber schon zu spät gewesen. Es seien keine Igel mehr gefunden worden. Sie und viele ihrer Nachbarn seien entsetzt, wie auf dem Gelände mit dem Naturschutz umgegangen worden sei.

Bezirksbürgermeister Grunenberg zeigte sich erschüttert über den geschilderten Sachverhalt und meinte, dass sich die Politik darauf verlassen können müsse, dass bei solchen Maßnahmen die Belange des Naturschutzes beachtet würden. Im Rahmen der Information in der Januarsitzung sei dem Bezirksrat gesagt worden, dass bis Ende Februar die Bäume gefällt werden müssten, um noch rechtzeitig mit den weiteren Arbeiten auf dem Gelände beginnen zu können. Dabei sei von Igeln oder anderen Tieren nicht gesprochen worden.

Bezirksratsfrau Heinrich sagte zu, bei allen ähnlichen Maßnahmen in der Zukunft auch den Aspekt der Sicherheit für Igel zu beachten und bei den Verantwortlichen anzusprechen.

Bezirksratsherr Butz zeigte sich befremdet, dass der Bezirksrat über eine so wichtige Angelegenheit bei einem so großen Bauvorhaben im Stadtbezirk nicht informiert wurde.

Herr Holland meinte, dass er davon ausgehe, dass in diesem Fall niemand vorsätzlich gehandelt habe, sondern dass die Problematik den handelnden Personen nicht bewusst gewesen sei. Hier müsse man ansetzen, um so etwas in Zukunft zu vermeiden. Das sei auch Sache der Naturschutzbehörden, die für Fällgenehmigungen verantwortlich seien, sowohl bei der Region, als auch bei der Stadt.

Eine Anwohnerin beklagte den schlechten Pflegezustand der Bäume am Vahrenheider Markt im Bereich des Brunnens.

Bezirksratsfrau Heinrich erklärte dazu, dass sie in anderem Zusammenhang erfahren habe, dass es auf Grund der Wetterereignisse im vergangenen Jahr, wie Stürmen und großer Trockenheit stadtweit Probleme gebe, alle Bäume sachgerecht zu pflegen. Die Verwaltung beschränke sich zurzeit hauptsächlich auf Verkehrssicherungsmaßnahmen, damit möglichst niemand zu Schaden komme.


Durchgeführt von 18:10 - 19:05 Uhr









TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgenden Punkten:
· Einweihung Stadtteilpark Sahlkamp
Freitag, 07.06.2019, 15 – 18 Uhr

· Schulversorgung von Kindern in Unterkünften
In Abstimmung mit der Landesschulbehörde sei eine Sonderregelung in Bezug auf die Zuständigkeit von Grundschulen für Gebäude bzw. Anschriften von Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünfte getroffen worden, die im Einzelfall eine Abweichung von den Festlegungen in der Schulbezirkssatzung der LHH zulasse.
Abstimmungs- und Vernetzungsgespräche mit Schulleitungen sowie Vertreter*innen der Landesschulbehörde und des Fachbereichs Schule hätten teilweise bereits stattgefunden bzw. finden im Laufe des Monats Mai statt.
Ziel sei eine konzeptionelle Zusammenarbeit mehrerer Grundschulen im nahe gelegenen Umkreis der Unterkünfte und einer damit einhergehenden Verteilung der Verantwortlichkeit für die dort lebenden Schüler*innen auf mehrere Grundschulen.

TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Rattenbefall im Entwässerungskanal Isernhagen Süd (Varrelheide/ Lindenallee)
(Drucks. Nr. 15-1257/2019)

Bezirksratsfrau Armagan trug die Anfrage vor.

Die Verwaltung hat Anwohner der Varrelheide angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sich im kleinen Entwässerungskanal zwischen Varrelheide und Lindenallee Ratten befinden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieso wurden die Anwohner der Lindenallee, bzw. alle Anlieger am Kanal nicht angeschrieben?
2. Hat sich die Rattenpopulation in dem Bereich stark ausgeweitet?
3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Beim FB Öff. Ordnung ging ein Hinweis auf Rattenbefall auf drei Grundstücken in der Straße Varrelheide und dem dort angrenzenden Kanal ein. Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen sind Besitzer und Eigentümer von Grundstücken zur Bekämpfung verpflichtet. Schon aus eigenem Interesse ergreifen diese in aller Regel auch entsprechende Maßnahmen. Gleichwohl haben wir die Eigentümer der umliegenden Grundstücke angeschrieben und dazu aufgefordert, die Grundstücke auf Rattenbefall zu überprüfen und ggf. eine fachgerechte Rattenbekämpfung zu veranlassen. Darüber hinaus wurde der FB 68 Stadtentwässerung informiert, der daraufhin im März Köderboxen aufgestellt hat. Die Bekämpfungsmaßnahmen der Stadtentwässerung im Bereich Varrelheide und Lindenallee werden auch aktuell noch fortgeführt.

2. Dem FB Öff. Ordnung liegen keine Erkenntnisse über die Größe und Entwicklung der Rattenpopulation vor.

3. s. zu Ziff. 1


TOP 4.1.2.
Poststelle Kurze-Kamp-Str. durch Paketlieferungen überfordert?
(Drucks. Nr. 15-1258/2019)

Bezirksratsherr Fiege trug die Anfrage vor.

Immer wieder gibt es Beschwerden, besonders von Senioren, dass die Poststelle in der Kurze-Kamp-Straße Pakete aus Kapazitätsgründen nicht lagern können und die Empfänger nach Vahrenheide zur Abholung müssen. Dies ist besonders für Senioren*innen sehr beschwerlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Informationen von der Deutschen Post über die Situation an der Annahmestelle, wenn nein, möchte sie diese bitte besorgen.
2. Gibt es Möglichkeiten – in Zusammenarbeit Deutsche Post und Verwaltung – hier Verbesserungen zu erreichen, wenn nein, woran liegen diese begründet?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Deutsche Post AG geschickt. Diese hat sie folgendermaßen beantwortet:

Werden Empfänger von Paketen einmal nicht angetroffen, so wird in aller Regel das Paket in eine naheliegende Filiale zur Abholung hinterlegt und der Kunde darüber mittels eines Benachrichtigungsscheins informiert. So verfahren wir auch im Umfeld der Filiale in der Kurze-Kamp-Str. 1a, Firma Skriptum, in Hannover Bothfeld. Diese Filiale verfügt über eine gute und zumeist ausreichende Kapazität. Sollte es allerdings zu einem vorübergehenden Anwachsen der Paketmenge kommen, müssen wir dennoch zu einer anderen Filiale ausweichen. Solche Fälle liegen aktuell nicht vor und sind in letzter Zeit nur in wenigen Fällen notwendig geworden. Wir haben auch aktuell zusätzlich ein Stichprobe genommen und überprüft, ob evtl. versehentlich Pakete in eine weiter entfernten Filiale (Vahrenheide, Quelle-Tiefpreismarkt, Vahrenheider Markt 23) hinterlegt worden sein könnten. Dieses war jedoch nicht der Fall.

Auf unseren Benachrichtigungsscheinen haben wir den Hinweis aufgedruckt, wonach wir das besagte Paket auf Wunsch des Empfängers gerne auch noch ein zweites Mal an seiner Haus- oder Wohnungstür zustellen. Dieser zweite Zustellversuch ist natürlich kostenfrei und erspart dem Empfänger/in den Weg zu einer unserer Abholfilialen, was für die vorrangig angesprochenen Kunden/innen in fortgeschrittenem Lebensalter sicherlich bevorzugt wird.

Wir arbeiten beim Thema Benachrichtigung stets an Verbesserungen. Wir schaffen im Zusammenhang mit dem Paketempfang an einer Ausdehnung von Empfangsstellen, die möglichst nahe beim Kunden liegen. Da viele Dinge heute auch vom Empfänger direkt im Internet bestellt werden, haben wir dafür zusätzliche Möglichkeiten des Empfanges auch bei dessen Abwesenheit geschaffen. Mehr dazu finden Sie beispielsweise unter „Postfiliale Direkt“. Hier können Paketempfänger, die berufstätig und damit abwesend von ihrer Wohnung sind, bereits im Bestellprozess bei der Auswahl der Lieferadresse eine gewünschte Postfiliale oder zunehmend auch einen DHL-Paketshop mit der Funktionalität „Postfiliale Direkt“ auswählen. Vorteil hierbei: Diese Filiale könnte auch in der Nähe der Arbeitsstelle liegen und somit auf dem Nachhauseweg gezielt und ohne größeren Umweg aufgesucht werden. Eine Ankündigung über die Ankunft des eigenen Paketes in besagter Wunschfiliale (Postfiliale Direkt) auf das Kundenhandy zeigt an, dass die Sendung bei nächster passender Gelegenheit gezielt abgeholt werden kann. Das gleiche funktioniert natürlich auch mit einer Packstation von Deutsche Post DHL.


TOP 4.1.3.
Reinigung von Schulen, Überprüfung durch Gesundheitsamt
(Drucks. Nr. 15-1259/2019)

Bezirksratsherr Mader trug die Anfrage vor.

In den letzten drei Jahren wurden durch Prüfer des Regionsgesundheitsamtes bei den Kontrollen der Schulen erhebliche Hygienemängel festgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Schulen wurden im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide überprüft (einzeln benennen und Zeitpunkt der Kontrolle angeben)?
2. Welche Mängel wurden festgestellt (differenziert nach Sauberkeit und Infektionsgefahr)?
3. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen bisher unternommen (Angabe pro Schule und Maßnahme)?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Im angefragten Zeitraum haben keine Routinebegehungen durch den Fachbereich Gesundheit der Region Hannover in Schulen des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide stattgefunden. Es wurden im Jahr 2018 lediglich in zwei Schulen des Stadtbezirkes anlassbezogene Begehungen/Beratungen auf Wunsch der Schulen durch die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Gesundheit durchgeführt. Die Fragestellungen konnten vor Ort geklärt bzw. festgestellte Mängel kurzfristig beseitigt werden.

Da derzeit eine Überprüfung der datenschutzrechtlichen Relevanz dieser Daten in Bezug auf Veröffentlichung der konkreten Schule und der ggfs. festgestellten Mängel erfolgt, ist eine Veröffentlichung dieser Information momentan nicht möglich.







TOP 4.1.4.
Bauernhäuser und Höfe in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1260/2019)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Der Stadtteil Bothfeld hat sich nach Aussagen auf der Internetseite der LH Hannover aus „dem dörflich geprägten Ortskern“ zu einem bevorzugten Wohnstandort mit Gebieten unterschiedlichen Charakters entwickelt. Im Stadtteil Bothfeld finden sich häufig noch ältere Bauernhäuser, welche früher als Höfe landwirtschaftlich genutzt wurden und diese dörfliche Charakter prägen. Um die Attraktivität des Stadtteils zu erhalten und zu steigern, gilt es auch diese Prägung durch die ehemaligen Bauernhäuser bzw. Höfe zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele ehemalige Bauernhäuser bzw. Höfe befinden sich aktuell noch im Stadtteil Bothfeld (bitte soweit möglich einzeln angeben)?
2. Wurden in den letzten fünf Jahren Bauernhäuser bzw. Höfe umfassend umgebaut oder gar abgerissen (bitte soweit möglich einzeln angeben)?
3. Welche der bestehenden Gebäude sind durch Denkmalschutz geschützt und welche Maßnahmen erfolgen darüber hinaus bei allen Gebäuden, um sie zu erhalten?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Genaue Bestandszahlen über ältere Gebäude, die die dörfliche Vergangenheit Bothfelds widerspiegeln, liegen der Verwaltung nicht vor. Soweit derartige Gebäude in der aktuellen Denkmalliste als Baudenkmale geführt werden, kann ihre Anzahl beziffert werden (z. Z. in Bothfeld 4 Objekte als Gebäudeensemble und 11 Objekte als Einzelbaudenkmale). Die Anzahl der Gebäude, die zwar augenscheinlich an die dörfliche Vergangenheit Bothfelds erinnern, die aber aufgrund ihrer teils massiven Veränderung bei Modernisierungen in den jüngeren Jahrzehnten nicht mehr die Kriterien zur Aufnahme in die Denkmalliste des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erfüllen, könnte nur durch eine zeit- und personalintensive Begehung und Bestandserhebung vor Ort ermittelt werden. Interessierten seien als Informationsquelle hier die umfangreichen Werke von Gerhard Stoffert und Bernd Sperlich „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009, Teil 1 und 2“ sowie die vom Niedersächsischen Heimatbund herausgegebene Chronik von Wilhelm Winkel „Bothfeld, Geschichte von Kirchspiel und Voigtei mit den Orten Bothfeld, Groß-Buchholz, Klein-Buchholz und Lahe“ genannt.

Zu Frage 2:
Aus den letzten 5 Jahren ist nur das Objekt „Gernsstraße 26“ bekannt, das 2017 einem Wohnhausneubau gewichen ist. Das Gebäude war nicht denkmalgeschützt.

Zu Frage 3:
Von den bauhistorisch interessanten Objekten in Bothfeld stehen aktuell 4 als Ensemble unter Denkmalschutz, nämlich die sog. PLANO-Häuser in der Kurze-Kamp-Straße, Einsteinstraße und Emil-Nolde-Weg sowie der jüdische Friedhof mit Kapelle und Grabmälern, der alte Friedhof Bothfelds an der Ebelingstraße und die St. Nicolai-Kirche mit ihrem Friedhof und Grabmälern. Weitere 11 Objekte sind z. Z. als Einzelobjekte denkmalgeschützt. Es handelt sich dabei um folgende Gebäude:
- Dreihornstraße 18
- Im Heidkampe 67
- Laher Kirchweg 64
- Luise-Blume-Straße 1 (Gartenpavillon)
- Martinstraße 3
- Podbielskistraße 321-325 (ehem. Geha-Werk)
- Sutelstraße 23
- Sutelstraße 25
- Sutelstraße 30

Bau- und Bodendenkmale werden (nachrichtlich) in ein Verzeichnis eingetragen, ggf. aber bei inzwischen entfallener Denkmaleigenschaft auch wieder gelöscht. Dieses Verzeichnis wird vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege erstellt und regelmäßig aktualisiert. Auszüge aus dem Verzeichnis können bei den jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden eingesehen werden.
Baudenkmalbedingte Aufwendungen werden finanziell einerseits durch erhöhte steuerliche Abschreibung, andererseits in Einzelfällen auch durch Gewährung individueller Zuwendungen gefördert. Ansprechpartner für eine entsprechende Beratung sind zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde. Fördermöglichkeiten bestehen z. B. auch über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Literaturhinweis:
- Stoffert, Gerhard: „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009“, Teil 1; Hannover 2009
- Sperlich, Bernd: „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009“, Teil 2; Hannover 2009
- Winkel, Wilhelm: „Bothfeld – Geschichte von Kirchspiel Voigtei“, Hannover 1986

TOP 4.1.5.
Wohneigentum im Stadtbezirk am Beispiel Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-1261/2019)
Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Im Stadtbezirk wird regelmäßig Wohnraum geplant und geschaffen. Hierbei sind insbesondere die Faktoren Verdichtung sowie klimafreundliches bzw. klimaneutrales Bauen, aber auch die Schaffung von sozialem Wohnraum zu berücksichtigen.

Wegen der derzeit geringen Zinsen erscheint der Wunsch vom selbstgenutzten Eigenheim als Altervorsorge in Form des zunächst mietfreien Wohnens und später verfügbaren Kapitals für breite Teile der Bevölkerung auf den ersten Blick greifbar. Die Verdichtung und mit ihr einhergehende kleinere Grundstücke mit Reihen- oder Doppelhäusern sollten die Chancen zur Realisierung dieses Wunsches eigentlich erhöhen. Die Verdichtung führt allerdings dazu, dass häufig große Bauträger große Grundstücke erhalten. Hierdurch ergeben sich zweifelsfrei Synergieeffekte und es werden keine einzelnen Gebäude, sondern ein ganzes einheitliches Viertel gebaut, in welchem klimafreundliches/-neutrales Bauen ebenso berücksichtigt wird, wie sozialer Wohnraum und die weitere Infrastruktur, wie Straßen, Parkanlagen, Spielplätze, etc. Auch Planungen können durch die Bauträger erfolgen.

Bei all diesen positiven Effekten, darf allerdings das Ergebnis nicht aus den Augen gelassen werden, welches aus unserer Sicht – neben der Verdichtung, dem soziale Wohnraum und der klimafreundlichen bzw. klimaneutralen Bauweise - darin besteht, bezahlbares selbstgenutztes Wohneigentum vor allem für Familien zu schaffen.

In den Medien wurde kommuniziert dass der Quadratmeterpreis 4.500 Euro kosten solle, wohingegen im Geschossbau bei öffentlicher Förderung Mieten mit 6,50 Euro pro Quadratmeter möglich seien.
https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Herzkamp-Gundlach-baut-in-Bothfeld-Wohnquartier-fuer-mehr-als-100-Millionen-Euro
Wenn man die damaligen Angaben übernimmt, so wäre der soziale Wohnungsbau erfreulich günstig, wohingegen selbstgenutztes Wohneigentum (Beispiel 130 Quadratmeter für 585.000 Euro zzgl. Kaufnebenkosten) für Familien auch vor dem Hintergrund der Verdichtung teuer ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was kosten ein Reihenhaus, ein Reihenendhaus oder eine Doppelhaushälfte mit Garten im Baugebiet Herzkamp (Bitte jeweils Preis sowie Wohn- und Grundstücksfläche mit Quadratmeteranzahl angeben)?

2. Wann wurden Gespräche zwischen Landeshauptstadt Hannover und dem Bauträger des Bauprojektes Herzkamp bzgl. der Preise von selbstgenutztem Wohnraum (für Familien) mit welchem Ergebnis geführt?
Falls keine Gespräche geführt wurden:
Hat die Landeshauptstadt Hannover kein Interesse daran, bezahlbares selbstgenutztes Wohneigentum für Familien zu schaffen?

3. Neben der Förderungen von Bund und Land:
Welche Möglichkeiten bestehen für Familien seitens der Landeshauptstadt Hannover oder des Bauträgers selbst hinsichtlich Förderung/Preisnachlass?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen keine Preisinformationen über die von dem Bauträger im Baugebiet „Herzkamp“ bzw. Hilligenwöhren zum Kauf angebotenen Objekte vor.

Zu Frage 2:
Die Gespräche im Rahmen der Ausarbeitung des zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Bauträger bzw. dem Investor zu schließenden städtebaulichen Vertrages haben 2015 stattgefunden. Dabei standen jedoch der von der Stadt erwünschte Anteil des sozialen Wohnungsbaus sowie die Kostenübernahme für soziale Infrastruktur und verkehrliche Erschließung des neuen Wohnquartiers im Fokus. Zu möglichen Verkaufspreisen von frei finanzierten Wohnungen oder Doppelhäusern bzw. Reihenhäusern wurden keine Gespräche geführt.
Die Landeshauptstadt Hannover hat selbstverständlich ein ganz allgemeines Interesse an der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung. Deshalb unterstützt sie den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum schon seit langem durch den sog. Kinder-Bauland-Bonus, der den Kauf eines städtischen Baugrundstücks mit einem Preisnachlass von 10% pro Kind fördert. Diese Subventionierung ist jedoch auf den Kauf städtischer Grundstücke beschränkt. Die Stadt hat darüber hinaus auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des Immobilienmarktes, der hier in direkter Weise das Verhältnis von Angebot zu Nachfrage widerspiegelt.

Zu Frage 3:
Auf das konkrete Beispiel „Herzkamp“ bzw. Hilligenwöhren bezogen, bestehen von Seiten der Landeshauptstadt Hannover keine Fördermöglichkeiten, da der vorgenannte Kinder-Bauland-Bonus hier nicht zur Anwendung kommt. Ob der Bauträger selbst in irgendeiner Form eine Förderung gewährt, ist nicht bekannt.

TOP 4.2.
der SPD-Fraktion

TOP 4.2.1.
Fehlende Straßenbäume am Eulenkamp
(Drucks. Nr. 15-1307/2019)

Bezirksratsfrau Lukac trug die Anfrage vor.

Im Zuge der Neugestaltung der Straße Eulenkamp wurden beidseitig Straßenbäume gepflanzt. Diese Bäume haben sich in den vergangenen ca. 20 Jahren seit der Pflanzung teilweise sehr gut entwickelt. Leider gibt es inzwischen einige Lücken, da mindestens 5 Bäume nicht mehr vorhanden sind.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Was ist Ursache, dass eine so erhebliche Anzahl von Bäumen fehlt?

2. Sind seitens der Verwaltung Neupflanzungen vorgesehen und wann werden diese vorgenommen?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Es gibt keinen konkreten Grund für die fehlenden Bäume. Im Zuge des teils schwierigen Standortes durch den zunehmenden Verkehr, einzelner Baumaßnahmen, großer Hitze und ähnlicher Ereignisse fallen immer mal Bäume aus. Die im Zuge der Expo gepflanzten Sorbus aucuparia (gewöhnliche Eberesche) sind eher für ruhige Wohnstraßen geeignet, da sie tiefhängende Äste und eine geringe Wuchshöhe haben. Die starke Befahrung im Eulenkamp vertragen sie nicht so gut. Teilweise wurden ausgefallene Exemplare schon durch Sorbus intermedia (schwedische Mehlbeere) ersetzt, die aufrecht wachsende Äste haben und wüchsiger sind.

Zu 2.) Grundsätzlich wird versucht, jeden Baumstandort zu erhalten. Bevor ein ausgefallener Baum jedoch ersetzt wird, sind mehrere Arbeitsschritte nötig. Es müssen alle Leitungsträger abgefragt werden, ob Kabel oder Leitungen in der Nähe des Wurzelraumes verlegt wurden. Dann muss der Wurzelstubben ausgefräst werden und es müssen neue Bäume bestellt, vorgehalten und zur richtigen Jahreszeit gepflanzt werden. All diese Tätigkeiten werden nie für nur einen Standort durchgeführt, sondern immer für alle im Stadtgebiet in Frage kommenden zusammenhängend. Dadurch kann sich eine Ersatzpflanzung in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahre verzögern. Einen genauen Zeitpunkt für die Nachpflanzung im Eulenkamp können wir derzeit nicht nennen.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass die Bäume teilweise schon länger als 2 Jahre abgängig seien. Sie könne auch nicht verstehen, warum Kabel- und Leitungsträger abzufragen seien, da ja an den jeweiligen Standorten schon Bäume gestanden hätten.

Frau Raab antwortete, dass auf ihre Nachfrage beim Fachbereich mitgeteilt wurde, dass die Nachpflanzungen für diesen Herbst vorgesehen seien. Sie seien ihr auch schon für das vergangene Jahr zugesagt worden, es habe aber auf Grund der großen Trockenheit Probleme beim Anpflanzen neuer Bäume gegeben. Sie seien Teilweise nach kurzer Zeit eingegangen. Wichtig sei, dass neue Bäume möglichst auch von Anwohner gewässert würden, wenn es so trocken sei.
Im Hinblick auf die Abfrage zu Kabeln und Leitungen hätten sich die Vorschriften in Bezug auf zu fordernde Abstände in den vergangenen 20 Jahren geändert und daher müsse erneut abgefragt werden.

TOP 4.2.2.
Bedarfsentwicklung Kita-Plätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1314/2019)

Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

Bezugnehmend auf den Artikel in der HAZ am 12.4.2019 ist die zu versorgende Kinderzahl mit Kita-Plätzen für 3 – 6 Jährige in der LHH bis Ende 2018 um 600 gestiegen. Ein weiterer Anstieg um 427 Kinder wird bis zum Jahresende 2019 erwartet. Geschaffen wurden dagegen stadtweit 195 Kindergartenplätze. Es klafft eine große Lücke. Bis Jahresende werden demnach ca. 800 Kinder in Hannover im Kindergartenalter keinen Betreuungsplatz erhalten.
Das entspricht 32! Kindergartengruppen. Sozial schwache Stadtbezirke sollen davon besonders betroffen sein.


Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Ist mit 1087 Kindern die Gesamtzahl genannt oder müssen diese Kinder zur vorherigen Prognose hinzugezogen werden?
2. Wie hoch lautet die Prognose für Kindern im Kindergartenalter für den Stadtbezirk Bothfeld–Vahrenheide? Bitte nach Stadtteilen differenziert aufzeigen.
3. Werden weitere Kitabauten, außer den in Planung befindlichen Betreuungsein-richtungen im Stadtbezirk geplant oder mit welchen Mitteln will die Stadt den Rechtsanspruch auf einen Kita–Platz erfüllen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Es ist richtig, wenn man vom Ausgangsdatum 01.10.2017 ausgeht und mit der Prognose auf Ende 2019 blickt, würde die Bevölkerungsgruppe der 3- bis 5-Jährigen in diesem Zeitraum um 1.087 Kinder auf insgesamt 15.202 Kinder anwachsen. (siehe DS 0689/2019, Anlage, Ziffer 2., Tabelle 3; Bevölkerungszuwachs bis 31.12.2018: 660 Kinder plus Prognose bis 31.12.2019: 427 Kinder)
2. Die Vorausschätzung der Bevölkerung wird nur gesamtstädtisch erhoben, so dass keine differenzierten Prognosedaten auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene möglich sind.

3. Neben den in der DS 15-0445/2019 genannten Projekten gibt es derzeit für diesen Stadtbezirk keine weiteren konkreten Planungen.
Die Verwaltung wird jedoch nach wie vor mit interessierten Investoren und Trägern Gespräche und Beratungen zur Ausweitung der vorhandenen Betreuungsangebote führen.
Nach derzeitiger Planung werden bis zum 31.12.2019 gesamtstädtisch 621 Kindergartenplätze neu entstehen, insgesamt werden dann voraussichtlich 15.271 Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.
Eltern haben die Möglichkeit, im Familien-Service-Büro ihren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geltend zu machen.



TOP 4.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.3.1.
Verfahrensstand zum Antrag Konzept zur Nutzung von park + ride (P+R) - Anlagen Nr. 0399 (IV)
(Drucks. Nr. 15-1275/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Bereits in seiner Sitzung am 11.05.17 hat der Verkehrsausschuss der Region Hannover den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU „Konzept zur Nutzung von park + ride (P+R) – Anlagen“ einstimmig verabschiedet, der die infra GmbH beauftragen sollte, „ein Konzept vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Nutzung der P+R-Anlagen in Lahe und Marienwerder durch Nicht-ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzer unterbunden wird. Dazu sollen auch Erfahrungen aus anderen Regionen und Systemen der Zufahrtkontrolle untersucht werden.“ Am 13.06.2017 wurde der Antrag dann laut offizieller Tagesordnung im Regionsausschuss behandelt. Da Letzterer nichtöffentlich tagt, sind der Grünen Bezirksratsfraktion weder der Beratungsverlauf noch das Abstimmungsergebnis bekannt. Aber offensichtlich hat sich seitdem nichts getan, um die anhaltende Missnutzung des P+R-Parkplatzes in Lahe durch Mitarbeiter*innen der angrenzenden Firmen, insbesondere des HDI, zu unterbinden.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie lauten der Verfahrensstand und das Abstimmungsergebnis zu dem besagten Antrag?
2. Sofern das Abstimmungsergebnis positiv ausfiel: Warum wird ein offizieller Beschluss des Regionsausschusses von der infra nicht befolgt und ist dies überhaupt rechtlich zulässig? (siehe hierzu Antwort der Verwaltung auf Frage 3 der Anfrage 15-0031/2019 F1 der Grünen Bezirksratsfraktion)
3. Wurden entsprechende Gelder in den Regionshaushalt eingestellt bzw. hat die infra entsprechende Gelder für eine Umsetzung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region teilt mit:

Zu Frage 1:
„Der Regionsausschuss hat dem besagten Antrag Nr. 0399 (IV) Ant in seiner Sitzung am 13.06.2017 einstimmig zugestimmt. Die infra ist daraufhin von der Regionsverwaltung mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt worden. Über das Ergebnis wurde per Mitteilung des Regionspräsidenten im Verkehrsausschuss am 25.10.2018 wie folgt informiert:

Mit dem Antrag 0399 (IV) wurde beschlossen, die infra mit der Entwicklung eines
Konzeptes zu beauftragen, mit dem sichergestellt wird, dass die Nutzung der P+R-
Anlagen in Lahe und Marienwerder durch Nicht-ÖPNV-Nutzer unterbunden wird. Die
Untersuchungsergebnisse der infra liegen vor.

Betroffen von Fremdnutzung sind im Wesentlichen die P+R-Anlagen an den
Stadtbahnhaltestellen Paracelsusweg (früher Lahe), Pascalstraße und Erhartstraße. Die
P+R-Anlage an der Haltestelle Wissenschaftspark Marienwerder ist nicht betroffen.

Lösungsansätze aus anderen Städten sind nur bedingt übertragbar, weil die P+R-Anlagen
an Stadtbahnhaltestellen in der Region Hannover kostenfrei angeboten werden,
wohingegen andernorts häufig Parkgebühren erhoben werden. Zur Erhaltung der
Attraktivität der P+R-Anlagen sollen in der Region auch zukünftig keine Gebühren erhoben
werden, zumal es zahlreiche kostengünstige Parkmöglichkeiten in der Innenstadt
Hannovers gibt und die Kosten einer Parkraumbewirtschaftung nicht durch die erzielbaren
Erlöse gedeckt werden könnten.

Die von der infra erarbeiteten Lösungsansätze zeigen, dass es trotz eines beträchtlichen
technischen Aufwandes nicht möglich sein wird, Nachteile auf Seiten der Nutzer zu
vermeiden und eine Fremdnutzung vollständig auszuschließen. Insgesamt ist das
Verhältnis von Aufwand und Kosten zum erzielbaren Nutzen nicht vertretbar.

Für den Fall eines weiterhin kostenlosen P+R-Angebotes in der Region Hannover schlägt
die infra vor, den bisherigen Status quo beizubehalten. Eine Fremdnutzung lässt sich
daher nicht vollständig vermeiden.“

TOP 4.3.2.
Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1277/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Des Öfteren ist aus dem Stadtbezirk zu hören, dass die derzeit vorhandenen Sporthallenkapazitäten nicht ausreichen würden. Auch im Sportentwicklungsplan für die Landeshauptstadt Hannover (Ds 1533/2016) werden mangelnde Hallenzeiten von Vereinsseite im Rahmen einer Befragung als relevantes Problem angegeben. Vermutlich trägt auch die steigende Bevölkerungszahl der letzten Jahre tendenziell zu einer Angebotsverknappung bei.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. In welchem Umfang werden die im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide befindlichen städtischen Sporthallen (außerhalb der Schulzeit) durch a) Vereine/Vereinsmitglieder, b) nicht vereinsgebundene Freizeitsportler*innen und c) anderweitige Personen bzw. Personengruppen genutzt? (bitte jeweils getrennt nach Standort und in Anspruch genommenen Hallenzeiten auflisten)
2. An welchen Standorten im Stadtbezirk gibt es aktuell in welchem Stundenumfang zu welchen Zeiten noch freie Kapazitäten und wie schätzt die Verwaltung den Bedarf für neue Sporthallen(-standorte) im Stadtbezirk generell ein?
3. Bei welchen städtischen Sporthallen im Stadtbezirk sieht die Verwaltung aktuell den größten Sanierungsbedarf bzw. Bedarf für eine zeitgemäße Ausstattung und wie hoch werden dabei jeweils die Kosten kalkuliert bzw. geschätzt?













Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1.
Die vorstehende Tabelle zeigt die außerschulische Nutzung der Schulsporthallen, berechnet in Stunden/Jahr. Die Auswertung der unterschiedlichen Nutzergruppen wurde auf Grundlage der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover (Nutzergruppe1: Vereine, Nutzergruppe2: Soziale Gruppen, Nutzergruppe 3: Sonstige) vorgenommen.

Die außerschulische Nutzung erfolgt in der Regel wochentags von 16.00 – 22.00 Uhr. In der Tabelle nicht erfasst, ist der Punktspiel- und Turnierbetrieb am Wochenende, der ebenfalls in verschiedenen Schulsporthallen stattfindet. Eine differenzierte Auswertung dieser Zeiten ist aus technischen Gründen jedoch nicht möglich.

An dieser Stelle sei auf das offizielle Internetportal der Sporthallenverwaltung hingewiesen. Dieses ist unter folgendem Link zu finden:

https://e-government.hannover-stadt.de/sporthallenauskunft/

Hier sind über verschiedene Suchkriterien (u.a. Sporthallensuche nach Stadtbezirken, Suche nach freien Hallenzeiten) Informationen über die Belegung der Schulsporthallen tagesaktuell abzurufen.

2. Der Umfang der freien Hallenkapazitäten differiert sehr stark zwischen Sommer- (01.04.-30.09.) und Winterhalbjahr (01.10.-30.09.). Während die Auslastung der Schulsporthallen im Winterhalbjahr nahezu 100 % beträgt, sind im Sommerhalbjahr in der Regel Hallenkapazitäten vorhanden, da einige Sportarten in dieser Zeit im Freien ausgeübt werden. Eine Auflistung von freien Hallenzeiten wäre nur eine Momentaufnahme, da sich hier nahezu täglich Änderungen ergeben. Einen aktuellen Überblick bietet auch hier -wie bereits unter Ziffer 1 beschrieben- das Internetportal.

Auf Basis der Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2018 besteht aktuell im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ein Bedarf an normgebundenen Sportinnenraumflächen von 10.017 m². Bei einem gegenwärtigen Bestand von 11.977 m² ergibt sich entsprechend ein Überschuss von 1960 m² (Bedarfsdeckungsgrad 120 %). Ausgehend von einer für 2025 prognostizierten Bevölkerungszahl (Basisjahr 2014) von 49.974 steigt der Bedarf voraussichtlich um 710 m² auf 10.727 m² (Bedarfsdeckungsgrad 112 %). Aus sportentwicklungsplanerischer Sicht ist der vorgehaltene Sporthallenbestand somit ausreichend, um den aktuellen und mittelfristigen Bedarf zu decken.
3. Derzeit wird von der Verwaltung eine gesamtstädtische Sachstandsübersichtsliste über alle Sporthallen aller Stadtbezirke erstellt. Diese Liste kann jedoch noch nicht zu Verfügung gestellt werden. Für folgende Sporthallen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sind aktuell Sanierungsmaßnahmen in der Planung:

IGS Vahrenheide-Sahlkamp
Erneuerung der abgehängten Decken einschl. der Beleuchtung in beiden Sporthallen

Sporthalle Sahlkamp
Dachsanierung einschl. Erneuerung der bestehenden RWA-Anlage

GY Herschelschule
Erneuerung der abgehängten Decke einschl. Beleuchtung in der großen Sporthalle

FöS Albrecht-Dürer-Schule
Austausch des Oberbelages des Hallenbodens

GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
Installation von Prallschutz

Angaben zu den Kosten sowie terminlichen Umsetzungen sind aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungsstände der einzelnen Maßnahmen noch nicht möglich.
Bezirksratsfrau Heinrich fragte nach,
· ob der Prallschutz in der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule nicht bereits besteht,
· ob die Sachstandsübersichtsliste dem Bezirksrat sofort nach Erstellung ohne weitere Nachfrage zur Verfügung gestellt werde,
· warum einem Bedarf an normgebundenen Sportinnenraumflächen der gesamte gegenwärtige Bestand gegenübergestellt werde,
· wie viele Sportgruppen zusätzlich durch die 2 großen Baugebiete im Stadtbezirk voraussichtlich entstehen werden, wenn man davon ausgehe, dass ca. 20% der Bevölkerung vereinsgebundenen Sport betreibe.

Protokollantworten:
1. Der Prallschutz in der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule ist kapazitätsbedingt noch nicht final umgesetzt. Die Planungen hierzu sind derzeit in der Vorbereitung. Der Ausführungszeitpunkt wird frühzeitig mit der Schulleitung abgestimmt.
2. Die Liste wird dem Bezirksrat nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt.
3. Um Aussagen über die Versorgung (Fehlbestände/Überschüsse) mit normgebundenen Sportraum­innenflächen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zu erhalten, ist es notwendig, im Rahmen einer Bilanzierung, den gegenwärtigen Bedarf mit dem gegenwärtigen Bestand zu verrechnen. Im Bestand berücksichtigt sind alle kommunalen und privaten normgebundenen Sportrauminnen­flächen (inkl. Tennishallen), die dem Vereinssport für die Realisierung ihres Angebotes zur Ver­fügung stehen. Der errechnete Bedarf basiert auf Orientierungswerten (Wopp, 2012). Angenommen wird, dass in verschiedenen Altersgruppen bestimmte Sportaktivitäten dominieren und dafür pro Person bestimmte Nutzflächen erforderlich sind. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Sport­aktivenquote je Altersgruppe variiert. Für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ergibt sich somit ein durchschnittlicher Bedarf an normgebunden Sportrauminnenflächen von 0,2 m² pro Person.
4. Laut Stadtplanung entstehen in den Baugebieten „Hilligenwöhren“ und „Gartenstadt Nord“ (Freiherr-von-Fritsch-Kaserne) voraussichtlich insgesamt 970 Wohneinheiten. Bei kalkulierten 2,3 Personen je Wohneinheit bedeutet dies einen Bevölkerungszuwachs von 2.231 Personen. Entsprechend einer Sportvereinsquote von 21,4 % (Stadtsportbund Hannover e. V., 2019) ist davon auszugehen, dass die Zahl der Mitglieder in den im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ansässigen Sportvereine nach Abschluss der Bauvorhaben um circa 477 Personen steigen wird. Der durch die Wohnungsbauinitiative (Wohnkonzept 2025) erwartende Bevölkerungszuwachs wurde allerdings bereits in der letzten Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 berücksichtigt und somit auch im berechneten Bedarf normgebundener Sportrauminnenflächen für das Jahr 2025 abgebildet.
TOP 4.3.3.
Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1278/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

In seiner Sitzung am 23.01.19 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide mit den Stimmen der Grünen Bezirksratsfraktion einer äußerst kritischen Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum „Planfestellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover“ zugestimmt (Ds 0114/2019 N1). Hauptkritikpunkte am Entwurf der infra sind, dass wesentlich in den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) Metzhof eingegriffen werden soll, insbesondere soll der Wall an mehreren Stellen durchgebrochen, mehrere nicht notwendige Wegeverbindungen eingerichtet bzw. vorhandene ertüchtigt und eine relevante Fläche versiegelt werden. Der GLB Metzhof ist durch eine Satzung geschützt, gegen die bei einer Realisierung an mehreren Stellen klar verstoßen werden würde.
Massive Kritik gab es auch am Verfahren, da die Drucksache erst sehr kurzfristig vorlegt wurde und Planungsalternativen nicht präsentiert bzw. scheinbar frühzeitig ausgeschlossen wurden. Die Grüne Bezirksratsfraktion wird sich, solange dies der Fall ist und nicht alle Informationen transparent vorliegen, ebenenübergreifend dafür einsetzen, dass der vorliegende Entwurf so nicht realisiert wird.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Hat die infra andere Planungsvarianten, die ggf. keine oder eine geringere Eingriffsintensität in den GLB Metzhof nach sich ziehen würden, gleichwertig geprüft? Wenn ja, welche? (bitte abschließend auflisten)
2. Können die einzelnen Planungsvarianten im Stadtbezirksrat kurzfristig vorgestellt und dahingehend erläutert werden, warum sie jeweils ausgeschlossen wurden? Wenn nein, warum nicht?
3. Inwieweit reagiert die infra auf die weiteren Kritikpunkte der Stellungnahme der LHH? (u.a. genaues Ausmaß der Flächenversiegelung unklar, möglicher Verlust des Objektschutzes des GLB, unzutreffende Einschätzung über den Verlust der Bodenfunktionen sowie des Kompensationsbedarfs, Radverkehrssicherheit)
Herr Vey beantwortete die Anfrage, unterstützt durch eine Präsentation (Anlage 1) wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Infra geschickt.
Antwort 1:
Zu Beginn der Planung wurde eine Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Wie zum Auftakt eines jeden Projektes üblich, wurden gemeinsam mit LHH, Region und üstra Vorgaben an das planende Ingenieurbüro erarbeitet und die zu untersuchenden Varianten einvernehmlich festgelegt.
Grundsätzlich wurden zwei Lagevarianten diskutiert. Eine Variante in Bestandslage und eine Variante vor der Kurve in der Sutelstraße. Wegen des engen Straßenquerschnittes und der Nähe zu nächsten Haltestelle Bothfelder Kirchweg, wurde die Variante in der Sutelstraße einvernehmlich ausgeschlossen, so dass nur die Variante in Bestandslage untersucht wurde. Die vom Fachbereich Umwelt-und Stadtgrün in der Stellungnahme zur Planfeststellung aufgeworfene Variante parallel zur Langenforther Straße war nicht Gegenstand der Diskussion, da diese Variante aufgrund Ihrer Lage von vorneherein ausschied. Dies deckte sich auch mit den Reaktionen auf der Bezirksratssitzung vom 23.01.2019 als die Variante kurz erwähnt wurde.
Im weiteren Verlauf der Planung stellte sich heraus, dass zum einen Regen- und Schmutzwasserkanäle zu verlegen sein würden und zum anderen durch den Bahnsteig in einen GLB eingegriffen werden müsste. Bei der weiteren Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt-und Stadtgrün wurde uns signalisiert, dass ein geringer Eingriff in den GLB durch den Hochbahnsteig akzeptiert werden könnte. Die Verlegung der Kanäle durch die SEH durch den GLB in dem sie zum Teil jetzt schon liegen, wurde vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abgelehnt.

Folgende Optionen für die Weiterführung der Planung waren möglich
a) Minimierung des Eingriffes in den GLB durch Verzicht auf Kanalverlegung dort mit Neuordnung der Kanäle und deren Neuverlegung in der Sutelstraße und in der Kugelfangtrift
b) Verlegung der Kanäle in der ursprünglich von der SEH vorgeschlagenen Variante durch den GLB und Klärung des Eingriffs in den GLB im Planfeststellungsverfahren
c) Minimierung des Eingriffes in den GLB durch Verzicht auf Kanalverlegung mit rechtwinkliger Unterquerung des Hochbahnsteiges durch die Kanäle
d) Verlegung der Kanäle in der ursprünglich von der SEH vorgeschlagenen Variante durch den GLB mit Aufwertung des gesamten Grünbereiches nördlich der Haltestelle und Klärung des Eingriffs in den GLB im Planfeststellungsverfahren
e) Verschiebung der Betriebsanlagen sowie des „Kugelfangtrifts“ nach Süden, um den Eingriff in den GLB vollständig zu vermeiden.

Variante a wäre trotz der erheblich längeren Bauzeit für uns eine Option gewesen, wenn die SEH die Mehrkosten von ca. 1,2 Mio. € für die umfangreichere Kanalverlegung mit kompletter Neuordnung der Kanäle übernommen hätte. Hierzu verweisen wir auf den Kooperationsvertrag zwischen infra, Region, LHH und üstra:

§ 5 Abs. 6 Besondere Maßnahmen und Standards
„Wenn ein Vertragspartner eine Maßnahme verlangt oder bei der Durchführung einer Maßnahme einen besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Standard beansprucht, werden die anderen Vertragspartner diesem zustimmen, sofern ihre besonderen Belange nicht negativ berührt werden und derjenige, der die Maßnahme oder den besonderen Standard verlangt, die dadurch entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten einschließlich der Folgekosten trägt.“
Ein besonderer Standard liegt aus unserer Sicht vor, da eine vollständige Neuordnung der Kanäle vorgenommen würde und auch der Eingriff in den GLB aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausdrücklich möglich ist.
Nach § 6 der Satzung zum GLB Metzhof ist auf Antrag eine Ausnahme zu erteilen wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist.
Aus Sicht der infra kann diese Regelung bei Mehrkosten von 1,2 Mio € zum Tragen kommen. Insofern wurde auch keine unzulässige Planung vorgelegt.

Variante b schied für uns aus, da nach unserer Auffassung weder vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün noch vom Fachbereich Planen und Bauen eine Zustimmung möglich schien.

Variante c wurde von der SEH strikt abgelehnt und war daher nicht einigungsfähig

Variante d erschien aus unserer Sicht nach gemeinsamen Abstimmungen mit dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der Stadtgestaltung eine Variante die für viele Interessen ein gutes Ergebnis und wurde daher weiter verfolgt und zur Planfeststellung eingereicht.

Variante e war für uns keine Option, da dadurch alle Verkehrsanlagen näher an die südlich angrenzende Wohnbebauung heranrücken würden und somit die Schallimmissionen in den Gebäuden erheblich zunehmen würden. Hinzu kämen weitere vermeidbare Straßenbaukosten und Eingriffe in Grünflächen und Bäume südlich des Kugelfangtrifts.

Antwort 2:
Die infra steht selbstverständlich gerne für eine Erläuterung der Vorgehensweise und der verschiedenen Varianten im Bezirksrat zur Verfügung.

Antwort 3:
Ohne Zustimmung der LHH wird die infra die Variante mit Eingriff in den GLB durch Kanalverlegung und Umgestaltung der Grünfläche nördlich der Haltestelle nicht weiter betreiben und auch keine Entscheidung im Planfeststellungsverfahren über diese Frage forcieren.
Die wahrscheinlichste Variante erscheint die aus Sicht der SEH zukunftsfähigste Variante mit Verlegung der Kanäle durch die Sutelstraße, die auf lange Sicht sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist eine Einigung über die zusätzlichen Kosten.
Es verbliebe der minimierte Eingriff durch die Stadtbahnbetriebsanlagen und die Fortführung der westlichen Wegeverbindung die zwar auch in den GLB eingreift, jedoch durch die notwendige Baustelleneinrichtungsflächen als GLB-Fläche ohnehin beeinträchtigt würde.
Die Verkehrsanlagen, einschließlich der Belange der Radfahrenden wurden ausführlich mit der LHH abgestimmt und auf ausdrücklichen Wunsch der LHH so, wie zur Planfeststellung eingereicht, gestaltet. Der in der Stellungnahme angesprochenen Punkt ist nicht planfeststellungsrelevant und wird im Rahmen der Ausführungsplanung angepasst.

Sollte die LHH einen Eingriff in den GLB auch durch die Stadtbahnbetriebsanlagen ablehnen würde sich das Projekt voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern. Ob eine Variante, bei der die Betriebsanlagen sowie der Kugelfangtrifft um mehrere Meter in Richtung Süden
näher an die Wohnbebauung heran verschoben würden, genehmigungsfähig wäre, ist stark zu bezweifeln.

TOP 4.3.4.
Gartenstadt Hannover-Nord - Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1279/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Mit dem Projekt „Gartenstadt Hannover-Nord“ der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH wird auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne voraussichtlich eines der größten Neubaugebiete in Hannover entstehen. Neben ca. 10.000 m² Nutzfläche für Büro- und Dienstleistungen und 2.000 m² Verkaufsfläche für Vollsortimenter und diverse kleinteilige Einzelhandelsflächen sollen nach derzeitigem Stand ca. 575 Wohneinheiten entstehen, die ca. 1500 neue Bewohner*innen nach sich ziehen werden.
In Anbetracht der großen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und der absehbar weiter steigenden Einwohner*innenzahl in der Landeshauptstadt Hannover muss es eine der vordringendsten Aufgaben sein, möglichst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Nach Bedarfsanalysen der Verwaltung besteht insbesondere ein sehr großer Bedarf an kleinen Wohnungen sowie an sehr großen Wohnungen für Familien mit 3 Kindern und mehr.
Gleichzeitig spielt das Thema Flächenverbrauch – insbesondere in einem stark verdichteten Bereich wie der Landeshauptstadt Hannover – eine immer wichtigere Rolle.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie viele freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser etc. werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich entstehen und in etwa wie vielen Personen ein neues Zuhause bieten?
2. Wie viele Mehrfamilienhäuser werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich entstehen und in etwa wie vielen Personen ein neues Zuhause bieten?
3. Wie viele Vollgeschosse sind für die Mehrfamilienhäuser jeweils vorgesehen und wie viele zusätzliche Wohneinheiten würden sich in etwa ergeben, wenn alle Mehrfamilienhäuser mit einem oder zwei Vollgeschoss(en) mehr errichtet werden würden?

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die aktuelle Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 1673 sieht den Bau von ca. 260 Wohnungen in freistehenden Einfamilienhäusern, Doppel- oder Reihenhäusern vor. Die genaue Anzahl der in diesen Wohnformen dort zukünftig lebenden Menschen lässt sich schlecht abschätzen, sie dürfte wegen des erfahrungsgemäß hohen Anteils junger Familien aber deutlich über dem Durchschnittswert von 2,3 Personen/ Wohnung, der für Neubauquartiere angesetzt wird, liegen. Dementsprechend kann man für diesen Teil des Neubauquartiers mit mehr als 600 Personen rechnen.

Zu Frage 2:
Gegenüber früheren Planungen liegt die Anzahl der Geschosswohnungen jetzt bei ca. 500. Da es sich bei dem vorgenannten Wert von 2,3 Personen/ Wohnung um einen Durchschnittswert der verschiedenen Gebäude- bzw. Wohnformen handelt, liegt aufgrund des höheren Wertes bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern der Rechenwert der Anzahl der Personen/ Wohnung im Geschosswohnungsbau niedriger. Die Zahl wird aber im Wesentlichen auch noch von der Größe der einzelnen Wohnung bzw. dem sogenannten Wohnungsmix im Geschosswohnungsbau bestimmt. Es sind demnach für den Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser weniger als die rechnerischen 1150 Personen anzusetzen.

Zu Frage 3:
Der Bebauungsplanentwurf sieht für den Geschosswohnungsbau bis zu 4 Vollgeschosse vor. Würde man diese zulässige Anzahl der Vollgeschosse beispielsweise um 2 auf 6 erhöhen, so entstünden nicht automatisch 50 % mehr Wohnungen. Zu beachten ist dabei, dass höhere Gebäude baurechtlich auch wiederum größere Gebäudeabstände untereinander erfordern, um gesunde und qualitätvolle Wohnbedingungen zu gewährleisten. Außerdem erfordert eine höhere Personendichte in den Gebäuden mehr Fläche bei den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen etc. bis hin zu größeren Folgeeinrichtungen bzw. mehr Kita-Plätzen.


TOP 4.3.5.
Gartenstadt Hannover-Nord - Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung
(Drucks. Nr. 15-1280/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Mit dem Projekt „Gartenstadt Hannover-Nord“ der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH wird auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne voraussichtlich eines der größten Neubaugebiete in Hannover entstehen. Allerdings war das Gelände im Zweiten Weltkrieg als Flak-Stützpunkt erheblichen Bombardierungen ausgesetzt. Ein großer Teil der kontaminierten Erde wurde nach dem Krieg vom Osten in den Westen des Grundstücks geschüttet. Daher soll mindestens die Erde im Westen einmal komplett durchsiebt werden. Auch danach wurde das Gelände noch Jahrzehnte militärisch genutzt, so dass zusätzliche Altlasten nicht ausgeschlossen werden können.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie lautet der Stand hinsichtlich der erforderlichen Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?
2. Bis in welche Tiefe wurde/wird das Gelände durchsiebt und betrifft dies, wie ursprünglich geplant, nur den Westteil des Geländes?
3. Sofern nur der Westteil betroffen ist: Wie wurden/werden mögliche Kampfmittelreste bzw. zusätzlich angefallene Altlasten im Ostteil des Geländes sicher beseitigt?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Die für die Kampfmittelräumung erforderlichen Baumfällungen sind abgeschlossen, der noch verbliebene Grünschnitt kann jedoch erst nach Ablauf der Brut- und Setzzeit ab Mitte Juli 2019 weiter zerkleinert und abtransportiert werden.
Nach derzeitiger Planung soll ebenfalls ab Mitte Juli 2019 mit dem oberirdischen Gebäuderückbau begonnen werden. Aufgrund der erforderlichen kampfmitteltechnischen Begleitung bei Eingriffen in den Untergrund wird der Abbruch unterirdischer Gebäudeteile (Fundamente, Bunker) im Zuge der Bodensanierungsarbeiten nachfolgend voraussichtlich ab Spätsommer/Herbst erfolgen.

Zu 2.) Die geplanten o.g. Maßnahmen betreffen das gesamte Kasernengrundstück (Ost- und Westteil). Aufgrund der unterschiedlichen Historie/Vornutzung variieren jedoch die belastungsbedingt erforderlichen Eingriffstiefen in den Untergrund je nach Örtlichkeit zwischen durchschnittlich 0,50 m im Ostteil, ca. 1,20 m im Westteil sowie ca. 1,50 m im Grünzug. Im Bereich von Bombentrichtern kann ein Bodeneingriff von bis zu 3 m Tiefe erforderlich werden.

Zu 3.) entfällt


TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Verlegung der Haltestelle für die neue Fahrbibliothek im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1324/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
die Verlegung des Haltepunktes der neuen Fahrbibliothek zu beschließen.

Einstimmig









TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 1208/2019 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig


TOP 6.2.
Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019)

siehe Neufassung


TOP 6.2.1.
Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019 N1)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein und erklärte, dass die Neufassung erforderlich geworden sei, weil der Gremienverlauf sich geändert habe.

Der Bezirksrat empfahl,
die Förderung von Fachkräften für interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg mit dem Schuljahr 2019 / 2020 zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Umbenennung General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0818/2019)

Bezirksratsherr Bredow brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner lehnte den Antrag für seine Fraktion vor dem Hintergrund des Abschlussberichts der Kommission ab und meinte, dass Wever sehr wohl eine herausgehobene Position gehabt habe.

Bezirksratsfrau Heinrich hielt den Antrag für widersprüchlich. So werde einerseits davon gesprochen, dass die Straße aus propagandistischen Gründen nach Wever benannt worden sei, andererseits man eine bestehende Straße habe und daher von einer Umbenennung absehe solle.
Ein Hinweisschild reiche in diesem Fall nicht. Daher werde man den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Bredow hielt dem entgegen, dass bei einer Umbenennung die historische Kontextuierung entfalle und dann keine Auseinandersetzung mit Wever stattfinde. Die Umbenennung sei seiner Meinung nach der einfachere Weg.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass man historische Persönlichkeiten immer im historischen Kontext betrachten müsse. Bei Wever liege aber der Fall so, dass auch damals schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges als moralisch verwerflich anzusehen war. Selbst die Bundeswehr habe Standorte, die nach Wever benannt waren, umbenannt, da seine Person nicht zum Selbstverständnis einer demokratischen Armee passe. Warum solle die Politik hinter diesen Standpunkt zurückfallen?
Es gebe keine fachlichen Argumente gegen eine Umbenennung. Das sei beim Vortrag von Dr. Kreter in der Sitzung im Februar deutlich geworden.

Bezirksratsherr Bredow erwiderte, dass noch 2015 von einer Umbenennung abgesehen werden sollte. Dr. Kreter habe bei seinem Vortrag zwar gesagt, dass das ein Fehler gewesen sei, aber man könne sich ja nicht alle 5-10 Jahre alle Straßenname ansehen, ob nunmehr eine Umbenennung erfolgen solle.

Bezirksratsherr Butz vermisste einen Umbenennungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und sah die Gefahr, dass das Thema zu einer Hängepartie werde, die den Bezirksrat noch lange beschäftigen werde. Die Bürger*innen hätten einen Anspruch auf eine schnelle Entscheidung.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass Wever ein lupenreiner Militarist gewesen sei, der kritisch zu beurteilen sei. Wever hätte wahrscheinlich auch in jedem anderen System versucht, seine Standpunkte durchzusetzen. Eine Verantwortung für Massenmord sei ihm nicht nachgewiesen worden. Sein Verhalten sei aufzuarbeiten, rechtfertige aber keine Umbenennung der Straße.

Bezirksratsherr Mader sprach sich gegen eine Umbenennung aus, da diese für die Anwohnenden viele Probleme brächte. Er würde es auch nicht gut finden, wenn die Straße, an der er wohne, umbenannt würde und er allen Bekannten erklären müsse, dass er nicht umgezogen sei.

Bezirksratsherr Hedrich gab zu Bedenken, dass die Benennung einer Straße ja auch immer eine Ehre für den Namensgeber bedeute. In diesem Fall verdiene aber der Namensgeber diese Ehre nicht und daher sei er für die Umbenennung, auch wenn sie für die Anwohnenden Unannehmlichkeiten mit sich brächte. Das sei in diesem Fall in Kauf zu nehmen.

6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Verlegung und Verbreiterung des Radweges Große Heide
(Drucks. Nr. 15-1262/2019)

Zurückgezogen


TOP 7.2.2.
Grundstücksflächen der wohnbaulichen Entwicklung zuführen
(Drucks. Nr. 15-1263/2019)

Bezirksratsherr Mader brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner fand den Antrag gut, sah aber für seine Fraktion noch Beratungsbedarf und zog ihn daher in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Heitmann regte an, eine Erweiterung der Kita Robinienweg in diesen Bereich mit einzuplanen, da der Bedarf stark ansteige und es zu wenig Plätze gebe.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.3.
Überprüfung der Verkehrssituation Gernsstraße / Böckerstraße
(Drucks. Nr. 15-1264/2019)

Bezirksratsherr Bredow brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Hedrich stimmte für seine Fraktion dem Antrag zu, da die Verkehrssituation dort unübersichtlich sei.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation in der Gernsstraße zu überprüfen. Auch eine kurzzeitige Messung von Geschwindigkeiten des durchfahrenden Verkehrs wird angeregt. Die Prüfung soll insbesondere die mögliche Installation von verdeutlichenden Verkehrszeichen sowie Verkehrsschwellen umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Prüfung im Rahmen einer folgenden Bezirksratssitzung vorzustellen.

Einstimmig


TOP 7.2.4.
Baumfällung Gerhart-Hauptmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1265/2019)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner beantragte getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

Bezirksratsfrau Heinrich lehnte den Antrag ab, da der Baum auf Privatgelände stünde und eine Fällung auf Grund der Baumschutzsatzung nicht in Frage komme.

Bezirksratsherr Bredow schlug eine Änderung des Antrags vor.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass man den Antrag als Prüfauftrag formulieren sollte.
siehe Neufassung


TOP 7.2.4.1.
Zusätzlicher Parkraum Gerhart-Hauptmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1265/2019 N1)

Bezirksratsherr Bredow brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Den einzelnen Baum in der möglichen Feuerwehrzufahrt Gerhart-Hauptmann-Weg zu fällen
2. ersatzweise 3-4 Parkplätze vor dem Trafohäuschen einzurichten.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, konkret zu prüfen, ob und wie weitere Parkplätze im Gerhart-Hauptmann-Weg zu realisieren sind.
Einstimmig


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Siebenschönweg
(Drucks. Nr. 15-1317/2019)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Straße „Siebenschönweg“ vor den Hauseingängen 1 – 5 für einen Fahrradabstellplatz zu sorgen. Vorgeschlagen wird, eine PKW - Parkfläche, mittig zur Hausreihe, quer zur Fahrbahn mit 3 – 4 Fahrradbügeln zu bestücken.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.2.
Radwegsanierung Langenforther Straße zwischen der Einmündung General-Wever-Straße und dem Ortseingang Langenhagen
(Drucks. Nr. 15-1318/2019)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sanierung des Radwegs entlang des Straßenzugs Langenforther Straße und Bothfelder Straße im südlichen Bereich zwischen der Einmündung der General-Wever-Straße und der Auffahrt zur BAB 2 in das Radwegeprogramm aufzunehmen und die Sanierung dieses Abschnittes parallel zu der Sanierung des sich daran anschließenden nördlichen Abschnittes durchzuführen.

Einstimmig


TOP 7.3.3.
Verkehrssicherheit:
Im Heidkampe – Einmündung Weidenallee

(Drucks. Nr. 15-1319/2019)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Übersichtlichkeit der Verkehrssituation für die Verkehrsteilnehmer*innen an der Einmündung der Weidenallee und der Privatstraße (zu den Häusern 42 – 46 c) in die Straße Im Heidkampe verbessert werden kann.

Einstimmig


TOP 7.3.4.
Elektronische Schließanlagen für Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld und weitere Schulsporthallen
(Drucks. Nr. 15-1320/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld am Hintzehof mit einer elektronischen Schließanlage auszustatten.
Weiterhin soll geprüft werden, für welche Schulsporthallen im Stadtbezirk eine solche Schließanlage ebenfalls aus Sicht der nutzenden Sportvereine für notwendig erachtet wird, um die Nutzungszeiten am Abend über 22:00 Uhr hinaus zu verlängern. Dazu ist eine Bedarfsabfrage bei den Sportvereinen notwendig. Der Bezirksrat bittet um Information über die Rückmeldungen dieser Bedarfsanfrage bis zur Septembersitzung 2019.

Einstimmig


TOP 7.3.5.
Verkehrssicherheit Sutelstraße / Bahndepot ~ Haltestelle Buchholz
(Drucks. Nr. 15-1321/2019)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgänger*innenpassage entlang der Sutelstraße über die Schienen zum Straßenbahndepot hin gekennzeichnet wird.

Einstimmig
TOP 7.3.6.
Anpassung des Straßenübergangs „An den Hilligenwöhren“
(Drucks. Nr. 15-1322/2019)

Bezirksratsherr Depenbrock brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung des Straßenübergangs an der Straße An den Hilligenwöhren in Höhe des Verbindungsweges von der Stadtgärtnerei in den Wald Große Heide vorzunehmen. Bei der Ausführung des Überganges sind folgende Optionen (siehe Anlage) zu prüfen:
1. Absenkung des Bordsteins am direkten Übergang in den Wald mit Anfertigung einer sanften Rampe über den dort verlaufenden Graben zum Waldweg oder
2. eine solide Ausführung eines asphaltierten Weges auf der Seite der Stadtgärtnerei, Absenkung des dortigen Bordsteins, um auf kürzestem Weg in den bestehenden Waldweg mit bereits abgesenktem Bordstein zu gelangen.

Einstimmig


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 7.4.1.
Barrierefreiheit Saaleweg
(Drucks. Nr. 15-1323/2019)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die am Übergang Saaleweg Richtung Haltestelle Reiterstadion bestehenden Behinderungen für E-Rollstuhlfahrer zu beseitigen.

Einstimmig


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
IGS Vahrenheide/Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung von 15 Ipads
(Drucks. Nr. 15-0964/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : IGS Vahrenheide/Sahlkamp
Betrag : bis zu 2.500 €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung von 15 Ipads
(Beihilfeantrag Nr. 07/2019)

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.
OSV Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Mähroboters
(Drucks. Nr. 15-1450/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über die restlichen Anträge enbloc abstimmen.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : OSV Hannover
Betrag : bis zu 1.100,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Kauf eines Mähroboters
(Beihilfeantrag Nr. 14/2019)

Einstimmig

TOP 8.3.
Kulturtreff Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Geschirrspülers
(Drucks. Nr. 15-1451/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kulturtreff Bothfeld
Betrag : bis zu 1.200,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Kauf eines Geschirrspülers
(Beihilfeantrag Nr. 15/2019)

Einstimmig

TOP 8.4.
Kleines Musiktheater Niedersachsen e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt " Treffpunkt Musiktheater Hannover Bothfeld"
(Drucks. Nr. 15-1452/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kleines Musiktheater Niedersachsen e.V.
Betrag : bis zu 1.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt " Treffpunkt Musiktheater Hannover Bothfeld"
(Beihilfeantrag Nr. 16/2019)

Einstimmig

TOP 8.5.
VCP Kinder- und Jugendtreff Kiefernpfad, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Einzigartig > Miteinander > Zuhause, Intern. Nachbarschafts- & Familiencafé im Kiefernpfad
(Drucks. Nr. 15-1453/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : VCP Kinder- und Jugendtreff Kiefernpfad
Betrag : bis zu 700,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt "Einzigartig > Miteinander > Zuhause, Intern. Nachbarschafts- & Familiencafé im Kiefernpfad
(Beihilfeantrag Nr. 17/2019)

Einstimmig


TOP 8.6.
Sommerempfang und Ehrenamtspreis 2019
(Drucks. Nr. 15-1454/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat führt auch in 2019 seinen alljährlichen Bezirksratsempfang durch und vergibt in diesem Rahmen den Ehrenamtspreis. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 3.000 € werden aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über die Anträge enbloc abstimmen.

TOP 9.1.
AG Sport und Bewegung Sahlkamp-Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Spiel- & Sportfest für die ganze Familie
(Drucks. Nr. 15-1382/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 320,--€ für das Projekt Spiel- & Sportfest für die ganze Familie verwendet.

Einstimmig






TOP 9.2.
Jugendsportzentrum, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Hochgebirgswanderung auf dem Meraner Höhenweg
(Drucks. Nr. 15-1383/2019 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 750,--€ für das Projekt Hochgebirgswanderung auf dem Meraner Höhenweg verwendet.

Einstimmig


TOP 9.3.
AG Stadtteilfest Sahlkamp Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Stadtteilfest am Märchensee am 31.08.19
(Drucks. Nr. 15-1384/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 750,--€ für das Stadtteilfest am Märchensee am 31.08.19 verwendet.

Einstimmig


TOP 9.4.
Flüchtlingswohnheim Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt Jugendfreizeit zur Tischfußball Weltmeisterschaft in Spanien
(Drucks. Nr. 15-1385/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 1.000,--€ für das Projekt Jugendfreizeit zur Tischfußball Weltmeisterschaft in Spanien verwendet.

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 23.01.2019

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 22:30 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer